Rettet die Zettelkataloge in den Bibliotheken, ruft der Bibliothekswissenschaftler Ulrich Johannes Schneider in der FAZ. Er erinnert daran, wie Nicholson Baker schon um die Jahrtausendwende gegen die Auflösung dieser Kataloge im Zeichen der Digitalisierung protestiert hatte. “Damals, am Ende des 20. Jahrhunderts, war der Platzbedarf in den Bibliotheksmagazinen tatsächlich noch groß, ganz anders als heute, wo die Digitalisierung der Zeitschriften den Bibliotheken neue räumliche Ressourcen schenkt. Daher wäre zu wünschen, dass den nicht nur in Deutschland noch zahlreich vorhandenen Zettelkatalogen dieselbe Aufmerksamkeit zuteil wird, die mittelalterliche oder frühneuzeitliche Katalogwerke genießen.”
https://www.perlentaucher.de/9punkt/2026-01-31.html
Dazu auch Nikolaus Bernau über die geplante Makulierung des Berliner Katalogs:
Märkische Oderzeitung – Frankfurter Stadtbote vom 30.01.2026, Seite 11
„ Karteikarten sind Kulturgut
Das Thema ist aber inzwischen hochpolitisch geworden: Wenn die Karteikarten ihrer vielen Informationen wegen Archivmaterial sind, also nicht nur Ordnungsdokumentation – dann sind sie auch historisches Kulturgut. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu der die Staatsbibliothek gehört, ist juristisch nur Hüterin des preußischen Kulturerbes. Das Eigentum dagegen liegt bei den sechzehn Bundesländern.
Ohne deren Zustimmung dürften also die Zettelkataloge, wenn sie als Kulturerbe gelten, gar nicht zerstört werden. Sie müssten archiviert werden, so wie die Museen oder die Archive nichts wegwerfen dürfen, was ihre Geschichte dokumentiert. Um genau das zu erforschen, finanziert der Bund seit 2011 eine eigene Forschungsstelle: die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, kurz und witzig KEK genannt. Ihr Ort: die Staatsbibliothek Unter den Linden.“


