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Kulturgüter schutzlos?

Es fällt nicht leicht, angesichts des Ausverkaufs der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Ruhe zu bewahren. Das Perfide daran ist: Das Land Baden-Württemberg hat alle Trümpfe in der Hand, was den möglichen Schutz der unersetzlichen Handschriften angeht. Obwohl Kulturgüter von nationalem Wert ohne Wenn und Aber nach gerichtlich – aber nur für den Eigentümer! – voll nachprüfbaren Kriterien in die Liste national wertvollen Kulturguts einzutragen sind, um die Abwanderung ins Ausland zu verhindern, kann das Land rechtswidrig dem Haus Baden zusagen, dass keine solche Verkaufsbeschränkung erfolgt. Zuständig für die Eintragung ist ja das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Bürger kann dagegen nicht vor Gericht ziehen, ihm fehlt das für die Klagebefugnis erforderliche subjektive öffentliche Recht. Ebenso verhält es sich im Denkmalschutzrecht. Natürlich ist die ehemalige Klosterbibliothek der Reichenau eine Sachgesamtheit, die das Kriterium eines Kulturdenkmals ohne weiteres erfüllt. Schließlich ist sie ungleich bedeutender als die evangelische Predigerbibliothek in Isny, die im Denkmalbuch steht. Eine Eintragung der Reichenauer Bestände wird aber dank des Weisungsrechts der Landesregierung gewiss unterbleiben. Das gleiche Bild bei der staatlichen Stiftungsaufsicht der ominösen “Zähringer-Stiftung”, die das angeblich oder wirklich in Privateigentum befindliche Kulturgut des Hauses Baden verwaltet. Vor allem bei den beweglichen Denkmälern kann sich das Land Baden-Württemberg jeden Willkürakt leisten. Erinnert sei nur an den Verkauf der Druckschriften der Donaueschinger Hofbibliothek ab 1999, unter denen sich die Bibliothek des Joseph von Laßberg, ein Kulturdenkmal von europäischem Rang, befand. Wir brauchen also dringend – nach dem Vorbild des Naturschutzrechts – ein Verbandsklagerecht für anerkannte kulturelle Vereinigungen, mit denen die Einstufungen im Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht von einem unabhängigen Gericht kontrolliert werden können. Sonst werden Kulturgüter zum Freiwild der Haushaltspolitiker.

(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)

Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9

Kritik an Landesregierung reisst nicht ab

Ergänzend sei wie immer auf
http://www.blb-karlsruhe.de verwiesen. Hier nur eine Auswahl der zunehmenden Presseberichte.

Ausführlich berichtet über die Pressekonferenz der beiden Stuttgarter Minister (Finanzen: Stratthaus, Wissenschaft: Frenkenberg) vom Donnerstag bw heute:

Ausverkauf von Bibliotheksschätzen
Bilder gegen Bücher oder gar heimliche Haushaltssanierung, wie manche vermuten? Denn laut Bibliotheksdirektor Peter Michael Ehle müsste wohl fast das gesamte Konvolut – es besteht aus rund 3600 Handschriften, 4000 Musikschriften und 13 000 Inkunabeln, also Frühdrucken – abverkauft werden, um an 70 Millionen Euro zu kommen. Das wird von Stratthaus und Frankenberger bestritten. “Nach internationalen Kunstexperten sind manche Blätter viel mehr wert, als bisher angenommen”, so Stratthaus. “Ob die dann auch verkauft werden, ist die andere Frage.” Und deren Antwort liegt in der Verantwortung des Wissenschaftsministers.
Der lässt eine Kommission mit Experten aus seinem Hause und der badischen Landesbibliothek bilden, deren Mitglieder auswählen sollen, was veräußert werden soll. Die Experten, unter denen laut Minister keiner sei, der einen Vorteil aus dem Verkauf ziehe, sollen möglichst zurückhalten, was für die wissenschaftliche Benutzbarkeit wichtig oder für die badische Landesgeschichte von Bedeutung ist. “Ich nenne keine Objekte, zumal schon in der Kunstszene Werke angeboten werden, die nicht zum Verkauf stehen”, erklärt Frankenberg. “Nicht alles, was in Baden geschaffen wurde, ist für Baden und nicht jedes Liebhaberstück ist zwangsläufig für die wissenschaftliche Forschung relevant. Unsere Experten wissen, was sie tun.”

Hoffen auf den edlen Spender
Ob das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) genauso gesehen wird, bleibt abzuwarten. Da von dort die Erschließung und Katalogisierung der Manuskripte mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert wurden, wird bei der DFG erwartet, dass die Handschriften, die fünf Prozent des gesamten deutschen Bestands einmaliger Schriftquellen ausmacht, dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Wenn sie in Privathände gelangen, ist das jedoch kaum zu garantieren. Dann könnten die DFG-Vertreter ihre Fördergelder zurückfordern. Doch der Wissenschaftsminister ist bereit, dies in Kauf zu nehmen. “Das Risiko geht auf mein Haus. Aber im Vergleich zum Erlös ist das ein geringes.”
Und so wird gehofft, dass sich ein Käufer findet, der die wertvollen Blätter in der Landesbibliothek lässt. Die Chancen hierfür sind gering: Die Messer auf dem Kunstmarkt sind längst gewetzt. Den Vergleich verzögern könnten nun die Mitglieder des Landtags, denn die müssen noch zustimmen. Laut Finanzminister Stratthaus soll dies noch im Oktober geschehen.

Kommentar: Vollendete Ignoranz! Wo bitteschön sind in der BLB die Liebhaberstücke, die für die Forschung irrelevant sind? Welche historische Handschrift ist überhaupt für die Forschung bedeutungslos?

***

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren jetzt Wulf D. v. Lucius, der Vorsitzende der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft, und Hannsjörg Kowark, der Direktor der Württembergischen Landesbibliothek, an das Land, den Verlust “wertvollster historischer Bestände” zu verhindern und andere Wege des Ausgleichs mit der Familie der Markgrafen von Baden zu finden. Sollte angesichts der noch nicht geklärten Rechtsverhältnisse der Verkauf nicht zu vermeiden sein, solle “das Opfer nicht allein den Büchern” auferlegt werden, heißt es in der Mitteilung. Nach Ansicht von Lucius und Kowark ist es nicht einleuchtend, “dass Bilder, Skulpturen und andere Gegenstände schützenswerter sein sollten als der gewachsene Handschriftenbestand, der für die Erforschung und Tradierung der Geschichte gewichtiger ist als manches Kunstwerk”. (Stuttgarter Zeitung 28.9.2006)

Stuttgarter Zeitung
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1257039?_suchtag=2006-09-28
Die Regierung agiere zu defensiv.

Die Welt
http://www.welt.de/appl/newsticker2/?channel=kul&module=dpa&id=12748720
Baden-Württemberg im Kreuzfeuer der Kritik

Berlin (ddp). Der Deutsche Kulturrat bewertet das Festhalten der baden-württembergischen Landesregierung an dem geplanten Verkauf von wertvollen Handschriften als «Skandal». Es sei unglaublich, dass sich ein Kunstminister eines Landes hinter einen solchen Vorgang stelle, sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp in Berlin.

Der baden-württembergische Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) sollte sich die Frage stellen, ob er die richtige Aufgabe habe.

Zimmermann betonte, die inzwischen internationale Kritik an den Verkaufsplänen sei «an Deutlichkeit nicht mehr zu übertreffen». Die gesamte Fachwelt halte den Vorgang für «nicht hinnehmbar». Die Argumentation der Landesregierung, damit einen langwierigen und möglicherweise riskanten Gerichtsprozess mit dem Markgrafenhaus Baden zu verhindern, wies Zimmermann zurück. Das Land habe die Aufgabe, Kulturbesitz zu wahren und sollte es auf einen Prozess ankommen lassen.

Zimmermann bekräftigte, bei einer Veräußerung der Handschriften würde es bundesweit «kein Halten» mehr geben, Finanzschwierigkeiten mit dem Verkauf von Kulturgut zu lösen. «Wenn man die Schleuse öffnet, wird man sie nie wieder geschlossen bekommen», warnte der Geschäftsführer. Es gehe um viel mehr, als um die Frage der Handschriften. (ddp)

Die FAZ fordert zurecht eine Offenlegung der Gutachten:

„Wir hätten einen Rechtsstreit mit dem Haus Baden nicht gewinnen können, und stellen Sie sich vor, Cranachs Gemälde in den staatlichen Sammlungen müssen abgehängt werden, weil das Haus Baden sie verkaufen will“, sagte Finanzminister Stratthaus. Wissenschaftsminister Frankenberg versprach, dafür zu sorgen, daß „Pakete von Schriften“ zusammengehalten würden, damit die wissenschaftliche Nutzbarkeit nicht gefährdet werde. Er sagte, das Vorgehen der Regierung sei kein Bruch mit der Tradition des Landes; denn man „wäre nie auf die Idee gekommen, Kunstgegenstände zu verkaufen, wenn die Rechtslage nicht so unsicher wäre“. Dann allerdings stellt sich die Frage, warum – wenn die Rechtslage so eindeutig ist – die Gutachten nicht veröffentlicht werden oder zumindest der Opposition zur Verfügung gestellt. Ministerpräsident Oettinger hatte eine Veröffentlichung in Aussicht gestellt; das Finanzministerium äußerte Bedenken.

Das Weblog http://kulturausverkauf.blogg.de enthält einen weiteren offenen Protestbrief an Oettinger.

Mußgnug: Handschriften gehören dem Land

[…] Was für den Dynastie-Wechsel galt, galt beim Untergang der Monarchie erst recht. Denn die neuentstandene Republik kann die abgetretene Dynastie schwerlich großzügiger behandeln, als das die untergegangene Monarchie mit ihren depossedierten Dynastien getan hat. Drum schlägt beim Untergang der Monarchie das fürstenrechtliche Pertinenz-Prinzip ein letztes Mal durch. Die Souveränität geht vom Monarchen auf das Volk über; die Republik übernimmt das bis dahin fürstenrechtlich gebundene Kronvermögen. Dem Monarchen verbleibt allein das, was nach Fürstenrecht zu seinem Privatvermögen zählte.

Die Abdankung des Großherzogs

So hat auch Baden die Dinge geregelt. Es hat 1919 einen Vertrag mit dem vormaligen Großherzoglichen Haus geschlossen, der diesem eine Reihe von Liegenschaften des vormaligen Patrimonialbesitzes „als Privateigentum“ zusprach, die Sammlungen der Kunsthalle und der Landesbibliothek aber nicht erwähnt. Auf sie hätte der Vertrag eingehen müssen, wenn auch sie dem Großherzog hätten überlassen werden sollen. Dazu bestand indessen für die Republik Baden kein Anlaß. Sie trat nicht an, um Badens Kulturerbe als notfalls versilberbares Reservevermögen an seinen scheidenden Monarchen abzutreten.

Fazit also: Die Sammlungen der Landesbibliothek wie der Kunsthalle in Karlsruhe und anderer Museen des Landes sind mit der Abdankung des Großherzogs automatisch auf die Republik Baden und von ihr 1952 auf Baden-Württemberg übergegangen. Es gibt daher keinen Grund, sich mit dem Markgrafen über das Eigentum an ihnen zu vergleichen, schon gar nicht zu einem so horrenden Preis wie dem, den die Liquidierung der Karlsruher Handschriftensammlung das Land Baden-Württemberg kosten würde.
Reinhard Mußgnug ist emeritierter Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

FAZ 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 37

Siehe dazu in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2731632
http://archiv.twoday.net/stories/2708484

Zur Rechtslage siehe auch:
http://www.welt.de/data/2006/09/28/1053382.html?s=2

Felix Bavaria

In Unterfranken wird – mit Mitteln der Bayerischen Landesstiftung – angekauft, nicht verscherbelt:

Es ist kreisrund, mehr als 400 Jahre alt und das einzige bekannte Werk seiner Art: Ein Sammelband aus der Hofbibliothek Julius Echters. Lange war das Buch verschollen; erst vor kurzem ist es in den USA wieder aufgetaucht; jetzt hat es die Universitätsbibliothek Würzburg auf einer Versteigerung in New York gekauft. Ab Freitag, 29. September, wird das einzigartige Rundbuch erstmals der Öffentlichkeit auf der Würzburger Festung im Fürstenbaumuseum präsentiert. Es kann dort bis Ende Oktober besichtigt werden.

Mehr Informationen und ein schönes Bild dieser Rarität gibt’s hier:

http://idw-online.de/pages/de/news177210

und beim Schwäbischen Tagblatt:

http://www.cityinfonetz.de/index.php?nav1=das+magazin&artikel_id=35612321

Bücher gegen Bilder

Bücher gegen Bilder

Es sollen Handschriften verkauft werden, um den öffentlichen Sammlungen die wertvollen Kunstschätze des Hauses Baden zu sichern (F.A.Z.-Feuilleton vom 27. September). Mit diesem Vorschlag konnte der im Vergleich zu Manuskripten größeren Bekanntheit von Bildern Rechnung getragen, zugleich aber auch unterstellt werden, es handle sich bei dem zu verhökernden Bestand der Badischen Landesbibliothek lediglich um verstaubte Bände, die eigentlich nur ergraute Spezialisten zu interessieren hätten. Wieweit die zu einem großen Teil im Zuge der Säkularisation am Anfang des 19. Jahrhunderts aus den Klöstern in die Großherzogliche Hofbibliothek und spätere Landesbibliothek gelangten Handschriften tatsächlich als Besitz des Hauses Baden zu behandeln sind, mögen Juristen entscheiden. Den Entscheidungsträgern, die dem Verkauf einer solchen Sammlung zustimmen, muß jedoch bewußt sein, was für ein immens wichtiges kulturelles Erbe hier zerstört wird. Es geht unter anderem um Spitzenstücke des Reichenauer Klosters aus der karolingischen und ottonischen Zeit, die Zeugen einer für die damalige Geschichte des Reiches einzigartigen Text-, Schrift- und Buchmalereikultur sind. Als nicht minder wichtig müssen selbst die weniger bekannten Provenienzen gelten, zu denen insbesondere St. Peter im Schwarzwald zu zählen ist. Der unersetzliche Bestand, zu dem auch so prachtvoll ausgestattete Zimelien wie die Evangelistare von St. Peter und dasjenige von Speyer gehören, ermöglichen es, in einer einzigen Sammlung die subtilen Varianten jener Miniaturmalerei zu verfolgen, die um 1200, am Übergang von der Romanik zur Gotik, neue Formen des Bildverständnisses entwickelt. Der Bücherschatz umfaßt zudem wichtigste Referenzwerke der oberrheinischen Buchmalerei vom 12. bis zum 15. Jahrhundert. Sie stammen überwiegend aus Klöstern der Region, sind aber nicht einfach badischen Ursprungs, sondern sind zum Teil im Elsaß, in Basel oder am Hochrhein entstanden und überliefern uns eine so enge Verflechtung von Wissen, Frömmigkeit und Bildgestaltung, wie sie an keinem anderen Ort der Welt zu finden ist. Auch wenn dem Vernehmen nach gewisse Highlights erhalten bleiben sollen, zeugt die Absicht, eine solche Sammlung auseinanderzureißen, von einem bisher nicht für möglich gehaltenen Unverständnis der eigenen Kultur und ihrer Geschichte.

Professor Dr. Lieselotte E. Saurma,
Universität Heidelberg

Leserbrief FAZ 28.9.2006, S. 10

Brief renommierter Gelehrter

Deutschland verschleudert seine Vergangenheit
Amerikanische und britische Kunsthistoriker sind entsetzt: Ein Protest gegen die Pläne der Regierung Oettinger

An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

22. September 2006

Es fehlen uns die Worte, unserer Verwunderung, unserem Schock und Entsetzen Ausdruck zu geben, angesichts der noch immer fast unglaublichen Nachrichten über den skandalösen Plan, den größten Teil der Handschriftenbestände – ungefähr 3500 von insgesamt 4200 Bänden – aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um es dem Haus von Baden zu erlauben, seine Schulden zu begleichen und seinen letzten Wohnsitz in Salem zu renovieren. Andere Nationen, zum Beispiel England, haben Wege gefunden, durch Instrumente wie den National Trust ein Gleichgewicht zwischen Konservierung und privaten Besitzansprüchen herzustellen. Nicht zuletzt dank Dostojewski bleibt Baden-Baden, die frühere Residenz des markgräflichen Hauses, weltbekannt als Sitz des heute unbedeutenden Spielkasinos, aber wer hätte gedacht, daß die Regierung von Baden-Württemberg sich als die größte Spielerin von allen erweisen würde?

Abgesehen von allen anderen Erwägungen, ist es fraglich, ob der Weltmarkt so viele Handschriften, von denen viele unvergleichliche Schätze sind, auf einmal und innerhalb so kurzer Zeit aufnehmen kann. Deshalb steht zu befürchten, daß eine große Zahl von ihnen zu Preisen verschleudert werden, die in keiner Beziehung zu ihrem echten Wert stehen. Abgesehen von der finanziellen Verantwortungslosigkeit, wird mit dieser Aktion, die unter der Hand und ohne öffentliche Debatte oder Rechnungsprüfung beschlossen wurde, eine der größten Sammlungen der Welt in alle Winde verstreut und damit zerstört.

Dieser Handschriftensammlung repräsentiert in vielerlei Hinsicht einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als tausend Jahren europäischen Mönchstums und europäischer Geschichte, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik. Bücher, die (unter beträchtlichen Kosten seitens des Staats) konserviert, katalogisiert und ausgestellt wurden, werden nun Gott weiß wo enden. Viele werden in Privatsammlungen verschwinden und damit unzugänglich für Studenten, Wissenschaftler und die breite Öffentlichkeit von kultur- und geschichtsbeflissenen Einzelpersonen.

Historische Sammlungen – Klosterbibliotheken, die über Jahrhunderte hinweg entstanden – werden verstreut, wodurch es nahezu unmöglich wird, sie systematisch oder kohärent zu erforschen. Es ist kaum zu glauben, daß Bücher, die den Dreißigjährigen Krieg, die napoleonischen Kriege, die Säkularisation und sogar zwei Weltkriege überstanden haben, auseinandergenommen und zu Opfern des Marktes werden – und wofür? Um die Würde einer aristokratischen Familie in finanziellen Schwierigkeiten zu erhalten, in anscheinendem Bruch mit dem demokratischen Verfahren, ganz zu schweigen vom öffentlichen Interesse.

Eine Bibliothek ist mehr als nur eine Sammlung von Büchern. Sie ist ein Repositorium von Erinnerung, oder besser gesagt, sie ist eine Ressource, die die Arbeit an Gedächtnis, Geschichte und kulturellem Selbstbewußtsein ermöglicht. Obwohl die Sammlung während des Zweiten Weltkriegs ausgelagert war, wurde der Großteil des Karlsruher Bestands – ungefähr 360 000 gedruckte Werke – von Bomben vernichtet. Andere wichtige, großartige Bibliotheken, von Alexandria bis Sarajewo und der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, sind heute verloren durch Unglücksfälle, Vandalismus oder Gewalteinwirkung. Sollen wir jetzt Karlsruhe in die Liste von Desastern einordnen? In diesem Fall wird es einen Sonderplatz einnehmen, denn in diesem Fall wird eine bedeutende Bibliothek zerstört, nicht zufällig, sondern unter der Leitung derer, die zu ihrem Schutz bestellt waren.

Es wäre weniger schlimm, wenn die Sammlungen in Karlsruhe von nicht mehr als rein antiquarischem Interesse wären, von nur lokaler oder bestenfalls regionaler Bedeutung. Selbst unter diesen Bedingungen wäre ihre Auflösung skandalös. Das ganze Mittelalter hindurch und auch noch danach war der Oberrhein jedoch eine Wiege der Zivilisation, ein wichtiger Platz des europäischen Urbanismus, ein Arterie zwischen Nord und Süd, kurz gesagt, eine treibende Kraft in der Geschichte Europas. Die Versteigerung der Karlsruher Handschriften wird weltweit als deutliches Signal registriert werden, daß in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht – und das zu Schleuderpreisen. Im Verkauf von solchen Schätzen macht die Regierung von Baden-Württemberg nicht nur das demokratische Vorgehen, sondern auch ihreVerpflichtungen gegenüber Bildung, Kultur und dem Gemeinwohl zur Farce.

Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University

Mitunterzeichnet von: Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University, Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton, Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University, Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America, Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American Academy in Rome, Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago, Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles, Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University, Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum, Cambridge; President, Medieval Manuscript Society, Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania, Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame, Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University, Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies; The Catholic University of America, Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University, Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University, Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University.

FAZ 28.9.2006, S. 44

Karlsruher Gemeinderat lehnt Verkauf ab

Auch der Karlsruher Gemeinderat hat den Verkauf abgelehnt. Er verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung eine entsprechende Resolution.

Die Interessen des Landes und des Hauses Baden müssten anders ausgeglichen werden, hieß es gestern Abend zur Begründung. Weiter beruft sich die Resolution auf das Entsetzen vieler Bürger, das der angekündigte Verkauf der BLB-Dokumente ausgelöst habe. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass das gesamte Land für die Sicherung der Kulturgüter sorgen müsse; Lösungen müssten auch auf Bundesebene gesucht werden. Die Stadträte denken hier an Sponsoren, Stiftungen und die Prüfung anderer Kapitalanlagen.

Quelle:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006927-108I

Weitere Stellungnahmen:
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=525
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=524 (mit PDF der SPD-Anfrage)

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1572132/fxw2ya

Wissenschaftler aus aller Welt haben in einem Brief an die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” gegen den geplanten Verkauf wertvoller Handschriften durch das Land Baden-Württemberg protestiert. Der Verkauf sei ein Akt der Barbarei, wie er Bibliotheken sonst nur in Kriegszeiten widerfahre, heißt es.

Das in der Donnerstags-Ausgabe der “FAZ” veröffentlichte Schreiben ist von 19 Professoren und Kunsthistorikern unterzeichnet. Darunter sind Wissenschaftler der US-Eliteuniversitäten Harvard, Yale und Princeton. Es werde “weltweit als deutliches Signal registriert werden, dass in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht – und das zu Schleuderpreisen”, heißt es weiter.

Sollen nur 70 Handschriften verkauft werden?

Neue Informationen bringt der Artikel von Rüdiger Soldt vom 27.9., S. 37:

Im Streit über den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek lautet die juristische Frage: Wer ist Eigentümer der Handschriften – das Land oder das markgräfliche Herrscherhaus Baden? Der angesehene Anwalt Hachenburg war schon 1919 an dieser Frage verzweifelt. […]

Vor drei Jahren hat ein Gutachten des Bonner Völkerrechtlers Rudolf Dolzer dem Haus Baden Hoffnung gemacht, die Eigentumsfrage zu seinen Gunsten gerichtlich klären zu lassen. Ein Gutachten des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Würtenberger und des früheren Landgerichtspräsidenten Peter Wax malt nun das Prozeßrisiko aus und rät der Landesregierung zum Vergleich. Was den Inhalt des Gutachtens angeht, ist man allerdings auf die Angaben des Auftraggebers angewiesen. Die Landesregierung lehnt eine Veröffentlichung ab und verweist darauf, man wolle der Gegenseite, dem Haus Baden, keine nützlichen Hinweise geben.

Allerdings hat die Öffentlichkeit ein eigenes Interesse daran, sich ein Urteil über einen Sachverhalt zu bilden, der den Anschein eines anrüchigen Gegengeschäfts weckt: Warum soll der Staat einer Familie beim Erhalt einer Schloß-Immobilie unter die Arme greifen, wenn diese Familie im Gegenzug der Öffentlichkeit einen Schatz entzieht, der jahrzehntelang aus öffentlichen Mitteln konserviert und erschlossen worden ist? Die Opposition wirft der Regierung vor, in die “Falle der Familie” gegangen zu sein. “Die Frage, wem was gehört, ist bisher nie endgültig geklärt worden”, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Nils Schmid. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land “ruhig Blut bewahren”.

Die Eigentumsfrage stellt sich seit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts, seit der zaghaften Herausbildung säkularer Verfassungsstaaten. Es begann damit, daß nach der Säkularisation Handschriften aus den Klöstern in die Sammlungen integriert wurden, die einige Jahre zuvor von der markgräflichen Familie eingerichtet worden waren. In der Staatsrechtslehre begann man, zwischen dem Eigentum eines Herrscherhauses und dem des Staates zu unterscheiden: Was ist privat, was dient der staatlichen Repräsentation? Die Markgrafen sahen im materiellen Gewinn aus der Säkularisation der Klöster auch eine Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste und betrachteten die Handschriften als ihr Eigentum. In der damals wohl fortschrittlichsten deutschen Verfassung von 1818 gibt es einen Artikel 59, der das Domäneneigentum, zu dem die Sammlungen gezählt wurden, zum Privateigentum der Markgrafen erklärte.

Das badische Landrecht sah die Möglichkeit vor, “Eigentum zu ersitzen”. Das heißt: 1803 nicht erworbene Handschriften könnten durch das “Ersitzen” in den darauffolgenden dreißig Jahren Eigentum des Hauses Baden geworden sein. 1872 übereignete der badische Markgraf Friedrich I. seine Kunstsammlung in die Obhut des Staates, doch entschieden war damit nichts; denn die Eigentumsrechte behielt er. An den badischen Innenminister schrieb er damals, “ein Wechsel des Eigentums” sei “nicht angezeigt”.

1918 dankte der Großherzog ab und schloß mit dem Land Baden einen Vertrag, dessen Regelungen aus Sicht der Rechtsgutachter widersprüchlich sind. Bis 1924 stritten sich das Herrscherhaus und das Land über die Zuständigkeit für die Sammlungen. Erst das Testament Friedrichs II. von 1927 schien Klarheit zu schaffen: Er vererbte die Sammlungen nicht dem Markgrafen Berthold, sondern seiner Ehefrau Hilda, der er vorschrieb, die Kunstschätze nach ihrem Tod in die “Zähringer Stiftung” einzubringen. Der Großherzog starb 1928, seine Frau lebte bis 1952, zwei Jahre später wurde die Stiftung gegründet. Damit könnte die Eigentumsfrage geklärt sein, das Problem ist nur: Es gibt kein Übergabeprotokoll der Sammlung an die Stiftung. “Was 1919 Eigentum des Großherzogs war, ist das Eigentum seiner Erben geblieben”, heißt es im Finanzministerium. Die Gutachter des Landes sind der Auffassung, daß die Übergabe der Sammlungen und Kunstgegenstände in die “Zähringer Stiftung” nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprach. Zudem sei es auch tatsächlich “heute nicht mehr möglich, die Erwerbsgeschichte jedes einzelnen Gegenstandes zu rekonstruieren”, argumentieren die Gutachter.

4200 Handschriften werden in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrt, 3600 hiervon waren 1919 in Besitz des Hauses Baden. Von einer “Zerschlagung der Sammlung” will die Landesregierung nicht sprechen, da man nur etwa 70 von 3600 Handschriften veräußern will. […]

Kommentar: Das Eigentum am Domäneneigentum wurde 1919 durch das von mir hier besprochene Gesetz http://archiv.twoday.net/stories/2708484 abschließend geregelt. Wenn die Handschriften zum Domäneneigentum zählten (und nicht zum Hausfideikommiss oder zum Privateigentum) sind sie 1919 qua Gesetz Staatseigentum geworden.

SWR-Diskussion zum Handschriftendeal

SWR2 Forum: Donnerstag, 28. September 2006, 17.05 Uhr – Mein Erbe, mein Schloss, meine Verantwortung –
Der Handschriftendeal zwischen dem Haus Baden und dem Land Baden-Württemberg. Gesprächsleitung: Eggert Blum.

Es diskutieren:
Dr. Klaus Graf, Historiker und Archivar, Universität Freiburg; Prof. Reinhard Mußgnug, ehem. Ordinarius für Öffentliches Recht, Universität Heidelberg; Dr. Hans-Jürgen Vogt, Mitglied im Vorstand der Badischen Bibliotheksgesellschaft, kulturpolitischer Sprecher der CDU im Gemeinderat von Karlsruhe.

http://www.swr.de/swr2/sendungen/swr2-forum/index.html

Gibts danach auch im Format mp3 (“Podcast”)

Banausen in Baden

Aus der Liste MEDIAEVISTIK (das Listenarchiv hinkt jeweils einen Monat hinterher):

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Ministerpräsident Oettinger glänzt heute mit folgendem Statement:

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zeigte sich von der massiven Kritik am geplanten Verkauf nicht überrascht. Er habe mit einem kritischen Echo auf das Vorhaben gerechnet, sagte er im pfälzischen Herxheim. «Die Kritik kommt aber im Kulturteil der Zeitungen, nicht auf den Wirtschaftsseiten», erklärte er zu Zweifeln am finanziellen Erfolg der geplanten Versteigerung der Handschriftensammlung.

(http://www.suedkurier.de/nachrichten/dpa/starline/kulturwelt/art808,2226430.html?fCMS=e331958f1fb74d94edd6148ce16cf957)

Es verschlägt einem fast die Sprache, wie zynisch ein auf Zeit gewählter “Volksvertreter” mit dem ihm anvertrauten historischen Erbe nicht nur seiner Provinz umgeht. “Es wurde einer mit dem Baseballschläger umgehauen? Na und – stand ja nicht auf der Sportseite”. Ich versuche seit Tagen, ruhig zu bleiben, aber solcherlei Äußerungen des kulturellen Hirntods können nun wahrlich nicht mehr mit Zurückhaltung zur Kenntnis genommen werden.

Eine hübsche Überschrift hat die NZZ gefunden (wobei “Stuß aus Stuttgart” wohl passender wäre) – darauf hat der Kollege Kipf ja eben schon hingewiesen:
“Banausen in Baden” (http://www.nzz.ch/2006/09/27/fe/articleEIKUM.html)

Ferner möchte ich im Einverständnis mit Felix Heinzer folgende Mitteilung von ihm weiterleiten:

1) Ein längerer Text zum Thema wird in der FAZ erscheinen, vielleicht noch Freitag oder Samstag, spätestens aber Anfang nächster Woche.

2) Ist es vielleicht nicht uninteressant zu wissen, daß man am Montag von Seiten des Stuttgarter Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an mich [Felix Heinzer] herangetreten ist (im Rahmen einer Voranfrage) als auswärtiger Gutachter in der geplanten Kommission mitzuwirken, die eine Auswahlliste der zu veräußernden Handschriften erstellen soll, wobei auf meine besondere Vertrautheit mit dem Bestand abgehoben wurde.
Ich habe in erster spontaner Reaktion abgesagt, und bleibe auch nach ruhigerer Reflexion bei diesem Nein, was ich heute übrigens auch dem Spiegel-Redakteur in einem längeren Telefonat mitgeteilt habe. Ich sehe diese Absage durchaus auch als eine Möglichkeit des öffentlichen Protests gegen den unerhörten Vorgang – das darf durchaus publik werden, deshalb habe ich im Gespräch mit dem Spiegel diesbezüglich kein Blatt vor den Mund genommen.
Die Gründe für dieses Nein sind vielfältig:
Als ehemaliger DFG-Katalogbearbeiter einer der Provenienzen, die zur Debatte stehen, empfinde ich es als geradezu zynisch, bei der Zerschlagung dieses Bestandes mitwirken zu sollen (für die St. Peterer Handschriften hätte ich dann auch noch unfreiwillig eine Art “Handbuch” mitgeliefert).
Über diese persönliche Betroffenheit hinaus – und das ist natürlich wichtiger – meine ich, daß man in eine solche Kommission nicht hinein darf (wenn man nicht von Amts wegen dazu gezwungen wird), weil grundsätzlich nicht verwischt werden darf, daß die Veräußerung jeder Handschrift oder einzelner Bestandskomplexe verurteilt werden muß und eine Auswahlregelung kein Ausweg ist, weil sie das grundsätzliche Tabu des Verkaufs von Kulturgut, das in öffentlichen Einrichtungen verwahrt wird, durchbricht.
Im übrigen muß man, wie ich meine, alle Kräfte aufs Verhindern konzentrieren. Ich glaube, daß noch nicht alles verloren ist – und da wäre die Mitwirkung in einem solchen Gremium das falsche Signal, während eine möglichst generelle Absage seitens der eingeladenen “Experten” vielleicht doch dazu beitragen könnte, daß man auch in Stuttgart merkt, hier stimmt was Grundsätzliches nicht!

Herzlich
Felix Heinzer

Dem schließt sich an
Falk Eisermann

Aufruf zur Online-Petition gegen den Karlsruher Verkauf

Via EXLIBRIS kam von Klaus Klein:

Liebe Listenmitglieder,

zu dem von der Landesregierung Baden-Württemberg geplanten Verkauf von großen
Teilen der mittelalterlichen Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe sollten wir – auch aus Gründen der Selbstachtung – nicht
schweigen. Niemand soll uns später den Vorwurf machen, wir hätten uns nicht
öffentlich zu Wort gemeldet.
Aus diesem Grund haben wir in Marburg einen ‘Offenen Brief’ an den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die Abgeordneten des
Landtags verfaßt. Diesen Brief können Sie im Internet unter folgender Adresse
einsehen:

http://www.handschriftencensus.de/brief

Um dem ‘Offenen Brief’, den wir in Kürze an den Ministerpräsidenten, an die
Abgeordneten und an die Presse weiterleiten werden, einen größeren Nachdruck
zu verleihen, sollte er von möglichst vielen Personen (auch aus dem Ausland)
mitgetragen werden. Ich bitte Sie daher, diesen ‘Offenen Brief’ zu
unterzeichnen, indem Sie Ihre Zustimmung an meine E-Mail-Adresse senden
(kleink@staff.uni-marburg.de); ich werde Ihre Namen dann umgehend an den Brief
anfügen. Benötigt werden lediglich folgende Angaben: Titel, Vorname,
Nachname, Institution/Ort (Email-Adressen werden nicht veröffentlicht).
Bitte machen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied in der
Mediaevistik-Liste und in der Diskus-Liste sind, auf den ‘Offenen Brief’ und
die Möglichkeit der Mitunterzeichnung aufmerksam. Personen, die über
keinen E-Mail-Zugang verfügen, können Ihre Zustimmung auch per Fax
übermitteln (06421 – 282 48 61).

Brieftext

Offener Brief
an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
und die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ungläubig und entsetzt haben wir zur Kenntnis genommen, daß die Landesregierung beabsichtigt, in großem Stil mittelalterliche Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu veräußern. In einem beispiellosen Akt der Barbarei würde dem Land damit ein zentraler Bestand seines kulturellen Erbes genommen.

Die Masse der Handschriften, um die es geht, stammt aus den Bibliotheken der Klöster im Schwarzwald, am Oberrhein und am Bodensee. Sie dokumentieren in einzigartiger Weise das geistige Leben der Region, wie es sich über Jahrhunderte entwickelt hat. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Handschriften vor zweihundert Jahren im Zuge der Säkularisation durch Enteignung in die Obhut des Staates gekommen. Sie wurden seither unter Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel konserviert und erschlossen. Durch den Verkauf würden sie in alle Winde zerstreut. Der gewachsene Zusammenhang der Sammlungen würde zerrissen und viele der Handschriften wären nur noch schwer oder gar nicht mehr zugänglich. Es wäre eine zweite Enteignung.

Als Fachleute, die mit der Erforschung und Auswertung mittelalterlicher Handschriften befaßt sind, appellieren wir an Sie als die Verantwortlichen in Regierung und Parlament: Fügen Sie dem Land, dessen Menschen Sie als ihre Vertreter gewählt haben, nicht unersetzlichen Schaden zu, nehmen Sie Abstand von dem unseligen Vorhaben!

DFG: Bestände müssen für Wissenschaft zugänglich bleiben

Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), 27.09.2006, von Dr. Jutta Rateike

http://idw-online.de/pages/de/news177138

Bestände müssen für Wissenschaft zugänglich bleiben

Das Land Baden-Württemberg plant im Rahmen eines Vergleichs den Verkauf großer Teile des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Bei diesen Schriften handelt es sich um fünf Prozent des gesamten deutschen Bestandes dieser einmaligen Schriftquellen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Erschließung und Katalogisierung der Handschriften mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert und erwartet daher, dass diese Bestände dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Die DFG appelliert deshalb nachdrücklich an die baden-württembergische Landesregierung, diesen Zugang weiterhin sicherzustellen.

Mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften bieten Einblicke in die geistige Welt einer vergangenen Epoche und sind daher einzigartige und unverzichtbare Quellen für die geisteswissenschaftliche Forschung. Die langjährige, stetige Förderung der DFG hat mit dazu beigetragen, dass die deutschen Bibliotheken bei der Erschließung von mittelalterlichen Handschriftenbeständen im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung erlangen konnten. Diese führende Position ist unverzichtbar mit dem langfristig verlässlichen Zugang der Forschung zum gemeinsamen deutschen Kulturerbe verknüpft. Die DFG erwartet bei der Vergabe von Fördermitteln, dass die geförderten Bibliotheken als zuverlässige Partner ihre Handschriften und Originalquellen für Wissenschaft und Forschung zugänglich machen.

Die DFG fördert die Erstellung von Katalogen zu mittelalterlichen Handschriften im Programm “Kulturelle Überlieferung” seit 1960. Seitdem sind über 200 Kataloge zu thematisch, zeitlich und regional sehr unterschiedlich charakterisierten Beständen erarbeitet worden. Derzeit werden in Deutschland rund 30 Projekte dieser Art gefördert. Seit 1992 wurden die Kataloge auch maschinenlesbar erarbeitet, und ein großer Anteil ist heute im Internet im DFG-geförderten Handschriftenportal http://www.manuscripta-mediaevalia.de entgeltfrei recherchierbar.

Ansprechpartnerin für Fragen zur DFG-Förderung von Handschriftenerschließungen ist Dr. Eva Effertz, Tel. 0228 885-2101, E-Mail: Eva.Effertz@dfg.de .

Wider die Ökonomisierung der Kultur

Julia Schröder in der Stuttgarter Zeitung vom 25. September:

Die Zeiten haben sich geändert. Wo alle den Gürtel enger schnallen und neue Flexibilität zeigen müssten, könne die Kultur nicht ungeschoren bleiben, heißt das Argument, das auch im Fall des geplanten Handschriften-Ausverkaufs in Karlsruhe wirksam ist. Um dem Land die umstrittenen Eigentumsrechte an Kunstbeständen aus früherem Adelsbesitz zu sichern, so die Logik dieses Plans, müssen die Handschriftenbestände aus ebendiesem Besitz in den Skat gegeben werden; um ein Kulturerbe zu sichern, muss halt ein anderes dran glauben. Zumal es sich vor Handschriften, die aus guten Gründen selten das Tageslicht sehen, nicht so gut posiert wie vor erlesenem Kunsthandwerk oder großformatigen Gemälden.

Der Vorgang “Land Baden-Württemberg vs. Adelshaus Baden” ruft andere Vorgänge in Erinnerung, die durchaus unterschiedlich sind, aber ein und dieselbe Tendenz aufweisen. Ob man nach Krefeld schaut, wo die Stadt ein Monet-Gemälde verscherbeln will, um mit den erhofften 20 Millionen ihr Museum (und womöglich die Stadtkasse) zu sanieren; ob man sich an Weimar erinnert, wo die Klassik-Stiftung ihren Mörike-Bestand verkaufen musste, damit das Land Thüringen seinen Verpflichtungen in einem Restitutionsvergleich mit dem dortigen Adelshaus nachkommen konnte; ob man sich an die glorreichen Vorschläge des baden-württembergischen Landesrechnungshofs erinnert, den “behutsamen Abbau” der Bestände der Staatsgalerie betreffend – die Richtung ist ebenso klar wie fatal: “die Kultur” wird für ihre Kosten haftbar gemacht.

Aber “die Kultur” kann für sich und ihre Kosten nicht einstehen. Wenn umgesetzt würde, was sich in manchem Politikerhirn als prima Lösung festgesetzt zu haben scheint, gibt es “die Kultur” in diesem Sinne bald nicht mehr. Man hat den Eindruck, was Kultur eigentlich sein soll, ist manchem Entscheidungsträger nicht mehr klar. Ist Kultur nicht mehr als jenes “Innovative”, das die überaus gut ausgestattete, aber leider in vielen Fällen nicht in Frage kommende Landesstiftung zu fördern bestimmt ist? Jenes “Imageaffine”, das Sponsorenbörsen öffnet? Jenes Repräsentative, mit dem man sich gern schmückt? Die Sonntagsrede auf einem kulturpolitischen Kongress? Das alles ist freilich Kultur. Vor allem jedoch ist Kultur das, was wir von denen, die nach uns kommen, auch nur geborgt haben, um es zu beschützen.

Christus war kein Badener

Diese Bildunterschrift zum verkaufsgefährdeten Speyerer Evangelistar in den BNN
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn060926.php
trifft den Nagel auf den Kopf.

Die Unterstützung für die Landesbibliothek nimmt erfreulicherweise zu.

http://www.n-tv.de/714439.html

“Wenn Kulturgüter verhökert werden, um öffentliche Haushalte zu sanieren, ist das der Kulturnation Deutschland nicht würdig”, sagte der Kulturexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, am Dienstag in Berlin. Auch seine Parlamentskollegin Karin Binder (Die Linke) äußerte “vollkommenes Unverständnis”. […] Der Deutsche Kulturrat forderte grundsätzlich, den “Raubbau” in Museen und Bibliotheken zu stoppen. Geschäftsführer Olaf Zimmermann verwies auf vergleichbare Erwägungen der Stadt Krefeld, wo zur Museumssanierung ein wertvolles Gemälde verkauft werden soll, sowie den Vorschlag des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg zum “maßvollen Abbau” der Sammlung der Staatsgalerie Stuttgart. Diese Beispiele belegten: “Das Verkaufen von öffentlichem Kulturgut wird rasend schnell salonfähig”. Dieser vermeintliche Königsweg zur Bewältigung außergewöhnlicher Belastungen im Kulturhaushalt sei in Wirklichkeit “eine Art Räumungsverkauf von öffentlichem Kulturbesitz”.

Selten dümmlich äußerte sich MP Oettinger laut der gleichen Quelle: Die Kritik kommt aber im Kulturteil der Zeitungen, nicht auf den Wirtschaftsseiten. Seit wann sind mittelalterliche Handschriften außer bei Berichten über Versteigerungen Thema der Wirtschaftsseiten?

Zur Position des Kulturrats siehe
http://www.verbaende.com/News.php4?m=41585

Das Karlsruher MdB Karin Binder (Die Linke) hat sich deutlich gegen den Verkauf ausgesprochen (oben bereits erwähnt): Es handle sich um Ausverkauf gesellschaftlichen Eigentums.
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006926-98J

Der Südkurier schreibt:

Beinahe wären die [Reichenauer] Handschriften ins Weltkulturerbe aufgenommen worden. Nun das. So leicht könnten 70 Millionen Euro nicht erlöst werden, meint Ehrle. Dazu müsste die gesamte alte Sammlung verkauft werden. An eine von Oettinger angekündigte “Baden-Klausel”, wonach Kunst- und Kulturschätze von besonderer Bedeutung für den badischen Landesteil nicht veräußert werden dürfen, glaubt Ehrle nicht. Was soll die unabhängige Expertenkommission denn ausnehmen? Ehrle hält einen Vergleich parat: Vor zwölf Jahren zahlte das Land für mehr als 1200 mittelalterliche Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Sammlung rund 25 Millionen Euro – damals eine Art Freundschaftspreis der Donaueschinger, die unter Geldnot litten. Im Fall Baden seien also gut 3000 Handschriften nötig, um 70 Millionen Euro flüssig zu machen. Ehrle fürchtet einen “ungeheuren Imageschaden”. Der scheint sich schon eingestellt zu haben. Norbert H. Ott rechnet in der “Süddeutschen Zeitung” wüst mit der “Teppichhändlermentalität” der Geschäftspartner ab. Eine solche Bibliothek sei ein “Gedächtnisspeicher”, der sich erst durch den Mix aus Erlesenem und Alltäglichem zum Profil einer Epoche füge. Finanzkräftige Käufer wie das Getty-Museum Los Angeles aber pickten die Preziosen heraus und ließen den Rest “im Warenkorb”. Schloss Salem oder die Bilder Baldung Griens oder Cranachs aufzurechnen, wie es Markgraf Bernhard tue, dokumentiere “totale Ignoranz”. Dies sei ein “dreister Versuch der Veruntreuung” des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes. Scharf polemisiert Autor Ott auch gegen die optimistische Erlös-Rechnung: “Hoheit und ihr willfähriger Vasall auf dem Stuhl des baden-württembergischen Ministerpräsidenten werden sich noch sehr wundern, wenn sie auf ihrer der öffentlichen Nutzung entwendeten Beute sitzen bleiben.” Denn gut 3500 auf einen Schlag angebotene Codices würden den Markt “hoffnungslos verstopfen”. Geräuschlos, soviel ist sicher, werden Oettinger und der Markgraf das Thema nicht mehr erledigen können.

Die deutsche UNESCO-Kommission meldete sich ebenfalls mit harscher Kritik zu Wort (Südkurier):

Dieses Vorhaben wird unter anderem von der Deutschen Unesco Kommission scharf verurteilt, der die Reichenau die Erhebung zum Weltkulturerbe verdankt. Generalsekretär Roland Bernecker sagte gestern zu dieser Zeitung, die Handschriften seien als Teil des Weltdokumentenerbes auch ein “Kernbestand des Reichenauer Weltkulturerbes” und deshalb unveräußerbar. Der beabsichtigte Verkauf sei ein “Schock” und “unbegreiflich für alle, die um die kulturelle und historische Bedeutung” dieser Handschriften wüssten.

***

Der DBV hat gestern folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die auch auf seiner Website nachzulesen ist:

http://www.bibliotheksverband.de

Pressemitteilung

Berlin, 25.09.2006

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. ist entsetzt, dass die
Landesregierung von Baden-Württemberg plant, einem Verkauf der
Handschriften des Hauses Baden, die den wertvollsten Bestand der
Badischen Landesbibliothek bilden, auf dem freien Markt zur Deckung
einer fehlenden Finanzierung des Fürstenhauses zuzustimmen.

‘Der Verkauf hochwertiger Kulturgüter, die seit Generationen in
öffentlicher Obhut und im öffentlichen Bewusstsein sind, darf in einem
wohlhabenden Kulturland nicht möglich sein.’ Diesem Zitat aus der
Erklärung der Badischen Bibliotheksgesellschaft, die erhebliche Spenden
zum Erhalt und zur Pflege der wertvollen Bestände der Badischen
Landesbibliothek Karlsruhe aufgebracht haben, schließt sich der Deutsche
Bibliotheksverband e.V. vollständig an. Ein Land wie Baden-Württemberg,
das sich immer wieder zur föderalen Struktur in der Kultur bekannt hat,
muss jetzt auch aus seinen eigenen Mitteln den Ausverkauf dieses
wertvollen Kulturguts verhindern und die Bestände für die
Landesbibliothek Karlsruhe sichern.

Prof. Dr. Claudia Lux, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes
e.V. weist darauf hin: ‘Den Verkauf von Kulturgut mit staatlicher
Unterstützung haben wir in Deutschland eigentlich nur zu Zeiten der DDR hinnehmen müssen, die immer wieder Eingriffe in die wertvollen Bestände
der Bibliotheken vornahm, um Devisen zu erhalten. Diese Methode darf nicht zum Vorbild für das Handeln der Baden-Württembergischen Landesregierung werden.’

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. fordert die Baden-Württembergische
Landesregierung auf, den notwendigen Betrag durch Stiftungen und andere
Zuwendungen aufzubringen und als Ablösesumme an das Haus Baden zu
übergeben, um die wertvollen Handschriften und Drucke der Badischen
Landesbibliothek vollständig und dauerhaft als Eigentum des Landes und
damit als öffentliches Eigentum zu sichern.

[…] Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (DBV) sind ca. 2.000 Bibliotheken
aller Sparten und Größen Deutschlands zusammengeschlossen. […]

Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Prof. Dr. Claudia Lux, Vorsitzende oder Barbara Schleihagen,
Geschäftsführerin

Freiburger Bibliothekar beklagt Jahrtausendschaden

Leserbrief in der FAZ vom Dienstag 26.9.2006 S. 8

Die Meldung über den beabsichtigten Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek durch das Haus Baden in Einvernehmen mit der Baden-Württembergischen Landesregierung (F.A.Z. vom 21. September) hat bei allen, die diese Handschriftensammlung kennen, zunächst nur ungläubiges Erstaunen über so viel Ignoranz hinsichtlich des kulturellen Ranges dieser Dokumente, dann aber Entsetzen ausgelöst. Bislang sind derartige Bestandsverluste aus Bibliotheken in öffentlicher Hand nur durch Krieg oder Brände zu beklagen gewesen.

Ein Verkauf in der angedeuteten Größenordnung wäre eine Zerstörung dieser Sammlung. Unabhängig von der Rechtsfrage, ob das Haus Baden säkularisiertes Klostergut als Privateigentum betrachten darf – es ist nicht einzusehen, warum das Land einem Rechtsstreit aus dem Wege geht -, wird hier doch Kulturgut zur Disposition gestellt, das anerkanntermaßen zu den ganz zentralen Überlieferungsstücken des süddeutschen Mittelalters gehört. Aber auch die Stücke anderer Provenienz sind inzwischen seit Jahrhunderten eng mit unserem kulturellen Umfeld, mit Geistes- und Wissenschaftsgeschichte verwoben – etwa das von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22. September) herausgestellte, ursprünglich für den französischen Hof entstandene und jetzt aus dem Säkularisationsgut des Schwarzwaldklosters Sankt Peter stammende “Breviculum” aus Werken des Raimundus Lullus. Abt Martin Gerbert erwähnte es schon 1773 rühmend in seinem “Iter alemannicum”, die kritische Edition besorgte schließlich das Freiburger Raimundus-Lullus-Institut (1990). Eine Zerstörung dieser historischen Sammlungs- und Forschungszusammenhänge – durch die von der DFG finanzierte Katalogisierung sind die Handschriften im übrigen bestens erschlossen – kann man nur als Barbarei ansehen. Ein Verkauf in der angedeuteten Art und eine Zerstreuung dieser Bestände wäre ein Jahrtausendschaden für die kulturelle Überlieferung Badens.

Professor Dr. Albert Raffelt,
Freiburg im Breisgau

[Raffelt ist stellvertretender Leiter der UB Freiburg]

Karlsruhe: SPD fordert Überprüfung

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1566218/ph8g5s/index.html

Die SPD kündigte einen Antrag auf die rechtliche Prüfung an, der in vier Wochen im Finanzausschuss des Landtags behandelt werde. Geklärt werden soll unter anderem die Frage, welche Kulturgüter dem Land gehören und welche der markgräflichen Familie. “Mit der Vereinbarung, wie sie jetzt veröffentlicht worden ist, können wir uns nicht einverstanden erklären. Wir dringen darauf, dass dem Landtag genau Bericht erstattet wird, was die juristischen Möglichkeiten des Landes sind und wie das Land künftig mit Kulturgütern umzugehen gedenkt”, so der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid im SWR. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land “ruhig Blut bewahren”.

“Geringschätzung unserer kulturellen Wurzeln”

Die kulturpolitische SPD-Fraktionssprecherin Helen Heberer betonte, die Veräußerung bedeutender Kulturgüter sei keine Lösung für ein kurzfristiges Stopfen von Finanzlöchern. “Wenn sich das einschleicht, sehen wir bald arm aus”, sagte sie. Darüber hinaus forderte sie Alternativen zum Aufbringen der benötigten Mittel. Die geplante Versteigerung der Handschriften sei “nicht demokratisch”.

Auf der SWR-Seite gibt es auch einen zweiminütigen Clip zum Thema mit O-Ton Oettinger zur Baden-Klausel.

Ba-Wü Erfüllungsgehilfe feudaler Privatinteressen


Sollte das Land Baden-Württemberg sich tatsächlich zum Erfüllungsgehilfen feudaler Privatinteressen machen und nach Vandalenart eine ihrer bedeutendsten Handschriftensammlungen plündern, kann sich die dann zur Provinzklitsche verkommene Karlsruher Bibliothek eintragen lassen in die Liste jener verschwundenen Büchersammlungen – Alexandria, Sarajewo, Weimar -, die allerdings, anders als in Karlsruhe, durch Krieg oder Katastrophen vernichtet wurden.

So endet der Artikel des Handschriftenexperten und Germanisten Norbert H. Ott in der gestrigen SZ, von dem es Auszüge bei
http://giorgione.twoday.net/stories/2715049
gibt.

Faksimile: http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-sz060925.php

Schriftstellerverband Baden-Württemberg protestiert

http://shorterlink.de/?1d87dc

Verband deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg schlägt Alarm

Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek dürfen nicht zugunsten der Instandhaltung von Schloss Salem versteigert werden.

Der VS Baden-Württemberg fordert Ministerpräsident Oettinger dringend auf, die geplante Veräußerung der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verhindern.
Der VS-Landesvorsitzende, Josef Hoben, und der Vorstand sind entsetzt über diese Pläne.

Es kann nicht sein, dass die bedeutendsten Zeugnisse des Landes der Dichter und Denker versetzt werden, um ein marodes Adelshaus finanziell zu unterstützen. Eine Versteigerung der Handschriften würde eine Geringschätzung unserer kulturellen, literarischen und auch sprachlichen Wurzeln bedeuten. Es wäre ein fatales Signal in Zeiten mangelnder Deutschkenntnisse und verheerender PISA-Ergebnisse, wenn die Landesregierung unser kulturelles Erbe verschleuderte und dafür sorgte, dass es in den Tresoren profitgieriger Trophäensammler in aller Welt landet.

Kontakt:
Josef Hoben (VS-Landesvorsitzender)
Telefon: 0151/15246470

Matthias Kehle (Vorstandsmitglied)
Telefon: 0179/5950719

Aufruf zur Online-Demo gegen Kulturausverkauf

Gerade gefunden:
http://litblog.literaturwelt.de/archive/2006/09/25/aufruf_onlinedemo_gegen_kultur/olivers_blog

Aufruf: Online-Demo gegen Kulturausverkauf in Baden-Württemberg
Hallo!
Mit dieser Mail bittet Sie der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in Baden-Wuerttemberg, namentlich Vorstandsmitglied Matthias Kehle, um eine “Online-Demonstration” gegen einen geplanten Verkauf wertvoller mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Wuerttemberg.

* Um was geht es?
Die Landesregierung hat vor, wertvollste mittelalterliche Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek (BLB) in Karlsruhe, auf dem Kunstmarkt zu versteigern. Mit dem Ertrag von etwa 70 Millionen (!) Euro soll das marode Fuerstenhaus Baden und die Tourismus-Industrie unterstuetzt werden, in dem naemlich die Instandhaltung des fuerstlichen Schlosses Salem am Bodensee gewaehrleistet wird. Die BLB – eine der schoensten und bedeutendsten deutschen Bibliotheken – beherbergt u.a. die Handschrift C des Nibelungenliedes.
Naehere Infos unter:

http://www.blb-karlsruhe.de

* Was kann ich tun?
Erstens: Schreiben Sie Guenther Oettinger eine Mail und protestieren Sie dagegen. Sie koennen dafuer das folgende Kontaktformular nutzen:

http://www.guenther-oettinger.de/index.php?id=297

Verwenden Sie Ihre eigenen Worte oder lehnen sich an die Formulierungen eines Kollegen an:
http://typo.twoday.net/stories/2714717

Sie koennen auch gerne die Presseerklaerung des VS zitieren, die Sie (u.a.) hier finden:
http://shorterlink.de?1d87dc

Zweitens: Senden Sie diese Mail weiter an moeglichst viele Ihrer Freunde und Bekannte. An Bibliothekare, Lehrer, Historiker, Kunstfreunde, Literaten. Senden Sie die Mail per Blindkopie (BCC) weiter. Bedenken Sie: Heute pluendern die Politiker Handschriften in Karlsruhe, morgen sind es Kunstwerke der Stuttgarter Staatsgalerie, und uebermorgen werden Theater in Niedersachsen geschlossen. Dies ist keine Spam-Aktion, sondern ein bundesweiter Aufruf zu politischem Engagement von unten.

Drittens: Thematisieren Sie das Ganze (sofern vorhanden) in Ihrem Weblog.

* Was bringt das Ganze?
Als vor zwei Jahren die Zukunft Kuenstlersozialkasse (KSK) diskutiert wurde, bekam Ministerin Zypries binnen weniger Tage tausende Mails, die auf diese Weise generiert wurden. Daraufhin berichteten verschiedene Tageszeitungen und Spiegel-Online. Seitdem wird die Abschaffung der KSK nicht mehr diskutiert.

* Das Ende der Mail-Aktion ist der deutsche Nationalfeiertag, der 3. Oktober 2006 – ein Tag, an dem wir auch unsere kulturelle, literarische und sprachliche Tradition feiern sollten.

Danke und viele Gruesse
Matthias Kehle

Protest des Mediävistenverbands

Michele C. Ferrari hat in der Liste MEDIAEVISTIK den folgenden Brief an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Medienberichten zufolge beabsichtigt das Land Baden-Württemberg Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe für den Verkauf freizugeben. Mit diesem Schreiben möchte der Mediävistenverband Sie dringend bitten, diese Entscheidung zurückzunehmen. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit des Landes Baden-Württemberg und seiner Entscheidungsträger, und zwar in dreifacher Hinsicht.

Zum ersten ist es weder in Deutschland noch im Ausland nachzuvollziehen, warum unersetzliche Kulturgüter wie Handschriften (die ja Unikate sind) als Verhandlungsmasse in Rechtsstreitigkeiten benutzt werden, als ob es sich dabei um verstaubte Liebhaberstücke aus dem Trödelmarkt handelte. Das Signal wäre verheerend. Soll das Kulturerbe einer historisch gewachsenen Gemeinschaft wirklich wie gewöhnliche Ware zur Disposition stehen, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln? Die Baden-Württemberger sind zu Recht stolz auf ihre Vergangenheit. Diese Traditionsverbundenheit lässt vermuten, daß ein solches Vorhaben im Land kaum konsensfähig ist.

Der Verlust wäre zum zweiten immens. Die Vorstellung, daß Kulturdenkmäler dieses Ranges in die Hände von Privatpersonen gelangen könnten, übersteigt das Vorstellungsvermögen eines neutralen Beobachters. Und ist man im klaren darüber, was dies für das Forschungsland Baden-Württemberg bedeutete? Kann es sich Ihr Bundesland in einer Zeit, in der der Wettbewerb um Spitzenpositionen in der nationalen und internationalen Forschungslandschaft entbrannt ist, wirklich leisten, derart sorglos mit dem eigenen Kulturerbe umzugehen, wenn man bedenkt, daß die Pflege und die Erschließung dieser Bestände jahrzehntelang von der öffentlichen Hand (etwa in Form von DFG-Projekten) finanziert wurde? Mangelnde Zuverlässigkeit ist keine Voraussetzung für Investitionen. Das gilt auch für die Kulturförderung.

Aber sogar der finanzielle Nutzen des geplanten Geschäfts ist drittens zweifelhaft. Die Summe von 70 Mio. Euro, die Sie aus dem Erlös erwarten, ist mit Sicherheit überschätzt. Werden die Bürger in Ihrem Land verstehen, warum Bestandteile ihrer eigenen Vergangenheit ausgestossen werden und der Staat trotzdem voraussichtlich mehrere Millionen ausgeben muß, um einer undurchdachten Verpflichtung nachzukommen?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In den letzten Jahren hat Baden-Württemberg uns erklärt, daß es alles kann. Zeigen Sie jetzt, daß der Mut zum Umdenken dazu gehört.

Ausverkauf in Karlsruhe

Der SPIEGEL 39/2006, S. 169 greift das Thema heute nun auch in einer Kurzmeldung auf und zitiert Kritiker des geplanten Deals. Die Zerstreuung der Handschriften in alle Welt wäre eine Katastrophe, klagte Ute Obhof, vorauseilenden Gehorsam macht der Freiburger Mittelalter-Experte Felix Heinzer aus und Eef Overgaauw, Leiter der Handschriftenabteilung von Berlin, erinnert an die Millionen, die für die dann wertlose Katalogisierung ausgegeben wurden.

Stuttgarter Zeitung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1254473

Das Geld solle aus den Erträgen der Landesstiftung oder aus den Aktien dies früheren Badenwerks bestritten werden, meinten Vertreter des badischen Landesteils.

http://www.bietigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=96275

“SPD-Generalsekretär Joerg Tauss kritisierte den möglichen Verkauf wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek gestern als “Ausdruck der Kulturlosigkeit” von Oettinger und von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Mit Blick auf Bildung und Forschung sei es unerträglich, wenn die unersetzlichen Handschriften nicht mehr der Wissenschaft zur Verfügung stünden, sondern in privaten Vitrinen verschwinden würden.”

Falk Eisermann heute in den Listen MEDIAEVISTIK und Diskus:

” Bemerkenswert auch Oettingers “Angebot”, eine Expertenkommission einzusetzen, die sicherstellen solle, daß “kulturell wertvolles Schriftgut, das in Baden entstanden ist, unverkäuflich bleibt”: eine Formulierung, wie sie sich nur ein kulturpolitisches Bleichgesicht mit gespaltener Zunge ausdenken kann. Denn das heißt im Klartext: Die Reichenauer Handschriften und andere Zimelien nichtbadischer Entstehung werden so oder so verscherbelt; das kümmert die Volksseele offenbar nicht so sehr und begrenzt mithin den wahlpolitischen Kollateralschaden. Kann man provinzieller, berechnender denken? Welche Experten in einer solchen Kommission Selektions- und Erfüllungshilfe leisten und “das kulturell wertvolle Schriftgut” von anderem, offenbar “wertlosem” unterscheiden sollen, wird nicht gesagt. Wie und warum und an wen dieses “wertlose” Schriftgut verkauft werden soll, müßte man den MP gelegentlich auch mal fragen. Es ist ja evident, daß alle Beteiligten von den merkantilen Möglichkeiten ihres Projekts keinen blassen Schimmer haben. Wird in dieser Kommission – abgesehen von den sicher in großer Zahl vorhandenen, zweifellos hochkompetenten württembergischen Ministerialdirigenten und ggf. ein paar Vertretern von Auktionshäusern – auch jemand von der UNESCO, von der DFG dabei sein?

Ich darf abschließend aus einem Artikel von Norbert H. Ott (Süddeutsche von heute, S. 13) zitieren, welcher die Überschrift trägt “Ein dreister Versuch der Veruntreuung” und die Sache auf den Punkt bringt:

“Sollte das Land Baden-Württemberg sich tatsächlich zum Erfüllungsgehilfen feudaler Privatinteressen machen und nach Vandalenart eine ihrer bedeutendsten Handschriftensammlungen plündern, kann sich die dann zur Provinzklitsche verkommene Karlsruher Bibliothek eintragen lassen in die Liste jener verschwundenen Büchersammlungen – Alexandria, Sarajewo, Weimar -, die allerdings, anders als in Karlsruhe, durch Krieg oder Katastrophen vernichtet wurden. Die Karlsruher Handschriften übrigens waren das Einzige, was 1942 nach dem Luftangriff vom Bestand der Bibliothek übrig blieb.”

Die landesregierenden Trümmerfrauen werden’s schon richten.”

Siehe auch:

Frankfurter Allgemeine Zeitung 25. September 2006

RUBRIK: POLITIK; Politik; S. 4

Kulturgüterkampf in Baden;
Von Rüdiger Soldt

Auszug:

“Ein Anwalt hätte dem Haus Baden geraten, sich die derzeit im Besitz des Landes befindlichen Kulturgüter als Eigentum herausgeben zu lassen”, sagte Oettinger. Zahlreiche Kunstschätze wären für Baden-Württemberg angesichts der großen Finanznot des Prinzen ebenfalls verloren gewesen. “Wir werden eine Baden-Klausel vorbereiten, die sicherstellt, daß Schriftgut, das hier entstanden ist oder inhaltlich zu Baden gehört, hier bleibt”, sagte Oettinger. Das bedeutet: Die Handschrift aus Persien soll verkauft werden, das sehr wertvolle Stundenbuch Christoph I. aus dem Jahr 1490 soll in jedem Fall in der Sammlung bleiben. Ob das reicht, um 70 Millionen Euro einzunehmen, wird allerdings von den Kritikern des Vergleichs bezweifelt. Er habe die Landesstiftung gebeten, zu prüfen, ob sie sich am Kauf beteiligen könne, sagte Oettinger. Auch die Gründung einer neuen Mäzenaten-Stiftung gilt als möglich.

Den Ausverkauf wichtiger Kulturgüter will die Landesregierung verhindern, ob ihr das gelingt, wird sich wohl erst beurteilen lassen, wenn eine Liste der Handschriften und Kunstwerke vorliegt, die verkauft werden sollen. Darüber wird nun eine Kommission entscheiden. In Karlsruhe formiert sich Widerstand: SPD, FDP, Grüne, CDU-Politiker wie der Oberbürgermeister Fenrich, die Landesvereinigung Baden und die Badische Bibliotheksgesellschaft wollen von den in Stuttgart auf den Weg gebrachten Vorhaben nichts wissen. Was auch immer die Landesregierung zu ihrer Rechtfertigung vorbringen mag.

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Suedkurier
http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2223296.html?fCMS=29fe7f34d54a2ca3e97ee43345b6655e

Oettinger sagte, “dass Gutachter unter anderem die Kulturgüter auf ihre Bedeutung für das Land überprüfen sollen. Dem Gremium sollen neben zwei Gutachtern unter anderem Vertreter der Badischen Landesbibliothek und des Hauses Baden angehören. Für den Erhalt des wichtigen Kulturgutes Schloss Salem soll laut Oettinger die Stiftung gegründet werden. Für jeden Euro, den Wirtschaft und Bürger spenden, soll ein Euro des Landes hinzukommen. Je mehr Geld die Stiftung erhalte, desto weniger müsse verkauft werden, sagte Oettinger. Der Landesbeitrag habe eine Obergrenze bei einem einstelligen Millionenbetrag.”

***

Volltexte/Faksimiles bei
http://www.blb-karlsruhe.de

Wann wird die Nofretete verkauft?

Was aber jetzt in Baden-Württemberg ausgehandelt wurde, ist in der Größenordnung so ungeheuerlich, dass damit alle Dämme des kulturellen Ausverkaufs zu brechen drohen. Welcher Teufel also hat die Landesregierung geritten? Es geht um die Lösung eines alten Eigentumsstreits mit den Markgrafen von Baden. Nach deren Abdankung als Großherzöge 1918 wurde – anders als in Preußen, Bayern oder Württemberg – ein unanfechtbarer Vergleich über Liegenschaften und Kunstbesitz mit dem ehemaligen Herrscherhaus versäumt. Nach langem Hin und Herr erhoben die Markgrafen jetzt Anspruch auf Kunstgüter im Wert von 250 bis 300 Millionen Euro. Die Landesregierung scheute einen Prozess und handelte einen Vergleich aus.

70 Millionen Euro sollen in eine Stiftung fließen, die den Markgrafen den Erhalt und die Pflege von Schloss Salem ermöglichen soll. Dafür bleiben zahlreiche berühmte Kunstwerke endgültig im Besitz der Landesmuseen. Das Land will allerdings für die Abfindung keine Steuergelder aufwenden, so kam man auf die unselige Idee, die Handschriften aus dem alten großherzoglichen Besitz auf den Markt zu werfen. Der Region wird damit ein Stück Geschichte aus dem Herz gerissen, Deutschland verliert eine seiner bedeutendsten Handschriftensammlungen.

In den Auktionshäusern New Yorks und Londons reibt man sich schon die Hände. Warum macht sich eigentlich Dresden nicht daran, die Sixtinische Madonna auf den Markt zu werfen? Der Tunnel unter der Elbe ließe sich so bezahlen und für die leere Staatskasse bliebe auch noch was übrig. Und wann endlich verkauft das bankrotte Berlin seine Nofretete? Ist doch alles Luxus.

Sebastian Preuss in: Berliner Zeitung vom 23.9.2006

Verkauf des Reichenau-Erbes

Unter diesem passenden Titel referiert der “Südkurier” das Entsetzen auf der Insel Reichenau über die geplante Vernichtung des Dokumentenerbes.

Der volle Artikel: http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2221520.html

Besonders schockierend ist für mich folgendes: “Der Landtagsabgeordnete des Bodenseekreises und Tourismus-Vorsitzende Ulrich Müller (CDU) begrüßt dagegen die Lösung: Schloss Salem gehöre zu den “Top Ten” der touristischen Ziele der Bodenseeregion, sein Erhalt durch den Verkauf von Kunstgegenständen sei zu begrüßen.”

Zur derzeitigen Schande, Baden-Württemberger zu sein, kommt nun bei mir noch die Scham, in der gleichen Stadt zu wohnen wie dieser barbarische Pfennigfuchser. Und auch noch zwangsweise jahrelang IHK-Beiträge für eine von so einem Individuum geleitete Kammer gezahlt zu haben. Immerhin weiß ich jetzt nach der UNESCO und der Landesregierung noch jemanden, dem ich einen gesalzenen Brief schreiben kann.

Kritik an den Plänen für Karlsruhe

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=wph2006922-23H

Am gestrigen Freitag bezogen auch die Parteien Stellung. Renate Rastätter (MdL) und Dr. Gisela Splett (MdL) verurteilten im Namen der Grünen die Verkaufspläne. Sie hielten es für “verhängnisvoll”, dass hinter verschlossenen Türen seitens der Landesregierung bereits konkrete Zusagen an das Haus Baden gemacht worden seien. Der Vorsitzende der FDP/Aufbruch-Fraktion im Gemeinderat Michael Obert forderte seinerseits eine “Bündelung aller Kräfte zur Rettung der Handschriftensammlung”. Auch der CDU-Kreisvorsitzende Ingo Wellenreuther (MdB) warnt gegenüber ka-news: “Die Landesbibliothek darf natürlich nicht geplündert werden.” Vorher müssten genau die durchaus existierenden Eigentums- und Besitzansprüche des Hauses Baden gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Detail geregelt werden, so der CDU-Politiker.

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=975044

Für Armin Schlechter, Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg, kommen die Veräußerungspläne der Verschleuderung von Kulturgut gleich: “Die Handschriften haben die Bombardierung im Zweiten Weltkrieg überlebt. Was jetzt passiert, ist von ähnlicher Tragweite.” Auch hielte er es für völlig unsinnig, wenn eine so große Anzahl von Handschriften auf den Markt geworfen würde. “So viele Sammler gibt es gar nicht, die dafür angemessene Preise zahlen.”

http://neonostalgia.com/weblog/?p=163

Eine interessante Stellungnahme. Der Blogger bedauert, dass ein einziges der Mss. online ist.

“But I have mixed feelings. The library hasn’t photographed any of these mss, as far as I know. Indeed there doesn’t seem to be a full list of them, even. They have just one (!) manuscript online. I suspect that readers have been prevented from photographing them. One scholar, when I queried why they weren’t online, suggested that it was good for scholars to have to travel to Karlsruhe to consult them! Frankly, it would be better if these mss were in hands that would record them and place them online. Perhaps the House of Baden would be agreeable to a proposal to do so!”

Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919

Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919

Das Gesetz sollte einen Ausgleich schaffen zwischen dem vormaligen Großherzoglichen Haus und dem badischen Staat. § 8 bestimmte: “Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen”.

§ 1 wies dem Großherzog aus dem Domänenvermögen als Privateigentum zu: Immobilien in Baden-Baden, Freiburg und Badenweiler sowie die Grabkapelle im Fasanengarten zu Karlsruhe samt Einrichtung, soweit nicht schon Eigentum des Großherzogs. Von der Einrichtung der übrigen bisher zur Hofausstattung gehörigen Gebäude (gemäß Anlage zum Gesetze vom 3. März 1854 über die Zivilliste) standen ihm die im Wege der Verständigung mit der Regierung ausgeschiedenen Gegenstände zu. Alle anderen Gegenstände gehören dem badischen Staat, auch soweit bisher Privateigentum. Zusätzlich erhielt der Großherzog noch 8 Mio. Mark.

Zum Domänenvermögen vergleiche man § 59 der Badischen Verfassung von 1818 (Zuschuss zum Landeshaushalt)
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/baden1818.html

§ 7 lautete:
“Bezüglich der im Privateigentum des Großherzogs stehenden Kunstwerke in der Kunsthalle in Karlsruhe und im Schloß Favorite ist die Erklärung der Generalintendanz der Zivilliste vom 18. März maßgebend.”

Aus der Nichterwähnung der Landesbibliothek läßt sich folgern, dass deren Bestände als Staatseigentum galten. Der Gesetzgeber hatte eine umfassende Auseinandersetzung mit den Ansprüchen im Sinn, die Entschädigung des einstigen Herrscherhauses war durchaus großzügig.

Wenn das Inventar der Landesbibliothek zum Domänenvermögen zählte, wurde es 1919 verstaatlicht, es sei denn ihr Gebäude zählte zur Hofausstattung. Dann hätte es in der Verständigung aufgeführt sein müssen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).

Da ausdrücklich Kulturgut im Gesetz (nämlich in der Kunsthalle und im Schloss Favorite) aufgeführt wird, kann man nicht annehmen, dass das Inventar der Bibliothek freies Privateigentum wurde, da es seiner Zweckbestimmung nach öffentliche Sache blieb. Obwohl Eigentumszuordnung und Status als öffentliche Sache unabhängig voneinander sind, ist angesichts der Doppelnatur der Bibliothek als Großherzoglicher Hof- und Landesbibliothek der Schluss geboten, dass der Gesetzgeber von 1919 ihr Inventar nicht als Privateigentum auffasste.

Nach dem Bericht von Michael Hübl (BNN vom 21.9.2006) blieb dagegen ungeklärt, welche Kunstwerke, Münzen und Dokumente fortan als Staatseigentum zu gelten hätten. 1954 genehmigte das Land Baden-Württemberg die Zähringer-Stiftung als Stiftung des öffentliches Rechtes, die zum Zweck hatte, die “Erhaltung in bisheriger Weise und Zugänglichmachung der Öffentlichkeit” einer Reihe von Sammlungen sicherzustellen. Neben der großherzoglichen Münzsammlung, der “Türkenbeute” und anderen Kunstschätzen zählten dazu auch die “hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe”. Bisher habe gegolten, dass nur wenige Einzelstücke als “hofeigen” galten, während das Gros (und dabei auch das Säkularisationsgut) als Landeseigentum betrachtet wurde. Renommierte Rechtswissenschaftler, so Oettinger, hätten in Gutachten das Restrisiko als “erheblich eingestuft”.

In der grundlegenden Darstellung der Sammlungsgeschichte der Türkenbeute
http://www.tuerkenbeute.de/res/pdf/forschung/katalogtexte/Sammlung.pdf
wird die Zugehörigkeit zur Zähringer-Stiftung mit keinem Wort erwähnt.

Schatzkammer muss ausgeräumt werden – wird das Electorium von Lullus zerschnitten?

Rose-Maria Gropp, Kuhhandel mit Büchern, FAZ 22.9.2006, S. 33:

Um 70 Mio. auf dem Kunstmarkt zu erlösen, müsse die Schatzkammer ausgeräumt werden. Da Vincis’s Codex Hammer kaufte Gates 1994 für 30,8 Mio. Dollar. Die über 1000 Fürstenberg-Handschriften kosteten das Land 48 Mio., für C waren nochmals knapp 20 Mio. fällig. Der Marktwert des Stundenbuchs des Mgf. Christoph I. liege wohl bei 3 Mio., bei dem Electorium von Lullus werde er zweistellig.

Als Käufer komme Getty in Betracht, aber auch der Antiquariatshandel. “Es ist bekannt, daß zum Beispiel der amerikanische Markt eine große Vorliebe für die Illuminationen hegt, nicht allerdings für den Rest der Bände: Aufgeteilt und ausgeweidet kehren sie dann nicht selten zu geringeren Preisen in einen mittleren Markt zurück”.

Da die Bibliothek sich als Eigentümerin wähnte und der Markgraf an einem Ausfuhrverbot kein Interesse hatte, sei keine der Karlsruher Handschriften auf der Liste des nationalen Kulturguts verzeichnet, die Abwanderung ins Ausland werde daher kaum aufzuhalten sein.

"Das ist der Supergau"

“Das ist der Supergau. Das geht ins Mark der Bibliothek”, wird von den gestrigen Karlsruher BNN Bibliotheksdirektor Ehrle zitiert. Es geht offenbar auch um Druckwerke, nicht nur um Handschriften (wenngleich der Verlust der ersteren natürlich eher zu verschmerzen wäre).

“Das Adelshaus Baden bringt seine Kunstsammlungen in eine gemeinnützige Stiftung ein, um Schloss Salem langfristig zu sichern. Darauf habe sich seine Familie mit dem Land Baden-Württemberg verständigt, sagte Bernhard Prinz von Baden. »Wir wollen langfristig das kulturelle Erbe erhalten«, betonte er. Das 42 000 Quadratmeter große Ensemble mit Schloss und gotischem Münster gehört zu den Touristenattraktionen am Bodensee und zieht alljährlich 130 000 Besucher an. Teile der Internatsschule Schloss Salem sind in den historischen Mauern untergebracht. Der Wert der Sammlungen von Waffen, Münzen, Gemälden, Kunstgegenständen und Büchern werde auf 250 bis 300 Millionen Euro geschätzt, erläuterte der Adelige. Um Stiftungskapital zu bilden, soll ein Teil der Bibliotheksbestände im Wert von 70 Millionen Euro auf dem freien Markt verkauft werden. Dabei handelt es sich um Handschriften und Druckwerke. […] Die Landesbibliothek muss dem Adelshaus etwa 3 500 ihrer rund 4 200 Handschriften überlassen. Darunter seien die »Gesta Witigonis« – die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau – und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien.” (Reutlinger Generalanzeiger)

Kulturbarbarei

Ich bitte um Verständnis, dass der aktuelle und ungeheuerliche Casus der Badischen Landesbibliothek derzeit die eigentlich archivischen Themen dieses Weblogs überlagert.

Die Badische Landesbibliothek hat eine Dokumentation zum Ausverkauf badischer Handschriften auf
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
bereitgestellt.

Hier die Presseerklärung der Landesvereinigung Baden in Europa
vom 21. September 2006

Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert die Landesvereinigung Baden in Europa auf die Nachricht eines beabsichtigten erneuten Ausverkaufs Badischer Kulturgüter. Der Verkauf der unersetzlichen Handschriften von Weltbedeutung der Badischen Landesbibliothek ist Kulturbarbarei, ausgerechnet in einem Land das sich stets seiner außerordentlichen Kulturförderung rühmt.

Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute dokumentiert werden kann.

Außerdem sind diese Handschriften in der Badischen Landesbibliothek der öffentlichen Nutzung durch weltweit renommierte Wissenschaftler zugänglich und für deren Arbeit unersetzlich. Diese Aufgabe können sie nicht mehr erfüllen, wenn sie in privaten Tresoren verschwinden. Die Landesvereinigung Baden in Europa fordert deshalb die Landesregierung auf, die finanziellen Probleme des markgräflichen Hauses anders zu lösen.

Eine badische Landesregierung würde mit Sicherheit anders agieren und die Probleme lösen. Die Landesvereinigung Baden fordert deshalb, dass aus den Erträgen der Landesstiftung, die zu einem wesentlichen Teil aus dem Verkauf der badischen Gebäudeversicherung (900 Mill. DM) und den Aktien des Badenwerkes (2,5 Milliarden DM) besteht, die Mittel aufgebracht werden.