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Arolser Kopierfriede

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Im vergangenen Jahr wurde hier mehrfach die Verweigerung von Kopien für die Forschung zu Zwangsarbeit und Holocaust in Berlin-Neukölln durch den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes (ITS) thematisiert – ein Konflikt, für den Klaus Graf den so treffenden Begriff “Arolser Kopienstreit” gefunden hat

http://archiv.twoday.net/stories/38745320,
siehe beispielsweise auch
http://archiv.twoday.net/stories/38777979.

Der (ITS) hat die Beschränkungen für die Kopienabgabe an Forscher nach einer internationalen Archivtagung Mitte Oktober aufgehoben.
http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5543&cHash=31b1429677.
Auch das Aufsichtsgremium des ITS, der “Internationale Ausschuss” hat dem zugestimmt.
http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5621&cHash=98ba52603b.

Der “Arolser Kopienstreit” ist beendet, ich habe die Kopien erhalten und kann damit arbeiten.

Am gestrigen Heiligabend hat die F.A.Z. unter der Überschrift “Arolser Kopierfriede” abschließend darüber berichtet. [Hier kein Link, da der Beitrag nur gegen Gebühr erhältlich ist. Einen Scan verschicke ich gerne auf Nachfrage.] Martin Otto fasst darin die Auseinandersetzung zusammen und schildert die neuen Ziele, die sich der ITS setzt, nämlich den Ausbau zu einem “internationalen Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung”.

Der Autor betont darin den Stellenwert, den die Presseberichterstattung für die Lösung des Kopienstreits und für die Neuorientierung des ITS hatte, unterstreicht aber auch, wie wichtig es sei, dass sich die Auseinandersetzung in zahlreichen Archivforen widerspiegelt.

Damit sind in erster Linie die “Archivalia” gemeint, denn ich habe vor allem hier darüber informiert. Für diese Möglichkeit bin ich besonders dankbar, vor allem auch für die solidarische Unterstützung, die ich von Ihrer Seite erfahren durfte.

Bernhard Bremberger

Suchdienst Arolsen: Brüsseler Schlussstrich

Seit Januar 2011 wird die Forschung zu Zwangsarbeit, Holocaust und Widerstand in Berlin-Neukölln durch den Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen blockiert. In willkürlicher Auslegung der Benutzerordnung verweigert der Suchdienst die Anfertigung und Herausgabe von Kopien, die für eine Auswertung notwendig sind.

Der Suchdienst hatte vergangenes Jahr in Archivalia (http://archiv.twoday.net/stories/11430012) geschrieben, der ITS sei eine “Institution nach internationalem Recht” und es bliebe “jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das ‘Governing Body’ (den Internationalen Ausschuss) oder an das ‘Managing Body’ (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren.”

Also habe ich mich an den Internationalen Ausschuss gewandt. Dies sind Regierungsvertreter aus 11 Nationen (Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA). Ich bat die Ausschussmitglieder – soweit ich sie ausfindig machen konnte – sowie den Ausschussvorsitzenden, Herrn Servais aus dem Brüsseler Außenministerium, dafür zu sorgen,
“dass sich auch der ITS an die in der Benutzerregelung bzw. Gebührenordnung vorgegebenen Regeln hält. Nur so kann dem Eindruck entgegen gearbeitet werden, dass der ITS unter Missachtung der selbst aufgestellten Regeln und unter willkürlicher Umdefinierung von Fachbegriffen die Forschung zu Zwangsarbeit und anderen Verbrechen im Nationalsozialismus behindert.”

Der Ausschuss tagte Ende Mai in Brüssel. Ich wurde darüber informiert:
“Auf der Sitzung … wurde Ihr Anliegen (keine Beschränkung bei der
Anfertigung von Ablichtungen aus den Dokumenten) erörtert. … Im Ergebnis wurde beschlossen, die Frage im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Archivexperten einer vertieften Betrachtung zu unterziehen. Dies soll möglichst bis Ende 2011 geschehen. In der Zwischenzeit wird es bei der bisherigen Regelung in der Benutzerordnung verbleiben.”

Hier haben die versammelten Diplomaten durch ein gezieltes Missverständnis mein Anliegen abgebügelt, denn es ging mir nicht um eine Neuregelung der Benutzerordnung, sondern einfach nur um deren Einhaltung durch den Suchdienst.

Der Internationale Ausschuss hat es also abgelehnt, sich für die Einhaltung der eigenen Regeln durch den ITS einzusetzen und sieht offensichtlich auch keine Veranlassung, sich darum zu kümmern. Es ist zu vermuten, dass der ITS dort zumindest seine Bestandsdefinition (http://archiv.twoday.net/stories/25481910) zur Sprache gebracht haben muss, die nichts anderes besagt als “Wir pfeifen darauf, was der allgemeine Sprachgebrauch, die Wissenschaft und Archivterminologie darunter versteht, wir basteln uns unsere eigene Definition nach Gusto zurecht.” Diese Definition erlaubt dem ITS generell die beliebige Verweigerung von Kopien und damit die Blockade der Forschung, die mit Kopien arbeitet.

Wenn ich beides zusammenführe: Einerseits die Definitionshoheit des ITS über das, was man in Kopien herausgeben möchte, andererseits die Beschlusslage des Internationalen Ausschusses, so bedeutet dies:
Der Internationale Ausschuss hat in Brüssel dem ITS die Vollmacht gegeben, nach Belieben die Auswertung von Archivalien des Suchdienstes zu verhindern. Damit hat er einen Schlussstrich unter die vom ITS ohnehin nicht gewünschte Öffnung für die Forschung gezogen.

Wenn man einige Jahre lang hoffen durfte, die Forschung zu den Verbrechen des Dritten Reiches werde durch die Öffnung des Suchdienstes voranschreiten, so macht der Brüsseler Schlussstrich viele dieser Hoffnungen zunichte.

Suchdienst Arolsen: Willkürliche Neudefinition des Begriffs “Bestand”

In den vergangenen Wochen kam hier mehrfach die Behinderung der Forschung zu Zwangsarbeit und Holocaust durch den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes in Arolsen (ITS) zur Sprache. Diese wurde damit begründet, die zur Auswertung benötigten Listen seien “Bestände” und dürften nach der Benutzer- bzw. Gebührenordnung als solche nicht für Benutzer abgelichtet werden. (http://archiv.twoday.net/stories/16556128 Dubioses Vorgehen des ITS Arolsen).

Dabei wurde beispielsweise im Februar 2011 eine Liste von holländischen Zwangsarbeitern (Ordner 135, Seite 89 bis 101) als “Bestand” definiert, im April schrieb der Suchdienst, dies sei “selbstverständlich” kein “Bestand”.

Um nachzuvollziehen, was der ITS nun tatsächlich meint, bat ich um eine Definition des Begriffs “Bestand”. Der ITS erklärte auch Journalisten auf Nachfrage, er werde “diese archivarischen Grundbegriffe noch einmal transparent für alle Forscher definieren”.

Mit Schreiben vom 9. Juni 2011 erläuterte Suchdienst-Direktor Blondel die “beim ITS übliche Definition eines ‘Bestandes'”, die ich hiermit der interessierten Fachwelt mitteile:

Dieser Begriff entspricht im ITS traditionell einem Akzessionsbestand in der Bedeutung der Zugangseinheit, d.h. er richtet sich auf die einzelnen nach dem Erwerb der Dokumente bei der Inventarisierung gelisteten Einheiten. Die Inventarisierung ist die Eintragung in ein Eingangsverzeichnis. Die mit ihr verbundene Beschreibung ist der Eintrag im Inventarbuch, also dem Eingangsverzeichnis. Diese Einträge werden für den Nutzer in unserer Recherchesoftware unter der Rubrik ‘Archivbeschreibungen’ bereitgestellt.

Es zeigt sich somit, dass der Bestandsbegriff in der bisherigen Geschichte des ITS nicht als Terminus aus dem Archivwesen verwendet wurde.

Die weitere Differenzierung des so bezeichneten ‘Bestands’ (identisch: Sammlung) in eine oder mehrere ‘Aktenbestände’ entspricht der Abgrenzung der einzelnen Schriftguteinheiten bei der oben dargelegten Inventarisierung. Diese Abgrenzung wird im Inventareintrag verdeutlicht und führt nicht zu jeweils eigenen Inventardatensätzen für die so definierten Schriftguteinheiten.

Der in der Gebührenordnung verwendete Begriff des Aktenbestands meint somit die innerhalb der einzelnen Inventareinträge als selbständig erkennbare Schriftguteinheit.

Wie Sie sehen, beziehen sich diese Begrifflichkeiten auf ein
vorarchivarisches Bearbeitungsstadium der Unterlagen. Im Zuge der fortschreitenden archivischen Erschließung wird auch eine Überarbeitung derTerminologie nochmals zur Sprache kommen. Da aber bis auf Weiteres beim größten Teil der Unterlagen primär noch über das jetzige Tektonikmodell recherchiert werden muss, bleibt die Terminologie im erläuterten Sinne bis auf Weiteres anwendbar.

Nun zweifle ich daran, dass es “transparent für alle Forscher” ist, ich verstehe es jedenfalls noch nicht ganz. Klar wird jedenfalls, dass die in der Benutzerordnung des ITS gebrauchten Begriffe des Webspaces nicht wert sind, den sie einnehmen.

Der ITS möchte zwar – wie er mehrfach schreibt – ein bedeutendes Archiv werden, gibt aber andererseits zu, dass Archivterminologie bei ihm nicht gilt. Vielmehr können beim ITS nach Belieben “als selbständig erkennbare Schriftguteinheiten” [ist das schon ein einzelnes Dokument?] als Bestand interpretiert und der auswertung durch Forscher vorenthalten werden.

Bernhard Bremberger

ITS Arolsen, Definition von “Beständen”

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Anfang April wurde hier darüber informiert, dass der Internationale
Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen die Herausgabe bestellter Kopien verweigert mit eigenwilligen Interpretationen des Begriffs “Bestände” (siehe http://archiv.twoday.net/stories/16556128).

In einzelnen Archivalien enthaltene Listen, beispielsweise 13 Blatt mit niederländischen Zwangsarbeitern, gelten dort als “Bestände” und dürfen daher angeblich nicht als Kopie herausgegeben werden.

Ich habe den ITS um die dort gültige Definition von “Bestand” gebeten. Bislang habe ich aber weder eine Definition aus Arolsen bekommen noch die im Januar bestellten Kopien zur Auswertung. Zumindest ist es dem ITS bislang gelungen, damit die Forschung zu Zwangsarbeit, Holocaust und Widerstand in Berlin-Neukölln erst einmal für mehr als ein Vierteljahr zu blockieren.

Der ITS hat das Ganze vertagt bis zur Sitzung des Internationalen
Ausschusses – eines Aufsichtsgremiums, das aus Regierungsvertretern von elf Nationen besteht. Möglicherweise wird da bei der vermutlich Ende Mai stattfindenden Jahressitzung neu festgelegt, was unter “Beständen” zu verstehen ist.

Der ITS hatte Ende vergangenen Jahres geschrieben
>”Im übrigen bleibt es jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das “Governing Body” (den internationalen Ausschuss) oder an das “Managing Body” (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren.” (http://archiv.twoday.net/stories/11430012)

Dies hatte Klaus Graf so kommentiert:
>Man kann auch mit Eingaben an den Heiligen Stuhl wenden, vielleicht ist da die Erfolgquote höher.

Das fürchte ich auch und bin gespannt, wie das Diplomatengremium den Begriff definiert und wo das Protokoll der Sitzung einzusehen ist.

Bernhard Bremberger
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Dr. Bernhard Bremberger
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http://www.zwangsarbeit-forschung.de