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Eine öffentliche Privatbibliothek

http://www.muenster.org/kutsch/index.html

Walter Kutsch hat seine umfassende Bibliothek zum Thema Münster in Westfalen für die Öffentlichkeit geöffnet und den Katalog ins Internet gestellt. Besonders bemerkenswert sind die vielen unveröffentlichten Hochschularbeiten (Diplom-, Magister- und Staatsexamensarbeiten).

Kutsch schreibt:
In der aktuellen schwierigen Finanzlage der öffentlichen Bibliotheken können geordnete private Spezialbibliotheken deren Angebot sinnvoll ergänzen und Interessenten mit dort nicht vorhandener Literatur versorgen. Ein solches Modell ist gewiß ein Novum in Deutschland, das Wagnis ist spannend. Ich freue mich, forschenden Schülern und Studenten ebenso wie allen anderen “Literatursuchern” helfen zu können. Vielleicht kann ich darüberhinaus auch andere “Privatbibliothekare” dazu anregen, ihre Bestände einem größeren Interessentenkreis zu öffnen.

Eichstätt: Unsägliche Apologetik

Südwestpresse – Pressehaus Heidenheim, 03.03.2007 (via HZ Online)
KULTUR / Zweifelhafte Vorwürfe gegen die Eichstätter Universitätsbibliothek erhalten nationale Aufmerksamkeit
80 Tonnen Bücher werden zum Skandal

Rund 100 000 alte Bücher aus der Bibliothek der Katholischen Universität Eichstätt sind im Altpapier-Container gelandet. Ein Skandal, rufen manche: Da wird Kulturgut tonnenweise vernichtet. Wer genau hinsieht, wundert sich über die Aufregung und das deutschlandweite Echo.

THOMAS SPANHEL

Die neue Universitätsbibliothek Eichstätt gilt als architektonisches Meisterwerk im Herzen Bayerns. Ein Bau, dessen große Glasfronten für die Weltoffenheit und Transparenz der Wissenschaft steht, die hier herrschen soll. Doch seit ein anonymer Informant fünf vor 1802 erschienene Buchbände in einem Altpapier-Container der Bibliothek entdeckt haben will, zweifeln manche Eichstätter, ob alles so offen und wissenschaftlich zugeht in dem Gebäude.

Die fünf Bände sollen zu rund 80 Tonnen alter Bücher gehört haben, die zum Großteil aus den Beständen der bayerischen Kapuziner-Klöster stammen und in den Jahren 2005 und 2006 zum Altpapier wanderten. “Skandal” – so titelte die Lokalzeitung “Eichstätter Kurier”. Es tauchten Presseberichte auf, jedes vom früheren Leiter der Bibliothek Hermann Holzbauer “handverlesene” Buch der Kapuziner sei erhaltenswert, es handele sich “großteils um unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts”.

Buchliebhaber meldeten sich und fragten, ob sie ihre Bestände noch der Eichstätter Bibliothek widmen können – einer Bibliothek, die hoch angesehen ist aufgrund ihrer reichen Bestände, die vor zwei Jahren mit Angelika Reich eine erfahrene auswärtige Universitätsbibliothekarin zur Leiterin berufen hat und fest integriert ist ins Verbundsystem bayerischer Bibliotheken.

Augsburgs Bischof Walter Mixa, vor einer Weile noch Bischof in Eichstätt, sprach angesichts der schieren Masse von rund 100 000 zerschredderten Büchern entsetzt von der vermutlich größten Vernichtung christlicher Literatur in Bayern seit der Säkularisation. Der Aachener Archivar Klaus Graf sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Unibibliothek tonnenweise “Kulturgut vernichtet”. Ein anderer Wissenschaftler, Reinhard Haupenthal, bezeichnet die Bibliothek gar als Augiasstall, der nur mit der Kraft eines Herkules in Ordnung gebracht werden könne. Die Vorwürfe werden fraglich, weil schon vor fünf Jahren ein Vorwurf Grafs lautete, die Bibliothek “verhökert Kapuzinerbücher”. Im bayerischen Fernsehen kommen Personen zu Wort, die wie Haupenthal uneins mit der Bibliothek sind, weil diese nicht wie ursprünglich erhofft die eigenen Büchersammlungen angenommen hat.

Fraglich bleibt, wieso sich der Informant erst jetzt gemeldet hat und wie er auf die alten Bücher gestoßen ist. Auch über die Mühe, die sich die Bibliotheks-Mitarbeiter beim Aussortieren der rund 350 000 Bände umfassenden Kapuziner-Bibliothek machten, redet niemand. Die war enorm: Zu zweit saßen sie an den Kartons mit den alten Büchern, um durchzusehen, welche Exemplare bereits vor 1802 erschienen und im Besitz des Freistaats Bayerns blieben, welche Bände ins Archiv kamen und welche Bücher zum Altpapier wanderten, weil sie bereits im Bestand der Bücherei waren. “Jeder Karton aus dem Kapuziner-Bestand wurde durchgesehen”, sagt eine der Mitarbeiterinnen, die nicht genannt werden will, denn auf Anweisung des Kanzlers der Uni sind öffentliche Äußerungen zum Thema nicht erwünscht. Die über die öffentlichen Vorwürfe tief deprimierte Mitarbeiterin schließt definitiv aus, dass Bücher vor 1802 oder Einzelstücke versehentlich zum Altpapier wanderten: “Da haben immer zwei hingesehen.”

Um die Art der zerschredderten Bücher kümmert sich in den Medien indessen kaum jemand. Es waren tausende Bände christlicher Zeitschriften, typische Erbauungsliteratur des 19. und 20. Jahrhunderts, die heute nur noch hoch spezialisierte Wissenschaftler interessiert. Oftmals lagen Bücher in vielfacher Ausführung vor, da nicht nur jedes der über zehn bayerischen Kapuzinerklöster ähnliche Bücherbestände hatte, sondern auch einzelne Mönche. Dass Tausende solcher Dubletten ins Altpapier kommen, war mit den Kapuzinern so abgesprochen.

Viele Mitarbeiter der katholischen Uni Eichstätt vermuten daher, dass die allzu vagen Vorwürfe insbesondere gegenüber der neuen Bibliotheksdirektorin bewusst lanciert wurden, um diese unter Druck zu setzen. Bekannt ist, dass der frühere Direktor Holzbauer, der jetzt immer wieder öffentlich Vorwürfe äußert, eine andere Nachfolgerin wünschte, sich nach seinem Abschied immer wieder in die aktuellen Geschäfte einmischte und es darüber zum Streit kam.

Fakt ist: “Über die Presse haben wir Informationen über Unregelmäßigkeiten und Unprofessionalität in der Behandlung mit den Buchbeständen der Kapuziner erhalten”, sagt Ruprecht Wimmer, Präsident der Universität. “Wir haben deshalb unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet.” Die Untersuchung ist hoch angesiedelt und geschieht in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.


Ein Stück unerträglicher Schönfärberei. LeserInnen von ARCHIVALIA sind am besten über den Fall informiert (von Insidern abgesehen), da alle wesentlichen Informationen und Beweise hier dargestellt wurden.

100.000 Bücher zu vernichten (auch wenn es sich um junge Dubletten handelt) ist kein normaler Vorgang, zumal wenn nachweisbar ist, dass eine soziale Organisation (die Bücherburg Katlenburg) sie kostenfrei für die UB Eichstätt abgeholt hätte, wenn sie die Chance dazu gehabt hätte.

Dürfen die Interessen hochspezialisierter Wissenschaftler mit Füßen getreten werden, weil ein belangloser Journalist das meint?

Und wieso werden die Vorwürfe 2007 fraglich, wenn bereits 2002 die UB Eichstätt Dreck am Stecken hatte? Die Dublettenverkäufe von Altbeständen waren und sind nachweisbar und wurden damals überhaupt nicht bestritten.

Mit anonymen Mitarbeitern kann man beliebig argumentieren. Ich kann auch meinen Informanten ins Feld führen, der mich bereits im Sommer 2006 über gravierende Unregelmäßigkeiten unterrichtete.

Es ist nachweisbar, dass die früheren Mäzene der UB allen Grund haben, der neuen Leiterin zu misstrauen. Eine geschenkte Schallplattensammlung zu verkaufen ist nicht nur schlechter Stil, sondern womöglich justiziabel.

Wenn man genau dokumentiert hätte, was man wegwirft bzw. verkauft, hätten wir nicht ein Beweisproblem, denn niemand kann wissen, was in den Containern tatsächlich sich befand (außer den beteiligten Mitarbeitern und diese haben allen Grund zur Verharmlosung). Weder Holzbauer noch Redl (Eichstätter Kurier) haben irgendeinen Zweifel daran, dass die 6 Bücher (5 bei RA Männlein abgegeben, eines vom Eichstätter Kurier abgebildet) tatsächlich aus den Containern stammen. In einem Fall soll sogar eine eidesstattliche Erklärung vorliegen.

Österreichische Kirchenbibliothek in Kanada

“The University of Alberta’s library of some 10 million items includes the most outstanding collection of Austrian and Habsburg materials in Canada, and is among the five leading libraries in the field in North America.

Its collection includes the famous “Priesterseminar” library of the Archbishop of Salzburg, purchased in 1965, and the library of the former Viennese Juridisch-Politischer Leseverein, purchased in 1969. ”
http://www.arts.ualberta.ca/CCAuCES/about.htm

Bücher aus dieser Bibliothek sind im OPAC mit entsprechenden Notes versehen.

http://www.worldcat.org/oclc/70352006 von Johann Ertlin ist im WorldCat nur in der U of Alberta nachgewiesen.

UPDATE

Ein neues Erschließungsprojekt widmet sich dem Bestand:
http://repository.library.ualberta.ca/salzburg

Projekt ist angesichts der bescheidenen Ergebnisse allerdings ein hochgestochener Name. Es ging nur darum, den Titeleinträgen die Salzburg-Provenienz hinzuzufügen (Vorprovenienzen wurden nicht berücksichtigt).

Bernhard Markgraf von Baden schließt rechtliche Auseinandersetzung nicht mehr aus

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1991560/x3b0s3/index.html

“Ein Mäzenatentum wie in den vergangenen Jahrzehnten wird unserem Haus künftig nicht mehr möglich sein”, so von Baden. “Es ist fünf vor zwölf für den Fortbestand des kulturhistorischen Erbes von Schloss Salem. Der Zug zur Rettung ist noch nicht abgefahren, sollte aber auch nicht durch immer neue politische Manöver auf ein Abstellgleis geschoben werden.”

Die Verhandlungen zwischen der Stuttgarter Landesregierung und dem Haus Baden über die Einbringung des Schlosses in eine Stiftung liegen zurzeit auf Eis. Hintergrund ist der Streit über den Umgang mit den badischen Kulturgütern. Der Prinz von Baden bekräftigte, sein Haus sei im Sinne eines fairen Ausgleichs bereit, auf die ehemals großherzoglichen Sammlungen rechtsverbindlich zu verzichten. Schloss Salem würde in eine gemeinnützige Kulturstiftung übertragen und aus privaten Mitteln des Hauses Baden finanziert. “Hierzu wäre meine Familie im Stande, wenn sie als Ausgleich für ihren Verzicht auf die Sammlungen 70 Millionen Euro erhält.” Er schloss aber auch eine rechtliche Auseinandersetzung nicht aus.

Militärbibliotheken

Da an eher unerwarteter Stelle erschienen, hier ein Hinweis auf einen interessanten Artikel:

Thomas Fuchs: Von der Büchersammlung zur Bibliothek. Regimentsbibliotheken des 18. und 19. Jahrhunderts in Hannover. In: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit, 10 (2006), Heft 1, S. 34–54

Digitalisat: http://opus.kobv.de/ubp//frontdoor.php?source_opus=1262

Der Quellenwert solcher Bibliotheken oder wenigstens der Bücherverzeichnisse solcher Bibliotheken wird klar benannt: Die Nutzer (= Offiziere) entschieden selbst über Anschaffungen, was wiederum Rückschlüsse auf deren Lese- und Ausbildungswünsche ermöglicht. Klingt nach Binsenweisheit, aber bis nach Donaueschingen und Eichstätt z. B. scheint sich eine solche Sichtweise ja leider noch nicht herumgesprochen zu haben. Bei der Auflösung der hannoverschen Regimentsbibliotheken hat man sich natürlich nicht um die Dokumentation des Erbes gekümmert, und daher sieht die Situation heute so aus:

”Von den Regimentsbibliotheken der hannoverschen Kavallerie und Infanterie sind nur Splitter überliefert. Was mit ihnen geschah, ist in den Akten nicht dokumentiert. Bibliotheksregistraturen und Dienstkataloge sind nicht überliefert. Nur aufgrund der Provenienzrecherche lassen sich gewisse Tendenzen wahrscheinlich machen. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Bibliotheken wohl unter den Offizieren aufgeteilt oder den Kommandeuren geschenkt. Für die Bücher der aufgelösten alten militärischen Behörden und Institutionen wurden die Bibliotheken der preußischen 19. Division und des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 10 zu Sammelstellen. In ihren Beständen lassen sich die meisten Regimentsbücher nachweisen.” (S. 54)
Immerhin hatte das hannoversche Militär damals im Gegensatz zur katholischen Kirche heute genug Anstand, die Bücher wenigstens nicht zu vernichten.

Noch ein weiterer WWW-Fund:
“Das Deutsche Offizierskorps von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges”
http://www.student-online.net/dictionary/action/view/Publication/430
(eine Autorenangabe ist auf dieser sonderbaren Seite nirgendwo zu finden, aufgrund der Vornamensangaben in den Word-Metadaten tippe ich allerdings auf Daniel Mühlenfeld)

Diese studentische Arbeit (?) referiert zum Thema wohl hauptsächlich Heiger Ostertags „Bildung, Ausbildung und Erziehung. Eliteideal, Anspruch und Wirklichkeit im Offizierkorps im Kaiserreich 1871–1918“, Frankfurt 1990.

Zitat:
Wenn sich aber in der Regimentsbibliothek des kgl. bayer. Infanterie-Regiments 15 eine Ausgabe von Bertha von Suttners „Die Waffen nieder“ befand, verwundert dies durchaus. Allerdings legt die Tatsache, daß diese Ausgabe nur in einer Bibliothek zu finden war, nahe, daß es sich bei dieser Schrift nicht um ein Werk handelte, welches den breiten Geschmack der Offiziere traf.
Nun, darauf hätte ich allerdings auch keine Wetten abgeschlossen…

Weitere Links:

Leserbrief von Prof. Berschin

SZ Stadtausgabe 1.3.2007
Müll aus der Klosterbibliothek : Bücherschätze im Altpapier / SZ vom 23. Februar

Was ist ein wertvolles Buch? Angenommen, ein Buch ist ab 100 Euro wertvoll, dann hätten die Kapuziner ihre 300 000 Bücher für mindestens 30 Millionen Euro verkaufen können. Offensichtlich fand sich kein Käufer, und so wurden die Bücher 1999 der Universität Eichstätt geschenkt. Sieht man von einigen tausend Titeln ab, so dürfte die Masse dieser Bettelordensbibliothek wertlos gewesen sein: zerschlissene Gesangbücher, vergilbte Unterhaltungsliteratur.

Dass dieser Büchermüll dann von der Universität entsorgt wurde, ist eine bibliothekarische Selbstverständlichkeit. Schließlich kostet die Inventarisierung und Katalogisierung eines Titels durchschnittlich 20 Euro. Eine andere Frage ist allerdings, warum die Universität Eichstätt diesen “Bücherschatz” überhaupt angenommen hat. Der dafür zuständige frühere Bibliotheksdirektor behauptet nun, “jeder einzelne der 300 000 Bände sei erhaltungswürdig gewesen”. Er habe sie vor dem Transport nach Eichstätt selber gesichtet. Wie das? Wenn der Bibliotheksdirektor jeden Band nur zehn Sekunden in die Hand nahm, dann musste er 833 Stunden, also ein halbes Arbeitsjahr, mit der Sichtung zubringen. Kurzum: eine dubiose Geschichte, die vermutlich mehr mit Personen zu tun hat als mit Büchern.
Prof. Helmut Berschin, Regensburg

Mit freundlicher Genehmigung Prof. Dr. Helmut Berschin

Frankfurter Philanthrop von Senckenberg vor 300 Jahren geboren

Artikel in der Wikipedia zu dem am 28. Februar 1707 geborenen Wissenschaftler:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Christian_Senckenberg

http://www.senckenberg-jahr.de/senckenberg/index.html

Senckenbergs Lebenswerk wirkt bis heute fort. Das Bürgerhospital, das von einem gleichnamigen Verein getragen wird, dessen Vorstand mit der Stiftungsadministration identisch ist, befindet sich nach wie vor im Besitz der Dr. Senckenbergischen Stiftung. Die anderen Institute sind in die 1912 von der Senckenbergischen Stiftung mitbegründete Frankfurter Universität eingegangen. Mit der Einbeziehung der »Dr. Senckenbergischen Anatomie«, des »Senckenbergischen Instituts für Pathologie«, des »Botanischen Instituts mit botanischem Garten«; und der »Senckenbergischen Bibliothek« (seit 1. Januar 2005: Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg) in die Universität sowie dem 1938 nachträglich gegründeten universitären »Senckenbergischen Institut für Geschichte und Ethik der Medizin« hat sich die Vision des Stifters erfüllt: »Meine Stiftung«, so Senckenberg im August 1763, »wird von hier aus gute Leute machen, auch gute auswärtige herbeiführen und hiesige zum Nacheifern bringen, mir zur Freude, da alles darauf abzielt, dass der Stadt in medicis wohl gedient werde«

Digitalisate (unvollständige Liste):
http://www.senckenberg-jahr.de/senckenberg/literatur.html

Eichstätt: "Bücherburg" hätte vernichtete Bücher abgeholt!

Pfarrer Weskott von der Bücherburg Katlenburg (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3351291 ) hat mich autorisiert mitzuteilen, dass die Bücherburg die 83 in Eichstätt vernichteten Tonnen Bücher abgeholt hätte, wenn sie ihr angeboten worden wären. Das wären etwa 2-3 Lkw’s gewesen. Die Speditionskosten hätten etwa 3000 Euro betragen. Voraussetzung für die Abholung von Büchern durch eine Spedition ist, dass diese sich auf Paletten befinden. Nach und nach gehen die gesammelten Bücher weg, erklärte Weskott am Telefon. Nur bei juristischen Werke hätte man ein Problem mit dem Abfluß, daher sei man bei ihnen zurückhaltender. Katholische Theologie sei kein Problem.

Besondere Brisanz gewinnt diese Aussage durch den Umstand, dass die Bücherburg vor einigen Jahren tatsächlich Bücher aus Eichstätt erhalten hatte. Den Kontakt hatte ein Antiquar vermittelt, der hinsichtlich der für ihn nicht brauchbaren Bände an die Bücherburg gedacht hatte. Weskott habe dann mit Dr. Littger verhandelt und als Ergebnis seien vier Paletten Bücher insbesondere aus den Fächern Geschichte und Bettetristik aus Eichstätt angeliefert worden. Weskott habe damals Dr. Littger seine Bereitschaft erklärt, auch weitere Bände anzunehmen, wenn diese zur Aussonderung anstehen würden.

Da schluckt man nur.

Eichstätt: Was ist mit der religionspädagogischen Zweigbibliothek in München?

Am 23. März 2006 rief der Kanzler der KU Eichstätt-Ingolstadt von der Heydte den Plansprachenforscher R. Haupenthal an, der sich dringend dafür interessiert, was aus den von ihm der geschenkten Büchern geworden ist. Haupenthal hinterlegte ein Gesprächsprotokoll, aus dem hervorgeht:

a) man sei dabei “containerweise” Bücher wegzuwerfen; meinen Einwand, daß dies wohl einer Autodafé gleichkäme, haben Sie schamlos bestätigt;

b) Sie seien z.Z. dabei, die religionswissenschaftliche Bibliothek in München zu verschenken;

c) noch vor einigen Jahren hätten Sie auf eine Erweiterung des Magazins gehofft, doch dies habe “der Stoiber” vereitelt.

(Diese Angaben stellte Haupenthal auch der Presse zur Verfügung.)

Was hat es mit der religionswissenschaftliche Bibliothek in München auf sich? Man wird wohl an die religionspädagische Zweigbibliothek in München zu denken haben, die im Handbuch der historischen Buchbestände (Bayern II, S. 239) mit der Bibliothek des Deutschen Katechetenvereins (Dauerleihgabe) aufgeführt ist.

Update: Ein Telefonat mit Herrn Pany (Erzbischöfliches Ordinariat München) führte zur Entwarnung. Es ist richtig, dass die KH EI-Ingolstadt die Religionspädagogische Bibliothek 2006 verschenkt hat. Neuer Träger und Eigentümer ist die Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts “Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern”, zugleich Träger der Katholischen Stiftungsfachhochschule München.
http://www.ksfh.de/ksfh/traeger
Es wurden beim Übergang keine Bücher weggegeben oder vernichtet, das ist auch nicht vorgesehen. Die Bibliothek ist vier Tage in der Woche geöffnet. Der neue Träger hat sich nach der Rückverlegung des entsprechenden religionspädagogischen Studiengangs verpflichtet gesehen, die Bestände zu sichern. Zukünftig wird es sicher auf eine Zusammenlegung mit der Bibliothek der Stiftungsfachhochschule hinauslaufen.

In räumlicher Hinsicht ist die Bibliothek in der Preysingstr. 89b Teil des Kirchlichen Zentrums der Erzdiözese München-Freising:
http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF152/EMF015163.asp

Zur Geschichte der Bibliothek (ohne die Änderungen 2006):
http://www-edit.ku-eichstaett.de/Bibliothek/allgemein/standorte/zweigbibmuenchen/geschichte

Geschichte der Religionspädagogischen Zweigbibliothek

1956 Gründung als Bibliothek des “Frauenseminars für Katechese und Seelsorgehilfe”,
später “Erzbischöfliches Seminar für Katechese und Seelsorgehilfe”, München,
dann “Höhere Fachschule für Katechese und Seelsorgehilfe”
1972 Eingliederung der Höheren Fachschule in die Gesamthochschule Eichstätt als “Fachhochschulstudiengänge Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit, Abt. München”
1980 Erhebung der Gesamthochschule Eichstätt zur Katholischen Universität Eichstätt
1985 Vertrag zwischen der Erzdiözese München und Freising und der Stiftung Katholische Universität Eichstätt;
darin wird festgehalten: “Die Stiftung übernimmt, vertreten durch die Katholische Universität Eichstätt, die Betreuung der Bibliothek des DKV und des ehemaligen IKD im Rahmen des Betriebs der Teilbibliothek der Abteilung München der Fakultät für Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit
1986 Einrichtung von Stellen für bibliothekarisches Fachpersonal.
Beginn der Katalogisierung im Bayerischen Verbundkatalog.
1987 Bezug der neuen Bibliotheksräume
1988 Zulassung zum Leihverkehr (Sigel 936)
1994 Umstellung auf Online-Katalogisierung im BVB.
Einführung des OPAC der UB Eichstätt
1996 Einführung der automatischen Ausleihverbuchung
1997 WWW-Anschluss

DKV = Deutscher Katechetenverein
IKD = der Erzdiözese unterstehende Bibliothek des ehemaligen Instituts für kirchliche Dienste

Eichstätt: Vorwürfe gegenstandslos?

An die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt

PERSONALMITTEILUNG

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

es fand ein Gespräch zwischen dem Wissenschaftsminister Herrn Dr. Goppel und
dem Generaldirektor der Bayerischen Bibliotheken statt. Der Generaldirektor
überprüft auf Wunsch des Ministers federführend die Angelegenheit und konnte in
diesem Gespräch bereits überzeugend darstellen, dass die Vorwürfe gegen die
Bibliotheksleitung und die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek gegenstandslos sind.
Die Kapuziner haben der Leitung und den Mitarbeitern der Bibliothek in einem
Schreiben an Kanzler und Stiftung voll ihr Vertrauen ausgesprochen.

Eichstätt, den 28. Februar 2007

gez. Dr. Angelika Reich (Ltd. Bibliotheksdirektorin)

Es kann keine Rede davon sein (Beweis: http://archiv.twoday.net/stories/3375612 ), dass die Vorwürfe gegenstandslos sind. Sowohl das Ministerium als auch die Staatsbibliothek befinden sich am Anfang eines Überprüfungsprozesses.

Bibliothek von "Stimmen der Zeit" (SJ) an UB Eichstätt

Nach Auskunft von Pater Julius Oswald S.J. von der Bibliothek der Philosophischen Hochschule der Jesuiten in München wurde mit Überlassungsvertrag vor einigen Jahren die Bibliothek der traditionsreichen Jesuitenzeitschrift “Stimmen der Zeit” (gegründet 1871) im Umfang von ca. 100.000 Bänden einschließlich Altbestand vor 1800 (sowie neuere Dubletten der Philosophischen Hochschule) an die UB Eichstätt übergeben. Der Bestand soll in Eichstätt fachkundig bearbeitet werden, Dubletten sollen verkauft und mit dem Erlös die Erschließungsarbeit finanziert werden. Von Vernichtungen sei nichts bekanntgeworden, man gehe davon aus, dass sich die Hochschule in Eichstätt vertragstreu verhalte.

Stadtarchiv Burghausen konnte sich bei Ebay ein Kapuzinerbuch sichern

Das ?p=28186 erwähnte Buch von Keppler S.J. konnte erfreulicherweise für 76 Euro vom Stadtarchiv Burghausen ersteigert werden.

Hinsichtlich der http://archiv.twoday.net/stories/3362107 erwähnten Leihgaben der Stadt Burghausen an die Kapuziner teilte das Stadtarchiv mit, dass diese 1994 an die Stadt zurückgegeben wurden.

Zur Jesuitenbibliothek in Burghausen ist zu beachten die Notiz im Handbuch der historischen Buchbestände (München S. 171):

“Die ehemalige Bibliothek des Kollegs zu Burghausen
blieb 1773 bei der Aufhebung des Ordens in
Burghausen. 1861 wurde sie in drei verschieden wertvolle,
ungleiche Teile zerlegt. Die wertvollsten Bücher
und Hss. gelangten in die K¨onigliche Bibliothek in
München (Staatsbibliothek). Der größere Teil kam in
das Kloster der Kapuziner. Der unbedeutende Rest
wurde zum Grundstock der Burghausener Gymnasialbibliothek
(nach Hacker, s. u. 4). Im Jahre 1953
kam der Teil aus dem Kapuzinerkloster zurück an die
Gesellschaft Jesu und wurde an verschiedene Niederlassungen
aufgeteilt (s. auch Eintrag Burghausen, Bibliothek
des Kurfürst-Maximilian-Gymnasiums).”

Zu den 2301 an das Kapuzinerkloster Burghausen überstellten Titeln existiert ein alter Bandkatalog von ca. 1861 im Archiv der oberdeutschen Jesuitenprovinz.

Im Eintrag zur Jesuitenhochschule S. 241 erfährt man zusätzlich:

“Restbestände der
Bibliothek des alten Jesuitenkollegs von Burghausen
waren seit 1861 bei den Kapuzinern untergebracht
und wurden 1953 an das Archiv der Oberdeutschen
Jesuitenprovinz zurückgegeben (s. Eintrag dort, 1.2).
Im ganzen waren es etwa 1600 Bde, die nach Fachgebieten
auf verschiedene Jesuitenniederlassungen verteilt
wurden. Das Berchmans-Kolleg erhielt nur philosophische
und theologischeWerke, von denen bisher
lediglich 43 katalogisiert wurden.”

Im Artikel zum Gymnasium in Burghausen (Bayern II, S. 185) liest man:

“Im Jahre 1860 baten die Kapuziner in Burghausen
um die Überlassung der ehemaligen Jesuitenbibliothek.
Daraufhin begutachtete der Direktor
der Hof- und Staatsbibliothek München die Bestände
und forderte 1861 einen Teil für die Staatsbibliothek
an; 117 Druckwerke in 133 Bdn und 61 Hss. wurden
nach München geschickt. Die übrigen Bücher
wurden den Burghauser Kapuzinern zur Benutzung
überlassen, unter Vorbehalt des Staatseigentums und
mit der Auflage der Konservierung und Katalogisierung.
Das Duplikat des Katalogs wurde 1863 der Hofund
Staatsbibliothek ¨ubergeben (Cbm C 313). Er verzeichnet
2338 Werke in 2978 Bdn, darunter 54 Inkunabeln.
Der Verbleib der übrigen 4000 bis 5000 Bde,
die gegenüber der Schätzung von 1815 fehlen, bleibt
ungeklärt. Die Kapuziner gaben die Bücher des ehemaligen
Jesuitencollegiums 1953 an die Oberdeutsche
Provinz der Jesuiten zurück. Sie wurden in der Folgezeit
an verschiedene Niederlassungen verteilt. Der
größte Teil befindet sich (mit dem Original des Katalogs
von 1863) im Archiv der Oberdeutschen Provinz
in München (s. Eintrag dort).”

Trotzdem ist festzuhalten:

Laut Wührer ( http://archiv.twoday.net/stories/3362107 ) war die Jesuitenbibliothek in Burghausen eine Staatsbibliothek. Die beiden in Wolfenbüttel vorhandenen Titel im VD 17 aus Burghausen (SJ später OFMCap) dürften nach wie vor bayerisches Staatseigentum sein.

Bayerische Staatsbibliothek untersucht die Affäre Eichstätt

Die Bayerische Staatsbibliothek untersucht (auch als externer Gutachter für die Katholische Universität) die Vorgänge in Eichstätt. Es hat seit 1999 wiederholt Abstimmungen mit der UB Eichstätt in Sachen Kapuzinerbibliothek gegeben und auch Buchangebote. Allerdings sei man erst am Anfang der Ermittlungen, teilte die Bibliothek mit. Es werde derzeit ein detaillierter Fragenkatalog erstellt.

Update: Mir ging inzwischen eine umfangreiche Stellungnahme des Ministeriums zu, die ich im folgenden wiedergebe.

Anfrage von Herrn Dr. Graf zu den Vorgängen um die Kapuzinerbibliothek an der KU Eichstätt

1. Inwieweit war das Kunstministerium mit der Angelegenheit „Kapuzinerbibliothek“ befasst?

Das Ministerium hat am 1.02.2007 durch die Beschwerde von Herrn Dr. Graf über die Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) von der Angelegenheit erfahren.

2. Was hat das Ministerium nach Bekanntwerden der Angelegenheit unternommen?

Das Ministerium hat die Beschwerde von Herrn Dr. Graf am 8.02.07 der BSB mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die BSB hat daraufhin mitgeteilt, dass die Aufklärung dieses komplexen Sachverhalt nicht bis zum 14.02.07 zu leisten sei und noch um Geduld gebeten. Nach einem Schreiben vom 22.02.2007 des Herrn Staatsministers Dr. Thomas Goppel erreichte das Ministerium eine erste Stellungnahme von Herrn Generaldirektor Dr. Griebel mit einer Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die BSB arbeitet weiterhin an der genauen Aufklärung des Sachverhalts.

3. Bestand eine Beteiligung bei dem Vertragsabsschluss zwischen der Universität Eichstätt und den Kapuzinern? Inwieweit war die BSB beteiligt?

Im Mai 1999 stimmte das Ministerium einer Übernahme der ZB der Kapuziner durch die Universitätsbibliothek der KU Eichstätt zu. Die Generaldirektion (GD) wurde dabei ermächtigt, einen Leihvertrag mit der Stiftung KU Eichstätt abzuschließen. Nach damaliger Schätzung stammt ein Anteil von etwa zehn Prozent des Bestandes aus der Zeit vor 1802 und ist damit Eigentum des Freistaats Bayern. Dieser Anteil wurde der Universität Eichstätt als Dauerleihgabe überlassen mit der Maßgabe einer eindeutigen Kennzeichnung.

4. Kommen Aussonderungsrichtlinien des Ministeriums in der Angelegenheit zum Tragen? Wenn ja, aus welchem Grund? Welchen Inhalt haben diese Richtlinien? Inwieweit betreffen diese Richtlinien Bücher, die vor 1802 datieren und damit im Eigentum des Freistaats Bayern stehen?

Gemäß der Aussonderungsrichtlinien darf Literatur nach dem Erscheinungsjahr 1830/50 ausgesondert werden. Es gelten die Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (in Kraft gesetzt mit KMS XII/10-K3400-12/16077 vom 21. Juli 1998). Für die ausnahmsweise Aussonderung von Altbestand werden die noch fortbestehenden Richtlinien für die Abgabe von Bibliotheksgut (in Kraft gesetzt mit KMS vom 14. Mai 1975-A7-12/9606) angewandt, die die Voraussetzungen und das Procedere von Aussonderungen auch bei Altbestand regeln. Diese Richtlinien gelten auch für nichtstaatliche Bibliotheksträger, sofern und insoweit sie staatliche Buchbestände verwalten. Beide Richtlinien müssten Ihnen, Herr Dr. Graf, inzwischen vorliegen.

[Das ist der Fall. Die Richtlinien von 1975 widersprechen denen von 1998 und sind aus wissenschaftlicher Sicht völlig untauglich, da nur Handschriften, Inkunabeln und Werke von vergleichbarer Bedeutung von Veräußerungen ausgenommen sind. Mehrfachexemplare (Dubletten) dürfen veräußert werden, ebenso Werke, die dem historisch gewachsenen Charakter des Bestandes nicht oder nicht mehr entsprechen und Werke, die dem Sammelauftrag und der Versorgungsfunktion nicht oder nicht mehr entsprechen. Damit ist natürlich der Zerstückelung historischer Bestände Tür und Tor geöffnet. Die Veräußerung muss zum vollen Wert erfolgen. Sie darf nur dann nicht erfolgen, wenn das Werk von einer anderen staatlichen Bibliothek ausdrücklich in einem Suchverfahren als benötigt gemeldet ist. Dass diese völlig laxen Richtlinien trotz der vergleichsweisen eindeutigen Aussage der Richtlinien von 1998 in Eichstätt angewendet werden durften, ist skandalös. Zuständig ist nach 5.1 der jeweilige Bibliotheksleiter, größere Teile des inventarisierten Bestands (außer veraltete Gebrauchsliteratur) und Einzelwerke mit einem Wert von über 1000 DM dürfen nur im Einvernehmen mit der Generaldirektion abgegeben werden. Da könnte man Eichstätt eventuell packen, ebenso wurde wohl bei den “Dubletten”-Verkäufen von Drucken vor 1802 wohl ständig gegen Punkt 4.1.2 verstoßen: “Der Übergang von staatseigenem Bibliotheksgut in das Eigentum Dritter ist in jedem Einzelgegenstand deutlich erkennbar zu machen.” ]

Stiftung St. Galler Kulturgut gegründet

Am Donnerstag versammelte sich unweit der Klosterbibliothek ein honoriges Grüppchen von zwei Dutzend Personen, um die Gründung der Stiftung St. Galler Kulturgut zu vollziehen. Deren Zweck besteht darin, Kulturgut mit sankt-gallischem Bezug zu erwerben, zu erhalten und der Öffentlichkeit und Wissenschaft zugänglich zu machen. Motiv für die Stiftungsgründung ist nicht etwa der Rückkauf weiterer sankt-gallischer Kulturschätze aus Zürcher Hand, beispielsweise des Originals des Himmelsglobus aus dem Landesarchiv. Vielmehr sollen Mittel bereitgestellt werden, um rasch und unbürokratisch einzuspringen, wenn sankt-gallischen Institutionen das Geld für den Ankauf von Kulturgütern fehlt, die etwa bei Auktionen auf den Markt gelangen. Der Kanton selbst kann nicht in die Lücke springen, da er zwar Beiträge an Institutionen ausrichtet, aber grundsätzlich nicht als Käufer auftritt. Ein typischer Fall wurde im vergangenen August publik, als St. Gallen ein Teil der Sammlung des Zürcher Silberhändlers Martin Kiener für 170 000 Franken angeboten wurde – doch entweder fehlte es am Geld oder an der Zuständigkeit.

Mehr: http://www.nzz.ch/2007/02/24/il/articleEY7FB.html

Ein durchaus vorbildlicher Ansatz.

Überlassungsvertrag zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner

Der in Eichstätt für die Kirchliche Stiftung des Öffentlichen Rechts “Katholische Universität Eichstätt” am 25. Juni 1999 und in München für die Provinz der Bayerischen Kapuziner am 23. Juni 1999 unterzeichnete Überlassungvertrag liegt mir im Wortlaut vor.

§ 1 Vertragsobjekt
(1) Die Kapuzinerprovinz überträgt der Universität die Bestände ihrer in Altötting untergebrachten Zentralbibliothek mit einem Umfang von ca. 300.000 Bänden. Hierbei sind die im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Bände mit eingeschlossen (ca. 10 v.H. des Gesamtbestandes).
(2) Die Übertragung erfolgt unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 5 Eigentumsübertragung an den Beständen
(1) Erst im Zuge der bibliothekarischen Aufarbeitung der Bestände kann das Eigentum an den Büchern im Einzelfall bestimmt werden. Als staatliches Eigentum haben hierbei in der Regel alle bis zum Jahr 1802 erschienenen Bände zu gelten, die nach 1802 im Besitz eines sog. Zentralklosters verblieben sind. Diese Bestände verbleiben im Eigentum des Freistaats Bayern und werden auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stiftung Katholische Universität Eichstätt und dem Bischöflichen Seminar St. Willibald vom Oktober 1981 als Dauerleihgabe in die Universitätsbibliothek eingegliedert und entsprechend kenntlich gemacht.
(2) Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass die nicht im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Teile des Gesamtbestandes der Stiftung übereignet werden.

Aus den §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 2 ergibt sich, dass es sich um eine Schenkung zugunsten der Stiftung handelt. Dies gilt auch für die übergebene Fahrregalanlage (§ 3).

§ 2 Durchführung der Übertragung

Mit Abschluss der Vereinbarung erwirbt die Stiftung den mittelbaren Besitz an den Beständen der Zentralbibliothek der Kapuziner.
(2) Vor Überprüfung der Bestände nach Eichstätt wird die Universitätsbibliothek Eichstätt prüfen, welche Teil des Bestandes vorab ausgeschieden und ggf. veräußert werden können. Der Erlös aus dem Verkauf fließt der Kapuzinerprovinz zu, die ihn für die Durchführung der Übernahme zur Verfügung stellen wird; dies gilt nicht für den Verkauf von Bänden, die im Eigentum des Freistaates Bayern stehen (vgl. § 5).
[…] (4) Mit dem Ausladen der Bestände in Eichstätt erwirbt die Stiftung den unmittelbaren Besitz hieran.

Wie in der Causa Karlsruhe lässt auch hier der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, über den wir http://archiv.twoday.net/stories/3076941 handelten, grüßen. Denn die Zentralbibliothek war ja ein Mischbestand von Ordenseigentum und Staatseigentum, wobei erst bei der bibliothekarischen Bearbeitung (also der Katalogisierung) “im Einzelfall” eine Zuweisung erfolgen sollte. Das ist sinnvoll und sachgerecht, auch wenn offen bleibt, aufgrund welcher Kriterien die Eichstätter Bibliothekare (ohne oder mit Abstimmung mit dem Bayerischen Staat) die Eigentumsbestimmung vornehmen wollten. Eine Kenntlichmachung im OPAC der Bestände vor 1802 als Staatseigentum ist nicht erfolgt. Wenn man diese Vertragsregelung als vernünftig ansieht, wird man auch im Fall Karlsruhe die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz nicht überspannen dürfen. Die Vereinbarung betrifft den Kern des Rechtsgeschäfts, die Übereignung als Schenkung. Wäre der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt, wäre der ganze Vertrag hinfällig. Da kein anderer Termin genannt ist, dürften die Bücher jeweils (erst) mit der Katalogisierung/Bearbeitung Eigentum der Stiftung geworden sein. Unbearbeitete Teile sind Eigentum des Kapuzinerordens geblieben.

Was Bearbeitung bedeutet definiert § 4 “Bibliothekarische Aufbereitung der Bestände” (formale und sachliche Erschließung im Bayerischen Verbund mit Möglichkeit der Internetrecherche, Ausleihe gemäß Leihverkehrsrichtlinien im Einzelfall auch an Privatpersonen – in den Schlußbestimmungen § 8 findet sich eine Sonderregelung für die Benutzung durch die Mitglieder der Kapuzinerprovinz -; fachgemäße Restaurierung ggf. in Zusammenarbeit mit dem Institut für Buchrestaurierung (IBR) der Bay. Staatsbibliothek). Abs. 2 ist eine Absichtserklärung, dass die bibliothekarische Aufarbeitung innerhalb von “ca. 10 Jahren” bewerkstelligt werden soll. Die Stiftung verpflichtet sich: Sie wird die Bestände bis zu ihrer Aufarbeitung sicher aufbewahren.

Während die Bearbeitung ein abschlossener Vorgang ist, ist die in § 4 angesprochene Benutzbarkeit als Auflage zu qualifizieren (siehe § 525 BGB, http://archiv.twoday.net/stories/2835396), da dadurch ein Dauerschuldverhältnis begründet wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Bibliothek dauerhaft nutzbar sein soll. Die gleichen Bedingungen wurden durch die “Erweiterungsoption” in § 7 auch für künftig aufgelöste Klosterbibliotheken verbindlich gemacht, die, um eine Zersplitterung der Bestände zu vermeiden, vorrangig der Stiftung angeboten werden sollen.

Aussonderungen sollten VOR der Überführung nach Eichstätt erfolgen, Verkäufe wurden ausdrücklich vorgesehen (§ 2 Abs. 2). Es versteht sich wohl von selbst, dass ohne Zustimmung des Freistaats Bayern weder Bestände verkauft werden können noch der dadurch erzielte Erlös zweckgebunden der Kapuzinerprovinz zufließen kann. Über die Finanzierung handelt § 7 (Sondermittel vom Überdiözesanen Fonds Bayern für 1999, Fortsetzungsantrag war vorgesehen, das dürfte das Drittmittelprojekt der KU Eichstätt-Ingolstadt sein; Finanzierung eines Diplombibliothekars BAT IVb für 5 Jahre durch die Provinz.)

Änderungen des Vertrags durch mündliche Nebenabreden waren nicht ausgeschlossen. Wenn sich Stiftung und Provinz darüber einig waren, dass die Aussonderung (einschließlich Verkauf) erst in Eichstätt erfolgen sollte (anders als § 2 vorsieht) und nach dem Ausscheiden von Holzbauer zusätzlich vereinbart wurde, dass Aussonderungen durch Vernichtungen erfolgen sollten, so stellt das grundsätzlich keinen Vertragsbruch dar.

Die ordensinterne Erklärung des Provinzials Mittermaier vom 19.2.2006 gibt dazu Auskunft: “Da der Vertrag der Provinz der Bayerischen Kapuziner mit der Katholischen Universität Eichstätt von 1999 keine konkreten Richtlinien für die Aussonderung enthielt, gab es am 19.05.2005 ein Gespräch von Provinzial und Ökonom mit der Leiterin der Bibliothek, Frau Dr. Katharina Reich, in dem Folgendes festgehalten wurde:

Alle Bestände vor 1802 werden zunächst übernommen; falls es sich um Dubletten handelt, werden diese verkauft. Der Erlös dient der Einstellung von Arbeitskräften, die sich um die Bearbeitung kümmern.

Die Entscheidung, ob Bände mit Erscheinungsjahr nach 1802 in die UB Eichstätt eingearbeitet werden, liegt bei der Direktion. (So sehen es auch die vom Ministerium erlassenen Aussonderungsrichtlinien von 2003 vor.)

Kleinschrifttum Trivialliteratur, Taschenbücher, lose Zeitschriftenhefte werden ausgesondert.

Sicher genommen werden die Bücher, Kleinschriften und Zeitschriften, die zum Wesensbestand einer Zentralbibliothek der Kapuziner gehören. Es muss bei der Überlassung der Zentralbibliothek gewährleistet sein, dass die Geschichte und die Spiritualität der Bayerischen Kapuziner, das theologische Schaffen und die Leistungen in Predigt und anderen Apostolatsformen in all den Ausprägungen an der Universitätsbibliothek Eichstätt nachgesehen und erforscht werden können.”

Die Erklärung (deren Wahrheitsgehalt hier nicht überprüft werden kann, der Pater Provinzial hat auf Nachfragen keine Stellungnahme abgeben wollen) lässt den Schluss zu, dass Dubletten vor 1802, obwohl im Vertrag dem Freistaat Bayern zugewiesen, verkauft und der Erlös entgegen den Vorschriften des Vertrags zur Finanzierung der Arbeitskräfte dienen sollte. Ein Vertrag kann aber keinesfalls Rechtsverhältnisse zu Lasten eines Dritten regeln.

Von ALLGEMEINEN Aussonderungsrichtlinien des Ministeriums 2003 kann keine Rede sein, es gibt nur die Richtlinien von 1998
http://www.bib-bvb.de/AuB/richtlin.html
Gegen die Punkte 2.1 (in der Regel keine Aussonderung von Drucken vor 1830/50) und 2.4 (Makulierung an letzter Stelle) wurde massiv verstoßen.

Bisherige Kontakte zum Bayerischen Wissenschaftsministerium, das die Angelegenheit natürlich aufmerksam beobachtet, lassen unter Vorbehalt die Aussage zu, dass dort von speziellen Aussonderungsrichtlinien 2003 oder Vereinbarungen in Sachen Eichstätt nichts bekannt ist.

Mit dem Überlassungsvertrag haben die beiden Vertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass die Zentralbibliothek der Kapuziner ein wertvolles Kulturgut darstellt, das dauerhaft zugänglich sein soll und das durch die UB Eichstätt fachgerecht erschlossen und betreut werden soll.

Eine Konkretisierung der nun einmal nicht in Altötting erfolgten Aussonderung (samt “Dubletten”-Verkauf) auf der Ebene der Bibliothek ist sicher rechtlich weitgehend unbedenklich, wenn bibliotheksfachliche Standards gewahrt werden und sich die Abrede nicht gegen den Geist des Überlassungsvertrags richtet. Entscheidende Änderungen hätte nicht die Bibliotheksdirektorin vornehmen dürfen, sie hätten der Zustimmung des Stiftungsvorstands bedurft (von der eigentumsrechtlichen Problematik des bayerischen Staatseigentums einmal abgesehen).

Wenn man von der in der Presse genannten Zahl von 100.000 vernichteten Bänden ausgeht, so ist eine Vernichtung eines Drittels der im Überlassungsvertrag mit 300.000 Bänden bezifferten Bibliothek keinesfalls vom Vertrag gedeckt. Da eine Prüfung jeden einzelnen Buches auf die Eigentumsverhältnisse (§ 5) vorgesehen war, ist die undokumentierte Vernichtung eines riesigen Bestands schlichtweg nicht mit dem Vertrag zu vereinbaren, auch wenn die Ordensleitung damit einverstanden war. Schon allein aufgrund der Eigentumsproblematik hätte eine genaue Dokumentation der zur Vernichtung vorgesehenen Bände erfolgen müssen, etwa indem man wenigstens kursorisch den Inhalt der einzelnen Kisten beschrieben hätte.

Nach Angaben des früheren Direktors Holzbauer wurden aus Altötting nur Bände übernommen, deren Erhaltung zu rechtfertigen war. Allerdings scheinen die Vorwürfe des Provinzials, dass eine ungeeignete und feuchte Aufbewahrung der Bücherkisten in einer zugigen Turnhalle, nicht aus der Luft gegriffen. Die Stiftung hätte also gegen die Auflage verstoßen, die Bestände “sicher” aufzubewahren, und es ist auch möglich, dass der Schimmel durch die Lagerung entstanden ist.

Zur Zusammensetzung des Vernichtungsguts der Provinzial:

“In der Tat wurden in diesem Zeitraum insgesamt von den eingelagerten Bücher und Materialen 83 t Bücher und Zeitschriften entsorgt. Davon entfielen auf Kapuzinerbestände 68,40 t. Davon waren 20,60 t Zeitschriften-Dubletten. Die Zeitschriften machten bei der Kapuzineraktion ca. 30% des Bestandes aus, analog dann auch bei der Entsorgung. Zeitschriften wie “Katholische Missionen”, “Bayerland”, “Die schöne Zukunft” waren anscheinend in allen Niederlassungen vorhanden und schlugen vom Gewicht her stark zu Buche. Dem Vorwurf, hier wäre in einem so kurzen Zeitraum so vieles entsorgt worden, kann man auf dem Gebiet der Zeitschriften mit einer dem gesunden Menschenverstand sehr einsichtigen Argumentation entgegentreten: Zeitschriftenkisten waren als solche leicht zuerkennen und der Inhalt schnell zu bestimmen.

Der Anteil an verschimmelten Büchern betrug 4,20 t, der der Monographiendubletten 40,8 t. 2,8 t machten Varia aus. Dabei handelte es sich um Reiseführer, Straßenkarten, alte und schlecht erhaltene Breviere, Taschenbücher in schlechtem Zustand, schöne Literatur in unkritischen Ausgaben, Bücher zu Geschichte und Theologie in schlechtem Zustand.”

Natürlich versucht der Provinzial sich reinzuwaschen, indem er die Bedeutung des Schriftguts herunterspielt.

Holzbauer muss aber aus eigener Erfahrung durchaus zuverlässig sagen können, ob tatsächlich ein so großer Anteil der Kapuzinerbibliothek “Schrott” bzw. vernichtungswürdig war. Er bestreitet das ja entschieden.

Es spricht alles dafür, dass keine sorgfältige Aussonderung des Bestands vorgenommen wurde. Dies ist auch die Aussage der anonymen Mail, die ich im Sommer 2006 erhielt und die ich in meinem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/3143469 zitiert habe.

In der Kanzlei von Frau RA Dr. Männlein
(s. http://archiv.twoday.net/stories/3359620) wurden fünf Bücher abgegeben, die aus den Containern gerettet wurden (es handelt sich sicher wohl um die gleichen Bücher, die dem Eichstätter Kurier vorlagen). Sie werden am Donnerstag der Staatsanwaltschaft übergeben. Über ihren Inhalt schreibt die Rechtsanwältin:

“Im Gegensatz zur Behauptung, dass es sich nur um Schundliteratur gehandelt hat, und im Gegensatz zur Behauptung, dass es sich nicht um Bücher vor 1800 gehandelt hat, und im Gegensatz zur Behauptung, dass diese Bücher alle in einem schlechten Zustand seien, kann ich Ihnen folgende Bücher benennen.

Das eine stammt aus dem Jahr 1626 und hat den Titel „Kurze katholische Auslegung aller feiertäglichen Evangelien“, schweinsledergebunden, besterhalten.

„Historische Katechese in auserlesenen Beispielen, Erzählungen und Parabeln über die gesamte christkatholische Glaubens-, Sitten- und Tugendmittel-Lehre aus dem Jahre 1853.

„Deutscher Hausgarten“ von 1859.

„Sermones Sancti“ Thomae a Villa nova aus dem Jahre 1661 (lateinische Sprache, schweinslederner Umschlag, besterhalten) und

Theatrum Asceticum, Sive Meditationes Sacre in Theatro congregationis latinae aus dem Jahre 1747.

Es bedarf wohl keiner langen Ausführungen, dass eine Vernichtung solcher Drucke in keiner Hinsicht zu rechtfertigen ist.

Der Provinzial schreibt dazu: “Am 2. Februar [2007] zeigte mir der ehemalige Bibliotheksdirektor, Dr. Herrmann Holzbauer, vier Exemplare historisch und theologisch wertvoller Büchern, die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek aus dem Abfall gezogen hätten. Dies wurde von unserer Seite der Universitätsbibliothek gemeldet. Der Provinzial weigerte sich allerdings, in die Presseagitation gegen die Universität einzusteigen. Am Freitag, 16. Februar lag dem Eichstätter Kurier eine eidesstattliche Erklärung eines anonym sich gebenden Mitbürgers der Stadt Eichstätt über diesen Bücherfund vor.”

Durch die Vernichtung eines beträchtlichen Teils der Kapuzinerbibliothek, bei dem offenbar auch wertvolle Altbestände betroffen waren, wurde der im Interesse der Allgemeinheit getroffene Überlassungsvertrag, der in Eichstätt eben keine Aussonderung vorsah, eindeutig verletzt. Wenn man nachträglich festgestellt hat, dass fachlich begründete Aussonderungen unvermeidlich sind, hätte man angesichts des Umfangs den Vertrag von Seiten der Vertragspartner (auf der Seite der UB der Stiftungsvorstand!) abändern müssen oder durch Dokumentation sicherstellen müssen, dass nachvollziehbar bleibt, dass weder Interessen der Allgemeinheit noch Vermögensinteressen des bayerischen Staates beeinträchtigt wurden. Da dies nicht erfolgt ist, müssen die Verantwortlichen strafrechtlich Verantwortung tragen. Eine grob fahrlässige undokumentierte Vernichtung eines Buchbestands erfüllt den Tatbestand der Untreue, wobei als Maßstab eine am Zweck des Überlassungsvertrags orientierte Auslegung der Vertragspflichten der Hochschule sehr wohl dienen kann. Die Hochschule konnte weder durch die Bibliotheksleiterin noch durch Kanzler oder Rektor den Kerngehalt des Überlassungsvertrags abändern. Ebensowenig konnte sie über bayerisches Staatseigentum verfügen, für dessen Aussonderung ein Jahr vor dem Überlassungsvertrag ausdrückliche Vorschriften erlassen worden waren, gegen die in Eichstätt verstoßen wurden.

Wie beim Umgang mit anderen Schenkungen (z.B. Schallplattensammlung Sievers) hat die Bibliotheksleiterin offensichtlich völlig ihre Pflichten verkannt. Sie hat selbstherrlich nach Gutdünken entschieden, indem sie Entscheidungen und Wertungen ihres Vorgängers (der hinsichtlich der Dublettenverscherbelungen natürlich ebenso wie Dr. Littger wissenschaftlich große Schuld auf sich geladen hat) revidierte, weil sie die Platzprobleme nicht glaubte anders in den Griff bekommen zu können. Aber wenn man eine Schenkung annimmt, muss man sich auch daran halten, wenn die Verhältnisse sich geändert haben.

Nachtrag: Der Donaukurier vom 24./25.2.2007 enthält zwei Abbildungen einer Predigtsammlung aus Kapuzinerbeständen, die aus dem Altpapier gezogen wurde. Das eine Bild zeigt den gut erhaltenen Einband, auf dem Rücken beschriftet

Lucian
Dom.Quad.
P. I
mit Signaturschild “Cap. Pred. 8° R5“, darunter groß der Gruppenbuchst. R

das andere die Titelseite des spanischen Drucks von 1634 mit Kapuziner-Stempel (Altötting). Es handelt sich offenbar um einen weiteren Band, der anscheinend nicht mit einem Band der oben angeführten Liste identisch ist.

Titelblatt

Eichstätter Skandal im Bayerischen Fernsehen

Quer / durch die Woche mit Christoph Süß” wird am Donnerstag, 1. März um 20.15 über den Fall Eichstätt berichten. (Wdh. Samstag, 3. März auf 3sat, Mo, 5.3., 22:15 bei EinsFestival.)

– Schätze im Müll: Bibliothek wirft wertvolle Bücher weg
100.000 Bücher aus einem Vermächtnis hat die Universitäts-Bibliothek Eichstätt entsorgt. Doch im Müllcontainer landeten nicht nur alte Zeitschriften und abgenutzte Bücher. Ein Bücherfreund fand dort auch einzigartige, wertvolle Schriften der Kapuziner-Mönche. Jetzt ist die Aufregung groß: Sind noch mehr unersetzliche Bücher in den Müll gewandert? quer auf den Spuren eines Bücherkrimis.

Bücherverbrennung neulich

Der Prozess gegen die Mitglieder eines Heimatbundes, die in Sachsen-Anhalt das Tagebuch der Anne Frank verbrannten, hat begonnen.

http://strafblog.myblog.de/strafblog/art/109816964

1933

Zum Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCcherverbrennung

Zitat:

“Am 3. Oktober 1965 verbrannte eine Gruppe Jugendlicher des Düsseldorfer EC (Entschiedene Christen) Groschenromane, Sex-Magazine und Bravo-Hefte, aber auch Bücher namhafter Autoren, wie Grass, Kästner oder Nabokow unter feierlichem Rezitieren von Bibelstellen, um Schriften zu vernichten, „die negative Wirkung auf sie gehabt hätten”. Die Idee kam den Jugendlichen nach der Lektüre der Apostelgeschichte, wo es heißt: „Viele aber, die da Zauberei getrieben hatten, brachten die Bücher zusammen und verbrannten sie öffentlich.” (19,19).”

Der Pressesprecher der KH Eichstätt-Ingolstadt gab 2007 an, unter den vernichteten Büchern sei Trivialliteratur gewesen.

“Karlsruher Tulpenbuch” im Internet

Unter der Signatur KS Nische C 13 bewahrt die Badische Landesbibliothek einen Band mit 72 Blumendarstellungen aus der Zeit Karl Wilhelms (um 1730). Dieses berühmte “Karlsruher Tulpenbuch” ist jetzt im Internet frei zugänglich unter

http://www.blb-karlsruhe.de/virt_bib/tulpen.

(Einführungstexte: Dr. Gerhard Stamm, Abb.: Helene Börner und Beate Ehlig, BLB Karlsruhe)

Es ist sehr erfreulich, dass die Badische Landesbibliothek jetzt daran geht, ihre Preziosen im Internet verfügbar zu machen.

Die Entwicklung beim Drei-Säulen-Modell der Landesregierung zur Finanzierung der badischen Kulturgüter

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/847 26.01.2007

Antrag der Fraktion der SPD
und Stellungnahme
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die Entwicklung beim Drei-Säulen-Modell der Landesregierung
zur Finanzierung der badischen Kulturgüter

Eingegangen: 26. 01. 2007 / Ausgegeben: 23. 02. 2007 1

Stellungnahme

Mit Schreiben vom 16. Februar 2007 Nr. 53–7962.7–12/57 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. in welchem Umfang nach heutigem Kenntnisstand über die Inaussichtstellung eines 10-Millionen-€-Betrags der Landesstiftung hinaus die Landesregierung aus Mitteln des Landeshaushalts zur Finanzierung ihrer Verständigung mit dem Haus Baden über die badischen Kulturgüter beitragen wird (Säule I des Drei-Säulen-Modells);
2. in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt Privatpersonen und die Wirtschaft finanzielle Beiträge geleistet oder in Aussicht gestellt haben zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden (Säule II des Drei-Säulen-Modells);
3. in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt der „Kunst- und Bibliotheksbereich’“ in der Zuständigkeit des Landes durch teilweisen Verzicht auf Beschaffungsetats, durch Verkäufe oder durch andere finanzielle Beiträge zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden beigetragen hat oder es beabsichtigt (Säule III des Drei-Säulen-Modells).

Das Wissenschaftsministerium hat eine unabhängige Expertengruppe damit beauftragt, die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den Kulturgütern aus den früheren Beständen des Hauses Baden zu klären. Ihr konkreter Arbeitsauftrag ergibt sich aus der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Landtagsdrucksache 14/744. Bis zum Abschluss der Arbeit der Expertengruppe sind die Vergleichsverhandlungen mit dem Haus Baden ausgesetzt. Es ist deshalb derzeit offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Finanzierungsbeiträge aus verschiedenen Quellen erforderlich werden können.

Vor der Einsetzung der Expertengruppe war geplant, einen Vergleich gegebenenfalls durch Einsatz von Mitteln der Landesstiftung, durch Einwerbung privater Mittel und durch den Einsatz von Haushaltsmitteln zu finanzieren. Diese Haushaltsmittel sollten in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen der vorhandenen Ansätze umgeschichtet werden. Im Einzelplan 14 („Kunst- und Bibliotheksbereich“) des Staatshaushaltsplanes 2007/2008 wurden hierfür bereits 6,1 Mio € als Beitrag für die 3. Säule vorgemerkt.

Aus dem privaten Sektor wurden auf ein für diesen Zweck eingerichtetes Spendenkonto insgesamt bislang 3.325,01 € einbezahlt. Darüber hinaus gab es eine Reihe von Gesprächen mit Privatpersonen und Vertretern der Wirtschaft, die in unterschiedlicher Konkretisierung zu Inaussichtstellungen in
siebenstelliger Höhe geführt haben. Im Oktober 2006 haben sich die WGV-Versicherungen zu einem Beitrag zur Sicherung badischen Kulturguts in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereit erklärt.

Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Von der Rüstkammer in die Brennkammer

http://vergeblich.de/?p=13

Ein kundiger Weblogbeitrag zum Thema Eichstätt. Zitat:

Typische Begründungen für die Aussortierung sind »Wertlosigkeit« und das Vorhandensein von »Dubletten«. Es ist fraglich, ob Bibliothekare, die solche Begründungen abgeben, einen Schimmer von kulturhistorischer Forschung haben. Dort geht es nicht nur um Inhalte von christlicher Gebrauchsliteratur (Traktätchen oder Blumenkunde), sondern auch und gerade um Spuren von Personen und Orten, von Netzwerken, von Transfers. Diese Spuren lassen sich nun nicht mehr nachvollziehen.

Fideikommissrecht in Bayern

http://www.opus-bayern.de/uni-passau/volltexte/2007/84

Ernst, Marcus D.

Der Bayerische Adel und das Moderne Bayern. Die Gesetzgebung und Debatte über die persönlichen Privilegien des in Bayern immatrikulierten Adels (1808-1818)

pdf-Format:
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Kurzfassung in deutsch
Die Gesetzgebung und Debatten 1808-1818 über das Adelsrecht im engeren Sinn sind Gegenstand dieser Arbeit. Dabei werden, mit dem Jahre 1808 einsetzend und fortdauernd bis zur Verfassung im Jahre 1818, nicht nur die Entwicklung der materiellen Gesetze untersucht, sondern auch die Herkunft, Tätigkeit, sowie die Stimmung und das Abstimmungsverhalten der mit der Adelsrechtsgesetzgebung befassten Mitglieder und Referenten der einschlägigen Gremien (die Ministerialkonferenz im Jahre 1808; der Geheime Rat samt seiner Gremien in den Jahren 1808 bis 1812; die Verfassungskommission von 1814/15; die Lehen- und Hoheitssektion im Jahre 1816, sowie die Ministerialkonferenz von 1818). Unter Adelsrecht im engeren Sinne waren die persönlichen Rechte und Vorrechte der Adeligen, insbesondere die Frage des Erwerbs und Verlusts des Adels, sowie die einzelnen persönlichen Adelsprivilegien zu verstehen. Von letzteren werden das Recht auf Titel- und Wappenführung samt Rechtsschutz, das Recht auf befreiten Gerichtsstand, das Kadettenprivileg, das Recht der Siegelmäßigkeit und die politischen Beteiligungsrechte in der Ständeversammlung besprochen. Das Recht zur politischen Partizipation in der Kammer der Reichsräte werden ebenso behandelt, wie etwas ausführlicher die Vertretung der Adeligen in der Kammer der Abgeordneten. Außerdem wird die Diskussion über die grundsätzliche Einräumung der Privilegien bezüglich der Fideikommisse und der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit untersucht. Die Debatten zu den Spezialedikten, wie über das Fideikommissrecht, die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Grundherrschaft, werden insoweit herangezogen, als sie die persönlichen Privilegien des Adels betrafen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Abschnitte, wobei der erste in chronologischer Folge die Entwicklung der zentralen adelsrelevanten Gesetzgebung von 1803 beginnend über 1808/11 bis 1818 aufzeigt. Im zweiten Abschnitt wird das Adelsedikt vom 26. Mai 1818 entsprechend seines Aufbaus (Erwerb des Adels, einzelne Privilegien, Verlust des Adels) besprochen. Im Anhang finden sich die ausführliche Biogramme aller beteiligten 50 Personen (inkl. Familienverhältnisse, Ausbildung, Beruf, Ämter, Adelserhebungen und verwandtschaftlicher und beruflicher Verbindungen der Beteiligten). Die Arbeit zeigt, dass Montgelas keineswegs Adelsgegner war, ebenso wenig wie Verfechter des revolutionären Gleichheitsgedankens, vielmehr war die Nivellierung des Adels nötig, um einen modernen, effizienten Zentralstaat zu schaffen. Montgelas hatte großes Gewicht in der Gesetzgebung, doch waren viele -auch adelige- Amtsträger beteiligt, die zumeist ihrem Rang und Stand entsprechend handelten, wobei einzelne Positionszuweisungen schwierig sind. Die Adelsgesetzgebung erfuhr nach einer radikalen Reform im Jahre 1808 mit dem Adelsedikt von 1818 einen lang dauernden Kompromiss, der für alle Beteiligten angemessen war. Von einer konservativen Revision der Reform von 1808 kann keine Rede sein, vielmehr erkannten die Entscheidungsträger, dass zum einen sich der Staat selbst schadet, wenn er die soziale und gleichzeitig funktionale Elite einebnet, zum anderen, dass die Adelsgesetzgebung von 1808-1811 in der Lebenswirklichkeit nicht funktionierte.

In die bayerischen Kapuzinerbibliotheken integrierte Staatsbibliotheken

Kosmas Wührer: Bayerische Kapuzinerbibliotheken
In: Entwicklungen und Bestände : bayerische Bibliotheken im Übergang zum 21. Jahrhundert ; Hermann Holzbauer zum 65. Geburtstag / unter Mitarb. von Stefan Kellner und Christian Büchele. Hrsg. von Klaus Walter Littger
Wiesbaden : Harrassowitz, 2003. 252 S. : Ill., graph. Darst., S. 229 – 238

Nach einer allgemeinen Einführung zitiert W. kurz die Ordensstatuten zu den Bibliotheken, um sich dann dem Stand von 1898 zuzuwenden (nach: Eberl, G. d. bay. http://Kap.pr., 1902, 658-60). Von 1868 (ca. 63.000) bis 1898 (ca. 133.000 Bände) verdoppelte sich der Bibliotheksbestand der 13 älteren Klöster. Nach den ganz zu zitierenden Ausführungen zu den Staatsbibliotheken geht W. auf die von P. Eberl verfasste umfangreiche gedruckte Bibliotheksordnung von 1898 ein. Abschließend wendet sich der Autor der Geschichte der Ordenshäuser zu und der Errichtung der Zentralbibliothek in Altötting. Die Idee wurde im Juni 1974 mit dem Bayerischen Unterrichtsministerium besprochen, das keine Einwände hatte. Im November 1976 kamen die ersten Büchertransporte in Altötting an.

1802 blieben 14 Zentralklöster erhalten. Wir erinnern uns: was vor 1802 gedruckt wurde und in deren Bestand sich befand, wurde durch den Überlassungsvertrag 1999 dem Eigentum des Freistaats zugeschlagen:

„Erst im Zuge der bibliothekarischen Aufarbeitung der Bestände kann das Eigentum an den Büchern im Einzelfall bestimmt werden“, heißt es in dem Vertrag weiter. „Als staatliches Eigentum haben hierbei in der Regel alle bis zum Jahr 1802 erschienenen Bände zu gelten, die nach 1802 im Besitz eines so genannten Zentralklosters verblieben sind. Diese Bestände „verbleiben im Eigentum des Freistaats Bayern und werden auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stiftung Katholische Universität Eichstätt und dem Bischöflichen Seminar St. Willibald vom Oktober vom Oktober 1981 als Dauerleihgabe in die Universitätsbibliothek eingegliedert und entsprechend kenntlich gemacht.“
?p=28157

Zu staatlichen Deposita schreibt Wührer S. 233f. (vielen Dank an BCK!):

“Drei Klöster der Provinz besaßen außer ihren eigentlichen
Klosterbibliotheken noch sogenannte Staats- resp. Stadtbibliotheken, die ihnen
leihweise überlassen waren, nämlich Altötting II, Immenstadt und Burghausen:

In der Kustodie Altötting war die sogenannte Jesuitenbibliothek aufgestellt, die ursprünglich Eigentum der Jesuiten war, aber nach deren Aufhebung im Jahre
1773 auf diesem billigen Wege zum Rang einer “Staatsbibliothek” avancierte. Die
selbe stand früher im Noviziatsgebäude der Redemptoristen und wurde dann in die
Kustodie zum Gebrauche der Kapuziner übertragen. Sie umfaßte 1.468 Nummern mit
2.272 Bänden, meist in Folio und Schweinslederband, und enthielt klassische
Werke, z.B. die Polyglotta regia in sechs Imperialfolianten, die Biblioteca
Maxima Patrum, den ganzen Gretser, die Acta Sanctorum der Bollandisten, die auf
Befehl des damaligen Regierungspräsidenten v. Pfeuffer, der im Jahre 1883 der
Kustodie einen Besuch abstattete, für alle Zukunft auf Kosten der königlichen
Kapellstiftungs-Administration nachgeschafft werden mußte. Zu dieser Bibliothek
gehörte auch ein Autograph des seligen P. Petrus Canisius, das jedoch der
Wichtigkeit wegen im Hausarchiv aufbewahrt wurde.

Eine zweite Staatsbibliothek war dem Kloster Immenstadt überlassen. Über sie
besaß das Haus einen 53 Folioseiten starken Katalog, der ungefähr 2.800 Bände
aufweist, darunter, wie sich ein königliches Regierungsschreiben vom 25. Januar
1877 auf das Gutachten der Direktion der königlichen Hof- und Staatsbibliothek
hierüber ausdrückt, “Interessante und gesuchte Werke”, so Toletus Laymann, Soto,
Bellarmin, Le Blanc, Lyranus, Rosweyde, Ribadenira, Kardinal Hugo, Nider,
Drexel, Granada, Augustinus und Hieronymus; ferner von Kapuzinerautoren: Die
Annalen, das Bullarium, den Prokopius (11 Bde.) die Enzyklopedie des Marcellinus
de Pisis, den Ivo Parisiensis Nikolaus Dijon. Ein Versuch in den Jahren 1876 –
1878, die Bibliothek für das Kloster anzukaufen, ist gescheitert.

Eine dritte Staatsbibliothek besaß das Kloster zu Burghausen. Die Kapuziner
konnten sich früher von der Zwecklosigkeit und der Verwahrlosung des über der
Sakristei des ehemaligen Jesuitengebäudes untergebrachten Restes des
Jesuitenbibliothek selber überzeugen, weshalb der damalige Koadjutor des
Magisters, nämlich P. Dominikus Schuberth bei König Max II. um Überlassung der
Bücher bittlich einkam. Auf das Gesuch hin erschien der Hof- und
Staatsbibliothekar Dr. Halm aus München und besichtigte die Bibliothek, von der
er die besseren Werke z.B. eine Kirchengeschichte von Japan in mehreren
Foliobänden und vielen Kupferstichen, mit sich nach München nahm, worauf dann
unterm 26. August 1861 der Rest dem Kloster unter Vorbehalt des Staatseigentums
überlassen wurde. Wäre diese Jesuitenbibliothek nicht ins Kapuzinerkloster
transferiert worden, dann wäre sie bei dem Brande am 2. August 1863 eine Beute
der Flamme geworden! – Unterm 16. Mai 1861 erhielt das Kloster auf sein Gesuch
an den Stadtmagistrat hin auch von diesem einige Bibliothekswerke, so z. B. das
große Leipziger Universallexikon in 64 Bänden (inkomplett) und anderes, unter
dem Vorbehalt des Stadteigentums zur Benutzung überlassen.”

Daraus ergibt sich: Wenn wir in Wolfenbüttel via Provenienzerschließung von http://www.vd17.de zwei Werke aus der Kapuzinerbibliothek Burghausen finden, die zuvor im 18. Jahrhundert den Jesuiten gehörten, dann sind diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch bayerisches Staatseigentum, da mit Verkäufen erst ab 1999 zu rechnen ist und eine gutgläubige Ersitzung erst nach 10 Jahren erfolgt. Die Kapuziner hatten, soweit bekannt, keine Erlaubnis, über Staatseigentum zu verfügen. Dasselbe ist für die UB Eichstätt als Besitzer anzunehmen. Der Besitzer einer Sache ist nicht befugt, über das Eigentum zu verfügen. Für Aussonderungen der vor 1802 entstandenen Bücher aus den Zentralklöstern (das Gros des Altbestands, auch wenn in den jüngeren Klöstern durch Übernahmen von Altbeständen anderer Klöster z.B. aus Südtirol ebenfalls Altbestände vorhanden sind) gilt zum einen die bayerische Verwaltungsvorschrift, die Aussonderungen von Büchern, die vor 1830/50 gedruckt wurden, “in der Regel” nicht vorsieht, und zum anderen gelten die Haushaltsvorschriften des Landes hinsichtlich der Veräußerung von Landesvermögen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht hinzunehmen, dass die Bände nicht zuallererst anderen staatlichen Bibliotheken Bayerns angeboten wurden.

Insgesamt gibt es gute Gründe, auch die Dublettenverkäufe von Drucken vor 1802 aus Zentralklöstern als rechtswidrig anzusehen. Um so mehr gilt das für die vernichteten Altbestände.

Kapuzinerkloster Burghausen, Handzeichnung aus der Datenbank http://nonbook.ku-eichstaett.de/cgi-bin/lars.pl

In dieser Datenbank findet man auch folgendes Exlibris, das aus einem als Dublette verkauften Druck stammt, der als Staatseigentum bezeichnet wird:

In Manu D[omi]ni Sortes Meae : [2 Engel neben einem Wappen, darüber klein das Schweißtuch der Veronika ; Exlibris] , [16. Jh.]. – [1] Bl.

Fußnote: Holzschnitt, koloriert; 9,8 x 9,6 cm. – Ringsum beschnitten, oberer Rand abgeschnitten und wieder angeklebt, zahlreiche Beschädigungen an den Rändern. – Ausgelöst aus: Decreta synodalia dioecesis Augustanae. – Dillingen : Meyer, [1567] (als Dublette ausgeschieden). – Provenienz: Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner, Altötting; vorher Kapuzinerkloster Burghausen

Eigentümer: Staat 20000718

Schlagworte: Exlibris ; Engel ; Wappen ; Veronika / Schweißtuch

Signatur: GS(1)7.235

Nachtrag: http://archiv.twoday.net/stories/3375748

Reichsgericht zum Domänenvermögen

Otmar Jung: Die Fundierung der sozialen Republik mißlingt. Das Exempel des Streits um das Kammergut zwischen dem Freistaat Braunschweig und dem ehemaligen Herzog (von der Novemberrevolution bis zur Volksbewegung zur Fürstenenteignung 1926), in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte 78 (1997), S. 189-225, hier S. 218 weist auf das Urteil vom 27.5.1932 RGZ 136, S. 211 ff. hin, in der im lippischen Domanialprozess festgestellt wurde, dass “nach gemeinem deutschen Privatfürstenrecht … das Domänenvermögen (Kammergut) im Unterschied von den ein reines Privateigentum darstellenden Schatull- oder Kabinettsgütern schon zur Zeit des alten Deutschen Reichs den landesfürstlichen Familien nur als Zubehör der Landeshoheit” gehörte, “so daß es ihnen im Zweifel nur so lange zustand, als sie die Herrschaft im Staat innehatten”.

Fortsetzung: http://archiv.twoday.net/stories/3541045

Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt

Strafanzeige gegen Leiterin der Bibliothek

Eichstätt (EK) Der Verdacht, dass an der Eichstätter Unibibliothek massenhaft Bücher im Altpapier gelandet sind, beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Wie der stellvertretende Leiter der Behörde, Wolfram Herrle, bestätigte, wurde Strafanzeige wegen Untreue gestellt.

Die Anzeige stammt von der Erlanger Rechtsanwältin Dr. Ulrike Männlein und richtet sich gegen Mitarbeiter der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, “insbesondere gegen die leitende Bibliotheksdirektorin” Dr. Angelika Reich, (Aktenzeichen 20 JS 3138/07).

Schon im Vorfeld allerdings war die Ingolstädter Behörde selbst tätig geworden und hatte, nachdem der EICHSTÄTTER KURIER darüber berichtet hatte, einen Akt zu der Angelegenheit angelegt. Das sei immer dann der Fall, wenn der Verdacht einer Straftat bestehe, so Herrle.

Den jedenfalls sieht Ulrike Männlein gegeben. Sie führt an, dass, wie berichtet, die Uni-bibliothek die Schallplattensammlung des Musikprofessors Heinrich Sievers für 1100 Euro an ein Antiquariat in Leipzig verkauft habe. Der Wert der Sammlung allerdings habe, wie aus einer bei der Übergabe von der Universität ausgestellten Spendenquittung ersichtlich sei, 30 000 Mark betragen. Zwar habe die Universitätsbibliothek das Recht über fremdes Vermögen, nämlich das Vermögen der Allgemeinheit, zu verfügen.

Das bedeute aber nicht, “dass sie eine Sammlung, die einen Wert von 30 000 Mark hat, für 1100 Euro verscherbeln darf”, zumal diese Schenkung für wissenschaftliche Zwecke erfolgt sei und bei einem Verkauf an ein Antiquariat wohl der wissenschaftlich Zweck nicht mehr vorhanden sein.

Hinzu komme, so Männlein , ein “steuerlich relevantes Delikt”, da die Schenkerin die Spendenquittung in ihrer Steuererklärung steuermindernd verwendet haben dürfte. Männlein weiter: “Wenn die Zeit der Schallplatte vorbei war, dann war sie das bereits im Jahr 2000, wobei diese Argumentation wirklich jeglicher Intelligenz entbehrt. Dann hat aber die Universitätsbibliothek schon damals eine falsche Spendenbescheinigung ausgestellt und somit Steuerverkürzung betrieben oder Beihilfe dazu geleistet.”

Auch im Umgang mit Büchern aus der Bibliothek der bayerischen Kapuziner sieht Männlein den Tatbestand der Untreue gegeben. Denn: “Der Inhalt von Bibliotheken ist Allgemeingut”, schreibt sie, und die Bücher der Kapuziner sollten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. “Eine Bibliotheksdirektorin kann das nicht wie ihr Eigentum behandeln”, so Männlein.

Es sei schließlich Aufgabe der Leitung der Universitätsbibliothek, dieses Vermögen zu betreuen und zu erhalten. Es dürfe nicht einfach unbesehen weggeworfen werden. Männlein abschließend: “Im unbesehenen Wegwerfen von 30 000 Bänden aus Kapuzinermönchsbibliotheken meine ich auch einen Treuebruchstatbestand zu sehen.”

Die Anzeige wurde, wie Ulrike Männlein gestern ergänzte, nun auch gegen den Kanzler der Universität und Dienstvorgesetzten Reichs, Gottfried Freiherr von der Heydte, und den Provinzial der bayerischen Kapuziner, Pater Josef Mittermaier, ausgedehnt.

Mittermaier hatte laut einem Zeitungsbericht in einem internen Rundschreiben erklärt, das Vorgehen der Bibliotheksleitung sei “von unserer Seite mitgetragen” worden.

(Eichstätter Kurier, 23.02.2007 22:00)


Zu den derzeit eingeleiteten Untersuchungen gegen die leitende Bibliotheksdirektorin, die wegen des Verdachts, Bücher massenhaft vernichtet zu haben, von der Betreuung der Kapuzinerbibliothek entbunden wurde, erklärte Bischof Hanke, der auch Großkanzler der einzigen katholischen Universität im deutschen Sprachraum ist, es müssten jetzt Bestandsaufnahmen und Analysen gemacht und die Ergebnisse der Untersuchung abgewartet werden. (nach: Katholische Uni “braucht ein schärferes Profil” / Hermann Redl, Eichstätter Kurier 23.02.2007)


Update 24.2.2007: Auch die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (Nr. 8 vom 25. Februar 2007) als “Meldung der Woche” über die “Büchervernichtung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt”. (Text liegt uns noch nicht vor.)

Darf Baden-Württemberg Kulturgut verkaufen?

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
entnehmen wir:

* Momente, Beiträge zur Landeskunde von Baden-Württemberg, Heft 1/07, S. 46, Beitrag von Prof. Dr. Volker Himmelein, langjähriger Leiter des Badischen und des Württembergischen Landesmuseums im Ruhestand, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von “Momente”:

Darf das Land Kulturgut verkaufen?
Es gibt ein Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts, das Objekte, “deren Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde”, vor einer Ausfuhr (und damit vor uneingeschränkter Vermarktung) schützen soll. … Die Landesregierung war bereit, Handschriften aus dem Besitz der Badischen Landesbibliothek (ohne Rücksprache mit den Betroffenen!) zu verkaufen, um mit dem Erlös den Erhalt anderer Kulturgüter zu finanzieren. Als das dann am öffentlichen Protest scheiterte, hat sie die Museen des Landes aufgefordert, “aus Solidarität” Sammlungsgegenstände zum Verkauf frei zu geben. Darf das Land überhaupt Kulturgut aus dem öffentlichen Besitz verkaufen? Museen, Archive und Bibliotheken verwalten ja den Kunstbesitz des Landes nur treuhänderisch und haben die Verpflichtung, diesen Besitz ungeschmälert an kommende Generationen weiterzugeben. Und da die Bedeutung von Museen, Archiven und Bibliotheken ja nicht allein auf den Prunkstücken in den Schausammlungen beruht, sondern sie auch und vor allem “Sacharchive” der Geschichte sind, dürfen ihre Bestände nicht einfach zur Disposition gestellt werden.
Deshalb ist der Protest gegen solche Verkaufsabsichten – das “hysterische Geschrei, wenn an das Tabu eines Verkaufs von Kunstwerken gerührt wird”, über das sich Bettina Wieselmann im SWR2 Forum am 16. November 2006, glaubte mokieren zu müssen – nur zu berechtigt. Denn es ist zu befürchten, dass der Staat in seinen Geldnöten nach einem Bruch dieses Tabus über weitere Verkäufe nachdenken wird. Wenn die Museen ihrer Verantwortung für das kulturelle Erbe des Landes gerecht werden wollen, kann Solidarität in diesem Zusammenhang nur bedeuten, dass sie sich einig sind, keine Sammlungsstücke zu veräußern.

Weitere Hinweise:
* Sindelfinger / Böblinger Zeitung, 22.02.2007: Asche auf das Haupt der anderen

… Die Landes-SPD verlegte ihre Kundgebung diesmal nach Oberkochen, wo die Partei in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen feiert. … Aber Oettinger fehle es auch an Verständnis für “unser kulturelles Erbe und unsere historische Vergangenheit” – das zeige sein Versuch, dem Adelshaus Baden aus der Finanznot zu helfen. Mit seinem Plan, ein acht Millionen teures Gemälde von Hans Baldung Grien zu kaufen, das dem Land bereits gehöre, habe er bundesweit für Spott gesorgt. “Jetzt weiß ganz Deutschland: Wer sein Bier zweimal zahlt, stammt aus Baden-Württemberg. Wer aber kauft, was ihm bereits gehört, ist in Stuttgart mindestens Minister.” […]

* Badische Neueste Nachrichten, 21.02.2007: Millionen sind vorgemerkt – Vorbereitungen für Vergleich
Der Stuttgarter Wissenschaftsminister Peter Frankenberg hat im Doppelhaushalt 2007/ 2008 des Landes bereits 6,1 Millionen Euro aus dem Kunst- und Bibliotheksetat für das so genannte Drei-Säulen-Modell im Zusammenhang mit dem Handschriftenstreit vorgemerkt. Das geht aus einer Antwort des Wissenschaftsministeriums auf einen Antrag des Karlsruher Landtagsabgeordneten Johannes Stober (SPD) hervor. […]