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Archiv der Familie von Bodenhausen im Staatsarchiv Marburg

https://landesarchiv.hessen.de/geschichte-erleben/publikationen/newsletterausgaben/newsletter-2026-01/familienarchiv-bodenhausen

Die Unterlagen “lagerten seit dem Jahr 1874 auf Schloss Arnstein im Kreis Witzenhausen. Seit den 1930er Jahren verhandelte die Familie mit den Staatsarchiven in Hannover und Marburg über eine mögliche Übernahme, allerdings kamen diese Pläne vor Ende des Zweiten Weltkrieg nicht zur Umsetzung. Zwischenzeitlich wurde das Gut Arnstein samt dem Familienarchiv verkauft, der neue Eigentümer deponierte schließlich im Jahr 1951 die Unterlagen im Umfang von 480 „Paketen“ im Staatsarchiv Marburg. Da das Schloss Arnstein in den folgenden Jahrzehnten mehrfach weiterverkauft wurde, wechselte faktisch auch mehrfach der Eigentümer des Familienarchivs. Es blieb jedoch dem Staatsarchiv als Depositum erhalten, bis schließlich im Jahr 1984 der damalige Eigentümer den Vertrag aufkündigte und die Unterlagen in seinen Wohnsitz verbrachte. In den 1990er Jahren erfolgte dann schließlich eine Rückgabe des Archivs an die Familie von Bodenhausen. Der Umfang der Unterlagen hatte sich in der Zwischenzeit freilich um etwa 30 % reduziert, da einzelne Pakete an verschiedene Adressaten weitergereicht worden waren. Der verbliebene Teil wurde schließlich durch die Familie von Bodenhausen im Jahr 2024 per Schenkungsvertrag wiederum dem Staatsarchiv Marburg übereignet.”

Auschwitz-Kommandant Richard Baer versteckte sich bei den Bismarcks

https://www.spiegel.de/panorama/wie-auschwitz-kommandant-richard-baer-sich-nach-kriegsende-bei-den-bismarcks-versteckte-a-4f16adba-23eb-4250-8d0c-cdd054ecf765 (Paywall)

“Vor allem in der Weihnachtszeit sucht Bismarck den Kontakt zu seinen Leuten. Wie sein Verhältnis zu Baer war, ist unbekannt. Laut Familiensprecher Gregor von Bismarck ist im Archiv keine Personalakte zu Baer/Neumann vorhanden.

Überprüfen lässt sich das nicht, die Familie verweigerte dem SPIEGEL vor einigen Monaten den Zugang zu ihrem Archiv. Sie wolle selbst den Fall Baer alias Neumann »restlos« aufklären. Gregor von Bismarck teilte mit, er habe zwei Historiker mit der Recherche beauftragt, »ob meine Vorfahren und/oder die Forstverwaltung Kenntnis von der wahren Identität des Herrn Neumann hatten«. Nach seinem Wissensstand werde »dies durch nichts nahegelegt«.”

Stellungnahme zu den Büdinger Rentkammerarchiven

“Urteil, das (noch) keines ist

Stellungnahme der VfH zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. Dezember 2023 wegen des Rentkammerarchives in Büdingen

Dass das Land Hessen auch jetzt gegen die Interessen der Öffentlichkeit wegen der Rentkammerarchive in Büdingen den Standpunkt von nur tatsächlichen Besitzern teilt, ist und bleibt irritierend. Dass diese in Wirklichkeit gar nicht mehr zuständig sind, dürfte sich aus einer Insolvenzakte ergeben. Wir wissen nur, dass hinter den faktischen Besitzern noch immer ein Mann geistert, der über das Erbe seines Schwiegervaters im Besitz politisch hochbrisanter Unterlagen sein könnte. Auch der Unterzeichnende kann es von hierher nur wie der dem Großherzog als redender Vogelsberger Papagei vorgestellte Uhu halten: Redde dud der naut, aber er denkt sich sei Teil.

Mündliche Verhandlung über die Klage der VfH gegen das Land Hessen, Zugang zu den staatlichen Unterlagen im Rentkammerarchiv in Büdingen zu ermöglichen, war am 8. Dezember 2023 in Gießen. Von eigentlicher Verhandlung konnte keine Rede sein, im Wesentlichen bestand sie nur aus der pauschalen Ankündigung der vom Verwaltungsgericht vorgeschickten Einzelrichterin, dass die Klage abgewiesen würde. Die schriftliche Begründung des Urteils, auf die es dann ankam, wurde dem Unterzeichnenden erst zwei Tage vor Weihnachten zugestellt. Umgehend nach den Weihnachtstagen gleich am ersten Werktag „Zwischen den Jahren“ gab es aber eine Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes, die von lokaler Presse schon am folgenden Tag gebracht wurde. Durch sie entstand in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck, das Gericht habe Zugang zu den Rentkammerarchiven in Büdingen grundsätzlich verneint und damit die VfR auch gerichtlich verloren.

Dem ist allerdings nicht so. In Wirklichkeit handelt es sich bereits jetzt um einen ersten beachtlichen Teilerfolg der VfR. Das Gericht hat nämlich nicht über Zugang zu den Rentkammerarchiven selbst (wobei nur die staatlichen Unterlagen nur in dem Rentkammerarchiv von Büdingen selbst Gegenstand des Klageantrages waren) entschieden. Es hat nur entschieden, dass die Kläger nicht berechtigt sind, vom Land Hessen zu verlangen, für diesen Zugang etwas zu unternehmen.
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Die bisherige Linie, dass die Rentkammerarchive einschließlich der in ihnen liegenden staatlichen Unterlagen Privatunterlagen von Privatpersonen seien und daher andere keine Ansprüche stellen könnten, konnte das Land Hessen bei den offensichtlichen prozessualen Gegebenheiten auf seiner Seite nicht aufrechterhalten. Dementsprechend hat auch das Gericht nur darauf abgestellt, dass das Land nicht verpflichtet sei, sich diese Unterlagen zu verschaffen oder auch nur Zugang zu ihnen zu ermöglichen. Das ist neu.
Bereits aufgrund dieses Urteils könnten betroffene Geschichtsvereine der Region daher politisch aktiv werden. Von dem Unterzeichnenden wird bei seinem Alters Entsprechendes niemand mehr erwarten.

Aber auch so muss das ergangene Urteil nicht einfach hingenommen werden.
Von einem rechtsstaatlichen Verfahren konnte jedenfalls nicht die Rede sein. Die Kläger fanden keinerlei rechtliches Gehör. Wie der Klägervertreter in der Verhandlung geltend machte, ist in der Rechtsprechung Nichtverpflichtung des Staates bislang angenommen worden bei Unterlagen, bei denen jedenfalls nach außen das frühere Eigentum des Staates auf andere übergegangen war und vom Staat über eine Auseinandersetzung wieder gewonnen werden müsste.
Dies ist hier indes nicht der Fall.
Die staatlichen Unterlagen in den Rentkammerarchiven sind qua Weimarer Verfassung auf Vorgänger des Landes Hessen übergegangen – durch Gesetz wurde bestimmt, dass sie mit den übrigen privatrechtlichen Unterlagen der Rentkammerarchive der Öffentlichkeit zugänglich zu sein haben – dass dies nicht der Fall ist, geht auf (jedenfalls an Fähigkeiten der Archivverwaltung nicht gescheiterter) Unterschlagung zurück. Dieser doch sehr besondere Sachverhalt hätte vom Gericht gewürdigt werden müssen, was nicht geschehen ist.
Dass die Richterin eindeutig als Partei aufgetreten ist, ist eine ganz andere Frage, die in anderem Zusammenhang im Blick auf die Zukunft zu würdigen sein wird.

Die VfH bringt daher zu Beginn des Jahres 2024 Gehör-Rüge ein und lehnt gleichzeitig die Einzelrichterin wegen (Besorgnis der) Befangenheit ab, da sie bei der Darstellung der faktischen Besitzverhältnisse der Rentkammerarchive als Partei aufgetreten ist.

Im Übrigen bliebe die Sache ohnehin offen, da wegen der vom Gericht allgemein vertretenen Rechtsansicht Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig ist.

Niddatal, 02.01.2024

Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal
Christian Vogel, 1. Vors.”

Das Urteil (Aktenzeichen: 4 K B77l23.Gl) liegt mir vor. Nachtrag: und ist online https://openjur.de/u/2480234.html

Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/?s=rentkammer+b%C3%BCding

Publikation „100 Jahre Privatarchive in Westfalen. Geschichte der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. 1923 – 2023“ erschienen

https://www.siwiarchiv.de/publikation-100-jahre-privatarchive-in-westfalen-geschichte-der-vereinigten-westfaelischen-adelsarchive-e-v-1923-2023-erschienen/

Archive der ehemaligen Standesherrschaft Ysenburg-Büdingen: Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal hat Klage eingereicht

Die schon 2017 geplante Klage betrifft den Zugang zu den Archiven der ehemaligen Standesherrschaft und ist vor dem VG Gießen anhängig (Aktenzeichen: 4 K-877/23.Gi). Landesarchiv-Chef Hedwig hat wie zu erwarten die Klageabweisung beantragt.

Zum Thema

https://archivalia.hypotheses.org/94776 (Rezension von Herbert Günther: Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 34). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2017. 70 S. 15 EUR. ISBN 978-3-88964-219-6

“Der Rezensent tritt diesem tendenziösen Büchlein alles andere als unvoreingenommen entgegen, hat er doch, zitiert vom Autor S. 16f., mehrfach das skandalöse Versagen der hessischen Landesregierung in Sachen der Büdinger Archive gegeißelt (Archivalia vom 27. Mai 2015 und vom 15. Dezember 2015) und die Partei des Heimatforschers Christian Vogel ergriffen, der für die Zugänglichkeit der Rentkammerarchive kämpft. Der angesehene Verwaltungsjurist Günther, geschätzter Archivrechtler und Dozent des Rezensenten an der Archivschule, hat sich vor einen Karren spannen lassen, dessen Richtung jeden Historiker und Archivar, dem es um Zugänglichkeit wichtiger historischer Quellen geht, befremden muss.”)

https://archivalia.hypotheses.org/?s=vogel+b%C3%BCdingen

https://www.vfh-vogelsberg-wetterau-kinzigtal.de/rentkammerarchive-in-buedingen

Herausragender Archivbau: das Bandhaus in Büdingen (Foto Foto: Klaus Nissen, nicht nach 2015) – https://landbote.info/kein-bock-auf-historie/

Wie sich die Schweizer Thurn von Valsassina ein glanzvolles Herkommen erfanden

https://archivamt.hypotheses.org/19430

Die besprochene Familiengeschichte des 19. Jahrhunderts im Olsberger Adelsarchiv ist digitalisiert, aber nicht online, so dass offen bleibt, wie die Forscher, die angeblich weltweit Zugriff darauf haben, an die Digitalisate kommen.

Stadtarchiv Krefeld kann, will, darf keinen Link setzen

Der angegebene Link führt nur zur allgemeinen Beständeübersicht. Ich habe keine Lust, Lebenszeit auf dieses Schrottsystem zu verwenden.

Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive – ein neues Editionsprojekt an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Am 1. April 2021 hat das Forschungsprojekt „Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften seine Arbeit aufgenommen. Gefördert wird die Arbeit durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Nach dem 2019 erfolgreich abgeschlossenen Projekt „Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert“ wird sich das neue Projekt durch einen Perspektivenwechsel mit den Lebenswelten bäuerlicher Untertanen im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert und damit zunächst einer anderen Facette der Geschichte des Erinnerungsortes Steinort zuwenden. Zudem wird es aber durch eine vergleichende Betrachtung mit anderen ostpreußischen Gütern weit darüber hinausgehen und neue Erkenntnisse über diese historische Kulturlandschaft, die Lebensbedingungen, Wertehorizonte und Beziehungsformen der ländlichen Bevölkerung ermöglichen.

Neben noch unbekannten Quellen des Gutsarchivs Lehndorff-Steinort werden Quellen aus den Guts- und Familienarchiven der Grafen Finckenstein, Dohna und Schwerin Gegenstand des Forschungsprojektes sein. Als Ergebnis werden in Form einer wissenschaftlichen Online-Edition erstmals Quellen zu neuzeitlich-bäuerlichen Lebenswelten aus verschiedenen ostpreußischen Gutsarchiven unter kulturgeschichtlichen, sozial- und agrargeschichtlichen Fragestellungen zusammengeführt. Die darauf aufbauende vergleichende Studie wird den Kenntnisstand über die bäuerlichen Lebensverhältnisse in der ostpreußischen Gutsherrschaft deutlich erweitern.

Zur Edition: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/

Rückblick: Adelsarchive 2021

https://archivalia.hypotheses.org/category/herrschaftsarchive (12 Beiträge)

2021 gab es eine besonders erfreuliche Nachricht: Das „Klosterarchiv Isny“, welches das Archiv des ehemaligen Benediktinerklosters Isny, das Archiv der Provisorischen Kommission der Grafschaft Isny und das Archiv der Standesherrschaft Isny vereint, wurde von der Stadt Isny angekauft.

Zur Hohenzollern-Debatte konnte ich exklusiven Content beisteuern: Benutzung des Hausarchivs des vormals regierenden Preußischen Königshauses.

Im März erinnerte ich an die Adelsarchivarin Elisabeth Grünenwald.

Das großherzogliche Haus- und Familienarchiv in Darmstadt auf YouTube

https://landesarchiv.hessen.de/videos_darmstaedter-hausarchiv

Etwas über die Benutzungsregelung für das Familienarchiv habe ich im Netz nicht gefunden. Für das Hausarchiv gilt wohl, was ich in der DDB zur online zugänglichen Kabinettsregistratur fand: “Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen”.

Briefe der Kurfürstin Elisabeth Augusta an den Herzog Clemens Franz in Bayern 1743–1770

“Mannheim, den 15. Juli 1743
Monsieur,
Ach, mein lieber Bruder, Sie werden sehr erstaunt sein zu erfahren, dass ich mein geliebtes Schwetzingen am 11. dieses Monats wegen der doppelten Nachbarschaft verlassen musste. Ich musste mich in den Gemächern der Kaiserin einnisten, bis die Appartements des Kurfürsten von Köln fertig sind, wo ich für immer unterkommen werde. Der Kurfürst wird in den Gemächern des verstorbenen Kurfürsten bleiben. Falls wir das Vergnügen haben werden, Sie bei uns zu empfangen, werden Sie sehen, wie sehr sich das Schloss nach all der Zeit verändert hat. Die Kabinette werden in den
beiden sein, die noch nicht fertig sind, dort wo ich mich derzeit befinde, ich glaube im September wird alles für die Huldigung bereit sein. Der Kurfürst lässt sich ein wunderschönes Audienzzimmer einrichten mit tiefrotem Samt und Goldumfassung. Das Zimmer, in dem der Kurfürst gestorben ist, wird in zwei geteilt, die eine Hälfte ist für die Hofdamen, und die andere als Incognito-Eingang für den Kurfürsten. Ich hätte mir gerne erspart, Euer Durchlaucht mit solchem Quatsch zu unterhalten, aber Sie haben es sich ja gewünscht.”

Die Ausgabe (Französisch-Deutsch) von Susan Richter unter Mitarbeit von Michael Roth und Almut Lindner (nach den Unterlagen im Geheimen Hausarchiv München) ist Open Access online:

https://doi.org/10.11588/heibooks.960