Mit dem ersten Teil ihres Beitrags, “Staatsminister Weimer und der Erweiterungsbau der DNB”, bin ich ganz einverstanden, während mir der zweite, über den Rauswurf der Bibliothek des Konservativismus, äußerst missfällt.
Weder habe ich Sympathien für rechtes Gedankengut noch billige ich auch im entferntesten den Vandalismus in der Verbunddatenbank. Was Wiesenmüllers Kommentar so infam macht, ist, dass sie sich nicht mit dem Argument auseinandersetzt, dass die nicht akzeptable Beschädigung der Datenbank, die offenbar durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Bibliothek vorgenommen wurden, umstandslos der Bibliothek zugerechnet wird. Auch wenn ein detailliertes Eingehen der Bibliothek auf die FAQ nicht vorliegt und die bisherige Stellungnahme nicht überzeugt, verstößt W. gegen das Prinzip des “Audiatur et altera pars”, indem sie die Bibliothek selbst nicht zu Wort kommen lässt. Ich zitiere:
Am 12.03.2026 hatte das Oberlandesgericht Braunschweig das Land Niedersachsen, vertreten durch die Verbundzentrale Göttingen (VZG), darauf hingewiesen, daß der Vertrag zwischen der VZG und der BdK der Grundrechtsbindung unterliegt. Damit hatte das Gericht klargestellt, daß eine Kündigung etwa aus politischen Gründen nicht möglich ist. Erst in diesem Augenblick – ein Dreivierteljahr nach erfolgter Kündigung, mehrmaligen fruchtlosen Aufforderungen durch uns und die Gerichte und unmittelbar vor dem ersten (dann verschobenen) Entscheidungstermin – präsentierte die Direktorin der VZG, Frau Regine Stein, plötzlich 143 angebliche Verstöße gegen die Katalogisierungsrichtlinien – bei rund 42.000 katalogisierten Titeln insgesamt – die nun unsere Kündigung rechtfertigen sollten. Das OLG Braunschweig hat vor diesem Hintergrund unserem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nicht entsprochen. Dieser Linie folgend, hat das Landgericht Göttingen mit dem heutigen Tag unsere Klage auf Rücknahme der Kündigung abgewiesen.
Für uns ist es offenkundig, daß diese nachgeschobene „Begründung“ in Art und Umfang in keiner Weise einen Ausschluß aus der Verbundkatalogisierung rechtfertigt und insofern völlig unverhältnismäßig ist. Offenbar soll sie an die Stelle einer mutmaßlich politisch motivierten Kündigung treten, die wegen der gerichtlich festgestellten Grundrechtsbindung der Verbundzentrale nicht zum erhofften Erfolg geführt hat.
Der hier hergestellte Zusammenhang ist nicht unplausibel. Die Bibliothek ist vielen Bibliothekaren und Bibliothekarinnen ein Dorn im Auge. Die von W. zitierte Bachelorarbeit von 2022 ist ein einseitiges Propagandastück, das belegen will, “dass es sich bei der BdK um einen Salon in Form einer Bibliothek handelt, in dem die Neue Rechte agiert und eher nicht um eine wissenschaftliche Spezialbibliothek, auch wenn sich die BdK als diese ausgibt” (S. 79).
Privatbibliotheken müssen nicht neutral sein. Das gilt auch für linke und antifaschistische Archive und Bibliotheken. Bei jeder Art von Spezialbibliothek findet man den Großteil des Bestandes auch anderswo. Dass es eine Institution gibt, die die “neue Rechte” bibliothekarisch begleitet und unterstützt, ist im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit hinzunehmen. Der Nachweis in den Verbundkatalogen ist unverzichtbar. Der vorgenommene Ausschluss ist völlig überzogen und seine Verteidigung durch Wiesenmüller nicht ernst zu nehmen.
Immer wieder stoße ich in Archivalia auf Links zu Digitalisaten der UB Köln, deren Permalinks nicht mehr funktionieren. Ich könnte in die Tischkante beißen.
Meine erste negative Einschätzung (die Fehler wurden noch nicht bereinigt) will ich nicht relativieren. Fairerweise muss aber anerkannt werden, dass das Werk im allgemeinen nützliches Überblicks-Wissen mit Einzelnachweisen bereitstellt. Es ist deutlich ausführlicher als das württembergische Klosterbuch.
Die Online-Präsentation ist noch nicht fertig. Es fehlen das Verzeichnis nach Ordenszugehörigkeit und die Vorsteher/innen-Listen.
Nach meinen bisherigen Rezensionen von Klosterbüchern1 überraschen meine Monita nicht.
* Die grobmaschige Gliederung stellt es ins Belieben der Bearbeiter/innen, spezielle Aspekte wie Memorialquellen, Bruderschaften, soziale Zusammensetzung, Konventsstärke usw. zu berücksichtigen oder auch nicht.
* Die Sekundärliteratur ist in viel zu kleiner Auswahl aufgenommen. Bei der Reichenau gibt es außer den Handbüchern ganze elf Literaturtitel! Die Germania Benedictina V hatte dagegen zu Recht viel Wert auf breite Literaturerfassung gelegt.
* Zu kurz kommen wieder die Handschriften und Inkunabeln, die meist nur sehr kursorisch gewürdigt werden.
* Zitate der Artikel in der Druckausgabe fehlen.
* An Internetlinks ist wohl nur die angejahrte Zusammenstellung Klöster in Baden-Württemberg vertreten.
Elsbeth Bösl (28. Mai 2026). Die National Archives haben Digitalisate der NSDAP-Mitgliederkartei frei zugänglich online gestellt – was bedeutet das für die historisch-biografische Forschung? AktArcha. Abgerufen am 29. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/16ad5
OE möchte, dass ich auf die beiden neuen Bände des Niedersächsischen Ortsnamenbuchs hinweise, die aber erst in drei Jahren online frei zugänglich sein werden:
Kurt Andermann könnte zur Kenntnis nehmen, dass das “Kapitular Kaiser Ludwigs des Frommen” von 817 in Wirklichkeit die hier wohlbekannte Notitia de servitio monasteriorum ist.
Die Abbildungen sind nicht durchnummeriert (anders als im Text).
Ob Andreas Bihrer, Autor des neuen Artikels über das Bistum Konstanz, oder die Redaktion verantwortlich ist? Zwischenzeitlich sah es schon besser aus, aber nun beträgt der Anteil der als frei online verlinkten Titel im Literaturverzeichnis: NULL.
Literatur
Sabine Arend, Zwischen Bischof und Gemeinde. Pfarrbenefizien im Bistum Konstanz vor der Reformation (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 47), Leinfelden-Echterdingen 2003.
Nicht online
Andreas Bihrer, Der Konstanzer Bischofshof im 14. Jahrhundert. Herrschaftliche, soziale und kommunikative Aspekte (Residenzenforschung 18), Ostfildern 2005.
Nicht online
Andreas Bihrer, Fratres, Kanoniker und Parteigänger. Ein Plädoyer für eine bischofsorientierte Erforschung der mittelalterlichen Domkapitel, in: Historisches Jahrbuch 143 (2023), 357–379.
Nicht online
Andreas Bihrer/Wolfgang Zimmermann/Ulrike Laule, Konstanz. Domstift, in: Jürgen Dendorfer/Wolfgang Zimmermann (Hg.), Badisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und religiöse Gemeinschaften in Baden und Hohenzollern. Von den Anfängen bis zur Säkularisation, Zweiter Band: H¬–R, Regensburg 2025, 254–276. https://www.leo-bw.de/en/detail/-/Detail/details/DOKUMENT/labw_badisches_klosterbuch/1104/Domstift
Harald Rainer Derschka, Die Ministerialen des Hochstiftes Konstanz (Vorträge und Forschungen, Sonderband 45), Stuttgart 1999. https://doi.org/10.11588/vuf-sb.1999.45
Theodor Gottlob, Die Offiziale des Bistums Konstanz im Mittelalter, Limburg 1951.
Nicht online, aber gemeinfrei!
Elmar L. Kuhn u.a. (Hg.), Die Bischöfe von Konstanz, 2 Bände, Friedrichshafen 1988.
Nicht online
Bernd Ottnad, Zur Geschichte des Kanzleramtes und der Kanzler der Fürstbischöfe von Konstanz (1458–1802), in: Freiburger Diözesan-Archiv 105 (1985), 249–281. https://doi.org/10.57962/regionalia-22825
Peter Johannes Schuler, Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1520, 2 Bände (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B 90, 99), Stuttgart 1987.
Nicht online.
Quellen
Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Constanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517–1496, hrsg. von der Badischen Historischen Commission, 1. Band: 517–1293, bearb. von Paul Ladewig und Theodor Müller, 2. Band: 1293–1383, bearb. von Alexander Cartellieri mit Nachträgen und Registern von Karl Rieder, 3. Band: 1384–1436, 4. Band: 1436–1474, 5. Band: 1474–1480, bearb. von Karl Rieder, Innsbruck 1895–1941. Nachlese zu den Konstanzer Bischofsregesten, hg. von Manfred Krebs, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 98 (1950), 181–283.
Online-Nachweise (ohne Nachlese): https://de.wikisource.org/wiki/Konstanz#Bistum_Konstanz
Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 1: Konstanz – Reichenau, 1. Band: Urkunden mit Selektenbestand, hg. von Franziska Geiges-Heindl, Karl Mommsen und Martin Salzmann, 2. Band: Bücher, hg. von Martin Salzmann, 3. Band: Akten, Nachträge, hg. von Josef Brülisauer, Franziska Geiges-Heindl, Peter Hoppe und Martin Salzmann, 4. Band: Gesamtregister, hg. von Franziska Geiges-Heindl und Martin Salzmann, Zürich 1981–1990. https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/cantons.html#Varia
Seit vorgestern im Besitz eines Benutzerausweises, habe ich das Angebot prompt ausprobiert. Um im Angebot zu suchen, muss man einen Titel im OPAC aufrufen und dann sich über den HAN-Server der bayerischen regionalen Bibliotheken einloggen. Titelbeispiele:
Um 1500 kam es im Reich zu einer Blüte genealogischer Studien, nicht zuletzt befördert durch die von Maximilian I. initiierten Forschungen über die Ahnen der Habsburger. Man beschäftigte sich nicht nur mit den Vorfahren der regierenden Dynastien, sondern richtete den Blick zurück auch auf ausgestorbene Geschlechter. Am bekanntesten ist die Rückbesinnung auf die Geschichte der Staufer. Doch auch die über Familie des schwäbischen Landesheiligen St. Ulrich wollte man damals mehr erfahren. Aus dem 16. Jahrhundert sind Zeugnisse genealogischer Darstellungen in Stammbaumform aus Schwaben und der Schweiz erhalten, die den Augsburger Bischof in die Familie der Grafen von Dillingen oder Kyburg einordneten.
Ich kann hier nur einen vorläufigen Überblick anhand der gedruckten Literatur und digitalisierter Quellen geben. Ich unterscheide vier Hauptversionen: 1. die Arbeiten des Matthäus Marschalk von Pappenheim, 2. der verschollene Wormser Stammbaum und seine Schweizer Ableitungen, 3. die Aufstellungen von Wolfgang Lazius 1557, und 4. eine Fassung aus St. Ulrich und Afra, gedruckt von Welser bzw. Stengel.1
1. Matthäus Marschalk von Pappenheim
Der Augsburger Domherr Matthäus Marschalk von Pappenheim (1458-1541), über den ich den Artikel im Humanismus-Verfasserlexikon verfasst habe (Freidok), war einer der Väter der modernen Genealogie. Schon 1494 erstellte er für die Benediktiner von St. Ulrich und Afra in Augsburg Stammbäume der Patrone St. Ulrich und Simpert, die auf Tafeln am jeweiligen Grab angebracht waren. Das berichtet der Chronist Wilhelm Wittwer (ed. Steichele 1860, S. 374, MDZ). Erhalten sind beide Stammbäume nicht. Ich verdanke die Kenntnis der Stelle der Arbeit von Schmidt 1985, S. 121, der auf eine kleine genealogische Abhandlung über die Familie des hl. Ulrich in der 1513 datierten Handschrift 2° Cod. 195 der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg Bl. 147r-166v (Beschreibung von Herrad Spilling im Handschriftenportal) aufmerksam machte. Sie sei – vielleicht vom Augsburger Benediktiner Sigismund Lang – aus Werken Sigismund Meisterlins erstellt und fuße möglicherweise auf Pappenheims Stammbaum von 1494. Spilling dachte an einen Zusammenhang des Texts mit der später von Welser gedruckten Genealogie (siehe unten). Da Heckmann 1996 den Text nicht kannte, konnte sie sich nicht zu einem möglichen Zusammenhang mit der von ihr S. 826-831 breit referierten und nur sehr vage in das 16. oder 17. Jahrhundert datierten “Comitum de Kyburg genealogia” im Münchner Clm 1592 äußern.
Für Vergleichszwecke steht mir derzeit nur die Stammtafel Pappenheims in seinem “Liber genealogiarum”, WLB Stuttgart Cod.Don.576, von 1520/21 zur Verfügung (Digitalisat WLB).
Heckmann 1996, S. 823-825 konnte den genealogischen Sammelband Pappenheims in der Thurn und Taxis Hofbibliothek Regensburg Ms. 166, Bl. 72r-78r (Abschnitt über die Grafen von Dillingen) auswerten und eine im Pfarrarchiv Wittislingen erhaltene Abschrift des frühen 19. Jahrhunderts benutzen. Sie ist 1524 datiert und dürfte aus dem Regensburger Codex, der sich früher in Neresheim befand, abgeschrieben sein. Laut Schlegel 2022 (Anm. 17) stammt einer der drei Dillinger Stammbäume aus dem 16. Jahrhundert im Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 90 Nr. 8 (Findmittel) von Pappenheim und ist ebenfalls 1524 datiert.
2. Der Wormser Stammbaum (verschollen)
Der Leiter des Stadtarchivs Worms, Gerold Bönnen, bestätigte mir 2021 und vor kurzem nochmals, dass der von Schröder im Wormsgau 1926-1933 abgedruckte und in einer Schwarzweiß-Fotografie vorgestellte Stammbaum in Worms nicht mehr auffindbar ist und somit vermutlich als Kriegsverlust zu gelten hat. Heckmann, Gamper und Schlegel gingen dagegen von seiner Existenz aus. Nach Schröder entstand das 58 x 76 cm große Pergamentblatt mit hübschen Illustrationen 1513/18 in der Benediktinerabtei Heiligkreuz in Donauwörth.
Erwähnt wird auf dem Stammbaum eine 1513 von Kaiser Maximilian an das Kloster gestiftete Monstranz. Es ist durchaus möglich, dass Maximilian mit der Erstellung dieses Stammbaums etwas zu tun hatte, denn er zählte den hl. Ulrich zu den Heiligen seines Hauses und die Kyburger zu seinen Vorfahren. Über die Teilnahme Maximilians an der Grundsteinlegung des Chors von St. Ulrich und Afra im Jahr 1500 berichtet Clemens Jäger in seinem “Ehrenspiegel”, der König habe sich “ain ewige gedächtnus” aufrichten wollen, denn der liebe Herr St. Ulrich sei aus dem Geblüt der Grafen von Kyburg geboren, aus welchem Geschlecht der König von mütterlichem Geblüt herkomme. Die Mutter König Rudolfs von Habsburg sei nämlich eine geborene Gräfin von Kyburg gewesen.2 Das als “Epitaphium” bezeichnete Denkmalprojekt eines Reiterstandbilds bei St. Ulrich und Afra wurde jedoch nicht realisiert3.
SW-Foto des Wormser Stammbaums
Gamper verglich den Abdruck Schröders mit dem auf der Kyburg bei Winterthur überlieferten illuminierten Stammbaum (Abbildung: Gamper S. 123) und stellte nur wenige Abweichungen fest. Auf dieses Stück werden von Gamper und Schlegel zurückgeführt: eine Abschrift von Georg Binder 1544 in der Zentralbibliothek Zürich, Graphische Abteilung, und der prächtige Stammbaumteppich im Schweizer Landesmuseum (Sammlung online), den 1568 der Zürcher Junker Bernhard von Cham (1509–1576) und seine Frau Agnes Zoller in Auftrag gaben.
Verena Rothenbühler vom Staatsarchiv Zürich hat im Verein mit Christian Sieber (Staatsarchiv Zürich) und Silvia Schlegel (Museum Schloss Kyburg) meine Frage nach dem Stück ehemals auf der Kyburg so beantwortet: “Der Stammbaum des Heiligen Ulrich (GS 567) kam im August 1990 ins Staatsarchiv. Er war ursprünglich im Schloss Kyburg ausgestellt. Die Denkmalpflege des Kantons Zürich hatte 1987 beschlossen, den Stammbaum in Zürich durch das Schweizerische Landesmuseum begutachten und restaurieren zu lassen. In der Kyburg sollte danach eine Reproduktion ausgestellt werden, während das Original im Staatsarchiv aufbewahrt werden sollte. Im August 1990 kam der Stammbaum nach der Begutachtung und Restaurierung ins Staatsarchiv. Das Landesmuseum kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass es sich beim Stammbaum entgegen der bisherigen Annahme […] um eine in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von anonymer Hand angefertigte Kopie handelt («Deckfarben mit Bleichstiftvorzeichnung auf Papier»). Das Gutachten spricht von einem «Falsifikat nach altbayrischer Quelle». […] Dass im Gutachten des Landesmuseums von einem «Falsifikat» gesprochen wird, was auch im Eintrag zu GS 567 im Online-Archivkatalog aufgenommen wurde, geht vielleicht darauf zurück, dass man offenbar lange von einem Stück aus dem 16. Jahrhundert auf Pergament ausgegangen ist”. Sie wies auf Gubler 1978 hin.
Diese Schweizer Zeugnisse waren Heckmann 1996 noch nicht bekannt.
Abbildung bei Gamper
3. Wolfgang Lazius 1557
Von der neueren Forschung (Bühler und Heckmann) nicht erwähnt wurden die Genealogien des Wiener Gelehrten Wolfgang Lazius (1514-1565), die er in seinem Werk “De aliquot gentium migrationibus” (1557) veröffentlichte. Wie Rolf Götz 2007, S. 58f. am Beispiel der Herzöge von Teck zeigen konnte, hatte Lazius Zugriff auf Ausarbeitungen Pappenheims.
4. Die Fassung aus St. Ulrich und Afra in Augsburg (Welser, Stengel)
Die mehrfach gedruckte Stammtafel, zuerst 1595 von Marcus Welser, soll aus einer Handschrift der Bibliothek des Klosters St. Ulrich und Afra stammen. Bühler erwähnt zwar zusätzlich ein deutschsprachiges Werk Carl Stengels 1620, nicht aber die gelehrte lateinische Fassung des Benediktiners aus dem Vorjahr (1619). Welser und Stengel hatten offenbar eine gemeinsame Vorlage.
Zusammenhang der Zeugnisse
In der Reihe der Fassungen sehe ich eine dominierende Rolle der Genealogien des Matthäus von Pappenheim, dessen für 1494 belegter Stammbaum aber nicht erhalten ist. Da er prominent in der Kirche von St. Ulrich und Afra angebracht war, konnten sich spätere Genealogen leicht darauf beziehen. Gehen womöglich die drei anderen Fassungen auf ihn zurück? Eine genauer Vergleich aller Versionen ist jedoch erst sinnvoll, wenn alle verfügbar sind.
Unklar ist die Rolle des Chorherrenstifts Heiligberg bei Winterthur, einer Gründung der Kyburger. Heckmann 1996, S. 823 sagt, “wahrscheinlich” habe Pappenheim seinen Stammbaum aus einer Vorlage des im 16. Jahrhundert eingegangenen Chorherrenstifts4 abgezeichnet. Sie beruft sich aber nicht auf eine Quellenstelle der Neresheimer Handschrift. Den Namen Heiligenberg nennt Schröder S. 165 Anm. mit Blick auf die Abschrift des frühen 19. Jahrhunderts im Pfarrarchiv Wittislingen, die mit dem Wormser Stammbaum “weitgehend” übereinstimme. Diese Abschrift ist aber wohl eine Kopie der genannten Neresheimer Handschrift, aus der Heckmann keine entsprechende Angabe zu einer Vorlage zitiert. Zutreffend ist wahrscheinlich die umgekehrte Reihenfolge, wie sie seit Stumpf 1546 Schweizer Autoren behaupten: Der Stammbaum kam aus Augsburg ins Stift Heiligenberg und von dort auf die Kyburg.5 Matthäus von Pappenheim hat sicher eigene Forschungen angestellt und nicht einfach nur eine Vorlage kopiert.
Hans Heinrich Bluntschli: Memorabilia Tigurina. 3. Ausgabe (1742), S. 265 (GBS)
Hans Jacob Leu: Allgemeines helvetisches, eydgenössisches […] Lexicon 11 (1756), S. 266 (e-rara.ch)
Alfred Schröder: Der “Stammbaum St. Ulrichs” in der Stadtbibliothek zu Worms. In: Der Wormsgau 1 (1926-1933), S. 164-169 (worms.de)
Hans-Martin Gubler: Die Bezirke Pfäffikon und Uster (1978), S. 193f. (ekds.ch)
Heinz Bühler: Die Herkunft des Hauses Dillingen. In: Die Grafen von Kyburg (1981), S. 9–30 (UB Heidelberg)
Rolf Schmidt: Reichenau und St. Gallen (1985) (UB Heidelberg)
Marie-Luise Heckmann: Die Ulrichstradition der Dillinger und Kyburger. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 59 (1996), S. 807–834 (MDZ)
Franz Bischoff: Burkhard Engelberg (1999)
Rolf Götz: Wege und Irrwege frühneuzeitlicher Historiographie (2007)
Rudolf Gamper: Wie die Grafen von Kyburg eine ehrenvolle Geschichte erhielten. Die Erforschung der Kyburger Geschichte im 16. Jahrhundert. In: Die Grafen von Kyburg (2015), S. 118-129 (e-periodica.ch)
Silvia Schlegel: Verknüpfte Geschichte. Ein Zürcher Wandteppich von 1568 mit Dillingen-Kyburger Stammbaum. In: Jahresbericht 2022 Verein Museum Schloss Kyburg, S. 14-23 (schlosskyburg.ch)
Vermutlich ebenfalls noch dem 16. Jahrhundert gehört an die im Rahmen der Ausgabe der Konstanzer Bischofschronik Jakob Mennels wiedergegebene Stammtafel bei Pistorius 1607, S. 664 (MDZ). [↩]
Cgm 896, Bl. 179r (MDZ). Zitiert bei Bischoff 1999, S. 254. Zur Quelle: Wikisource. [↩]
Bischoff 1999, S. 254f. Entwurf Burgkmairs: Albertina. Dazu der Katalog: Maximilian I. 1459-1519. Kaiser. Ritter. Bürger zu Augsburg (2019), S. 296f. Nr. 72. [↩]
Ihre Literaturangabe im LThK zielt irrtümlich auf den Heiligenberg bei Heidelberg! [↩]
Gubler S. 193 gibt nach dem Historiographen Hans Jakob Leu (Handschrift in der Zentralbibliothek Zürich) das Jahr 1540 an. Im 18. Jahrhundert erwähnen die Herkunft aus dem Stift Heiligenberg Bluntschli 1742 und Leu 1756. [↩]
Das Archiv der Mennonitischen Geschichtsblätter (1936-2016) wurde komplett digitalisiert und steht in #OpenAccess zur Verfügung mgbl-online.de Alle einzelnen Beiträge können nun im IxTheo recherchiert werden unter ixtheo.de/Record/19697…
Adelsarchive im 21. Jahrhundert – Standortbestimmungen. Symposium anlässlich des 100-jährigen Bestehens des westfälischen Adelsarchivvereins. Hrsg. von Marcus Stumpf (= Vereinigte Westfälische Adelsarchive Veröffentlichung 24). Münster: Selbstverlag der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e.V. 2024. 278 S., Abbildungen. 25 EUR. ISBN 978-3-9817202-5-9. Inhaltsverzeichnis
Mit Recht stolz ist man in Münster auf sein Erfolgsmodell in Sachen Adelsarchive. Der vorliegende Band bietet Beiträge der Fachtagung im Mai 2023. Eröffnet wird er von einer knappen Einführung des ehemaligen Archivars des Hauses Württemberg, Eberhard Fritz, der als Vorsitzender der Fachgruppe 4 im VdA eingeladen war. Diese zählt nur noch ganz wenige Mitglieder. Fritz spart Kritik nicht aus und erwähnt den auch hier des öfteren behandelten Fall Büdingen. Abschließend empfiehlt er das westfälische Konzept als “nachahmungswürdiges Modell” (S. 18).
Einen allgemeinen archivrechtlichen Beitrag legt Clemens Rehm vor, der das 2016 in Kraft getretene Kulturgutschutzgesetz vorstellt. Die Einwerbung adliger Archive im Staatsarchiv Osnabrück 1918-1945 stellt Martin Schürrer dar. Das Staatsarchiv verwahrt fast alle Adels- und Gutsarchive des Osnabrücker Lands, liest man erstaunt (S. 38). In Hessen versuchte man vergeblich, die Adelsfamilien zu motivieren, sich vom westfälischen Modell inspirieren zu lassen. Die Adelsarchivpflege bleibt eine “Problemzone”, so Johannes Kistenich-Zerfaß. Er widmet dem Fall Ysenburg-Büdingen einen Exkurs (S. 75-77). Die Berichterstattung in Archivalia wird erwähnt (Anm. 28). Vicky Rothe widmet sich den Adelsarchiven im Landesarchiv Sachsen-Anhalt. Angesichts des EALG musste das Archiv den “Weg der Verständigung” (S. 99) gehen – weitgehend mit Erfolg. Ihrem Beitrag über die Löwenstein-Wertheimschen Archive im Staasarchiv Wertheim fügt Monika Schaupp einen Abschnitt über die baden-württembergische Adelsarchivpflege an (S. 108-113). Sie zeichnet ein deutlich zu positives Gesamtbild. Die Kontakte mit den privaten Archiveigentümern werden weitgehend den Kreisarchiven überlassen. Genehmigungen zur Nutzung von Unterlagen aus der NS-Zeit werden zögerlich oder gar nicht erteilt (S. 111f.). Unerwähnt bleibt der Ankauf des Klosterarchivs Isny (Fürstlich Quadt’sches Archiv) durch die Stadt Isny.
Die Adelsarchivpflege im Flächenland Bayern ist leider nicht vertreten. Stattdessen gibt es von Jens Harry Detzer “Eine kurze Zusammenfassung über den Verein der deutschen der deutschen Standesherren im 19. Jahrhundert und die standesherrlichen Beamtenkonferenzen in Bayern”. Den Rest des Bandes nehmen Aufsätze über Westfalen ein. Recht umfangreich berichtet Friederike Scholten-Buschhoff über ihre Forschungen im Bestand Nordkirchen und dessen Rechnungsüberlieferung (S. 137-180). Einen eindeutigen Bezug zu den Adelsarchiven weist Tom Tölles Edition der Korrespondenz zwischen Heinrich Glasmeier (Direktor der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive) und Hubert R. Knickerbocker auf (19 Briefe 1929/32 S. 237-253), die das Interesse an westfälischen Adelsarchiven in den USA beleuchtet. Man erfährt nebenbei, dass Glasmeier vergeblich versuchte, den Verkauf des Bernwardpsalters zu vermitteln (S. 221-225). Was es mit der Handschrift auf sich hat, sagt der Autor leider nicht.
Zwei Beiträge haben einen allgemeinen Charakter, auch wenn sie Adelsarchivbestände auswerten: Ron Hellfritzsch über den Aufruf von Clemens August von Galen (des späteren Kardinals) zur Kolonisation des Baltikums während des Ersten Weltkriegs und Marcus Stumpf über die Fürsten Richard und Gustav Albrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg als Hauschefs in den 1920er Jahren.
Der Band bietet einen bunten Jubiläumsstrauß zu Adelsarchiven und ihren Quellen, keine flächendeckende Bestandsaufnahme, denn unübersehbar sind die Lücken: außer Bayern das Rheinland und Schleswig-Holstein sowie die neuen Bundesländer (außer Sachsen-Anhalt), vom Ausland ganz zu schweigen. Den Vereinigten Westfälischen Adelsarchiven aber darf gewünscht werden: ad multos annos!
Man kann nach kostenloser Mozilla-Registrierung den Standort USA auswählen, aber als US-Proxy ist das VPN – nach einem kurzen Test – wertlos. Da nützen auch die 50 GB monatlich nichts.