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Gegenwind für Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Menschen wollen Informationsfreiheit retten

https://netzpolitik.org/2026/gegenwind-fuer-bundesregierung-mehr-als-eine-halbe-million-menschen-wollen-informationsfreiheit-retten/

https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit

Ein Plädoyer für die Bürokratie

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Bürokratiemonster, kostet viel Steuergeld und bindet Personal. Trotzdem sollte es so bleiben, wie es ist.

https://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/editorial-ein-plaedoyer-fuer-die-buerokratie/100238956.html

https://archivalia.hypotheses.org/?s=Informationsfreiheit

Offener Brief: 120 Organisationen fordern: „Hände weg vom IFG! Retten Sie die Informationsfreiheit“

https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/xy-organisationen-fordern-rettet-die-informationsfreiheit/

Bitte unterzeichnen Sie die Petition – wie 419.000+ vor Ihnen:

https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit

Vorarlberg: Keine Archivierungsfiktion

„Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat dem ORF Vorarlberg im Streit mit der Landesregierung um die Herausgabe von E-Mails in Zusammenhang mit der Wirtschaftsbundaffäre recht gegeben. Das Land verweigerte dem Medium die Übergabe der Nachrichten und führte als Begründung eine „fiktive Archivierung“ ins Feld. Das LVwG habe nun entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch für diese gelte, berichtete der ORF Vorarlberg am Montag.

Die betreffenden E-Mails sollen 2015 Interventionen von Unternehmern beim damaligen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) belegen. Eine Herausgabe lehnte das Land unter Verweis auf das Archivgesetz ab. Die E-Mails seien zwar beim Amt der Landesregierung gespeichert, sie gälten aber formal als archiviert, auch wenn das Landesarchiv sie aus technischen Gründen bisher nicht übernommen habe. Akten, die im Landesarchiv liegen, fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz.

Diese Ansicht kippte das LVwG nun nach einer ORF-Beschwerde. „Es gibt im Archivgesetz keine Rechtsgrundlage für eine ‚Übernahmefiktion‘, wenn elektronische Dokumente mangels entsprechender technischer Möglichkeiten nicht vom Vorarlberger Landesarchiv übernommen werden konnten“, zitierte der ORF aus der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts. Der Zugang zu der begehrten Information sei „nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beurteilen“, hielt das Gericht fest und hob den Bescheid auf.“

Vorarlberger Nachrichten vom 23.06.2026

https://vorarlberg.orf.at/stories/3358745/

Großangriff auf Transparenz: SPD und Union planen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes

https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/spd-und-union-planen-abschaffung-des-ifg/

3.7.2026 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-07/informationsfreiheitsgesetz-louisa-specht-transparenz-buergerrechte

https://taz.de/IFG-Reform-auf-Bundesebene/!6192998/

https://bildblog.de/153786/frontalangriff-auf-journalismus-dlf-reform-neue-kontaktstelle/

https://www.spiegel.de/panorama/heftige-kritik-an-geplanter-einschraenkung-der-informationsfreiheit-a-15ad8e7e-2334-464e-b3c2-d5996e74ec7e

MDR denkt nicht daran, die von ihm fotografierte Akte in Argentinien über den KZ-Verbrecher Mengele zu veröffentlichen

https://www.mdr.de/investigativ/josef-mengele-polizeiakte-argentinien-100.html

https://www.mdr.de/investigativ/josef-mengele-polizeiakte-argentinien-100.html

Dem Beitrag kann man entnehmen, dass der Besitzer der Akte nichts dagegen hätte.

Journalisten machen kaum einmal ihnen zugespielte Dokumente öffentlich zugänglich, auch wenn sie es dürften.

Journalistisch-redaktionelle Inhalte unterfallen dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit sowohl in gedruckter Form als auch in elektronischen Medien

https://www.bverwg.de/de/071124U10A5.23.0

Anders noch https://archivalia.hypotheses.org/153036

Informationsrechtler: “Tran­s­pa­renz ist für eine Demo­k­ratie ent­schei­dend”

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/informationsfreiheit-ifg-schoch-interview

Zur Informationsfreiheit gehört auch, dass jedermann den dicken Kommentar von Professor Schoch für 179 Euro erwerben oder in der wissenschaftlichen Bibliothek seiner Wahl vor Ort einsehen kann. Einen Online-Zugang via Bibliotheksausweis gibt es nämlich NICHT. In ganz NRW gibt es nur neun Standorte, wobei die meisten Spezialbibliotheken, insbesondere Seminarbibliotheken, sind. In Aachen gibt es keinen Nachweis, aber man kann ja ohne weiteres nach Trier fahren (Köln und Düsseldorf haben noch nicht zugegriffen laut KVK). Nach zwei Stunden womöglich im Stau kommt man vielleicht um 17:05 an, da hat die Bibliothek des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier gerade geschlossen. Also nimmt man sich am besten einen Tag Urlaub, denn es sieht nicht danach aus, als könne man den Kommentar per Fernleihe beziehen oder irgendwo normal ausleihen. Danke, Herr Professor, dass Sie so die Informationsfreiheit fördern!