In der Regel sollte die Ausstellung eines Benutzerausweises für Leute mit deutschem Wohnsitz problemlos sein. Ist in der Rechtssatzung keine Einschränkung vorgesehen (wie in München § 3 Abs. 3, PDF), besteht ein Zulassungsanspruch. Praktische Klugheit empfiehlt, dies bei einer längeren Anreise vorab abzuklären.
Die Satzung findet man üblicherweise im Internet. Ich habe gerade die Satzungen von vier NRW-Bibliotheken in der Nähe (Neuss, Mönchengladbach, Düsseldorf, Köln) überprüft – alle beschränken die Zulassung NICHT. Beispielsweise heißt es in Köln: “Die Benutzung der Stadtbibliothek Köln ist allen im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet.”
Eckart Conze, Rezension zu: Hollatz, Gerrit: Die Welfen und ihr Vermögen. Fürstliches Leben nach der Monarchie 1918–1953. Göttingen 2025 , ISBN 978-3-8353-5838-6, in: H-Soz-Kult, 27.06.2025 https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-153210
Eine Anfrage macht mich darauf aufmerksam, dass ich das Quiz anscheinend nicht aufgelöst habe. Das will ich nachholen. Frage 11 zu Twitter ist nicht mehr brauchbar.
(1) Beginnen wir ausnahmsweise mit zwei schnellen Aufwärmrunden à la Einer wird Millionär. Ordnen Sie bitte die folgende Zeugnisse nach dem Alter, beginnend mit dem ältesten:
a) das Voynich-Manuskript in Yale
b) die Vinland-Karte in Yale
c) der Rhetograph
d) Ohio’s Serpent Mound
A: d-a-b-c
(2) Ordnen Sie bitte die folgenden Internetquellen nach der Qualität als wissenschaftliche Volltextsuchmaschine, beginnend mit der schlechtesten
a) Bielefelds BASE
b) CORE:AC.UK
c) Facebook-Suche
d) Google Scholar
A: c-a-b-d
(3) Wo schaue ich nach, wenn ich wissen möchte, ob es in den Niederlanden eine Stadtbibliothek gibt, die das Digitalisat eines gemeinfreien deutschsprachigen Werks anbietet?
(4) “Weber Sinkels Chronik ju neresheim; son Gråter. 3. B. ‘457. S.” sagt uns Googles OCR. Gesucht ist die Nummer der Handschriftenbeschreibung der betreffenden Handschrift im handschriftencensus.de.
(7) “Wir müssen staunen, welche Energien ihm seine Waldheimat auf den Lebensweg mitgegeben hatte.” Die katholische Kirche seines Geburtsorts findet man unter welcher Wikidata-Nummer?
Im Artikel Kremsmünster lesen wir im Österreichischen Musiklexikon (Stand 2019): “Unter Abt Friedrich von Aich (1274–1325) wurde offenbar die Liniennotation eingeführt; in Leuthold von Hagwald († 1309) lebte hier ein später Minnesänger in geistlichem Kleid.”
Richtig ist: Man weiß nicht, ob der Priestermönch Leuthold von Hagwald, der irgendwann nach 1309 wohl an einem 10. April verstarb, mit einem Mönch Leutoldus in der Vita Agapiti identisch ist und ob er überhaupt etwas gedichtet hat.
Christina Jackel (Die Bibliothek lesen, 2021, S. 102f.) zitiert lediglich eine deutschsprachige Paraphrase der Stelle durch Altmann Kellner, der ihr zufolge in seiner Musikgeschichte von Kremsmünster 1956 schreibt:
“Der Mönch Leuthold von Kremsmünster war ein Freund höfischer Poesie, vielleicht selbst Dichter. Eines Tages wurde ihm, als er eben durch die Klosterkirche ging, ein Brief übergeben. Um ihn lesen zu können, legte Leuthold Dichtungen und Minnelieder, die er gerade bei sich trug, auf den Altar des hl. Agapitus und verließ, in die Lektüre des Briefs vertieft, das Gotteshaus. Kaum hatte er die Stiege, die aus dem Münster führt, betreten, als ihn plötzliche Blindheit umfing. Sobald er seinen Fehler erkannte und bereute, und die leichtfertigen Lieder entfernte, erhielt er das Augenlicht zurück. Leuthold starb am 10. April um 1310.”
Jackel hat es versäumt, die mehrfach von Cyril Edwards herangezogene lateinische Quelle zu zitieren, und mutmaßt über die Form der Aufzeichnung (“vielleicht […] mehrere lose Zettel”), obwohl die Quelle sich ausdrücklich auf eine Wachstafel (tabula) bezieht.
“Item cum quidem monachus huius loci nomine Leutoldus nostris temporibus vice quadem scripta et carmina venerea continentem tabulam super aram sancti Agapiti positam reliquisset et sic
lecturus epistolam descendisset, subito est cecatus, quosque reminiscens commissi scripta eadem abstulit de altari”.
Edwards gibt den Text (hier zitiert nach Medium Aevum 58, 1989, S. 28, JSTOR) nach der einzigen bekannten Überlieferung1 der in Kremsmünster um 1300 entstandenen Vita Agapiti, des Klosterpatrons (Kremsmünster, Stiftsbibliothek, Cim 3, Bl. 96rb). Der Handschriftenkatalog von Hauke Fill 1984 nennt den als “Bernardus Noricus” bekannten Mönch als Autor, aber darauf kommt es hier nicht an. Zuvor hatten die MGH (dMGH) und Pachmayr 1777 (GBS) den Abschnitt gedruckt.
Man sieht sofort, dass Kellner das Strafwunder recht phantasievoll ausgedeutet hat. Wahrscheinlicher erscheint, dass der Mönch nach Lesung der Epistel hinabschritt und blind wurde. Reines Wunschdenken ist es, an volkssprachige Minnelyrik zu denken. Die “carmina venerea” auf der Wachstafel konnten genauso gut aus der Antike (etwa von Ovid) stammen oder mittellateinische Texte gewesen sein. Wieso hat Leuthold die Wachstafel überhaupt mitgenommen? Möglicherweise hatte er sich liturgische Texte, die er am Altar benötigte, notiert.
Die beiden Nachweise in https://legendiers-latins.irht.cnrs.fr/2677 bedürfen der Überprüfung. [↩]
Der auch als Fälscher bekannte Nassauer Privatgelehrte Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) hatte unbestreitbare Verdienste bei der Erforschung der Spiritualität mittelalterlicher Nonnen. Er legte 1884 und in zweiter Auflage 1886 eine bis heute maßgebliche Edition vor: Die Visionen der hl. Elisabeth und die Schriften der Aebte Ekbert und Emecho von Schönau. Für Daniela Müller ist er 2023 “der immer noch unverzichtbare Autor des Standardwerks zu Elisabeth”.1 Von zeitgenössischen Kritikern rezensierte der Germanist Philipp Strauch in einer umfangreichen Besprechung positiv: Anzeiger für deutsches Alterthum und deutsche Litteratur 12 (1886), S. 25-37 (GBS). Franz Xaver Funk – Deutsche Litteraturzeitung 7 (1886), Sp. 913-915, GBS – und Wilhelm Diekamp im Literarischen Handweiser 24 (1885), Sp. 590-592 (GBS) kritisierten vor allem die Textgrundlage (Roth hätte weitere Handschriften heranziehen müssen). Funk begann seine Beurteilung: “Man kann nicht sagen, dass auf diese Publication die geziemende Sorgfalt verwendet worden ist”, schloss aber mit den Worten:
Wenn es Aufgabe der Kritik ist, die Mängel einer Arbeit nicht zu verschweigen, so darf andererseits deren Bedeutung nicht unterschätzt werden. Die Schrift bringt uns zum ersten Mal, da die früheren Editionen unvollständig waren, ausser der Legende vom heil. Potentinus und mehreren Briefen das zweite und dritte Buch der Visionen Elisabeths, ferner einige Schriften von Ekbert, dem Bruder der Seherin, sowie zwei Schriften von Emecho, Ekberts Nachfolger als Abt von Schönau, und diese Stücke werden ihr ihren Wert sichern, bis jemand in die Lage kommt, eine correctere Ausgabe zu veranstalten.
Nach eigenen Angaben besaß Roth eine bedeutende Pergamenthandschrift des 12. Jahrhunderts aus Schönau, die in der Tradition als Gebetbuch der Elisabeth von Schönau galt. Roth hat die Handschrift mehrfach beschrieben: kurz 1880 in seinen “Fontes” (Bd. 3, S. XXIIf., Dilibri) und in seiner Ausgabe des enthaltenen Seelbuchs in den Studien und Mitteilungen aus dem Benedictiner- und Cistercienserorden 4 (1883), Bd. 1, S. 357 (Internet Archive); ausführlicher in der Ausgabe der Werke Elisabeths von Schönau (Codex D, 2. Auflage 1886, S. 212-217, Internet Archive) und in seinem Buch “Das Gebetbuch der hl. Elisabeth von Schönau” (1886), S. III-VIII (Dilibri).
Roth will den Codex im November 1879 bei dem Kölner Kunsthändler Lempertz erworben haben. 1898 sagt er in seiner Arbeit über Nassauer Nekrologien, er befinde sich in Nordamerika (Neues Archiv, S. 567, GBS). Man kann das als Variante der von Roth zur Abwehr von Nachfragen eingesetzten Ohio-Legende2 einschätzen, muss es aber nicht. Die Tatsache, dass die Handschrift nie wieder aufgetaucht ist, lässt verschiedene Erklärungen zu. Neben der Möglichkeit, dass Roth während einer psychischen Krise den Codex vernichtet hat, kann es sein, dass er zwei Weltkriege nicht überstanden hat und wie viele andere Handschriften in Privatbesitz verloren ging.
Roth zitiert (Werke Elisabeths von Schönau 2. Auflage, S. 212) einen Eintrag der Handschrift, der auch den Acta Sanctorum der Bollandisten vorlag (Juni 3, 1701, S. 606, GBS).
Hat Roth diesen Codex (wie wahrscheinlich seine Scivias-Handschrift) womöglich erfunden? Eine gründliche Prüfung steht noch aus und kann auch hier nicht vorgelegt werden, allenfalls eine mit Hilfe von Felix Heinzer, dem ich herzlich für seine Mühe danken möchte, vorgenommene vorläufige Einschätzung.
Heinzer hatte sich auf meine Bitte hin mit der Allerheiligenlitanei des Codex (Roth: Werke 2. Aufl. 1886, S. 170ff.) beschäftigt, zumal er die Hirsauer Litanei in seinem Aufsatz zum Hirsauer Liber Ordinarius in der Revue Bénédictine 102 (1992), S. 309-347 rekonstruiert und diskutiert hat (jetzt auch zugänglich im Sammelband Heinzers: Klosterreform und mittelalterliche Buchkultur im deutschen Südwesten, Leiden, Boston 2008, S. 185-223, die Litanei S. 202-204, zusammenfassend S. 206). Am 3. Juni 2025 schrieb er mir: “Wie im Aufsatz von 1992 lasse ich den Anfang bis zu den sancti innocentes weg, da dieser Teil weitgehend standardisiert ist. Umso interessanter ist das, was dann kommt, denn die folgende Liste der Martyrer-Serie (beginnend mit Stephane), entspricht weitestgehend der Hirsauer Litanei! Besonders bemerkenswert ist hier die Präsenz des hl. Emmeram als Patron von Wilhelms Herkunftskloster! An dieser Stelle verweise ich gerne auf meinen demnächst in der ZWLG 84, 2025 erscheinenden Aufsatz über die Rolle St. Emmerams für Wilhelms Reformaktivität in Hirsau […]. Dass Roth das „komponiert“ haben könnte, halte ich für sehr unwahrscheinlich, denn auch die Fortsetzung geht in die gleiche Richtung, v.a. der Abschnitt mit Hilarius, Martin usw., und hier kommt nun sogar Aurelius ins Spiel, also der Hirsauer Patron selbst! Auch die Fortsetzung Ambrosi, Augustine, Basili, Nicolae, Remigi etc., passt in dieses Bild. Das entspricht absolut einer „authentischen“ hochmittelalterlichen Litanei, und zwar, wie der Vergleich mit den Zeugen des Hirsauer Kreises zeigt (S. 203 in meinem Buch von 2008), ist hier die Hirsauer Prägung nicht zu übersehen. Noch einmal: Das riecht nicht nach einem “Gebastel” seitens Roths, sondern nach einem Vorbild aus dem Kontext der Hirsauer Reform. Dieses Ergebnis ist, wie ich finde, einigermaßen bemerkenswert, auch wenn es in eine andere Richtung zu weisen scheint als vermutet, denn es stellt sich ja nun eine ganz andere Frage: die nämlich, wie dieser Hintergrund zu erklären ist.”
Hirsauische Prägung Schönaus sah Joachim Kemper für gegeben an.3 “Die um 1117 gegründete Propstei Lipporn und das nur wenige Jahre später (ca. 1126) aus ihr hervorgegangene Doppelkloster Schönau stehen im Kontext der Hirsauer Reform”. Lipporn wurde wohl vom hirsauischen Reformkloster Schaffhausen aus gegründet. Außerdem könnte angesichts der Beziehungen Hildegards von Bingen zu Hirsau und ihrer Kontakte zu Elisabeth von Schönau ein weiterer hirsauischer Einfluss gegeben sein.
Am 12. Juni ergänzte Heinzer seine Stellungnahme: “Ich verstehe sehr wohl, warum Sie das sog. Gebetbuch Elisabeths (künftig GE) als “schweren Brocken” bezeichnen. Hier was mir anhand von https://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/906964 eingefallen ist:
Zunächst habe ich versucht, die Angaben Roths in seiner Beschreibung in der digitalen Ausgabe der ‘Analecta Hymnica’ zu verifizieren (also Gloria mulierum etc.) , allerdings ohne Ergebniss.
Das muss nicht zwingend für eine Fälschung bzw. Erfindung Roths sprechen, auch wenn das stereotype “Jedenfalls Arbeit Ekberts”, “Dem Stile nach von Abt Ekbert” oder dezidiert “von Ekbert” zur Vorsicht mahnt – die andere Möglichkeit (die allerdings die reale Existenz von GE postuliert) könnte ja auch sein, dass es sich um Kompositionen handelt, die auf Schöntal beschränkt blieben und eben genau deshalb in den AH nicht auftauchen, weil sie nur in der heute verschollenen Quelle überliefert wurden. Auffallend ist, mit welcher Selbstverständlichkeit in den Rubriken die Zuschreibungen an Ekbert gehandhabt werden. Sollte das alles auf Roth zurückgehen, könnte man sagen, dass es ihm hier nicht zuletzt auch darum geht, Elisabeths Bruder als fruchtbaren Autor geistlicher Literatur zu inszenieren.
Zum Titel: Besser (weil offener) als die Bezeichnung des erfundenen bzw. verlorenen Buchs als “Gebetbuch” wäre wohl “Andachtsbuch”, denn Roths Liste enthält ja doch einiges, was nicht ohne weiteres unter die Rubrik Gebet subsumiert werden kann: Im Bereich der Devotio (vgl. auch die angebliche Benennung auf dem verschollenen Codex laut Roth, Visionen und Briefe 1884, S. 212: Devotionale felicis Elisabet virginis), eben der Andacht, bewegt sich das ganze jedoch allemal.
Vorläufiges Fazit: Ich muss gestehen, dass mir die Entscheidung Seriosität vs. Fälschung immer schwerer fällt. Zum einen steht die Frage im Raum, ob man sich wirklich vorstellen kann, dass Roth eine Arbeit dieser Art hinterlässt, die nicht “erzählend” funktioniert (das wäre ja noch am ehesten zu schaffen), sondern bio-bibliographisch strukturiert und mit einer entsprechend umfangreichen Liste lateinischer Titel und Text-Initien “garniert” ist. Wie muss man “ticken”, um so etwas zu produzieren? Ein besonders markantes Beispiel ist das Initium “Maria nomen amabile … – … in cordibus piis” (Roth, Visionen 1884, S. 215). Schwer vorstellbar, dass Roth auf so etwas selbst gekommen sein sollte. Habe mir den Spaß geleistet nach Entsprechendem in Analecta Hymnica zusuchen, aber ohne Erfolg, und auch sonst nichts Passendes gefunden.
Das Ganze ist und bleibt rätselhaft, und ich muss gestehen, dass ich mittlerweile dazu neige, die Waffen zu strecken…”
Die von Roth gelieferten Faksimiles aus der Handschrift (untere Hälfte der Abbildung nach dem Vorwort in der Werkausgabe, Internet Archive; Miniatur als Frontispiz, 16 Textabbildungen und Tafeln I-IV: Dilibri) passen für Heinzer paläographisch gut ins spätere 12. Jahrhundert.
Hätte Roth den Inhalt des sogenannten Gebetbuchs gefälscht, hätte er in erheblichem Umfang Texte erfinden müssen und Vorlagen für die Abbildungen liefern, was aus meiner Sicht unwahrscheinlich ist. Abgesehen vom ungeklärten Verbleib könnte man allenfalls darauf verweisen, dass spätgotische Miniaturen in einer hochmittelalterlichen Handschrift eher ungewöhnlich sind. Ein wirklich starkes Fälschungsindiz ist mir noch nicht bekannt, weshalb ich hier ausnahmsweise vom Vorliegen einer authentischen Handschrift des 12. Jahrhunderts ausgehe.4
Joachim Kemper: Das benediktinische Doppelkloster Schönau und die Visionen Elisabeths von Schönau. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 54 (2002) S. 55-102. Nur E-Text: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-101537. [↩]
Keinen Anstoß am Inhalt der Handschrift nahm Franz Xaver Funk: Deutsche Litteraturzeitung 8 (1887), Sp. 50f. (GBS). [↩]