Kategorie: Genealogie
Stadtarchiv Dortmund stellt Namensverzeichnisse online
Genealogische Praktiken alteingesessener Basler Familien im 18. und 19. Jahrhundert
Open Access: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783111683164/html
Unter anderem über Frauen, die Familiengeschichte schreiben, und Familienstiftungen.
Der Genealoge Emil Kimpen (1880-1965)
Laut GND/LMU war er Jurist, der 1903 in Leipzig promovierte (“Die Beweislast bei der Rückforderungsklage …”). Später engagierte er sich im Eifelverein, dessen Vereinsgeschichte er 1938 veröffentlichte.
Als Mediävist ist er mit spekulativen genealogischen Arbeiten zu hochmittelalterlichen Dynastien hervorgetreten. Seine unsolide Arbeitsweise hat Gerd Wunder, selbst genealogischen Spekuationen keineswegs abgeneigt, in einer Rezension treffend charakterisiert.
Die Liste seiner Publikationen im Regesta Imperii Opac befriedigt nicht. Auf kleinere Aufsätze im Eifel-Kalender (online bei Dilibri) könnte man verzichten, nicht aber auf: Die ezzonische Verwandtschaft der rheinischen Pfalzgrafen. In: Coburg mitten im Reich (1956), S. 184-216. Online-Nachweise fehlen für die Studien in der Historischen Vierteljahrschrift 1935 und Hémecht 1954.
Eine Stauferin als Stammmutter der Zollern im 11. Jahrhundert?
Glaubt man diversen Genealogie-Seiten im Internet, so war eine Stauferin Hedwig von Büren, Tochter Friedrichs von Büren, mit dem 1061 umgekommenen Stammvater des Zollern-Hauses Burkhard verheiratet.

Woher der Name Hedwig stammt, habe ich nicht herausgefunden. Hans-Dieter Lehmann erschloss 2016 in der Hohenzollerischen Heimat S. 30-33 (PDF via Geschichtsverein) den Namen Adelheid. Er stützte sich auf die fragwürdigen Forschungen des Heidenheimer Lehrers Heinz Bühler und wies zugleich darauf hin, dass Hansmartin Decker-Hauff in seiner berüchtigten Stammtafel im Stauferkatalog 1977 Friedrich von Büren eine verheiratete Schwester gegeben hatte – natürlich ohne Nachweis. Jürgen Scheff konstatierte in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 57/58 (2021/22), S. 30 Anm. 13 jedoch mit Recht: “Die immer wieder aufkeimenden Versuche, allein durch den gemeinsamen Leitnamen Friedrich sowohl bei den Staufern als auch bei den späteren Zollern auf eine angebliche Ehe des erschlagenen Burkhard mit einer nirgends belegten Stauferin, der gleichwohl der spekulative Name Adelheid (?) zugewiesen wird, zu schließen und in ihnen die Eltern von Graf Friedrich I. von Zollern sehen zu wollen, lassen sich durch keinerlei besitzgeschichtliche Fakten untermauern und sind mit größter Skepsis zu betrachten”.
Über den Vornamen Friedrich in seiner Bedeutung für das Haus Hohenzollern existiert sogar eine eigene – wenig belangvolle – Schrift von Theodor Thele 1881 (GBS). Schon Ludwig Schmid hatte 1886 in seiner Geschichte der Hohenzollern (GBS) vermutet, er sei über das staufische Haus in das Geschlecht gekommen. Heinrich Witte lehnte 1895 diese Verbindung ab: Es gebe nirgends eine Spur dieser Verwandtschaft, und um 1081 erscheine Graf Friedrich von Zollern unter den heftigsten Gegnern Heinrichs IV. (Die ältern Hohenzollern und ihre Beziehungen zum Elsaß, S. 38-41, MDZ). Trotzdem griff Bühler in der Festschrift für Decker-Hauff 1981 die Vermutung wieder auf und versuchte sie besitzgeschichtlich zu untermauern (Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, 1997, S. 728-731). Dabei unterliefen ihm aber zwei gravierende Fehler. Er zitierte eine Aufzeichnung über angeblich hohenbergische Lehen statt nach der maßgeblichen Edition von Karl Otto Müller 1942 (MGH) nach den alten Monumenta Hohenbergica (MDZ) und übersah, dass Volker Schäfer 1984 im Band “Zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb” gezeigt hatte, dass der Lehenrodel Lehen der Grafen von Sulz betraf (S. 167-169). Die hohenbergischen Lehen in Endersbach und Strümpfelbach müssen also gestrichen werden – Bühlers Argumentation ist haltlos. Der zweite Missgriff: Die Herrschaftsverhältnisse im unteren Remstal, von Bühler irreführend dem “staufischen Begüterungsbereich zwischen Rems und Fils” zugewiesen (S. 730), sind ganz anders als im staufischen Stammland im oberen Remstal. Im Raum Waiblingen erhielten die Staufer ihren Besitz offenbar über das Erbe der Salier. Vor diesem Erbfall ist kein eigener Besitz der Staufer bezeugt.
1988 kam Bühler nochmals auf seine Hypothese zurück und versuchte sie mit einer punktuellen Besitzüberschneidung in Löpsingen im Ries weiter zu belegen (Adel S. 908f.). Wie ich aber schon 1990 bemerkte (Heimatbuch Lorch), geht die Datierung des 1306 veräußerten Besitzes des Stifts Lorch in das 11. Jahrhundert zu weit. Die zollerischen Rechte in Löpsingen haben – gegen Lehmann – keinerlei Beweiskraft. Von wem das Stift Lorch den Grundbesitz im Ries hatte, ist unbekannt.
Damit bleibt festzustellen, dass die These von Schmid/Bühler ganz unwahrscheinlich und daher abzulehnen ist. Scheffs zitierte Skepsis ist berechtigt. Wer die Stauferstammtafel mit unbezeugten Ehen anreichert, braucht sehr starke Argumente. An solchen fehlt es nicht nur hier.
Die Einwohner der Stadt Murrhardt in Württemberg am 24. März 1735
Stadtarchiv Düsseldorf stellt historisches Personenstandsregister online
Ahnenforscher in Aalen lösen Rätsel
Forschungshilfe zu Opfern des Nationalsozialismus
https://www.roland-dortmund.de/2025/11/17/neue-forschungshilfe-zu-opfern-des-nationalsozialismus/
Hinzuweisen ist auch auf das Quartalsupdate der genealogischen Linksammlung
Leichenpredigten der Paulinerkirche in Leipzig
Suche in FamilySearch
Viele werden die Undurchsichtigkeit der Reihenfolge der Trefferliste bei der Suche nach Aufzeichnungen in FamilySearch verflucht haben. Die exakte Suche (unter “Mehr Optionen”) hilft des öfteren weiter. Nun kann man auch nach einem bestimmten Jahr suchen.
https://www.familysearch.org/de/blog/exaktes-jahr-historischen-aufzeichnungen-suchen
14 Millionen strukturierte Einträge aus historischen Adressbüchern
https://www.compgen.de/2025/11/datenbank-historischer-adressbuecher-endlich-zusammen/
Ich fand 25 Einträge zum Vornamen Hyazint.
„unbenahmt doch wohlbekandt” – Anmerkungen zu zwei Hallenser Schülerstammbüchern
Von Lajos Adamik, Inscriptiones Alborum Amicorum
I. UB Gießen Hs NF 52
Der Einträger auf Bl. 282v im Stammbuch „eines Hallenser Studenten” in der Sammlung der UB Gießen (Digitalisat) verrät uns in einem mit sichtlicher Mühe abgeschriebenen Sonett von Johann Christian Günther („An die Vorhergehende [i. e. „An seine Magdalis”], Als sie an seiner Treu zweiffelte”, im ersten Band der posthumen Sammlung, 1724, GoogleBooks) den Namen des Halters: Statt „Mein Kind” setzt er mit „Mein Freund” an, und in Vers 11 ersetzt er „Mein Engel” durch „Mein Fuhrmann”.
Dieser Einträger, „Johann Heinrich Schrader aus Halberstadt”, lässt sich ebenso wie die meisten der insgesamt 92 Inskribenten, die sich zwischen dem 5. Januar 1743[1] und dem 6. Januar 1745 im Stammbuch verewigten, in der Datenbank zum „Projekt Franckesche Schulen” finden, nämlich 76 von ihnen als Schüler und 7 von ihnen als Informatoren der Lateinischen Schule Halle. In einem Fall verschwieg uns der Einträger seinen Namen („unbenahmt doch wohlbekandt”, Bl. 301v[2]), 4 Einträger (Bll. 272v, 303v, 318v u. 335v) sind in der Datenbank nicht erfasst, und zwei Signaturen (Bl. 271v u. 361v) konnte ich nicht überzeugend entziffern.
Unter den Fuhrmanns in dieser Datenbank kommt zeitlich nur einer als Eigner des Stammbuchs in Frage: Johann Carl Fuhrmann aus Bad Hersfeld in der Landgrafschaft Hessen-Kassel, dessen Vater dort Postmeister war. Er wurde am 7. Juli 1743 in die 5. Klasse aufgenommen (PFS; Digitalisat des Schülerverzeichnisses 1730-1747 FSH).
Er kam zwar aus Hersfeld, geboren war er noch in Buchenau (am 3. Februar 1728, Archion.de, Paywall), wo sein Vater 1714 die Tochter des Hersfelder Gasthalters Johann Will geheiratet hatte (Archion.de) und bis in die 1730er Jahre als Amtsverwalter der Freiherren v. Schenck tätig war. Über den Vater und seine Vorfahren berichtet das Heusersche Familienbuch, S. 63 (SLUB Dresden). Nach dem Tod des Vaters 1748 dürften die Witwe und spätestens ab 1761 der Sohn das Amt des Postmeisters übernommen haben, und letzterer hatte dieses bis zu seinem Freitod am 20. Juli 1780 inne. In den beiden Hersfelder Sterberegistern aus jener Zeit wird er einmal „Carl”, einmal „Carl Friedrich” genannt – dem Pfarrer stand wohl der Geburtseintrag aus Buchenau nicht zur Verfügung („Carl”: Archion.de, „Carl Friedrich” Archion.de) -, doch in beiden Einträgen steht: „hat sich mit einer Pistohl erschossen”). Im Hessen-Casselischen Staats- und Adreß-Calender (s. die Bände mit Links zu den Digitalisaten bei wikisource.de) erscheinen jedenfalls zwischen 1764 und 1780 er und ab 1781 seine Witwe als Hersfelder Postmeister bzw. Postmeisterin. Dieselben Zeitrahmen werden aus den Protokollen über die Bestallungen des Postens im Landesarchiv Hessen ersichtlich (hessen.de). Die Akte zum Prozess zwischen unserem Albumhalter und seiner Mutter sowie seinen Geschwistern wegen der Verteilung der väterlichen Erbschaft liegt digitalisiert vor (hessen.de).
Das Album amicorum, dem eine Ausgabe von Bogatzkys Güldenem Schatz-Kästlein als Träger dient, gehört somit zum zumindest zu jener Zeit noch wesentlich selteneren Typ der Schülerstammbücher. Druck und Handschrift sind gleichermaßen lückenhaft erhalten: Neben dem Titelblatt fehlen die drei nicht nummerierten Blätter des Vorberichts, die ersten 8 nummerierten Blätter sowie die Blätter 113, 224, 276-277, 281, 292-293, 296-297, 312-313, 315-316, 322-323, 327, 339-340, 342-343, 355-356, 360, und 363-365 – sonst scheint unser Exemplar auch im typographischen Bild mit der Ausgabe 1739 (VD18 10747230) identisch zu sein. Ob die große Zahl fehlender Blätter in der zweiten Hälfte des Bandes, die die meisten Einträge enthält, durch nachträgliche Entfernung bedingt ist – es lässt sich vermuten –, könnte ein Vergleich mit dem Register der Einträger am Anfang des Buches bestätigen, vom dem aber leider auch nur die letzte Seite auf uns gekommen ist.
Das Stammbuch belegt auch in diesem lückenhaftem Zustand etwas Bemerkenswertes – nämlich die Bewandertheit der Einträger in der Technik des Inskribierens, ihren sicheren Umgang mit allen formalen und inhaltlichen Mitteln und Gewohnheiten dieser Gattung an der äußeren Peripherie des Literarischen. Motti und Wahlsprüche, Zitate aus klassischen und modernen Autoren auf Lateinisch, Griechisch, Deutsch und Französisch, Freundschaftshinweise, exakte Datierungen in allen möglichen Schreibvarianten erscheinen hier in erfreulicher Vielfalt, wobei der Ton durchgehend ernst ist. Hier hebt sich einzig jener Benannt-Unbekannte mit einem Johann Hübners Poetischem Handbuch entnommenen Vierzeiler von der Masse ab („Was mach ich…”, GoogleBooks). Das Milieu der Franckeschen Schulen mit der steten Präsenz nur wenige Jahre älterer Universitätsstudenten dürfte hier ebenso inspirierend gewirkt haben wie der hauseigene Druck mit Bogatzkys Andachtstexten und den unbedruckten Rückseiten.
Zum Schluss noch einige Bemerkungen zur handschriftlichen Aufzeichnung auf Bl. 10v über „Nicolaus Hugo, Hasso-Castellus”, der am 12. März 1786 seine Dienststelle in Lauterbach verlassen hatte und am 15. Juni desselben Jahres Vater einer Tochter wurde („abiit ex officio Lauterbach d/en/ 12t/e/n Martij 1786 // Filia sua natus d/en/ 15ten Junij et Bapt/isata/ est d/en/ 16ten Junij 1786). Zum einen bestätigt der Eintrag durch die geographische Nähe zur Heimat des Stammbuchhalters, dass wir mit dessen Identifizierung richtig lagen, zum anderen kann er nicht mehr von dem ursprünglichen, 1780 verstorbenen Eigner stammen, zum dritten kommt dieser Hugo auch als nachträglicher Possessor des Exemplars kaum in Frage. Aus dem Eintrag im Taufregister von Lauterbach im damaligen Riedesel-Land (Archion.de) erfahren wir nämlich, dass die Tochter Anna Catharina als uneheliches Kind der „Anna Catharina Rokelin, Melchior Rokels Bürgers und Leinwebers Tochter” am 15. Juni 1786 zur Welt kam, und dass die Mutter „zum Vater ihres Kindes Niclas Hugo, einen Ladendiener bey Herrn Friedrich Diehm in dessen Haus sie als Magd dienete”, angab. „Gedachter Hugo”, fügt noch der Pfarrer hinzu, „gieng sogleich fort als die Schwangerschaft ruchbar wurde. Herr Diehm aber bezahlte für ihn seine Strafe”.
Dieser Herr Diehm dürfte der Lauterbacher Kaufmann, Bankier und Reeder Johann Friedrich Diehm sen. (1734-1814)[3] gewesen sein, und der vor der väterlichen Verantwortung Geflohene war allem Anschein nach jener „Johann Nicolas”, der als Sohn des Kasseler Kaufmanns Johann Christoph Hugo in der letzten Januarwoche 1762 geboren war (Einwohner und Familien der Stadt Kassel, Bd. 6, S. 42, UB Kassel). Ob er nach der Flucht aus Lauterbach je ins Elternhaus zurückkehrte, ist zumindest fraglich. In welcher Himmelsrichtung er die Weite gesucht hatte, wusste man auch vierzig Jahre später nicht (Allgemeiner Anzeiger, 31. März 1833, Sp. 1154, GoogleBooks).
Eine Beziehung zwischen den Familien Fuhrmann und Hugo konnte ich nicht entdecken. Es bleibt die Frage zu klären, wer das Stammbuch nach dem Tod des Johann Carl Fuhrmann oder bereits früher von diesem erbte, und warum er ausgerechnet den Fall Nicolaus Hugo des Aufzeichnens würdig hielt. Außer dem Arbeitgeber des entlaufenen Ladendieners, der betroffenen Leinweberfamilie und dem Lauterbacher Pfarrer Johann Alexander Ebel[4] konnte kaum jemand Zugang zu diesen exakten Daten haben – wobei gerade Poststationen sich bestens für den Austausch solcher Informationen eigneten. Hier böte sich noch genug Raum für müßige Spekulationen.



II. UB Halle Yg St. 11
Das in einem Exemplar der Ausgabe 1732 des Bogatzkyschen Schatz-Kästleins enthaltene Stammbuch (Digitalisat) wurde irrtümlicherweise, allein aufgrund des fehler-und lückenhaft transkribierten Possessorenvermerks auf Bl. 1v, dem Hallenser Professor und Bibliothekar Christian Benedict Michaelis (VD18) zugeschrieben. Dasselbe Exemplar wurde auch als Druck erfasst, hier ohne Hinweis auf den handschriftlichen Inhalt: VD18, UB Halle. Da der Vermerk von A. A. M. Slevogtin („Von H. Professor Michaelis habe dieses Büchlein zum Andenken verehrt bekommen”[5]) 1748 in Göttingen entstand, könnte hier ebenso, wenn nicht mehr, Michaelis’ Sohn Johann David (VD18) gemeint sein. Auf dem Titelblatt nannte sich die Possessorin A. A. M. Schoenemannin, und auf dem Verso des letzten, unbedruckten Blattes zeichnete J. F. Schoenemann den Tag auf, an dem er das Andachtsbuch zu Ende gelesen hatte, den 5. August 1758. Offensichtlich[6] handelt es sich hier um die Tochter des Jenaer Juristen und kaiserlichen Hofpfalzgrafen Gottlieb Slevogt (VD18), Adriana Amalia Maria, die am 18. Dezember 1753 in Gaugrehweiler – wo sie als „herrschaftliche Beschließerin” beschäftigt war – mit dem rheingräflichen Haushofmeister Johann Friedrich Schönemann verehelicht wurde (Archion.de, Paywall; Familysearch.org). Der Haushofmeister und seine Frau sind erwähnt im Beitrag des Bechtolsheimer Pfarrers Wilhelm Hoffmann: Am Hof und im Lande von Grehweiler (Fortsetzung), in: Hessische Chronik, Jg. 18, Heft 7 u. 8 ( Juli-August 1931), S. 99. Johann Friedrich Schönemann starb mit 63 Jahren am 18. Januar 1764 (Archion.de), der 1754 geborene Sohn Johann Karl Ludwig trat in die Fußstapfen seines mütterlichen Großvaters, studierte Medizin in Jena, widmete seine Dissertation 1784 (VD18) dem Wild- und Rheingrafen Wilhelm Christian zu Dhaun und Kyrburg, dem Schwiegersohn und Erbfolger des von Kaiser Joseph II abgesetzten Rheingrafen Carl Magnus, und wirkte anschließend in seiner Heimat als Landphysikus.[7]
Wer war also der Halter des Stammbuchs, wenn wir den Hallenser Professor Michaelis allein aufgrund der Tatsache ausschließen können, dass er 1733, aus dem die ersten Einträge stammen, bereits 53 Jahre alt war und somit als Autor eines Schüler- oder Studentenstammbuchs nicht in Frage kommen kann? Nun, der auf Bl. 160v am 9. Okt. 1734 in Coburg eintragende Estienne de Fert, „Maitre des arts de La faculté de Paris et Professeur public au College Academicum de Coburg”,[8] adressiert seine Worte an einen gewissen „cher Karche”. Der so angesprochene Halter kann nur mit Ernst Ludwig Karche identisch sein, der aus Coburg stammend, 1733 in die Lateinische Schule Halle aufgenommen wurde (PFS). Bereits ein Jahr davor, am 8. April 1732, hatte er sich in Coburg und 1735 in Erfurt immatrikulieren lassen (Curt Hoefner: Die Matrikel des Gymnasium Casimirianum Academicum Coburg, Bd. 1, S. 57, hier als „Karch”; Fritz Wiegand: Namensverzeichnis zur allgemeinen Studentenmatrikel der ehemaligen Universität Erfurt von 1637 bis 1816, Teil I: A-K, in: Beiträge zur Geschichte der Universität Erfurt (1392-1816), Heft 9/1962, S. 142, hier als „Karg”). Hoefner weiß noch zu berichten, dass Karche nicht in Coburg geboren worden war, und dass er am 5. Januar 1736 in Coburg verstarb.
Folgerichtig entstanden die insgesamt 32 Einträge 1733/34 in Halle, 1734/35 in Coburg (nicht in Göttingen!) und 1735 in Erfurt. Auf Bl. 204v steht zudem ein Eintrag aus dem Jahr 1810. Unter den Hallenser Einträgern erscheinen Laurentius Reichmuth, Sohn des Moskauer evangelischen Pastors Johann Reichmuth (Bl. 300v, PFS), und George Gardner aus London, der 1732 als Sohn eines Kammerdieners in die Lateinische Schule aufgenommen wurde (auf dem Recto des letzten, unbedruckten Blattes im Band, PFS). Reichmuths Eintrag vom 13. Okt. 1733 ist der früheste und (abgesehen von jenem einzelnen Eintrag von 1810) Johann Christian Schubarts (F. Wiegand: Namensverzeichnis Teil II, in: Bträge z. Gesch. d. Univ. Erfurt, Heft 10/1963, S. 100 – hier als „Schubert”) in Erfurt auf den 28. August 1735 datierte der späteste im Stammbuch. Der ebenfalls in Erfurt am 26. August 1735 eintragende, bei Wiegand fehlende Jurastudent Johann Heinrich Salomon Rentsch (Wikipedia.de, imm. Leipzig 9. Mai 1734, aus Hersleben/Thüringen) eröffnet die Reihe der Einträger auf Bl. 18v.



[1] Christoph Friedrich Sebald „Magdeburgicus”, am 8. Oktober 1738 in die Lateinische Schule aufgenommen, trug auf Bl. 330v mit dem Datum „d: xxx. Martii 1742” im Stammbuch ein. Nach dem Vermerk des Halters neben der Signatur ging Sebald am 2. April ab („abiit d. 2 Apr”). Da alle anderen Einträge ab Anfang 1743 folgen, könnte sich Sebald im Jahr geirrt haben.
[2] Die Ziffern nach „vid. amicos 3” über dem typischen Stammbuchvers sind unleserlich (gemacht worden). 307v-308v-309v, 336v-337v und 354v-355v sind gleichermaßen durch die klassische Freundschaftsformel verbunden – man kann nur rätseln, auf welchen Eintrag unter diesen Sebald verwies.
[3] So erwähnt im Lauterbacher Anzeiger, Online-Ausgabe 4.01.2024. S. noch den Nachruf in der National-Zeitung der Deutschen, 5. Mai 1814, Sp. 385-386 (GoogleBooks) sowie die Bekanntmachung über Diehms Testament nach dem Ableben seines Sohns Johann Jacob: Großherzoglich-Hessisches Regierungsblatt 1835, Nr. 38 (MDZ).
[4] 1723-1803. Das von ihm herausgegebene Riedeselische Gesangbuch (1786, s. Das gelehrte Deutschland I, S. 300, GB) ist im VD18 nicht erfasst, und der Virtuelle Katalog Karlsruhe vermag es auch nicht zu finden. Worldcat kennt vier Exemplare in deutschen Bibliotheken.
[5] In der Beschreibung zum Digitalisat steht statt „Von” „Dem”, und „bekommen” wurde nicht transkribiert.
[6] Das Offensichtliche ergibt sich hier einfach aus dem Umstand, dass die Konstellation von diesen fünf Tauf- und zwei Familiennamen innerhalb eines so kurzen Zeitraums sich nur einmal ergeben kann.
[7] Zu Wilhelm Christian s. Wilhelm Hoffmann im ersten Teil seines Beitrags über die Herrschaft Grehweiler, in: Hessische Chronik, Jg. 18, Heft 3/4 (März und April 1931), S. 54ff; zum Land-Physikus Schönemann in der Fortsetzung, S. 107.
[8] Aus Burgund gebürtig, seit 1719 Lehrer der französischen Sprache am Casimirianum, s. Gottfried Ludovici, Ehre…, S. 93, GoogleBooks.
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Videotutorials: Archivforschung in Deutschland, Belgien und den Niederlanden
Rotulus: Chronicle of the History of the World
Archivnachrichten thematisieren Familienbanden
https://www.landesarchiv-bw.de/de/aktuelles/nachrichten/78628
Fast schon Klankriminalität würde ich den Umgang des Hauses Baden mit seinem Kulturgut nennen.
Richwara von Zähringen und das Problem der Nahehen
[G]erade in genealogischen Dingen ist Vorsicht und Behutsamkeit erstes Erfordernis.
Heinrich Witte 1896-1903, S. 331
Richwara, die erste Gemahlin des Zähringers Berthold genannt der Bärtige (gestorben 1078), wird in keiner einzigen Quelle, die während ihrer mutmaßlichen Lebenszeit entstanden ist, genannt. Es gibt von ihr nur zwei hochmittelalterliche Zeugnisse. Eine Urkunde des Klosters St. Peter im Schwarzwald (1111), aufgeschrieben etwa in der Mitte des 12. Jahrhunderts auf einem Blatt des “Rotulus Sanpetrinus”, nennt sie mit ihrem Mann: “honorabilis dux Bertholdus primus cum thori sui consorte, domna Richwara” (Ausgabe Krimm-Beumann 2011, S. 12 R 4; Parlow 1999, Nr. 186). Erst aus der Zeit um 1150 stammt die Grabplatte (oder Gedenkstein) Herzog Bertolds I. von Zähringen und seiner Gemahlin Richwara, die im Kloster Hirsau aufgefunden wurde und als Todestag für Richwara den 10. Mai liefert (DI 30, Landkreis Calw, Nr. 5 von Renate Neumüllers-Klauser).
Angesichts dieser Quellenlage muss man es tollkühn nennen, dass die Forschung immer wieder versucht hat, die Familie dieser hochadeligen Dame herauszufinden. Da irgendwelcher Besitz nicht einigermaßen plausibel erschließbar ist, stehen für genealogische Kombinationen nur Richwaras eigener Name und die Namen ihrer Kinder bzw. Nachkommen, allen voran der des mutmaßlichen Erstgeborenen Hermann, zur Verfügung.
Lässt sich die deprimierende hochmittelalterliche Quellenbasis vielleicht mit einem Blick auf spätere Traditionen erweitern?
Die Traditionsbildung hilft nicht weiter
Die Anfänge der modernen Genealogie um 1500 mache ich an drei Namen fest: Ladislaus Sunthaim, Jakob Mennel und Matthäus Marschalk von Pappenheim.
Noch ungedruckt ist ein Brief Sunthaims an Matthäus Lang vom 30. November 1503, der eine lateinische Abhandlung über die Zähringer enthält.1 Das Archivale und die Transkription durch Fritz Eheim 1949 stehen aber online zur Verfügung.2 Sunthaim weiß nichts von Richwara, sondern gibt Berthold irrtümlich eine (sonst nicht bekannte) Tochter Mechthild des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden zur Ehe.
Bei Jakob Mennel begegnet der Name Richwaras in seiner 1507 gedruckten Reimchronik3 und als Richwara von Kärnten in seiner handschriftlichen Fürstlichen Chronik.4 Im 1522 gedruckten Seel- und Heiligenbuch Mennels heißt sie Richwara Markgräfin von Kärnten (GBS). Diese Herkunftsangabe übernahm Hieronymus Gebweiler in seinen Zähringer-Genealogien 1529 und 1530.5
Um 1520 wies Matthäus Marschalk dem Berthold irrtümlich zwei Gattinnen zu: “Richwara marchionissa de Carinthia” und Mechthild Gräfin von Rheinfelden6. Über Wolfgang Lazius 1557 wurde das von späteren Autoren aufgegriffen.7 Die Ehe mit Mechthild hat Pappenheim offenbar von Sunthaim.
Selbstverständlich kannte der Freiburger Münsterkaplan Johannes Sattler, der 1514 eine Chronik der Herzöge von Zähringen beendete, ebenfalls den Namen Richwaras. Sie liege mit ihrem Gemahl Herzog Berthold im Kloster Hirsau begraben.8 Sebastian Münster, der – wohl 1549 – Sattlers Chronik aus Freiburg erhielt,9 übernahm diese Angabe.
Alle diese Nennungen stammen sicher letztlich aus dem Kloster St. Peter, wo Abt Peter Gremmelsbach in einer Handschrift von 1497 Richwaras Namen in einem Stifterverzeichnis bei dem ihres Mannes vermerkt hatte.10
Noch ein weiteres Kloster bewahrte den Namen Richwaras. In der Kastler Reimchronik aus dem 14. Jahrhunderts wird eine “Fraw Reitz” als Mutter Liutgards, der Gemahlin Diepolds II. von Vohburg und Mitstifterin der Benediktinerabtei Kastl, mit falscher genealogischer Einordnung genannt.11 Hlawitschka 2006, S. 12 behauptet, aus einer Stelle des Chronicon Reichenbacense aus dem Kloster Reichenbach in der Oberofalz (bis 1431, Geschichtsquellen.de) gehe hervor, die Tochter Liutgard sei in Kastl geboren worden: “de monasterio Castello unde nata fuit […] Leuchardis”12. Dies presst die späte Quelle, die wohl lediglich besagt, Liutgard habe zur Familie der Kastler Stifter gehört.
Diese spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Angaben führen alle nicht weiter. Erst um 1500 wird Richwara mit Kärnten in Verbindung gebracht. Dies als alte Überlieferung zu werten statt als genealogische Kombination aus der Zeit um 1500 wäre methodisch unzulässig.
Armin Wolfs Aufsatz 2022
In der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 2022 legte der Historiker Armin Wolf (1935-2025) eine neue These zur Abstammung Richwaras vor. Zunächst sichtet er kritisch – wie schon Tyroller 1958 und Hlawitschka 2006 vor ihm – die bisher vorliegenden genealogischen Vorschläge.
– Baumann 1879: Tochter Herzog Konrads II. von Kärnten (Salier)
– Witte 1896/1903: Tochter Herzog Konrads III. von Kärnten (Ezzone)
– Kimpen 1933, 1956: Schwester Herzog Konrads III. von Kärnten
– Tyroller 1958: Tochter Herzog Hermanns IV. von Schwaben (Babenberger)
– Hlawitschka 2006: Tochter Markgraf Adalberts der baierischen Ostmark (Babenberger)
Hlawitschka 2006, S. 2f. hatte noch die These Ficklers 1859, Richwara sei die Tochter Herzog Hermanns II. von Schwaben (Konradiner) gewesen, berücksichtigt.13
Gegen alle diese Vorschläge lassen sich mehr oder minder stichhaltige Argumente finden.
In der neueren Forschung wurde vor allem Tyrollers These akzeptiert. Erst der spekulativ arbeitende Genealoge Gerd Wunder konnte 1978 und 1987 der Übernahme durch Bühler 1969 Aufmerksamkeit sichern.14 Entscheidend für die Übernahme durch Karl Schmid war eine von Uwe Parlow in die Diskussion gebrachte, bislang übersehene Stelle einer Quelle aus der Zeit um 1200, der Genealogia marchionum et ducum Austriae. Sie führt die Zähringer auf die Babenberger-Herzöge Ernst und Hermann zurück.15 Lorenz 2007 und Krieg 2005 hielten auch nach Kenntnisnahme von Hlawitschkas (mich überzeugenden) Gegengründen 2006 an diesem Vorschlag fest.
Wiederholt wurden Berechnungen zu Richwaras Lebensdaten vorgelegt.16 Zu beachten ist aber, dass man das jeweils mögliche Intervall der Daten nicht durch mehr oder minder plausible Wahrscheinlichkeitserwägungen einengen sollte.
Wann Richwara gestorben ist, lässt sich allenfalls durch den Tod ihres Manns 1078 (Parlow 1999 Nr. 93), der zu einem unbekannten Zeitpunkt eine zweite Ehe mit Beatrix von Mömpelgard einging (Parlow 1999 Nr. 51), abschätzen. Aufgrund der Geburt ihrer Kinder ist ihr Tod frühestens in der Mitte des 11. Jahrhunderts anzusetzen.
Bertholds Grafennennungen ab 1025 sprechen für eine Geburt Bertholds spätestens 1010. Sein Todesjahr legt nahe, frühestens an den Anfang des 11. Jahrhunderts zu denken. Eheschließung und mögliche Zeugung eines Kinds wären demnach ab ca. 1015/25 möglich. Könnte Richwara bei einer Heirat um 1025 25-jährig gewesen sein und erst um 1045 überlebende Kinder geboren haben? Denkbar wäre es. Dass Töchter damals in der Regel früh verheiratet wurden, bedeutet ja nicht, dass es keine Ausnahmen gab. Für Richwaras Geburt kommt ein langer Zeitraum ca. 1000-1030 in Betracht.
Nennungen des ältesten Sohns Hermann 1050 und 1052 müssen – gegen Hlawitschka 2009 – aus dem Spiel bleiben, da die Urkunden nicht zeitgleich mit ihren Datierungen, sondern nachträglich entstanden sind (Parlow 1999 Nr. 23, 24). Bei seinem Eintritt in das Kloster Cluny 1073 heißt Hermann “iuvenis”, was eher auf ein Alter von 20 als 30 Jahren deutet (Hofmeister 1926). Sein Bruder Gebhard war 1079 als Nachfolger des Magdeburger Erzbischofs im Gespräch; er müsste also mindestens 30 Jahre alt gewesen sein (Hlawitschka 2009, S. 162f.). Beide Brüder sind demnach ca. 1045/50 geboren. Dies ist für Richwara das einzige einigermaßen sichere Datum.17
Armin Wolfs eigene These sieht Richwara als Tochter eines Saliers, nämlich Konrad I. von Kärnten. Dessen Mutter Judith sei mit einer babenbergischen Judith, Tochter Richwaras der Älteren, identisch gewesen. Starke Argumente sucht man auch hier vergebens. Seine genealogischen Aufstellungen stehen im Bann der von ihm entwickelten Konzeption der für das Königswahlrecht angeblich entscheidenden sogenannten Tochterstämme (Wolf 2002). Laut Stammtafel (Wolf 2022, S. 54) muss er bei der Ehe zwischen Agnes von Rheinfelden, die er als Tochter Mathildes anspricht,18 und Herzog Berthold II. von Zähringen nicht weniger als drei verschiedene Möglichkeiten unkanonischer Ehen (im Grad 4:4, 4:3 und 5:3) in Kauf nehmen. Für seine – von den Lebensdaten Richwaras ohne weiteres mögliche – Konstruktion spricht allenfalls, dass sie der Genealogia marchionum et ducum Austriae Recht zu geben scheint.
Thomas Zotz hat jüngst in seinem Zähringer-Buch (Zweitauflage 2024) Wolfs These zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht akzeptiert. Er stellt die Probleme um Richwaras Herkunft in allgemeinverständlicher Weise dar. Der Einwand einer Nahehe Bertholds II. mit Agnes im Grad 2:2 könne entschärft werden, wenn man Agnes von Rheinfelden aus der Ehe der Kaisertochter Mathilde abstammen lasse, was auf eine “kirchenrechtlich weniger anfechtbare Nahehe 3:3” führen würde. Daneben macht Zotz auf chronologische Bedenken aufmerksam. Herzog Hermann IV. und Adelheid von Turin müssten bereits um 1030 geheiratet haben, während man die Ehe üblicherweise erst um 1036/37 datiert. Angesichts dieser “Unsicherheiten” macht Zotz einen neuen Vorschlag, der mit der Angabe der Genealogia marchionum et ducum Austriae übereinstimmen würde: Richwara als Tochter Herzog Ernsts I. von Schwaben und Giselas. Das Nahehen-Problem bestünde nur, wenn Agnes aus der Verbindung mit Mathilde hervorgegangen sei (3:2). Doch würde Eduard Hlawitschka dieser These seine Zustimmung versagen. Sein Argument, wäre Richwara Enkelin Giselas gewesen, hätten die Zähringer an der Erbengemeinschaft des Schluchsee-Gebiets beteiligt sein müssen (Hlawitschka 2009, S. 177), lässt sich auf eine Tochter Giselas übertragen. Damit wäre auch die These von Zotz “nicht tragfähig”.
Je vornehmer Richwaras Abkunft war, um so eher würde man einen expliziten Hinweis in den Quellen erwarten. Die einzige diesbezügliche Andeutung in der späten und nicht immer zuverlässigen Genealogia marchionum et ducum Austriae, nämlich der von ihr behauptete Zusammenhang mit den Babenbergern, hat aber zu keiner These geführt, die man als wirklich wahrscheinlich bezeichnen dürfte. Damit bleibt nur das Fazit, dass Richwaras Herkunft nach wie vor als unbekannt gelten muss.
Besitzgeschichtliche Spekulationen
Es gibt keine einzige Quelle, die über das Erbe Richwaras unterrichtet. Trotzdem hat vor allem Heinz Bühler in unverantwortlicher Weise Spekulationen dazu in die Welt gesetzt. Bereits der erste einschlägige Aufsatz über die Wittislinger Pfründen 1969 (Bühler 1997, S. 46 Anm. 83) enthält drei haltlose Behauptungen.
– 1. die Besitzgeschichte Mochentals ist rein hypothetisch;
– 2. nicht weniger unbelegt die urspüngliche Zusammengehörigkeit der Herrschaften Teck – Aichelberg – Spitzenberg;19
– 3. der Chronist Feßler, aus dem Decker-Hauff in der Stuttgarter Stadtgeschichte, eine Angabe zu “Harminus Graf zu Baden” 1025 entnahm, ist eine Erfindung Jakob Beyrlins.
Alle jüngeren Kombinationen Bühlers sind ebenso wertlos.20
Der von mir hochgeschätzte Sönke Lorenz hat das badische Patronatsrecht in Lendsiedel 1231 mit der Besitzgeschichte des nahen Unterregenbach zusammengebracht – eine Hypothese, die ebenfalls abzulehnen ist.21 Lorenz hält Richwara für die Tochter Herzog Hermanns IV. Die Argumentation mit Lendsiedel (schon bei Fickler 1859) übersieht, dass es in jener Gegend (zwischen Jagst und Tauber) noch weiteren badischen Besitz gab. Ich habe dazu 2024 eine Karte erstellt und deutlich gemacht, dass mehrere hypothetische genealogische Erklärungen in Betracht kommen.
Das Problem der Nahehen
Schon seit mindestens 2001 beschäftigt mich Richwara. Bevor Eduard Hlawitschka in für mich schlüssiger Weise die Hermann-IV.-These 2006 verwarf, konzentrierte ich meine Studien auf das methodische Problem der Nahehen, zu denen ich umfangreiches Material zusammentrug. Außer Richwara ging es mir um die angebliche Stauferin “Bertha von Boll”, deren Ansetzung durch Hansmartin Decker-Hauff als Tochter Herzog Friedrichs I. von Schwaben eine Reihe von Nahehen zur Folge hätte, darunter zweimal im inakzeptablen Grad 3:2.22
Kein anderer Historiker hat sich so eingehend mit Nahehen befasst wie Eduard Hlawitschka (*1928). Der kampferprobte Kontrovers-Genealoge ist allerdings nicht so sehr Experte für Verwandtenehen im Früh- und Hochmittelalter wie es den Anschein hat. Er vertrat in allen seinen Arbeiten die Annahme einer festen Grenze: Ehen im Grad 4:3 seien verboten, solche im Grad 4:4 erlaubt gewesen. Mit Blick auf die von Hlawitschka 2012 herangezogene grundlegende Arbeit von Karl Ubl 2008 zum Inzestverbot stellte Hein H. Jongbloed fest, “dass die Inzestdoktrin der Kirche im Verlauf des Mittelalters viel komplizierter und vielfältiger gewesen ist, als es die von Hlawitschka angegebene Gradgrenze suggeriert” (2016, S. 217).
Hlawitschka musste sich von David d’Avray vorhalten lassen, er habe in seinem Aufsatz über die Auflösung der Ehe Friedrich Barbarossas die Zählung der Verwandtschaftsgrade nicht verstanden (2014, S. 51; 2015, S. 70). In meiner eigenen Kritik an Hlawitschka 2005 (Graf 2015) lehnte ich seine genealogische Hypothese über die Herkunft Adelheids von Vohburg – im Einklang mit der von Hlawitschka (auch in seinen “Ahnen” 2009) nicht berücksichtigten jüngeren polnischen Forschung – ab. Ich merkte zusätzlich an: Hlawitschkas “Aussagen 2005 über die Erlaubtheit von Nahehen stimmten nicht mit dem überein, was ich mir aus der Sekundärliteratur angelesen hatte”.
Verhängnisvoll wirkt sich genealogisches Wunschdenken im Kontext der Nahehe-Problematik aus, also die Argumentation auf ein bestimmtes Ziel hin, das man beweisen möchte. Angesichts der deprimierenden Quellenlage im Hochmittelalter fällt es nicht schwer, die Überlieferung durch Abweichung von den etablierten Fakten so zu verbiegen, dass die Nahehenproblematik entschärft wird.
Es ist aus meiner Sicht wenig wahrscheinlich, dass Agnes von Rheinfelden aus der kurzen Ehe der Kaisertochter Mathilde mit Rudolf von Rheinfelden hervorging. Aber Armin Wolf und Heinz Krieg entschieden sich für diese Filiation, da bei dem Richwara-Problem statt einer Ehe im allzu problematischen Grad 2:2 eine solche im Grad 3:3 resultieren würde. Krieg argumentiert eine eindeutige Quellenaussgabe Lamperts von Hersfeld weg, die gegen Nachkommen aus Mathildes Ehe spricht. Methodisch überzeugend sind solche Taschenspielertricks nicht.
Kontrovers ist die Interpretation der Naheheproblematik im Investiturstreit. Während Hlawitschka mit Blick auf seine Ausführungen 2002 die Brisanz einer Ehe Bertholds II. im Grad 2:2 während des Investiturstreits unterstrich, sah Krieg 2005, S. 75 in der Quellenstelle über die Nahehe des Gegenkönigs Hermann von Salm eher “ein sehr eindrückliches Beispiel für einen ausgesprochen pragmatischen Umgang mit dem Problem einer unkanonischen Eheverbindung”. In seinem Aufsatz von 2002, S. 41 Anm. 92 räumt Hlawitschka eine aus einer Sicht unmögliche Nahehe im Grad 2:3 weg, indem er die vermeintliche Tochter Sophie Hermanns von Winzenburg aus einer früheren Verbindung mit einer Ebersteinerin hervorgehen lässt. Dies geschieht um einer fragwürdigen Hypothese willen, denn die von Cohn begründete und inzwischen etablierte Ansicht, dass Sophie, die Gattin Albrechts des Bären, eine Tochter Hermanns von Winzenburg war, ist nicht überzeugend.
Auch in der Genealogie gilt: Du sollst nicht tricksen. Methodisch einwandfrei ist nur ein Vorgehen, das im Veto der Quellen kein Hindernis sieht, das man argumentativ aus dem Weg räumen muss. Michael Hintermayer-Wellenberg formuliert 2010 (S. 11):
Ein Ehehindernis aufgrund eines nach kanonischem Recht unerlaubt nahen Verwandtschaftsgrades erweist sich […] als ein wichtiges Hilfsmittel in der genealogischen Forschung.
Selbst ein methodisch so unzuverlässiger Autor wie Hans-Dieter Lehmann betont (2012, S. 104): “Sowohl bei den Seitenverwandten Eberhards von Nellenburg als auch bei den Vorfahren seiner Gemahlin hat sich die Kontrolle der genealogischen Zusammenhänge anhand des von Eduard Hlawitschka betonten kirchlichen Verbots von Verwandtenehen stets bewährt”.
Bedauerlicherweise gehören Historiker, die die Nahehen-Problematik nicht hinreichend ernst nehmen, nicht nur dem “spekulativen Flügel” der Genealogie an, wie die erwähnten Positionen von Sönke Lorenz und Heinz Krieg beweisen. Aus meiner Sicht spricht viel dafür, dass es darauf ankommt, den Hypothesen-Wildwuchs mittels eines Werkzeugs zurechtzustutzen, das sich das Nahehen-Problem zunutze macht.23 Es wäre also wichtiger, genealogische Thesen zu falsifizieren als neue aufzustellen. Soweit nicht Besonderheiten des untersuchten Falls zu berücksichtigen sind, scheinen mir folgende methodische Regeln sinnvoll, die als “kritische Heckenschere” im gerade beschriebenen Sinn gelten können.
(1) Ergibt sich eine Ehe im Grad 3:3 oder darunter (3:2, 2:2), ist das ein starkes Argument gegen die zu prüfende genealogische Hypothese.
(2) Wird der vierte Grad berührt (4:3, 4:4, 5:4), ist das ein mittelstarkes Argument dagegen.
(3) Ergeben sich mehrere Nahehen durch die Hypothese, ist das ebenfalls ein starkes Argument dagegen.
Sie treten an die Stelle von Hlawitschkas nicht überzeugender Vorstellung einer festen Grenze und ermöglichen es hoffentlich, genealogisches Wunschdenken zu bekämpfen. “Kaum ein Fachbereich der Geschichtswissenschaft ist für Irrtümer so anfällig wie die Genealogie”, ist Michael Hintermayer-Wellenberg überzeugt.24 Ob Fehlschüsse durch meine methodischen Regeln reduziert werden könnten? Ich sollte mich hinsichtlich ihrer Akzeptanz wohl keinen Illusionen hingeben.
Quellen und Literatur
R. = Richwara.
N. bezeichnet Beiträge zum Thema Nahehen.
Johannes Naukler: Memorabilium […] Commentarii (1516), Teil 2, Bl. 183v (ULB Düsseldorf)
Bei den Ausführungen über die Zähringer keine Erwähnung von R.
Franciscus Irenicus: Exegesis Germaniae (1518), Bl. 93v (GBS)
Zähringer-Stammtafel ohne R.
Sebastian Münster: Cosmographia (1544), S. 373 (MDZ)
Stammtafel der Zähringer. Im Text keine Erwähnung von R. Erst in der Ausgabe 1550 (GBS) Nennung von R. als Gattin, die mit Berthold in Hirsau begraben wurde.
Wolfgang Lazius: De gentium aliquot migrationibus (1557), S. 499 (GBS)
Bertholds zwei Ehen: Mechthild Gräfin von Rheinfelden und Richarda “Carinthiae ducissam”
Wolfgang Lazius: Commentariorum in Genealogiam Austriacam libri duo (1564), S. 116 (GBS)
Bei den Ausführungen über die Zähringer keine Nennung von R.
Hieronymus Henninges: Theatrum genealogicum (1598), S. 284 (GBS)
Benützt Lazius bei Erwähnung von R.
Franciscus Guilliman: Habsburgica (1605), S. 164 (GBS)
Zweite Ehe korrekt mit Beatrix.
Johann Pistorius: Rerum Germanicarum […] scriptores 6 (1607), S. 666 (MDZ)
Zähringer-Stammtafel
Hieronymus Megiser: Annales Carinthiae (1612), S. 723 (GBS)
Zwei Ehen Bertholds wie Lazius 1557.
Jerome Vignier: La veritable Origine des tres-illustres Maisons d’Alsace de Lorraine, d’Austriche, de Bade (1649), S. 28 (ÖNB Wien)
Zähringer-Stammtafel: Richarde, Marquise de Carinthie
Johann Friedrich Pfeffinger: Vitriarius Illustratus (1718), S. 655 (MDZ)
Zähringer-Stammtafel
Johann Ehrenfried Zschackwitz: Gründliche Einleitung […] (1739), S. 376 (GBS)
Herzog Berthold erbte Kärnten von seiner Mutter Richarda oder Richwara, Herzog Adalberos Tochter (siehe auch Fröhlich 1758)
Erasmus Fröhlich: Specimen archontologiae Carinthiae 2 (1758), Tafel 3 (MDZ)
Richardis “forte” (vielleicht) Tochter Adalberos von Eppenstein, Herzogs von Kärnten. Später rezipiert: Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunde 9 (1818), S. 386 (GBS). Ebenso Jahrbücher der Literatur 52 (1830), S. 192 (GBS); Albert von Muchar: Geschichte des Herzogthums Steiermark 2 (1845), S. 279 (GBS). Zweifelnd der Eppenstein-Artikel im Ersch-Gruber I.32 (1842), S. 92 (GBS)
Martin Gerbert: De Rudolpho Suevico (1785), S. 114 (GBS)
Richwara Oeningana
Hermann Scholliner in: Neue historische Abhandlungen der churfürstlich baierischen Akademie der Wissenschaften 4 (1792), S. 628 (GBS)
Gallus Mezler über die Äbte von St. Peter 1798, abgedruckt im Freiburger Diöcesan-Archiv 13 (1880), S. 286 (BLB Karlsruhe)
R. starb 1078
Carl Borromäus Alois Fickler: Quellen und Forschungen zur Geschichte Schwabens und der Ost-Schweiz (1859), Urkunden S. 14f. (GBS)
R. Tochter Herzog Hermanns II. von Schwaben (Konradiner)
Ludwig Adolf Cohn: Stammtafeln zur Geschichte der europaeischen Staaten (1871) (ULB Düsseldorf)
R. auf Tafel 99 Tochter Herzog Hermanns II., Tafel 205 “von Castell?”
Franz Ludwig Baumann, referiert in der Continuatio Casuum sancti Galli. Hrsg. von Gerold Meyer von Knonau (1879), S. 80 (GBS)
R. Tochter Herzog Konrads II. von Kärnten (Salier)
Carl Henking: Gebhard III., Bischof von Constanz 1084-1110. Dissertation Zürich 1880 (GBS)
Joseph Freisen: Geschichtliche Untersuchung über die Verwandtschaftszählung nach canonischem Rechte. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht 56 (1886), S. 217-263 (GBS)
N.
Moriz Wertner: Die deutsche Adelheid, Gemahlin des heiligen Ladislaus. In: Der Deutsche Herold 18 (1887), S. 113-118, hier S. 114 (GBS)
Erwähnt ohne Fundstelle die Ansicht, R. sei eine Gräfin von Castell gewesen (offenbar irrtümlich für Kastl)
Eduard Heyck: Geschichte der Herzoge von Zähringen (1891), S. 94f. (ULB Düsseldorf)
Emil Krüger: Zur Herkunft der Zähringer. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 45 (1891) S. 553-635, hier S. 581 (Internet Archive)
R. könne keine Tochter Konrads II. von Kärnten gewesen sein
Joseph Freisen: Geschichte des canonischen Eherechts bis zum Verfall der Glossenliteratur. 2. Auflage (1893) (HathiTrust)
N.
Heinrich Witte: Genealogische Untersuchungen zur Reichsgeschichte unter den salischen Kaisern. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungs-Band 5 (1896/1903), S. 309-474 (Internet Archive)
S. 338 R. Schwester oder Tochter des Ezzonen Kuno von Kärnten
Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515 1. Bearbeitet von Richard Fester (1900), Nr. 1 (Internet Archive)
Dorothea von Keßler: Der Eheprozess Ottos und Irmingards von Hammersteins. Studie zur Geschichte des katholischen Eherechts im Mittelalter (1923) (DNB)
N.
Adolf Hofmeister: Puer, invenis, senex. Zum Verständnis der mittelalterlichen Altersbezeichnungen, In: Papsttum und Kaisertum (1926), S. 287-316 (Internet Archive)
August Knecht: Handbuch des katholischen Eherechts (1928), S. 470-500 (muni.cz)
N.
Emil Kimpen: Ezzonen und Hezeliniden in der rheinischen Pfalzgrafschaft. In: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichte. Ergänzungsband 12 (1933), S. 1-191, hier S. 45-53
Nicht eingesehen
Robert Hermann Tenbrock: Eherecht und Ehepolitik bei Innocenz III. Dissertation Münster 1933
N.
Emil Kimpen: Die ezzonische Verwandtschaft der rheinischen Pfalzgrafen. In: Coburg mitten im Reich (1956), S. 184-216, hier S. 193
Nicht eingesehen
Franz Tyroller: Die Herkunft der Kastler Klostergründer. In: Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 99 (1958), S. 77-163 (UB Regensburg)
N.
Eduard Hlawitschka: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert (1969) (SULB Saarbrücken)
N.
Eduard Hlawitschka: Zur Herkunft der Liudolfinger und zu einigen Corveyer Geschichtsquellen. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 38 (1974), S. 92-165, hier S. 138 (UB Bonn)
N.
Volkert Pfaff: Das kirchliche Eherecht am Ende des zwölften Jahrhunderts. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 63 (1977), S. 73-117, hier S. 97-106
N.
Gerd Wunder: Zur Geschichte der älteren Markgrafen von Baden. In: Württembergisch Franken 62 (1978), S. 13-19, hier S. 18f. (WLB Stuttgart)
Horst Gaiser: Orta de stemmate regali Friderici. Ist die Gemahlin Albrechts des Bären doch eine Stauferin? Zur ottonisch-salischen Abstammung der Quedlinburger Äbtissinnen. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 40 (1981), S. 221-229
N.
Hermann Schadt: Die Darstellungen der Arbores Consanguinitatis und der Arbores Affinitatis. Bildschemata in juristischen Handschriften (1982)
N.
Eduard Hlawitschka: Königin Richeza von Polen – Enkelin Herzog Konrads von Schwaben, nicht Kaiser Ottos II.? In: Institutionen, Kultur und Gesellschaft im Mittelalter (1984), S. 221-244, hier S. 237 (MGH)
N.
Dieter Mertens: Die Habsburger als Nachfahren und als Vorfahren der Zähringer. In: Die Zähringer. Veröffentlichungen zur Zähringerausstellung 1986 in Freiburg i. Br. 1 (1986), S. 151-174 (Freidok)
Gerd Wunder: Die ältesten Markgrafen von Baden. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 135 (1987), S. 103-118, hier S. 108 (MGH-Bibliothek)
Constance B. Bouchard: Consanguinity and Noble Marriages in the Tenth and Eleventh Centuries. In: Speculum 56 (1981), S. 268-287 (JSTOR)
N.
Eduard Hlawitschka: Stirps regia. Forschungen zu Königtum und Führungsschichten im früheren Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze. Festgabe zu seinem 60. Geburtstag (1988)
Inhaltsverzeichnis
N.
Werner Maleczek: Echte und zweifelhafte Stammbäume bei kanonischen Eheprozessen bis ins frühe 13. Jahrhundert. In: Staaten- Wappen – Dynastien (1988), S. 123-143
N.
Karl Schmid: Vom Werdegang des badischen Markgrafengeschlechtes. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 139 (1991), S. 45-77
Im Inhaltsverzeichnis: Baden-Baden und die Anfänge der Markgrafen von Baden
Marie-Bernadette Bruguière: Canon law and royal weddings, theory and practice: the French example, 987-1215. In: Proceedings of the eighth international congress of medieval canon law (1992), S. 473-496
Nicht eingesehen. Zitiert bei Wolf 2022, S. 58
N.
Karl Schmid: Baden-Baden und die Anfänge der Markgrafen von Baden. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 140 (1992), S. 1-38
Johannes Fried: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert. In: Papstgeschichte und Landesgeschichte. Festschrift für Hermann Jakobs zum 65. Geburtstag (1995), S. 69-119, hier S. 116
N.
Donald C. Jackman: Das Eherecht und der frühdeutsche Adel. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 112 (1995), S. 158-201
N.
Heinz Bühler: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben. Gesammelte Aufsätze (1997)
Ein Teil der Auflage trägt offenbar das Erscheinungsjahr 1996.
Ulrich Parlow: Die Zähringer (1999)
Sönke Lorenz: Graf Luitold von Achalm († 1098). Ein Klosterstifter im Zeithorizont des Investiturstreits. In: Liutold von Achalm († 1098), Graf und Klostergründer (2000), S. 11-55
Patrick Corbet: Autour de Burchard de Worms. L’Église allemande et les interdits de parenté (IXème -XIIème siècle) (2001)
N.
Josef Heinzelmann: Verwandtschaft, Inzestverbote und Arbores consanguinitatis. In: Archiv für Familiengeschichtsforschung 6 (2002), S. 2-18
N.
Eduard Hlawitschka: Die ‚Verwandtenehe‘ des Gegenkönigs Hermann von Salm und seiner Frau Sophie. Ein Beitrag zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des Grafenhauses von Formbach/Vornbach. In: Bayern vom Staat zum Stamm. Festschrift für Andreas Kraus 1 (2002), S. 19–51
N.
Clemens Joos: Cronica von den Hertzogen von Zäringen Stüffter der Statt Freyburg im Breyßgaw. Vorstudien zu Johannes Sattlers Zähringerchronik aus dem frühen 16. Jahrhundert. Magisterarbeit Freiburg i. Br. 2002
Mir mitsamt einer Transkription der Chronik vom Autor freundlicherweise zur Verfügung gestellt
Königliche Tochterstämme, Königswähler und Kurfürsten. Hrsg. von Armin Wolf (2002)
Nicht eingesehen.
Inhaltsverzeichnis
Rezension von Franz-Rainer Erkens: koeblergerhard.de
Sönke Lorenz: Klöster und Stifte – Zur Sakrallandschaft Schwaben im 10. und frühen 11. Jahrhundert. Ein Überblick. In: Schwaben vor tausend Jahren (2002), S. 62-139, hier S. 101f.
Eduard Hlawitschka: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis. Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput (2003)
Im Register das Lemma Verwandtenehen (S. 220).
N.
Eduard Hlawitschka: Weshalb war die Auflösung der Ehe Friedrich Barbarossas und Adela von Vohburg möglich? In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 61 (2005), S. 509-536 (noch DigiZeitschriften; Internet Archive)
N.
Heinz Krieg: Adel in Schwaben: Die Staufer und die Zähringer. In: Grafen, Herzöge, Könige. Der Aufstieg der frühen Staufer und das Reich (1079-1152) (2005), S. 65-97, hier S. 74-76 (UB Heidelberg)
Thomas Zotz: Besigheim und die Herrschaftsentwicklung der Markgrafen von Baden. In: Das Land am mittleren Neckar zwischen Baden und Württemberg (2005), S. 73-94, hier S. 77f. (UB Heidelberg)
Eduard Hlawitschka: Zur Abstammung Richwaras, der Gemahlin Herzog Bertholds I. von Zähringen. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 154 (2006), S. 1-20
N.
Rolf Götz: Wege und Irrwege frühneuzeitlicher Historiographie (2007)
Sönke Lorenz: Weilheim im frühen und hohen Mittelalter: Von der alemannischen Besiedlung bis zum Wegzug der Bertolde. In: Weilheim. Die Geschichte der Stadt an der Limburg (2007), S. 31-68, 661-673
Karl Ubl: Inzestverbot und Gesetzgebung. Die Konstruktion eines Verbrechens (300-1100) (2008) (De Gruyter)
N.
Eduard Hlawitschka: Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen 2 (2009), S. 150-154
N.
Michael Hintermayer-Wellenberg: Die Anfänge der Grafen von Lambach und ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Liutpoldingern, der bayerischen Pfalzgrafenfamilie und der Familie Erzbischof Odalberts von Salzburg. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. Gesellschaft für Landeskunde 154/155 (2010), S. 7-28, hier S. 9-11 (zobodat)
N.
Die ältesten Güterverzeichnisse des Klosters Sankt Peter im Schwarzwald. Bearbeitet von Jutta Krimm-Beumann (2011) (BLB)
Eduard Hlawitschka: Kaiser Heinrich II., der Hammersteinsche Eheprozess und die Ezzonen. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 76 (2012), S. 53-90 (UB Bonn)
N.
Hans-Dieter Lehmann: Die Geschäfte des Grafen Eberhard von Nellenburg. Zur Ausstattung des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen und zu Herkunft und Umfeld seiner Stifter. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 49-104, hier S. 104
N.
Armin Wolf: Verwandtschaft – Erbrecht – Königswahlen (2013), S. 44-46
R. als Tochter von Konrad I. von Kärnten (Salier)
Inhaltsverzeichnis
N.
David d’Avray: Dissolving Royal Marriages. A Documentary History, 860–1600 (2014) (Auszug GBS)
N.
David d’Avray: Papacy, Monarchy and Marriage 860–1600 (2015) (Auszug GBS)
N.
Klaus Graf: Zur Tabula consanguinitatis von Wibald von Stablo. In: Archivalia vom 15. April 2015
Gegen Hlawitschka 2005
N.
Hein H. Jongbloed: Nochmals der Hammersteiner Eheprozess. Zur Antwort auf Eduard Hlawitschka. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 80 (2016), S. 211-238 (UB Bonn)
N.
Armin Wolf: Wer waren Richwara, Stamm-Mutter der Zähringer und Judith, Stamm-Mutter der Salier? In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 170 (2022), S. 35-61
R. als Tochter von Konrad I. von Kärnten (Salier)
N.
Thomas Zotz: Die Zähringer. Dynastie und Herrschaft. 2. Auflage (2024), S. 36f. (Auszug GBS)
Internetquellen
Baden. In: Charles Cawley: Medieval Lands
https://fmg.ac/Projects/MedLands/BADEN.htm

- Nur Hinweis bei Heinrich Zimermann 1887 (UB Heidelberg). Den Brief benutzten Mertens 1986, S. 159 und Götz 2007, S. 26. [↩]
- Digitalisat: https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2891452. Wiedergabe bei Friedrich Eheim: Ladislaus Sunthaym. Maschinenschriftliche Dissertation Wien 1949, S. 182-188 (Commons). Herrn Direktor Dr. Just und Mag. Gerhard Lindauer vom IÖG habe ich für rasche Hilfe zu danken. [↩]
- MDZ. Ausgabe von Peter Paul Albert 1906 nach der Ausgabe ca. 1510 (Internet Archive). [↩]
- Mertens 1986, S. 161 nach dem nicht online verfügbaren Cod. 3073 der ÖNB Wien. [↩]
- 1529: ÖNB Wien, Scan 24. Epitome 1530: MDZ. [↩]
- ÖNB Wien, Cod. 9338, Bl. 115r, Digitalisat ÖNB Wien, Scan 237. [↩]
- Zur Benutzung Pappenheims durch Lazius: Götz 2007, S. 58f. [↩]
- BLB Karlsruhe, Cod. Karlruhe 643, Bl. 6v, Digitalisat BLB. Zur Quelle hat Joos 2007 einen Vortrag gehalten, der online zugänglich ist (PDF). [↩]
- Joos 2002, S. 167f. [↩]
- BLB Karlsruhe, Cod. St. Peter perg. 86, Bl. 26v, Digitalisat BLB. Zur Quelle: Geschichtsquellen.de. [↩]
- Man ist immer noch auf die alte Ausgabe von Joseph Moritz 1833 angewiesen (BADW). Die Stelle: Verse 171, 181f. (S. 126). Zur Quelle: Geschichtsquellen.de. [↩]
- BSB Clm 351, Bl. 76v, MDZ; Oefele: Scriptores 1, S. 402, MDZ. [↩]
- Zu frühneuzeitlichen Ansetzungen: Zschackwitz 1739 und Fröhlich 1758 (Eppensteiner); Gerbert 1785 (Zusammenhang mit Kuno von Öhningen). [↩]
- Zustimmende Stimmen neben den Titeln in meinem Literaturverzeichnis registriert Hlawitschka 2006, S. 7f. Anm. 26. [↩]
- Nachtrag zu Schmid 1992, S. 37. Dazu Geschichtsquellen.de. MGH SS 9, S. 606 (dMGH) nach Wien ÖNB Cod. 423 (nicht online), Bl. 8r: Ernst und Hermann “a quibus duces de Zaringin originem habent”. Tyroller 1958, S. 86 zitierte eine Übernahme in den Kollektaneen Johannes Staindels am Anfang des 16. Jahrhunderts (Geschichtsquellen.de), von Tyroller fälschlich Angelus Rumpler zugeschrieben. [↩]
- Beispielsweise von Lorenz 2002, S. 102: Richwara frühestens 1036 geboren, Eheschließung um 1049. [↩]
- Da es – wenngleich seltene – Beispiele für hochadelige Frauen aus jener Zeit gibt, die mit über 40 Jahren noch Kinder bekommen haben (z.B. Eleonore von Aquitanien), kann man den Zeitraum für Richwaras Geburt damit nicht nennenswert einengen. [↩]
- Dagegen aber schon Hlawitschka 2006, S. 10. [↩]
- In der gründlichen Darstellung von Lorenz 2007 zu den hochmittelalterlichen Besitzverhältnissen im Neckargau und insbesondere rund um die Limburg spielt Richwaras Erbe keine Rolle. [↩]
- Lemma Richwara im Register zu Bühler 1997. [↩]
- Lorenz 2000, S. 28. Er behauptet auch, Bächlingen habe Liutold von Achalm gehört. Aber die Identifizierung des Orts aus der Chronik Bertholds von Zwiefalten – c. 5 hrsg. von Luitpold Wallach. In: Traditio 13 (1957), S. 194 (JSTOR) – ist alles andere als sicher, so Weinland (gegen Gustav Bossert) in den Blättern für württembergische Kirchengeschichte 20 (1916), S. 139 (GBS). Die konradinischen Vorfahren Liutolds, von denen Lorenz überzeugt ist, lehne ich als zu hypothetisch ab. – Vielleicht stamme 1111/22 bezeugter zähringischer Besitz im oberfänkischen Mainroth von Richwara, mutmaßte Parlow 1999 Nr, 227, da er sie für eine Babenbergerin hielt. [↩]
- Das Stemma von Gaiser 1981, S. 225 ist unvollständig. Josef Heinzelmann kritisiert im Archiv für Familiengeschichtsforschung 6 (2002), S. 295 Anm. 41 die These als “absurd”. [↩]
- So schon Graf 2015. [↩]
- Jahrbuch der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich 164 (2019), S. 79 (zobodat). [↩]
Grundherrschaftliche Quellen in Mähren und Schlesien
Sigmund von Palothay (um 1690, Felsőőr – 02.08.1766, Wien)
Von Lajos Adamik, Inscriptiones Alborum Amicorum
Spiegel des braven Soldaten
Der Hauptmann des Ujváryschen (des späteren 2ten k. u. k.) Infanterieregiments beschäftigte wiederholt die ungarische Literaturgeschichte. Man wollte wissen, ob er als Autor des Gedichtes „Jó vitéznek tüköre” (’Spiegel des braven Soldaten’) in Frage kommt, das er am Anfang eines von ihm 1747 in Preßburg veröffentlichten Militär-Reglements abdrucken ließ. Dazu hätte man gerne sein Geburtsjahr gekannt, da das Gedicht bereits in einer Handschrift erscheint, die Aufzeichnungen aus dem späten 17. und frühen 18. Jahrhundert enthält, und deren Verfasser, Stephan Gosztonyi, 1721 starb. Wann genau und aus welcher Quelle Gosztonyi das Gedicht in seine Handschrift übernahm, lässt sich nicht mehr feststellen, auch deswegen nicht, weil die im Zweiten Weltkrieg verschollene Handschrift nur als Fotokopie in der Ungarischen Nationalbibliothek erhalten ist (Sign. FM 1/2622). War Palothay alt genug, um das Gedicht vor 1721 verfassen zu können?[1]
Zur literaturhistorischen Diskussion vermag ich wenig beizutragen. Stattdessen möchte ich hier zusammenfassen, was wir über die Person Sigmund oder Sigismund von Palothay aus den Akten im Österreichischen Staatsarchiv in Erfahrung bringen können. Ferenc Lenkefi, Oberarchivar im Militärgeschichtlichen Archiv Budapest, hat 2021 als Mitglied der Ungarischen Archivdelegation beim Kriegsarchiv Wien mit seinen umfangreichen Recherchen vor Ort die soliden Fundamente für diese Ergebnisse gelegt. Ihm möchte ich auch an dieser Stelle ausdrücklich danken. Miklós Latzkovits danke ich für die Anregung zu diesem Beitrag.
Militärische Laufbahn
Da die Musterlisten des Regiments Ujváry erst 1749 beginnen, als Sigmund Palothay bereits ins Invalidenhaus Pest versetzt worden war, liefern uns die ab 1753 erhaltenen Musterlisten dieser letzteren Einrichtung die ersten Informationen über seine Herkunft und sein Alter. In Felsőőr (heute Oberwart, Burgenland/Österreich) geboren[2], war er 1753 63 Jahre alt, katholisch, verheiratet und lebte außerhalb des Hauses mal in Ofen (Musterliste der Stabsoffiziere vom 9.11.1753, hier als „Balothai”, FamilySearch.org), mal in Pest und litt von Blessuren und einem schlechten Fuss (Musterliste der Stabsoffiziere vom 6. Mai 1756, Familysearch.org).
Seine Laufbahn beim Heer begann spätestens 1738: In diesem Jahr diente er bereits als Leutnant im von Leopold Pálffy von Erdőd 1734 gegründeten (späteren 19.) Infanterieregiment und bat um die Erlaubnis, von Italien nach Ungarn zu reisen (Prot.-Exp. 1738, f. 2436, Hungaricana). Sein Ansuchen wurde abgelehnt (ebda, f. 2667v). Noch im selben Jahr beschwerte er sich wegen „des erlittenen harten arrests” (Prot.-Reg. 1738, f. 2151). 1741 wurde er neben anderen Offizieren an das neu gegründete, ab 1745 von Ladislaus von Ujváry kommandierte (das spätere 2.) Infanterieregiment abgegeben. In der Chronik seines ersten Regiments ist er ohne Vornamen, als 1738-1742 dienend und mit unbekanntem Abgang verzeichnet (Weissenbacher, Victor: Geschichte des k. u. k. Infanterie-Regimentes Nr. 19 Erzherzog Franz Ferdinand, S. 835, MDZ).
Nach wiederholten Beschwerden von ihm und gegen ihn in den darauffolgenden Jahren, wobei es immer wieder um nicht ausgezahlte Gagen ging, bat er schließlich 1747, „seine compagnie entweder an einen anderen gegen convenienz cediren, oder denselben in dem Pesther Soldathen Spittal competenter unterbringen zu lassen” (Prot.-Exp. 1747, f. 83). Sein Wunsch wurde erst gegen Jahresende erfüllt, nachdem seine „zu ferneren Kriegsdiensten aufhabende untauglichkeit” von zwei Ärzten attestiert worden war (ebda f. 1548r-v, f. 1763). In den Stabstabellen des Invalidenhauses erscheint er ab November 1748 (Familysearch), mal als „Pallodiay”, mal als „Balodiaj” usw. , und zwar von früh an als „abs.”, d. h. außerhalb des Hauses wohnend.
Das kleinere Vergehen
In der Offiziersliste der Regimentschronik wohl irrtümlich mit dem Vornamen „Franz” verzeichnet (Ludwig Kirchthaler: Geschichte des k. und k. Infanterie-Regimentes Nr. 2, für immerwährende Zeiten Alexander I Kaiser von Russland, S. 624, GoogleBooks), findet man ihn so auch im Portheimkatalog. Mit seinem richtigen Vornamen hingegen erscheint er hier (wienbibliothek.at) als „wegen beleidigender Zuschrift gesucht”, und zwar unter Hinweis auf eine Bekanntmachung in der Ausgabe vom 21. März 1750 der Wiener Zeitung: Er habe sich „einen in Ihro Kaiserl. Königl. Majestät Militär-Diensten stehenden Herrn Staabs-Officier, durch zu dreymalen wiederholt – mit höchst-Ehrenrührerisch – und Schmach-vollen Ausdrückungen angefülltes, und gefliessentlich auch anderen Orten kund gemachtes Zuschreiben, recht boßhafter Weise ohne gehabter Ursach zu beleidigen erkecket” und anschließend „flüchtigen Fuß gesetzet”, daher werde er aufgefordert, „bey dem hiesig Löbl. Kaiserl. Königl. Kriegs-Gericht, Vormittag um 8. Uhr /…/ persönlich also gewiß zu erscheinen” (Wiener Zeitung, 21. März 1750, anno.onb.at).
Die Schmähschrift ist nicht auf uns gekommen. Aus den Protokollen des Kriegshofrates geht hervor, dass die beleidigte Person Palothays früherer Vorgesetzter, Oberstleutnant Ernst von Sartori war (Prot.-Reg. 1750, f. 322f). Im Dezember desselben Jahres berichtete man bereits von Palothays Arrestierung (Protokoll-Reg. 1750, f. 2200r), bis dann der Prozess im Juli 1752, nachdem der Delinquent „über den bereits ausgestandenen Arrest annoch zwey Monat lang in Eysen, und Banden in militar Stockhaus arrestirlich angehalten” worden war, sich mündlich und schriftlich für sein Vergehen entschuldigte („Abbitte abgeleget, auch eine schriftliche Sinceration angefertiget”, Prot.-Reg. 1752, f. 1998v), zu einem für alle Parteien beruhigenden Ende kam.
Das größere Vergehen
1757 geriet Palothay erneut ins Visier der Kriegsjustiz. Dieses Mal sollte ihm „wegen tödlicher Verwundung seiner Ehe-Consortin” der „Criminal-Prozeß” gemacht werden (Justiz-Prot. 1757, f. 44) . Aus dem Eintrag im Sterbebuch der Budaer Pfarrei „Felső Víziváros” wissen wir, dass der tödliche Schuß um Weihnachten 1756 fiel, dass er die um 40 Jahre jüngere Ehefrau Anna Maria wohl am Schenkel traf („marito suo casu trajecta in pedis superiore parte” – an einem Schuss in den Fuss musste man auch schon damals nicht unbedingt sterben), und dass die Verwundete noch mehrere Tage lebte, bevor sie am 30. Dezember dahinschied (Familysearch.org). Im März 1757 sollte dem „in puncto uxoridii geflüchteten Invaliden haubtmann” der Salvus Conductus erteilt werden (Justiz-Prot. f. 80), bis im November schließlich „wider den wegen seiner ohnversehener weis erschossenen EheConsortin inquirirt wordenen” die Sentenz ausfiel, er soll „in einem 3-Monatigen Profoss-Arrest annoch angehalten, sodan aber ohne entrichtung deren Gerichts unkosten frey entlassen und sein gehalt … nachgetragen und weithers hin verabreichet werden solle” (Justiz-Prot. 1757, f. 312v).
Testament und Tod
Im Mai 1764 setzte der nunmehr 74-jährige ein Testament auf (AT-OeStA/KA ZSt HKR SR Verl 11 1551-1617, Nr. 1582), in dem er den Ofener Goldschmied Leonhard Jocher und dessen Ehefrau zu seinen Generalerben machte. Deren erst einjährigen Sohn („mein lieber Kleiner Edmundus Wolffgangus”) bedachte er ebenfalls mit zwei ihm zustehenden Summen. Das Testament wurde im August 1766 in Wien in Gegenwart der Rosalia Jocherin publiziert. In den Musterlisten erscheint zwar Sigmund von Palothay noch im Juni 1767 als „außer dem Hauß” wohnend (FamilySearch.org), im Justiz-Protokoll desselben Jahres jedoch wird bereits im Januar über seine Verlassenschaft berichtet: „Feld-Marschall Übersändet den Revers welchen die Stadt Ofen wegen Sicherheit des dem Jocherischen Pupillen von dem Hauptmann Palothay vermachten legati zu 2.60 f ausgestellet hat” (Just.-Prot. 1767, f. 25). In den Kirchenbüchern von Ofen lässt sich der Hauptmann mit seinem Tod nicht nachweisen, und tatsächlich segnete er das Zeitliche, wie bereits der Veröffentlichungsort des Testaments ahnen lässt, in Wien: Er starb am 2. August 1766, „in leopoldstadt im Rudorfferischen Haus an kalten brand” (Totenbeschauprotokoll, Familysearch.org, Sterbebuch St. Leopold, matricula-online.eu). Der hier als „Baledey” bzw. „Baledei” wiedergegebene Name wird in der Verstorbenenliste der Wiener Zeitung noch mehr entstellt („Sigmund Baleder”, 6. Aug. 1766, anno.onb.ac.at). Das Alter und die frühere Dienststelle jedoch machen eindeutig, dass es sich beim Verstorbenen um unseren Invaliden-Hauptmann handelt; in der Offiziersliste seines zweiten Regiments erscheint sonst niemand, der in Frage kommen könnte.
Wann und warum Sigmund von Palothay sich noch einmal von Ofen nach Wien begab, lässt sich nicht mehr eruieren. Das Haus des Tischlermeisters Philipp Rudorffer scheint, darauf weisen die Todesnachrichten in der Wiener Zeitung aus jenen Jahrzehnten hin, auch als eine Art Gasthof fungiert zu haben.
Der Text des Testaments in Wortlaut
(//: Zeilenbruch im Original)
[Fol. 1r]
[von späterer Hand:] 17.66 Palotha [sic!] Hauptm vor d. 17 Aug. 1766. 1582
Demnach ich von meiner Jugend auf erfahren, und gesehen habe, daß auf // dieser Weld alles zergänglich, und nichtens ist, was allso tauren thätte, daß // es nicht auch vergehe, gleich wie ich dieses an mir selbsten, alß nemli- // chen in diesen meines Älters in Vier und Sibezischten Jahr absonder- // lich erfahren muß, alwo meine Kräfften täglich und stündlich mehr, und // mehr abnehmen; Alß habe bey mir, und zwahr annoch bey mei- // nen guten Verstandt gänzlich beschloßen, mein gut deliberirten lezten // Willen zu Papier, alß ein würkliches Testament sezen, und durch er- // bettene Zeugen solches authenticiren zu laßen, nebst auch meiner // eugenen Handt-unterschrifft, und Petschafft; Unnd zwahr In Nah- // men der allerheiligsten Dreyfälltigkeit, Gott Vatter, Sohn, und Heil- // ligen Geist, in wessen allerheilligste Hände ich meine arme Seel in // Gnaden anzunehmen meinen Erlöser bitte, und biß zum lezten // Augenblick meines lebens bitten werde; Meinem Sindigen leib aber // der Erden von welcher solcher herkom/m/en ist, wiederumben zurück stelle // mit einer nur geringen, und ganz und gar keiner sumptuosen Begräb- // nüs; Nun aber damit ich auch mit meiner eugenen ganzen haabschafft // welche ich mit meinen harten Schweiß und Arbeith gänzlich- und völlig // nur allein mit göttlicher Gnad, und seinen heilligen Seegen erwor- // ben, und ersparet hab, meine letzte Disposition mache, und hinterlaße, // auß welcher ich auch ganz und gar nicht zweiffle, daß meine liebe // berfreinde [sic!], daß ist Nahmendlich Herr Leonhard Jocher Bürgerlicher all- // hier in der Königl/ichen/-freyen Stadt Ofen Goldschmit Meister,[3] und deßen // Ehe gemahlin Nahmendlich Rosalia gebohrne Spindlerin meiner ar- // men Seel so lang sie leben ingedänck sein werden, welches ich ihre[n?, Textverlust] // Discretion überlaße. Und also testire, legire, und verschänke ich // auch ihnen alß meinen Universal Erben, und Erbnehmern, lauth ge- // schloßenen zu pesth den 31-ten July 1762 Heiraths Contract, all mein // ligend- und fahrendes Haab und Guth, welches ich/: wir schon vor ge- // meldet hab :/ mit harter Mühe, und Schweiß erworben hab, Ohne /des[?, Textverlust]-/ // sen aber auch will ich daß mein lieber Kleiner Edmundus Wolffgan- // gus Jocher in der Völligen Restans, welche ich annoch auß dem Kay/serlich/- // Königlich/en/ hochen Arario angewisener meßen durch die Schulden- // Commission rechtmäßig zu forderen hab, wie auch in denen zwey- // und vierzig Rh/einischen/ floren, welche annoch bey dem Löbl/ichen/ Palffischen R/e/g/ime/nt liegen // völlig succedire, Sofern aber /: was Gott der allmächtige gnädigst // abwende
[Fol. 1v]
abwende:/ solcher mit Todt abgehen sollte, so sollten auch in diesen Seine // liebe Ältern succediren, und völlige Erben sein, und also solte die- // se meine lezte Disposition solche Krafft, und Macht haben, daß sich wi- // der solche kein Mensch auf dieser Weld zu widersezen fähig seye. // So geschehen Ofen den 11ten May Anno 1764.
Sigmund Palothay
Haubt/mann/
Johann Leonhard Jelenffy v/on/ Csachtitz deren // Löbl/ichen gesetzmäßig vereinigten Pest, Pillis, // und Solter Gespanschafften Gerichts // Beysitzer alß erbettener Testamentarius
Samuel Gr/af/ Gyulai
obrister, qua testis
Joseph B/a/ron/ Alvinczy
obristwacht/meister/ qua testis
Franz Graff Teleki qua testis
haub/tmann/ v/on/ Gyullay
Publiciert in gegenwarth der Frauen Rosalia Jocherin, und ist umb abschrifft gebet- // ten worden; Wienn den 23ten Aug/ust/ 1766.
Johann Paul v/on/ Breann
K: K: Rath, HofKriegsSecretarius,
und HofkriegsCanzleyRegistrator
in Publicis, et Judicialibus
[1] Siehe vor allem Latzkovits, Miklós–Mészáros, Zoltán: Ki írta Gyöngyösi Florentináját?, in: Irodalomtörténeti Közlemények, 109 (2005), Heft 4-6, S. 469ff, hier: 472f.
[2] Und zwar als Urenkel des 1628 in einer besonders schönen Urkunde in seinem Adel bestätigten Kapitäns von Veszprém, Ferenc Palothay. Wappenbrief: adatbazisonkonline.mnl.gov.hu. Ahnentafel bei Szluha, Márton: Vas vármegye nemes családjai, Bd. 2, S. 294. Mit Sigmund und seinem Cousin Franz scheint der männliche Stamm der Familie ausgestorben zu sein.
[3] Zu ihm siehe Grotte, András, Kísérlet néhány magyarországi ötvösjegy feloldására [Versuch, einige Goldschmiedemerkzeichen in Ungarn aufzulösen], Teil IX, in: Művészettörténeti Értesítő Jg. 52 (2003), Heft 1-2, S. 119 (https://real-j.mtak.hu/728/, Pdf download). Aus Wien stammend, 1762 das Ofener Bürgerrecht erhaltend und im selben Jahr die Ehe schließend, starb er mit 34 Jahren am 3. August 1773 (Familysearch.org). Der im Testament mitbedachte Sohn Edmund Wolfgang wurde am 13. April 1763 geboren (Familysearch.org). Bei der auf der linken Seite der Donau geschlossenen Ehe übernahm der zwei Jahre später von Palothay „erbettene Testamentarius” Jelenffy die Rolle des Trauzeugen (Ehebuch der innenstädtischen Pfarrei Pest, Familysearch.org).


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Zu Johann Wilhelm von Hildebrand (1711-1773)
Von Lajos Adamik, Inscriptiones Alborum Amicorum
Im Beitrag, den die deutsche Wikipedia dem Temesvarer Administrationsrat Johann Wilhelm von Hildebrand widmet (Wikipedia), fällt der Mangel an biographischen Angaben vor dessen Ernennung 1764 auf. Diese Lücke von mehr als fünfzig Jahren im Lebenslauf des theresianischen Beamten soll hier mit den Auskünften gefüllt werden, die den im Österreichischen Staatsarchiv als Teil der Bestände der Neuen Hofkammer innerhalb des Finanz- und Hofkammerarchivs verwahrten Banater Akten (ÖStA), vor allem aber der Adelsakte der Brüder Gottlob Friedrich und Johann Wilhelm Hildebrand (ÖStA) entnommen werden können.
Herkunft
Die Adelsakte wiederholt, was die Brüder in ihrem Gesuch um die Verleihung des Reichsadelstandes berichten. Demnach sei die Familie „aus Italien, in dem Florentinischen, von einem alten adelichen Geschlecht nahmens Hildebrandi” abgestammt. Zwei Brüder aus diesem Geschlecht, „Leonhardus und Guido”, seien „an den Hof des Königs Ludovici II.di von Böhmen und Hungarn gekommen” und „sich durch Tapferkeit, schöne Wissenschaften und andere adeliche Tugenden dergestalt hervorgethan und beliebt gemacht haben, daß sie beyde mit ansehnlichen Kriegs-Chargen begnadiget worden” seien. Leonhard, „welcher ein Liebling des Königs gewesen”, habe „in der bekannten blutigen Schlacht mit denen Türcken bey Mohaz, vor das Leben seines Königs kämpfend, mit und nebst dem König auf einer Stelle sein Leben verlohren”, während „der übriggebliebene Bruder, Guido” „hernach noch lange Zeit die Gnade” gehabt habe, „seine Dienste dem nachgefolgten König in Böhmen und Hungarn und nachmahligen glorwürdigsten kayser Ferdinando I.mo allergetreuest zu leisten”. Die von ihm hinterlassene „männliche Descendenz” sei „besonders unter denen Kayserlich-Königlichen Regierungen Rudolphi II.di und Matthias, allerruhmvollesten Gedächtnisses, wiederum zu anderen Ehren-Stellen sowohl in militari als civili employret worden”, „und die Nachkömmlinge davon” seien „theils in Böhmen, meistens aber in Schlesien verbreitet worden”. Dort, „in Ländern teutscher Sprache”, hätten sie die „italienische Nahmens-Endigung in I. verlohren, mithin nach teutscher Mund- und Sprach-Art von Hildebrand genennet, und geschrieben worden”. Der Urgroßvater Johann Friedrich von Hildebrand, mit einer geborenen von Sedlitz verheiratet, sowie Großvater Friedrich von Hildebrand, mit einer von Deneckow verehelicht gewesen, seien höhere Staatsbeamte („Praetoren”) in Liegnitz gewesen. Der Vater, Johann Christian (VD18, CERL), habe sich aus seinem Vaterland Schlesien in das Römische Reich begeben, „erlangte schon in dem 19.ten Jahr seines Alters den Gradum Doctoris utriusque Juris auf der Welt berühmten Universität Jena” (immatr. 10.02.1702, thulb.uni-jena.de, Inaug.-Disp. 1704, VD18) und „lehrte daselbst mit großem applausu öffentlich die Jura”, bis er zuerst gräflich Lippe-Bückeburgischer Kanzleirat, dann fürstlicher abteilicher Rat in Herford und schließlich gemeinschaftlicher erster Rat in der Grafschaft Erbach und Direktor der dortigen Landesregierung geworden sei. Dieses Amt habe er bis zu seinem Tod, 24 Jahre lang innegehabt.
Werdegang
Die eigenen Lebensläufe der Brüder, über die sie in 1. Person Singular berichten, fasse ich in direkter Rede zusammen: Der ältere, um 1709 in Jena geborene Gottlob Friedrich ab 1725 (immatr. 30.04., thulb.uni-jena.de), der 1711 in Bückeburg geborene Johann Wilhelm (Taufeintrag 19.02.1711, FamilySearch.org) ab 1732 (immatr. 13.11., thulb.uni-jena.de). Der erste wurde Regierungs- und Hofgerichtsadvokat in Hanau, promovierte 1737 an der Universität Duisburg zum Doktor beider Rechte (Diss. VD18), wirkte als ordentlicher Advokat in Frankfurt am Main, wurde beim dort abgehaltenen Reichshofrat Kaisers Karl VII. als kaiserlicher Reichshofratsagent aufgenommen und zog irgendwann nach Wien, weil ihm von Karls Nachfolger Franz I. der Titel eines wirklichen Reichshofrats versprochen wurde: „…als nach Absterben nur allerhöchst gedachten Kaysers das Rheinische Reichs-Vicariat zu München eröffnet, und gehalten wurde, bin ich auch dabey als Agens ordinarius recipirt: Und bey der hernach erfolgten allerglorvollesten nunmehrigen Regierung Euer Kayserlichen Mayestät hätte ich zwar die Versprechung, in dieser qualitaet, nehmlich als ReichsHofRathsAgent … angenommen zu werden, in welcher Hoffnung ich Franckfurth würklich verlassen…”. Da er aber den Titel letzlich doch nicht erhielt, begnügte er sich damit, „alle diejenige, so wohl Privati als Status Imperii”, „in Wienn consultando et consulendo zu ihrer jeweiligen vollen Zufriedenheit zu bedienen”, wofür er „von unterschiedenen Ständen des Reichs mit dem Characteur eines Hof Raths beehret” wurde.
Der jüngere Bruder ging nach Abschluss seines Studiums in die Grafschaft Erbach zu seinem Vater, wo er nach dessen baldigem Ableben (gest. am 1.12.1734 in Michelstadt als „hochgräflich-Erbachsch-gemeinschaftlicher Cantzley-Director”, Archion.de, Paywall) „successive die Stellen als Registrator, Cabinets-Consistorial- und Regierungs-Secretarius, wie auch als Consistorial- und Regierungs-Assessor com voto” bekleidete. Während der Thronvakanz nach dem Absterben Karls VII. verfasste er ein Traktat mit dem Titel „Germania Triumphans sub Aquila Austriae” (VD18; ÖNB, MDZ, GoogleBooks – die von tieferen Kenntnissen des römischen Rechts und der Zeitgeschichte zeugende Schrift gilt bis heute als anonym): „…welche meine Unternehmung und Bemühung von Euer kayserlichen Mayestät so allerhuldreichst angesehen worden, daß mir durch den damahligen kayserlich-Königlichen Gesandten in Mayntz, Grafen von Palm in einer Zuschrifft die Versicherung geschehen, daß Eure Kayserliche Mayestät und das allerdurchlauchtigste Hauß Oesterreich meine löbliche Bemühung zu seiner Zeit gewiß nicht ohnvergolten laßen würden.” Nach der Wahl von Franz I. zum Kaiser wurde er tatsächlich in den Reichshofrat aufgenommen, wo er „bereits von drey nach einander gefolgten regierenden Herzogen von Mecklenburg-Schwerin als würcklicher Hof-Rath accreditiret” wurde.
Mit dem 23. Dezember 1761 wurden die Brüder mit dem Prädikat „von” in den Adelstand des Heiligen Römischen Reichs erhoben: „Wir haben über dieses zu mehrerer Bezeigung Unserer Kayserlichen Gnade Vielernannten beeden Gebrüderen Gottlob Friderich, und Johann Wilhelm Hildebrand, ihren ehelichen Leibs-Erben und derenselben Erbens-Erben beyderley Geschlechts absteigenden Stammens gnädiglich gegönnet, und erlaubet, daß Sie hiefüro gegen Uns und Unsere nachkommen, auch deren Cantzleyen und sonst jedermänniglich in allen ihren Reden, Schrifften, Titulen, Insieglen, Pettschafften, Handlungen, und Geschäfften Sich Von Hildebrand, wie nicht weniger von allen ihren dermahlen mit rechtmäßigen Titul besitzenden oder künfftig noch etwa überkommenden Gütheren nennen und schreiben, auch Sie also Von männiglich in allen und jeden Geschäfften geist- und weltlichen dafür gehalten, tituliret, genennet, und geschrieben werden sollen, und mögen.”
Ehen
Johann Wilhelm heiratete 1760 Maria Claudia Le Blanc du Mont aus Nancy in Lothringen, Tochter des Titularherren Claude Le Blanc du Mont und seiner Frau, Gabriela geb. v. Backer (Trauungsbuch St. Stephan Wien, matricula-online.eu). Gottlob Friedrich heiratete 1762 Johanna Christina Magdalena von Graeve, verwitwete von Lautensack (Eheverkündbuch St. Michael Wien, matricula-pnline.eu). Er starb am Dezember desselben Jahres im Alter von 53 Jahren (Totenbeschauprotokoll, Familysearch.org, Sterbebuch St. Stephan, matricula-online.eu). Seine Witwe heiratete nach anderthalb Jahren ein drittes Mal (Trauungsbuch St. Stephan, matricula-online.eu).
Johann Wilhelm als Administrationsrat im Banat
Ernst Schimscha beschäftigt sich in seiner oft zitierten Monografie „Technik und Methoden der Theresianischen Besiedlung des Banats” (Veröffentlichungen des Wiener Hofkammerarchivs, Bd. IV, Wien 1939, Internet Archive) ausführlich mit dem Wirken, den Erfolgen und Mißerfolgen des Administrationsrats Johann Wilhelm von Hildebrand, der mit allerhöchster Resolution vom 29. Juli 1764, mit einer „laufenden Besoldung von jährlichen 1500 Gulden, dem gewöhnlichen Quartiergeld oder Quartier in natura” sowie 500 Gulden Übersiedlungsgeld in diesem Amt angestellt wurde. Schimscha charakterisiert ihn als „intelligenten, tatkräftigen, aber etwas theatralischen und unordentlichen Mann”, der mit der Eifersucht und den Intrigen der älteren Kollegen zu kämpfen hatte. Seine Schwächen – in den ersten vier Jahren seiner Banater Tätigkeit führte er eine höchst mangelhafte Buchhaltung, die sich auf das Sammeln von Quittungen beschränkte – trugen neben den in allen Bereichen grundlegend unterschiedlichen Auffassungen über die Ansiedlung der Kolonisten, die er bzw. seine Kontrahenten vertraten (möglichst schnelle Ansiedlung von einer möglichst hohen Zahl von Kolonisten bei möglichst geringen Kosten vs. eine langsamere und aufwendigere, dafür „nachhaltigere” Besiedlung der dafür vorgesehenen Gebiete) wesentlich zu seiner Entlassung 1768 bei. Umso erstaunlicher, dass er nach drei Jahren wieder angestellt wurde: Er sollte in das inzwischen völlig ins Stocken geratene Besiedlungswesen wieder Bewegung zu bringen. Tatsächlich gelang ihm, noch drei Dörfer zu gründen, bis er nach schwerer Krankheit im Herbst 1773 starb.
Woher der sonst so gründliche Schimscha die bis heute wiederholte Angabe von der Herkunft Johann Wilhelm von Hildebrands aus Brandenburg schöpfte, lässt sich heute nicht mehr eruieren. Aus den Akten zum Pensionsgesuch der Witwe geht eindeutig hervor, dass der 1761 geadelte Hofrat der Herzöge von Schwerin-Mecklenburg und der 1773 verstorbene Administrationsrat ein und dieselbe Person sind. Das Gesuch wurde von jener Maria C[laudia] Le Bland du Mont gestellt, die der Hofrat 1760 geheiratet hatte. Die Witwe schildert ihren aussichtslosen finanziellen Zustand und appelliert an die Barmherzigkeit der Kaiserin: „Da mein Mann vor zwey Jahren im Banate wieder angestellet wurde, konnten wir unsere Reise erst im späten Herbste antretten. Wir hatten das Unglück im Dionaustrom mit unserem Schiffe einzufrieren: wir mußten um unser Leben und unsere Sachen aus dieser Untergangs-Gefahr zu retten, und an den bestimmten Ort zu Land zu gelangen, fast einen unerschwinglichen Aufwand machen.
Bald nach unserer Ankunft verfiel mein seel: Mann in eine schwere Krankheit, die lange dauerte, und für unsere Umstände nicht weniger als seine Herstellung eine schwere Last war. Auf diese folgte noch die zweyte und dritte, an welcher er gestorben; durch diese Kette von Unglücksfällen, unter welchen sein Eifer für den allerhöchsten Dienst eben so wenig erkaltet, als seine Arbeitsamkeit ermüdet worden, ist unser Vermögen gänzlich erschöpfet, und wie es nicht anders seyn konnte, Hilfe und Beystand bey gutherzigen Gläubigern gesuchet worden.”
Das nach dem verstorbenen Administrationsrat hinterbliebene Vermögen wurde im darüber erstellten Inventar auf 894 Gulden und 46 Kreuzer geschätzt. 12 Silberlöffel („in Gewicht 44 Loth á 1 fl. 8 xr”, Gesamtwert 49 fl. 52 xr) zählten neben einem Sofa mit 12 Sesseln, 4 Hockern und einem Tisch (70 fl.), einem englischen Kasten (50 fl.) und einem Fahrzeug, einem „Schwimmer mit gelben Plüsch” (50 fl.), zu den wertvollsten Objekten innerhalb dieser nicht wirklich bedeutenden Hinterlassenschaft.
Der Witwe wurde eine jährliche Pension von 500 Gulden bewilligt.
Zu den Liegnitzer Vorfahren
Jujeczka-Kupeć, Die Amtsträger der Stadt Liegnitz bis zum Jahre 1740/1741 (bibliotekacyfrowa.pl) nennen den auch sonst bekannten Organisten und Untervogt Balthasar Hildebrand (Nr. 623, S. 318; VD17; kurze Lebensbeschreibung bei Heinrich Beyer, Leichensermone auf Musiker des 17. Jahrhunderts, in: Monatshefte für Musik-Geschichte, Jg. 7 [1875], S. 184, GoogleBooks; Grabinschrift in Johann Peter Wahrendorffs Lignitzischen Merckwürdigkeiten, S. 464, obc.opole.pl), sowie den 1702 verstorbenen Untervogt und Kurator Johann Friedrich Hildebrand (Nr. 585, S. 318), der aber weder mit einer von Sedlitz, noch mit einer von Deneckow, sondern mit der Tochter Anna Elisabeth des Archidiakons Caspar Keßler verheiratet war (Grabinschrift bei Wahrendorff, S. 418). Der Vater der Brüder wurde als drittes Kind dieses Ehepaars am 28. Februar 1682 geboren. Seine Inauguraldisputation widmete er seinem „patruo et fautori” „aeternum venerando”, dem Breslauer Agenten des Fürstentums Liegnitz (opendata.uni-halle.de), dem am 26.08.1653 geborenen jüngsten Sohn Johann Christian des Untergerichtsvogts und Organisten Balthasar Hildebrand. Der am 1. November 1702 begrabene Vater der Brüder war zuletzt Untergerichtsvogt und Kurator sowohl des Stipendienamts als auch des Kirchhofamts. Keiner unter diesen Vorfahren war geadelt.
Zu den Ahnen „im Florentinischen”
Erscheint die Erzählung der Brüder über ihre Abstammung bereits bei den unmittelbaren Vorfahren in mehrerer Hinsicht ungenau bzw. verschönt – war etwa ein Organist, noch dazu ein protestantischer, keiner, auf den man sich stolz berufen konnte? -, so muten die ins Mittelalter und frühe Neuzeit weisenden Angaben vollends erdichtet an. Zumindest konnte ich in den italienischen Adelsregistern, eigentlich erwartungsgemäß, keine Hinweise auf eine Familie „Hildebrandi” finden. Ob im Gesuch der Brüder jene Aldobrandini oder Ildebrandini (Ildobrandeschi) gemeint sein könnten, die im 12. und 13. Jahrhundert in der südlichen Toskana aktiv waren, und deren Macht der Rezensent der Allgemeinen Historischen Bibliothek als „in der Tat beträchtlich” charakterisiert (Bd. 13, S. 191-201, Rezension über Giovanni Brunaccis Abhandlung über das Leben der Beatrice d’Este, hier S. 194, Google Books; Brunaccis Werk selbst: Wikimedia, Internet Archive), lässt sich allein schon aus dem Grund nicht beantworten, als die ungarische Geschichtsschreibung von den beiden bei Mohács kämpfenden Brüdern Leonhardus und Guido nichts weiß, so dass sich bereits hier eine Lücke von mehreren hundert Jahren in der behaupteten genealogischen Abfolge auftut. Der verliehene Adelstitel würdigte wohl die Verdienste der Brüder um den Wiener Hof, und die Prüfung ihrer Darstellung auf etwaige schriftliche Quellen hätte den Rahmen einer solchen Titelverleihung in jeder Hinsicht gesprengt.
Zum Autor Ernst Schimscha
Neben der Banater Monografie 1939 veröffentlichte er einen Bericht über den „Zubau zum Kloster der Franziskanerinnen in Wien XI” (zusammen mit seinem Kollegen Walter Pind in: Österreichische Kunst Jg. 7 [1936], Nr. 11, S. 11, anno.oenb.at), einen Aufsatz mit dem vielsagenden Titel „Wiens Wachstum und sein Aufbau im neuen Reich” (Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien Bd. [1939], S. 129-138, anno.oenb.at) und einen weiteren über „Die geschichtlichen Grundlagen des Wiener Straßennetzes” (Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, Bd. 3/4 [1942], S. 5-13, anno.oenb.at). Er dürfte mit jenem am 26. September 1909 als Ernest Josef geborenen Sohn (Matricula Online) des späteren Stadtbaurats Josef Schimscha identisch gewesen sein, der nach den späteren Vermerken in seinem Geburtseintrag 1938 in Brugg in der Schweiz Stefanie Hauer heiratete, am 1. August 1943 in Kroatien als Gefreiter fiel und in Belovar begraben wurde. Auf seiner Gräberkarteikarte (Ancestry.com, Paywall) ist die Bellevuestrasse 75 in Wien XIX angegeben, wo Stefanie Schimscha bis zu ihrem Tod 1999 wohnte. Sie wurde neben ihrem Schwiegervater begraben (https://en.geneanet.org/cemetery/view/7209953).
Benutzte Akten:
AT-OeStA/AVA Adel RAA 187.4
AT-OeStA/FHKA NHK Banat A 140
AT-OeStA/FHKA NHK Banat A 149
AT-OeStA/FHKA NHK Banat A 238
Indizes und Protokollbücher des Bestandes Banater Akten 1745–1779 (Hungaricana)
Digitalisierte Kirchenbücher der ev. Kirche zu Unseren Lieben Frauen, Liegnitz (Zugriff in den sog. FamilySearch-Zentren)



