Ein Unding. Ich weiß, wieso ich DOI bevorzuge.
Kategorie: Bibliothekswesen
Bosnische Nationalbibliothek in Gefahr, geschlossen zu werden
Umgang mit umstrittenen Werken in Bibliotheken
Praxishandbuch Medien an den Rändern (Open Access)
https://doi.org/10.1515/9783111229614
Netzwerk „Medien an den Rändern“
https://www.bib-info.de/berufspraxis/medien-an-den-raendern/
Bluesky und Schweizer Bibliotheken? Fehlanzeige!
Runder Tisch einigt sich auf Empfehlungen zum E-Lending
Es wird keine Verbesserung geben.
Nur wenige öffentliche Bibliotheken bieten freies WLAN an
UB Leiden sieht von der Vernichtung von 400.000 ausländischen Hochschulschriften ab und übergibt sie dem Internet Archive
KI-Recherche-Auskunft der Bibliotheken Schaffhausen kennt die Wikipedia nicht
https://shai.bibliotheken-schaffhausen.ch/de/
Wir lesen auf einer Seite zum Projekt: “Die SHAI zugrunde liegenden «Large Language Models» funktionieren umso besser, je kompakter und einheitlicher die Daten sind, mit denen sie trainiert wurden. Für SHAI kommt daher ein begrenzter, aber qualitativ hochstehender Datenbestand zum Einsatz: Informationen der Bibliothekswebsite und des Bibliothekskatalogs «bisch online» sowie der Wikipedia und des Historischen Lexikons der Schweiz (HLS).”
Bei der vorgegebenen Frage nach der Bombardierung Schaffhausens lobt der Chatbot zwar das Buch von Matthias Wipf über den grünen Klee, hat dann aber keine Antwort auf die Frage nach Geburtsjahr und Geburtsort des Autors – der einen Wikipedia-Artikel hat!
Themenseite Bibliotheken und KI:
https://bibliotheksportal.de/ressourcen/digitale-services/bibliotheken-und-ki/
“Filmfriend”: Streaming mit dem Bibliotheksausweis
Nach wie vor zensiert mich Jürgen Plieninger in Bibnez
“Ihre Nachricht an ‘bibnez@folks.email’ mit dem Betreff
Remote Access für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
wurde zurückgehalten, bis eine Moderator*in sie freigegeben hat.
Der Grund dafür ist:
The message comes from a moderated member
Ihre Nachricht wird entweder an die Liste zugestellt, oder Sie werden
über die Entscheidung der Moderator*innen benachrichtigt.”
Remote Access für Bürgerinnen und Bürger
Wie wichtig der Zugang zu lizenzpflichtigen elektronischen Ressourcen, die von den Hochschulbibliotheken für ihre Studierenden und Angehörigen erworben werden, auch für Bürgerinnen und Bürger ist, habe ich 2019 im Beitrag “Remote Access und Open Access” dargelegt. Solange Bibliotheken viel Geld für teure Datenbanken und Ebook-Pakete ausgeben statt auf Open Access zu setzen, kommt es darauf an, die Literaturversorgung im Fernzugriff auch für diejenigen zu realisieren, die keiner Universität angehören. Obwohl die Steuerzahler diese Institutionen finanzieren, haben sie nur in seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit, von zuhause bestimmte Ressourcen über den Bibliotheksausweis einer Universitätsbibliothek zu nutzen. Seit 2019 hat es in dieser Hinsicht keine wesentlichen Fortschritte in Deutschland gegeben.
Sicher kann man nicht verallgemeinern, was mir vor einigen Monaten in Duisburg passierte, als mir für die Nutzung der elektronischen Ressourcen der Universitätsbibliothek vor Ort nur zwei PCs ohne Sitzmöglichkeit zur Verfügung standen. Aber es zeigt doch beispielhaft, welch geringen Stellenwert die externen Nutzerinnen und Nutzer für die Verantwortlichen in deutschen Universitätsbibliotheken haben.
Als ich meinen Beitrag 2019 veröffentlichte, konnte ich nicht ahnen, dass im Folgejahr die Corona-Krise auch die wissenschaftliche Literaturversorgung erschüttern sollte.1 Da fast alle Bibliotheken von Schließungen betroffen waren, wurden von Bibliotheken Möglichkeiten der Online-Registrierung geschaffen. Bei den öffentlichen Bibliotheken konnte man davon ausgehen, dass die Onleihe flächendeckend kostenlos zur Verfügung stand. Fernleihen wurden zeitweilig elektronisch ausgeliefert, ein wirklich toller Fortschritt. Viele Anbieter lizenzpflichtiger Ressourcen gewährten zumindest teilweise freien Zugriff. Zu einem wirklichen Umdenken hat die Corona-Krise aus meiner Sicht zwar nicht geführt, aber sie war doch ein wichtiger Denkanstoß. Allerdings muss man 2024 feststellen, dass so gut wie alle damals eingeführten Erleichterungen zurückgefahren wurden.
Nennenswerte Fortschritte gegenüber dem Stand von 2019 kann ich nicht vermelden. Größere Angebote unterhalten immer noch nur wenige Landesbibliotheken (nach Bundesländern: in Baden-Württemberg die Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart, in Bayern die Bayerische Staatsbibliothek München, in Berlin die Staatsbibliothek, in Niedersachsen die in Landesträgerschaft befindlichen Bibliotheken in Hannover, Oldenburg und Wolfenbüttel) und noch weniger Universitätsbibliotheken (Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg). Einen Hinweis verdient als lebenswissenschaftliche Spezialbibliothek die ZB MED, die eine unkomplizierte Online-Registrierung (für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland) anbietet. Auf der Startseite wird der Zugriff auf derzeit über 30.000 elektronische Medien beworben.2 Eine persönliche Anmeldung ist bei den umfangreichsten Angeboten in Berlin und München (beide kostenlos) unumgänglich, will man sie dauerhaft nutzen. Aber es lohnt sich!
Suche ich nach aktuellen Ebooks, werde ich mit meinen Bibliotheksausweisen von Berlin, München und Oldenburg häufig fündig. Von großem Wert ist für mich ebenfalls der Mitarbeiter-Zugang zur Wikipedia-Library, die ständig erweitert wird, wobei vor allem DeGruyter für meine eigenen Forschungen von Bedeutung ist. Unverzichtbar für Geisteswissenschaftler*innen ist, wie ich meine, die Möglichkeit in den Volltexten eines großen Bestands von “Ebooks Central” von Proquest zu recherchieren.3 Dafür sind geeignet die mit Online-Registrierung nutzbaren Angebote der Evangelischen Hochschul- und Zentralbibliothek Stuttgart und der Diözesanbibliothek Rottenburg. Neben der Möglichkeit, täglich fünf Minuten in jedem Buch zu lesen, gibt es auch Ausleihmöglichkeiten.
Man kann nur hoffen, dass nach zwei juristischen Niederlagen des Internet Archive in den USA4 die weltweit nach Registrierung kostenlos zugängliche riesige Leihbibliothek “Texts to Borrow” nicht eingestellt oder drastisch reduziert wird.5 Für wissenschaftliche Recherchen ist die Volltextsuche außerordentlich hilfreich. Von den gut 4 Millionen Büchern sind derzeit über 80.000 in deutscher Sprache verfasst.
Obwohl es sich nicht um Remote Access handelt, muss die seit Anfang 2024 bestehende Möglichkeit der elektronischen Fernleih-Lieferung von Aufsätzen und kleinen Teilen aus Büchern als großer Fortschritt gewürdigt werden.
Zuletzt noch ein Wort zur Onleihe der öffentlichen Bibliotheken. Wer mobil ist, kann sie durch persönliche Anmeldung bei der allerdings recht kleinen Zahl an Stadt- oder Ortsbüchereien, die keine Jahresgebühr erheben, kostenlos nutzen. Eine Übersicht dazu veröffentlichte ich 2022.6 Wer sich in Berlin bei der Staatsbibliothek anmeldet, sollte sich in einer der örtlichen Büchereien einen VÖBB-Ausweis ausstellen lassen, denn für 10 Euro Jahresgebühr gibt es das beste digitale Angebot. Eine Online-Registrierung ist nur für Menschen mit einer Meldeadresse in Berlin oder im Berliner Umland möglich.
- Rückblick im Oktober 2020: https://archivalia.hypotheses.org/126823. [↩]
- https://fernzugriff.zbmed.de/. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/185239. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/211761. [↩]
- Viele Hinweise: https://archivalia.hypotheses.org/?s=leihbibliothek+internet+archive, insbesondere https://archivalia.hypotheses.org/155797 (2022). [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/156527. [↩]
Verbundkataloge Katholisch-Öffentlicher Büchereien
https://archivalia.hypotheses.org/212213 (Nachträge)
Das schlägt dem Fass den Boden aus, UB Mainz
Es ist schon ärgerlich, dass deutsche Discovery-Systeme in Bibliotheken dem Nutzer urheberrechtlich nicht geschützte bibliografische Angaben aus lizenzierten Ressourcen vorenthalten, während ich das bei ausländischen Katalogen noch nicht gesehen habe. Was aber gar nicht geht, ist diese Einschränkung bei Open-Access-Ressourcen wie BASE:
“Dieses Ergebnis aus BASE kann Gästen nicht angezeigt werden. Anmelden für vollen Zugriff.”
https://hds.hebis.de/ubmz/EBSCO/Record?id=edsbas.29880A08%7Cedsbas
Worldwide community of activists protest OverDrive and others forcing DRM upon libraries
Umberto Eco: Sammler, Erfinder, Eulenspiegel
FU Berlin spricht über „selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität“ – und bringt einiges durcheinander
Die FU Berlin lädt für den 28. November 2024 ein zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität – Fluch oder Segen?“
https://www.fu-berlin.de/sites/gwp/wdgwp2024/programm/20241128-podiumsdiskussion.html
Es ist erfreulich, dass sich Hochschulen neuerdings verstärkt mit wissenschaftlicher Integrität beschäftigen. Das Thema müsste eine tägliche Kernaufgabe sein. Im Grunde ist es zentraler Pfeiler der Existenz des Wissenschaftssystems. Ohne Geld keine Banken, ohne Gewehre keine Armee, ohne Integrität keine Hochschulen.
Leider vermag die Einladung zu der Veranstaltung so gar nicht überzeugen.
Schauen wir uns die einzelnen Ausführungen an, Satz für Satz.
Zunächst steht da:
„Von Vroniplag über PubPeer bis hin zu Science Integrity Digest: Immer mehr Online-Communities oder Einzelpersonen widmen sich der Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten.“
Nun ja. Die drei Beispiele zu Beginn passen nicht zusammen. Zunächst ist unklar, ob „vroniplag.de“ (kommerzielles Angebot eines Kaufmanns aus Bayern, zuletzt inaktiv erscheinend, letzte News auf der Website stammt von 07.09.2016) oder die Wissenschaftsplattform „Vroni Plag Wiki“ gemeint ist. „PubPeer“ ist keine Community und nicht kommerziell. „Science Integrity Digest“ stammt von der seit langem äußerst engagierten Wissenschaftlerin Elizabeth Bik. Ihr Blog ist kostenlos und aggregiert vor allem Meldungen zum Thema aus aller Welt. Bik verdient Geld durch Vorträge.
Die in der Einladung der FU erwähnte „Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten“ kann nichts Schlechtes sein. Ist nicht genau das Aufgabe von Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit? Sollen wir nicht alle an der Falsifikation mitwirken, diese vorantreiben und so zum Fortschritt beitragen, oder wie meinte das Karl Popper?
Sodann heißt es bei der FU, in Bezug auf die Arbeit der Online-Communities und Einzelpersonen, fast anklagend:
„Die Funde werden in aller Öffentlichkeit diskutiert.“
Ja, sehr gut, so muss es sein. Wissenschaft wird von der Öffentlichkeit bezahlt. Da darf ihr Wirken auch öffentlich diskutiert werden. Sonst wird ja vielfach kritisiert, dass Diskussionen „außerhalb der Öffentlichkeit“ stattfinden. Hier wird nun das Gegenteil gebrandmarkt.
Der Ruf geht durch Plagiate verlustig, nicht durch deren Aufdeckung
Weiter geht es in der FU-Einladung:
„Nicht selten führt dies dazu, dass Veröffentlichungen korrigiert, Doktorgrade aberkannt werden oder der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen geschädigt wird.“
Auch das klingt wie ein Vorwurf. Es sind indes drei unterschiedliche Sachverhalte: Nr. 1 und 2 machen die Unis oder Wissenschaftler selbst … auf Druck von Ombudspersonen oder Gremien zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität. Was Nr. 3 angeht (der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen wird beschädigt): Durch Plagiate beschädigen sich diese Personen erst einmal selbst. Dieser Ruf wird nicht von Rezensenten, anderen Wissenschaftlern oder Plagiatsplattformen beschädigt. Und kann der Ruf un(!)bekannter Wissenschaftler*innen nicht geschädigt werden? Denkt man an der FU nur an die Koryphäen, die es bereits geschafft haben und in ihrem Turm nicht mehr gestört werden wollen?
Nur der letzte Satz der Einladung ist klug und überzeugend:
„Und sind Universitäten vielleicht sogar mitverantwortlich für diese Entwicklung, da Verfahren zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wahrnehmung Betroffener oft viel zu lange dauern und keine greifbaren Ergebnisse liefern?“
Man denke nur an diesen Plagiatsfall an der FU (Dissertation 2003, Einleitung Entzugsverfahren erst 2014, Entzug des Doktorgrades erst 2018):
https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Dmi
Übrigens: In der FU-Bibliothek ist zum Entzug lediglich ein Hinweis auf dem PDF der Arbeit selbst zu finden, nicht in der Titelanzeige
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/12750.2?show=full
In der F.A.Z. berichtete ich 2018 zu dem Fall unter anderem dies:
„Die Pressestelle der Universität behauptet, dass sich ein Plagiatshinweis ‘direkt bei dem gedruckten Exemplar, das in der Bibliothek der Freien Universität Berlin eingesehen werden kann’, befinde. Das jedoch ist unzutreffend. Besucht man die betreffende Bibliothek und nimmt die Arbeit in die Hand, findet man oberhalb der bibliographischen Hinweise auf der zweiten Seite folgenden handschriftlichen Eintrag: ‘Entzug des Doktorgrades durch Bescheid der Freien Universität Berlin vom 20.3.2018.’ Darunter: Unterschrift und Universitätsstempel. Ein Hinweis für den Grund des Entzuges findet sich nicht. Die Plagiate bleiben verschwiegen.“
Das ist bis heute so. Jüngere Wissenschaftler wissen nicht, dass sie die Arbeit wegen Plagiaten besser nicht zitieren – und erfahren das nur, wenn sie die Plattform „VroniPlag Wiki“ besuchen. Es ist beste Beleg, weshalb es „VroniPlag Wiki“ braucht!
Aber spricht der Datenschutz nicht gegen einen Plagiatshinweis in Bibliotheken? Nein! Man darf man den Plagiatshinweis in Bibliothekskatalogen anbringen: „Das Gutachten [im Auftrag des Ombudsman für die Wissenschaft] kommt zu dem Ergebnis, dass in etlichen Bundesländern schon jetzt ein öffentlicher Hinweis darauf, dass der Doktorgrad z.B. wegen eines Plagiats rechtskräftig entzogen werde, zulässig wäre.“
Und ansonsten an der FU? Vom Fall „Franziska Giffey“ wollen wir an dieser Stelle mal besser ganz schweigen.
Zuletzt ist interessant, dass die FU in ihrer Einladung gendert. Nur im Titel der Veranstaltung nicht: „Selbsternannte Hüter“. Das sind wohl nur Männer, diese Plagiatsaufdecker.
https://campus-stories.htw-berlin.de/jahr/2023/das-thema-plagiat-hat-mich-gefunden/
Und, zum Schluss, es regt mich am meisten auf, das Adjektiv „selbsternannt“. Das heißt: durch sich selbst ermächtigt. Wie abschätzig! Wer sich am wissenschaftlichen Diskurs beteiligt, beteiligen kann, soll, darf, bestimmen nicht Universitäten. Es ist ein Jedermannsrecht. Man braucht keine Ernennung dafür. Jeder sollte wissenschaftliche Texte lesen, Betrug entdecken können. Dazu gibt es auch Anleitungen, wie diese von Stefan Weber (Edition Tandem, 2024).
https://www.edition-tandem.at/shop/Wissenschaftlichen-Textbetrug-erkennen-p692384055
Ja, in erster Linie sind die Universitäten für die Aufdeckung von Wissenschaftsbetrug verantwortlich. Verursacherprinzip. Doch haben die Unis jahrzehntelang viel zu wenig gemacht, das Problem ignoriert, die Täter*innen geschützt. Jetzt kommen aus der Zivilgesellschaft die Hüter*innen und machen Druck. Sind die Hüter das Problem oder sind die Täter das Problem?
In der Einladung heißt es auch:
„Wie sollten Universitäten mit der steigenden Anzahl öffentlicher Anschuldigungen umgehen?“
Was ist eine Anschuldigung? Wikipedia sagt: „Eine Anschuldigung wird sowohl umgangssprachlich für eine Infamie, Bezichtigung, Unterstellung, Beschuldigung oder einen Vorwurf […] verwendet.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschuldigung
Rezensionen und Plagiatsdarstellungen sind keine Infamie, keine Unterstellungen. Es ist Fakten. Fakten, die Wissenschaft besser machen. Fakten, die falsche Wissenschaft stoppen und ehrliche Wissenschaftler*innen unterstützen. Fakten, die auch die FU hören und begrüßen sollte.
Doch dieses Bewusstsein ist in Berlin noch nicht entsprechend ausgeprägt. Gerade an der FU, wie Hinnerk Feldwisch-Drentrup im Jahr 2020 im „Tagesspiegel“ treffend ausgeführt hat.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/diskreter-umgang-mit-plagiaten-4216912.html
Die Einladung zu der Veranstaltung ist das beste Beispiel, das sich zu wenig ändert.
Von den vier eingeladenen Personen fürs Podium stammen aus dem Bereich der Zivilgesellschaft, der Plattformen wie VroniPlag Wiki, dem Rezensionswesen, der Öffentlichkeit, den Medien: Null.
45 Bibliotheken im HBZ-Bereich nutzen elektronische Direktlieferung der Fernleihe
Aber nur drei öffentliche Bibliotheken: Stadtbüchereien Düsseldorf, Stadtbibliothek Oberhausen, Stadtbibliothek Neuss.
o-bib-Themenschwerpunkt „Koloniale Kontexte in Bibliotheken“
Handreichung zum Kopienversand der Bibliotheken: Lieferung digitaler Ressourcen
Cartoons zum Thema Lesen
Studie zum E-Lending in deutschen Öffentlichen Bibliotheken aus ökonomischer Sicht
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.912937.de/diwkompakt_2024-200.pdf
Fazit: Damit Verlage keine Verluste erleiden, sollte alles so bleiben, wie es ist. Vor allem das Windowing (Lizenzierung erst nach einer Wartezeit) ist für die Profitgier der Verlage segensreich.
Verbundkatalog: gemeinsamer Online-Katalog der Katholisch-Öffentlichen Büchereien im Bistum Fulda
Eine Suche nach den meistentliehenen Büchern ist möglich.
Zu Verbundkatalogen öffentlicher Büchereien: https://archivalia.hypotheses.org/156755 (2022)
30.9.2024 Der Borromäusverein hat keine Gesamtübersicht solcher Kataloge, sondern konnte mich nur auf ein weiteres Beuspiel (Bistum Mainz)
hinweisen.
Der Anbieter der eopacs, IBTC, teilte mit:
Bistum Trier
https://eopac.net/mobit/
Bistum Speyer
https://eopac.net/okabis/
Beispiel eines regionalen Katalogs: https://eopac.net/AGX000922/ (Delbrücker Land)
Internet Archive Loses Its Appeal of a Major Copyright Case
Zitationen im Stabikat
Vorteil von #opendata & #DIY vereint: https://t.co/N6eO1En1Mg von @stabiberlin auf #vufind Basis beinhaltet nun auch Verlinkungen zu offenen Zitationen in @OpenAlex_org 😎 pic.twitter.com/x4gbtIhgLV
— hjbove – @hjbove@openbiblio.social (@hjbove) September 2, 2024
Lizenzierung vergriffener Titel kommt nicht voran
Aus einer Bibliothek verlautet:
“Zum Neustart der Lizenzierung vergriffener Werke gibt es leider keine Neuigkeiten. Ich hoffe auch sehr, dass die Neureglung möglichst bald zum Abschluss kommt.
Alles, was man sagen kann, ist, dass die Nicht-verfügbare-Werke-Verordnung — NvWV am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/65/VO.html
Über den Entwicklungsstand bei den weiteren Meilensteinen (vgl.
https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisAb20210607.html?nn=187228)
liegen mir keine Informationen vor.”
Tolino-Kunden könnten ihre gekauften E-Books und Hörbücher verlieren
Handschriften jagen im digitalen Zeitalter
Wer mit mittelalterlichen Handschriften arbeitet, nutzt in der Praxis Digitalisate. Die Zahl derselben ist groß – sicher sind es Tausende, aber wie viele es genau sind, ist ziemlich sicher unbekannt. Dafür sprechen die Ergebnisse folgender kleiner Übung, die ich selbst ausprobiert habe und auch Studierenden als Aufgabe gestellt habe.
Die Aufgabenstellung lautet, für eine beliebige Sammlung von Handschriften-Digitalisaten folgende Frage mit einer genauen Zahl zu beantworten:
Wie viele Handschriften, die zwischen 501 und 1500 entstanden sind und auf Latein verfasst sind, sind hier digitalisiert?
Vorzugsweise sollte man Suche und Ergebnis so teilen können, dass es für Dritte leicht nachvollziehbar ist, und es liegt nahe, einen “Plan B” zu entwickeln, wenn eine direkte Beantwortung nicht möglich ist.
Regelmäßig scheitere ich selbst daran, diese Aufgabe zu lösen, und es beruhigt mich ein bißchen, zu wissen, dass ich nicht der einzige bin. Dennoch bleibt immer eine gewisse Restunsicherheit (bin ich zu blöd oder geht das wirklich nicht?), und zugleich ist es fallweise durchaus interessant, warum diese einfache Frage nicht gut beantwortet werden kann. In diesem Sinne dokumentiere ich einmal ein paar entsprechende Versuche:
Berlin, Staatsbibliothek: Unter den vorgegebenen Sammlungen gibt es “Außereuropäische Handschriften” und “Handschriften”, man wird lateinische Handschriften also in Letzterer suchen. Die Sammlung enthält 2.224 digitale Objekte, die in der “Kategorie: Handschrift” erfasst wurden, 1.910 davon sind auch als “Strukturtyp: Handschrift” erfasst. Diese 1.910 Objekte sind tatsächlich von Hand geschrieben, nur ein paar mit der Schreibmaschine. Wir lernen also etwas über den Sprachgebrauch von “Handschrift”, ein Ergebnis auf unsere Fragen haben wir nicht. Mit einem Griff in die Adresszeile des eigenen Browsers kann man die Suchabfrage aber teilen (hier).
Eine Such- oder Filterfunktion für Entstehungszeitpunkt oder Sprache gibt es nicht; “Latein” in der freien Suche einzugeben, reduziert die Trefferzahl auf drei (hier). Plausibel sind die Ergebnisse nicht. Bei den Sortiermöglichkeiten fällt das “Erscheinungsjahr” auf, eine freundliche Erinnerung daran, dass Handschriften-Datenbanken meist nicht für Handschriften entwickelt wurden.
Als zweiten Anlauf kann man sich die Metadaten einer mittelalterlichen lateinischen Handschrift anschauen und aus diesen neue Suchanfragen basteln: Sucht man danach nach den Schlagworten “”Medieval (European)” lat” innerhalb der Kategorie “Handschriften” (Abfrage hier), erhält man 422 Treffer, das meiste davon Digitalisate mittelalterlicher lateinischer Handschriften, allerdings auch ein paar Drucke des 16. Jahrhunderts.
Als dritte Strategie kommt in Frage, über das französische Portal ARCA zu gehen. Dort kann man u.a. Ort, Bibliothek, Datierung und Sprache als Filter nutzen, wobei man bei den Datierungen eine absurd hohe Zahl von Einzeloptionen (63!) anklicken muss, um das 6.-15. Jahrhundert abzudecken, weil alle möglichen Kombinationen aus Jahrhundert-, terminus post quem– und terminus ante quem-Angaben jeweils einzeln erfasst sind. Wenn man die Suche auf “numérisation en ligne” einschränkt, bleiben 81 Treffer, keineswegs nur Volldigitalisate (sondern auch Galerien mit Einzelbildern aus diversen IRHT-Projekten). Die Abfrage kann man in Form einer URL teilen (hier).
Cambridge, University Library: Die Universitätsbibliothek und viele (nicht alle) College-Bibliotheken haben eine gemeinsame Plattform, die eine Suche über alle oder innerhalb einzelner Sammlungen Sammlungen erlaubt. Wiederholte Versuche, die beiden Datumsfelder “Year from” und “Year to” für eine Suche nach ab 501 und vor 1500 entstandenen Handschriften zu nutzen, scheitern. Nutzt man in der Advanced Search nur das (erste) Feld “Year”, findet man einiges, aber jede Nutzung des zweiten Feldes führt zu null Treffern oder einer Fehlermeldung.
Teilen kann man die lange URL, in der die Filter enthalten sind (hier). Zu den Filterfunktionen gehört die Möglichkeit, die Suche entweder auf “University Library” (!) oder auf “Western medieval manuscripts” einzuschränken, aber das ändert auch nichts.
Cambridge, Trinity College (die größte der örtlichen College Libraries und auch hinsichtlich der Handschriften eine der wichtigsten): 582 Digitalisate. Die Suchmöglichkeiten sind eher schlicht, aber die abgebotenen Filter (als drop-down-Menüs) nach Sprache, Jahrhundert und Schreibmaterial erfüllen ihren Zweck. Bei den Sortiermöglichkeiten überrascht das Fehlen chronologischer Anordnung, dafür sind die Katalognummern von James (siehe auch hier) eine der drei Optionen, auch nicht schlecht.
Heidelberg, Universitätsbibliothek: Eine Suchfunktion für alle digitalisierte Handschriften scheint es nicht zu geben. Für die Palatina gibt es https://palatina-search.bsz-bw.de/, die laut Selbstdarstellung für Cpg 1–670 die Angaben der gedruckten Handschriftbeschreibungen vollständig enthält und auch die gedruckten Kataloge zu den Palatini latini erfasse, weitere Beschreibungen werde man zeitnah aufnehmen. Die Suche erlaubt es, nach Sprachen zu filtern, nach Datierungen kann nicht gesucht und nur eingeschränkt gefiltert werden: wählt man mehr als ein Jahrhundert aus, wird dies als UND-Suche interpretiert und die Trefferzahl sinkt entsprechend schnell auf Null. Sucht man alle lateinischen Handschriften, erhält man 13422 Treffer, von denen gut 2000 aus dem 16. und 17. Jahrhundert zu stammen scheinen. Dass zahlreiche Treffer auch mit anderen Sprachen als Latein verschlagwortet sind, muss nicht irritieren, Pal. lat. 460 ist zum Beispiel aufgrund einer vier Wörter in ungarischer Sprache umfassenden Randnotiz links unten auf fol. 30v als “lateinisch und ungarisch” verschlagwortet worden. Wichtiger für die Interpretation der Trefferzahl ist, dass hier nicht Codices erfasst sind, sondern den Handschriftenbeschreibungen folgend der Inhalt entscheidend ist. Wenn in Pal. lat. 722 auf fol. 91v (wie in der Beschreibung angegeben) oben Digestenauszüge, in der Mitte “Annalistische Aufzeichungen zur Geschichte der Stadt Florenz” von mehreren Händen und unten “Notizen” zu finden sind, dann sind dies drei Einheiten. Die 13422 Treffer einer Suche nach lateinischen Handschriften sind also so zu verstehen, dass es 13422 Einträge gibt, die sich in Handschriften finden, von denen wenigstens ein Teil auf Latein geschrieben ist. Diese Suchergebnisse zu interpretieren, ist schwierig. Sucht man z.B. nach Handschriften in ungarischer Sprache, erhält man auch Pal. lat. 460 mit seinen vier Worten Ungarisch als Treffer, eine Suche nach lateinischer Sprache findet aber nicht Pal. gr. 423, wo sich erheblich mehr lateinische Annotationen finden (z.B. hier). Eine Aussage, wie viele zwischen 501 und 1500 entstandene lateinische Handschriften hier als Digitalisat angeboten werden, ist also nicht ohne weiteres möglich, weil weder klar ist, ab welchem Latein-Anteil dies bei der Verschlagwortung berücksichtigt wurde, noch von den Trefferzahlen auf ganze Codices oder Produktionseinheiten geschlossen werden kann.
Köln, Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek: Die guten alten CEEC (http://www.ceec.uni-koeln.de/) haben inzwischen ja ein neues Zuhause bekommen (https://digital.dombibliothek-koeln.de/handschriften/). Zeiträume lassen sich angeblich einfach zur Einschränkung der Detailsuche benutzen (“Suche nach Jahr: Zeiträume können als 1870-1900 oder 1870 bis 1900 angegeben werden”, sagt die Hilfe). Das scheint eingeschränkt richtig zu sein – nimmt man das Beispiel “1870-1900”, erhält man 28 Treffer, aber die Suche nach dem Zeitraum “501-1500” liefert null Treffer. Die Suchanfrage kann man teilen (hier), das Ergebnis ist nicht plausibel. Man kann auch Handschriften einzelner Jahrhunderte auswählen, aber nicht die mehrerer Jahrhunderte.
Berlin, Cambridge, Heidelberg und Köln sind recht zufällige Beispiele größerer Handschriftensammlungen; es sind einfach Bibliotheken, mit deren Digitalisaten ich in den letzten Wochen zu tun hatte und die ich hier als Beispiele zitiere, dass die einfache Frage nach der Zahl von Digitalisaten lateinischer Handschriften des Mittelalters nur selten mit einer einfachen Suchstrategie beantwortet werden kann und oft genug gar nicht.
Außerdem habe ich selbst noch etwas gelernt: Als ich wieder einmal daran gescheitert war, in den Metadaten zu Digitalisaten Aussagen zur Datierung der jeweiligen Handschriftn zu finden, habe ich überprüft, was die DFG-Richtlinien eigentlich dazu sagen. Implizit war ich davon ausgegangen, dass diese die Datierung einer Handschrift zu den wichtigen Angaben zählen würden, die in den Metadaten zu erfassen seien, aber geprüft hatte ich das nie. In der Tat verlangen die DFG-Praxisregeln “Digitalisierung” (DOI: 10.5281/zenodo.7435724) das nicht: In der Liste der verpflichtenden, teilweise verpflichtenden und empfohlenen TEI-Elemente im Anhang ist <origin> einschließlich <origDate> (“Angaben zur Entstehungszeit der Handschrift”) nur empfohlen und eben nicht verpflichtend. Das dürfte eine wichtige Erklärung sein, warum die Metadaten zu vielen Digitalisaten einfach gar keine Angaben zur Entstehungszeit enthalten.
Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis in allen Datenbanken mit Handschriften-Digitalisaten Abfragen nach der Zahl der mittelalterlichen Handschriften halbwegs einfach möglich sind. In der Zwischenzeit können wir Gedanken und Beispiele sammeln: Wie können, wie sollen so exotische Angaben wie “Entstehungszeit” in Datenbanken erfasst werden, und wie werden sie erfasst?
Einige neue Remote-Access-Angebote bei der HAB Wolfenbüttel
TRE, Hist. Wb. der Rhetorik und Philosopie u.a.
Stabi Berlin sortiert Dubletten aus dem Lesesaal aus – wütender Protest
In den Kommentaren zu https://blog.sbb.berlin/doppelte-baende-aus-dem-lesesaal-potsdamer-strasse-dublicate-volumes-from-the-reading-room-at-potsdamer-strasse/ (Danke an ***)
4 Millionen digitalisierte Inhaltsverzeichnisse der DNB – nutzt sie irgendjemand?
https://blog.dnb.de/4-millionen-digitalisierte-inhaltsverzeichnisse/
Im KVK sind sie nicht eingebunden. Das Fehlen einer Phrasensuche schränkt die Suchmöglichkeiten schmerzlich ein.
Über Kataloganreicherung habe ich des öfteren hier etwas geschrieben, zuletzt etwas länger 2021:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=kataloganr
Suchtipps gab ich 2021:
https://archivalia.hypotheses.org/136735
Eine Suche nach livingry im KVK (Freitext) zeigt, dass sich die Suchmöglichkeiten seit 2021 nicht verbessert haben. Das skrupellose Einstellen der BEACON-Tools durch Thomas Berger hat die Möglichkeit beseitigt, zu einer vorgegebenen ISBN ein Inhaltsverzeichnis in einem OpenData-Pool zu finden. Er möge sich in Grund und Boden schämen.
Im normalen K10+ ist über die Inhaltsverzeichnis-Suche nichts zu finden, nur im völlig unbekannten https://k10plusdiscovery.bosstest.bsz-bw.de/ wird man fündig.
Einmal mehr erweist sich das Bibliothekswesen als besonders idiotische Zunft. Was nützt es, mit viel Geld Inhaltsverzeichnisse zu scannen, ohne eine optimale Suchmöglichkeit für alle weltweit in OPACs verfügbaren Inhaltsverzeichnisse einzurichten?