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Rezension Christian Keitel, Zwölf Wege ins Archiv

Christian Keitel, Zwölf Wege ins Archiv. Umrisse einer offenen und praktischen Archivwissenschaft, Stuttgart, Franz Steiner Verlag, 2018 (Archivwissenschaft), 285 S. 29 Abb.

Der Autor, der als stellvertretender Abteilungsleiter beim Landesarchiv Baden-Württemberg arbeitet und zugleich eine Honorarprofessur an der Fachhochschule Potsdam wahrnimmt, hat sich vor allem im Bereich der Überlieferungsbildung und der elektronischen Archivierung einen Namen gemacht. Insofern verbindet er Praxis, Theorie und Lehre in vorbildlicher Weise und ist durch seine zahlreichen Publikationen seit langem einem breiten Fachpublikum bekannt.

Nunmehr hat er eine Quintessenz seiner vielfältigen Erfahrungen und Reflexionen, darunter auch seine Antrittsvorlesung in Potsdam, in einem archivwissenschaftlichen Entwurf, einem “Umriss” gebündelt. Die Archivwissenschaft soll offen, praktisch und pragmatisch-konzeptionell sein (S. 10). Als Grenzen seiner Reflexionen sieht der Verf. das Archivrecht, die Archivpädagogik und verbindet dies mit der Absicht, sich auf archivische Kernthemen zu konzentrieren und verfolgt dabei das Ziel, bessere und offene Schnittstellen zu anderen “Archiv–Wissenschaften” definieren, in denen er wohl Bibliotheken und Museen glaubt zu erkennen.

Der Verf. sieht in der Gegenwart eine Aushöhlung des Archivbegriffs, wenn er schreibt: “Archiv ist zur Leerformel geworden, die in unserer Zeit scheinbar beliebig ausgefüllt werden kann.” (S. 16)
In diesem Sinn führt er den Begriff “Archiv-Wissenschaften” ein, “die sich mehr oder weniger mit Archiven beschäftigen”, während bei der Archivwissenschaft im engeren Sinn “das Archiv im Mittelpunkt der Betrachtung steht” (S. 13 Anm. 1) und kommt mit Peter Horsman zu dem Ergebnis, daß das Provenienzprinzip das einzige Prinzip sei, “das von dieser Wissenschaft entwickelt wurde”. (S. 37)

Im folgenden werden zunächst “Institutionen” also Archive, Zeiträume und Voraussetzungen untersucht, anschließend stehen “Objekte” im Fokus: Bewertung, Erhaltung. Information, Kontexte, Teile und Gattungen, um dann die Ebene der “Subjekte”, nämlich Archivare und Nutzer.

In diesem Rahmen dekliniert der Verf. nun die wichtigen archivischen Begrifflichkeiten durch, wobei er grundsätzlich und je nach argumentativer Lage immer wieder neu, auch auf die antiken Vorbilder bzw. Vorläufer zurückgreift; der Rekurs auf die mesopotamischen Tontafeln gehört also zum Standardrepertoire dieses Buches, aber auch das europäische Mittelalter und die frühneuzeitlichen Archivlehren kommen nicht zu kurz.

Im übrigen diskutiert er seine Anliegen im Dialog mit den Klassikern der deutschen v. a. aber auch der angelsächsichen Fachliteratur wie Jenkinson, Schellenberg usw., auch die niederländische Handleiding voor het ordenen en beschrijven van archieven von1898 (dt. 1905) findet vertiefte Beachtung. Der Verf. berücksichtigt dabei sowohl den “records-Ansatz”, die Überlegungen zum Lebenszyklus-Modell. Dabei öffnet er die Diskussion immer um die Überlegungen zum Archivierung von digitalen Unterlagen, in der Charles Dollar noch um 1990 nur eine “aller letzte Option” sehen wollte (S. 44).

Gerade bei der Berücksichtigung elektronischer Daten und der Anforderung an eine wie auch immer geratene (Langzeit-)Archivierung entfaltet das vorliegende Buch eine deutliche und starke Argumentation und öffnet sich notwendiger Weise der Begrifflichkeit der EDV.

Dieser Ansatz erfolgt aber jeweils Kontext bezogene, es gibt also kein eigenes Kapitel zur Thematik. Dies führt beim OAIS dazu, daß die überaus spannende Genese dieses heute dominierenden Ansatzes faktenreich über das Buch verstreut erzählt wird. (z. B. S. 46 – 48, S. 99 – 100, 140 u. öfter).
Wie bereits erwähnt, läßt die vorliegenden Schrift nahezu alle zentralen Themen der archivwissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte Review passieren: immer mit Blick auf die historischen Vorbilder werden das Provenienzprinzip. der Ansatz vom “records management”, Überlegen zum “evidence” Begriff, der Primär- und Sekundärzweck nach Schellenberg, die Ausrichtung der deutschen Diskussion auf das Registraturwesen seiner Überlieferungsstellen, die Erhaltung von Authentizität vor und nach der Archivierung, postkustodiale Ansätze, ISAD (G), das Repräsentationsmodell PREMIS, auch der “Code auf Ethics” fehlt nicht.

Bei einigen Fragestellungen wird der Autor durchaus konkret: dies gilt für die Archivierung der elektronischen Unterlagen für die Volkszählung 1970 in Baden-Württemberg, oder die Überlegungen inwieweit bei den sog. “Heimkinderakten” nicht auch eine Option der nachgelagerten Bewertung zu bedenkt wäre, um damit eine geordnete Nachkassation im Sinne von Carl Haase realisieren zu können. (S. 93). Ein weiteres Beispiel ist das 1983 durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stipulierten “Rechts auf informationelle Selbstbestimmung”. Letzteres in Baden-Württemberg zur Folge, daß qua Archivgesetz und mit Blick auf den § 203 Abs. 1 Nr. 4 und 4 a des Strafgesetzbuches “personenbezogene Informationen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung “als nicht erhaltenswert erachtet werden. (S. 103). Wichtig und wohl in der Tat weiter zu diskutieren ist hierbei Keitels Vorschlag, im Zug der Bewertungsentscheidungen und -diskussionen verstärkt auch das nicht zu Erhaltene ausdrücklich und eigenständig zu erklären.

Unter dem Stichwort “Erhaltung” verbirgt sich allerdings weniger die Bemühungen der Restaurierungswerkstätten, als die Bemühungen, den Inhalt als Abschrift, Kopie und oder digitale Repräsentanz im Sinne eines Authentikums zu sichern. (S. 122 – 154).

Mit “Informationen” sind hier vor allem Metadaten gemeint, die als das “einzige universelle Werkzeug anzusehen [sind], das uns bei der Archivierung unterstützt.” (S. 163).

Besonders komplex geraten die Überlegungen Keitels zum Nutzer (S. 223). Ausgehend vom berühmten französischen Dekret von 1794, mit dem der “moderne” Nutzer quasi erfunden wurde, gelangt man zur Forderung, daß man bei der Archivierung in der Lage sein sollte “alle relevanten Beteiligten und Faktoren benennen zu können.” (S.230)

Dies mag im Rahmen dieser Besprechung genügen, um den umfassenden Ansatz dieser “Umrisse” einer Archivwissenschaft zu skizzieren und Neugier auf dieses Werk geweckt zu haben.

Fügen sich die “Zwölf Wege ins Archiv” nun gleichsam zu einer festen Chaussee oder gar zu einer Autobahn, die die Leserschaft zu vertiefter Erkenntnis führt?

Ganz ohne Zweifel nimmt der Verf. seine Leser in die aktuellen Trends der nationalen und internationalen Fachdiskussion mit. Hier hat das Buch seine unbestrittenen Stärken und zeigt z. B. anhand der Bewertungsdiskussion, wie sie gerade in diesen Tagen in Hamburg in aller Öffentlichkeit ausgetragen wird, wie wichtig diese Thematik ist und wie wenig weit die Diskussion seit dem Beitrag von Hans Booms (Gesellschaftsordnung und Überlieferungsbildung, 1972) gediehen ist.

In der grundsätzlich nicht zu kritisierenden, systematischen Herangehensweise liegt allerdings auch eine Schwäche, der der Autor damit zu begegnen sucht, in dem er immer wieder zu historischen Herleitungen und Beispielen ausholt und in seine Argumentation einarbeitet. Dabei greift er im übrigen auch auf die Korona der älteren deutschen Archivtheoretiker zurück, sei es Meisner, sei es Brennecke, sei es Papritz aber auch auf Enders zurück. Sie werden alle samt stets zur Sache befragt und kommen auch entsprechend zu Wort, aber was fehlt, ist eine systematische Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen historischen Kontext, in dem diese Arbeiten entstanden und welche Absichten ihre Verfasser damit verfolgten.

Dezidiertes Ziel des Verfassers ist eine “offene” Archivwissenschaft. Diese Offenheit manifestiert sich darin, daß auch Bibliotheken, v. a. sog. Archivbibliotheken und Museen und andere Einrichtungen in den Fokus geraten, in dem die “Wiederaufnahme des Gesprächs mit anderen Gedächtniseinrichtungen” postuliert wird. (S.73) Dies geschieht natürlich auch mit Blick auf das aller Orten anzutreffenden Problem, wie man mit “born digitals” umgeht, bzw. selbst digitalisierte Objekte stringent verwalten zu können, wobei sich dies unter Umständen auf reinen “content” reduziert, der von weltweit dislozierten Servern abrufbar ist (S. 79). Letztlich bleiben aber die jeweiligen Betrachtungen doch eher etwas oberflächlich und werden bei den jeweiligen systematischen Erläuterungen dann doch eher gestreift (z. B. Bewertung in Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten, (S. 119, 120, 121; Metadaten im Bereich von Bibliotheken S. 165, Erschließung S. 186, 187). Letztlich bleibt bei der Lektüre unklar, was der Autor beispielsweise eigentlich unter einer Bibliothek bzw. Archivbibliothek versteht. Daß in diesen etwas aufbewahrt wird, analoges und digitales Material, dürfen wir annehmen. Aber spätestens wenn man sich “Öffentlichen Bibliotheken” zuwendet, stellt sich die Frage ganz anders. Daß diese Gemeinsamkeit vom Verf. dann doch vor allem in Erhaltungsfragen (analog wie digitale Objekte) gesehen wird, ist nicht besonders überraschend und der Rez. bezweifelt, ob so die “fortgeschrittene Vereinsamung [der Archivwissenschaft] im Kanon der Wissenschaften” abgebaut werden kann.

Was die Sprache der “Zwölf Wege” angeht, wurde schon am 18. Dezember auf diesem Blog ein ironisches Aperçu platziert. In der Tat, des Verfassers Sprachduktus ist vielleicht mit den Worten “blumig” ganz angemessen umschrieben. Man sollte sich für die Lektüre daher etwas Zeit nehmen, denn manche Sätze bzw. auch Sprachgirlanden erschließen sich eigentlich erst beim zweiten Anlauf…. Gelegentlich stößt man auch auf IT-Fachvokabular, das sich wahrscheinlich nicht jedem Leser sofort erschließen wird. Zu den Favoriten des Rez. zählen aber auf jeden Fall die bei beiden folgenden Zeugnisses des Verfassers Formulierungskunst:
“… das einzelne Archivale – das Ding, das erhalten werden soll.”
“Archive werden besucht von Menschen mit historischem Interesse, sie werden betrieben von Menschen mit ausgeprägtem Erhaltungsinteresse.” (S. 189)

Fazit

Die von Christian Keitel vorgelegten Umrisse einer modernen Archivwissenschaft kann man als eine notwendige und wichtige Bestandsaufnahme des aktuellen fachlichen Diskurses sehen. Die Leistung des Verf. besteht vor allem darin, die Anforderungen des digitalen Zeitalters mit den Überlegungen der klassischen, analogen Zeit zu konfrontieren und weiterzuentwickeln, um sie dann mit den neuen Standards gleichsam zu rekodifizieren. Zugleich ist es eine Aufforderung, auf diesem Weg weiterzugehen. Denn neben der digitalen Archivierung entstehen gerade zur Zeit neue “Baustellen”, wie die gesellschafts- und wissenschaftspolitische Implikationen (und Komplikationen) von Bewertungsentscheidungen (Hamburg), Archive und die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Tagung in Darmstadt am 27. März d. J.) oder gendergerechtes Erschließen.

Dr. Thomas Lux
Stadtarchiv Lüneburg

Rezension: Tobias Winter, Die Deutsche Archivwissenschaft und das ‘Dritte Reich’

Tobias Winter, Die Deutsche Archivwissenschaft und das ‘Dritte Reich’. Disziplingeschichtliche Betrachtungen von den 1920iger bis in die 1950iger Jahre. Berlin, Duncker & Humblot, 2018 (Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz – Forschungen – Bd. 17), 606 S.

Diese Freiburger Dissertation, auf die Sven Kriese bereits 2017 hinwies (Konsistenz und Wandel der preußischen „Archivarbeit“ im Nationalsozialismus. Ein Arbeits- und Forschungsaufruf. In: Archivar 2017, 4, S. 370 ff.) versteht sich primär als „Disziplingeschichte“ des deutschen Archivwesens, die aber auch ein Beitrag zur Wissenschaftsgeschichte sein soll. Diesem hohen Anspruch soll dadurch genüge getan werden, indem nicht nur die Institutionen, sondern auch die Ausbildung der wissenschaftlichen Archivare, der fachliche Austausch auf Archivtagen und in Fachpublikationen sowie ein relativ weiter Kreis maßgeblicher Archivare biographisch untersucht wird. Und bevor es anfängt zu „gendern“: Frauen sind in dieser Zeit kaum vertreten, weil ihnen systematisch der Zugang zum professionellen Archivwesen verwehrt wurde (zu Edith Ennen als Teilnehmerin eines IFA-Kurses s. S. 175). Methodisch sieht der Autor von Foucault und Derrida ab, weil er deren Archivbegriffe als allzu „nebulös“ einstuft; und mit Blick auf die Fragestellung und auf den Untersuchungshorizont kann der Rezent dem gut folgen. Dagegen greift Winter besonders auf die moderne Institutionengeschichte und auf die aktuelle historische Netzwerkforschung zurück. Für seine biographischen Studien zu führenden Archivaren des Untersuchungszeitraumes verwendet er durchgehend das von dem Essener bzw. bis zu seinem frühen Tod dann Hamburger Historiker Detlev Peuckert entwickelte Generationen-Schema, um einen „generations-analytischen Zugang“ für eine Verortung der Biographien im Zeithorizont herzustellen (vgl. S. 36).

Im ersten Kapitel wirft der Autor einen langen, teilweise sehr langen Blick zurück, der bis ins 18. Jahrhundert reicht, um die Entstehungen einer modernen Archivwissenschaft zu beschreiben. Im wesentlichen geht es ihm darum, die Bedeutung des Provenienzprinzips für die Arbeit der preussischen Staatsarchive hervorzuheben. Ein kleiner Lapsus findet sich in einer Anmerkung zu Heinrich von Sybel, der gewiß nicht 1938, sondern 1838 promoviert wurde. In einem umfassenden, eher exkursartigen Kapitel beschreibt der Verfasser dann die Rolle der deutschen Archivare im 1. Weltkrieg, wobei hier mit Blick auf die Nazi-Zeit besonders die deutsche Vorgehensweise in Polen dargestellt wird (S. 52 ff). Daran schließen sich die Untersuchungen zum deutschen bzw. preussischen Archivwesen in den 1920iger Jahren an. Im Mittelpunkt steht das Geheime Staatsarchiv und das neue Reichsarchiv. Ganz im Sinne der Fragestellung, wird auch den Ausbildungswegen und -stätten entsprechender Platz eingeräumt. Die Etablierung des Instituts für Archivwissenschaften (IfA) beim Preussischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin Dahlem 1930 wird besonders intensiv untersucht: Herausgearbeitet wird die von Anfang deutlich sichtbare revanchistische Tendenz des Instituts, die sich primär gegen Polen wandte. So gehört Polnisch zu den Unterrichtsfächern der angehenden preussischen Staatsarchivare. Besonders nach 1933 wird das IfA dann Teil der sog. „Ostforschung“, und zum „Arbeitsethos“ preussischer Archivare gehörte es dann, polnischen Forschern den Archivalienzugang zu erschweren bzw. zu verunmöglichen. Im Rahmen des prosopographischen Untersuchungsansatzes liegt der Schwerpunkt auf Albert Brackmann, Ernst Zipfel und dem „Lord Voldemort“ des deutschen Archivwesens Dr. Johannes Papritz; ferner kommt auch Georg Winter in diesem erlauchten Kreis nicht zu kurz. Darüber hinaus werden eine Vielzahl anderer Archivare erfasst und präzise und kurz in den historischen Kontext eingeordnet. Dass das durch und durch national konservative Milieu der preussischen und deutschen Archivare keine allzu großen Probleme mit dem NS-Regime hatten, stellt der Verf. zwischen den Polen „erzwungene Kollaboration und Selbstindienststellung“ dar (S. 144). Daneben unterstreicht er die zunehmende Bedeutung der Archivtage für den fachlichen Ausstausch und die ja in diesem Umfeld damals wie heute so beliebten „Berufsstandsdiskussionen“. Der 2. Weltkrieg nimmt entsprechend großen Raum ein: die Rolle der Archivarskommissionen im Westen (v. a. Frankreich, Niederlande) und natürlich in Polen sowie ab 1941 im sog. „Rückraum“ der Ostfront; ein Schwerpunkt sind hier natürlich die Aktivitäten von Papritz, Winter, Dülfer, Demandt und Konsorten. Leider bleiben in diesem Kontext Dänemark und Norwegen unberücksichtigt (S. 283). Um das Bild abzurunden wird ein konziser Blick auf die Lage der deutschen Archive im Luftkrieg und ihre Versuche, die Bestände zu schützen, geworfen (S. 380). Zu den Stärken der Arbeit gehört zweifellos, den Untersuchungszeitraum bis in die 1950iger Jahre auszudehnen. Dies erlaubt einen interessanten Blick auf die vielfach gelungenen „Entbräunungen“ der wackeren „Ostforscher“ mit Archivarsausbildung zu werfen. Immerhin gelang es, ein berufliches Revival des Ernst Zipfel zu verhindern … Die von den Alliierten v. a. von der britischen Besatzungsmacht forcierte Rekonstruktion mit der Neugründung des VdA, der Neugründung der Archivschule in Marburg und die Einrichtung des Bundesarchives in Koblenz waren sicherlich im Sinne einer Demokratisierung auch dieses Berufszweiges gemeint, wurden aber von erfolgreich entnazifizierten „Ostforschen“ systematisch unterwandert: die Archivschule fiel in die Hände von Papritz, die Leitung des neuen Bundesarchivs übernahm 1952 Georg Winter. Der Verf. beschreibt im übrigen auch die Entwicklungen in der SBZ bzw. DDR und den Weg in eine getrennte, durchaus eigenständige Archivistik.

Die vorliegende Arbeit hat ganz zweifellos ihre Stärken, v. a. wenn Sie sich auf ihr Kernthema, die „deutsches Archivwissenschaft und das ‘Dritte Reich’ konzentriert und dabei den höchst lehrreichen Blick auf die unmittelbare Nachkriegszeit, konzentriert. Allerdings hat dies zur Folge, daß der „deutsche“ Aspekt etwas sehr knapp abgehandelt wird: Fast alle Akteure sind dem preussischen Archivwesen oder aber dem Reichsarchiv verbunden. Mögliche Entwicklungen in den sog. „Mittelstaaten“ oder die Rolle der großen Stadtarchive (zu den Stadtarchiven vgl. u. a. S. 107, 140) werden nur am Rande gestreift, sieht man mal vom Stadtarchiv Saarbrücken ab, das im Zuge der sog. Saarfrage dem „Westforscher“ Georg Wilhelm Sante als Basis und konzeptionelle Blaupause für eine politisierte Archivpolitik im Sinne des deutschen Zwischenkriegsrevanchismus diente (S. 187). Das erste Kapitel, in dem versucht wird, die Wurzeln einer modernen Archivwissenschaft im 19. Jahrhundert zu ergründen, verliert sich dabei aber letztlich in einer bemühten Herleitung des Provenienzprinzips. Es wäre wohl sinnvoller gewesen, darauf zu verzichten; die Prinzipien archivischer Arbeit kann man auch anderen Orts nachlesen.

Ein „Beständehaus“ (S. 388) ist dem Rez. auch in reichlich 25 Berufsjahren nicht untergekommen, aber mit einem Blick in Herders Staatslexikon konnte diese Lücke geschlossen werden.

Sehr ärgerlich ist es allerdings, wenn der Mediävist Henri Pirenne zu einem „französischen Historiker“ mutiert und dabei als prominenter und weitsichtiger Kronzeuge für die Warnung vor dem Konzept einer ‘deutschen Wissenschaft’ dient. Pirenne war nun Belgier und hatte von Deutschen mehr als genug zu erdulden: sein Sohn fiel im Herbst 1914 an der Yser-Front; er selbst wurde 1916 in ein Internierungslager nach Holzminden verschleppt. Sein Werk und seine Haltung nach 1918 sind ohne diese Traumata nicht zu verstehen (vgl. dazu Geleitwort v. W. Hirsch, in H. Pirenne, Europa im Mittelalter. Von der Völkerwanderung bis zur Reformation, Köln 2009)

Wie bereits erwähnt benutzt der Verf. für seine prosopographischen Untersuchungen das von Detlev Peukert für die Sozialgeschichte der Weimarer Republik entwickelte Generationen-Schema. Dieses Instrumentarium erweist sich aber als relativ stumpf, weil das Grundgesamt viel zu klein war. Selbst bei einem gut besuchten Archivtag in der Vorkriegszeit waren kaum mehr als 200 Teilnehmer zu verzeichnen. Man kannte sich, stammte fast durchgängig aus ähnlichen sozialen Milieus, war meistens protestantisch und fast immer auch national-konservativ ausgerichtet; dem NS-Regime begegnete man mit flexibler Effizienz, sieht man von den wenigen Kollegen ab, die Opfer von Verfolgung und Vertreibung wurden. Im übrigen entstanden durch die Ausbildungswege stark ausgeprägte und enge Lehrer-Schüler-Verhältnisse. All dies überdeckte beispielsweise die Tatsache, ob man am 1. Weltkrieg teilgenommen hatte oder nicht. Es spricht für den Autor, daß er sich diesen Ergebnissen auch stellt (S. 499).

Aus naheliegenden Gründen kommt dem ersten Leiter des Bundesarchivs Georg Winter im Kontext dieser Untersuchung eine besondere Rolle zu: preussischer Archivar, während des 2. Weltkrieges in Frankreich und in der Ukraine aktiv, legte er auch nach 1945 einen „bruchlosen Karriereweg“ (Tobias Winter) hin. Allerdings informiert der Verfasser nicht darüber, was Georg Winter in der Zeit zwischen 1946 und 1952, dem Gründungsjahr des Bundesarchivs, machte, obwohl er ihn laufend zitiert (vgl. exemplarisch, S. 455 – 458). Georg Winter leitete in dieser Zeit das Stadtarchiv Lüneburg.

Ein weiterer, „wunder“ Punkt ist die vom Verf. verwendete Definition für „Archivwissenschaft“; er greift dabei expressis verbis auf die Definition von Papritz zurück („… umfaßt sämtliches Handwerkszeug des Archivars“, S. 20). Wenn man von dem inhärenten Gegensatz dieser Definition (Wissenschaft – Handwerk) einmal absieht (der Rez. hatte schon als „Archivschöler“ in den 1990iger so seine Probleme damit), wird aber zugleich die zentrale Rolle Papritz in der Zeit vor und nach 1945 facettenreich und prägnant entfaltet. Es wäre nach Meinung des Rez. daher nötig gewesen, den Begriff Archivwissenschaft auf eine breitere theoretische Basis zu stellen. Dies gestaltet sich allerdings immer noch sehr schwer, weil es ja gerade Papritz selbst war, der mit seiner unvollständigen „Archivwissenschaft“ von 1976 (!) (in der durchgesehenen Ausgabe von 1983, 4 Bde.) diese Diskussion erfolgreich unterminiert hat. Der Verf. benennt dieses Dilemma selbst (S. 471), kann es allerdings nicht lösen, weil er sich dieser systematischen Diskussion entzieht, wobei fairerweise angemerkt sei, dass eine historische Untersuchung dazu den Rahmen gesprengt hätte. Letztlich wird aber deutlich, dass die Marburger Archivschule dieses Manko bis heute nicht abgelegt hat: auch wenn das Institut heute als Hochschule für Archivwissenschaft firmiert, fungiert sie doch eher als eine Art „Archivars-Seminar“, wie man es sonst auch aus der Lehramtsausbildung kennt. Ein modernes, umfassendes Handbuch zur „Archivwissenschaft“ hat das Institut in der Marburger Südstadt im Schatten eines Archivzweckbaus aus der Nazi-Zeit bislang nicht zu Wege gebracht.

Dem Rezenten fällt ein Fazit schwer: Das vorliegende Werk hat v. a. in der Betrachtungen des Zeitraums nach 1945 seine Stärken. Eine Straffung und Kürzung hätte der Arbeit wohl mehr genutzt als geschadet, sicherlich auch eine Aufgabe der Herausgeber. In methodischer Hinsicht greift der Verfasser immer wieder zu kurz oder zu weit; dies gilt auch für den ein oder anderen inhaltlichen Aspekt. Aufgrund ihres geschickt ausgesuchten (Kern-) Untersuchungszeitraum und der intensiven Quellenauswertung wird die Arbeit aber ihren Platz in der deutschen Archivgeschichtsschreibung finden.

Dr. Thomas Lux
Stadtarchiv Lüneburg

Rezension: Das Gedächtnis der Staatssicherheit. Die Karten- und Archivabteilung des MfS

Karsten Jedlitschka, Philipp Springer (Hg.)
Das Gedächtnis der Staatssicherheit. Die Karten- und Archivabteilung des MfS, Göttingen 2015
(= Archiv zur DDR-Staatssicherheit, Bd. 12), 489 Seiten, zahlr. Abb.

10 Beiträge,

mit 2 weiteren Beiträgen im Anhang,

Abkürzungsverzeichnis, Abbildungsnachweis, Personenregister und Autorenverzeichnis

Der vorliegenden Band, der von Mitarbeitern der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) vorlegt wurde, widmet sich der Abteilung XII, dem „Gedächtnis“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Diese Abteilung war in der Berliner Zentrale angesiedelt und widmete sich zuerst und vor allem der Verwaltung der Informationen, die die zahlreichen offiziellen und inoffiziellen Mitarbeiter beschafften, erpressten und sonst wie beibrachten. Insofern funktionierte die Abteilung in erster Linie als „Auskunftei“. Daneben war sie aber auch Altregistratur und diente als Behördenarchiv, übernahm somit durchaus archivische Aufgaben außerhalb der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, die beim Ministerium des Innern ressortierte.

Insgesamt 10 Beiträge sind Ergebnis eines 2015 abgeschlossenen Forschungsprojektes, das sich der Kartei- und Archivabteilung des MfS gewidmet hatte. Zunächst gibt Philipp Springer unter dem Titel „Die ganz normale Abteilung XII“ eine institutions- und archivgeschichtlichen Einführung in die Thematik, die Lesern, die nicht auf die DDR-Geschichte spezialisiert sind, ziemlich fremd sein dürfte. Gegründet 1950 als zunächst als Abt. Erfassung und Statistik diente sie der landesweiten Erfassung von Personen und Einrichtungen, die ins „Visier“ der des MfS geraten waren. Die Abteilung war mit ihren Karteien und Archivbeständen das „Gedächtnis“ der Stasi und wurde durch ihre Sicherstellung im Zuge der Revolution von 1989/90 dann gleichsam auf die Archivfunktion reduziert: innerhalb von nur 2,5 Jahren wurde aus dem „Gedächtnis“ der gefürchteten Stasi ein historisches Archiv um eben diese Geschichte von Bevormundung und Unterdrückung zu dokumentieren. Dabei spart der Autor nicht an Kritik zum Stand der Archivgeschichte der DDR, um dann festzustellen, daß man diese für die eigene Fragestellung nicht unbedingt bedürfe, da man sich der Thematik mit den Methoden der moderner Institutionsgeschichte nähern wolle, um die „’institutionelle Wirklichkeit` des MfS aufscheinen zu lassen“ (S. 22).

Und mit dieser Perspektive begibt sich dann der einleitende Autor und Mitherausgeber Philipp Schreiber ans Werk: Auf insgesamt 125 Seiten (!) (S. 25 – 150) entfaltet er unter dem Titel „Das Gedächtnis der Staatssicherheit“ die „Entwicklung, Struktur und Funktion der Abteilung XII des MfS“. Es gab mit „K 5“ in der „Deutschen Verwaltung des Innern“ bereits einen Vorläufer, der als kriminalpolizeiliche Dienststelle lediglich „legendiert“ war. Die Arbeitsgruppe „Registratur und Archiv“ ging dann in die Abt. XII auf, die 1952 15 Mitarbeiter hatte. I. w. orientierte man sich beim Aufbau dieser Abteilung am Vorbild der „Freunde“ aus Sowjetunion, was dann und wann auch zu Skurrilitäten führen konnte, wenn dort von „Unitaten“ und der „rechtgläubigen Kirche“ die Rede ist. Aus den Wirren um den Volksaufstand des 17. Juni 1953 sieht der Autor die Abt. XII als „bürokratische Herzstück des Repressionsapparates“ gestärkt herauskommen. In großer Detailfreude wird nun die weitere Entwicklung beschrieben: so lernt man die Ablagen und Karteikartensysteme der Stasi kennen, die bis zum Schluß 1989 modernisiert und gepflegt wurden. Die Rolle als Archiv war zunächst nur sekundär (S. 48) und gewann aber an Relevanz, als dort Akten aus der NS-Zeit zusammengetragen wurden, um die Suche nach NS-Belasteten zu optimieren. Mit den Ergebnissen wurden dann bspw. Kampagnen in der „BRD“ gestartet. 1953 wurde dieses Depositum in der Ausstelle Merseburg zwischen dem MfS und dem DDR Zentralachiv geteilt (S.50). Schwerpunkt blieb aber natürlich die „operative“ Arbeit der Genossen gegen den Klassenfeind, für die die Abt. XII, weiterhin ihre Karteikartensysteme ausdifferenzierte. Während die Auskunftstätigkeit, die von den operativen Dienststellen der Stasi tendenziell eher nicht so wichtig genommen wurden, immer weiter optimiert wurde, war das allmählich anwachsende Archiv noch nicht durchorganisiert (S. 64); so wurden 1964 noch insgesamt 63 250 Akten („Reiseakten“) ausgeliehen; aufgrund der jedem archivarisch Tätigen bekannten Problem mit solchen „Reiseakten“ wurde eine Archivordnung angestrebt, die diese Praxis regulieren sollte. Letzteres gelang, während die Archivordnung nicht zustande kam. Letztlich konstatiert der Autor eine „kraftlose Position archivfachlicher Argumente die MfS-internen Auseinandersetzungen“. (S. 72.) Ein Meilenstein war die Einführung der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) bei der Abt. XII. Bereits 1963 hatte ein Computer bei der Dokumentation der Überwachung der Reisetätigkeit seine Tauglichkeit bei einem „Massenprozeß“ gezeigt (S. 76). Für eine notwendige technologische Basis mußte man sich allerdings an den dekadenten, revanchistischen Klassenfeind jenseits des anti-imperialistischen Schutzwalls halten: Die Gerätschaften stammten samt und sonders aus West-Deutschland. (S.82).
Die Abteilung XII wurden v. a. in den 1970iger Jahren weiter ausgebaut: der Personalbestand stieg von 1968 bis 1975 von 114 auf 226 Personen (S. 84). Allerdings gelang es nicht, die Abteilung zu einer „Hauptabteilung“ der Stasi zu befördern, man blieb bis zum Schluß eine selbständige Abteilung innerhalb der Struktur des MfS. Die EDV wurde weiter ausgebaut, wobei man aber mit Blick den „Ernst-Fall“ weiter papiergestützt arbeitete. Die Leistungsfähigkeit der Abteilung war dabei bemerkenswert: mit 14,6 Millionen Anfragen erreichte man dann 1988 einen Spitzenwert, den man dann, den geschichtlichen Ereignissen geschuldet, nicht mehr toppen konnte. Aber auch die Archivabteilung, die zwischenzeitlich von einem archivisch ausgebildeten Mitarbeiter geleitet wurde, machte man sich Gedanken zu klassischen archivischen Fragestellungen, wie Aufbewahrungsfristen und Kassationsgenehmigen. In der angedachten Mikroverfilmung, wollte man dann doch eine Gefahr für die Konspirative Effizienz sehen. Die Abteilung XII, die Generalleutnant Neiber (stv. des Ministers für Staatssicherheit) immerhin als Hüter des „operativen Goldes“ titulierte, wurde allerdings auch von ganz alltäglichen Problemen geplagt: so gestand Stasi-Minister Mielke 1981 die „ersatzlose Vernichtung von Archivmaterial“ zu, wenn bestimmte Voraussetzung gegeben waren. „Kardinalproblem“ blieb aber die „Zentrale Personendatenbank“ in der Ende November 1989 1,32 Millionen Datensätze erfaßt waren und die ab 1980 als EDV-gestütztes System geführt wurde; man begann mit dem Einpflegen der operativ bedeutenden Sachverhalte. Das Ende der DDR traf die Abteilung XII unerwartet und überforderte sie völlig; am 22.12.1989 stellte sie schließlich ihre Arbeit ein.

Es schließen sich eine Reihe kleinere Beiträge an:

Karsten Jedlitschka (S. 151 – 166) widmet sich der sog. „Geheimen Ablage“ der Abt.XII in der als „Staatsgeheimnisse“ der DDR klassifizierte Vorgänge abgelegt wurden. So waren bspw. die Akten zum Arbeiteraufstand des Jahres 1953 versiegelt und verplombt und vollkommen separiert von den übrigen Akten untergebracht. Hier fanden sich dann auch zum Fall des Todes von Benno Ohnesorg. Die Ablage umfaßte mehr als 13000 Aktenbände.

In einem weiteren Beitrag beschreibt Robert Lucht die Einführung der Elektronischen Datenverarbeitung und rekonstruiert die wichtigsten Kartei-Systeme der Abteilung. Bis 1989 wurden 36 IT-Verfahren (sog. „Speicher“) eingeführt und operativ genutzt. Als „EDV-Treiber“ erwies sich dabei eine außerhalb der Abt. XII 1969 eingerichteten „Zentrale Auswertung- und Informationsgruppe (ZAIG)“. Die IT-Infrastruktur konnte noch im Frühjahre 1990 weitgehend vernichtet werden.

Die Beiträge „‘Müde Einzelgänger‘ und ‚ganze Kerle‘“ (S. 199 – 272) und „Letzte Station Abteilung XII“, beide wieder von Philipp Springer, widmen sich der Personalstruktur, die zunächst geprägt war von den wohl 0system- und zeitübergreifenden Vorurteilen gegenüber „Archivierenden“, wenn aus Personalakte zitiert wird: Der Genosse finde nur schwer gesellschaftlichen Anschluß und führe das Leben eines Einzelgänger, so daß er „besonders befähigt für das Aufgabengebiet eines Archivars, Kartei- und oder Sachverwalters“ sei. Von der Gründung bis zur Mitte der 1970iger Jahre war die Abteilung durch ältere Männer und jüngere Frauen geprägt. Krankenstand und Fluktuation waren relativ hoch. Die eigentlichen Archive der Abteilung XII standen grundsätzlich im Schatten des Primats des operativen Tagesgeschäftes der Tschekisten „an der Front“ und dem absoluten Vorrang der „politischen Aufgabe“. Es mit dem steten Anwachsen des Schriftgutes fand eine allmähliche Stärkung des Archivsektors statt, so daß sogar einer der fünf Leiter eine archivfachliche Qualifikation hatte. Als einzige (!) westliche Fachzeitschrift hatte man im übrigen das westdeutschen Organ „Der Archivar“ abonniert. Letztlich wurden die entsprechenden Reposituren nicht als normale Archive verstanden, denn primär ging es um „Recherchen für die Genossen im Kampf“ (S. 231).

„Letzte Station Abt. XII“ (S. 273 – 305) rekonstruiert verschiedene Lebensläufe von führenden „Kadern“ der Dienststelle. Der erste Abteilungsleiter Reinhold Knoppe, ein Veteran des spanischen Bürgerkrieges, Widerstandskämpfer, Tschekist der 1. Stunde gelangte sogar zu literarischen Ehren, wurde seine Intransigenz doch von Brigitte Reimann in ihren Tagebüchern eindrucksvoll beschrieben. In einer weiteren biografischen Kurzstudie lenken Ralf Blum und wieder Philipp Springer mit der Konzentration auf den Lebensweg des „unfehlbaren“ Leiters Leipold die Nachkriegsgeneration im MfS in ihr Untersuchungsraster (S. 307 – 354).

Karsten Jedlitschka wiederum rekonstruiert die Baugeschichte des „Zentralarchiv“ des MfS in Berlin-Lichtenberg. Die Planung begannen bereits in den 1970iger Jahren unter dem Decknamen „Turm“ (!). Als Bauträger fungierten MfS eigene Firmen, ausgeführt wurde das Projekt von einem entsprechend spezialisierten Kombinat in Magdeburg. Unter erheblichen Zeitverzug, begleitet von einer veritablen Kostenexplosion wurde die Anlage schließlich 1984 in noch nicht vollständig fertigem Zustand in Betrieb genommen – eine Beschreibung, die mit Blick auf unsere Gegenwart irgendwie aktuell klingt: das MfS und mit ihm die Abt. XII bekam schließlich „den wohl einzigen, in jedem Fall teuersten Archivzweckbau der DDR“. (S. 358) Anschließend beschreibt Stefan Wolf noch den Bunkeranlagen, die zu diesem Komplex gehörten.

Abschließend widmete sich wieder Philipp Springer den wenigen internationalen Einsätzen der Abt. XII, die aber im wesentlichen Episode blieben (S. 387 – 409).

Kurzbiographien, für die Philipp Springer verantwortlich zeichnet (S. 413 – 464) und „Strukturschemata“ zur Geschichte der Abt. XII (Robert Lucht, S. 465 – 476) beschließen den Band.

Ein Fazit fällt dem Rez. relativ schwer: Für alle, die sich mit der DDR Geschichte beschäftigen, vor allem wenn das Funktionieren dieser Diktatur betrachtet werden soll, ist dieser „Forschungsbericht“ aus dem Hause des BSTU sicherlich eine Pflichtlektüre. Alle Beiträge sind detailreich und informativ. Allerdings ist der Beitrag „Das Gedächtnis der Staatssicherheit“ von Philipp Springer mit seinen fast 125 Seiten und seiner Detailfreude für einen solchen Sammelband viel zu umfangreich. Hat man diese Ausführungen gelesen, fragt man sich, warum man eigentlich noch den Rest beachten sollte. Und in der Tat werden dann bestimmte Details in den folgenden Beiträgen wiederholt, was zu gelegentlichen Längen und entsprechender Redundanz führt. Hier wäre weniger eindeutig mehr gewesen.

Aus archivarischer Sicht hält sich der Informationsgewinn in Grenzen, sieht man von einigen Details ab, die unser Wissen zur Geschichte des DDR-Archivwesens bereichern. Ein Highlight ist sicherlich der Beitrag Jedlitschkas zum Bau des Stasi-Zentralarchiv, der en passant die grundsätzliche Komplexität solcher Projekte beleuchtet. Bei der Lektüre hat sich der Rez. gelegentlich dabei ertappt, wenn er doch mal über die Bemühungen der wackeren Genossinnen und Genossen der Abteilung römisch Zwölf schmunzelte, der von ihnen angehäuften Datenmenge Herr zu werden. In der Rückschau und mit dem Blick auf die Gegenwart, ggf. auch auf unser Verhalten gegenüber Sozialen Netzwerken und anderen Datenkraken privater wie staatlicher Natur, sollte einem das Schmunzeln aber dann doch vergehen. Insofern ist das vorgelegte Werk auch ein wichtiger (Rück-)Blick in den schmutzigen Maschinenraum einer Einrichtung, deren Akteure sich zusammen mit den Genossen im operativen Einsatz einer ungehemmten Datensammelwut hingeben konnten, die durch keine parlamentarische Kontrolle, Gesetze, Verordnungen und noch wichtiger – soziale Kontrolle – eingehegt werden konnte.

Th.Lux