JMN weist uns hin auf
https://www.ruprecht.de/2026/07/14/auskatalogisiert/
Update zu https://archivalia.hypotheses.org/260758
JMN weist uns hin auf
https://www.ruprecht.de/2026/07/14/auskatalogisiert/
Update zu https://archivalia.hypotheses.org/260758
JZ deckt auf: F.A.Z. vom 11.Juli 2026, Seite 14
„Im Frühjahr 2026 unternahmen die Journalistinnen Isabel Hertweck-Stücken und Johanna Mörtl einen Ausflug. Für einen Beitrag im Fernsehmagazin „quer“ des Bayerischen Rundfunks ging es ins Allgäu. Im Gepäck: ein Reiseführer, den die beiden bei Amazon gekauft hatten. Darin wurde etwa der Erlebnisbauernhof Knestel in Oy-Mittelberg empfohlen. Es handle sich um einen „familiengeführten Bauernhof“, auf dem Besucher Kühe melken lernen können, täglich von neun bis 18 Uhr geöffnet. Doch die Recherche führt buchstäblich ins Nichts. Wo der Erlebnisbauernhof sein sollte, ist eine Wiese.
Ähnliches gilt für viele Tipps im Reiseführer. „Rund die Hälfte aller Hinweise waren falsch und frei erfunden“, berichtet Hertweck-Stücken der F.A.Z. Es handele sich um ein KI-Buch. Als Autorin ist Tanja Foerster ausgewiesen. Die Dame ist produktiv. Bei Amazon bietet sie 53 Taschenbücher an, allesamt Reiseführer, allesamt aus dem Jahr 2026: Auckland, Gardasee, San Salvador, Venedig, Alaska, Sizilien und viele weitere Destinationen.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.06.2026, S. 14
Es droht der gläserne Wissenschaftler
Bibliotheken stellen derzeit auf Cloudlösungen um. An den Schutz der Nutzerdaten vor politischen Zugriffen denken sie offenbar nicht.
Auszug:
„Da viele deutsche Bibliotheken ihre Katalogsysteme über die Software SISIS-Sunrise einer in Amerika sitzenden Firma namens OCLC betreiben, diese Firma die Weiterentwicklung der Software aber eingestellt hat, stellte sich die Frage, welches Nachfolgesystem infrage komme. Die UB Heidelberg hat dafür votiert, erneut bei OCLC unterzukommen. Lizenziert wurde eine Nachfolgesoftware, die das “integrierte Bibliothekssystem”, das auf lokalen Servern läuft, durch ein Bibliotheksmanagementsystem ersetzt, das in der sogenannten Cloud angesiedelt ist – auf Servern also, die letztlich nicht mehr der Kontrolle der Bibliotheken unterliegen.
Die Leitung von OCLC ist, von wenigen Ausnahmen ausgenommen, amerikanisch besetzt – und es ist leicht vorherzusehen, dass das bei zu erwartenden juristischen Verwicklungen Probleme bereiten wird. Die Versicherung, es gebe keinen Grund für Misstrauen, da es sich um ein Non-Profit-Unternehmen handle, wäre glaubwürdiger, wenn die Transparenzbeteuerungen der OCLC-Firmenwebsite durch Offenlegung aller Finanziers Realität würden. Wer außer den Bibliotheken selbst gegenwärtig das Konsortium finanziert, wissen wir weitgehend nicht, wie wir auch nicht die Interessenlagen von Förderern kennen, soweit sie über Philanthropisches hinausgehen. Die Vorstellung, NSA oder CIA griffen auf keinen Fall diesen neuen Datenpool ab, wirken angesichts der seit 2013 offenbarten Datenschutzbrüche dieser Dienste wirklichkeitsverweigernd.
Bayerische und hessische Universitätsbibliotheken, die ebenfalls auf die Einstellung des von OCLC lizenzierten “SISIS-Sunrise”-Systems reagieren mussten, haben einen anderen Weg eingeschlagen und mit einer “FOLIO” genannten Software eine Lösung bevorzugt, deren Charme vornehmlich im offenen Quellcode liegt. Ob das im Resultat ebenfalls auf eine Cloudlösung mit all ihren datenschutzrechtlichen Problemen hinausläuft, ist aber nicht klar. Die Entwickler preisen ihr Modell durchaus als cloudfähig an. Man wird sehen, was das bedeutet.
Beide Lösungen, die Heidelberger und die der bayerischen und hessischen Bibliotheken, sind juristisch fragwürdig.“
Anfang des Textes: https://x.com/textkritik/status/2070061839736558034?s=61&t=RVwDXd8GP8IvFd7wVMDJJQ
https://www.ub.uni-heidelberg.de/
Gibt es etwas, was durch die Umstellung nicht schlechter geworden ist?
Die Bibliothek will sich auf elektronische Bestände im Remote Access konzentrieren. Ein Ausbau wird aber nicht angekündigt. Ein bedauerlicher Verlust, von dem man hoffen möchte, dass es in geisteswissenschaftlichen Spezialbibliotheken nicht Schule macht.
Inhaltsverzeichnisse sind nicht aufrufbar:
Too Many Requests
The user has sent too many requests in a given amount of time.
Apache Server at d-nb.info Port 443
https://doi.org/10.5282/o-bib/6278
Mit dem ersten Teil ihres Beitrags, “Staatsminister Weimer und der Erweiterungsbau der DNB”, bin ich ganz einverstanden, während mir der zweite, über den Rauswurf der Bibliothek des Konservativismus, äußerst missfällt.
Weder habe ich Sympathien für rechtes Gedankengut noch billige ich auch im entferntesten den Vandalismus in der Verbunddatenbank. Was Wiesenmüllers Kommentar so infam macht, ist, dass sie sich nicht mit dem Argument auseinandersetzt, dass die nicht akzeptable Beschädigung der Datenbank, die offenbar durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Bibliothek vorgenommen wurden, umstandslos der Bibliothek zugerechnet wird. Auch wenn ein detailliertes Eingehen der Bibliothek auf die FAQ nicht vorliegt und die bisherige Stellungnahme nicht überzeugt, verstößt W. gegen das Prinzip des “Audiatur et altera pars”, indem sie die Bibliothek selbst nicht zu Wort kommen lässt. Ich zitiere:
Am 12.03.2026 hatte das Oberlandesgericht Braunschweig das Land Niedersachsen, vertreten durch die Verbundzentrale Göttingen (VZG), darauf hingewiesen, daß der Vertrag zwischen der VZG und der BdK der Grundrechtsbindung unterliegt. Damit hatte das Gericht klargestellt, daß eine Kündigung etwa aus politischen Gründen nicht möglich ist. Erst in diesem Augenblick – ein Dreivierteljahr nach erfolgter Kündigung, mehrmaligen fruchtlosen Aufforderungen durch uns und die Gerichte und unmittelbar vor dem ersten (dann verschobenen) Entscheidungstermin – präsentierte die Direktorin der VZG, Frau Regine Stein, plötzlich 143 angebliche Verstöße gegen die Katalogisierungsrichtlinien – bei rund 42.000 katalogisierten Titeln insgesamt – die nun unsere Kündigung rechtfertigen sollten. Das OLG Braunschweig hat vor diesem Hintergrund unserem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nicht entsprochen. Dieser Linie folgend, hat das Landgericht Göttingen mit dem heutigen Tag unsere Klage auf Rücknahme der Kündigung abgewiesen.
Für uns ist es offenkundig, daß diese nachgeschobene „Begründung“ in Art und Umfang in keiner Weise einen Ausschluß aus der Verbundkatalogisierung rechtfertigt und insofern völlig unverhältnismäßig ist. Offenbar soll sie an die Stelle einer mutmaßlich politisch motivierten Kündigung treten, die wegen der gerichtlich festgestellten Grundrechtsbindung der Verbundzentrale nicht zum erhofften Erfolg geführt hat.
Der hier hergestellte Zusammenhang ist nicht unplausibel. Die Bibliothek ist vielen Bibliothekaren und Bibliothekarinnen ein Dorn im Auge. Die von W. zitierte Bachelorarbeit von 2022 ist ein einseitiges Propagandastück, das belegen will, “dass es sich bei der BdK um einen Salon in Form einer Bibliothek handelt, in dem die Neue Rechte agiert und eher nicht um eine wissenschaftliche Spezialbibliothek, auch wenn sich die BdK als diese ausgibt” (S. 79).
Privatbibliotheken müssen nicht neutral sein. Das gilt auch für linke und antifaschistische Archive und Bibliotheken. Bei jeder Art von Spezialbibliothek findet man den Großteil des Bestandes auch anderswo. Dass es eine Institution gibt, die die “neue Rechte” bibliothekarisch begleitet und unterstützt, ist im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit hinzunehmen. Der Nachweis in den Verbundkatalogen ist unverzichtbar. Der vorgenommene Ausschluss ist völlig überzogen und seine Verteidigung durch Wiesenmüller nicht ernst zu nehmen.
https://netzpolitik.org/2026/breakpoint-das-internet-verrottet/
Immer wieder stoße ich in Archivalia auf Links zu Digitalisaten der UB Köln, deren Permalinks nicht mehr funktionieren. Ich könnte in die Tischkante beißen.

Seit vorgestern im Besitz eines Benutzerausweises, habe ich das Angebot prompt ausprobiert. Um im Angebot zu suchen, muss man einen Titel im OPAC aufrufen und dann sich über den HAN-Server der bayerischen regionalen Bibliotheken einloggen. Titelbeispiele:
https://about.ebsco.com/de-de/produkte/datenbanken/ebsco-ebooks-german-subscription-collection
Die Volltextsuche ist wertlos. (schwinsucht und hurübel kommen vor, im Band: Framing – Deframing – Reframing, werden aber nicht gefunden)
Gruppe auf Bibcourse:
Knoche erinnert an den bedeutenden Erzählforscher Reinhold Köhler (1830-1892): https://biblio.hypotheses.org/11381
Zitat von Christiane Agricola aus der Enzyklopädie des Märchens 8 (1996), Sp. 51
“K. war der Prototyp des unermüdlichen kritisch ordnenden und Zusammenhänge erschließenden Sammlers. Sein gigantisches Lesepensum umfaßte den Zeitraum von der Antike bis zur Gegenwart, ahd., ma., Renaissance und Barockliteratur bis zum Barockballett, die dt. Klassik bis Paul Heyse. Alt und Neugriechisch, alle rom. und germ. Sprachen las K. im Urtext, slav., finn.-ugr. und
außereurop. Sprachen in Übers. Er leistete gründliche und grundlegende philol. Kleinarbeit auf dem Gebiet der neueren Lit., erforschte literar. Qu.n und verglich Übers.en
und Bearb.en. Er vertiefte sich in das Gebiet des Volksbuchs, vor allem aber verfolgte er Märchenmotive über die Welt, auch durch sämtliche literar. Genres bis zu Kleinstformen. Anmerkungen mit einer Überfülle von Parallelen und knappe Aufsätze waren die ihm gemäße Form: Er wirkte sowohl durch seine Kommentare bei der Herausgabe von Märchensammlungen mit als auch durch Kommentierung
bereits erschienener Slgen.”
#erzählforschung
https://lbz.rlp.de/lbz-bibliotheken/digitale-medien-und-angebote
Im Remote Access nutzbar sind (nach kostenloser Anmeldung vor Ort, also etwa in Koblenz) einige nützliche Angebote:
UTB EBooks
Kohlhammer EBooks
Filmfriend
Naxos Music Library World
U.a.m.
KwT
Jürgen P., dessen Hauptverdienst es ist, mich in der INETBIB-Nachfolgeliste übel zu zensieren, kommentiert nicht weniger übel den vom Landgericht Göttingen bestätigten Rauswurf der Bibliothek des Konservativismus aus dem GBV. Es nützt wenig, solchen autoritären Gesellen zuzurufen: Informationsfreiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.