Soeben erreichte mich zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/6437252
dokumentierten Skandal folgende Mail.
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
inzwischen konnte ich die für eine Beantwortung Ihrer am 22. Juli 2010 an die Frau Generaldirektorin der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK) gerichteten E-Mail notwendigen Auskünfte einholen und den mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG abgeschlossenen Vertrag einsehen, der die Realisierung der digitalisierten und durch ein Bündel komfortabler Suchfunktionen nutzerfreundlich aufgewerteten Fassung von Teilen unserer sonst nur analog verfügbaren Bestände der “Vossischen Zeitung” regelt.
Danach ist Ihrem Sachvortrag korrigierend entgegen zu halten, dass die Zusammenarbeit mit dem Verlag eben nicht zu dem Zweck und mit dem Ergebnis erfolgte, eine schlichte digitale Kopie zu erstellen, mit der die Nutzer dann allein gelassen werden.
Es wurde vielmehr zusätzlich ein anspruchsvolles Instrumentarium geschaffen, das es dem interessierten Leser erlaubt, zwischen speziellen Sucheinstiegen zu wählen, wie der Volltextsuche mit farblicher Kennzeichnung der Treffer im Text, der Suche nach einer bestimmten Ausgabe, einem Datum und Zeiträumen, nach Artikeln, nach Abbildungen oder nach Werbeblöcken.
Dieser Mehrwert konnte nur durch die zusätzlichen Investitionen eines leistungsfähigen Partnerunternehmens realisiert werden, das allerdings unser gemeinsames Produkt zur Refinanzierung entsprechend wirtschaftlich verwerten muss.
Dafür wird das beschriebene Produkt als Gesamtpaket interessierten Institutionen zu einem angemessenen Preis angeboten.
Die Nutzerinnen und Nutzer unserer Staatsbibliothek können aber – und dies ist unser Vorteil aus der gefundenen Kooperation, die Sie despektierlich als “Kungeln” bewerten – ohne zusätzlichen Kostenaufwand auf die beschriebene Datenbank zugreifen, und sie steht sogar im RemoteAccess (also bei Vorhandensein eines gültigen Benutzeraus-weises) von jedem Internet-PC aus zur Verfügung. Der Zugang erfolgt also ortsunabhängig.
Wenn beispielsweise Sie, sehr geehrter Herr Dr. Graf, in Neuss sich einen Benutzungsausweis der SBB-PK zulegen, können Sie auch in Neuss das Angebot nutzen.
Aber auch ohne Benutzerausweis stehen Ihnen bei uns zusätzlich zum nicht gering zu achtenden “Groß-Strehlitzer Kreisblatt” in der Digitalen Bibliothek der SBB 100 Zeitungstitel mit insgesamt ca. 480.000 Zeitungsseiten als Images zur unentgeltlichen Nutzung bereit.
Sollten Sie trotz dieser Klarstellungen und Erläuterungen weiterhin tiefer in die vertraglichen Grundlagen der mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG begonnenen Kooperation einsteigen wollen, so möchte ich Sie wegen der in dem Vertrag auch enthaltenen technischen und finanziellen sowie persönlichen Daten darauf hinweisen, dass wir noch unserem Vertragspartner die Gelegenheit zur Stellungnahme geben und selbst ergänzend prüfen müssen, in welchem Umfang wir den Vertragstext in Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) Ihnen konkret bekannt geben dürfen.
Wegen des damit verbundenen Aufwandes werden gemäß § 10 Absatz 1 IFG für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen erhoben, wenn – wie in diesem Falle zwingend zu erwarten – es nicht nur um die Erteilung einfacher Auskünfte gehen wird.
So sieht die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informations-gebührenverordnung – IFGGebV) für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden, einen Gebührenbetrag vor von 60 bis 500 Euro.
Angesichts des bereits entstandenen und darüber hinaus schon jetzt absehbaren weiteren Abklärungsaufwandes sind Sie also aus Gründen der Fairness schon jetzt darauf hin zu weisen, dass eine Gebühr im oberen Bereich des benannten Rahmens anfallen wird, weshalb eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages auch erst dann erfolgen kann, wenn ein angemessener Anzahlungsbetrag auf die zu erwartende Gebühr, also 250 Euro, bei uns eingegangen sein wird.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten wollen.
Sollte dies der Fall sein und sollten Sie mir dies ausdrücklich erklären, übermittele ich Ihnen gerne umgehend die für eine Zahlung erforderlichen Daten.
Anderenfalls darf ich mich schon jetzt für Ihr Interesse an unseren Projekten bedanken.
Mit besten Grüßen
Im Auftrag […]
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ