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Sepiades

Within the framework of the SEPIA (Safeguarding European Photographic Images for Access) project, the Working Group on Descriptive Models developed a model and set of recommendations for cataloguing photographic collections. This model, called SEPIADES, consists of a wide range of suggested elements to describe digitally born as well as analogue photographic materials. It allows cataloguing on item as well as grouping or collection level.

On the basis of these recommendations, in close cooperation with the Working Group, an open-source software tool has been built to implement the SEPIADES model. The main features of the SEPIADES software tool are:
– multi-level description, allowing users to create their own hierarchy
– flexible and easy customizing to specific demands of users, providing extensive control over interface and contents
– cross-platform, running on Microsoft Windows 98 (1st or 2nd edition), NT 4.0 (with Service Pack 5 or later), ME, XP, and 2000 (with Service Pack 2 or later), OS X and Linux kernel v 2.2.12 and glibc v2.1.2-11 or later
– storage of records in human-readable XML format
– export function to Dublin Core according to recommended Dublin Core mapping by SEPIA Working Group on Descriptive Models
– search-and-retrieval function, based on Jakarta Lucene
– implementation of the Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH), enabling users to share their data with others with minimal effort
– programmed in Java, allowing flexible integration with existing descriptive software packages
– GNU LGPL license, open source release
– UTF-8 compliant

Version 1.1. of the software tool can now be freely downloaded (as zip file) from http://www.knaw.nl/ecpa/sepia/workinggroups/wp5/cataloguing.html. On this webpage you will find more background information, a user manual and technical documentation on the software tool.

We greatly encourage everyone to have a look at the tool and hope it will contribute to improve accessibility to our shared visual memory,

Kristin Aasbø
Norwegian Archive, Library and Museum Authority/ National Library of Norway
Isabel Ortega García
National Library of Spain
Anne Isomursu
Finnish Museum of Photography
Torsten Johansson
Stockholm City Museum/ The Royal Library- National Library of Sweden
Edwin Klijn
European Commission on Preservation and Access (ECPA)

PS: For any comments, questions, remarks etc. please contact edwin.klijn@bureau.knaw.nl
About SEPIA: http://www.knaw.nl/ecpa/sepia

European Commission on Preservation and Access (ECPA)
P.O. Box 19121, NL-1000 GC Amsterdam,
visiting address: c/o KNAW, Trippenhuis, Kloveniersburgwal 29,
NL-1011 JV Amsterdam, The Netherlands
tel. ++31 – 20 – 551 08 39 fax ++31 – 20 – 620 49 41

Schlacht von Höchstädt 1704

http://www.hdbg.de/basis/05_content_shop/content/2000_artikel_hefte/2019_schlacht-um-hoechstaedt-1704.htm

Download als PDFs

Marcus Junkelmann stellt in dem Sonderheft, welches das Haus der Bayerischen Geschichte anlässlich der 300. Wiederkehr der Schlacht von Höchstädt herausgibt, vor allem den Ablauf der Schlacht und die Grundlagen des Militärwesens im 18. Jahrhundert vor. Wie musste die Region den Einfall von rund 100 000 Soldaten erleben und – am Abend des 13. August 1704 – ein Schlachtfeld mit 40 000 Gefallenen, Ertrunkenen, Verwundeten und Gefangenen?
Reichhaltiges und ausführlich erläutertes Bildmaterial und die detaillierten Karten des Schlachtenverlaufs tragen zum Verständnis des Geschehens bei.

ICA Guide for NGOs

http://www.ica.org/biblio.php?pdocid=171

The Records of NGOs, Memory… To Be Shared. A Practical Guide in 60 Questions

download: pdf 506.9 kb

This manual is a practical guide, which draws the attention of officials, staff and volunteers of non-governmental organizations (NGOs) to the value of their records and offers advice on their management and preservation. Some of these records are of crucial importance for the history of both the organizations themselves and the societies concerned.

author(s): Armelle Le Goff

subject(s): Basic Readings on Archives, Records & Knowledge Management, International Cooperation and Development

language: English

publication: 2004

ISBN/ISSN: 2-9521932-2-3

Also available in French.

Bundesarchiv erhält Akten aus Paris

Das Koblenzer Bundesarchiv hat […] wichtige Aktenbestände aus der Zeit der deutschen Besatzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg erhalten. Der Großteil der Akten sei im August 2003 bei Aufräumarbeiten im Archiv der elsässischen Stadt Colmar gefunden worden, sagte die französische Europa-Ministerin Claudie Haigneré bei einer Übergabezeremonie im Pariser Außenministerium.

http://de.news.yahoo.com/041019/286/498v5.html

Helga Deen – zweite Anne Frank?

Im Regionalarchiv der niederländischen Stadt Tilburg sind letzte Aufzeichnungen eines im Konzentrationslager getöteten jüdischen Mädchens aufgetaucht, die an das weltberühmte Tagebuch der Anne Frank erinnern. Die 18 Jahre alt gewordene Helga Deen gibt darin auf 21 Seiten eines Schulheftes ihre Erlebnisse und Gedanken während ihres Aufenthalts im Juni 1943 im niederländischen Lager Vught wieder.

http://www.welt.de/data/2004/10/27/351668.html Textauszüge

http://www.stern.de/unterhaltung/buecher/?id=531285&nv=cp_L2_rt
(mit Foto)

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,323823,00.html

http://www.dw-world.de/dw/briefs/0,1574,1366149,00.html

Informationen des Archivs in Tilburg (NL):
http://regionaalarchief.tilburg.nl/helgadeen
http://regionaalarchief.tilburg.nl/helgadeen/achtergrondinformatie.htm

Archiv macht Wissen

Graduiertenkolleg Archiv, Macht, Wissen – Organisieren, Kontrollieren, Zerstören von Wissensbeständen von der Antike bis zur Gegenwart

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft neu geförderte Graduiertenkolleg richtet sich an qualifizierte Promovendinnen und Promovenden, deren Studienabschluss zur Promotion berechtigt oder die nach der Promotion ein Forschungsvorhaben bearbeiten und in der Betreuung der Graduierten mitwirken möchten. Die Betreuung der Dissertationen und Forschungsvorhaben erfolgt durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie. Kollegiatinnen und Kollegiaten müssen ihren Wohnsitz in Bielefeld nehmen und am Studienprogramm des Graduiertenkollegs teilnehmen. Bewerberinnen und Bewerber um Doktoranden und Postdoktorandenstipendien sollen in der Regel nicht älter als 28 bzw. 35 Jahre sein.

Das Graduiertenkolleg fördert im Rahmen seines Themenfeldes Promotionen zu allen Epochen der Geschichte. Der Förderungszeitraum beträgt bei Promotionen zwei Jahre (mit der Möglichkeit einer Verlängerung), bei Postdoktoranden ein Jahr. Die Stipendien richten sich nach den Bewilligungsgrundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (zur Zeit 1.000,- Euro für Doktoranden; 1.416,- Euro für Postdoktoranden) und werden durch einen pauschalierten Sachkostenzuschuss ergänzt. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge werden nach den Richtlinien der DFG gezahlt. Weitere Informationen unter http://www.uni-bielefeld.de/geschichte.

Das Graduiertenkolleg vergibt ab 1. April 2005

5 Doktoranden Stipendien
1 Postdoktoranden Stipendium

Bewerbungen um Aufnahme in das Kolleg müssen einen Lebenslauf, eine Übersicht zum Studienverlauf, Kopien der Zeugnisse und eine Beschreibung des geplanten Dissertations- bzw. Forschungsvorhabens im Umfang von maximal 10 Manuskriptseiten enthalten. Die Bewerbungen sind bis zum 22. Dezember 2004 zu richten an die
Kontakt: Leiterin des Graduiertenkollegs
Frau Prof. Dr. Martina Kessel
Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie
Postfach 100131
3350
1 Bielefeld

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/type=stipendien&id=635

Prager Frühling in Moskauer Akten

Die tschechischen Historiker werden in russischen Archiven die bisher streng geheimen Dokumente des sowjetischen Politbüros bezüglich der Warschauer-Pakt-Invasion der ehemaligen Tschechoslowakei im August 1968 studieren dürfen. Der russische Außenminister Sergej Lawrow hat im Laufe seines Besuches in Prag die Öffnung dieser Archive versprochen, berichteten tschechische Zeitungen am Donnerstag.

http://derstandard.at/?url=/?id=1832853

Open Access for Geospatial Data!

Modifying the INSPIRE Directive, an unsigned document, dated October 18, 2004, arguing that Europe’s INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) should recommend open access to publicly-funded spatial data.

Source:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

The unsigned document is from Jo Walsh see
http://egip.jrc.it/200410/1118.html

See also:

http://www.vterrain.org/freedata.ca/why-free.html

http://frot.org/devlog/0009_inspire.html

http://space.frot.org/docs/tcm_eurospatial.html

Directive 2003/98/EC of the European Parliament and of the Council of 17 November 2003 on the re-use of public sector information

http://archiv.twoday.net/stories/375135 (German)
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040202/001496.html (German)

Geodaten

R. Gissing: Geodatenpolitik in Österreich: Herausforderung für Politik und öffentliche Verwaltung (2003)

http://213.47.127.15/corp/archiv/papers/2003/CORP2003_Gissing.pdf

Zitat:
Es bedarf des unmissverständlich geäußerten politischen Willens, dass die Bereithaltung öffentlicher Geodaten im allgemeinen und
staatlichen Interesse erfolgt und dass die dafür notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
seitens der öffentlichen Hand zu erbringen sind. Weiters muss akzeptiert werden, dass die Aufwendungen für die Bereitstellung
öffentlicher Geodaten nicht aus Datenverkäufen und Nutzungslizenzen refinanzierbar sind, sondern mittelbar über höheres Steueraufkommen.
Damit wäre den öffentlichen Stellen der Druck genommen, ihre Existenzberechtigung durch möglichst hohe Einnahmen und Verkaufszahlen
von Geodaten nachweisen zu müssen. Ein wesentlich leichterer Zugang zu Geodaten zu erheblich günstigeren Konditionen
wird damit möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die konzertierte Vorgangsweise in allen Gebietskörperschaften. Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Realisierung der Geodatenpolitik sind gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einzelner Betreiber von Insellösungen zu
setzen. Für den Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktureinrichtungen werden Investitionen benötigt werden, die bei
konsequenter Verfolgung der genannten Ziele rasch durch Rationalisierungen und den damit verbundenen Kosteneinsparungen im
öffentlichen Dienst rückfließen werden.
Wesentlich für die Nachhaltigkeit der Bemühungen ist die Frage, ob der politische Wille auch gesetzlich derart verankert wird, dass
die Realisierung der Geodateninfrastruktur über Legislaturperioden hinaus möglich ist.
Bewusstseinsbildung in der öffentlichen Verwaltung
Die vorherrschende öffentliche Meinung über die öffentliche Verwaltung ist allgemein eine eher kritische. Daher ist es nicht verwunderlich,
dass die Dienststellen, die aus der Abgabe von Geodaten Einnahmen erzielen, dies mit dem Gefühl „ihrer hohen Wirtschaftlichkeit“
verbinden. Es liegt also im Bestreben dieser Stellen, ihr Image durch Erhöhung der Einnahmen und durch Weiterentwicklung
von Geodaten-Produkten weiter zu verbessern, meist unabhängig davon, ob dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einstellung
wurde und wird auch von diversen politischen Vorgesetzten gefördert.
Diese Situation fördert die Schaffung und den Ausbau von „Geodaten – Revieren“, die als Existenzsicherung und Machtfaktoren
betrachtet werden. Dazu kommt noch, dass auf Grund unzureichender Infrastruktur in der Vergangenheit auch aus praktischen Gründen
die Haltung von Paralleldatenbeständen notwendig und sinnvoll war.
Die Bewusstseinsbildung in Hinblick auf das Prinzip der verteilten Datenführung und des möglichst freien Zugangs zu Geodaten für
alle ist demnach ein etwas schwieriger Prozess.
Das im vorigen Abschnitt angesprochene politische Signal, dass der erwirtschaftete Kostendeckungsbeitrag kein Kriterium für die
Beurteilung von Effektivität und Effizienz einer Dienststelle ist, würde diesen Wandel erheblich erleichtern. Damit würde auch der
verwaltungsinterne Verkaufswettbewerb zu einem solchen des Best Practise-Modells verändert, wo optimierte technische und organisatorische
Abläufe sowie Problemlösungen im Vordergrund stehen.

Sollte man diese Gedanken nicht auf Kulturgut übertragen?

Khevenhüller-Archiv

Über den schon Anfang 2004 erfolgten Übergang des Archivs der Familie Khevenhüller an das Kärntner Landesarchiv unterrichtet kurz das Österreich Journal (mit Farbbildern):

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/Magazin/021_010404_A4.pdf

“Als Kaiser Ferdinand II.
die Religionsfreiheit des protestantischen
Adels aufhob und ihn vor die Alternative
Konversion oder Emigration stellte, entschied
sich der Großteil der Familie im Jahre 1629
aus Glaubensgründen für die Auswanderung. Bei dieser Emigration in die Freie Reichsstadt
Nürnberg nahm die Familie auch ihr
gesamtes Archiv mit, um für den Fall einer
Rückkehr Beweismittel zur Beanspruchung
ihrer Besitzungen zur Verfügung zu haben.
Dieses aus Schloß Landskron bei Villach
stammende Archiv gelangte durch Einheirat
im späten 17. Jahrhundert auf das Stammschloß
der reichsgräflichen Familie Giech in
Thurnau in Oberfranken.
Georg Khevenhüller hat 1959 ein kurz gefaßtes
Archivinventar veröffentlicht. Der Erwerb
dieser für die Landesgeschichte des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit noch
ungehobenen Schätze blieb jedoch für viele
Jahrzehnte ein unerfüllbar scheinender
Wunsch der Kärntner Archivare und Historiker.
Umso erfreulicher ist es, daß es dem
Kärntner Landesarchiv ausgerechnet im Jubiläumsjahr
2004 gelungen ist, diesen Schatz
zu heben. Nach mehrjährigen Verhandlungen
in enger Kooperation mit der Generaldirektion
der Staatlichen Archive Bayerns konnte
im Herbst des Vorjahres ein Kaufvertrag abgeschlossen
werden. Großzügige Unterstützungsleistungen
durch die Privatstiftung
Kärntner Sparkasse und den Geschichtsverein
für Kärnten ermöglichten die Aufbringung
des Kaufpreises.”

Landesarchiv von Kärnten ist 100

Das Kärntner Landesarchiv feiert seinen 100. Geburtstag. Die Institution war im Jahre 1904 offiziell installiert und der Historiker August Jaksch Ritter von Wartenhorst zum ersten Archiv-Leiter bestellt worden. Heute lagern in den Räumlichkeiten in Klagenfurt rund 150 Millionen Seiten beschriebenes Papier, darunter Kostbarkeiten wie die “Millstätter Genesis”, das erste Siegel mit dem Kärntner Wappen aus dem Jahre 1253 und das Khevenhüller-Archiv.

Die ersten Spuren eines Archivwesens im Raum Kärnten gehen bis ins 13. Jahrhundert zurück. […] Mit der Gründung des Geschichtsvereines Kärnten im Jahr 1844 wurde das Archivwesen konsequent betrieben.

Landeshauptmann Jörg Haider (F) rief Mittwoch Abend in einer Feierstunde dazu auf, dass das Archiv weiterhin erfolgreich Widerstand gegen politische Instrumentalisierung leisten und seine stets wissenschaftlich korrekte Position beibehalten solle. Es hätte immer wieder Versuche gegeben, die Landesgeschichte umzuinterpretieren, die jeweilige Leitung des Landesarchivs habe sich jedoch nicht vereinnahmen lassen. (APA)

http://derstandard.at/?url=/?id=1825150

Keine “Jubiläums-Homepage”:
http://www.landesarchiv.ktn.gv.at
(Aber einiges zur Geschichte.)

Rettet die AV-Archive

Das audiovisuelle Gedächtnis leidet darunter, dass es zwar aus Bildern und Tönen besteht, aber sein Erlöschen in der Öffentlichkeit weder sichtbar noch hörbar ist. Wenn ein Glasfenster der Kathedrale von Chartres herabfällt oder ein Feuer die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verwüstet, erregen sich ganz Frankreich und Deutschland. Sofort werden landesweite Spendenaktionen organisiert. Und die ganze Welt findet es unerträglich, dass die Tempel von Angkor verfallen. Derweil zerfallen in aller Stille und Tag für Tag Kilometer von Film- und Tonbändern.

In der Monde diplomatique (Okt. 2004, S. 9) plädiert IFTA-Präsident Emmanuel Hoog für den Erhalt des audiovisuellen Erbes der Menschheit. Er schließt mit einigen vagen Aussagen zum Problem des Urheberrechts, die wohl dem vergleichweise progressiven Publikationsort des Artikels geschuldet sind:

Abgesehen von den Kosten wird das eigentliche Problem sein, wie mit den Urheber- und Eigentumsrechten und den daraus entstehenden Ansprüchen Einzelner umzugehen ist. Die fortschreitende Privatisierung und Personalisierung der Eigentumsrechte an unseren Erinnerungen scheint dem allgemeinen Zugang zum gemeinsamen Erbe zu widersprechen. Entsteht hier ein neues Paradox, eine neue Grenze? Die Geschichte der Archive war lange Zeit eins mit der der Trägermedien, nun scheint sie zunehmend zur Geschichte der Eigentumsrechte zu werden. Wird es uns gelingen, die Interessen an Privatbesitz und Gemeingut zu vereinen und einen Zugang zu den Schätzen zu ermöglichen? Für die Zukunft ist eine gesetzliche Pflicht zur Hinterlegung von Belegexemplaren geplant. Sie führt zum planvollen Aufbau audiovisueller Bibliotheken, die morgen den durch Verschlüsselungs- und Kopierschutztechniken zwar gesicherten, aber allgemeinen Zugriff auf alle Gedächtnisse der Welt erlauben könnten.

Aktenkampf

Astrid M. Eckert: Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004. 534 Seiten, 68,- [Euro].

Kein Buch für die Fachausbildung im Archivwesen. Astrid M. Eckert betrachtet vielmehr die Verhandlungen über die Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Archivguts nach 1945 als eine aufschlußreiche Komponente im Kräftefeld der westdeutsch-westalliierten Beziehungen und der bundesdeutschen Souveränitätsbestrebungen. Sie interpretiert die Geschichte der Aktenrückgabe zunächst als Auseinandersetzung um historiographische Deutungsmacht. Soll “das Ausland” die deutsche Geschichte schreiben? Sind “die Deutschen reif” für die Akten? Welche Gefahrenherde liegen in Zugangsklauseln oder in der Duplizierung durch Mikroverfilmung? Solche zeitgenössischen Fragen greift die Autorin auf und fügt eigene Fragen hinzu: Wie aktengläubig waren die in das Rückgabethema involvierten Geschichtsschreiber und Geschichtsinteressenten? Wie reflektierten die deutschen Archivare, die so lebhaft die Rückgabe forderten, den deutschen Kulturraub im Zweiten Weltkrieg, an dem sie zum Teil selber kräftig beteiligt gewesen waren? Neben dem dezidiert geschichtspolitischen Interesse an der Gestaltung der “Aktenlage” wird auch anderes Nutzungsbegehren erkennbar; so gab es ein paar Einsprengsel britischer Wirtschaftsinteressen an Industrieakten, und manche penible Lagekarte des Generalstabs erfreute sich in den fünfziger Jahren jenseits des Atlantiks wieder aktiver Benutzung.

Sodann fragt die Autorin nach der Relevanz der Akten für die Formierung der Deutschland-Geschichtsschreibung in den beteiligten Ländern, vor allem aber für die Anfänge der westdeutschen Zeitgeschichtsforschung. Sie beleuchtet Bezüge zwischen den Rückgabeverhandlungen und der Gründung des Bundesarchivs und des Instituts für Zeitgeschichte sowie der Wiedergründung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Nebenbei gelingt ihr eine präzise Darstellung der Nazifizierung und Entnazifizierung deutscher Archivare, ihrer Abwehrstrategien im “Fegefeuer der Entbräunung” (wie es im kollegialen Schriftverkehr hieß) und ihrer nahezu ungebrochenen Kontinuität. […]

Das Buch von Frau Eckert liest man wegen der spannend erzählten Passagen und der eleganten Formulierungen mit Vergnügen. […] Dieses Buch ist ganz und gar mit dem Methodenarsenal der alten Zeitgeschichte geschrieben – und gerade deshalb so vorzüglich.

meinte Hans Günter HOCKERTS in der FAZ vom 8. Oktober 2004 S. 8

Urheberrecht bildungsfeindlich

Nicht ganz 99 Thesen hat Ulrich Sieber dem Gesetzgeber dazu gerade ans Infobrett genagelt. In einem Memorandum kommt der renommierte Freiburger Informationsrechtler zu dem Schluss, dass “bei den bisherigen Reformen des Urheberrechts die Bedürfnisse des Bildungsbereiches nicht ausreichend berücksichtigt oder klargestellt wurden.” Hintergrund der Denkschrift ist die im vorigen Jahr begonnene Modernisierung des deutschen Urheberrechts. Dabei war auch die Nutzung geschützter Werke im Unterricht neu geregelt worden. Nicht immer zum Vorteil von Lehrern und Schülern, wie Sieber jetzt moniert.

Siebers Kritik ist keine graue Theorie. Das Memorandum beruht auf Erfahrungen von “Lehrer-Online”, einer vom Bundesbildungsministerium geförderten Internet-Plattform für den schulischen Einsatz neuer Medien. In der Rechtsredaktion von “Lehrer-Online” hört Katrin Napp täglich, welche Sorgen die Lehrer in der Praxis plagen. “Die meisten Fragen betreffen Veröffentlichungen im Internet und Filmvorführungen. Aber auch die Nutzung schulinterner Datennetze hat Unsicherheiten entstehen lassen.”

Gerade im Online-Bereich sieht Sieber den Lehrern dicke urheberrechtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen, etwa beim Speichern von geschützten Texten und Bildern auf dem Schulserver. Diese sei nach den getroffenen Regelungen nur zulässig, wenn sie unmittelbar für einen konkreten Unterricht erfolge. Doch selbst wenn die Materialien rechtmäßig gespeichert seien, so Sieber weiter, dürften sie den Schülern nur höchst eingeschränkt zur Verfügung stehen. Nämlich nur innerhalb der Schule und der Unterrichtszeit – das lege der Gesetzeswortlaut nahe. Dass Schüler im Rahmen von Hausaufgaben oder außerschulischen Projektarbeiten auf diese Daten zugreifen können, wäre demnach unzulässig. Damit aber ist für Sieber “die Online-Nutzung von Inhalten im gesamten Bereich des E-Learning genau so ausgeschlossen wie in anderen modernen Unterrichtsformen”.

Düstere Aussichten für den schulischen Einsatz neuer Medien. Viele Lehrer, sagt Katrin Napp, ärgere vor allem die Widersprüchlichkeit der Gesetzgebung. “Was der Staat von ihnen im Unterricht verlangt, erschwert er durch ein praxisfernes Urheberrecht.” Da sind den Lehrern auch ihre traditionellen Interessenvertreter keine Hilfe. Denn die GEW und die Lehrerverbände haben sich des Themas noch gar nicht angenommen. In der bisherigen Reform spiegeln sich vor allem die Interessen der Rechteinhaber wie der Verlage und Verwertungsgesellschaften wider. Daran hat auch ein kürzlich vorgestellter Entwurf des Justizministeriums nichts geändert, in dem weitere Reformschritte skizziert sind. Keine Reform der Reform also.

SZ 4. Oktober 2004

Bei den Archiven sieht es nicht anders aus: Auch hier erschweren Regelungen des UrhG die Arbeit. Aber auch hier vermisst man ein klares und entschiedenes Eintreten der Verantwortlichen (etwa im VdA, der sich meines Wissens nie zur UrhG-Novelle geäußert hat) für ein archivgerechtes Urheberrecht.

Verlustgeschichte

[…] Die Geschichte des Archivs ist die Geschichte der menschlichen Gedächtnissysteme und ihrer fragilen Materialien, von den Tontafeln der Sumerer bis heute. Als solche ist sie eine Geschichte des Bewahrens – und ein Verzeichnis von Katastrophen. Hinter jedem Bibliotheksbrand erhebt sich der Schatten von Alexandria. Am Beginn des modernen französischen Archivwesens steht der Verlust der Reisekanzlei Philipp Augusts in der Schlacht von Frétéval im Jahr 1194. Aber das Archiv hütet auch die Glut des Krieges und lässt sie Jahrzehnte später unerwartet wieder aufflackern. Neue, unerhörte Enthüllungen schienen bevorzustehen, als kürzlich der amerikanische Geheimdienst die “Rosenholz-Dateien” mit den Namen der Westagenten des Ministeriums für Staatssicherheit freigab. Daraus ist nichts geworden. Aber ein gelehrtes Werk wie das “Germanistenlexikon” war dazu angetan, bedeutende Nachkriegskarrieren nachträglich in Zwielicht zu tauchen. Bald sechzig Jahre nach dem Krieg wurde die Mitgliederkartei der NSDAP zu einem fatalen Orakel.

Dass diese Zentralkartei, das Hauptstück des Berliner Document Center, erhalten blieb und den Alliierten in die Hände fiel, verdankt sich nur einer Serie von Zufällen. Offenbar hat der Besitzer der Papiermühle Wirth in MünchenFreimann den Vernichtungsbefehl der NSDAP-Reichsleitung vom April 1945 ignoriert und es vorgezogen, die Existenz der gut acht Millionen Mitgliedskarten dem amerikanischen Stadtkommandanten von München anzuzeigen. Aber der Hinweis blieb beim Counter Intelligence Corps der 7. Armee hängen. Wochen und Monate gingen ins Land, es wurde September, bevor den Stäben zu dämmern begann, dass sie da ein Zentraldokument des Dritten Reiches vor sich hinschimmeln ließen. Im Januar 1946 wurden die fünfzig Tonnen Karten ins Document Center nach Berlin gebracht.

Die am Deutschen Historischen Institut in Washington forschende Historikerin Astrid Eckert hat diese Anekdote aus der unmittelbaren Nachkriegszeit überliefert. Es ist eine Welt wie aus Zettels Albtraum. Eckerts Studie über die Jagd der Alliierten auf die Akten des Dritten Reichs und ihre späte Rückkehr (“Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg”, soeben im Verlag Franz Steiner erschienen) straft alle romantischen Vorstellungen vom stillen Leben der Archive Lügen. Bei diesem Rennen machten sich auch die Alliierten untereinander Konkurrenz. Ganze Jagdpartien von Nachrichtendienstlern und Archivaren kreuzten durchs eroberte Deutschland: “Um manche Zielobjekte setzte ein wahrer Wettlauf ein, und die Trophäe selbst wurde um den Preis ernster diplomatischer Verwicklungen eifersüchtig gehütet.”

Nachdem Präsident Roosevelt, um die Stimmung der Truppe zu heben, Ende August 1944 zugelassen hatte, dass Angehörige der Armee Trophäen sammeln durften, gab es kein Halten mehr: Das Sammelfieber erfasste die Armee, vom ersten bis zum letzten Mann. Ein Exemplar der Nürnberger Gesetze mit den Originalunterschriften, unter anderem von Hitler und Frick, gelangte über mehrere Stationen endlich in die Tasche von General Patton. Der verschenkte es bei einem Besuch in Kalifornien an die Huntington Library in San Marino, weil er mit der Familie des Mäzens Henry Huntington befreundet war.

Die Historie der Archive ist erfüllt von solchen Anekdoten, die einen sind kurios, die anderen grausam, und manche sind einfach nur banal. Und dann gibt es noch die Geschichten von den deutschen Archivalien, Künstlernachlässen und Gelehrtenpapieren, die weiterhin in die Vereinigten Staaten abwandern, weil hierzulande die Wertschätzung (und konsequenterweise auch das Geld) fehlt für solche unersetzlichen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit. Das sind die traurigen Geschichten.
Ulrich Raulff in der SZ vom 25.9.2004

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll zahnlos werden

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,322577,00.html

SPIEGEL Online berichtet, dass die zahlreichen Ausnahmen des vorgesehenen Gesetzes die angestrebte Transparenz zu torpedieren drohen.

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Zitieren aus unveröffentlichten Dokumenten

Aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werken darf auch nach der vorsichtigen Lockerung des Zitatrechts, wie sie für den Korb 2 der UrhG-Novelle vorgesehen ist, gemäss § 51 UrhG nicht zitiert werden – eine Vorschrift, die von der zeitgeschichtlichen Forschung mit guten Gründen so gut wie nicht beachtet wird.

http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/images/archivalien/74.jpg

Da das Urheberrecht nach herrschender Meinung auch die “kleine Münze” schützt, ist es keinesfalls ausgemacht, dass dieses vom Bundesarchiv erstveröffentlichte Schreiben Albert Einsteins (gest. 1955) KEIN urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt. Ich würde zwar auch davon ausgehen, dass die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht ist – aber gilt das auch für ein deutsches Gericht?

Eindeutig als urheberrechtlich geschütztes Werk würde aber wohl der Brief von Thomas Mann eingestuft werden, der ebenfalls auf den Seiten des Bundesarchivs abgebildet ist:
http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/dokument/00010/index.html

Zum Veröffentlichungsrecht bei überragendem Interesse der Allgemeinheit (Anwaltsschriftsatz von Gregor Gysi) siehe auch das BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/1999/12/17
Vorinstanzen:
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Knies/AMR/4a/4_anwaltsschriftsatz.htm

Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 2004/1 online

http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/mitteilungen/index.html

Die Hauszeitschrift enthielt immer wieder wichtige Beiträge, war aber eigentlich nie so richtig für die Öffentlichkeit bestimmt, eher “graue Literatur”. Nun ist sie mit 2004/1 endlich im Online-Zeitalter angekommen. Die einzelnen Beiträge liegen als PDFs vor.

Die “Mitteilungen” erscheinen seit 1993 ab 2004 mit zwei Druckausgaben pro Jahr und stehen jetzt auch online zur Verfügung.

Bei Fragen zu den “Mitteilungen”, steht Ihnen Frau Gisela Müller, Tel. 0261 – 505 221, zur Verfügung.

[Die Reichskanzler der Weimarer Republik. Zwölf Lebensläufe in Bildern]

[Der Zentrale Kaderdatenspeicher des Ministerrates der DDR]

[Die überregionale Erschließung personenbezogener Quellen zu Angehörigen der Wehrmacht, Luftwaffe und Waffen-SS]

[Aus der Arbeit der Projektgruppe Rationalisierung der Bewertung in der Abteilung B]

[Erwerb und Bestandsbildung der Zeitgeschichtlichen Sammlung – ein Überblick]

[“Archivwesen” im Bundesnachrichtendienst und Bestand B 206 im Bundesarchiv]

[Findbuch zum Bestand DP 3 – Generalstaatsanwalt der DDR (1949-1990)]

[Bewertung und Erschließung als Teamarbeit. Arbeitsbericht über die Anfertigung eines Findbuches zum Bestand DH 1]

[Erschließung des Bestands Pers 14 – Generale und Admirale der Nationalen Volksarmee]

[Alain-Fournier und das Bundesarchiv-Militärarchiv]

[Verwendung von Mitteln aus dem Restvermögen des FDGB von Unterlagen gewerkschaftlicher Provenienz]

[“Unbekannte Archive”: Deutsches Kabarettarchiv]

[Bundesarchiv – Statistik 2003]

Digitale Erschließung und Edition. Archivische Dienstleistungen im Informationszeitalter

Der Tagungsbericht ist online unter
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=585

Auszug:
“Die Frage der Kostenfreiheit der vorgeführten Angebote wurde aufgeworfen. Aufgrund der DFG-Förderung und der Tatsache, dass persönliche Benutzung im Lesesaal in der Regel kostenfrei ist, bleiben auch die Online-Angebote kostenlos.”

Auch auf dem Münsteraner Kolloquium vergangenen Dienstag griff Bundesarchiv-Präsident Weber das Stichwort “Open Access” auf und unterstrich, dass er sich für eine kostenfreie Präsentation eingesetzt habe. Demnächst würden auch eine Masse neuer Wochenschaufilme kostenfrei eingestellt.

Digitales Archiv: Auschwitz

Thomas Grotums Darmstädter Dissertation beschreibt die Erstellung und Auswertungsmöglichkeiten einer Datenbank, die „alle vorhandenen Quellen über die ehemaligen Auschwitz-Häftlinge“ umfassen soll (S. 10).

Die Rezension zu “Das digitale Archiv” (2004) ist online unter:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=4300

Endangered Archives Programme

ENDANGERED ARCHIVES PROGRAMME

Coming in October 2004

In pursuit of their general aim to support fundamental research into
important issues in the humanities and social sciences, the Trustees of the
Lisbet Rausing Charitable Fund have decided to sponsor a Programme focusing
on the preservation and copying of important but vulnerable archives
throughout the world.

The Programme is administered by the British Library and applications will
be considered by an International Panel of historians and archivists.

The Programme will achieve its objectives principally by making a number of
grants to individual researchers to locate relevant collections, wherever
possible to arrange their transfer to a suitable local archival home, and to
deliver copies into the international research domain via the British
Library. Pilot projects may also be funded. Grants will be made each year
and will vary in amount, but a guideline maximum of GBP 50,000 for a full
project, and GBP 10,000 for a pilot project, is envisaged.

It will also make available – to overseas archivists and librarians only –
bursaries for professional attachments at the British Library to foster
better archival standards in cataloguing, preservation, etc., and thereby to
assist the process of safeguarding other such collections locally in the
future.

The aim is to safeguard archival material relating to societies usually at
an early stage of development, i.e. its normal focus will be on the period
of a society’s history before ‘modernisation’ or ‘industrialisation’ had
generated institutional and record-keeping structures for the systematic
preservation of historical records, very broadly defined. The relevant time
period will therefore mostly vary according to the society with which we
deal.

The Programme will be completely open as to theme and regional interest,
although it will normally, but not invariably, be concerned with non-western
societies.

For the purposes of the Programme, archives will be interpreted widely to
embrace not only rare printed sources (books, serials, newspapers, ephemera,
etc.) and manuscripts in any language, but also visual materials (drawings,
paintings, prints, posters, photographs, etc.), audio or video recordings,
digital data, and even other objects and artefacts – but normally only where
they are found in association with a documentary archive. In all cases, the
validity of archival materials for inclusion in the Programme will be
assessed by their relevance as source materials for the pre-industrial stage
of a society’s history.

The Fund does not offer grants to support the ‘normal’ activities of an
archive, although the Programme may offer support for such items as costs
directly related to the acceptance of relocated material.

Further information about the timetable, criteria, eligibility and
procedures will be announced on the Programme’s website at
http://www.bl.uk/endangeredarchives in October.

Preliminary enquiries or expressions of interest may be addressed now to
eap@bl.uk.

Sophie Arp
PA to Graham Shaw
Head, Asia Pacific & Africa Collections
The British Library
96 Euston Road
London
NW1 2DB

Source: H-MUSEUM