https://www.bibliotheken.at/region
Davon kann man in Deutschland nur träumen.
Siehe https://archivalia.hypotheses.org/156755
https://archivalia.hypotheses.org/212213
https://www.bibliotheken.at/region
Davon kann man in Deutschland nur träumen.
Siehe https://archivalia.hypotheses.org/156755
https://archivalia.hypotheses.org/212213
Das betrifft auch Proquest Ebook Central:
https://www.sconul.ac.uk/News/View?g=b152a767-3daa-4676-b84a-ca18eb7c2bec&t=
Ein Unding. Ich weiß, wieso ich DOI bevorzuge.
Praxishandbuch Medien an den Rändern (Open Access)
https://doi.org/10.1515/9783111229614
Netzwerk „Medien an den Rändern“
https://www.bib-info.de/berufspraxis/medien-an-den-raendern/
Es wird keine Verbesserung geben.
https://shai.bibliotheken-schaffhausen.ch/de/
Wir lesen auf einer Seite zum Projekt: “Die SHAI zugrunde liegenden «Large Language Models» funktionieren umso besser, je kompakter und einheitlicher die Daten sind, mit denen sie trainiert wurden. Für SHAI kommt daher ein begrenzter, aber qualitativ hochstehender Datenbestand zum Einsatz: Informationen der Bibliothekswebsite und des Bibliothekskatalogs «bisch online» sowie der Wikipedia und des Historischen Lexikons der Schweiz (HLS).”
Bei der vorgegebenen Frage nach der Bombardierung Schaffhausens lobt der Chatbot zwar das Buch von Matthias Wipf über den grünen Klee, hat dann aber keine Antwort auf die Frage nach Geburtsjahr und Geburtsort des Autors – der einen Wikipedia-Artikel hat!
Themenseite Bibliotheken und KI:
https://bibliotheksportal.de/ressourcen/digitale-services/bibliotheken-und-ki/
“Ihre Nachricht an ‘bibnez@folks.email’ mit dem Betreff
Remote Access für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
wurde zurückgehalten, bis eine Moderator*in sie freigegeben hat.
Der Grund dafür ist:
The message comes from a moderated member
Ihre Nachricht wird entweder an die Liste zugestellt, oder Sie werden
über die Entscheidung der Moderator*innen benachrichtigt.”
Wie wichtig der Zugang zu lizenzpflichtigen elektronischen Ressourcen, die von den Hochschulbibliotheken für ihre Studierenden und Angehörigen erworben werden, auch für Bürgerinnen und Bürger ist, habe ich 2019 im Beitrag “Remote Access und Open Access” dargelegt. Solange Bibliotheken viel Geld für teure Datenbanken und Ebook-Pakete ausgeben statt auf Open Access zu setzen, kommt es darauf an, die Literaturversorgung im Fernzugriff auch für diejenigen zu realisieren, die keiner Universität angehören. Obwohl die Steuerzahler diese Institutionen finanzieren, haben sie nur in seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit, von zuhause bestimmte Ressourcen über den Bibliotheksausweis einer Universitätsbibliothek zu nutzen. Seit 2019 hat es in dieser Hinsicht keine wesentlichen Fortschritte in Deutschland gegeben.
Sicher kann man nicht verallgemeinern, was mir vor einigen Monaten in Duisburg passierte, als mir für die Nutzung der elektronischen Ressourcen der Universitätsbibliothek vor Ort nur zwei PCs ohne Sitzmöglichkeit zur Verfügung standen. Aber es zeigt doch beispielhaft, welch geringen Stellenwert die externen Nutzerinnen und Nutzer für die Verantwortlichen in deutschen Universitätsbibliotheken haben.
Als ich meinen Beitrag 2019 veröffentlichte, konnte ich nicht ahnen, dass im Folgejahr die Corona-Krise auch die wissenschaftliche Literaturversorgung erschüttern sollte.1 Da fast alle Bibliotheken von Schließungen betroffen waren, wurden von Bibliotheken Möglichkeiten der Online-Registrierung geschaffen. Bei den öffentlichen Bibliotheken konnte man davon ausgehen, dass die Onleihe flächendeckend kostenlos zur Verfügung stand. Fernleihen wurden zeitweilig elektronisch ausgeliefert, ein wirklich toller Fortschritt. Viele Anbieter lizenzpflichtiger Ressourcen gewährten zumindest teilweise freien Zugriff. Zu einem wirklichen Umdenken hat die Corona-Krise aus meiner Sicht zwar nicht geführt, aber sie war doch ein wichtiger Denkanstoß. Allerdings muss man 2024 feststellen, dass so gut wie alle damals eingeführten Erleichterungen zurückgefahren wurden.
Nennenswerte Fortschritte gegenüber dem Stand von 2019 kann ich nicht vermelden. Größere Angebote unterhalten immer noch nur wenige Landesbibliotheken (nach Bundesländern: in Baden-Württemberg die Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart, in Bayern die Bayerische Staatsbibliothek München, in Berlin die Staatsbibliothek, in Niedersachsen die in Landesträgerschaft befindlichen Bibliotheken in Hannover, Oldenburg und Wolfenbüttel) und noch weniger Universitätsbibliotheken (Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg). Einen Hinweis verdient als lebenswissenschaftliche Spezialbibliothek die ZB MED, die eine unkomplizierte Online-Registrierung (für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland) anbietet. Auf der Startseite wird der Zugriff auf derzeit über 30.000 elektronische Medien beworben.2 Eine persönliche Anmeldung ist bei den umfangreichsten Angeboten in Berlin und München (beide kostenlos) unumgänglich, will man sie dauerhaft nutzen. Aber es lohnt sich!
Suche ich nach aktuellen Ebooks, werde ich mit meinen Bibliotheksausweisen von Berlin, München und Oldenburg häufig fündig. Von großem Wert ist für mich ebenfalls der Mitarbeiter-Zugang zur Wikipedia-Library, die ständig erweitert wird, wobei vor allem DeGruyter für meine eigenen Forschungen von Bedeutung ist. Unverzichtbar für Geisteswissenschaftler*innen ist, wie ich meine, die Möglichkeit in den Volltexten eines großen Bestands von “Ebooks Central” von Proquest zu recherchieren.3 Dafür sind geeignet die mit Online-Registrierung nutzbaren Angebote der Evangelischen Hochschul- und Zentralbibliothek Stuttgart und der Diözesanbibliothek Rottenburg. Neben der Möglichkeit, täglich fünf Minuten in jedem Buch zu lesen, gibt es auch Ausleihmöglichkeiten.
Man kann nur hoffen, dass nach zwei juristischen Niederlagen des Internet Archive in den USA4 die weltweit nach Registrierung kostenlos zugängliche riesige Leihbibliothek “Texts to Borrow” nicht eingestellt oder drastisch reduziert wird.5 Für wissenschaftliche Recherchen ist die Volltextsuche außerordentlich hilfreich. Von den gut 4 Millionen Büchern sind derzeit über 80.000 in deutscher Sprache verfasst.
Obwohl es sich nicht um Remote Access handelt, muss die seit Anfang 2024 bestehende Möglichkeit der elektronischen Fernleih-Lieferung von Aufsätzen und kleinen Teilen aus Büchern als großer Fortschritt gewürdigt werden.
Zuletzt noch ein Wort zur Onleihe der öffentlichen Bibliotheken. Wer mobil ist, kann sie durch persönliche Anmeldung bei der allerdings recht kleinen Zahl an Stadt- oder Ortsbüchereien, die keine Jahresgebühr erheben, kostenlos nutzen. Eine Übersicht dazu veröffentlichte ich 2022.6 Wer sich in Berlin bei der Staatsbibliothek anmeldet, sollte sich in einer der örtlichen Büchereien einen VÖBB-Ausweis ausstellen lassen, denn für 10 Euro Jahresgebühr gibt es das beste digitale Angebot. Eine Online-Registrierung ist nur für Menschen mit einer Meldeadresse in Berlin oder im Berliner Umland möglich.
https://archivalia.hypotheses.org/212213 (Nachträge)
Es ist schon ärgerlich, dass deutsche Discovery-Systeme in Bibliotheken dem Nutzer urheberrechtlich nicht geschützte bibliografische Angaben aus lizenzierten Ressourcen vorenthalten, während ich das bei ausländischen Katalogen noch nicht gesehen habe. Was aber gar nicht geht, ist diese Einschränkung bei Open-Access-Ressourcen wie BASE:
“Dieses Ergebnis aus BASE kann Gästen nicht angezeigt werden. Anmelden für vollen Zugriff.”
https://hds.hebis.de/ubmz/EBSCO/Record?id=edsbas.29880A08%7Cedsbas
Die FU Berlin lädt für den 28. November 2024 ein zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Selbsternannte Hüter der wissenschaftlichen Integrität – Fluch oder Segen?“
https://www.fu-berlin.de/sites/gwp/wdgwp2024/programm/20241128-podiumsdiskussion.html
Es ist erfreulich, dass sich Hochschulen neuerdings verstärkt mit wissenschaftlicher Integrität beschäftigen. Das Thema müsste eine tägliche Kernaufgabe sein. Im Grunde ist es zentraler Pfeiler der Existenz des Wissenschaftssystems. Ohne Geld keine Banken, ohne Gewehre keine Armee, ohne Integrität keine Hochschulen.
Leider vermag die Einladung zu der Veranstaltung so gar nicht überzeugen.
Schauen wir uns die einzelnen Ausführungen an, Satz für Satz.
Zunächst steht da:
„Von Vroniplag über PubPeer bis hin zu Science Integrity Digest: Immer mehr Online-Communities oder Einzelpersonen widmen sich der Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten.“
Nun ja. Die drei Beispiele zu Beginn passen nicht zusammen. Zunächst ist unklar, ob „vroniplag.de“ (kommerzielles Angebot eines Kaufmanns aus Bayern, zuletzt inaktiv erscheinend, letzte News auf der Website stammt von 07.09.2016) oder die Wissenschaftsplattform „Vroni Plag Wiki“ gemeint ist. „PubPeer“ ist keine Community und nicht kommerziell. „Science Integrity Digest“ stammt von der seit langem äußerst engagierten Wissenschaftlerin Elizabeth Bik. Ihr Blog ist kostenlos und aggregiert vor allem Meldungen zum Thema aus aller Welt. Bik verdient Geld durch Vorträge.
Die in der Einladung der FU erwähnte „Prüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf Fehler oder Fehlverhalten“ kann nichts Schlechtes sein. Ist nicht genau das Aufgabe von Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit? Sollen wir nicht alle an der Falsifikation mitwirken, diese vorantreiben und so zum Fortschritt beitragen, oder wie meinte das Karl Popper?
Sodann heißt es bei der FU, in Bezug auf die Arbeit der Online-Communities und Einzelpersonen, fast anklagend:
„Die Funde werden in aller Öffentlichkeit diskutiert.“
Ja, sehr gut, so muss es sein. Wissenschaft wird von der Öffentlichkeit bezahlt. Da darf ihr Wirken auch öffentlich diskutiert werden. Sonst wird ja vielfach kritisiert, dass Diskussionen „außerhalb der Öffentlichkeit“ stattfinden. Hier wird nun das Gegenteil gebrandmarkt.
Der Ruf geht durch Plagiate verlustig, nicht durch deren Aufdeckung
Weiter geht es in der FU-Einladung:
„Nicht selten führt dies dazu, dass Veröffentlichungen korrigiert, Doktorgrade aberkannt werden oder der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen geschädigt wird.“
Auch das klingt wie ein Vorwurf. Es sind indes drei unterschiedliche Sachverhalte: Nr. 1 und 2 machen die Unis oder Wissenschaftler selbst … auf Druck von Ombudspersonen oder Gremien zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität. Was Nr. 3 angeht (der Ruf bekannter Wissenschaftler*innen wird beschädigt): Durch Plagiate beschädigen sich diese Personen erst einmal selbst. Dieser Ruf wird nicht von Rezensenten, anderen Wissenschaftlern oder Plagiatsplattformen beschädigt. Und kann der Ruf un(!)bekannter Wissenschaftler*innen nicht geschädigt werden? Denkt man an der FU nur an die Koryphäen, die es bereits geschafft haben und in ihrem Turm nicht mehr gestört werden wollen?
Nur der letzte Satz der Einladung ist klug und überzeugend:
„Und sind Universitäten vielleicht sogar mitverantwortlich für diese Entwicklung, da Verfahren zur Prüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wahrnehmung Betroffener oft viel zu lange dauern und keine greifbaren Ergebnisse liefern?“
Man denke nur an diesen Plagiatsfall an der FU (Dissertation 2003, Einleitung Entzugsverfahren erst 2014, Entzug des Doktorgrades erst 2018):
https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Dmi
Übrigens: In der FU-Bibliothek ist zum Entzug lediglich ein Hinweis auf dem PDF der Arbeit selbst zu finden, nicht in der Titelanzeige
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/12750.2?show=full
In der F.A.Z. berichtete ich 2018 zu dem Fall unter anderem dies:
„Die Pressestelle der Universität behauptet, dass sich ein Plagiatshinweis ‘direkt bei dem gedruckten Exemplar, das in der Bibliothek der Freien Universität Berlin eingesehen werden kann’, befinde. Das jedoch ist unzutreffend. Besucht man die betreffende Bibliothek und nimmt die Arbeit in die Hand, findet man oberhalb der bibliographischen Hinweise auf der zweiten Seite folgenden handschriftlichen Eintrag: ‘Entzug des Doktorgrades durch Bescheid der Freien Universität Berlin vom 20.3.2018.’ Darunter: Unterschrift und Universitätsstempel. Ein Hinweis für den Grund des Entzuges findet sich nicht. Die Plagiate bleiben verschwiegen.“
Das ist bis heute so. Jüngere Wissenschaftler wissen nicht, dass sie die Arbeit wegen Plagiaten besser nicht zitieren – und erfahren das nur, wenn sie die Plattform „VroniPlag Wiki“ besuchen. Es ist beste Beleg, weshalb es „VroniPlag Wiki“ braucht!
Aber spricht der Datenschutz nicht gegen einen Plagiatshinweis in Bibliotheken? Nein! Man darf man den Plagiatshinweis in Bibliothekskatalogen anbringen: „Das Gutachten [im Auftrag des Ombudsman für die Wissenschaft] kommt zu dem Ergebnis, dass in etlichen Bundesländern schon jetzt ein öffentlicher Hinweis darauf, dass der Doktorgrad z.B. wegen eines Plagiats rechtskräftig entzogen werde, zulässig wäre.“
Und ansonsten an der FU? Vom Fall „Franziska Giffey“ wollen wir an dieser Stelle mal besser ganz schweigen.
Zuletzt ist interessant, dass die FU in ihrer Einladung gendert. Nur im Titel der Veranstaltung nicht: „Selbsternannte Hüter“. Das sind wohl nur Männer, diese Plagiatsaufdecker.
https://campus-stories.htw-berlin.de/jahr/2023/das-thema-plagiat-hat-mich-gefunden/
Und, zum Schluss, es regt mich am meisten auf, das Adjektiv „selbsternannt“. Das heißt: durch sich selbst ermächtigt. Wie abschätzig! Wer sich am wissenschaftlichen Diskurs beteiligt, beteiligen kann, soll, darf, bestimmen nicht Universitäten. Es ist ein Jedermannsrecht. Man braucht keine Ernennung dafür. Jeder sollte wissenschaftliche Texte lesen, Betrug entdecken können. Dazu gibt es auch Anleitungen, wie diese von Stefan Weber (Edition Tandem, 2024).
https://www.edition-tandem.at/shop/Wissenschaftlichen-Textbetrug-erkennen-p692384055
Ja, in erster Linie sind die Universitäten für die Aufdeckung von Wissenschaftsbetrug verantwortlich. Verursacherprinzip. Doch haben die Unis jahrzehntelang viel zu wenig gemacht, das Problem ignoriert, die Täter*innen geschützt. Jetzt kommen aus der Zivilgesellschaft die Hüter*innen und machen Druck. Sind die Hüter das Problem oder sind die Täter das Problem?
In der Einladung heißt es auch:
„Wie sollten Universitäten mit der steigenden Anzahl öffentlicher Anschuldigungen umgehen?“
Was ist eine Anschuldigung? Wikipedia sagt: „Eine Anschuldigung wird sowohl umgangssprachlich für eine Infamie, Bezichtigung, Unterstellung, Beschuldigung oder einen Vorwurf […] verwendet.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschuldigung
Rezensionen und Plagiatsdarstellungen sind keine Infamie, keine Unterstellungen. Es ist Fakten. Fakten, die Wissenschaft besser machen. Fakten, die falsche Wissenschaft stoppen und ehrliche Wissenschaftler*innen unterstützen. Fakten, die auch die FU hören und begrüßen sollte.
Doch dieses Bewusstsein ist in Berlin noch nicht entsprechend ausgeprägt. Gerade an der FU, wie Hinnerk Feldwisch-Drentrup im Jahr 2020 im „Tagesspiegel“ treffend ausgeführt hat.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/diskreter-umgang-mit-plagiaten-4216912.html
Die Einladung zu der Veranstaltung ist das beste Beispiel, das sich zu wenig ändert.
Von den vier eingeladenen Personen fürs Podium stammen aus dem Bereich der Zivilgesellschaft, der Plattformen wie VroniPlag Wiki, dem Rezensionswesen, der Öffentlichkeit, den Medien: Null.
Aber nur drei öffentliche Bibliotheken: Stadtbüchereien Düsseldorf, Stadtbibliothek Oberhausen, Stadtbibliothek Neuss.