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Donaueschingen: Kunst trifft Adelsarchiv

„Die Künstlergilde DONAU verlegt ihre diesjährige Jahresausstellung an einen neuen, historischen Standort: das Fürstlich Fürstenbergische Archiv in Donaueschingen. Der Verein gab die Kooperation mit dem Archiv, geleitet von Jörg Martin, bekannt. Das Archiv zählt zu den größten Adelsarchiven Deutschlands und befindet sich in einem der frühesten eigenständigen Archivgebäude des Landes, das zwischen 1756 und 1763 errichtet wurde. Seit 1862 dient es, auf Initiative von Fürst Karl Egon III., als wissenschaftliche Forschungsstätte und steht der geschichtsinteressierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Ausstellung „Researching“, die am Freitag, 3. Juli, eröffnet wird, soll diesen Forschungsgedanken aufgreifen und ihn im Bereich der zeitgenössischen Kunst weiterentwickeln. Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit den historischen Archivalien und Räumlichkeiten. „Durch die Zusammenarbeit bietet sich uns die wunderbare Chance, uns von den Archivalien unterschiedlichster Themengruppen sowie von den grandiosen Räumen inspirieren zu lassen, uns mit ihrem visuellen, formalen und inhaltlichen Potenzial auseinanderzusetzen und künstlerische Arbeiten dazu zu konzipieren. Jedes Mitglied kann dabei, seinem sonstigen künstlerischen Schaffen entsprechend, ganz eigene Prioritäten und Schwerpunkte setzen“, so der Vorstand der Künstlergilde.“

Schwäbische Zeitung – Heuberger Bote vom 29.06.2026

Adelsarchive im 21. Jahrhundert

Adelsarchive im 21. Jahrhundert – Standortbestimmungen. Symposium anlässlich des 100-jährigen Bestehens des westfälischen Adelsarchivvereins. Hrsg. von Marcus Stumpf (= Vereinigte Westfälische Adelsarchive Veröffentlichung 24). Münster: Selbstverlag der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. 2024. 278 S., Abbildungen. 25 EUR. ISBN 978-3-9817202-5-9. Inhaltsverzeichnis

Mit Recht stolz ist man in Münster auf sein Erfolgsmodell in Sachen Adelsarchive. Der vorliegende Band bietet Beiträge der Fachtagung im Mai 2023. Eröffnet wird er von einer knappen Einführung des ehemaligen Archivars des Hauses Württemberg, Eberhard Fritz, der als Vorsitzender der Fachgruppe 4 im VdA eingeladen war. Diese zählt nur noch ganz wenige Mitglieder. Fritz spart Kritik nicht aus und erwähnt den auch hier des öfteren behandelten Fall Büdingen. Abschließend empfiehlt er das westfälische Konzept als “nachahmungswürdiges Modell” (S. 18).

Einen allgemeinen archivrechtlichen Beitrag legt Clemens Rehm vor, der das 2016 in Kraft getretene Kulturgutschutzgesetz vorstellt. Die Einwerbung adliger Archive im Staatsarchiv Osnabrück 1918-1945 stellt Martin Schürrer dar. Das Staatsarchiv verwahrt fast alle Adels- und Gutsarchive des Osnabrücker Lands, liest man erstaunt (S. 38). In Hessen versuchte man vergeblich, die Adelsfamilien zu motivieren, sich vom westfälischen Modell inspirieren zu lassen. Die Adelsarchivpflege bleibt eine “Problemzone”, so Johannes Kistenich-Zerfaß. Er widmet dem Fall Ysenburg-Büdingen einen Exkurs (S. 75-77). Die Berichterstattung in Archivalia wird erwähnt (Anm. 28). Vicky Rothe widmet sich den Adelsarchiven im Landesarchiv Sachsen-Anhalt. Angesichts des EALG musste das Archiv den “Weg der Verständigung” (S. 99) gehen – weitgehend mit Erfolg. Ihrem Beitrag über die Löwenstein-Wertheimschen Archive im Staasarchiv Wertheim fügt Monika Schaupp einen Abschnitt über die baden-württembergische Adelsarchivpflege an (S. 108-113). Sie zeichnet ein deutlich zu positives Gesamtbild. Die Kontakte mit den privaten Archiveigentümern werden weitgehend den Kreisarchiven überlassen. Genehmigungen zur Nutzung von Unterlagen aus der NS-Zeit werden zögerlich oder gar nicht erteilt (S. 111f.). Unerwähnt bleibt der Ankauf des Klosterarchivs Isny (Fürstlich Quadt’sches Archiv) durch die Stadt Isny.

Die Adelsarchivpflege im Flächenland Bayern ist leider nicht vertreten. Stattdessen gibt es von Jens Harry Detzer “Eine kurze Zusammenfassung über den Verein der deutschen der deutschen Standesherren im 19. Jahrhundert und die standesherrlichen Beamtenkonferenzen in Bayern”. Den Rest des Bandes nehmen Aufsätze über Westfalen ein. Recht umfangreich berichtet Friederike Scholten-Buschhoff über ihre Forschungen im Bestand Nordkirchen und dessen Rechnungsüberlieferung (S. 137-180). Einen eindeutigen Bezug zu den Adelsarchiven weist Tom Tölles Edition der Korrespondenz zwischen Heinrich Glasmeier (Direktor der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive) und Hubert R. Knickerbocker auf (19 Briefe 1929/32 S. 237-253), die das Interesse an westfälischen Adelsarchiven in den USA beleuchtet. Man erfährt nebenbei, dass Glasmeier vergeblich versuchte, den Verkauf des Bernwardpsalters zu vermitteln (S. 221-225). Was es mit der Handschrift auf sich hat, sagt der Autor leider nicht.

Zwei Beiträge haben einen allgemeinen Charakter, auch wenn sie Adelsarchivbestände auswerten: Ron Hellfritzsch über den Aufruf von Clemens August von Galen (des späteren Kardinals) zur Kolonisation des Baltikums während des Ersten Weltkriegs und Marcus Stumpf über die Fürsten Richard und Gustav Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg als Hauschefs in den 1920er Jahren.

Der Band bietet einen bunten Jubiläumsstrauß zu Adelsarchiven und ihren Quellen, keine flächendeckende Bestandsaufnahme, denn unübersehbar sind die Lücken: außer Bayern das Rheinland und Schleswig-Holstein sowie die neuen Bundesländer (außer Sachsen-Anhalt), vom Ausland ganz zu schweigen. Den Vereinigten Westfälischen Adelsarchiven aber darf gewünscht werden: ad multos annos!

Die sogenannte Schlossbergung als Teil der Bodenreform

https://schloesser20.hypotheses.org/7209

Das Blog der Schlösserverwaltungen bietet leider keine “normale” Ansicht in der chronologischen Reihenfolge der Artikel. Aus dem Tagungsband “Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025” ist noch hervorzuheben:

Ralf Lusiardi: Restitution und öffentliche Nutzung. Adelsarchive im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, in: Tagungsband — Die „Bodenreform“ und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945—2025, hg. von Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert, 20.04.2026, URL: https://schloesser20.hypotheses.org/6685.

Archiv der Familie von Bodenhausen im Staatsarchiv Marburg

https://landesarchiv.hessen.de/geschichte-erleben/publikationen/newsletterausgaben/newsletter-2026-01/familienarchiv-bodenhausen

Die Unterlagen “lagerten seit dem Jahr 1874 auf Schloss Arnstein im Kreis Witzenhausen. Seit den 1930er Jahren verhandelte die Familie mit den Staatsarchiven in Hannover und Marburg über eine mögliche Übernahme, allerdings kamen diese Pläne vor Ende des Zweiten Weltkrieg nicht zur Umsetzung. Zwischenzeitlich wurde das Gut Arnstein samt dem Familienarchiv verkauft, der neue Eigentümer deponierte schließlich im Jahr 1951 die Unterlagen im Umfang von 480 „Paketen“ im Staatsarchiv Marburg. Da das Schloss Arnstein in den folgenden Jahrzehnten mehrfach weiterverkauft wurde, wechselte faktisch auch mehrfach der Eigentümer des Familienarchivs. Es blieb jedoch dem Staatsarchiv als Depositum erhalten, bis schließlich im Jahr 1984 der damalige Eigentümer den Vertrag aufkündigte und die Unterlagen in seinen Wohnsitz verbrachte. In den 1990er Jahren erfolgte dann schließlich eine Rückgabe des Archivs an die Familie von Bodenhausen. Der Umfang der Unterlagen hatte sich in der Zwischenzeit freilich um etwa 30 % reduziert, da einzelne Pakete an verschiedene Adressaten weitergereicht worden waren. Der verbliebene Teil wurde schließlich durch die Familie von Bodenhausen im Jahr 2024 per Schenkungsvertrag wiederum dem Staatsarchiv Marburg übereignet.”

Auschwitz-Kommandant Richard Baer versteckte sich bei den Bismarcks

https://www.spiegel.de/panorama/wie-auschwitz-kommandant-richard-baer-sich-nach-kriegsende-bei-den-bismarcks-versteckte-a-4f16adba-23eb-4250-8d0c-cdd054ecf765 (Paywall)

“Vor allem in der Weihnachtszeit sucht Bismarck den Kontakt zu seinen Leuten. Wie sein Verhältnis zu Baer war, ist unbekannt. Laut Familiensprecher Gregor von Bismarck ist im Archiv keine Personalakte zu Baer/Neumann vorhanden.

Überprüfen lässt sich das nicht, die Familie verweigerte dem SPIEGEL vor einigen Monaten den Zugang zu ihrem Archiv. Sie wolle selbst den Fall Baer alias Neumann »restlos« aufklären. Gregor von Bismarck teilte mit, er habe zwei Historiker mit der Recherche beauftragt, »ob meine Vorfahren und/oder die Forstverwaltung Kenntnis von der wahren Identität des Herrn Neumann hatten«. Nach seinem Wissensstand werde »dies durch nichts nahegelegt«.”

Stellungnahme zu den Büdinger Rentkammerarchiven

“Urteil, das (noch) keines ist

Stellungnahme der VfH zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. Dezember 2023 wegen des Rentkammerarchives in Büdingen

Dass das Land Hessen auch jetzt gegen die Interessen der Öffentlichkeit wegen der Rentkammerarchive in Büdingen den Standpunkt von nur tatsächlichen Besitzern teilt, ist und bleibt irritierend. Dass diese in Wirklichkeit gar nicht mehr zuständig sind, dürfte sich aus einer Insolvenzakte ergeben. Wir wissen nur, dass hinter den faktischen Besitzern noch immer ein Mann geistert, der über das Erbe seines Schwiegervaters im Besitz politisch hochbrisanter Unterlagen sein könnte. Auch der Unterzeichnende kann es von hierher nur wie der dem Großherzog als redender Vogelsberger Papagei vorgestellte Uhu halten: Redde dud der naut, aber er denkt sich sei Teil.

Mündliche Verhandlung über die Klage der VfH gegen das Land Hessen, Zugang zu den staatlichen Unterlagen im Rentkammerarchiv in Büdingen zu ermöglichen, war am 8. Dezember 2023 in Gießen. Von eigentlicher Verhandlung konnte keine Rede sein, im Wesentlichen bestand sie nur aus der pauschalen Ankündigung der vom Verwaltungsgericht vorgeschickten Einzelrichterin, dass die Klage abgewiesen würde. Die schriftliche Begründung des Urteils, auf die es dann ankam, wurde dem Unterzeichnenden erst zwei Tage vor Weihnachten zugestellt. Umgehend nach den Weihnachtstagen gleich am ersten Werktag „Zwischen den Jahren“ gab es aber eine Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes, die von lokaler Presse schon am folgenden Tag gebracht wurde. Durch sie entstand in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck, das Gericht habe Zugang zu den Rentkammerarchiven in Büdingen grundsätzlich verneint und damit die VfR auch gerichtlich verloren.

Dem ist allerdings nicht so. In Wirklichkeit handelt es sich bereits jetzt um einen ersten beachtlichen Teilerfolg der VfR. Das Gericht hat nämlich nicht über Zugang zu den Rentkammerarchiven selbst (wobei nur die staatlichen Unterlagen nur in dem Rentkammerarchiv von Büdingen selbst Gegenstand des Klageantrages waren) entschieden. Es hat nur entschieden, dass die Kläger nicht berechtigt sind, vom Land Hessen zu verlangen, für diesen Zugang etwas zu unternehmen.
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Die bisherige Linie, dass die Rentkammerarchive einschließlich der in ihnen liegenden staatlichen Unterlagen Privatunterlagen von Privatpersonen seien und daher andere keine Ansprüche stellen könnten, konnte das Land Hessen bei den offensichtlichen prozessualen Gegebenheiten auf seiner Seite nicht aufrechterhalten. Dementsprechend hat auch das Gericht nur darauf abgestellt, dass das Land nicht verpflichtet sei, sich diese Unterlagen zu verschaffen oder auch nur Zugang zu ihnen zu ermöglichen. Das ist neu.
Bereits aufgrund dieses Urteils könnten betroffene Geschichtsvereine der Region daher politisch aktiv werden. Von dem Unterzeichnenden wird bei seinem Alters Entsprechendes niemand mehr erwarten.

Aber auch so muss das ergangene Urteil nicht einfach hingenommen werden.
Von einem rechtsstaatlichen Verfahren konnte jedenfalls nicht die Rede sein. Die Kläger fanden keinerlei rechtliches Gehör. Wie der Klägervertreter in der Verhandlung geltend machte, ist in der Rechtsprechung Nichtverpflichtung des Staates bislang angenommen worden bei Unterlagen, bei denen jedenfalls nach außen das frühere Eigentum des Staates auf andere übergegangen war und vom Staat über eine Auseinandersetzung wieder gewonnen werden müsste.
Dies ist hier indes nicht der Fall.
Die staatlichen Unterlagen in den Rentkammerarchiven sind qua Weimarer Verfassung auf Vorgänger des Landes Hessen übergegangen – durch Gesetz wurde bestimmt, dass sie mit den übrigen privatrechtlichen Unterlagen der Rentkammerarchive der Öffentlichkeit zugänglich zu sein haben – dass dies nicht der Fall ist, geht auf (jedenfalls an Fähigkeiten der Archivverwaltung nicht gescheiterter) Unterschlagung zurück. Dieser doch sehr besondere Sachverhalt hätte vom Gericht gewürdigt werden müssen, was nicht geschehen ist.
Dass die Richterin eindeutig als Partei aufgetreten ist, ist eine ganz andere Frage, die in anderem Zusammenhang im Blick auf die Zukunft zu würdigen sein wird.

Die VfH bringt daher zu Beginn des Jahres 2024 Gehör-Rüge ein und lehnt gleichzeitig die Einzelrichterin wegen (Besorgnis der) Befangenheit ab, da sie bei der Darstellung der faktischen Besitzverhältnisse der Rentkammerarchive als Partei aufgetreten ist.

Im Übrigen bliebe die Sache ohnehin offen, da wegen der vom Gericht allgemein vertretenen Rechtsansicht Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig ist.

Niddatal, 02.01.2024

Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal
Christian Vogel, 1. Vors.”

Das Urteil (Aktenzeichen: 4 K B77l23.Gl) liegt mir vor. Nachtrag: und ist online https://openjur.de/u/2480234.html

Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/?s=rentkammer+b%C3%BCding

Publikation „100 Jahre Privatarchive in Westfalen. Geschichte der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. 1923 – 2023“ erschienen

https://www.siwiarchiv.de/publikation-100-jahre-privatarchive-in-westfalen-geschichte-der-vereinigten-westfaelischen-adelsarchive-e-v-1923-2023-erschienen/

Archive der ehemaligen Standesherrschaft Ysenburg-Büdingen: Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal hat Klage eingereicht

Die schon 2017 geplante Klage betrifft den Zugang zu den Archiven der ehemaligen Standesherrschaft und ist vor dem VG Gießen anhängig (Aktenzeichen: 4 K-877/23.Gi). Landesarchiv-Chef Hedwig hat wie zu erwarten die Klageabweisung beantragt.

Zum Thema

https://archivalia.hypotheses.org/94776 (Rezension von Herbert Günther: Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 34). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2017. 70 S. 15 EUR. ISBN 978-3-88964-219-6

“Der Rezensent tritt diesem tendenziösen Büchlein alles andere als unvoreingenommen entgegen, hat er doch, zitiert vom Autor S. 16f., mehrfach das skandalöse Versagen der hessischen Landesregierung in Sachen der Büdinger Archive gegeißelt (Archivalia vom 27. Mai 2015 und vom 15. Dezember 2015) und die Partei des Heimatforschers Christian Vogel ergriffen, der für die Zugänglichkeit der Rentkammerarchive kämpft. Der angesehene Verwaltungsjurist Günther, geschätzter Archivrechtler und Dozent des Rezensenten an der Archivschule, hat sich vor einen Karren spannen lassen, dessen Richtung jeden Historiker und Archivar, dem es um Zugänglichkeit wichtiger historischer Quellen geht, befremden muss.”)

https://archivalia.hypotheses.org/?s=vogel+b%C3%BCdingen

https://www.vfh-vogelsberg-wetterau-kinzigtal.de/rentkammerarchive-in-buedingen

Herausragender Archivbau: das Bandhaus in Büdingen (Foto Foto: Klaus Nissen, nicht nach 2015) – https://landbote.info/kein-bock-auf-historie/

Wie sich die Schweizer Thurn von Valsassina ein glanzvolles Herkommen erfanden

https://archivamt.hypotheses.org/19430

Die besprochene Familiengeschichte des 19. Jahrhunderts im Olsberger Adelsarchiv ist digitalisiert, aber nicht online, so dass offen bleibt, wie die Forscher, die angeblich weltweit Zugriff darauf haben, an die Digitalisate kommen.

Stadtarchiv Krefeld kann, will, darf keinen Link setzen

Der angegebene Link führt nur zur allgemeinen Beständeübersicht. Ich habe keine Lust, Lebenszeit auf dieses Schrottsystem zu verwenden.

Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive – ein neues Editionsprojekt an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Am 1. April 2021 hat das Forschungsprojekt „Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften seine Arbeit aufgenommen. Gefördert wird die Arbeit durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Nach dem 2019 erfolgreich abgeschlossenen Projekt „Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert“ wird sich das neue Projekt durch einen Perspektivenwechsel mit den Lebenswelten bäuerlicher Untertanen im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert und damit zunächst einer anderen Facette der Geschichte des Erinnerungsortes Steinort zuwenden. Zudem wird es aber durch eine vergleichende Betrachtung mit anderen ostpreußischen Gütern weit darüber hinausgehen und neue Erkenntnisse über diese historische Kulturlandschaft, die Lebensbedingungen, Wertehorizonte und Beziehungsformen der ländlichen Bevölkerung ermöglichen.

Neben noch unbekannten Quellen des Gutsarchivs Lehndorff-Steinort werden Quellen aus den Guts- und Familienarchiven der Grafen Finckenstein, Dohna und Schwerin Gegenstand des Forschungsprojektes sein. Als Ergebnis werden in Form einer wissenschaftlichen Online-Edition erstmals Quellen zu neuzeitlich-bäuerlichen Lebenswelten aus verschiedenen ostpreußischen Gutsarchiven unter kulturgeschichtlichen, sozial- und agrargeschichtlichen Fragestellungen zusammengeführt. Die darauf aufbauende vergleichende Studie wird den Kenntnisstand über die bäuerlichen Lebensverhältnisse in der ostpreußischen Gutsherrschaft deutlich erweitern.

Zur Edition: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/