https://archaeologik.blogspot.com/2026/07/abwicklung-des-denkmalschutzes-in.html
Kategorie: Kulturgut
Österreich: Wem gehören die Habsburger-Juwelen? – Podcast
Kulturgut im Libanon zerstört
„Richard C. Schneider warnt in der NZZ vor der Zerstörung kulturell bedeutender Stätten im Libanon. “Die Unesco äußert sich besorgt über den Zustand historischer Bauten in Tyros und Chamaa oder über jenen der Beaufort-Burg, welche die israelische Armee nach harten Kämpfen erobert hat. Die rechtliche Verpflichtung der kriegführenden Parteien, Kulturgüter zu schützen, hat gerade in einem asymmetrischen Konflikt jedoch ihre Grenzen: Bewaffnete Milizen nutzen bewusst militärisch-zivile Infrastruktur oder historische Gebäude. Eine strafrechtliche Untersuchung kann grundsätzlich immer erst lange nach Kriegsende einsetzen und tut sich schwer, den oder die Schuldigen eindeutig zu identifizieren.”“
NRW: Warum Denkmalschutz auch bei hässlichen Gebäuden gilt
Fotoverbot in Sammlungen und Archiven
Ich erhielt eine Zuschrift, die sich darüber beklagte, dass das Goethe- und Schiller Archiv der Klassik Stiftung Weimar das Anfertigen von Arbeitsfotos mit einem Smartphone vor Ort verweigert. “Dieses Vorgehen finde ich nicht nachvollziehbar, da an den Landesarchiven z.B. in Thüringen, Ba-Wü, Bayern (zumindest in Coburg) oder auch im Französischen National- und Departementsarchiv das Anfertigen von Arbeitsfotos mittlerweile gestattet wird.
Ebenso nicht nachvollziehbar die unterschiedliche Handhabung, was das Fotografieren in öffentlichen Museen oder Schlössern betrifft. Beispielsweise ist das private Fotografieren selbst bei Führungen in den Häusern von Hessen Kassel Heritage gestattet, bei den Staatlichen Schlössern und Gärten in Hessen, also im selben Bundesland, wird dies nicht bzw. nur nach bürokratischer Sonderanfrage gewährt. Zwar handelt es sich um verschiedene Institutionen, die jedoch beide aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Bei der Schlösserverwaltung Ba-Wü und Bayern darf man in Schlössern mit freiem Rundgang fotografieren, bei den nur mit Führung zugänglichen Bauten wiederum nicht. Bei den Schlössern in Brühl darf man nur an ausgewählten Fotospots bei der öffentlichen Führung fotografieren, im ohne Führung zugänglichen Schloss Falkenlust darf man dann in allen Räumen „in geringem Umfang“ fotografieren. Die Definition des „Umfangs“ obliegt den Aufsichtskräften vor Ort, was auch zu einer Gängelung des Besuchers führt. Beide Schlösser in Brühl zählen zum UNESCO-Welterbe. Da sollte meiner Meinung nach erst recht keine Einschränkung gelten. Beim Welterbe sollte man meinen, dass das dann „allen” gehört. Als Argument für das Verbot bei Führungen wird manchmal angeführt, dass das Führungspersonal nicht auf privaten Fotos abgelichtet werden möchte. In Wahrheit man scheint einfach die Hand drauf halten zu wollen.
Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hingegen ist das private Fotografieren auch bei Führungen erlaubt. Bei der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz kann man sich eine Fotogenehmigung erkaufen. In Frankreich ist dies zudem wesentlich unbürokratischer geregelt, Kulturerbe kann meist ohne Einschränkung zu privaten und Forschungszwecken fotografiert werden.
Gerade unter dem Aspekt des Kulturgutschutzes sollte das Fotografieren meiner Meinung nach grundsätzlich erlaubt werden. Umso mehr fotografiert ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass das Gebäude, das Dokument oder das Werk die Zeit überdauert. Es kann ja leider immer wieder zu Bränden oder Unfällen kommen. Siehe Stadtarchiv Köln, Anna-Amalia Bibliothek oder Notre Dame in Paris.
Wenig nutzerfreundlich finde ich auch den sehr uneinheitlichen Umgang mit der Frage der Veröffentlichung: Manche Sammlungen erlauben das Fotografieren, wollen aber eine Veröffentlichung von gemeinfreien Werken durch eine zuvor zu erfragende Genehmigung einschränken. Dies betrifft Veröffentlichungen zu Forschungszwecken als auch das Hochladen auf soziale Medien. Andere Sammlungen, wie z.B. die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, fordern aktiv zur Veröffentlichung (auch auf social media) besagter Werke auf.
Ganz rückständig ist auch die Bayerische Staatsbibliothek, die nach wie vor das Fotografieren im gesamten Haus verbietet. Da darf man nicht mal eine Buchseite mit dem Handy abfotografieren. Stattdessen muss man eine teure Kopierkarte erwerben. Andere Landes- bzw. Stadtbibliotheken sind da weiter.”
Rückgabe von NS-Raubkunst durch das Saarlandmuseum
Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisiert geplante Gesetze
Denkmalschutz in Sachsen in Gefahr?
Hohenzollern verscherbeln Teile ihrer berühmten Münz- und Medaillen-Sammlung
“[Die] Medaillen sind ebenso wie die zum Verkauf stehenden Münzen den Numismatikern gut bekannt. Durch ihre Veräußerung entsteht kein Verlust für die Wissenschaft. Und doch handelt es sich um einen Verlust an deutschem Kulturgut, wenn die Preziosen in private Sammlungen des In- und Auslandes „verschwinden“. Zwar konnten sich in den beschriebenen Verhandlungen die Stiftungen eine ganze Reihe wichtigster Objekte als Dauerleihgaben sichern, aber der über Jahrzehnte gewachsene historische Zusammenhang geht durch die Veräußerungen unwiederbringlich verloren.
Und die anstehende Osnabrücker Versteigerung ist ja nur der Anfang. Es werden bei Künker weitere folgen, und auch andere Auktionshäuser freuen sich sicher schon auf gute Geschäfte mit Fächern, prachtvollen (Schmuck-)Kästchen, Porzellanen und so weiter.”
Die NOZ (Paywall) meldet: Auktionshaus Künker erzielt in Osnabrück fast vier Millionen Euro mit Hohenzollern-Münzen.
Lost Place: Burg Weckbecker in Lehmen an der Mosel
Kanton Solothurn: Bally Firmenarchiv und Schuhsammlung provisorisch geschützt
Hessen reformiert Denkmalschutz: Fachwelt warnt vor Risiken für Bodendenkmäler
Chorherr stahl mindestens 16 historische Bücher aus der Bibliothek des Stifts Herzogenburg
Schlösser- und Burgentag Münsterland am 21. Juni 2026
Höhlenkloster brennt: Russische Angriffe treffen Kiews Welterbe
Mehr als 1000 Lose aus dem Nachlass der Herzöge in Bayern
https://auktion.scheublein.com/en/dashboard?auctionid=61
Nr. 471 Beglaubigte Ahnentafel [Ahnenprobe] aus einer Aufschwörungsakte mit Adelsnachweis des Sigmund Anton Maria Zech zu Deybach Freiherr von Sulz (Vor 1699-1758)
Die ehemaligen Donaueschinger Inkunabeln in der Staatsbibliothek zu Berlin (2003)
https://doi.org/10.57962/regionalia-27265
Klaus Gantert: “Der 1982 begonnene und mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossene Verkauf der Bestände der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek durch das Donaueschinger Fürstenhaus hat eine nicht mehr zu schließende Lücke in der kulturellen Überlieferung des deutschen Südwestens hinterlassen; denn der Verkauf der Sammlungen zerstreute nicht nur eine einzige, unerhört reiche, alte Adelsbibliothek, sondern auch eine Reihe bedeutender Einzelprovenienzen, die im Laufe der Jahrhunderte unter dem Dach der Donaueschinger Hofbibliothek vereint worden waren.”
Insbesondere zur Bibliothek der Villinger Franziskaner.
#inkunabel #histmonast
Widerstand gegen den Begriff “Kulturelles Erbe”
Buchbestände aus dem Kloster Hohenbusch in Aachens historischer Gymnasialbibliothek
Adelsbibliothek Stolberg-Roßla restituiert
Annett Büttner und Xenia Schiemann: „Jedenfalls hört man, dass die einstigen Bodenreform-Kunstsammellager heute so gut wie leergefegt sind.“ Kunst- und Kulturgüter aus der Bodenreform auf dem westdeutschen Kunst- und Antiquariatsmarkt, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 28.05.2026 https://schloesser20.hypotheses.org/7520
Mir liegt nicht vor: Lupold von Lehsten: Die Bibliothek der Grafen zu Stolberg-Roßla, in: Historische Kommission für Sachsen-Anhalt, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Hg.): Sachsen-Anhalt. Jahrbuch der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt, 37 (2025), S. 197-212. (Beiträge der Tagung “Privatbibliotheken in Sachsen-Anhalt 1450-1850. Überlieferung, soziale Praxis und Wissenshorizonte” vom 5. bis 7. Oktober 2023 in Dessau).
Über eine Website verfügt die restituierte Bibliothek in Schloss Ortenberg nicht! Kontakt vermutlich über: Fürstliches Rentamt. Telefon: (0 60 46) 13 28. E-Mail: rentamt@schloss-ortenberg.de.
Biblioteca Girolamini wieder eröffnet
Meldet die NZZ und erinnert an den Skandal, als Massimo De Caro die Altbestände plünderte.

Von Giuseppe Guida – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link
78 sorbische Kulturdenkmale
Damage to Iranian cultural heritage
http://illicitculturalproperty.com/cemeteries-crown-jewels-fakes-and-war/
More than 200 scholars and cultural professionals (including me) signed a statement criticizing damage to Iranian cultural heritage during U.S.-Israeli strikes and the international response to that damage. The statement invokes the 1954 Hague Convention and argues that more than 130 registered UNESCO and national monuments and museums have reportedly been damaged since the start of the conflict. It also criticizes international institutions for what the signatories view as an inadequate response when powerful states are involved.
The Art Newspaper’s coverage notes reported damage to sites including Golestan Palace in Tehran, the Chehel Sotoun building of the Persian Garden in Isfahan, the Jame Mosque of Isfahan, and sites near the Prehistoric Sites of the Khorramabad Valley. UNESCO has acknowledged damage and expressed concern, while the statement’s organizers argue that concern is not enough when legal protections lack enforcement.
This is the hard edge of cultural heritage law. The 1954 Hague Convention rests on the premise that damage to cultural property belonging to any people is a loss to all humanity. But that principle is only as strong as the willingness of states and institutions to apply it consistently. The problem is not that we lack legal language. What is often missing is consequence.
Artikel über die historische Herforder Gymnasialbibliothek
Von Daniel Teubner im „Remensnider“ 2026/1:
Siehe hier https://archivalia.hypotheses.org/?s=Herford+Gymnasium
Parallelwelt in Deutschland: der Adel
Welfen-Nippes ausgestellt
“Eine Ausstellung in Hannover gibt Einblicke in das Privatleben des hannoverschen Hochadels. Aus 33 Kisten mit mehr als 400 Objekten wurden ehemalige Besitztümer der Welfen ausgewählt. […] Die Gegenstände sollen “sehr persönliche Einblicke” in das königliche Privatleben des europäischen Hochadels gewähren, der zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert lebte. Zusätzlich vermittelten die Akten und Bücher einen Eindruck von den politischen und landesgeschichtlichen Entwicklungen dieser Zeit, erklärte die Leibniz Bibliothek. Die Gegenstände wurden den Angaben zufolge bereits 2023 einem Großantiquariat in Boston abgekauft und per Luftpost nach Hannover geschickt.”
2023 informierte die Kulturstiftung der Länder über den Erwerb der “Hofbibliothek” der Marienburg: “Bei der sogenannten Hofbibliothek handelt es sich um Manuskripte, grafische Kunstwerke und historische Drucke aus den Registraturen und Privatbibliotheken der Könige von Hannover und ihrer direkten Nachkommen. Ein Großteil des Konvoluts stammt mit großer Wahrscheinlichkeit aus der Originalausstattung des Schlosses Marienburg bei Hannover. Die Manuskripte stammen von Angehörigen des europäischen Hochadels, von Rechtsgelehrten, Historikern, Schriftstellern, Pastoren und Musikern.
Das Bibliotheks- und Archivgut umfasst Objekte aus der Zeit von König Ernst August (1771–1851) bis zu seinem Enkel Herzog Ernst August von Cumberland (1845–1923) und zeugt von der vielfältigen Einbindung des Welfenhauses in die europäische Politikgeschichte. Teil des Konvoluts sind auch viele eigenhändige Briefe, Texte, Zeichnungen, Reisetagebücher und Alben von zahlreichen Mitgliedern der hannoverschen Welfenfamilie, etwa des letzten hannoverschen Kronprinzen Ernst August, der britisch-hannoverschen Könige Georg III. und Georg IV. sowie des letzten hannoverschen Königs Georg V., aber auch der Königinnen Friederike, Schwester der Königin Luise von Preußen, und Marie, der Bauherrin der Marienburg. […]
Die Bibliothek befand sich bis 1999 in Privatbesitz der Nachfahren der Könige von Hannover und gelangte nach ihrer Veräußerung zuletzt an ein Antiquariat in Boston (USA). Sie wird künftig im Niedersächsischen Landesarchiv – Außenstelle Pattensen, im Schloss Marienburg sowie in der Gottfried Wilhelm Leibniz-Bibliothek aufbewahrt und im musealen Kontext der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”
Ergänzend das MWK: “Die nun zurückerworbene Hofbibliothek hatte ein Londoner Antiquar vor knapp 25 Jahren gekauft. Im Rahmen von dessen Geschäftsaufgabe kamen die Stücke ins Bostoner Großantiquariat Ars Libri. Auch durch ein sehr großzügiges Entgegenkommen von Ars Libri gelang es, den gesamten Bestand für das Land Niedersachsen zu sichern. Von den Gesamtkosten von rund 100.000 Euro steuerte die Kulturstiftung der Länder etwa die Hälfte bei. 24.000 Euro kamen von der Stiftung Niedersachsen, der Rest wurde aus Museums- und Bibliotheksmitteln des MWK finanziert.”
Den Rückkauf erwähnten wir bereits 2024 in https://archivalia.hypotheses.org/210683.
Die sogenannte Schlossbergung als Teil der Bodenreform
https://schloesser20.hypotheses.org/7209
Das Blog der Schlösserverwaltungen bietet leider keine “normale” Ansicht in der chronologischen Reihenfolge der Artikel. Aus dem Tagungsband “Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025” ist noch hervorzuheben:
Ralf Lusiardi: Restitution und öffentliche Nutzung. Adelsarchive im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 20.04.2026, URL: https://schloesser20.hypotheses.org/6685.
Der Adel als Waldbesitzer
https://de.euronews.com/my-europe/2026/04/20/kirche-adel-grundeigentumer-in-deutschland
“Viele Wälder und landwirtschaftliche Flächen befinden sich teilweise seit Jahrhunderten im Besitz einzelner Familien. Zu den größten privaten Eigentümern zählen dabei vor allem Adelsfamilien wie die Thurn und Taxis, die Fürstenbergs, die Hohenzollern, die Riedesels und die Sayn-Wittgensteins.
Zur Einordnung: Von den insgesamt rund 11,5 Millionen Hektar Wald in Deutschland entfallen 48 Prozent auf Privatwald. 29 Prozent befinden sich im Eigentum der Bundesländer, 20 Prozent gehören Körperschaften, vor allem Kommunen, und 3 Prozent dem Bund. Das geht aus den Ergebnissen der jüngsten Bundeswaldinventur (BWI) hervor, einer zentralen, bundesweiten Erhebung über den Wald in Deutschland. Sie wird im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt und wissenschaftlich vom Johann Heinrich von Thünen-Institut koordiniert.
Die Familie Thurn und Taxis besitzt mit knapp 20.000 Hektar den größten privaten Waldbestand in Deutschland. Bis 2004 war ihr Forstbesitz sogar noch umfangreicher. Damals verkaufte die Familie mehr als 5.000 Hektar Waldfläche an die Blauwald GmbH & Co. KG, die zur Unternehmensgruppe der Familie Merckle gehört, zu der unter anderem Ratiopharm und Phoenix Pharma zählen.
Auf Platz zwei der größten Waldeigentümer in Deutschland steht Christian Erbprinz zu Fürstenberg mit einem Waldbesitz von rund 18.000 Hektar. Etwa zwei Drittel dieser Flächen liegen im Schwarzwald. Die Familie verfügt auch über Waldflächen in Kanada und Österreich.
Den dritten Platz nimmt das Haus Hatzfeldt-Wildenburg ein. Das Haus Hatzfeldt-Wildenburg ist eine alte deutsche Adelsfamilie, die zum Hochadel gehört und seit dem Mittelalter im Besitz von großen Land- und Waldbeständen ist. Über die Hatzfeldt-Wildenburg’sche Verwaltung bewirtschaftet die Familie insgesamt 15.058 Hektar Wald in Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen. Die Waldflächen in Rheinland-Pfalz befinden sich bereits seit über 500 Jahren im Familienbesitz.
Auf Platz fünf steht der Fürst von Hohenzollern mit einer forstwirtschaftlichen Fläche von rund 15.000 Hektar. Davon liegen etwa 12.800 Hektar in Baden-Württemberg und rund 2.200 Hektar in Bayern.
Den sechsten Rang belegen die Riedesel Freiherren zu Eisenbach. Die Waldgesellschaft Riedesel Freiherren zu Eisenbach GbR ist ein Zusammenschluss von 20 Gesellschaftern und bewirtschaftet insgesamt etwa 14.000 Hektar Privatwald in Hessen.
Auf Platz sieben der adligen Großgrundbesitzer steht das Haus Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Mit rund 13.100 Hektar Fläche ist die “Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer” der größte private Forstbetrieb in Nordrhein-Westfalen.”


