Merkwürdig dünn die Akte Kammler im Archiv des Simon Wiesenthal Zentrums
Eigentlich verdiente Kammler mehr Aufmerksamkeit, oder ?
Extrem polemisch:
http://www.vierprinzen.com/2014/07/weiss-israel-nichts-uber-kammlers.html
Merkwürdig dünn die Akte Kammler im Archiv des Simon Wiesenthal Zentrums
Eigentlich verdiente Kammler mehr Aufmerksamkeit, oder ?
Extrem polemisch:
http://www.vierprinzen.com/2014/07/weiss-israel-nichts-uber-kammlers.html
In dem viel beachteten Artikel von Rainer Karlsch: Ein inszenierter Selbstmord werden die Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe, Kammler und von Behr mehrfach zitiert.
http://www.vierprinzen.com/2014/07/unser-buch-im-artkel-von-rainer-karlsch.html
Nicht nur Kammler ist interessant.
im blog http://www.vierprinzen.com bildet ein Schwerpunkt die Motivation des engagements bestimmter “Adelsoberhäupter” im NS-System. Das Beispiel “Dampfmühle” ist kurz, klar und wahr.
Wie ich hörte kam vom Hofe auf die Idee, nachdem er erfuhr, dass Archäeologen in Treblinka Ausgrabungen vornahmen, um nachzuweisen,, dass es sich nicht um ein Durchgangslager handelte.
Archäologen arbeiteten an einem Fundort aus den Jahren 1942-1943.
Wenn Reste der Maschine 1936 vergraben wurden, warum sollte man diese Reste nicht ausgraben und prúfen, ob Sprengstoff nachgewiesen werden kann ?
Aus gegebenem Anlass ein Hinweis auf eine schrille Nacht- und Nebelaktion.
Der Fisch stinkt vom Kopf.
Vielleicht erleben wir während der Amtszeit von Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, dass Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe an das Nachlassgericht abliefert. Man/Frau dürfen gespannt sein.
Im Januar 2017 werden wir es wissen, vielleicht schon vorher ?
http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html
update 25.2.2103:
auf der Zugriffstatistik des Dokumentenservers der FU Berlin ist es seit Anfang Februar zu einer sehr signifikanten Erhöhung der Zugriffe gekommen.
Es gibt zwei Erklärungsmöglichkeiten:
a) es handelt sich um robotisierte Zugriffe
b) es handelt sich um gezielte inhaltsbezogene Zugriffe
Eine berechtigte Hoffnung für mehr Transparenz.
http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html
Auf der Rückseite der Miniaturmalerei ist kein Name vermerkt.
Wer weiss um welche Schaumburg-Lipperin es sich handeln könnte ?
http://www.vierprinzen.com/2012/05/um-welche-schaumburg-lipperin-handelt.html
Gegen das Mauern staatlicher Archive und das Verstecken von Unterlagen durch falsche Fürsten hilft nur Transparenz. Wer Transparenz bietet übertrumpft die Dunkelmänner, also diejenigen von der Dunkelheit profitieren.
Und so kommt heraus, dass Fürst Georg zu Schaumburg-Lippe sehr erhebliches Privatvermögen im Ausland hatte, welches sein Sohn Adolf ererbte
Zu dumm dass das nun herauskommt, obwohl Zugangssperren zum Archiv in Bückeburg verhängt wurden
Und nun die Preisfrage: Wie kann es sein, dass er zum Beispiel die Estancia San Ramon in Bariloche (Argentinien) per Hausgesetz in Hausvermögen verwandeñt haben soll, oder Gut Steyrling in Österreich ?
Wie konnte es sein, dass ihm 1936 (an seinem Todestag) nichts gehörte ?
Warte auf findige Antworten.
Die Belege (ohne Wasserzeichen) hier:
http://www.vierprinzen.com/2012/05/transparenzoffensive-testament-des.html
Gegen das Mauern staatlicher Archive und das Verstecken von Unterlagen durch falsche Fürsten hilft nur Transparenz. Wer Transparenz bietet übertrumpft die Dunkelmänner, also diejenigen von der Dunkelheit profitieren.
Und so kommt heraus, dass das Palais in Bückeburg dem “vermögenslosen” Fürsten Adolf zu Schaumburg-Lippe von seiner Mutter 1918 vermacht worden war.
1918 dankte er ab. 1918 gehörte ihm somit das Palais und viele Grundstücke im Harrl.
Zu dumm dass das nun herauskommt, obwohl Zugangssperren zum Archiv in Bückeburg verhängt wurden
Und nun die Preisfrage: Wenn er nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnisse hatte, wie konnte es sein, dass ihm 1936 (an seinem Todestag) nichts gehörte ?
Warte auf findige Antworten.
Die Belege (ohne Wasserzeichen) hier:
http://www.vierprinzen.com/2012/05/transparenzoffensive-marie-annas.html
Scheint als seien die Autoren des Werkes “Das Amt” inzwischen kritischer geworden mit der Zugangspraxis im PA
http://www.faz.net/aktuell/das-archiv-des-auswaertigen-amtes-panzerschrank-der-schande-11740633.html
siehe auch:
Etablierte Parteien und Staatsoberhäupter fühlen sich bedroht. Piraten und Querköpfe werden zu “Wutbürger” deklariert. Die Bundeskanzlerin mimt die Göttin der Transparenz. Leicht zu durchschauen. Es sind keine “Wutbürger”, es ist die Wut der Bürger. Das ist etwas anderes.
Der EGMR hat das Whistleblowing jüngst wieder in den Vordergrund gerückt. Urteil vom 21.7.2011 (Heinisch gegen Deutschland).
Im angloamerikanischen Recht gehört die Institution des whistleblowings zur “best practice von Compliance Programmen”. Drei Voraussetzungen mussen gegeben sein. 1.) Möglichkeit für den Hinweisgeber, anonym zu bleiben; 2) transparentes und glaubwürdiges Verfahren, in dem bestimmt wird, wie mit der Meldung umgegangen wird und 3) Garantie für den whistleblower, dass ihm keine Nachteile aus dem Hinweis erwachsen.
Gehen wir von einem hypothetischen Fall aus:
Eine Landesregierung weist ein Staatsarchiv an, Dokumente die an die Justiz von gesetzeswegen abzugeben sind, zurückzuhalten (unter Verschluss zu halten).
Was könnte der Landesbeamte des Staatsarchivs tun ?
Variante 1: Wegschauen.
Variante 2:
Für den Bereich der staatlichen Archive könnte sich die Frage nach dem Informantenschutz stellen. Gemäss Paragrafen 67 II Nr. 3 BBG und 37 II Nr. 3 BeamtStG entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten gegenüber der zuständigen obersten Behörde oder einer Strafverfolgungsbehörde, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den Paragrafen 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Dies gilt auch bei jeder Straftat (hier Urkundenunterdrückung).
Die Realität sieht aber anders aus: Der Anreiz, anzuzeigen ist in der Praxis schwach ausgeprägt, weil sich der whistleblower in einer Grauzone befindet und Repressalien befürchten muss..
Wie könnte dieses Problem gelöst werden ?
Er könnte anonym den Hinweis an die die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft weiterleieten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Sollte es zu Repressalien kommen hätte der whistleblower Schadensersatzansprüche. Es sollte auch eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Kommt es zu einer Massnahme gegen den whistleblower müsste die Verwaltung beweisen, dass die Massnahme nicht auf den Akt des whistleblowers zurückzuführen ist.
Im angloamerikanischen Bereich wird der whistleblower schon lange nicht mehr als verräterisch und illoyal wahrgenommen, sondern als im positiven Sinne behlilflih, um schädliche Korruption oder zumindets Fehlentwicklungen zu verhindern.
Dieser Beitrag zitiert einige Gedanken des Aufsatzes von Herrn Rechtsanwalt Jens Abraham, Whistleblowing – Neue Chancen für eine Kurswende !? in ZRP 1/2012, Beilage der NJW, S. 11 ff.
Die Hinweise auf einen hypothetischen Fall und der Archivbezug wurden hinzugefügt.
https://www.youtube.com/watch?v=FM1nCsng0yc
[Ergänzung KG:
“Eines ist jetzt schon klar: “Kony 2012”, die virale Kampagne, die den als Kriegsverbrecher gesuchten, ugandischen Soldateskaführer Joseph Kony zu Strecke bringen will, hat die Maßstäbe für gelungene Massenmobilisierung im Netz gewaltig verschoben. Mit einem vergleichbar überwältigenden Shock-and-Awe-Effekt ist jedenfalls noch selten ein Thema, das für die Öffentlichkeit bis eben noch völlig obskur war, auf die Agenda von Millionen vor allem sehr jungen Menschen gesetzt worden.
Erst am Montag wurde das halbstündige Video “Kony 2012″ bei Youtube online gestellt, bis zum Samstagnachmittag ist es dort nun schon weit mehr als 65 Millionen Mal angesehen (oder zumindest angeklickt) worden. Dazu kommen noch einmal mehr als 15 Millionen Abrufe bei Vimeo, wo das Video schon seit zwei Wochen zu sehen ist.
Von Twitter über die internationalen Medien bis in die Washingtoner Politik ist der Name von Joseph Kony nun allgegenwärtig.”
http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-video-kony-eine-kampagne-die-froesteln-laesst-1.1305052 ]
Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv
Im Jahr 1936 starb Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe. Im Zuge von Rückübereignungsanträgen die ein Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nach dem Fall der deutsch-deutschen Grenze in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern stellte, wurden mehrere Anträge von den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern bearbeitet. Die Bearbeitung zog sich hin weil die Klärung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse offenbar an fehlenden Erbscheinen, Testamenten und anderen Nachlassunterlagen scheiterte. Sie wurden von dem Antragsteller weder beigebracht noch gewährte er Zugang zu den Archivalien. Zur endgültigen Klärung der Angelegenheit plante die Staatsanwaltschaft in Brandenburg nach jahrelangen Verfahren und vergeblichen Bemühungen um Beibringung der zugrunde liegenden Erbunterlagen die Durchsuchung, sowohl von Räumlichkeiten des Staatsarchivs in Bückeburg, als auch des Staatsarchivs in Hannover, das Teil der niedersächsischen Staatskanzlei ist und einiger weiterer Räumlichkeiten. Ermittelt wurde offenbar wegen des Anfangsverdachts auf Urkundenunterdrückung und Betrug. Die für Anfang 2008 geplante Durchsuchung wurde offenbar kurzfristig abgesagt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Welchen Beschränkungen unterliegt der Zugang zu Akten der Staatsarchive in Bückeburg und Hannover?
Warum wurden die Nachlassunterlagen nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (Testamente und letztwillige Verfügungen), trotz Ablieferungspflicht gemäß § 2259 BGB nicht an ein Nachlassgericht abgeliefert ?
Hatte die Landesregierung Kenntnis von einer geplanten Durchsuchung der o.g. Räumlichkeiten durch die Staatsanwaltschaft in Brandenburg?
Stefan Wenzel Ursula Helmhold Helge Limburg