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Minderheitenrecht ausgehebelt

Hermann Neu kommentiert in der Eßlinger Zeitung zurecht:

Der Konflikt hatte sich schon vergangene Woche angebahnt: So leicht wird es nicht, einen Untersuchungsausschuss des Landtags zu den badischen Handschriften einzusetzen. Nun haben die Fraktionen von CDU und FDP den Plan der SPD vorerst ausgebremst. Absehbar muss der Staatsgerichtshof entscheiden. Das wird dauern – mutmaßlich so lange, dass das Thema von minderer Aktualität ist.

Ob Union und Liberale mit ihrem Muskelspiel der politischen Kultur einen Gefallen erweisen, ist fraglich. Immerhin wird durch die Hintertür ein wichtiges Element parlamentarischer Macht und des Minderheitenschutzes ausgehebelt. Wenn es auf dem Papier möglich ist, dass 25 Prozent der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, dann sollten die anderen Fraktionen dieses Recht nicht widerlegen können. Diese Regel muss grundsätzlich gelten.

Es muss erlaubt sein, ein eklatantes Versagen der Exekutive auch dann aufzuklären, wenn die ungeheuerlichen Pläne, um die es geht, gerade noch verhindert werden konnten. Aufgeklärt werden sollte das Handeln vor dem Kabinettsbeschluss, der an die Öffentlichkeit kam und eine fertige Vereinbarung voraussetzte.

Dass die Presse einen Fall aufgreift, erübrigt keineswegs eine parlamentarische Untersuchung, der wesentlich schärfere Instrumente der Wahrheitsfindung zu Gebote stehen als der Presse. Die Presse und auch die Landtagsabgeordneten werden nach längerem Warten auf ihre Anfragen von den Ministerien mit nichtssagenden oder nutzlosen Antworten abgespeist. Ein Untersuchungsausschuss hätte Zeugen anhören können.

Devise des Landes ist Vertuschen und Verschleiern. Heute gilt nichts anderes als bei der Gründung der Karlsruher Kunsthalle vor über 160 Jahren, als kritische Fragen des Abgeordneten Welcker nach der staatsrechtlichen Stellung der Kunsthalle der Staatsminister von Blittersdorf mit dem Hinweis auf die Pflicht der Diskretion nicht beantwortet wurden (150 Jahre Antikensammlungen in Karlsruhe 1838-1988, S. 36).

Mir wurden die den Landtagsfraktionen zugeleiteten Gutachten verweigert, da man nur die vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten herausgeben könne, ich nach eigenen Angaben Wax/Würtenberger aber bereits zur Verfügung hätte. Dass auch zwei weitere Gutachten vom Land finanziert wurden und dass es nicht angeht, die Fraktionen (ohne Auflagen) zu beliefern, nicht aber die Presse – das spricht für sich. Aber keine Sorge: mir liegen die Gutachten, die den Fraktionen übergeben wurden, vor. Das Wissenschaftsministerium kündigte an, die Stellungnahme der nun beauftragten Kommission (deren Mitglieder nicht mehr mit der Presse sprechen dürfen) werde dereinst ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Bis dahin ist genügend politisches Gras über die Affäre gewachsen und das land kann seine stümperhafte Kulturgut-Politik, die schon in Fall Donaueschingen katastrophale Ausmaße angenommen hatte, fortsetzen …

Rechtsfragen des Hausvermögens: die Wittelsbacher

http://www.lrz-muenchen.de/~GML/abstracts/diss-2004.htm

Abstract der Dissertation
“Die Erbschaft des Königs Otto von Bayern
Höfische Politik und Wittelsbacher Vermögensrechte 1916 bis 1923”

von Cajetan von Aretin

Erschienen 2006 in der Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bd. 149 (XXVIII, 408 S., Abb.)
ISBN 3-406-10745-1

Die Erbschaft König Otto I. von Bayern bietet die Geschichte eines ungewöhnlichen Erb­falls. Merkwürdig daran waren die Probleme und die Lösungsansätze zur Nachlaßregelung, die als politischer Kriminalfall begannen und als Verfassungskonflikt endeten. Zugleich gewährt der Erbfall einen Einblick in die wirtschaftliche, soziale und machtpolitische Stel­lung der Wittelsbacher und König Ludwig III. gegenüber dem Hof und der Staatsverwal­tung am Ende der Monarchie.

König Otto starb 1916 und hinterließ weder Nachkommen noch Testament. Seine Erben waren König Ludwig III. sowie die Prinzen Leopold, Ludwig Ferdinand, Alfons und Hein­rich. Der Nachlaß war 30 Mio. Mark wert: 19 Mio. in Wertpapieren, 5 Mio. in Mobiliar und 6 Mio. in 2.350 ha Immobilien, darunter Fürstenried, das Gärtnertheater und vor allem alle Königsschlösser. Dies enorme Vermögen setzten nicht die Erben auseinander, sondern die Spitzen der Staats- und Hofverwaltung, darunter Justizminister von Thelemann, Finanz­minister von Breunig und Obersthofmeister von Leonrod. Diese „beteiligten Stellen“ be­stimmten bis 1918 die Erbregelung.

Diese Aufgabe war auf den ersten Blick einfach, denn das Erbrecht gebot eine Erbteilung, nach der je ein Sechstel an Ludwig III., Leopold und Heinrich fließen sollte, sowie je ein Viertel an Ludwig Ferdinand und Alfons. Da der König steuerfrei war, die Prinzen aber steuer­pflichtig, drohte ein Drittel der Erbmasse an das Reich zu fallen. Die beteiligten Stellen standen vor dem Problem, einen wesentlichen Teil des bayerischen Königsvermögens vor dem Zugriff des Fiskus zu retten. Daneben war es Ziel, dem König einen höheren Anteil am Erbe zu verschaffen, als dies die Normen des zivilen Erbrechts vorsahen.

Zu diesem Zweck versuchten die beteiligten Stellen, aus dem Nachlaß ein Fideikommiß in der Hand des Königs zu gründen. Doch der erste Ansatz scheiterte im Dezember 1916 an internen Querelen der Ministerien, der zweite Versuch im Juli 1917 an Rechtsmängeln des Entwurfs. Als die erbberechtigten Prinzen darauf bestanden, das Erbe zu verteilen, ver­suchten die beteiligten Stellen, möglichst viele Teile des Nachlasses für den König von der Erbteilung auszuschließen. Mit trügerischen Angaben zur Rechtslage des Personals und zur Wirtschaftlichkeit der Immobilien gelang es, die Prinzen zu überreden, zwei Fonds zu gründen, mit denen sie auf 6,5 Mio. M des Kapitals verzichteten. Weiter bewegte man sie zu der Vereinbarung, 80 % des Mobiliars von 4 Mio. M an das Schicksal der Nachlaßim­mobilien zu knüpfen.

Der Versuch, dieses Drittel der Erbmasse dem Nachlaß zu entziehen, scheiterte jedoch an einem unvorhergesehenen Problem: Um die Güter von der Erbmasse zu trennen, bemüh­ten die beteiligten Stellen Titel III § 1 II der Verfassung von 1818, eine Norm, die auf den Erbfall nicht zutraf, aber für Grundstücke aus Wittelsbacher Nachlässen eine Sonder­rechtsnachfolge vorsah. Die Bestimmung war unklar und noch nie angewandt worden. Ge­rade dieser Zweifel aber schien es zu ermöglichen, die Werte in das „zivillistische Staatsgut“ zu ziehen, also zu dem Staatsgut, das dem König zur Verfügung stand. Da sich die vermu­tete Rechtsfolge in der Praxis als juristisch unhaltbar erwies, waren die „beteiligten Stellen“ genötigt, sie in ihrer Aussage erstmals zu ergründen. Dabei zeigte sich ein Verfassungs­defekt, der den Begriff „Staatsgut“ in Frage stellte und damit in Zweifel zog, ob die Verfas­sung 1818 einen Staat neben der Person des Königs begründet hatte. Dieser Zweifel am Staatsverständnis führte in der „Liegenschaftenfrage“ zu einem dogmatischen Rechtsstreit, der unlösbar war und bis 1918 offen blieb. Dennoch erhielt der König im Ergebnis zwei Drittel des Nachlasses, also das Vierfache seines Erbteils; zwei Neuntel gingen an die übri­gen Erben und nur ein Neuntel an den Fiskus.

Nach der Revolution wurde der Erbfall exemplarisch für die Schwierigkeiten der Fürsten­abfindung in Bayern, die sich an dem alten Begriff „Staatsgut“ orientierte. Die ungelöste „Liegenschaftenfrage“ setzte sich daher fort bei der Neubehandlung des Erbfalls im Rah­men der Wittelsbacher Fürstenabfindung 1918 bis 1923. Zwar wurden dabei die Unstim­migkeiten der ersten Regelung entdeckt, doch den alten Beteiligten gelang es, die Enthül­lung zu verhindern. Bei der endgültigen Auseinandersetzung der Erbschaft wurden die bei­den Kapitalfonds wieder aufgelöst und auf die Erben verteilt. Die Liegenschaften jedoch kamen als Erfolg der alten Nachlaßbehandlung nicht an die Erben, sondern wesentlich an die neu gegründete Familienstiftung „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“. Die Königsschlösser gingen an den Staat.

Die Geschichte der Ottonischen Erbregelung gewährt Einblicke in das Macht- und Rechtsgefüge in Bayern zwischen König, Hof, Staatsregierung und Wittelsbacher Prinzen. Dabei zeigt sich noch unmittelbar vor der Revolution eine starke Stellung des Königs, der über die Erbansprüche der Prinzen hinweggehen konnte und das Handeln der Minister soweit dirigierte, daß sie sich auch für irreguläre Zwecke vereinnahmen ließen. Die könig­liche Macht fand dort ihre Grenze, wo sie in Konflikt geriet mit dem modernen Verfas­sungsstaat. Das in Titel III § 1 der Verfassung von 1818 sichtbar gewordene Verfassungs­versäumnis ließ das bis dahin als definiert erscheinende Verhältnis zwischen König und Staat wieder als rechtlich offen erscheinen und nötigte die Beteiligten dazu, ihre Loyalität zu König und Staat zu hinterfragen. Die Minister sahen sich dabei dem Verfassungsstaat verbunden, doch die Macht des Königs war stark genug, um eine weitere Reduzierung sei­ner Stellung zu verhindern. Obwohl die Revolution den unentschiedenen Machtkonflikt beendete, blieb der Verfassungsstreit als Kernproblem der Fürstenabfindung bestehen und wurde in dem 1923 getroffenen Gesamtvergleich erneut umgangen. Er ist bis heute ungeklärt.

Siehe auch:
Gerhard Immler, Abfindung der Wittelsbacher nach 1918, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44496 (21.11.2006)

Rechtsanwalt Aretin konnte umfangreiches, der Forschung sonst nicht zugängliches Schriftgut insbesondere des Wittelsbacher Ausgleichsfonds benutzen, und er hat dieses Vertrauen nicht enttäuscht, ergreift er doch einseitig Partei für die Familie. Wahrer Adel hält eben zusammen.

Diese Arbeit hat gleichwohl Pflichtlektüre zu sein für jeden, der den Streit um die Ansprüche des Hauses Baden aus juristischer Warte bewertet. Es trifft nicht zu, was wiederholt in der Diskussion angemerkt wurde, dass man in Bayern (anders als in Baden) einen klaren Schnitt gezogen habe.

Der Wittelsbacher Ausgleichfonds, eine Familienstiftung des öffentlichen Rechts, “schaffte die monarchische Rechtslage über die königlichen Vermögensrechte und Hausgesetze nicht ab, sondern konservierte sie”. Durch den Verweis auf die Geltung der vor dem 8.11.1918 maßgebenden Bestimmungen blieben u.a. das Zivilliste-Gesetz von 1834 und das Königliche Familienstatut von 1819 “weiter geltendes Recht” (Aretin, S. 243).

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Ständiger Ausschuss erklärt mehrheitlich: Untersuchungsausschuss ist rechtlich unzulässig // GRÜNE unterstützen die SPD trotz Bedenken

Landtag von Baden-Württemberg, Pressemitteilung 084/2006, 12.12.06
Sondersitzung zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter

Stuttgart. Der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter ist rechtlich nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am heutigen Dienstag, 12. Dezember 2006, mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP/DVP eingenommen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, basiert die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses hauptsächlich auf verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach Untersuchungsausschüsse nur gestattet sind, wenn sich ihr Gegenstand auf eine so genannte Ex-Post-Kontrolle, also auf eine Überprüfung abgeschlossener Vorgänge bezieht. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, so Mack.
(…)
Der Ausschussvorsitzende führte vor allem „die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung“ ins Feld, wonach die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraussetzt. Dieser Kernbereich, mit dem die Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung sichergestellt werden solle, umfasse einen auch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich. „Einen solchen Handlungsspielraum muss man der Landesregierung auch im Zusammenhang mit dem Erwerb der badischen Kulturgüter zugestehen“, betonte Mack. Der von der SPD beantragte Ausschuss sei gegenwärtig unzulässig, weil er einen Informationszugriff auf die Vorbereitung von Vergleichsverhandlungen beanspruche, die ausschließlich in der Eigenverantwortlichkeit der Landesregierung stehen.

Über die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses wird der Landtag laut Mack voraussichtlich in der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag, 14. Dezember 2006, befinden, und zwar mit einfacher Mehrheit.

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressemitt. v. 12.12.2006 (txt, pdf)
CDU verweigert Aufklärung im Kulturgüterskandal
Ute Vogt: „Mit vorgeschobenen rechtlichen Begründungen versucht die CDU das Minderheitenrecht auszuhebeln und so eine effiziente Aufklärung zu verhindern“

Mit scharfen Worten reagierte die SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt auf die Entscheidung von CDU und FDP im Ständigen Ausschuss, den von der SPD beantragten Untersuchungsausschuss zum Kulturgüterstreit für rechtlich unzulässig zu erklären. Dies sei nichts weiter als der Versuch, eine wirksame politische Aufklärung des Versagens der Landesregierung mit vorgeschobenen Rechtsgründen zu verhindern. Vogt wörtlich: „Die Angst der CDU vor einem Untersuchungsausschuss ist offenbar so groß, dass sie eine effiziente Aufklärung über einen Untersuchungsausschuss unter allen Umständen verhindern will. Dass sie aus diesem Grund auch nicht davor zurückschreckt, Hand an die verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrechte der Opposition zu legen, ist ein Schlag gegen den Parlamentarismus und offenbart mangelndes Demokratieverständnis.“

Geradezu absurd sei die Behauptung des von der CDU beauftragten Gutachters, Professor Paul Kirchhof, wonach die öffentliche Kritik der Medien einen Untersuchungsausschuss erübrige. Wörtlich heißt es dazu in dem heute im Ständigen Ausschuss vorgelegten Gutachten: „Demokratie erschöpft sich nicht in der parlamentarischen Kontrolle, stützt sich vielmehr wesentlich auch auf die Kritik von Öffentlichkeit und Medien. Soweit hier öffentliche Kritik wirksam geworden ist, rechtfertigt diese demokratische Effizienz nicht eine parlamentarische Untersuchung, dürfte sie eher erübrigen.“

Vogt: „Nach dieser Auffassung wären Untersuchungsausschüsse künftig generell nicht mehr zulässig, soweit auch Medien über politische Skandale berichten. Anders als Medien können Untersuchungsausschüsse aber Zeugen vernehmen und unter Wahrheitspflicht stellen, wie vor Gericht. Genau dies will die CDU offenkundig verhindern.“

Die CDU-Fraktion müsse sich auch fragen lassen, warum sie sich nicht die gutachterliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu Eigen gemacht hat. In diesem seit gestern vorliegenden Gutachten werden deutliche Indizien dafür geliefert, dass der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss rechtlich zulässig ist.

Unter anderem heißt es in dem Gutachten der Landtagsverwaltung: „Im vorliegendem Fall kommt es also bei der Beurteilung darauf an, ob sich Verfahrensstufen abschichten lassen, die ihrerseits den Charakter in sich abgeschlossener Vorgänge tragen. Der Kabinettsbeschluss vom 9. Oktober 2006 könnte dafür ein Anhaltspunkt sein. Die Landesregierung hat nämlich im Anschluss daran ihre darin festgelegte Haltung dem Landtag und der Öffentlichkeit präsentiert. Soweit die Landesregierung von sich aus öffentlich ihre zwischenzeitliche Beschlusslage und ihre Verhandlungsziele dargelegt hat, würde sie sich in Widerspruch zu ihrem früheren eigenen Verhalten setzen, wenn sie jetzt unter Berufung auf den Grundsatz der Ex-Post-Kontrolle die Auskunft verweigern wollte.“ (Gutachten der Landtagsverwaltung Seite 6)

Vogt: „Die CDU und die Landesregierung haben wieder einmal ein ihnen genehmes Gutachten bestellt, weil die Stellungnahme der Landtagsverwaltung für eine Ablehnung des Untersuchungsausschusses nicht ausgereicht hat. Aus Angst vor Aufklärung sind der CDU offenbar alle Mittel recht, um einen Untersuchungsausschuss zu verhindern.“

Helmut Zorell
Pressesprecher

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung Nr. 344/2006, 12.12.2006
Verbrieftes Recht der Opposition nicht ohne Not in Frage stellen

Trotz erheblicher Bedenken, ob ein Untersuchungsausschuss zum geplanten Verkauf Badischer Kulturgüter in der von der SPD angestrebten Form einen Sinn hat, unterstützen die Grünen im Landtag die Sozialdemokraten in ihrem Ansinnen.

Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen: “Das verbriefte Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss zu initiieren, sollte nicht ohne Not in Frage gestellt werden. Es ist schon bezeichnend, dass die CDU-Fraktion ein zweites juristisches Gutachten beim Heidelberger Profosser Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hat, nur weil ihnen die Stellungnahme des juristischen Dienstes des Landtags nicht weit genug gegangen ist.”

“Nichtsdestotrotz werden wir weiterhin versuchen, den Fall aufzuklären und insbesondere die Rolle der Zähringer-Stiftung zu untersuchen. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, uns die notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen und die notwendige Aufklärung nicht zu behindern”, kündigte Walter an.


Es wird erwartet, dass der Antrag der SPD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aufgrund der gutachterlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses am kommenden Donnerstag im Plenum abgelehnt wird. Dagegen könnte die SPD-Fraktion nur vor dem Staatsgerichtshof klagen. Die Grünen waren zwar gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, votierten aber im Ständigen Ausschuss mit der SPD, um deren Recht als parlamentarische Minderheit zu verteidigen. Vgl. auch
http://swr.de, 12.12.2006, Untersuchungsausschuss zum Kunstverkauf fraglich

Deutscher Kulturrat: Kulturpolitikjournalismus kann Kulturpolitik beeinflussen

Pressemitteilung 8.12.2006 (auch als pdf)
Preisträger des puk-Journalistenpreises 2006 wurden ausgewählt

Berlin, den 08.12.2006. Heute hat die Jury des puk-Journalistenpreises die Preisträger für den puk-Preis 2006 ausgewählt. Der puk-Journalistenpreis wird von politik und kultur (puk), der Zeitung des Deutschen Kulturrates, vergeben. Mit dem puk-Journalistenpreis wird die allgemeinverständliche Vermittlung kulturpolitischer Themen ausgezeichnet. Laut den Ausschreibungsbedingungen werden einzelne Beiträge oder auch Themenschwerpunkte ausgezeichnet. Alle Medien, d.h. sowohl Print- als auch Hörfunk-, Fernseh- und Internetbeiträge sind zugelassen. Das Erscheinungsdatum bzw. der Sendetermin musste zwischen dem 01.10.2005 und dem 30.10.2006 liegen.

Von der Jury wurden ausgewählt:

Wilfried Mommert (dpa-Redakteur) …

Tamara Tischendorf (freie Hörfunkjournalistin) …

Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Beiträge zum Streit um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek. Die Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat mit der Berichterstattung um den Verkauf der Badischen Handschriften in eine aktuelle kulturpolitische Debatte eingegriffen. Sie hat gründlich recherchiert und Sachverhalte zu Tage gefördert, die die kulturpolitische Diskussion nachhaltig beeinflusst haben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von politik und kultur, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturpolitik führt im Feuilleton immer weniger ein Schattendasein. Die Preisträger des puk-Journalistenpreises zeigen mit ihren Arbeiten, dass Kulturpolitik spannend aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt werden kann. Kulturpolitikjournalismus hat Einfluss auf die Kulturpolitik und ist daher in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen.“

Die Vergabe des puk-Journalistenpreises findet am 27. Januar 2007 im Rahmen eines von DeutschlandRadio Kultur Konzertes des Festivals Ultraschall im Radialsystem Berlin statt. Die Laudatio hält Gitta Connemann, Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags. (…)

Herzlichen Glückwunsch!

20210 Unterschriften gegen Ausverkauf von Kulturgut übergeben

Pressemitteilung Landesvereinigung Baden in Europa 6.12.2006 (pdf)
Kulturausverkauf vom Tisch?. Landesvereinigung Baden in Europa übergab mehr als 20000 Unterschriften.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt haben sich in die Unterschriftenlisten eingetragen, mit der die Landesvereinigung Baden in Europa e.V. gegen den Ausverkauf badischen Kulturguts protestiert hat. Insgesamt 20210 Unterschriften konnten der Vorsitzende der Landesvereinigung, Prof. Robert Mürb, seine Stellvertreterin, die ehemalige Karlsruher Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle, sowie weitere Mitglieder der Landesvereinigung am Mittwoch im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart übergeben. Die besonderen Nikolausgeschenke, zwei gelbe Pakete mit roten Schleifen, nahmen Landtagspräsident Peter Straub und Wissenschaftsminister Peter Frankenberg entgegen. Interessierte Beobachter waren sieben Landtagsabgeordnete aus allen Parteien, darunter die Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt (SPD) und Dr. Ulrich Noll (FDP).

Mürb betonte bei der Übergabe, dass sehr viele Unterzeichner Unverständnis für das Verhalten der Landesregierung wie des Hauses Baden geäußert hätten. Der Staat, so der Tenor der Kommentare, sei dazu verpflichtet, Kulturgut zu bewahren. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Freistaat Baden im Jahr 1930, also mitten in der Weltwirtschaftskrise, dem markgräflichen Haus für die damals enorme Summe von vier Millionen Mark Kulturgüter abgekauft habe, statt sie dem Verkauf Preis zu geben. Er appellierte an den Landtag und die Landesregierung, diesem Beispiel zu folgen, falls es überhaupt noch Kulturgüter gebe, die dem Land nicht ohnehin schon gehörten. Und er forderte das Land dazu auf, das Kloster Salem in seine Obhut zu übernehmen.

Landtagspräsident Straub dankte ausdrücklich für das bürgerschaftliche Engagement der Landesvereinigung und der unterzeichnenden Bürger. Er freue sich, dass in dieser Aktion die Demokratie lebe. Wissenschaftsminister Frankenberg schloss sich dem an und meinte, dass ein Weg gefunden werde, der den Vorschlägen der Landesvereinigung weitgehend entsprechend werde. Jetzt würde in aller Ruhe und ohne Zeitdruck von einer Kommission, die er eingesetzt und die bereits getagt habe, der gesamte Fragenkomplex untersucht. Frankenberg bestätigte die Forderung der Landesvereinigung auf Erhalt des gesamten Kulturguts, einschließlich des Klosters Salem. Robert Mürb: „Damit scheint der Ausverkauf vom Tisch zu sein.“ Ob dies tatsächlich zutrifft wollen die Aktiven der Landesvereinigung aber auch in den nächsten Wochen und Monaten sehr kritisch verfolgen.

Wem gehören die badischen Kroninsignien?

https://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/baden/markgf/krone.htm

Bis zur Auflösung der Staatsschuldenverwaltung in Karlsruhe wurden die z.T. aus Säkularisationsgut 1811 hastig angefertigten drei Kroninsignien (Krone, Zepter, Schwert) von dieser, seither vom Badischen Landesmuseum verwahrt.

Krone

Die in der großherzoglichen Silberkammer aufbewahrten Kroninsignien bildeten einen Fideikommiss zugunsten des jeweiligen Regenten. Dass dieser einen privaten Charakter gehabt haben könnte, wird man aus staatsrechtlichen Erwägungen völlig ausschließen können.

Bereits der (nicht erhalten gebliebene) Churhut von 1803 war von Karl Friedrich “zu ewigen Zeiten für den Gebrauch der jeweiligen Regenten als Fideicommiß erklärt” worden (ZGO 1977, 207, wie unten).

Nach 1918 war das Eigentum an ihnen umstritten. Obwohl es sich als Symbole der Landeshoheit um eindeutig zum Staat gehörende Gegenstände handelte, beanspruchte sie das Haus Baden.

Ein Ankauf vom Haus Baden erfolgte in den letzten Jahren nicht.

Was geschah nach 1918 mit den Kroninsignien, wie kamen sie in den Tresor der Staatsschuldenverwaltung?

Jegliche Andeutung darüber fehlt bei:
Johann Michael FRITZ und Hansmartin SCHWARZMAIER, Die Kroninsignien der Großherzoge von Baden (Krone, Zepter, Zeremonienschwert), in: ZGO 125, 1977, S. 201-223

Es war damals durchaus “unerwünscht”, darüber ein Wörtchen zu verlieren.

Weitere Literatur zu den badischen Kroninsignien:
Mit 100 Sachen durch die Landesgeschichte, KA 2002, S. 120f. Nr. 48
Baden und Württemberg 1987 Nr. 213
1848/49 Revolution. Baden-Baden 1998 Nr. 144

Wie bei den Staatlichen Sammlungen für Naturkunde wurden keine Ansprüche des Hauses Baden auf die Kroninsignien in jüngster Zeit bekannt. Aber sind solche Ansprüche ausgeschlossen, wenn eine ungünstige Formulierung der ins Auge gefassten Vereinbarung sie nicht berücksichtigt?

Da sie einen erheblichen materiellen und geschichtlichen Wert besitzen (ebenso wie der Thronsessel Karl Friedrichs, der sich leider im Privateigentum des Hauses Baden befindet, siehe Katalog: Carl Friedrich und seine Zeit, KA 1981, S. 168f.), dass sie keinen fremden Eigentumsansprüchen unterliegen. Durch die gesonderte Verwahrung in der Staatsschuldenverwaltung wird man sie wohl nicht der Zähringer-Stiftung zurechnen können.

Zerlegte Handschriften

Update zu: ?p=28490

http://www.chd.dk/dismembra/index.html

Erik Drigsdahl schlägt vor, digitale Bilder derjenigen zerlegten Handschriften zusammenzutragen, die von historischem Wert sind.

Er macht zugleich Auszüge aus einem Artikel von Peter Kidd im AMARC-Newsletter 2004 zugänglich:
http://www.chd.dk/dismembra/norwich.html#AMARC

Aus diesen Materialien geht hervor, dass Tuscany Books wohl nicht selten solche Manuskripte ankauft um sie zu zerlegen.

Ich stimme mit Drigsdahl und Kidd darin überein, dass alles unternommen werden sollte, die zerlegten Manuskripte wenigstens virtuell zu rekonstruieren. Ob das gelingt, wird man aber bezweifeln dürfen.

Das Übel muss aber an der Wurzel gepackt werden, die Praxis des Zerlegens von Manuskripten muss geächtet werden.

Durch die internationalen Anstrengungen von Archäologen hat sich ein Bewusstseinswandel hinsichtlich des Handels von Antiken aus Raubgrabungen ergeben. Der Prozess gegen die Getty-Kuratorin True in Italien ist da nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt eine Selbstverpflichtung des Handels, die natürlich letzten Endes auch nur auf Druck zustandekam.

Freunde von Kleindenkmälern wie alten Grenzsteinen schliessen sich zusammen und fordern, unterstützt durch die Denkmalämter, lautstark den Denkmalschutz für jedes Marterl.

Wieso ist ein wertvolles mittelalterliches Manuskript, auch wenn es nie die Chance hat, einen gesetzlichen Schutz nach einem Denkmalschutzgesetz oder nach dem Abwanderungsschutzgesetz zu genießen, weniger Rechte auf öffentlichen Beistand als irgendwelche Grabungsfunde oder Grenzsteine?

Wieso halten sich Handschriftenexperten vornehm zurück statt Proteste zu lancieren (was ja, wie man im Fall Karlsruhe sehen kann, durchaus erfolgreich sein kann)?

Weitere Vorschläge in den Kommentaren zu
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout

Vandale verhökert Manuskript auf ebay.fr

Ein mittelalterliches französisches Stundenbuch wird in Einzelteilen auf ebay verscherbelt. Das ist nun leider keine Seltenheit. Interessant ist aber, dass der Ablauf der Geschäftemacherei sich gut nachvollziehen lässt. Jean-Luc Deuffic beschreibt im Blog PECIA zunächst die Auktion eines Einzelblattes auf eBay noch als überraschend und freut sich über seinen “Fund”, den er immerhin für einen wichtigen Bestandteil des bretonischen Kulturerbes hält. Doch ein paar Tage später hat er die Quelle entdeckt und ist zurecht entsetzt: das Buch wurde – noch vollständig – im September 2006 für 6200 Dollar bei ebay verkauft (Link).

Französisches Stundenbuch zerlegt und bei Ebay verscherbelt

http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout

Sacrilège!!! “Dépecage” d’un Livre d’Heures à l’usage de Nantes…

Par jean-luc deuffic le samedi 9 décembre 2006, 17:28

Dans le billet précédent nous avions fait état de l’heureuse surprise de trouver sur le site ebay quelques fragments d’une Livre d’Heures à l’usage de Nantes. Une investigation plus poussée nous a fait découvrir le sacrilège qui se trame sous nos yeux. Le dépecage sans mesure d’un manuscrit précieux de notre patrimoine breton sur le net.

Voici ci-dessous l’endroit d’où a été enlevé le f. du mois de juin:

nantes

Voir encore en ligne, à cette adresse le manuscrit au complet vendu initialement en septembre 2006… pour 6200 $… Le nouvel acheteur, sous le pseudo de Tuscanybooks continue ainsi de vendre à bon prix les 121 f. de cet ouvrage à cette adresse…

Commentaires

1. Le samedi 9 décembre 2006, 18:07 par George Ferzoco

This is very sad. I hope that the vendor can be convinced to make a little less money and thus to save a bit of history and culture intact. My only worry, is how can we prevent the purchaser from destroying the manuscript buy slicing it into separate folios himself/herself? Perhaps the best safeguard would be if a Breton or a medievalist of sufficient means could purchase it, and arrange for it to be housed in a collection accessible to those who wish to see it and to study it.

2. Le samedi 9 décembre 2006, 18:40 par Brenda M. Cook

The dismembering of books, but especially of illustrated books, and particularly of manuscript books, is a wicked act of vandalism and should be made illegal by international law. Those responsible for these outrages should be punished by a level of fines that would make it unprofitable to repeat such an offence.

KOMMENTAR:

Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen, was er will. In Deutschland könnte man eine solche Handschrift zwar in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen, wenn man sie als hinreichend wertvoll einstuft, aber gegen eine Versteigerung von Einzelblättern kann das Gesetz nichts ausrichten. Auch ausländische Interessenten können bedient werden, sie müssen ihre Erwerbungen nur in Deutschland lassen.

Der Schutz gegen Abwanderung ins Ausland ist kein Denkmalschutz!

MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN

Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)

http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften

http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke

http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
“There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.).”

http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert
Historische Besucherbücher werden gefleddert

http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel

http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln

Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
“Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”” (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)

Museum Schwäbisch Gmünd verscherbelt Museumsgut

Sollte man angesichts der aktuellen Debatte um Museumsverkäufe (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/2897008 ), die aus Anlass des Krefelder Monets und der glücklicherweise verhinderten Handschriftenverkäufe aus der Badischen Landesbibliothek (mit der ministeriellen Aufforderung zu mehr “Profilbildung” in den Museen) geführt wird, nicht erwarten, dass ein Stadtmuseum und ein Museumsverein sich des Themas mit äußerster Sensibilität annehmen und vor dem Tabubruch zurückschrecken? Nichts da, ausgerechnet meine Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, der ich mich nach wie vor eng verbunden fühle, wird eine alte Zinnfiguren-Sammlung versteigern lassen.

Alles weitere entnehme man dem folgenden offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als heute der Rundbrief des Gmünder Museumsvereins e.V., unterzeichnet vom 1. Vorsitzenden Ulrich Fischer, im Briefkasten lag, traute ich meinen Augen nicht, als ich die folgende Passage las:

“Bei der letzten Mitgliederversammlung [im Oktober] hatte ich Ihnen unter anderem erläutert, dass der Verein die Zinnfigurensammlung unseres Museums zur Verwendung übernehmen wolle. Dies ist inzwischen geschehen, und die wesentlichen Teile wurden einem Spezialisten für Zinnfiguren in Nürnberg übergeben. Dieser wird die erste Hälfte der Sammlung, die insgesamt aus 30.000 bis 35.000 Stück besteht, Ende März 2007 versteigern lassen; den Rest später. Er erwartet einen guten Erlös, der voll unserem Museum zu Gute kommen wird.” Angekündigt wird ein Verkauf von ca. 3000 zurückbehaltenen Figuren für lokale Interessenten am 16./17. Dezember im Museum.

Ich habe sofort mit der Leiterin des Museums Frau Dr. Gabriele Holthuis telefoniert und meine Empörung zum Ausdruck gebracht. Zugleich habe ich sie gebeten, Herrn Fischer zu übermitteln, dass ich mit sofortiger Wirkung unter Protest aus dem Museumsverein austrete. Es ist mir nicht gelungen, umfassende Informationen von Frau Holthuis zu erhalten. Auf die Frage, in welcher Form die Zinnfigurensammlung im Museum dokumentiert war, erklärte sie, diese Frage sei inquisitorisch. Nachdem ich ihr bestätigt hatte, dass mich die ganze Sache nichts angehe, sah ich mich genötigt, das Gespräch zu beenden.

Der Gedanke, dass meine geliebte Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, der ich einen wesentlichen Teil meiner wissenschaftlichen Arbeit als Historiker gewidmet habe (ablesbar an unzähligen Publikationen, zuletzt im Sammelband über Dominikus Debler), in dieser Weise ein wohlbegründetes Tabu bricht, lässt mich emotional nicht kalt. Hier geht es um den Kern des Kulturauftrags von Archiven, Bibliotheken und Museen. Als Archivar, tätig in Aachen, kann ich nur aufgebracht reagieren, wenn eine historische Museums-Sammlung in einem Auktionshaus landet.

Tag für Tag dokumentiere und kommentiere ich in dem Weblog ARCHIVALIA http://archiv.twoday.net den Stand des Karlsruher Kulturgutdebakels, und auch dieser offene Brief ist dort nachzulesen. Mehrfach haben Vertreter der Museumsverbände in der Presse oder bei Interviews unterstrichen, dass Museumsbestände nicht zur Disposition der klammen Stadtkämmerer und Finanzminister stehen. Sie finden Materialien zur Diskussion unter
http://archiv.twoday.net/stories/2897008

Es spricht für sich, dass die Museumsleiterin sich nicht sofort auf das Positionspapier des Museumsbundes 2004 und die ICOM-Richtlinien zur Abgabe von Sammlungsgut beziehen konnte, auf die ich sie ansprach.

Ich kann es Ihnen nicht ersparen, aus diesen Richtlinien, die für das fachliche Arbeiten in deutschen Museum die gültige Leitlinie darstellen, zu zitieren. Sie finden Sie unter
http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf

“Der Auftrag der Museen und ihrer für die Sammlungen verantwortlichen Träger gilt damit der Bewahrung des kulturellen Erbes in ihren Sammlungen. Vor diesem Hintergrund geht es grundsätzlich darum, Sammlungen zu erhalten und auszubauen. Die Objekte der musealen Sammlungen sind bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren. Die Abgabe von Sammlungsgut kann dementsprechend nur ausnahmsweise und unter geregelten Voraussetzungen erfolgen, die diesem Auftrag nicht widersprechen. Dieser Grundsatz gilt für alle Museumstypen und alle Museumssparten und ist weltweit verbindlich festgelegt im „Code of Ethics for Museums“ des Internationalen Museumsrates (ICOM).”

Aufgrund des Telefonats mit der Museumsleiterin habe ich keinerlei Anhaltspunkte davon auszugehen, dass diesen Richtlinien Rechnung getragen wurde.

Ich habe zu dem Themenkomplex, da ich mich mit Zinnfiguren nicht auskenne, noch ein ergänzendes Telefonat mit dem Leiter des Nürnberger Spielzeugmuseums Dr. Helmut Schwarz geführt. Dieser erklärte, ein Verkauf auf dem Wege der kommerziellen Versteigerung könne nur als “allerletzter Notnagel” in Betracht kommen. Er hoffe, dass er nie in Verlegenheit kommen werde, Sammlungsbestände in dieser Weise zu veräußern.

Ich kenne die Gmünder Zinnfiguren-Sammlung nicht und habe nie von ihrer Existenz gehört. Auch war ich bei der Mitgliederversammlung im Oktober nicht anwesend, sonst hätte ich damals bereits protestiert.

Es handelt sich um eine historische Sammlung durchaus beträchtlichen Umfangs (im Museumskontext wohl als “Sammlung mittlerer Größe” einzuschätzen), die im Jahr 1930 von einem Privatsammler dem Museum geschenkt wurde. Die Figuren stammen aus der traditionellen Nürnberger Firma Heinrichsen.

Die Sammlung ist über 75 Jahre alt, sie hat schon von daher einen gewissen Altertumswert. Würde es sich nur um wertlosen “Erster-Weltkriegs-Schrott” mit riesigen Schlachtenszenen handeln, so könnte nicht die Rede davon sein, dass der Spezialist einen “guten Erlös” erwartet. 100 “Feldgraue” sind schon für unter 20 Euro zu haben.

Ich zitiere nochmals aus dem Schreiben von Herrn Fischer: “Bitte beachten Sie, dass Zinnfiguren kein Kinderspielzeug sind, sondern liebevoll handbemalte Kunstgewerbegegenstände, die mindestens 80 bis 120 Jahre alt sind und von einer ernsthaften Sammlergemeinde zum Teil hoch bezahlt werden. Dementsprechend sind einzelne Figurengruppen in Originalverpackung relativ teuer”.

Bei dem guten Erlös wird man also an einen Betrag von weit über 1000 Euro zu denken haben. Damit fällt das auf dem Markt angebotete Konvolut unter die Kategorie B des Positionspapiers (Versicherungswert über 1000 Euro), für die verbindlich geregelt wurde:

“Die fachlich verantwortliche Museumsleitung – in Abstimmung mit der Trägerinstitution – wählt die entsprechenden Objekte aus und schlägt eine Ausgliederung vor. Die Entscheidung im Sinne eines gutachterlichen Votums darüber wird durch eine externe Kommission getroffen, der ausdrücklich kein Angehöriger des betroffenen Museums und auch kein Angehöriger der jeweiligen Trägerinstitution angehört. Für die Objekte nach Kategorie b ist eine „kleine Kommission“ zu bilden, die sich aus drei Fachleuten aus dem Museumsbereich zusammensetzt; diese „kleine Kommission“ wird jeweils im Einzelfall zusammengerufen und ihre Zusammensetzung variiert je nach Museumskategorie und je nach regionalem Standort des Museums.”

Zwar sprach Frau Holthuis davon, dass sie die Entscheidung nicht allein getroffen habe, aber ich denke nicht, dass es zur zwingend gebotenen Einsetzung einer externen Kommission gekommen ist.

Auch wenn bei einer Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags das Positionspapier als “überbürokratisch” kritisiert wurde ( http://archiv.twoday.net/stories/2843831 ), so war man sich dort doch über die Notwendigkeit einer Expertenkommission einig.

Keine Museumsleiterin, kein Stadtkämmerer und kein Museumsverein hat das Recht, den traditionellen Bewahrensauftrag der Museen aufs Spiel zu setzen – und wenn es sich auch “nur” um Zinnfiguren handelt, die ja keine Unikate darstellen.

Es ist sinnvoll, dass unabhängiger Sachverstand in einem transparenten und fairen Verfahren beteiligt wird.

Es ist genauso sinnvoll, bei historischen Museumssammlungen die Öffentlichkeit zu beteiligen, auf deren Hilfe und Unterstützung jedes Museum angewiesen ist.

Wieso hat man die zum Verkauf vorgesehenen Stücke nicht ausgestellt, so wie man den Krefelder Monet ausgestellt hat, um den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, sich ein eigenes Bild zu machen, ob die Zinnfigurensammlung tatsächlich alter Ramsch ist, der Schwäbisch Gmünd ohne Schaden verlassen kann?

Es gibt eine ganze Reihe von Zinnfigurenmuseen, die teilweise als touristische Attraktionen ihres Standorts gelten. Wurde überhaupt geprüft, ob eine touristische Nutzung in Gmünd außerhalb des Museums in Betracht kommt? Mit 30.000-35.000 Figuren wäre die Sammlung sicher groß genug, um sie wenigstens teilweise auszustellen.

Und selbst wenn sie nicht ins Sammlungskonzept eines modernen Stadtmuseums passt: Wo kann ich die “schriftlich formulierte() und langfristig fortzuschreibende(), verbindlichen()
SAMMLUNGSKONZEPTION für das betreffende Museum” einsehen, die von den genannten Richtlinien als Voraussetzung für jede Abgabe von Sammlungsgut betrachtet wird?

Stadtmuseen sind ihrer Geschichte nach meistens “Heimatmuseen”, und der heute belächelte Rumpelkammercharakter war ihnen inhärent. Eine große Zinnfigurensammlung auch ohne lokalen Bezug wurde 1930 offenbar als Bereicherung des Museums gesehen. Auch wenn sie wohl nie ausgestellt wurde, ist die Teil doch Zeugnis der Sammlungsgeschichte des Schwäbisch Gmünder Museums, sie spiegelt nur als Ganzes den (womöglich militaristischen) Zeitgeist der Jahre, in denen sie der Sammler vor 1930 zusammengetragen hat.

Die Reaktion von Frau Holthius auf die nur zu berechtigte Frage nach der Form der Dokumentation lässt erwarten, dass eine hinreichende museumsgeschichtliche Aufarbeitung der Sammlung (etwa anhand umfangreicher Fotos der Zinnfiguren-Gruppen) nicht mehr möglich sein wird.

Wenn keine ausreichende Dokumentation vorhanden ist, ist es auch sinnlos, andere Museen zu kontaktieren, da diese nur über etwas entscheiden können, was sie anhand von Beschreibungen und Fotos beurteilen können. Offenbar hat man zwar andere Museen kontaktiert. Dass aber das Germanische Nationalmuseum angefragt wurde, zeigt nur, dass hier keinerlei Fachwissen vorhanden war, denn Museumsfachleute wissen, dass eine solche Anfrage angesichts des Umfangs der Bestände des GNM aussichtslos war.

Wieso wurde nicht die Möglichkeit einer Dauerleihgabe an ein Zinnfiguren-Spezialmuseum erwogen?

Rechtfertigt die Aussicht auf einen “guten Erlös”, den man angesichts der kommunalen Finanzengpässe natürlich gut gebrauchen kann, den traditionellen Auftrag des Bewahrens über Bord zu werfen?

Ich bin also durchaus nicht der Ansicht, dass die Sammlung auf Biegen und Brechen in den Magazinen des Städtischen Museums verbleiben müsste. Aber ich sehe keine verantwortungsvolle Prüfung der Frage, die dem Stand der öffentlichen und der museumsfachlichen Debatte auch nur im entferntesten gerecht wird.

Eine Auktion, bei der andere Museen die Gebühren des Versteigerers tragen müssen, ist immer der schlechteste Weg, sich einer solchen Sammlung verantwortungsbewusst zu entledigen. Auktionen zerstreuen gewachsene Sammlungen!

Der hier gewählte Weg sendet für die Bürgerinnen und Bürger ein denkbar schlechtes Signal aus. Zwar konnten offenbar keine Nachfahren des Schenkers mehr ermittelt werden, und irgendeine besondere Auflage hat er wohl nicht gemacht – aber heisst das, dass alles zur Disposition steht, was für die Nachwelt bewahrt werden soll, nur weil Zinnfiguren in Stadtmuseen aus der Mode gekommen sind? Wissen wir wirklich, dass der Sammler mit der Zerstreuung seiner liebevoll zusammengetragenen Sammlung einverstanden gewesen wäre? Muss man nicht auch ohne ausdrücklichen Vertrag annehmen, dass ein Stifter ein Museum bedenkt, weil er annimmt, dass sein Geschenkt dort gut und vor allem dauerhaft aufgehoben ist? Ist es nicht im Gegenteil so, dass man bei älteren Schenkungen grundsätzlich annehmen muss, dass mit der Annahme des Geschenks die stillschweigende Zusicherung verbunden war, die Sammlung als Ganzes zu bewahren?

Wenn Bürgerinnen und Bürger sehen, dass unmodern gewordene Sammlungsteile eines Stadtmuseums verscherbelt werden, sind sie dann wirklich motiviert, generöse Stiftungen zu machen?

Wer kann wirklich die Hand dafür ins Feuer legen, dass in ökonomisch weniger angespannten Zeiten dereinst der Verkauf der Zinnfigurensammlung ebenso bedauert werden wird, wie wir heute entsprechende Museums-Fehlentscheidungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts bedauern?

Ich bin nicht der Ansicht, dass es sinnvoll war, aus den Gemeindeordnungen den Passus über den Genehmigungsvorbehalt bei der Veräußerungen von Gegenständen mit wissenschaftlichen, künstlerischem oder geschichtlichen Wert zu streichen. Im vorliegenden Fall und bei allen vergleichbaren Verkäufen aus Museen würde ich mir wünschen, dass eine Aufsichtsbehörde den Verkauf kontrolliert und dass auch Verbände über ein Verbandsklagerecht im Einzelfall die Veräußerung von offenkundig Erhaltenswertem verhindern könnten.

Wenn ich recht sehe, hat das Museum (wohl unentgeltlich) das Eigentum dem Museumsverein übertragen hat, der die Vermarktung übernimmt. Da die Sammlung städtisches Eigentum war, kann ich nicht erkennen, dass bei dieser Konstruktion der Vorschrift von § 92 Gemeindeordnung BW, wonach Vermögensgegenstände “nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden” dürfen, Rechnung getragen wurde. Die Kommune kann sich der Geltung der Haushaltsgrundsätze nicht dadurch entziehen, dass sie Verkäufe von Museumsgut an einen privaten Verein “outsourct”.

Museen sind keine modischen Ausstellungsbetriebe, die das abstoßen dürfen, was gerade nicht en vogue ist. Museen sind “Sacharchive” mit unveräußerlichen Beständen, aber eingebunden in ein Netz fachlicher Kooperationen. Es muss durchaus möglich sein, Bestände zwischen Museen auszutauschen oder in jeder Hinsicht Wertloses zu entsorgen. Museen müssen aber auch in Zukunft die stillschweigende Vereinbarung mit Schenkern einhalten, dass Geschenktes nicht verkauft und geschlossene Sammlungen nicht zerstreut werden, dass sie dem Kulturgut und sei es auch so bescheiden wie eine Zinnfigurensammlung bleibend schützende Obhut gewähren.

Abgaben von Museumsgut sind nur dann verantwortbar, wenn sie mindestens nach den Vorgaben von ICOM und der Museumsverbände und in Absprache mit diesen erfolgen. Und es ist den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich mit ihren Meinungen an einem transpartenten und ernsthaften Dirskurs zu beteiligen.

Ich werde mir daher erlauben, die örtliche Presse und die Museumsverbände zu informieren.

Ich bin bei aller rationalen Argumentation gegen Abgaben von Museumsgut entsetzt darüber, wie leichtfertig und unsensibel hier eine historische Sammlung des Stadtmuseums dazu benutzt werden soll, Haushaltslöcher des Museums zu stopfen.

Ich habe eine Reihe von kritischen Fragen gestellt und wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister dankbar, wenn Sie mir eine zufriedenstellende Antwort darauf geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Klaus Graf

Update 27.4.2021 https://archivalia.hypotheses.org/131398

Homestory bei Markgrafens

Nachdem die Presse Max Markgraf von Baden und seinen Sohn, den Generalbevollmächtigten Bernhard Markgraf von Baden aufgrund der skandalösen Verkaufspläne der Karlsruher Handschriften kräftig gerupft hat, sieht sie sich offensichtlich in der Pflicht, als Akt ausgleichender Gerechtigkeit auch die Speichellecker der Redaktion auszusenden, damit dem Prinzip “audiatur et altera pars” Genüge getan wird. Nachdem neulich bereits in der FAZ eine unkritische Salem-Castle-Story zu lesen war, erlaubt sich allerdevotest die Süddeutsche Zeitung (08.12.2006 S. 14) mit einem Artikel von Marcus Jauer der blaublütigen Familie auf den Leim zu gehen: “Führung als Beweisführung”.

Berichtet wird – mit starkem “human touch” (Bernhard war in der Kindheit mit einem Bäckserssohn befreundet) – von einem Besuch in Salem.

Salem gehört zu den Besitzungen, die der Familie Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon zugesprochen wurden, als Entschädigung für Gebiete links des Rheins, die sie an Frankreich abtreten musste. Es ist das einzige Schloss, das sie überhaupt noch besitzt.

Daran ist alles falsch. Nicht die Familie erhielt Salem, sondern der geistliche Staat Salem wurde dem Regenten als Landesoberhaupt im rechtlich extrem fragwürdigen Reichsdeputationshauptschluss zugesprochen. Aus eigener Machtvollkommenheit entzog der Regent den Staat Salem dem Staat und gab ihn seinen nachgeborenen Söhnen als Sekundogenitur-Fideikommiss. Das badische Volk musste viele Jahrzehnte für die Herrscherfamilie mehr Apanage zahlen, als recht und billig war, weil die reichen Salemer Einkünfte in den Apanageanspruch nicht eingerechnet wurden.

Natürlich gehören der Familie heute noch andere Schlösser:

http://www.schloss-zwingenberg.de/start.php
“Die sehr gut erhaltene Burganlage gehört wohl zu den beeindruckendsten Festungen im Neckartal und ist seit 1806 in Markgräflich Badischem Familienbesitz. Derzeit ist das Schloss von Prinz Ludwig von Baden und seiner Familie bewohnt.”

http://www.badenpage.de/schloss-staufenberg
“Das Schloss Staufenberg, im Privatbesitz der Markgrafen von Baden, liegt in der südlichen Ortenau, 7 km von Offenburg entfernt. Hoch über Durbach thront es als Wahrzeichen des bekannten Weinortes und ist Anziehungspunkt für Besucher aus aller Welt.”

Richtig ist: In den letzten Jahren haben die Markgrafen traditionelle Familien-Schlösser verkauft (Neues Schloss Baden-Baden, Eberstein).

Jahrhundertelang hatte sich das Vermögen der Familie aus Wald und Wein gespeist.
Mit den Jahren waren Betriebe und Beteiligungen dazugekommen, vom Ladenausbau
bis zur Medizintechnik. Ihre Verwaltung überließ Max von Baden, der Vater
Bernhards, einem Generalbevollmächtigten. Das schien ihm sicherer. Offenbar
hatte dieser Mann in dem Sammelsurium zuletzt aber die Übersicht verloren. Als
die Familie einen neuen Manager einstellte, überschlug dieser erst einmal die
Schulden. Er kam auf 264 Millionen Mark. Das war nicht unerheblich, und ein
wenig peinlich war es auch.

Innerhalb weniger Monate entließ die Familie 1100 ihrer 1500 Angestellten,
verkaufte eine schlechtgehende Maschinenfabrik ebenso wie eine gutgehende für
Kunststoffgranulat und trennte sich von drei ihrer vier Schlösser, darunter auch
vom Neuen Schloss in Baden-Baden, dessen Einrichtung sie zum großen Teil bei
Sotheby”s versteigern ließ. Was blieb, waren der Wald, der Wein und Salem.

“Dass wir in eine Schieflage geraten sind, ist nichts Ehrloses”, sagte Prinz Bernhard damals in einem Interview.

Das war schon 1995 zu lesen. Nach der viel kritisierten Versteigerung hiess es, nun sei das Haus Baden auf gutem Kurs. Wenn nunmehr in der Presse und von Politikern eine gravierende finanzielle Schieflage der Firma Markgrafen von Baden immer wieder ins Gespräch gebracht wurde und sich Gerüchte hartnäckig halten, die Schulden seien bei US- und kanadischen Banken aufgelaufen, dann wäre es journalistische Pflicht gewesen nachzuhaken und zu fragen, wieso unter der Verantwortung von Bernhard Markgraf von Baden seit 1995 die Misere nicht beseitigt werden konnte. Das Haus Württemberg hatte da erheblich mehr Fortune.

Die Ausgangsposition war nicht schlecht. Wert des Nachlasses von Berthold Markgraf von Baden (gest. 1963): 13 Mio. DM.

Wieso soll die Öffentlichkeit für Managementfehler oder finanzielle Spekulationen der Markgrafen bluten?

Drei Stunden führt Bernhard von Baden durch Salem. Er steigt in den Dachstuhl
des Münsters, läuft durch Wandelgänge und Innenhöfe, zeigt das Internat, die
Bibliothek, zeigt große und kleine Kabinette

Es ist nicht einzusehen, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege kühl mit dem Zutritt zu den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen abgespeist werden durfte, aber ein Journalist durch die angeblich so privaten Wohnräume des Schlosses ohne weiteres geführt wird. Ein Betretungsrecht für Wohnräume steht der staatlichen Denkmalpflege nur bei Gefahr im Verzug zu. Magazinräume für Kunstwerke und eine Bibliothek sind aber keine privaten Wohnräume, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Es ist unverständlich, dass die Denkmalpflege ihren gesetzlichen Inventarisierungsauftrag nicht wahrnehmen kann, weil der Markgraf Max von Baden (der wohl nur wenige Räume mit Familienangehörigen selbst bewohnt) behauptet, das ganze Schloss sei eine Privatwohnung. Dass der Bürger einen GEZ-Beauftragten nicht einlassen muss, ist hinreichend bekannt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Verfassungsgut. Dass aber die Denkmalschützer draussen vor der Tür bleiben müssen, wenn es um hochrangige Kulturgüter geht, ist ein Skandal.

Natürlich hätte der Journalist auch fragen können, wie das denn mit den ehemaligen Bildern der Kunsthalle steht und mit der Nr. 87 und ob von Schloss Salem aus ein Kunst-Handelsgeschäft betrieben wird, denn in den vergangenen Jahren haben die Markgrafen immer Wieder Kulturgüter verkauft. Bester Kunde: das Land.

“Wir haben das 200 Jahre erhalten”, sagt er, “ich kann es nicht mehr, und keiner kann mich dazu zwingen.”

Im Grunde führt er einen mittelständischen Betrieb, der ein paar dutzend
Angestellte hat. Er ist einer der größten Winzer im Land, die Familie lebt gut
davon. Ein Bruder arbeitet im Betrieb, der Vater hat sich zurückgezogen, sie
wohnen noch im Schloss. Er ist mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in ein
Forsthaus ganz in der Nähe gezogen. Da sitzt er nun abends und rechnet aus, wie
lange sie sich Salem noch leisten können. Nicht mehr lange.

“Aber ich wollte nicht betteln”, sagt er, “ich wollte das selbst lösen.”

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand durch den Denkmalschutz enteignet werden darf. Entsprechende Zuschüsse einzufordern und eventuell auch einzuklagen, ist das eine. Wertvollste Kulturgüter, die einem womöglich gar nicht gehören, aber zugunsten der Vetter im Kunsthandel (und insbesondere des dubiosen Grafen Douglas) durch Auktionen in alle Welt verstreuen zu lassen, das andere.

Im Vergleich, den Bernhard von Baden mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelt
hatte, hätte er auf alle Kunstgegenstände verzichtet. Aber dafür wollte er 70
Millionen Euro, mit denen er Kredite für Salem tilgen und eine Stiftung aufbauen
kann, in die er das Schloss einbringt und die es künftig erhält. Er hat gedacht,
er müsse dafür nur Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Aber die Öffentlichkeit
hat es anders gesehen. Die Handschriften sollen nicht verkauft werden, irgendeine Lösung aber muss es geben.

“Ich kann nicht warten”, sagt Bernhard von Baden, “ich muss es klären.”

Wenn gelingt, was er will, wird er Salem verlieren, aber retten. Er wird es in die Stiftung einbringen, dann bleibt der Familie noch ihr Name, als Teil einer
Reihe, die andere fortsetzen. Er heißt “Bernhard Prinz und Markgraf von Baden,
Herzog von Zähringen”, Das “und” und das Komma gehören dazu.

Das ist auch falsch. Der bürgerliche Name der Familie ist “Markgraf von Baden”, weder Prinz noch Herzog von Zähringen sind offizieller Namensbestandteil. Es ist bedenklich, ehemals regierende Häuser noch als Königliche Hoheiten zu titulieren.

Wenn die BUNTE nicht investigativ den Adel ausspäht, wird man das akzeptieren müssen. Wenn aber eine ehemalige Fürstenfamilie mit Erpressungen und bewussten Lügen (Rechtsanspruch auf die Markgrafentafel) agiert, dann hat die Journaille das Recht und die Pflicht, nachzuhaken. Die SZ hat aber dem betreffenden Adelshaus aber nur alleruntertänigst die Füße geleckt.

Natürlich hat das Haus Baden 1995 Stücke aus der Zähringer Stiftung versteigert

Was Jürgen Walter (MdL, GRÜNE) mutmaßt, ist längst nachgewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/2835396

1995 wurden zwei Werke aus der zur Zähringer Stiftung gehörenden Jüncke’schen Stiftung versteigert: ausgerechnet das Porträt des Stifters Jüncke selbst und ein weiteres Bild.

Ich habe anhand des gedruckten Katalogs der 100 Werke von Schall das Register des Sotheby’s-Katalogs zum Gemälde-Teil überprüft und konnte keine weiteren “Versehen” feststellen.

Denkbar ist natürlich, dass Kunstwerke aus dem Kopf’schen Atelier unter den Hammer kamen. Es ist aber kein Inventar bekannt, anhand dessen man das überprüfen könnte.

KopfKopfsches Atelier im BLM

Ursprünglich wollte man eine Pietà Kopfs, die in der Schlosskapelle aufgestellt worden war, versteigern, überwies diese aber dann der Zähringer Stiftung bzw. dem Badischen Landesmuseum (siehe “Für Baden gerettet”).

Festzuhalten ist: Das Haus Baden hat seine Sorgfaltspflichten als Besitzer von Vermögensbestandteilen der Zähringer Stiftung 1995 in grob fahrlässiger Weise verletzt. Es ist für den eingetretenen Schaden ersatzpflichtig.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134

Freiburger Akte zur Zähringer Stiftung

Staatsarchiv Freiburg C 25/3 Nr. 111

Die Laufzeit der dünnen Akte ist 1952, sie führt hinein in den Übergang vom Land Baden (Südbaden) zum vereinigten Bundesland Baden-Württemberg. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den beiden Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die sich derzeit im GLAK bzw. beim RP Karlsruhe befinden.

Am 27. Mai 1952 richtete Ludwig Schuhmann als Testamentsvollstrecker von Großherzogin Hilda an das Badische Innenministerium in Freiburg einen Antrag auf Errichtung der im Testament Großherzog Friedrichs II. vorgesehenen Stiftungen. Die dort genannten Sammlungen seien noch vollständig vorhanden. “Als Testamentsvollstrecker Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Hilda von Baden ist es meine Aufgabe, die Stiftung zu errichten und 2 Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen”. Er fügte einen Satzungsentwurf bei.

Gegen die Zuständigkeit von Schuhmann argumentierte ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Camill Wurz vom 7. Juli 1952.

Laut einem Aktenvermerk von 1952 hielt man in Freiburg dieses Gutachten aber nicht für schlüssig. “Wenn ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, ist der letzte Wille insoweit nicht vom Erben, sondern vom Testamentsvollstrecker zu erfüllen”.

Da Markgraf Berthold Einwände bezüglich der §§ 5 und 6 der Satzung erhob, erklärte sich aber am 19. Juli 1952 Schuhmann mit der Abänderung der Satzung einverstanden. Am 4.9.1952 wurde festgehalten, Baron v. Stotzingen habe seinerzeit erklärt, bei Berücksichtigung der Wünsche des Markgrafen würde man von markgräflicher Seite gegen die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann keine Einwände erheben.

Auch der Präsident des Landesbezirks Baden (Abwicklungsstelle) teilte die Ansicht bezüglich des Gutachtens von Wurz. Bei der Testamentsvorschrift handle es sich um eine Auflage nach § 1940 BGB.

Da der Testamentsvollstrecker des Großherzogs Präsident Engelberg bereits am 19. März 1933 verstorben war und die Ernennung eines Ersatzes nicht vorgesehen war, konnte in der Tat natürlich nur Schuhmann als Testamentsvollstrecker wirksam agieren.

Erst 1956 kam die staatliche Bestätigung der Stiftung zustande, nachdem sich der Markgraf und Schuhmann geeinigt hatten:
http://archiv.twoday.net/stories/3009018 (nach den Stuttgarter Akten).

Da Markgraf Berthold die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann akzeptierte, sind meines Erachtens alle erbrechtlichen Förmlichkeiten gewahrt worden. Das Stiftungsvermögen befand sich im Nachlass der Großherzogin, für den Schuhmann als Testamentsvollstrecker bestellt war. Eine formale Unwirksamkeit der Stiftungserrichtung durch Schuhmann ist nicht ersichtlich. Auch wenn man damals irrtümlich davon ausging, die Erstellung genauer Inventare innerhalb weniger Monate bewältigen zu können, so kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass die Stiftung rechtswirksam ins Leben gerufen und mit einem gewissen klar umreissbaren Mindestvermögen (Sammlungen Wessenberg, Kopf, Jüncke, wohl auch Türkensammlung), hinsichtlich dessen das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt ist, ausgestattet wurde.

Soweit die genannten Bestandteile der Zähringer Stiftung ganz oder in Resten erhalten sind, ist sie nach wie vor funktionsfähig. Da man sich immer einig war, dass die Klausel über die Veräußerung zu Erbschaftssteuerzwecken gegenstandslos geworden ist, sind die Stiftungsbestände – anders als das sonstige Inventar der betroffenen Sammlungen – UNVERÄUßERLICH. Die satzungsmäßig festgeschriebene zentrale Aufbewahrung z.B. im Landesmuseum kann auch gegen Forderungen Originale in anderen Museen in der Provinz zu zeigen in Stellung gebracht werden, was anmerkungsweise schon von Arthur von Schneider, Die Erwerbung des Mithrasdenkmals in Heidelberg-Neuenheim, ZGO 107 (1959), S. 507-510, hier 507 A. 9 angedeutet wurde. Wären die Reichenauer Handschriften tatsächlich Teil der Zähringer Stiftung, müsste man de jure nicht befürchten, dass Spitzenstücke in ein Klostermuseum auf der Reichenau abwandern (was in unanständiger Weise der zuständige CDU-Abgeordnete anregte).

Nie gehört: Zähringer Bücherei

Bei der Lektüre der Akten zum Gebaren der Familie mit dem Nachnamen “Markgraf von Baden” drängt sich der Eindruck auf, diese blaublütige Sippschaft sei nach 1918 vor allem auf ihren eigenen Vorteil gedacht gewesen. Ein ständiges Feilschen, um Vermögensvorteile einzuheimsen, durchzieht so gut wie alle einschlägigen Kontakte mit dem Land.

Die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg Staatsarchiv Freiburg F 30/2 Nr. 1087 behandelt das Zähringer Museum Baden-Baden (Laufzeit 1957-1962). 1956 musste das heutige Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt seine Unterbringung im Neuen Schloss von Baden-Baden räumen. Damit endete ein vom Markgrafenhaus und dem Land gemeinsam betriebenes Museumsprojekt. 1960 eröffnete im Neuen Schloss das markgräfliche Zähringer Museum, zunächst geleitet von Wend Graf Kalnein (seit 1954 markgräflicher Hauptkonservator, so BZ 13.7.1961, abweichend: http://www.buch24.de/8-503353-1.html), der aber schon 1961 Baden-Baden den Rücken kehrte. Zeitungsberichte zum Zähringer Museum erschienen in der Badischen Zeitung 15.8.1960, 13.7.1961 und in der Stuttgarter Zeitung vom 13.8.1960 und 25.5.1962.

Markgraf Berthold meinte Ansprüche aus dem gemeinsamen Betrieb des Historischen Museums zu haben und drängte auf Staats-Zuschüsse für das geplante Museum. In der Tat bewilligte man ihm am 11.12.1958 5000 DM aus Werbefunkmitteln für die Neuordnung der Bücherei, 5000 für den Aufbau des Museums und 10.000 für denkmalpflegerische Maßnahmen am Neuen Schloss.

Den 5000 DM Zuschuss für den Aufbau der “Zähringer Bücherei” bzw. den Wiederaufbau der Grossherzoglichen Bibliothek standen laut Verwendungsnachweis vom 13. Juni 1960 nur 6000 DM Eigenmittel gegenüber. Es wurden damit – den Angaben des Verwendungsnachweises zufolge, der nicht kontrolliert werden kann – vor allem Bücherregale angeschafft.

Irgendeinen bekanntgewordenen Nutzen hatte das Land oder die Öffentlichkeit von diesem Zuschuss nicht, denn eine öffentlich zugängliche Zähringer Bücherei hat es offenbar nie gegeben. Irgendwelche Auflagen wurden bei dem Zuschuss nicht gemacht.

DuerrOriginal-Aquarell von Wilhelm Dürr aus einer Hebel-Ausgabe (1856) der Schlossbibliothek Baden-Baden

Den Erwerb der betreffenden Bibliothek 1995 haben Ehrle und Schlechter beschrieben:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/infos/7-1995/06.html

Nachdem ursprünglich vorgesehen war, die ca. 35.000 Titel umfassende wertvolle Bibliothek, die manche Schätze enthielt, im Zuge der großen Baden-Badener Sotheby’s Versteigerung von 1995 zu verscherbeln, konnte das Land Baden-Württemberg die extrem schlecht untergebrachten Buchbestände (ein nicht geringer Teil war schimmelgeschädigt!) für 2,5 Mio. DM nahezu geschlossen erwerben. Ein kleiner Teil der Bibliothek sowie familienhistorisch relevante Dinge (Familienchronik, Bibel mit Widmung) blieben bei der Familie.

Es heisst in dem Artikel: “Die Existenz einer größeren Bibliothek in Baden-Baden war der BLB bis zum April 1995 nicht bekannt.”

Was die Käufer wohl gedacht hätten, hätten sie gewusst, dass einige Jahrzehnte das Haus Baden für genau diese Bibliothek 5000 DM Fördermittel des Werbefunks (1959 keine gar so kleine Summe) eingestrichen hatte.

Die Schätze der Zähringer – Was gehört der Stiftung?

Die Pressekonferenz der Grünen zur Rolle der Zähringer-Stiftung am 5.12. in Stuttgart hat ein starkes Presseecho gefunden.

F.A.Z., 06.12.06, Nr. 284, Feuilleton, S. 37
Eingetragen. Die Schätze der Zähringer: Was gehört der Stiftung? / Von Rüdiger Soldt

(…) Für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ist die Zähringer Stiftung der Schlüssel zur Klärung der zwischen der Landesregierung und dem ehemaligen markgräflichen Herrscherhaus Baden umstrittenen Eigentumsfragen. Als die Regierung Oettinger ihren Plan lancierte, Karlsruher Handschriften zum Verkauf an die Markgrafenfamilie herauszugeben, um der Familie die Sanierung von Schloß Salem zu ermöglichen, hatte sie wissen lassen, es sei heute nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich Kunstschätze des Hauses Baden rechtswirksam in die Stiftung übertragen worden seien. Das entsprach der Strategie der Regierung, alle juristischen Fragen in diesem Zusammenhang als so kompliziert hinzustellen, daß ein Vergleich den einzigen Ausweg zu weisen schien.

Als vorauseilende Räumung von Besitz- und Rechtspositionen des Staates ist diese Haltung einhelliger öffentlicher Kritik verfallen. Es erwies sich, daß etwa das Eigentum am Säkularisationsgut sich durchaus nicht der Feststellbarkeit entziehen muß. Die Dynamik der Debatte hat nun auch die Zähringer Stiftung erfaßt. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stellt nach Aktenstudien im Landesarchiv in Karlsruhe die Grundfrage jetzt neu: “Es steht nicht zur Diskussion, ob die Kunstschätze dem Haus Baden oder dem Land Baden-Württemberg gehören, sondern zu klären ist, ob sie Eigentum der Zähringer Stiftung oder des Landes sind.”

Auch die Landesregierung habe früher die Auffassung vertreten, daß strittig bestenfalls sei, “ob das Land oder die Zähringer Stiftung als eingetragene Stiftung öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat”, heißt es in einem Antrag der Grünen. Es gebe in den Akten zahlreiche Hinweise dafür, daß die Kunstschätze in die Stiftung übertragen worden seien, wie dies zur Erfüllung des Stiftungszwecks anzunehmen ist. Die Landesregierung habe nicht hinreichend Auskunft darüber gegeben, warum Ministerpräsident Oettinger im Parlament gesagt habe, es handle sich eindeutig um das Eigentum des Hauses Baden. Die Grünen belegen die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung mit zahlreichen Aktenfunden: So schrieb Berthold Markgraf von Baden im Dezember 1955 an den damaligen Kultusminister: “Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der badischen Landesbibliothek zu hören.” Das heißt: Berthold Markgraf von Baden war offenbar selbst der Überzeugung, in der Stiftung Kunstschätze zu verwalten. Sonst gäbe es allerdings auch nichts zu verwalten für den Verwaltungsrat.

Auch im Sitzungsprotokoll der “Eröffnungssitzung des Vorstandes” vom April 1957 heißt es: “Die Zähringer Stiftung ist der Rest der Kunstsammlungen der badischen Markgrafen und Großherzöge, der in jahrhundertelanger Arbeit zusammengetragen worden ist. (. . .) Mit der Türkenbeute, der Waffensammlung, der Vasensammlung, dem Münzkabinett und den Beständen der früheren vereinigten Sammlungen ist nun auch der Rest dieses großen Kunstkomplexes dem Zähringer Haus verloren gegangen.” In den sechziger Jahren waren die veränderten Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen Stiftung und Kultusministerium, weil es Unklarheiten über Ausleihen gab.

Kritik üben die Grünen auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung, dem seit 2002 der Kunsthändler Graf Douglas angehört, der Mitte der neunziger Jahre Eigentum des Hauses Baden versteigert habe. Zum Verwaltungsrat gehören außerdem Bernhard von Baden und der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Graf Douglas sei zumindest mit Billigung der Landesregierung im Stiftungsrat gewesen. Vielleicht, so eine Vermutung der Grünen, sei bei der Versteigerung der Kunstschätze 1995 auch Eigentum der Zähringer Stiftung verkauft worden.

Nach Auffassung der Landesregierung ist eine rechtswirksame Übertragung der Kunstgegenstände in die Stiftung unsicher, weil Paragraph 929 des BGB die Vereinbarung eines “Besitzkonstitutes oder die Abtretung der entsprechenden Herausgeberansprüche an die Zähringer Stiftung” erfordert, wie es einer Antwort von Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage heißt. Ob es Dokumente gibt, die im Sinne des BGB eine ausreichende Willenserklärung zur Übertragung des Eigentums sind, müssen Juristen in der von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe klären. Sollte der Beweis gelingen, daß die Zähringer Stiftung tatsächlich Eigentümerin der Wessenbergischen Gemäldesammlung oder eben der Türkenbeute ist, dann käme ein Vergleich mit dem Haus Baden wohl nicht mehr in Frage. RÜDIGER SOLDT

Reutlinger Generalanzeiger, 06.12.06:

Kulturgüter – Opposition sieht genügend Beweise zur Klärung von Eigentumsfragen. Fragwürdige Auktion 1995
Grüne lehnen Handschriften-Ausschuss ab / von Stephanie Danner.

(…) »Was als Antrag vorliegt, ist allenfalls eine große Anfrage«, sagte Walter. »Er lässt die Schlüsselfrage nach der Zähringerstiftung außen vor.«
Die Grünen haben sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit der Rolle dieser Stiftung befasst und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Eigentumsverhältnisse an vielen Kunstgegenständen eindeutig geklärt sind. Walter führte als Beweis unter anderen das Testament des Großherzogs Friedrich von Baden an. Dieser vermachte beispielsweise die Türkensammlung, das Münzkabinett sowie die Wessenberg’sche Gemäldesammlung seiner Frau mit der Auflage, nach deren Tod eine Stiftung zu gründen. Diese Stiftung sollte die Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Aktenlage beweise eindeutig, dass die Zähringerstiftung seit 1956 existiert und öffentlich-rechtlich ist, betonte Walter. Somit gehörten die Kunstgegenstände dem Land. Außerdem sei in verschiedenen Schreiben »eindeutig betont«, dass die Gegenstände gesichert seien. Ein Armutszeugnis sei es, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behaupte, in den vergangenen zwei Jahren habe eine gründliche Rechtsprüfung stattgefunden. Schließlich habe die Regierung nicht einmal ihre eigenen Akten durchgearbeitet. »Oder man wollte das Geschäft einfach so durchziehen«, vermutete Walter. Nun müsse geklärt werden, wer die politische Verantwortung für dieses Handeln trage.

Als fragwürdig bezeichnete der Kulturpolitiker die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem laut Satzung ein Regierungsvertreter sitzen soll. Seit 2002 sei dies Christoph Graf Douglas, ein Verwandter des Hauses Baden. So habe sich die Landesregierung den Einblick in die Arbeit der Stiftung verbaut. Die Grünen wollen auch klären lassen, ob bei einer Auktion 1995 bereits Dinge verkauft wurden, die eindeutig der Stiftung gehört hatten. Diese Fragen umfasse der SPD-Antrag nicht. »Es ist leichtfertig, die schärfste Waffe des Parlaments so früh zu ergreifen.« Zunächst solle die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe strittige Fragen klären. Der Landtag stimmt heute über die Einsetzung des Ausschusses ab. (GEA)

vgl. auch
Welche Rolle spielt Graf Douglas?
Grüne legen im Kulturstreit Fragenkatalog vor / SPD beantragt heute Ausschuss. / Wolfgang Voigt, Badische Neueste Nachrichten, 6.12.2006 (via BLB).

Zum Antrag der Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3026530

Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt

(swr und eigener Bericht)

CDU stellt Antrag gegen Untersuchungsauschuss

Der von der SPD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss über den Eigentumsstreit um die badischen Kunstschätze ist wider Erwarten nicht eingesetzt worden. Die CDU-Fraktion erwirkte im Landtag mit einem Antrag eine Überweisung an den Ständigen Ausschuss. Begründung: Es gebe noch gar kein Regierungshandeln, das untersucht werden könnte. Deshalb bestünden Zweifel an der Zulässigkeit des Gremiums.

Für den Antrag stimmte neben der CDU auch der Koalitionspartner FDP. Dagegen votierten neben der SPD die Grünen. Der ständige Ausschuss soll sich in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit befassen, sodass es bis zur nochmaligen Beratung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag maximal eine Woche Verzögerung geben könne, falls der Antrag für zulässig erklärt wird.

Update 15:00
Landtag BW, Pressemitteilung 083/2006 06.12.2006

Klarstellung des Landtagspräsidenten zu den Äußerungen von Ute Vogt im Plenum in Sachen Untersuchungsausschuss

Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub legt Wert auf die Feststellung, dass entgegen der von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt am Mittwoch, 6. Dezember 2006, in der Plenarsitzung getroffenen Behauptung, die Landtagsverwaltung habe sich zur Zulässigkeit des Einsetzungsantrags der SPD positiv geäußert, keine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung vorliegt. Die Tatsache, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Erwerb von badischen Kulturgütern“ heute unter Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen wurde, beruht laut Straub auf gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorschriften. Danach ist ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein „gebotener“ Dringlicher Antrag, der auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zwingend gesetzt werden muss. Der Präsident des Landtags hat insoweit kein Ermessen.

Verfassungsrichter rügt Oettinger

(ddp) F.A.Z., 24.11.2006, Nr. 274, S. 37 (Feuilleton)
“Entstaatlichung”. Verfassungsrichter rügt Oettinger.

Bundesverfassungsrichter Herbert Landau hat die baden-württembergische Landesregierung im Streit um die vom vormals regierenden badischen Fürstenhaus beanspruchten Kulturgüter kritisiert. Eine Vermögensprivatisierung werde dann politisch brisant, wenn der Staat “nicht bemerkt, daß sie der Sache nach eine Entstaatlichung bedeutet”, sagte Landau, der Mitglied der CDU ist und vor seiner Wahl zum Mitglied des Zweiten Senats von 1999 bis 2005 als Staatssekretär im hessischen Justizministerium amtierte, gestern im baden-württembergischen Triberg. Nachdem die baden-württembergische Regierung unter öffentlichem Druck von ihrem Plan Abstand genommen hatte, zur Abgeltung von Ansprüchen der Markgrafenfamilie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, hatte Ministerpräsident Oettinger sich die Veräußerung von Museumsbeständen im Dienste der Profilbildung der staatlichen Sammlungen ausdrücklich vorbehalten. Landau nannte nun die Aufbewahrung historischer Schriftstücke eine Staatsaufgabe. Wenn Museumsbestände ohne Sicherstellung ihrer weiteren Zugänglichkeit für die Allgemeinheit verkauft würden, verletze der Staat seine ureigene Pflicht der Bewahrung und Erschließung dieses Bestandes.


Über 50 hochkarätige Juristen aus ganz Deutschland trafen sich am 23.-24.11.2006 zum 27. Triberger Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg. Justizminister Professor Ulrich Goll hielt das einführende Referat zum Thema: “Wieviel Staat braucht das Land”. Bundesverfassungsrichter Professor Herbert Landau sprach im Anschluss daran in einem eigenen Vortrag die durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen der Privatisierung an.

Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

Antrag
Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006 Drs 14/669
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten:

1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?

4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?

5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?

6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?

7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?

9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?

10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?

II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.

III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.

Stuttgart, den 5.12.2006
Kretschmann, Walter und Fraktion

Begründung :

Die Beantwortung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drs. 14/507 lässt nicht erkennen, wie und wann der Sinneswandel erfolgte, die Herrn Ministerpräsident Oettinger zu der Aussage veranlassten, Kunstgegenstände, die als Stiftungsgut in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurden, gehörten dem „Haus Baden“, d.h. nicht der Stiftung, sondern den Erben Großherzogs Friedrich II. von Baden.

Nach Akteneinsicht in die Akten der Stiftungsaufsicht (mit Ausnahme der noch nicht gesichteten Akten des Staatsministeriums) steht für die Fraktion GRÜNE fest, dass die streitigen eigentumsrechtlichen Fragen und die Schwierigkeiten der Inventarisierung der konkreten Stücke, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehören, immer nur die zwei Alternativen betrafen, ob das Land oder die Zähringer-Stiftung als eingetragene Stiftung des öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat.
Diese Rechtsauffassung hat auch bisher die Landesregierung vertreten.

Wenn sie in der Antwort zum Antrag 14/507 darauf hinweist, dass es sich dabei um eine strittige Rechtsposition handelt, so betrifft der Streit nach Aktenlage immer nur die beiden oben genannten Alternativen in Bezug auf die Eigentümerstellung.

Die Landesregierung ist daher nach wie vor eine Antwort auf die Frage schuldig, wann seitens des Hauses Baden zum ersten Mal Eigentum zu Lasten der Stiftung und zugunsten der Erben Friedrichs II. reklamiert wurde und wie sie den von Prof. Dolzer konstruierten Einwand bewertet, die Zähringer-Stiftung sei mangels (inventarisierten?) Stiftungsguts möglicherweise nicht wirksam zu Stande gekommen.

Nach Aktenlage ist die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Staatsministeriums weiter aufklärungsbedürftig, insbesondere in Bezug auf die Entsendung des Auktionators Dr. Graf Douglas und in Bezug auf die Vorbereitung des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen.


Vgl. hierzu auch die aktuelle dpa/lsw Meldung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1309231

AUDIO: Neues zum Handschriftenverkauf (Ausschnitte aus der Presseerklärung von Jürgen Walter GRÜNE und Fraktion vor der Landespressekonferenz in Stuttgart vom 05.12.2006, 10h), DLF, 05.12.2006 14:18 (“Deutschland heute”, Autor: Uschi Götz)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/12/05/dlf_200612051418.mp3
(Die Landesregierung hat übrigens dementiert, dass Graf Douglas 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung berufen worden sei.)

Die SPD (Pressemitteilung vom 05.12.2006, auch als pdf) äußert hingegen weiter “Unverständnis über (die) Untersuchungsausschuss-Verweigerung der Grünen”. Arbeitsgruppen, wie von den Grünen vorgeschlagen, könnten einen Untersuchungsausschuss nie und nimmer ersetzen, da nur dort die Zeugen wie vor Gericht unter Wahrheitspflicht stünden, sagt der designierte Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, Nils Schmid.


Update 8.1.2007: Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 unter
http://archiv.twoday.net/stories/3159358

Klöster in Baden-Württemberg (Kleine Anfrage der Fraktion FDP/DVP)

Kleine Anfrage
Dieter Kleinmann FDP/DVP
Drs 14/655 30.11.2006

Klöster in Baden-Württemberg
(…)
8) Ist davon auszugehen, dass bei einem Rückzug von Ordensgemeinschaften aus Baden-Württemberg Kulturgüter das Land und den Bund verlassen, weil sie verkauft werden oder weil sie im Sinne einer traditionellen Weiterführung der Gemeinschaften im Ausland dorthin verbracht werden?

9) Sind die Kulturgüter in klösterlichem Eigentum erfasst (im Bedarfsfall im „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“) und wie können kulturell wertvolle Klosterkomplexe inklusive ihres Kulturgutes auch für zukünftige Generationen in Baden-Württemberg erhalten bleiben?

Stuttgart, den 27. November 2006

Der Direktor des Badischen Landesmuseums äußert sich zu Kulturgüterstreit und Zähringer-Stiftung

Badische Neueste Nachrichten, 5.12.2006 (Faksimile bei der BLB)
Ein Mantel ohne Inhalt im Brennpunkt des Interesses
Der Direktor des Badischen Landesmuseums äußert sich zum Kulturgüterstreit und zur Zähringer-Stiftung. / Michael Hübl

Im Streit um den geplanten Ausverkauf von Kulturgütern zu Gunsten der Familie von Baden ist neuerdings die Zähringer-Stiftung in den Brennpunkt des Interesses gerückt. (…) Zu den drei Mitgliedern des Stiftungsrates gehört neben Bernhard von Baden und dem Grafen Douglas der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Befragt, wo für ihn die Bedeutung der Zähringer- Stiftung liege, verweist der engagierte Kunsthistoriker zunächst auf deren Geschichte: “Die Zähringer-Stiftung ist aufgrund des Testaments von Friedrich II. eingerichtet worden, der verfügt hat, dass eine Reihe von Sammlungskomplexen, die er als sein Eigentum bezeichnet hat, nach dem Tod seiner Gattin in das Eigentum einer Stiftung übergehen soll. Bis dahin sollte die Familie nur in einer Notlage Teile der Sammlungen verkaufen dürfen. “1930 war durch die Folgen der Inflation eine solche Notlage entstanden, und man hat sich an das Land Baden gewandt”, referiert Siebenmorgen und fügt hinzu: “Daraufhin hat das Land etwas sehr Sinnvolles getan. Es hat gesagt: Wenn Ihr Geld wollt, müsst Ihr etwas hergeben.” Das Ergebnis war der noch im gleichen Jahr vereinbarte Vertrag. Damals erwarb das Land Baden für vier Millionen Reichsmark (zuzüglich Zinsen) rund 450 Kunstobjekte, die bis dato als Privateigentum des letzten Großherzogs gegolten hatten.
(…) Nach der Revolution von 1918 (…) habe man dem Großherzog immerhin einen Bestand von rund 20000 Objekten, zu denen allerdings auch zahlreiche Münzen und Medaillen gehörten, als “freies Eigentum” zugestanden. Siebenmorgen ist in diesem Punkt überzeugt: “Dadurch, dass der badische Staat 1930 bereit war, Gemälde von der großherzoglichen Familie zu kaufen, hat er den Eigentumsanspruch anerkannt.”

[Zur Strittigkeit der Inhalte der Bestandteile der Zähringer-Stiftung nach ihrer Errichtung 1954:] “Man hat sich in den 50er Jahren durchaus strittig darüber unterhalten, was in dem Komplex hofeigenen Staatsbesitz und was Privatbesitz darstellt”, betont der Direktor des Landesmuseums und macht darauf aufmerksam, dass in dieser Zeit seitens seines Hauses umfangreiche Recherchen hinsichtlich der Herkunft strittiger Stücke angestellt worden seien. In diesem Zusammenhang sei vom zuständigen Ministerium in Stuttgart Weisung ergangen, im Zweifelsfalle die Stücke vorerst als Eigentum des ehemaligen Herrscherhauses zu betrachten.

(…) Zudem habe sich nach 1945 einiges Sammlungsgut “selbständig” gemacht; so seien etwa 200 Waffen, die in einem von den Nationalsozialisten eingerichteten militärgeschichtlichen Museum im ehemaligen Marstall des Karlsruher Schlosses untergebracht waren, nach Salem gelangt und dort einfach einbehalten worden.

[Zur Expertenkommission der Landesregierung:] Trotz dieser Ansammlung von Sachverstand meint Siebenmorgen: “Das kriegen wir alles nicht gelöst.”

Zumal das entscheidende Problem offenbar doch bei der Zähringer-Stiftung liegt. So heißt es in einer Stellungnahme des baden-württembergischen Fianzministeriums zu einer Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag: “Die zwischen 1918 und 2003 vorgelegten Gutachten zur Frage der eigentumsrechtlichen Zuordnung der streitigen Sammlungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.” Diese wollte Bernhard von Baden in einer Zusammenschau gegenüberstellen lassen. Auf diese Weise kam das sogenannte Dolzer-Gutachten zustande, wobei, so Siebenmorgen, “Rudolf Dolzer feststellte, dass die Zähringer-Stiftung nicht rechtskräftig zustande gekommen ist. Sie ist ein Mantel ohne Inhalt, denn es fehlt ein Verzeichnis mit dem Stiftungsgut. Wenn ihr aber kein Stiftungsgut unterlegt ist, dann ist sie nicht arbeitsfähig.”

Siebenmorgen plädiert dafür, die Einrichtung einer solchen Stiftung nachzuholen, zumal sich seiner Ansicht nach die entscheidenden Differenzen nicht in einer grundsätzlichen Weise lösen lassen. Befragt, ob es denn nicht intelligentere Lösungen gebe, als durch Spendensammlung und Einsparungen im Kulturbereich Geld für einen Ausgleich mit der Familie von Baden zusammenzubringen, gibt er allerdings nur eine Antwort als Privatperson: Auf Schloss Salem gebe es noch eine Menge Kulturgüter, die dem Haus Baden gehören und die zum Verkauf gebracht werden könnten, darunter der sogenannte Feldschreibtisch des Türkenlouis, eine kostbare Taufschale aus dem 16. Jahrhundert und die Fidelitas-Pokale, die kurzfristig auch schon einmal im Badischen Landesmuseum zu sehen waren. Ein Gutes hat der Streit um die badischen Kulturgüter für Siebenmorgen immerhin bereits erbracht: “Er hat gezeigt, wie wichtig die Kultur innerhalb der gesellschaftlichen Diskussion ist und wie ernst sie genommen wird.”

Froberger-Autograph versteigert

http://infobib.de/blog/2006/12/04/autograph-von-froberger-versteigert

Für das neue Weblog infobib ein “Beispiel von Kulturgutverschleuderung”.

Wieso ist das kein nationales Kulturgut?

“Der Band war bisher im europäischen Besitz (der Verkäufer möchte anonym bleiben) und trägt auf beiden Einbandseiten das Wappen des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. Vermutlich wurde er von Froberger selbst gebunden, um ihn dem Kaiser zu überreichen. Wahrscheinlich hat der Kaiser ihn jedoch nie erhalten, da der Komponist die Seite mit der Widmung unvollendet ließ.

Froberger, 1616 in Stuttgart geboren, war von 1637 an Hoforganist in Wien.” (StZ 30.11.).

Expertengremium zu Kulturgütern aus dem Haus Baden hat Arbeit aufgenommen

Pressemitteilung 01.12.2006, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Ein siebenköpfiges Expertengremium, das vom Wissenschaftsministerium zum Thema „Kulturgüter aus dem Haus Baden“ eingerichtet wurde, hat unter dem Vorsitz von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg seine erste Arbeitssitzung absolviert. Hierbei sollen Historiker und Archivare sowie Juristen Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. „Dabei gilt der Grundsatz Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Ergebnisse werden deshalb erst in einigen Monaten zu erwarten sein“, erklärte Frankenberg am 1. Dezember in Stuttgart.

Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel. Die Gruppe der Rechtshistoriker besteht aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Prof. em. Dr. Adolf Laufs ist ehem. Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war in den 80er Jahren Rektor der Universität, Prof. Dr. Jan Schröder ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, zu den übrigen genannten vgl. a. die Glosse “An die Arbeit!” der F.A.Z. vom 30.11./1.12.
http://archiv.twoday.net/stories/3007992

Schenkungen an Monarchen und ihre Ehefrauen

Aus Anlass der kleinen Debatte zweier hochgeschätzter Contributoren
http://archiv.twoday.net/stories/3013603
über die Zuweisung von Schenkungen in der Zeit der Monarchie ergeht folgende Stellungnahme.

Privatbibliothek

Erhalten heutige Amtsträger wertvolle Geschenke, so werden diese selbstverständlich nicht in das Privatvermögen eingegliedert. Amtsträger dürfen nur geringwertige Geschenke behalten, ihnen wird aber meist die Möglichkeit eingeräumt, Gegenstände eher privaten Charakters oder mit persönlichem Erinnerungswert vom Staat zu kaufen. Von einem rechtlich geregelten Zugriffsrecht historischer Museen (z.B. Haus der Geschichte der Bundesrepublik) ist mir nichts bekannt.

Zur Schenkungsproblematik bei umstrittenen Domänen des griechischen Königshauses siehe Mußgnug in ARCHIVALIA
http://archiv.twoday.net/stories/2915676

Aus der Zeit vor 1918 sind mir leider keinerlei juristische Stellungnahmen oder Urteile bekannt, welche Grundsätze gewohnheitsrechtlich bei Geschenken an regierende Monarchen und ihre Ehefrauen bestanden.

Aus heutiger Sicht muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass Schenkungen an den Regenten (etwa von Kommunen anlässlich der Hochzeit oder eines Regierungsjubiläums) im Zweifel dem Amtsträger und nicht der Privatperson galten.

Schenkte eine badische Kommune oder ein Verein Altertümer dem Regenten und ausdrücklich nicht dem Staat (Stichwort: Sinsheim), so wurden diese mit Annahme des Geschenkes durch das ALLERHÖCHSTE WOHLWOLLEN UND DIE UNENDLICHE GNADE in den Augen der Schenkgeber weit wirksamer geschützt als wenn sich ein Kanzlisten-Schwengel in einem staatlichen Ministerium darum kümmerte. Wenn Wessenberg, Kopf oder Jüncke ihre Kunstsammlungen dem Großherzogtum (unter Auflagen) übertrugen, so erhofften sie sich ein allerhöchstes Protektorat für diese unselbständigen Stiftungen, die sie aus anderen Geschenken heraushob. Schenkgeber durften damit rechnen, dass solche Geschenke, auch wenn sie als Privateigentum deklariert wurden, beim Land und der Öffentlichkeit gewidmet blieben.

Auch mit einer rein privaten Nutzung mochten die Schenker vielfach einverstanden sein. Dass der Regent die Gegenstände aber außer Landes verkaufen würde, damit mussten sie nicht rechnen.

Auf die Frage, ob den badischen Schenkern die Rechtsverhältnisse des unveräußerlichen Hausfideikommisses, dem das Mobiliareigentum des Regenten – soweit dieser nicht durch Verfügungen zu Lebzeiten oder testamentarisch anderes bestimmte – bei jedem Erbfall durch Hausobservanz zufiel, bekannt waren, kommt es nicht entscheidend an.

Durch die Regelung über die vom Regenten genutzten Schlösser des Domänenvermögens und der Zivilliste gelangten 1919 auch Geschenke staatlichen Charakters (samt Säkularisationsgut) in das Privateigentum des Hauses Baden.

Gleiches gilt auch für die angeblich eindeutigere Regelung in Württemberg, die ebenfalls zu Lasten des Kulturgutes des Landes Württemberg ging. Das Herzogsschwert Eberhards im Bart ist eindeutig eine Kroninsignie, die nach allen staatsrechtlichen Grundsätzen zur Krone, also zum Staat gehört. Da aber das Haus Württemberg das Land im 19. Jahrhundert enteignet hat, indem es das Stück (ebenso wie den Kalender Eberhards) dem von der Hofkammer verwalteten Privatvermögen zuwies, muss das Land alle in Deutschland erfolgenden Verfügungen des Hauses Württemberg dulden.

Zwar verhindert die erfolgte Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts den Auslandsverkauf der einstigen Kroninsignie, aber das Haus Württemberg ist aus Rechtsgründen nicht daran gehindert, das Stück zu vernichten oder einem deutschen Privatsammler zu verkaufen, der es längst nicht so liberal wie das Haus Württemberg für Ausstellungen zur Verfügung stellen würde.

Es sei zugestanden, dass man vielleicht zwischen einzelnen Geschenkgattungen differenzieren muss, aber aus Sicht eines strikt rechtlichen Standpunkts begegnet die faktische Machtvollkommenheit, mit der der Souverän Inhalt und Grenzen seines Privateigentums festlegen konnte, durchgreifenden rechtlichen Bedenken, die ein Gericht in die Waagschale zu werfen hätte, soweit es – wie im Fall Baden – um der Öffentlichkeit seit langem gewidmete Kulturgüter geht.

Hinsichtlich der seit 1918 in Privatbesitz befindlichen Stücke (etwa den jetzt bei Nagel verscherbelten Kunstwerken und Gebrauchsgegenständen) sind die jeweiligen Häuser durch Verjährung Eigentümer geworden, soweit man ein 1918 fortbestehendes staatliches Eigentum etwa am Herzogsschwert bejahen wollte.

Der paternalistische Diskurs des Landesvaters sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Untertanen und Staatsbehörden gegenüber dem Monarchen nichts anderes als Würmer waren. Eigentumsrechtliche Verfügungen des Monarchen waren sakrosankt und durften de facto nicht beanstandet werden.

Der Mythos vom “liberalen Baden” erhät doch einige Kratzer, wenn man etwa den in der neuen ZGO enthaltenen Aufsatz Schlechters über den Gervinus-Prozess liest, der wegen Hochverrats 1853 zu Festungshaft verurteilt wurde (die höhere Instanz kassierte das Urteil), weil er für die Demokratie eintrat. Zu knapp insoweit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Gottfried_Gervinus

Da sich die Herrscherhäuser des 19. Jahrhunderts skrupellos über die wohlbegründeten Eigentumsrechte des Volks hinwegsetzten (etwa hinsichtlich der Enteignung des Staats durch § 59 der badischen Oktroy-Verfassung von 1818), besteht nicht der geringste Grund, das Argument wohlbegründeter Eigentumsrechte hinsichtlich nunmehr strittiger Kulturgüter, die seit langem dem öffentlichen Anstaltsgebrauch gewidmet sind, zuzulassen. Wenn es vernünftige Zweifel gibt (wie sie Mußgnug, Klein, Willoweit und andere Juristen formuliert haben), dass die badischen Kulturgüter in dem vom Haus Baden beanspruchten Gesamtumfang nach 1918 Privateigentum geblieben sind, dann muss das Gericht der gegen den Herausgabekläger streitenden Vermutung zugunsten des Besitzers Rechnung tragen und die Klage abweisen.

Württemberger Versteigerung

F.A.Z., 02.12.2006, Nr. 281 / Seite 49, Kunstmarkt
Bürgernähe (rmg)

Es beginnt wie ein Märchen der Brüder Grimm: “Zu der Zeit, als das Auktionshaus Nagel gegründet wurde, war das Königreich Württemberg schon Geschichte.” Und es geht weiter mit sehr zeitgemäßer Deutlichkeit: “Der vierte und letzte württembergische König Wilhelm II. hatte nach den November-Revolutionen am 30. November 1918 seine Abdankung erklärt. Die Besitzverhältnisse in Württemberg ließen sich eindeutig regeln, hatte doch schon sein Großvater, König Wilhelm I., in weiser Voraussicht eine Trennung von Kron- und Hausgut eingeführt. Nach dem Ende der Monarchie also wurde das Krongut in freies Staatseigentum überführt. Die Hofkammer existierte weiter und verwaltete das private Vermögen der Familie.” Die Sonderauktion am 6. Dezember bei Nagel in Stuttgart ist wohl die erste im beliebten Genre der Adelshausbesitzversteigerung, die – in weiser Voraussicht – mit einer solchen Erklärung eingeleitet wird. (…) rmg

Fine Art and Antiques (402S)
6th -8th December 2006, Nagel-Auktionen, Stuttgart
6.12.2006, 17h Königliches Württemberg (Special Auction Fine Art from the Royal House of Württemberg). Vorbesichtigung: 1.-3.12.2006, 11h-18h, 4.12.2006, 11h-20h. Katalog

Nur wenige Württembergica u.a. Drucke (Nr. 625-627, 689-705, 1000-1003), u.a.

  • Bambergische Peinliche Halsgerichts-Ordnung, Bamberg 1580 (Los 1001),
  • Johann Oettinger, Wahrhaffte Historische Beschreibung der Fürstlichen Hochzeit … Friedrich Hertzog zu Württemberg und Teck …In der Fürstlichen Haubtstatt Stuttgardten Anno 1609… , Stuttgart 1610 (Los 696),
  • Kirchenordnung für das Herzogtum Württemberg, Stuttgart 1660. Provenienz: Schloß Leipheim (Los 692),
  • Topographia Sueviae, Merian: Franckfurt am Main 1643 (Los 691),
  • Topographische Geschichte des Herzogtums Württemberg, Stuttgart 1784, Exemplar aus der ehem. königlichen Handbibliothek (Los 690),
  • Topographischer Atlas des Königreichs Württemberg in 55 Blättern nach den Ergebnissen der Landesvermessung bearbeitet … 1821-1851. Rectificiert 1867. (Los 697),
  • The Sacred Books of the Old and New Testaments Vol. I, Pt. 3 The Book of Leviticus, Leipzig 1904 [die sog. “Polychrome Bibel”, Ed. Paul Haupt. Portions of the the text and some of the illustrations are set off in various colors to highlight certain features. First color coded bible ever printed, using a process patented in 1897. Translation based, according to the introduction, on the “new critical edition of the Hebrew text of the Old Testament, published under the auspices of the Johns Hopkins University, Baltimore. Anm. BCK nach Dan Wyman Books, Katalog Judaica Americana]. Goldgeprägter Ledereinband mit Widmung “Seiner Majestät Wilhelm II. König von Württemberg ehrfurchtsvoll überreicht von der Johns Hopkins University, Baltimore”, auf der Innenseite ExLibris “Wilhelm II. Privat-Bibliothek” sowie bekrönter Stempel “Wilhelm II. Privateigentum” auf der Titelseite. Goldschnitt. In leinenbezogener Kassette. (Los 662).

Entscheidung zum Kulturgutschutzgesetz

http://www.nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=14055

Berlin, Senatsverwaltung Justiz
Pressemitteilung Nr. 30/2006 vom 01.12.2006:

Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung „Peters“
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte gestern (29.11.) über die Klage von Nachkommen des jüdischen Verlegers Henri Hinrichsen gegen die Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ und gegen die Eintragung von 206 Stücken der Musiksammlung „Peters“ aus der Musikbibliothek Leipzig in das Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgutschutzgesetz von 1955.

Der Musikverlag Peters hatte diese Handschriften, Erstausgaben, Bilder und Briefe im Sommer 2004 von der Musikbibliothek Leipzig herausverlangt und nach Berlin verbracht. Daraufhin leitete die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur das Eintragungsverfahren ein. Am 24. Februar 2006 wurde die Eintragung im Berliner Amtsblatt sowie am 9. März 2006 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Mit der Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ gilt für die betroffenen Kulturgüter ein absolutes Ausfuhrverbot. Nach der Eintragung muss jede Ausfuhr vom Bundesbeauftragten für Medien und Kultur genehmigt werden.

Die Kläger sind der Auffassung, dass sie nach der Enteignung und Ermordung Henri Hinrichsens durch die Nationalsozialisten und die erneute Enteignung in der DDR nunmehr durch die Unterschutzstellung gleichsam ein drittes Mal enteignet würden. Das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“ sei im Lichte der Washingtoner Erklärung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1998 und der Zusatzerklärung der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen aus dem Jahr 1999 dahin auszulegen, dass im 3. Reich enteignete Kulturgüter nicht unter seinen Anwendungsbereich fallen würden.

Das Verwaltungsgericht hat der Klage nur teilweise stattgegeben. Die Einleitung des „Unterschutzstellungsverfahrens“ blieb erfolglos, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Das Kulturgutschutzgesetz, das auf eine Verordnung von 1919 zurückgehe, sei auch auf solche Gegenstände anwendbar, die nach nationalsozialistischer Verfolgung und Enteignung in der DDR an die Berechtigten zurück übertragen worden seien. Die sog. Washingtoner Erklärung vom Dezember 1998 stehe dem nicht entgegen. Den Besonderheiten des Verfolgungsschicksals sei im Rahmen der Entscheidung über die Ausfuhrgenehmigung Rechnung zu tragen.

Die Eintragungsentscheidung hingegen hat das Gericht wegen formeller Mängel aufgehoben. Diese sieht es darin, dass das im Gesetz vorgeschriebene „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“ im Lande Berlin nicht gesondert geführt wird; laut Mitteilung der Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung gibt es nur die Akten zu den einzelnen unter Schutz gestellten Kulturgütern. Das vom Bundesbeauftragten für Medien und Kultur für alle Bundesländer zu führende Gesamtverzeichnis sei zuletzt 1919 [rechte: 1999] aktualisiert worden. Die somit fehlende Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts könne zwar durch die zusätzlich zur Eintragung erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Eintragung im Amtsblatt von Berlin ersetzt werden. Die –hier erfolgte – Bekanntmachung sei indes zu unbestimmt. Die Eintragung und Bekanntmachung begründe ein für alle geltendes Verbot, die betroffenen Kulturgüter ohne Genehmigung auszuführen. Deshalb müsse für jedermann erkennbar sein, welche Objekte unter Schutz gestellt seien. Der generelle Hinweis in der Bekanntmachung auf die „Musikbibliothek Peters“, deren Hauptbestand sich nach wie vor in Leipzig befinde und dort ebenfalls unter Schutz gestellt werden soll, und die Angabe, dass von der Eintragung „ca. 204 Stücke“ betroffen seien, genüge den Anforderungen an die Bestimmtheit der Bekanntmachung nicht.

Die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.

Urteil der 1. Kammer vom 29. November 2006 – VG 1 A 162. 05 –

s. auch: http://www.nmz.de/nmz/2005/04/leiter-duemling.shtml

“Kultur im Ausverkauf – Wer schützt unsere Kulturgüter?”

Die SPD-Bundestagsfraktion läd ein zu einer Podiumsdiskussion in Karlsruhe:

Sonnabend, 09.12.2006
10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ständehaus Karlsruhe / Stadtbibliothek
Ständehausstr. 2, 76133 Karlsruhe

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion
Johannes Jung, MdB, Jörg Tauss, MdB
Um Anmeldung per Fax oder E-Mail wird gebeten

Programm

  • 10:00 Uhr Begrüßung
    Johannes Jung, MdB
  • 10:10 Uhr Die Handschriften und die Folgen – Wer schützt die Kultur?
    Dr. Norbert H. Ott, Bayerische Akademie der Wissenschaften,
    Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters
  • 10:30 Uhr Diskussion mit
    Dr. Norbert H. Ott,
    Prof. Dr. Alfried Wieczorek, Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim,
    Vorstandsmitglied Museumsverband Baden-Württemberg,
    Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D.,
    Johannes Stober, MdL
    Moderation: Johannes Jung, MdB
  • 11:30 Uhr Schlusswort
    Jörg Tauss, MdB