Kategorie: Informationsfreiheit und Transparenz
Gegenwind für Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Menschen wollen Informationsfreiheit retten
Ein Plädoyer für die Bürokratie
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Bürokratiemonster, kostet viel Steuergeld und bindet Personal. Trotzdem sollte es so bleiben, wie es ist.
Offener Brief: 120 Organisationen fordern: „Hände weg vom IFG! Retten Sie die Informationsfreiheit“
Bitte unterzeichnen Sie die Petition – wie 419.000+ vor Ihnen:
https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit
Petition gegen die faktische Abschaffung des IFG unterzeichnen!
Vorarlberg: Keine Archivierungsfiktion
„Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat dem ORF Vorarlberg im Streit mit der Landesregierung um die Herausgabe von E-Mails in Zusammenhang mit der Wirtschaftsbundaffäre recht gegeben. Das Land verweigerte dem Medium die Übergabe der Nachrichten und führte als Begründung eine „fiktive Archivierung“ ins Feld. Das LVwG habe nun entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch für diese gelte, berichtete der ORF Vorarlberg am Montag.
Die betreffenden E-Mails sollen 2015 Interventionen von Unternehmern beim damaligen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) belegen. Eine Herausgabe lehnte das Land unter Verweis auf das Archivgesetz ab. Die E-Mails seien zwar beim Amt der Landesregierung gespeichert, sie gälten aber formal als archiviert, auch wenn das Landesarchiv sie aus technischen Gründen bisher nicht übernommen habe. Akten, die im Landesarchiv liegen, fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz.
Diese Ansicht kippte das LVwG nun nach einer ORF-Beschwerde. „Es gibt im Archivgesetz keine Rechtsgrundlage für eine ‚Übernahmefiktion‘, wenn elektronische Dokumente mangels entsprechender technischer Möglichkeiten nicht vom Vorarlberger Landesarchiv übernommen werden konnten“, zitierte der ORF aus der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts. Der Zugang zu der begehrten Information sei „nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beurteilen“, hielt das Gericht fest und hob den Bescheid auf.“
Vorarlberger Nachrichten vom 23.06.2026
Großangriff auf Transparenz: SPD und Union planen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes
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Informationsfreiheit gilt auch für SMS
Das Auswärtige Amt muss SMS der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock herausgeben, so das VG Berlin.
https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2026/05/informationsfreiheit-gilt-auch-fur-sms/
The race to save US government datasets before they’re deleted
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Berliner Senat beschneidet Informationsfreiheit
Trotz massiver Proteste hat die Koalition aus CDU und SPD in Windeseile eine Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes durchgedrückt.
Berliner Landesregierung will Informationsfreiheit beschneiden
OVG Schleswig-Holstein sieht Presseauskunft als Verwaltungsakt
Im Kanzleramt und in Ministerien tauchen immer wieder Unterlagen auf, die es offiziell gar nicht gibt
Österreich hat ein Informationsfreiheitsgesetz
Gebühren werden nicht fällig, anders als in Deutschland.
https://netzpolitik.org/2025/oesterreich-das-amtsgeheimnis-ist-weg-es-lebe-die-informationsfreiheit/
Maskenbericht ungeschwärzt
“Nius” und “Junge Freiheit” veröffentlichen AfD-Gutachten
MDR denkt nicht daran, die von ihm fotografierte Akte in Argentinien über den KZ-Verbrecher Mengele zu veröffentlichen
https://www.mdr.de/investigativ/josef-mengele-polizeiakte-argentinien-100.html
https://www.mdr.de/investigativ/josef-mengele-polizeiakte-argentinien-100.html
Dem Beitrag kann man entnehmen, dass der Besitzer der Akte nichts dagegen hätte.
Journalisten machen kaum einmal ihnen zugespielte Dokumente öffentlich zugänglich, auch wenn sie es dürften.
FragDenStaat eröffnet Prüfungsarchiv
Vernehmlassungen für alle
Informationsfreiheitsgesetz bleibt
Für den Erhalt der Informationsfreiheit
Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen
Journalistisch-redaktionelle Inhalte unterfallen dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit sowohl in gedruckter Form als auch in elektronischen Medien
Informationsrechtler: “Transparenz ist für eine Demokratie entscheidend”
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/informationsfreiheit-ifg-schoch-interview
Zur Informationsfreiheit gehört auch, dass jedermann den dicken Kommentar von Professor Schoch für 179 Euro erwerben oder in der wissenschaftlichen Bibliothek seiner Wahl vor Ort einsehen kann. Einen Online-Zugang via Bibliotheksausweis gibt es nämlich NICHT. In ganz NRW gibt es nur neun Standorte, wobei die meisten Spezialbibliotheken, insbesondere Seminarbibliotheken, sind. In Aachen gibt es keinen Nachweis, aber man kann ja ohne weiteres nach Trier fahren (Köln und Düsseldorf haben noch nicht zugegriffen laut KVK). Nach zwei Stunden womöglich im Stau kommt man vielleicht um 17:05 an, da hat die Bibliothek des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier gerade geschlossen. Also nimmt man sich am besten einen Tag Urlaub, denn es sieht nicht danach aus, als könne man den Kommentar per Fernleihe beziehen oder irgendwo normal ausleihen. Danke, Herr Professor, dass Sie so die Informationsfreiheit fördern!