nestor-Archivstandard “Archivierung von Studierendendaten aus Fachverfahren” veröffentlicht

Der Archivstandard “Archivierung von Studierendendaten aus Fachverfahren” nestor-materialien 25 definiert die Überlieferungsbildung aus den an Hochschulen zur Verwaltung der Studierenden eingesetzten datenbankbasierten Fachverfahren. Enthalten sind Richtlinien zur Gestaltung des Übergabeprozesses wie auch zur Strukturierung der der übernommenen Daten für die Archivierung. Optional in die Überlieferungsbildung zu integrierten Dokumenten wird ein Ort in der Ablagestruktur zugewiesen. Ein als Anhang beigefügter Bewertungskatalog benennt die als archivwürdig angesehenen Inhalte der Fachverfahren. Eine Ausprägung der zu übernehmenden Daten in XML wird in einem anhängenden Muster demonstriert. Ebenfalls beigefügt ist das Muster einer XML Schema Definition.

Ansprechpartner:
Dr. Klaus Nippert
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
KIT-Archiv – Wissenschaftlicher Leiter
E-Mail: Klaus.Nippert@kit.edu

Langzeitverfügbarkeit in NRW

Pilotprojekt zur Digitalisierung und Auswertung von 42.000 NS-Akten im Brandenburgischen Landeshauptarchiv

Im Rahmen eines mit rund 3,6 Millionen Euro geförderten Pilotprojekts will das Brandenburgische Landeshauptarchiv die ca. 42.000 Akten der NS-Vermögensverwertungsstelle Berlin-Brandenburg restauratorisch sichern und für Forschung und Öffentlichkeit digital zugänglich machen: blha.brandenburg.de/index.php/2020/11/17/provenienzforschung-pilotprojekt-zur-digitalisierung/#more-4563.

meinDigitalesArchiv.de – eine neue Informationsplattform für die Sicherung persönlicher digitaler Daten

“meinDigitalesArchiv.de – eine neue Informationsplattform für die Sicherung persönlicher digitaler Daten

Themen wie der persönliche Digitale Nachlass und die Sicherung privater digitaler Materialien zu Lebzeiten bewegen immer mehr Menschen. Das wirft viele Fragen auf und grundlegend neu sind diese in der digitalen Gesellschaft nicht.

Worauf sollte man achten, wenn man seine privaten digitalen Daten für sich selbst oder andere bewahren will? Die jüngst veröffentlichte Website meinDigitalesArchiv.de macht hierzu konkrete Vorschläge. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bibliothek, Archiv und Museum haben die Ratschläge anschaulich aufbereitet. Auswahlkriterien für persönliche Erinnerungen in digitaler Form sowie Methoden zu deren Strukturierung werden auf meinDigitalesArchiv.de genauso angesprochen wie heute gängige Speicherkonzepte mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Bislang wurden die zahlreichen technischen und organisatorischen Aspekte der digitalen Langzeitarchivierung vorwiegend in wissenschaftlichen Fachkreisen, in Behörden, Unternehmen und Gedächtnisinstitutionen diskutiert. Doch längst sind digital gespeicherte Erinnerungen auch aus dem Alltag von Privatpersonen nicht mehr wegzudenken. Ein von Fachleuten getragenes Informationsangebot für die breite Öffentlichkeit fehlte in Deutschland bislang.

Als Webangebot für alle ist meinDigitalesArchiv.de mehr als eine Faktensammlung. Neben praktischen Handlungsempfehlungen und Informationen zu geeigneten Software-Tools erzählen Geschichten aus dem Alltag fiktiver Personen, wie der persönliche Umgang mit digitalen Daten aussehen könnte. Die Beschäftigung mit einem vordergründig komplexen Thema soll auf diese Weise alltagsnah und für Laien verständlich vermittelt werden.

Hintergrund: Erarbeitet wurde die Informationsplattform meinDigitalesArchiv.de von einer Gruppe von Bibliothekar*innen, Archivar*innen und Museumsexpert*innen sowie Vertreter*innen anderer Informationsberufe, die sich in Deutschland und Österreich seit 2016 intensiv mit dem Thema „Personal Digital Archiving“ (PDA) befasst. Organisiert hat sich die Arbeitsgruppe „Personal Digital Archiving“ in nestor, dem deutschen Kompetenznetzwerk für Langzeitarchivierung (www.langzeitarchivierung.de).

URL der Informationsplattform: https://meinDigitalesArchiv.de ” /via INETBIB

Digitalisierung im Kölner Stadtarchiv

“In den zehn Jahren nach dem Einsturz des Archivgebäudes der Rheinmetropole ist aus der Not ein Vorzeigeprojekt der Digitalisierung entstanden, das weit über das bloße Scannen von Akten hinausgeht.”

Darüber berichtet das aktuelle Heft 24/2019 des Comptermagazins c’t: www.heise.de/select/ct/2019/24/1573929613249359

Microsoft löscht E-Books

https://www.sueddeutsche.de/kultur/digitale-bibliothek-vergessene-e-books-1.4503840

“Microsoft gibt die Buch-Sparte seines App-Stores auf. Den Nutzern stehen deswegen ihre digitalen Bücher bald nicht mehr zur Verfügung, sie werden einfach nicht mehr angezeigt. […]

Im kulturellen Gedächtnis der Gesellschaft bleiben sie dann nur noch durch die Nationalbibliothek, die auch für Netzpublikationen im gesetzlichen Auftrag Pflichtexemplare sammelt.

Der Sinn des Pflichtexemplarrechts besteht darin, alle Veröffentlichungen eines Landes als Zeugnis des kulturellen Schaffens möglichst vollständig zu bewahren, sie bibliografisch zu dokumentieren und für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Archive erfüllen in einer digitalen Lebenswelt eine außergewöhnlich wichtige Aufgabe. Sie schaffen Sicherheit gegen das Vergessen. Wäre das Bücherregal aus dem Wohnzimmer verschwunden, wären auch alle Anmerkungen, die Leser in Büchern machen, weg. Selbst bei E-Books gibt es eine Notizfunktion. Wer die benutzt hat, bekommt von Microsoft 25 Dollar extra gutgeschrieben. Als Entschädigung für den Gedächtnisverlust.” (Hervorhebung von mir)

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