Unnütze Papiere? Die Prüfeninger Mansarde

Bei https://www.geschichtsquellen.de/werk/5667 stieß ich auf die merkwürdige Handschriftensignatur

Metten, Benediktinerkloster, Prüfeninger Mansarde saec. xii, teilweise geschrieben von Wolfger von Prüfening

Auskunft geben das Fabian-Handbuch:

“Die größte Sondersammlung ist die Mansarde. Sie umfaßt fast 4000 Bde (75 aus dem 16. Jh, 250 aus dem 17. Jh, 2050 aus dem 18. Jh und 1600 aus dem 19. Jh). Diese Bestände wurden infolge Raummangels als ” unwichtige Bücher” unter dem Bibliothekar P. Benno Linderbauer OSB (1863-1928) in Mansardenräume des Speichers ausgelagert.”

und

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr01740-0045-3

Bürgermeister bewertet das Archivgut

Keine NS-Akten kassieren! Auch keine standesamtlichen Sammelakten

Aus einem Nachbarland erreichte mich folgende Zuschrift:

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich bin begeisterter Leser der „Archivalia“. Ihre Beiträge helfen mir sehr, die Hintergründe des deutschen Archivwesens besser zu verstehen. Da ich in erster Linie biographische Forschungen betreibe, habe ich auch mit Interesse Ihre Artikel zum Hamburger Kassationsskandal 2018 verfolgt. Leider muss ich feststellen, dass die Vernichtung standesamtlicher Sammelakten (auch aus der NS-Zeit) teilweise noch immer geübte Praxis ist. Vor wenigen Wochen habe ich dies z. B. vom Stadtarchiv Stuttgart erfahren. Gibt es denn keine Aussicht, derlei Unbilden durch einheitliche gesetzliche Vorgaben abzustellen? Unzählige einmalige Dokumente gingen bereits verloren, ich denke etwa an Geburtsurkunden aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die sich verstreut in den Heiratssammelakten befinden (oder leider: befanden).

Ihnen alles Gute für 2023 und weiterhin frohes Schaffen!”

Meinungen?

“Ein Archiv ist keine Rumpelkammer”

Zahlreiche Mails und Kalendereinträge, die älter als ein Jahr sind, sollten am 10. November in Österreich gelöscht werden. Die Koalition will das jetzt abblasen lassen.

“Vor dem Hintergrund der “Verwaltungsvereinfachung” und wegen “verwaltungsökonomischer Aspekte” soll fortan bei Mails und Kalendereinträgen zwischen privater Kommunikation, formellem Verwaltungshandeln und informellem Verwaltungshandeln unterschieden werden. Letzteres ist in dem Schreiben definiert als “Handlungen einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne entsprechenden Regelungswillen und -wirkung”. Je nachdem, wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Mailkonversationen selbst einschätzen, müssen sie diese künftig an verschiedenen Orten ablegen. Tun sie das nicht, sind sie weg. […]

Die Bundesarchivgutverordnung stammt aus dem Jahr 1999 und wurde nur ein einziges Mal verändert.

Aus archivarischer Sicht, so meint Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger, sei ein derartiges Vorgehen aber nicht problematisch. “Ein Archiv ist keine Rumpelkammer”, sagt er, es gelte das Prinzip: Nur was relevant ist, muss archiviert werden. Das zu erkennen könne man Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch zumuten.”

https://www.derstandard.at/story/2000130409210/im-bundeskanzleramt-kursieren-plaene-fuer-grosse-e-mail-loeschaktion

Vernichten oder Wegsperren hässlicher Akten

Maya Jasanoff lernt aus “Time’s Monster: How History Makes History” der Historikerin Priya Satia, wie die Briten sich bis heute ihre Kolonialvergangenheit schön reden. Eine Strategie dabei ist das Vernichten oder Wegsperren hässlicher Akten. Neun Tage vor der Unabhängigkeit Kenias etwa flogen die Briten tonnenweise Akten aus, die sie fortan hinter Stacheldraht in Hanslope Park aufbewahrten. “Indem sie schriftliche Beweise für ihre Taten aus den Archiven eliminierten, versuchten britische Beamte, die Geschichtsschreibung zu manipulieren, die zukünftige Generationen produzieren könnten. … Das geheime Versteck im Hanslope-Park wurde erst 2011 enthüllt, während eines Prozesses, der von Folteropfern im kolonialen Kenia gegen die britische Regierung angestrengt wurde. (Der Fall basierte teilweise auf mündlichen Zeugenaussagen, die meine Harvard-Kollegin Caroline Elkins gesammelt hatte). Was aus den so genannten ‘migrierten Archiven’ herauskam, waren Aufzeichnungen über systematischen, weitreichenden und magenumstülpenden Missbrauch. Diese Berichte widersprachen dem weit verbreiteten britischen Mythos, dass – wie uns ein Leitfaden des Innenministeriums für den britischen Staatsbürgerschaftstest derzeit versichert – ‘es zum größten Teil einen geordneten Übergang vom Empire zum Commonwealth gab, und den Ländern ihre Unabhängigkeit zugestanden wurde’.”

Notiert der Perlentaucher.

Wer Daten des Diensthandys löscht, sollte entlassen werden

Kommentiert Gerd Appenzeller:

https://www.tagesspiegel.de/politik/verkehrsminister-scheuer-wer-daten-des-diensthandys-loescht-sollte-entlassen-werden/25642802.html

“Wer dienstliche Daten, Mailkorrespondenzen und Chats auf einem Diensthandy löscht, handelt nicht anders als jemand, der aus einem verschriftlichten Aktenvorgang Seiten entfernt. Das ist ein straf-und dienstrechtlich relevanter Vorgang, der eigentlich zur Entlassung des Ministers und jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen müsste, die an diesem Betrug beteiligt waren.”

Zürcher Kantonsrat

hat “eine Parlamentarische Initiative von SVP und EDU mit 102 zu 65 Stimmen abgelehnt. Der Vorstoss forderte, dass das Staatsarchiv nur noch 1 Prozent der Akten archivieren soll. Derzeit übernimmt das Staatsarchiv rund zwei Prozent der Unterlagen, die der Kanton Zürich produziert.”

https://www.bluewin.ch/de/newsregional/zuerich/die-beschlusse-des-zurcher-kantonsrats-vom-montag-302685.html

Solche politischen Vorgaben sind übel.

Warum die Daten einer Druckerfestplatte sehr wohl potentielles Archivgut sind

Das Epaper ist nicht frei zugänglich, aber egal. Die Bundeslöschtage in der BRD waren ein Skandal und haben die Machtlosigkeit der Archive in Sachen wilde Kassationen gut aufgezeigt. Nach deutschem Recht hätten die in Wien geschredderten Daten dem zuständigen Archiv vor der Vernichtung angeboten werden müssen. Sie unterfallen dem eindeutigen Unterlagenbegriff der Archivgesetze, die Zwischenstufen und Ähnliches eben nicht ausnehmen. Das hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Mappus-Urteil 2014 klargestellt:

Ohne Erfolg muss auch das Vorbringen bleiben, es handele sich bei den streitgegenständlichen Sicherungskopien nicht um Daten, die i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 LArchG der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Ministerpräsidenten als Stelle im Sinne von § 2 Abs. 1 LArchG gedient hätten, da sie lediglich aus datenverarbeitungstechnischen Gründen zur Sicherstellung des Betriebs der Datenverarbeitungsanlage im Staatsministerium gespeichert worden seien. Für die behauptete Konkordanz zwischen den datenschutzrechtlichen Prinzipien des Erforderlichkeits- und des Zweckbindungsgrundsatzes und der Frage, welche Unterlagen als potentielles Archivgut überhaupt dem Landesarchiv anzubieten sind, ist nichts ersichtlich. § 3 Abs. 1 Satz 1 LArchG knüpft lediglich daran an, dass Unterlagen bei Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstanden sind und dort vorhanden sind und von diesen nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Nach der eindeutigen Regelung des § 23 Abs. 3 LDSG sind auch Daten, deren Speicherung unzulässig war – z.B. da von vornherein keine Erforderlichkeit für die Speicherung gegeben war – dem Landesarchiv anzubieten. Der datenschutzrechtliche Erforderlichkeitsgrundsatz ist für die Anbietungspflicht gegenüber dem Landesarchiv unerheblich.

Zum österreichischen Recht will ich mich nicht äußern. Ich ziehe aber die Kompetenz des Landesarchivars und derjenigen, die ihm auf Twitter Beifall klatschen (z.B. Siwiarchiv), in Zweifel.

27.7.2019 https://archivalia.hypotheses.org/101382

Archivjournal des Staatsarchivs Hamburg, Ausgabe 1/2019

Thema (PDF) ist die fehlerhafte Kassation des Bestandes 352-5
Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen (Archivalia berichtete).

Ingo Wille (Stolpersteine-Initiative) schreibt:

So sehr man sich über den vom Staatsarchiv vorgenommenen Einstellungswandel freuen könnte, es bleibt doch ein schaler Nachgeschmack. Schon die Kritik an der teilweisen Kassation von
Strafjustizakten über Verurteilungen von Homosexuellen 1995/1996 hätte ein nachhaltiges Umdenken im Staatsarchiv bewirken müssen. Wenn immer noch – wie z. B. im Kulturausschuss der Bürgerschaft – versucht wird, die Kassation lediglich auf die fehlende Mitzeichnung einer beteiligten Stelle, also auf ein bedauerliches Büroversehen, zurückzuführen, so äußert sich darin wohl ein in allen beteiligten
Hierarchieebenen bestehender Mangel an Sensibilität für den Wert der anvertrauten Archivalien. Dieser Mangel lässt sich nicht allein durch einen „verbesserten workflow“ (Dr. Schäfer) beheben. Dazu bedarf es struktureller Änderungen. Insbesondere scheint es erforderlich, das Bewusstsein für historische Zusammenhänge auf allen Ebenen zu schärfen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der auch quer
zu Hierarchien und Zuständigkeiten innerhalb des Staatsarchivs und unter Beteiligung von externen Fachleuten sowie historisch interessierten Nutzerinnen und Nutzern diskutiert werden kann.

Bewertung von Bauakten

Tipps aus der Facebook-Gruppe Archivfragen:

Marlen Schnurr: Die digitale Bauakte. Archivalienkunde – Bewertung – Übergabe, Potsdam, Masterarbeit 2017
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:525-19075
Präsentation dazu: PDF www.fh-potsdam.de

Bewertungsempfehlungen der Arbeitsgruppe “Archivische Bewertung” der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchive, 2017, PDF

Kristin Birnstein: Überlieferungsbildung und Bewertung von Bauakten ab 1990, Potsdam, Bachelorarbeit 2016
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:525-12755

Mirella Libera und Anna Philine Schöpper: Zwischen Fachwerk und Industriearchitektur. Ein Praxisbericht zum Umgang mit Bauakten in Stadt und Landkreis Osnabrück, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 20.2016, S. 40-47 [PDF ergänzt. Weiteres im gleichen Heft]

Marcus Stumpf/Katharina Tiemann (Hg.): Häuser, Straßen, Plätze: Der städtische Raum in der archivischen Überlieferungsbildung (= Texte und Untersuchungen zur Archivpflege), 2014 [PDF ergänzt]

Bewertung und Übernahme von Archivgut aus dem Baubereich im Historischen Archiv der Stadt Köln wird thematisiert im Kölner Sammelband: Erinnern an die Zukunft (2014), S. 30ff., PDF

Annett Schreiber, Die Bewertung von Bauakten in Gelsenkirchen – Ein Werkstattbericht, in: Archivpflege
in Westfalen-Lippe 79 (2013), S. 38-42 [PDF ergänzt, im Heft noch weiteres]

Andreas Pilger und Martin Früh: Die Archivierung von Unterlagen über Bauvorhaben des Landes Hessen. Transferarbeit am Hessischen Staatsarchiv Marburg /Archivschule Marburg 2003
PDF

Katharina Tiemann (Red.), Bauaktenüberlieferung und Denkmalpflege. Praktische Aspekte zu zwei benachbarten Wirkungskreisen kommunalarchivischer Arbeit (= Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 15), 2002 [Erscheinungsjahr korrigiert und PDF ergänzt]

Thematisch verwandt:

Architektur im Archiv. Der archivische Umgang mit Überlieferungen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Ingenieurwesen. Tagung am 11. und 12. September 2007 in der Abtei Brauweiler. Red.: Jan Richarz, Habelt-Verlag, Bonn 2010, 120 S. PDF

Kein einschlägiges Schlagwort in:
https://www.archivschule.de/DE/service/bibliographien/bibliographie-zum-archivwesen-1998-ff.html

Wie stümperhaft diese Bibliographie zusammengestellt ist, sieht man an dem Docplayer-Nachweis für Birnstein 2016.

Über die Registersuche mit Bau gefunden:

Kaltenbrunner, Hans: Staatsarchiv Nürnberg: Mindestens ein Drittel weniger am Fach – Erfolgreiche Ausdünnung und Kassation von Bauakten im Staatsarchiv Nürnberg, 2017. In: Nachrichten aus den Staatlichen Archiven Bayerns, 72(2017) S. 62-64, PDF

Kreutzer, Thomas: Masse und Klasse. Bauakten in Kommunalarchiven, 2012. In: Archivnachrichten , (2012) Heft 45 S. 32-33, PDF (Heftschwerpunkt Architektenträume)

Nachtrag:

Empfehlung zur Archivierung von Baugenehmigungsakten aus elektronischen Fachverfahren, 2015, PDF
Via Zitatsuche
https://www.google.com/search?q=%22Die+Archivierung+von+Bauakten%22 (aus dem Titel vom Aufsatz von Braun 1982)

Bewertungskompetenz der Archivare nicht mehr in Graz?

Da das steiermärkische Archivgesetz die in zivilisierten Gegenden selbstverständliche Bewertungskompetenz der Archivar*Innen nicht für Kommunalarchive vorschreibt, will nun die Stadt Graz, die sich eh eine Extrawurst ins Gesetz schreiben ließ, nun die Bewertung der Verwaltung überlassen. Aber es gibt Widerstand.

“Graz, 21. Juni 2019

Betreff: Offener Brief an die Grazer Stadtsenat betr. Änderung der Grazer Archivordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenats,

wie der jüngsten medialen Berichterstattung zu entnehmen war, plant der Stadtsenat offenbar eine Änderung der Grazer Archivordnung, die unter anderem auch den Bereich der Bewertungskompetenz in Bezug auf Verwaltungsschriftgut betrifft. Dies hat in fachwissenschaftlichen Kreisen in- und außerhalb der Grazer Forschungslandschaft Diskussionen und Kritik ausgelöst.

Wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit historischen Prozessen beschäftigen, nehmen diese Pläne mit großer Sorge zur Kenntnis und ersuchen Sie dringend, dieses Vorhaben noch einmal zu überdenken.

Es ist im Archivwesen, insbesondere auch im kommunalen Bereich, Standard und Praxis, dass die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen dem zuständigen Archiv obliegt. Wirft man einen Blick in andere Bundesländer, so etwa auf die Kommunalarchive in Oberösterreich und Wien, so finden sich in den jeweiligen Archivgesetzen folgende Regelungen: § 6(3) Wiener Archivgesetz besagt beispielsweise, dass das Wiener Stadt- und Landesarchiv „nach Anhörung der anbietenden Stelle die Archivwürdigkeit der Unterlagen zu beurteilen“ hat. Das oberösterreichische Archivgesetz (§15(3)Zi 3) hält fest: „Soweit ein Kommunalarchiv besteht, obliegt diesem die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen.“ Dieses Prinzip findet sich auch im Steiermärkischen Archivgesetz (§16(4)Zi 3).

Wir möchten in diesem Zusammenhang festhalten, dass aus der Perspektive von historischer Forschung und Lehre die Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen ausschließlich dem Archiv zukommen kann, da allein dort die entsprechende fachwissenschaftliche Expertise liegt. Ihre Ausbildung befähigt Archivarinnen und Archivare zur systematischen und fachlichen Beurteilung und Entscheidung, ob Unterlagen, die von der Verwaltung operativ nicht mehr benötigt werden, der Status der Archivwürdigkeit zukommt. Die adäquate Bewertung und Erschließung von Unterlagen zählt zu den Kernaufgaben von Archivarinnen und Archivaren. Dies wiederum ist Grundvoraussetzung für jegliche Forschung, die sich mit historischen Fragestellungen beschäftigt – sowohl in Bezug auf verschiedene Fachdisziplinen (Geschichte, Kunstgeschichte, Architektur, Soziologie, Stadtentwicklung und -planung etc.), als auch in Hinblick auf die zukünftige Bearbeitung historisch relevanter Themenfelder, welche die Geschichte der Stadt in all ihren unterschiedlichen Dimensionen betreffen.

Als historisch arbeitende Forscherinnen und Forscher ist es uns darüber hinaus wichtig, dezidiert festzuhalten, dass Fragen der Digitalisierung nicht automatisch verschränkt werden dürfen mit Fragen der Archivierung/Skartierung von originalen Dokumenten. Für die jeweilige fachwissenschaftliche Beurteilung, Analyse und Interpretation historischer Quellen ist die materielle Beschaffenheit eben dieser Quellen von zentraler Bedeutung. Die Arbeit mit Digitalisaten kann in der wissenschaftlichen Forschung nie die Auseinandersetzung mit Originaldokumenten ersetzen.

Das Archiv ist der Ort des kollektiven Gedächtnisses der Stadt und somit nicht nur für die Fachwissenschaft von Relevanz, sondern in hohem Maß auch für die breite Öffentlichkeit der Grazer Bürgerinnen und Bürger.

Wir plädieren in diesem Sinne für einen professionellen Umgang mit dem kulturellen Erbe der Stadt Graz und fordern Sie als Stadtsenat auf, nachhaltige und zukunftsorientierte Maßnahmen zu setzen, dass die Bewertung archivwürdigen Schriftguts durch dafür ausgebildete Archivarinnen und Archivare erfolgt und künftigen Generationen der Zugang zur eigenen (Stadt-)Geschichte zudem auch weiterhin über originale Dokumente möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Ursula Mindler-Steiner (Universität Graz)
Assoz. Prof.in PD.in Mag.a Dr.in Heidrun Zettelbauer (Universität Graz)

mit Unterstützung von
Dr. Stefan Benedik (Haus der Geschichte Österreich)
tit.Univ.-Prof. i. R. Dr. Dieter A. Binder (Universität Graz)
Em.o.Univ.-Prof. Dr. Helmut Konrad (Universität Graz)
Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Karin Schmidlechner-Lienhart (Universität Graz)
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Antje Senarclens de Grancy (Technische Universität Graz)
PD.in Dr.in Heidemarie Uhl (Österreichische Akademie der Wissenschaften)”

Siehe auch
https://www.pressreader.com/austria/der-standard/20190629/281694026322610

Entsammeln in der Archäologie

Raimund Karl ist dafür, ich bin dagegen:

https://hiltibold.blogspot.com/2019/05/Sondengehen-Raimund-karl-Harald-Meller.html

“Aber wie wahrscheinlich ist es, dass jemals alle auch nur derzeit schon archivierten Bodenfunde wissenschaftlich analysiert werden?”

Wie wahrscheinlich ist es, dass jemals alle archivierten Dokumente wissenschaftlich analysiert werden?

In Archiven stapeln sich spätmittelalterliche Urkunden, die seit Jahrzehnten keines Menschen Auge erblickt hat …

Behandlung von Intersexuellen am Zürcher Kinderspital: Akten vernichtet

https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/behandlung-von-intersexuellen-am-zuercher-kispi-akten-vernichtet-133943478

“Aufgrund einer gesetzliche Vorgabe gingen Unterlagen des Kinderspitals aus den Jahren 1875 bis 2005 im Juli 2015 in den Besitz des Staatsarchivs über, darunter die Patientenakten. Dabei wurde, wie bei Archivierungen üblich, ein Grossteil der Dokumente vernichtet – rund drei Viertel.

Das Staatsarchiv ist laut der Regierung angehalten, von angebotenen Akten so wenig wie möglich und so viel wie nötig zu übernehmen. Ziel ist nicht die Dokumentation jedes einzelnen Falles, sondern der “Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Organe”.”

Vermutlich wurden auch Unterlagen vor 1945 vernichtet – ein No go!

Bewertung

“Die Verortung der Objekte beim Produzenten oder im Archiv und ihre Rolle beim Übergang von der einen Sphäre in die darauf folgende ist nur eine Möglichkeit, über Bewertung nachzudenken”. Bei so einem ersten Satz (im Kapitel Bewertung von Christian Keitel, Zwölf Wege ins Archiv, 2018, S. 99) freut man sich auf die weitere Lektüre oder nicht?

Erneute Stellungnahme des Staatsarchivs Hamburg: Archivische Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde

Vom 15.10.2018

https://www.hamburg.de/contentblob/11747460/bbee41da9a1579e1648f86d2bd7ab97b/data/todesbescheinigungen-15-10-2018.pdf

“– Das Staatsarchiv hat es versäumt, im Vorfeld Gespräche zu führen, deren Erkenntnisse zu einer anderen Entscheidung geführt hätten.
– Die Annahme, dass alle in den Todesbescheinigungen vorhandenen Informationen an anderer Stelle vorhanden sind, ist falsch. Die Todesursache und die Namen der den Tod bescheinigenden Ärzte sind an anderer Stelle nicht lückenlos überliefert. Dies gilt für die Todesursachen für die Zeit von 1876 bis Juni 1938. Die Namen der den Tod bescheinigenden Ärzte lassen sich für die Euthanasie-Opfer in den Akten zu den NSG-Verfahren nachweisen.

Nach heutigem Kenntnisstand war die Entscheidung, den Bestand ohne vorherige Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern als nicht archivwürdig zu bewerten, ein Fehler. Insbesondere der Quellenwert für die Zeit die Jahre von 1933 bis 1945 hätte bei der Bewertungsentscheidung berücksichtigt werden müssen.” (Hervorhebung KG)

Siehe zuletzt hier:
https://archivalia.hypotheses.org/84011

Nun ist der Hamburger Kassationsskandal auch in der englischsprachigen Presse angekommen

Und zwar in der israelischen Haaretz:

“Holocaust Historian Slams Germany for Shedding Millions of Death Records

The Hamburg State Archive destroyed an estimated 1 million death certificates dating from 1876 to 1953. The state cultural ministry later admitted the move was a mistake”

Siehe zuletzt:
https://archivalia.hypotheses.org/82017

Zum Hamburger Aktenvernichtungsskandal

https://www.focus.de/regional/hamburg/hamburg-eine-million-dokumente-staatsarchiv-leiter-liess-hamburgs-geschichte-schreddern_id_9599022.html

“Eine Sache macht übrigens die Vernichtung der Todesbescheinigungen ganz besonders peinlich: der Umstand nämlich, dass das Staatsarchiv gewarnt war! Ein Experte auf dem Gebiet der Ahnenforschung hatte von den Plänen Wind bekommen und schriftlich appelliert, die Dokumente nicht anzutasten. Warum niemand sich darum scherte? Weil die Warnung „durch einen extrem ärgerlichen Verfahrensfehler intern nicht richtig kommuniziert wurde.“ So erklärt es jedenfalls Staatsarchiv-Leiter Schäfer jetzt der MOPO.
Leiter Schäfer räumt Fehler ein

Fehler über Fehler. Inzwischen räumt auch Schäfer ein, dass die Aktenvernichtung falsch war. Er würde heute nicht wieder so entscheiden, sagt er. Für Enno Isermann, den Sprecher der Kulturbehörde, handelt es sich bei der Angelegenheit sogar um einen „katastrophalen Fehler“. Und es soll Konsequenzen geben: Schäfer versichert, dass künftig Kassationen öffentlich bekannt gemacht werden. Es soll eine bessere Kommunikation mit den Nutzern der Quellen geben. Auf diese Weise wird hoffentlich verhindert, dass sich eine solch dramatische Panne wiederholt.”

Zuletzt hier:
https://archivalia.hypotheses.org/80167

Skandalkassation: Staatsarchiv Hamburg räumt Fehler ein

http://www.taz.de/!5529873/

“Es waren vier Unterschriften – die letzte stammte vom Leiter des Hamburger Staatsarchivs Udo Schäfer – und das Schicksal von mehr als einer Million Dokumente war besiegelt. Im Juli kassierte das Staatsarchiv sämtliche ärztliche Todesbescheinigungen der Jahre 1876 bis 1953. Geschichtlich bedeutsame Dokumente wanderten in den Schredder und kaum jemand bekam es mit.

Ein handfester Skandal, mutmaßlich für viele Angehörige von Euthanasieopfern, in jedem Fall für zahlreiche Historikerinnen und Historiker. „Es ist eigentlich ein Tabu, Dokumente aus der NS-Zeit zu vernichten“, sagt Rainer Nicolaysen. Er ist erster Vorsitzender des Vereins für Hamburgische Geschichte und Professor an der Universität Hamburg. Die Todesbescheinigungen seien einmalige Quellen gewesen, manche Informationen nun unwiderruflich verloren. […]

Künftig sollen solch eklatante Fehler vermieden werden, indem vor eventuellen Schredderaktionen überprüft wird, wer die Bestände nutzt, so Isermann. Mit den Nutzerinnen und Nutzern solle dann besprochen werden, ob Gründe vorliegen, den Bestand zu erhalten oder ob die Informationen an anderer Stelle verfügbar sind.

Auch Rainer Nicolaysen sieht Verbesserungsbedarf in der Arbeitsweise des Archivs. „Der Fehler des Staatsarchivs war, dass nicht ausreichend überprüft wurde, welche Informationen tatsächlich doppelt vorliegen“, so der Historiker. „Mir ist wichtig, dass so ein gravierender Fehler nicht noch einmal passiert.“

Nicolaysen hat dem Leiter des Staatsarchivs vorgeschlagen, eine Kommission aus Hamburger Historikerinnen und Historikern zu gründen. Diese soll bei Vorgängen, die sensible Bestände des Archivs betreffen, beratend hinzugezogen werden. Laut Kulturbehörde will das Staatsarchiv mit den Historikerinnen und Historikern klären, was die Aufgaben einer solchen Kommission sein könnten.”

Der in dem Artikel erwähnte Informationsgehalt der Todesbescheinigungen, die den Namen des (ggf. mordenden) Arztes enthalten, steht auch im Mittelpunkt des NDR-Beitrags, in dem Archivleiter Schäfer nun von einem Fehler spricht.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Staatsarchiv-vernichtet-Dokumente-aus-NS-Zeit,hamj71540.html

Es gab eine kleine Anfrage:

https://kleineanfragen.de/hamburg/21/14076-aktenvernichtung-im-staatsarchiv-hamburg.txt

Siehe hier:

https://archivalia.hypotheses.org/78613
https://archivalia.hypotheses.org/75727
https://archivalia.hypotheses.org/75441

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