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Ist Mannheim aus dem Schneider?

In dem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/2918302 sprachen wir die Frage an, wie es mit den ehemals Grossherzoglichen Sammlungen zu Mannheim bestellt sei, schliesslich könnte es doch sein, dass die Markgrafen von Baden auch hier ein Schlupfloch finden, Ansprüche anzumelden.

Ehemals grossherzogliche Sammlungen befinden sich vor allem in zwei Mannheimer Museum:
*dem “rem” Reiss-Engelhorn-Museum und dem
*Mannheimer Schlossmuseum, das April 2007 wiedereröffnet werden soll.

Zum rem siehe die Museumsgeschichte:
http://www.rem-mannheim.de/index.php?id=205

Zum Schlossmuseum:
http://www.schloesser-magazin.de/de/objekte/ma/ma_zeit.php

Nach der Überführung der wichtigsten kurpfälzischen Kunstsammlungen nach München bemühten sich die Grossherzöge von Baden um Ersatz durch Ankäufe von Gemälden und Grafiken.

Bei der Erweiterung der archäologischen Sammlungen war der 1859 gegründete Mannheimer Altertumsverein besonders aktiv. 1879 genehmigte Großherzog Friedrich die Vereinigung des Großherzoglichen Hofantiquariums mit den Sammlungen des Altertumsvereins.

Zur Hofausstattung gehörte laut Civilliste-Gesetz von 1831 der rechte Schlossflügel und der Schlossgarten.

Am 10. März 1922 überließ der badische Staat vertraglich alle in den Repräsentationsräumen des Mannheimer Schlosses befindlichen Kunstgegenstände der Stadt Mannheim (wohl als Dauerleihgabe).

1995 wurden vom Land Baden-Württemberg wichtige ehemalige Ausstattungsstücke für das Mannheimer Schloss angekauft, darunter auch von Großherzog Karl Friedrich aus dem Nachlass des Kardinals Rohan erworbene Gobelins (Ausgewählte Werke aus den Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden, Patrimoni 116, 1996, S. 90-93). Ihre Abtretung an die ehemals regierende Familie hatte für böses Blut bei der Mannheimer Bürgerschaft gesorgt, verstreute Hinweise dazu befinden sich in Karlsruher Akten (z.B. 237/36319: Gobelins als “national wertvoll” eingeschätzt). Anlässlich der Erörterung eines in der Kunsthalle befindlichen Bilds (Feodor Iwanowitsch: Die gräflich Hochbergischen Kinder ca. 1806/10) am 29.9.1920 (GLAK 237/36335), das aus Mannheim stammte, erfährt man beiläufig, dass die Mannheimer Bürgerschaft gegen die Abwanderung von Kunst aus dem Mannheimer Schloss protestiert hatte und dies auch den Landtag beschäftigt hatte.

http://www.schloesser-magazin.de/de/sonderthemen/mannheim/countdown/index.php

Tapisserie

Wichtiger sind die Aussagen in den Akten des Staatsministeriums 233/26653. Das Finanzministerium teilte dem Staatsministerium am 29. April 1919 mit, dass auch die bisher von der Zivilliste verwalteten Kunstanstalten an den Staat übergehen: Kunsthalle (von der ein wertvoller Teil grossherzogliches Eigentum sei), Gemäldegalerie und Hofantiquariat in Mannheim sowie Schloss Favorite. Favorite hatte der Grossherzog dem Staat “geschenkt”, siehe Erklärung vom 18. März 1919
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Die Bestände der Gemäldegalerie und des Hofantiquariums seien Eigentum des Domänengrundstocks.

Damit wurden sie von dem Vertrag 1919 eindeutig erfasst und sind in Staatseigentum übergegangen. Ansprüche auf sie hat das Haus Baden nicht mehr erhoben, soweit bekannt. Sie wären inzwischen wohl auch längst verjährt.

Ausgeklammert bleiben kann ebenfalls das ehemalige Naturalienkabinett:

?p=28646#comments

Da Ansprüche offenbar nie erhoben wurden (was verwundert, ist die Eigentumslage doch gar nicht anders als bei der Kunsthalle zu werten), wird man von Landeseigentum ausgehen können und nur darauf dringen, dass dies bei einem Vergleich mit dem Haus Baden explizit anerkannt wird. Es könnte für die Kommission des Wissenschaftsministeriums nicht schaden, trotzdem sicherheitshalber einschlägige Akten des GLAK durchzusehen. In einer Ausarbeitung hat G. Mayer diese Unterlagen bereits nachgewiesen.

In der Kunsthalle ist für das Haus Baden bei den Gemälden nichts mehr zu holen (die Frage der Plastiken bleibt noch zu prüfen).

Wertvolle Bestände in Familieneigentum verwahrt das Generallandesarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/2890191

Sieht man von den Sammlungen in Konstanz und Salem (Jüncke sowie Waffen) der Zähringer-Stiftung ab, so bleiben neben den Kroninsignien als Sonderfall die zwischen Land, Stiftung und Haus Baden strittigen Sammlungen im
* Landesmuseum und in der
* Badischen Landesbibliothek.

Salemer Archiv muss in die Verhandlungsmasse!

Unter http://archiv.twoday.net/stories/2890191 habe ich detailliert dargestellt, welche wertvollen Archivalien das Haus Baden sowohl im Karlsruher Generallandesarchiv als auch in Salem besitzt und dass es dringlich wäre, die inakzeptable Kontrolle von Unterlagen aus der Zeit vor 1918 durch das Haus Baden durch Einbeziehung in die Verhandlungen zu beenden. Ich erinnere daran, dass man mir die Benutzung des Familienarchivs verboten hat.

Denkmalschutz für Straßennamen?

Ein Fundstück. Der Artikel ist zwar schon von 1984, aber eine interessante Frage ist es allemal, inwieweit Straßen- und Gewann-Namen geschützt werden können:

http://www.thomas-scharnowski.de/mall/strassendenkmalschutz.htm

Thomas Scharnowskis regionalgeschichtliche Fellbach-Homepage enthält übrigens neben der Online-Ausgabe einer anderweitig schwer zugänglichen Dissertation über den Pietismus in Fellbach auch die Texte einer Stadtgeschichte von 1908 und eines Heimatbuchs von 1958.

Kunsthistorische Führung in Salem / im Neuen Schloss Baden-Baden verbliebene Gemälde

Anfrage 7.1.2007 an Dr Birgit Rückert,
Salemer Kultur & Freizeit GmbH, Schloss Salem

Sehr geehrte Frau Dr Rückert,

aus ihrer Homepage ist zu entnehmen, dass die Kunsthistorische Führung auch die prachtvollen Innenräume des Schlosses zeigt – Bibliothek, Kaisersaal, Abtsalon.

Ist es möglich, dabei auch Teile der Zähringer Bildnisgalerie zu sehen, die sich früher im Neuen Schloss zu Baden-Baden befand? Insbesondere die Bilder von Kisling nach Vorlagen von Stimmer (schmale Hochformate 219×114, Öl auf Leinwand), die im großen Festsaal des Neuen Schlosses hingen und das Brustbild (40 x 33, Öl auf Holz) des Markgrafen Christoph von Baden nach Baldung Grien, das sich bis 1930 in der Kunsthalle in Karlsruhe befand und sich heute auch in Schloss Salem befinden müsste? Eine Bestandsaufnahme aller Gemälde der Zähringer Bildnissammlung wurde ja von Gerda Kircher zwischen 1930 und 1940 im Neuen Schloss systematisch durchgeführt und 1958 bei Braun in Karlsruhe publiziert. In diesem Zusammenhang entstand auch eine bedeutende, über 600 Nummern umfassende Photosammlung zur Zähringer Bildnisgeschichte, die von S.K.H. dem Markgrafen von Baden finanziert und seinerzeit auf Schloß Baden-Baden verwaltet wurde. Können Sie sagen, ob diese Photosammlung heute auf Schloss Salem verwahrt wird, oder war sie Bestandteil der umfangreichen Archivalien und Photosammlungen des Neuen Schlosses, die sich in der Baden-Badener Bibliothek befanden und die 1995 teilweise vom Land Baden-Württemberg angekauft wurden (dann wäre sie wohl heute im Generallandesarchiv zu suchen). Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorhinein sehr herzlich.

Antwort vom 11.1.2007:

… vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an einer Kunsthistorischen Führung. Die Salemer Kultur&Freizeit GmbH, ist für das kulturelle Programm (Ausstellungen und Konzerte) und die den Besuchern zugänglichen Museums- und Ausstellungsbereiche im ehemaligen Zisterzienserkloster Salem zuständig (nicht für das Neue Schloss Baden-Baden). Während der Saison (1. April bis 1. November) bieten wir unseren Besuchern Führungen durch das ehemalige Kloster an, dessen Räume nahezu unverändert mit ihrer Stuck- und Gemäldeausstattung seit der Klosterzeit erhalten geblieben sind. In Teilen des ehemaligen Konventsgebäudes und der Wirtschaftsgebäude ist heute die Schule Schloss Salem untergebracht.

Unsere Führungen erläutern die Baugeschichte der Gesamtanlage, Klostergeschichte, Besonderheiten des Zisterzienserordens und die kulturellen Leistungen der Zisterziensermönche. Selbstverständlich kommen auch die Säkularisation, die Übernahme des Klosters durch das Haus Baden, dessen Engegament für das Kulturdenkmal und die Einrichtung der Schule durch Kurt Hahn und Prinz Max zur Sprache.
Die Besucher lernen das Münster kennen, den Kreuzgang (Bernhardusgang mit Vita des Heiligen Bernhard von Clairvaux) und das ehemalige Sommerrefektorium mit originaler Stuckausstattung durch Michael Wiedemann. Für Interessierte führt die Tour weiter in die Prälatur mit den Prunkräumen der ehemaligen Abtei: Bibliothek (barock, noch in der Klosterzeit klassizistisch umgebaut), Kaisersaal mit Ausstattung um 1706/1710 (Papstbüsten, Kaiserfiguren; zentrales Deckengemälde: Pfingstwunder), Räume des Abtes: sog. Münzkabinett, Privatkapelle, Schlafzimmer, Abtsalon (Rokoko, originale Ausstattung von Göz und Dirr, noch unter Abt Anselm II. entstanden). Die von Ihnen angesprochene Kunsthistorische Führung umfasst all diese genannten Räume. Da die Räume, wie oben bereits gesagt, seit der Klosterzeit nahezu unverändert erhalten sind, beschränkt sich die Ausstattung auf die barocke und klassizistische Kunst der Klosterzeit, zeigt also keine nicht-klösterliche Kunst oder modernen Photos.

Tagesgäste können während der Saison ohne Voranmeldung an einer Führung teilnehmen, für Gruppenprogramme (auch Weinproben) ist eine Anmeldung erforderlich (über unsere Homepage möglich). Ausstellungen, Feuerwehrmuseum, Torkel, Marstall (barocke Ausstattung unter Abt Konstantin) usw. können von den Besuchern ohne Führung besichtigt werden.

Wir würden uns freuen, Sie (und Ihre Gruppe) zu einer Führung in Salem begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Salem
Dr. Birgit Rückert
Salemer Kultur&Freizeit GmbH
Schloss Salem
88682 Salem

Anmerkung: Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss (“Zähringer Bildnissammlung”) wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2892308
Aus der Antwort der Salemer Kultur&Freizeit GmbH, die eine direkte Antwort auf unsere Fragen sorgsam vermeidet, geht gleichwohl hervor, dass die umfangreiche, bei Kircher 1001 Nummern umfassende Zähringer Bildnissammlung, auf deren Bedeutung für die oberrheinische Porträtgeschichte wie als anschauliche Quelle zur südwestdeutschen Geschichte und Kulturgeschichte Gerda Kircher so nachdrücklich hingewiesen hat, der Öffentlichkeit leider vorenthalten wird, anders als früher schon einmal im Neuen Schloß in Baden-Baden. Keine kunsthistorische Führung führt in diese Bereiche. Das muß sich natürlich auch ändern, wenn “der Markgraf sein Zuhause stiftet”.

Die um 1843-47 unter Großherzog Leopold von den badischen Hof- malern Koopmann und Götzenberger nach alten Vorlagen ausgeführte Serie von 37 lebensgroßen, in schwere Goldrahmen gefasste Ganzfiguren- Bildnisse der badischen Regenten in den drei großen, im Renaissancestil mit reichvergoldeter Holztäfelung geschmückten Empfangs- und Festsäle des Neuen Schlosses Baden-Baden (Bildausschnitte unten), in Erinnerung an den einstigen, von Tobias Stimmer ausgemalten Fürstensaal, der beim “Franzosenbrand” 1689 zerstört wurde, sind übrigens in Baden-Baden verblieben, wie einem virtuellen Rundgang auf den Seiten des neuen Eigentümers zu entnehmen ist,
http://www.neues-schloss.com/index.php?page=film&lang=de


Ebenso 15 Bildnisse der Familie Karl Friedrichs im “Roten Saal” des Baden-Badener Schlosses (Bild oben), der als Empfangssaal der Großherzogin Luise diente. Sie stammen von Johann Grund 1846-48, sind allesamt nach älteren Porträts gearbeitet (also keine echte historische Bildnisfolge) und gehörten zur repräsentativen dekorativen Schloßeinrichtung der Jahrhundertmitte.

Unten ein Ausschnitt aus dem Nördlichen Prunksaal:

Christoph I., Markgraf von Baden, t 1527. Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). Neues Schloss Baden-Baden, Großer Festsaal. Vgl. auch das ältere Porträt von Kisling 1759-66 (Kircher 27 (K 180), Kopie nach Tobias Stimmer 1577-84), das aus der Ahnengalerie des Karlsruher Schlosses stammte, ?p=28627#comments

P.S.: Im August war einer Pressemitteilung zu entnehmen, daß Frau Al Hassawi die Herausgabe eines Buches zum neuen Schloss plant und dafür Historisches Material sucht.

Editorial von Wolfgang Klose zum Karlsruher Handschriftenstreit

Editorial für das Bulletin du bibliophile, Paris Nr.2 2006

Deutsche Kultur war im Guten wie im Schlechten seit jeher kleinteilig. Früher bestimmten die Höfe der geborenen Duodezfürsten Kunst, Musik und Literatur. Auch heute hat die deutsche Bundesregierung keine Kulturhoheit. Diese wird von den Chefs der jeweiligen auf Zeit gewählten lokalen Landesregierungen vertreten. Nach Gutdünken können sie, wie es jetzt in Baden-Württemberg geschehen sollte, massiv in das kulturelle Erbe eingreifen. Nur Dank internationaler Solidarität, dank der prompten Reaktion derjenigen, die durch ihre Arbeit Kulturschätze erschließen und im Bewusstsein der Weltöffentlichkeit tief verankern, wurde einer Barbarei zunächst Einhalt geboten.

Die Landesregierung Baden-Württemberg folgte den Vorstellungen der Familie der früher regierenden Fürsten von Baden, dass der gesamte alte Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe privates Familieneigentum sei, obwohl seit mehr als 200 Jahren in staatlicher Obhut und Pflege. Ohne eine juristische Klärung auch eventuell strittiger Ansprüche überhaupt in Erwägung zu ziehen, erklärte sich die Landesregierung mit dem Verkauf dieser Handschriften einverstanden. Der Wunscherlös von 70 Millionen Euro sollte (Teil)Schulden des Markgrafenhauses decken. Im Gegenzug stellte das Haus Baden in Aussicht, auf weitere als ihr Privateigentum beanspruchte Kulturgüter im Wert von angenommenen 250 Millionen Euro, ebenfalls in staatlicher Obhut, zu verzichten.

Der wertvollste Bestand an Handschriften und alten Drucken der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stammt aus den Beständen von 27 Kloster− und Stiftsbibliotheken, die nach der Säkularisation von 1803/06 in die Hofbibliothek kamen. Darunter befinden sich Texthandschriften der Reichenau, aber auch spätromanische Prachthandschriften wie die Evangelistare von Speyer und St. Peter aus dem Schwarzwald und zahlreiche weitere Zimelien von Rang, wie das ‚Electorium parvum seu breviculum’ des Raimundus Lullus (St. Peter). Die klösterliche Kultur des Oberrheingebiets ist in dieser Sammlung in unvergleichlicher Weise repräsentiert.

Die vielfachen nationalen wie internationalen Proteste haben bewirkt, dass dieses Vorhaben zunächst einmal nicht weiter aktiv verfolgt wird. wurde. Stattdessen sollen nun die nach wie vor erwünschten Millionenbeträge zu Gunsten des Hauses Baden durch den Verkauf von Kulturgütern aus Museen und Bibliotheken erlöst werden. Ferner sollen Mittel von Kulturstiftungen und Mäzenen umgelenkt und schließlich auch die Etats der staatlichen Kultureinrichtungen „für einige Jahre“ gesenkt werden.

Kein namhafter Jurist hat den Eigentumsanspruch der Fürstenfamilie für rechtens gehalten. Im Gegenteil wurde einhellig empfohlen, eine höchstrichterliche Klärung anzustreben. Diese auf allgemeine rechtliche Fakten gegründete Auffassung wurde jetzt durch das Auftauchen rechtsgültiger Dokumente unterstützt, die mehrere als Privateigentum beanspruchte Gemälde (Schätzwert ca. 10 Millionen Euro) und Handschriften als Staatseigentum ausweisen. Die Landesregierung muss sich den Vorwurf skandalöser Leichtfertigkeit gefallen lassen, da sie die Eigentumsansprüche des Hauses Baden ungeprüft akzeptiert hat.

Man muss feststellen, dass sich die Baden-Württembergische Landesregierung total den Prinzipien der Marktwirtschaft unterwerfen wollte. Die Schutzfunktion des Staates für das ihm anvertraute Gut wurde zugunsten von merkantilem Handeln vergessen oder aufgegeben. Ähnlich marktorientiert wollte bereits vor einigen Jahren die Landesregierung des deutschen Bundeslandes Hessen ihren kulturellen Besitz (beispielsweise den der alten Residenzstadt Kassel) finanziell bewerten und in die Bilanz einstellen lassen, neben Müllabfuhr, Wasserwerken oder staatlichem Wohnungsbesitz.

Marktwirtschaft ist in jene Bereiche vorgedrungen, die bisher als kulturelles Welterbe anderen Bedingungen unterlagen und als tabu galten. Die Repräsentanten der Kulturwelt müssen ihre Aufmerksamkeit auf diese generelle Entwicklung richten und ihr mit allen Mitteln begegnen. Es gibt wesentliches menschliches Handeln, das keinem Marktwert unterliegt. Diese Ethik gilt es zu bewahren.

Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft

***

Éditorial

Valeur culturelle, valeur marchande : une dangereuse confusion

Pour le meilleur et pour le pire, la culture allemande n ‘a jamais été centralisée. C ‘était le cas déjà du temps des « roitelets » héréditaires, dont les cours décidaient souverainement en matière d’art, de musique et de littérature. Aujourd’hui encore, le gouvernement fédéral allemand ne dispose d’aucune instance supérieure en matière de culture et celle-ci est gérée par les chefs de gouvernement des « Länder », mandatés à titre temporaire. Suivant leur bon plaisir, ceux-ci peuvent, comme c’est aujourd’hui le cas dans l’Etat de Bade-Wurtemberg, s’immiscer massivement dans les questions concernant le patrimoine culturel. Ce n ‘est que grâce à la solidarité internationale, grâce à la réaction rapide de tous ceux qui, par profession, s’occupent des trésors culturels et les placent au cœur de l’idée d’un bien commun universel, qu’on a pu, pour l’instant, mettre un coup d’arrêt à un agissement barbare.

Entrant dans les vues des descendants de l’ancienne famille régnante des ducs de Bade, le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg a admis que l’intégralité des fonds manuscrits anciens de la Badische Landesbibliothek de Karlsruhe était la propriété privée de cette famille, et ceci en dépit du fait que cet ensemble est sous la protection et le contrôle de l’Etat depuis plus de deux cents ans. Sans même envisager une vérification juridique sur la validité de cette revendication discutable, le gouvernement du Land a donné son feu vert à la vente de tous ces manuscrits, le gain espéré de cette opération (70 millions d’euros) étant destiné à combler une partie des dettes de la famille du margrave. En contrepartie, celle-ci déclarait abandonner toute revendication sur d’autres biens culturels également placés sous la garde de la puissance publique mais qu’elle considère comme sa propriété privée, biens estimés à 250 millions d’euros.

Les fonds les plus précieux de la Badische Landesbibliothek sont des manuscrits et des éditions imprimées provenant de vingt-sept institutions monastiques et religieuses, qui entrèrent à la Hofbibliothek lors de la sécularisation de 1803-1806. Parmi eux se trouvent des manuscrits d’une grande importance textuelle provenant de l’abbaye de Reichenau, mais aussi des représentants majeurs de l’enluminure romane tardive, tels que l’Evangéliaire de Spire et celui de Saint Peter in Schwarzwald, sans parler de nombreux livres précieux comme l’Electorium parvum seu Breviculum du franciscain Ramon Lull (manuscrit qui vient lui aussi de Saint Peter). La culture monastique des régions du Rhin supérieur est représentée de façon incomparable dans cette collection.

Les nombreuses protestations suscitées par ce projet, tant au niveau national qu’international, ont pour l’instant abouti à éluder celui-ci. Mais on lui en a maintenant substitué un autre : pour obtenir les millions réclamés par la maison de Bade, seraient mis en vente des biens culturels tirés de diverses bibliothèques et musées. En outre, les ressources apportées par les fondations culturelles et les mécènes seraient utilisées à d’autres fins et les crédits des institutions culturelles relevant du Land seraient diminués « pendant quelques années ».

Aucun juriste reconnu ne tient pour justifiées les prétentions de la famille ducale. Au contraire, le sentiment général est qu ‘il faut s’orienter vers une enquête juridique approfondie. Fondée sur des considérations générales de droit, cette impression vient d’être confirmée par l’apparition récente de documents ayant valeur juridique, qui prouvent que la plupart des peintures (d’une valeur de 10 millions d’euros) et des manuscrits revendiqués comme propriété privée sont bel et bien la propriété de l’État. Le gouvernement du Land ne peut donc que se voir reprocher d’avoir agi avec une scandaleuse légèreté en acceptant sans aucune vérification les prétentions de la maison de Bade.

Il est maintenant établi que le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg souhaitait se soumettre sans restriction aux principes de l’économie de marché. Sa mission de protection des biens confiés à l’Etat a été oubliée, voire abandonnée, au profit d’une opération mercantile. C’est dans un semblable esprit de marché que déjà le gouvernement du Land de Hesse, il y a quelques années, avait voulu faire estimer ses biens culturels (notamment ceux de la ville de Cassel, ancienne capitale du duché) et les faire figurer dans un bilan financier, au même titre que le traitement des déchets, l’alimentation en eau et le parc immobilier des habitations gérées par l’État.

L’économie de marché vient de faire irruption dans un domaine qui, jusqu’ici, de par son statut de patrimoine culturel mondial, relevait d’autres considérations et restait tabou. Les représentants du monde culturel doivent être particulièrement vigilants face à cette évolution et s’y opposer par tous les moyens. Il est des créations essentielles du génie humain dont la valeur n’est celle d’aucun marché. C’est cette position éthique qu’il s’agit de préserver.

Wolfgang Klose Président de la Badische Bibliotheksgesellschaft.

Traduit par François Acril et Jean-Marc Chatelain.

Jürgen Walter: „Landesregierung verhindert Aufklärung“

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung 003/2007, 09.01.2007

Grüne zur Rolle der Zähringer-Stiftung im Handschriftenstreit

„Eine Ansammlung von schlechten Ausreden“, so das Fazit von Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, zur Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Grünen. Darin hatte die Fraktion Einsicht in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung eingefordert.

Diese wurde nun von Minister Frankenberg mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffe. (DRS 14/699) „Langsam wird es peinlich für Herrn Frankenberg. Zunächst verhindert er einen Untersuchungssauschuss mit der Begründung auf einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang und nun lehnt er mit derselben Begründung jegliche Akteneinsicht ab. Vom Versprechen diverser Regierungsmitglieder, an der Aufklärung mitzuarbeiten, ist nichts mehr übrig geblieben. Vielmehr erweckt die Landesregierung den Eindruck, sie habe einiges zu verbergen“, erklärte Jürgen Walter.

Schließlich habe die Landesregierung kürzlich Akteneinsicht zum selben Komplex gewährt. Jürgen Walter: „Nachdem unser Studium der Akten im Kunstministerium viele für die Landesregierung unangenehme Wahrheiten ans Licht gebracht hat, steht der Landesregierung offensichtlich mittlerweile der Angstschweiß vor weiteren Details auf der Stirn geschrieben. Es gibt keine erkennbare Begründung, warum die Akten bezüglich der Zähringer Stiftung, die im Staatsministerium liegen, anders zu beurteilen sind, als die, welche im Kunstministerium liegen. Der Grund für die Kehrtwende der Landesregierung kann nur die Angst vor Aufklärung sein. In der Villa Reitzenstein und im Wissenschaftsministerium befürchtet man wohl, dass wir die Akten ein weiteres Mal gründlicher studieren als die Landesregierung.“

In ihrer Antwort führe die Landesregierung, so Walter, einen wahren Eiertanz auf. So begründet Minister Frankenberg die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung, dass nach der ihr vorliegenden Satzung, ein weiterer Vertreter der Großherzoglichen Familie als drittes Mitglied zu berufen sei. Walter: „Diese Begründung ist völlig absurd. Selbst Bernhard Prinz von Baden hat am 20. April 2004 noch an das Regierungspräsidium in Karlsruhe geschrieben, dass in den Verwaltungsrat „ein Vertreter der Baden-Württembergischen Landesregierung, der nach Vereinbarung zwischen dem Baden-Württembergischen Kultusminister und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestimmt wird’, zu berufen sei. Die Vorgänger von Graf Douglas waren die Direktoren bzw. Leiter des Staatsarchivs in Karlsruhe. Die Landesregierung versucht offensichtlich ihr Versagen bei der Besetzung dieses wichtigen Postens zu vertuschen.“

Der grüne Kulturpolitiker forderte die Landesregierung auf, umgehend alle Akten, welche die Zähringer-Stiftung betreffen, der Opposition zur Verfügung zu stellen. Walter kündigte einen Brief an Ministerpräsident Oettinger an, indem er die von Minister Frankenberg abgelehnte Akteneinsicht ein weiteres Mal einfordert. „Es geht hier schlichtweg um die Glaubwürdigkeit der Regierung. Die Akten zur Zähringer-Stiftung kann man doch nicht unter der Rubrik ‚nicht abgeschlossener Verwaltungsvorgang’ wegsperren, schließlich existiert die Stiftung seit fünfzig Jahren und wird wohl auch noch länger bestehen. Nach der Logik der Landesregierung wird man diese Akten nie einsehen dürfen“, ärgerte sich Walter. Offensichtlich habe die Regierung nun doch eine gewisse Sehnsucht nach einem Untersuchungsausschuss entwickelt.

Immerhin habe die Landesregierung einräumen müssen, dass Graf Douglas beim angestrebten Verkauf badischer Kulturgüter mitkassiert hätte: „Dies legt den Verdacht nahe, dass die verschärfte Gangart des Hauses Baden gegenüber der Landesregierung nicht zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung steht.

„Wie auch immer, Herr Frankenberg hat mit der Zustimmung zu Herrn Douglas’ Ernennung einen Riesenfehler gemacht“, fügte Walter abschließend hinzu.

Antwort von Ministerpräsident Oettinger auf die an ihn gerichteten Protestschreiben gegen die Veräußerung von Handschriften

(Mitgeteilt von Bettina Wagner, BSB München und Mitglied der IFLA Rare Books Section, deren Protestbrief unter http://archiv.twoday.net/stories/2799653 dokumentiert wurde. Gleichlautende oder ähnliche Antwortschreiben dürften auch an andere Absender von Protestbriefen an den Ministerpräsidenten gegangen sein.)

13.12.2006 [mit Briefkopf des Staatsministeriums Baden-Württemberg]

Sehr geehrte Frau Allen,

im Auftrag von Herrn Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger danke ich Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie und die Mitglieder des IFLA Rare Books and Manuscripts Committee sich gegen eine Veräußerung von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek wenden und sich für die Sicherung des Kulturguts in den badischen Sammlungen einsetzen.

Die Landesregierung hat sich auf Initiative des Hauses Baden mit dem seit 1919 währenden Streit um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Sammlungen befassen müssen. Ziele der Landesregierung sind die Herstellung von dauerhafter Rechtssicherheit durch eine Klärung der offenen Eigentumsfragen, die Sicherung des bedeutenden Kunst- und Bibliotheksguts aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen sowie der Erhalt der Klosteranlage Salem, eines Kulturdenkmals von Weltrang. Dabei sind andere Aufgaben, wie die Sanierung des Landeshaushalts, nicht außer Acht zu lassen. Um die Kulturgüter für die Allgemeinheit zu sichern, wird es auch auf bürgerschaftliches, privates Engagement ankommen.

Da sich gezeigt hat, dass die in den vergangenen neunzig Jahren zu den streitigen Eigentumsfragen erstellten zahlreichen Rechtsgutachten keine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine Bereinigung darstellen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Expertengruppe eingesetzt.

Das siebenköpfige Gremium hat Anfang Dezember seine erste Arbeitssitzung absolviert. Die Historiker und Archivare sowie Juristen der Expertengruppe werden Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel, die Gruppe der Rechtshistoriker aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.

Ergebnisse werden in einigen Monaten zu erwarten sein.

Auf der Grundlage der von der Expertengruppe vorzulegenden Expertise wird die Landesregierung Parlament und Öffentlichkeit einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
(gez.)
Dr. Claudia Rose

Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 zum Antrag der Fraktion GRÜNE “Stiftungsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung” vom 5.12.2006

Drucksache 14/669 Eingegangen: 03. 01. 2007 / Ausgegeben: 02. 02. 2007 (PDF) [vgl. auch ?p=28508

… das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt zu dem Antrag im Einvernehmen mit dem Staatsministerium wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:

1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

Die Zähringer-Stiftung bat das MWK mit Schreiben vom 4.11.2002 von Prinz Bernhard von Baden um Zustimmung zu einer neuen Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat der Stiftung auf seiner Sitzung am 30.10.2002 beschlossen hatte. Das MWK gab den Vorgang an das Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ab, war aber als oberste Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin – zumindest zeitweise – in die Vorgänge einbezogen. Das Regierungspräsidium hatte mit Schreiben vom 10.1.2003 vorgeschlagen, im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung auch die aus der Anfangszeit der Stiftung stammende Stiftungssatzung zu aktualisieren. Diesem Vorschlag stimmte das MWK zu. Die Zähringer-Stiftung legte in der Folge eine Neufassung vor, die aufgrund von Einwänden der Stiftungsaufsicht weiterhin modifiziert werden musste. Das Verfahren zur Änderung der Stiftungssatzung wurde mit Blick auf die laufenden Gespräche mit dem Haus Baden mit Schreiben vom 1. März 2005 ausgesetzt.

2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?

Das Staatsministerium war vom Wissenschaftsministerium darüber informiert worden, dass eine Satzungsänderung bei der Stiftungsaufsicht anhängig sei, gegen die mit Blick auf die streitige Rechtssituation Bedenken bestünden. Am 19. November 2004 hat im Staatsministerium auf Arbeitsebene ein Gespräch mit dem Haus Baden stattgefunden; am Rande wurde das anhängige Satzungsänderungsverfahren angesprochen. Prinz Bernhard hat dabei erklärt, dass das Haus Baden seinen Satzungsänderungsantrag einstweilen nicht weiterverfolgen werde. Diese Information hat das Staatsministerium an das Wissenschaftsministerium und an das Regierungspräsidium weitergegeben. Im Übrigen war das Staatsministerium in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht nicht einbezogen.

4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?

Bei dem in der Landtagsdrucksache 14/507 erwähnten Schreiben handelte es sich um ein Schreiben des Prinzen von Baden vom 23.10.2002 an die Staatliche Kunsthalle in Karlsruhe. Darin wurde Eigentum an Kunstgegenständen geltend gemacht, die nicht in § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung aufgeführt sind.

Bezüglich der in § 2 der Stiftungssatzung genannten Kunstgegenstände hat Prinz Bernhard in einem Gespräch mit der seinerzeit zuständigen Referatsleiterin im MWK am 12. August 2003 Eigentum geltend gemacht. Dies geht aus einer internen Aktennotiz hervor. Unter Bezug auf das Gutachten von Prof. Dr. Dolzer hat Prinz Bernhard erklärt, dass er vor dem neuen rechtlichen Hintergrund auf einer Bestandsaufnahme des Vermögens der Zähringer-Stiftung bestehe und einige der Gegenstände, die bislang der Zähringer-Stiftung zugerechnet werden und die zum Bestand des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek gehören, Privatvermögen seien.

5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?

Das Wissenschaftsministerium hat den Inhalt des Gutachtens zur Kenntnis genommen und zur Klärung der eigentumsrechtlichen Zuordnung der Sammlungsgegenstände regierungsintern eine Prüfung eingeleitet. Aufgrund der komplexen Sachlage ist es zu einer abschließenden Klärung der Eigentumsverhältnisse bis heute nicht gekommen.

6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?

In den Akten, die dem Wissenschaftsministerium vorliegen, befinden sich mehrere Versionen von Stiftungssatzungen aus der Anfangszeit der Stiftung. Diese sind allerdings undatiert. Die verschiedenen Versionen der Satzung unterscheiden sich vor allem bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und des Aufbewahrungsortes der Sammlungen. Gehandelt wird seit geraumer Zeit nach der Version, die sich in den Akten der Stiftungsbehörde befindet. Auf dieser ist rechts oben handschriftlich der Vermerk “22.03.1957?” angebracht. Eine abschließende Klärung, welche Fassung rechtliche Gültigkeit beanspruchen kann, obliegt der vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Expertengruppe.

7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?

Aus den Akten geht hervor, dass bei einer weiteren Verhärtung des Verhältnisses zwischen dem Land und dem Haus Baden möglicherweise Ausstellungsprojekte hätten gefährdet werden können. Ob dies letztlich der Anlass war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?

Nach § 5 der Stiftungssatzung mit dem Vermerk “22.03.1957?” setzt sich der Verwaltungsrat zusammen “aus dem jeweils ältesten männlichen Sproß des Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Bad. Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament des Grossherzogs Friedrich von Baden vom 12. August 1927 benannten Vertreter der Grossherzogl. Familie bestimmten Mitglied”. Ein Vertreter der Landesregierung ist – laut dieser Satzung – nicht Mitglied des Verwaltungsrates.

Die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas als drittes Mitglied des Verwaltungsrates im Jahr 2002 erfolgte satzungsgemäß im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Zähringer-Stiftung und dem Ministerium.

9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?

Der Direktor des Badischen Landesmuseums hatte dem damaligen Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg mit Schreiben vom 15.5.1995 mitgeteilt, dass sich in den Inventarlisten des Neuen Schlosses in Baden-Baden auch Objekte befänden, die als Besitz des Badischen Landesmuseums bzw. seiner Vorgängereinrichtungen ausgewiesen und Bestandteil der Zähringer-Stiftung seien. Das Ministerium hatte daraufhin am 1.6.1995 den Generalbevollmächtigten des markgräflichen Hauses angeschrieben und unter Nennung der Objekte darauf hingewiesen, dass laut Satzung der Zähringer-Stiftung einer Veräußerung der Sammlungsgegenstände nicht erlaubt sei. Eine Mehrfertigung dieses Schreibens ging an den Generalresidenten der Fa. Sotheby’s. Parallel dazu verschickte am 12.7.1995 das Regierungspräsidium ein Schreiben an Max Markgraf von Baden, der als Verwaltungsratsvorsitzender der Zähringer-Stiftung zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Sowohl telefonisch als auch schriftlich hat daraufhin das markgräfliche Haus gegenüber der Stiftungsaufsicht versichert, dass keine Gegenstände aus der Zähringer-Stiftung in die Auktion gegangen seien. Das Vermögen der Zähringer-Stiftung bleibe in vollem Umfang in seinem Bestand erhalten. Diese Zusicherungen erschienen der Stiftungsbehörde als Antwort ausreichend, da sie mit den inzwischen eingeholten eigenen Informationen übereinstimmten.

10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?

Bislang wurde zwischen dem Land und dem Haus Baden keine Übereinkunft geschlossen. Für den Fall des Übergangs von Kunstgegenständen auf das Land sollte dies unmittelbar durch den in Aussicht genommenen Vergleich erfolgen; für diesen Fall war daher keine Einschaltung von Kunsthändlern vorgesehen. Anders hätte es sich bei dem ursprünglich angedachten Verkauf von Handschriften an Dritte verhalten; von diesem Modell wurde jedoch Abstand genommen.

II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.

Da es sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang handelt, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft, kann derzeit keine Akteneinsicht gewährt werden.

III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.

Es handelte sich um eine private Auktion. Der Auktionskatalog ist jedoch in der Universitätsbibliothek der Universität Heidelberg sowie der Badischen Landesbibliothek einsehbar.

Wie in der Antwort zu Ziffer 9 dargestellt, gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei der Auktion Gegenstände der Zähringer-Stiftung versteigert wurden. Im Hinblick auf das erhebliche öffentliche Interesse an einer möglichst zeitnahen Klärung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der zwischen dem Haus Baden und dem Land streitbefangenen Kunstgegenstände muss sich die Arbeitsgruppe auf diese Aufgabe konzentrieren. Eine Ausweitung des Auftrags würde dem zuwider laufen.

Mit freundlichen Grüßen,
(gez.)
Prof. Dr. Peter Frankenberg
Minister

UB Eichstätt vernichtet Kulturgut

Erneut ins Gerede geraten ist die Universitätsbibliothek Eichstätt wegen des Umgangs mit den ihr anvertrauten Medien.

Auszug aus dem Donaukurier:

http://www.donaukurier.de/news/eichstaett/art575,1574902.html?fCMS=ebfb686373e664a0c1ad725c8dcdfc58

Der Musikantiquar und große Mäzen sowie Ehrendoktor der Hochschule und gebürtige Eichstätter, Dr. Hans Schneider, jedenfalls hat den Kontakt zur Uni-Bibliothek “restlos abgebrochen”, wie er gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER bestätigt. Der Grund: Carola Schneider, Frau des Verlegers, hatte im Jahr 2000 bereits die Sammlung an Schallplatten ihres 1999 verstorbenen Vaters Heinrich Sievers, Professor an der Musikhochschule Hannover, der Universitätsbibliothek kostenlos übereignet.

Dies sei “in Anbetracht des seinerzeit hohen Ansehens der Universitätsbibliothek Eichstätt und ihres Leiters, Dr. Hermann Holzbauer, geschehen. Der Bestand von etwa 3000 Tonträgern sollte “eine wertvolle Hilfe in der Ausbildung von Studenten auf dem Gebiet der Musik” leisten. Die Aktion sei aus ideeller Überzeugung entstanden, schließlich seien über die Universitätsbibliothek Eichstätt gewichtige Publikationen auf dem Gebiet von Tonträgern herausgebracht worden.

“Entsetzt” habe sie, Schneider, nun erfahren müssen, dass dieser Bestand vor einigen Monaten durch die nunmehrige Bibliotheksdirektorin an ein sächsisches Antiquariat “verscherbelt” worden sei. Nun sei auch ihr Mann, Dr. Hans Schneider, in großer Sorge, ob der von ihm der Uni-Bibliothek spendierten und in vier Bänden erfassten Bücherbestand im Wert von etwa 150 000 Euro “auch entsorgt wird”.

Während Hans Schneider, Ehrendoktor der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und beachteter Förderer der Hochschule, diese Angaben bestätigt, weist Bibliotheksdirektorin Dr. Angelika Reich die Vorwürfe zurück. Auf Anfrage erklärte sie zunächst, von einem Verkauf überhaupt nichts zu wissen. Außerdem sei dies ein Vorgang, zu dem sie sich nicht äußern wolle.

Schließlich räumte sie ein, die Sammlung Sievers durchgesehen und etwa 1000 Schallplatten katalogisiert zu haben. Lediglich Tonträger, die bereits im Besitz der Universitätsbibliothek waren, seien an ein Antiquariat abgegeben worden. Von “Verscherbeln eines kompletten Bestandes”, so Reich, könne keine Rede sein. Es werde nichts unbesehen weggegeben, erklärte Reich, und wies zugleich darauf hin, dass die Universitätsbibliothek unter Platzproblemen leide. “Unsere Magazine sind bis obenhin voll”, sagte sie. Und: “Geschenkt ist geschenkt, und mit Geschenken kann die Bibliothek machen, was sie will.”

Dem gegenüber befürchtet der frühere Leiter der Bibliothek, Hermann Holzbauer, in einem “aus großer Sorge” veranlassten Brief an den Präsidenten der Universität, Professor Ruprecht Wimmer, dass der gesamte Bestand der wertvollen Schallplattensammlung Sievers abgegeben worden sei. Zugleich fordert er die Unileitung angesichts von Nachrichten, dass Bücher ” containerweise ” weggeworfen würden, auf, von einer ” übergeordneten Stelle transparent ” nachprüfen zu lassen, “was ,verkauft’ beziehungsweise verschleudert, ,entsorgt’ beziehungsweise unwiederbringlich vernichtet wurde”.

Zu den miesen Praktiken in Eichstätt erreichte mich per Mail vom 13. Juli 2006 eine anonyme Zuschrift, an deren Wahrheitsgehalt ich keinen Anlass zu zweifeln habe:

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

Sie haben dankenswerterweise bereits im Oktober 2001 auf die Vorgänge
rund um die Zentralbibliothek der bayerischen Kapuzinerprovinz, die
von der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt übernommen wurde,
hingewiesen: den antiquarischen Verkauf von sog. “Dubletten”.

Zwischenzeitlich haben sich in Eichstätt einige Veränderungen ergeben:

– Herr Dr. Holzbauer, der Initiator und Motor der Übernahme der
Kapuzinerbibliothek, ging am 31. Januar 2005 endgültig in den
Ruhestand

– Am 1. Februar 2005 folgte als seine Nachfolgerin Frau Dr. Reich,
ehedem stellvertretende Leiterin der Universitätsbibliothek Regensburg
und dort Leiterin der Benutzungsabteilung sowie zuständig für “Rara,
Handschriften”, außerdem “Lehrbeauftragte für Buch- und
Handschriftenkunde an der Universität Regensburg”

Sicher interessiert es Sie, wie es nach Ihren Hinweisen von 2001 an
der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt mit der Bibliothek der
Kapuzinerprovinz weiterging.

Der Verkauf von “dubletten” Bänden an Antiquare ging auch nach Ihren
Hinweisen von 2001 unverändert weiter. Eine Dokumentation der
veräußerten Bände fand weiterhin nicht statt.

Frau Dr. Reich hat nun ab 2005 ganz neue Methoden zur Bewältigung des
“Massenproblems” Kapuzinerbibliotheken eingeführt:

Im Laufe des Jahres 2005 wurde eine der angemieteten Lagerhallen, in
der sich ca. 1.400 Umzugskisten mit Bänden aus den übernommenen
Kapuzinerbibliotheken befanden, vollständig geräumt. Das erfolgte
folgdendermassen:

Von den 1.400 Bücherkisten wurde ca. die Hälfte, also 700 Kisten,
aussortiert, und ging zum wohl größeren Teil in den
Antiquariatsverkauf, der zweite Teil dieser 700 Kisten wird in den
Bestand der Universitätsbibliothek aufgenommen. Weitere ca. 700 Kisten
wurden jedoch einfach weggeworfen, in große Müllcontainer, und dann
dem Restmüll, vermutlich in einer Müllverbrennungsanlage,
zugeführt. Dazu muss man wissen, dass es in den Räumen, in denen die
“Bearbeitung” der Bücherkisten stattfand, bis Ende 2005 keine
angemessene technische Ausstattung gab, insbesondere keinerlei
Verbindung zu Online-Katalogen, so dass eine Dublettenprüfung weder im
Bestand der Universitätsbibliothek noch in irgendwelchen anderen
Katalogen möglich war. Auch der von Frau Reich erzeugte erhebliche
Zeitdruck trug nicht dazu bei, eine sorgfältige Auswahl der
wegzuwerfenden, zu verkaufenden und zu behaltenden Bände zu
ermöglichen. Es gab anfänglich außer der Vorgabe, Bände mit
Erscheinungsjahr vor 1800 nicht wegzuwerfen, keinerlei weitere
Kriterien für die Auswahl der Bände. Die Auswahl wurde durch bloßen
Augenschein, in den ersten Wochen durch Frau Reich selbst, später
durch “vertrauenswürdige” Bibliotheksmitarbeiter vorgenommen. Als
Hilfsmittel gab es wohl nur einen umständlich zu bedienenden, nicht
aktuellen Offline-Katalog eines Teilbestandes der
Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt. Die Container wurden
übrigens immer sorgfältig abgeschlossen, so dass niemand prüfen
konnte, welche und wieviele Bücher tatsächlich weggeworfen wurden.

Es kann von außen nur sehr schwer abgeschätzt werden, wie viele Bände
tatsächlich weggeworfen wurden, aber man kann wohl von mehreren 10.000
weggeworfenen Bänden ausgehen – wohlgemerkt vollkommen undokumentiert!

Anfang Juni 2006 wurde nun begonnen, eine zweite Halle, die
Turnhalle des Eichstätter Kapuzinerklosters, zu räumen, in der sich
mehrere Tausend weitere Umzugskisten mit historischen Buchbeständen
aus Kapuziner- und Jesuitenbibliotheken befinden. Auch diesesmal
soll wieder alles “Unbrauchbare” weggeworfen werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch, dass die
Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt in ähnlicher Weise wie die
Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner im Jahr 2003 auch drei
Bibliotheken der süddeutschen Jesuiten aus München übernommen
hat. Auch hier handelt es sich um einen großen Bestand, der derzeit in
einer Halle gelagert wird, und dessen Umfang nur geschätzt werden kann
– ich denke, es sind weit über 1000 Bücherkisten. Auch diese Bücher
sollen auf “Relevanz” überprüft und alles “Überflüssige” entsorgt
werden – wie auch immer.

Ich habe sofort die UB (CC an die Hochschulleitung) und die Bayerische Staatsbibliothek um eine Stellungnahme gebeten. Lediglich die Staatsbibliothek teilte mit, dass sie zu anonymen
Beiträgen sich nicht äußere. Ein presserechtliches Auskunftsersuchen blieb unbeantwortet, ob ich gegen die Auskunftsverweigerung Klage vor dem VG München einreiche, habe ich noch nicht entschieden. Da mich kein Dementi erreichte, darf ich von der Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung der anonymen Zuschrift ausgehen.

Materialien zu den verscherbelten Eichstätter Kapuzinerbüchern finden sich unter:
http://log.netbib.de/index.php?s=kapuzi

Hier werden unter anderem wertvolle Bücher dokumentiert, die aus den Bibliotheken bayerischer Kapuziner stammen und im Antiquariatshandel zu finden sind.

Im Juli 2006 fand ich im ZVAB zahlreiche frühneuzeitliche Drucke des Antiquariats Thomas Haker Berlin mit dem Schlagwort Kapuziner (auch jetzt noch teilweise im Angebot). Das Antiquariat bestätigte:

“es sind alles Ausgaben aus bayerischen Kapuzinerklöstern: St.Anton in München, Eichstätt, Vilsbiburg und andere, auch aus Altötting.”

Am 22.4.2004 schrieb ich in netbib und ich nehme die Anschuldigung keineswegs zurück:

“Doubletten werden, sofern es keinen Grund zum Aufbewahren gibt, aussortiert oder an Antiquariate und Buchliebhaber verkauft. Bei den Bänden nach 1800 sind rund 50 Prozent doppelt, bei denen bis 1800 rund ein Viertel”. Kulturgutschänder Dr. Littger (UB Eichstätt) setzt seine Praxis fort, sogenannte Dubletten aus den Kapuzinerbibliotheken zu verscherbeln (Artikel in der Neuen Presse Passau 3.4.2004).

Die Aufdeckung des Skandals, dass die UB Eichstätt in großem Umfang frühneuzeitliche Drucke als angebliche Dubletten an Antiquariate gibt und dadurch eklatant gegen bibliothekarische Grundsätze (siehe die Regeln für kirchliche Altbestandsbibliotheken http://archiv.twoday.net/stories/2804757 ) und buchgeschichtliche Standards verstößt, erfolgte in INETBIB 2002 (nicht 2001):


From: Klaus Graf
Date: Tue, 01 Oct 2002 18:14:32 +0200
Subject: Skandal: UB Eichstaett verhoekert alte Kapuzinerbuecher
Message-ID: <1581D936AB1@zb2.ub.uni-dortmund.de>

Die Vorgaenge um die Nordelbische Kirchenbibliothek haben viele
betroffen gemacht und auch zu Diskussionen im Kreis der kirchlichen
Bibliotheken gefuehrt. Ich habe vor wenigen Tagen hier die
Presseerklaerung von Naurod der katholischen Bibliothekare zitiert, die
sich zum Kulturgueterschutz bekennen:

http://www.akthb.de/presse_2002.htm

Fuer mich selbst schockierend – und ich sollte eigentlich abgebrueht
sein – gilt es nun aber einen krassen Fall aus dem Bereich der
katholischen Orden und des kirchlichen Hochschulwesens zu berichten, der
zu empfindlichen Kulturgutverlusten gefuehrt hat und grossen Schaden an
wertvollen fruehneuzeitlichen Geschichtsquellen angerichtet hat.

Mit Vertrag von 1999 hat die UB Eichstaett die Zentralbibliothek der
bayerischen Kapuzinerprovinz uebernommen. Diese zukunftsweisende
vertragliche Vereinbarung wurde dann auch mit einer Ausstellung
“gefeiert”.

Ende Mai erfuhr ich, dass Baende aus dem Kapuzinerkonvent Eichstaett im
Handel zu finden seien. Es ging dabei um folgende Baende, die ich selbst
gesehen habe und die alte Besitzeintraege aufwiesen:

J�ger, Johann Caspar. Antarcticus, Oder Gr�ndlicher Bewei�, das Herrn
Martini BeersWiderlegung des kurtzen Erberm�nnischen Bewei� Grundlo�
seye. W�rzburg: Sylvester Gassner, gedruckt in der Zinckischen Truckerey
1660. 8�. R�cken mit Marmorpapier bezogen, RSig., Provenienz: Kapuziner
Wemding, spaeter Kapuziner Eichst�tt

Biegeisen, Georg. Mons Myrrhae. Seu brevis instructio de sacramento
poenitentiae. Ingolstadt: Ostermayer 1660. 12�. Ldr. d. Zt. Provenienz:
Kapuziner Eichst�tt

Ich hatte unmittelbar danach Kontakt mit der Bayerische Provinz des
Kapuzinerordens und habe mit dem Guardian des noch bestehenden
Kapuzinerklosters Eichstaett telefoniert und auch mit dem Direktor der
Universitaetsbibliothek Dr. Holzbauer. Eine schluessige Aufklaerung
erfolgte nicht, man gab vor, nichts zu wissen, man koenne sich die
Existenz der Baende im Handel nicht erklaeren. Der Eichstaetter Guardian
gab zu bedenken, dass einzelne Baende vor laengerer Zeit gestohlen
wurden.

Ich gebe die am 6. Juni 2002 an mich abgesandte Mail des Provinzials
wieder; weder die UB Eichstaett noch das Kapuzinerkloster haben sich
schriftlich zur Angelegenheit mir gegenueber geaeussert.

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

vor dem Vertrag unserer Provinz mit der Universit�tsbibliothek der
Katholischen Universit�t Eichst�tt wurde unsere Zentralbibliothek in
Alt�tting
gelagert. Durch unsere personelle Situation waren wir nicht in der Lage,
den gro�en Buchbestand aufzuarbeiten. Unser inzwischen leider
verstorbene
Provinzbibliothekar, P. Dr. Alfons Springhart, hat bis zu seinem Tod
unerm�dlich gesorgt, die immense Menge an B�cher sach- und fachgerecht
zu
bearbeiten. Ein Verkauf der wertvollen B�chern in Antiquariate war in
keiner Weise intendiert und vollzogen. Seit 1966 wurden in unserer
Provinz 19 Niederlassungen aufgel�st. Die Bibliotheken wurden in die
Zentralbibliothek Alt�tting eingelagert. Unser Archivar und Bibliothekar
war bei der Aufl�sung der Bibliotheken jedesmal zur Stelle. Wenn es bei
einer so gro�en Bewegung Unregelm��igkeiten gegeben haben sollte – und
durch Ihre Beobachtung mu� wohl so etwas geschehen sein – dann ist das
nur zu bedauern. Aufgel�ste H�user erfahren Besuche von
unterschiedlichen
Personen mit sehr diversen und manchmal seltsamen Interessen. Eine von
Ihnen vermutete gesch�ftliche Absicht durch unsere Provinz bestand zu
keiner Zeit. �ber Vorg�nge auf dem Gebiet der Schweiz kann ich nichts
aussagen; ich wei� nur, da� die Archivare und Bibliothekare der
Schweizer
Kapuzinerprovinz wie alle anderen der Provinzen auch sehr sorgsam mit
dem Kulturgut umgehen.

Mit herzlichen Gr��en

P. Josef Mittermaier
Provinzial

Danach erfuhr ich, dass auch Baende aus dem Kapuzinerkloster St. Anton
in Muenchen im Handel seien. Gestern erhielt ich die ich die Mitteilung,
da� das Dresdner Antiquariat in Dresden ca. 50-100 gro�formatige alte
Baende aus diversen sueddeutschen Kapuzinerbibliotheken (z.B. Augsburg,
Burghausen, Muenchen) anbietet, darunter mindestens zehn aus dem
Kapuzinerkloster Eichst�tt. Ein Band tr�gt den Kastenstempel:
“Universit�tsbibliothek Eichst�tt” “ausgeschieden” (hss.:) Bauernfeind
(Mitarbeiter der Handschriftenabteilung der UB Eichst�tt).

Im http://ZVAB.COM waren gestern zwei Baende aus dem Kapuzinerkloster
Eichstaett zu finden, darunter auch der folgende:

“Theologie ohne Autor: Die heiligen Evangelien. sehr alt, keine Datums-,
Verlags und Ortsangabe. Leder mit sch�ner Deckelpr�gung, Goldpr�gung,
intensiv abgegriffen, besonders der R�cken, dreiseitiger Goldschnitt,
Gelenke gebrochen, aber fest verbunden, Zustand sonst ordentlich,
exlibris-Aufkleber
(Bibliothek des kapuzienerklosters Eichst�dt),innen teilweise fleckig,
Buchblock tadellos, 18 cm, 288 Seiten und etwa 50 Leerseiten f�r
Notizen,
davon zwei Seiten handschriftlich eng in deutscher Schrift beschrieben,
datiert
auf den 15.9.1621. –
Antiquariat Fuchsm�hle [D-91541 Rothenburg o. d. T.]”

Eine Stellungnahme der Kapuzinerprovinz und der UB Eichstaett wurde zwar
angefordert, hat mich aber bislang nicht erreicht. Ich habe aber bei
einem Telefongespraech heute Nachmittag mit dem Leiter der
Handschriftenabteilung der UB Eichstaett Dr. Klaus-Walter Littger die
folgenden Informationen erhalten.

Da kein Raum fuer die geschlossene Aufstellung der 400.000 Baende
umfassenden Bibliothek gewesen sei und etwa zwei Drittel Dubletten
gewesen seien, habe man sich schon seit der Uebernahme 1999/2000
entschlossen, Mehrfachexemplare im Einvernehmen mit den Kapuzinern an
vertrauenswuerdige Antiquare abzugeben, um mit dem Erloes die
Einarbeitung der Bestaende zu finanzieren. Die Existenz von Buechern aus
dem Eichstaetter Konvent erklaere sich dadurch, dass man dort ebenfalls
schon Altbestaende an Alt-Oetting abgegeben hatte. Er koenne, sagte Dr.
Littger nicht jede x-beliebige Provenienz, die mit dem Eichstaetter Raum
nicht in Beziehung stehe, halten. Eine Inventarisierung der
ausgeschiedenen Buecher sei nicht erfolgt, das habe man personell nicht
leisten koennen.

Eine Nachfrage bei der Bayerischen Staatsbibliothek ergab, dass man dort
von den Verkaeufen nichts wusste, ebensowenig in Wolfenbuettel (in der
Sammlung deutscher Drucke fuer das 17. Jahrhundert zustaendig). Dort
zeigte man sich einmal mehr befremdet darueber, dass solche Verkaeufe
ohne Absprache mit den dafuer zustaendigen Schwerpunktbibliotheken
erfolgten, da die Baende durch die Verdienstspanne des Handels erheblich
teurer wuerden. Dr. Schmalor von der Arbeitsgemeinschaft
Katholisch-Theologischer Bibliotheken bestaetigte, dass auf der Nauroder
Tagung und auch sonst bisher im Kollegenkreis nichts von den
Eichstaetter Verkaeufen bekanntgeworden sei.

KOMMENTAR

Es ist offenkundig, dass die mir gegenueber Anfang Juni von den
angesprochenen Stellen erteilten Auskuenfte grob wahrheitswidrig waren.
Alles spricht dafuer, dass das ganze Unternehmen “unter der Decke”
gehalten werden sollte, dass man kein Aufsehen, alles vertuschen und
verheimlichen wollte.

Wer heute noch nicht begriffen hat, dass es bei historischen
fruehneuzeitlichen Bibliotheken (seien es protestantische
Kirchenbibliotheken, seien es Klosterbibliotheken) keine “Dubletten”
geben kann, hat bei der Betreuung historischer Altbestaende nichts zu
suchen – man sollte ja auch nicht den Bock zum Gaertner machen.

Historische Kapuzinerbibliotheken, an sich schon durch die
Saekularisation empfindlich getroffen, sind wichtige Quellen fuer die
Kirchen- und Geistesgeschichte des katholischen Raums in der fruehen
Neuzeit. Exemplarisch sei nur auf

http://www.kath.ch/skz/geschichte/gesch20.htm

verwiesen. Die alten Besitzeintraege und handschriftlichen Vermerke
machen jeden Band zu einem Einzelstueck, das immer auch im Verbund mit
der ganzen Bibliothek zu sehen ist.

Werden solche alten Drucke undokumentiert – also ohne beispielsweise die
Titelblaetter und Besitzeintraege/handschriftlichen Beigaben
durchzukopieren – als vermeintliche Dubletten oder Mehrfachexemplare in
den Handel gegeben, so wird damit eine wissenschaftliche Quelle und ein
Kulturdenkmal ZERSTOERT. Die ganze sueddeutsche Bibliothekskultur des
Kapuzinerordens wird auf diese Weise der serioesen wissenchaftlichen
Forschung entzogen – eine beispiellose Schande. Zwar hat es in der
Schweiz mit der Aufloesung der Klosterbibliothek der Kapuziner von
Dornach bereits einen “Suendenfall” gegeben, aber im Bereich der
katholischen Bibliotheken ist die Eichstaetter Kulturbarbarei in der
juengeren Geschichte ohne Beispiel.

Wenn es denn unabweisbare Sachzwaenge hinsichtlich nicht vorhandener
Ressourcen gegeben hat, wieso hat man in Eichstaett nicht das Gesprach
mit anderen Bibliotheken, mit Kollegen gesucht, um eine bessere Loesung
zu finden, die nicht auf die undokumentierte Zerstoerung historischer
Aussagewerte hinauslaeuft? Wieso geht man – ob raffgierig oder mit
besten Absichten, sei dahingestellt – einen Vertrag ein, wenn man von
vornherein weiss, dass man die ueblichen wissenschaftlichen Standards
bei der Erhaltung von Kulturgut nicht einhalten kann? Wieso fuegt man
der Forschung einen immensen Schaden zu, ohne zu bedenken, was das fuer
das Ansehen des kirchlichen Bibliothekswesens bedeutet?

Die Kapuziner sind ein Orden paepstlichen Rechts, kein deutscher Bischof
hat ihnen irgend etwas zu sagen. Aber die UB Eichstaett verwahrt
teilweise staatliche Bestaende, steht zwischen Kirche und Staat. Was
geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Aber man kann
versuchen, die Verkaeufe zu stoppen und mit lauten Protesten dafuer zu
sorgen, dass kuenftig der Erhalt wertvollen Kulturguts mit mehr
Sensibilitaet betrieben wird. Wer wird denn das fromme Lippenbekenntnis
von Naurod noch ernst nehmen, wenn das Eichstaetter Sakrileg Schule
macht (oder, konfessionell ausgewogen, die Hamburger Causa NEKB)?

Dr. Klaus Graf
http://www.uni-koblenz.de/~graf#kulturgut

[nun: http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf }

[Zweiter Beitrag in 2 Teilen]

From: Klaus Graf
Date: Sun, 20 Oct 2002 04:53:27 +0200
Subject: Skandal: UB Eichstaett verhoekert Kapuzinerbuecher (1)
Message-ID: <3DB21AA7.1E3E@uni-koblenz.de>

Liebe Listenmitglieder,

am 1. Oktober habe ich hier in INETBIB das Resultat meiner Recherchen
zum skandaloesen Umgang der UB Eichstaett mit der ihr anvertrauten
Zentralbibliothek der Kapuziner vorgestellt.

http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200210/20021001.html#

Es kann meines Erachtens keinem Zweifel unterliegen, dass die
Eichstaetter Vorkommnisse – ebenso wie im Fall Donaueschingen oder NEKB
– die folgenden Kriterien fuer einen Skandal im Bereich des
Kulturgutschutzes erfuellen:

1. keine Offenheit und Transparenz des Verfahrens

2. ein gravierender Verlust schuetzenswerter Buchbestaende, Missachtung
des Provenienzprinzips durch obsoletes “Dublettendenken”

3. keine vorrangige Anbietung an andere Bibliotheken

4. keine detaillierte Ersatzdokumentation exemplarspezifischer Details.

Ich gehe nun auf die Erwiderung von Herrn Littger ein, der sich meiner
unmassgeblichen Meinung nach als absolut ungeeignet erwiesen hat,
Altbestaende zu betreuen.

Littger, Dr. Klaus Walter schrieb am 9. Oktober hier in INETBIB:
>
> Lieber Herr Schmalor,
>
> laut INETBIB-Mitteilung eines Dr. Klaus Graf wissen Sie nicht, da�
> die
> UB Eichst�tt Dubletten aus dem �bernommenen Bestand
> bayerischer
> Kapuzinerbibliotheken verkauft. Das kann ich eigentlich nicht
> glauben,
> haben wir doch wiederholt dar�ber gesprochen; au�erdem habe ich
> den
> Sachverhalt ausf�hrlich in einem Beitrag dargestellt, der im 1.
> Jahrgang (2000) des von uns beiden mitherausgegebenen
> Jahrbuchs
> Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen erschienen ist. Da� man
> an den
> zust�ndigen Stellen der Bayerischen Staatsbibliothek nichts davon
> wisse, wie es in derselben Mitteilung hei�t, trifft nicht zu. Da� es
> in Wolfenb�ttel unbekannt sei, bezweifle ich; denn sonst m��ten
> sich
> die dortigen Kollegen fragen lassen, warum sie unser Jahrbuch,
> das sie
> ja beziehen, nicht lesen. Da� Dr. Graf den Artikel nicht kennt, wie
> er
> mir telefonisch versicherte, steht auf einem anderen Blatt.

Klaus Walter Littger, Die �bernahme der Zentralbibliothek der
Bayerischen Kapuziner in Alt�tting durch die Universit�tsbibliothek
Eichst�tt, in:
Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 1 (2000), S. 133-140

Es trifft nicht zu, dass der Sachverhalt dort “ausfuehrlich” dargestellt
wuerde.

Der Beitrag beginnt mit der Feststellung, dass “Migration” seit jeher
fuer Bibliotheksbestaende typisch sei und die Bestimmung von
Provenienzen massgeblich zu jeder Bibliotheksgeschichte gehoere. In
ungewoehnlichem Ausmasse haetten Kapuzinerkonvente seit einem Dekret
Papst Innozenz X. von 1648 Dubletten und wenig benoetigte Buecher
ausgetauscht haetten, weshalb es schwierig, ja teilweise unmoeglich sei,
fuer einen bestimmten Zeitpunkt den Besitzer eines zwischen
verschiedenen Klosterbibliotheken gewanderten Buchs zu bestimmen.

Littger (L.) geht dann auf die Eigentumsverhaeltnisse ein, denn der
Freistaat Bayern betrachtet alles als sein Eigentum, was ihm durch die
Saekularisation 1802ff. zugefallen ist, also auch Buecher der z.T. bis
heute noch bestehenden bayerischen Kapuzinerkonvente. Aus pragmatischen
Gruenden werden bis 1802 erschienene Buecher, die danach im Besitz eines
sog. “Aussterbeklosters”/Zentralklosters waren, als staatliches Eigentum
der als Depositum von der UB Eichstaett verwalteten Staatlichen
Bibliothek Eichstaett zugewiesen (S. 137).

Er verweist auf die Aufloesung des Wemdinger Konvents 1990, deren
saekularisierte Bestaende in die Studienbibliothek Dillingen abgeliefert
werden mussten, und auf die Aufhebung des Dillinger Konvents 1992, deren
nichtstaatlicher Anteil 1993 von der UB Eichstaett uebernommen wurde:
“In der Universit�tsbibliothek Eichst�tt nicht Vorhandenes wurde ihr
geschenkweise �berlassen, das �brige durch die Universit�tsbibliothek
zugunsten des Ordens verkauft” (S. 134).

Seit 1994 erfolgte ein Abgleich der UB-Bestaende mit der
Zentralbibliothek in Altoetting, die P. Alfons Sprinkart bis zu seinem
Tod am 17.9.1997 betreute (s. auch Artikel Altoetting im Handbuch der
hist. Buchbestaende in Dtl. XI, 1997, 20f., in dem Littger uebrigens
selbst ueber den Bestand des Kapuzinerklosters Eichstaett schrieb). Am
25.6.1999 schloss dann die Bayerische Kapuzinerprovinz einen
Ueberlassungsvertrag mit der Kath. Univ. Eichstaett. Der letzten Endes
in Eichstaett gelandete Bestand, schreibt L., duerfte “nach einer ersten
Aussonderung von Dubletten und stark schimmelbefallenen Bestaenden” gut
300.000 Baende umfassen. Im Abschnitt “Bearbeitung” rechnet L. mit einer
Erschliessung der Bestaende in einem Zeitraum von zehn Jahren durch die
Handschriftenabteilung (Baende vor 1800 nach RAK-Alte Drucke). Nach
nochmaligen Ausfuehrungen zur Eigentumsfrage folgt ein mit “Dubletten”
ueberschriebener Abschnitt, der 15 Druckzeilen umfasst. Den Schluss
bilden Angaben zum Bestand (im OPAC unter Erscheinungsform “a�”
abrufbar), u.a. ca. 80 Inkunabeln, und eine Liste der Kloester der bay.
Provinz.

Was steht nun im Abschnitt ueber die Dubletten? Die ZB Altoetting sei
ein Konglomerat “aus mehreren teilweise deckungsgleichen
Bibliotheksbestaenden aufgehobener Konvente”: “Schon der Bibliothekar
der Zentralbibliothek hatte daher zahlreiche Dubletten ausgesondert und
verkauft. Bei der �bernahme der Bibliothek fand sich ein eigener
Dublettenbestand von ca. 40.000 B�nden, die noch w�hrend des Umzugs
verkauft wurden. Auch weiterhin werden Dubletten in der Regel
ausgesondert. Der Erl�s kommt den Erschlie�ungskosten zugute”.

In “Empfehlungen” von 1998 werde davon ausgegangen, dass rund ein
Drittel aus der Zeit vor 1800 stammt, wovon sich in Eichstaett etwa die
Haelfte als Dubletten erweisen duerfte. Bei den neueren Bestaenden liege
dieser bei 70 %. Genauere Schaetzungen seien nicht moeglich gewesen,
vermutlich liege der Anteil “her noch h�her” (S. 137f.).

Man muss schon sehr aufmerksam lesen, um aus diesen Ausfuehrungen den
Schluss zu ziehen, dass die UB Eichstaett auch vor 1800 erschienene
Baende als vermeintliche “Dubletten” in grossem Umfang vermarktet. Ueber
das Verfahren bzw. eine vorherige Anbietung an oeffentliche oder
kirchliche Bibliotheken, ueber die Dokumentation der Provenienzen kein
Wort!

— Forts. folgt

[Fortsetzung]

> Offenbar, lieber Herr Schmalor, haben Sie n�mlich nicht bemerkt,
> da�
> wir ins Visier eines Strategiespiels “Hybride Bibliothek” geraten
> sind. Der Spieler hat nur den Terminus “hybrid” mi�verstanden. Das
> Spiel ist ziemlich einfach und kann, da alle Bibliotheken Dubletten
> verkaufen, endlos weitergespielt werden. Unser Spieler spielt schon
> seit Jahren.

Diese Bemerkung wuerde ich, wenn ich sie denn verstuende, vermutlich
duemmlich finden. Getroffene Hunde bellen.

Vermutlich spiele ich dieses angebliche Strategiespiel, ohne es zu
wissen. Was die Problematik der Mischbibliothek (“hybride Bibliothek”)
aus traditioneller und digitaler Bibliothek hier fuer eine Rolle spielen
soll, ist mir unklar. Mir geht es seit 1999, wie auf meiner Homepage
unter

http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut

[aktuelle URL s.o.]

dokumentiert, um den Schutz von bedrohtem Kulturgut.

Zum Schlagwort hybride Bibliothek lese man:

http://archiv.ub.uni-marburg.de/sonst/2001/0002/welcome.html

> Deshalb finde ich es schade, da� Sie nicht geantwortet haben:
> “Nat�rlich wei� ich das. Und das f�gt sich auch durchaus in
> unsere Nauroder Erkl�rung. Denn wir verkaufen alle, soweit das
> damit vereinbar ist, Dubletten.” Unser Spieler h�tte sich daraufhin
> rasch neu positioniert und wahrscheinlich alle kirchlichen
> Bibliotheken als unzuverl�ssig, ja “skandal�s” qualifiziert. Aber Sie
> h�tten damit einen gewissen Schutzwall gegen�ber �hnlichen
> Attacken um
> unsere vielen kleinen Mitgliedsbibliotheken gezogen.
>
> Eichst�tt verkraftet das. F�r uns hat das Ganze sogar den Vorteil,
> da�
> wir uns wieder einmal der Korrektheit unseres Vorgehens
> vergewissern
> mu�ten:
>
> Die Kapuziner haben n�mlich von jeher ein eigenes Verh�ltnis zu
> ihren Bibliotheken. Die Constitutionen dieses Bettelordens
> beschr�nkten den Buchbestand ihrer Bibliotheken auf das f�r den
> Orden und seine T�tigkeiten Notwendige, namentlich seelsorglich-
> homiletische Literatur und Hilfsmittel. Nicht Erforderliches soll
> ausgeschieden werden. Darum hatten alle alten Konvente,
> vornehmlich
> auf den Dachb�den, (Abstell-)R�ume mit ausgesonderten B�chern.
> Au�erdem sollten andere, z.B. neugegr�ndete Konvente nach
> Kr�ften mit
> Literatur unterst�tzt werden. Das f�hrte zu einer oft verwirrenden
> Wanderung von B�chern innerhalb einer Provinz, z.B. von Eichst�tt
> nach
> Neumarkt/OPf. und nach Wemding und wieder nach Eichst�tt,
> wobei die
> Eintr�ge, soweit �berhaupt vh., i.d.R. undatiert sind, die Reihenfolge
> also auch anders gelaufen sein kann: Was wann wo war, ist meist
> nicht
> mehr rekonstruierbar, es sei denn �ber Kataloge. Wichtig ist es
> daher
> vor allem zu wissen, welche B�cher in der Provinz vorhanden waren
> (innerhalb der ja auch die fratres rege wechselten) – und das halten
> wir heute bei den Rechnungen fest. �hnlich sind die Kapuziner seit
> Errichtung ihrer Zentralbibliothek in Alt�tting verfahren: Zum einen
> wurde (und wird) weiterhin ausgetauscht, zum anderen wurden
> nicht nur
> die Bibliotheken aufgehobener Konvente, sondern auch
> “�berfl�ssige”
> Werke aus weiterhin bestehenden Konventen in die
> Zentralbibliothek
> gegeben. Dort wurden, soweit der eine Bibliothekar �berhaupt in der
> Lage war, die Menge zu �berschauen, immer wieder Dubletten
> ausgesondert und verkauft. Bei der �bernahme der Zentralbibliothek
> nach Eichst�tt lag ein Bestand von mehreren 1.000 Dubletten dort,
> den wir
> vertragsgem�� noch von Alt�tting aus verkauft haben.
>
> Nach diesen Prinzipien: Erschlie�ung der Titel in allen
> vorhandenen Auflagen f�r die Zentralbibliothek, deren Funktion
> heute die UB Eichst�tt wahrnimmt, dabei Aussonderung der
> �berz�hligen Exemplare, verfahren wir, den Eigent�mlichkeiten der
> Provenienz entsprechend, nun auch in Eichst�tt. Nat�rlich behalten
> wir
> in Sonderf�llen wie z.B. Inkunabeln oder Werken mit besonderem
> intrinsischen Wert auch die Mehrfachexemplare. Unsere
> Verfahrensweise
> ist also speziell auf diesen Bibliothekstyp abgestellt.
> Benediktinerbibliotheken z.B. ( etwa die von St. Walburg in
> Eichst�tt,
> die wir ja vor einigen Jahren einschlie�lich des vors�kularen
> Bestandes vollst�ndig erfa�t haben) oder F�rstenbibliotheken d�rften
> so nat�rlich nicht behandelt werden. Da ist das Verh�ltnis zum Buch
> bzw. zur Bibliothek eben ganz anders – weshalb ja auch z.B. eine
> Zentralbibliothek einer Benediktinerprovinz unvorstellbar w�re.
>
> Lieber Herr Schmalor, ich hoffe, Sie verstehen, da� ich Ihnen auf
> diesem Wege schreibe. Durch Feiertage und Dienstreisen komme ich
> leider erst heute dazu.
>
> Mit besten Gr��en,
> Ihr Klaus Littger

Alle Bibliotheken verkaufen Dubletten, das ist wahr. Aber doch nicht aus
schuetzenswerten Altbestaenden! Es geht hier doch nicht um dutzendfach
vorhandene Werke des spaeten 19. oder 20. Jahrhunderts, die natuerlich
ohne weiteres ausgeschieden werden koennen, wenn sie nicht einem als
Gesamtheit schuetzenswerten geschlossenen Bestand angehoeren (z.B. einer
bedeutenden Gelehrtenbibliothek) oder handschriftliche Eintraege
aufweisen. Aber selbst dann sollten bei einer Aussonderung Titel und
Provenienz (soweit durch Exlibris etc. erkennbar) dokumentiert werden.

Der sog. Dublettenverkauf bei Altbestaenden ist seit der spektakulaeren
oeffentlichen Auseinandersetzung zwischen Halm (BSB Muenchen) und Ruland
(UB Wuerzburg) ueber die Muenchner Inkunabeldublettenverkaeufe im 19.
Jh. offenbar ein Tabu-Thema des Bibliothekswesens. Alle tuns, aber
niemand wills gewesen sein. Mir ist glaubhaft zu Ohren gekommen, dass
auch die HAB Wolfenbuettel vor der Amtszeit von Raabe Mehrfachexemplare
ausgesondert hat und dass die hochgeruehmte Johannes a Lasco Bibliothek
in Emden heute noch so verfaehrt. Aus meiner Dissertation kann ich ein
schlagendes Beispiel fuer einen unsinnigen Dublettenverkauf der LB
Stuttgart Anfang des 20. Jh. anfuehren: sie hat ein landesgeschichtlich
bedeutsames Mehrfachexemplar einer Lirer-Inkunabel nach New Haver
verkauft, siehe

http://www.uni-koblenz.de/~graf/heinr.htm#t67

[ http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm#t67 ]

Es gibt aber zum Dublettenverkauf, sweit ich weiss, keine
uebergreifenden Forschungen.

Aus der Sicht der Wissenschaft darf ich einen Text des Hamburger
Kirchenhistorikers Johann Anselm Steiger anfuehren, der ja vehement
gegen die Verkaeufe aus der NEKB protestiert hat:

“Immer mehr Wissenschaftler, die aus gedruckten Quellen des 16. bis 18.
Jahrhunderts zitieren, geben neben den bibliographischen Angaben auch
das Exemplar, das sie verwendet haben, an. Das hat seinen guten Grund:
Was fr�hneuzeitliche Drucke angeht, hat man bis zum schlagenden Beweis
des Gegenteils von der Pr�misse auszugehen, da� es Doubletten nicht
gibt. Ein solcher Beweis aber l��t sich keineswegs auf den ersten oder
zweiten Blick, h�ufig auch nicht durch den Vergleich der sog.
Fingerprints, sondern nur durch m�hsame Kollation, d.h. durch
detaillierte textkritische Arbeit, etwa innerhalb eines
Editionsprojektes, erbringen. Von enormem Quellenwert sind zudem nicht
nur Besitzeintr�ge, sondern auch auf den ersten Blick unerhebliche (und
den antiquarischen Marktwert meist verringernde!) Anstreichungen bzw.
Marginalien, die selbst dann von rezeptionsgeschichtlichem Interesse
sein k�nnen, wenn es nicht m�glich ist, den Autor dieser Paratexte zu
identifizieren.”

Die allermeisten wissenschaftlichen Bibliotheken wuerden heute davon
ausgehen, denke ich, dass der Bereich des historischen Bucherbes, der
Altbestaende im Sinne des Handbuchs der historischen Buchbestaende
“sakrosankt” ist und nicht durch Verkaeufe geschmaelert werden darf.
Eichstaett sieht das allerdings anders, und verstoesst damit gegen alle
vier von mir genannten Kriterien.

1. Transparenz: Sowohl die telefonischen Auskuefte um den 1. Juni herum
als auch die Mail des Provinzials entsprechen nicht der Wahrheit. Wieso
hat man mich damals nicht auf den wahren Sachverhalt hingewiesen bzw.
auf die Publikation von Littger 2000? Der Provinzial legt auf einen
weiteren Schriftverkehr mit ihm keinen Wert, wie er mir per Mail
mitteilte, da ich seine Mail ungenehmigt verwendet haette. Ich begruesse
das, denn auch ich moechte mit Leuten, die mich anluegen und denen
Gottes Gebot so wenig bedeutet, nichts zu tun haben.

Ich kann nun nicht detailliert offen legen, mit wem ich vor meiner Mail
an INETBIB gesprochen habe. Aber diese Gespraeche hatten keinerlei
Anhaltspunkte dafuer ergeben, dass die Eichstaetter Vorgaenge allgemein
bekannt waren. So wurde auch in Naurod nicht ueber Eichstaett
gesprochen.

Bei Dublettenverkaeufen denkt man nun einmal nicht an historische
Bestaende vor 1800, sondern an modernes Schrifttum.

Ich selber habe ja einen Band gesehen, der einen Besitzeintrag des
Konvents Wemding aus dem 17. oder 18. Jh. enthielt und der zuletzt im
Kloster Eichstaett (einem Zentralkloster) war, also nach dem o.g.
Kriterium EIGENTUM des Freistaats Bayern zu gelten hatte. Daher traegt
die Generaldirektion der Bayerischen Staatsbibliothek eine
Mitverantwortung, denn sie muss die Altbestandsverkaeufe aus Eichstaett
auch hinsichtlich der staatlichen (vermeintlichen) Dubletten genehmigt
haben. Merkwuerdig nur, dass man davon in der Handschriftenabteilung
nichts davon wusste, als ich mich dort erkundigte …

Zweites Beispiel aus dem ZVAB: “Theologie ohne Autor: Die heiligen
Evangelien. sehr alt, […]
exlibris-Aufkleber
(Bibliothek des kapuzienerklosters Eichst�dt) 288 Seiten und etwa 50
Leerseiten f�r Notizen, davon zwei Seiten handschriftlich eng in
deutscher Schrift beschrieben, datiert auf den 15.9.1621”.

Wer kaeme auf die aberwitzige Idee (ausser einem Herrn Dr. L.), in einem
solchen (ebenfalls staatlichen) Band mit einem handschriftlichen Text
eine Dublette statt ein MANUSKRIPT (mit angebundenem Druck) zu sehen? Im
angloamerikanischen Raum gibt es eigene Forschungskataloge fuer
Bestaende mit Marginalien – aber die UB Eichstaett verhoekert derlei
munter als “Dublette”.

Kriterium 2 ist klar erfuellt, es wurde wertvolles Kulturgut geopfert.
Ob die Ausfuehrungen von L. zur Bibliothekssorge der Kapuziner zutreffen
oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Richtig ist, dass fuer eine
Rekonstruktion der Bibliotheken einzelner bayerischen Kapuzinerkonvente
nun einmal von dem Bestand ausgegangen werden muss, der ihnen durch
Besitzvermerke oder Kataloge zugewiesen werden kann. Wer den
Gesamtbestand nach dem Dublettenprinzip ausduennt, zerstoert eine
historische Quelle. In seinem Beitrag von 2000 sagt L. ja auch, dass
eine Provenienzbestimmung “teilweise” unmoeglich sei. Schweizer
Kapuzinerbibliotheken (Zug, Luzern) konnten aber durchaus als wichtige
geistesgeschichtliche Quellen erforscht werden – was absurd waere, wenn
die Fluktuation jegliche wissenschaftliche Aussage verunmoeglichen
wuerde.

Nun muessten wir eigentlich dankbar sein ueber alles, was uns von
historischen Kapuzinerbibliotheken uebrig geblieben ist, denn bei der
Saekularisation galten diese als Horte des Obskurantismus und wurden von
den zustaendigen Beamten oft restlos dezimiert. Man lese beispielsweise
P. Bonaventura von Mehr, Das Predigtwesen in der k�lnischen und
rheinischen Kapuzinerprovinz, Roma 1945, S. 323-325. Das
Bibliothekswesen der Kapuziner kann nicht als gut erforscht gelten, z.B.
fehlt ein Artikel im LGB�. Das angeblich so korrekte Vernichtungswerk
der UB Eichstaett setzt mit dem Deckmaentelchen der ganz anderen
Bibliothekskultur diesen Ordens die damalige Barbarei im 21. Jahrhundert
fort.

Und warum hat man sich ueberhaupt an den Altbestaenden vergriffen und
nicht erst die modernen “Dubletten”, die man vielleicht auch als solche
ausscheiden durfte, entfernt, womit man doch erheblich mehr Platz
gewonnen haette? Offenbar, weil man auf das durch Antiquariatsverkaeufe
zu erzielende Geld scharf war.

Kriterium 3 ist auch erfuellt, denn von einer vorrangigen Anbietung an
andere Bibliotheken verlautet nichts. Aus Wolfenbuettel wurde ich
nachtraeglich in privater Mail angegriffen: Die Sammlung deutscher
Drucke habe durchaus Bestaende des 17. Jh. aus Kapuzinerbibliotheken
erwerben koennen und somit etwas davon gewusst. Aber aus Antiquariaten!
Und unabhaengig davon, wie guenstig die Kaeufe waren, bleibt es eine
eklatante Verschwendung von Steuergeldern, wenn die fuer Barockdrucke
zustaendige Bibliothek nicht direkt und damit guenstiger bei einer
anderen oeffentlichen Bibliothek erwerben kann.

Ebensowenig hat – Kriterium 4 – eine Dokumentation exemplarspezifischer
Eigenheiten stattgefunden. Es genuegt eben nicht, dass man aus den
Rechnungen ersehen kann, wie L. oben schreibt, was Besitz der ZB war.
Wenn man schon nicht alles meint behalten zu koennen, sollte man immer
versuchen, den Schaden fuer die Wissenschaft durch vorherige
Dokumentation (Kopieren der Titelblaetter, Besitzeintraege usw.) so
gering wie moeglich zu halten. In Eichstaett: Pustekuchen! Man habe
dafuer kein Personal. Aber haette man sich denn nicht solange Zeit
lassen koennen, wenn man die ganze Sache ohnehin langfristig angehen
musste?

FAZIT:

Eine alte Regel des kanonischen Rechts lautet: Wer schweigt, stimmt zu.
Hier ist das Forum, mir laut zu widersprechen, wenn ich mich irren
sollte – insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Auffassung in
wissenschaftlichen Bibliotheken, dass Altbestaende und inbesondere alle
Bestaende vor 1800 – unabhaengig von ihrem angeblichen
Dublettencharakter – NICHT in den Handel gegeben werden duerfen.

Von der UB Eichstaett ist zu fordern:

1. Keine weiteren Verkaeufe aus den Kapuzinerbibliotheken aus dem
Bestand vor 1802 mehr!

2. Ausscheidung juengerer sog. Dubletten nur in einem transparenten
Verfahren durch vorrangige Anbietung an andere Bibliotheken und unter
Dokumentation ihrer Provenienz.

Wer diese Forderungen unterstuetzen moechte, kann dies gegenueber seiner
Magnifizenz, dem Praesidenten der KU Eichstaett Prof. Dr. Ruprecht
Wimmer mailto:praesident@ku-eichstaett.de tun.

Ergaenzend sollte in den kirchlichen, aber auch anderen Bibliotheken und
den dafuer zustaendigen Gremien kritisch und ausfuehrlich ueber die
sogenannten Dublettenverkaeufe gesprochen werden. Ich kann nur aus der
Sicht des Wissenschaftlers wiederholen, dass heute keine Bibliothek mehr
das Recht hat, in schuetzenswerten, weil wissenschaftlich wertvollen
historischen Buchbestaenden mit dem im Ansatz verfehlten
Dublettenargument zu wildern.

Kontaktaufnahme mit dem kath. Verband: via http://www.akthb.de.

Dr. Klaus Graf

Der Umgang der UB Eichstätt mit den Kapuziner-Altbeständen ist absolut indiskutabel und für mich ein Verbrechen (das leider nach herrschender Lehre im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen ist).

Man vergleiche aber § 304 StGB:

§ 304
Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die verantwortlichen Bibliothekare der UB Eichstätt tun genau dies: Sie zerstören Gegenstände der Wissenschaft in einer öffentlichen Sammlung.

Es ist Unding, dass die Fachwelt genau weiss, was in Eichstätt geschieht (spätestens seit meiner Mitteilung in INETBIB), aber wegschaut. Dass jemand wie Dr. Staecker (HAB Wolfenbüttel) sich zwar wegen der von mir in INETBIB aufgedeckten NEKB-Causa echauffiert hat, aber in Sachen Kauzinerbücher keinerlei Handlungsbedarf sah, ist einfach nur erbärmlich. Kapuzinerbibliotheken sind ebenso wie andere Klosterbibliotheken Geschichtsquellen, die nicht undokumentiert im Handel verscherbelt werden dürfen!

Update im Kommentar.

Das Jahr der Lakaien

Eine treffende Glosse schrieb unter diesem Titel Uli Fricker (Südkurier vom 29.12.2006). Auszug:

Das spannendste Kapitel im Jubeljahr steuerte die Gegenwart bei. Es ist das Ringen um die (angeblich) badischen Kunstschätze, das der Landespolitik das Krönchen aufsetzte. Die Frage, wem die kostbaren Altäre und Handschriften nun gehören, sollte nicht das Adelshaus beantworten. Dieses ist selbst Partei und nicht Schiedsrichter in dem Kaufvorhaben. In den Streit um die Kulturgüter sind alle Zutaten gemischt, die ein spannender Roman benötigt. Wer einem Ausländer aus einem wirklich republikanischen Land erklären will, was Adel ist und was er darstellt, der möge ihm nur von dem geplanten Transfer erzählen. Der Besucher wird den Kopf schütteln.

Warum gestaltet sich der Handel so langwierig? Bilder, müsste man meinen, sind Wertgegenstände wie andere auch. Der Schlüssel liegt im Verhältnis vieler Stuttgarter Politiker zu den führenden Aristokraten im Südwesten. Diese lassen sich – schriftlich sowie mündlich – noch immer mit den überkommenen Titeln anreden. Für die ehemals regierenden Häuser Baden und Württemberg lautet die Anrede, die man bei Hof noch immer gerne hört, “Königliche Hoheit”, und schriftlich erhält er das Kürzel “SKH”. Eine Titulatur, die für Baden bereits 1806 ein Potemkinsches Dorf war, da der Großherzog nie König sein durfte und bereits Zeitgenossen über Karl Friedrichs Großmannssucht schmunzelten.

Nun dienen die alten Rangformeln ja nicht der Verkleidung. Dahinter verbergen sich klare Ansprüche. Wenn Oettinger und seine Ratgeber dem Haus Baden so untertänig kommen, mag das dem Selbstgefühl schmeicheln. Der Sache – es geht um bescheidene 70 Millionen – aber schadet der zeremonielle Bückling. Auch gesetzlich ist der Fußfall nicht gedeckt: “SKH” und andere devote Floskeln sind 1919 abgeschafft worden. Zu Recht. Umso peinlicher ist es, wenn regierende Demokraten dem Hochadel im gestreckten Bückling begegnen. Die Gefahr, die Interessen der Landeskinder schlecht zu vertreten, erhöht sich mit wachsender Bodennähe. Der Lakai ist unfrei. Wenn das Jubiläumsjahr in seine letzten Tage eintritt, darf man einen höflichen – nicht höfischen! – Wunsch nach Stuttgart richten: Mehr gutbürgerliches Rückgrat, meine Herren! Vor dem Gesetz sind alle gleich, sogar die geschätzten Nachfahren der ehemals regierenden Häuser.

http://www.suedkurier.de/region/verschiedene/art2940,2381611.html?fCMS=d030f116805b4813c84f16611efe7809

Editorial der PapierRestaurierung zu den Karlsruher Handschriften

Herrn Jaworek danke ich für die Veröffentlichungsgenehmigung:

Quelle: PapierRestaurierung – Mitteilungen der IADA (Internationale Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren), Dezember 2006, Vol. 7, No. 4

Wolfgang Seidel

Papier, Presse und Politik

In den vergangenen Monaten berichteten deutsche Zeitungen ausführlich von dem möglichen Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Weitschweifend kommentierten sie das Possenspiel der baden-württembergischen Landesregierung, die ausgerechnet in der Stadt ihren Sitz hat, in der der Verlag Ihrer Zeitschrift angesiedelt ist: Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger und Bernhard Erbprinz von Baden hatten in aller Stille einen Plan geschmiedet, nach welchem das Haus Baden „für alle Zeit” auf historische Kunstschätze aus staatlichen Museen im Wert von mindestens 250 Mio. Euro verzichten wollte. Diese werden vom ehemaligen Großherzogtum seit Jahren als Eigentum beansprucht, die Rechtslage ist jedoch ungeklärt. Im Gegenzug sollten wertvolle Stücke aus der etwa 4.200 Stück umfassenden historischen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe versteigert werden. Der Erlös von erhofften 70 Mio. Euro wäre dem finanziell angeschlagenen Adelshaus zugute gekommen. Absicht war, aus einem Teil des Erlöses in Form einer noch zu gründenden Stiftung den Erhalt des Schlosses und des Münsters der Markgrafenfamilie in Salem zu finanzieren.

Eigentlich wollte Ministerpräsident Oettinger die Öffentlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Verkauf des „Bibliotheksguts” informieren. Doch die Presse war schneller. Und umgehend folgte Kritik von amerikanischen und britischen Professoren in einem offenen Brief an die Adresse der Landesregierung ( http://cgi-host.uni-marburg.de ~mrep/brief ). Darin äußerten sie sich entsetzt über deutsche Kulturpolitik nach Hausmacherart und nannten das Vorhaben „einen skandalösen Plan”. In Baden-Württemberg stünde „die Vergangenheit zum Verkauf – und das zu Schleuderpreisen”. Ein derart gewachsener Bestand sei ein „Repositorium von Erinnerung”, das nicht zerfleddert werden darf. Einwände kamen auch von der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe selbst. Mit der „Rückgabe” der Handschriften an das Adelshaus würde die Institution ihre überregionale Bedeutung einbüßen, so Direktor Peter Mi-chael Ehrle. „Das ist für uns das Ende als Forschungsbibliothek. Wir sind dann nur noch eine ganz normale Bibliothek”, sagte Ehrle. Auf der Website der Bibliothek sind zahlreiche Bürger, die ähnlich denken, der Aufforderung nachgekommen, ihrem Unmut Luft zu verschaffen. (Eine Gesamtübersicht der im Internet zugänglichen Beiträge zum vorliegenden Fall s. unter
http://archiv. http://twoday.net/stories/2895938 ).

Günther Oettinger zeigte zunächst wenig Einsicht, indem er herablassend feststellte, daß die Kritik am Vorhaben seiner Regierung nur im Kulturteil der Zeitungen und nicht in deren Wirtschaftsteil stehe, daher also unbedeutend sei. Ähnlich reagierte Justizminister Ulrich Goll, der sich darüber beschwerte, daß „Zukunftprojekte … für das alte Papier, das in Kellern liegt”, zurückgestellt werden müßten. Inzwischen hat die Landesregierung mit dem sog. 3-Säulen-Modell eine neue Lösung auf der Hand: Im genannten Fall sollten 30 Mio. Euro zum einen durch die Landesstiftung, zum zweiten durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs in Abzweigung der Ankaufsetats von Museen und Bibliotheken des Landes und zum dritten durch Sponsoren aus der Wirtschaft und durch Beiträge privater Spender erbracht werden, die Kunstwerke von Rang ankaufen und diese als Dauerleihgaben zur Verfügung stellen. Das ist kurz gedacht: Zum einen führt dies zu einer unguten Diskussion unter den Institutionen, die ohnehin sparen müssen; da sind Reibungen vorherzusehen. Zum anderen sind die Werke nicht für immer gerettet, falls unterstützende Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Dann könnte das „Investment in Kunst” schnell zur beweglichen Konkursmasse werden.

Zwar geriet die Diskussion durch diesen Vorschlag für den Moment aus den Schlagzeilen, doch jenseits kultureller Highlights bleibt zu befürchten, daß der Einsatz für Kulturgüter, mit welchen sich politisch Verantwortliche in guten Zeiten gerne schmücken, ohne öffentliche Aufmerksamkeit bei finanziellen Engpässen gefährdet ist – trotz verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und der Mahnung durch das Drama in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu Weimar. In jedem Fall muß alles getan werden, um eine Zersplitterung von derartigen Sammlungen zu verhindern. Es kann nicht sein, daß Kulturgüter nur zur Beseitigung – welcher finanzieller staatlicher Probleme auch immer – regelrecht verhökert werden. Jedes verkaufte Kulturgut geht für die Öffentlichkeit, die Wissenschaft und die Forschung unwiederbringlich verloren. Daher muß die gesellschaftliche Diskussion über die Wertigkeit von Kulturgut weitergeführt werden – und diese darf nicht enden. Gerade diejenigen, die für den weniger spektakulären und weniger öffentlichkeitswirksamen Bereich der Archive und Bibliotheken verantworlich sind, und PapierkonservatorInnen und PapierrestauratorInnen müssen weiterhin als Mithüter des papiernen Kulturgutes ständig und nachhaltig um eine gute Lobby in der Politik kämpfen. Dies scheint eine Sisyphusarbeit, doch sie funktioniert zum Glück vermutlich doch: Presse, Öffentlichkeit und Kulturwelt waren aufmerksam und haben den genannten Verkauf mit vereinten Kräften vermutlich zu vereiteln gewußt.

Wir bleiben Ihnen auch nächstes Jahr mit hoffentlich interessanten Beiträgen in der „PapierRestaurierung” erhalten. In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des Verlags mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, Neues Jahr

Landtag von BW: Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD … (abgelehnt)

(Am 3.1.2007 neu auf dem Landtagsserver eingestellt)
Landtag von Baden-Württemberg
Plenarprotokoll 14 / 16, 14.12.2006, S. 906 – 916

2. Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“ – Drucksache 14/577

mit der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/696, Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Aussprache mit Redebeiträgen von:

Abg. Ute Vogt SPD (S. 906)
Abg. Dr. Klaus Schüle CDU (S. 909)
Abg. Jürgen Walter GRÜNE (S. 911)
Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP (S. 914)

[Beschluss: S. 916)


Anmerkung: Der Landtag war nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des von einer qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags gestellten Antrags verpflichtet, es sei denn, rechtliche Gründe stünden der Einsetzung des Untersuchungsausschusses entgegen. Auf Basis der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses zur Zulässigkeit des Antrages wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Hauptgegenstand der Debatte war die Kontroverse darum, ob hier ein von der Verfassung verbrieftes Minderheitenrecht ausgehebelt wurde. Jürgen Walter bohrt als einziger weiter nach Antworten, die die Regierung schuldig geblieben sei: Warum die Regierung es zugelassen habe, dass Graf Douglas anstelle eines lt. Satzung vorgesehenen Vertreters der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung nachgerückt sei, und das obwohl Frankenberg der ehem. Regierungspräsidentin Hämmerle bei der Übergabe der Unterschriften am Nikolaustag versichert habe, Graf Douglas habe in seinem Ministerium keinen Zutritt, da er in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolge. Dass sich der Minister bis heute nicht dazu geäußert habe, ob tatsächlich 10 Mio EUR als Provision an Graf Douglas hätten gehen sollen, wenn der Verkauf der Handschriften zustandegekommen wäre, dass die Regierung trotz angeblicher zweijähriger gründlicher Rechtsprüfung nicht nachgelesen habe, was der Markgraf selbst bei der Einsetzung der Zähringer-Stiftung gesagt habe. Und zum Schluss erinnert Walter an die Große Koalition von 1995. Da habe im Spiegel gestanden:

Die Sammlung der badischen Markgrafen wird versteigert – im Übrigen durch Graf Douglas – nach einer Fehlentscheidung der Stuttgarter Landesregierung. Das war alles schon einmal da. Man muss eben aus der Geschichte lernen.”

Walter zitiert dann aus der Ausgabe 28/95 des “Spiegel”:

Von Beginn an war die Sache ins Räderwerk der Stuttgarter Koalitionsquerelen geraten. Während sich CDU-Politiker, ein Jahr vor der Landtagswahl, eher kunstfreundlich, heimat- und monarchieverbunden zeigten, wollte Wirtschaftsminister Dieter Spöri … „keine Mark dem Markgrafen“ zugestehen, sondern ihn auf seinem angeblichen „Fürstennippes“ sitzenlassen.

Darin – so Walter zum Schluß, liege der Verfall der CDU: “Kunst- und heimatverbunden sind Sie nicht mehr, nur noch monarchieverbunden.”

Vgl. a.
Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses:
http://archiv.twoday.net/stories/3114697
Pressemitteilungen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3057222
Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt:
http://archiv.twoday.net/stories/3031483
Ursprüngliche Pressemitteilung der SPD zum Antrag:
http://archiv.twoday.net/stories/2967177
Rückblick auf die Markgrafenauktion von 1995:
http://archiv.twoday.net/stories/2804774

Adelsbibliothek in Laubach

In der Frankfurter Rundschau vom 29. Dezember 2006 wird auf eine der Öffentlichkeit zugängliche hessische Adelsbibliothek eingegangen. Die Laubacher Bibliothek ist mit rund 120.000 Titeln (laut Artikel: 130.000) eine der größten historischen Adelsbibliotheken in Privateigentum. Sie ist in die Liste national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Die Fachaufsicht nimmt die UB frankfurt wahr.

Kostbare Bücher im gräflichen Regal ;
Mit Anmeldung darf jeder auf Schloss Laubach alte Handschriften und juristische Fachbücher lesen

Seit mehreren Generationen sammelt die Grafenfamilie zu Solms-Laubach Bücher. Heute zählt ihre Schlossbibliothek im mittelhessischen Laubach zu den größten privaten Sammlungen Deutschlands und steht unter Denkmalschutz.

[…]

Ihren Anfang nahm die Sammlung vor rund 450 Jahren. 1555 gründete Graf Friedrich Magnus I. zu Solms-Laubach eine Lateinschule im Schloss, zu der auch eine Bibliothek gehörte. In das Schloss kamen Beamte, Ärzte und auch Handwerker, um sich weiterzubilden. Schon bald wandelte sich die Schulbibliothek in eine Landesbibliothek.

[…]

Zum Teil erwarben die Grafen große Bestände aus Bibliotheken und so befinden sich heute noch rund 1000 kostbare Werke aus dem nur wenige Kilometer entfernten Zisterzienserkloster Arnsburg bei Lich, erworben nachdem alle Klöster im 19. Jahrhundert säkularisiert worden waren. Bis 1806 stand die Landesbibliothek allen Bürgern offen. Danach ging sie in den Besitz des Grafenhauses über. Als Präsenzbibliothek steht sie heute fast das ganze Jahr Besuchern und Benutzern auf Anmeldung zur Verfügung. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist die Bibliothek eine Fundgrube. Denn fast alle Grafen haben Jura studiert und legten deshalb einen besonderen Wert auf diesen Bereich. Doch auch Theologie, französische Literatur, Sprachen, Technik, Naturwissenschaften oder Kunstgeschichte nehmen viel Raum in der Sammlung ein. Schließlich hatte die Bibliothek den Anspruch, die Wissenschaften aller Jahrhunderte parat zu haben.

Initial ausgeschnitten

Unbeaufsichtigt darf man sich in den Räumen allerdings nicht mehr aufhalten, nachdem die Grafenfamilie schlechte Erfahrungen machen musste. So schreckte ein angeblicher Professor in einem unbeaufsichtigten Moment nicht davor zurück, die Initialen aus einem über 500 Jahre alten Kirchengeschichtsbuch mit einer Schere herauszuschneiden und mitzunehmen. Sein egoistisches Souvenir hat einen Schaden angerichtet, der bis heute noch nicht behoben werden konnte. Meike Mossig

Informationen im WWW:

http://www.schloss-laubach.de/index_bibliothek.htm (Offizielle Seite)

http://www.laubach-online.de/tourismus/sehenswuerdigkeiten.htm#Privatbibliothek%20im%20Schlo%DF

Laubach Quelle: http://laubach-online.de

Der Laubacher Barlaam (laut ²VL 7, 224 Ende 14. Jahrhundert, verfasst von Bischof Otto II. von Freising um 1200) ist beschrieben unter:
http://dtm.bbaw.de/HSA/Laubach_700371910000.html
Weitere Nachweise unter:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1710 (Handschrift T)

Perdischs Vorstudien zu seiner Ausgabe bei Google Books (mit US-Proxy einsehbar):

http://books.google.com/books?id=RTgSAAAAMAAJ&

Zu den weiteren Handschriften:

Kristeller-Krämer 2003 online http://www.mgh-bibliothek.de

Laubach (Oberhessen), Germany. , Gräflich Solms-Laubach’sche Bibliothek
–Gräflich Solms-Laubach’sche Bibliothek

See Kristeller, Iter 3, p. 597; Vaubel.

E. O. Graf Solms-Laubach, ‘Die Bibliothek des Grafen zu Solms-Laubach’, Hessische Heimat 7 (1957/58), Heft 2, pp. 2ff.

Typed list of some older mss. kindly supplied by the librarian.

Vaubel = Hermann Otto Vaubel, ‘Die Miniaturenhandschriften der Giessener Universitätsbibliothek und der Gräfl. Solmsischen Bibliothek zu Laubach’, Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 27 (1926). 94 pp. 13 mss.

Kristeller, Iter italicum aaO, S. 597:

Cod. E.S.10 cart. XVI. Phil. Melanchthon, comm. on Aristotele’s Nicomachean Ethics.

Fragment der “Erlösung”:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4339

1514 schrieb die Nonne Brigitte Gräfin von Isenburg im Zisterzienserinnenkloster Marienborn eine Hs. (²VL 10, 1564)

Erhard Wammeshaffts Prosa-Reisebeschreibung überliefert die Hs. X, 4 (²VL 10, 701)

Ältere Literatur zur Bibliothek hier

FAZ.NET Spezial: Die Patzer des Jahres

FAZ.NET Spezial 29. Dezember 2006 Ein Ministerpräsident kauft, was ihm gehört, ein Schachweltmeister übersieht ein Matt in einem Zug, und ein Nobelpreisträger erzählt ganz nebenbei, daß er SS-Mann war: Die Feuilletonredaktion versammelt, was 2006 in schönster Gründlichkeit danebenging. …

Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.

Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen – und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört – altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.

Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah’s – beinah.

Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.

Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der “Markgrafentafel” (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)

BNN – Interview mit Bernhard von Baden

Badische Neueste Nachrichten, 28.12.2006 (Faksimile, via BLB)
“Ich wohne in einem Forsthaus und fahre ohne Chauffeur”.
Bernhard von Baden wirbt für eine sachliche Auseinandersetzung im Kulturgüterstreit / Erhalt von Schloss Salem im Mittelpunkt.

Das Haus Baden beansprucht laut Interview weiterhin 70 Mio. € als Ausgleich, die uns grundsätzlich frei zur Verfügung stehen. Das lässt trotz des Nachsatzes “Dennoch möchten wir diese Summe nicht privat verwenden” aufhorchen. Ebenso, dass Bernhard von Baden voll Stolz sagt: “Mit Eberstein und dem Neuen Schloss in Baden-Baden haben wir gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden.”

Bernhard von Baden macht nun Druck: “Wenn es jetzt notwendig geworden ist, Details zu überprüfen, werden wir uns dafür die nötige Zeit nehmen. Natürlich führt das zu immensen weiteren Kosten. Nehmen Sie unser Dachsanierungsprojekt am Schloss, das mit acht Millionen Euro für die nächsten Jahre kalkuliert ist. Da mache ich mir natürlich schon Sorge, wie die Dinge weitergehen. Das Risiko für meine Familie und die Arbeitsplätze in Salem steigt. Deshalb müssen sich alle Beteiligten bemühen, die nötigen Klärungen zeitnah und konzentriert zu erledigen. Unter diesen Umständen dürfen die Klärungen nicht jahrelang dauern. (…)”

Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/696 13.12.2006

Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.

12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack

[S. 1-20]
Bericht

Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.

Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:

Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (…)

[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]

[S. 21-28]
Anlage 1

Landtag von Baden-Württemberg
– Verwaltung –

Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion – …
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]

A. Auftrag. – B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 – II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung – 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung – (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. – 3. Abschließende Bemerkung. – 4. Weitere Verfahrenshinweise

[S. 29 – 40]
Anlage 2

Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses “…”
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]

I. Die Fragestellung. – II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. – 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die “Übereinkunft” – b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. – c) Die Finanzierung. – 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? – III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik

Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern

Antrag Fraktion SPD 20.12.2006 Drs 14/744

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten,

1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;

2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;

3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.

II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.

Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion

Begründung:

Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.

GRÜNE fordern Frankenberg auf, einen neuen Vertreter für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen

PRESSEMITTEILUNG NR.352/2006 22.12.2006

Jürgen Walter: Graf Douglas verfolgt wirtschaftliche Interessen

Die Grünen im Landtag fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, einen neuen Vertreter der Landesregierung für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der derzeitige Vertreter der Landesregierung, Graf Douglas ist mehr mit dem Geldbeutel des Hauses Baden verbandelt als mit den Interessen des Landes Baden-Württemberg. In der aktuellen Situation, in der die Zähringer-Stiftung eine zentrale Rolle bei der Frage spielt, ob überhaupt badische Kulturgüter in nennenswerter Größe durch das Haus Baden verkauft werden können, braucht das Land einen wahren Vertreter seiner Interessen.

Walter kritisierte Minister Frankenberg, dass er 2002 Graf Douglas in dieses Amt berufen habe. Der Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass Graf Douglas bereits 1995 als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden bei einer Auktion versteigert habe. Walter: „Die Landesregierung hat den Verdacht, dass bereits 1995 Gegenstände verkauft wurden, die Teil des unverkäuflichen Stiftungsguts der Zähringer-Stiftung waren, bis heute nicht widerlegt. Es ist daher sehr verwunderlich, dass Minister Frankenberg gerade den Grafen mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt hat.“ Nach wie vor nicht widersprochen habe die Landesregierung zudem der Vermutung, so Walter, dass in der anfangs als Vergleichssumme genannten Summe von 70 Mio. € für die Versteigerung badischer Kulturgüter 10 Mio. € für den Auktionator Graf Douglas reserviert waren.

Die Grünen wiesen weiter darauf hin, dass nach jüngsten Presseberichten das Kunstministerium ebenfalls zu der Einschätzung gekommen sei, dass Graf Douglas vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge und ihm daher den Zutritt zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20 Tausend Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter verweigert habe.

Jürgen Walter: „Wir brauchen endlich Klarheit: Klarheit über die Rolle, die Graf Douglas in der Vergangenheit und aktuell im Stiftungsrat gespielt hat und spielt sowie Klarheit, wer zukünftig die Interessen des Landes in der Zähringer-Stiftung wirklich vertritt.

Antrag Fraktion GRÜNE 19.12.2006 Drs 0743

Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,

1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bisher wahrgenommen hat,
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der übergabe von 20000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung “vor allem wirtschaftliche Interessen” und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren,
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer- Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren,
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;

II. eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen die Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.

Stuttgart, 19.12.06

Kretschmann, Walter und Fraktion

Begründung:

Seit Jahrzehnten streitet die Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung darüber, welche Kunstgegenstände aus dem Nachlass von Friedrich II. als Stiftungsgut im Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen und welche dem Land Baden-Württemberg gehören. Mehrere Versuche, diese Streitigkeiten vergleichsweise zu klären, sind bislang gescheitert.

Die Landesregierung braucht vor diesem Hintergrund ungeklärter Rechtsansprüche zwischen der Stiftung und dem Land einen unabhängigen, kompetenten und loyalen Vertreter im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. Dies war auch Sinn und Zweck der Bestimmung über die personelle Besetzung des Verwaltungsrates bei der Errichtung der Satzung der Zähringer-Stiftung.

Daher ist es unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung sich in der Zähringer-Stiftung von einer Person vertreten lässt, die als Kunsthändler und Auktionator tätig ist und mit dem Haus Baden verwandt ist. Das berufliche Interesse von Dr. Graf Douglas, mit Kunst zu handeln, steht diametral dem Interesse des Landes entgegen, die Unverkäuflichkeit der einzelnen Stücke zu erhalten und die Kunstwerke als Ganzes der öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei der Auktion über Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden im Jahr 1995, bei der Dr. Christoph Graf Douglas als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby’s tätig war, wurden möglicherweise Gegenstände verkauft, die als unverkäufliches Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung oder als Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu qualifizieren sind; die Landesregierung konnte diesen Verdacht bis heute nicht widerlegen.

Eine Neubenennung der Person, die im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung als Vertreterin oder Vertreter der Landesregierung fungiert, ist daher umgehend und dringlich vorzunehmen.

Badische Heimat Heft 4/2006 erschienen

Heft 4/2006 (19.12.2006)
Heft 4/2006 – Badisches Erbe und Badisches Kulturgut
Mit Vorträgen der Jubiläumsveranstaltungen zu “200 Jahre Großherzogtum Baden” und den Beiträgen:

Heinrich Hauß:
Der Handschriftenstreit – eine unsägliche Geschichte / Versuch einer Chronologie der Ereignisse / 21.9. – 2.11.2006 (Seiten 149 – 168)

Wolfgang Jäger:
Das badische Erbe in Baden-Württemberg

Eine im ganzen eher oberflächliche Presseschau mit vielen Bildern der Karlsruher Handschriften. Nähere Informationen in den Presseberichten der BLB, 28.12.

Kulturgutschutz, Denkmalschutz und Kirche

(Einschlägiges aus der Literatur zum Thema)

Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; …: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK

Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter – eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.

Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] – Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin – Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas – Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys – Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten – Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza – Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza – Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.

Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. – Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK

Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber … S. [265] – 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK

3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html

Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. – 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 – 368

ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. – In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. – 2, Bd. 2 (1994), S. [77] – 103, => KVK

Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK

Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. – 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK

Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK

österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB

Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?

Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna … Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK

Rezension: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/3/marzuoli.htm


Einführung zu Teil 1: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/2/renna.htm

Chiesa e arte : documenti della Chiesa, testi canonici e commenti / a cura di Giacomo Grasso. Cinisello Balsamo (Milano) : Ed. San Paolo, 2001. 509 S. + 1 CD-ROM. ISBN 88-215-4236-X. (Dimensioni dello spirito), => KVK

Enchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. – 682, 43 S. (Strumenti), => KVK

La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. – ISBN 88-370-3625-6

Rezension: http://www.patrimoniosos.it/rsol.php?op=getarticle&id=18356

Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it

In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1

Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l’Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d’Art de France]. – Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. – ISBN 2-7427-3134-2, => KVK

Nationaler Fürstennippes

http://medien-kunst-industrie.bawue.verdi.de/-/qx9

Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.

“Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht.”

Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.

Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!

1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.

Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.

2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.

Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.

Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.

Dies barg folgende immensen Risiken:

a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)

b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.

c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die – trotz Weimar – in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).

3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.

Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.

Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.

Vernünftige Lösungen für das Kulturgut – jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel – bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.

“Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse.”

Dank der SPD-Argumentation “Fürstennippes” wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.

Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird – kein Wort davon von Hammerschmitt.

Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.

Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.

Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.

Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft – Stellungnahme und Presseerklärung

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft e.V. – 02.10.2006
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe – Stellungnahme und Presseerklärung

Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.

Der Vorstand

Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen

Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.

Die “Causa Karlsruhe” – Ein Bericht von Matthias Kehle (VS)

Dass ein Land zurückkaufen will, was es bereits besitzt – das
ist von unbegreiflicher Handlungsschönheit.
So etwas möchte einem eingefallen sein.

(Martin Walser)

Im Gewerkschaftsblatt Die Feder, Nr. 68 / Dezember 2006, Landesrundschau des VS Baden-Württemberg in Ver.di, gibt Matthias Kehle, freier Schriftsteller, Journalist und Kritiker und Mitglied im VS-Landesvorstand einen persönlichen Rückblick auf die “Handschriftenaffäre”. Wiederabgedruckt sind auch ein Artikel aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11., “Weshalb dem Haus Baden so gut wie nichts gehört – der juristische Hintergrund”, die erste Presseerklärung des VS und die zweite vom Bundesvorstand anläßlich der Frankfurter Buchmesse. Auch positive Werbeeffekte werden herausgestrichen: der Kampf um den Erhalt von Kulturgütern habe den VS und Ver.di wie selten zuvor in den Medien positioniert. Die vom VS auf der Buchmesse und danach gesammelten Unterschriften, ganze 600, verblassen dann aber doch stark gegenüber den von der LV Baden in Europa in Karlsruhe und per Internet gesammelten 20000 Unterschriften und zeigen, dass die Mobilisierung breiter Kreise anläßlich des Mega-Events Buchmesse eher mißlang. Aber immerhin kam man zur besten Sendezeit ins Fernsehen. Gegen Kehle und den Bundesvorsitzenden des VS Imre Török kritisiert denn auch Marcus Hammerschmitt im gleichen Heft (“Das glückliche fehlende D”), dass der VS die “nationale Karte” gespielt habe, um bei einem bestimmten Publikum PR-Bonuspunkte für den VS einzufahren. Der eigentliche Skandal sei nicht die Verschleuderung von nationalem Kulturgut, sondern “dass hier zwei Eliten zum Schaden aller anderen miteinander kungeln”. Auch wenn das letztere im vorliegenden Fall unzweifelhaft richtig ist, zeigt sich hierin natürlich die gleiche Haltung, die 1995 dazu führte, dass die SPD nach dem Motto “Keine Mark dem Markgrafen” verhinderte, dass im Vorfeld der Markgrafenauktion 1995 die Sammlung vom Land komplett angekauft wurde, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2804774
Es dürfte nun einmal schwer fallen, den unbedingten Erhalt von Kulturgütern umstandslos mit dem Wohl der “Arbeiterklasse” zu identifizieren oder diese gar rückblickend als eigentlichen Produzenten solcher Kulturgüter zu verstehen.

Kehle liegt solch Dogmatismus eher fern, ihn freut zunächst mal, dass sich “mit der etwas außer Mode geratenen Tugend “Solidarität” offenbar doch noch etwas erreichen” lasse, auch wenn er einräumt, dass die Landesregierung den Tabubruch nicht rückgängig gemacht habe. Wenn Kehle sich fragt, wie es zu einer derartigen Protestwelle binnen weniger Tage kommen konnte, geht er auch auf die besondere Rolle von Archivalia ein, wenngleich dabei die zahlreichen hier publizierten Originalbeiträge und Früchte eigener Archivrecherchen, die auch selbst Material für Landtagsabgeordnete, Presse und andere Mitstreiter lieferten, unter den Tisch fallen. “Der Widerstand war aber auch wohlorganisiert”, schreibt Kehle. “Der Freiburger Historiker Klaus Graf, der normalerweise ein für Laien eher sprödes Blog betreibt, in dem er Neuigkeiten aus dem Archiv- und Bibliothekswesen publiziert, funktionierte eben dieses Blog (http://archiv.twoday.net) um in ein “Kampfblog”: Er sammelte dort sämtliche Protestnoten und Presseberichte. Mit dem Ergebnis, dass sich alle Einzelkämpfer irgendwann bei ihm meldeten. Graf schuf schnell einen “Email-Grossverteiler zur Causa Karlsruhe”, in dem er vom kleinen VS-Vorstandsmitglied bis zum vielzitierten Verfassungsrechtler Mußgnug alle “Mitstreiter” versammelte. Auf diese Weise erhielt man nicht nur sehr viel vertrauliche Informationen, sondern Anregungen, welche gesellschaftlichen Gruppen und Promis [sic!] (zuletzt Äbte und Bischöfe) man aktivieren könnte. Das Ergebnis ist bekannt. Oettinger ruderte zurück und schuf das “3-Säulen-Modell” (…)”

Amüsiert liest man, wie der Volkszorn im Badischen gezielt geschürt wurde, nicht zuletzt dank der tatkräftigen Hilfe der Badischen Neuesten Nachrichten, die fast täglich berichteten; wie in Karlsruhe Pläne geschmiedet wurden für einen “Sturms” auf den Landtag mit trachtengeschmückter und mit historischen Waffen ausgerüsteter Bürgerwehr (bestimmt unter Absingen des Badnerliedes) bis zu einer schon vorbereiteten Besetzung der Landesbibliothek für den “Ernstfall” des Abtransports der Handschriften.

"Unsere Kulturgüter müssen bei uns bleiben und weiterhin für alle zugänglich sein"

Gerlinde Hämmerle (Regierungspräsidentin a.D) spricht mit diesem Worten sicher sehr vielen Lesern dieses Weblogs aus der Seele, die die Berichterstattung über die ungeheuerlichen Pläne, die Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verscherbeln, verfolgt haben.

Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html

Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.

http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf

Direktor Ehrle gibt eine “Zwischenbilanz” und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.

Die Schlusspassage von Ehrle lautet:

Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.

Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM ?p=28918#comments und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.

Bilder des Jahres aus Baden-Württemberg

Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger bleibt Ministerpräsident. Mit 44,2 Prozent der Stimmen geht die CDU als klarer Sieger aus der Landtagswahl am 26. März hervor. Der große Wahlverlierer ist die SPD, die mit 25,2 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte des Landes einfährt.

Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Die Ärzte gehen baden … Es ist auch das Jahr der Ärztestreiks. Für die medienwirksamste Protestaktion sorgen am 28. März die Hochschulmediziner in Tübingen. Unter dem Motto “Die Hochschulmedizin geht baden” werfen sich hunderte streikende Ärzte aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen in die Fluten des Neckars.

Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)
Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)

Konrad von Grünenberg, Reise von Konstanz nach Jerusalem (1487), Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter pap. 32


… und die Handschriften in Baden auch (beinah). Im Herbst entbrennt ein politischer Streit darüber, ob das Land wertvolle badische Kunstschätze verkaufen darf, um so die Schlossanlage Salem am Bodensee zu erhalten. Am Ende wird der geplante Verkauf verhindert. Wegen des “Handschriftenstreits” wird sogar ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Quelle: >>http://SWR.de Das Jahr in Bildern in Baden-Württemberg

Die FAZ-Chronik 2006 (29.12.2006, Nr. 302, C7) titelt:
Geld und Gold, Adel und Adele. Wien und Berlin geben zurück, Lauder kauft, Oettinger irrt.
21. SEPTEMBER: So läuft’s dann doch nicht: Das Land Baden-Württemberg will die kostbarsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen, um mit dem erhofften Erlös von 70 Millionen Euro die Anlage Schloß Salem in eine Stiftung zu überführen und dem Besitzer von Salem, Prinz Bernhard von Baden, angefallene Kosten zu refinanzieren. Massiver internationaler Protest kann dieses Vorhaben verhindern – einstweilen. Die Inkompetenz der Landesregierung unter Ministerpräsident Günther Oettinger in Sachen Kulturgut wird zur nationalen Affäre.

Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 7r
Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v, 7r

Fast eine Allegorie des Handschriftenstreits: Die zwölf ganzseitige Miniaturen der Pergamenthandschrift von St. Peter zeigen Leben und Werk des Philosophen Raimundus Lullus in legendenhafter und allegorischer Darstellung (Kommentar). Miniatur VI zeigt das Heer des Aristoteles, das heranrückt, um den Turm der Unwahrheit zu zerstören, gemeinsam mit dem Kommentator des Aristoteles, Averroes (Exercitus Aristotilis ad destruendum turrim falsitatis cum suo commentatore), Miniatur VII das heranrückende Entsatzheer des Raimundus zur Zerstörung des Turmes der Unwahrheit und Unwissenheit (Retrobellum et succursus exercitus domini Raimundi Lul de Maioricis ad corruendum turrim falsitatis et ignorantiae). Wenn man wollte, dann könnte man wohl in nuce in diesen beiden Miniaturen sämtliche Protagonisten des Handschriftenstreits unserer Tage verorten, von der sich im Turm der Unwahrheit und der Unwissenheit verschanzenden Landesregierung mit ihren Boten (zur Linken malitia, cessatio, ignorantia, debilitas, confusio, casus, frustra, nihil, zur Rechten parvitas, impossibilitas, odiositas, falsitas, poena, contrarietas, vacuum, difformitas, superfluum, diminutum), dagegen anrennend die Bannerträger der glaubhaften Argumentation, des hervorragenden Beweisens, der vernünftigen Überlegung und der Vorstellungskraft, bis hin zum Entsatzheer des Feuilletons der F.A.Z. und seiner Kombattanten 😉

Mußgnug zum Domänenstreit

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/ausgbewi.doc

Reinhard Mußgnug, Heidelberg
Das Finanzverfassungsrecht in den Thüringischen Fürstentümern
– Seiner Zeit weit voraus oder weit hinterher? –
Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 24. Jg. (2002), 290 – 311

Diesem wichtigen Beitrag, der erfreulicherweise als Volltext online vorliegt, entnimmt man, dass sich Mußgnug schon lange vor dem aktuellen Streit forschend mit dem Streit um die Domänen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt hat. Er beruft sich in dem Aufsatz von 2002, der auch die badische Problematik streift, auf sein Buch: Der Haushaltsplan als Gesetz, 1976.

Von daher sind die Anwürfe gegen Mußgnug (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/2885928 ) haltlos. Mußgnug kannte Quellen und Literatur zum Domänenstreit genauer als die meisten anderen Rechtshistoriker. Der sich mit dem erhabenen Titel Staatsrechtslehrer schmückende Würtenberger hat es übrigens unterlassen Mußgnugs Aufsatz von 2002 zu zitieren.

Zur Berufung auf genuin feudales Eigentum

Jörg-Detlef Kühne:

Bodenreformurteil im Widerstreit. Zum verfassungsstaatlichen Offensivpotential gegen die Junkerfronde
http://www.rewi.hu-berlin.de/FHI//articles/9805kuehne.htm

Zitate:

“Hintergrund der bloßen Billigkeitsentschädigung war dabei die Erkenntnis, beim bisherigen Obereigentum einer letztlich unaufklärbaren Mischlage von spezifisch feudalen, entschädigungslos einziehbaren Anteilen und eigenem Arbeitsanteil als bürgerlichem Eigentumselement gegenüberzustehen. Die französische Revolution hatte in derselben Frage die feudalen Anteile als so übermäßig ausgenutzt angesehen, daß sie damit gleichsam aufrechnend den entschädigungslosen Entzug auch der bürgerlichen Eigentumsanteile rechtfertigte. In Deutschland ist man während der Zeit des liberal-demokratischen Hochkonstitutionalismus von 1848/49 mit der normativen Anerkennung einer Ablösungsverpflichtung statt gänzlicher Entschädigungslosigkeit moderater. Dabei zeigte wertmäßige Entschädigungspauschalierung, daß man entsprechend der uralten Unterscheidung zwischen Lehen und Allod grundsätzlich zwischen Feudalrechten und bürgerlichen Eigentumsanteilen zu trennen und nur letztere auszugleichen suchte. ”

“Übrigens zeigte sich entsprechendes Vergessen trotz der damals auch über den deutschen Raum hinaus verbreiteten sog. Adelsgesetzgebung41) bereits zur Weimarer Zeit und offenbarte zugleich eine gewisse Renitenz des damaligen Reichsgerichts. In den Adelsgesetzgebungsfällen der lippischen Rente und thüringischen Fürstenabfindung wurde nämlich der bürgerliche und speziell durch Art. 153 III WRV sozial ausgerichtete Eigentumsbegriff zunächst ganz bewußt ohne Rücksicht auf Erwerbsgrund und Funktion42) der überkommenen Vermögenswerte für anwendbar erklärt. Dies, obwohl die systematisch eigenständige Fideikommißaufhebung in Art. 155 II S. 2 WRV insoweit beredter hätte sein müssen. Das Bewußtsein für die verfassungsrechtliche Ausgliederung feudaler Besitzstände aus dem bürgerlichen Eigentumsbegriff des liberalen und inzwischen demokratischen und sozialen Verfassungsstaats wurde damit verdrängt – freilich zunächst noch unter deutlichem Widerspruch von seiten der Lehre”