http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:The_Comic_History_of_Rome
http://bibliodyssey.blogspot.com/2006/12/comic-history-of-rome.html
Autor: Klaus Graf
In der Defensive
In Brüssel erklärten die Wölfe den Schafen die Welt bzw. was die Evidenz ist. Möglicherweise setzt sich die EU-Kommission trotzdem für Open Access ein. Die eindrucksvolle Zahl von über 20.000 Unterstützer der entsprechenden Petition spricht ja für sich. Und wer es nötig hat einen Pitbull zu engagieren, um OA zu bekämpfen, steht bereits ganz an der Wand.
Damit nicht ganz in Vergessenheit gerät, wieso Wissenschaftler mit dem kommerziellen STM-Zeitschriftenwesen unzufrieden sind, ist ein Blick auf die Kosten der 10 teuersten Zeitschriftenabos der UB Karlsruhe ratsam (alle von Elsevier):
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/fachinfo/zs/zsabos.html
Scannen der Originale bei Aufsatz-Retrodigitalisierung zulässig
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415
Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, “selbstverständlich” dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.
Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735 ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.
Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html
Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.
Über 20.000 Unterschriften für Open Access
Creative Commons Licences for cultural heritage institutions
http://www.ivir.nl/creativecommons/CC_for_cultural_heritage_institutions.pdf
Esther Hoorn, Creative Commons Licences for cultural heritage institutions: A Dutch perspective, IVIR, September 2006 (73 pp. PDF). Excerpt:
…This study explores the possibilities for the cultural heritage institutions to provide free access to digital cultural heritage, based on voluntary use of standardized licences. The central question in this research is whether Creative Commons Licences constitute a tool allowing cultural heritage institutions to fulfil their mission within their funding and operational framework….
[A] general policy objective for cultural heritage institutions that cultural heritage should be broadly available and that user involvement should be facilitated. Yet the consequences of this are for a large part not yet translated into policies on access and re-use in the digital environment. From a user perspective for the participation in culture it is of importance to have access as well as the rights to re-use works. CC Licences can be instrumental to identify appropriate levels of sharing in fields of creative practice. For works of which a cultural heritage institution is the rights holder, the use of CC Licences makes re-use easier and therefore stimulates the production of new works….
Via Open Access News
Read!
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Luthers Heerpredigt wider den Türken
Anders als die meisten deutschsprachigen Digitalisierungsprojekte hat die ungarische digitale Bibliothek, die gelegentlich auch deutschsprachige alte Drucke zugänglich macht, einen RSS-Feed.
Neu im Programm ein Lutherdruck als PDF:
http://mek.oszk.hu/04500/04515/04515.pdf

Bürgerbegehren kämpft für Bücherbus im Märkischen Kreis
http://www.buergerbegehren-mk.de
Klage vor dem VG Arnsberg ist eingereicht. VERDI übernimmt die Kosten. Viel Erfolg!
Holy Land Maps
http://www.jnul.huji.ac.il/dl/maps/pal/html
The JNUL (Jewish National and University Library), David & Fela Shapell Family Digitization Project is pleased to announce the opening to the public of the digital collection: Holy Land Maps. This project, based on the Eran Laor Cartographic Collection at the JNUL, contains over 1,000 maps dating from 1462 through the early 20th century.

Each map is presented in a variety of image formats, including the zoomable MrSid format (which requires a special plug-in, available atthe project site). The maps are arranged both chronologically and by persons (cartographers, engravers, etc.). A number of maps are arranged by specific locations such as Acre or Mount Tabor (maps of Jerusalem arein a separate, previous, site). The bilingual site also contains an introduction and links to relatedsites. Each map is accompanied by detailed bibliographic data.
Source: http://maputopia.blogspot.com/2007/01/digitized-holy-land-maps.html
Stuckenbergs Kartensammlung digital
http://www.gettysburg.edu/library/gettdigital/maps/index.html
http://www.gettysburg.edu/library/gettdigital/maps/stuckenberg_maps.htm
“Dr. Stuckenberg had a life long interest in maps, and while living in Germany purchased the majority of his collection which consists of three 17th century atlases and over 500 separate maps from the 16th through the 19th century. A few of the cartographers represented in the collection are: Willem Jansoon Blaeu (1571-1638), Matthaus Seutter (1678-1756), and Tobias Conrad Lotter (1717-1777).”
Ausschnittsvergrößerungen sind möglich.
Archivnachrichten BW
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/archivnachrichten33.pdf
Von dem bunten Strauß der Themen nenne ich nur das Lebensbild von Alexander Kaufmann, dessen Nachlass das StA Wertheim verwahrt.
Wunderbare Bildfunde
Digitale Regionalgeschichte
Ein neues Weblog – willkommen in der Blogosphäre!
Gefunden übers Wiki
http://www.lwg.uni-hannover.de/wiki/Regionalgeschichte_online
wo unsere Kartenlinks (“der Blog von Klaus Graf”) verlinkt sind. Wir halten fest:
1. Es ist redaktionelle Grundregel von ARCHIVALIA, Blog nur als Neutrum zu gebrauchen: DAS Blog/Weblog.
2. ARCHIVALIA ist nicht mein Blog, es war von Anfang an ein Gemeinschaftsblog.
Westfälischer Archivtag am 27. und 28. März 2007
Alte Münzen und Preise
Münzenlexikon: http://www.muenzen-lexikon.de,
Münzlexikon: http://www.reppa.de/lex.asp,
Löhne, Preise und Gehälter: http://home.arcor.de/maramut/02arc/st14prei.htm und
Umriss einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland: http://www.digitalis.uni-koeln.de/Elsas/elsas_index.html
Hinweis bei
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/02
Mysterium Codex
Fußtapfen der Geschichte im Landkreis Göppingen
Wenn es einen Preis für einen Klassiker der historischen Quellensammlung auf Landkreisebene gäbe, dann würde ich ihn diesem innovativen Buch aus dem Jahr 1964 verleihen. Schon vor vielen Jahren, als ich die Sammlung durchlas, war ich von ihr hellauf begeistert. Es ist durchaus kein Werbewischiwaschi, wenn der Göppinger Landrat im Vorwort das Konzept des Bandes “neu und beeindruckend” nannte. Nach wie vor staune ich über die bunte Vielfalt der Texte, die mit aufschlußreichen Bildern illustriert und durch sachkundige Kommentare ergänzt wurden.
Titelbild mit Schloss Wiesensteig
Auf Wikimedia Commons ist aus dem Band eine Quelle komplett und (aus urheberrechtlichen Gründen) eine Quelle ohne den Kommentar verfügbar (einzelne gemeinfreie Texte dürfen ohne weiteres aus einer solchen Textsammlung entnommen werden).
http://commons.wikimedia.org/wiki/Letter_from_Johann_Wolfgang_Friedrich_Boennecken_1788_July_11
Ein Brief schildert Eybach zur Goethezeit, in: Manfred Ackermann/Helmut Schmolz, Fußtapfen der Geschichte im Landkreis Göppingen. Schicksale aus elf Jahrhunderten, Weißenhorn: Konrad 1964, S. 104-106 – Der Brief (1788) des jungen Pfarrers Johann Friedrich Wolfgang Boennecken († 1789) aus Göttingen ist etwas Besonderes, nicht nur weil er eine kurze Passage über eine ehemalige Adelsbibliothek enthält.
Zur Eybacher Bibliothek der Reichsgrafen von Degenfeld schreibt er:
“Im Schloß ist eine ansehnliche Bibliothek. Freilich keine Göttingische, aber die hab’ ich jetzt auch nicht mehr nötig. Ich will gerne und ohne neidisch darüber zu werden, andere dort wühlen lassen. Die hiesige bietet mir dafür einen desto freieren Gebrauch. Selbst der Schlüssel dazu ist mir angeboten worden, und im historischen und ökonomischen Fache besonders hat sie vortreffliche Werke”.
Aus der Eybacher Schlossbibliothek stammt die Veldeke-Handschrift E, heute in Cologny Cod. Bodmer 83.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1874
Digitalisat: http://www.e-codices.ch/bibliotheken/cb/cb_de.htm
Die zweite Quelle aus den “Fußtapfen” ist die Göppinger Eidschwurtafel von 1755 siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3074959/comments/3302566
Englische Petitionen von Heinrich III. zu James I.
Ausnahmsweise kostenfrei ist das neue digitale Angebot des englischen Nationalarchivs:
http://www.nationalarchives.gov.uk/documentsonline/petitions.asp

Die Auflösung ist nicht exzellent, dafür kostet der Download nichts.
Via http://library-mistress.blogspot.com/2007/02/suche-in-ancient-petitions.html
DINI-Zertifikat
Unter den Präsentationen der Tagung zu diesem Thema ist auch ein reichlich unergiebiger Beitrag zu den rechtlichen Aspekten:
http://www.dini.de/veranstaltung/workshop/oatutorial2007/presentations/korb.pdf
Anders als bei ausformulierten Texten fällt es schwer, an solchen Präsentationen Kritik zu üben, denn sie müssen notwendigerweise verkürzen. Man kann aber auf keinen Fall sagen, dass es die Präsentation verstanden hat, die Probleme auf den Punkt zu bringen.
Kleine Anfrage zur Versteigerung eines Bilds aus der Zähringer Stiftung
http://www.juergenwalter.de/initiativen/ka_saal_0207.html
Ich frage die Landesregierung
1. Wurde im Rahmen der Auktion der Firma Sotheby’s 1995 das Bild “Hirtenidylle” von Georg Otto Eduard Saal versteigert?
2. Welcher Erlös wurde für das Bild erzielt?
3. Ist das Bild “Hirtenidylle” identisch mit dem Bild, das in der 2. Auflage des Beschreibenden Verzeichnisses der Großherzoglichen Gemälde-Sammlung (Louis Jüncksche Stiftung) aus dem Jahre 1905 als “Zigeunerfamilie” bezeichnet wird und damit Teil der Louis Jüncke’schen Gemäldesammlung ist?
4. Ist das Bild damit Teil der Sammlungen, welche in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurde?
5. War die Versteigerung dieses Bildes somit rechtswidrig?
6. Falls ja, weshalb wurde dies von der zuständigen Stiftungsaufsicht nicht verhindert?
Stuttgart, 8.2.07
Jürgen Walter
Meine Güte, dem parlamentarischen Laien erschließt sich nicht, wieso erst gestern Herr Walter einen Anlass gesehen hat, nach dem Bild zu fragen. Dass darüber hinaus ausgerechnet das Bild des Stifters Jüncke ebenfalls versteigert wurde, ist doch auch dank der Recherchen der Baden-Badener Presse sonnenklar. Dazu wird Herr Walter dann vermutlich in ein paar Monaten eine Anfrage stellen.
Leser von ARCHIVALIA (also auch Herr Walter) wurden bereits am 8. Dezember 2006 darauf hingewiesen, dass es keinem Zweifel unterliegt, dass bei Sotheby’s 1995 zwei Bilder aus der Zähringer Stiftung versteigert wurden:
http://archiv.twoday.net/stories/3039440
Der Beleg zum Hofmaler Saal und zum Stifterbild wurde hier bereits am 22. Oktober 2006 veröffentlicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2835396
Man weiss bereits heute, was das Ministerium antworten wird:
1. Das im Katalog von Sotheby’s unter der Nr. 4293 aufgeführte Bild “Hirtenidylle” wurde 1995 versteigert.
2. Der Erlös betrug … (weiss ich nicht, ist aber bei Sotheby’s leicht in Erfahrung zu bringen)
3. Ein Beweis ist dem Ministerium nicht bekannt, dass das im Katalog Bd. V S. 105 in kleiner Farbabbildung wiedergegebene Bild, das unten rechts “Paris 1870” datiert ist und 126×197 cm maß, mit dem Bild “Zigeunerfamilie” im Katalog der Jüncke’schen Sammlung von Schall identisch ist, das unten rechts mit “G. Saal Paris 1870” bezeichnet ist, dessen Beschreibung auf das von Sotheby’s abgebildete Bild zutrifft und das 128×200 cm maß.
4. Ob das Bild zum Bestand der Zähringer Stiftung gehörte, vermag das Ministerium nicht zu sagen, da dem Ministerium keine Inventare der Zähringer Stiftung vorliegen. Selbst wenn man die Identität der Bilder bejaht, ist es vorstellbar, dass das Bild bei der Versteigerung von Bildern aus der Jüncke’schen Sammlung in Baden-Baden 1919 verkauft und später vom Haus Baden rückerworben wurde, woraus man den Schluss ziehen könnte, dass es 1995 nicht Bestandteil der Zähringer Stiftung war.
5. Angesichts der Antwort auf Punkt 4 sieht das Ministerium keine Veranlassung, über die Rechtmäßigkeit des Verkaufs zu spekulieren.
6. Siehe Punkt 5.
Weniger formal wird man entgegnen:
Klar wurde das Bild gegen den Stiftungszweck verkauft, aber bei tausenden Objekten kommt schon mal ein Versehen vor. Weder das Haus Baden noch Sotheby’s hat offenbar die Zugehörigkeit zur Jüncke’schen Stiftung bemerkt, deren Bilder wohl im wesentlichen getrennt vom Auktionsgut gelagert waren. Die Stiftungsaufsicht konnte seinerzeit nicht auf Verdacht umfangreichste Ermittlungen anstellen, ob womöglich Stücke der Zähringer-Stiftung ebenfalls im Versteigerungsgut sich befanden. Bei der zurückgezogenen Waffensammlung lagen konkrete Hinweise aus dem Landesmuseum vor.
Lyrik und Lied
Variantenreiche Lyriktexte und Volkslieder wurden im Rahmen eines Freiburger DFG-Projekts digital erfasst:
http://www.lyrik-und-lied.de
Börsenverein und Bibliotheksverband: Alte Rezepte für die digitale Welt
Insbesondere bei Open-Access-Befürwortern ist die jüngst veröffentlichte Einigung zwischen dem Börsenverein und dem Deutschen Bibliotheksverband (PDF) zur Digitalisierung/on-the-spot-Consultation und zum Dokumentenversand auf harsche Kritik gestoßen.
Rainer Kuhlen, Sprecher von http://www.urheberrechtsbuendnis.de, lehnte die gemeinsame Erklärung ab und verwies auf eine zu erwartende Stellungnahme des Bündnisses:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32376.html
Ich selbst sprach von einem “Teufelspakt”, der die Interessen von Bildung und Wissenschaft und “Open Access” verrate:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32378.html
Eric Steinhauer führte ebenfalls in INETBIB aus:
“die “Stellungnahme von DBV und Börsenverein zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft” vom 11. Januar 2007 enthält sinnvolle Regelungen für einen Burgfrieden zwischen Bibliotheken und Verlagen.
Wer aber eine Perspektive für eine zukunftsweisende Entwicklung in der wissenschaftlichen Informationsversorgung erwartet, wird enttäuscht. Das Papier ist ein Versuch, überkommende Marktstrukturen in das digitale Zeitalter zu retten.
Deutlich wird dies an solchen Formulierungen:
“Es darf sich aber auch die Absatzsituation der Verlage dadurch nicht
nachhaltig verändern, dass die Bibliotheken die Möglichkeiten elektronischer Bereitstellung nutzen.”
Die in dem Papier vorgeschlagenen Lizenzierungsmodelle sind im Grunde systemwidrig. In der analogen Welt war es dem Urheberrecht fremd, die einzelne Nutzung von Werken abzurechnen. Vergütet wurde pauschal durch Verwertungsgesellschaften.
Das gesamte Papier ist von dem Versuch durchzogen, die Kontrolle über die Verbreitung digitaler Inhalte durch die kommerziellen Verwerter zu bewahren. Damit werden die Verwerter mittelfristig scheitern. Der Grund dafür liegt in der Logik wissenschaftlichen Publizierens.”
Siehe auch die Zusammenfassung Steinhauers der wichtigsten Punkte:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/08/das_neue_papier_von_dbv_und_borsenverein~1702540
Kritik findet sich auch in den Kommentaren von Netbib:
http://log.netbib.de/archives/2007/02/07/shavanengesang-bibliotheken-und-verlage-legen-streit-bei/#comment-31707
Bernd-Christoph Kämper, rühriger OA-Befürworter von der UB Stuttgart, meint:
“Man hat in der Tat den Eindruck, dass das ganze als “Geheime Kommandosache” eingestuft und behandelt wurde, die Mitglieder des DBV waren offenbar nicht informiert. Ich halte das für skandalös. Diejenigen, die in den Universitäten für die Förderung von alternativen Publikationsmodellen und Open Access, über den grünen wie den gelben Weg eintreten, sind jetzt vor den Wissenschaftlern restlos blamiert, der angerichtete Schaden, nicht nur ein Image-Schaden, sondern der, überhaupt noch ernst genommen und gehört zu werden, wird immens sein.”
Wenig Interesse fand das Thema bei Heise, aber auch hier wurde Kritik laut:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12153587&forum_id=112145
Die Presse meldet meistens nur neutral die Bekanntgabe der Einigung. Zutreffend titelt http://pressetext.de: Einigung “zu Lasten der Bibliotheken”
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070208032
Archive und Staatsrecht
Nachdem Steinhauer auf Bibliothekarisches aufmerksam gemacht hat
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/20/bibliothekarisches_im_staatsrecht~1348782
soll Bardo Fassbender, Wissen als Grundlage staatlichen Handelns, in: Handbuch des Staatsrechts IV 3. Aufl. 2006 auch hier Erwähnung finden.
Für die Archive relevant: § 76 Rdnr. 41-45 Bewahrung des Wissens im Wechsel der staatlichen Ordnung; Rdnr. 82-92 Das staatliche Wissen der Vergangenheit; Rdnr. 76 Archivnutzung; Rdnr. 77 Staatsgeheimnis.
Rdnr. 103 Anm. 297 wird übrigens die Wikipedia (Artikel Internet) zitiert.
Ganz anregend und durchaus kenntnisreich.
Bayerischer Archivar und Historiograph
Kopfmann, Klaus: Augustin Kölner, Sekretär und Archivar am Hof der Münchner Herzöge an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 69 (2006), S. 467 ff.
Zu Kölner siehe auch
http://books.google.com/books?q=%22augustin+k%C3%B6lner
Update on the Open Access Petition
Peter Suber writes:
I’m very pleased to provide this update on the petition to the European Commission for guaranteed public access to publicly-funded research results.
http://www.ec-petition.eu

As of this morning, there were 18,476 signatures (in the 24 days since the petition was launched on January 14).
The petition welcomes signatures from any individual or institution but especially from European researchers and European research institutions. Please help by signing the petition yourself, asking your institution to sign as an institution, and spreading the word.
Here are some of the notable institutional signatures:
* European research funders
Association of Medical Research Charities (UK)
Austrian Science Fund
British Heart Foundation
CNRS (Centre Nationale de la Recherche Scientifique)
European Research Council
Deutsche Forschungsgemeinshaft (German Research Foundation)
INRIA (Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique)
Max Planck Society
Medical Research Council (UK)
Spanish National Research Council
Volkswagen Foundation
Wellcome Trust
* European university associations
Assocation of Swedish Higher Education
Conference of Italian University Rectors
Finnish Council of University Rectors
Hochschulrektorenconferenz (Germany)
Irish Universities Association
Portuguese Rectors Conference
* National academies in Europe
Academia Romana (Romanian Academy)
Hungarian Academy of Sciences
Lithuanian Academy of Sciences
Royal Flemish Academy of Arts and Sciences
Royal Netherlands Academy of Arts and Sciences
Royal Scientific Society of Jordan
Royal Swedish Academy of Letters, History & Antiquities
Schweizerische Akademie der Geistes- und Socialwissenschaften
* European research institutions other than universities
Brain Health Centre, Rome
CERN (European Centre for Nuclear Research)
CNRS-Paris Descartes Laboratory
BESSY (German Synchrotron Radiation Research Centre)
DESY (German Electron Synchrotron: Helmholtz Association)
Herder Institute, Marburg
IFO Institute for Economic Research, Munich
Istituto Superiore di Sanita (National Institute of Health, Italy)
Istituto Universitario di Scienze Motorie, Rome
Leibniz Institute for Agricultural Engineering
Netherlands Institute of Ecology (NIOO-KNAW)
Netherlands Space Research Institute
Nordic Cochrane Centre
RWI Essen (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung)
* European universities
National Pedagogical University, Lithuania
Università degli Studi del Molise
Università degli Studi della Tuscia Viterbo
Università degli Studi di Messina
Università degli Studi di Teramo
Università degli Studi di Torino
Universidad de Huelva
University “G. d’Annunzio” of Chieti-Pescara
University of Bristol
University of Cyprus
University of Genoa
University of Ghent
University of Giessen
University of Göteborg
University of Goettingen
University of Groningen
University of Konstanz
University of Kristianstad
University of Liege
University of London Birkbeck College
University of London Royal Holloway College
University of London School of Advanced Study
University of Lund
University of Macerata
University of Minho
University of Naples ‘Parthenope’
University of Porto
University of Southampton
University of Stockholm
University of Strathclyde
University of Twente
University of Umea
University of Westminster
University of Wolverhampton
University of Zurich
* European research organizations
ERCIM (European Research Consortium for Information and Mathematics)
ESIB (National Unions of Students in Europe)
euroCRIS (European Organisation for Current Research Information Systems)
European Educational Research Association
Euroscience (European Association for the Advancement of Science & Technology)
World Academy of Young Scientists
Kudos to the petition organizers for generating this remarkable response. The voice of the European research community is coming through loud and clear.
Remember that the petition is still open and welcomes signatures from every quarter.
Best,
Peter
Peter Suber
Senior Researcher, SPARC
Open Access Project Director, Public Knowledge
Research Professor of Philosophy, Earlham College
Author, SPARC Open Access Newsletter
Author, Open Access News blog
http://www.earlham.edu/~peters
Source:
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/3596.html
Eigentumsfrage der Grimm-Handexemplare
Die Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen von Jacob und Wilhelm Grimm gehören nicht der Brüder-Grimm-Gesellschaft (BGG), wie diese in der Vergangenheit behauptet hat. Das ergab eindeutig das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten. Die Folge ist, wie Kulturdezernent Thomas-Erik Junge im Gespräch mit der HNA einräumen musste, dass die Urkunde der Unesco zur Anerkennung der Handexemplare als Weltdokumentenerbe im Blick auf die Besitzverhältnisse geändert werden muss.
Mehr dazu
http://www.hna.de/kasselticker/00_20070202204937_Falsche_Angaben_zu_Grimm_Schriften.html
Gegenstände aus dem Wehrgeschichtlichen Museum in Rastatt
Sie erscheinen in der Liste http://archiv.twoday.net/stories/3288515
Nach fernmündlicher Auskunft von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt (Baden-Baden) befinden sich im Rastatter Wehrgeschichtlichen Museum nur ca. 6-8 Offiziersporträts minderen finanziellen Wertes (pro Stück etwa 1000 Euro) als Dauerleihgabe des Hauses Baden. Vor zwei Jahren habe das Haus Baden Stücke aus der kostbaren Ordenssammlung des Museums beansprucht, man habe aber diesen Anspruch anhand der Überlassungsunterlagen zurückweisen können.
Henning Volle, Die Ordenssammlung des Wehrgeschichtlichen Museums, in: Der Bote aus dem Wehrgeschichtlichen Museum 2 (1978) S. 22-28, hier S. 22f. schreibt zu dieser Provenienz: “Großherzogin Hilda von Baden vermachte dem Museum Orden und Ehrenzeichen aus den Nachlässen der Großherzöge Friedrich I. und Friedrich II. ebenso des Fürsten Wilhelm von Hohenzollern. Als zentrales Stück aus der Schenkung ist die Ordenskette des Preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler zu nennen, von der nach vorsichtiger Schätzung nur noch ca. zwölf Exemplare existieren dürften”. Abbildung 1 zeigt Großherzog Friedrich I. mit der Kette im Ornat des Ordens.
Archivfachliche Weblogs
http://www.mundoarchivistico.com.ar/blogsarchiv.asp
Eine Liste aus Argentinien, ARCHIVALIA ist dabei.
NRW: 18. Datenschutzbericht
http://www.ldi.nrw.de/pressestelle/download/dib_07.pdf
Viele archivisch relevante Hinweise!
Wenn es heisst, die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet z.B. in Weblogs habe zu unterbleiben, so ist das völlig überzogen. Öffentlich zugängliche Daten dürfen sehr wohl veröffentlicht werden, soweit das berechtigte Interessen des Betreffenden nicht tangiert. Weblogs beteiligen sich an der Meinungsbildung und stehen unter dem Schutz von Art. 5 GG.
S. 148 ff. geht es ums IFG.
Bestandsaufnahme zur Digitalisierung von Kulturgut
http://www.iais.fraunhofer.de/bkm_studie.html
Eine sehr umfangreiche Studie, insbesondere zur Verwertung.
Lehren aus dem Karlsruher Kulturgutdebakel 2006
Der folgende Text erschien in: Kunstchronik 60 (2007), Heft 2, S. 57-61. Der Text wurde durch einige Einzelnachweise für die Internetpublikation ergänzt.
Fassungslos waren im September 2006 nicht nur die Handschriftenexperten, als bekannt wurde, daß im Rahmen eines „Deals“ die Landesregierung von Baden-Württemberg große Teile der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe im Wert von 70 Millionen Euro preiszugeben bereit war. Kostbare illuminierte Handschriften aus badischen Klöstern wie der Reichenau sollten im Handel landen, um eine geplante Stiftung zum Erhalt des Familiensitzes Schloß Salem auszustatten. Ein Proteststurm zwang die Landesregierung zum Einlenken. Namhafte Juristen wie der Heidelberger Kulturgut-Spezialist Reinhard Mußgnug bezweifelten die Darstellung der Rechtslage durch die Landesregierung. Ministerpräsident Oettinger offerierte als Schadensbegrenzung ein „Drei-Säulen-Modell“ zur alternativen Finanzierung der Ansprüche des Hauses Baden, doch als dank der archivalischen Recherchen des Freiburger Emeritus Dieter Mertens herauskam, daß auch eindeutig bereits 1930 vom damaligen Land Baden angekaufte Kunst (wie die „Markgrafentafel“ des Hans Baldung Grien in der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe) für den Wiederankauf vorgesehen war, war die Blamage vollkommen. Die SPD forderte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß (der von der Parlamentsmehrheit als unzulässig abgelehnt wurde), und es wurde vom Wissenschaftsministerium eine Expertenkommission eingesetzt, die nun ohne Zeitdruck die strittigen Eigentumsverhältnisse klären soll. Obwohl es für eine abschließende Bilanz des Karlsruher Kulturgutdebakels noch zu früh ist, erscheint es angebracht, bereits jetzt einige kulturpolitische Schlußfolgerungen zu formulieren, die über den konkreten Casus hinaus von Bedeutung sind.
1. Öffentlicher Druck ist wirkungsvoll! Die massiven öffentlichen Proteste und vor allem das einhellige Votum der Fachleute haben die Verantwortlichen gezwungen, von ihren Plänen abzurücken. Vor allem der Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Redakteurin Rose Maria Gropp kommt das Verdienst zu, entscheidend zur Aufklärung des Skandals beigetragen und den Fachleuten ein prominentes Forum geboten zu haben. Eindruck gemacht hat vor allem der am 28. September publizierte offene Brief amerikanischer und britischer Kunsthistoriker: „Deutschland verschleudert seine Vergangenheit“. Das von mir betreute Gemeinschafts-Weblog „Archivalia“ (http://archiv.twoday.net), das eine nahezu umfassende Dokumentation der Causa bietet, dokumentierte im Volltext über 30 Protestresolutionen, die sich gegen den Handschriftenverkauf wandten [1]. Wissenschaftler sollten sich künftig mehr als bisher einmischen und öffentlich zu Wort melden, wenn es um den Erhalt und den Schutz von Kulturgut geht. Die Proteste der Experten haben immer wieder unterstrichen, daß man aus einer historischen Sammlung wie der Reichenauer Klosterbibliothek nicht Spitzenstücke verkaufen kann, ohne das Ganze und eine unersetzliche Geschichtsquelle zu zerstören.
Erfreulich war die starke Verbundenheit der Bürger mit den nur gelegentlich auf Ausstellungen präsentierten und sonst im Tresor verwahrten Codices. Damit wurde das in den Denkmalschutzgesetzen geforderte „öffentliche Interesse“ am Erhalt solcher Sachgesamtheiten überzeugend dargelegt. Das Kalkül der Landesregierung, das teilweise öffentlich zugängliche herausragende Baudenkmal Salem und die in den Museen ausgestellten Stücke großherzoglicher Provenienz gegen das „alte Papier im Keller“ der Landesbibliothek auszuspielen, ging glücklicherweise nicht auf.
2. Provenienzforschung tut not! Daß eine Staatliche Kunsthalle die entscheidenden Rechtsgrundlagen für die Eigentumsverhältnisse ihrer Sammlung vergißt, ist mehr als peinlich. Obwohl aus dem im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1930 abgedruckten Vertrag mit dem Haus Baden eindeutig hervorgeht [2], daß Baldungs Markgrafentafel sich unter den gekauften Objekten befand, wurde sie als angebliche Leihgabe des Hauses Baden auf der Münchner Ausstellung Schatzhäuser Deutschlands (siehe Kunstchronik 2005, S. 181-184 [3]) gezeigt. Nicht nur im Zusammenhang mit der NS-Raubkunst-Problematik ist es außerordentlich wichtig, daß sich die Museen noch intensiver mit ihrer Sammlungsgeschichte und den Provenienzen ihrer Objekte beschäftigen.
Die öffentlichen Träger der Museen müssen nicht nur Stellen für provenienzgeschichtliche Forschungen schaffen, sondern auch für den Ausbau der bislang kaum existenten Disziplin „Museumsrecht“ Sorge tragen [4]. Museums-Justiziare sollten cleveren, auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwälten Paroli bieten können. Daß es eine „Öffnungsklausel“ dem Hause Wettin ermöglicht, wertvolles Kulturgut aus den staatlichen Dresdener Porzellan-Sammlungen abzuziehen (man spricht von 3000 strittigen Objekten, einige Stücke wurden im Dezember 2006 bereits versteigert), läßt die Schlußfolgerung zu, daß die entsprechende „Gütliche Einigung“ 1999 von Seiten des Museums miserabel ausgehandelt wurde (siehe FAZ 16.12.2006) [5].
3. Die Denkmalpflege muß private Sammlungen konsequent inventarisieren! Die dem großherzoglichen Hausfideikommiß unterstehenden Sammlungen wurden 1919 teilweise Privateigentum des Hauses Baden und befinden sich heute in Salem, soweit sie nicht bei der Markgrafenauktion im Jahr 1995 verkauft wurden. Eine aufgrund des Denkmalschutzgesetzes vorgenommene Inventarisierung durch das baden-württembergische Landesamt für Denkmalpflege konnte aber nur öffentlich zugängliche Räumlichkeiten von Schloß Salem erfassen. Einmal mehr läßt sich der staatliche Denkmalschutz von privaten Eigentümern am Nasenring vorführen, denn Dachböden und Kunst-Depots sind keine privaten Wohnräume, die grundgesetzlich zu Recht gegen den staatlichen Zugriff geschützt sind. Immer wieder verkauft das Haus Baden Kunstschätze, aber obwohl der letzte Großherzog 1919 dem damaligen Land Baden ein Vorkaufsrecht zusicherte, ist das 1919 vom Galerieinspektor Richter gefertigte Inventar des markgräflichen Kunstbesitzes keiner Institution des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Daß sich in Salem Teile der Waffensammlung des Badischen Landesmuseums befinden, die nach der kriegsbedingten Bergung einfach nicht zurückgegeben wurde, ist ein offenes Geheimnis. Eine vernichtende Bilanz des Agierens der beamteten baden-württembergischen Denkmalpfleger im Vorfeld der Markgrafenauktion läßt sich im maschinenschriftlichen Protokoll der 358. Arbeitssitzung der Arbeitgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e.V. vom 13.12.1996 nachlesen. Oberstleutnant Ernst-Heinrich Schmidt wirft darin der auf „Gemäuerschutz“ fixierten beamteten Denkmalpflege des Landes ein komplettes Versagen bei dem Umgang mit den markgräflichen Sammlungen vor.
Kulturdenkmäler sind aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung auch die in Privateigentum befindlichen Reste traditionsreicher Adelssammlungen. Es muß für sie ein im Dialog mit den Eigentümern erarbeitetes schlüssiges Gesamtkonzept geben, das ihre dauerhafte Erhaltung und möglichst auch Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sicherstellt. Was ist, wenn beispielsweise die Häuser Waldburg oder Hohenlohe sich entschließen würden, sich von ihren Kunstschätzen zu trennen? Das eklatante Versagen des Lands Baden-Württemberg bei der Auflösung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen, deren Inkunabeln 1994 versteigert wurden und deren Druckschriftenbestände – einschließlich der fast geschlossenen erhaltenen Bibliothek des Joseph von Laßberg – seit 1999 in alle Welt zerstreut sind [6], läßt wenig Hoffnung für die Zukunft aufkommen. Der Adel darf sich auf ein bürgerliches Minderwertigkeitsgefühl verlassen, gepaart mit mehr oder minder heimlicher Faszination, wenn die „Königlichen Hoheiten“ den einen oder anderen demokratisch gewählten Politiker geruhen ab und an in den Schloßgarten einzuladen. Denkmalschutz für adelige Privatsammlungen ist somit politisch derzeit nicht durchsetzbar.
4. Denkmalschutz und Kulturgutschutz müssen verzahnt und aufeinander abgestimmt werden! Es ist offensichtlich Politikern und Fachleuten nicht zu vermitteln, daß ein wirksamer Schutz historischer Sammlungen nur mit den Mitteln des Denkmalschutzes möglich ist. Das von ihnen für Kulturgüter als einzig für relevant erachtete Bundesgesetz zum Schutz gegen Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland hindert niemanden daran, eine kostbare Handschrift zu zerschneiden oder Teile einer Sammlung im Inland zu verkaufen. Wenn die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Schwäbisch Haller Ratsbibliothek als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung ins Denkmalbuch von Baden-Württemberg eingetragen wurden, spricht nichts dagegen, andere hochrangige Sammlungen in Privathand ebenso zu behandeln.
Es ist längst überfällig, daß nationaler Kulturgutschutz und der von den Bundesländern getragene Schutz beweglicher Kulturdenkmale konsequent aufeinander abgestimmt werden (ansatzweise ist das in Niedersachsen der Fall). Bewegliche Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung sind sowohl in die Denkmallisten als auch in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufzunehmen. Da die Länder ohnehin für die Eintragung in die nationale Liste zuständig sind, kann man beide Verzeichnisse ohne weiteres zusammenlegen.
Die für den Denkmalschutz zuständigen Landesbehörden sind für die entsprechenden Verwaltungsverfahren nicht weniger kompetent als die bislang damit betraute Ministerialbürokratie. Zu Recht wurde bei der Debatte über die Causa Karlsruhe eine Reform der nationalen Liste angemahnt. Ein schlüssiges Konzept liegt ihr derzeit nicht zugrunde, sie ist eine virtuelle „Kunst- und Wunderkammer“ der Bundesrepublik, über deren Lücken man sich wirklich nur wundern kann.
5. Entscheidungen der öffentlichen Hand zum Kulturgutschutz müssen gerichtlich nachprüfbar sein! Das sind sie natürlich bereits jetzt in vollem Umfang – allerdings nur für die betroffenen Eigentümer. Handelt eine Landesregierung im Einverständnis mit dem Eigentümer zu Lasten des betroffenen Kulturguts, so müssen Öffentlichkeit und Forschung ohnmächtig zusehen. Für eine verwaltungsgerichtliche Klage fehlt die erforderliche „Schutznorm“, die einem Kläger eine geschützte Rechtsposition verleiht. Daher ist es dringend wünschenswert, auch im Denkmalschutz-, Kulturgutschutz- und Stiftungsrecht die im Naturschutzrecht und Verbraucherschutzrecht bewährte Verbandsklage einzuführen, die es Verbänden ermöglichen würde, skandalöse Fehlentscheidungen der Verwaltung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Im Fall der Karlsruher Affäre hatte das Land Baden-Württemberg alle Trümpfe in der Hand. Es ist ja für die Eintragung ins Denkmalbuch und in die Liste des national wertvollen Kulturgutes zuständig, und es führt überdies die staatliche Aufsicht über die 1954 errichtete „Zähringer Stiftung“, deren Eigentum an den Kulturgütern im Badischen Landesmuseum und in der Badischen Landesbibliothek vom Haus Baden neuerdings bestritten wird. Wenn der Verkauf der Handschriften aufgrund des „Deals“ erfolgt wäre, so wäre dies zwar eine eklatante Verletzung der Landesverfassung gewesen, die den Denkmälern Schutz garantiert, sie hätte aber gerichtlich nach herrschender juristischer Meinung nicht überprüft werden können. Daß ein Verwaltungsgericht die auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) gestützte Klage eines Handschriftenforschers gegen die Versagung staatlichen Schutzes gegen die Zerstückelung eines hochrangigen Kulturdenkmals als zulässig betrachtet hätte, muß bezweifelt werden. (Wirksamer wäre allemal die in Karlsruhe von erbosten Bürgerinnen und Bürgern ins Auge gefaßte Möglichkeit gewesen, mittels bürgerlichen Ungehorsams den Abtransport der Handschriften zu verhindern.)
6. Verkäufe aus Museen müssen ein Tabu bleiben! Museen sind keine Event-Agenturen zum Veranstalten von Ausstellungen, sondern haben einen Auftrag, das ihnen als Treuhändern anvertraute Kulturgut, das in Wirklichkeit der Allgemeinheit gehört und nicht einem Museumsträger, dauerhaft zu bewahren. Archivgut gilt mit gutem Grund als unveräußerlich, in anderen Ländern wie Frankreich sind Verkäufe von Museumsgut gesetzlich verboten. Daß die im „Positionspapier der Vorstände des Deutschen Museumsbundes und von ICOM Deutschland vom 20. September 2004“ [7] gegebenen Empfehlungen Richtlinien zur Veräußerung von Museumsgut vor Ort graue Theorie bleiben, zeigt die nicht mit ihnen in Einklang stehende Entscheidung des Städtischen Museums Schwäbisch Gmünd, unter dem Druck einer Haushaltsstrukturkommission eine in den 1930er Jahren geschenkte historische Zinnfigurensammlung für 15.000 Euro dem Förderverein des Museums zu verkaufen, der sie in den Auktionshandel geben wird [8]. Wie soll das Vertrauen von Stiftern gegenüber Museen aufrechterhalten werden, wenn traditionelle Bestände bei modischem „Profilwechsel“ des Museums zur Disposition stehen? Auch wenn bei Schenkungen kein absolutes Veräußerungsverbot vereinbart wurde, ist im Zweifel davon auszugehen, daß der Schenker dem Museumsobjekt ein dauerhaftes gutes Zuhause sichern wollte. Werden Museumsstücke in den Handel gegeben, so werden sie der Öffentlichkeit entzogen, wenn sie, was angesichts knapper öffentlichen Kassen die Regel ist, in den Tresoren privater Kunstsammler landen. Und es werden bei Versteigerungen regelmäßig historische Provenienzen zerstört, ein Frevel, den ich nicht weniger verachtenswert empfinde als den Verkauf antiker Kunst aus Raubgrabungen. Bislang durfte man davon ausgehen, daß Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen sicher sind. Um verantwortungslosen Verwaltungen (unterstützt von Rechnungshöfen), die dieses eherne Prinzip in Frage stellen, das Handwerk zu legen, muß dringend darüber nachgedacht werden, einen adäquaten und vor allem wirksamen gesetzlichen Schutz für solche Fälle vorzusehen.
7. Originale sind unverzichtbar! Es genügt nicht, wenn Kopien oder Digitalisate von Handschriften der Forschung zur Verfügung stehen. Viele Fragestellungen können wissenschaftlich nur dann erfolgreich bearbeitet werden, wenn das Original in seiner Ganzheit zur Verfügung steht. Wenig bekannt ist, daß in den vergangenen Jahren auch bei illuminierten Handschriften mit gutem Erfolg neuartige naturwissenschaftliche Analysemethoden erprobt wurden, die es beispielsweise ermöglichen, bestimmten Tinten eine Art „Fingerabdruck“ zuzuweisen [9]. Es liegt auf der Hand, daß solche Studien die Erforschung der ursprünglichen Handschriftenprovenienzen und Skriptorien auf neue Grundlagen stellen können. Weder Kopien noch Digitalisate bieten diese Möglichkeiten. Bei illuminierten Handschriften kann nicht mehr ausgeschlossen werden, daß gewissenlose Händler sie ersteigern, um sie, zerlegt in Einzelblätter, bei eBay gewinnbringend zu verhökern [10]. Man stelle sich vor, daß dieses Schicksal unter Umständen auch einer illuminierten Handschrift von der Reichenau oder aus St. Peter geblüht hätte! Der Respekt vor gewachsenen Sammlungen und der Respekt vor dem handschriftlichen Original gehören zusammen. Es ist an der Zeit, Händler zu ächten, die diesen Respekt vermissen lassen. Hier ist erneut die Stimme jener gefordert, die als Handschriftenexperten lautstark gegen die geplante Zerstückelung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek protestiert haben.
Klaus Graf
Nachweise (Ergänzungen gegenüber dem Abdruck)
[1] http://archiv.twoday.net/stories/2751526 (über 40)
[3] http://archiv.twoday.net/stories/2944976 (Volltext)
[4] http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/museumr.htm (Stand September 2002)
[5] http://archiv.twoday.net/stories/2921815
[6] http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
[7] http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf
[8] http://archiv.twoday.net/stories/3043380
[9] http://www.ndt.net/article/dgzfp05/p15.pdf
[10] http://archiv.twoday.net/stories/3048883
Auf Einzelnachweise zur Karlsruher Affäre wurde verzichtet. Die entsprechenden Belege sind über die Suchfunktion des Weblogs und die Gesamtübersicht http://archiv.twoday.net/stories/2895938 (Stand: 6.11.2006) aufzufinden.
[Scan der Druckfassung des Beitrags:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/537 ]
Goya