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Aus evangelischen Archiven 44/2004

Aus evangelischen Archiven” Nr. 44/2004

INHALT:

* Editorial 5
* Hartmut Sander:
Das Kirchliche Archivzentrum Berlin. Ein neues Haus für das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und das Landeskirchliche Archiv Berlin-Brandenburg 7
* Margit Müller:
Neuer Standort des Archivs der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg 29
* Norbert Haag:
Das neue Dienstgebäude des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart 41
* Werner Jürgensen:
Archivneubau in der Entstehungsphase am Beispiel Nürnberg 49
* Bettina Wischhöfer:
Das Kasseler Modell der natürlichen Klimastabilisierung in Archivmagazinen. Eine Auswertung von 545.000 Messdaten der Jahre 1997 – 2003 57
* Helmut Baier:
Eine Diasporakirche, ihr Kulturgut und ihre Geschichte als verpflichtendes Erbe. Das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 65
* Wolfram G. Theilemann:
Das neue Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien – endlich ein angemessener Ort für die Schriftgutüberlieferungen der traditionsreichen Minderheitenkirche 75
* Thomas Sindilariu:
Enteignung von Archivgut aus dem Besitz evangelischer Gemeinden A.B. in Rumänien nach 1944 am Beispiel des Archivs der Honterusgemeinde in Kronstadt 95
* Gabriele Stüber und Andreas Kuhn:
Die Gedächtniskirche der Protestation zu Speyer. Protestantische Erinnerungskultur zwischen 1856 und 1904 als Ausdruck deutschen Zeitgeistes 115
* Wolfgang Krogel:
Kulturelles Gedächtnis, Erinnern und Gedenken. Geschichtstheoretische Versuche zur kirchlichen Erinnerungsarbeit 149
* Sigrid Lekebusch:
Die Lebenslaufbücher der Rheinischen Missionsgesellschaft in Barmen 169
* Christa Stache:
Das Erbe der Ostkirchen. Evangelisch-kirchliche Vertriebenenorganisationen und ihre archivische Überlieferung 177
* Annette Göhres/Stephan Linck/Doris Jurkschat/Hansjörg Buss/Bernhard Liesching:
Kirche, Christen, Juden in Nordelbien 1933 – 1945. Zwischenbilanz einer Wanderausstellung 195
* Wolfgang Günther
Rechtsstreit um ein Kirchenbuch 237
* Hinweise zur Manuskriptgestaltung 243
* Autorinnen und Autoren 245

Aus evangelischen Archiven (Neue Folge der „Allgemeinen Mitteilungen“), Nr. 44/2004,
Im Auftrag des Verbandes kirchlicher Archive in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. v. Bernd Hey und Gabriele Stüber

ISSN: 1617-8238

Link: http://www.evangelische-archive.de

Open Access Haikus

Autoren, Herausgeber und Gutachter
werden von ihnen nicht bezahlt.
Aber sie wollen alle Rechte.

Ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Sprache geeignet ist, mit kurzen Haikus für Open Access zu werben. Peter Suber hat jedenfalls auf Englisch eine Reihe seinem jüngsten Newsletter einverleibt. Obiger Text ist eine freie Übersetzung von einem dieser kurzen Gedichte. Ich bin bereit, einen Sachpreis für das beste deutsche Open-Access-Haiku auszuloben.

Siehe
http://log.netbib.de/archives/2004/10/03/open-access-haikus

Archivar bis 2003/3 online

Der “Archivar” hat endlich seinen Rückstand aufgeholt:

http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html

Schimmelpilzkundlich ist aus 2004/3 vor allem von Interesse:
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut. Inhalt und Bedeutung der neuen archivspezifischen „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 240). Von Hanns Peter Neuheuser

Aus 2004/2 hebe ich den Bericht zur Lage der brandenburgischen Gutsarchive hervor.

2004/1 enthaelt den wichtigen Volltext “Archivare aufgewacht!” von Gerd Schneider (wir berichteten):
http://www.archive.nrw.de/archivar/2004-01/Archivar_2004-1.pdf#page=37

Raub und Wiedergutmachung

“RAUB UND WIEDERGUTMACHUNG”: DIE NEUE AUSGABE DER ZEITENBLICKE

http://www.zeitenblicke.de

Vergessene Konten, verborgene Kunstschätze, ruhende Policen: Banken und
Museen „entdecken“ das geraubte Vermögen von NS-Verfolgten. Fast 60
Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes ist der
Wettlauf um die Bereicherung von „arisiertem“ Besitz immer noch ein
aktuelles Thema.

Die staatlichen Finanzbehörden öffneten ihre Aktenbestände in den späten
1990er Jahren. Viele Projekte griffen die Themen zur NS-Beraubung und
späteren Wiedergutmachung auf. Ein Anlass für die Herausgeber der
zeitenblicke, die aktuellen Forschungsergebnisse in einer neuen Ausgabe
in Wort und Bild zu präsentieren.

Die neuartigen Quellengruppen aus den Finanzbehörden legen nahe, die
gesellschaftlichen Faktoren der Beraubung enger mit der staatlich
kontrollierten Ausplünderung zu verschränken.
Michael Stephan legt die Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten von
Juden aus der NS-Zeit dar, Bernhard Grau beschäftigt sich mit den
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten und Gerhard Fürmetz gibt an
Hand der Korrespondenz Philipp Auerbachs Einblicke in die Praxis der
frühen staatlichen Wiedergutmachung in Bayern. Nicole Marrenbach
untersucht die Memoiren verfolgter Juden als Quelle für die
‘Arisierung’.

Der zentralen Frage der fiskalischen Judenverfolgung geht der Beitrag
von Christiane Kuller nach. Hans-Dieter Schmid untersucht die Praxis
der fiskalischen Verfolgung der Sinti und Roma und richtet den Blick
dabei auf Parallelen zur Behandlung der Juden durch die
Finanzverwaltung. Claus Füllberg-Stolberg zeigt in seinem Beitrag die
Bedeutung der fiskalischen Verfolgung für die Frage der Emigration
einer jüdischen Familie aus Niedersachsen. Dass die gewerbliche und
private Verfolgung eng miteinander verflochten sein konnten,
verdeutlicht die Analyse von Jan Schleusener über die ‘Arisierung’ des
Kunsthandelshauses Bernheimer in München.

Constantin Goschler arbeitet in seinem Beitrag die Charakteristika der
deutschen Wiedergutmachung als Prozess eigenen Rechts heraus, indem er
einen bilanzierenden Überblick über die 50jährige Entwicklung gibt.
Demgegenüber zeigt der Beitrag von Susanna Schrafstetter am Beispiel
Englands die Entstehungszusammenhänge der internationalen Dimension der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht.

Raub und Wiedergutmachung sind Prozesse eigenen Rechts, aber eng
aufeinander bezogen. Das zeigt auch die Person Edward Kossoys, mit dem
Tobias Winstel das Interview dieser Ausgabe der zeitenblicke führte.
Kossoy war beides: von NS-Verfolgung betroffen und
Wiedergutmachungsanwalt.

Das Onlinejournal zeitenblicke und das Rezensionsjournal sehepunkte
gehören zum Internetportal http://historicum.net. Die dreimal im Jahr
erscheinenden zeitenblicke beleuchten einen Themenschwerpunkt pro
Ausgabe – die sehepunkte publizieren einmal pro Monat aktuell und
schnell Rezensionen zu den neuesten Erscheinungen auf dem Büchermarkt.

Seinen Anfang nahm das Internetprojekt http://historicum.net mit dem Server
Frühe Neuzeit (sfn), einem Kooperationsvorhaben mit der Bayerischen
Staatsbibliothek. Die DFG förderte den sfn als ersten Baustein zum
Aufbau einer Virtuellen Fachbibliothek Geschichte. Online ging
http://historicum.net im Jahr 2001.

Die wissenschaftliche Redaktion von http://historicum.net hat ihren Sitz in
Köln. Die Koordination liegt bei Gudrun Gersmann, Professorin für Frühe
Neuzeit an der Universität zu Köln.

Information:
redaktion@zeitenblicke.de
Universität zu Köln – Frühe Neuzeit
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221-470 4353

Literarische Nachlässe in Rheinischen Archiven

Ein neues Internetportal

http://www.rheinische-literaturnachlaesse.de

Zu den Nachlassbildnern findet man nützliche und vergleichsweise biographische Informationen.

Das Museum des Oberbergischen Kreises verwahrt von Anton Wilhelm (Florentin) von Zuccalmaglio
u.a. rhein.-berg. Sagen-Slg. auf kl. Blättern; Slg. „Zwölf Volkssagen v. Zwergen u. Heinzelmännchen aus d. Bergischen“; dt. u. internationale Lieder-Slgen.; 17 Hefte Sagenkunde m. Glossarium; Slg. Volksbräuche aus d. Bergischen u. Rheinland

Wer mir die Kenntnis solcher entlegener Sagensammlungen vermittelt, soll nicht unbelohnt bleiben! Danke im voraus.

Dante's sentence

“The Florence State Archive has printed 2,000 facsimile copies of the XIV century manuscript detailing the charges and sentence against Dante – the author of the Divine Comedy – and will give them to universities and libraries.

The copies closely match the original – down to the original binding – but with the addition of explanatory notes.

From the BBC […]”
Source: http://www.cronaca.com/archives/002801.html

http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/arts/3687282.stm

Sorry, why will archives not receive copies? And why put the Italian archivists the document not online?

See (in Italian):
http://www.archiviodistato.firenze.it/manife/chiodo.html

Urheberrecht bei anonymen Plakaten

Wie lang läuft das Urheberrecht bei nicht namentlich gekennzeichneten historischen Plakaten?

Bezugnehmend auf
?p=31041
http://archiv.twoday.net/stories/145113
soll die Aussage von Gabriele Lutterbeck über die Schutzfrist
“70 Jahre nach Erstveröffentlichung bei künstlerischen Werken anonymer Urheber (interessant an dieser Stelle ist, daß man u.U. mit einer Erstveröffentlichung selbst diese Fristen erst auslöst!)”
http://www.fes.de/archiv/_projekte/lut_cop.htm
kommentiert werden.

Zu unterscheiden ist zwischen Fotos (Lichtbildwerke, normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, und einfachen Lichtbildern) und anderen künstlerischen Werken (Plakate, Zeichnungen usw.). § 66 UrhG, der anonyme Werke betrifft, wird am Beispiel von Fotos sehr ausführlich erörtert in URECHT:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040719/001664.html

Darauf kann Bezug genommen werden. Das Fazit: “Die praktischen Huerden sind so hoch, dass die Bedeutung des § 66 UrhG fuer die Allgemeinheit minimal ist.”

Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Bei Werken der bildenden Künste, wozu nicht Lichtbildwerke gezählt wurden (ebd. Rdnr. 54), wohl aber Werke der angewandten Kunst , die einem Gebrauchszweck dienen (also etwa Plakate), war die Anwendung von § 66 UrhG vor der Änderung von 1995 ausgeschlossen.

Bei anonymen Plakaten, die vor dem 1.7.1995 geschaffen wurden, kann also nicht ohne weiteres mit der 70jährigen Schutzfrist nach der (befugten) Veröffentlichung argumentiert werden. Es bleibt insofern bei der Regelschutzfrist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), es sei denn, es ergäbe sich nach neuem Recht eine längere Schutzfrist und der Schutz war am 1.7.1995 nach dem Gesetz eines Mitgliedstaates der EU (und weniger anderer Staaten) noch nicht erloschen.

Es ist nicht bekannt, ob sich aus dem Recht anderer Mitgliedstaaten über anonyme Werke Konsequenzen für das folgende ergeben – auszuschliessen ist es nicht, schliesslich haben die langen spanischen Schutzfristen für Fotografien ja auch dazu geführt, dass heute alle Lichtbildwerke 70 Jahre pma geschützt sind, auch solche, die vor 1995 schon lange gemeinfrei waren.
http://archiv.twoday.net/stories/263547

Fall A: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf 1919 ein Plakat (hier wie im folgenden meint Plakat immer auch den ungedruckten Plakatentwurf), das von seinen Erben erstmals 1950 auf einer Plakatausstellung gezeigt wurde und zwar anonym. § 66 aF war nicht anwendbar, also endete die Schutzfrist 1996, war also am 1.7.1995 noch nicht abgelaufen. § 137f Abs. 1 ist nicht relevant, es würde keine Schutzdauer verkürzt. Nach Abs. 2 ist neues Recht anzuwenden, was dazu führt, dass, wenn tatsächlich von den Erben eine Offenbarung der Identität des Künstlers konsequent verhindert wurde, die Frist 2020 endet (70 Jahre nach Erstveröffentlichung, 96 Jahre nach dem Tod des Künstlers – laut Rdnr. 17 kommt ein Schutz von bis zu 140 Jahren pma juristisch in Betracht). Die nach § 66 UrhG für eine Offenbarung allein zuständigen Rechtsnachfolger oder der Testamentsvollstrecker (nicht etwa die Inhaber von Nutzungsrechten wie Verlage!) könnten also – etwa über einen Rechtsanwalt – an Nutzer herantreten, wobei bei einem Prozess das Offenlegen der Legitimation als Berechtigte sicher nicht als Offenbarung gewertet würde. Da für künstlerische Werke § 66 aF nicht galt, kommen auch die Offenbarungserleichterungen (es genügte z.B. ein Bekannwerden durch Indiskretion) des alten Rechts einem potentiellen Nutzer nicht zu Hilfe. Fazit: Die Erben können also durch Stillhalten nur gewinnen.

Fall B: Ein Plakatkünstler (gest. 1960) schuf ein auf der gleichen Ausstellung 1950 erstmals, aber anonym gezeigtes Plakat. Nach neuem Recht würde der Schutz ohne Offenbarung 2020 enden, nach altem Recht 2030 (70 Jahre pma), das demnach anzuwenden ist. Die Erben verlieren oder gewinnen nichts durch eine Offenbarung der Identität.

Fall C: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1950 erstmals anonym gezeigtes Plakat. Da § 66 aF nicht anwendbar war, lief der Schutz 1990 ab und lebte 1995 auch nicht wieder auf. Nach neuem Recht wäre das Plakat noch geschützt (ohne Offenbarung), denn es wurde innerhalb der Frist von 70 Jahren nach Schaffung erstveröffentlicht und die Frist liefe bis 2020. Also: gemeinfrei!

Fall D: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1981 erstmals gezeigtes Plakat – ob anonym oder nicht, ist irrelevant. Die bis 1995 gültige Sonderbestimmung für nachgelassene Werke, die in den letzten 10 Jahren der Schutzfrist von 70 Jahren pma veröffentlicht wurden, § 64 Abs. 2 (1995 aufgehoben), sicherte dem Plakat eine Schutzfrist bis 1991. 1995 war es also nicht mehr geschützt. Ergebnis wie C: gemeinfrei.

Fall E: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf ein 1986 anonym erstmals gezeigtes Plakat. Gemäss Fall D war es nach § 64 Abs. 2 (aufgehoben 1995) bis 1996 geschützt und damit ist § 66 UrhG (neues Recht) anwendbar. Ohne Offenbarung seitens der Rechtsnachfolger/Erben kommt es auf das Datum der Schaffung an: Wurde es vor 1916 geschaffen, wäre es nicht in der 70-Jahresfrist nach Herstellung veröffentlicht worden und bereits gemeinfrei. Wurde es 1919 geschaffen wie in Fall A, so gilt die Schutzfrist 70 Jahre nach 1986: 2056 (130 Jahre pma). Die Erben können also bei einer Offenbarung jetzt schon alles verlieren. Es kommt in diesem Fall überhaupt nicht darauf an, ob § 66 aF anwendbar ist (nein), durch die Übergangsvorschrift wurde das Werk durch den am 30.6.1996 noch bestehenden Schutz in das (in diesem Fall für die Erben günstigere) neue Recht “gehievt”.

Fall F: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1914 ein zunächst nicht veröffentlichtes Plakat, dessen Entwurf in der Familie blieb und von ihr erstmals im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Gemäß Fall E wäre für die Erben nichts damit zu gewinnen gewesen, das Werk anonym zu veröffentlichen, das hätte nach neuem Recht bis 1984 erfolgen müssen. Als Eigentümer des Entwurfs kann sich die Familie aber nach der (m.E. unhaltbaren) Rspr. des LG Magdeburg
http://archiv.twoday.net/stories/322397
auf § 71 UrhG berufen und das Recht der editio princeps für sich in Anspruch nehmen, womit das seit 1990 gemeinfreie Werk wieder für 25 Jahre (also hier bis 2025) geschützt wäre. Da eine Einstellung in ein Archiv (etwa der FES) nach h.M. keine Veröffentlichung bedeutet, wäre eine Deponierung durch die Familie unschädlich, soweit sie eine Erstpublikation des Plakats verhindern kann.

Strukturiert man den Interessenkonflikt als ein Dialog-Spiel zwischen Urhebern/Rechtsnachfolgern und Nutzern, so ergibt sich für die ersteren die für sie günstige Position des “Ick bün allhier”, oder mit einem anderen Bild: der Nutzer ist fast immer schachmatt.

Bei anonymen Werken gilt ja leider nicht, wie dargestellt, dass der Nutzer 70 Jahre pma notwendigerweise “auf der sicheren Seite” ist.

Ein anonymes altes Plakat/Plakatentwurf wirft urheberrechtliche Fragen auf, die man mit vernünftigem Aufwand nicht beanworten kann (weder der Archivar noch der Benutzer, eine Verwertungsgesellschaft oder eine Detektei):

– Wann ist es geschaffen worden? (Datierungsproblematik!)

– Wann ist es erstmals veröffentlicht worden? Erfolgte diese Veröffentlichung autorisiert (durch Urheber oder Erben bzw. bei der edition princeps laut LG Magdeburg auch durch den Eigentümer)?

– Wer hat es geschaffen und wann starb er?

– Gibt es irgendwo eine Veröffentlichung oder ein Werkstück, bei dem der Künstler sich zur Urheberschaft ausdrücklich bekannt hat?

– Gibt es solches Bekenntnis für seine Rechtsnachfolger pma oder den Testamentsvollstrecker (“Offenbarung” der Urheberschaft)?

– Wie komme ich in Kontakt zu den Nutzungsberechtigten und den Rechtsnachfolgern?

Die Rechtsnachfolger und Nutzungsberechtigten können frei entscheiden, ob sie dazu Auskünfte erteilen möchten oder ob sie eine eigene Veröffentlichung oder Offenbarung vornehmen wollen, die ihnen weitergehenden Schutz sichert.

Wer das verwirrender findet als die oben zitierte Aussage von Frau Lutterbeck, sei daran erinnert, dass kein Archiv und kein Bürger daran gehindert ist, gegenüber dem Bundestag oder dem Justizministerium dafür einzutreten (Art. 17 GG), dass zu einem funktionierenden Urheberrecht auch faire, Rechtssicherheit gewährleistende Regeln für Nutzer gehören. Davon kann mit Blick auf die Regelungen über anonyme Werke überhaupt nicht die Rede sein, wie schon in URECHT aaO ausgeführt wurde.

Archiving software or archival software?

Lindsay Greene, NYU to make archive software, Washington Square News, September 22, 2004. Excerpt: “NYU’s library system has announced plans to develop software for an intercollegiate database that will make archival processing more efficient, a library official said. The system, called ‘The Archivists’ Toolkit,’ will allow universities and other research institutions to compile their archives into a online database, making the scholarship available worldwide….NYU, which is developing the project with assistance from the University of California at San Diego, decided to pursue the project after several researchers expressed an interest in a more accessible archive, Dean of Libraries Carol Mandel said. ‘Our archivists were frustrated with the lack of software available, so they got together and kind of said “let’s do this,”‘ she said. The archivists went to the Andrew W. Mellon foundation where they were paired up with the University of California. Both universities received a collaborative, two-year grant for $847,000. The project is expected to last from two to four years, and NYU hopes to renew the grant, Mandel said.” (PS: The article doesn’t say so, but the toolkit web site makes clear that the software will be both OAI-compliant and open-source. However, I’m still curious about what the project leaders found deficient in the nine existing systems of OAI-compliant, open-source archiving software.)
Posted by Peter Suber
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2004_09_19_fosblogarchive.html#a109603392024520142

An explanation might be that archiving software for eprint archives is not the same as archival software used by archivists for cataloging archival records.

Excerpt from the toolkit’s website:

The objective is a digital tool set, primarily database in
character, that will:
• satisfy and integrate key functions in the archival descriptive cycle, including
accessioning, provenance, authority, locating, finding aid construction and
encoding, and, digital surrogate / single item description;
• allow small to medium-sized archives and special collections to ingest metadata
about collections into a centralized repository, along with digital asset
management, accession, reference, and workflow information;
• use a relational database management system with a Web-based user interface
to support all aspects and functions of archival administration and description,
(including components for digital- and media-asset tracking and management);
and
• be deployable in a range of archival repositories from historical societies, college
archives, museum archives, commercial archives, and other archives
specializing in non-textual materials (sound or video archives, for example) on
the one hand, and, on the other, in archives with a single staff member or in
multi-repository consortia such as the Five Colleges, Inc. or the Online Archive of
California.

Update
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/1087.html

Gar nicht geheim

„Tag der Archive” im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin

Nachricht vom 23.09.2004 Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare hat alle Archive in der Bundesrepubik Deutschland zur Gestaltung eines “Tages der Archive” am Samstag, 25. September 2004, aufgerufen. Die Aktion findet nach 2001 zum zweiten Mal statt. Sie soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern Entdeckungsreisen durch Kulturinstitutionen ermöglichen, die sonst eher im Ruf stehen, verschlossen zu sein. Umso mehr wollen die Archive ungewohnte Einblicke in ihre Arbeitswelten geben und damit die Neugier potenzieller Benutzer wecken. So wird die Aufgabe eines jeden Archivs an seinem Ort und in den Grenzen seiner Zuständigkeit transparent: Geschichte in ihren Schriftzeugnissen retrospektiv erfahrbar zu machen – durch das Bewahren, Erhalten und Erschließen dieser Schriftzeugnisse.

Im Kontrast zu anderen Staatsarchiven geht dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz der Ruch des Secreten in seinem singulären Namen per se voraus. “Warum seid gerade ihr ‚geheim’”, lautet die meistgestellte Frage von Passanten und Besuchern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses an der Dahlemer Archivstraße – während die Benutzerinnen und Benutzer, die dort täglich ihre Akten studieren, längst wissen, dass sich das ehrwürdige ehemalige “Preußische Geheime Staatsarchiv” engagiert darum bemüht, eine moderne und für jedermanns Anliegen aufgeschlossene Dienststelle im kulturellen Service-Sektor zu sein. Allerdings steht die Arbeit mit dem Archivmaterial unter bestimmten inhaltlichen und formalen Vorgaben, die den Umgang mit den Quellen oft erschweren und eben so geheimnisvoll, wo nicht unmöglich machen.

Rainer Maria Rilke hat dieses Problem vor genau hundert Jahren auf den Punkt gebracht: in einem Familienarchiv fühlte er einmal “in allen Nerven die unmittelbare Nähe von Schicksalen, das Sichregen und Aufstehen von Gestalten, von denen nichts mich trennte als die alberne Unfähigkeit, ältere Zeichen zu lesen und zu deuten und Ordnung zu schaffen” (an Lou Andreas-Salomé, 3. Mai 1904).

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz hat daher bei der Gestaltung seines Beitrags zum diesjährigen “Tag der Archive” einen besonderen Akzent gesetzt: “Gebrauchsanleitung für archivische Handwerkszeuge. Zugänge zu wichtigen Quellen der brandenburg- preußischen Geschichte” soll das Thema sein. Unter dieser Vorgabe werden am 25. September 2004 zwischen 9.30 und 16 (Einla-Schluss: 15.30) drei Standard-Archivführungen (um 10, 12 und 14 Uhr) angeboten; ebenso drei Sonderführungen durch die Ausstellung “Brandenburg, Preußen und Europa. Gegenseitige Einflüsse vom 13. bis ins 20. Jahrhundert” (um 11, 13 und 15 Uhr). Darüber hinaus bieten sich ständig verschiedene Anlaufstationen und Aktionen zum Besuch an: “Archivalien suchen und finden”: Archivische Findtechniken vom Findbuch zur Website; “Archivalien lesen und verstehen”: Archivisches ABC vom Erschließen zum Auswerten schriftlicher Quellen; “Archivalien sehen und bestaunen”: Zimelien-Ausstellung mit Höhe- und Tiefpunkten aus sechs Jahrhunderten brandenburg-preußischer Geschichte; “Archivalien selber machen”: Kinder malen Ritter-Wappen, schreiben wie die Urgroßmutter, hören von Prinzen-Alltag und Kinderarbeit in vergangenen
Zeiten.

Weiterhin lädt ein Büchertisch mit Verkaufsangeboten zu reduzierten Preisen und Gratis-Abgaben zum Stöbern ein.

Quelle: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

weitere Informationen im Internet:
http://www.gsta.spk-berlin.de

Aus:
http://www.damals.de/sixcms/detail.php?id=160189

Barrierefreiheit

Auch Internetauftritte von Archiven sollten (und müssen im Bereich der Bundesverwaltung) barrierefrei zugänglich sein. Als Einstieg empfiehlt sich vielleicht die umfangreiche Darstellung im Rahmen des E-Government-Handbuchs

http://www.bva.bund.de/aufgaben/win/beitraege/00280/index.html

Direktlink 1,8 MB (PDF)
http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/4_Barriere.pdf

Siehe auch:
http://www.einfach-fuer-alle.de
http://www.webaccessibility.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet

Anfrage: Paper Capture

Es gibt den Typ eines PDFs “Originalbild mit verborgenem Text”/”image with hidden text”, bei dem hinter dem Faksimile ein mit OCR erstellter Text liegt, bei dem nicht erkannte Zeichen als Images wiedergegeben werden. Der Text ist suchbar, und es können Textteile entnommen (in die Windows-Zwischenablage kopiert) werden. Ausser der Acrobat-Software (mit Paper Capture) können auch OCR-Programme PDFs solchen Typs erstellen.

Als grösster Vorteil wird gesehen, dass ein exaktes Faksimile vorliegt, das aber trotzdem als E-Text benutzt werden kann.

Siehe einführend:
http://www.adobe.com/support/pdfs/CapturePlugInHelp.pdf

Englisch
http://www.dclab.com/pdfconversion3.asp
http://www.experts-exchange.com/Web/Graphics/Adobe_Acrobat/Q_21089485.html
http://www.designer-info.com/master.htm?http://www.designer-info.com/Writing/paper_to_pdf.htm

Für mich sind aber viele Fragen offen:

1. Wie erkennt man im Netz ein PDF eines solchen Typs (ist das den Dateiangaben zu entnehmen oder gibt es einen einfachen Test, ein “normales” durchsuchbares PDF von einem durchsuchbaren Image zu unterscheiden)? (Wo finde ich ein paar Beispiele im Netz?)

2. Ist ein solches PDF für Suchmaschinen indizierbar?

3. Welche Nachteile hat es (abgesehen von der Größe)? Wie sieht es mit der Barrierefreiheit aus? Können ältere Acrobat-Reader es auch lesen?

4. Gibt es “freie” (womöglich kostenlose) Programme, mit denen solche PDFs erstellt werden können?

5. Wie umständlich ist die Korrektur von Erfassungsfehlern? Hilft es, wenn man einen E-Text des faksimilierten Dokuments hat, also kann man diesen irgendwie in das PDF “einlesen”?

6. Welche Archive haben mit diesem PDF-Typ bereits Erfahrungen?

Vielen Dank für alle Hilfe!

Personalbögen

“Eine markantes Votum für die Übernahme von Personalbögen – und künftig von Grunddaten – findet sich von Clemens Rehm und Jürgen Treffeisen in “Perspektiven der Personalaktenbewertung – Zwischen Samplebildung und Totalüberlieferung”, in: Archivischer Umgang mit Personalakten, hg. v. Katharina Tiemann, Münster 2004, S.34-51, mit einer ausführlichen Begründung, die sich sowohl auf die Nutzung als auch die Qualität von Personalakten bezieht.” schreibt C. Rehm im Forum Bewertung
http://www.forum-bewertung.de/sg12.htm#persboegen

ANNO bezieht österreichische Gesetzesblätter mit ein

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) hat innerhalb ihres großen ANNO-Projekts (http://anno.onb.ac.at) die österreichischen gesamtstaatlichen Gesetzblätter ab 1849 bis 1940 digitalisiert und nun online gestellt. Diese können jahrgangsweise ausgewählt, als Einzelseiten oder in Art einer thumbnail-Galerie durchgeblättert und als pdf (mit einer Beschränkung bis zu 20 Seiten) aus dem Netz heruntergeladen werden. In Arbeit ist eine Datenbank-Erweiterung, die Suchmöglichkeiten nach den Inhalten des Chronologischen Verzeichnisses bieten wird.

ANNO-Gesetzesstexte enthält:
– Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich. Jg. 1849*1852. * Wien: 1849*1852: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise RGBl.: 1.11.1849*31.12.1852; Ergänzungsband umfasst den Zeitraum 2.12.1848*30.10.1849
– Reichs-Gesetzblatt für das Kaiserthum Österreich. Jg. 1853*1869. * Wien: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei 1853*1869. Erscheinungsweise: 4.1.1853*28.12.1869
– Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder. Jg. 1870*1918. * Wien: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei 1870*1918.
Erscheinungsweise: 1.1.1870*12.11.1918.
– Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich. Jg. 1918*1919. * Wien 1918*1919: Deutschösterr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 15.11.1918*23.10.1919
– Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jg. 1919*1920. * Wien 1919*1920. * Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 23.10.1919*9.11.1920
– Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jg. 1920*1934. * Wien 1920*1934: Österr. Staatsdruckerei:
Erscheinungsweise: 10.11.1920*30.4.1934
– Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich. Jg. 1934*1938. * Wien 1934*1938: Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 1.5.1934 bis 13.3.1938
– Gesetzblatt für das Land Österreich. Jg. 1938*1940. * Wien 1938 bis 1940: Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 15.3.1938*31.3.1940

Wieso die zeitliche Beschränkung?
Für die Zeit ab 1945 gibt es momentan einerseits eine kommerzielle CD-Produktion des Verlags “Digitale Publikationen” der Wiener Zeitung [CD-Rom Sammlung (1945-2002): http://www.digitalegesetze.at/bgbl-web/info.do], andererseits ein Projekt des österr. Bundeskanzleramts, welches plant, diese Daten in das österr. Rechtsinformationssystem (RIS: http://www.ris.bka.gv.at/auswahl) einzuspielen.

J. Pauser in BIB-JUR

Access to Archives in China

ACCESS TO ARCHIVES IN CHINA
Until recently, archives in China were
largely confidential, with even the archivists
themselves having restricted access.
However, the archives in Guangzhou,
the capital of South China’s Guangdong
Province, will soon be publicly accessible.
The city is the first to make nearly all official
archives available and is constructing a
new building, hoped to be completed by
late May.
For more information, see http://news.xinhuanet.com/english/2004-04/19/content_1427008.htm.

Source:
DigiCULT Info #8, August 2004
http://www.digicult.info/downloads/DC_NL8_lowres_final.pdf

Offener Brief an einen Cloaker

Herrn Andreas X [Name anonymisiert]
01279 Dresden
andreas@

Sehr geehrter Herr X,
laut DENIC sind Sie Verantwortlicher für die Domain http://gezielt-reisen.de. Bei der Suche nach ebind und tübingen in einer US-Version von Google musste ich heute feststellen, dass Sie zum Zwecke des sog. Cloaking oder Pagejacking siehe
http://www.linksandlaw.de/suchmaschinen-leitfaden-zur-Manipulation-von-Suchergebnissen-pagejacking.htm
die Inhalte meiner Zusammenstellung “Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts”
http://archiv.twoday.net/stories/113113 unverändert für eine Seite über den Ort Aislingen übernommen haben, die laut Google-Cache
http://64.233.161.104/search?q=cache:0jz0fOqtyiAJ:aislingen-89344.reisen.gezielt-reisen.de/+ebind+t%C3%BCbingen&hl=en
in Verbindung mit Google dazu dient, auf gezielt-reisen unzuleiten. Besucher, die nach einem Begriff aus meiner mit gutem Google-Ranking versehenen Linksammlung suchen, werden daher zu Ihrer Seite http://gezielt-reisen.de, die nichts mit den Suchworten zu tun hat, umgelenkt. Sie verstossen dabei im vorliegenden Fall nicht nur gegen die Google-Grundsätze, sondern auch gegen mein Urheberrecht, denn mein Verzeichnis darf nur nach den Grundsätzen für “Open Access” und gemäss CC-Lizenz BY,SA übernommen werden. Dies trifft auf Ihre Übernahme nicht zu, denn von einer Anerkennung meiner Urheberschaft (BY) ist auf Ihrer Seite nichts zu finden. Ich habe soeben die Nutzungsbedingungen zusätzlich dahingehend geändert, dass Cloaking unzulässig ist.
Ich gebe Ihnen unter Fristsetzung bis zum 1.10.2004 Gelegenheit, die Inhalte meiner Zusammenstellung aus Internetseiten Ihrer Domain zu entfernen und zusätzlich noch den guten Rat, aufmerksam die Rechtsprechung zum UWG zu verfolgen, da ich damit rechne, dass irreführende Praktiken wie das Cloaking von Rechtsanwälten als Wettbewerbsverstösse zunehmend abgemahnt und von Gerichten geahndet werden.

MfG
Dr. Klaus Graf

Update Der angeschriebene Inhaber der Domain behauptet per Mail, er distanziere sich vom Cloaking, er habe die Domain bei einer Versteigerung vor geraumer Zeit erworben und die Seiten seien nur noch im Google-Cache vorhanden gewesen. Zur Entfernung der Domain sehe ich keinen Anlass und etwaigen juristischen Schritten des Domaininhabers, der Entfernung von Namen und Domain verlangt hat, gegen mich mit grosser Gelassenheit entgegen.

Archivalien bei Reiss 95

http://www.reiss-sohn.de

Nr. 5

“Amorbach. – “Kloster Amorbach Jagd Protocoll angefangen Anno 1723 und von daher jedoch nicht vollständig continuiret.” Deutsche Handschrift auf Papier. 1723-1782. Kl.-4to. Blattgr. 200:160, Schriftspiegel verschieden u. teilw. nur wenig kleiner. Von verschiedenen Händen in braunen u. schwarzen Tinten geschrieben. 139 Bll., dav. 100 beschrieben. Hldr. d. Zt. mit Deckelschild, berieben.

Begonnen am 7. Januar 1723 u. endet am 26. November 1782. Teilw. sehr flüchtig geschrieben. Verzeichnet die stattgefundenen Jagden mit Angabe der Jäger u. Schützen. Wie auf dem Titel angegeben, wohl nicht vollständig geführt. – Teilw. stockfl. u. gebräunt, einige Tintenverwischungen. ”

Nr. 55
“Liebeskind, A. R. – Untersuchungs-Acten wider Annen Rosinen Liebeskind aus Sct. Gangloff, wegen vorehelichter Schwangerschaft und Niederkunft, sowie wegen Verdachts begangenen Kindsmords. Deutsche Handschrift auf Papier. Roda (Stadtroda) 1835. Fol. Blattgr. 245:215 mm, Schriftspiegel unterschiedlich. Kanzleikursiven in braunschwarzen Tinten von verschied. Händen. 11 nn., 230 num., 15 nn. Bll. (davon wenige leer). Rückenfalz.

Dokumentation des Prozesses gegen die 36jährige Anne Rosine Liebeskind aus dem thüringischen St. Gangloff. Enthält neben den Vernehmungsprotokollen auch zahlreiche Originaldokumente (ärztliche Untersuchung der Angeklagten, Obduktionsbericht, Quittungen, Zeugnisse etc.) mit Siegeln u. Beglaubigungen. Die mit “Vol. 1″ gekennzeichneten Untersuchungsakten umfassen den Zeitraum von Juni bis Oktober 1835. – Hüllblätter etwas angestaubt, vereinzelt gering fleckig. ”

Update: Wappenrecht

Wie die Gemeinde Planegg bei München zu virtuellen Negativschlagzeilen kam, weil sie unhöflich gegenüber der Wikipedia war, ist Netbib zu entnehmen (und Heise, der Kamelopdia, dem explodierenden Gemeindegästebuch usw.):

http://log.netbib.de/archives/2004/09/15/wikipedia-heute

Zur Frage des kommunalen Wappenrechts siehe:

http://archiv.twoday.net/stories/281440

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen/Archiv

Help the Anna Amalia Library!

PLEASE DISTRIBUTE!

American Friends of the Anna Amalia Library

The Dutchess Anna Amalia Library in Weimar, Germany is one of the world’s great cultural treasures. Founded in 1691, it holds over a million books and significant rare book and manuscript collections, including medieval manuscripts, Martin Luther’s Bible, the world’s largest collection of Goethe’s Faust, and other treasures. It has been named a UNESCO world heritage site.

On September 2, 2004 the library suffered a terrible fire, and over 30,000 irreplaceable books were lost. Another 40,000 books were damaged by smoke and water. German Culture Minister Christina Weiss has said, “The literary memory of Germany has suffered severe damage. A piece of the world’s cultural heritage has been lost forever.” More information is available at http://www.anna-amalia-bibliothek.de

At this difficult time it is important for Americans and people of all countries to show their solidarity with the library. An “American Friends of the Anna Amalia Library” has been formed for this purpose. Please be as generous as you can. The complete sum of your gift, which can be sent to the following address, will be forwarded to the Library to for the conservation of damaged books and manuscripts.

American Friends of the Anna Amalia Library
C/o Ronald D. Patkus
Vassar College Box 20
124 Raymond Avenue
Poughkeepsie, NY 12604

If you have any questions, please feel free to send email to patkus@vassar.edu.

Thank you very much for your support!

http://adminstaff.vassar.edu/patkus/Americanfriends.htm

English information about the damages can also be found at:
http://www.anna-amalia-library.com/en

Geschichtswissenschaft und die Archive

Veranstalter: Landesarchiv NRW Staatsarchiv Münster
Deutsche Forschungsgemeinschaft, Münster
Datum, Ort: 05.10.2004, Westfälischen Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte,
Deadline: 01.10.2004

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat 2002 eine Arbeitsgruppe „Informationsmanagement der Archive“ eingesetzt, um Perspektiven für zukünftige Arbeitsfelder und Strategien zu eröffnen. Dabei wurden Schnittstellen der Archive zu Nachbardisziplinen, zu Bibliotheken und Museen, vor allem zu ihren wichtigsten „Kunden“, der Geschichtswissenschaft, untersucht. Das zu Beginn dieses Jahres veröffentlichte Papier der Arbeitsgruppe [Der Archivar 57 (2004), S. 28-36] stellt fest, dass in der Kommunikation zwischen Archiven und historischen Wissenschaften Defi zite bestehen. Die fortschreitende Spezialisierung begünstigte eine Entfremdung zweier Disziplinen, die aufeinander angewiesen sind. Zum Abbau von Sprachbarrieren ist es notwendig, Gespräche zu führen zwischen Vertretern der historischen Forschungen und der Archive, in denen Angebot und Nachfrage der jeweils anderen Seite bis hin zu Fragen von universitärer und postuniversitärer Aus- und Fortbildung oder Sicherung der künftigen Quellenbestände diskutiert werden. Der DFG-Workshop in Münster will den notwendigen Dialog eröffnen und beleben. Er richtet sich sowohl an Archivarinnen und Archivare als auch Historikerinnen und Historiker. Beabsichtigt ist, möglichst viele Chancen und Projekte für die weitere Zusammenarbeit aufzeigen zu können.

9.00 Uhr
Grußwort der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Einführung:
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Die deutschen Archive in der Informationsgesellschaft – Standortbestimmung
und Perspektiven. Das Strategiepapier der DFG
9.30 Uhr
Sektion I
Die Entstehung historischer Überlieferung – aus Sicht der
Geschichtswissenschaften und der Archive
Leitung: Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger, Universität Münster
Referenten:
Prof. Dr. Ulrich Thamer (Universität Münster)
Prof. Dr. Willibald Steinmetz (Universität Bielefeld)
Dr. Robert Kretzschmar (Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
Dr. Karl-Peter Weber (Rheinisches Archiv- und Museumsamt Pulheim)
12.15 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr
Sektion II
Informationsvermittlung für die Geschichtswissenschaften aus Archiven
– Angebot und Nachfrage
Leitung: Dr. Mechthild Black-Veldtrup, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Staatsarchiv Münster
Referentinnen und Referenten:
Prof. Dr. Hartmut Weber (Bundesarchiv)
Dr. Frank M. Bischoff (Archivschule Marburg)
Prof. Dr. Ute Daniel (Technische Universität Braunschweig)
Prof. Dr. Gudrun Gersmann (Universität Köln)
Ende: 17.00 Uhr

Monstrum landgravii

http://www.uni-marburg.de/landgraf-philipp

In Marburg beteiligt sich auch das Staatsarchiv an der Landesausstellung über Landgraf Philipp den Großmütigen. Es gibt aber auch etliche eigene Aktivitäten des Staatsarchivs zum Philipp-Jahr:

http://staatsarchiv.digam.net/index.php?act=philipp

Die Website der Wanderaustellung “Mit dem Glauben Staat machen” enthält mehr Material zu Philipp, unter anderem ein nettes Schandbild:

http://www.philipp-von-hessen.de

Was der “fromme” Landgraf meiner Heimatstadt angetan hat, läst sich in einem Quellenbericht nachlesen unter:
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643&page=281&zoom=3&ocr=

Inventar Fürsten von der Leyen

Es steht noch nicht auf http://www.landeshauptarchiv.de, ist aber schon erschienen: Inventar der Akten und Amtsbücher des Archivs der Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz (2004), bearb. von Anja Ostrowitzki. XIX, 586 S. (Veröff. LAVRP 102)

Ergänzend sei darauf aufmerksam gemacht, dass zu den Hohengeroldsecker Akten Leyenscher Provenienz eine Spezialuntersuchung vorliegt, die auch online einsehbar gewesen wäre, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/104752

US: Copyright in Government Publications

http://www.dtic.mil/cendi/publications/04-8copyright.html

“The always-useful beSpacific blog has a posting on a new FAQ on copyright produced by CENDI, the interagency working group of senior Scientific and Technical Information managers from 12 U.S. federal agencies.

The FAQ is focused on issues relating to copyright in a government setting, and it is excellent. It includes discussion of when government works are copyrighted, what happens when government works are included in other publications, and the copyright status of work produced by Federal contracts and grants. It also has a very useful copyright glossary, and links to many of the copyright notice and permission pages from different federal agencies. And it doesn’t avoid taking opinions. Highly recommended.”

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html

See also the comments

UK: More than 8000 latin charters in fulltext

http://www.utoronto.ca/deeds/research/research.html

“An important new online resource that’s recently become available is DEEDS [Michael Gervers, University of Toronto] – a collection of the Latin texts of more than 8000 charters extracted from 170 published cartularies, mainly from the 12th and 13th centuries. The original emphasis was on Essex (the acronym stands for Documents of Essex England Data Set), but the collection also covers other parts of England and Wales. The largest numbers of charters come from Lincoln Cathedral, the Order of the Knights of the Hospital of St John, and the abbeys of Oseney, Cirencester and Eynsham. The collection can be browsed or searched (remember that the text is in Latin when picking keywords!), and for each charter there is normally a link to a scan of the published version (which may include an abstract in English). The interface takes a bit of getting used to – and the server seems to be a little temperamental – but there’s a huge amount of information behind it. ”

Quoted from
http://www.medievalgenealogy.org.uk/updates/update.shtml