Das Judensau-Relief der Stadtkirche St. Marien in der Lutherstadt Wittenberg ist bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg angekommen.
Das Judensau-Relief der UNESCO- Welterbestätte Stadtkirche St. Marien in der Lutherstadt Wittenberg ist ein um 1290 entstandenes Mal der Schande. Es zeigt Juden im intimen Kontakt mit einer Sau, um Christen vor angeblichen Verhaltensweisen von Juden zu warnen und das Judentum zu verleumden.
Besonders makaber, dass diese Dehumanisierung von Menschen und damit der Planierung des Weges nach Ausschwitz und dem Massenmord an Kriegsgefangenen – “Untermensch” – auch noch der UNESCO bei Einreichung der Stadtkirche St. Marien als Weltkulturerbe verschwiegen wurde:
Nachdem die zuständigen deutschen Gerichte versagt haben, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes, ruht jetzt die Hoffnung auf dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dem unter dem 7. November 2024 nachstehende Beschwerde zugestellt wurde:
Nachwort
Dümmer und schlimmer geht’s nimmer
„Doch die alte christlich-religiöse Judenfeindschaft ist inzwischen bedeutungslos. Ihre Reste sind unerfreulich, aber harmlos. Erstens, weil Katholiken und Protestanten ihrem theologisch un- und widersinnigen Antijudaismus abgeschworen haben. Zweitens, weil beide Kirchen in Westeuropas nahezu heidnischer Gesellschaft nichts mehr wirklich «zu melden haben».“
Das schreibt der stramm konservativ/rechte Vertreter des deutschen Judentums, Michael Wolffsohn, der u.a. auch für die Beibehaltung der Wittenberger Judensau eintritt in:
Aus dem Text von Prof. Meron Mendel im „Der Spiegel“, 26.10.2024
„Damit die liberalen Israelis die Nationalreligiösen stoppen können, braucht es nun aber auch ein Umdenken bei Israels Verbündeten, die den Aufstieg der Extremisten zu lange nicht ernst genommen haben. So haben deutsche Politiker über Jahre zwar immer wieder den Bau von Siedlungen kritisiert – weitgehend folgenlos. Diese Tatenlosigkeit begünstigte den Aufstieg der Nationalreligiösen.“
„Notwendig wären effektive politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen die Fortsetzung des Siedlungsprojektes im Westjordanland.“
„Deutschland steht nicht an der Seite der Extremisten, sondern an der Seite des liberalen und demokratischen Israel.“
vielen Dank für Ihren wegweisenden Beitrag. Am 05.12.2023 hat die Bezirksvertretung Bonn beschlossen für Moses Hess und seine Lebensgefährtin Sibylle Pesch am neu gestalteten Bonner Rheinufer ein Denkmal zu errichten.
Bonn ist nicht nur die Wiege des Grundgesetzes, sondern dank des Bonner Vordenkers Moses Hess, “Rom und Jerusalem” (1862), auch des Staates Israel: https://www.hagalil.com/2024/05/hess-denkmal/
Am 6. April 2025 jährt sich der 150. Todestag von Moses Hess und Mitglieder der Moses-Hess-Gesellschaft e.V. planen in Kooperation mit dem Bonner Gustav-Stresemann-Institut e.V. als Veranstaltungsort ein international besetztes Symposium durchzuführen.
Mit freundlichem Gruß aus Bonn
Wolfgang H. Deuling
Sehr geehrter Herr Deuling,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Nachricht und Ihre Hinweise auf das geplante Moses-Hess-Denkmal in Bonn. Es freut mich sehr zu hören, dass Hess und sein wegweisendes Werk “Rom und Jerusalem” auf diese Weise gewürdigt werden sollen. Der Arbeitstitel “Wege der Gerechtigkeit” ist passend gewählt, denn Hess hat sich Zeit seines Lebens für eine gerechtere Gesellschaft und die Vision eines sicheren jüdischen Staates engagiert.
Moses Hess’ Denken hat die Grundlagen für einen Zionismus gelegt, der von humanistischen Werten geprägt ist und auf eine gerechte Koexistenz aller Menschen abzielt. Seine Überzeugung, dass Juden und Araber in Frieden und Gleichberechtigung zusammenleben könnten, war damals wie heute visionär. In einer Zeit, in der extreme Positionen häufig die Oberhand gewinnen, ist es wertvoll, an Vordenker wie Hess zu erinnern, deren Ziel ein gerechter und demokratischer Staat war.
Ich wünsche Ihnen und der Moses-Hess-Gesellschaft viel Erfolg bei den Planungen für das Denkmal und das Symposium im kommenden Jahr. Ich bin sicher, dass beide Projekte dazu beitragen werden, Hess’ Ideale für kommende Generationen lebendig zu halten und weiter in die Diskussion zu tragen.
„Als Angela Merkel 2008 vor der Knesset Israels Sicherheit zu einem Teil der deutschen Staatsräson erklärte, gab es in der deutschen Politik auch kritische Reaktionen. Allerdings wurde das Konzept in den Jahren danach zum politischen Konsens und findet sich beispielsweise im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und den anschließenden Reaktionen Israels, stellen sich gerade auch in Deutschland alte Fragen in neuer Dringlichkeit. Einerseits scheint Israels Sicherheit so bedroht wie selten zuvor, was die Frage aufwirft, was Deutschland tatsächlich zu leisten bereit wäre; andererseits wächst der Druck auf Deutschland, aufgrund der zahlreichen zivilen Opfern und der humanitären Katastrophe in Gaza auf Distanz von Israel zu gehen. Was bedeutet das Konzept der Staatsräson unter diesen Bedingungen moralisch, gesellschaftlich und politisch? Welche Schlüsse sollte die deutsche Politik aus veränderten Umständen ziehen?“
Euthanasie (grch.), Todeslinderung, dasjenige Verfahren, durch welches der Arzt den als unvermeidlich erkannten Tod für den Sterbenden möglichst leicht und schmerzlos zu machen sucht, besteht hauptsächlich in zweckmäßiger Lagerung, Fernhaltung aller äußeren Störungen, Linderung der Schmerzen durch anästhetische und narkotische Mittel (s. auch Arzt, Bd. 17), Sorge für frische Luft und zeitweiligem Einflößen von milden und labenden Getränken. Bei dem scharfen Gehör, welches Sterbende bis zum letzten Augenblicke zu haben pflegen, ist die größte Vorsicht hinsichtlich aller Äußerungen der Umgebung geboten.
Meyers Konversations-Lexikon 1926
Euthanasie (griech., „schöner Tod“), gewöhnlich ein schönes, würdiges Sterben; in der Medizin Sterbehilfe, die vom Arzt durch geeignete Mittel herbeigeführte Erleichterung schweren Sterbens augenscheinlich zugrunde gehender Kranker.
Der Große Brockhaus 1930
Euthanasie (grch.), Todesbehagen, das Gefühl des Wohlseins beim Sterbenden, das vom Arzt, wenn er den Tod als unvermeidlich erkannt hat, durch Schmerzbetäubung und Anwendung narkotischer Mittel gefördert werden darf. Eine absichtliche Tötung zur Erlösung eines Schwerkranken mit narkotischen Mitteln, auch bei unvermeidlichem Tode, wird bestraft.
Der Große Brockhaus 1930/34
Sterbehilfe, grch. Euthanasie, die Abkürzung lebensunwerten Lebens, entweder im Sinn der Abkürzung von Qualen bei einer unheilbaren langwierigen Krankheit, also zum Wohle des Kranken, oder im Sinn der Tötung z. B. idiotischer Kinder, also zugunsten der Allgemeinheit.
Um an die NS-Euthanasie-Verbrechen zu erinnern, haben die Künstler Horst Hoheisel und Andreas Knitz, mit denen der Verfasser dieser Zeilen befreundet ist, die Autobusse nachgebildet, mit denen die Patientinnen und Patienten im Rahmen der „Aktion T4“ in die Tötungsanstalten verbracht wurden.
Behinderte
“Die AfD wertet das Leben von Behinderten als nicht lebenswert ab”
„Mit einem Aufruf warnen 18 Sozialverbände vor der AfD, die Migration, Behinderung und Inzucht miteinander verknüpfe.“
Die Debatte über den umstrittenen Antrag der AfD zu Schwerbehinderten in Deutschland geht weiter. Während sich die AfD verteidigt, verurteilt der Evangelische Arbeitskreis der Union die Anfrage scharf.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, ist empört über eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Schwerbehinderte in Deutschland. Diese Anfrage komme aus “einem dunklen Geist”, wie Dabrock betont.
4,17 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 % wurden 2021 zu Hause versorgt. Davon wurden 3,12 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt.
Der Verfasser dieser Zeilen gehört zu denen, die eine Pflegebedürftige zu Hause versorgen. Wie soll die häusliche Pflege ohne migrantische Pflegekräfte funktionieren? Im AfD Grundsatzprogramm gibt es hierzu keine Antwort.
Im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wird notiert:
„Den Grünen geht es aber weniger um die Problemlösung im Pflegebereich, sondern darum, möglichst viele der illegal eingewanderten Ausländer in Deutschland zu behalten. Wie ihrem Vortänzer Joschka Fischer geht es den Grünen um die Auflösung Deutschlands. Unsere Kultur und unsere Lebensweise verwässert und aufgelöst werden.“[169] (so der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban am 29. April 2018)
Es wird auf die Ziffern 5.4.4 Pflege durch Angehörige aufwerten im AFD-Grundsatzprogramm, Seite 37/38, und 8.2.6 Keine Inklusionum „jeden Preis”, Seite 54, hingewiesen.
Wer sich noch intensiver mit der AfD beschäftigen möchte, kann hier blättern:
Gutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihren Teilorganisationen
Urheber: Bundesamt für Verfassungsschutz
Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
Zwei Kostproben des AfD-Fraktionsvorsitzenden in Thüringen, Björn Höcke:
„Die bunte Republik Deutschland ist 2018 ein real existierender Gesinnungsstaat, sie ist ein real existierender Umerziehungsstaat, sie ist ein real existierender Bevormundungsstaat – aber kein demokratischer Rechtsstaat mehr. [Applaus] […] Der Verwesungsgeruch einer absterbenden Demokratie wabert durchs Land.“[860 link
Warten auf 50-Prozent-Plus
„Aber wir, liebe Freunde, wir Patrioten werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns unser Deutschland Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden das so lange durchhalten – und solange ich etwas in der AfD zu sagen habe, werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen – wir werden das so lange durchhalten, bis wir in diesem Lande 51 Prozent erreicht haben, oder… [Applaus, Jubel] …oder aber als Seniorpartner – als Seniorpartner! – in einer Koalition mit einer Altpartei sind, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist, die sich selbst wiedergefunden hat und die abgeschworen hat von einer Politik gegen das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für das eigene Volk… [Rest geht in Jubel unter]“[251link
Vergleicht man das AfD-Grundsatzprogramm mit dem BfV-Gutachten dann ergibt die Analyse folgenden Befund: Das AfD-Grundsatzprogramm ist weitgehend auch Camouflage bezüglich der tatsächlichen politischen Absichten der AfD. Das wahre Gesicht zeigt sich in der hervorragend dokumentierten Arbeit der Kölner Behörde (BfV).
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 22. Februar 2024 durch ihren Rat mehrheitlich beschlossen die Wilhelm-Schmidtbonn-Straße umzubenennen, da Wilhelm Schmidtbonn als schwer belasteter NS-Sympathisant und NS-Profiteur nicht mehr für würdig befunden wurde Träger eines Düsseldorfer Straßennamens zu sein. Dieses wurde gutachterlich begründet. Der wissenschaftliche Beirat in Düsseldorf bestand aus folgenden Personen:
Als Vorsitzende Dr. Bastian Fleermann, Leiter der Mahn- und Gedenkstätte, sowie Dr. Benedikt Mauer, Leiter des Stadtarchivs.
Als Mitglieder Prof. Dr. Volker Ackermann, Heinrich-Heine-Universität/Vorsitzender Düsseldorfer Geschichtsverein,
Dr. Peter Henkel, Mahn- und Gedenkstätte; seit 1. November2018 Projektgruppe “Haus der Landesgeschichte NRW”,
Sigrid Kleinbongartz, stellvertretende Leiterin des Stadtmuseums,
Dr. Julia Lederle-Wintgens, stellvertretende Leiterin des Stadtarchivs,
Rajiv Strauß (Referent im Büro des Oberbürgermeisters für den Bereich Kultur)
sowie je ein beratendes Mitglied aus jeder Ratsfraktion (beratend/ohne Stimmrecht).
Daraufhin wurde von mir in der Bezirksvertretung Bonn (BV Bonn) unter dem 11. April 2024 ein Bürgertrag eingereicht mit dem Ziel die Bonner Schmidtbonnstraße ebenfalls umzubenennen:
Am 28.05.2024 stand der Antrag auf der Agenda der BV Bonn und wurde ohne Begründung vom Bezirksbürgermeister Reeh-Schall (SPD) vertagt, so dass der Antragsteller düpiert das Feld räumte und auch der anwesende Vertreter der Bonner Kulturverwaltung, Dr. Hoffmann, erstaunt in die Runde blickte.
Änderungs-Antrag zum Bürgerantrag
Nunmehr in der Sommerpause 2024 wird klar, warum der Antrag vertagt wurde:
Die Antragsteller-/in Karin Langer (Volt), Frank Herboth (FDP), Brigitta Poppe-Reiners (Rheingrün)
1) Die Anwohnenden sind über den aktuellen geschichtlichen Stand Schmidtbonns und Grund der Aberkennung kurz und in verständlicher Sprache zu informieren. Sofern die Verwaltung es als sinnvoll erachtet, soll auch eine Bürgerveranstaltung durchgeführt werden
2) Für die Neubenennung sollen drei mögliche Straßennamen, bestmöglich drei weibliche Namen, aus der Straßenbenennungsliste der Bundesstadt Bonn den Anwohnenden zur Abstimmung vorgeschlagen werden, um diese zu beteiligen. Somit soll dem Bürgerantrag soll nicht gefolgt werden, bei dem direkt die Umbenennung stattfinden soll. So werden die Anwohnenden aktiv einbezogen und können selbst über den neuen Namen der Straße bestimmen.
3) Es soll eine digitale Rückmeldemöglichkeit eingerichtet werden in Form eines Abfragetools. Für diejenigen, für die eine digitale Rückmeldung nicht möglich ist, soll eine postalische Rückmeldung ermöglicht werden.
4) Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Anwohnenden darüber zu informieren, bei welchen städtischen Stellen (z.B. Feuerwehr, Stadtwerke etc.) eine automatische Adressänderung erfolgt und wo sie selbst aktiv werden müssen. Es wird zudem ein Schreiben hinzulegen, wie sie dies bequem von zuhause online durchführen können (z.B. Personalausweis).
5) Im Nachgang wird die Verwaltung gebeten, einen Bericht abzulegen, wie erfolgreich die Bürgereinbindung war und wie viele Arbeitsstunden dafür zusätzlich angefallen sind und ob dies auch als Prozess für zukünftige Straßenumbenennungen durchführbar ist.
Bundesstadt Bonn
Dass Bonn nach dem Verlust der Hauptstadtfunktion und nunmehr auch noch nach dem Verlust des Palais Schaumburg als 2. Dienstsitz der Bundeskanzlers:
Das Palais Schaumburg wird als Dienstsitz des Bundeskanzlers in Bonn aufgegeben.
um Reputation ringt, ist nachvollziehbar. Immerhin ist Bonn eine Bundesstadt und unterscheidet sich insofern von der Landeshauptstadt Düsseldorf – nicht nur in punkto Karneval:
So hat die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme zum eingereichten Bürgerantrag vom 11. April u.a. ausgeführt:
„Eine Empfehlung für den Umgang (Kontextualisierung, Straßenumbenennung) mit der Schmidtbonnstraße kann erst nach Vorlage des wissenschaftlichen Gutachtens erfolgen.“
Das Düsseldorfer Gutachten reicht also der Bonner Verwaltung nicht, was die Frage aufwirft, ob man in der Landeshauptstadt Düsseldorf anderen wissenschaftlichen Prinzipien folgt als in der Bundesstadt Bonn. Dass die Bonner Bundesstadt zu viel Geld hat und nicht mehr weiß wohin mit dem Geld im städtischen Haushalt, kann jedenfalls nicht behauptet werden, wie die Lokalzeitung feststellt:
Die Diskussion um Wilhelm Schmidtbonn hat in Bonn inzwischen das Bonner Stadtarchiv erreicht. Hintergrund ist, dass die Bonner Kunsthistorikerin Dr. Pia Heckes ein Fan von Wilhelm Schmidtbonn ist und sowohl in dem LVR-Portal Rheinische Geschichte:
wie auch in den Bonner Geschichtsblättern, Band 55/56,2006, S. 233-256 zu Schmidtbonn Position bezieht bzw. bezogen hat.
>> „Pia Heckes, „Über die Notwendigkeit die Welt sozial zu erneuern…“. Wilhelm Schmidtbonn (1876-1952) und der „Magier von Köln“ – die Albertuslegende, ein literarisches Vermächtnis…….233-256 <<
„1941 hat Schmidtbonn den „Rheinischen Literaturpreis“ in Köln entgegengenommen und war damit ein Stück weit der offiziellen Kulturpolitik während des Naziregimes entgegengekommen. Dies war gleichermaßen der Freude über die Wertschätzung seines Werkes wie auch der materiellen Not des Schwerkranken geschuldet. Angekränkelt von der Naziideologie scheint er mir als Mensch und Autor nicht gewesen zu sein. Auch wenn Schmidtbonn ein äußerst schwieriger Mensch gewesen ist, hochsensibel und nicht ohne Brüche, so scheint er aber doch die richtigen Werte vertreten zu haben.“
(Pia Heckes, in: Bonner Geschichtsblätter, Band 55/56, 2006, S.243)
Impressum der Bonner Gesichtsblätter, Band 55/56, 2006: „Herausgegeben vom Bonner Heimat-und Geschichtsverein und dem Stadtarchiv Bonn“; Redaktion: Dr. Norbert Schlossmacher (Anmerkung von mir: ehemaliger Leiter des Bonner Stadtarchivs)
Rheinischer Literaturpreis 1941
Bei der Verleihung des Rheinischen Literaturpreises am 7.12.1941 wurde Schmidtbonn mit den folgenden Worten in der Kölnischen Zeitung am 8.12.1941 u.a. so zitiert:
„Mit ihrem Volk erleben die Dichter eine gewaltige und harte Zeit der Weltwandlung. Sie, die sonst in Büchern nach geschichtlichen Schicksalen und Gestalten suchten: nun sehen sie, was die älteren unter ihnen kaum noch zu sehen hoffen durften, wie ein Wunder vor sich: Auferstehung, ihres zwei Jahrzehntelang geschlagenen, zerspalteten Volkes. Ein neues Großdeutschland ist um sie aufgewachsen. Aus dem unbekannten Soldaten des Weltkrieges ist die Gestalt des Führers vor ihren Augen erstanden mit der Macht einer Sendung, die die Vorsehung Deutschland schuldig war. Den Dichtern ist die Gestalt des Führers das Sinnbild des deutschen Menschen geworden: kühn, willensstark, gütig. Diese Deutschheit in ihrer umfassenden Gemeinschaft von suchenden, ringenden, immer hochstrebenden Menschen ist es, die unsere Wehrmacht zu ihren ungeheuern Taten beseelt, die erst eine kommende Dichtung im Wort erfassen wird. In dieser innersten Gemeinsamkeit treffen, wie nur in seltenen Zeiträumen der Geschichte, die Nation und ihre Dichtung zusammen — im Stolz, deutsch zu sein, im schlichten und verpflichtenden Bekenntnis; dem Führer Dank, Ehrfurcht, Treue und Liebe!“
Die Leiterin, Frau Dr. Leiverkus, hat unter dem 13. Juni 2024 eine Stellungnahme verfasst in der es u.a. heißt:
„Wir, d. h. das Dezernat IV, das Kulturamt und das Stadtarchiv, möchten festhalten, dass die Haltung der Stadt Bonn in der Stellungnahme der Verwaltung (Dezernat IV) zu dem Bürgerantrag vom 11.4.2024 zum Ausdruck kommt. Der Vorstand des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins schließt sich dieser Bewertung Schmidtbonns an.
Der von Ihnen genannte Aufsatz von Pia Heckes hingegen, erschienen in Band 55/56 der Bonner Geschichtsblätter im Jahr 2006, stellt in keiner Weise die Ansichten der Stadt Bonn und des BHGVs dar. Es handelt hierbei um Ergebnisse aus der Beschäftigung mit Quellen und Literatur und persönliche Ansichten der Autorin des Beitrages zum Thema „Wilhelm Schmidtbonn“. Es ist grundsätzlich nicht die Absicht der Stadt Bonn und des BHGV, durch die Herausgabe der „Bonner Geschichtsblätter“ eigene oder andere bestimmte Sichtweisen auf lokalgeschichtliche Themen zu veröffentlichen…..
Wünschenswert und auch die übliche Vorgehensweise in der wissenschaftlichen Diskussion, im Austausch unter Lokalhistorikern ist, sich bei der Beschäftigung mit einem Thema, bspw. der Biografie Wilhelm Schmidtbonns, auch kritisch mit bereits erschienenen Beiträgen auseinanderzusetzen und die eigenen Ergebnisse zu veröffentlichen.“
Das LVR-Portal Rheinische Geschichte
Das LVR-Portal Rheinische Geschichte ringt mit dem letzen Absatz der Stellungnahme des Bonner Stadtarchivs und scheibt seit dem 11. März 2024 zu dem Beitrag von Frau Dr. Pia Heckes:
„Aufgrund neuer Erkenntnisse befindet sich dieser Beitrag momentan in der Überarbeitung.
Anm. d. Redaktion“
Weder in der Stellungnahme der Verwaltung zu dem eingereichten Bürgerantrag vom 11. April 20224 noch in dem Änderungsantrag des Trios Langer, Herboth, Poppe-Reinders wird auf dieses – offensichtlich – heikle Thema eingegangen.
Anders als bei der Ehrenbürgerschaft, die mit dem Ableben des Geehrten endet, endet das Ehrenbegräbnis im Prinzip nie. Wenn es beendet werden soll bedarf es hierzu eines Ratsbeschlusses, so wie das Ehrenbegräbnis auch durch Ratsbeschluss zustande gekommen ist.
>>Schmidtbonn starb am 3. Juli 1952 im Alter von 76 Jahren in seinem Haus. Die Stadt Bonn setzte daraufhin alle Flaggen auf Halbmast. Der Dichter wurde auf dem Alten Friedhof in einem Ehrengrab beigesetzt.<<
Das Problem des in diesem Fall unangenehmen Ehrenbegräbnisses hat sogar Eingang in die Bonner Friedhofssatzung gefunden:
§ 34: Ehrengräber und historische Gräber
(1) Gräber von Verstorbenen, die sich besonders um die Bundesstadt Bonn verdient gemacht haben, können durch den Rat der Bundesstadt Bonn zu Ehrengräbern erklärt werden. Sie werden auf unbegrenzte Dauer kostenfrei, mit der Möglichkeit zur Bestattung in Tieflage, vergeben. Die Grabstätte wird auf Dauer kostenlos von der Bundesstadt Bonn gepflegt. In einem Ehrengrab können außer dem Ehrenbürger/der Ehrenbürgerin auch die Ehegattin/der Ehegatte oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte nach dem LPartG des Ehrenbürgers/der Ehrenbürgerin bestattet werden.
Das Ehrengrab von Wilhelm Schmidtbonn wird noch zusätzlich dadurch verkompliziert, dass im Grab auch – entsprechend § 34 – noch die Ehefrau von Wilhelm Schmidtbonn beigesetzt wurde. Da wir in Deutschland keine Sippenhaft (mehr) haben und das gültige Strafrecht keine Kollektivbestrafung kennt, bleibt die zusätzliche Frage: Was tun?
Von einem Bonner Ratsmitglied bekam ich folgenden Lösungsvorschlag mündlich mitgeteilt: „Manchmal sei wegschauen die beste Lösung. Man könne doch einfach das Grab der Natur überlassen.“
Wer so handelt bekommt es mit dem effektiven Bonner Amt 67 Umwelt und Stadtgrün und seinen 380 Mitarbeiterinnen zu tun:
§ 39: Gärtnerische Grabgestaltung
(1) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach der Bestattung gärtnerisch angelegt sein. Noch nicht belegte Wahlgrabstätten sind unverzüglich nach dem Erwerb gärtnerisch zu gestalten.
(2) Die Bepflanzung darf nur innerhalb der für die Grabstätte ausgewiesenen Nutzungsfläche erfolgen. Durch die Bepflanzung dürfen andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung mit Erdcontainern, Laufdielen und sonstigem Zubehör bei Bestattungen im Nachbargrab muss möglich sein.
(3) Das Anpflanzen von Bäumen und Großsträucher ist auf Gräbern nicht zulässig. Auf Gräbern für Körperbestattungen sind Kleinsträucher zulässig, solange sie eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten, Ast- und Wurzelwerk die Grenzen des Grabes nicht überschreiten, die Standsicherheit von Gedenkzeichen nicht gefährden und eine Überbauung mit Erdcontainern, Laufdielen und sonstigem Zubehör bei Bestattungen im Nachbargrab zulassen.
(4) Die Entfernung von Sträuchern und Bäumen, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung gepflanzt wurden, kann verlangt werden, wenn hierdurch andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen und Wege beeinträchtigt werden, die Standsicherheit von Gedenkzeichen gefährdet ist oder eine Überbauung mit Erdcontainern, Laufdielen und sonstigem Zubehör bei Bestattungen im Nachbargrab nicht mehr gewährleistet ist.
Conclusio
Ein Ratsbeschluss zum Ehrengrab von Wilhelm Schmidtbonn ist unumgänglich. Man darf gespannt sein was sich auf der Sitzung der BV Bonn nach der Sommerpause am 27.08.2024 ereignet.
Moses Hess wurde am 21. Januar 1812 in der heute nicht mehr existierenden Bonner Judengasse 807, dem zweiten Haus auf der linken Seite geboren. Seine Eltern, David Hess und Helene, geb. Flörsheim, waren Kaufleute.
Wie Bonn ein Moses-Hess-Ufer bekam und “Rom und Jerusalem” auf dem Bonner Marktplatz ein “Lese-Zeichen”
Am Dienstag, dem 05.12.2023, 17.00 Uhr, wurde über den, von mir gestellten Bürgerantrag zu einer Ausstellung und einem Denkmal für Moses Hess mit Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung in der Bezirksvertretung Bonn unter TOP 6.21 beraten:
Als Antragsteller wurde mir eine Redezeit von 3 Minuten eingeräumt. Hier einige ergänzende Anmerkungen:
Bei diesem Bürgerantrag handelt es sich um eine Initiative mit Blick auf die gesamte Stadtgesellschaft. Es ist kein Bürgerantrag, mit dem sich eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe ein Denkmal setzen möchte. Es ist ein Bürgerantrag von tiefem öffentlichem Interesse, einen großen Humanisten und Sohn der Stadt Bonn zu ehren.
Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt wird, gehört Moses Hess „zweifelsfrei zu den in Bonn geborenen Personen, die durch ihr späteres Wirken eine hohe internationale Anerkennung und Würdigung erhalten haben.“ Hess wurde nicht nur in Bonn geboren, sondern vom Takt der politischen Transformationsprozesse seiner Heimat im 19. Jahrhundert entscheidend geprägt. Er gehörte zu den ersten Jahrgängen der neu gegründeten Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität. Er war Mitgründer der weltberühmten Rheinischen Zeitung. Die intellektuelle und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung im Rheinland ermöglichte es ihm, in der Weltgeschichte seine Spuren zu hinterlassen, um schließlich auf dem Friedhof der Staatsgründer Israels am See Genezareth seine letzte Ruhe zu finden.
Vor einigen Jahren wurde am Rheinufer auf der Rückseite eines Hotels Straßenschild mit dem Namen, Moses Hess, aufgestellt, das jedoch hat es in der Wahrnehmung der Stadtgesellschaft keine nennenswerten Spuren hinterlassen. Vandalismus-Spuren werden nicht zeitnah beseitigt.
Politik beschließt Denkmal für Moses Hess am Bonner Rheinufer
Daher ist ein neuer konzeptioneller Ansatz notwendig. Dieser sollte zeitgemäße und dynamische Formen der Erinnerung innerhalb einer fortschrittlichen demokratischen Denkmalkultur, einer Re-Imagination und historischen Bildung, sowie des kreativen Weiterdenkens ins Zentrum rücken. Thematische Schwerpunkte des Denkmalprojekts sind über ästhetische Aspekte hinaus auch die Berücksichtigung von sozialer Interaktion und alltäglichem Gebrauch öffentlicher Kunst am Rheinufer in der Nähe der ehemaligen Judengasse der Bundesstadt. Anregungen dazu finden sich insbesondere im Leben und Werk von Moses Hess und Sibylle Pesch:
• Humanistische Ideale und ihre Zielsetzungen, wie Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, sowie Pressefreiheit (Rheinische Zeitung)
• Universalismus und Völkerverständigung
• Fundamentale Transformationsprozesse des 19. Jahrhunderts allgemeinverständlich darstellen, evtl. durch inhaltlich weiterführende QR-Codes als ästhetischer Bestandteil des Konzepts
• Erforschung der verfassungsmäßigen Grundlagen der Bundesrepublik auch als Inspiration für Entwicklungen in Gegenwart und Zukunft, z.B. Grundgesetz Feierlichkeiten 2024, Digitalisierung, als sog. zweite Industrielle Revolution, Klimakrise und ihre weltweiten sozialen Auswirkungen
• Aktuelle Bezüge zum Antisemitismus in Deutschland
• Frauenschicksale und Emanzipation im 19. Jahrhundert, dargestellt am Beispiel der ebenfalls in der sozialen Frage engagierten Lebensgefährtin von Moses Hess, Sibylle Pesch
Sibylle Pesch, die Lebensgefährtin von Moses Hess, wurde am 10. Dezember 1820 in Schmidtheim, in der Eifel geboren. Sie starb am 8. November 1903 in Paris. Sibylles Eltern waren Tagelöhner. Sie wuchs ohne formale Schulbildung auf. Als engagierte Autodidaktin kam sie mit den führenden Publizisten und Schriftstellern, wie Heinrich Heine, Ludwig Börne, Karl Marx, Friedrich Engels und schließlich Moses Hess in Kontakt. Die Schriften von Hess publizierte sie auf eigene Kosten posthum.
„Frau Hess war eine prächtige Frau, stolz darauf, die Lebensgefährtin eines bedeutenden Mannes (…) zu sein.“ – Clara Zetkin
Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht auch hervor, dass durchaus Interesse an einem „überzeugenden, innovativen Konzept“ besteht, um zusätzliche Fördergelder zu akquirieren. Da der Antragsteller bereits in jüngerer Vergangenheit gezeigt hat, dass gute Ideen und Projekte zum historischen Kontext der Stadt Bonn tatsächlich sehr erfolgreich umgesetzt werden können, sind Befürchtungen hinsichtlich eines Mangels personeller, finanzieller oder intellektueller Ressourcen unbegründet. An den Konzepten zur Umsetzung einer Ausschreibung für ein zeitgemäßes und gleichzeitig zukunftsweisendes Denkmal wird bereits gearbeitet. Besonders bemerkenswert ist, dass Antrag am 27. September 2023 eingereicht, also vor dem 7. Oktober 2023, eingereicht wurde.
Moses Hess wollte ein Israel in dem alle Ethnien und alle Religionen gleichberechtig leben – gemäß dem Motto: Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit – und Schwesterlichkeit.
Die Bezirksvertretung Bonn hat am Dienstag beschlossen, dass bei der Neugestaltung des Bonner Rheinufers auch ein Denkmal für den bekannten jüdischen Sozialisten Moses Hess geplant werden soll. Anlass war ein Bürgerantrag, der forderte, den Bonner, der auch als Vordenker des Zionismus gilt, mehr zu würdigen.
Laut dem Portal Rheinische Geschichte des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) war Hess (1812-1875) „einer der ersten deutschen Sozialisten“ und entwickelte schon 1862 ein Konzept zur Errichtung eines jüdischen Nationalstaats. Nach ihm ist bereits ein Teil des Rheinufers benannt.
Die Verwaltung erklärte zu dem Antrag, auch im Zusammenhang eines Ausstellungsprojektes des Stadtmuseums zu Bonner Persönlichkeiten des Vormärz, geeignete Maßnahmen prüfen zu wollen, um Hess in den Fokus zu nehmen. „Ob ein Personendenkmal der richtige Weg ist, um die Erinnerung an Moses Hess nachhaltig zu stärken, kann aus Sicht der Verwaltung nicht eindeutig beantwortet werden. Zudem ist die Errichtung eines Denkmals mit erheblichen Kosten verbunden“, hieß es weiter von der Stadt.
Der Vorschlag von Rolf Beu (Grüne), das Denkmal in den zweiten Bauabschnitt der geplanten Umgestaltung des Rheinufers einzuplanen, fand bei den Bezirksverordneten eine Mehrheit.
Außerdem beschloss das Gremium auf Vorschlag von Karin Langer (Volt), auch Hess‘ Ehefrau Sibylle Pesch zu würdigen. Des Weiteren sollte der Kulturausschuss beim Prozess einbezogen werden und der Antragsteller Fördermöglichkeiten für das Denkmal finden.
Bauabschnitt II: Rheinufer Josefstraße – Rosental
So sieht es, Dezember 2023, am Moses-Hess-Ufer aus:
Moses-Hess-Ufer
Und so soll es demnächst aussehen:
Erster Bauabschnitt des Bonner Rheinufers
Die Bonner Kulturverwaltung hat unter der Federführung von Herrn Dr. Philipp Hoffmann für das im zweiten Bauabschnitt vorgesehene Denkmal zwei Konten eingerichtet:
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün ist mittlerweile auf den Antragsteller Wolfgang Deuling, auf den Vorsitzenden der Moses Hess Gesellschaft, Matthias Keuthen und Corinna Heumann zugekommen, um das Denkmal-Projekt gemäß Beschluss rechtzeitig in den Planungsprozess des zweiten Bauabschnitts Rheinufer zu einzuplanen. Mit der Ausarbeitung der ausführungsreifen Entwurfsplanung für diesen Abschnitt wird ab Frühjahr 2024 begonnen.
„Wir müssten ungefähr wissen, welche Größe das Denkmal haben wird/ soll und ob man direkt herantreten können muss, um ggf. Texte lesen zu können oder ob es z.B. eine Statue werden soll, die auch ggf. 1-2m entfernt vom Weg stehen kann. Gerade die Größe ist für die Platzierung wichtig, da hier entsprechende Fundamente eingeplant werden müssen. Dies ist nicht ohne weiteres in allen Bereichen möglich, da im Bereich Moses-Hess-Ufer einige Bodendenkmäler vorhanden sind.“ – Amt für Umwelt und Stadtgrün.
Daraufhin fand am Montag, 29.01.2024 ein außerordentlich konstruktives Treffen mit einer Vertreterin des Amts am Rheinufer statt. Der zukünftige Standort wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Bodendenkmäler, Fernwärme- und Wasserleitungen etc.) bestimmt.
Diese Planung soll den politischen Gremien im Sommer 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden: Beschlussvorlage
Auf der Höhe der Frau mit Kinderwagen soll das Denkmal platziert werden
Eine Moses Hess Gesellschaft ist am 03.02.2024 gegründet worden, auch um notwendige Eigenmittel für das Denkmal einzuwerben. Die Moses-Hess-Gesellschaft ist unter dem 11.03.2024 unter der Registernummer VR 12071 in das Vereinsregister eingetragen worden. Erster Vorsitzender ist Matthias Keuthen mit Corinna Heumann als Stellvertreterin. Weitere Vorstandsmitglieder sind Trotzker Neumann, Walter Christian, Dagmar Müller-Kemener. Da Moses Hess in Fachkreisen durchaus bekannt ist, kann die Gesellschaft bei ihrer Arbeit glücklicherweise auf eine Reihe von wissenschaftlichen Arbeiten zurückgreifen. So konnten neben anderen mit Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Prof. Dr. Mario Keßler und Prof. Dr. Friedhelm Boll Experten für die Gesellschaft gewonnen werden.
Von: Moshe Zimmermann
Datum: 3. März 2024 um 01:53:21 MEZ
An: Corinna Heumann
Betreff: Aw: Danke für Ihren Vortrag gestern
Liebe Frau Heumann,
sich an Moses Hess wieder zu erinnern ist an der Zeit. Leider sind sowohl Shlomo Avineri als auch Shlomo Neeman, die sich mit der Person Hess befasst haben, leider nicht mehr am Leben. Bonn ist der richtige Ort, um Moses Hess zu gedenken, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
best
Moshe
On Wed, Feb 28, 2024 at 9:57 PM Corinna Heumann wrote:
Sehr geehrter Herr Professor Zimmermann,
gerne würde ich Ihnen ein sehr herzliches Dankeschön für Ihren außerordentlich klaren und gleichzeitig vielschichtigen Vortrag über die historischen Entwicklungen der unterschiedlichen religiösen und politischen Denkrichtungen in Israel bis heute übermitteln. Ihre Argumente auch in der anschließenden Diskussion sind für meine Freunde und mich ein besonders großer Gewinn im Verständnis dieses Konflikts.
Gerne würde ich Sie darüber hinaus mit einem stadthistorischen Projekt bekannt machen. Es betrifft die Wiederentdeckung von Moses Hess, dem 1812 in Bonn geborenen Vordenker des Zionismus und führenden Intellektuellen des 19. Jahrhunderts. Um ihn als Teil der Bonner Stadtgeschichte zu verankern, wurde vor kurzem beschlossen, sein Denkmal zu planen und am Rheinufer unweit der leider nicht mehr existierenden ehemaligen Judengasse zu errichten. Als Hintergrundinformation sende ich Ihnen einen Link zum Projekt. Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen.
Mit allen guten Wünschen und den besten Grüßen
Corinna Heumann
Ein Bonner Denkmal für Moses Hess und Sibylle Pesch. Ein Signal gegen den Wahnsinn des 7. Oktober und den Krieg in Gaza.
Als Herzl sein Werk Der Judenstaat verfasste, war ihm Rom und Jerusalem unbekannt gewesen. Erst als er Jahre später das Buch auf einer Reise las, wurde ihm klar, dass „seit Spinoza das Judentum keinen größeren Geist hervorgebracht hat als diesen vergessenen verblassten Moses Hess!“ und dass er seine Schrift nicht verfasst hätte, wenn ihm Rom und Jerusalem zuvor bekannt gewesen wäre.
Ein Bonner Denkmal für Moses Hess und Sibylle Pesch. Ein Signal gegen den Wahnsinn des 7. Oktober und den Krieg in Gaza.
Von Wolfgang H. Deuling
Am Dienstag, 05.12.2023, 17.00 Uhr, wurde über den von mir gestellten Bürgerantrag Moses Hess Ausstellung und Denkmal und die Stellungnahme der Verwaltung in der Bezirksvertretung Bonn unter TOP 6.21 beraten:
Als Antragsteller wurde mir eine Redezeit von 3 Minuten eingeräumt.
Deshalb hier einige ergänzende Anmerkungen:
Bei diesem Bürgerantrag handelt es sich um eine Initiative mit Blick auf die gesamte Stadtgesellschaft. Es ist kein Bürgerantrag, mit dem sich eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe ein Denkmal setzen möchte. Es ist ein Bürgerantrag von tiefem öffentlichen Interesse, einen großen Humanisten und Sohn der Stadt Bonn zu ehren.
Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung darlegt wird, gehört Moses Hess „zweifelsfrei zu den in Bonn geborenen Personen, die durch ihr späteres Wirken eine hohe internationale Anerkennung und Würdigung erhalten haben.“ Hess ist nicht nur in Bonn geboren, sondern vom Takt der politischen Transformationsprozesse seiner Heimat im 19. Jahrhundert entscheidend geprägt worden. Er gehörte zu den ersten Jahrgängen der neu gegründeten Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität. Er war Mitgründer der weltberühmten Rheinischen Zeitung. Die intellektuelle und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung im Rheinland ermöglichte es ihm, in der Weltgeschichte seine Spuren zu hinterlassen, um schließlich auf dem Heldenfriedhof der Staatsgründer Israels am See Genezareth seine letzte Ruhe zu finden.
Gemeinhin versteht man unter einem Denkmal, das an eine historische Persönlichkeit erinnert, ein sog. Personendenkmal. Gerade dies wird hier nicht beantragt, denn gerade diese extrem unbefriedigende Situation haben wir bereits: am Rheinufer auf der Rückseite eines Hotels steht zwar eine Art Alibi-Straßenschild, das jedoch in der Erinnerung der Stadtgesellschaft keine nennenswerten Spuren hinterlässt.
Daher ist ein neuer konzeptioneller Ansatz notwendig, der zeitgemäße, friedfertige Formen der Erinnerung, der Re-Imagination und der historischen Bildung ins Zentrum rückt.
Thematische Schwerpunkte sind hier u.a.
Humanistische Ideale und ihre Zielsetzungen, wie Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, sowie Pressefreiheit
• Universalismus und Völkerverständigung
• Frauenschicksale und Emanzipation im 19. Jahrhundert am Beispiel von Sibylle Pesch
Fundamentale Transformationsprozesse des 19. Jahrhunderts allgemeinverständlich darstellen, evtl. durch inhaltlich weiterführende QR Codes als ästhetischer Bestandteil des Konzepts
• Erforschung der verfassungsmäßigen Grundlagen der Bundesrepublik auch als Inspiration für Entwicklungen in Gegenwart und Zukunft, z.B. Grundgesetz Feierlichkeiten 2024, Digitalisierung, als zweite Industrielle Revolution und ihre sozialen Auswirkungen
• Aktuelle Bezüge zum Antisemitismus in Deutschland
Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht auch hervor, dass durchaus Interesse an einem „überzeugenden, innovativen Konzept“ besteht, um zusätzliche Fördergelder zu akquirieren. Da der Antragsteller bereits in jüngerer Vergangenheit gezeigt hat, dass gute Ideen und Projekte zum historischen Kontext der Stadt Bonn tatsächlich sehr erfolgreich umgesetzt werden können, sind Befürchtungen hinsichtlich eines Mangels personeller, finanzieller oder intellektueller Ressourcen unbegründet. An den Konzepten zur Umsetzung einer Ausschreibung für ein zeitgemäßes und gleichzeitig zukunftsweisendes Denkmal wird bereits gearbeitet.
Eine Moses Hess Gesellschaft befindet sich in Gründung, um notwendige Eigenmittel für die Stadt Bonn einzuwerben.
Last but not least: Der Antrag wurde am 27. September 2023 eingereicht, also vor dem 7. Oktober 2023.
Moses Hess wollte ein Israel in dem alle Ethnien und alle Religionen gleichberechtig leben – gemäß dem Motto: Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit.
Hier das Resultat der Abstimmung vom 05.12.2023
Politik beschließt Denkmal für Moses Hess am Bonner Rheinufer
Der Bonner Moses Hess war ein bekannter jüdischer Sozialist. Die Bezirksvertretung Bonn hat nun beschlossen, dass bei der Neugestaltung des Rheinufers ein Denkmal für ihn und seine Frau geplant werden soll.
Die Bezirksvertretung Bonn hat am Dienstag beschlossen, dass bei der Neugestaltung des Bonner Rheinufers auch ein Denkmal für den bekannten jüdischen Sozialisten Moses Hess geplant werden soll. Anlass war ein Bürgerantrag, der forderte, den Bonner, der auch als Vordenker des Zionismus gilt, mehr zu würdigen.
Laut dem Portal Rheinische Geschichte des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) war Hess (1812-1875) „einer der ersten deutschen Sozialisten“ und entwickelte schon 1862 ein Konzept zur Errichtung eines jüdischen Nationalstaats. Nach ihm ist bereits ein Teil des Rheinufers benannt.
Die Verwaltung erklärte zu dem Antrag, auch im Zusammenhang eines Ausstellungsprojektes des Stadtmuseums zu Bonner Persönlichkeiten des Vormärz, geeignete Maßnahmen prüfen zu wollen, um Hess in den Fokus zu nehmen. „Ob ein Personendenkmal der richtige Weg ist, um die Erinnerung an Moses Hess nachhaltig zu stärken, kann aus Sicht der Verwaltung nicht eindeutig beantwortet werden. Zudem ist die Errichtung eines Denkmals mit erheblichen Kosten verbunden“, hieß es weiter von der Stadt.
Der Vorschlag von Rolf Beu (Grüne), das Denkmal beim zweiten Bauabschnitt der geplanten Umgestaltung des Rheinufers mit zu planen, fand bei den Bezirksverordneten eine Mehrheit.
Außerdem beschloss das Gremium auf Vorschlag von Karin Langer (Volt), auch Hess‘ Ehefrau Sibylle Pesch zu würdigen. Des Weiteren sollte der Kulturausschuss beim Prozess miteinbezogen werden und der Antragsteller Fördermöglichkeiten für das Denkmal finden.
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So sieht es derzeit, Dezember 2023, am Moses-Hess-Ufer aus:
Am Sonntag, 10.12.2023, traf ich in der Bonner Breitestraße zufällig den SPD-Stadtrat, Peter Kox, der mir zu meinem erfolgreichen Bürgerantrag gratulierte. Ich habe ihn auf das merkwürdige Verhalten der SPD im Vorfeld der Abstimmung vom 05.12.2023 hingewiesen, was man auf Archivalia nachlesen kann.
Nach dem Bücherverbrennungs-Denkmal auf dem Marktplatz, dem künftigen Exilmuseum und nunmehr dem Moses Hess Denkmal, sei ich ein Kandidat für ein Ehrenbegräbnis, denn das würde meinen Nachfahren die Kosten für die Grabpflege ersparen.
Nicole Bemmelen: Die Neue Judengasse in Bonn – Entstehung und Zerstörung. In: Bonner Heimat- und Geschichtsverein, Stadtarchiv Bonn (Hrsg.): Bonner Geschichtsblätter: Jahrbuch des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins, ISSN0068-0052, Band 51/52 (2001/2002), Bonn 2003, S. 197–284.
Im Frühjahr 1983 plante die Verwaltung der Stadt Bonn, diese Stelle für die Erschließung und Bebauung eines Parkplatzes zu widmen. Das Projekt sollte von der Firma Philipp Holzmann AG zusammen mit der Deutschen Bank durchgeführt werden.
Philipp Holzmann AG war eine Nazifirma höchsten Grades, welche neben anderen Großbauten für die NS-Herrschaft auch direkt in KZs Gebäude errichtete und KZ-Häftlinge sowie andere ZwangsarbeiterInnen ausbeutete. Nach dem Krieg verweigerte die Firma lange Jahre aus formalen Gründen Entschädigungen an Überlebende. Die nachhaltige Involvierung der Deutschen Bank in das Nazisystem ist allgemein bekannt und auch in diesem Fall wurde erst Jahrzehnte nach dem Ende des Nazi-Regimes und vor allem auf internationalen Druck an Entschädigungszahlungen gedacht.
Gedenkarbeit und -initiative
Als dies bekannt wurde, gründeten Gina und Michael D. Düllmann die Bonner Bürgerinitiative „GEDENKSTÄTTE statt Parkplatz“:
„Die Stadt Bonn und ihre Bürger sollten es nicht länger dulden, daß der Platz der ehemaligen Bonner Hauptsynagoge weiterhin als Abstellplatz für parkende Autos sinnentfremdet wird. Die Stadt Bonn und ihre Bürger sollten es auch nicht dulden, daß dieser Platz anderen Zwecken, etwa kommerziellen, zugeführt wird. Wir, die Unterzeichner, Bonner Juden und Bonner Bürger fordern für den Platz an der Kennedy-Brücke eine Gedenkstätte für die an dieser Stelle am 10. November 1938 von den Bonner Nazis verbrannte Bonner Hauptsynagoge. (…) Diese Gedenkstätte sollte bestehen aus einem von Künstlern geschaffenen Erinnerungsmal an die verbrannte Synagoge und aus einem Haus, wo sich die Öffentlichkeit, insbesondere die Jugend über die Zeit des deutschen Nationalsozialismus und über den antinazistischen Widerstand unterrichten kann.“
Dies löste heftige Diskussionen in der Bonner Öffentlichkeit aus. Die Gegner einer Gedenkstätte wiesen darauf hin, dass die Bonner jüdische Synagogengemeinde bereits im Jahr 1956 ein Ersatzgrundstück in der heutigen Tempelgasse erhalten hätten, wo die neue Bonner Synagoge stehe.
Schnell mischten sich in die Diskussion ganz bewusst geschürte antisemitische Ressentiments. Diese Diskussion führte 1984 zur Gründung des „Vereins an der Synagoge“, der die Einrichtung einer Gedenkstätte am historischen Ort zum Ziel hatte. Doch schnell wurde klar, dass gegen die ökonomischen Interessen und den Einfluss der Philipp Holzmann AG dieses Ziel nicht durchsetzbar war.
Andreas Buderus (1987 Mitglied der BI „Retten wir den Synagogenplatz“ und einer der Bauplatzbesetzer), Sprecher d. Anti-Rassistischer-Arbeits-Kreis ver.di NRW-Süd am 9.11.2003 anlässlich des Jahrestages der Reichspogromnacht an der Stelle, von der hier die Rede ist, gehalten hat. Abgedruckt ist sie in „Exzess“ 1/2004 S. 19f (PDF 1,8 MB)
Geld besiegt Anstand
Im Dezember 1985 wurde das Grundstück trotz des Widerstandes der Bürgerinitiative, trotz des Engagements des Vereins an der Synagoge und trotz eines gegenlautenden Antrages der Bürgerinitiative, der von der Ratsfraktion der GRÜNEN am 9.10.1984 in den Rat eingebracht wurde, endgültig an die Philipp Holzmann AG für den Preis von 6,69 Mio. DM verkauft. Bedingung: Holzmann musste 75.000 DM zur Errichtung einer Gedenkstätte an einem anderen Ort beisteuern.
Die Synagogenfundamente
Bei den Ausschachtungsarbeiten für die Fundamente des Hotels wurden im Mai 1987 die fast vollständig und sehr gut erhaltenen Fundamente der alten Hauptsynagoge freigelegt.
Bonner Denkmalschutz
Die Untere Denkmalbehörde stellte diese zwar umgehend unter Denkmalschutz, doch folgte fast ebenso schnell ein Kompromiss mit der Holzmann AG, der folgende Regelung vorsah:
Nach Errichtung des Bauvorhabens ist die rheinseitige Mauer des Fundamentes entsprechend Lageplan und Angabe des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege originalgetreu und in der Höhe wiederherzustellen
Der Grundriß der ehemaligen Synagoge ist im Fußboden des 1. Untergeschosses (Parkdeck) in seinen Umrissen kenntlich zu machen
Auf den Standort der ehemaligen Synagoge ist am oder im Gebäude an geeigneter Stelle hinzuweisen.“
Selbst dieser Kompromiss im Zusammenhang mit der „Gedenkstätte für die früheren jüdischen Mitbürger der Stadt Bonn und Erinnerung an die zerstörte Synagoge“ (man beachte dieses gewundene Bürokratendeutsch!) wurde anschließend nur in Teilen umgesetzt:
Ein neuer Kampf um die Erinnerung
Es kam zu einer zehntägigen friedlichen Bauplatzbesetzung, bei der u.a. ein jüdisches Gebetszelt errichtet wurde und Michael D. Düllmann einen zweiwöchigen Hungerstreik durchführte.
Eine Niederlage für die Menschlichkeit
Doch am 17.9.87 – eine Woche vor einer geplanten Sondersitzung des Deutschen Bundestages – schafften die Holzmann-Bagger vollendete Tatsachen. Die Zerstörungsarbeit der Nazis wurde nach fast 50 Jahren unter dem Schutz der bundesrepublikanischen Polizei fortgesetzt und in Gestalt eines abgrundtief hässlichen Hotelmonsters vollendet, dessen Gästen der Anblick eines Erinnerungsmals an die jüdischen Opfer der NS-Zeit nicht zugemutet werden sollte.
Das Hotel gehört neuerdings zur Dorint-Gruppe
Die schielende Justiz
Die sieben zuletzt verbliebenen Bauplatzbesetzer wurden von Bonner Richtern wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt. Mit diesen Urteilen wollten die Richter verdeutlichen,
„dass der gute Zweck und beachtliche Motive nicht jedes Mittel heiligen, also auch trotz guter Absichten ein Straftatbestand erfüllt werden kann.“
Derselbe Richter, der diese Worte formulierte, hatte kein halbes Jahr vorher acht bekannte Bonner Neonazis zu einem je zehnseitigen Aufsatz über den Holocaust verurteilt, weil sie teilweise in braunem Hemd, das Horst-Wessel- Lied grölend und „Juda verrecke!“ rufend, durch Bonns Innenstadt gerannt waren!
Nachklang
1988 wurde in der damals noch Bundeshauptstadt Bonn, die bis dahin keinen Ort der Erinnerung an das Verbrechen der Shoah hatte, dieses Mahnmal zwischen heutigem Moses-Hess-Ufer und dem Hotel zur Erinnerung und zum Gedenken errichtet.
2012 hat die Stadt Bonn den Rheinuferteil, wo das Shoamahnmal steht, in Moses-Hess-Ufer umbenannt. 200 Jahre nach seiner Geburt erinnert sich die Heimatstadt ihres großen Sohnes.
Bonn, Rand des alten jüdischen Ghettos, Ort der 1938 von den Nazis abgebrannten Synagoge Mahnmal, Moses-Hess-Ufer.
IV.
Der Bonner Künstler Alfred Kerger – „immer Ärger mit Kerger“ – selbst Aktivist der Aktion „Retten wir den Synagogenplatz“ und Fotograf hat die einmalige Fotodokumentation kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das Theater Bonn gedenkt des Bonner Novemberprogroms vom 10.November 1938
„Manchmal habe ich das Gefühl, diese Gedenkveranstaltungen finden nur statt, um das Gewissen zu beruhigen.“ Er herrscht betretenes Schweigen, vereinzelt senken die Anwesenden den Blick, wieder andere wenden sich ab und folgen mit den Augen den Vogelschwärmen, die am allmählich dunkel werdenden Himmel über dem Rhein am Moses-Hess-Ufer dahinschwirren….
„Die dritte Rede, gehalten von der Vorsitzenden der Bonner Synagogengemeinde, Dr. Margaret Traub schlägt ein wie eine Bombe und stellt – vermutlich eher unbeabsichtigt – den bisherigen Ablauf der Veranstaltung bloß. Ihr Sprechstil ist aufgebracht und sie macht ihre persönliche Problematik ganz deutlich:
Ihres Erachtens finden Gedenkveranstaltungen, wie die hiesige, nur statt, um das Gewissen zu beruhigen. Und der bisherige Verlauf der Veranstaltung zollt dieser Aussage Tribut: Was bislang vorgetragen wurde, war unpersönlich, es fehlte das Herzblut, es war nicht heftig genug. Alles war irgendwie statisch, die Aussagen lakonisch. Zuviel Professionalität, zu wenig Emotion. Wo sind die Zeitzeugen, die nicht zurückhaltbaren Tränen, die glaubwürdig vorgetragenen Erinnerungen? Aus den Worten Traubs spricht eine tiefe Bitterkeit, und das obwohl sie viel zu jung ist, um selbst bei den schrecklichen Ereignissen zugegen gewesen zu sein.
Sie spricht auffälliger Weise auch nicht von der allgemein sogenannten „Reichskristallnacht“ – sie verwendet den im Französischen gängigen Begriff „Nacht der langen Messer“. Ihre Begründung: „Dieser Name passt viel besser zu dem, was hier passierte. Es war eine Explosion von Gewalt und Zerstörungswut und darauf kommt es an. Wen kümmert es, ob es vor 76 oder 77 Jahren passierte, das macht das Geschehene nicht weniger schrecklich“.
Die Bonner Synagogenvorsitzende demonstriert das Ausmaß der Verbrechen ohne weit ausschweifende Beschreibungen, allein ihre Mimik, Stimme und offenkundige Verbitterung zeugen von der erschreckenden Aktualität der Umstände: Antisemitismus gebe es heute noch – viele Jugendliche wüssten nicht einmal, dass das Judentum noch immer existiert. Grundsätzlich ein berechtigter Vorwurf, wenn man bedenkt, dass Juden heutzutage im Schulunterricht häufig nur dann thematisch auftauchen, wenn sie entweder verfolgt oder vergast wurden. Auch dass die hebräische Sprache heute noch gesprochen und die Religion noch ausgeführt wird, ist vielen tatsächlich nicht bewusst.
Laut Traub lebt der Antisemitismus heute unter dem Synonym des Antiisraelismus weiter – eine These, mit der sie zum Israel-Palästina-Konflikt überleitet. Vor diesem Hintergrund positioniert sie sich ganz klar: „ Israel ist der kollektive Jude, der für alles auf dieser Welt verantwortlich gemacht wird.” (Dieser Kommentar kann hier lediglich in dieser Form stehen gelassen werden mangels eines Kommentars der Gegenseite). Abschließend erfolgt ein im Tonfall dezenter, aber bestimmter Gefühlsausbruch, ausgelöst durch die anhaltende Nichtakzeptanz der Juden in Europa: “Ich möchte nur ein einziges Mal einer solchen Veranstaltung wie dieser beiwohnen, bei der ich nicht dazu gezwungen bin, ein Beispiel von Antisemitismus aus jüngster Zeit vorbringen zu müssen.”
„Der Staat Israel feiert 2023 sein 75-jähriges Bestehen. Vor diesem Hintergrund hat Oberbürgermeisterin Katja Dörner am Montag, 7. August 2023, im Foyer des Stadthauses die Ausstellung „1948“ eröffnet. Die Ausstellung stellt auf 32 Tafeln mit Dokumenten, Zeitzeugenberichten und vielen historischen Fotos dar, wie es zur Gründung des jüdischen Nationalstaates mit seinen zahlreichen Ethnien und Religionen kam.
Kurator Dr. Oren Osterer und OB Katja Dörner in der Ausstellung “1948”.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner wies in ihrer Begrüßung der geladenen Gäste darauf hin, dass „die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Staat Israel, der für Tausende verfolgter europäischer Jüdinnen und Juden Zufluchtsstätte und neue Heimat wurde, durch unsere historische Verantwortung geprägt sind“. Israel erlebe aktuell eine schwierige innenpolitische Phase. „Dennoch oder gerade deswegen gilt es, genau hinzuschauen, wann etwa Kritik am Staat Israel pauschalisierend oder gar dämonisierend ist“. Der Grat zwischen Israelkritik und israelbezogenem Antisemitismus sei schmal, sagte die Oberbürgermeisterin.
Kurator Dr. Oren Osterer vom Verein Demokratie und Information („DEIN“) führte inhaltlich in die Ausstellung ein. Er betonte, dass „DEIN“ mit geschichtlichen Fakten über die historischen Hintergründe der Staatsgründung informieren und damit auch ebenjenem Antisemitismus entgegenwirken wolle. Schirmherr der Ausstellung ist der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Felix Klein.
Organisiert worden ist die Ausstellung inklusive Begleitprogramm vom Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn in Kooperation mit der Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum der Stadt Bonn, der Synagogengemeinde Bonn, der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Bonn, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft AG Bonn sowie dem Katholischen Bildungswerk Bonn und Evangelischen Forum Bonn.“
Frau Oberbürgermeisterin wurde unter dem 31.08.2023 angeschrieben:
„Ich habe die von Ihnen promovierte Ausstellung über die Gründung des Staates Israel sowohl digital https://www.1948-web.de/tafel-01-einfuehrung wie auch am 30.08.2023 analog gesehen. Ich kenne diverse berechtigte und unberechtigte Kritiken an dieser Ausstellung. Was mich sehr betroffen gemacht hat ist, dass der geistige Gründer des Staates Israel, der Bonner Moses Hess, in dieser Ausstellung mit keiner Silbe erwähnt wird. Über die Bedeutung von Moses Hess für die Stadt Bonn und für den Staat Israel übersende ich vier links:
Ich hoffe, dass die Ausstellung im Kulturausschuss, speziell mit Blick auf die Nichterwähnung von Moses Hess, thematisiert wird, so dass ich keinen Bürgerantrag stellen muss.“
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Die Ausstellung ist inzwischen vom städtischen Portal verschwunden und eine der 4 Parteien der Bonner Ratskoalition, nämlich Volt , hat einen Antrag für eine Moses-Hess-Ausstellung erarbeitet und diesem am 11.09.2023 zugestimmt. Ob die anderen drei Koalitionäre – Grüne, SPD, Linke – dem ebenfalls zustimmen, bleibt abzuwarten.
Zu Ziffer 2) Rheinufer: Hier gilt es hinzuweisen auf den Lektüre-Pflicht-Beitrag von:
Nicole Bemmelen: Die Neue Judengasse in Bonn – Entstehung und Zerstörung. In: Bonner Heimat- und Geschichtsverein, Stadtarchiv Bonn (Hrsg.): Bonner Geschichtsblätter: Jahrbuch des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins, ISSN0068-0052, Band 51/52 (2001/2002), Bonn 2003, S. 197–284.
Eine Blamage der Lokalpolitik und des Denkmalschutzes in Bonn nach 1945 wird hier beschrieben.
Doch wer war der Bonner Moses Hess an den sich einige der Bonner Stadtoberen und Kulturschaffenden nicht mehr erinnern wollen oder können?
Moshe Hess, a 19th century Zionist, is reburied in the Kibbutz Kinneret cemetery beside other fathers of socialist Zionism. Hess, who was born in French-ruled Bonn in 1812, died in Paris in 1875 and was buried in a Jewish cemetery in Cologne. He was a friend to Karl Marx and Friedrich Engels and worked with them in the development of Communist theory before they had a falling-out by the late 1840s over differing views on socialism. Hess disagreed that class struggle was the basis of all history and saw the struggles of races and nationalities as important as well.
From 1861 to 1863 he lived in Germany. Noting the rise in anti-Semitism in Germany and across Europe, he returned to his Jewish roots. In his publication “Rome and Jerusalem: The Last National Question,” he wrote of the need for a Jewish national revival and argued for the establishment of a socialist Jewish commonwealth in Palestine. His book may have inspired Theodor Herzl’s “The Jewish State.”
Der Staat Israel an dessen 75. Geburtstag die Bonner Verwaltung erinnern wollte, hat in einer beispiellosen Aktion am 9./10. Oktober 1961 die sterblichen Reste von Moses Hess und seinen Eltern auf dem jüdischen Köln-Deutzer Friedhof Jüdischer Friedhof in Deutz exhumiert, nach Israel in einem Staatsakt überführt und auf dem Friedhof Kinneret beigesetzt: Kinneret CemeteryMoshavat Kinneret
Jüdischer Friedhof Köln-Deutz
„Hier ruht Moses – Sohn des Chawer David, genannt Tebli – Hess (das Andenken des Gerechten ist zum Segen), geboren in der Stadt Bonn, am Dienstag, den 4. Schewat 5572, verschieden in der Stadt Paris, am Dienstag, den Neumondstag des Monats Nisan 5635, beerdigt gemäß seiner letztwilligen Verfügung auf dem Friedhof zu Deutz, bei den Gräbern seiner Familie, am Donnerstag, den 3. Nisan 5635. Möge seine Seele festgebunden sein in den Lebensbund!“
David Hess (1790-1851) – Vater von Moses Hess
Jetta Flörsheim (1781- 1825) - Mutter von Moses Hess
Grabstein Moses Hess und Eltern auf dem Friedhof Kinneret in Israel
Die Überführung von Moses Hess und Eltern nach Israel als Staatsakt
Die Särge des zionistischen Sozialistenführers Moses Hess und seiner Eltern kommen in Israel an. Die Särge werden im Innenhof des Histadrut-Gebäudes in Tel Aviv aufgestellt. Premierminister David Ben Gurion – Ben Gurion Remembers – der Knesset-Abgeordnete Moshe Sharett, Bürgermeister Mordechai Namir, der Vorsitzende der Histadrut Aharon Becker und Tausende von Menschen erweisen ihm die letzte Ehre.
Die jüdische Großmutter. Ein aktueller Beitrag zur Ontologie des Nützlichen und Schädlichen einer jüdischen Großmutter.
Kapitel I
Die zugleich schädliche und nützliche jüdische Großmutter
oder
der „letzte Nichtarier im auswärtigen Dienst“
Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld (1904-1999) gelangte 1927 in den Auswärtigen Dienst der Weimarer Republik. Nach dem diplomatischen-konsularischen Examen 1929 wurde er zunächst der deutschen Botschaft in Paris und danach 1931 der Botschaft in Moskau zugeteilt, wo er bis 1939 stationiert blieb.
Am 24. August 1939, nach Abschluss des deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrages, bat Herwarth um seinen Abschied aus dem AA und die Einberufung zur Wehrmacht und soll dem Botschafter Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg erklärt haben:
>>Herr Botschafter, ich glaube meine Zeit ist abgelaufen. Ich will nicht länger im Auswärtigen Dienst bleiben und so schnell wie möglich Soldat werden.<<
Wie ist dieser beispiellose Entschluss zu erklären? Folgt man der Darstellung von Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld so ist dieser Abschied gar nicht zu erklären, denn Herwarth von Bittenfeld war lt. Wikipedia Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld ein wichtiger, wenn nicht einer der wichtigsten Informanten der Alliierten im AA. Die Darstellung von Herwarth von Bittenfeld auf Wikipedia ist m.E. korrektur- bzw. ergänzungsbedürftig.
Lt. Herwarth von Bittenfeld ist der Hintergrund seiner Entscheidung folgender: Nach dem >>Reichsbürgergesetz<< vom 15.09.1935 galt er wegen seiner jüdischen Großmutter – Julia von Herwarth geb. Haber – als >>Mischling 2. Grades<<. Im Jahr 1939 sei er der >>letzte Nichtarier im auswärtigen Dienst<< gewesen.
Trotz seiner >>nichtarischen<< Abstammung wurde Herwarth von Bittenfeld im Jahr 1940 Leutnant und stieg noch zum Rittmeister der Reserve beim Generalstab des Heeres auf. Herwarth von Bittenfeld: >>Ich wurde zwar Offizier. Aber mit dem Vorbehalt, dass über mein endgültiges Schicksal nach dem Krieg entschieden würde.<<
Unerwähnt ließ Herwarth von Bittenfeld, dass er mit Wirkung vom 25. November 1939 zum Gesandtschaftsrat ernannt wurde, also Beamter des Auswärtigen Dienstes geblieben ist und Herwarth von Bittenfeld 1940 noch über einen Diplomatenpass verfügte.
Über den Gesandtschaftsrat Herwarth von Bittenfeld berichtete AA-Staatssekretär Steengracht von Moyland, dass dieser, obwohl >>Mischling Zweiten Grades<< mit Genehmigung Hitlers >>im Auswärtigen Amt weiter beschäftigt und unter Zustimmung des Führers vom 17. Januar 1938 zum Legationssekretär ernannt<< worden sei.
>>Seit Kriegsbeginn befindet Herwarth von Bittenfeld sich bei der Wehrmacht. Er hat sich dort besonders ausgezeichnet, frühzeitig des EK I. bekommen und ist inzwischen vom Feldwebel zum Hauptmann aufgerückt. Der Führer hat seinerzeit erklärt, dass die Deutschblütigkeitserklärung von Herwarth von Bittenfeld, um die die Wehrmacht eingekommen war, zurückgestellt werden solle bis nach Kriegsende, woraufhin der Führer dann je nach seiner Bewährung einen Entscheid reffen wolle. Grund zu der positiven Einstellung des Führers ist, daß Herwarth von Bittenfeld sich seinerzeit Verdienste um die Schwarze Reichswehr erworben und im Kapp-Putsch gegen die Kommunisten sich hervorragend bewährt hat. Nach seinen Verdiensten ist anzunehmen, daß der Führer nach Kriegsende seine Deutschblütigkeitserklärung endgültig genehmigen wird.<< (Staatssekretär Steengracht von Moyland).
Aus einer mündlichen Überlieferung ergibt sich, dass Herwarth von Bittenfeld auf Fürsprache des Chefs der Präsidialkanzlei Hitlers, Staatssekretär Otto_Meissner, von Hitler vorläufig zum >>Ehrenarier<< ernannt worden sei. In seinen Erinnerungen bestätigt Herwarth von Bittenfeld, dass Staatssekretär Meissner ihn 1940 >>mit väterlicher Freundlichkeit empfangen<< habe.
Nach dem zweiten Weltkrieg begann für Herwarth von Bittenfeld eine steile Karriere im Bonner Auswärtigen Amt. Seine eidesstattlichen Versicherungen und Empfehlungen ehemaliger Kollegen wogen schwer. Dank seiner jüdischen Großmutter hatte er kein NSDAP-Parteimitglied werden können., was ihm nun zum Vorteil gereichte.
Herwarth von Bittenfeld stellte sich nach 1945 erfolgreich als NS-Verfolgter und Widerstandskämpfer dar.
Die jüdische Großmutter, die ihm einst so viel Verdruss bereitet hatte, wurde zur >>Gnade der jüdischen Großmutter<<
Quelle: Hans-Jürgen Döscher, Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld, in: Seilschaften, Die verdrängte Vergangenheit des Auswärtigen Amts, Propyläen, Berlin 2005, S. 53, 80f., 93, 102, 124-130, 164, 238, 265, 312
Was geschieht, wenn die Identität auf einer erschütternden Unwahrheit beruht? Ein Leben stürzt ein, jede Gewissheit wird brüchig, und die Angst hört vielleicht nie auf.
Als ebenso wortgewaltiger wie aggressiver Autor war der angeblich jüdische Publizist Fabian Wolff an vielen Debatten in der jüdischen Gemeinschaft beteiligt. Nun stellt sich heraus: Seine Jüdischkeit war komplett ausgedacht
Falscher Jude: Ein identitätspolitischer Täuscher
Der Autor Fabian Wolff galt als jüdische Stimme der Israelkritik. Nun ist klar: Er ist gar kein Jude. Sein Fall steht auch für das Versagen des linksliberalen Feuilletons.
Faktencheck zur Causa Fabian Wolff »Zeit Online« findet keine »Informationen, die auf einer Lüge basieren«
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Der Fall Fabian Wolff: In Deutschland liebt man es, Israel zu hassen
Ein Feuilletonist hat sich eine jüdische Identität gegeben, um Stimmung gegen den Staat der Juden zu machen. Doch jetzt zeigt sich: Seine Auftraggeber hätten gewarnt sein können.
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Einer der härtesten Trauerfälle meines Lebens“: Fabian Wolff verteidigt sich gegen neue Vorwürfe
In der „FAZ“ werden neue Anschuldigungen gegenüber dem Autor erhoben, dessen jüdische Identität sich als falsch herausgestellt hatte. Im Gespräch beklagt er das mangelnde Interesse an seiner Meinung.
Wittenberger Judensau bei der UN-Berichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit angekommen.
DasBundesverfassungsgericht teilt Prof. Kirchberg unter dem 02.06.2023 mit, „dass sich das Verfahren in Bearbeitung befindet, allerdings derzeit nicht absehbar ist, wann genau mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“ Vorschau (öffnet in neuem Tab)
Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit
Der Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein vom UN-Menschenrechtsrat ernannter unabhängiger Experte. Der Mandatsträger wurde aufgefordert, bestehende und sich abzeichnende Hindernisse für die Wahrnehmung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit zu ermitteln und Empfehlungen für Mittel und Wege zur Überwindung dieser Hindernisse vorzulegen.
Über das Mandat
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ernannte auf der Grundlage der Resolution 1986/20 einen “Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz”. Im Jahr 2000 beschloss die Menschenrechtskommission, den Titel des Mandats in “Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit” zu ändern, was in der Folge durch den ECOSOC-Beschluss 2000/261 gebilligt und durch die Resolution 55/97 der Generalversammlung begrüßt wurde. Am 31. März 2022 verabschiedete der Menschenrechtsrat die Resolution A/HRC/RES/49/5, die eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters um weitere drei Jahre vorsieht.
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ernannte auf der Grundlage der Resolution 1986/20 einen “Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz”. Im Jahr 2000 beschloss die Menschenrechtskommission, den Titel des Mandats in “Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit” zu ändern, was in der Folge durch den ECOSOC-Beschluss 2000/261 gebilligt und durch die Resolution 55/97 der Generalversammlung begrüßt wurde.
Prof. Heiner Bielefeldt von August 2010 – Oktober 2016 Sonderberichterstatter für Glaubens- und Religionsfreiheit über das Mandat „Erklärung zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung“:
Derzeitige Mandatsinhaberin
Frau Nazila Ghanea
Am 1. August 2022 hat Frau Nazila Ghanea ihr Mandat als Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit angetreten. Sie ist Professorin für internationales Menschenrechtsrecht und Direktorin des MSc in internationalem Menschenrechtsrecht an der Universität von Oxford. Ihre akademische Arbeit steht häufig in Verbindung mit der multilateralen Praxis des internationalen Menschenrechts. Sie hat aktiv zu Netzwerken beigetragen, die sich mit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und ihrer Beziehung zu anderen Menschenrechten befassen, und sie hat Staaten und andere Akteure beraten. Sie hat im Bereich des internationalen Menschenrechtsrechts geforscht und veröffentlicht und war als Beraterin für zahlreiche Agenturen tätig.
Aufruf zur Einreichung von Beiträgen: Förderung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit auf nationaler und lokaler Ebene – GA-Bericht des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit
Herausgegeben von
Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Abgabetermin
Juni 2023
Hintergrund
Seit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Internationalen Menschenrechtskonvention wurde das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen weiter entwickelt. Es wurde auch durch “soft law” und internationale Menschenrechtsmechanismen geklärt und angewendet. Dies hat zu einem vertieften Verständnis des Rechts, seines Inhalts und seiner Konturen sowie der den Staaten auferlegten Verpflichtungen beigetragen.
Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung aus dem Jahr 1981 wiederum führte 1986 zur Einrichtung des derzeitigen Mandats der Sonderverfahren, wobei die Mandatspraxis in einer öffentlich zugänglichen Zusammenfassung festgehalten wurde…
Die Eingaben werden in Verbindung mit der Sekundärforschung verwendet, um die Struktur und den Inhalt des thematischen Berichts zu bestimmen. Es ist wichtig zu beachten, dass auf die Beiträge verwiesen werden kann, dass sie zitiert und/oder mit dem Bericht und auf der OHCHR-Website veröffentlicht werden können und somit öffentlich zugänglich werden, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht erwünscht ist.
Nächste Schritte
Der Sonderberichterstatter bittet darum, dass alle Beiträge vorzugsweise auf Englisch oder alternativ auf Französisch oder Spanisch verfasst werden. Die Beiträge sollten maximal 2.500 Wörter umfassen und bis Freitag, den 2. Juni 2023, per E-Mail an hrc-sr-freedomofreligion@un.org eingereicht werden.
E-Mail Adresse:
hrc-sr-freedomofreligion@un.org
Betreff der E-Mail:
Input für den GA-Bericht – SRFORB
Wort-Limit:
2.500 Wörter
Dateiformate:
Word, PDF
Akzeptierte Sprachen:
Englisch (vorzugsweise), oder Spanisch oder Französisch
__________________________________________
Dear Mr. Deuling,
Thank you for your message, and we would hereby like to confirm receipt of your contribution.
Ms. Nazila Ghanea
Special Rapporteur on freedom of religion or belief
c/o Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations at Geneva
8-14 avenue de la Paix
CH-1211 Geneva 10
Switzerland
Dear Ms. Ghanea, Referring to Call for inputs: Promotion of the right to freedom of thought, conscience, religion, or belief at the national and local level – GA report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief
The city of Wittenberg features a “Judensau” (Jew-sow) from 1305, on the façade of the Town Church, World Heritage site since 1996 , the church where Martin Luther preached. It portrays a rabbi who looks under the sow’s tail, and other Jews drinking from its teats. An inscription reads “Rabini Shem hamphoras,” gibberish which presumably bastardises “shem ha-meforasch” (The fully pronounced Name [of God]). The sculpture is one of many still remaining in Germany:
In “Vom Schem Hamphoras” (1543), Luther comments on the Judensau sculpture at Wittenberg, echoing the antisemitism of the image and locating the Talmud in the sow’s bowels:
“Here on our church in Wittenberg a sow is sculptured in stone. Young pigs and Jews lie suckling under her. Behind the sow a rabbi is bent over the sow, lifting up her right leg, holding her tail high and looking intensely under her tail and into her Talmud, as though he were reading something acute or extraordinary, which is certainly where they get their Shemhamphoras.”
The sculpture continues to cause offence and defame Jewish people and their faith. It should be removed to another location and not publicly displayed on the external wall of the church, and properly housed and explained elsewhere. Otherwise Jewish people continue to experience the anti-semitic power of such an abusive image, and their worst misgiving about the nature of the Christian faith are confirmed. If the Church is truly repentant over such images, it should take steps to remove them from such prominent display.
Not only is the sculpture an insult to Jewish people, but it offends common decency by its lewd portrayal of Jews suckling a pig and putting a hand up its rump. It is also an affront to a place of Christian worship which should be decorated with dignity and decorum, not obscenity and shocking anti-semitic images.
The Wittenberg “Judensau” continues to offend as a powerful and vivid portrayal of hate speech and antisemitism. The attempt to address this by placing an explanation and commemorative plaque beneath the sculpture in 1988, by sculptor Wieland Schmiedel, is totally insufficient. The explanation states:
“The true name of God, the maligned Schem Ha Mphoras which Jews regarded as almost unutterably holy, long before Christianity, died with six million Jews, under the sign of the Cross.”
Additionally a cedar from Israel made in GDR was planted
In 2017, the 500th anniversary of Luther’s launching of the Protestant Reformation, some religious groups and individuals began to demonstrate against the „Judensau“-Relief
„What does this church want to be – a Gospel church or a JEW-sow church“ asks protester, Town Church St. Mary, 7 November 2017
„ After words of repentance, action must finally follow: removal of the Jew- sow“
Stille Mahnwachen – Silent Vigils
„Alliance for the removal oft the Jew sow in the Reformation year 2017“
Evangelical Sisterhood Darmstadt – Market Place Wittenberg 2017
“The dignity of Jewish people is inviolable”
“Alliance for the removal of the Jew sow in the Reformation year 2017”
Market Place Wittenberg – 7 May 2018
Dr Richard Harvey, UK, launched a world-wide signed petition in July 2016
Chapter II: How the Town Church St. Mary became world heritage status without mentioning the „Judensau”-Relief
How is it possible, that in February 1996, an ICOMOS expert mission – doing “field research” – did not notice neither the “Judensau”-Relief nor the memorial below plus point of information plus cedar?!
According to Operational Guidelines a map was drawn in 1995
In this map there is evidence of a lot of trees, but not of the cedar and the ground-memorial of 1988.
Why?
One explanation might be: To show the anti-semitisme of Martin Luther could have been a hindrance to reach the status of a world heritage site:
0n a drawing from 2015/2016, which is now coloured, all trees were removed and consequently there is no hint to the cedar from Israel – ironically speaking
The Decision
The LutherMemorials in Eisleben and Wittenberg
783 Germany C (iv) (vi)
The Committee decided to inscribe the nominated property on the basis of criteria (iv) and (vi), considering that it is of outstanding universal value bearing unique testimony to the Protestant Reformation, which was one of the most significant events in the religious and political history of the world and constitutes outstanding examples of 19th century historicism.
The Committee congratulated the German authorities nomination and considered that its symbolic value justifies inscription under cultural criterion (vi) on this clearly
Sprecher des Welterbekomitees und Leiter der deutschen Delegation:Botschafter Dr.Horst Winkelmann
I.1 The twentieth ordinary session of the World Heritage Committee was held in Merida, Mexico, from 2 to 7 December 1996. It was attended by the following twenty members of the Committee: Australia, Benin, Brazil, Canada, China, Cuba, Cyprus, Ecuador, France, Germany, Italy, Japan, Lebanon, Malta, Mexico, Morocco, Niger, Philippines, Spain and the United States of America.
Teilnehmer der deutschen Delegation:
GERMANY/ALLEMAGNE
Ambassador Dr Horst Winkelmann
Federal Foreign Office
Postfach 1148
D-53001 BONN
Mr Thilo KOEHLER
Federal Foreign Office
Postfach 1148
D-53001 BONN
Dr Hans CASPARY
Conservator of Historic Monuments
Landesamt fur Denkmalpflege Rheinland-Pfalz
Gottelmannstrasse 17
D-55130 MAINZ
Prof.Dr Harald PLACHTER
University of Marburg
Faculty of Biology
Department for Nature Conservation
D-35032 MARBURG
Dr Annemarie GEIGER
Director of Cultural Affairs
City of Hildesheim
Markt 1
31134 HILDESHEIM
Ein Nachtrag auf den es bisher keine Antworten gab
Von: Wolfgang H.Deuling [mailto:w.deuling@t-online.de] Gesendet: Sonntag, 4. Juni 2023 08:41 An: ‘lattki@deutscher-koordinierungsrat.de’ Betreff: WG: Stellungnahme von ICOMOS national Wichtigkeit: Hoch
Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit DEUTSCHER KOORDINIERUNGSRAT e.V.
Herrn
Dr. Torsten Lattki Otto-Weiß-Straße 2 D-61231 Bad Nauheim
Sehr geehrter Herr Dr. Lattki,
für Ihre kommende Studientagung Eingebaute Judenfeindschaft am 16. und 17. Juni 2023 in Bonn übersende ich nachstehende E-Mail von mir an Frau Staatsministerin Claudia Roth zu Ihrer Information.
Auf die Anlagen weise ich besonders hin, weil der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, den Entzug des Welterbestatus für die Stadtkirche St. Marien in Wittenberg angedroht hat, sollte das Judensau-Relief nicht entfernt werden.
Mit freundlichem Gruß aus Bonn
Wolfgang H. Deuling
———————————–
Von: Wolfgang H.Deuling [mailto:w.deuling@t-online.de] Gesendet: Donnerstag, 1. Juni 2023 16:00 An: ‘poststelle@bkm.bund.de’ Cc: ‘icomos@icomos.de’; ‘BAKlein@bmi.bund.de’; ‘Gabriele.Czornohuz@bmi.bund.de’; ‘rae@deubnerkirchberg.de’ Betreff: Stellungnahme von ICOMOS national Wichtigkeit: Hoch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Claudia Roth, MdB
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Frau Roth,
ich schreibe Sie erneut an mit Hinweis auf die heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“( MZ) veröffentlichte Stellungnahme von ICOMOS national, das Sie auf ihrer Website als Referenz aufführt. In der Stellungnahme heißt es u.a.
„Weil die Luthergedenkstätten seinerzeit mit Existenz des Reliefs und im Wissen darum eingetragen wurden und das Kulturgut gegenüber der Eintragung nicht verändert wurde, gehen Sachverständige nicht von einer Aberkennung aus.“
Ich muss mich bemühen angesichts dieser Feststellung Contenance zu bewahren. Wenn Sie sich die Dokumentation (Anlage) von mir in englischer Sprache anschauen, werden Sie feststellen, dass sowohl der Antragsteller – Bundesrepublik Deutschland – wie auch die Evaluierungsorganisation ICOMOS international das Judensau-Relief an der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg an keiner einzigen Stelle erwähnen.
Besonders erschwerend kommt hinzu, dass ICOMOS bewusst und mit Absicht das Relief verschweigt, wie Sie der Dokumentation entnehmen können.
Das Welterbekomitee in Merida/Mexiko, 2. – 7. Dezember 1996, hatte keine Informationen über die Existenz eines solches Reliefs und ist somit getäuscht worden.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Liest man die Dokumente zum Zeitpunkt der Einweihung des Bodendenkmals 1988 dann wird deutlich, welche enorme gesellschaftspolitische Diskussion es in den 1980er Jahren in der Wittenberger Stadtgesellschaft und darüber hinaus zum Judensau-Relief gegeben hat.
Vor diesem Hintergrund ist nicht mehr nachvollziehbar, warum alle Spuren und Hinweise in der Nominierung und in der Evaluierung sowohl auf das Bodendenkmal, die Zeder, wie auch auf das Relief verwischt wurden; es sei denn, die Antragsteller und die Evaluierer haben befürchtet, dass die Erwähnung den Titel des Weltkulturerbes kosten würde – auch mit Blick auf Luthers Antisemitismus, der dem Welterbekomitee nicht zu vermitteln gewesen wäre.
Von Teilnehmern der eindrucksvollen Gedenk- und Einweihungsfeiern am 09. und 11. November 1988 wird berichtet, dass die ganze Aktion auch als Teil der kulturell-politischen Revolution in der (noch) existierenden DDR verstanden wurde. Seltsamerweise wird in den Dokumenten der Stätte der Mahnung nicht erwähnt, dass auch ein Chor von Jugendlichen aus Tel Aviv/Israel einen stark beachteten Auftritt hatte.
Die Initiative für das von Wieland Schmiedel entworfene Mahnmal ging vom Wittenberger Theologen Friedrich Schorlemmer und der Publizistin Lea Rosh aus. Bei seiner Einweihung sangen Schüler aus Tel Aviv; zudem wurde die Zeder gepflanzt. (Quelle: Neues Deutschland, 24.05.2017)
„Die Beamten der Unesco in Paris zeigten sich tief beeindruckt, als sie sich 1995 – kurz nach dem Fall der Mauer – erstmals mit der kleinen Stadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt befassten. Die Kirche, in der einst der Kirchenrebell Martin Luther predigte, mitten in der Altstadt, zeichne sich durch “hochgotische Holzskulpturen” aus, die “aus der Werkstatt des berühmten Naumburger Meisters” stammten. So notierten es die Unesco-Beamten. Es ist eine detailreiche, eine fast schwärmerische Beschreibung. Der Hauptaltar: “ein Werk Lucas Cranach des Älteren und des Jüngeren, die Ikonografie stark beeinflusst durch Luther und Melanchthon”. Nur ein Detail fehlt in der ausführlichen Beschreibung. Und das ist auffällig.“
„Zu der judenfeindlichen Schmähplastik, die an der Außenwand der Kirche prangt und ein Schwein darstellt, an dessen Zitzen und After sich Rabbiner zu schaffen machen (“Judensau”), sogar überschrieben mit dem Titel einer antijudaistischen Schmähschrift Luthers, fällt kein Wort. Interne Unterlagen aus den 1990er-Jahren, die die Süddeutsche Zeitung einsehen konnte, zeigen, dass die Bundesregierung, die sich damals um die Aufnahme Wittenbergs und Eislebens in die Liste des Weltkulturerbes bewarb, die Problematik rund um diese “Judensau” aussparte. Dabei war das Thema damals bereits ein Politikum. 1988 hatte die Kirche versucht, sich mit einer Erklärtafel von der antisemitischen Aussage zu distanzieren.“
„Der Status als Weltkulturerbe könnte wackeln, wenn ein Staat diese Frage offiziell an die Unesco heranträgt. Darauf weist der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hin, Felix Klein. Er verweist auf einen Präzedenzfall aus jüngerer Zeit: Schon 2019 hatte die Unesco ein Kulturerbe wieder von seiner Liste gestrichen, weil man dort einen Verstoß gegen die Unesco-Prinzipien der Toleranz sah. Es ging um den Straßenkarneval im belgischen Aalst, ein “immaterielles” Kulturerbe. Zu diesem Karnevalsumzug gehören traditionell auch Puppen, die Juden darstellen sollen – mit Hakennasen, Schläfenlocken und langen Zähnen. Die Aalster hatten sich trotz Kritik geweigert, an dieser Tradition etwas zu ändern. So hatte sich die Unesco geweigert, dazu länger ihren Segen zu geben.“
„Die Entscheidung liegt am Ende aber allein bei der Gemeinde der Wittenberger Stadtkirche. Und weil diese bislang daran festhält, die “Judensau” lediglich mit einer weiteren, neuen Erklärtafel zu versehen, droht nun der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung. “Sollte die Kirchengemeinde in Wittenberg nicht reagieren, werde ich mich an Außenministerin Baerbock wenden”, sagt Klein der SZ. “Die deutsche Botschaft bei der Unesco in Paris sollte dann angewiesen werden, die Entlistung aus dem Weltkulturerbe zu beantragen.” Das würde dann nicht nur diese Kirche, sondern alle Luther-bezogenen Orte in Wittenberg und Eisleben betreffen, die gemeinsam ein Weltkulturerbe bilden.“
„Der Schriftverkehr mit der Unesco, die schließlich im Dezember 1996 die ersehnte Ehrung bewilligte, umfasst an die 200 Seiten und liegt heute im Archiv des Auswärtigen Amtes. Und wenn damals die Unesco-Verantwortlichen gar nicht bewusst über diese antisemitische Skulptur und die Frage, ob diese einem Weltkulturerbe entgegenstehe, entschieden haben: Was heißt das dann heute? Die Schmähung anderer Religionen widerspricht Unesco-Prinzipien – das ist 1995 festgeschrieben worden.“
(Rechtliches vom Fachanwalt: “Sie dürfen so viel zitieren, wie Sie benötigen, um sich Dritten gegenüber sinnvoll mit dem Text zu beschäftigen.“)
In dem Leitfaden, mit einem Vorwort der UNESCO-Generaldirektorin, Frau Audrey Azoulay, heißt es u.a.:
„Entmenschlichung“
„Seit frühester Zeit hat man Jüdinnen und Juden in herabwürdigende Weise mit Nutzvieh und Wildtieren verglichen. So finden sich in einigen historisch einflussreichen Texten Vergleiche mit Schweinen, Ziegen, Kühen und Affen. Während des Mittelalters hat man Jüdinnen und Juden in Europa oft mit Schweinen verglichen bzw. ihnen ein inniges Verhältnis mit Schweinen unterstellt. Der Begriff der „Judensau“, der sich auf intimen Kontakt zwischen jüdischen Menschen und Säuen bezieht, tauchte erstmals im Deutschland des 13. Jahrhunderts auf und war über mehrere Jahrhunderte hinweg in ganz Europa verbreitet. Schlangen, Ratten und Kraken sind auch heute noch benutzte Variationen dieses Themas.“
Wie erklärt die UNESCO den Inhalt der UNESCO-Schrift „ Mit Bildungsarbeit gegen Antisemitismus“ mit der Tatsache, dass die UNESCO 1996 ein Gebäude, an dem eine Judensau-Skulptur hängt, zum Weltkulturerbe erklärt hat?!
In meinem Beitrag auf Archivalia https://archivalia.hypotheses.org/151810
kann man nachlesen, dass bei der Antragstellung im Jahr 1995 und bei der Evaluierung 1996 durch ICOMOS bewusst getäuscht und manipuliert wurde. Die Erwähnung des „Judensau“-Reliefs hätte die Aufwertung der Stadtkirche St. Marien als Weltkulturerbe gefährdet – so die Befürchtung der Antragssteller. ICOMOS hat auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) in der MZ vom 03.05.23 eine “Einschätzung für die kommenden Tage” angekündigt.
In diesem Verfahren gegen das Urteil des BGH vom 14.06.2022 – VI ZR 21/20 – und gegen Urteile der Vorinstanzen wegen Entfernung der „Wittenberger Judensau“ hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg unter dem 22. Mai 2023 mit Bezug auf die Verfassungsbeschwerde vom 25.07.2022 und eine Eingabe vom 29.11.2022 eine weitere Eingabe an das Bundesverfassungsgericht eingereicht.
In dieser Eingabe vom 22. Mai 2023 wird u.a. Bezug genommen auf die Interview-Äußerung des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung Felix Klein in der Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Mai 2023, der Stadtkirche in Wittenberg den Welterbestatus wegen der „Judensau-Plastik“ abzuerkennen.
Über das Fremde und Andersartige. Ein kulturpolitischer Einspruch von einem nichtdeutschen Normie.
Was ist ein “Normie”? Ein Normie ist ein normaler Mensch.
„Keine drei Sätze brauche ich mit einer Person zu wechseln, um sie in die Kategorie „sympathisch“ oder „unsympathisch“ einzuordnen. Bei mir reicht dabei nur, meine Hand auszustrecken und mich vorzustellen: „Hi. Ich bin Shoko“. Wenn darauf eine Antwort kommt wie „Freut mich, ich bin Johannes“, ist mir die Person direkt sympathisch. Die Sympathie kann dann natürlich im Laufe des Gesprächs noch mal talabwärts stürzen, aber der gute erste Eindruck ist schon mal gesichert.
Nur leider ist das obige Beispiel eher ein Ausnahmefall. Denn in der Regel kommt ein „Schoko? Wie Schokolade?“, sowie darauf folgende Fragen, meistens auch in der exakten Reihenfolge: „Ist das ein Spitzname?“ „Wie wird das geschrieben?“ „Wo kommt der Name her?“ „Was bedeutet das?
Mit acht Jahren, mangelhaften Deutschkenntnissen und eingeschüchtert von weißen Kartoffeln sowie der Annahme, ich soll immer „lieb und freundlich sein“, beantwortete ich diese Fragen brav. Zwanzig Jahre später, ohne dass sich je an den Fragen etwas geändert hat, bin ich nicht mehr so serviceorientiert. Auf die Frage nach der kakaohaltigen Süßspeise folgt ein simples „Nein“, egal, wie oft die Frage wiederholt wird. Denn mein Name hat nichts mit irgendwelchen Lebensmitteln zu tun, und diesbezügliche Witze waren schon damals null witzig.
Meine strikte Haltung, die Fragen nicht beantworten zu wollen, stößt bei vielen auf Irritation. Oft folgt ein beleidigtes „War ja nicht böse gemeint“. Das mag sein. Besonders taktvoll war die Frage trotzdem nicht. Denn mal im Ernst: Warum denken Menschen nicht einen Moment nach, bevor sie eine solche Frage stellen? Und selbst wenn ihnen die Frage rausrutscht und mein erstes „Nein“ folgt, warum bohren sie dann hartnäckig weiter nach? Warum fragen sie nicht auch Luisa oder Simon, was ihr Name bedeutet, woher er kommt, wer ihnen den Namen gegeben hat und ob sich die Eltern dabei einig waren?
Mit diesem nervenaufreibenden Alltag bin ich nicht allein. Diverse Menschen beklagen, dass sie stets dieselben Fragen gestellt bekommen, als seien sie eine Auskunftshotline für Normies: Menschen, die Ramadan feiern. Menschen, die im Rollstuhl sitzen. Queere Menschen. Menschen mit Migrationsvorder- und hintergrund. Menschen, die irgendwie anders sind als eine 0815-Luisa eben.
Die einzigen Personengruppen, denen ich die Fragen zu meinem Namen noch geduldig und freundlich erkläre, sind alte Menschen ohne Handy. Denn auch wenn mich die Fragen grundsätzlich stören und andere Fragen zu meiner Person zu sehr viel spannenderen Konversationen führen würden, kann ich nachvollziehen, wenn Leute schier neugierig sind. Doch mein Service hört bei Smartphonebesitzer:innen auf.
Mit acht Jahren, mangelhaften Deutschkenntnissen und eingeschüchtert von weißen Kartoffeln sowie der Annahme, ich soll immer „lieb und freundlich sein“, beantwortete ich diese Fragen brav. Zwanzig Jahre später, ohne dass sich je an den Fragen etwas geändert hat, bin ich nicht mehr so serviceorientiert. Auf die Frage nach der kakaohaltigen Süßspeise folgt ein simples „Nein“, egal, wie oft die Frage wiederholt wird. Denn mein Name hat nichts mit irgendwelchen Lebensmitteln zu tun, und diesbezügliche Witze waren schon damals null witzig.
Meine strikte Haltung, die Fragen nicht beantworten zu wollen, stößt bei vielen auf Irritation. Oft folgt ein beleidigtes „War ja nicht böse gemeint“. Das mag sein. Besonders taktvoll war die Frage trotzdem nicht. Denn mal im Ernst: Warum denken Menschen nicht einen Moment nach, bevor sie eine solche Frage stellen? Und selbst wenn ihnen die Frage rausrutscht und mein erstes „Nein“ folgt, warum bohren sie dann hartnäckig weiter nach? Warum fragen sie nicht auch Luisa oder Simon, was ihr Name bedeutet, woher er kommt, wer ihnen den Namen gegeben hat und ob sich die Eltern dabei einig waren?
Mit diesem nervenaufreibenden Alltag bin ich nicht allein. Diverse Menschen beklagen, dass sie stets dieselben Fragen gestellt bekommen, als seien sie eine Auskunftshotline für Normies: Menschen, die Ramadan feiern. Menschen, die im Rollstuhl sitzen. Queere Menschen. Menschen mit Migrationsvorder- und hintergrund. Menschen, die irgendwie anders sind als eine 0815-Luisa eben.
Die einzigen Personengruppen, denen ich die Fragen zu meinem Namen noch geduldig und freundlich erkläre, sind alte Menschen ohne Handy. Denn auch wenn mich die Fragen grundsätzlich stören und andere Fragen zu meiner Person zu sehr viel spannenderen Konversationen führen würden, kann ich nachvollziehen, wenn Leute schier neugierig sind. Doch mein Service hört bei Smartphonebesitzer:innen auf.
Wer Zugang zum allwissenden Netz hat, soll bitte selbst recherchieren. In meinem konkreten Fall einfach mal „Schoko“ und „Vorname“ in Google eingeben und gucken, was die Suchmaschine so ausspuckt. Wer neugierig genug ist, wird schon irgendwann fündig werden. Wenn nicht, hielt sich die Neugier eben in Grenzen. Dann muss meine Laune aber auch nicht dafür herhalten.
Von Freund:innen erwarte ich dabei übrigens nur eines: Verständnis. Denn fast täglich, bei nahezu jeder fremden Person kommen diese Fragen in Dauerschleife. Ich weiß, wovon ich rede. Und es nervt einfach nur. Deshalb ist es nicht meine Schuld, wenn ich auf einer Party bin und die Stimmung kippt, weil ich mich weigere, eine Antwort darauf zu geben. Stattdessen trägt die Verantwortung allein die Person, die diese intimen Fragen stellt – und auf einer Antwort besteht.
Und wenn sie noch so freundlich gestellt wurde: Wieso sollte ich, angefangen mit der Herkunft meines Namens, auch meinen Geburtsort, die Wohnorte meiner Verwandtschaft, den Begegnungsort meiner Eltern, meine Sprach- und Schreibkenntnisse und sonstige Details über mein Privatleben auf dem Silbertablett servieren? Vor allem wenn ich von meinem Gegenüber höchstens den Namen, und manchmal selbst das nicht weiß?
Wenn völlig fremde Menschen meine Herkunft und meinen Familienstammbaum erfragen, ist das für mich keine Neugier mehr, sondern schlicht übergriffig. Und ich weiß, ich bin damit nicht allein. Wir sind euch keine Antworten schuldig.“
„Fremd ist nur, was als solches erlebt wird. Nichts ist aus sich heraus und notwendig fremd. Das fremde Terrain erscheint im Erleben einfach vorhanden, tatsächlich ist es subjektiv gesetzt und Ergebnis willkürlicher Ordnungskriterien im Gefolge persönlicher Motive und gesellschaftlicher Konventionen.“– Fremde, Fremdsein – von der Normalität eines scheinbaren Problemzustandes
v.l.n.r.: Wolfgang H. Deuling; Mohamed Safwat El-Sherif (Innenminister); Botschafter aus Uganda; Dr. Boutros Boutros-Ghali (Außenminister); Chefredakteur Al-Ahram; Kairo 1987 – Haus der Arabischen Liga
Sehr geehrte Frau Shoko Bethke: Kurz gesagt: Sie nerven!!! Seit Jahrtausenden werden Menschen, die eine andere Sprache oder einen anderen Dialekt sprechen, eine andere Kleidung tragen, eine andere Hautfarbe, eine andere Kultur, eine andere Religion, einen anderen Namen haben, gefragt:
„Woher kommst du?“ und „Wie heißt du?“
Beduinen auf dem Sinai haben mich nach Herkunft, Namen, Familie gefragt: Sind das Übergriffige oder Rassisten?!
Die gleichen Fragen habe ich in mindestens 20 anderen nichteuropäischen Ländern gehört.
In Kairo hat man mich “unseren Ägypter“ (siehe Foto) genannt. Ist das beleidigend? Für mich nicht: Fühlte ich mich doch jetzt auch als Nachfahre der Pyramidenbauer.
Das Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Strahlenschutz unterscheidet 6 verschiedene Hauttypen. Hoffentlich fällt das nicht unter das Votum „Rassismus“!
Sitze ich im Zug und höre ich von einem Mitreisenden einen deutschen oder nichtdeutschen Dialekt, dann frage ich aus linguistischer Neugier: „Woher sind Sie oder bist Du?“
In den 1940er Jahren bin ich in den Niederlanden/Friesland als 7-Jähriger auf die Lagere School/Volksschule gegangen und wurde häufig – von Mitschülern, aber auch Erwachsenen (mit antideutschem Unterton) – gefragt:
„Warum heißt du Wolfgang?“ – „Waarom word je Wolfgang genoemd?“
Meine (hier verkürzte) Antwort: „Mijn grootmoeder is een fan van Wolfgang Amadeus Mozart.“ – „Meine Großmutter ist ein Fan von Wolfgang Amadeus Mozart.“
Nachdem der Schulleiter – nach einem halben Jahr Unterricht – dann auch noch feststellte:
„Mevrouw Kootstra, uw kleinzoon Wolfgang spreekt uitzonderlijk goed Nederlands“
„Frau Kootstra, Ihr Enkel Wolfgang spricht außergewöhnlich gut Niederländisch”
war die Sache erledigt und meine Großmutter „Stolz wie Oskar“ (deutsche Redewendung).
Frau Skoko Bethke, Ihre Variante der Identitätspolitik, die Sie schreibend betreiben, ist gesellschaftsspaltend – grotesk angesichts der sozialen Problemlage Armut auf Rekordhoch in diesem Land – und bewirkt das Gegenteil von dem, was Sie möglicherweise bewirken wollen:
„Sein herausragendes Profil gewinnt der Begriff aber in allen Zusammenhängen durch die Akzentsetzung auf kulturelle statt auf ökonomische oder politische Interessen. Daher stellen sich identitätspolitische Konflikte vorranging als Anerkennungs- und nicht als Verteilungskämpfe dar, obwohl diese drei Dimensionen in der Realität häufig verschmelzen. Da Identitäten nicht teilbar (wenn auch kombinierbar) sind, neigt Identitätspolitik in allen Varianten zur Polarisierung und Kompromisslosigkeit.“ (Thomas Meyer)
2 Leserbriefe zu dem Beitrag von Frau Shoko Bethke
„Wenn man einen Namen hat, der in dem Land, in dem man lebt, ungewöhnlich und selten ist, dann sind Nachfragen nur natürlich. In den sieben Jahren, die ich als Deutscher in der Türkei gelebt habe, musste ich meinen deutschen Namen “Volker” immer wieder wiederholen. Niemand konnte ihn sich einprägen oder aussprechen. Da habe ich mir halt den türkischen Vornamen “Volkan” zugelegt. Das war dann viel einfacher. Fragen nach meiner Herkunft waren alltäglich und haben mich nie gestört. Obwohl die Nennung des Landes meist nicht reichte, vielmehr auch nach der Stadt gefragt wurde. Störender fand ich, dass ich immer wieder von Wildfremden gefragt wurde, ob ich verheiratet bin, ob ich Kinder habe, welchen Beruf ich habe und wie viel Geld ich verdiene.“ (Leserzuschrift)
„Also ich reise viel. Beruflich und privat. Unter anderem war ich auch schon in Tokyo, Shanghai, wo die Autorin laut ihrer Biografie Teile ihres Lebens verbracht hat. Dort und in vielen anderen Orten auf dieser Welt wurde ich schon gefragt, wo ich her komme, wenn die Gesprächspartner das nicht schon aufgrund des Kontakts wussten. Und ich beantwortete diese Frage bisher stets gerne, weil ich sie für normal und für ein Zeichen freundliche Neugierde hielt. Aber nach Meinung der Autorin sollte man diese Frage schroff ablehnen und auf google verweisen? Da habe ich wieder was gelernt.“ (Leserzuschrift)
Bücherverbrennung Bonn – Bookburning Bonn. Rückblick auf 10 Jahre Einweihung des „Lese-Males“ auf dem Bonner Marktplatz zur Erinnerung an den 10. Mai 1933.
OB Jürgen Nimptsch (Pult) – Rektor Prof. Fohrmann am 10. Mai 2013 auf dem Bonner Marktplatz
So verbrenne denn, akademische Jugend deutscher Nation, heute zur mitternächtigen Stunde an allen Universitäten des Reichs, – verbrenne, was du gewiß bisher nicht angebetet hast, aber was doch auch dich wie uns alle verführen konnte und bedrohte.
Wo Not an den Mann geht und Gefahr in Verzug ist, muß gehandelt werden ohne allzu großes Bedenken. Fliegt ein Buch heute Nacht zu viel ins Feuer, so schadet das nicht so sehr, wie wenn eines zu wenig in die Flammen flöge.
Was gesund ist, steht schon von allein wieder auf.
Aus dem erlauchten Kreis um Stefan George, vom Dichter Ernst Bertram bekamen wir folgenden Weihespruch mit auf den Weg:
Feier der Jugend
Laßt euch nicht irren: tragt
Nur Reisig für euer Gericht!
Allzu duldend besteht
Jugend nicht vor dem Herrn.
Verwerft, was euch verwirrt,
Verfemt, was euch verführt!
Was reinen Willens nicht wuchs,
In die Flamme mit was euch bedroht!
Aber zu sondern wißt
Den heilig fremderen Keim:
Flamme des Dankes dereinst
Lodert Geschontem hinauf.
Einen weiseren Ratgeber als diesen können wir uns nicht denken. Heilig Fremdes, das uns bereichern kann, das wir uns anzuverwandeln vermögen, soll nicht der Flamme geweiht sein. Irren ist menschlich, aber gemeint haben wir nur das unheilige Fremde, was reinen Willens nicht wuchs. Da nun habt ihr, liebe Kommilitonen, unbekümmert zugegriffen, rasch, nach dem edlen Vorrecht der Jugend.
Wir wollen eine symbolische Handlung begehn. Dies Feuer ist ein Symbol und soll weiter wirken und brennen als eine Aufforderung an alle, ein Gleiches zu tun; fortwirken soll es aus der Studentenschaft in das Bürgertum. Wir schütteln eine Fremdherrschaft ab, wir heben eine Besetzung auf. Von einer Besetzung des deutschen Geistes wollen wir uns befrein. Manche unserer öffentlichen Leihbibliotheken enthielten einen Lesestoff, den meist erst die beiden letzten Jahrzehnte über uns ausgegossen haben und der in Weltanschauung und Sitte so schamlos auflösend und zersetzend war, daß wir uns bei der Durchsicht der Kataloge erschüttert fragten, wo blieben die Behörden, wo blieben die beiden Kirchen, wo blieb die innere Mission?
Zu allermeist ist dies Schrifttum, das wir heute symbolisch vernichten wollen, fremdrassigen und fremdländischen Ursprungs gewesen, – aber vielleicht hat es bei uns mehr als im Ausland selber gewuchert, und es bildete – so gesehn – geradezu eine Fortsetzung des Krieges gegen Deutschland, nur jetzt mit anderen, feineren und verruchteren Mitteln und an noch verwundbareren Stellen. Wie immer, so war auch hier der internationale vaterlandslose Geselle besonders an diesem Krieg gegen Deutschland beteiligt.Es ist, als hätte er sich verschworen gehabt, nichts heilig zu lassen an unseren Gütern, weder Familie noch Heimat noch Vaterland, weder Gott noch Tugend noch Freundschaft noch Liebe, weder Mut noch Ehre noch Wehrhaftigkeit.
All dies wurde in Spott und höhnische Zersetzung gezogen, für animalisch erklärt, als primitiv, als ungeistig, als überholt, spießbürgerlich und veraltet bezeichnet, lächerlich gemacht, hinweg analysiert und in ein Zerrbild zerlöst, um unseres Volkstums letzte Stützen so infam wie planmäßig zu unterwühlen. Mit dem allem mag sich vielleicht die Wissenschaft weiter befassen, um es mit ihren Mitteln endlich zu entwaffnen; dem lebendigen Leben der Nation, der Leihbibliothek, der Bühne, dem Lichtspiel, dem Rundfunk soll es entzogen sein wie Gift.
Aber wir wollen die Vorgänge dieser Nacht noch tiefer fassen. Wir kämen zu billig davon, glaubten wir, mit dieser Verbrennung sei schon alles getan. Wir gehen noch einen Schritt weiter, wir wollen noch tiefer, wir gehen noch zu uns selbst, in uns selbst. Dies Feuer ist ein Symbol und soll auch eine Aufforderung sein an uns selbst, unsere eigenen Herzen zu läutern.
Wir haben das allzumal nötig, alle ohne Ausnahme; richten wir alle auch überuns selbst! Genau so hat es unser oberster Führer bei jenem gewaltigen Appell verlangt am 8. April dieses Jahres von jedem Einzelnen der Hunderttausende seiner SA und SS aus Deutschland und Österreich. Nichts Allzumenschliches soll in uns bleiben, wir werfen es heute mit jenen schlimmen Büchern ins Feuer. Dieser Frühlingssturm der deutschen Bewegung war zu hinreißend schön; er soll nicht durch irgendwelche allzumenschliche Schwächen getrübt oder gefährdet sein.
Die Welt hat schon einmal in unserem Leben den Sturm eines deutschen Aufbruchs gesehn, im August 1914; vergleichbar dem Frühlingssturm von 1933; Fortsetzung überhaupt der eine des andern; vergleichbar beide an unerhörter Wucht und Präzision und Eleganz, vergleichbar beide in der Aneinanderreihung, der stürmischen, von Sieg an Sieg.
Bis dann damals, an der Marne, der unbegreifliche Tag kam, wo dunkler, allzumenschlicher Kleinmut den Aufbruch völlig zunichte gemacht hat [an dem Fluss im Nordosten Frankreichs kam Anfang September 1914 der deutsche Vormarsch auf Paris zum Stehen]. Wir schwören, so soll es nicht wieder werden!
Wir greifen in unsere Herzen, wie wir in unsere Schränke gegriffen haben und werfen in die Flammen das Allzumenschliche: den Kleinmut und auch den Übermut, die Verzagtheit wie auch die Unbescheidenheit, die Unreinheit und die feige Angst, die heimliche Angeberei und das heimliche Hetzen, das Nach-dem-Munde- Reden und die ganze erbärmliche Gesinnungslumperei, die Kriecherei und jegliche Würdelosigkeit überhaupt.
Das alles ist ebensowenig deutsch wie jenes Schrifttum. Wuchert es, so freut sich wiederum nur das internationale vaterlandslose Gelichter. Wir reißen es aus und verbrennen es hier auf dem Markte. „Wie sollen wir dieses Volk sonst schaffen“, hat der Führer an jenem Abend gesagt, „wenn wir nicht selbst in uns all das überwinden, was wir als verderblich ansehn in unserm Volke!“ Dergleichen untergrabe die Disziplin und die Autorität. Aber wir wollen nicht mehr die Untergrabung der Autorität. Auch das war ein fremdrassiges Geschäft, erfunden uns zu vernichten!
Wenn Sie zu mir auch nur das geringste Vertrauen haben, liebe Kommilitonen – und wäre dem nicht so, so stünde ich jetzt wohl nicht hier–, so schenken Sie mir bitte Ihr Vertrauen auch bei diesen Worten! Wir wollen die Bindung und die Reinheit, den Edelmut der Gesinnung, die Unterordnung und Gliederung. So wollen wir es für unsere Herzen und so wollen wir es auch für unser Schrifttum. Es mag meines besonderen Amtes sein, auch hier noch rasch einen Schritt weiter zu gehn, vom Negativen zum Positiven, von der Abwehr zum Angriff, von der Vernichtung zum Aufbau.
Wir wollen ein Schrifttum, dem Familie und Heimat, Volk und Blut, das ganze Dasein der frommen Bindungen wieder heilig ist. Das uns zum sozialen Gefühl und zum Gemeinschaftsleben erzieht, sei es in der Sippe, sei es im Beruf, sei es in der Gefolgschaft oder in Stamm und Nation. Das zum Staat erzieht und zum Führertum und zur Wehrhaftigkeit, ein Schrifttum das also im besten und edelsten Sinne politisch ist.
Der Dichterbegriff muß sich wieder ändern. Wir wollen den Literaten nicht mehr, wir wollen den verantwortlichen, den Dichter. Wir wollen aber auch den Dichter nicht mehr, der sich damit begnügt, in seiner Dachstube still für sich zu träumen und den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen, sondern wir wollen den, der seine Werke mit Forderungen aktiviert, der in die Zeit geht und eingreift, der uns erzieht, der uns richtet, der uns Gesetze gibt, dem Dichten ein Amt ist, der sich zum Boten des Herrn aufwirft, und der das lebendige Gewissen unseres Staates, unserer Nation, unseres Volkes, des deutschen Reiches, unseres neuen heiligen Reiches ist.
So hatten wir früher Walther von der Vogelweide und seine Schüler, so hatten wir später Klopstock und Hölderlin, Schiller und Kleist. Sie waren das lebendige Gewissen der Nation. Gott sei Dank: so haben wir heute Stefan George und Ernst Bertram. Einer oder wenige können dies Ziel nur immer erreichen, aber die andern mögen sich in Graden und Stufen hin zu ihnen ordnen.
Das Heilige wollen wir und das Heroische. Kühnheit wollen wir und Geist, so ist es germanische, so ist es deutsche Art. Wir wollen die kühne fromme und starke Gerechtigkeit. Der Weg ist frei dahin. Die Hindernisse, die ihn versperrten, sind zerschlagen. „Heroisch“, so hieß es bisher, „war kein Artikel für links“, und heilig auch nicht. Aber links ist vorbei und jetzt ist es wiederum ein Artikel, kein „Artikel“ vielmehr, sondern ein Imperativ, ein befehlender Glaube, ein heißes Gebet.
Es wuchs auch schon ein neues Schrifttum heran, man möchte fast sagen: heimlich getragen von der neuen Bewegung. Die letzten Kapitel unserer akademischen Literaturgeschichten, wenn sie kühn und unvorsichtig genug waren, handeln bereits seit drei bis vier Jahren davon. Nicht immer waren die Gelehrten so instinktlos und rückständig wie man meist glaubt.
Es gibt bereits ein Schrifttum, präzis, sachlich und ganz unsentimental, meist im Anschluß an Krieg und Nachkrieg, das sucht bereits nach dem Führer- und Kameradschaftserlebnis. Wenn es vom Kriege handelte, meinte es damit fast mehr den Schauplatz der Kameradschaftlichkeit und die Geburtsstunde der Führernaturen. Dies Schrifttum schuf schon an dem neuen Typ, der auf Willen und Bestimmtheit, auf Haltung und Disziplin, auf Hingabe und Symbol gerichtet ist oder auf Volk und Stamm und die heilige Geschichte unseres zweitausendjährigen Reiches.
Für dies und seinesgleichen treten wir ein. Soviel an uns liegt, machen wir die Bahn ihm frei. Aber auch das sei noch zum Schluß mit voller Schärfe gesagt:
Gesinnung kann nicht das Können ersetzen. Wenn Kunst von Wollen käme, so würde sie – verzeihen Sie – Wulst heißen. Sie ist nicht vom Willen allein abhängig, wie gut der auch sei. Es war gerade die Kunst des uns artfremden Zivilisationsliteraten, mit kaltem Verstand erklügelt und gewollt zu sein. Deutsche Kunst kommt aus irrationaleren Gründen. Kommt aus den Tiefen des Parzifal und des Faust. Und gerade dem, was aus diesen Abgründen und Tiefen sich naht, sollen die Tore aufs neue geöffnet sein.
Aber wir werden unerbittlich die höchsten Maßstäbe anlegen, wie sie George uns anerzog. Wir verbannten den Kitsch und die hohle, verbrauchte, verblasene patriotische Phrase, die mehr schadet als daß sie nützt. Wir wollen nicht, daß das leere Epigonentum nun wieder mit unterschlüpfe, so gut wie es meist auch gemeint ist. Wir rufen nach dem neuen künstlerischen Geist der völkischen Aktivität. Heil denn also dem neuen deutschen Schrifttum!
Heil dem obersten Führer! Heil Deutschland!
Prof. Dr. Hans Naumann: Rede „Kampf wider den deutschen Geist“, gehalten am 10. Mai 1933 auf dem Bonner Marktplatz.
Prof. Dr. Eugen Lüthgen: Rede „Kampf wider den deutschen Geist“, gehalten am 10. Mai 1933 auf dem Bonner Marktplatz:
Groß ist die Zahl der Verführer und Schänder des deutschen Geistes.
Hinein in die Flammen mit dem Gift des Klassenkampfes und des Materialismus, mit den Zeugen der Dekadenz und des moralischen Verfalls; hinein in die Flammen mit dem Werk eines Kautzky und Marx, eines Heinrich Mann, eines Glaeser und Kästner.
Vernichtung dem politischen Verrat, der Gesinnungslumperei, der seelenzerfasernden Analyse des Trieblebens. Statt des Gefühls für Volksgemeinschaft, für idealistische Lebenshaltung, statt der Hingabe an Volk und Staat, statt der Ehrfurcht vor dem Adel der menschlichen Seele zerstörte die Seuche der Zersetzung und Auflösung die Fundamente der deutschen Bildung.
Den Flammen überantwortet auch die Verfälscher unserer Geschichte, die stattEhrfurcht vor den Großen unserer Vergangenheit ihre Herabwürdigung predigten oder in volksfremdem Journalismus demokratisch-jüdische Frechheit bekundeten. Hinein in die Glut mit dem, was artfremden Geistes bei Emil Ludwig, Werner Hegemann, Theodor Wolff, Georg Bernhard und Erich Maria Remarque.
Wer immer aber das kostbarste Gut unseres Volkes, die deutsche Sprache,
dünkelhaft verhunzt, wer in anmaßender Frechheit Wert und Würde des deutschen Volksgeistes antastet, auch der gehört, wie Alfred Kerr, Tucholsky und Ossietzky, mit seinem Werk auf diesen Scheiterhaufen.
Was haben sie alle verbrochen, diese marxistischen, liberalistischen, art- und landfremden Verächter deutschen Wesens? Sie haben im Volk mitten im Herzen des demokratischen Staates, eine Clique geschaffen, einen Interessentenhaufen, eine Machtgruppe, die unter dem Deckmantel der schöpferischen Freiheit der Persönlichkeit eine Diktatur des Geistes und der Kunst errichtete, der sich jeder beugen müsste, der außerhalb der Cliquen und Klassen stand.
Heute nun sind die Grundlagen der deutschen Geisteshaltung erstritten. Deshalb Dank des ganzen Volkes allen denen, die den Ruf „Wider den deutschen Ungeist” erschallen ließen. Dank dem Führer Adolf Hitler, dank der SS. und SA. Dank der deutschen Studentenschaft.
Wie die Flammen emporlodern, um Gift, um Schmutz und Schund und, was ebenso wichtig ist, die in ein schimmerndes Kleid gehüllte Gedanken der heimlichen Zersetzung und Auflösung zu zerfressen, so sollen diese Flammen der Läuterung uns Sinnbild sein, alles Undeutsche bis in die Wurzel hinein zu vernichten.
So werfen wir auch im Geiste hinein in diese Flammen die wurzellosen Machwerke der bildenden Kunst, die Spiegelbilder der Zeit der Korruption und Zersetzung, allen Schmutz und Schund, der dem unkünstlerischsten Grundsatz folgte, den es je in weiter Welt gab, dem Grundsatz der Formzertrümmerung.
So soll laut unser aller Heilruf erschallen: Der deutsche Geist: Sieg-Heil!
Das Denk- und Lese-Mal auf dem Bonner Marktplatz wurde von den Künstlern Dr. Horst Hoheisel und Andreas Knitz zum 80. Jahrestag der Bonner Bücherverbrennung geschaffen und wird inzwischen – weltweit – als Vorzeigemodell einer gelungenen Erinnerungskultur gewürdigt. Seit dem 10. Mai 2013 wird jedes Jahr in einer Zeremonie unterschiedlichster Art der Bücherverbrennung am historischen Ort gedacht.
Wurde der 10. Mai bisher von einem Verein organisiert, so ist seit zwei Jahren die Organisation und Programmplanung des 10. Mai in städtische Hoheit übergegangen https://ga.de/bonn/stadt-bonn/stadt-bonn-uebernimmt-gedenkstaette-fuer-ns-opfer_aid-50250279 mit dem Ergebnis, dass im letzen Jahr, 2022, selbst die Kulturdezernentin, Frau Dr. B. Schneider-Bönninger, keine Einladung erhalten hat und der Veranstaltung nicht beiwohnte.
Bis heute, 24. April 2023, haben die Künstler Dr. Horst Hoheisel und Andreas Knitz, keine Einladung erhalten, was ich beschämend finde. Außerdem gibt es bis heute keine bekannte Planung über den Ablauf des 10. Mai 2023. Selbst VertreterInnen des Bonner Kulturausschuss sind bis dato unwissend.
Bücherverbrennung Bonn – Bookburning Bonn. Rückblick auf 10 Jahre Einweihung des „Lese-Males“ auf dem Bonner Marktplatz zur Erinnerung an den 10. Mai 1933.
„Wenn es gelingt, die Architektur einer Stadt zu verändern, dann verändert man auch die Mentalität und die Identität einer Gesellschaft.“ (Sergei Loznitsa)
Ein brand-aktueller Beitrag zur deutschen und ukrainischen Stadtsemiotik und Erinnerungskultur.
von
Wolfgang H. Deuling
Bild: Eigene Montage Buchcover
Am 13. März 2023 hat Archivalia auf die meisterhafte filmische Dokumentation
des ukrainischen Regisseurs Sergei Loznitsa aufmerksam gemacht. Für Loznitsa ist das Werk“Luftkrieg und Literatur”von W.G. Sebald Feuer vom Himmel die inspirierende Vorlage zu seinem Kinofilm:
„Luftkrieg – Die Naturgeschichte der Zerstörung“. Regie: Sergei Loznitsa. Deutschland, Niederlande, Litauen 2022; 109 Min. Ab 16. 3. im Kino
„Das Inferno kann schrecklich schön aussehen. Ein nächtlicher Luftangriff, gefilmt aus einem der Flugzeuge heraus, das die Bomben abwirft, zeigt die Detonationen als aufblitzende Lichtpunkte – die Vernichtung erscheint als faszinierendes Schauspiel und Feuerwerk. Erst der Wechsel auf den Boden offenbart brennende Häuser und Löschtrupps, die gegen die Flammen kaum eine Chance haben, verstört herumirrende Menschen. Und Tote, aufgereiht auf der Straße liegend.“
„Ob deutsche Flugzeuge ihre Bomben über britischen Städten abwerfen oder alliierte Bomben auf Deutschland niedergehen, ist meist nicht zu erkennen.
Diese Gleichbehandlung provoziert, eine Verharmlosung der deutschen Kriegsschuld aber wird man Loznitsa kaum unterstellen. In früheren Filmen hat er sich schon ausführlich mit den NS-Verbrechen auseinandergesetzt, etwa in “Babi Yar. Kontext” von 2021, der das Massaker an über 30 000 Juden in dem titelgebenden Tal nahe Kiew rekonstruiert. Oder in “Austerlitz”, 2016, über den Massentourismus in den Gedenkstätten Dachau und Sachsenhausen.“
„Lässt sich Krieg im Allgemeinen und der Kampf gegen eine Zivilbevölkerung im Speziellen überhaupt rechtfertigen? Dass Loznitsa den Kampf gegen Nazi-Deutschland als Exempel nimmt und vor allem Deutsche als Opfer zeigt, provoziert und es erschwert auf produktive Weise die Antwort auf diese Frage. In einer Rede zeigt Churchill der deutschen Bevölkerung zynisch einen “einfachen Weg” auf, sich vor britischen Bomben zu schützen: Sie müsse lediglich ihre Städte verlassen und aufs Land gehen – und aus der Ferne zusehen, wie ihre Häuser brennen.“
“Ein anderer Grund, den Film zu machen, war, dass ich diesen neuen Krieg schon erwartet hatte.” Gemeint ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. “Ich konnte das vorhersehen. Auf eine gewisse Art und Weise habe ich den Horror dessen, was gerade geschieht, erwartet.”
„Er will seinen Film aber nicht nur im Kontext des russischen Angriffskrieges verstanden wissen: “Wir wussten schon vorher, dass solche Dinge passieren. Zum Beispiel in Syrien, wo die Städte aus der Luft zerstört wurden, wo die Zivilbevölkerung angegriffen wurde. Das mag noch ein Grund sein, warum ich das Gefühl hatte, dass das Thema relevanter denn je ist.”
Die Idee zu „Luftkrieg – Die Naturgeschichte der Zerstörung“ entstand bereits 2017. „Vier Jahre hat es gedauert, bis wir die Finanzierung zusammenhatten“, sagt er. 2021, unmittelbar vor Ausbruch des Ukrainekriegs, war es so weit. „Dann wurden wir von der Realität eingeholt.“
„Obwohl der Zweite Weltkrieg 80 Jahre zurück liegt, gibt es keinen Lernprozess. Wir werden wieder mit den gleichen Mechanismen konfrontiert.“(Loznitsa)
„Wenn es gelingt, die Architektur einer Stadt zu verändern, dann verändert man auch die Mentalität und die Identität einer Gesellschaft.“(Loznitsa)
„Je länger der Krieg andauert, desto größer wird die Zerstörung ausfallen.“
Nach W.G. Sebald nimmt sich Jörg Friedrich in seinem Buch: Der Brand, Deutschland im Bombenkrieg 1940-1945, München, 3. Auflage 2002, des Themas an und wird von W.G. Sebald und Alexander Kluge, der zum russischen Krieg gegen die Ukraine u.a. äußert – “Ein Dämon, der nicht weichen will” – so gewürdigt:
>>Es erscheint mir bemerkenswert, dass die Zunft der deutschen Historiker zu diesem Thema bisher keine umfassende oder auch nur grundlegende Studie hervorgebracht hat. Einzig der Militärhistoriker Jörg Friedrich hat sich genauer mit der Evolution und den Konsequenzen der Zerstörungsstrategie der Alliierten befasst<<
W.G. Sebald
>>Die Gestalt des Bombenkriegs gegen die deutschen Städte, eine historische Unbekannte, hat Jörg Friedrich in die dichte Sprache der Erzählung gefasst. Geschichte wird zur Geschichte. Ein faszinierender Bericht<<
Alexander Kluge
Quelle: Buchcover Rückseite: Der Brand, München, 2002 – Propyläen Verlag
„Meine Erinnerungen an den Krieg sind so intensiv und so schlagend, dass sie mich jetzt noch prügeln und meine Aufmerksamkeit steigern. Wenn eine Stadt bombardiert wird, in der Sie leben, dann geht ein Teil des Urvertrauens verloren. Ich bin an einem Sonntag geboren.
Die Vorstellung, man sei ein Sonntagsjunge, der von seinen Eltern verwöhnt und von Schutzengeln betreut wird, geht mit Bombenangriffen schlagartig verloren. Wobei das Entscheidende nicht der Bombenangriff selbst ist, sondern der anschließende Feuersturm, der die Stadt abbrennt.
Sie können sich nicht vorstellen, wie konkret die Panik ist. Ich nehme meine Schwester an die Hand und wir flüchten dorthin, wo eine Badeanstalt ist. Etwas Wasser soll zwischen uns und dem Brand sein. Das Bad ist drei Kilometer entfernt. Sie haben in so einer Situation einen Wirbel an Gedanken und Sinneswahrnehmungen. Sie hören im Luftschutzkeller sehr genau. Sie hören, wie die Motoren ihr Brummen intensivieren und denken:
Jetzt kommt der gefährlichste Moment. Aber nein, es ist der Augenblick, in dem die Bomben schon abgeworfen sind und die Motoren leerlaufen.“
„Was LUFTKRIEG bedeutet, kann man von denen her beurteilen, die in den Kellern oder Höhlen sitzen und von denjenigen, die Städte nach dem Angriff löschen sollen/
Der Historiker Jörg Friedrich hat die BOMBEROFFENSIVEN im 2. Weltkrieg und die Praxis des «Luftschutzes» gründlich erforscht. Alexander Kluge im Gespräch mit Jörg Friedrich“
Das Unbewegliche 517 * Goethes Geburtshaus in Frankfurt 518 * Schlösser 519* Die Rettung des Bonner Beethovenhauses 521* Die Umhüllung des Bamberger Reiters 523.
Der Transport 525 * Die Plastiken im Hochchor des Kölner Doms 526 * Barockaltäre, Kirchenfenster 527 * Tafelgemälde unterwegs 528 * Die Archivalien 529 * Bahnfahrt der Staatsarchive 532.
Die Bücher 533 * Wiegendrucke 534 * Der Brand der Bayerischen Staatsbibliothek 535 * Flucht der Bücher in Fels, Salz und Kali 537 * Die größte Bücherverbrennung aller Zeiten 539 * Die Dauer des Papiers 539.
Stadthistorisch aufschlussreich sind Bilder am Beispiel Bremens zum Zeitpunkt der Zerstörung 1945 im Vergleich zum Istzustand 2020:
Der Beitrag zeigt übrigens die verstörende Tatsache, dass Bremen – wie auch andere Städte – Opfer einer teilweise banausenhaften, ahistorischen Bauplanung nach 1945 wurde. Vieles was noch hätte gerettet werden können ging unter, wie das Verwaltungsgebäude des Norddeutschen Lloyd an dem mein Großvater als Bildhauer an den Außenfassaden gearbeitet hat.
Ebenso kulturlos wurde das Bremer Stadttheater am Wall, in dem meine Frau noch 1948 als Elevin an der Stange vor blinden Spiegeln geübt hat, 1965 abgerissen. Das Stadttheater war am 6. Oktober 1944 durch Bomben schwer getroffen worden, hätte aber ein „Überleben“ möglich gemacht.
Leider hatten die falschen Leute das Sagen. Für einige Entscheider war wohl die Ästhetik der Neuen Vahr das Maß aller Dinge.
Ausgerechnet die Bremer Jusos, zu denen auch der Verfasser dieser Zeilen gehörte, haben in den 1960ern Jahren noch das Schlimmste verhindert.
Mit Stand vom 17. März 2023 hat die UNESCO Schäden an 247 Stätten seit dem 24. Februar 2022 nachgewiesen – 107 religiöse Stätten, 20 Museen, 89 Gebäude von historischem und/oder künstlerischem Interesse, 19 Denkmäler, 12 Bibliotheken.
„Die UNESCO führt eine vorläufige Schadensbewertung für Kulturgüter* durch, indem sie die gemeldeten Vorfälle mit mehreren glaubwürdigen Quellen abgleicht. Diese veröffentlichten Daten, die regelmäßig aktualisiert werden, verpflichten die Organisation nicht. Darüber hinaus entwickelt die UNESCO mit ihren Partnerorganisationen einen Mechanismus für die unabhängige koordinierte Auswertung von Daten in der Ukraine, einschließlich der Satellitenbildanalyse, im Einklang mit den Bestimmungen der Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.
*Der Begriff “Kulturgut” bezieht sich auf unbewegliches Kulturgut im Sinne von Artikel 1 des Haager Übereinkommens von 1954, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Eigentum oder seinem Status bei der Eintragung in das nationale Inventar, sowie auf Einrichtungen und Denkmäler, die der Kultur gewidmet sind, einschließlich Gedenkstätten.“
und bin auf der Seite 39 auf den Beitrag über den Kölner Sammler Thomas B. Schumann gestoßen. Dann habe ich Schumann in seinem Domizil in Hürth bei Köln im Dezember 2018 zunächst allein und dann gemeinsam mit Jürgen Repschläger aufgesucht.
Wir sind dann zu Dritt im Dezember 2018 nach Leverkusen zu der dort präsentierten Ausstellung von Thomas B. Schumann „Deutsche Künstler im Exil 1933 – 1945“ gefahren:
Aus diesen Begegnungen ist dann in Zusammenarbeit mit Jürgen Repschläger vom Bonner Antiquariat Walter Markow und Thomas B. Schumann die Idee entstanden – auf der Basis der einzigartigen Sammlung Memoria von Thomas B. Schumann – in Bonn ein Museum für Exilkultur zu gründen.
Frau Dr. Schneider-Bönninger, die das Projekt Forum Exilkultur Bonn als Bonner Kulturdezernentin maßgeblich mit auf den Weg brachte, hat die Sammlung Memoria am 10. Mai 2019 u.a. so gewürdigt:
„Thomas B. Schuhmann hat das Sammeln zu seinem Lebensinhalt gemacht und bis heute über 50.000 Bücher von Exilautoren und rund 700 Bildwerke von exilierten Künstlern zusammengetragen. Seine Mission: „Durch Sammeln retten vor dem endgültigen Vergessen.“
Entstanden ist ein Erinnerungswerk der Superlative. Die Sammlung Memoria ist die Summe von Tausenden von Lebensgeschichten, ein kollektives kulturelles Tagebuch, quasi eine Exil-Saga.
Aus Sicht der Historikerin Schneider-Bönninger kann diese Sammlung nicht genug gewürdigt werden.
Lieber Herr Schumann, Ihrem persönlichen Einsatz, Ihrem Engagement, Ihrer Sammlungsleidenschaft ist es zu verdanken, dass die Bedeutung der emigrierten Künstlerinnen und Künstler vermittelt werden kann.
Das Gedenken an das Exil fristete Jahrzehnte ein stiefmütterliches Dasein; die Breite der künstlerischen Verluste wurde nie erzählt. Die Sammlung Memoria hält dagegen und gibt der Flucht ein Gesicht, einen Namen, eine Stimme. Und damit verdient sie es, dauerhaft zugänglich und sichtbar gemacht zu werden!“
„Eine halbe Million Menschen wurde ab 1933 wegen ihrer jüdischen Herkunft oder poltischen Gesinnung von den Nationalsozialisten aus Deutschland ins weltweite Exil vertrieben. Auch zehntausend Kulturschaffende aller Disziplinen waren davon betroffen, so z.B. Thomas Mann, Bertolt Brachte, Arnold Schönberg, Kurt Weill, Max Reinhard, Marlene Dietrich, Elisabeth Bergner, Billy Wilder, Walter Gropius, Albert Einstein, Siegmund Freud, Karl Jaspers, Hannah Arendt oder Walter Benjamin. Etwa tausend bildende Künstlerinnen und Künstler mussten emigrieren.
Das Exil bereitete den geflohenen zumeist eine Fülle von Problemen, nämlich permanente Unsicherheit, Entbehrung, Verzweiflung. Es war ein ständiger Kampf ums physische wie psychische Überleben, wobei kein Schicksal tragische verlief als das andere. „Nicht wenige Emigranten“, so schrieb die Exil-Autorin Gabriele Tergit einmal, „lebten nicht die natürliche Spanne ihres Daseins zu ende. Sie endeten in Konzentrationslagern, im Ozean, durch Selbstmord, kein Grabstein erinner an sie.“
Die materiellen wie immateriellen Bedrängnisse der Exilierten hörten keineswegs nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs auf. Sie wurden nicht zur Rückkehr (nach Deutschland-West und Österreich) und zur Mitarbeit beim politischen und kulturellen Wiederaufbau aufgefordert. Denn Wirtschaftswunder und Vergangenheitsverdrängung standen auf der Tagesordnung. So blieben die meisten Exil-Kulturschaffenden und ihre Werke nach 1945 unbeachtet. „Man emigriert eben auf Lebenszeit“ (George Stefan Troller) oder „Die Fahrt ins Exil ist „the journey of no return“ (Carl Zuckmayer), wie es zwei Betroffene formulierten.
Die Vertreibung ins Exil durch die Nationalsozialisten bewirkte einen geistig-kulturellen Aderlass, wie er nie zuvor und seitdem in einer Gesellschaft stattgefunden hat, und zeigt bis heute Wirkung – denn nach wie vor sind nicht wenige emigrierte Kulturschaffende aus dem kulturellen Gedächtnis verschwunden. Dies gilt besonders für bildende Künstlerinnen und Künstler, von denen viele – außer wenige Berühmtheiten wie Max Beckmann, Oskar Kokoschka, Georg Grosz oder Max Ernst – nach 1945, als Abstraktion und Informel vorherrschten, in unverdiente Vergessenheit gerieten.“
Quelle: Katalog: Erholungshaus, Spielzeit 18/19, Bayer/Kultur, S. 21
Vor fünf Jahren hat sich in Bonn die „Initiative Exilkultur“ gegründet, die bereits verschiedene Projekte und Ausstellungen zum Thema Exilkunst und Exilkultur realisiert hat.
Am 24. Februar 2023 wird sich die Initiative – mit schriftlicher Einladung – als Verein in der Altstadtbuchhandlung (Büchergilde), Breite Str. 47, 53111 Bonn, gründen. Der Verein möchte sich maßgeblich in den Betrieb des Forums einbringen möchte. Der Verein will Teile des Rahmenprogramms konzipieren, organisieren und durchführen.
Es ist mir und einigen Freunden der „Initiative Exilkultur“ gelungen – auf der Basis der Sammlung Memoria des Kölner Sammlers Thomas B. Schumann – die Stadt Bonn für ein Museum des Exils zu gewinnen.
Dieses Museum soll ca. 500 Meter vom Denkmal der Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 auf dem Bonner Marktplatz entfernt im Windeckbunker entstehen.
Bonner Rathaus
„Anlässlich des 80. Jahrestages der Bücherverbrennung am 10. Mai 2013 wurde ein “Lese-Zeichen”, entworfen durch die Externer Link: Künstler Andreas Knitz und Horst Hoheisel, auf dem Marktplatz realisiert. In dem vorhandenen Pflaster des Platzes wurden Bronze-Bücher, der von den Nationalsozialisten verbrannten Ausgaben verlegt. Die Buchrücken schließen mit der Pflasterung ab. Auf ihnen sind die Autoren der 1933 verbrannten Bücher zu lesen. Die zunächst zufällig auftauchenden “Lesezeichen” im Platz verdichten sich vor der Rathaustreppe, wo am 10. Mai 1933 die Bücherverbrennung stattgefunden hat. Dort wird in Form einer Büchertruhe ein wetterfester Archiv-Behälter eingelassen, in dem reale Bücher aus der Bibliothek verbrannter Bücher aufbewahrt werden.“
Die Machbarkeitsstudie Machbarkeitsstudie (Ziffer5.) ist positiv ausgefallen. Am 28. Februar 2023 wird das Ergebnis der Machbarkeitsstudie im Bonner Kulturausschuss, 18.00 ,Ratssaal, im Detail vorgestellt: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/
Das Forum Exilkultur Bonn soll bis 2024/25 fertiggestellt werden.
Es sei noch ergänzend auf das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“: Dialogstation im Stadthaus –Foyer“ hingewiesen:
Projekt „Aktive Erinnerungskultur“: Dialogstation im Stadthaus-Foyer
Die Dialogstation „Wie erinnern?“ des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ vom Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen wird am Freitag, 10. Februar 2023, um 14 Uhr im Foyer des Stadthauses eröffnet. Die zwei Projektmitarbeiterinnen Maren Dürr und Lisa Groh-Trautmann sind bei der Eröffnung vor Ort und geben eine Einführung in die Dialogstation.
Die Station kann bis einschließlich Montag, 27. Februar, zu den regulären Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr) besucht werden. Anschließend wird sie an wechselnden Orten in Bonn zu sehen sein. Die Dialogstation fokussiert aktuell in Bonn diskutierte erinnerungskulturelle Themen. Ein Teil beschäftigt sich mit „Straßenschilder der NS-Zeit“, ein weiterer Schwerpunkt sind „Koloniale Spuren in der Stadt“.
Bürger*innen können sich beteiligen
Mitmachoptionen laden dazu ein, in den Austausch zu treten und die eigenen Meinungen und Wünsche zum Umgang mit erinnerungskulturellen Themen zu hinterlassen. Die so erfassten Stimmen der Bürger*innen fließen in ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit erinnerungskulturellen Anliegen in der Stadt Bonn ein. Dieses erarbeitet das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ aktuell. Darüber hinaus dient die Dialogstation als Ausgangspunkt für weitere Veranstaltungen wie Führungen und Gesprächsrunden in den kommenden Monaten.
Ziel des im März 2022 gestarteten Projektes ist es, das gesamtstädtische Konzept bis Ende 2023 zu erstellen. Es soll dazu beitragen, eine vielstimmige und dialogische Erinnerungskultur in Bonn zu etablieren. Der Fokus liegt auf dem Umgang mit Erinnerungsorten im Stadtraum (wie Straßennamen, Platznamen, Mahnmäler, Denkmäler, Hinweisschilder, Statuen, Friedhöfe etc.), die Bezüge zum Nationalsozialismus und Kolonialismus aufweisen.
Nachwort
Bonn, der einstige Hort von ehemaligen hochrangigen NS-Funktionsträgern,
ist dabei sich zu einer Musterstadt der Erinnerungskultur zu mausern.
In den Jahren der Existenz der BRD vor und nach der Wiedervereinigung, d.h. von 1949 bis 2022, regierten die großen Volksparteien CDUCSU und SPD bis jetzt mit den folgenden Bundeskanzlern, die die politischen Geschicke unseres Landes maßgeblich mitbestimmt haben:
(1) Konrad Adenauer (CDU) (Amtszeit: 1949-193) (14 Jahre)
(2) Ludwig Erhard (CDU) (193-1966) (3 Jahre)
(3) Kurt Georg Kiesinger (CDU) (1966-1969, (Große Koalition, 3 Jahre)
(4) Willy Brandt (SPD) (1969-194) (4Jahre)
(5) Helmut Schmidt (SPD) (194-1982) (8 Jahre)
(6) Helmut Kohl (CDU) (1982-1998) (16 Jahre)
(7) Gerhard Schröder (SPD) (1998-2005) (7 Jahre)
(8) Angela Merkel (CDU) (2005-2021) (16 Jahre)
(9) Olaf Scholz (SPD) (seit 2021)
Wer der abendländischen Kulturtechnik des Rechnens mächtig ist, wird selbst ermitteln können, in welchem zumindest rechnerischen Verhältnis die parteipolitische Zugehörigkeit der genannten Bundeskanzler zueinander steht. Die von durchsichtigen Interessen parteipolitisch angeleitete und deswegen jeweils ziemlich einseitige Zurechnung angeblicher bzw vermeintlicher Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen hält deswegen keiner ernsthaften politik- und geschichtswissenschaftlichen Überprüfung stand. Sie dient vielmehr der öffentlichen Irreführung im Dienste gewollter Volksverdummung.
Fundamentalistisch verbohrte Schmierfinken versuchen beständig und überall (jetzt auch auf Archivalia), und zwar systematisch, Misstrauen in die rechtsstaatlich operierenden, horizontal und vertikal, föderal und vielgliedrig aufgebauten Organe unserer demokratisch verfassten Grundordnung zu säen. Die dabei als unwahre Tatsachenbehauptungen zu Papier gebrachten Verunglimpfungen und Schmähungen demokratisch legitimierter Entscheidungen halten allderdings bei genauer und eingehender Betrachtung in Wirklichkeit keiner ernsthaften Überprüfung stand. Sie sind vielmehr erschreckende Anzeichen eines fortschreitenden und zugleich selbst verschuldeten wie auch sehr unterkomplexen Bewußtseinsstand politischer Bildung ihrer Urheber.
Viel Worte ohne Gehalt. Ich denke, dass Bildung sich dadurch manifestiert, dass man sich nicht auf die eigenen Worte verlässt, sondern in Statistiken blickt. Hier ist das Ergebnis eindeutig.
CDU/CSU hatten bis 1969 einen der ausgeglichensten Haushalte der Welt vorgelegt. Die CSU weist bis heute sehr gute ökonomische Ergebnisse in ihrem Bundesland vor. Oberbayern war einst in weiten Teilen eine der ärmsten Regionen des Deutschen Reiches, heute ist es die vielleicht modernste dieser Republik. Mit sozialdemokratischer Politik hat das rein gar nichts zu tun.
Die Bildungspolitik der SPD geführten Länder weist traditionell schlechtere Ergebnisse auf als die der konsverativen Länder. Rangieren Sachsen und Bayern zufällig an erster Stelle? Schmiert das jahrzehntelang führende Bildungsland Baden-Württemberg zufällig auf Ramschniveau ab (in sämtlichen Bildungstests)? Wohl kaum. An den Bildungsausgaben bzw. der sozialen Ungerechtigkeit, kann es nicht ganz liegen, denn da liegen links regierte Länder eher vorne. So ist das schwarz-grün regierte BW z.B. deutlich reicher als Sachsen.
Wie gut die jetzige Arbeitnehmergeneration mit Migrationsbackgrund wirklich integriert ist, zeigen uns die Daten:
Deutschland alle Schüler: 516 Punkte, Platz 13
Deutschland, autochthon: 532 Punkte, Platz 4
Deutschland, migrantisch: 439 Punkte, Platz 40
Das sind die Folgen schlechter SPD-Politik. Mittlerweile sind die Schüler noch mehr abgerutscht. Der Migrationsanteil ist deutlich höher geworden. Hier einige Informationen:
Sie sehen also, dass meine Aussagen mit “Fundamentalismus” nichts zu tun haben. Was zählt sind nicht moralische Einstellungen, auch nicht sozialgesellschaftliche Begründungen, sondern Ergebnisse. Da sieht es bei Euch Sozialdemokraten leider ziemlich schlecht aus. Liefert doch mal belastbare Resultate, liebe Genossen, bevor Ihr Euch über andere auslasst! Wo sind denn Eure Erfolge? Was könnt Ihr denn anderes, als das Geld anderer verteilen? Glaubt Ihr, dass das Vertrauen zukünftiger Generationen in den Rechtsstaat mit steigendem Schuldenstand steigt? Wohl kaum. Hilflose Abwehrrhetorik einer in die Jahre gekommenen Rentnerpartei.
Dr. Bernd Dammann sagt:
November 2022 um 12:53 U
Propagandistische Schaumschlägerei eines CSUlers
In Bayern finden im Herbst 2023 Landtagswahlen statt. Die Kommentare des CSUlers liefern uns darauf den üblichen Vorgeschmack mit den dafür präparierten Erfolgsbilanzen.
Deswegen schauen wir uns doch einfach mal statistisch dokumentierte Ergebnisse der Landtagswahlen in Bayern an. Die sich folkloristisch drapierende CSU in Bayern mit Lederhose und Laptop galt doch seit den 1960er Jahren über Jahrzehnte hinweg als unschlagbar erscheinende süddeutsche Regionalpartei mit stabilen und satten Wahlergebnissen deutlich über 45 %.
Für die Wahlperiode 2003-2008 zog sie schließlich mit schwindelerregenden 60,7 % in den Landtag ein. Seither geht es allerdings wieder rasant bergab. An den Sozis in Bayern lag das sicherlich nicht. Bei der letzten Landtagswahl am 14. Oktober 2018 erzielte die CSU nur noch schlappe 37,2 % der gültig abgegeben Stimmen.
Die Stimmungslage des bayerischen Wahlvolks muß die CSU derzeit befürchten lassen, daß bei der nun ins Haus stehenden Landtagswahl im Herbst 2023 ein Absturz der erfolgsverwöhnten CSU in ein für sie fast schon bodenloses Ergebnis von 33 bis 35 % nicht mehr abzuwenden ist. Haben die Bayern, die in ihrem Bundesland eine doch so gute Schulbildung genießen, die propagandistische Schaumschlägerei der CSUler längst durchschaut, so daß diese schon bei ihnen in Bayern kaum noch in dem Maße wie früher verfängt?
Was ändert das daran, dass 25% der deutschen Schulkinder hinsichtlich ihrer Bildung auf dem Weg Richtung Dritte Welt sind?
Was ändert das daran, dass dies nicht gut sein kann für den Sozialstaat, ja für eine Überforderung der Sozialsysteme sorgen muss?
Was ändert das daran, dass die Schuldenlast immer mehr steigt?
Hier geht es nicht um das Ausleben parteipolitischer Eitelkeiten, sondern um den Dienst an unserer Demokratie. Wenn die CSU weniger Stimmen bekommt, bedeutet das zunächst gar nichts. Das schlechte Abschneiden unserer Partei ist keine Absage an eine konservative Politik. Nimmt man die Stimmenzahl der AfD und der Freien Wähler zuammen und rechnet sie zu den 38% dazu, wird man rasch feststellen, dass die bayerische Bevölkerung eine linke Gießkannenpolitik nicht will. Gut so! Mit dem Verprassen riesiger Geldmengen ist niemandem gedient.
Alarmismus – Selbstentlarvung eines CSUlers im Überbietungswettbewerb mit der rechtspopulistischen und in Teilen auch rechtsextremistischen AfD
Das Schüren von Angst vor dem angeblich nahenden Kollaps von Eckpfeilern unserer sozialstaatlich ausgerichteten Marktwirtschaft (gute Schulbildung, solide Haushaltsführung u.a.) und die daran gekoppelte Verbreitung einer von Panik angeleiteten Endzeitstimmung unserer demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gesellschaftsordnung waren noch nie gute politische Ratgeber für eine politische Zukunftsgestaltung, die den innerstaatlichen wie jetzt auch global bisher noch nicht gekannten Herausforderungen gerecht werden kann.
Es gibt dafür keine Patentrezepte. Fest steht aber immerhin: ein aus einer Scheuklappenoptik gespeister Alarmismus, und zwar auf der einseitigen, völlig verzerrten und pauschalisierenden Grundlage sensationsgeiler fake news, ist das Vehikel rechtspopulistischer Parteien, um unzufriedene und nörgelnde, d.h. staatsverdrossene Wähler für sich zu gewinnen. Und hier, so läßt uns der Kommentar eines CSUlers jetzt wissen, tritt die “konservative” CSU (die sie ja schon lange nicht mehr gewesen ist!) im bayerischen Landtagswahlkampf 2023 in einen rechtspopulistischen Überbietungswettbewerb des Alarmismus mit der konkurrierenden AfD. Für diese freimütige Selbstentlarvung sollten wir diesem CSUler jedenfalls dankbar sein.
Herr Dr. Bernd Dammann ist sich nicht im Klaren darüber, dass eine Volkswirtschaft vom Boris-Becker-Phänomen ereilt werden kann:
Man fährt Porsche und ist trotzdem schon arm. Man glaubt, dass alles nicht so schlimm sei und übersieht, dass der Insolvenzverwalter schon längst vor der Türe steht. Man zeigt sich spendabel und bemerkt nicht, wie sehr man bereits in der Kreide steht.
So beginnen Konkurse.
Wer die deutsche Großmannssucht anprangert, wird ganz schnell in die rechtspopulistische Ecke gestellt. Warum? Weil er politischen “Drogenentzug” betreibt, sprich die Geldverschwendung der politischen Klasse als Problem beim Namen nennt. Das ist natürlich ganz “böse” und “populistisch” …
Meine Meinung: Wenn es um das eigene Geld und die Bildung der eigenen Kinder geht, kann man gar nicht alarmistisch genug sein. Worin liegt eigentlich das Problem? Sind Ihnen 10% Inflation und Nullzinsen zu wenig bzw. zu viel? Es ist ja nicht so, dass uns das andere Länder nicht bereits vorgemacht hätten …
Die Regierung Willy Brandt war die größte Katastrophe nach 1945. Eine bis dahin nie dagewesene Staatsverschuldung, der Beginn der demographischen Krise, ausgelöst durch eine falsche Abgaben- und Steuerpolitik sowie eine Bildungspolitik, die heutzutage zu der Schlussfolgerung führen muss, dass deutsche Schulkinder teilweise nicht einmal die Standards von Zweit- und Drittweltländern erfüllen. Last but not least der Beginn sozialdemokratischer Russlandgläubigkeit, die uns gerade jetzt teuer zu stehen kommt.
Die heutige gesellschaftliche Spaltung rührt aus dem damaligen Glauben heraus, sozial gerecht und weltoffen sein zu müssen. Gebracht haben die Flausen von damals nichts. Sie haben die normalen Deutschen nur ärmer gemacht. Keine gute Basis für Zusammenhalt. Schaden vom deutschen Volke abwenden sieht anders aus.
Vom Verfall der aus damaliger Sicht für ein demokratisches Staatswesen angeblich nur nebensächlichen”Sekundärtugenden” ganz zu schweigen. Wann vergeht eigentlich kein Jahr ohne größeren Politskandal?
Man muss es einfach hart und brutal sagen: Die Generation, die damals auf die Straßen ging, ist die Generation, die der Demokratie heute am meisten schadet. Der Grund: Die waren zu verwöhnt, um die wesentlichen Dinge zu durchschauen. Diese Generation begreift nicht, dass Wohlstand verspielbar ist und Armut in einem rohstoffarmen und übervölkerten Land ein immenses Risiko für eine Demokratie ist. Es gibt nicht nur ein Recht, Wohlstand abzugreifen, es gibt auch eine Pflicht, Wohlstand zu erhalten. Diese Pflicht hat die 68er Generation nur unzureichend erfüllt. Während sich ihre Väter noch zu Lasten anderer Länder bedienten, hat sich diese Generation auf Kosten der Kinder- und Kindeskinder bedient. Das macht nicht zwingend edler. Die ökonomischen Zahlen lassen keinen anderen Schluss zu. Keine Generation hat so schlecht für ihre Kinder vorgesorgt wie diese. Es gibt keinen Anlass, andere zu belehren.
Nicht die Ukrainekrise, nicht die Coronakrise und nicht einmal die Eurokrise sind das echte Problem dieser Republik, sondern der ignorante Umgang mit dem eigenen Nachwuchs. Wenn jede Generation trotz Massenzuwanderung um rund ein Viertel abnimmt, wenn jede Grundschülergeneration mittlerweile rund 20-25% faktische Analphabeten aufweist, weil das Bildungssystem seit den 70er Jahren heruntergewirtschaftet wurde, kann es um den Wohlstand dieses Landes nicht gut bestellt sein. Wie auch?
Wen trifft es am meisten? Die Jahrgänge 1967 und 1968. Es sind das nämlich die geburtenstärksten Jahrgänge, die schon bald von sehr geburtenschwachen und ungebildeten Jahrgängen durchgefüttert werden müssen. Ihr seid arm? Selber schuld. Bedankt Euch bei Euren Eltern. Bedankt Euch bei der Regierung Brandt.
Wie können Sie nur so reden? An der Bildungsmisere sind die “gescheiterten” Jungakademiker schuld, die keine Arbeit finden, weil es ihnen an Vitamin B, Protektion, Proporz, Billigabitur und richtigem Parteibuch fehlt. Diese verwöhnten Kohlkids, die unverschämterweise zu hundertausenden ins Ausland auswandern und damit das Fachkräftereservoir verkleinern, das man so gerne ausbeuten möchte. Die jungen Leute, die man mit linken Illusionen vollpumpt und dann nackt auf der Straße stehen lässt.
Der “schmutzige Bundestagswahlkampf” von 1972 als Auftakt eines bis dahin noch nicht gekannten und erlebten Kulturkampfes in der alten BRD.
Mein Gott, was waren das für Zeiten! Erst war es die Ostpolitik der Sozen. Und danach beherrschte das Teufelswerk der ‘Hessischen Rahmenrichtlinien für den Schulunterricht in den Fächern Deutsch und Gesellschaftslehre’ der Sekundarstufe I seit 1973 bundesweit die auf Biegen und Brechen geführte politische Auseinandersetzung im sog. roten Jahrzehnt der 1970er Jahre.
Wir lebten damals über ein Jahrzehnt hinweg im Dauerzustand eines sich aufschaukelnden und schließlich unter der Parole “Freiheit statt Sozialismus” auf die Vernichtung des politischen Gegners abzielenden Kulturkampfes, in dem vor allem unter der Federführung der Springer-Presse und der FAZ fast jedes Mittel der Verunglimpfung des politischen Gegners, d.h. der Befürworter einer durchgreifenden Reform der Lehr- und Lerninhalte in den allgemeinbildenden Schulen, hoffähig gemacht wurde.
Die Umgangsformen dieses “schmutzigen Bundestagswahlkampfs von 1972” schufen als Voraussetzung das dazu erforderliche überhitzte Klima.
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Dokumentation über die Werbekampagnen der CDU/CSU und der CDU/CSU-Hilfsorganisationen im Bundestagswahlkampf 1972
Vor 50 Jahren am 19. November 1972 feiert die SPD den größten Triumpf ihrer Geschichte. Willy Brandt gewinnt die Bundestagswahl 1972 mit 45,8 % der Zweitstimmen und 48,9 % der Erststimmen.
Diese Dokumentation belegt: Noch nie haben CDU/CSU und ihre Hilfsorganisationen so viel Geld für Werbung, genauer gesagt für Anzeigen, ausgegeben wie bei der Bundestagswahl 1972.
Auf etwa 4 Anzeigen von CDU/CSU und ihren Hilfsorganisationen kam eine zentralgeschaltete Anzeige der SPD oder sozialdemokratischer Wählerinitiativen. In DM: die Gesamtkosten für zentralgeschaltete Anzeigen der CDU/CSU + Hilfsorganisationen betrugen 55,63 Mio. DM; SPD und Wählerinitiativen gaben 13,06 Mio. DM für solche Anzeigen aus.
Bei dieser Ermittlung sind eine große Zahl von Verbandsanzeigen und anderer Unterstützungen zugunsten der CDU/CSU im Vorwahlkampf noch nicht eingerechnet, obwohl diese Anzeigen in ihrer Zielrichtung und Formulierung zumindest den Eindruck erweckten, der Kampagne der CDU/CSU parallel geschaltet zu sein.
Zu diesen nicht mit eingerechneten Werbekampagnen zählen z. B. Anzeigen der industriellen Arbeitgeberverbände NRW, die Anzeigen des Aktien-Forums, die Anzeige “Wir können nicht länger schweigen” und viele andere Aktionen, die sich mit viel Geld gegen einzelne Programme der SPD wandten.
Die Kosten für die CDU/CSU-Anzeigen + Hilfsorganisationen sind geschätzt auf der Grundlage der üblichen Anzeigenkosten. Der daraus resultierenden Ungewissheit könnten nur die Betroffenen durch Offenlegung der Rechnung abhelfen.
Noch nie haben so viele Sonderorganisationen und anonyme Gruppen für die CDU/CSU Wahlhilfe geleistet. Das Verhältnis der Anzeigenkosten von CDU/CSU zu den Kosten der Hilfsorganisationen betrug 1,0 : 1,6. Besonders fiel die Anonymität der Postfach-Organisationen auf. Sie soll die Finanzquellen offensichtlich verdecken. Sie soll aber auch verdecken, wer die Sonderorganisationen organisiert und welchen Einfluss die CDU/CSU auf diese Aktionen hat. In dieser Dokumentation wird versucht, anhand von öffentlich zugänglichen Informationen über personelle und institutionelle Verflechtungen etwas Licht hinter die “Hilfsorganisationen”, “Aktionen”, “Wählerinitiativen” etc. zu bringen.
Es liegt die Vermutung nahe, dass ein Großteil der Kampagnen dieser Hilfsorganisationen von CDU/CSU-Politikern oder ihren Gewährsmännern gesteuert, zumindest gutgeheißen worden sind. Ein Beispiel: Herr Stoltenberg und Herr Dregger haben in Kronberg nicht gegen die Gründung eines zunächst anonymen “Arbeitskreis Soziale Marktwirtschaft “plädiert. Die Motive für die Inflationierung von “Bürgerinitiativen”, “Aktionen” usw. sind wohl darin zu suchen, das man erstens manche demagogische Formulierung unter der Gürtellinie nicht mit dem Absender der CDU/CSU der Öffentlichkeit präsentieren wollte und dass zweitens der frühere Hinweis der SPD auf die unerschöpflichen Mittel der CDU/CSU die Wahlkampfführungen von CDU/CSU dazu veranlasst haben, Finanzen “auszulagern” bzw. gleich in Sondertöpfe zu leiten. Die Verbindungen der Sonderaktionen und Helfer untereinander sind mitunter recht eng; oft bestehen sie aber auch nur in bloßen persönlichen Bekanntschaften der verschiedenen Initiatoren.
Die Intensität Verknüpfungen lässt sich mit dieser Dokumentation nicht umfassend nachweisen. Dazu ist der Schleier der Anonymität zu dicht. Schließlich belegt diese Dokumentation, dass CDU und CSU bzw. ihre Helfer in diesem Wahlkampf wieder zurückgriffen auf in den 50er Jahren erprobte und “bewährte” Diffamierungen, Verleumdungen und Wahlkampftricks.
Persönliche Verdächtigungen gegen die Führung der SPD, der Versuch, die SPD in die Nähe der Kommunisten zu rücken und Fälschungen waren auch in diesem Wahlkampf wieder Werkzeuge der anderen Seite. Wie man am Wahlergebnis sieht: aufs Ganze gesehen ohne Erfolg. So gesehen, könnte dieses Wahlergebnis auch ein Mittel dafür sein, in Zukunft Vorgänge zu verhindern, die in dieser Dokumentation geschildert und belegt werden. Offensichtlich hat die CDU/CSU in diesem Wahlkampf gerade wegen der hier dokumentierten Vorgänge an Glaubwürdigkeit verloren. Sie wird sich überlegen müssen, ob sie diesen Verlust auf Dauer ertragen kann.
Diese Dokumentation beansprucht nicht, eine historische Untersuchung zu sein. Das mögen andere tun; dies wäre eine wichtige Aufgabe. Hier ging es nur darum, die Öffentlichkeit zu informieren. Umfassender und gründlicher als es im Wahlkampf möglich war. Darum kann diese Dokumentation ein Beitrag dazu sein, dass kommende Wahlkämpfe ehrlicher, fairer und informativer geführt werden als dies 1972 geschah.
Die SPD-Dokumentation diente als Vorlage für rororo aktuell, April 1973:
Der leicht gekürzte Text dieses Beitrages erschien auch unter Wolfgang Deuling: Die Wende wird vorbereitet: Bürgerinitiativen ohne Bürger (1973), S. 68ff in: Aufbrüche, Die Chronik der Republik von 1961 bis 1986, Herausgegeben von Freimut Duve in Zusammenarbeit mit Friedrich Krotz, Reinbeck bei Hamburg, Oktober 1986
„Der Wahlkampf ist hart geführt worden, und nun wollen wir wieder zur guten Nachbarschaft zurückfinden. Freilich werden wir kaum vergessen können, dass wir auch gegen unlautere Formen, unlautere Methoden der Werbung, gegen Unsachlichkeit, gegen Treulosigkeit und gegen die inflationäre Schwemme von Geldern zu kämpfen hatten. Unsere Demokratie darf an solchen düsteren Praktiken nicht Schaden nehmen.“
Aktuelle Meldungen und Beiträge zur Stiftung, ihrer Standorte, den Wanderausstellungen und dem Jubiläumsprogramm 50 Jahre Kanzlerschaft Willy Brandt.
Ein kurzes Nachwort mit aktuellem Bezug zu den Hetzern und Verleumdern im Bundestagswahlkampf 1972
Im Zeichen des russischen Angriffs auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 melden sich jetzt einige geistige Nachfolger der Kritiker von Willy Brandt zu Wort mit der Behauptung, dass die Politik Willy Brandts gegenüber dem Ostblock nicht nur falsch gewesen sei, sondern sogar zur Stabilisierung des Ostblocks beigetragen habe:
„Ein frommer Wunsch blieb zugleich die Vorstellung, die Entspannungspolitik werde den Ostblock liberalisieren und der Ost-West-Konflikt sich in weltpolitischem Wohlgefallen auflösen. Vielmehr bauten die Diktatoren im Osten ihre Regime aus und fühlten sich womöglich noch bestärkt, wenn ihnen wieder einmal der deutsche Bundeskanzlers die Aufwartung machte…Am Ende war es mit dem Nato-Doppelbeschluss alles andere als eine konziliante Verständigungspolitik, mitgetragen von Brandts Amtsnachfolger und Parteifreund Helmut Schmidt, der den Sturz des Sowjetreiches einleitete und somit verhinderte, dass die Entspannungspolitik des Vorgängers in der strategischen Kapitulation gegenüber der Sowjetunion geendet hätte.“
(Rüdiger Franz in: General-Anzeiger, Magazin für Kultur und Wissen, 8./9.Oktober 2022- zum 30. Todestag von Willy Brandt).
Der FAZ-Redakteur, Markus Wehner, strickt an dem gleichen Narrativ unter der Überschrift:
„Brandt, Bahr und Putin“
„Ist die Ostpolitik der SPD schuld an Deutschlands Fehlern gegenüber Russland?“ (FAZ. 27.Oktober 2022).
Für weiteren Nachschub an Polemik und Hetze gegen Willy Brandt und Egon Bahr sei auf die Dokumentation hingewiesen.
Diese neuerdings wieder verbreiteten Geschichtsdarstellungen der Ostpolitik von Willy Brandt sowie die Darstellung der Ursachen des Untergangs der Sowjetunion und ihrer Satelliten sind so falsch und lächerlich wie die Behauptungen des Francis Fukuyama vom
„Ende der Geschichte“.
Fukuyamas am meisten zitierte These – das Ende der Geschichte – veröffentlichte er zunächst im Sommer 1989 als Artikel in der konservativen Außenpolitik-Zeitschrift The National Interest. Diesen erweiterte er zum Buch, das 1992 unter dem englischen Titel The End of History and the Last Man erschien. Darin beschreibt Fukuyama den Verlauf der geschichtlichen Evolution als gesetzmäßige und zielgerichtete Verkettung von Ereignissen: Die Geschichte ist demnach keine zufällige Anhäufung von Umständen. Unter Bezugnahme auf eine moderne Variante der Hegelschen Dialektik versucht Fukuyama zu erklären, dass das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Fall der Berliner Mauer 1989 zu einer Schlussphase der politischen Systementwicklung geführt haben. Totalitäre Systeme, wie z. B. der Kommunismus und der Faschismus, stellen keine politischen Alternativen mehr dar. Vielmehr ist der Weg frei für eine liberale Demokratie. Totalitäre Systeme sind zum Scheitern verurteilt, weil sie dem Grundgedanken des Liberalismus widersprechen.
Geradezu visionär ist Willy Brandts Ost- und Friedenspolitik mit Blick auf atomare Drohungen im Krieg Russlands gegen die Ukraine:
Dass ausgerechnet einer der schlimmsten Hetzer im Bundestagswahlkampf 1972 die insolvente DDR mit einem Milliardenkredit vor dem vorzeitigen Untergang rettet, wird heute gerne von der CDU/CSU verdrängt:
(Anmerkung: Der Leiter der DDR-Vertretung in Bonn Ewald Moldt, ein loyaler Vertreter seines Staates, ließ bei einem seiner häufigen Besuche im Büro von Hans-Jürgen Wischnewski in der SPD-Zentrale – Mitte 1981 – wissen, dass der DDR Zahlungsunfähigkeit drohe nachdem Moldt schon Ende 1980 und Anfang 1981 ein düsteres Bild der DDR-Ökonomie und der Staaten des Warschauer Paktes gezeichnet hatte. Angereichert wurde dieses Bild auf Nachfrage von Wischnewski auf mögliche Reaktionen der Sowjetunion für den Fall, dass die DDR kollabiere.)
Last but not least: Die von mir erarbeitete SPD-Dokumentation, die zum 50. Jahrestag am 19. November 2022 erstmalig komplett digitalisiert ins Netz gestellt werden wird, hat mir bis heute Hass, Diffamierung und Verleumdung aus rechten Kreisen eingebracht, was mir zeigt, dass die Hetzer und Verleumder der rechten Kamarilla bis ins Mark getroffen wurden.
Ein rechter Wikipedianer mit dem Pseudonym „Tohma“ aus Königswinter bei Bonn tobt sich auf der Wikipedia-Seite (siehe: „Versionsgeschichte“) über mich aus – mit entsprechenden gerichtlichen Konsequenzen meinerseits wie man dem Netz entnehmen kann.
Mit den im Wahlkampf 1972 gefluteten Anzeigen haben die CDU/CSU und ihre Hilfstruppen unfreiwillig eine so noch nie dagewesene bundesdeutsche Politisierung der Bevölkerung ausgelöst, die ihr zum Verhängnis wurde: Eine Wahlbeteiligung von 91.1 %, die es vorher und später nie wieder gegeben hat:
Einigen der Prominenten und weniger Prominenten, die ihren Namen für fragwürdige, diffamierende, verleumderische Anzeigen hergegeben haben, war ihr damaliges Bekenntnis später peinlich.
Von einem Teilnehmer des „4. Kronberger Dialog“, 30./31. Januar 1972 im Kronberger Schlosshotel, in dem der „Arbeitskreis Soziale Marktwirtschaft“ gegründet wurde, bin ich 1973 zu einem Essen in die Privatwohnung eingeladen worden, und es wurde mir erklärt, dass es seinerseits ganz anders gewesen sei als in meiner Dokumentation auf den Seiten 29/30/31 beschrieben, was ich aber nicht akzeptiert habe.
Meiner Meinung nach handelt es bei den im Wahlkampf 1972 offenbar gewordenen Orgien des Hasses, der Diffamierung und Verleumdung nicht um ein singuläres historisches Ereignis. Mit zunehmender Polarisierung in westlichen Gesellschaften als Ergebnis einer gesellschaftsspaltenden Identitätspolitik steht zu befürchten, dass es „Vorbildfunktion“ in zukünftigen Wahlkämpfen haben könnte. Der Sturm auf das Kapitol in den USA gibt einen Vorgeschmack auf mögliche Szenarien, die auch bei uns möglich sind:
„Die Masse für Kompromisse wird immer kleiner“, erklärt der Soziologe Prof. Aladin El-Mafaalani die scheinbar immer größer werdende politische Spaltung in vielen Demokratien weltweit bei hart-aber-fair am 31. Oktober 2022.
Auf eine der größten Unverschämtheiten im Sumpf der Unverschämtheiten – das Kapitel „Schmutziger Wahlkampf“ ab Seite 157ff. der Dokumentation – sei extra hingewiesen.
Für mich war der 19.November 1972 der schönste berufliche Tag in meinem Leben. Heute zünde ich für Willy Brandt eine Kerze an.
Auf die Frage der MDR-Kultur-Journalistin Lydia Jacobi
Sie sind auch Mitglied im Deutschen Nationalkomitee von Icomos, der Organisation, die die UNESCO bei der Vergabe des Welterbetitels berät. Sie befürchten, dass Wittenberg seinen Welterbe-Status verlieren könnte, wenn man die Plastik abnehmen würde. Warum?
antwortet die promovierte Kunsthistorikerin Dr. Hennen
„Weil die Luthergedenkstätten bzw. Reformationsgedenkstätten ausdrücklich als Objekte der Rezeptionsgeschichte in die Welterbeliste eingetragen worden sind – sonst hätte man auch die Schlosskirche nicht mit aufnehmen können, weil die im Wesentlichen mit ihrer ganzen Ausstattung und Gestaltung ins 19. Jahrhundert datiert. Und die Stadtkirche ist eben als Lutherort aufgenommen, nicht, weil er dort gepredigt hat, sondern weil man mit diesem Umstand, dass er dort gepredigt hat, eben von Anfang an besonders umgegangen ist und diese Kirche als originären Ausgangsort der lutherischen Reformation bezeichnen und hervorheben wollte. Diese Zusammenhänge werden tangiert, wenn ich diese Inschriften versuche, zu verdecken.“
Frau Hennen, die auch für die CDU im Wittenberger Stadtrat vom 14.08.2017 bis 30.06.2019 tätig war, ist schon früher durch ungewöhnliche Erkenntnisse aufgefallen. Am 13.Juni 2018 habe ich ihr eine Email übermittelt:
einer Veröffentlichung der Stadtkirche Wittenberg https://www.stadtkirchengemeinde-wittenberg.de/index.php/de/ entnehme ich, dass Sie zusammen mit Herrn Dr. Titze am 21. Juni 2018 über das Judensau-Relief an der Stadtkirche St. Marien aus kunsthistorischer und historischer Sicht referieren. Ich bin leider an einer Teilnahme der Veranstaltung, die mich sehr interessiert, aus privaten Gründen gehindert.
In dem Dossier vom 23. Oktober 1995 kommt das Relief nicht vor, auch nicht in den Evaluierungen von 2006 und 2013 finde ich keinen Hinweis auf das Relief. Überhaupt gibt es in keinem der veröffentlichten UNESCO-Welterbe-Dokumente http://whc.unesco.org/en/list/783/documents/ irgendeinen Hinweis auf das Judensau-Relief an der Welterbestätte Stadtkirche St. Marien in Wittenberg.
In dem Band „Die Wittenberger Sau“ kommt auch Frau Dr. Insa-Christiane Hennen zu Wort. Näheres zu Frau Dr. Hennen und insbesondere dem Landesdenkmalpfleger Dr. Mario Titze: siehe Dr. Klaus Graf:
„Der umfangreichste und wichtigste Aufsatz stammt von dem Kunsthistoriker Mario Titze: Die Sau an der Kirche (S. 17-56). Dass eine differenzierende Darstellung bei einem so brisanten Thema immer als etwas apologetisch-beschwichtigend empfunden wird, liegt in der Natur der Sache. Die von ihm “um 1290” datierte Darstellung habe sich nicht an die Juden gerichtet und auch keinen Spott ausgedrückt, sondern sei eine lehrhafte Warnung vor der Verdammnis gewesen (S. 46).
In mir wehrt sich aber alles dagegen, dieses (und die vielen anderen “Judensauen”) nicht mehr als Judenspottbild zu bezeichnen. Hennen S. 72 behauptet ohne Beleg, nur Getaufte hätten rechtmäßig Zutritt zum Kirchhof gehabt und daher seien die Juden auch nicht Adressaten des Bildwerks gewesen. Ernsthaft? Es ist doch völlig weltfremd anzunehmen, dass den Juden die Hass-Skulptur verborgen geblieben wäre. Sie war geeignet, Juden maximal zu verletzen, und dass sie dazu nicht auch bestimmt war, wird lediglich behauptet, so als könne man den feinsinnig herausgearbeiteten theologisch-christlichen Gehalt vom Judenspott einfach ablösen. Es ist ebenso wenig akzeptabel zu fordern, “unter allen Umständen” sei der Begriff Judensau zu zu vermeiden (S. 46).
Der von mir mitverfasste Artikel Judensau der Wikipedia dokumentiert viele der anderen Darstellungen im Bild. Der jüdische Historiker Isaiah Shachar hat 1974 dem Thema eine nach wie vor bedeutsame Monographie gewidmet: The Judensau. A Medieval Anti-Jewish Motif and its History (auch online: PDF). Judensau ist ein Terminus technicus für eine Gruppe von mittelalterlichen Darstellungen (die nicht im mindesten von Titze vergleichend gewürdigt werden) und zugleich mehr als wahr. Auch wenn die meisten in und an Kirchen befanden, gab es auch einige, die im öffentlichen Raum allgemein (also auch für Juden) zugänglich waren, an Häusern oder etwa am Salzburger Rathausturm (siehe außer Shachar auch die Arbeit von Wiedl 2010, PDF).
Die Behandlung der Wittenberger Sau im neuen Wittenberger Inschriftenband ist unzulänglich. Die Datierung der Inschrift auf 1570 findet erst im vorliegenden Band ihre Erklärung (S. 41). Um 1890 war die Inschrift völlig abgewittert, wie das Foto S. 40 zeigt. Mit welchem Recht wird die heutige Ausführung als authentisch betrachtet? Vermutlich hat man den Schriftzug auf dem Einblattdruck von 1596 bei der Wiederherstellung als Vorlage gewählt und womöglich das Richtige getroffen.“ (Klaus Graf)
In einem NDR-Beitrag im Juni 2022 vertrat Frau Dr. Hennen diese Meinung:
„Das Objekt ist von 1290, die die ganze Sache verschärfende Inschrift ist von 1570, und beides hat keinen antisemitischen Hintergrund. Denn diesen Rassenbegriff der Nazis gab es weder im 13. noch im 16. Jahrhundert, sondern das ist eine Rückprojektion aus unserem Erfahrungshorizont. Wenn ich immer meinen Erfahrungshorizont anlegen würde, dann müsste ich sehr viele andere Kunstobjekte auch als beleidigend empfinden.“(D. Hennen)
Aber es war schon als Spottbild gemeint, oder?
Hennen: Nein, eigentlich nicht. Ganz am Anfang, 1290, war es als ein Appell gemeint, sich von fremden Bräuchen fernzuhalten, also bitte nicht zum Judentum überzutreten. Aber es war ein Appell an die christliche Gemeinde. Es war wahrscheinlich auf der Nordseite der Stadtkirche angebracht, und dieser Raum war von den Wittenberger Juden eigentlich nicht zu betreten. Das heißt, die direkte Konfrontation eines jüdischen Einwohners Wittenbergs mit dieser Darstellung war eigentlich gar nicht gegeben und auch nicht vorgesehen. Ich vermeide deswegen auch selbst diesen Begriff “Schmähplastik”, weil es das ursprünglich nicht war.
Was nun den von Frau Dr. Hennen befürchteten Zusammenhang (Junktim) von Abnahme des Judensau-Reliefs und des Verlustes des wittenbergischen Welterbestatus angeht, so sei zunächst auf diesen link verwiesen:
Wie die Stadtkirche St. Marien zum Weltkulturerbe wurde ohne Erwähnung des “Judensau”-Reliefs! Nachstehend der Nominierungstext.
Wie ist es möglich, dass im Februar 1996 eine ICOMOS-Expertenmission, die “Feldforschung” betrieb, weder das “Judensau”-Relief, noch das Mahnmal am Boden, noch die Zeder bemerkte. Den „Schrägaufsteller“ gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Gemäß den operationellen Leitlinien wurde 1995 eine Karte gezeichnet
Auf dieser Karte sind viele Bäume zu sehen, aber nicht die Zeder und das Bodendenkmal von 1988. Und warum? Ich gehe davon aus, dass die ICOMOS-Experten keine antisemitische Einstellung hatten.
Das Aufzeigen des Antisemitismus von Martin Luther und die Erwähnung des Judensau-Reliefs wäre ein Hindernis gewesen, den Status einer Welterbestätte zu erreichen:
In der Zeichnung von 2015/2016, die jetzt koloriert ist, werden alle Bäume entfernt und folglich gibt es keinen Hinweis auf die Zeder aus Israel – ironisch gesprochen. Die Zeder ist übrigens ein echtes DDR-Gewächs.
Die Entscheidung
Auch die Periodischen Berichte 2006/2013/2016 und der folgenden Jahre enthalten keinen Hinweis auf das Judensau-Relief von Wittenberg.
Damit hat am Ende des Prozesses um die Wittenberger Judensau die Lügerei – zu Beginn des Antrages für eine „Weltkulturerbestätte“ – ein Ende gefunden.
Nach dem Procedere der UNESCO wird die Welterbe-Verwaltung in Wittenberg, der deutsche UNESCO-Botschafter in Paris, das AA-Referat 603-9 Werderscher Markt 1,10117 Berlin, bei dem UNESCO World Heritage Centre in Paris kleine Brötchen backen und allerhand erklären müssen.
Frau Ministerin Baerbock ist jetzt auch zuständig für die Wittenberger Judensau!
Frau Dr. Hennen, Sie dürfen sich äußern und tätig werden!
Am 30. Mai 2022 hatte der Bundesgerichtshof – ebenfalls in Karlsruhe – nach den Verfahren vor dem Landgericht Dessau und dem Oberlandesgericht Naumburg dieses Urteil gefällt:
Der Kläger, der Jude Michael D. Düllmann aus Bonn, hat, wie angekündigt, das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, angerufen und eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht.
Die Verfassungsbeschwerde ermöglicht insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, ihre grundrechtlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Erweiterung des fachgerichtlichen Instanzenzuges, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, in dem nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft wird. Einzelheiten sind in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b GG und §§ 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Wichtige Informationen über die Verfassungsbeschwerde, insbesondere was bei ihrer Erhebung unbedingt zu beachten ist, haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Verfassungsbeschwerden sind am Aktenzeichen „BvR“ zu erkennen. Es handelt sich bei Weitem um die häufigste Verfahrensart beim Bundesverfassungsgericht. Zu Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 1951 waren es noch weniger als 500 Beschwerden im Jahr. Bis 1980 steigerte sich diese Zahl auf 3.107 Verfahren, um im Jahr 2013 mit 6.477 Verfahren ihren bisherigen Höchststand zu erreichen.
Das Corpus Delicti
Die Wittenberger Judensau
Es gibt zur „Judensau“ bisher nur eine einzige wissenschaftliche Monografie; aus dieser wird im Folgenden, von mir übersetzt, zitiert.
ISAIAH SHACHAR
THE JUDENSAU – A MEDIEVAL ANTI-JEWISH MOTIV AND ITS HISTORY,
An der südöstlichen Ecke des Chors der Stadtkirche von Wittenberg, etwa acht Meter über dem Boden, befindet sich eine Judensau-Skulptur. Über ihr befindet sich ein schmales Ziegeldach und eine zweizeilige Inschrift
Rabini
Schem HaMphora[s]
Die Szene ist stark verwittert und Teile davon sind zerbrochen und fehlen. Rechts steht eine große Sau, deren Kopf bis zur Ecke reicht (die aus Metall gefertigte Schnauze ist teilweise abgebrochen). Zwei Juden knien mit dem Rücken zum Betrachter und saugen; ein dritter hockt unter dem Hals der Sau und hält in seiner linken Hand das Ohr eines sich nähernden Ferkels. Alle drei tragen Judenhüte mit hornartigen Mittelschäften, lange Haare und lange Gewänder. Auf der linken Seite sitzt ein vierter Jude. Er ist doppelt so groß wie die anderen, trägt einen ähnlichen Hut (mit abgebrochenem Mittelknauf) und ein ähnliches Gewand, und sein Haar ist ähnlich lang. Keiner trägt einen Bart. Der sitzende Mann hält mit seiner rechten Hand das rechte Hinterbein der Sau hoch, und sein linker Arm liegt auf dem Schwanz des Tieres. Sowohl seine linke Hand als auch das Ende des Schwanzes sind abgebrochen, aber es scheint ziemlich sicher zu sein, dass der Mann den Schwanz hochhebt. Er lehnt sich vor und neigt den Kopf nach rechts.
Die Datierung des Reliefs ist nicht einfach; die meisten Gelehrten ordnen es dem fünfzehnten Jahrhundert zu. Zwei Indizien deuten auf eine frühere Datierung hin: Der Chor der Stadtkirche wurde um 1300 fertiggestellt. Da das Relief in engem Zusammenhang mit der Architektur zu stehen scheint, ergibt sich daraus ein ungefährer Terminus a quo. Der schlechte Zustand der Schnitzereien lässt keine stilistische Analyse zu, aber die Form der Hüte (flache und dünne Krempe, zentraler konischer Schaft) sowie die langen Haare und die Position der Hüte auf den Köpfen der Männer ähneln sehr dem Wasserspeier von Wimpfen und den Judenhüten im Chor des Naumburger Doms aus dem dritten Viertel des dreizehnten Jahrhunderts. Eine auffällige Parallele zu dieser Form des Judenhuts findet sich in einer illuminierten hebräischen Handschrift aus dem Anfang des vierzehnten Jahrhunderts. Diese Vergleiche deuten auf ein frühes Datum im vierzehnten Jahrhundert hin, etwa im ersten Drittel.
Die Wittenberger Judensau wurde 1543 von Martin Luther interpretiert; da seine Interpretation jedoch zweihundert Jahre nach der Schnitzerei der Szene verfasst wurde und in einem polemischen Kontext entstand, wirft sie kein Licht auf die ursprüngliche Bedeutung des Reliefs. Die Inschrift Rabini Schem HaMporas (Der vom Rabbiner erklärte Name Gottes), die mindestens zweihundert Jahre später als das Relief entstand, ist eindeutig von Luthers Text inspiriert (siehe unten, S. 43f.).
Diese Judensau befindet sich außerhalb der Kirche, ist aber nicht Teil eines allegorischen Zyklus von Lastern. Die Betonung der Aktivität rund um den Schwanz und das Hinterteil des Tieres, die hier auftritt, lässt wenig Zweifel an einer spöttischen Absicht. Der Mann, der den Schwanz anhebt, ist, nach seiner Prominenz zu urteilen, wahrscheinlich ein Anführer. Mit anderen Worten: In Wittenberg wurde das Motiv, soweit wir wissen, zum ersten Mal öffentlich ausgestellt, und zwar nicht als Symbol für ein bestimmtes Laster, sondern als diffamierende Darstellung der Juden. Die Isolierung des Motivs von einem breiteren moralisierenden Kontext und die Ausarbeitung des obszönen Themas machen die Juden zur alleinigen Zielscheibe. Es hat keinen Sinn, diese Szene weiter zu erläutern, denn es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Sau von Wittenberg oder überhaupt irgendeine Sau des folgenden Jahrhunderts für das Judentum oder die jüdische Lehre stehen sollte.
Die Juden wurden 1304 aus Wittenberg vertrieben, durften sich aber kurze Zeit später wieder dort ansiedeln; eine Gemeinde ist für das Jahr 1339 belegt. Eine im späten neunzehnten Jahrhundert aufgezeichnete Volkserzählung verbindet die Judensau mit der Vertreibung der Juden, doch wird sie im sechzehnten Jahrhundert ganz anders gedeutet.
Eine Verbindung zwischen der Vertreibung und der Skulptur sollte nicht völlig ausgeschlossen werden. Der besondere Standort der Skulptur und das Fehlen eines symbolischen Kontextes legen eine solche Verbindung nahe. (Seite 30-31)
MARTIN Luthers ursprünglich wohlwollende Haltung gegenüber den Juden änderte sich später grundlegend. Nachdem er die Hoffnung aufgegeben hatte, sie zum reformierten Christentum zu bekehren, begann Luther, die Juden als erklärte Feinde des Christentums und der Christen zu betrachten und zu behandeln. In den letzten zehn Jahren seines Lebens plädierte er wiederholt für strenge und rücksichtslose Maßnahmen gegen sie. Im Jahr 1543 widmete er zwei Bücher einem erbitterten Angriff. Während er mit dem ersten, Von den Juden und ihren Lügen, eine umfassende antijüdische Polemik verfasste, sollte das zweite, Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi, ein bestimmtes jüdisches Buch, die Geschichte Jesu (Toldot Yeschu), widerlegen. In der zweiten Schrift bezog sich Luther in einer Passage, die viele spätere Autoren inspirieren sollte, auf das Judensau-Relief von Wittenberg. Diese aus dem Zusammenhang gerissene Passage gab auch Anlass zu vielen modernen Fehlinterpretationen des Judensau-Motivs im Allgemeinen…. (Seite 43ff.)
Auf dem Titelblatt von Von den Juden und ihren Lügen stellte der Illustrator Lucas Cranach einen gehörnten, vollbärtigen Moses in einem Narrenkleid dar, der ein Tasteninstrument spielt – die einzige Illustration zu einem von Luthers Büchern über die Juden.
Aber obwohl er nie illustrierte Flugblätter gegen sie verwendete, wie er es in seinen Angriffen auf die römisch-katholische Kirche tat, benutzte Luther ständig antijüdische Metaphern, die visuellen Darstellungen sehr ähnlich waren – nicht nur in der vulgären Sprache und den obszönen Ausdrücken, die in vielen von Luthers Schriften zu finden sind, sondern in Passagen, die als verbale Kampfbilder bezeichnet werden könnten. Wenn Luther im ersten Buch die Juden für ihre hartnäckige Fehlinterpretation der Bibel schilt, bedient er sich dieser anschaulichen Szene.
„Pfu euch hie, pfu euch dort, und wo ir seid, ir verdampten Jüden, das ir diese ernste herrliche, tröstliche wort Gottes so schendlich auf ewern sterblichen, madichten, Geitzwanst zihen thüret, und schemet euch nicht, ewern Geiz so gröblich an den tag zu geben. Seid ir doch nicht wert, das ir die Biblia von aussen sollet ansehen, schweige, das ir drinnen lesen sollet. Ir soltet allein die Biblia lesen, die der Saw unter dem Schwantz stehet, und die buchstaben, so da selbs heraus fallen, fressen und sauffen, das were eine Bibel für solche Propheten, die der Göttlichen Maiestet wort, so man mit allen ehren, zittern und freuden hören solt, so sewisch zu wülen und so schweinisch zu reissen.“
Ähnliche Bilder herrschen vor, wenn Luther im zweiten Buch die üble geistliche Nahrung der Juden beschreibt.
„Wo sind sie nun, die losen Christen, die Juden geworden sind oder Juden werden wollen, Hieher zum kuss, der Teuffel hat in die N. geschmissen und den Bauch abermal geleert, Das ist ein recht Heiligthumb, das die Jüden, und was Jüde sein wil, küssen, fressen, sauffen und anbeten sollen. Und widdderumb der Teuffel auch fressen und sauffen, was solche seine Jünger speien, oben und unten auswerfen können.“
Ähnliche Metaphern wie die letzte verwendete Luther auch, sowohl verbal als auch visuell, um päpstliche und teuflische Lehren zu beschreiben (Pl. 47b). Es ist daher nicht verwunderlich, dass Luther, als er sich später auf das Judensau-Relief an der Kirche zu Wittenberg bezog, es bewusst als Kampfbild verwendete, um einen ähnlichen Punkt zu illustrieren.
Die Juden behaupteten in ihren Toldot Yeschu, dass Jesus nur deshalb Wunder vollbringen konnte, weil er den Schem ha-meforasch (den mystisch erklärten Namen Gottes), der im Tempel sorgfältig gehütet und in Stein gemeißelt worden war, listig kopiert hatte. Nachdem Luther erklärt hat, was die Juden mit shem ha-meforash meinen und wie sie ihn aus den Namen von zweiundsiebzig Engeln zusammensetzen, geht er zu einem Dialog mit seinem Leser über.
„Hie wirstu mich vielleicht fragen: Woher haben die Juden diese hohe Weisheit, dass man den Mosi-Text, die heiligen unschuldigen Buchstaben, in drei Strophen teilt und daraus Rechen- oder Zal-Buchstaben macht, auch 72. Engel nennt, und summa, den ganzen Schem Hamphoras der Figur setzt? Dann lass mich zufrieden sein, frag die Rabbiner, sie werden es dir sagen. Ja, ich will deine Meinung hören, bevor ich Jude werde, denn danach weiß ich, dass ich den Rabbinern glauben muss, aber du hast mir den jüdischen Katechismus versprochen, der auch gilt.“
„Wolan, ich weis nicht genau, woher sie es her haben, Aber nahe hinzu will ich wol raten. Es ist hier hier in Wittemberg an unserer Pfarrkirchen, eine Sau in Stein gehawen, da ligen junge Ferckel und Jüden unter, die saugen, Hinter der Saw steht ein Rabin, der hebt der Saw das rechte Bein empor, und mit seiner lincken Hand zeucht er den dem pirzel inn den Talmud hinein, als wolt er etwas scharffes und sonderliches lesen und ersehen. Daselber haben sie gewislich ir Schem Hamphoras Denn. Es sind vorzeiten seer viel Jüden in diesen landen gewest, das beweisen die namen der Flecken, Dörffer, auch Bürger und Baur, die Ebreisch sind noch heutigen tages, Das etwa ein gelernter ehrlicher Man solch Bild hat angeben und abreissen lassen, der den unfletigen lügen der Jüden feind gewest ist. Denn also redet man bey den Deudschen von einem, der grosse klugheit on grund furgibt: Wo hat ers gelesen? Der Saw im (grob heraus) hindern.“
Es folgt die spöttische Zuspitzung in Luthers “Antwort” an seinen Leser:
„Hie zu möcht man leicht das wort Schem Hamphoras zihen und keren, nemlich ‘Peres schama’, oder, wie sie thun, künlich meistern und machen ‘Schamha Peres’, so lautets nahe zu samen. So wie wenn ein Deutscher hörte oder las Neeren für Neeren, Item, Er hat mir mein gütlein fein gebessert, ja gewessert. So spottet der böse Geist seiner gefangenen Juden, sie sagen Schem Hamphora und große Dinge hinein glauben und hoffen, aber er meint ‘Scham Haperes’, das ist: Hier Dreck, der nicht auf der Straße liegt, sondern aus dem Bauch kommt.“
Die Passage zeigt deutlich, wie Luthers eigentümliche Interpretation des Wittenberger Reliefs zustande kam. Er benutzte eine Metapher in Verbindung mit dem ihr zugrunde liegenden Sprichwort von der Sau, um eine bissige Antwort auf die Frage nach dem Ursprung der jüdischen magischen Weisheit zu geben. Dann brachte er das Relief an der örtlichen Kirche als aufschlussreiche visuelle Illustration ins Spiel, und assoziativ folgte ein witziges Wortspiel, das auf der veränderten Aussprache der beiden hebräischen Wörter beruht.
Es gibt keinen Grund für uns, diese Interpretation ernster zu nehmen, als ihr Autor sie gemeint hat, und aus seinem Scherz eine gültige Erklärung für eine Szene zu machen, die mehr als zwei Jahrhunderte zuvor geschnitzt wurde. Es wäre sicherlich falsch, den Witz als allgemeine Erklärung für das Motiv der Judensau als solches zu verwenden.
Aber die Anspielung auf die Wittenberger Judensau wurde von Luthers Anhängern wie auch von einigen einflussreichen katholischen Schriftstellern ernst genommen, und so wurde das Relief für lange Zeit zu einem Kampfbild mit einer eindeutigen Bedeutung. Denn Luthers Hinweis auf die Sau als Talmud, in dem die vom Teufel betrogenen Juden ihre großen Geheimnisse finden, galt als tiefgründig und maßgebend, und gelehrte Ausarbeitungen folgten bald… (Seite 43-51)
Der Superintendent Maximilian Meichßner erklärte NS-Funktionären das Wittenberger Judensau-Relief. 1936 hatte Meichßner am Todestag Luthers, lt. Wittenberger Tageblatt vom 19.02.1936, über „das zeitgemäße Thema >Luther und die Juden< gesprochen.
Eröffnung der Nationalsynode in Wittenberg am 27. September 1933, Landesbischof Ludwig Müller beim Hitlergruß
Evangelische Bischöfe unter Lutherrose und Hakenkreuz auf dem Weg zum Festgottesdienst in die Schlosskirche im September 1933
HIER WOHNTE
RICHARD BAUMANN
JG. 1885
DEPORTIERT 1943
AUSCHWITZ
ERMORDET MÄRZ 1943
Markt 2
♁
Richard Baumann (1885–1943) wurde in Wittenberg geboren und wohnte später in Jeßnitz und Berlin. Von Berlin aus wurde er am 2. März 1943 ins KZ Auschwitz-Birkenau deportiert und dort ermordet.[1]
HIER WOHNTE
EUGEN BORINSKI
JG. 1875
DEPORTIERT 1942
THERESIENSTADT
1944 AUSCHWITZ
ERMORDET
Collegienstraße 84
♁
Eugen Borinski(1875–1944) stammte aus Zabrze und wohnte später in Zerbst und Wittenberg. Am 2. Dezember 1942 wurde er zunächst ins Ghetto Theresienstadt und später ins KZ Auschwitz-Birkenau deportiert, wo er am 16. Mai 1944 ermordet wurde.[2]
Julie Borinski geb. Cohn (1876–1944) stammte aus Seeburg und wohnte später in Zerbst/Anhalt und Wittenberg. Am 2. Dezember 1942 wurde sie zunächst ins Ghetto Theresienstadt und später ins KZ Auschwitz-Birkenau deportiert, wo sie am 16. Mai 1944 ermordet wurde.[3]
HIER WOHNTE
EVA BOROWIETZ
GEB. LEDIEN
JG. 1896
GEDEMÜTIGT / ENTRECHTET
FLUCHT IN DEN TOD
26.10.1938
Puschkinstraße 57
(ehemals Clausstraße)
♁
Eva Borowietz geb. Levin (1896–1938) wohnte zunächst in Wittenberg und später in Berlin, wo sie am 26. Oktober 1938 Suizid beging.[4]
Käte Bosse geb. Levin (1886–1944) wurde in Wittenberg geboren. Sie wurde am 1. November 1944 ins KZ Ravensbrück deportiert und dort am 16. Dezember 1944 ermordet.[5] Sie war verheiratet mit dem Chirurgen und GynäkologenPaul Bosse und damit – in NS-Jargon – in “privilegierter Mischehe”. Sie hatte mit ihm vier Kinder, darunter die Ägyptologin und Schriftstellerin Kate Bosse-Griffiths und die bis zum 20.7.1944 in Wittenberg praktizierende Ärztin Dorothea Maier-Bosse, ebenfalls am 21.7.1944 verhaftet.
Pauline Bukofzer geb. Goldstrom (1886–1942) stammte aus Wittenberg und wohnte später in Berlin. Von dort aus wurde sie am 28. März 1942 ins Ghetto Piaski deportiert, wo sie später den Tod fand.[6]
HIER WOHNTE
AMALIE GERISCHER
GEB. SCHEUER
JG. 1878
GEDEMÜTIGT / ENTRECHTET
FLUCHT IN DEN TOD
24.8.1943
Geschwister-Scholl-Straße 25
♁
Amalie Gerischer geb. Scheuer (1878–1943) wurde in Bonn geboren und zog später nach Wittenberg. Sie beging am 25. August 1943 Suizid.[7]
HIER WOHNTE
DR. ERWIN GOLD
JG. 1903
FLUCHT HOLLAND
VERHAFTET 1940
ZUCHTHAUS TORGAU
SACHSENHAUSEN
DEPORTIERT 1941
GROSS-ROSEN
ERMORDET 2.4.1941
Lutherstraße 17a
♁
Dr. Erwin Gustav Gold (1903–1941) wurde in Coswig (Anhalt) geboren. Er wurde ins KZ Groß-Rosen deportiert, wo er am 29. September 1941 zu Tode kam.[8]
HIER WOHNTE
GABRIELE GOLD
GEB. HECHTER
JG. 1876
FLUCHT 1939
TOT IN
SHANGHAI
HIER WOHNTE
BI[A]NKA GOLDSCHMIDT
GEB. BAUMANN
JG. 1896
DEPORTIERT 1944
ERMORDET IN
AUSCHWITZ
Markt 2
♁
Bianka Goldschmidt geb. Baumann (1896–1944) stammte aus Wittenberg und wohnte später in Wurzen. Vor Kriegsbeginn floh sie nach Frankreich, wurde aber nach der deutschen Besetzung im Sammellager Drancy interniert und von dort 27. März 1944 ins KZ Auschwitz-Birkenau deportiert, wo sie ermordet wurde.[11]
HIER WOHNTE
AMALIE ISRAEL
GEB. FALKENBERG
JG. 1877
DEPORTIERT 1942
SOBIBOR
ERMORDET 3.6.1942
Markt 4
♁
Amalie Israel geb. Falkenberg (1877–1942) stammte aus Hammerstein. Mit ihrem Mann Jakob kam sie 1940 in ein Altersheim nach Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurde Amalie Israel deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[12]
HIER WOHNTE
JACOB ISRAEL
JG. 1878
ALTERSHEIM IN HALLE
VOR DEPORTATION
TOT 1940
Markt 4
♁
Jacob Israel (1878–1940) kam 1940 mit seiner Frau Amalie in ein Altersheim nach Halle (Saale), wo er später verstarb.[12]
HIER WOHNTE
MARTIN ISRAEL
JG. 1911
DEPORTIERT 1943
ERMORDET IN
AUSCHWITZ
Markt 4
♁
Martin Israel (1911–1943) wurde in Wittenberg geboren und wohnte später in Berlin. Von dort aus wurde er am 19. Februar 1943 ins KZ Auschwitz-Birkenau deportiert und dort ermordet.[13]
HIER WOHNTE
KLARA KLEIN
[…]
Puschkinstraße 57
(ehemals Clausstraße)
♁
Klara Klein
HIER WOHNTE
REGINA KLEIN
JG. 1892
ZWANGSWEISE UMGESIEDELT
1940 HALLE
DEPORTIERT 1942
SOBIBOR
ERMORDET 3.6.1942
Puschkinstraße 57
(ehemals Clausstraße)
♁
Regina Klein (1892–1942) stammte aus Löcknitz. Später zog sie nach Wittenberg und Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurde sie deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[14]
HIER WOHNTE
MARTIN KOLF
JG. 1889
VERHAFTET 1939
POLIZEIGEFÄNGNIS
WITTENBERG
1940 SACHSENHAUSEN
1940 DACHAU
ERMORDET 28.1.1941
Jüdenstraße 29
♁
Martin Kolf (1889–1941) stammte aus Skierniewice und zog später nach Wittenberg. Dort saß er zwischen Herbst 1939 und März 1940 im Gefängnis. Von dort aus wurde er zunächst in KZ Sachsenhausen und am 6. September 1940 ins KZ Dachau verlegt, wo er am 28. Januar 1941 den Tod fand.[15]
Bert Manuel Kuhn (1938–1942) wurde in Wittenberg geboren. Er zog später nach Berlin und Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurde er deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[16]
HIER WOHNTE
GERHARD KUHN
JG. 1899
VERHAFTET 1938
BUCHENWALD
ZWANGSWEISE UMGESIEDELT
1940 HALLE
DEPORTIERT 1942
MAJDANEK
ERMORDET 21.7.1942
Puschkinstraße 57
(ehemals Clausstraße)
♁
Gerhard Kuhn (1899–1942) stammte aus Josephsdorf. Er zog später nach Wittenberg, Berlin und Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurde er deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[17]
HIER WOHNTE
JOHANNA KUHN
GEB. LEVY
JG. 1907
ZWANGSWEISE UMGESIEDELT
1940 HALLE
DEPORTIERT 1942
SOBIBOR
ERMORDET 3.6.1942
Puschkinstraße 57
(ehemals Clausstraße)
♁
Johanna Kuhn geb. Levy (1907–1942) stammte aus Josephsdorf. Er zog später nach Wittenberg, Berlin und Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurde er deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[18]
HIER WOHNTE
JOHANNA LEHMANN
GEB. SELIGMANN
JG. 1922
DEPORTIERT 1941
ŁODZ
ERMORDET 14.5.1943
Thomas-Müntzer-Straße 33
♁
Johanna Lehmann geb. Seligmann (1922–1943) wurde in Jüterbog geboren und wohnte später in Wittenberg und Berlin. Von dort aus wurde sie am 1. November 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert, wo sie am 14. April 1943 zu Tode kam.[19]
HIER WOHNTE
RUDOLF PHILIPP
JG. 1907
VERHAFTET 1937
ZUCHTHAUS TORGAU
1939 ZUCHTHAUS COSWIG
1939 BUCHENWALD
ERMORDET 6.3.1940
Zimmermannstraße 25
♁
Rudolf Martin Philipp (1907–1940) stammte aus Berlin-Charlottenburg und wohnte später in Coswig und Wittenberg. Am 29. Juni 1939 wurde er ins KZ Buchenwald deportiert, wo er am 6. März 1940 zu Tode kam.[20]
Isidor Preminger (1885–1941) eröffnete 1929 in Wittenberg ein Geschäft, musste aber 1932 Insolvenz anmelden. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde er 1933 nach Polen ausgewiesen. Dort ließ er sich zunächst in Kattowitz nieder und zog nach dem deutschen Einmarsch weiter nach Ostgalizien. Dort wurde er am 12. Oktober 1941 beim Blutsonntag von Stanislau erschossen.[21]
Berta Rindenau (1919–1942) wurde in Wittenberg geboren. Sie wohnte später in Luckenwalde und zuletzt in Berlin und wurde von dort 25. Januar 1942 ins Ghetto Riga deportiert, wo sie den Tod fand.[22]
HIER WOHNTE
DORA RINDENAU
GEB. PREMINGER
JG. 1883
DEPORTIERT 1942
RIGA
ERMORDET
Jüdenstraße 7
♁
Dora Rindenau geb. Preminger (1883–1942) stammte aus Bohorodczany. Sie wohnte zuletzt in Berlin und wurde von dort 25. Januar 1942 ins Ghetto Riga deportiert, wo sie den Tod fand.[23]
HIER WOHNTE
EVA ROSENBERG
GEB. HIRSCHFELDT
JG. 1907
DEPORTIERT 1942
ERMORDET IN
AUSCHWITZ
Mittelstraße 51
♁
Eva Rosenberg geb. Hirschfeldt (1907–1942) wurde in Wittenberg geboren und lebte später in Berlin. Von dort aus wurde sie am 9. Dezember 1942 ins KZ Auschwitz-Birkenau deportiert und ermordet.[24]
HIER WOHNTE
ELISABETH SCHWARZ
GEB. BACKHAUS
JG. 1878
DEPORTIERT 1942
SOBIBOR
ERMORDET 3.6.1942
Schlossstraße 9
♁
Elisabeth Schwarz geb. Backhaus (1878–1942) stammte aus Wittenberg und heiratete dort Simon Schwarz. 1939 zog das Ehepaar in ein Altersheim in Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurden beide deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[25]
HIER WOHNTE
SIMON SCHWARZ
JG. 1878
DEPORTIERT 1942
SOBIBOR
ERMORDET 3.6.1942
Schlossstraße 9
♁
Simon Schwarz (1878–1942) stammte aus Colmar. Am 18. November 1939 zog er mit seiner Frau in ein Altersheim in Halle (Saale). Am 1. Juni 1942 wurden beide deportiert und zwei Tage später im Vernichtungslager Sobibor ermordet.[26]
HIER WOHNTE
ALFRED SELIGMANN
JG. 1897
DEPORTIERT 1941
ŁODZ
ERMORDET
Thomas-Müntzer-Straße 33
♁
Alfred Seligmann (1897–1941) stammte aus Gilgenburg und wohnte später in Wittenberg und Berlin. Von dort aus wurde er am 1. November 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert, wo er zu Tode kam.[27]
HIER WOHNTE
ELFRIEDE SELIGMANN
JG. 1899
DEPORTIERT 1941
ŁODZ
ERMORDET
Thomas-Müntzer-Straße 33
♁
Elfriede Seligmann (1899–1941) stammte aus Gilgenburg und wohnte später in Wittenberg und Berlin. Von dort aus wurde sie am 1. November 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert, wo sie zu Tode kam.[28]
Gertrud Seligmann geb. Salomon (1893–1941) stammte aus Exin und wohnte später in Wittenberg und Berlin. Von dort aus wurde sie am 1. November 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert, wo sie zu Tode kam.[29]
HIER WOHNTE
BERTA WIENER
GEB. SAND
JG. 1895
DEPORTIERT 1942
RIGA
ERMORDET
Breitscheidstraße 33
♁
Berta Wiener geb. Sand (1895–ca. 1942) stammte aus Hohensalza. Sie wohnte in Wittenberg und später in Berlin-Wilmersdorf. Von dort aus wurde sie am 19. Januar 1942 ins Ghetto Riga deportiert, wo sie den Tod fand. Ihr genaues Todesdatum ist unbekannt.[30][31]
Margarete Wittenberg geb. Goldstrom (1885–1942) stammte aus Wittenberg und wohnte später in Berlin. Von dort aus wurde sie am 26. Oktober 1942 ins Ghetto Riga deportiert, wo sie drei Tage später ermordet wurde.[32]
Verlegungen
Stolpersteine für die Geschwister Baumann
19. Mai 2008: Markt 4 (3 Stolpersteine), Schlossstraße 9 (2)
22. August 2009: Geschwister-Scholl-Straße 25, Heubnerstraße 24, Lutherstraße 17a (2)
28. Oktober 2010: Thomas-Müntzer-Straße 33 (4), Zimmermannstraße 25
13. Oktober 2011: Puschkinstraße 57 (ehemals Clausstraße) (6)
28. Juli 2012: Jüdenstraße 29, Markt 20 (2), Mittelstraße 51
des Herrn Michael Dietrich Düllmann, Brüsseler Straße 11, 53117 Bonn
– Beschwerdeführer –
Proz.Bev.: RAe Deubner & Kirchberg, Erzbergerstraße 113 A, 76133 Karlsruhe
gegen das Urteil des BGH vom 14.06.2022 – VI ZR 21/20 – und gegen die Urteile der Vorinstanzen
wegen Entfernung der „Wittenberger Judensau“
2 Abschriften anbei
erheben wir namens und im Auftrag des Beschwerdeführers (Vollmacht gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG anbei)
Verfassungsbeschwerde
zum Bundesverfassungsgericht und beantragen wie folgt:
Das Urteil des VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2022 – VI ZR 172/20 –,das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04.02.2020 – 9 U 54/19 – und das Urteil des Landgericht Dessau-Roßlau vom 05.2019 – 2 O 230/18 – verletzen Grundrechte des Beschwerdeführers, insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG (Persönlichkeitsrecht), Art. 3 Abs. 3 GG (Benachteiligung wegen der „Rasse“ und wegen des Glaubens) und Art. 4 Abs. 1 GG (Glaubensfreiheit).
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2022 – VI ZR 172/20 – wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04.02.2020 an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Das Land Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik Deutschland haben dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens zu erstatten.
I. Gegenstand des Verfahrens
Der Beschwerdeführer ist Jude und Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Deutschland. Er verlangt von der Stadtkirchengemeinde in Wittenberg die Beseitigung eines aus dem 13. Jahrhundert stammenden, im 16. Jahrhundert durch eine Inschrift ergänzten Sandsteinreli- efs an der Stadtkirche, das, so vorliegend der Bundesgerichtshof (Rn. 9), »… Juden und ihr[en] Glauben in besonders krasser Weise verhöhnt, verunglimpft und herabwürdigt“
Das 1,0 m x 1,20 m große und in einer Höhe von 4 m am Südostflügel der Stadtkirche in Wittenberg angebrachte Relief stellt ein Schwein („Judensau“) mit seinem Ferkel dar, an dessen Zitzen Menschenkinder säugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen; ein dritter Jude drängt das Ferkel von der Sau ab und verhindert zu dessen natürlichen Drang zu den Zitzen seiner Mutter. Ein ebenfalls durch seinen Hut als Jude zu identifizierender Mensch hebt den Schwanz der Sau und blickt ihr mit sichtbarem Interesse in ihren After. Im Jahr 1570 wurde in Anlehnung an zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte antijudaistische Schriften über der Sau die Inschrift „Rabini Schem Ha Mphoras“, ein hebräischer Verweis auf den unaussprechlichen Namen Gottes bei den Juden, angebracht (Abbildung anbei – Anl. Bf.1).
Der Beschwerdeführer hatte bisher mit seiner Klage keinen Erfolg. Die zuletzt gegen das Urteil des OLG Naumburg vom 04.02.2020 eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 14.06.2022, zugestellt am 01.07.2022, zurückgewiesen. Maßgeblich hat dabei der zuständige VI. Zivilsenat auf die „Kontextualisierung“ dieses „Schandmals“ und seine (angebliche) Umwidmung zu einem „Mahnmal“ abgestellt.
Mit dieser Relativierung des fraglichen Sandsteinreliefs ist die massive Verletzung der im Antrag dieser Verfassungsbeschwerde als verletzt gerügten Grundrechte des Beschwerdeführers als Jude in Deutschland nicht ausgeräumt. Mit der Verfassungsbeschwerde verfolgt er deshalb sein Anliegen, das Sandsteinrelief zu entfernen, nachdrücklich weiter.
Beigefügt sind der Verfassungsbeschwerde zunächst noch das Urteil des Landgerichts Des- sau-Roßlau vom 24.05.2019 (Anl. Bf.2), das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04.02.2030 (Anl. Bf.3), die Revisionsbegründung vom 28.05.2020 (Anl. Bf.4), die Revisionserwiderung vom 18.03.2021 (Anl. Bf.5) und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2022 (Anl. Bf.6).
II. Das BGH-Urteil vom 06.2022
Der VI. Zivilsenat des BGH hat sein vorliegend ergangenes Revisionsurteil im Wesentlichen wie folgt begründet:
Der Kläger sei aktivlegitimiert. Denn das beanstandete Sandsteinrelief verhöhne und verunglimpfe das gesamte jüdische Volk und seine Region, mithin das Judentum als Ganzes. Durch eine solche Darstellung werde der Geltungs- und Achtungsanspruch eines jeden in Deutschland lebenden Juden angegriffen. Diese Personengruppe sei durch den nationalsozialistischen Völkermord zu einer Einheit verbunden, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse. Der vom deutschen Staat im Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der Ausrottung des jüdischen Volkes begangene Massenmord an Juden präge den Geltungsanspruch und Achtungsanspruch eines in Deutschland lebenden Juden. Es gehöre zum personalen Selbstverständnis eines jeden Juden, als Teil einer durch das unfassbare Unrecht herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, die besonders verletzlich sei und der gegenüber eine besondere moralische Verantwortlichkeit aller anderen Deutschen bestehe; dieses Selbstverständnis sei Teil ihrer Würde (Rn. 10 ).
Die in dem beanstandeten Relief zum Ausdruck kommende Aussage sei geeignet gewesen, den Kläger in seinem Recht auf Achtung seiner Persönlichkeit zu verletzen. Der sonst zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Grundrechte und Interessen im konkreten Einzelfall bedürfe es ausnahmsweise nicht, weil die Aussage als „Schmähung“ zu qualifizieren Eine Äußerung nehme den Charakter einer Schmähung zwar erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe. So verhalte es sich aber im Streitfall. Die in dem Relief verkörperte Aussage habe für sich genommen keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung; nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ziele sie vielmehr darauf ab, Juden und ihren Glauben verächtlich zu machen und zu verhöhnen (Rn. 12).
Die in dem beanstandeten Relief zum Ausdruck kommende Aussage sei der Beklagten auch zuzurechnen. Diese habe durch ihren Gemeindekirchenrat im Jahre 1983 entschieden, das Relief im Rahmen von Sanierungsarbeiten an der Kirche an seinem Ort zu belassen und ebenfalls zu sanieren, und habe dementsprechend die Sanierung durch- geführt. Hierdurch habe sie den rechtsverletzenden Zustand durch ein ihr zurechenbares Verhalten aufrechterhalten oder sogar – durch Herstellung einer infolge der Sanierung besseren Erkennbarkeit des diffamierenden Aussagegehalts – intensiviert (Rn. 14).
Die Beklagte habe den jedenfalls bis zum 11.11.1988 bestehenden rechtsverletzenden Zustand aber dadurch beseitigt, dass sie unter dem Relief eine nach den örtlichen Verhältnissen nicht zu übersehende, in Bronze gegossene Bodenplatte mit der Inschrift „Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem Ha Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilighielten, starb in 6 Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen“ enthüllt und in unmittelbarer Nähe dazu einen „Schrägaufsteller“ mit der Überschrift „Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg“ angebracht habe, der den historischen Hintergrund des Reliefs und die Bronzeplatte näher erläutert habe. Aus der maßgeblichen Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Betrachters habe sie damit das bis dahin als Schmähung von Juden zu qualifizierende Sandsteinrelief – das „Schandmal“ – in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zur Shoa umgewandelt und sich von der früheren Aussage – wie sie im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck komme – (Rn. 15).
Entgegen der Auffassung der Revision könnte der von dem Sandsteinrelief ausgehende rechtsverletzende Zustand also nicht allein durch Entfernung des Reliefs beseitigt wer- den: »Auch wenn das Relief von Anfang an und immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden diente und kaum eine bildliche Darstellung denkbar ist, die in höherem Maße im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, gebietet die Rechtsordnung nicht seine Beseitigung«. Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen habe, habe die Beklagte den fortdauernden Störungszustand nicht nur etwa durch seine voll- ständige Verhüllung, sondern auch dadurch beseitigen können, »… dass sie sich von dem im Relief verkörperten Aussagegehalt distanziert, dieses kontextualisiert und in eine Stätte der Mahnung zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis zum Holocaust umwandelt.« Denn auch dadurch werde dem Relief der rechtsverletzende Aussagegehalt genommen (Rn. 16).
Anders als die Revision meine, trage ein solches Vorgehen der besonderen historischen und politischen Situation, in die der Streitfall eingebettet sei, mindestens ebenso gut Rechnung wie die vom Kläger beanspruchte Entfernung des Reliefs. Dieses sei Ausdruck und Beleg des christlichen Antijudaismus, der sich über Jahrhunderte hinzog und Grundlage für den Antisemitismus und schließlich die Shoa gewesen sei. Hinreichend kontextualisiert illustriere das Relief die Mitverantwortung der christlichen Kirche für die jahrhundertelange Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Juden und ermöglicht eine Aufklärung und inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ziel, Hass, Ausgrenzung und Antisemitismus entgegenzutreten (Rn. 17).
Ohne Erfolg wende sich die Revision auch gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe sich von dem im Relief verkörperten Aussagegehalt erfolgreich distanziert und dieses in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis zum Holocaust umgewandelt. Bei ihrem Einwand, die Beklagte könne sich schon gar nicht von dem beleidigenden Aussagegehalt des an ihrer Kirche angebrachten und von ihr sanierten Re- liefs distanzieren, übersehe sie, dass Aussagen mit Wirkung für die Zukunft einen anderen Sinngehalt bekommen könnten, wenn sie in einen anderen Kontext gestellt wür- den. Auch rüge die Revision zu Unrecht, das Berufungsgericht habe den für die Erfassung des Aussagegehalts maßgeblichen Kontext falsch bestimmt und rechtsfehlerhaft die Bronzeplatte und den Informationstext auf dem Schrägaufsteller in die Betrachtung mit einbezogen (Rn. 18 ):
Nach der gefestigten Rechtsprechung sei der Sinngehalt einer Aussage, die auch bildlich erfolgen könne, unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs, in dem sie stehe, und der Begleitumstände, die für den Rezipienten erkennbar seien, zu bestimmen. Maßgeblich sei dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Aussage Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums habe (Rn. 21):
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts könne der Betrachter des Sandsteinreliefs die Bronzeplatte und die in unmittelbarer Nähe aufgestellte Informationstafel, die sich beide am Fuß der Kirche unter dem in ca. 4 m Höhe angebrachten Relief befänden, nach den örtlichen Verhältnissen nicht übersehen. Dass sie mit dem Relief kein einheitliches Werk bildeten und sich von diesem historisch und stilistisch unterschieden, stehe ihrer Berücksichtigung bei der Bestimmung des Aussagegehalts des Reliefs nicht entgegen. Gleiches gelte für den Umstand, dass die Erfassung des genauen Inhalts der 3 Objekte eine unterschiedliche Blickrichtung des Betrachters und eine nähere Befassung mit dem jeweiligen Objekt erfor- derten. Dies gelte umso mehr, als sich auch die Darstellung in dem in etwa 4 m Höhe angebrachten Sandsteinrelief dem Betrachter erst nach genauerem Hinsehen erschließe. Entgegen der Auffassung der Revision widerspreche es nicht der Lebenserfahrung, dass der unvoreingenommene und verständigen Betrachter des Reliefs auch die Bronzeplatte und die in unmittelbarer Nähe aufgestellte Informationstafel in den Blick nehme (Rn. 22).
Der verständige Betrachter entnehme den 3 Objekten, dem Relief einerseits und der Platte und dem Informationstext in dem Schrägaufsteller andererseits, im Gesamtzusammenhang, dass sich die Beklagte von der diffamierenden und judenfeindlichen Aussage, die dem Relief bei isolierter Betrachtung zu entnehmen sei, distanziere und dieses nunmehr als Teil eines Gesamtensembles zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zum Holocaust und als Zeugnis für die Mitverantwortung der christlichen Kirche präsentiere. Das wird im Einzelnen ausgeführt (Rn. 23 ).
Aber auch wenn man annähme, die Beklagte habe sich durch die Enthüllung der in Bronze gegossenen Bodenplatte und die Aufstellung des Schrägaufstellers noch nicht hinreichend von der im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck kommenden Aussage distanziert, könnte der Kläger nicht die allein begehrte Entfernung des beanstandeten Sandsteinreliefs verlangen. Denn der Abwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB sei auf die Beseitigung des andauernden rechtswidrigen Störungszustands, nicht hingegen auf eine bestimmte Handlung gerichtet. Nach der gefestigten Rechtsprechung müsse es grundsätzlich dem Schuldner überlassen bleiben, wie er den Störungszustand beseitige. (Rn. ).
Der Kläger könne den geltend gemachten Anspruch auf Entfernung des Sandsteinreliefs auch nicht aus auf 1004 Abs. 1 S. 1 analog, § 843 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB ableiten. Insoweit würden die vorgenannten Ausführungen entsprechend gelten; auf sie werde Bezug genommen (Rn. 27).
III. Verfassungsrechtliche Würdigung
1.
Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig.
Der Beschwerdeführer ist als „Jude in Deutschland“ befugt, gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG eine Verletzung seines durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrechts sowie seiner Grundrechte aus Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 4 Abs. 1 GG durch die hier angefochtenen Gerichtsurteile, mit denen seine Klage auf Entfernung der „Wittenberger Judensau“ von der Fassade der Stadtkirche in Wittenberg zurückgewiesen worden ist, vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Insofern wird auf die Rn. 11 des angefochtenen BGH-Urteils vom 14.06.2022 verwiesen; den dortigen Ausführungen ist im Prinzip nichts hinzuzufügen.
Mit dem vorgenannten BGH-Urteil vom 14.06.2022 ist der Rechtsweg gemäß § 90 Abs. 2 BVerfGG erschöpft; die Durchführung eines Anhörungsrüge-Verfahrens nach § 321a ZPO ist nicht angezeigt, da der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht geltend machen kann und nicht geltend machen will.
Die 1-Monats-Frist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde wird mit dem vorliegenden Schriftsatz gewahrt, da das letztinstanzliche Urteil dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers am 01.07.2022 (Fristablauf danach: 01.08.2022) zugestellt worden ist.
Dem Erfordernis der ausreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde und der Vorlage der einschlägigen Unterlagen (§§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG) tragen die Ausführungen in diesem Beschwerdeschriftsatz Rechnung.
2. Die Verfassungsbeschwerde ist auch begründet.
(a)
Verletzte Grundrechte
Mit dem BGH ist zunächst davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer als „Jude in Deutschland“ durch das beanstandete Relief (nebst der dazugehörigen Überschrift) an der Stadtkirche in Wittenberg schwer in seinem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das ist offensichtlich und bedarf keiner weiteren Vertiefung.
Verbunden mit dieser schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung ist aber auch eine Verletzung des speziellen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner „Rasse“ benachteiligt“ werden darf. Mit der Verwendung des Begriffs „Rasse“ ist in diesem Zusammenhang keine Übernahme der Rassenideologie des „Dritten Reichs“ verbunden; gemeint ist damit die explizite Abwendung des Grundgesetzes von rassistischer Ausgrenzung und Vernichtung im deutschen Nationalsozialismus, deren Opfer millionenfach die jüdische Bevölkerung in Deutschland und in den von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs besetzten Ländern war (vgl. Boysen, in: v. Münch/Kunig, GG-Komm., Bd. I, 7. Aufl. 2021, Rn. 179 zu Art. 3 m.w.Nw.).
In gleicher Weise maßgeblich ist vorliegend der weitere besondere Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seines Glaubens und seiner religiösen Anschauungen benachteiligt werden darf. Diese Grundrechtsgarantie überschneidet sich zugleich mit der unmittelbar einschlägigen Glaubens- und Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG, wobei Art. 3 Abs. 3 GG die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gemeinschaft vor Ungleichbehandlungen schützt, während Art. 4 Abs. 1 GG eher die Ungleichbehandlung aufgrund „bestimmter Tätigkeiten“ im Visier hat (so die Interpretation von Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, Komm., 16. Aufl. 2020, Rn. 147 zu Art. 3 und Rn. 25 zu Art. 4, jeweils m.w.Nw. aus der Rechtsprechung des BVerfG).
Es steht außer Zweifel, dass die vorgenannt Grundrechtsgewährleistungen, also Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 4 Abs. 1 GG, neben der massiven Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers ebenfalls nicht nur durch die „Wittenberger Judensau“ als solche , sondern insbesondere auch durch die Zurückweisung des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf deren Entfernung in ihrem Kern verletzt werden und zu gleich das Gewicht bzw. die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung vertiefen.
(b) Vom „Schandmal“ zum „Mahnmal“ ?
Der BGH räumt ein, dass es der sonst zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung (auf die sich der BGH beschränkt) erforderlichen Abwägung der wider- streitenden grundrechtlichen Interessen in diesem konkreten Einzelfall ausnahmsweise nicht bedürfe, weil die Aussage als „Schmähung“ zu qualifizieren sei (Rn. 12, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 19.08.2020, NJW 2021, 148 Rn. 14 ff.). Denn die in dem Relief verkörperte Aussage habe keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung; sie ziele viel- mehr ausschließlich darauf ab, Juden und ihren Glauben verächtlich zu machen und zu verhöhnen (BGH a.a.O.). Dem schließt sich die Verfassungsbeschwerde an; gleichzeitig legt der Beschwerdeführer allerdings Wert auf die Feststellung, dass es hier nicht nur um eine „Schmähung“ oder „Beleidigung“ im üblichen Sinne von Verhöhnung und Verspottung ging, sondern um Rufmord, dem der Mord folgte – sowohl zu Zeiten der Anbringung des Reliefs an der Wittenberger Stadtkirche als auch in den nachfolgenden Jahrhunderten bis hin zur Shoa!
Die vom BGH demgegenüber jedoch beschworene »Kontextualisierung« des »von Anfang an und immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden« die- nenden Sandsteinreliefs an der Wittenberger Stadtkirche, von dem auch der BGH einräumt, dass »… kaum eine bildliche Darstellung denkbar ist, die in höherem Maße im Widerspruch zur Rechtsordnung steht« (Rn. 16), ist entgegen der Auffas- sung des BGH weder allgemein noch konkret geeignet, die damit verbundene, schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung des Beschwerdeführers als „Jude in Deutschland“ zu relativieren oder gar zu neutralisieren und, wie sich das der BGH vorstellt (a.a.O.), dementsprechend aus dem „Schandmal“ (sogar) ein „Mahnmal“ zu machen.
Im Einzelnen:
(1) Der Aussagegehalt des Sandsteinreliefs
Um die bizarre bzw. perverse Bildersprache des Sandsteinreliefs, das die Juden als einen widernatürlichen Abschaum der Menschheit darstellen soll, vollends nachvollziehen zu können, ist noch folgende Erläuterung angezeigt (nach Wikipedia, Artikel „Judensau“, und den dortigen Nachweisen; Abfrage: 15.07.2022).
Die Vergleiche oder Assoziierung von Juden mit Schweinen auch und gerade deshalb, weil das Schwein im Judentum erklärtermaßen als unrein gilt, geht auf das frühe Mittelalter zurück. Das bildhafte „Judensau“-Motiv in und an Kirchengebäuden ging noch darüber hinaus; mittelalterliche Plastiken oder Wandbilder einer „Judensau“ stellten Menschen und Schweine in intimen Kontakt dar. Die menschlichen Figuren zeigen die typischen Kennzeichen der vom Laterankonzil 1215 verordneten Judentracht, etwa einen „Judenhut“ oder einen „Gelben Ring“. Oft saugen diese Figuren wie Ferkel an den Zitzen einer Sau, küssen, lecken oder umarmen Schweine. In anderen Varianten reiten sie verkehrt herum auf einem Schwein, das Gesicht dem Anus zugewandt, aus dem Kot und Urin spritzt. Die Obszönität der Bilder zielte auf eine möglichst wirksame Diffamierung der dargestellten und sollte beim Betrachter Ekel, Schamgefühl, Hass und Verachtung hervorrufen. Dies sollte gläubige Juden in besonders quälender Form öffentlich verunglimpfen, demütigen und aus der menschlichen Gemeinschaft ausgrenzen. Dem Betrachter des Motivs wurde suggeriert, dass Juden besonders sündige, abstoßende, verkehrte und ausschweifende Dinge tun und mit Schweinen artverwandt seien. Das sprach den Juden ihre Menschenwürde ab und zementierte gleichzeitig eine gesellschaftliche Distanz zur jüdischen Minderheit, worin Historiker einen Vorläufer des späteren Antisemitismus bis hin zum Holocaust sehen.
Im Falle der „Wittenberger Judensau“ kommt noch Folgendes hinzu, das sie maßgeblich von den übrigen Darstellungen dieser Art in Deutschland unter- scheidet: Denn die ursprüngliche Fassung des aus dem 13. Jahrhundert stammenden Sandsteinreliefs wurde im 16. Jahrhundert durch die darüber angebrachte, in kunstvollen, golden unterlegten Lettern gefasste Überschrift „Rabini Schem Ha Mphoras“ ergänzt. Das nahm Bezug auf Martin Luthers Schmähschrift „Vom Schem Hamphoras“ von 1543, wo er das das Sandsteinreliefs an „seiner“, der Wittenberger Stadtkirche, wie folgt deutete:
»Hinter der Saw steht ein Rabin, der hebt der Saw das rechte Bein empor und mit seiner lincken hand zeucht er den pirtzel über sich, bückt und kuckt mit großem vleis der Saw unter dem pirtzel in den Thalmud hinein, als wollt etwas scharffes und sonderliches lesen und ersehen.«
Damit stellte Luther die „Judensau“ mit dem Talmud gleich und verhöhnt die Bibelauslegung der Rabbiner und den jüdischen Glauben insgesamt als schmutzige, abstoßende „Schweinerei“, einschließlich der von den Juden für Gottes heiligen Namen gewählten Bezeichnung „Schem Ha Mphoras
(2.) Die „Kontextualisierung“ der „Wittenberger Judensau“
Die beklagte Stadtkirchengemeinde habe, so der BGH (Rn. 17), den jedenfalls bis zum 11.11.1988 bestehenden rechtsverletzenden Zustand aber dadurch beseitigt, dass sie unter dem Relief eine nach den örtlichen Verhältnissen nicht zu übersehende, in Bronze gegossene Bodenplatte mit der Inschrift:
»Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem Ha Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilig hielten, starb in 6 Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen«
enthüllt und in unmittelbarer Nähe dazu einen „Schrägaufsteller“ mit der Überschrift »Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg« angebracht habe, der den historischen Hintergrund des Reliefs und die Bronzeplatte näher erläutere. »Aus der maßgeblichen Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Betrachters«, habe sie, so der BGH, das bis dahin als Schmähung von Juden zu qualifizierende Sandsteinreliefs – das »Schandmal« – in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zur Shoa umgewandelt und sich von der früheren Aussage – wie sie im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck komme – distanziert.
Je ein Foto der Bronzeplatte und des „Schrägaufstellers“ sowie eine Gesamt- ansicht von Sandsteinrelief, Bronzeplatte und Schrägaufsteller sind als Anl. Bf.7 a-c beigefügt. Der Text auf dem „Schrägaufsteller“ lautet wie folgt (vgl. auch dessen Wiedergabe unter Rn. 2 des BGH-Urteils):
»Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg:
An der Südostecke der Stadtkirche Wittenberg befindet sich seit etwa 1290 ein Hohn- und Spottbild auf die jüdische Religion. Schmähplastiken dieser Art, die Juden in Verbindung mit Schweinen zeigen – Tiere, die im Juden- tum als unrein gelten – waren besonders im Mittelalter verbreitet. Aktuell existieren noch etwa 50 derartige Bildwerke.
Judenverfolgungen fanden in Sachsen Anfang des 14. Jahrhunderts und 1440 statt, 1536 wurde Juden der Aufenthalt in Sachsen grundsätzlich verboten.
Martin Luther veröffentlichte 1543 die antijudaistischen Schriften „Von den Juden und ihren Lügen“und „VomSchem Hamphoras und vom Geschlecht Christi“, auf die sich die Inschrift der Schmähplastik bezieht. Sie wurde 1570 angebracht wie der lateinische Text an der Traufe, der die von Martin Luther angestoßene Reformation mit der Tempelreinigung Jesu (Matthäus 21) gleichsetzt und gegen „Papisten“ polemisiert.
Das Mahnmal unterhalb der Schmähplastik wurde im November 1988 enthüllt, fünfzig Jahre nach dem Beginn der Judenprogrome im national- sozialistisch beherrschten Deutschland. Die in Bronze gegossene Boden- platte zeigt vier gegeneinander verkippte Trittplatten, die aussehen, als seien sie in morastigem Untergrund verlegt. Die Fugen ergeben ein Kreuzeszeichen. Der umlaufende Text verbindet die Inschrift der Schmähschrift mit dem Holocaust: „Gottes eigentlicher Name/der geschmähte Schem Ha Mphoras /den die Juden vor den Christen/fast unsagbar heilig hielten/starb in 6 Millionen Juden/unter einem Kreuzeszeichen“. Dazu steht in hebräischer Schrift der Beginn vom Psalm 130: „Aus der Tiefe rufe ich, Herr zu Dir“. Die Bronzeplatte entwarf der Bildhauer Wieland Schmiedel.
Die Umschrift verfasste der Schriftsteller Jürgen Rennert.«
(3) Ungeeignetheit der „Kontextualisierung“
Die vom BGH beschworene Kontextualisierung des streitigen Sandsteinreliefs durch die Bodenplatte und durch den Text auf dem „Schrägaufsteller“ ist we- der generell noch im konkreten Fall geeignet, den »rechtsverletzenden Zu- stand« in Gestalt der Darstellung der „Wittenberger Judensau“ zu beseitigen (so aber BGH, Rn. 15).
(a)
Die Belassung des Sandsteinreliefs mit der „Wittenberger Judensau“ nicht nur an einer christlichen Kirche, sondern damit auch in aller Öffentlichkeit kann in Deutschland bereits generell nach dem unvorstellbaren und unbeschreiblichen Verbrechen des Holocausts mit der in industriellem Maßstab durchgeführten Ermordung von nahezu 6 Millionen Juden nicht (mehr) akzeptiert werden. Es geht also nicht, wie von den Befürwortern des Belassens der „Wittenberger Judensau“ an der Fassade der dortigen Stadtkirche geltend gemacht, um eine ahistorische Bilderstürmerei, sondern um das längst fällige Eingeständnis, dass Darstellungen gerade aus historischen Gründen aus der Öffentlichkeit verbannt gehören.
Mit anderen Worten: Der so öffentlich präsentierte, abstoßende und »in Stein gemeißelte Antisemitismus« (so der Vorsitzende des VI. Zivilsenats des BGH in der mündlichen Verhandlung) verschließt sich von vornherein jeder Relativierung und Kontextualisierung, insbesondere auch einer solchen in historischer Hinsicht. Genauso wenig wie es jemandem einfallen
würde bzw. eingefallen ist, Hakenkreuz-Embleme oder Hitlerbüsten in der Öffentlichkeit zu belassen und (lediglich) zu kontextualisieren, verliert so ein „Schandmal“ wie die an der Wittenberger Stadtkirche angebrachte „Judensau“ seine abstoßende Wirkung durch Beifügung von „Erklärtafeln“. Das gilt umso mehr und erst recht, als es nicht nur um die mittelalterliche Darstellung der „Judensau“ und ihrer die Schmähung noch vertiefende Kommentierung durch Martin Luther selbst geht, sondern weil die- se zutiefst beleidigende Manifestierung eines unversöhnlichen Judenhasses das Menetekel eines sich über die Jahrhunderte immer mehr verstärkenden Antisemitismus darstellt, der in die Shoa einmündete, aufgrund deren Deutschland auf unabsehbare Zeit gebrandmarkt ist.
Es wäre deshalb eigentlich das Mindeste (gewesen), als Reaktion auf die apokalyptische Judenverfolgung im „Dritten Reich“ Darstellungen von der Art der „Wittenberger Judensau“ zu entfernen bzw. auszumerzen, zumal von kirchlichen Gebäuden. Ob solche Abbildungen oder Darstellungen stattdessen in einem Museum für eine naturgemäß beschränkte und zu- gleich konkret interessierte Öffentlichkeit sowie dort in unmittelbarem Zusammenhang „kontextualisiert“ untergebracht bzw. ausgestellt werden könnten oder sollten, kann dahinstehen.
Der Grundgesetzgeber, der das Grundgesetz nach der Rechtsprechung des BVerfG erklärtermaßen als Gegenentwurf zu dem Unrechtsregime des Nationalsozialismus geschaffen hat (Beschl. v. 04.11.2009, BVerfGE 124, 300 Rn 63 f.), hat den von ihm geschützten Grundrechten der Art. 2 – 19 GG in Art. 1 Abs. 1 GG die Menschenwürde vorangestellt. Sie ist zugleich zusammen mit Art. 2 Abs. 1 GG integraler Bestandteil des Persönlichkeits- rechts, das, so zutreffend der BGH in seinem hier angefochtenen Urteil (Rn. 11), auch und gerade von jedem „Juden in Deutschland“ nicht nur gegenüber dem geschichtlichen und fortbestehenden, sondern auch gegenüber dem aktuell wieder aufflammenden Antisemitismus beansprucht und geltend gemacht werden kann. Dieser Anspruch gebietet aus den genannten verfassungsrechtlichen Gründen und natürlich auch aus politi- schen und moralischen Gründen die Entfernung der „Judensau“ von der Wittenberger Stadtkirche, ohne wenn und aber (so ausdrücklich auch die Rev.Begr. vom 28.05.2020, Anl. Bf.4, s. dort S. 5).
Die Verneinung dieses Anspruchs durch den BGH hat, anders kann man sich das nicht erklären, uneingestanden eben doch mit dem als vorrangig akzeptierten Interesse der Kirchen daran zu tun, keine Eingriffe in die Integrität ihrer Gotteshäuser hinnehmen zu müssen. Dabei wird im Übrigen auch übersehen, dass die als „Gegengift“ zur Darstellung der „Wittenberger Judensau“ vom BGH beschworene Kontextualisierung durch die Bronzeplatte und durch den „Schrägaufsteller“ die abstoßende Wirkung des unsäglichen Sandsteinreliefs paradoxerweise nicht neutralisieren, sondern eigentlich noch verstärken und das Interesse der Öffentlichkeit darauf fokussieren dürfte; das geht hin bis zur politischen Vereinnahmung dieser symbolträchtigen Darstellung des Antisemitismus durch rechtsgerichtete Gruppierungen, wie beispielhaft die Pressemitteilung des Kreisverbandes Wittenberg der AfD vom 31.05.2017 über die »Petition zum Erhalt des Reliefs der „Judensau“ an der Wittenberger Stadtkirche« sowie die nach Er- lass des BGH-Urteils unter der Überschrift »Und sie bleibt doch: „Die Judensau“« im Internet veröffentlichte Mitteilung der Neonazivereinigung
„DER III.WEG“ belegen (Anl. Bf.8 a – b).
(b)
Selbst wenn man es, wie der BGH, grundsätzlich für möglich hielte, dass eine Kontextualisierung »… der besonderen historischen und ethischen Situation, in die der Streitfall eingebettet ist, mindestens ebenso gut Rechnung [erg.: trägt] wie die vom Kläger beanspruchte Entfernung des Reliefs« (Rn. 17), so kann dies im Blick auf die insoweit konkret angesprochene Bronzeplatte mit Inschrift sowie auf den „Schrägaufsteller“ mit Text nicht angenommen, sondern muss, im Gegenteil, nachdrücklich verneint werden:
(ba) Zu Recht ist in der Revisionsbegründung (Anl. Bf.4, s. dort S. 6 f.)
geltend gemacht worden, dass die Bodenplatte und der „Schrägaufsteller“ mit dem Relief kein einheitliches Werk bildeten, das eine Gesamtbetrachtung gebiete oder zumindest nahelege. Sie seien von diesem vielmehr sowohl räumlich wie auch stilistisch und historisch getrennt bzw. unterschieden, zumal speziell die Bodenplatte gegen- über dem in 4 m Höhe angebrachten Relief eine völlig andere – um- gekehrte –Blickrichtung erfordere. Ebenso stehe der Schrägaufsteller zunächst nicht erkennbar in Bezug zu der „Judensau“, auch und gerade seine Überschrift »Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg« nicht.
Der BGH begnügt sich damit, diese Betrachtungsweise zurückzuweisen, und im Übrigen mit dem (unzureichenden) Hinweis darauf, dass es nicht der Lebenserfahrung widerspreche, »… dass der unvoreingenommene und verständige Betrachter des Reliefs auch die Bronzeplatte und die in unmittelbarer Nähe aufgestellte Informationstafel in den Blick nimmt.« (Rn. 20). Diese inhaltsleere, doppelt verneinende (»… widerspricht nicht«) These wird dem differenzierten Vor- trag in der Revisionsbegründung und der Dislozierung/Andersartigkeit sowie der Bildmächtigkeit des Sandsteinreliefs einerseits und der dahinter zurückstehenden, dieses angeblich kontextualisierenden Bodenplatte/Schrägaufsteller andererseits keinesfalls gerecht.
(bb) Der »unvoreingenommene, verständige Betrachter«, so weiter der BGH, »… entnimmt den drei Objekten im Gesamtzusammenhang, dass sich die Beklagte von der diffamierenden und judenfeindlichen Aussage, die dem Relief bei isolierter Betrachtung zu entnehmen ist, distanziert und dieses nunmehr als Teil eines Gesamtensembles zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zum Holocaust und als Zeugnis für die Mitverantwortung der christlichen Kirche präsentiert.« (Rn. 23
Eine solche »Distanzierung« von dem Relief mit der „Judensau“ und von der »jahrhundertelangen Diskriminierung und Verfolgung von Juden« kann jedoch weder der Inschrift auf der Bronzeplatte noch dem Text auf dem „Schrägaufsteller“ entnommen werden. Der Text auf der Bodenplatte enthält keinerlei expliziten Bezug auf die „Judensau“ und erschöpft sich in einem kaum nachzuvollziehenden Geschwurbel (»Gottes eigentlicher Name […] starb in 6 Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen«), was letztlich auf eine (abstruse) Vereinnahmung des Holocaust durch das »Kreuzeszeichen« hinausläuft. Vor allem erschließt sich daraus – entgegen der Auffassung des BGH (Rn. 24) – nicht, »… dass die christliche Kirche nach Auffassung der Beklagten eine Mitverantwortung für die jahrhundertelange Verhöhnung, Ausgrenzung und Verfolgung von Juden trägt.
Aber auch der längere Text auf dem „Schrägaufsteller“, der eine historische Erläuterung der Darstellung des Sandsteinreliefs mit der „Judensau“ und des später dort angebrachten Textes enthält, verzichtet vollständig auf eine irgendwie geartete Distanzierung hier- von oder gar auf eine klare Verurteilung derselben, etwa dahingehend, dass solche Darstellungen mit christlichen Glaubensgrundsät zen unvereinbar seien, dass sie den Antisemitismus geschürt und letztlich den Holocaust mit vorbereitet hätten. Im Gegenteil: Der Text beschränkt sich auf eine „rein objektive“ Darstellung, die die Schmähung der Juden durch die „Wittenberger Judensau“ noch durch den Hinweis relativiert, dass derartige Darstellungen »besonders im Mittelalter verbreitet« gewesen seien und »noch etwa 50 derartige Bildwerke“ existierten, weshalb das offensichtlich alles nicht so schlimm sein soll.
(bc) Selbst wenn man es also grundsätzlich für möglich hielte, durch eine
„Kontextualisierung“ der „Wittenberger Judensau“ ihren (himmel- schreienden) Unrechtsgehalt zu nehmen, ist dies, wie gezeigt, mit der Bodenplatte und der darauf befindlichen Inschrift genauso wenig gelungen wie mit dem Text auf dem „Schrägaufsteller“. Der »unvoreingenommene, verständige Betrachter« kann deshalb tatsächlich nicht annehmen, die beklagte Stadtkirchgemeinde distanziere sich mit diesem Ensemble grundlegend und nachhaltig von der Darstellung der „Judensau“ (und ihrer Interpretation durch Martin Luther) und bekämpfe im Übrigen den Antisemitismus.
Angesichts der besonderen Schwere der in dem Sandsteinrelief mit der „Judensau“ zum Ausdruck kommenden Schmähung, die einzig und allein dem Zweck der Verunglimpfung der Juden dient, sowie angesichts der besonderen Verantwortung auch des heutigen Deutschlands für die Ermordung von 6 Millionen Juden in der Zeit des Nationalsozialismus und der daraus resultierenden Verpflichtung, den Antisemitismus bereits im Ansatz zu bekämpfen, wäre eine entschiedene Distanzierung von und zugleich Verurteilung der Darstellung der „Wittenberger Judensau“ mit dem Kommentar von Martin Luther geboten gewesen. Dies gilt umso mehr, als das Sandsteinrelief mit der „Judensau“ prominent platziert ist, nämlich an der Fassade der weltbekannten Wittenberger Stadtkirche, und des- halb nicht nur von einem Großteil der Bewohner der Stadt Witten- berg, sondern auch von den zahlreichen Besuchern dieses „Weltkulturdenkmals“ wahrgenommen wird – möglicherweise sogar „angelockt“ durch die Bodenplatte/den „Schrägaufsteller“ (mit ihren letztlich unverständlichen und keine hinreichende Bezugnahme, Distanzierung oder gar Verurteilung aufweisenden bzw. beinhaltenden Kommentaren zur „Wittenberger Judensau“).
d) Ergebnis:
Das Sandsteinrelief mit der Darstellung der „Judensau“ und mit ihrem Kommentar durch Martin Luther ist in Ansehung der damit verbundenen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht nur des Beschwerdeführers, sondern jedes Juden in Deutschland zu entfernen. Die Abweisung der darauf gerichteten Klage durch den Bundesgerichtshof muss deshalb durch eine entsprechende Intervention des Bundesverfassungsgerichts rückgängig gemacht werden. Das gilt umso mehr, als die vom Bundesgerichtshof angenommene „Kontextualisierung“ der „Wittenberger Judensau“ durch die Bodenplatte mit ihrer (unverständlichen) Inschrift/den „Schrägaufsteller“ mit seinem („objektiven“) Text vollkommen unzureichend ist.
Die Entfernung der „Judensau“ von der Fassade der Wittenberger Stadtkirche ist entgegen der Auffassung des BGH (Rn. 25) auch die einzige Maßnahme, die die Persönlichkeitsverletzung des Beschwerdeführers als „Jude in Deutschland“ tatsächlich und nachhaltig beseitigen kann. Eine/die „Kontextualisierung“ ist, wie ausgeführt, generell nicht ausreichend und auch im konkreten Fall defizitär. Eine etwaige „Verhüllung“ der „Judensau“ würde weitere Problembaulicher/gestalterischer/denkmalschutzrechtlicher Art aufwerfen sowie die Aufmerksamkeit des Publikums erst recht auf dieses „Schandmal“ richten; sie ist deshalb weder vom Beschwerdeführer noch insbesondere auch von der Stadtkirchengemeinde jemals ernsthaft in Erwägung gezogen worden.
IV. Annahme der Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde wirft die grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage auf, ob die „Juden in Deutschland“ – und damit auch der Beschwerdeführer – beanspruchen können, dass historische Darstellungen/Machwerke von der Art der „Wittenberger Judensau“ im Hinblick auf den vom nationalsozialistischen Regime des „Dritten Reichs“ initiierten und durchgeführten millionenfachen Judenmord, den „Holocaust“, entfernt werden, auch und gerade dann, wenn sie seit Jahrhunderten an Gotteshäusern/christlichen Kirchen angebracht sind, oder, hilfsweise, jedenfalls in einer Art und Weise kontextualisiert werden, die die Distanzierung von entsprechenden Darstellungen und deren Verurteilung nachdrücklich und unzweideutig zum Ausdruck bringt.
Die Verfassungsbeschwerde wirft die grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage auf, ob die „Juden in Deutschland“ – und damit auch der Beschwerdeführer – beanspruchen können, dass historische Darstellungen/Machwerke von der Art der „Wittenberger Judensau“ im Hinblick auf den vom nationalsozialistischen Regime des „Dritten Reichs“ initiierten und durchgeführten millionenfachen Judenmord, den „Holocaust“, entfernt werden, auch und gerade dann, wenn sie seit Jahrhunderten an Gotteshäusern/christlichen Kirchen angebracht sind, oder, hilfsweise, jedenfalls in einer Art und Weise kontextualisiert werden, die die Distanzierung von entsprechenden Darstellungen und deren Verurteilung nachdrücklich und unzweideutig zum Ausdruck bringt.
Die Verfassungsbeschwerde muss deshalb gemäß § 93a Abs. 2 a) BVerfGG zur Entscheidung durch den Senat angenommen und in dem beantragten Sinne verbeschieden werden.
(Prof. Dr. Kirchberg) Rechtsanwalt
Anlagen:
Vollmacht gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG
Anl. Bf.1: Die „Wittenberger Judensau“
Anl. Bf.2: Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 24.05.2019 Anl. Bf.3: Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04.02.2030 Anl. Bf.4: Revisionsbegründung vom 28.05.2020
Anl. Bf.5: Revisionserwiderung vom 18.03.2021
Anl. Bf.6: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2022
Anl. Bf.7 a-c: Fotos von Bodenplatte, „Schrägaufsteller“ und Gesamtensemble
Anl.Bf.8 a-b: Mitteilungen der AfD Wittenberg und der Vereinigung „DER III. WEG“.
Heute vor genau 100 Jahren wurde der Reichsaußenmister Walther Rathenau in Berlin-Grunewald von einem rechtsradikalen, völkischen Kommando auf dem Weg ins Außenministerium in der Berliner Wilhelmstraße an der Ecke Koenigsalle/Erdener Straße ermordet. Am 24. Juni 1922 gegen 10 Uhr 45 bricht Rathenau mit Wagen und Chauffeur von seiner Villa in der Koenigsallee 65 zum Auswärtigen Amt auf – trotz schlechten Wetters mit offenem Verdeck. An der S-Kurve Ecke Erdener Straße, an der der Chauffeur langsamer fahren muss, schließt plötzlich ein verfolgendes Fahrzeug auf. Kurz vor der Kreuzung Erdener-/Wallotstraße wird aus dem fahrenden Auto heraus, welches der 20-jährige Student Ernst Werner Techow steuert, mit einer Maschinenpistole auf Rathenau geschossen. Fünf Kugeln aus der Maschinenpistole MP18, die der 23-jährige Student Erwin Kern auf Rathenau feuert, treffen ihn; bereits die erste, die Wirbelsäule und rechten Lungenflügel durchbohrt, ist tödlich. Eine vom 26-jährigen Maschinenbauingenieur Hermann Fischer geworfene Eierhandgranate zerfetzt die Finger seiner linken Hand und zertrümmert Knochen seines rechten Fußes. Siehe u.a.:
Die Frühphase der Weimarer Republik ist durch politisch motivierte Gewalttaten geprägt, die besonders von rechts verübt werden. Ein prominentes Opfer der sogenannten Fememorde ist Außenminister Walther Rathenau.
In dem Lied „Lasst uns froh und munter sein…“ wird zu Gewalt und Mord gegen Walther Rathenau und Reichskanzler Joseph Wirth aufgerufen. Das Lied stammt aus dem Umfeld der Freikorpssoldaten und wird in sarkastisch-zynischer Art und Weise auf die Melodie von “Lasst uns froh und munter sein” gesungen. Zur „Judensau“ siehe die bisher einzige wissenschaftliche Monografie:
ISAIAH SHACHAR
THE JUDENSAU – A MEDIEVAL ANTI-JEWISH MOTIV AND ITS HISTORY, THE WARBURG INSTITUTE 1974, LONDON – zu Rathenau siehe S. 64
Das Attentat auf Walther Rathenau und weitere 353 Morde von rechts
„Als Rathenau, Minister des Aeußeren, am 24. Juni 1922 von seiner Villa im Grunewald ins Auswärtige Amt fahren wollte, wurde sein Auto von einem andern, von Ernst Werner Techow (21 Jahre) geleiteten Auto, in dem der Oberleutnant a. D. Erwin Kern und Hermann Fischer saßen, überholt. Kern und Fischer schossen mit einer Maschinenpistole auf Rathenau und warfen eine Handgranate auf ihn. Rathenau war sofort tot. Das Auto hatten die Großindustriellen Johann und Franz Küchenmeister aus Freiberg in Sachsen, Mitglieder des Deutschen Schutz- und Trutzbundes, zur Verfügung gestellt. Die drei erstgenannten waren früher Mitglieder der Brigade Ehrhardt, dann der Organisation C und waren am Kapp-Putsch beteiligt gewesen. Die Maschinenpistole hatte Christian Ilsemann (21 Jahre), Sekretär des Schutz- und Trutzbundes in Schwerin, geliefert.
Der angebliche Leutnant Willy Günther (27 Jahre), ein Psychopath und Deserteur, hatte den Plan mit ausgearbeitet und die Garage vermittelt. Er war Mitglied des Bundes der Aufrechten, des Deutschbundes, des Deutschen Offiziersbundes und des Deutschnationalen Jugendbundes.
Auf einem »Nestabend« dieses Bundes ließ er sich als Mörder Rathenaus feiern. In seinem Besitz befanden sich Briefe von Helfferich, Ludendorff, Jagow und Oberst Bauer. Einer der zehn Briefe Ludendorffs enthielt unter anderm die Worte: »Lieber Günther« und: »mit herzlichem Gru?. Beihilfe leistete der Gymnasiast Hans Gerd Techow (16 Jahre). Der ehemalige Kadett Ernst v. Salomon (20 Jahre) vermittelte die Verbindung mit Waldemar Niedrig (22 Jahre), der ursprünglich das Auto lenken sollte. Das Auto stand in Berlin bei den Garagenbesitzern Schütt und Diestel.
Nach der Tat erzählte Techow ihnen: »Die Sache hat geklappt. Rathenau liegt. Wir haben es getan, um die Roten zum Angriff zu reizen. Uns ging das Geld aus.« Dann fuhr er in seinen Tennisklub. Techow floh dann auf das Gut seines Onkels Behrens. Von diesem wurde er der Polizei übergeben. Behrens erhielt darauf eine Menge Drohbriefe.
Kern und Fischer wurden nach langem Suchen am 18. Juli auf der Burg Saaleck bei Bad Kösel in der Wohnung des Schriftstellers Dr. Hans Wilhelm Stein von der Polizei gestellt. Kern fiel bei der Schießerei mit den Beamten, Fischer erschoß sich selbst.
Am 3. Oktober 1922 begann die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Günther bekam eine Sendung von Pralinen, die mit Arsen vergiftet waren. Er gab davon den andern Angeklagten, mit denen er während der Verhandlung verkehren durfte. Zum Teil erkrankten sie daran. Die Absender konnten nicht festgestellt werden.
Am 14. Oktober wurden wegen Beihilfe zum Mord Ernst Werner Techow zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Hans Gerd Techow zu 4 Jahren und 1 Monat Gefängnis, Günther zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Niedrig und von Salomon zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 bzw. 4 Jahren Ehrverlust, Ilsemann wegen Verstoß gegen die Waffenordnung, Schütt und Diestel wegen Begünstigung zu je 2 Monaten Gefängnis, Tillessen und Plaas wegen Nichtanzeige eines drohenden Verbrechens zu 3 bzw. 2 Jahren Gefängnis verurteilt. E. W. Techow wurde von der Anklage der Mittäterschaft freigesprochen. (Vorsitzender Dr. Hagens, Staatsanwalt Dr. Ebermayer.)
Gegen Tillessen schwebt noch eine Untersuchung wegen Beihilfe bei dem Attentat auf Scheidemann und wegen der Befreiung der Kriegsverbrecher Boldt und Dittmar. Auf die Organisation C wurde bei der Beweisaufnahme nicht näher eingegangen. Das Verfahren gegen Dr. Stein und gegen den Kapitänleutnant a. D. Wolfgang Dietrich, der den Tätern auf der Flucht neue Anzüge verschafft hatte, schwebt noch. Johann Küchenmeister, bei dem ein Waffenlager gefunden worden war und einer der Beteiligten, Günther Brandt sind flüchtig. Das Verfahren gegen den 17 jährigen Primaner Stubenrauch, der als erster den Plan gehabt hatte, Rathenau zu ermorden, wurde eingestellt. Er besucht weiter sein Gymnasium in Steglitz. (Berichte in allen Berliner Zeitungen.)“
Quelle: E. J. GUMBEL: VIER JAHRE POLITISCHER MORD, VERLAG DER NEUEN GESELLSCHAFT; BERLIN-FICHTENAU 1922, S. 72
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Gesamtzahl: 354 politische Morde von rechts
Gesamtsühne: 90 Jahre, 2 Monate Einsperrung, 730 M. Geldstrafe und 1 lebenslängliche Haft
Das Buch des Autors Emil Julius Gumbel, Vier Jahre Politischer Mord, wurde am 10. Mai 1933 auf dem Bonner Marktplatz verbrannt, ebenso die Schriften von Walther Rathenau: Lesezeichen_R4.indd (hoheisel-knitz.net)
Walther Rathenau, geb. 1867 in Berlin, war das was man einen Weltbürger nennt. Er war der Sohn des jüdischen Industriellen Emil Rathenau und dessen Frau Mathilde. Studium der Physik, Chemie und Philosophie in Berlin und Straßburg; 1989 Promotion in Berlin über „Die Absorption des Lichts in Metallen“. Seit 1899 in leitenden Positionen der AEG, verfügte er über internationale Kontakte und sprach fließend neben seiner Muttersprache Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch.
Rathenau war ein musischer Mensch, der sich eher als Künstler, Maler, Musiker, Schriftsteller und Philosoph denn als Industrieller verstand. Während des 1. Weltkrieges organisierte er als Leiter der Kriegsrohstoffabteilung im Kriegsministerium die deutsche Kriegswirtschaft.
Politisch gehörte Rathenau zur liberalen Partei DDP und wurde mit 54 Jahren in der Weimarer Republik ab 29. Mai 1921 Minister für Wiederaufbau unter Reichskanzler Wirth, der dem Zentrum angehörte. Vom 1. Februar 1922 bis zu seiner Ermordung am 24. Juni 2022 war Rathenau Außenminister im zweiten Kabinett Wirth.
Am 16. April 2021 – während der Konferenz von Genua – vereinbarte Rathenau den Rapallo-Vertrag mit dem sowjetischen Russland. Der Vertrag wurde und wird als Beginn einer russlandorientierten deutschen Außenpolitik gedeutet:
Im Weltbild der rechtsradikalen/völkischen Mörder Rathenaus waren er und weitere 353 Mordopfer „Vaterlandsverräter“, „Novemberverbrecher“, „Erfüllungsgehilfen“, die Deutschland durch „Dolchstoß in den Rücken“ im Interesse des Weltjudentums um den Sieg gebracht haben.
Nachwort zu den Tätern
Einer der Täter, Ernst von Salomon, der bei den Attentatsvorbereitungen die Fahrtstecke und das Wohnhaus Rathenaus ausbaldowert hatte und wegen Beihilfe zum Mord an Rathenau zu fünf Jahren Zuchthausstrafe verurteilt wurde, hatte danach eine „bemerkenswerte“ Lebensgeschichte und Karriere als Schriftsteller:
Den vorstehenden Beitrag: „Der Fall Ernst von Salomon…“, in: Revue belge de Philologie et d’Histoire, 1977, des Autors H.-W. Am Zehnhoff, habe ich erst nach einigem Zögern eingestellt. Es war weniger die Sorge unterstellter Nachsichtigkeit für einen oder die Täter, sondern die Befürchtung, dass aufgrund einiger Textstellen das antisemitische Motiv für die Ermordung Walther Rathenaus relativiert oder gar geleugnet werden könnte (S. 884ff). Auch sind mir z.B. die Ausführungen auf S. 887 über die angeblichen Beziehungen zwischen Rathenau und seinem späteren Mörder Erwin Kern zu spekulativ:
“Auch ist es fast unwahrscheinlich, dass Rathenau Erwin Kern nicht bemerkte, denn dieser kundschaftete die Umgebung Rathenaus für den Anschlag aus und war am Tage vor dem Attentat noch im Reichstag und vor dem Auswärtigen Amt gesehen worden. Da Rathenau Kern auch noch von anderen Gelegenheiten kannte, so folgert auch Harry Wilde in seiner Rathenau-Biographie, “musste er ihn erkannt haben“!“
Die sogenannte „nationale/völkische/konservative Revolution“, zu der auch Figuren wie Ernst Jünger gehörten, hat mit ihrem Hass und ihren verbrecherischen Taten auf und gegen die „jüdisch-verseuchte“ Weimarer Republik und ihre Repräsentanten Adolf Hitler, den Weltkrieg II und letzen Endes Auschwitz auf dem Gewissen. Der Beitrag von H.-W. Am Zehnhoff ist auf jeden Fall ein einzigartiges, wichtiges Selbstzeugnis der Täter und ein Beitrag von literarischer und zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Ende der 1950er Jahre fiel mir als Jüngling das autobiografische Buch von Ernst von Salomon „Boche in Frankreich“, rorroro Taschenbuch Ausgabe, veröffentlicht im Oktober 1950, ungekürzte Ausgabe, (Rowohlt Verlag) in die Hände und war begeistert. Über die Gründe der Reise von v. Salomon nach Frankreich heißt es auf Seite 892 des Beitrages von Am Zehnhoff:
„Im grossen Bombenleger-Prozess wird Claus Heim am 31. Okt. 1930 zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt ; E. v. S., der auch als Zeuge geladen war, zog es vor, niemanden durch seine Aussagen unter Eid zu belasten, und fuhr zur Niederschrift seines Romanes “Die Stadt” nach St. Jean-de-Luz im Baskenland.“
Im Vorwort von „Boche in Frankreich“ heißt es u.a.: „Ein junger Mensch entflieht 1931 dem Zwang der Not und der politischen Verwicklungen aus Deutschland nach Südfrankreich, um dort unter den einfachen Menschen des Baskenlandes die natürliche Anmut und Gelassenheit des Lebens kennen zu lernen und die zeitbedingte geistige und politische Problematik seines Vaterlandes gegen die klaren und vernünftigen Lösungen und den Zauber der Liebe einzutauschen…“
Im ersten Teil des Buches „Boche in Frankreich“ berichtet v. Salomon über seine Begegnung mit dem Verleger Ernst Rowohlt und dessen berühmtem Lektor Franz Hessel https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Hessel bei seinem Besuch im Vorfrühling 1931 im damaligen Berliner Verlagsgebäude in der Passauer Straße. Rowohlt habe ihm gesagt: „Fahren Sie doch einmal weg, irgendwohin, wo es schön ist.“ Letztlich habe sich dann als Zielort (auch mit erklärender und wohlwollender Zustimmung von Franz Hessel) Saint-Jean-de-Luz ergeben. Ausgerechnet Franz Hessel! Franz Hessel starb nach seiner Flucht vor den NS-Schergen am 6. Januar 1941 in Sanary-sur-Mer als Emigrant.
Rowohlt hatte 1930 v. Salomons Erstling “Die Geächteten“ veröffentlicht. Seiher verband den liberalen Verleger und v. Salomon eine Männerfreundschaft, die die Weimer Republik, die NS-Zeit und den Beginn der Bundesrepublik Deutschlands überdauerte. Ernst Rowohlt 1959 über sein Verhältnis zu E. v. Salomon:
„Sehr befreundet bin ich ja mit ERNST von SALOMON, der in seinem Fragebogen ja auch aus meinem Leben einiges, allerdings „stark dekoriert“, wie es so schön heißt, geschildert hat, und mit dem ich ja sehr viel zusammen bin, da er ja hier in der Nähe von Hamburg wohnt.“
Literaturhistorisch ist die Beziehung zwischen dem liberalen Verleger Ernst Rowohlt und dessen Verlagsprogramm sowie dem rechtsradikalen Terroristen Ernst von Salomon ein Unikat.
Der in die Niederlande geflohene Kaiser Wilhelm II hatte es 1926/1927 auf Schloss Doorn so gesagt:
„Ihr Kleingläubigen, warum seid ihr so furchtsam?“ machte er in seiner Predigt im Haus Doorn, an denen unter anderem seine Hausangestellten teilzunehmen hatten, am 6. Juni 1926 zum wiederholten Male das Judentum für den militärischen Niedergang und den Zusammenbruch von 1918 verantwortlich: Die Niederlage sei „Von rückwärts, von Zuhause, von Judas Geld“ bewirkt worden. „Während unter Mir, Meinen Generalen und Offizieren, das tapfere Frontheer die Siege erfocht, verlor das Volk zu Haus, von Juden und Entente belogen, bestochen, verhetzt, mit seinen unfähigen Staatsmännern den Krieg.“
In einem Brief an einen amerikanischen Freund – Poultney Bigelow – im Jahr 1927 wird
der Antisemitismus von Wilhelm II. ebenfalls deutlich:
„Die hebräische Rasse ist mein Erz-Feind im Inland wie auch im Ausland; sind was sie sind und immer waren: Lügenschmiede und Drahtzieher von Unruhen, Revolution und Umsturz, indem sie mit Hilfe ihres vergifteten, ätzenden, satirischen Geistes Niederträchtigkeit verbreiten. Wenn die Welt einmal erwacht, muss ihnen die verdiente Strafe zugemessen werden.“
Im selben Jahr schrieb er an denselben Adressaten: „Die Presse, Juden und Mücken“
(…) seien „eine Pest, von der sich die Menschheit so oder so befreien muss“. Dabei
fügte er eigenhändig hinzu: „Ich glaube, das Beste wäre Gas.“
Quelle:
Judenfeindschaft und Antisemitismus bei Kaiser Wilhelm II. – Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 2007, S. 12
Das Urteil des Bundesgerichtshof vom 14.Juni 2022 mit dem Hinweis und der Maßgabe, dass die Wittenberger Judensau zwar in „Stein gehauener Antisemitismus“ sei, aber dennoch am Ort verbleiben kann, hat in Medien, Kirchen und Politik überwiegend – bis auf wenige löbliche Ausnahmen – Zustimmung gefunden:
Eine der Begründungen, warum nunmehr die eine Judensau bleiben darf und die andere weg muss, geht so:
„Deutsche Medien ziehen unterdessen Vergleiche zwischen dem Machwerk und der Wittenberger „Judensau“. Diese sind insofern zutreffend, als der Antisemitismus des Taring-Padi-Banners ebenso explizit ist. Allerdings handelt es sich bei der Wittenberger Darstellung um ein Relief, das seit dem 13. Jahrhundert an der dortigen Stadtkirche hängt und durch eine Tafel in einen historischen Kontext gesetzt wird. Die Macher der Documenta haben es dagegen fertiggebracht, im Jahr 2022 ein Werk neu aufzuhängen, dessen Judenfeindlichkeit jener mittelalterlicher Darstellungen oder solcher der Nazizeit gleichkommt.“ (NZZ, 22.06.2022)
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat in der Person des Präsidenten Dr. Josef Schuster und die Botschaft Israels in Deutschland haben das Kasseler Machwerk – zurecht – scharf kritisiert. Herr Dr. Schuster hat die Entscheidung des BGH vom 14.06.2022 grundsätzlich gebilligt. Es müsse allerdings in Wittenberg noch eine bessere, zusätzliche Erklärungstafel geben. Die Botschaft des Staates Israel in Deutschland hat zu den überwiegend in Deutschland angebrachten Judensau-Reliefs https://de.wikipedia.org/wiki/Judensau
bisher keine einzige Zeile verlautbart.
„Die Kritik an der “documenta fifteen” reißt auch nach der Entfernung eines Kunstwerks mit antisemitischen Darstellungen nicht ab. Es müsse jetzt über personelle Konsequenzen nachgedacht werden, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster.“
Warum wird hier und anderswo mit zweierlei Maß gemessen?
Gibt es „Judensäue“ 1. und 2. Klasse?
________________________________
Last but not least
Diese Erinnerung an Walther Rathenau widme ich meinem verehrten Mentor Hans Franken, den ich von 1956 bis 1960 in der Regel 14-täglich am Sonntag von 11 bis 14 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Wohnung von ihm und seiner Frau in der Bremer Hans-Böckler-Straße besuchen durfte. Für das kinderlose jüdische Paar Franken war ich eine Art „Ersatzsohn“.
Hans Franken war ein linker jüdischer Intellektueller, der mich in die Welt der Literatur und Politik eingeführt hat. Hans Franken ist in der NS-Zeit mehr als 50- mal untergetaucht um zu überleben. In Erinnerung an meinen Lehrer Hans Franken verspüre ich bei dem Wort „Judensau“ einen stechenden Schmerz.
Unterlagen über Hans Franken befinden sich im Bremer Staatsarchiv.
Hans Franken
Juli 1908 Duisburg – 19. Juli 1965 Bremen
Hans Franken ruht auf dem jüdischen Friedhof Bremen-Hastedt:
In Sachen Düllman gegen Ev. Stadtkirchengemeinde Wittenberg erschienen zur mündlichen Verhandlung über die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04. Februar 2020 nach Aufruf der Sache am 30. Mai 2022:
mit dem Revisionskläger Herrn Michael Düllmann und in Begleitung von Herrn Rechtsanwalt Hubertus Benecke und Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rohnke
für die Revisionsbeklagte und in Begleitung von Herrn Pfarrer Keilholz und Herrn Jörg Bielig, Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Frau Rechtsanwältin Dr. Brunhilde Ackermann
Der VI. Zivilsenat tagte unter dem Vorsitz von Herrn Richter Stephan Seiters, Berichterstatterin war Richterin Frau Vera von Pentz. Weiter anwesend waren die Richterin Dr. Oehler, Richter Dr. Klein, Richterin Dr. Linder als beisitzende Richter und Richterinnen.
Der Vorsitzende Richter führte detailliert in den Sach-und Streitstand ein. Er stellte zunächst klar, dass die Skulptur und Inschrift – isoliert betrachtet – eine Beleidigung des Klägers, der auch aktiv legitimiert sei, darstelle. Sie sei „steingewordener Antisemitismus“ bzw. „in Stein gemeißelter Antisemitismus“.
Die Beklagte sei auch passivlegitimiert und begehe eine eventuelle Beleidigung auch durch aktives Tun, was jedenfalls in der Restaurierung liege.
Die Skulptur und Inschrift wurde in den letzen 130 Jahren mindestens 4/5 mal gründlich und substanzerhaltend restauriert – zuletzt 2017 aus Anlass der Feierlichkeiten zum 500-jährigen Jubiläum des Beginns der protestantischen Reformation von Martin Luther.
Das Wittenberger Judensau-Relief 2022
Postkarte der 1920er/1930er Jahre aus dem Verlag H. Rubin, Dresden,
mit dem Aufdruck „Echte Photographie“ auf der Rückseite.
Das Wittenberger Judensau-Relief 2022
Weniger eindeutig war dann allerdings die Einschätzung des Vorsitzenden zu der sogenannten „Kontextualisierung“. Insoweit folgte der Senat grundsätzlich der Überlegung der Vorinstanz, dass durch den sogenannten „Schrägaufsteller“ und das Bodendenkmal ein einheitlicher Aussagegehalt mit dem Relief geschaffen werde. Diese Elemente sind also nach Auffassung des Senats grundsätzlich geeignet, die antisemitische Aussage des Reliefs zu relativieren.
Problematisch war für die Klägerseite dann allerdings insbesondere der nächste Gedankenschritt des Vorsitzenden. Danach hielt der Senat offenbar die Antragsfassung des Klägers – Entfernung der Skulptur – für zu weitgehend, da dies alle denkbaren Kontexte erfassen würde. Der Senat war offenbar der Auffassung, eine Verurteilung zur Entfernung sei nur dann möglich, wenn es keinerlei denkbare Erläuterung gäbe, die die Rechtswidrigkeit beseitigen könnten. Davon war der Senat offenbar nicht überzeugt.
Es gab dann Plädoyers und Repliken von Prof. Rohnke und Frau Dr. Ackermann, die insbesondere das Cancel-Culture-Theorem, z.B. „Mohrenstraße“, bemühte.
Frau Dr. Ackermann erwähnt in ihrer Revisionserwiderung vom 18. März 2021, dass es sich bei der Wittenberger Stadtkirche um eine Weltkulturerbestätte handelt: https://whc.unesco.org/en/list/783/documents/
Unerwähnt blieb, dass bei dem Unesco-Weltkulturerbeantrag aus dem Jahr 1995 das Wittenberger Judensau-Relief und das Bodendenkmal verschwiegen wurde und dem Welterbekomitee bei seiner Entscheidung im Jahr 1996 nicht bekannt war. Den sogenannten „Schrägaufsteller“ gab es 1995/1996 noch nicht.
Prof. Rohnke hat sehr ausführlich dafür plädiert seinen Antrag auf die konkrete, aktuell streitige Gestaltung und die dort verwendeten Informationen zu beziehen und ausgeführt, dass diese nicht ausreichend seien den antisemitischen Aussagegehalt des Reliefs zu relativieren oder zu neutralisieren.
Weder der Vorsitzende noch andere Mitglieder des Senats kommentierten die Ausführung der Parteivertreter. Auch Fragen wurden nicht gestellt.
Es ist deshalb nicht einfach ein Ergebnis vorherzusehen. Bleibt es bei der Rechtsauffassung, die der Vorsitzende in seiner Einführung geäußert hat, könnte eine Zurückweisung der Revision das Ergebnis sein. Aber auch eine andere Entscheidung ist möglich.
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 14. Juni 2022, 10.00 Uhr:
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wurde auf 10.000 Euro festgesetzt.
Zu erwähnen ist noch, dass der AfD-Kreisverband Wittenberg vor dem Gebäude des BGH für die Beibehaltung der Wittenberger Judensau-Skulptur mit 4 Personen und einem Transparent demonstrierte.
Last but not least siehe zur Wittenberger Judensau auch Archivalia:
Hermynia Isabelle Maria Zur Mühlen, geborene Gräfin Hermine Isabelle Maria Folliot de Crenneville * 12. Dezember 1883 in Wien, Österreich-Ungarn; † 20. März 1951 in Radlett, Grafschaft Hertfordshire, Großbritannien
Marktplatz Bonn 10. Mai 1933 – Rede Prof. Naumann
„Wir wollen eine symbolische Handlung begehn. Dies Feuer ist ein Symbol und soll weiter wirken und brennen als eine Aufforderung an alle, ein Gleiches zu tun; fortwirken soll es aus der Studentenschaft in das Bürgertum.
Wir schütteln eine Fremdherrschaft ab, wir heben eine Besetzung auf. Von einer Besetzung des deutschen Geistes wollen wir uns befrein.
Manche unserer öffentlichen Leihbibliotheken enthielten einen Lesestoff, den meist erst die beiden letzten Jahrzehnte über uns ausgegossen haben und der in Weltanschauung und Sitte so schamlos auflösend und zersetzend war, daß wir uns bei der Durchsicht der Kataloge erschüttert fragten, wo blieben die Behörden, wo blieben die beiden Kirchen, wo blieb die innere Mission? Zu allermeist ist dies Schrifttum, das wir heute symbolisch vernichten wollen, fremdrassigen und fremdländischen Ursprungs gewesen, – aber vielleicht hat es bei uns mehr als im Ausland selber gewuchert, und es bildete – so gesehn – geradezu eine Fortsetzung des Krieges gegen Deutschland, nur jetzt mit anderen, feineren und verruchteren Mitteln und an noch verwundbareren Stellen. Wie immer, so war auch hier der internationale vaterlandslose Geselle besonders an diesem Krieg gegen Deutschland beteiligt.
Es ist, als hätte er sich verschworen gehabt, nichts heilig zu lassen an unseren Gütern, weder Familie noch Heimat noch Vaterland, weder Gott noch Tugend noch Freundschaft noch Liebe, weder Mut noch Ehre noch Wehrhaftigkeit. All dies wurde in Spott und höhnische Zersetzung gezogen, für animalisch erklärt, als primitiv, als ungeistig, als überholt, spießbürgerlich und veraltet bezeichnet, lächerlich gemacht, hinweg analysiert und in ein Zerrbild zerlöst, um unseres Volkstums letzte Stützen so infam wie planmäßig zu unterwühlen. Mit dem allem mag sich vielleicht die Wissenschaft weiter befassen, um es mit ihren Mitteln endlich zu entwaffnen; dem lebendigen Leben der Nation, der Leihbibliothek, der Bühne, dem Lichtspiel, dem Rundfunk soll es entzogen sein wie Gift.
Aber wir wollen die Vorgänge dieser Nacht noch tiefer fassen. Wir kämen zu billig davon, glaubten wir, mit dieser Verbrennung sei schon alles getan. Wir gehen noch einen Schritt weiter, wir wollen noch tiefer, wir gehen noch zu uns selbst, in uns selbst. Dies Feuer ist ein Symbol und soll auch eine Aufforderung sein an uns selbst, unsere eigenen Herzen zu läutern. Wir haben das allzumal nötig, alle ohne Ausnahme; richten wir alle auch über uns selbst!
Genau so hat es unser oberster Führer bei jenem gewaltigen Appell verlangt am 8. April dieses Jahres von jedem Einzelnen der Hunderttausende seiner SA und SS aus Deutschland und Österreich. Nichts Allzumenschliches soll in uns bleiben, wir werfen es heute mit jenen schlimmen Büchern ins Feuer. Dieser Frühlingssturm der deutschen Bewegung war zu hinreißend schön; er soll nicht durch irgendwelche allzumenschliche Schwächen getrübt oder gefährdet sein.
Die Welt hat schon einmal in unserem Leben den Sturm eines deutschen Aufbruchs gesehn, im August 1914; vergleichbar dem Frühlingssturm von 1933; Fortsetzung überhaupt der eine des andern; vergleichbar beide an unerhörter Wucht und Präzision und Eleganz, vergleichbar beide in der Aneinanderreihung, der stürmischen, von Sieg an Sieg. – Bis dann damals, an der Marne, der unbegreifliche Tag kam, wo dunkler, allzumenschlicher Kleinmut den Aufbruch völlig zunichte gemacht hat. Wir schwören, so soll es nicht wieder werden!
Wir greifen in unsere Herzen, wie wir in unsere Schränke gegriffen haben und werfen in die Flammen das Allzumenschliche: den Kleinmut und auch den Übermut, die Verzagtheit wie auch die Unbescheidenheit, die Unreinheit und die feige Angst, die heimliche Angeberei und das heimliche Hetzen, das Nach-dem-Munde-Reden und die ganze erbärmliche Gesinnungslumperei, die Kriecherei und jegliche Würdelosigkeit überhaupt. Das alles ist ebensowenig deutsch wie jenes Schrifttum. Wuchert es, so freut sich wiederum nur das internationale vaterlandslose Gelichter. Wir reißen es aus und verbrennen es hier auf dem Markte. „Wie sollen wir dieses Volk sonst schaffen“, hat der Führer an jenem Abend gesagt, „wenn wir nicht selbst in uns all das überwinden, was wir als verderblich ansehn in unserm Volke!“ Dergleichen untergrabe die Disziplin und die Autorität. Aber wir wollen nicht mehr die Untergrabung der Autorität. Auch das war ein fremdrassiges Geschäft, erfunden uns zu vernichten!“
Prof. Hans Nauman: Aus der Rede „Kampf wider den deutschen Geist“, gehalten am 10. Mai 1933 auf dem Bonner Marktplatz.
Der hier im Mai 1933 auf dem Bonner Marktplatz Orgien feiernde Nationalismus hat im 20. Jahrhundert zu zwei Großkatastrophen geführt. Mit heutigem Blick auf Russland, China, Indien, Türkei, die Trump-USA – und selbst einige EU-Länder – ist eine kaum mehr für möglich gehaltene Rückkehr des aggressiven Nationalismus zu konstatieren.
Nationalismus und Chauvinismus sind schon immer das Gift und der Sprengstoff in allen Kriegen gewesen; nationalistische Loyalität ausgerechnet von Künstlerinnen und Künstlern einzufordern, wie z.B. dem renommierten ukrainischer Filmemacher Sergei Loznitsa, ist für Kunst und Kultur tödlich. Der Feind heißt jetzt nicht mehr nur Putin, sondern auch Puschkin.
Botschafter Melnyk: „Alle Russen sind gerade unsere Feinde“
„Worte, die einem kalt den Rücken hinunterlaufen: Andrij Melnyk im Gespräch über das Butscha-Massaker, die falschen Friedensgesten des deutschen Bundespräsidenten und seine aktuelle Feindschaft zu „allen Russen“. (FAZ, 05.04.2022)
„Kultur ist das Gegenteil von Krieg: Sie ist schöpferisch und bringt Menschen ins Gespräch. Ein Boykott dagegen vernichtet und macht Gespräche unmöglich.“ – Sergei Loznitsa (DER SPIEGEL Nr. 13 / 26.3.2022)
Liebe Weltliteratur- und Verlagsgemeinschaft!
Wir fordern ein Verbot der Verbreitung russischer Erzählungen durch kulturelle Produkte im Allgemeinen und Bücher im Besonderen. Sehr wichtige Maßnahmen wurden bereits von Akteuren in verschiedenen Bereichen ergriffen. Dazu gehören die Europäische Rundfunkunion, die Eurovision, YouTube und Facebook.
Diese Propaganda hat Millionen von Menschen in die Irre geführt, sie hat eingeschüchtert und gespalten, Feindseligkeit geschürt und das Regime einer grausamen Diktatur gefördert.
Doch nun ist die Lüge offensichtlich geworden.
Die russische Propaganda ist in viele Bücher eingewoben, die sie in der Tat zu Waffen und Vorwänden für den Krieg machen. Und das sind die Titel, die im modernen Russland mit staatlicher Unterstützung veröffentlicht wurden. Sie werden in der ganzen Welt verbreitet, auf internationalen Buchmessen, Literaturfestivals, wissenschaftlichen Konferenzen und geopolitischen Diskussionen beworben. Unter dem Eindruck der russischen Propaganda im Bereich der Literatur und des Buchwesens verbreiten viele Autoren, Literaturagenten, Verleger und Vertreiber aus aller Welt die Infektion unter immer mehr Lesern in ihren Ländern.
Inzwischen werden die Orte, an denen die ukrainische Literatur und das Verlagswesen blühten, angegriffen.
Wir sind unseren litauischen Kollegen sehr dankbar, die die Initiative zum Boykott russischer Verlage auf internationalen Buchmessen ergriffen haben. Wir sind dem Team der Frankfurter Buchmesse dankbar, das diese Initiative unterstützt hat.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der Boykott von vielen anderen unterstützt werden sollte und dass neue Sanktionen verhängt werden sollten, um Russland vollständig zu isolieren und es an der weiteren Expansion mit kulturellen Mitteln zu hindern.
Unsere Forderungen sind:
1) den Online- und Offline-Vertrieb von Büchern russischer Autoren und Verlage über die Buchhandlungen in Ihren Ländern zu stoppen;
2) den Kauf und Verkauf von Rechten an und von russischen Verlegern zu stoppen;
3) die Teilnahme Russlands, seiner Verlage, Kulturzentren und Autoren an allen internationalen Buchmessen und Literaturfestivals auszusetzen;
4) Beendigung der Zuschüsse für Übersetzungen zeitgenössischer russischer Autoren in Fremdsprachen;
Russland und sein verbrecherischer Diktator verbreiten falsche Narrative und eine schädliche Ideologie, die aus den Worten und Texten ihrer Bücher besteht.
Wir glauben an die Redefreiheit und unzensierte Kreativität, wir glauben, dass Bücher uns und unsere Welt formen. Aber das bedeutet auch, dass sie zu Waffen gegen die Demokratie werden können.
Noch bevor die Wahrheit dem Krieg zum Opfer fällt, stirbt die Differenzierung. Das musste jetzt der international gefeierte ukrainische Filmemacher Sergei Loznitsa erfahren – die ukrainische Filmakademie, also die eigenen Leute, haben ihn vor zwei Tagen aus ihren Reihen ausgeschlossen. Zur Begründung hieß es, Loznitsa sehe sich laut eigenen Erklärungen als “Kosmopolit” in einer Zeit, in der jeder Ukrainer die “nationale Identität” verteidigen müsse. Da könne es “keine Kompromisse oder Halbtöne” geben.
Damit mir, bekennender Kosmopolit, keiner irgendwelche Sympathien für den Überfall Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 unterstellt – hier mein Kommentar auf Archivalia vom 01. März 2022:
Es gibt die schöne deutsche Redewendung, dass man die Kirche im Dorf lassen soll. Das gilt auch für berechtigte Strafmaßnahmen und Sanktionen in diesem furchtbaren Krieg für den es keine Rechtfertigung gibt!!! Mit Blick auf die Zukunft halte ich nichts von Überbietungswettbewerben als da sind Russen des Restaurants zu verweisen oder die russische Sprache oder Musik für unerwünscht zu erklären.
Ich zehre hier von eigenen Erfahrungen als Niederländer: Anfang der 60er Jahre bin ich, Jahrgang 1941, mit einem deutschen Freund aus einem Geschäft in Rotterdam verwiesen worden mit der Begründung, dass man in diesem Geschäft keine deutsche Sprache dulde. Meine Replik auf Niederländisch hat mir dann noch den Vorwurf der Kollaboration eingebracht. Wir sollten kein Versailles II auf den Weg bringen! Es gibt noch eine Zeit danach – daran sollten wir bei aller Trauer und Wut denken!
Bei so geballtem Sachverstand zum Krieg in der Ukraine sollte man meinen, dass sich zumindest eine kosmopolitische Stimme der Vernunft in der Bonner Universität findet für die Beantwortung der Frage, wie mit den einst von Professoren der Universität ins Feuer geworfenen russischen und russischsprachigen Autoren und Autorinnen auf dem Bonner Marktplatz verfahren werden soll.
Die Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner wertet das Ereignis so:
„Das ist eine großartige Nachricht“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner in einer ersten Reaktion. Bonn sei sich der Bedeutung seines römischen Erbes bewusst und werde diese Verpflichtung auch bei künftigen Entscheidungen, die das Umfeld der Bodendenkmäler betreffen, angemessen berücksichtigen. Dörner sprach von zusätzlichen touristischen Ansatzpunkten, die man gern gemeinsam mit den Partnern nutzen werde.“
Dass Bonn mit einem bei der UNESCO am 09.01.2020 in Paris eingereichten Antrag, der die im Gange befindliche Nachverdichtung mit 3 Großbauten für die Limesstation 41 – Bonn unterschlägt, in die Liste der Welterbestätten am 27. Juli 2021 gegen 16.00 Uhr MEZ aufgenommen wurde, hinderte NRW-Heimatministerin Frau Ina Scharrenbach, LVR-Direktorin Frau Ulrike Lubek, Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker (Köln), den Leiter LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Herrn Dr. Claßen, den rheinland-pfälzischen Innenminister Herrn Roger Lewentz nicht, sich bei dem im chinesischen Fuzhou tagenden Welterbekomitee euphorisch per Video zu bedanken.
Wie sieht es auf der Bonner Weltkulturerbestätte derzeit aus? Ein sehr bemerkenswerter Einstieg am Jubeltag gelang hier:
Liegende mit Kind – 50er Jahre Skulptur von Willy Meller
Just am Tag der Entscheidung Bonn upzugraden brachte der Bonner General-Anzeiger einen ganzseitigen Artikel mit der Überschrift
„Eine steile Nazi-Karriere“ – Sechs Werke des im Dritten Reich gefeierten Künstlers Willy Meller sind bis heute in Bonn zu sehen.“
Darunter ein Adler am Palais Schaumburg, dem ehemaligen Amtssitz des Bundeskanzlers, was von der Meller-Expertin Elke Purpus als „kurios“ bezeichnet wurde. Kurios ist es weniger, sondern eher folgerichtig. Saß und regierte doch hier Kanzleramtschef Hans Globke:
Der bemerkenswerte Artikel von Alexander Barth im Bonner General-Anzeiger vom 27. Juli 2021 beginnt so:
„Wie geht man mit dem öffentlich sichtbaren Erbe eines Mannes um, der sich mit seiner Kunst bereitwillig in den Dienst des Nationalsozialismus gestellt hat? Im Fall der Stadt Bonn muss diese Frage bislang so beantwortet werden: Gar nicht“.
Das dürfte sich jetzt ändern, da Mellers Skulptur die „Liegende mit Kind“, nunmehr Teil der Weltkulturerbestätte Bonn ist und so, wie die ganze Wohngegend, „geadelt“ wurde, wie der General-Anzeiger in einer Vorausberichterstattung die Abstimmung in Fuzhou wertete. Zu Willy Meller-der „Adlermacher“ – siehe auch hier:
Doch wie kam die „Liegende mit Kind“ in den 50erJahren nach Bonn? Die Skulptur befindet sich an der teils Privatstraße Am Römerkastell und auf dem Gelände der Wohnbau GmbH. Näheres zur Wohnbau GmbH hier:
1976 fassten die damaligen Gesellschafter der Wohnbau GmbH aus ihrer christlichen Grundüberzeugung heraus einen weitreichenden Entschluss: Sie wollten das Unternehmensvermögen für alle Zeiten und unabhängig von späteren Erben dauerhaft in den Dienst am Menschen stellen. Sie gründeten die Stiftung Wohnhilfe, die damit mittelbar auch Eigentümerin der Wohnbau Service Bonn ist. Diese Entscheidung ist eng verknüpft mit der Geschichte der Konzernmutter.
Die Stiftung Wohnhilfe ist eine öffentliche rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in München. Sie wurde im Jahre 1976 durch eine in christlicher Verantwortung begründeten Initiative von Dr. Walther Gase gegründet. Neben ihm waren Stifter: Dr. Rudolf Vogel, Dr. Herbert Schaffarczyk und Theo Blass.
Die Stifter hatten sich zum Ziel gesetzt, das Eigentum an der Wohnbau GmbH ein für alle Male gemeinnützig festzulegen und seine Erträge unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Unsere Stiftung gewährt gemeinnützigen Trägern, die sich die Versorgung und Betreuung von alten, behinderten oder bedürftigen Menschen zur Aufgabe gemacht haben, finanzielle Unterstützung bei der Bereitstellung und Unterhaltung von Wohnungen, Heimen, Unterkünften oder ähnlichen Anlagen sowie dazugehöriger Einrichtungen und Ausstattungen.
Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in der Regel dreimal jährlich (Frühjahr/Sommer/Winter) durch das Stiftungskuratorium. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das Kuratorium der Stiftung setzt sich wie folgt zusammen:
Klaus-Michael Vogel (Vorsitzender)
Prof. Dr. Norbert Herzig (Stellvertretender Vorsitzender)
( Anmerkung: Ich bin seit 27 Jahren Mieter der Wohnbau GmbH und würde mir wünschen, dass alle Mieter einen solchen Vermieter hätten: Chapeau!)
Die andere Frage der Meller-Expertin Elke Purpus:
„Man sollte heute unbedingt fragen: Muss ein Werk von Willy Meller noch dort stehen, wo es steht?“
beantworte ich mit einem klaren und eindeutigen Ja. Man sollte den Weltkulturerbestatus nutzen, um Besuchern zu erklären, wer Willy Mellers war, was seine Kunstwerke sagen und darstellen wollen und warum seine Kunstwerke in Bonn sehr willkommen waren.
Zum Thema Willy Meller, Bonn, Kunst im öffentlichen Raum, Faschismus siehe auch hier:
Vespignani/Faschismus, Elefantenpress 1976, Großband, eindrucksvoll bebildert, ca. 320 Seiten Broschiert – 1. Januar 1976
Nachtrag
Unter dem 20.07.2021 antwortet mir das LVR-Dezernat Personal und Organisation auf zwei eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerden. In diesem 6-seitigen Schreiben, das auch die Unterschrift von LVR-Direktorin Ulrike Lubek trägt, wird umfangreich begründet: „Die UNESCO und ICOMOS sind im Rahmen des UNESCO-Welterbeantrages „Niedergermanischer Limes“ frühzeitig und intensiv über die geplanten Baumaßnahmen zu Bonn (Wohnkomplex Didinkirica) und deren denkmalrechtliche Bewertung von Seiten des zuständigen Fachamtes informiert worden. Im UNESCO-Welterbeantrag sind für das Legionslager Bonner (Nummer 41) als „Relevant factors affecting the property and risk management“ die Bedrohung durch „Residential development/construction“ grundsätzlich aufgeführt. Einzelne Baumaßnahmen werden dort üblicherweise nicht aufgeführt, denn es handelt bei Bauvorhaben um einen generellen Faktor.“
Tatsache ist, dass der in der Öffentlichkeit mit viel PR von zwei EU-Botschaftern am 09. Januar 2020 in Paris präsentierte Text keinen Hinweis auf die seit November 2020 laufenden Arbeiten für 3 Nachverdichtungsbauten enthält.
„Dennoch sollte im Rahmen der Welterbe-Nominierung durch die Stadt Bonn erwogen werden, einen Beschluss des § 1, Abs. 6 Nr. 11 des BauGB herbei zu führen, um mit einem solchen städtebaulichen Entwicklungskonzept unerwarteten Änderungen im Bereich des Areals vorzubeugen.“
Schon Kaiser Wilhelm II aus dem Hause Hohenzollern wusste: Zur physischen und mentalen Anpassung für den Einsatz deutscher Kolonialtruppen in tropischen und sehr warmen Erdteilen werden diese am Effektivesten in Bonn vorbereitet und trainiert.
Und der berühmte Wolfgang Koeppen wusste, warum er sein berühmtes Buch über das Bonn der 50er Jahre „Das Treibhaus“ nannte.
„Bonn. Mit durchschnittlich 35 schwülen Tagen liegt Bonn weit vor anderen deutschen Städten. Aber wie sehr beeinflusst das Wetter unser Wohlbefinden wirklich? Und wieso ist es ausgerechnet in Bonn immer wieder so schwül?“
Die Bonner Lokalzeitung GENERAL-ANZEIGER berichtete am Freitag, 18. Juni 2021, unter der Überschrift „Hitzeinsel liegen in den Zentren“, „dass die Stadt recht genau weiß, wie sich die zunehmend heißen Tage in den Stadtteilen auswirken und Bürger ebenso, ist der Teilnahme am vom Bundesforschungsministerim geförderten Projekt ZURES unter Federführung der Uni Stuttgart zu verdanken. Nicht ZURES, sondern auch das Nachfolgeprojekt Mutabor, das vom Bundesumweltministerium seit dem 1. Februar dieses Jahres für zwei Jahre gefördert wird, dienen auch tieferen Erkenntnissen, wie sich Stadtplanung auf das Klima auswirkt und Fehler zu vermeiden sind.“
Die regierende Bonner Ratskoalition bestehend aus Grünen, SPD, Die Linke, Volt hat das Motto ausgegeben „ Bonn muss sich dem Klimawandel anpassen…“ Die Verwaltung soll einen „Grünplan“ auf der Basis von ZURES erstellen; es sollen Flächen festgelegt werden, die unbebaut und nicht mehr nachverdichtet werden dürfen. Außerdem sollen 700 Bäume pro Jahr gepflanzt werden.
Bleibt nur noch die Frage, wo die auch von der Ratskoalition geforderten neuen Wohnungen gebaut werden sollen, ohne in Konflikt mit der Klimapolitik zu geraten.
Ob bereits die Römer und Ihre Legionen an der misslichen Bonner Sommerhitze litten – ist wissenschaftlich unbekannt. Mit Sicherheit wussten sie um die besondere Lage Bonns im Talkessel und die damit einhergehenden berüchtigten Inversions-Wetterlagen. Bonn ist am südöstlichen Ende der Kölner Bucht von Mittelgebirgen eingekesselt – in die Luftmassen kommt wenig Bewegung. Gerade in der City ist es dadurch oft drückend warm, nicht selten fünf Grad wärmer als im nahen Umland.
Auf jeden Fall haben die Römer und ihre Legionen fast ein halbes Jahrausend in Bonn ausgeharrt und das militärisch wichtige Castra Bonnensia aufgebaut – gewissermaßen als Vorläufer der späteren Truppenunterkünfte der Hohenzollern.
und dieses 1870 in den Krieg gegen Frankreich führte, wurde am 30. Sepbember 1969 gessprengt. Zum Wirken kaiserlich- deutschen Truppen in noch wärmeren Gefilden als Bonn siehe auch: Zum Wirken kaiserlich- deutschen Truppen in noch wärmeren Gefilden als Bonn siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_von_Trotha
Mit der Siedlung Didinkirica, sollte auf ehememaligem – römischem und kaiserlich-deutsch-hohenzollernschem Grund – neuer Wohnraum für die wachsende Bonner Beamtenschaft geschaffen werden: Didinkirica – Bd 10 in der Reihe „Architekturfürher der Werkstatt Baukultur Bonn, 2018, Verlag Dreiviertelhaus, Berlin. ISBN 978-3-96242-210-2
Bonn war schließlich Bundeshauptstadt – heute nur noch seit dem 20. Juni 1991 Bundestadt. DerBeschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit treibt manchem Bonner moch immer die Tränen in die Augen.
Dieser Verlust der Hauptstadtfunktion erklärt auch, warum es in Bonn in allen Parteien von ganz rechts bis ganz links die Sehnsucht nach einem Weltkulturerbestatus gibt. Selbst um den Preis, dass der am 9. Januat 2020 bei der UNESCO eingereichte Nomierunstext für Bonn falsch, unvollständig und täuschend ist; mann kann auch sagen: betrügerisch.
An die Stelle der 1969 gesprengten Kaserne trat die in 1970er erbaute Siedlung Didinkirica, die jetzt ein Teil des von Bonn anvisierten Weltkulturerbes werden soll. Das vorgesehene Weltkulturareal ist unterirdisch, soll mit Augmented Realitiy aufpoliert werden und umfasst ein fast quadatische Areal mit einem Umriss von 528X524 m, der trotz wiederholter Zerstörungen und anschließendem Neubau nie verändert wurde. Er bot Platz für eine Legion von 6000 Mann und für zwei Hilfstruppen von jeweils 500 Mann.
Zurück zum Bonner Klima und den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Bonner Verwaltung und den Parteien CDU, Grüne, FDP, SPD. Ein Musterbeispiel ist die jetzt mit drei Großbauten verdichtete Didinkirica. Dieser Nachverdichtung haben zugestimmt:
Die CDU, Die SPD, Die FDP und man höre und staune: Die Rettet – Das-Weltklima – Jetzt – Partei: Die Grünen.
Abgelehnt haben die Nachverdichtung aus stadtklimatischen Gründen der Bonner Bürger Bund (BBB) und Die Linke, die sich allerdings wie der BBB, für das anvisierte Bonner Weltkulturerbe auf dem Gelände der Didinkirica engagiert. Während der BBB in der Oppositon ist, ist Die Linke jetzt wichtiger Partner der regierenden Ratskoalition!
Bleibt das Wohnungsbauproblem in Bonn
„Dabei ist sich die Ratskoalition der Probleme in Bonn bewusst. Enrico Liedtke (SPD): „Wohnen in Bonn ist teuer. Die Mieten sind durchschnittlich 20 Prozent höher als im bundesweiten Vergleich. Deshalb ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Ziel dieser Vereinbarung. Wir werden das Bonner Baulandmodell so entwickeln, dass bereits ab dem Bau von acht Wohneinheiten bezahlbarer Wohnraum entsteht, die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG stärken und die Zweckentfremdungssatzung schärfen.“ Das Problembewusstsein allein helfe jedoch nicht bei der Suche nach einer Lösung, kritisiert die Opposition: „Bonn hat großen Wohnungsbedarf, aber die Koalition vereinbart, keinerlei weitere Flächen zu versiegeln. Wie sie tausende Wohnungen allein über Nachverdichtung realisieren will, bleibt ihr Geheimnis“, so Alexander Graf Lambsdorff (FDP).“
Interessant sind die Eingaben, Stellungnahmen und Protest-Aktionen von Bürgern sowie der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6522-1 „Didinkirica“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Castell, Graurheindorfer Straße:
Auszug Ergänzungsschreiben (zu Stellungahme 1): ich übersende Ihnen eine Gutachterliche Stellungnahme zu den vom Ingenieurbüro SimuPLAN erstellten Klimagutachten zu den Planvarianten 1 und 4 vom 03.11.20114, 15.03.2016 und 27.07.2016 sowie zur „Beantwortung offener Fragen zum Thema Lokalklima“ im Kontext des Bauplanverfahrens 6522-1 Didinkirica mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Gutachterliche Stellungnahme zu den vom Ingenieurbüro SimuPLAN erstellten Klimagutachten zu den Planvarianten 1 und 4 vom 03.11.20114, 15.03.2016 und 27.07.2016 sowie zur „Beantwortung offener Fragen zum Thema Lokalklima“ im Kontext des Bauplanverfahrens 6522-1 Didinkirica: http://www2.bonn.de/buergerbeteiligung/dokumente/6522_1/Gutachten_6522_1.html
In der gutachterlichen Praxis wird heutzutage häufig mit Klimamodellen gearbeitet, wobei die als Eingabe- und/oder Kontrollwerte erforderlichen konkreten Messergebnisse vor Ort nicht immer erhoben werden. So auch bei der Firma SimuPLAN, die zwei Windfeldanalysen (nach MISKAM) zu den Planvarianten 1 und 4 und eine Bioklimatische Untersuchung nach ENVI-met 3.1 zu Planvariante 4 vorlegte.
Modelle sind vereinfachte Darstellungen der komplexen Wirklichkeit. Deren Leistungsfähigkeit und Aussagekraft sind daher begrenzt. Dies gilt auch für Klimamodelle. Entscheidend ist, wie Gutachter damit umgehen: Relativieren sie diese begrenzte Aussagekraft, da sie sich der Wissenschaft und dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen, oder verwenden sie die (begrenzte) Aussagekraft der Modelle um bestimmte Ziele durchzusetzen. Letzteres birgt einen erheblichen Spielraum zur Manipulation. Bei der Arbeit mit microskaligen Klimamodellen gibt es „Stellschrauben“, mittels derer Ergebnisse beeinflusst werden können.
Die übereinstimmende zusammenfassende Aussage aller drei vorliegenden Klimagutachten, bezogen auf die Windverhältnisse, lautet:
„Die Auswirkungen der Planung auf die windklimatischen Verhältnisse beschränken sich auf einen Umkreis von ca. 50 m um die geplanten Neubauten“. (…) „Windklimatische Auswirkungen auf den Stadtteil können somit ausgeschlossen werden“ (Lokalklimatisches Gutachten (nach MISKAM) zu Planvariante 4, vom 15.03.2016, S.14; nahezu identischer Wortlaut im ‘Bericht zu den lokalklimatischen Untersuchungen (nach MISKAM) zu Planvariante 1 vom 03.11.2014, S.12, und im ‘Gutachten zu den lokalklimatischen Auswirkungen’ (nach ENVImet) zu Planvariante 4 vom 27.07.2016,S.27).
Das gleichlautende Ergebnis aller drei Klimagutachten erstaunt den aufmerksamen Betrachter insofern, als die Planvarianten 1 und 4 deutliche Unterschiede im Ausmaß des Baukörpers III als Querriegel zur von Nord nach Süd orientierten Luftleitbahn in der Didinkirica-Siedlung beinhalten.
Es überrascht aber noch umso mehr, als das jeweilige ‘Modellgebiet’ (= Rechengebiet der Simulation) der drei Klimagutachten, in zeitlicher Reihenfolge der Erstellung, deutlich kleiner wird:
So beträgt das Modellgebiet der Windfeldanalyse zu Planvariante 4, vom 15.03.2016, mit ca. 600 000 m² nur ca. 56% und das Modellgebiet der Winduntersuchung nach ENVI-met zu Planvariante 4, vom 27.07.2016, mit ca. 240 000 m² sogar nur ca. 22% des ursprünglichen Modell-Gebietes der Windfeldanalyse zu Planvariante 1, vom 03.11.2014, das immerhin noch 1 066 000 m² groß war. Dabei hatte Guido Halbig, der Leiter des Deutschen Wetteramtes Essen, in seinem Vortrag vom 05.04.2016 im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz – auf Nachfrage von Ausschussmitgliedern – das vergleichsweise „größte“ Modellgebiet der damals allein vorliegenden Windfeldanalyse von 2014 (Planvariante 1) als „eher klein“ bezeichnet, um die Auswirkungen der geplanten Baukörper auf das Lokalklima des umgebenden Viertels beurteilen zu können.
Das ‘Zielgebiet’ der Untersuchungen war also offensichtlich nicht das Stadtviertel, sondern allein die Siedlung ‘Didinkirica’ zuzüglich eines begrenzten Außenbereiches, was sich auch in den sehr viel geringeren Ausmaßen der Ergebniskarten der Windfeldanalysen niederschlägt.
Bestätigt wird dies durch die Auftragsformulierung der Wohnbau GmbH im ersten lokalklimatischen Gutachten vom 03.11.2014 (S.3), wo es heißt, dass das Ingenieurbüro SimuPLAN „mit der Erstellung eines lokalklimatischen Gutachtens zum Planvorhaben beauftragt “wurde, um die windklimatischen Veränderungen und Auswirkungen auf die Durchlüftung im Bebauungsplangebiet zu untersuchen und zu bewerten“, das gerade einmal ca. zwei Drittel der Didinkirica-Siedlung umfasst. Damit wäre das ‘Zielgebiet’ der in den Ergebniskarten präzise abgebildeten Modellberechnungsergebnisse noch kleiner !
Widersprüchliche Aussagen der SimuPLAN lassen hinreichende Ortskenntnisse der Gutachter bezüglich lokalklimatischer Rahmenbedingungen in Bonn-Castell bezweifeln: Thema: Freiflächen der Didinkirica-Siedlung als Teil einer Nord-Süd gerichteten Frischluftschneise:
Im Kommunalcafé am 16. Juni 2015 fragten Bürger, ob es eine Luftschneise durch die Didinkirica gebe, welche Funktion diese habe und ob das Bauvorhaben die Luftschneise beeinträchtige. SimuPLANs ‘Beantwortung offener Fragen zum Thema Lokalklima vom14.12.2015’ lautete dazu:
„Es gibt keine Luftschneise (Luftleitbahn) durch die Didinkirica, da die umliegende, in Ost-West-Richtung verlaufende Bebauung (…) eine ungehinderte Durchlüftung unmöglich“ macht. Aber: Im ‘Gutachten zu den lokalklimatischen Auswirkungen’ der SimuPLAN vom 27.07.2016 (also nach dem Vortrag des Deutschen Wetterdienstes, Herrn Halbig, vom April 2016!) schreibt SimuPLAN:
„ Zusätzlich ( zu den südöstlichen bis westlichen Hauptwindrichtungen) wurde (in den Windfeldsimulationen) eine Windrichtung Nord (340°) betrachtet, da es Hinweise gibt, dass sich bei (…) Wetterlagen mit niedrigen übergeordneten Windgeschwindigkeiten ein Flurwind aus Richtung des weniger dicht besiedelten Umlandes in Richtung des Stadtkerns von Bonn ausbildet und die in Richtung Nord-Süd ausgerichtete Freifläche der Didinkirica-Siedlung für diesen Flurwind als Leitbahn fungiert“.(ebda. S.12)
Und weiter unter 5.2 Durchlüftung,S.26: „Eine Ausnahme ( von einer deutlich reduzierten Windgeschwindigkeit aufgrund der erhöhten Rauigkeit durch Gebäude im innerstädtischen Bereich) bildet die zentrale Grünfläche der Didinkirica-Siedlung“ (…).“ Aufgrund der geringen Rauigkeit und der einfassenden in Richtung Nord-Süd orientierten Gebäuderiegel fungiert sie bei südöstlichen Winden als Luftleitbahn .Dementsprechend sind die Windgeschwindigkeiten hier höher als im ungestörten Umland
„.Überraschend wurden die lokalklimatischen Rahmenbedingungen des ‘Flurwindes’ und der ‘Luftleitbahn’ erst nach Erstellung der Windfeldanalyse zur Planvariante 4 im März 2016 eingeräumt. (> Halbig-Vortrag im April 2016) – Offensichtlich werden seitens SimuPLANs Fehler oder Versäumnisse erst dann zugegeben, wenn sie nachgewiesen sind, was an der Glaubwürdigkeit der Gutachter zweifeln lässt.
Flurwinde können ihre Wirkung insbesondere nachts (v.a. In ‘Tropennächten’ mit >20°C) entfalten: als bodennahe, relativ kühle Ausgleichswinde zwischen dem rascher auskühlenden Umland und der sich langsam abkühlenden innerstädtischen Wärmeinsel. Sie folgen u.a. Ausfallstraßen (hier der Graurheindorfer und Kölnstraße) und angrenzenden Grünflächen (z.B. Didinkirica und Johannes-Hospitalpark) zum Zentrum.
Es fragt sich, warum diese bodennahe Kaltluftzufuhr nicht als lokalklimatische Besonderheit in der Untersuchung nach ENVI-met 3.1 vom 27.07.2016 berücksichtigt wurde, wo doch nach Aussagen von Untersuchungen zum Bonner Stadtklima jede kleinste Luftbewegung den feuchtheißen Luftsumpf der zunehmenden Zahl von Tropentagen und -nächten erträglicher macht.
In der Untersuchung SimuPLANs zur bioklimatischen Situation und deren Veränderung durch die geplante Nachverdichtung gehen die meteorologischen Einflussgrößen Lufttemperatur, mittlere Strahlungstemperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit in die Berechnung der vom Menschen gefühlten Wärmebelastung (sog. PET-Werte) ein. Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre, Böden, Vegetation und Gebäuden hergestellt.
Berechnet und kartographisch dargestellt werden 2 Szenarien: Die bioklimatische Situation bezogen auf Bebauung, Baumbestand und Oberflächenbeschaffenheit im Istfall und im Planfall sowie die resultierenden Differenzkarten. Die Untersuchung dauerte angeblich 48 Stunden.
Es fragt sich, warum die (offensichtlich komplexe) vom Menschen gefühlte Wärmebelastung nur für einen Zeitpunkt (am 22.06.16 um 16.00 Uhr nachmittags) in 2m Höhe, bei 4 Anströmungsrichtungen berechnet wurde und nicht – wie bei ENVI-met-Untersuchungen üblich – auch nachts um 22.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens.
Für diese Zeitpunkte während der nächtlichen Schlafphase wurden lediglich Temperaturwerte berechnet, wobei aber – ohne Berücksichtigung der übrigen meteorologischen Elemente, wie z.B. die Luftfeuchte – der Schwülefaktor (!) unberücksichtigt bleibt, der das Wärmestresspotenzial einer Tropennacht erheblich beeinflusst.
Angesichts der Tatsache, dass Bonn unter den deutschen Großstädten einen Spitzenplatz bezüglich der im Zuge des Klimawandels stetig zunehmenden Schwüle- und Tropentage und Tropennächte einnimmt, ist es unabdingbar, bei einem Klimagutachten zu einem innerstädtischen Verdichtungsprojekt den ‘worst case’ der nächtlichen hygrothermischen Belastung zu berechnen.
Die Begründung der Gutachter (Gutachten vom 27.07.2016,S.25), warum dies nicht geschah, überzeugt in keiner Weise:
„5.1.2 Situation um 22Uhr abends Zur Beurteilung der Wärmebelastung in der Einschlafphase wurde anders als bei der 16 UhrSituation die Lufttemperatur als Bewertungsmaßstab herangezogen, da zu dieser Tageszeit der Strahlungseinfluss vernachlässigt werden kann“ (???) – Kein Wort zur Luftfeuchtigkeit!
Eine Erklärung dafür findet sich in der einschlägigen Literatur: Dort wird das von SimuPLAN gewählte Verfahren (PET) zur Berechnung der Wärmebelastung des Menschen wegen seiner „unzureichenden Feuchtesensitivität“ als „zur Bewertung von Wärmebelastung unzureichend“ beurteilt ( Koppe,C. u.a.: Die Auswirkungen der Hitzewelle 2003 auf die Gesundheit, in: DWD: Klimastatusbericht 2003,S.153).
Auf den ausgesprochen geringen Einfluss des Wasserdampfdrucks, aber auch der Windgeschwindigkeit in der Wärmebilanzgleichung zur Berechnung des PET-Wertes weist auch der Klimagutachter GefaG hin (GefaG: Numerische Stadtklimasimulationen zur Rahmenplanung Graurheindorf, Bundesstadt Bonn, 2007, S.19/20).
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass so gut wie über die Berechnung der PET-Werte keine Aussagen zur Schwülebelastung getroffen werden können. Damit ließe sich wiederum auch begründen, warum SimuPLAN die Wärmebelastung für einen fiktiven „heißen, trockenen Tag ohne Bewölkung“ berechnet hat, was aber nicht dem ‘worstcase’ feucht-heißer Tropentage und -nächte in der Bonner Innenstadt entspricht.
Darüber hinaus verweist der letztere Gutachter darauf, dass der PET-Wert grundsätzlich weniger sensitiv auf eine Änderung der Eingangsdaten in die Wärmebilanzgleichung reagiere als z.B. der PMV-Wert, der auf einer anderen Wärmebilanzgleichung beruht.
Das heißt: Führt ein geplanter Gebäuderiegel (wie die hier geplanten Baukörper I, II und III) zu stark sinkender Windgeschwindigkeit und infolge dessen deutlich steigenden Temperaturen, so werden diese veränderten Werte in der Wärmebilanzgleichung nur zu verhältnismäßig schwachen Veränderungen des PET-Wertes führen. Das heißt wiederum: Sowohl die Intensität als auch der räumliche Umfang der höheren Wärmebelastung werden in den Ergebniskarten viel zu moderat dargestellt.
Dies würde natürlich auch die von SimuPLAN aufgrund der geplanten Verdichtung als „gering“ berechneten Veränderungen der Wärmebelastung im Plan-Fall erklären.
Also ist die Wahl der Wärmebilanzgleichung zur Berechnung des PET-Wertes eine weitere Stellschraube zur Verharmlosung der lokalklimatischen Veränderungen, die durch die geplante Nachverdichtung zu erwarten sind.
Im Gutachten der SimuPLAN zu den lokalklimatischen Auswirkungen vom 27.07.2016 heißt es, dass „die Simulationsrechnungen mit der (…) Version 3.1 des mikroskaligen Stadtklima-modells ENVI-met für die Ist- und die Plansituation durchgeführt“ wurden und dass „in die Berechnungen Gebäudestellungen und Gebäudehöhen, Vegetation und Oberflächenbeschaffenheit“ einfließen (S.5). Dabei erfolgte die Ableitung der Gebäudegrundrisse und -höhen auf der Grundlage von Luftbildern, Laserscandaten und Plänen sowie einer (!) Ortsbesichtigung (ebda. S.16).
Auch in die Windfeldberechnungen von 2014 und 2016 gingen digitale Informationen zur Lage und Höhe der Bauwerke im Ist- und Planfall ein.
Die Windfeldanalysen (nach MISKAM) von 2014 und 2016 wurden in einem Höhenniveau von 1,75m über Grund ausgewertet und dargestellt. Als Begründung für die Wahl der Bezugshöhe wurde angegeben, sie orientiere sich an der mittleren Körpergröße eines Erwachsenen (Bericht zu den lokalklimatischen Untersuchungen, 15.03.2016, S.6). Das erscheint konsequent.
Bei der Untersuchung der Wärmebelastung des Menschen nach ENVI-met vom 27.07.2016 wird ebenfalls bei der Bestimmung der Energiebilanz ein „Norm-Mensch“ (Größe 1,75m, Gewicht 75kg, Körperoberfläche 1,78 m²) zugrunde gelegt (ebda. S.9)
In der einschlägigen Literatur heißt es, „dass in der Humanbiometeorologie alle meteorologischen Größen zur Berechnung der thermischen Indizes bzw. der Flüsse in der Wärmehaushaltsgleichung auf die Höhe des mittleren Körperschwerpunktes des Menschen, nämlich auf 1,1 m über Grund, bezogen werden“ (Kuttler,W.: Humanbiometeorologische Bewertung stadtklimatischer Erkennt-nisse für die Planungspraxis, in: Workshop Stadtklima in Leipzig, 17./18.Februar 1999, S.106).
Nun wurde aber die Untersuchung der Wärmebelastung des Menschen nach ENVI-met seitens der SimuPLAN- Gutachter in einem Höhenniveau von 2,00 m über Grund ausgewertet und in den Ergebniskarten dargestellt. Eine Begründung für die Wahl gerade dieses Höhenniveaus wurde nicht gegeben.
Jedenfalls orientiert sich das ausgewählte Höhenniveau weder an der mittleren Körpergröße eines Erwachsenen noch an der Höhe des mittleren Körperschwerpunktes des Menschen.. Man hätte also die Ergebnisse auch in einem Höhenniveau von 2,50m oder 3,00 m berechnen und darstellen können
Dann wären allerdings die Ergebnisse zur veränderten Durchlüftung und Wärmebelastung in allen drei Gutachten von 2014 und 2016 für einen Teil des Untersuchungsgebietes erheblich dramatischer ausgefallen. Denn sowohl bei den in den Windfeldanalysen als auch in der ENVI-met-Untersuchung gewählten Höhenniveaus der Auswertung (1,75m und 2,00m Höhe) wurde die lokalklimatisch relevante tatsächliche Topographie des Außenraumes der Wohnsiedlung westlich der Wohngebäude ‘Graurheindorfer Straße 12-16 nicht korrekt erfasst:
Dort ist das Gelände, ausgehend vom Höhenniveau der Graurheindorfer Straße, zur Gemeinschaftsgarage hin angeböscht. Deren Dachfläche auf Hochparterre-Niveau überragt den Grund um gerade einmal 2,10 m, sodass die für die Auswertung gewählten Höhenniveaus von 1,75 m und 2,00 m knapp darunter liegen. Infolge dessen wurde die Dachfläche der Gemeinschaftsgarage nicht als Freifläche, sondern als Baukörper registriert.
Siehe auch Foto Topografie Graurheindorfer Straße 12-16 zu Beginn der Stellungnahme.
Im Gutachten der SimuPLAN (nach ENVI-met) werden die Eingangsdaten der Modellberechnungen zum Thema ‘Gebäude’ wie folgt beschrieben: „Für die Modellberechnungen werden den Gebäuden neben der Gebäudehöhe auch thermische und strahlungstechnische Eigenschaften zugewiesen“.(…) „Die verwendeten Bebauungsgeometrien sind für beide Simulationsrechnungen (Istfall und Planfall) in den Abb. 7 und 8 auf S.18/19 dargestellt. Gebäude mit Gründächern sind durch grüne Farbgebung gekennzeichnet“ (ebda. S.16).
Abb. 8 zeigt für den Planfall eine begrünte Garagendachfläche, Abb.7 zeigt für den Istfall fälschlicherweise eine versiegelte Fläche. —> Eine ‘Stellschraube’ der Manipulation oder lässt sich dieser Fehler schlichtweg auf fehlende Ortskenntnisse der Gutachter zurückführen?
Tatsächlich ist dieses in Nord-Süd-Richtung vorkragende Garagendach mit einer Grundfläche von ca. 860 m² stark begrünt und wird von den Bewohnern der Hochparterrewohnungen intensiv als Gartenterrasse genutzt (s. Photo der Anlage).
Insbesondere bei Winden aus südlichen und nördlichen Richtungen ist diese ca. 13 m breite und 62 m lange Außenfläche sehr gut durchlüftet, da sie Teil der Nord-Süd- gerichteten Luftleitbahn ist, die den Ausfallstraßen (Graurheindorfer Straße, über den begrünten Platz ‘am Johanneskreuz’ und Kölnstraße) zum Zentrum folgt.
In den Klimaberechnungen und den Ergebniskarten aller drei Klimagutachten wird diese Fläche allerdings als ‘scheinbarer’ Baukörper registriert, denn die Gebäudezeile der Graurheindorfer Straße 12-16 ist mit doppelter Gebäudebreite (!) eingezeichnet. Siehe dazu auch die Abb. 8 und 9 zur ‘Oberflächenbeschaffenheit’ (ENVI-met Gutachten, 2016, S.20/21).
Infolge dessen ragt der geplante Baukörper I auch nur ca. 4 m – anstelle der tatsächlichen 17 m – in Ost-West-Richtung über die bestehende Gebäudefront zur Graurheindorfer Straße hinaus.
Dementsprechend gering geht daher die Riegelfunktion des geplanten 5-geschossigen Baukörpers I in die Windfeldanalysen und die Berechnungen zur Wärmebelastung des Menschen ein:
In der Ergebnisdarstellung des Gutachtens auf S.24 wird im Gegensatz zu den Baukörpern II und III dem Baukörper I keinerlei nennenswerte Wirkung auf den „PET-Wert“ zugesprochen, obwohl er als größter West-Ost- Riegel in die Frischluftschneise ragt, die sich über die Graurheindorfer Straße und deren randliche Grünflächen über die Kölnstraße bis zum Zentrum erstreckt.
Auch unter 5.2 Durchlüftung (S.27) wird dem Baukörper I bei der Analyse der bodennahen Windfelder in 2 m und 10 m Höhe über Grund keinerlei negative Auswirkung zugesprochen: „Negative Auswirkungen auf die Luftleitbahn, welche sich bei südlichen und nördlichen Anströmungsrichtungen infolge der geringen Rauhigkeit sowie der Leitwirkung der umgebenden Gebäude bildet, können aufgrund der in Richtung Süd weiterhin offenen Struktur ausgeschlossen werden“.
Graurheindorfers Straße 12-16 in der Planvariante 4 B-Plan 6522-1 Baukörper 1 und II von Norden aus gesehen.
Aufgrund der fehlerhaften Wahrnehmung der Gebäudeumrisse und der tatsächlichen Belüftungsverhältnisse (Abnahme der Windgeschwindigkeit und verringerte Frischluftzufuhr sowie Düseneffekte an anderer Stelle) sowie der bioklimatischen Situation (Reflexion, Absorption, Verdunstung > Temperaturverhältnisse über Vegetation anstelle eines betonierten Gebäudedaches) auf der Dachfläche der Gemeinschaftsgarage und deren Umgebung bleibt ca. ein Drittel der Fläche der Ergebniskarten aller drei Klimagutachten ohne Aussagekraft über die tatsächlichen Wind- und bioklimatischen Verhältnisse im Ist- und im Planfall.
Zusammenfassung
Es ist mit wissenschaftlich fundierter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die negativen bioklimatischen Auswirkungen der geplanten Baukörpers I, II, III nicht nur in der Didinkirica-Siedlung selbst, sondern auch in den angrenzenden Straßenzügen (Graurheindorfer Straße, Am Römerkastell, Rosental und Am Johanneskreuz) und bei deren Anliegern sehr viel dramatischer sein werden als es die Gutachten suggerieren.
Gravierende methodologische Fehler in allen drei Gutachten stellen deren Aussagekraft und Glaubwürdigkeit grundsätzlich infrage.
Ein letzer gescheiterter Versuch von Bürgern die Nachverdichtung zu verhindern
FINALE GRANDE
Die Nachverdichtung der Didinkirica nach der Vollendung
II. Das Bonner Weltkulturerbe – eingereicht wurde dieser Antrag:
Von: Wolfgang H.Deuling Gesendet: Montag, 14. Juni 2021 08:05 An: ‘michelle.muentefering@bundestag.de’; ‘buergerservice@diplo.de’ Cc: ‘birgitta.ringbeck@diplo.de’; ‘Balsamo, Alessandro’ Betreff: WG: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes Wichtigkeit: Hoch
Frau
Michellle Müntefering
MdB
Deutscher Bundestag
Staatsministerin für internationale Kulturpolitik
Auswärtiges Amt
Berlin
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Frau Staatsekretärin, sehr geehrte Frau Müntefering,
ich gebe Ihnen Kenntnis von meiner Mitteilung an Herrn Alexandro Balsamo vom WHC der UNESCO in Paris. Zum Evaluierungstermin von ICOMOS am 25.09.2020 in Bonn (Anlage 2.) stelle ich an Sie die Frage aufgrund welcher Rechtsgrundlage Vertreter des Auswärtigen Amtes an solchen Terminen teilnehmen. Nachstehend eine Mittteilung der Verwaltung der Stadt Bonn zum Ortstermin Bonn:
„Die Verwaltung hat Herrn Dr. Claßen, der als Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege an der Begutachtung teilgenommen hat, um eine Antwort zu dieser Frage gebeten und die folgende Auskunft erhalten:
Die Begutachtung in Bonn fand am 25.09.2020 statt und hat rund 60 Minuten in Anspruch genommen. Die Vertreterinnen von ICOMOS wurden permanent von einer Delegation bestehend aus Mitarbeitenden des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, des Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung des Landes NRW, des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, der Cultural Heritage Agency (RCE) des Ministeriums für Erziehung, Kultur und Wissenschaft der Niederlande sowie der Niederländischen Limes Assoziation (Nederlandse Limes Samenwerking) begleitet.
In Bonn standen zusätzlich Vertreter des LVR-Landesmuseum Bonn und der Wohnbau GmbH zur Verfügung. Zum Legionslager Bonn wurden zunächst, die für ICOMOS wesentlichen Aspekte vorgestellt und diskutiert (ca. 15 Min.):
Einführung / Übersicht zum römischen Bonn
vorgeschlagene Kernzone des möglichen künftigen Welterbes und dessen aktueller rechtlicher Status
vorgeschlagene Pufferzone des möglichen künftigen Welterbes
Erhaltungszustand der Bestandteile des möglichen künftigen Welterbes
bodendenkmalpflegerische Praxis im Bereich des möglichen künftigen Welterbes
Masterplan Bonn
Weiterhin wurde besprochen:
Bauvorhaben Didinkirica I-III (ca. 30 Min.)
die diesbezügliche intensive Abstimmung mit und Berücksichtigung der bodendenkmalpflegerischen Belange
das Konzept der künftigen Vermittlung des Welterbes an dieser Stelle
Vermittlungsstrategien für das mögliche künftige Welterbe in Bonn zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit (ca. 15 Min.)“
Haben Vertreter des Auswärtigen Amtes auch an anderen Evaluierungsterminen von ICOMOS teilgenommen für eingereichten Anträge mit deutschen Bezug wie z.B.?:
The Great Spas of Europe
Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment)
Mathildenhöhe Darmstadt
ShuUM Sites of Speyer, Worms and Mainz
Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes
Es ist schwer vorstellbar, dass das Auswärtige Amt über eine derartige Reserve an Personal verfügt mit entsprechenden Fachkenntnissen. Warum haben Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes an der Evaluierung von ICOMOs am 25.09.2020 in Bonn teilgenommen, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Position haben die in Bonn vertretenen Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes vertreten und wie hießen diese Mitarbeiter namentlich? Ich frage deshalb nach, weil mich Ministerialrätin, Frau Dr. Ringbeck, AA, in einer Mitteilung vom 05.05.2021 wissen ließ:
„Das Bauvorhaben wurde der UNESCO und ICOMOS im Vorfeld der Gutachtermission explizit gemeldet und war folglich Gegenstand der Evaluierungsmission mit Ortstermin in Bonn:
Am 25.09.2020 stellte der Investor dem Gutachter von ICOMOS die Pläne während eines Ortstermins im Detail vor. Zudem erläuterte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege als zuständiges Fachamt die denkmalrechtlichen Belange.“
Von einer Teilnahme von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes an diesem Treffen vom 25.09.2020 ist in dieser Mitteilung von Frau Dr. Ringbeck nicht die Rede. Warum?
Haben die Vertreter des Auswärtigen Dienstes bei dem Treffen am 25.09.2020 darauf gedrungen, dass der in Paris am 9. Januar 2020 vom deutschen UNESCO-Botschafter, Herr Dr. Peter Reus, zusammen mit seinem niederländischen Kollegen, Herr Hans Wesseling, eingereichte Nominierungstext (beigefügt), der objektiv falsch, unvollständig und täuschend ist, verändert und dem Welterbekomitee mit wissenschaftlich korrektem Inhalt vorgelegt wird?
Die 44. Sitzung des Welterbekomitees beginnt am 16. Juli 2021.Wer gehört zur deutschen Delegation die nach China zur Teilnahme an der Sitzung des Welterbekomitees reist?
Ich bitte Sie wegen der Dringlichkeit um eine kurzfristige Beantwortung und bedanke mich bei Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang H. Deuling
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Von: Wolfgang H.Deuling Gesendet: Samstag, 12. Juni 2021 10:26 An: ‘Balsamo, Alessandro’ Betreff: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes
Mr Alessandro Balsamo
Chief of Nominations Unit at UNESCO’s World Heritage
World Heritage Centre
UNESCO
7, Place de Fontenoy
75352 Paris CEDEX 07
France
According to this announcement, ICOMOS, has recommended to the World Heritage Committee the nomination – The Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes – as a World Heritage Site.
One of the limes stations is the city of Bonn. I attach the nomination text for the Limes Station 41 Bonn- submitted on 9, January 2020 to the World Heritage Center. On September 25, 2020, a delegation from ICOMOS visited Limestation 41 Bonn together with other people:
The assessment in Bonn took place on 25.09.2020 and lasted about 60 minutes. The representatives of ICOMOS were permanently accompanied by a delegation consisting of employees of the Foreign Office of the Federal Republic of Germany, the Ministry of Home Affairs, Municipal Construction and Equality of the State of North Rhine-Westphalia, the LVR Office for the Preservation of Archaeological Monuments, the Cultural Heritage Agency (RCE) of the Ministry of Education, Culture and Science of the Netherlands and the Dutch Limes Association (Nederlandse Limes Samenwerking). In Bonn, representatives of the LVR-Landesmuseum Bonn and the Wohnbau GmbH were also available.
Regarding the Bonn legionary camp, first of all, the aspects essential for ICOMOS were presented and discussed (approx. 15 min.):
o Introduction / overview of Roman Bonn
o proposed core zone of the possible future World Heritage Site and its current legal status
o proposed buffer zone of the possible future World Heritage Site
o conservation status of the components of the possible future World Heritage Site
o soil conservation practice in the area of the possible future World Heritage Site
o Bonn Master Plan
Furthermore it was discussed
o Didinkirica I-III construction project (approx. 30 min.)
the related intensive coordination with and consideration of the concerns of the preservation of ground monuments
the concept of the future mediation of the world heritage at this place
o mediation strategies for the possible future World Heritage in Bonn to raise public awareness (approx. 15 min.).
If I compare this meeting and the recommendation of ICOMOS with the text for the Limesstation 41 Bonn – see attachment – then I draw the following conclusions:
there is no reference to redensification
the master plan Castra Bonnensia is not mentioned in which the redensification is shown:
the mentioned figure of 83 percent of preserved archaeological substance is whitewash and pseudo-exactness; the master plan speaks of 80 percent.
It can be said that with the text submitted on January 9, 2020, the World Heritage Committee was deceived and cheated.
I kindly ask you to inform His Excellency Mr Tian Xuejun, Vice Minister of Education and Chairperson of the National Commission of the People’s Republic of China for UNESCO, Chairperson of the extended 44th session of World Heritage Committee.
Please send me an acknowledgement of receipt of this email.
With best regards,
Wolfgang H. Deuling
53111 Bonn
Germany
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Von: Wolfgang H.Deuling Gesendet: Sonntag, 20. Juni 2021 11:41 An: ‘chair@44whcfuzhou2021.cn’ Cc: ‘Balsamo, Alessandro’ Betreff: WG: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes Wichtigkeit: Hoch
His Excellency Mr Tian Xuejun,
Vice Minister of Education and Chairperson of the National Commission of the People’s Republic of China for UNESCO,
Chairperson of the extended 44th session of World Heritage Committee.
Excellency,
I give you notice of my communication to Mr. Alessandro Balsamo, Chief of Nominations Unit at UNESCO’s World Heritage of June 12, 2021. I ask you, as Chairman of the 44th Session of the World Heritage Committee, to take note of my intervention.
Yours respectfully
Wolfgang H. Deuling
Bonn
Germany
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Von: 603-9-EXT Ringbeck, Birgitta [mailto:603-9-ext@auswaertiges-amt.de]
Gesendet: Montag, 21. Juni 2021 08:59
An: Wolfgang H.Deuling
Betreff: WG: Frontiers oft the Roman Empire – The Lower German Limes
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Deuling,
Frau Staatsministerin Michelle Müntefering bedankt sich für Ihr Schreiben. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu Antworten.
An den Ortsterminen zur Evaluierung der Welterbeanträge The Great Spas of Europe (2019), Mathildenhöhe Darmstadt (2019), ShUM Sites of Speyer, Worms and Mainz (2020) und The Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes (2020) habe ich als Leiterin der Koordinierungsstelle Welterbe teilgenommen. An der Evaluierung der Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment) (2018) konnte ich aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen (die Zahlen in Klammern weisen auf die Jahre hin, in denen der Ortstermin stattfand).
Von Ihrer Einschätzung, der unter der Federführung der Niederlande auch wissenschaftlich koordinierte Antrag sei “objektiv falsch, unvollständig und täuschend” hatte ich zum Zeitpunkt der Evaluierung am 25.09.2020 keine Kenntnis. Deshalb konnte diese Einschätzung bei dieser Gelegenheit nicht berücksichtigt werden.
Die kommende Sitzung des Welterbekomitees findet aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Quarantänebestimmungen in China online statt. Es wird keine deutsche Delegation nach China reisen.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Cordialement
Dr. Birgitta Ringbeck
Auswärtiges Amt
Koordinierungsstelle Welterbe
Referat 603-9
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
birgitta.ringbeck@diplo.de
+49 (0) 3018174784; +49 (0) 15162834069
____________________________________________
Ab dem 16. Juli 2021 ist auf dem nachstehenden link das Geschehen der 44. Sitzung des Welterbekomitees in Fuzhou live zu verfolgen:
Online-Veröffentlichung des General-Anzeiger am 08.06.2021 im Netz
von
Wolfgang H. Deuling
So beginnt ein bemerkenswerter Artikel im Bonner General-Anzeiger vom 08. Juni 2021, geschrieben von Rüdiger Franz: https://ga.de/autor/ruediger-franz-fa/
Es ist einmalig, dass die führende Lokalzeitung Bonns sich derartig pointiert dem Thema widmet – im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen WDR und dessen Lokalzeit Bonn von 19.30 bis 20.00 Uhr.
vom WHC in Paris veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung sind auf Deutschland bezogene und eingereichte Anträge von der Expertengruppe ICOMOS als Weltkulturerbe so bewertet worden:
The Great Spas of Europe: Inscription
Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment): Inscription
Mathildenhöhe Darmstadt: Recommended for referral
ShuUM Sites of Speyer, Worms and Mainz: Inscription
Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes: Inscription
Die Evaluierung des am 09.01.2020 von den Niederlanden und den Bundesländern NRW und Rheinland-Pfalz in Paris eingereichten Textes für die Limesstation 41-Bonn durch ICOMOS fand am 25.09.2020 in der Wohnanlage Didinkirica statt. Zu der etwa 7-köpfigen Gruppe gehörte kein Vertreter der Stadt Bonn, aber – so ein Ondit – auch Herr Steve Bödecker vom LVR-Amt für Bodenmalpflege im Rheinland. Herr Bödecker ist u.a. der Autor des Textes für die Limesstation 41-Bonn.
Das ist etwa mit der Situation vergleichbar, dass ein Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit gleichzeitig in der Gruppe sitzt, die seine wissenschaftliche Arbeit prüft. Wenn ICOMOS die Nominierung als Weltkulturerbe empfiehlt so ist das nicht nachvollziehbar, denn dann hätte ICOMOS darauf drängen müssen, dass der für die Limesstation 41-Bonn eingereichte Nominierungstext anders hätte abgefasst werden müssen:
„Das Bauvorhaben (der Nachverdichtung – WHD) wurde der UNESCO und ICOMOS im Vorfeld der Gutachtermission explizit gemeldet und war folglich Gegenstand der Evaluierungsmission mit Ortstermin in Bonn: Am 25.09.2020 stellte der Investor dem Gutachter von ICOMOS die Pläne während eines Ortstermins im Detail vor. Zudem erläuterte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege als zuständiges Fachamt die denkmalrechtlichen Belange.“ (Quelle: Frau Dr. Ringbeck , in einer Mitteilung vom 05.05.2012 an den Autor)
Die Bonner Stadtverwaltung tut so als ob mit dem Votum der Expertengruppe ICOMOS Intern. bereits die Entscheidung für Bonn als künftigem Weltkulturerbe gefallen sei, obwohl das Welterbekomitee, welches vom 16. bis 31 Juli 22021 in der chinesischen 6-Millionen- Stadt Fuzhou tagt, darüber entscheidet, ob sich Bonn als Limesstation 41 mit dem Titel Weltkulturerbestadt schmücken darf.
Der am 09. Januar 2020 in Paris eingereichte Text für Bonn (S. 272-279) als Teil des Lower German Limes ist hier dokumentiert:
Zu diesem Text und der seit November 2020 stattfinden Nachverdichtung von drei Häusern auf dem Bodendenkmal BN 0 14 sagt der Vorsitzende des Bonner Stadtteiltreffs Bonn-Castell, Hans-Peter Callsen, in dem Artikel des General-Anzeiger vom 08. Juni 2021:
„Beobachter Hans-Peter Callsen befürchtet hingegen, dass etwas ganz anderes das Projekt in Gefahr bringen könnte: So sei in dem Antragstext mit keinem Wort erwähnt, dass auf dem Gelände eine Nachverdichtung mit drei Neubauten stattfindet, für die der Stadtrat im Jahr 2018 unter dem Titel „Didinkirica“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen hatte. Callsen moniert explizit, dass von der Nachverdichtung im Text keine Rede sei. „Um es offen zu sagen: Das Welterbekomitee wird mit dem eingereichten Text getäuscht“, so der Vereinsvorsitzende. Er befürchtet, dass die sieben Meter tiefen Betonpfeiler zur Fundamentierung der Neubauten von der archäologischen Substanz nicht mehr viel übrig lassen.“
Insgesamt enthält der Nominierungstext folgende „Unzulänglichkeiten“.
Die genannte Zahl von 83 Prozent erhaltener archäologischer Substanz ist Schönschreiberei und Pseudoexaktheit; im Masterplan ist von 80 Prozent die Rede.
Man kann auch sagen: Mit diesem Text wird das Welterbekomitee bewusst getäuscht, um das Wort Betrugsmanöver zu vermeiden. Bis zum heutigen Tag dauern die archäologischen Ausgrabungen an. Das kommt aber im eingereichten Text bewusst nicht vor, denn dann hätte man die Nachverdichtungen erwähnen müssen.
Dies alles ficht den Bonner Kulturausschuss nicht an. Dort hat seit der letzen Kommunalwahl eine sogenannte Ratskoalition aus Grünen, SPD, die Linke, Volt die Mehrheit. Just am 08. Juni 2021 hat der Kulturausschuss getagt. Auf der Tagesordnung stand diese Mitteilung der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2003730&SILFDNR=580
In der kurzen Diskussion meldeten sich der Vertreter des Bürger Bund Bonn, Johannes Schott, und – gewissermaßen als Sprecher der Ratskoalition – Jürgen Repschläger, Die Linke, zu Wort. Hinweis: Beide Parteien hatten ursprünglich als einzige der Bonner Fraktionen gegen die Nachverdichtung gestimmt.
Interessanterweise unterstützte Herr Repschläger die Position der Verwaltung, wie sie in der Mitteilungsvorlage dokumentiert ist. Herr Schott übte, als einziger Vertreter der Opposition, scharfe Kritik an dem eingereichten Text mit Hinweis auf die vor genannten fünf Punkte.
Zur NRW-Linken, deren Kommunalpolitisches Programm ich einst maßgeblich geschrieben habe:
Der ebenfalls anwesende Oppositionsvertreter von der CDU, Herr Christoph Jansen, und der Vertreter der FDP,, Herr Bernd Fesel, fielen durch ihr großes Schweigen auf. Während Herr Repschläger in früheren Zeiten von der CDU schon mal in einer Ratssitzung als Vertreter der Nachfolgepartei der SED beschimpft wurde, herrschte nunmehr zwischen dem Vertreter der CDU und dem Vertreter der Linken in der Sitzung des Kulturausschuss am 08.062021 ein geradezu kollegiales Verhältnis – jedenfalls war das mein Eindruck. So ändern sich die Zeiten.
Man kann auch, wie der frühere SPD-Vorsitzende, Franz Müntefering, sagen: „Opposition ist mist.“ Seine Gattin Michelle Müntefering ist übrigens Parlamentarische Staatssekretärin im Auswärtigen Amt und dort zuständig für internationale Kulturpolitik beim Bundesminister des Auswärtigen.
Vielleicht sorgt sie dafür, dass der Text für Fuzhou wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Das wäre gerade mit Bezug auf China wichtig. Heißt doch Deutschland transkribiert: „Land der Tugend“. Es ist unzumutbar, dass ausgerechnet Deutschland, ein hoch angesehenes Mitglied der Völkergemeinschaft, dem Welterbekomitee einen „getürkten“ Bericht vorlegt. Angeschrieben wurde Frau Müntefering von mir.
Frau Dr. Ringbeck ist kraft ihres Amtes und ihrer Funktion aufgefordert sowohl die nach China zur 44. Sitzung des Welterbekomitee reisende deutsche Delegation wie auch
His Excellency Mr Tian Xuejun, Vice Minister of Education and Chairperson of the National Commission of the People’s Republic of China for UNESCO, Chairperson of the extended 44th session of World Heritage Committee zu unterrichten.
Bericht des Bonner General-Anzeiger vom 11. Mai 1933
60 Bronzebücher im Pflaster des Bonner Marktes fungieren als „Lese-Zeichen“ und sind Teile des Erinnerungsmals Bücherverbrennung. Am Jahrestag des 10. Mai 1933 wird eine ebenfalls in den Boden eingelassene Büchertruhe gehoben und aus den darin befindlichen Werken zitiert. In einem Auswahlverfahren nach 4 eingegangen für ein Erinnerungsmal entschied sich der Kulturausschuss der Stadt Bonn einstimmig für den Entwurf der Künstler Dr. Horst Hoheisel und Andreas Knitz:
bin ich auf das Thema Bücherverbrennung in Deutschland erstmalig in Ägypten von Dr. Boutros Boutros-Ghali im Januar 1987 im Haus der Arabischen Liga, während meines beruflichen Aufenthaltes in Kairo, hingewiesen und befragt worden.
Das Gespräch mit Dr. Boutros Boutros-Ghali war für mich der entscheidende Impuls ab 2009 für ein Mal zur Erinnerung an die Bücherverbrennung auf dem Bonner Marktplatz zu kämpfen, welches am 10. Mai 2013 realisiert wurde.
Hier das Foto zum Zeitpunkt des Gespräches.
v.l. n. r. : Wolfgang H. Deuling, Chefredakteur Al Ahram, Dr. Boutros Boutros-Ghali, Dr. Ali Lotfi
CASTRA BONNENSIA. BONN. EINE STADT AM RHEIN UND AM NIEDERGERMANISCHEN LIMES. DAS RÖMISCHE ERBE.
von
Wolfgang H. Deuling
Der Bonner gemeinnützige Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V. unter dem Vorsitz von Hans-Peter Callsen hat den Beitrag vom 15. April 2021 auf Archivalia „Die Bundesstadt Bonn soll Weltkulturerbestätte werden. Das Interesse ist gleich Null. Eine Dokumentation.“
am 20. April 2021 auf den Weg in die Bonner Verwaltung, Politik, Medien, Kultur gebracht.
Erhalten haben den Beitrag die Oberbürgermeisterin, Frau Katja Dörner; die Dezernentin für Kultur und Sport, Frau Dr. Schneider-Bönninger; alle im Bonner Rat vertretenen Fraktionen ( Grüne, CDU, SPD, Bürgerbund Bonn, Die Linke, Volt, FDP); die lokale Presse (General-Anzeiger, WDR); Bonner Museen. Heute wird noch das Bonner Presseamt unter Leitung von Frau Dr. Monika Hörig angeschrieben: https://www.bonn.de/vv/personen/Hoerig-2815.php
mit dem Hinweis, dass sein Haus für Gegenwartskunst zuständig sei. Herr Prof. Berg verwies auf mögliche Zuständigkeiten des Bonner Stadtmuseums unter Leitung der scheidenden Frau Dr. Ingrid Bodsch und auf die Bonner Universität – Abteilung Archäologie. Worauf Herr Callsen replizierte, dass er jetzt als Bonner Designer wisse, dass es in Bonn Gegenwartskunst, Vergangenheitskunst und hoffentlich auch noch eine Institution gebe, die sich für Zukunftskunst zuständig fühle.
Frau Dr.Schneider-Bönninger hat als einzige inhaltlich konstruktiv reagiert und Herrn Hans-Peter Callsen am 20.04.2021 mitgeteilt:
„Ich vertrete die Stadt Bonn in allen Lenkungsgremien des Landes und LVR zum Thema LIMES Weltkulturerbe und nehme Ihre Anregungen gerne auf und mit. Frau Bodsch brauchen Sie diesbezüglich nicht mehr anzusprechen. Ich bereite zum aktuellen Stand der Limes-Planungen auch eine Vorlage für den nächsten Kulturausschuss vor. Wir haben also hier als Stadt Bonn schon eine aktive Rolle, die aber auch noch nach allen Seiten hin ausgestaltbar ist. Castell ist hier schon fest im Blick. Ich komme demnächst diesbezüglich auch nochmal auf Sie zu.“
Das große Schweigen und Desinteresse in Bonn zum Thema „Weltkulturerbe“ Bonn erklärt sich u.a. aus folgenden Gründen: Dem Antrag auf Nachverdichtung der Siedlung Didinkirica/Castra Bonnensia haben CDU, Grüne, FDP, SPD zugestimmt; abgelehnt haben das Projekt der Bürgerbund Bonn und Die Linke. Volt gab es zum Zeitpunkt der Abstimmungen in der Bezirksvertretung Bonn und im Rat noch nicht.
War das Interesse am „römischen Bonn“ schon bisher mäßig, so wurde mit der Nachverdichtung von drei Großbauten auf dem Bodendenkmal BN 014 dem Projekt Weltkulturerbe Bonn endgültig der sinnliche Garaus gemacht. Dort wo künftig drei 5- und 7-stöckiger Beton gen Himmel ragt, muss natürlich metertief fundamentiert werden mit dem Ergebnis, dass von dem römischen Erbe unter der Erde nichts mehr übrig bleibt.
Mein leider 2019 tragisch-tödlich verunfallter Mitstreiter, und Nachbar, Prof. Dr. Rolf Lessenich, hat diesen Sachverhalt sowohl der Bonner Verwaltung wie auch der Direktorin des UNESCO Welterbezentums (WHC) in Paris, Frau Dr. M. Rössler, vor Einreichung des Nominierungstextes Niedergermanischer Limes am 07. Juni 2018 mitgeteilt:
Dear Ms Rössler,
We, residents of the central and northern areas of the City of Bonn
and of the archaeological park of Didincirika in particular, kindly ask
you to intervene with the City Administration of Bonn in order to
prevent a destruction of the remains of the Roman Legion by a housing
densification to be effected thereupon.
Before the City of Bonn submitted its application for the Lower
Germanic Limes to be granted the status of World Heritage, its officials
had promised to allow the building company ‘Wohnbau GmbH’, owners of the property, to construct new residential houses complementing the
buildings of 1976-78, for which archaeological excavations in depth had
indeed been made. After that application, they admit, such a permission
would not have been granted. Nevertheless, they now feel themselves
bound to their agreement – in the interest of an alleged need for city
housing (not mentioning the fact that the German countryside is being
dramatically depopulated following a temporary rush for fashionable
cities or ‘Schwarmstädte’).
Three residential houses would have to be built upon ground not yet
properly excavated and explored by archaeologists. Flat buildings such
as garages on ground level do in part exist, though erected on flat
foundations. New foundations in depth would destroy all remains in
deeper layers of earth.
In their detailed report on the feasibility of the housing
densification on the Didinkirica plot of ground, dated 24 March 2018,
the responsible staff of the City of Bonn do not meet our residents’
archaeological objections to the project. The supervisory authority in
charge, Landschaftsverband Rheinland, consented to the project on the
erroneous assumption that the whole area had already been
archaeologically excavated in 1975-76. In fact, however, cultural
property would be irreparably destroyed. We hope that an intervention on
the part of UNESCO World Heritage will make the City of Bonn reconsider
its rash, politically-motivated building permit.
Yours sincerely
Prof. Dr. Rolf Lessenich
Graurheindorfer Strasse 8
D-53111 Bonn
Germany
Von dort wurde von Frau Dr. M. Rössler, Direktorin des WHC, mitgeteilt, dass man die entsprechenden deutschen Stellen von dieser Intervention unterrichtet habe. Eingang in den wesentlich vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland formulierten Nominierungstext hat das allerdings mit keiner Silbe gefunden. Im Gegenteil: Stolz wurde und wird verkündet: >Intactnes: Good, despite modern delopment, the majority (appro. 83%) of the fortress is well preserved with features intact< was nach den Gesetzen der Logik nicht stimmen kann.
Da die Realität des römischen Erbes oberirdisch nicht mehr vorhanden ist und unterirdisch weiter durch Nachverdichtung beschädigt wurde, kommt nun die „Augmented Reality“ ins Spiel. Näheres siehe im Masterplan Castra Bonnensia:
„Heute ist alles Revue“ – Markus Lüppertz in: General-Anzeiger, S. 11, 24./25. April 2021
Wie geht es weiter?
Erst 6 Wochen vor Beginn der 44. Sitzung des Welterbekomitees in China vom 16. Juli bis 31. Juli 2021 sind die Evaluierungs-Berichte von ICOMOS International über die bei der UNESCO eingereichten Nominierungsanträge auf dieser Seite einsehbar: https://whc.unesco.org/en/sessions/44COM/
Hinsichtlich des eingereichten Antrages Niedergermanischer Limes bedeutet das: Weder das WHC in Paris noch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege oder andere Stellen, Behörden und Amter in Deutschland und den Niederlanden, die sich mit dem Thema beschäftigen, kennen den ICOMOS-Bericht über die Evaluierung des bei der UNESCO eingereichten Antrages Niedergermanischer Limes.
Das gilt auch für alle anderen bei der UNESCO eingereichten Anträge
Die letzte Möglichkeit einer eventuellen Intervention ist also dann gegeben, wenn man die Berichte von ICOMOS kennt.
Bilder vom anvisierten Weltkulturerbe Bonn am 25. April 2021
Das UNESCO-Welterbekomitee, welches über die Aufnahme in die Liste der Weltkulturerbestätten entscheidet, setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.121 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. 53 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 46 Welterbestätten.
Das Komitee sollte bereits im Sommer vergangenen Jahres in Fuzhou, China, tagen. Wegen der weltweiten Ausbreitung des neuen Coronavirus war der Termin zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Auf der anstehenden Sitzung im Juli 2020 wird über fünf Anträge entschieden, an denen Deutschland beteiligt ist. Neben der Mathildenhöhe in Darmstadt sind die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz für die UNESCO-Welterbeliste vorgeschlagen. Gemeinsam mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Tschechien ist Deutschland zudem Partner bei der Nominierung bedeutender europäischer Bäder des 19. Jahrhunderts, darunter Bad Ems, Bad Kissingen und Baden-Baden. Der Donaulimes soll auf gemeinsamen Antrag Österreichs, der Slowakei, Ungarns und der Bundesrepublik als Welterbe anerkannt werden. Außerdem verhandelt das Komitee die Aufnahme des Niedergermanischen Limes in die Welterbeliste.
Die Niederlande haben gemeinsam mit Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Teil des Antrages, der sich auf die Niederlande, Deutschland, (NRW, Rheinland-Pfalz und Bonn) bezieht, ist hier dokumentiert:
Der vollständige Text des 1000 Seiten umfassenden Nominierungsantrages nachstehend
Der Niedergermanische Limes
Die neuen anvisierten Weltkulturerbestätten in Bonn.
Im August 2020 war eine von der UNESCO beauftragte Kommission in Bonn um die Limes-Stationen (41) und Kottenforst (40-42) https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/naturschutzgebiet-kottenforst.php zu evaluieren. Über das Ergebnis war seitens der Bonner Verwaltung nichts zu erfahren. Zum Hintergrund: Bei den NRW-Kommunalwahlen am 13. September und den Stichwahlen vom 27. September 2020 hat es in Bonn gravierende politische Veränderungen gegeben mit dem Ergebnis, dass der bisherige OB Ashok Shridaran(CDU) abgewählt, die Grüne Frau Katja Dörner neue Oberbürgermeisterin wurde und eine neue Ratskoalition aus Grünen, SPD, Linke, Volt die Mehrheit im Rat hat.
Am 07. April 2021 habe ich an eine der Parteien der Bonner Ratskoalition, Volt, eine E-Mail geschrieben in der es u.a. heißt:
„Im August/September 2021 war eine von der UNESCO beauftragt Kommission in Bonn, um sich die anvisierten Bonner Welterbestätten anzuschauen. Fragen Sie doch bitte die Verwaltung, was das Ergebnis dieser Evaluierung ist. Für Bonn hat die Sache größte Bedeutung. Mein Eindruck ist, dass die Verwaltung überfordert und kein Dezernat weiß was Sache ist, was damit zu tun haben mag, dass das LVR-Amt Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland die Federführung hat: https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/startseite.html
Und am 12. April 2021 eine weitere E-Mail: „Diesen Sommer, vom 16. bis 31. Juli, tagt das Welterbekomitee. Auf dieser Tagung wird die UNESCO über die Nominierung von Welterbestätten entscheiden, darunter der Niederdeutsche Limes und die Neue Niederländische Wasserstraße. Ich wiederhole meine Bitte: Was sagt die Stadtverwaltung zu diesem Thema? Das sind doch keine Peanuts! Die UNESCO-Welterbekommission wird darüber entschieden, ob Bonn und die Stationen im Kottenforst Weltberbestätten werden oder nicht!!! Machen Sie bitte eine Dringlichkeitsanfrage bei der Kulturdezernentin, Frau Dr. Schneider-Bönninger und der Oberbürgermeisterin, Frau Katja Dörner.“
Generell ist festzustellen, dass weder Stadtverwaltung, noch die politischen Parteien gleich welcher Couleur, noch die Bonner Zivilgesellschaft – inclusive lokale Medien – ein Interesse an dem Thema zeigen, welches der Bedeutung angemessen wäre.
Aus Gründen der Fairness und Korrektheit ist zu erwähnen, dass Herr OB Ashok Shridaran mich unter dem 19.08.2020 u.a hat wissen lassen: „Ich kann Ihnen versichern, dass wir hierzu in enger Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland stehen, in dessen Haus der Antrag auf Aufnahme in das Weltkulturerbe erarbeitet wurde. Auch wird die Expertenkommission bei ihrem Besuch in Bonn von der Stadt und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege umfassend informiert.“
Es müssen sogar Veranstaltungen gegen das Desinteresse organisiert werden:
Pressemitteilung zum 17.11.2016
Workshop zur Vermittlung des Römischen Kulturerbes am 17.11.2016 in Bonn
Das römische Kulturerbe Deutschlands ist heute an vielen Stellen oberirdisch nicht mehr sichtbar. Römische Mauern und Funde liegen unter der Erde, häufig unterhalb der modernen Städte, wie auch in Bonn. Deshalb gestaltet sich die Vermittlung des römischen Kulturerbes gerade an solchen Orten als eine besondere Herausforderung. Dennoch gilt es mit Blick auf den geplanten Antrag bei der UNESCO auf Erhebung des Niedergermanischen Limes zum Weltkulturerbe, die Menschen vor Ort für das Kulturerbe zu interessieren und sie für eine aktive Beteiligung an der Erhaltung und Vermittlung zu gewinnen. Das römische Reich und besonders die in Bonn stationierte Legion waren von Migration geprägt. Daher soll auf die Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Der BHU veranstaltet am 17.11.2016 im LVR-Landes-Museum in Bonn einen Workshop, in dem Vermittlungsstrategien für das römische Kulturerbe herausgearbeitet werden sollen. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter der am römischen Kulturerbe beteiligten Institutionen, der Vereine und Verbände und der interessierten Bürgerschaft.
Ziel des Workshops ist es, nach Impulsvorträgen Vermittlungs- und Partizipationsstrategien zu entwickeln und Netzwerke und Kontakte zu knüpfen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Aspekte der Stadtplanung, des bürgerschaftlichen Engagements, aber auch aktuelle Fragen der Migration und Integrationsmöglichkeiten gelegt werden. Das Zusammentreffen soll idealerweise dabei helfen, interessierte Partner ausfindig zu machen und gemeinsame Aktivitäten besser zu koordinieren.
Hintergrund: Am 16.4.2015 wurde im LVR-Landesmuseum Bonn, unter Beteiligung niederländischer, nordrhein-westfälischer und rheinland-pfälzischer Institutionen, beschlossen für den Niedergermanischen Limes, der das römische Reich vom freien Germanien entlang des Rheins trennte und von Bad Breisig bis zur Rheinmündung erstreckte, einen gemeinsamen Antrag auf die Deklaration als Weltkulturerbe einzureichen. Damit würde der internationalen UNESCO-Welterbestätte „Grenzen des römischen Reiches“, nach dem Obergermanisch-Rätischen Limes in Süddeutschland, ein weiteres entscheidendes Puzzleteil hinzugefügt werden.
PROGRAMM
(Änderungen vorbehalten)10:00 Uhr Begrüßung und Einführung: Dr. Inge Gotzmann und Anne Segbers (BHU)
10:15 Uhr Steve Bödecker (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege), Der Niedergermanische Limes, der Welterbeantrag, das Bonner Legionslager und Migration im römischen Reich
11:00 Uhr Dr. Michael Kloos (UNESCO Chair in World Cultural and Urban Landscapes, RWTH Aachen), Ein Masterplan für Castra Bonnensia
11:30 Uhr Kaffeepause
12:00 Uhr Linde Egberts (Vrije Universiteit Amsterdam), Neue Perspektiven auf bedeutungsvolle Erfahrungen von kulturellem Erbe
12:30 Uhr Mittagsimbiss
13:30 Uhr Dr. Andreas Thiel (Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart), Ehrenamtliches Engagement am Obergermanisch-Raetischen Limes
14:00 Uhr Dirk Gotzmann (Civilscape, BHU), Perspektiven für ein weiteres Vorgehen
Im Anschluss Workshop und Diskussion zu den Leitfragen:
Wie können Bürgerinnen und Bürger für das römische Kulturerbe interessiert und begeistert werden?
Wie kann es gelingen, dass Bürgerinnen und Bürger sich für das römische Kulturerbe engagieren?
Wie erreichen wir Migrantinnen und Migranten bzw. Geflüchtete, um sie für römisches Erbe zu begeistern? Wie können sie über Interesse an römischem Erbe besser integriert werden?
16:15 Uhr Besuch des Römerlagers mit Steve Bödecker
18 Uhr Ende der Veranstaltung
Termin und Veranstaltungsort
Donnerstag, 17.11.2016 von 10:00 bis ca. 18:00 Uhr
LVR-Landes-Museum Bonn, Colmantstraße 14-16, 53115 Bonn
Das Landesmuseum befindet sich wenige Minuten Fußweg entfernt vom Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof hierzu den Ausgang benutzen, der der Innenstadt entgegengesetzt ist.
Der Veranstaltungsraum ist stufenlos erreichbar. Für weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit kontaktieren Sie uns bitte über bhu@bhu.de.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten und Engagierten für kulturelles Erbe, an Mitglieder von Heimat-, Geschichts- und Kulturvereinen sowie an Personen, die professionell im Bereich Denkmalschutz und römisches Kulturerbe tätig sind. Besonders ansprechen möchte der BHU außerdem interessierte Migrantinnen und Migranten sowie Initiativen und Organisationen, die die Integration von Geflüchteten und Migranten unterstützen.
Veranstalter
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland e.V. (BHU)
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Weltkulturerbestätte Bonn – Castra Bonnensia
Masterplan Castra Bonnansia | Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Landesplanung | UNESCO Chair in World Cultural and Urban Landscapes | RWTH Aachen UNIVERSITY
Wohnanlage Didinkirica – Castra Bonnensia
Die farbig gezeichneten Gebäude sind Neubauten – Archäologische Sondierungen und Fundamentierungen für die 3 Bauten sind bereits abgeschlossen oder noch im Gange.
Herrn Ashok Sridharan 05.06.2020
Oberbürgermeister
Etage 12 B
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Sridharan,
ich gebe Ihnen als Chef der Bonner Verwaltung Kenntnis von meiner nachstehenden elektronischen Mitteilung an Frau Dr. Schneider–Bönninger, Dezernentin für Sport und Kultur. Ich denke, dass die Angelegenheit Weltkulturerbe für Bonn und Sie als Oberbürgermeister allerhöchste Priorität hat. Leider wurden bereits in der Antragstellung, was den auf Bonn bezogenen Teil betrifft, gravierende Fehler begangen. Hinzu kommt, dass die Umsetzung des mit diesem verbundenen Projektes – nämlich die Nachverdichtung mit drei Häusern auf dem Areal des vorgesehenen Weltkulturerbes – für alle Anwohner eine Zumutung ist. Im Januar 2020 wurden die archäologischen Sondierungen auf dem Areal, welches für das Haus 3 vorgesehen sind, beendet. Seit dieser Zeit befindet sich das Areal in einem Zustand, wie auf dem beigefügten Foto andeutungsweise gezeigt und dokumentiert. Mit Blick auf die Trinker- und Junkie-Szene gegenüber am Johanniskreuz, könnte man zynisch sagen: Das wird ein Bonner Weltkulturerbe der besonderen Art!
Mit der Errichtung des Neubaus, Haus 3, kann nicht begonnen werden, so der Bauherr, da die Kanalsanierung zwischen Rosental und Kölnstraße noch aussteht, was seit Jahren bekannt ist. Nunmehr soll im November 2020 mit dem Bauvorhaben Haus 1 im Norden begonnen werden und der Bauherr will sich sodann von Norden nach Süden “fortarbeiten”. Die Wut und der Zorn der Anwohner ist schon jetzt programmiert.
Möglicherweise sind auch Sie anwesend, wenn sich die UNESCO-Kommission im Sommer 2020 – oder wegen der Corona-Pandemie später – in Bonn einfindet, um den Teil des Vorhabens “Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes” der sich auf auf Bonn-Castell bezieht, zu begrüßen.
am 09.01.2020 haben der niederländische UNESCO-Botschafter, Herr Hans Wesseling, und der deutsche UNESCO-Botschafter, Herr Dr. Peter Reuss, den gemeinsamen Antrag der Limes-Partner Niederlande, Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz beim World Heritage Center der UNESCO in Paris eingereicht. Im Rahmen des eingereichten 1000-seitigen Antrages und dessen Evaluierung soll im Sommer 2020 eine von der UNESCO beauftragte Experten-Kommission die einzelnen Limes-Stationen bereisen. Eine dieser Stationen ist das ehemalige castra bonnensia, die heutige Siedlung Didinkirica in Bonn.
Ich habe den Teil des Antrages, der sich auf Bonn bezieht, oben gesondert beigefügt. Das Ergebnis meiner Textanalyse des auf Bonn bezogenen Antrages, der das Ziel hat, dass das ehemalige castra bonnensia 2021 Weltkulturerbestätte werden soll, ist bei Wahrung aller Contenance so: Im Fall eines wohlmeinenden Urteils handelt es sich hier um Schlamperei. Ich tendiere aber eher dazu von einem manipulativen Text, d.h. Camouflage, zu sprechen. In dem hier als Link ausgewiesenen Beitrag vom Juli 2016 https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/pdf/16/1612576ED2.pdf aus dem Haus von Frau Ministerin Scharrenbach, auf die geplante Nachverdichtung mit drei Großbauten auf dem Gelände der anvisierten Weltkulturerbestätte Didinkirica hingewiesen.
In dem beim World Heritage Center eingereichten Text, der dem Welterbekomitee vorgelegt werden soll, nach dem eine Evaluierung im Sommer 2020 stattgefunden hat, wird die bauliche Umgestaltung der Didinkirica, die bereits im vollen Gange ist, mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Im dem dem Welterbe-Zentrum vorgelegten Text wird unter “Main research activities” als letztes Datum “2013-2014 excavations” genannt. Tatsächlich finden bereits seit November 2019 tiefschürfende archäologische Sondierungen an der Stelle statt, an der das Fundament für das Haus 3, eines von zwei weiteren, vorgesehen ist (Anlage Foto). Das Votum unter > Intactnes: Good, despite modern delopment, the majority (appro. 83%) of the fortress is well preserved with features intact< ist natürlich Schönschreiberei, wenn die Fundamentierung der 3 Nachbauten fertig ist.
Im November 2020 wird mit dem Bau des Hauses 1 (Graurheindorfer Straße 16/Am Römerkastell) begonnen mit einer geplanten Bauzeit von 18 Monaten und so dann will man sich weiter Richtung Haus 2 und Haus 3 (Graurheindorfer Straße/Rosental) “fortarbeiten” mit unbekannter Bauzeit. Das Baugelände für Haus 3 sieht nach Rückbau und Abschluss der archäologischen Sondierungen seit Februar 2020 wie in dem beigefügten Foto aus. Die Fertigstellung mit einem Neubau für Haus 3 ist – laut Wohnbau GmbH am 28.05.2020 – nicht möglich, da erst die Kanalsanierung, die seit Jahren bekannt ist, im Rosental abgewartet werden muss. Was für eine Planung! Und was für ein Bild in unserem Stadtteil, wo noch gegenüber Trinker und Junkies auf dem Johanniskreuzplatz sich besaufen, ihre Notdurft in flüssiger und fester Form hinterlassen und gelegentlich auch noch Geschlechtsverkehr ausüben!
Wenn die UNESCO-Kommission im Sommer 2020 oder später den Antrag für die Limesstation Bonn evaluiert, bitte ich Sie mich zu unterrichten. Ich gehe davon aus, dass Sie auch anwesend sind. In der Anlage mein Schreiben an Frau Ministerin Scharrenbach und Herrn Minister Prof. Dr. Wolf. Antworten gibt es auch, die ich Ihnen bei Bedarf gerne übersende.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein- Westfalen
Frau Ministerin
Ina Scharrenbach
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
des Landes Rheinland-Pfalz
Herrn Minister
Prof. Dr. Konrad Wolf
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Sehr geehrter Frau Scharrenbach, sehr geehrter Herr Prof. Wolf,
am 09.01.2020 haben der niederländische UNESCO-Botschafter, Herr Hans Wesseling, und der deutsche UNESCO-Botschafter, Herr Dr. Peter Reuss, den gemeinsamen Antrag der Limes-Partner Niederlande, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beim World Heritage Center der UNESCO in Paris eingereicht.
Im Rahmen des eingereichten Antrages und dessen Evaluierung soll im Sommer 2020 eine von der UNESCO beauftragte Experten-Kommission die einzelnen Limes-Stationen bereisen. Eine dieser Stationen ist das ehemalige castra bonnensia, die heutige Siedlung Didinkirica in Bonn.
Ich habe den Teil des Antrages, der sich auf Bonn bezieht, oben beigefügt. Das Ergebnis meiner Textanalyse des auf Bonn bezogenen Antrages, der das Ziel hat, dass das ehemalige castra bonnensia 2021 Weltkulturerbestätte werden soll, ist bei Wahrung aller Contenance so: Im Fall eines wohlmeinenden Urteils handelt es sich hier um Schlamperei. Ich tendiere aber eher dazu von einem manipulativen Text, d.h. Camouflage, zu sprechen. In dem hier als Link ausgewiesenen Beitrag vom Juli 2016 aus Ihrem Haus, Frau Ministerin Scharrenbach, https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/pdf/16/1612576ED2.pdf
wird auf die geplante Nachverdichtung mit drei Großbauten auf dem Gelände der anvisierten Weltkulturerbestätte Didinkirica hingewiesen.
Damit Sie das Ausmaß der geplanten Nachverdichtung und die damit einhergehende Beschädigung des Bodendenkmals BN 014 erkennen bzw. erahnen können verweise ich auf diesen Link:
In dem beim World Heritage Center eingereichten Text, der dem Welterbekomitee vorgelegt werden soll, nach dem eine Evaluierung stattgefunden hat, wird die bauliche Umgestaltung der Didinkirica, die bereits im vollen Gange ist, mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Im dem dem Welterbe-Zentrum vorgelegten Text wird unter “Main research activities” als letztes Datum “2013-2014 excavations” genannt. Tatsächlich finden bereits seit November 2019 tiefschürfende archäologische Sondierungen an der Stelle statt, an der das Fundament für das Haus 3, eines von zwei weiteren, vorgesehen ist (Anlage Foto). Das Votum unter > Intactnes: Good, despite modern delopment, the majority (appro. 83%) of the fortress is well preserved with features intact< ist natürlich Schönschreiberei, wenn die Fundamentierung der 3 Nachbauten fertig ist.
In 2018 hatte mein Nachbar, Herr Prof. Dr. Rolf Lessenich (leider letztes Jahr tragisch tödlich verunfallt), mit der Direktorin des World Heritage Center, Frau Dr. M. Rössler, eine Korrespondenz geführt. Aus der Antwort von Frau Dr. Rössler geht hervor, dass sie die zuständigen deutschen Stellen informiert hat, freilich ohne Auswirkungen auf den nunmehr bei der UNESCO eingereichten Text.
Ich werde, nach dem ich den Bericht der Evaluierungskommission kenne, überlegen, wie ich gegenüber dem Welterbekomitee weiter verfahren werde. Ich halte es für angebracht, wenn Sie die Experten-Kommission, die im Sommer auch Bonn besucht, unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung dieser elektronischen Mitteilung und bedanke mich im Voraus für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang H. Deuling
c/o
Frau Dr. M. Rössler,WHC, Paris
Frau Dr. B. Ringbeck, Koordinierungsstelle Welterbe, Auswärtiges Amt
Der Autor schreibt sich in der Auflage von 1887 „Dr. S. Bäck“; im Vorwort vom Juni 1878 schreibt sich der Autor „Dr. Baeck“. Warum der Autor vom Umlaut „ae“ zum Umlaut „ä“ übergegangen ist, hängt möglicherweise mit der neuen deutschen Orthographie Konrad Dudens aus dem Jahr 1880 zusammen:
Der DIGB war vor allem eine Organisation des liberalen Judentums. Die Inschrift ist deshalb mit Bezug auf den Autor eine historisch interessante Mitteilung: Samuel Baeck/Samuel Bäck war ein Repräsentant des liberalen Judentums: https://de.wikipedia.org/wiki/Liberales_Judentum
Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts wurde der Absender dieses Briefes unkenntlich gemacht. Die Crux des Briefes vom 29.01.2021 ist der Passus:
„Die Stadt-Oberen – ( in Pattensen https://www.pattensen.de/ ) – hätten das Buch auch gerne für ihr Museum gehabt. Ich kann leider mit Gedenkräumen zur Vergangenheits-„Bewältigung“ wenig anfangen. Das Buch blieb bei mir. Als letzter Klassenbuchführer weiß ich, dass Du morgen Geburtstag hast, vielleicht freust Du dich über dieses Fundstück.“
Zwei Klassenkameraden mit einer völlig konträren Auffassung über den Umgang mit der Geschichte sind trotzdem in der Lage freundlich und zivilisiert miteinander zu kommunizieren.
Das arg ramponierte Buch wird derzeit in einem Bonner Fachbetrieb restauriert und soll dem Förderverein Stadtmuseum Pattensen: http://www.stadtmuseum-pattensen.de/ oder den Jüdischen Museen in Berlin bzw. Frankfurt vermacht werden. Zu Pattensen und der NS-Zeit: