Die Meldung ist irreführend. Die Akten sind digitalisiert, aber dank Datenschutz muss man persönlich ins Archiv. Siehe https://archivalia.hypotheses.org/219827 und https://taz.de/NS-Archiv-in-den-Niederlanden/!6056651/
Kategorie: Datenschutz
Löschpflichten für Personendaten
Der Tagesspiegel vom 24.10.2024, Seite 24 / Kultur
“Löschpflichten für Personendaten
Ein Verlust muss verhindert werden
Geschichte wird über Menschen lebendig. Dabei sind nicht nur die jeweils Herrschenden für die Nachwelt interessant. Auch diejenigen, die als Einzelne die Macht ins Wanken gebracht oder gesellschaftliche Veränderungen angestoßen haben.
Manga Bell etwa, aufrechter Kämpfer gegen die deutsche Kolonialherrschaft, der die Zustände in Kamerun in Schreiben an das Reichskolonialamt als „unhaltbar“ kritisierte. Die Widerstandskämpferin Sophie Scholl war noch eine unbekannte Studentin, als sie begann, Flugblätter zu verteilen.
Diese und viele weitere Dokumente zu Personen und Persönlichkeiten liegen im Bundesarchiv. Geschichten und Schicksale von Menschen sind auch das Hauptinteresse seiner Nutzerinnen und Nutzer: Von den jährlich mehr als 50.000 Anfragen zur NS-Zeit beziehen sich drei Viertel auf Personen, unter anderem auf die in vielen Familien gestellte Frage, was denn der Großvater während des Zweiten Weltkriegs gemacht hat. Noch immer stellen gut 30.000 Menschen im Jahr einen Antrag auf Einsicht in ihre Stasi-Akte.
Gäbe es die Dokumentation dieser persönlichen Schicksale nicht, wäre die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit und das Unrecht der kommunistischen Herrschaft in der DDR empfindlich getrübt.
Aus der Sicht des Datenschutzes handelt es sich bei allen diesen Informationen um „personenbezogene Daten“, die im Idealfall so schnell wie möglich gelöscht gehören. Damit wären aber auch die Information zu mit Menschen verbundenen Ereignissen und Schicksalen unwiederbringlich verloren.
Um das zu verhindern, hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Privileg „für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke“ eingeführt. Danach tritt die Abgabe von Daten ans Archiv an die Stelle einer Löschung. Nach ihrem Erwägungsgrund 158 sollen Behörden sogar „rechtlich verpflichtet sein, Aufzeichnungen von bleibendem Wert für das allgemeine öffentliche Interesse zu erwerben, zu erhalten, zu bewerten, aufzubereiten, zu beschreiben, mitzuteilen, zu fördern, zu verbreiten sowie Zugang dazu bereitzustellen.“
Leider hat sich die Rechtslage in Deutschland von diesem Ideal und einer guten Balance von Persönlichkeitsschutz und Erinnerungskultur weit entfernt. Zahlreiche Gesetze enthalten Löschpflichten – die nicht durch die Weitergabe der Daten ans Archiv ersetzt werden können. […]
Allen Beteiligten ist der drohende Gedächtnisverlust bewusst, doch in dieser Legislaturperiode wird die Zeit für eine Neuregelung schon knapp. Es ist aber höchste Zeit zum Handeln: Ein übergangsweise eingeführtes Löschungsmoratorium ist ausgelaufen, nun drohen in großem Stil Daten verloren zu gehen. […]
Autorenprofil
Andrea Hänger ist die Vizepräsidentin des Bundesarchivs. Robin Mishra ist der Direktor für Kommunikation des Bundesarchivs.”
FU Berlin spricht über „selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität“ – und bringt einiges durcheinander
Die FU Berlin lädt für den 28. November 2024 ein zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität – Fluch oder Segen?“
https://www.fu-berlin.de/sites/gwp/wdgwp2024/programm/20241128-podiumsdiskussion.html
Es ist erfreulich, dass sich Hochschulen neuerdings verstärkt mit wissenschaftlicher Integrität beschäftigen. Das Thema müsste eine tägliche Kernaufgabe sein. Im Grunde ist es zentraler Pfeiler der Existenz des Wissenschaftssystems. Ohne Geld keine Banken, ohne Gewehre keine Armee, ohne Integrität keine Hochschulen.
Leider vermag die Einladung zu der Veranstaltung so gar nicht überzeugen.
Schauen wir uns die einzelnen Ausführungen an, Satz für Satz.
Zunächst steht da:
„Von Vroniplag über PubPeer bis hin zu Science Integrity Digest: Immer mehr Online-Communities oder Einzelpersonen widmen sich der Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten.“
Nun ja. Die drei Beispiele zu Beginn passen nicht zusammen. Zunächst ist unklar, ob „vroniplag.de“ (kommerzielles Angebot eines Kaufmanns aus Bayern, zuletzt inaktiv erscheinend, letzte News auf der Website stammt von 07.09.2016) oder die Wissenschaftsplattform „Vroni Plag Wiki“ gemeint ist. „PubPeer“ ist keine Community und nicht kommerziell. „Science Integrity Digest“ stammt von der seit langem äußerst engagierten Wissenschaftlerin Elizabeth Bik. Ihr Blog ist kostenlos und aggregiert vor allem Meldungen zum Thema aus aller Welt. Bik verdient Geld durch Vorträge.
Die in der Einladung der FU erwähnte „Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten“ kann nichts Schlechtes sein. Ist nicht genau das Aufgabe von Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit? Sollen wir nicht alle an der Falsifikation mitwirken, diese vorantreiben und so zum Fortschritt beitragen, oder wie meinte das Karl Popper?
Sodann heißt es bei der FU, in Bezug auf die Arbeit der Online-Communities und Einzelpersonen, fast anklagend:
„Die Funde werden in aller Öffentlichkeit diskutiert.“
Ja, sehr gut, so muss es sein. Wissenschaft wird von der Öffentlichkeit bezahlt. Da darf ihr Wirken auch öffentlich diskutiert werden. Sonst wird ja vielfach kritisiert, dass Diskussionen „außerhalb der Öffentlichkeit“ stattfinden. Hier wird nun das Gegenteil gebrandmarkt.
Der Ruf geht durch Plagiate verlustig, nicht durch deren Aufdeckung
Weiter geht es in der FU-Einladung:
„Nicht selten führt dies dazu, dass Veröffentlichungen korrigiert, Doktorgrade aberkannt werden oder der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen geschädigt wird.“
Auch das klingt wie ein Vorwurf. Es sind indes drei unterschiedliche Sachverhalte: Nr. 1 und 2 machen die Unis oder Wissenschaftler selbst … auf Druck von Ombudspersonen oder Gremien zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität. Was Nr. 3 angeht (der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen wird beschädigt): Durch Plagiate beschädigen sich diese Personen erst einmal selbst. Dieser Ruf wird nicht von Rezensenten, anderen Wissenschaftlern oder Plagiatsplattformen beschädigt. Und kann der Ruf un(!)bekannter Wissenschaftler*innen nicht geschädigt werden? Denkt man an der FU nur an die Koryphäen, die es bereits geschafft haben und in ihrem Turm nicht mehr gestört werden wollen?
Nur der letzte Satz der Einladung ist klug und überzeugend:
„Und sind Universitäten vielleicht sogar mitverantwortlich für diese Entwicklung, da Verfahren zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wahrnehmung Betroffener oft viel zu lange dauern und keine greifbaren Ergebnisse liefern?“
Man denke nur an diesen Plagiatsfall an der FU (Dissertation 2003, Einleitung Entzugsverfahren erst 2014, Entzug des Doktorgrades erst 2018):
https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Dmi
Übrigens: In der FU-Bibliothek ist zum Entzug lediglich ein Hinweis auf dem PDF der Arbeit selbst zu finden, nicht in der Titelanzeige
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/12750.2?show=full
In der F.A.Z. berichtete ich 2018 zu dem Fall unter anderem dies:
„Die Pressestelle der Universität behauptet, dass sich ein Plagiatshinweis ‘direkt bei dem gedruckten Exemplar, das in der Bibliothek der Freien Universität Berlin eingesehen werden kann’, befinde. Das jedoch ist unzutreffend. Besucht man die betreffende Bibliothek und nimmt die Arbeit in die Hand, findet man oberhalb der bibliographischen Hinweise auf der zweiten Seite folgenden handschriftlichen Eintrag: ‘Entzug des Doktorgrades durch Bescheid der Freien Universität Berlin vom 20.3.2018.’ Darunter: Unterschrift und Universitätsstempel. Ein Hinweis für den Grund des Entzuges findet sich nicht. Die Plagiate bleiben verschwiegen.“
Das ist bis heute so. Jüngere Wissenschaftler wissen nicht, dass sie die Arbeit wegen Plagiaten besser nicht zitieren – und erfahren das nur, wenn sie die Plattform „VroniPlag Wiki“ besuchen. Es ist beste Beleg, weshalb es „VroniPlag Wiki“ braucht!
Aber spricht der Datenschutz nicht gegen einen Plagiatshinweis in Bibliotheken? Nein! Man darf man den Plagiatshinweis in Bibliothekskatalogen anbringen: „Das Gutachten [im Auftrag des Ombudsman für die Wissenschaft] kommt zu dem Ergebnis, dass in etlichen Bundesländern schon jetzt ein öffentlicher Hinweis darauf, dass der Doktorgrad z.B. wegen eines Plagiats rechtskräftig entzogen werde, zulässig wäre.“
Und ansonsten an der FU? Vom Fall „Franziska Giffey“ wollen wir an dieser Stelle mal besser ganz schweigen.
Zuletzt ist interessant, dass die FU in ihrer Einladung gendert. Nur im Titel der Veranstaltung nicht: „Selbsternannte Hüter“. Das sind wohl nur Männer, diese Plagiatsaufdecker.
https://campus-stories.htw-berlin.de/jahr/2023/das-thema-plagiat-hat-mich-gefunden/
Und, zum Schluss, es regt mich am meisten auf, das Adjektiv „selbsternannt“. Das heißt: durch sich selbst ermächtigt. Wie abschätzig! Wer sich am wissenschaftlichen Diskurs beteiligt, beteiligen kann, soll, darf, bestimmen nicht Universitäten. Es ist ein Jedermannsrecht. Man braucht keine Ernennung dafür. Jeder sollte wissenschaftliche Texte lesen, Betrug entdecken können. Dazu gibt es auch Anleitungen, wie diese von Stefan Weber (Edition Tandem, 2024).
https://www.edition-tandem.at/shop/Wissenschaftlichen-Textbetrug-erkennen-p692384055
Ja, in erster Linie sind die Universitäten für die Aufdeckung von Wissenschaftsbetrug verantwortlich. Verursacherprinzip. Doch haben die Unis jahrzehntelang viel zu wenig gemacht, das Problem ignoriert, die Täter*innen geschützt. Jetzt kommen aus der Zivilgesellschaft die Hüter*innen und machen Druck. Sind die Hüter das Problem oder sind die Täter das Problem?
In der Einladung heißt es auch:
„Wie sollten Universitäten mit der steigenden Anzahl öffentlicher Anschuldigungen umgehen?“
Was ist eine Anschuldigung? Wikipedia sagt: „Eine Anschuldigung wird sowohl umgangssprachlich für eine Infamie, Bezichtigung, Unterstellung, Beschuldigung oder einen Vorwurf […] verwendet.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschuldigung
Rezensionen und Plagiatsdarstellungen sind keine Infamie, keine Unterstellungen. Es ist Fakten. Fakten, die Wissenschaft besser machen. Fakten, die falsche Wissenschaft stoppen und ehrliche Wissenschaftler*innen unterstützen. Fakten, die auch die FU hören und begrüßen sollte.
Doch dieses Bewusstsein ist in Berlin noch nicht entsprechend ausgeprägt. Gerade an der FU, wie Hinnerk Feldwisch-Drentrup im Jahr 2020 im „Tagesspiegel“ treffend ausgeführt hat.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/diskreter-umgang-mit-plagiaten-4216912.html
Die Einladung zu der Veranstaltung ist das beste Beispiel, das sich zu wenig ändert.
Von den vier eingeladenen Personen fürs Podium stammen aus dem Bereich der Zivilgesellschaft, der Plattformen wie VroniPlag Wiki, dem Rezensionswesen, der Öffentlichkeit, den Medien: Null.
Bings Copilot-KI macht aus einem Gerichtsreporter einen Kinderschänder
Archivrechtliche Schlaglichter auf fünf Jahre DSGVO im EU-Raum
Nur ein Beitrag aus dem nun tatsächlich online verfügbaren Rehm-Sammelband.
Datenschutz: Hildegard von Bingen wurde abgemahnt
Geburtsdatum als Pflichtfeld in Webshops oft rechtswidrig
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit legt inkompetenten 32. Tätigkeitsbericht vor
Die vollendete Inkompetenz zeigt sich an dieser Stelle: “Die für die betreffende Materie jeweils zuständigen obersten Bundesbehörden sollen deshalb den archivarischen [sic! fehlerhaftes Adjektiv, KG] Bedarf selbst prüfen [sic! Das ist sinnvollerweise den Archivierenden vorbehalten, KG] und auf dahingehende Regelungen in ihren Spezialgesetzen hinwirken, wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Archivierung entsprechender Unterlagen im Bundesarchiv zugunsten von Wissenschaft und Forschung
erstrebenswert und erforderlich ist.”
Einmal mehr zeigt sich, dass Transparenz nicht leistbar ist, wenn man den Bock zum Gärtner macht, also den Datenschutzbeauftragten auch zum IFG-Beauftragten.
Datendiebstahl bei Hackerangriff im Berliner Naturkundemuseum
“Das Museum für Naturkunde Berlin bedauert mitteilen zu müssen, dass 37.243 Kunden des Museums von dem Hackerangriff betroffen sind. Von ihnen stahlen die Hacker sensible Daten. Das Museum bittet die Betroffenen um Entschuldigung. Betroffen vom Hackerangriff sind ein Teil der Kunden, die seit 2021 Tickets im Onlineshop des Museums erworben und mit Paypal gezahlt haben. Insgesamt besuchten in dem Zeitraum mehr als 1,86 Millionen Menschen das Museum.
Das Museum für Naturkunde Berlin wurde Mitte Oktober Opfer eines gezielten Hackerangriffs. Es erstattete umgehend Anzeige und informierte die Öffentlichkeit unverzüglich über den Vorfall. Unmittelbar nach dem Cyberangriff wurde ein spezialisierter und renommierter First Response Cybersecurity Dienstleister mit der Analyse des Angriffs beauftragt. Diese Analyse ergab, dass die Hacker bei 2 Prozent der Kunden des Museums sensible Daten gestohlen haben. Diese Kunden wurden alle gezielt informiert und ihnen umfangreiche Hilfen angeboten. Betroffen sind 37.243 Kunden, die seit 2021 Tickets im Onlineshop des Museums erworben und mit Paypal gezahlt haben.”
Was bedeutet Datenschutz nach DSGVO und BDSG?
Bernischer Staatskalender: Die Sperrfrist beträgt 1320 Monate
Das, mit Verlaub, ist galoppierender Unsinn. Juristenquark. Äxgüsi. https://t.co/5mN2PuabwR
— Stadtbibliothekar 📯 (@bibliothekensh) August 31, 2023
Umgang mit Fall-Akten
Aus http://www.hsozkult.de/event/id/event-137569
“In Deutschland haben etwa die Diskussionen um die Herausgabe von Stasi-Akten und in jüngerer Zeit die Debatten um die Aufarbeitung von Heimerziehung und sexualisierter Gewalt in der (katholischen) Kirche die Probleme von Quellenzugangsbeschränkungen für Betroffene und Historiker:innen gleichermaßen offengelegt und in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Diese Diskussionen möchten wir mit dem Blick auf das geschichtswissenschaftliche Arbeiten aufgreifen. Dafür kann an zuvor angestoßene methodisch-theoretische Diskussionen zur Arbeit mit „Fällen“ und „Fallakten“ etwa aus der Medizin-, Psychiatrie- und Fürsorgeerziehungsgeschichte sowie wissenschaftliche wie aktivistische Debatten zur Akteneinsicht für Betroffene angeknüpft werden”. Literaturangaben: “Vgl. etwa Mechthild Bereswill / Henrike Buhr / Patrik Müller-Behme, Die Verwaltung des Falles. Die Rekonstruktion institutioneller Handlungsvollzüge, Basel 2022; Regina Schulte / Xenia von Tippelskirch (Hrsg.), Fall – Portrait – Diagnose. L’Homme. Europäische Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft 30,1 (2019); Kaisa Vehkalahti, Dusting the archives of childhood. Child welfare records as historical sources, History of Education 45,4 (2016), S. 430–445 [ResearchGate, KG]; Susanne Düwell / Nicolas Pethes, Fall – Fallgeschichte – Fallstudie. Theorie und Geschichte einer Wissensform, Frankfurt am Main/New York 2014; Sybille Brändli / Barbara Lüthi / Gregor Spuhler, Zum Fall machen, zum Fall werden: Wissensproduktion und Patientenerfahrung in Medizin und Psychiatrie des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main/New York 2009; bzw. Elizabeth Shepherd / Victorian Hoyle / Elizabeth Lomas / Andrew Flinn / Anna Sexton, Towards a human‑centred participatory approach to child social care recordkeeping, Archival Science 20 (2020), S. 307–325 [ResearchGate, KG];, Jacqueline Z. Wilson / Frank Golding, Latent Scrutiny. Personal Archives as Perpetual Mementos of the Official Gaze, Archival Science 16,1 (2016), S. 93–109″.
Neues Schweizer Datenschutzgesetz erhält freie Open Access-Kommentierung
Bischofskonferenz verteidigt Regeln für Aktenweitergabe zur Aufarbeitung
https://www.katholisch.de/artikel/46012-dbk-verteidigt-regeln-fuer-aktenweitergabe-zur-aufarbeitung
“Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) plant nach der Kritik der diözesanen Betroffenenbeiräte an der Musterordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten zur Missbrauchsaufarbeitung vorerst keine Änderungen daran.”
NRW-Datenschutzbericht
28. Bericht der #NRW-Landesbeauftragten für #Datenschutz und #Informationsfreiheit liegt vor. Wer einen Hinweis auf die seit 2019 fehlende Anpassung des Landesarchivgesetzes an die #EUDSGVO findet, erhält einen kleinen Finderlohn. https://t.co/57Igmeqfu2 @Westpol
— siwiarchiv (@siwiarchiv) June 23, 2023
Klüger fürchten vor KI
Sascha Lobos Kolumne ist mit einer PAYWALL verrammelt. Auszug:
Die italienische Datenschutzbehörde meint nun etwas vereinfacht gesprochen, dass die Leute, die ihre persönlichen Daten ins Internet stellen, vorher hätten gefragt werden müssen, wenn ein Unternehmen damit ein Sprachmodell trainiert. Das halte ich persönlich für ein ebenso absurdes wie klares Zeichen einer angstgetriebenen Technikfeindschaft. Vermutlich ergänzt um die ständige Angst der Datenschutzbehörden vor einem Bedeutungsverlust. Um dem entgegenzuwirken, würden sie im Zweifel noch Argumentationen konstruieren, dass eine digitale Kaffeemaschine ohne die jährlich zu erneuernde Unterschrift aller Nachbarn mit WLAN gegen die DSGVO verstößt.
Freilichtmuseum Europa
endlich haben wir die passende antwort auf die herausforderungen von ki … das projekt "freilichtmuseum europa" nimmt gestalt an …. pic.twitter.com/l5BXt3xbWU
— @bibliotop@openbiblio.social 🐘 (@esteinhauer) April 21, 2023
Hessen: 51. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Kümmerlich und extrem verwaltungsfreundlich ist der Teil zum IFG.
Historisches Gebäude in Dortmund zerfällt – Tausende Versorgungsamt-Akten vergessen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns veröffentlichen gemeinsames Arbeitspapier
Skandal um Patientenakten vor Gericht
Ein YouTuber filmt in einer stillgelegten Klinik bei Paderborn, deckt einen Datenskandal auf. Nun läuft ein Prozess, weil dort bis heute sensible Akten lagern.
Recht auf Vergessen
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Der Betreiber einer Suchmaschine muss die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen auslisten, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind, meint der EuGH.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-12/cp220197de.pdf
Umfrage: Datenschutz in der Schweiz (2021)
Gratis-Eiscreme gegen persönliche Daten
Neues Datenschutzrecht in der Schweiz ab 1. September 2023
Datenschutz greift OpenJur an
Man möchte uns verwarnen, wir werden sehen. Im Kern wird es um die Frage gehen inwiefern uns Prüfungspflichten für von Gerichten anonymisierte Entscheidungen obliegen. Es geht also durchaus um die Wurst. pic.twitter.com/dChC7MnleV
— openJur (@openjur) July 2, 2022
Datenschutz-Tätigkeitsbericht Brandenburg 2021
Wieso die Stümper in den Pressemeldungen den Bericht nicht verlinken, erschließt sich mir nicht.
https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/TB_2021_Datenschutz_Webversion_ua4.pdf
30. Tätigkeitsbericht des BfDI für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021
Tätigkeitsbericht 2022 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb40/
Mini-Abschnitt zum IFG.
Herausgabe eines datenschutzrechtlichen Bußgeldbescheides an am Verfahren nichtbeteiligte Dritte durch den Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit
Dank @rewis_io schon erledigt: https://t.co/nt1GShPexQ und https://t.co/4lxqHgr9ex.
— Stefan Hessel (@stefan_hessel) December 13, 2021