Stellungnahme zu den Büdinger Rentkammerarchiven

“Urteil, das (noch) keines ist

Stellungnahme der VfH zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. Dezember 2023 wegen des Rentkammerarchives in Büdingen

Dass das Land Hessen auch jetzt gegen die Interessen der Öffentlichkeit wegen der Rentkammerarchive in Büdingen den Standpunkt von nur tatsächlichen Besitzern teilt, ist und bleibt irritierend. Dass diese in Wirklichkeit gar nicht mehr zuständig sind, dürfte sich aus einer Insolvenzakte ergeben. Wir wissen nur, dass hinter den faktischen Besitzern noch immer ein Mann geistert, der über das Erbe seines Schwiegervaters im Besitz politisch hochbrisanter Unterlagen sein könnte. Auch der Unterzeichnende kann es von hierher nur wie der dem Großherzog als redender Vogelsberger Papagei vorgestellte Uhu halten: Redde dud der naut, aber er denkt sich sei Teil.

Mündliche Verhandlung über die Klage der VfH gegen das Land Hessen, Zugang zu den staatlichen Unterlagen im Rentkammerarchiv in Büdingen zu ermöglichen, war am 8. Dezember 2023 in Gießen. Von eigentlicher Verhandlung konnte keine Rede sein, im Wesentlichen bestand sie nur aus der pauschalen Ankündigung der vom Verwaltungsgericht vorgeschickten Einzelrichterin, dass die Klage abgewiesen würde. Die schriftliche Begründung des Urteils, auf die es dann ankam, wurde dem Unterzeichnenden erst zwei Tage vor Weihnachten zugestellt. Umgehend nach den Weihnachtstagen gleich am ersten Werktag „Zwischen den Jahren“ gab es aber eine Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes, die von lokaler Presse schon am folgenden Tag gebracht wurde. Durch sie entstand in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck, das Gericht habe Zugang zu den Rentkammerarchiven in Büdingen grundsätzlich verneint und damit die VfR auch gerichtlich verloren.

Dem ist allerdings nicht so. In Wirklichkeit handelt es sich bereits jetzt um einen ersten beachtlichen Teilerfolg der VfR. Das Gericht hat nämlich nicht über Zugang zu den Rentkammerarchiven selbst (wobei nur die staatlichen Unterlagen nur in dem Rentkammerarchiv von Büdingen selbst Gegenstand des Klageantrages waren) entschieden. Es hat nur entschieden, dass die Kläger nicht berechtigt sind, vom Land Hessen zu verlangen, für diesen Zugang etwas zu unternehmen.
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Die bisherige Linie, dass die Rentkammerarchive einschließlich der in ihnen liegenden staatlichen Unterlagen Privatunterlagen von Privatpersonen seien und daher andere keine Ansprüche stellen könnten, konnte das Land Hessen bei den offensichtlichen prozessualen Gegebenheiten auf seiner Seite nicht aufrechterhalten. Dementsprechend hat auch das Gericht nur darauf abgestellt, dass das Land nicht verpflichtet sei, sich diese Unterlagen zu verschaffen oder auch nur Zugang zu ihnen zu ermöglichen. Das ist neu.
Bereits aufgrund dieses Urteils könnten betroffene Geschichtsvereine der Region daher politisch aktiv werden. Von dem Unterzeichnenden wird bei seinem Alters Entsprechendes niemand mehr erwarten.

Aber auch so muss das ergangene Urteil nicht einfach hingenommen werden.
Von einem rechtsstaatlichen Verfahren konnte jedenfalls nicht die Rede sein. Die Kläger fanden keinerlei rechtliches Gehör. Wie der Klägervertreter in der Verhandlung geltend machte, ist in der Rechtsprechung Nichtverpflichtung des Staates bislang angenommen worden bei Unterlagen, bei denen jedenfalls nach außen das frühere Eigentum des Staates auf andere übergegangen war und vom Staat über eine Auseinandersetzung wieder gewonnen werden müsste.
Dies ist hier indes nicht der Fall.
Die staatlichen Unterlagen in den Rentkammerarchiven sind qua Weimarer Verfassung auf Vorgänger des Landes Hessen übergegangen – durch Gesetz wurde bestimmt, dass sie mit den übrigen privatrechtlichen Unterlagen der Rentkammerarchive der Öffentlichkeit zugänglich zu sein haben – dass dies nicht der Fall ist, geht auf (jedenfalls an Fähigkeiten der Archivverwaltung nicht gescheiterter) Unterschlagung zurück. Dieser doch sehr besondere Sachverhalt hätte vom Gericht gewürdigt werden müssen, was nicht geschehen ist.
Dass die Richterin eindeutig als Partei aufgetreten ist, ist eine ganz andere Frage, die in anderem Zusammenhang im Blick auf die Zukunft zu würdigen sein wird.

Die VfH bringt daher zu Beginn des Jahres 2024 Gehör-Rüge ein und lehnt gleichzeitig die Einzelrichterin wegen (Besorgnis der) Befangenheit ab, da sie bei der Darstellung der faktischen Besitzverhältnisse der Rentkammerarchive als Partei aufgetreten ist.

Im Übrigen bliebe die Sache ohnehin offen, da wegen der vom Gericht allgemein vertretenen Rechtsansicht Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig ist.

Niddatal, 02.01.2024

Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal
Christian Vogel, 1. Vors.”

Das Urteil (Aktenzeichen: 4 K B77l23.Gl) liegt mir vor. Nachtrag: und ist online https://openjur.de/u/2480234.html

Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/?s=rentkammer+b%C3%BCding

Publikation „100 Jahre Privatarchive in Westfalen. Geschichte der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. 1923 – 2023“ erschienen

https://www.siwiarchiv.de/publikation-100-jahre-privatarchive-in-westfalen-geschichte-der-vereinigten-westfaelischen-adelsarchive-e-v-1923-2023-erschienen/

Archive der ehemaligen Standesherrschaft Ysenburg-Büdingen: Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal hat Klage eingereicht

Die schon 2017 geplante Klage betrifft den Zugang zu den Archiven der ehemaligen Standesherrschaft und ist vor dem VG Gießen anhängig (Aktenzeichen: 4 K-877/23.Gi). Landesarchiv-Chef Hedwig hat wie zu erwarten die Klageabweisung beantragt.

Zum Thema

https://archivalia.hypotheses.org/94776 (Rezension von Herbert Günther: Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 34). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2017. 70 S. 15 EUR. ISBN 978-3-88964-219-6

“Der Rezensent tritt diesem tendenziösen Büchlein alles andere als unvoreingenommen entgegen, hat er doch, zitiert vom Autor S. 16f., mehrfach das skandalöse Versagen der hessischen Landesregierung in Sachen der Büdinger Archive gegeißelt (Archivalia vom 27. Mai 2015 und vom 15. Dezember 2015) und die Partei des Heimatforschers Christian Vogel ergriffen, der für die Zugänglichkeit der Rentkammerarchive kämpft. Der angesehene Verwaltungsjurist Günther, geschätzter Archivrechtler und Dozent des Rezensenten an der Archivschule, hat sich vor einen Karren spannen lassen, dessen Richtung jeden Historiker und Archivar, dem es um Zugänglichkeit wichtiger historischer Quellen geht, befremden muss.”)

https://archivalia.hypotheses.org/?s=vogel+b%C3%BCdingen

https://www.vfh-vogelsberg-wetterau-kinzigtal.de/rentkammerarchive-in-buedingen

Herausragender Archivbau: das Bandhaus in Büdingen (Foto Foto: Klaus Nissen, nicht nach 2015) – https://landbote.info/kein-bock-auf-historie/

Wie sich die Schweizer Thurn von Valsassina ein glanzvolles Herkommen erfanden

https://archivamt.hypotheses.org/19430

Die besprochene Familiengeschichte des 19. Jahrhunderts im Olsberger Adelsarchiv ist digitalisiert, aber nicht online, so dass offen bleibt, wie die Forscher, die angeblich weltweit Zugriff darauf haben, an die Digitalisate kommen.

Stadtarchiv Krefeld kann, will, darf keinen Link setzen

Der angegebene Link führt nur zur allgemeinen Beständeübersicht. Ich habe keine Lust, Lebenszeit auf dieses Schrottsystem zu verwenden.

Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive – ein neues Editionsprojekt an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Am 1. April 2021 hat das Forschungsprojekt „Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften seine Arbeit aufgenommen. Gefördert wird die Arbeit durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Nach dem 2019 erfolgreich abgeschlossenen Projekt „Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert“ wird sich das neue Projekt durch einen Perspektivenwechsel mit den Lebenswelten bäuerlicher Untertanen im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert und damit zunächst einer anderen Facette der Geschichte des Erinnerungsortes Steinort zuwenden. Zudem wird es aber durch eine vergleichende Betrachtung mit anderen ostpreußischen Gütern weit darüber hinausgehen und neue Erkenntnisse über diese historische Kulturlandschaft, die Lebensbedingungen, Wertehorizonte und Beziehungsformen der ländlichen Bevölkerung ermöglichen.

Neben noch unbekannten Quellen des Gutsarchivs Lehndorff-Steinort werden Quellen aus den Guts- und Familienarchiven der Grafen Finckenstein, Dohna und Schwerin Gegenstand des Forschungsprojektes sein. Als Ergebnis werden in Form einer wissenschaftlichen Online-Edition erstmals Quellen zu neuzeitlich-bäuerlichen Lebenswelten aus verschiedenen ostpreußischen Gutsarchiven unter kulturgeschichtlichen, sozial- und agrargeschichtlichen Fragestellungen zusammengeführt. Die darauf aufbauende vergleichende Studie wird den Kenntnisstand über die bäuerlichen Lebensverhältnisse in der ostpreußischen Gutsherrschaft deutlich erweitern.

Zur Edition: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/

Rückblick: Adelsarchive 2021

https://archivalia.hypotheses.org/category/herrschaftsarchive (12 Beiträge)

2021 gab es eine besonders erfreuliche Nachricht: Das „Klosterarchiv Isny“, welches das Archiv des ehemaligen Benediktinerklosters Isny, das Archiv der Provisorischen Kommission der Grafschaft Isny und das Archiv der Standesherrschaft Isny vereint, wurde von der Stadt Isny angekauft.

Zur Hohenzollern-Debatte konnte ich exklusiven Content beisteuern: Benutzung des Hausarchivs des vormals regierenden Preußischen Königshauses.

Im März erinnerte ich an die Adelsarchivarin Elisabeth Grünenwald.

Das großherzogliche Haus- und Familienarchiv in Darmstadt auf YouTube

https://landesarchiv.hessen.de/videos_darmstaedter-hausarchiv

Etwas über die Benutzungsregelung für das Familienarchiv habe ich im Netz nicht gefunden. Für das Hausarchiv gilt wohl, was ich in der DDB zur online zugänglichen Kabinettsregistratur fand: “Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen”.

Briefe der Kurfürstin Elisabeth Augusta an den Herzog Clemens Franz in Bayern 1743–1770

“Mannheim, den 15. Juli 1743
Monsieur,
Ach, mein lieber Bruder, Sie werden sehr erstaunt sein zu erfahren, dass ich mein geliebtes Schwetzingen am 11. dieses Monats wegen der doppelten Nachbarschaft verlassen musste. Ich musste mich in den Gemächern der Kaiserin einnisten, bis die Appartements des Kurfürsten von Köln fertig sind, wo ich für immer unterkommen werde. Der Kurfürst wird in den Gemächern des verstorbenen Kurfürsten bleiben. Falls wir das Vergnügen haben werden, Sie bei uns zu empfangen, werden Sie sehen, wie sehr sich das Schloss nach all der Zeit verändert hat. Die Kabinette werden in den
beiden sein, die noch nicht fertig sind, dort wo ich mich derzeit befinde, ich glaube im September wird alles für die Huldigung bereit sein. Der Kurfürst lässt sich ein wunderschönes Audienzzimmer einrichten mit tiefrotem Samt und Goldumfassung. Das Zimmer, in dem der Kurfürst gestorben ist, wird in zwei geteilt, die eine Hälfte ist für die Hofdamen, und die andere als Incognito-Eingang für den Kurfürsten. Ich hätte mir gerne erspart, Euer Durchlaucht mit solchem Quatsch zu unterhalten, aber Sie haben es sich ja gewünscht.”

Die Ausgabe (Französisch-Deutsch) von Susan Richter unter Mitarbeit von Michael Roth und Almut Lindner (nach den Unterlagen im Geheimen Hausarchiv München) ist Open Access online:

https://doi.org/10.11588/heibooks.960

WICHTIG: Stadt Isny erwirbt das Klosterarchiv

https://www.isny.de/rathaus-wirtschaft/aktuell-interessant/isny-aktuell/die-stadt-isny-kauft-regionalhistorisch-bedeutende-klosterarchiv.html

“Das „Klosterarchiv Isny“, welches das Archiv des ehemaligen Benediktinerklosters Isny, das Archiv der Provisorischen Kommission der Grafschaft Isny und das Archiv der Standesherrschaft Isny vereint, kommt in den Besitz der Stadt Isny. Ein lang gehegter Wunsch geht damit in Erfüllung.

„Das historische Gedächtnis der Stadt bleibt in Isny, steht also zur weiteren Erforschung der Geschichte von Stadt und Ortschaften zur Verfügung und wird für die folgenden Generationen be-wahrt“, freut sich Hauptamtsleiter Frank Reubold, der die Verhandlungen erfolgreich geführt hatte. „Es waren sehr konstruktive Verhandlungen“, betont Bürgermeister Rainer Magenreuter, dem der Ankauf am Herzen liegt. „Dieses Archiv zeigt die Besonderheit unserer Stadt und der Kauf ist eine einmalige Chance.“ Der Verwaltungsausschuss war in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich der Meinung, dass es diese einmalige Chance zu nutzen gilt und stimmte dem Ankauf zu.

Kulturhistorischer Wert für Isny

Noch kann die Stadt Isny dieses Archiv allerdings nicht in eigenen Räumen unterbringen. Im Schloss Isny kann es wegen Eigentümerwechsel der Räumlichkeiten nicht mehr verbleiben. Mit der Zwischenlagerung und der Bestandserhaltung bis längstens Ende 2027 wird deshalb das Kreisarchiv beauftragt. Das gibt der Stadt Isny die Zeit, bis dahin eine ohnehin dringend gebote-ne räumliche Lösung für das städtische Archiv zu finden, die schon seit Jahren diskutiert wird. Das Stadtarchiv, eine städtische Pflichtaufgabe, platzt im Erdgeschoss des Rathauses aus allen Nähten. Klosterarchiv und Stadtarchiv gehören als Zeugnisse der Isnyer Geschichte zusammen, waren sich die Ausschussmitglieder weitgehend einig. In passenden neuen Räumlichkeiten wür-den die beiden Archive gemeinsam 1000 Jahre Historie abbilden, ein unschätzbarer kulturhisto-rischer Wert für Isny.

Kreisarchiv bewahrt vorläufig

Bis es so weit ist, kümmert sich das Kreisarchiv gegen Kostenerstattung um den Erhalt des Klosterarchiv-Bestands, und in gewissem Umfang auch um die Restaurierung der etwa 12 Prozent an Archivalien, die in kritischem Zustand sind, wie Frank Reubold erläutert. „Es ist kein Fass ohne Boden, denn etwa die Hälfte des Bestands ist in einem guten Zustand, so dass die finanziellen Aufwendungen in den kommenden Jahren überschaubar bleiben.“ Es komme der Sache sehr entgegen, dass das Kreisarchiv des Landkreises Ravensburg das Klosterarchiv für die Stadt Isny vorübergehend gut verwahre, erklärt Bürgermeister Rainer Magenreuter.

Mit dem Kauf des Klosterarchivs ist auch das wertvolle althochdeutsch-lateinische doppelseitige Notker-Fragment aus dem 11. Jahrhundert in das Eigentum der Stadt übergegangen. Der Text des Fragments stammt von dem berühmten Gelehrten Notker (III.) von St. Gallen (um 950 -1022). Geschrieben wurde es (nach Schriftvergleichen zu schließen) in einem Kloster am Bodensee, vielleicht in St. Gallen, in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts, also möglicherweise noch zu Lebzeiten des Verfassers. Wie und wann es in das 1096 gegründete Kloster Isny gelangte, kann nicht mehr rekonstruiert werden. Das Pergament-Doppelblatt enthält Bruchstücke eines zwei-sprachigen Textes in lateinischer und althochdeutscher Sprache zur Berechnung des Osterdatums, eines damals als „Computus“ bezeichneten Verfahrens. Die lateinische Fassung von Notkers Computus ist in anderen Handschriften überliefert.”

Ich bin sehr glücklich darüber, dass ich einen Anteil an dieser höchst erfreulichen Entwicklung habe.

Die Freigabe der Mountbatten-Tagebücher durch die britische Regierung ist ein Erfolg

Sagt Karina Urbach https://taz.de/Die-royalen-Mountbatten-Tagebuecher/!5786288/

“In den Royal Archives in Windsor darf man keine Briefe der deutschen Naziverwandtschaft aus der Zwischenkriegszeit einsehen. Auch in den staatlichen Archiven – den National Archives in London – sieht es schlecht für HistorikerInnen aus. Der Public Records Act bestimmt, dass nach 30 Jahren Akten freigegeben werden müssen. Davon werden ein Teil als „geheim“ eingestuft und nicht öffentlich gemacht (Akten der Nachrichtendienste und des Verteidigungsministeriums), aber merkwürdigerweise eben auch Unterlagen, die die königliche Familie betreffen.

Laut den Recherchen des ehemaligen liberalen Abgeordneten Norman Baker sind Hunderte von Akten zu den Royals gesperrt. Daran wird sich auch in Zukunft wenig ändern, aber der Biograf Andrew Lownie hat jetzt einen großen Sieg errungen. Nach sechs Jahren Auseinandersetzung und 250.000 Pfund Anwaltskosten sind die Mountbatten-Tagebücher Ende Juli – mit einigen Lücken – freigegeben worden. Die Regierung von Boris Johnson hat endlich nachgegeben. Ein Erfolg, mit dem keiner mehr gerechnet hatte.

In Deutschland sollten wir uns daran ein Beispiel nehmen. Bis heute haben bei uns viele Adelsarchive kein Interesse daran, die dort dokumentierte NS-Vergangenheit untersuchen zu lassen und gewähren nur ausgewählten „Vertrauenspersonen“ Zugang. Dass eine solche Archivpolitik nicht mehr zeitgemäß ist, hat jetzt sogar Boris Johnson verstanden.”

Benutzung des Hausarchivs des vormals regierenden Preußischen Königshauses

Auf meine Anfrage vom 16. Juni 2021 erhielt ich am 29. Juni folgende Antwort:

“Dankenswerterweise hat der Deutsche Historikerverband erst kürzlich einen Wiki freigeschaltet, in dem auch der von Ihnen angesprochene Komplex ein umfangreiches Kapitel einnimmt. Darin werden einige Ihrer Fragen, ergänzt durch zahlreiche Quellen, bereits beantwortet. Auch die drei Archivkomplexe werden hier sehr ausführlich vorgestellt.

Für Anfragen des BPH und der I. HA Rep. 100 A betreffend, bitte ich Sie, sich an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz direkt zu wenden.

In Eigenverwaltung befindet sich gegenwärtig das sogenannte „Hausarchiv des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ auf der Burg Hohenzollern. Schwerpunkt sind Wirtschaftakten des Königlichen Hausministeriums und der Königlichen Hofkammer, weiter Akten der einzelnen Hofämter bis 1918 und Teilnachlässe des vormaligen Kaisers und Königs Wilhelms II., seiner Eltern und Großeltern sowie seiner Familienangehörigen.

Ergänzend dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass uns pro Jahr ca. 150 Anfragen erreichen, davon werden ca. 85 % mit weiterführenden Informationen, Bereitstellung von Digitalisaten von Fotos und Dokumenten bearbeitet und beantwortet. Fünfzehn Prozent der Anfragen richten sich auf konkrete Bestände des Archivs und einem damit verbundenen Besuch auf der Burg Hohenzollern. Bis 1995 war das Archiv mit einer Archivarin als Halbtagskraft besetzt.

Seit 2015 erstreckt sich der regelmäßigen Nutzerverkehr auf ca. 20 Besucher im Jahr, die teilweise über mehrere Tage betreut werden.

Ausnahme sind natürlich die beiden letzten Jahre, mit ihren coronabedingten Einschränkungen.

Das Archiv wird gegenwärtig von einer Museologin und der Generalverwaltung des vormals regierenden Preußischen Königshauses in Potsdam verwaltet. In dem von mir betreuten Zeitraum mussten bisher keine Anfragen abgelehnt werden.

Ein Findmittel ist vor Ort einsehbar, ca. 50 % des Bestands sind erfasst, Aktenbestände zu einzelnen Themen können im Vorfeld eines Besuchs bereitgestellt werden. Es darf selbst fotografiert werden, Aktenstücke können auf Wunsch auch fotokopiert werden. Für das Fotokopieren von größeren Aktenkonvoluten werden Kosten erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schimmel
Kurator”

Zum erwähnten Hohenzollern-Klagewiki und dem Abmahnkomplex Archivzugang:

https://archivalia.hypotheses.org/132482

Hohenzollern wollen ihr Archiv dem Staat als Depositum übergeben

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hohenzollern-wollen-geheimnisumwobenes-archiv-dem-staat-uebergeben-a-6039f81d-93ab-47e1-8ccc-3e1b33b20c28 (Paywall)

Es “fragen sich Interessierte, was wohl hinter den Gemäuern der Burg [Hohenzollern, KG] verborgen liegt und die Hohenzollern entlasten könnte. Im Augenblick ist es eine rhetorische Frage; die gesamte Burg ist coronabedingt geschlossen. Georg Friedrich Prinz von Preußen, 44, Oberhaupt der Hohenzollern, behauptet jedoch, das Archiv stehe grundsätzlich der »Wissenschaft zur Verfügung«. Wer das bestreitet, riskiert eine Klage. Historiker hingegen sagen, der Zugang werde ihnen erheblich erschwert, und nur ausgewählte Forscher dürften Einsicht nehmen. Da wirkt es wie ein Entlastungsvorstoß, dass Prinz von Preußen das Hausarchiv nun ganz oder teilweise in staatliche Hände übergeben will.

Der Unternehmer verhandelt mit dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin, das zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz zählt. Man arbeite gemeinsam an Plänen, »Erhalt und Zugänglichkeit der Dokumente auch in Zukunft« sicherzustellen, erklärt er. Die Stiftung bestätigt die Gespräche.

Allerdings ist unklar, was Prinz von Preußen abgeben will – und was nicht. Sein Medienanwalt schrieb vor einigen Monaten in einem Papier, Prinz von Preußen wolle das Hausarchiv »in Gänze« überführen. Jetzt danach befragt, teilt Prinz von Preußen jedoch mit, er wolle »schwerpunktmäßig« Akten der »Generalverwaltung des vormals regierenden Preußischen Königshauses« aus der Zeit bis 1947 abgeben, zudem private Papiere von Verwandten, etwa von Kaiser Wilhelm II. oder Kronprinz Wilhelm. Die Nachfrage, ob das gesamte Hausarchiv nach Berlin gehen solle, blieb ohne klare Antwort.”

Unterlagen aus dem Archiv des Horremer Adelsgeschlechtes Berghe von Trips im Stadtarchiv Kerpen sollen ins Netz

https://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/kerpen/einblick-in-die-geschichte-der-horremer-grafen-kerpener-adelsarchiv-wird-oeffentlich-38269240?cb=1618157130696

Das kaum bekannte Portal Mein Stadtarchiv https://mein-stadtarchiv.de/ (cf. https://archivalia.hypotheses.org/70065 de anno MMXVIII) ist neben Archive NRW dafür ausersehen.

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