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Richter als KI-Detektive

Zenthöfer in der FAZ vom 24.9.2026:

Pionier war das Verwaltungsgericht Kassel. Es entschied im Februar, dass die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in studentischen Hausarbeiten unzulässig sein kann. Die Richter hielten es für möglich, eine solche Täuschung unter bestimmten Umständen über einen Anscheinsbeweis nachzuweisen (F.A.Z. vom 23. April 2026). Damit setzte Kassel die Leitplanken zur Bewertung dieser neuen Form von Wissenschaftsbetrug. Unwidersprochen blieb das allerdings nicht.

Der Jurist Johannes Sigmund, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Braunschweig, legte in der Onlinezeitschrift „Ordnung der Wissenschaft“ dar, weshalb er die Konstruktion eines Automatismus durch den Anscheinsbeweis für verfehlt hält. Er präferiert eine einzelfallbezogene Beweiswürdigung. Womöglich wurde Sigmunds Aufsatz im Verwaltungsgericht Berlin gelesen. Denn dort wurde nun über eine Bachelorarbeit zur „Umsetzung der ESG-Vorgaben in der Versicherungswirtschaft“ verhandelt, bei der sich Richter zu KI-Detektiven verwandelten (Aktenzeichen: 12 K 305/24). „Insbesondere die Seiten 1 bis 9 der Arbeit sowie die Seiten 22 bis 27 sind […] unter maßgeblichem Einsatz von generativer KI verfasst worden. Hierfür sprechen zahlreiche Indizien“, heißt es im Urteil.

Die Entscheidung: https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001645472

Sigmunds Aufsatz: PDF

BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-1zr7422-metall-auf-metall-uebernahme-als-pastiche-erlaubt?r=rss

Soweit bekannt, hat sich kein anderes urheberrechtliches Verfahren so lange hingezogen wie der Fall “Metall auf Metall”. Seit Ende der 90er Jahre beschäftigt die Auseinandersetzung zwischen der Band Kraftwerk und dem Rapper und Produzenten Moses Pelham nationale und internationale Gerichte.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026162.html?nn=373478

Bayern gewährt Bürgern Einsicht in Gerichtsentscheide nur, wenn diese nicht älter als fünf Jahre sind

Für Infos über diese Info der FAZ (Zenthöfer) müssen Bürger zahlen:

PAYWALL – PAYWALL – PAYWALL

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bayern-buerger-muessen-fuer-einsicht-in-gerichtsurteile-zahlen-accg-201138517.html

Musikverein soll für ungenehmigtes Kuchenbild 3000 Euro zahlen

https://www.focus.de/finanzen/musikverein-zeigt-ein-kuchenbild-nun-sollen-sie-3000-euro-strafe-zahlen_95614cfa-6026-4cde-b458-ad1b142ab2dc.html

Das kommt mir überteuert vor. Bei Abmahnungen für Marions Kochbuch kommt man für zwei Bilder etwa auf den Betrag. Wie dem auch sei: Kostenlose Kuchenbilder, die ein Musikverein verwenden kann, gibt es zum Beispiel auf Wikimedia Commons.

Man muß sich aber an die Lizenzbestimmungen halten, wenn das Bild nicht als Public Domain gekennzeichnet ist.

Folgendes Sandkuchen-Bild ist in diesem Sinn frei verwendbar.

oppo_34

Mit KI erstellte Bilder genießen ebenfalls keinen Schutz.

Niedersachsen: keine Anbietungspflicht mehr für E-Mail & Co.?

„In Niedersachsen könnte bald erstmalig ein zentraler Grundsatz des Archivrechts aufgehoben werden: Nach Informationen von heise online sehen Pläne der Niedersächsischen Staatskanzlei vor, die digitale Kommunikation künftig von der sogenannten Anbietungspflicht an Archive auszunehmen.“

https://www.heise.de/news/E-Mail-SMS-Messenger-Niedersachsen-will-als-erstes-Land-Archivpflicht-lockern-11355092.html

Tagebuch der Anne Frank – EuGH sieht Geoblocking wirksam

„Ein Werk, das in einem EU-Land gemeinfrei, in anderen aber geschützt ist, darf online stehen. Voraussetzung: Sperren nach dem Stand der Technik müssen greifen.“

https://www.heise.de/news/EuGH-Urteil-Geoblocking-schuetzt-Urheberrecht-auch-bei-VPN-Umgehung-11360094.html

„In vielen Ländern, darunter Belgien, sind die Urheberrechte bereits erloschen und die Werke deshalb gemeinfrei geworden. In den Niederlanden dagegen sind bestimmte Teile davon noch bis zum Jahr 2037 geschützt. Die Anne-Frank-Stiftung veröffentlichte im September 2021 eine wissenschaftliche Ausgabe der Tagebücher in niederländischer Sprache im Internet. Der Zugriff wurde durch Geoblocking beschränkt. Der Anne Frank Fonds zog vor Gericht und beantragte, die Verbreitung zu unterlassen. Damit wird er aber nach der Entscheidung des EuGH keinen Erfolg haben.“

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c78824-anne-frank-tagebuch-urheberrecht-geoblocking

Urteil: Google haftet für KI-Lügen in der Suche

https://www.spiegel.de/netzwelt/kuenstliche-intelligenz-google-muss-fuer-ki-zusammenfassungen-haften-a-511f1fb6-0f07-4de1-abc3-b7c9e3b8268f

Einem Verlag wurde in dem KI-Textabschnitt fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Er klagte – und gewann.

Urteil des LG München I
https://the-decoder.com/wp-content/uploads/2026/06/26_O_869_26_begl_Abschrift_Urteil_v_28_05_2026_Geschwarzt_Geschwarzt_Geschwarzt.pdf

Bundesverfassungsgericht schadet Open Access

Angeblich verstößt die Open-Access-Pflicht für Fachbeträge gegen das Grundgesetz, da das Land für das Urheberrecht keine Gesetzgebung habe. Ich bin anderer Ansicht.

https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/konstanz-jura-fakultaet-zweitveroeffentlichungspflicht-hochschulen-2026-04-28 (via JZ)

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-zweitveroeffentlichungspflicht-gesetzgebungskompetenz-bund

4.5.2026 https://verfassungsblog.de/zweitveroffentlichungspflicht-bverfg-open-access/

Mithilfe von KI generierte Bilder können dann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Erstellung durch einen menschlichen schöpferischen Einfluss geprägt ist

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=02.04.2026&Aktenzeichen=20%20W%202/26

KI-Bild

Erhebliche Kürzung in Presseartikel ohne Zustimmung: Urheberrechtsverletzung

„Vor Gericht konnte sich Rügemer […] mit seiner Rechtsansicht durchsetzen, dass es dem Berliner Verlag untersagt war, den Artikel ohne die gestrichenen Passagen öffentlich zugänglich zu machen (Landgericht Köln, Az. 14 O 144/23; rechtskräftig).“

Jochen Zenthöfer https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/freier-autor-siegt-vor-gericht-gegen-berliner-zeitung-200754105.html (Paywall)

Verwaltungsgericht Kassel zur Nutzung von KI

„Hochschulen dürfen Regelungen zur Nutzung generativer KI treffen. Ist die Nutzung eines Tools zugelassen, gilt der Maßstab für klassische Plagiate. So ist die rein versehentliche, also fahrlässige einmalige Nichtkennzeichnung von KI denklogisch möglich. Grundsätzlich müssen alle Quellen angegeben werden, egal ob Primärquelle, Sekundärquelle oder Tertiärquelle; egal ob die Quelle aus Aufsatz, Buch oder KI-Tool stammt. Zu klären ist für einen Studenten folglich zweierlei: Ist die Nutzung eines Tools ausdrücklich erlaubt? Falls das bejaht wird, muss man die Nutzung offenlegen und dokumentieren. Ist ein Tool nicht ausdrücklich erlaubt oder wird die Nutzung eines erlaubten Tools verschleiert, droht ein Nichtbestehen ohne Möglichkeit der Wiederholung. So war es in Kassel. So würden es Gerichte auch anderswo in Deutschland entscheiden.“

So Jochen Zenthöfer, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.04.2026, S. 6.

Seit 27 Jahren streiten die Band Kraftwerk und der Produzent Moses Pelham um sogenanntes Sampling vor Gericht

Nun hat der EuGH ein Urteil zum Pastiche gefällt: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/eugh-urteil-sampling-100.html

18.4.2026 https://netzpolitik.org/2026/sampling-vor-dem-eugh-was-ist-eigentlich-pastiche/?via=nl