Nach langer Wartezeit gilt in Sachsen endlich ein Transparenzgesetz – alle Kommunen sind ausgenommen!

https://netzpolitik.org/2022/neues-transparenzgesetz-fuer-sachsen-wir-hinken-teilweise-weit-hinterher/?via=nl

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19698/44309.html

Umweltinformationsgesetz vom EuGH/Bundesverwaltungsgericht entwertet

https://www.bverwg.de/de/220322U10C2.21.0

“Der Ausnahmetatbestand nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e UIRL erfasst mithin Informationen, die innerhalb einer Behörde im Umlauf sind und die zum Zeitpunkt eines Antrags auf Informationszugang deren Binnenbereich insbesondere nicht dadurch verlassen haben, dass sie einem Dritten bekannt gegeben oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind (EuGH, a.a.O., Rn. 47). Eine zeitliche Begrenzung sieht der Tatbestand des Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e UIRL nicht vor.” Damit ist das Umweltinformatiosgesetz quasi wertlos, denn für nicht-interne Akteninhalte braucht es kein Zugangsrecht. Der EuGH betonte aber: “Um die Umweltinformationsrichtlinie nicht ihres Inhalts zu berauben, ist die in Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e und Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 UIRL geforderte Abwägung der in Rede stehenden Interessen deshalb eng einzugrenzen”. Das wird die Verwaltung kaum beeindrucken.

ICIJ announces the Russia Archive, an inside look at the hidden wealth of oligarchs and elites close to Putin

https://www.icij.org/investigations/russia-archive/icij-releases-the-russia-archive-an-inside-look-at-how-elites-close-to-putin-hide-wealth-offshore/

Österreich: “Wenn man durch und durch korrupt ist, dann hat man kein Interesse an Transparenz”

Kommentar zu einem Bericht, dass die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in Österreich stockt:

https://www.derstandard.at/story/2000133391124/es-fehlt-die-macht-oder-der-wille

Gut so: Haus der Geschichte muss laut VG Köln Namen der Verkäufer des Schabowski-Zettels offenlegen

https://www.urheberrecht.org/news/6817/

“Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse Auskunft darüber erteilen, wer Erst- und Zweitverkäufer des sog. »Schabowski-Zettels« sind. Das hat das VG Köln entschieden und in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (6 K 3228/19).

Bei dem Zettel handelt es sich um die Notizen, die das damalige SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski in den Händen hielt, als er 1989 in einer Pressekonferenz die Öffnung der DDR-Grenzen verkündete. Den Zettel kaufte das Haus der Geschichte 2015 von einem Verkäufer, der ihn seinerseits von einem Erstverkäufer erworben hatte. Beide blieben bislang unbenannt. Das Auskunftsbegehren des klagenden Journalisten betreffend die beiden Namen lehnte das Haus der Geschichte ab, da es dem Zweitverkäufer Anonymität zugesichert hatte. Andernfalls, so die Begründung der Beklagten, sei die Stiftung auf dem Markt als Käufer für potenzielle Ausstellungsstücke nicht wettbewerbsfähig.

Dieser Begründung folgte das VG Köln nun jedoch nicht, da laut Pressemitteilung das Informationsinteresse der Presse im konkreten Fall die Interessen des Zweitverkäufers und der Stiftung überwiegen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Haus der Geschichte aus öffentlichen Mitteln finanziert werde, bestehe »ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.« Für den Erwerb neuer Ausstellungsstücke sei die Stiftung entgegen ihrer Begründung nicht auf die Zusicherung von Anonymität angewiesen, so das Gericht weiter.”

IFG: Deutschland erschwert staatliche Transparenz mit hohen Gebühren

https://netzpolitik.org/2022/internationaler-vergleich-deutschland-erschwert-staatliche-transparenz-mit-hohen-gebuehren/

“In kaum einem Land in Europa sind Informationsfreiheitsanfragen so teuer wie in Deutschland. In zwei Dritteln aller Fälle auf der Plattform fragdenstaat.de verfolgen Bürger:innen ihre Anfragen nicht weiter, sobald Gebühren ins Spiel kommen.”

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