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Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit legt inkompetenten 32. Tätigkeitsbericht vor

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/32TB_23.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die vollendete Inkompetenz zeigt sich an dieser Stelle: “Die für die betreffende Materie jeweils zuständigen obersten Bundesbehörden sollen deshalb den archivarischen [sic! fehlerhaftes Adjektiv, KG] Bedarf selbst prüfen [sic! Das ist sinnvollerweise den Archivierenden vorbehalten, KG] und auf dahingehende Regelungen in ihren Spezialgesetzen hinwirken, wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Archivierung entsprechender Unterlagen im Bundesarchiv zugunsten von Wissenschaft und Forschung
erstrebenswert und erforderlich ist.”

Einmal mehr zeigt sich, dass Transparenz nicht leistbar ist, wenn man den Bock zum Gärtner macht, also den Datenschutzbeauftragten auch zum IFG-Beauftragten.

Datendiebstahl bei Hackerangriff im Berliner Naturkundemuseum

“Das Museum für Naturkunde Berlin bedauert mitteilen zu müssen, dass 37.243 Kunden des Museums von dem Hackerangriff betroffen sind. Von ihnen stahlen die Hacker sensible Daten. Das Museum bittet die Betroffenen um Entschuldigung. Betroffen vom Hackerangriff sind ein Teil der Kunden, die seit 2021 Tickets im Onlineshop des Museums erworben und mit Paypal gezahlt haben. Insgesamt besuchten in dem Zeitraum mehr als 1,86 Millionen Menschen das Museum.

Das Museum für Naturkunde Berlin wurde Mitte Oktober Opfer eines gezielten Hackerangriffs. Es erstattete umgehend Anzeige und informierte die Öffentlichkeit unverzüglich über den Vorfall. Unmittelbar nach dem Cyberangriff wurde ein spezialisierter und renommierter First Response Cybersecurity Dienstleister mit der Analyse des Angriffs beauftragt. Diese Analyse ergab, dass die Hacker bei 2 Prozent der Kunden des Museums sensible Daten gestohlen haben. Diese Kunden wurden alle gezielt informiert und ihnen umfangreiche Hilfen angeboten. Betroffen sind 37.243 Kunden, die seit 2021 Tickets im Onlineshop des Museums erworben und mit Paypal gezahlt haben.”

https://www.museum-aktuell.de/sondermeldungen-breaking-news

Umgang mit Fall-Akten

Aus http://www.hsozkult.de/event/id/event-137569

“In Deutschland haben etwa die Diskussionen um die Herausgabe von Stasi-Akten und in jüngerer Zeit die Debatten um die Aufarbeitung von Heimerziehung und sexualisierter Gewalt in der (katholischen) Kirche die Probleme von Quellenzugangsbeschränkungen für Betroffene und Historiker:innen gleichermaßen offengelegt und in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Diese Diskussionen möchten wir mit dem Blick auf das geschichtswissenschaftliche Arbeiten aufgreifen. Dafür kann an zuvor angestoßene methodisch-theoretische Diskussionen zur Arbeit mit „Fällen“ und „Fallakten“ etwa aus der Medizin-, Psychiatrie- und Fürsorgeerziehungsgeschichte sowie wissenschaftliche wie aktivistische Debatten zur Akteneinsicht für Betroffene angeknüpft werden”. Literaturangaben: “Vgl. etwa Mechthild Bereswill / Henrike Buhr / Patrik Müller-Behme, Die Verwaltung des Falles. Die Rekonstruktion institutioneller Handlungsvollzüge, Basel 2022; Regina Schulte / Xenia von Tippelskirch (Hrsg.), Fall – Portrait – Diagnose. L’Homme. Europäische Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft 30,1 (2019); Kaisa Vehkalahti, Dusting the archives of childhood. Child welfare records as historical sources, History of Education 45,4 (2016), S. 430–445 [ResearchGate, KG]; Susanne Düwell / Nicolas Pethes, Fall – Fallgeschichte – Fallstudie. Theorie und Geschichte einer Wissensform, Frankfurt am Main/New York 2014; Sybille Brändli / Barbara Lüthi / Gregor Spuhler, Zum Fall machen, zum Fall werden: Wissensproduktion und Patientenerfahrung in Medizin und Psychiatrie des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main/New York 2009; bzw. Elizabeth Shepherd / Victorian Hoyle / Elizabeth Lomas / Andrew Flinn / Anna Sexton, Towards a human‑centred participatory approach to child social care recordkeeping, Archival Science 20 (2020), S. 307–325 [ResearchGate, KG];, Jacqueline Z. Wilson / Frank Golding, Latent Scrutiny. Personal Archives as Perpetual Mementos of the Official Gaze, Archival Science 16,1 (2016), S. 93–109″.

Bischofskonferenz verteidigt Regeln für Aktenweitergabe zur Aufarbeitung

https://www.katholisch.de/artikel/46012-dbk-verteidigt-regeln-fuer-aktenweitergabe-zur-aufarbeitung

“Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) plant nach der Kritik der diözesanen Betroffenenbeiräte an der Musterordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten zur Missbrauchsaufarbeitung vorerst keine Änderungen daran.”

Klüger fürchten vor KI

Sascha Lobos Kolumne ist mit einer PAYWALL verrammelt. Auszug:

Die italienische Datenschutzbehörde meint nun etwas vereinfacht gesprochen, dass die Leute, die ihre persönlichen Daten ins Internet stellen, vorher hätten gefragt werden müssen, wenn ein Unternehmen damit ein Sprachmodell trainiert. Das halte ich persönlich für ein ebenso absurdes wie klares Zeichen einer angstgetriebenen Technikfeindschaft. Vermutlich ergänzt um die ständige Angst der Datenschutzbehörden vor einem Bedeutungsverlust. Um dem entgegenzuwirken, würden sie im Zweifel noch Argumentationen konstruieren, dass eine digitale Kaffeemaschine ohne die jährlich zu erneuernde Unterschrift aller Nachbarn mit WLAN gegen die DSGVO verstößt.

Herausgabe eines datenschutzrechtlichen Bußgeldbescheides an am Verfahren nichtbeteiligte Dritte durch den Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit