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Alle Unterlagen zur Nato-Gründungsakte wurden in Luxemburg geschreddert

https://www.wort.lu/international/liess-luxemburg-seine-nato-gruendungsakte-schreddern-ein-aufklaerungsversuch/10202437.html (Paywall, Danke an JZ)

Unter luxemburgischen Historikern hielt sich lange die Ankedote, die Gründungsakte der NATO 1949 sei aus Versehen geschreddert worden. Das stimmt zwar so nicht, aber aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung (bis 2018) sind tatsächlich alle Verhandlungs- und Vorbereitungsdokumente zum Vertrag zerstört worden.

UK plans to destroy historic wills

https://www.gov.uk/government/news/easier-access-to-historic-wills-under-new-government-plans

“The ambitious digitisation programme could see millions of wills dating back more than 150 years moved online and more easily accessible to the public in a bid to improve the current storage system.

Currently about 110 million physical documents are stored costing taxpayers £4.5 million per year. The consultation is seeking views on keeping hard copies for about 25 years, in recognition of their sentimental value to families, while saving them digitally longer term.

Where wills belong to notable individuals or have significant historical interest the physical copies would remain preserved.”

Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern hätte Mails zur Klimastiftung nicht löschen dürfen

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Experte-Pegel-haette-Mails-zur-Klimastiftung-nicht-loeschen-duerfen,klimastiftung184.html

“Innenminister Christian Pegel (SPD) hat mit der Löschung von Mails in seiner Zeit als Energieminister gegen geltendes Recht verstoßen. Zu diesem Schluss kommt Professor Thomas Henne von der Uni Marburg im Interview mit dem NDR. Er gilt als Experte für Archivrecht in Deutschland.

Ob E-Mails gelöscht werden könnten oder nicht, ist laut Henne ganz eindeutig im Landesarchivgesetz geregelt. Minister Pegel hätte ihm zufolge alle Mails, egal ob er sie als wichtig oder unwichtig betrachtete, dem Archiv anbieten müssen. Erst dort werde dann entschieden, was gelöscht werden kann und was nicht. Das gelte genauso für SMS-Nachrichten oder Social Media Messenger. […]

Die Löschung sei also eindeutig rechtswidrig, so Henne im Gespräch mit dem NDR weiter. Allerdings habe das nach deutschem Recht keine strafrechtlichen Konsequenzen. ”

Danke an HR.

NSU-Akte ver­mut­lich aus Lan­des­ar­chiv Mecklenburg-Vorpommern ent­wendet

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nsu-akte-verschwunden-schwerin-greifswald-ermittlungen-diebstahl-mecklenburg-vorpommern/ (Danke an JZ)

https://www.spiegel.de/panorama/mecklenburg-vorpommern-nsu-ermittlungsunterlagen-mutmasslich-entwendet-a-5892cc25-ecb6-4e77-bfc2-3af27eea05d8 (Danke an DS)

Bedeutende Akten aus Helmut Kohls Regierungszeit sind offenbar verschwunden

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-kohl-bedeutende-akten-aus-regierungszeit-offenbar-verschwunden-a-5d0f16c7-93a8-43b6-800a-c287668c24a9

“Bedeutende Akten aus der Regierungszeit von Bundeskanzler Helmut Kohl sind offenbar verschwunden. So fehlen aus den Jahren 1982 bis 1998 etwa die Originale von 70 Dokumenten, die Historiker des Instituts für Zeitgeschichte noch zu Kohls Lebzeiten zwischen 2012 und 2014 in dessen Privathaus im rheinland-pfälzischen Oggersheim kopiert hatten. […]

Der Experte und Strauß-Biograf Peter Siebenmorgen sagt […], er habe noch nie einen Politikernachlass gesehen, in dem nicht auch amtliche Unterlagen lägen”.

Finanzbeamtin verbrannte Schenkungssteuerakten der Klimaschutzstiftung MV in einem Kamin

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue geht jetzt deswegen gegen das Magazin Cicero vor:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Verbrannte-Akten-Finanzminister-geht-rechtlich-gegen-Cicero-vor,cicero426.html

Unnütze Papiere? Die Prüfeninger Mansarde

Bei https://www.geschichtsquellen.de/werk/5667 stieß ich auf die merkwürdige Handschriftensignatur

Metten, Benediktinerkloster, Prüfeninger Mansarde saec. xii, teilweise geschrieben von Wolfger von Prüfening

Auskunft geben das Fabian-Handbuch:

“Die größte Sondersammlung ist die Mansarde. Sie umfaßt fast 4000 Bde (75 aus dem 16. Jh, 250 aus dem 17. Jh, 2050 aus dem 18. Jh und 1600 aus dem 19. Jh). Diese Bestände wurden infolge Raummangels als ” unwichtige Bücher” unter dem Bibliothekar P. Benno Linderbauer OSB (1863-1928) in Mansardenräume des Speichers ausgelagert.”

und

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr01740-0045-3

Bürgermeister bewertet das Archivgut

Keine NS-Akten kassieren! Auch keine standesamtlichen Sammelakten

Aus einem Nachbarland erreichte mich folgende Zuschrift:

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich bin begeisterter Leser der „Archivalia“. Ihre Beiträge helfen mir sehr, die Hintergründe des deutschen Archivwesens besser zu verstehen. Da ich in erster Linie biographische Forschungen betreibe, habe ich auch mit Interesse Ihre Artikel zum Hamburger Kassationsskandal 2018 verfolgt. Leider muss ich feststellen, dass die Vernichtung standesamtlicher Sammelakten (auch aus der NS-Zeit) teilweise noch immer geübte Praxis ist. Vor wenigen Wochen habe ich dies z. B. vom Stadtarchiv Stuttgart erfahren. Gibt es denn keine Aussicht, derlei Unbilden durch einheitliche gesetzliche Vorgaben abzustellen? Unzählige einmalige Dokumente gingen bereits verloren, ich denke etwa an Geburtsurkunden aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die sich verstreut in den Heiratssammelakten befinden (oder leider: befanden).

Ihnen alles Gute für 2023 und weiterhin frohes Schaffen!”

Meinungen?

“Ein Archiv ist keine Rumpelkammer”

Zahlreiche Mails und Kalendereinträge, die älter als ein Jahr sind, sollten am 10. November in Österreich gelöscht werden. Die Koalition will das jetzt abblasen lassen.

“Vor dem Hintergrund der “Verwaltungsvereinfachung” und wegen “verwaltungsökonomischer Aspekte” soll fortan bei Mails und Kalendereinträgen zwischen privater Kommunikation, formellem Verwaltungshandeln und informellem Verwaltungshandeln unterschieden werden. Letzteres ist in dem Schreiben definiert als “Handlungen einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne entsprechenden Regelungswillen und -wirkung”. Je nachdem, wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Mailkonversationen selbst einschätzen, müssen sie diese künftig an verschiedenen Orten ablegen. Tun sie das nicht, sind sie weg. […]

Die Bundesarchivgutverordnung stammt aus dem Jahr 1999 und wurde nur ein einziges Mal verändert.

Aus archivarischer Sicht, so meint Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger, sei ein derartiges Vorgehen aber nicht problematisch. “Ein Archiv ist keine Rumpelkammer”, sagt er, es gelte das Prinzip: Nur was relevant ist, muss archiviert werden. Das zu erkennen könne man Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch zumuten.”

https://www.derstandard.at/story/2000130409210/im-bundeskanzleramt-kursieren-plaene-fuer-grosse-e-mail-loeschaktion

Vernichten oder Wegsperren hässlicher Akten

Maya Jasanoff lernt aus “Time’s Monster: How History Makes History” der Historikerin Priya Satia, wie die Briten sich bis heute ihre Kolonialvergangenheit schön reden. Eine Strategie dabei ist das Vernichten oder Wegsperren hässlicher Akten. Neun Tage vor der Unabhängigkeit Kenias etwa flogen die Briten tonnenweise Akten aus, die sie fortan hinter Stacheldraht in Hanslope Park aufbewahrten. “Indem sie schriftliche Beweise für ihre Taten aus den Archiven eliminierten, versuchten britische Beamte, die Geschichtsschreibung zu manipulieren, die zukünftige Generationen produzieren könnten. … Das geheime Versteck im Hanslope-Park wurde erst 2011 enthüllt, während eines Prozesses, der von Folteropfern im kolonialen Kenia gegen die britische Regierung angestrengt wurde. (Der Fall basierte teilweise auf mündlichen Zeugenaussagen, die meine Harvard-Kollegin Caroline Elkins gesammelt hatte). Was aus den so genannten ‘migrierten Archiven’ herauskam, waren Aufzeichnungen über systematischen, weitreichenden und magenumstülpenden Missbrauch. Diese Berichte widersprachen dem weit verbreiteten britischen Mythos, dass – wie uns ein Leitfaden des Innenministeriums für den britischen Staatsbürgerschaftstest derzeit versichert – ‘es zum größten Teil einen geordneten Übergang vom Empire zum Commonwealth gab, und den Ländern ihre Unabhängigkeit zugestanden wurde’.”

Notiert der Perlentaucher.

Wer Daten des Diensthandys löscht, sollte entlassen werden

Kommentiert Gerd Appenzeller:

https://www.tagesspiegel.de/politik/verkehrsminister-scheuer-wer-daten-des-diensthandys-loescht-sollte-entlassen-werden/25642802.html

“Wer dienstliche Daten, Mailkorrespondenzen und Chats auf einem Diensthandy löscht, handelt nicht anders als jemand, der aus einem verschriftlichten Aktenvorgang Seiten entfernt. Das ist ein straf-und dienstrechtlich relevanter Vorgang, der eigentlich zur Entlassung des Ministers und jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen müsste, die an diesem Betrug beteiligt waren.”

Zürcher Kantonsrat

hat “eine Parlamentarische Initiative von SVP und EDU mit 102 zu 65 Stimmen abgelehnt. Der Vorstoss forderte, dass das Staatsarchiv nur noch 1 Prozent der Akten archivieren soll. Derzeit übernimmt das Staatsarchiv rund zwei Prozent der Unterlagen, die der Kanton Zürich produziert.”

https://www.bluewin.ch/de/newsregional/zuerich/die-beschlusse-des-zurcher-kantonsrats-vom-montag-302685.html

Solche politischen Vorgaben sind übel.

Warum die Daten einer Druckerfestplatte sehr wohl potentielles Archivgut sind

Das Epaper ist nicht frei zugänglich, aber egal. Die Bundeslöschtage in der BRD waren ein Skandal und haben die Machtlosigkeit der Archive in Sachen wilde Kassationen gut aufgezeigt. Nach deutschem Recht hätten die in Wien geschredderten Daten dem zuständigen Archiv vor der Vernichtung angeboten werden müssen. Sie unterfallen dem eindeutigen Unterlagenbegriff der Archivgesetze, die Zwischenstufen und Ähnliches eben nicht ausnehmen. Das hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Mappus-Urteil 2014 klargestellt:

Ohne Erfolg muss auch das Vorbringen bleiben, es handele sich bei den streitgegenständlichen Sicherungskopien nicht um Daten, die i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 LArchG der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Ministerpräsidenten als Stelle im Sinne von § 2 Abs. 1 LArchG gedient hätten, da sie lediglich aus datenverarbeitungstechnischen Gründen zur Sicherstellung des Betriebs der Datenverarbeitungsanlage im Staatsministerium gespeichert worden seien. Für die behauptete Konkordanz zwischen den datenschutzrechtlichen Prinzipien des Erforderlichkeits- und des Zweckbindungsgrundsatzes und der Frage, welche Unterlagen als potentielles Archivgut überhaupt dem Landesarchiv anzubieten sind, ist nichts ersichtlich. § 3 Abs. 1 Satz 1 LArchG knüpft lediglich daran an, dass Unterlagen bei Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstanden sind und dort vorhanden sind und von diesen nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Nach der eindeutigen Regelung des § 23 Abs. 3 LDSG sind auch Daten, deren Speicherung unzulässig war – z.B. da von vornherein keine Erforderlichkeit für die Speicherung gegeben war – dem Landesarchiv anzubieten. Der datenschutzrechtliche Erforderlichkeitsgrundsatz ist für die Anbietungspflicht gegenüber dem Landesarchiv unerheblich.

Zum österreichischen Recht will ich mich nicht äußern. Ich ziehe aber die Kompetenz des Landesarchivars und derjenigen, die ihm auf Twitter Beifall klatschen (z.B. Siwiarchiv), in Zweifel.

27.7.2019 https://archivalia.hypotheses.org/101382