Notizen aus Franken und Thüringen saec. XV in der Akademiebibliothek Danzig

Die theologisch-historiographische Sammelhandschrift Gdańsk, PAN, Biblioteka Gdańska, Ms 1955 von ca. 1459/75 (manuscripta.pl) überliefert nicht nur die Flores temporum, sondern dem Katalog von 1909 (GBS) zufolge auf Bl. 138v-141v lateinische Notizen überwiegend historischen Inhalts, darunter:

Aachener Kirchweihnotiz
Kirchweihnotiz von St. Stephan in Bamberg
Bamberger Ablässe
Bamberger Bischofsreihe (nicht bei Müller)
Notizen aus Bamberg und Würzburg (diese teilweise in Versen), Hersfeld (deutsch) und Erfurt.

Der Erfurter Eintrag zum 19. Juni 1472 bezieht sich sicher auf den großen Stadtbrand, siehe https://archivalia.hypotheses.org/136296.

Nicht zu kurz kommen die Dämonen. Aus dem einschlägigen Traktat Bl. 371r heben wir hervor: “appellant ecclesiam domum stercoris Stanckhaws”.

Digitales Kreisarchiv Calw

Kilian Spiethoff schreibt mir: “der Hirsauer Eulenturm von Schneider ist gestern zusammen mit der nächsten großen Zeitungslieferung zum Digitalisieren gegangen. Darüber hinaus hat das Kreisarchiv Calw vorgestern die „Wildbader Chronik“, die 1919 in „Enztal-Bote“ und 1920 in „Wildbader Tagblatt“ umbenannt wurde (Laufzeit 1885-1936, https://digital.kreisarchiv-calw.de/topic/view/658703), sowie den „Wildbader Anzeiger“ (seit 1905 „Der Freie Schwarzwälder“, Laufzeit 1887-1919, https://digital.kreisarchiv-calw.de/topic/view/658709) online gestellt. Freundlich unterstützt wurden wir dabei vom Stadtarchiv Bad Wildbad (Dr. Marina Lahmann) sowie von der Württembergischen Landesbibliothek (Dr. Hans-Christian Pust). Damit sind nun sämtliche im Altkreis Calw bis 1945 erschienenen – und bis heute erhaltenen – Zeitungen in unserem Digitalen Kreisarchiv verfügbar und per Volltextrecherche durchsuchbar (insgesamt 432.408 Seiten). In den nächsten Jahren soll das Angebot allmählich auf die Zeitungen der Nachkriegszeit ausgeweitet werden.”

Respekt!

Erster Zwischenbericht der wissenschaftlichen Studie zum Missbrauchs-Fall Edmund Dillinger veröffentlicht

https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/fileadmin/user_upload/Benutzer/internet-redaktion2/230920_1._Zwischenbericht.pdf

Via
https://paulinus-bistumsnews.de/aktuell/news/artikel/Erster-Zwischenbericht-der-wissenschaftlichen-Studie-zu-den-Umstaenden-des-Falles-Edmund-Dillinger-veroeffentlicht/ Danke an DS

https://de.wikipedia.org/wiki/Edmund_Dillinger

Humanisten über die schwäbischen Gaue

Sammelt man Regionalbezeichnungen aus historischen Quellen, sind auch Druckschriften ergiebig. So findet sich der Albuch als “Albuchum” in der Ausgabe 1606 der Commentaria des Humanisten Andreas Althamer (GBS). Von diesem Werk gibt es mehrere Ausgaben ab 1529. 1536 heißt es S. 267: “Albuchus lucus supra Gemundam iacet” (GBS). (Der Beleg fehlt natürlich in Reichardts Zusammenstellung der Albuch-Belege im Ortsnamenbuch des Kreises Heidenheim, 1987, S. 45f. Der Erstbeleg bei Ebo: Vita Ottonis aus den 1150er Jahren ist schon um 1200 in Leipzig Ms. 844, Bl. 11r, Digitalisat, überliefert.)

In der Erstausgabe 1529 gibt es Bl. 44v einen Abschnitt “De pagis Sueuorum” (GBS). Althamers Schrift “De Suevis” in Wolfenbüttel Cod. 17.32 Aug. 4°, Bl. 82r (Digitalisat HAB) enhält dazu bereits ein kurzes Kapitel.

Auch Franciscus Irenicus ging kurz auf das Thema in seiner Germania von 1518 ein: Buch 9 Kapitel 16 (MDZ). Ebenfalls recht kurz äußerte sich der Humanist Heinrich Bebel in einem Abschnitt seiner Commentaria (Ausgabe 1511: GBS).

Ebos Albuch-Nennung

Wer plagiiert, wird nicht Polizist

“Ein Polizeistudent schrieb in seiner Seminararbeit aus der „Zeit“ und einem Jura-Buch ab. Die Hochschule wirft ihn raus, Polizist kann er nicht mehr werden. Das dient auch der Abschreckung.” Meldet Jochen Zenthöfer in der FAZ (Paywall).

“Gegen den Rauswurf klagte der Student vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – und verlor, wie nun bekannt wurde (Urteil vom 15.08.2023 – 2 K 8638/21).”

“Nach den vielen Plagiatsfällen der vergangenen Jahre und der gestiegenen Sensibilisierung bei Prüfern ist es unverständlich, warum Studenten überhaupt noch plagiieren. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist inzwischen hoch. Seit vielen Jahren beschäftigt sich die HSPV intensiv mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis in Lehrveranstaltungen und bietet kluge Ratgeber dazu an, die für jedermann auf der Website der Hochschule abrufbar sind.”

Das Sprachenproblem der Wissenschaft und Open Access

Als ich Ende 2011 in Archivalia in dem Beitrag “Open-Access und die Sprachenbarriere der Wissenschaft” dazu aufrief, mit Blick auf Open Access neben der Kosten- und Nachnutzungs-Barriere auch die Sprachenbarriere anzugehen, hatte ich nicht den Eindruck, dass dies den Köpfen der Open Access Bewegung sonderlich wichtig war. Was Peter Suber angeht, hat sich das entscheidend geändert. Er hat sich nicht nur auf Twitter wiederholt mit dem Problem der Vielsprachigkeit auseinandergesetzt,1 sondern sich auch in einem 2022 publizierten Interview ausführlicher dazu geäußert. Eine einfache Lösung ist freilich nicht in Sicht: “I think a lot about multilingual research. On the one hand, it’s highly desirable. The dominance of one language creates obstacles, stress, expense, and rejection for excellent scholars whose first language happens not to be the lingua franca. It also creates an unearned advantage for scholars whose first language happens to be the lingua franca. On the other hand, a lingua franca is also desirable to facilitate global communication. I don’t see an easy resolution to this dilemma”.2 Auf Twitter und nun Mastodon gibt Suber aber Hinweise zu möglichen Problemlösungen.

Dass ein gravierendes Problem vorliegt, wird inzwischen weit mehr als früher anerkannt. Wenn man in einer Stellungnahme zur unkorrigierten Aufnahme von Maschinenübersetzungen in Open-Access-Repositorien liest, Multilingualismus sei ein entscheidender Punkt einer “healthy, inclusive, and diverse research communications landscape”,3 wird deutlich, dass auch Political Correctness mitspielt. Wer Kolonialismus in all seinen Spielarten bekämpft, kann die quasi-kolonialistische Hegemonie des Englischen, die anderssprachige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgrenzt, nicht ignorieren.

“Forschung ist international. So soll es sein! Mehrsprachigkeit hält lokal relevante Forschung am Leben. Dies gilt es zu schützen! Die Dissemination von Forschungsresultaten in der eignen Sprache kreiert Impact. Das muss unterstützt werden! Die Interaktion mit der Gesellschaft und das Teilen von Wissen über die Wissenschaft hinaus ist wichtig. Das muss gefördert werden! Die Infrastruktur für wissenschaftliche Kommunikation in den verschiedenen Nationalsprachen ist fragil. Das darf nicht verloren gehen!” Das forderte 2019 die Helsinki Initiative für Mehrsprachigkeit in der wissenschaftlichen Kommunikation.4

Immer wieder erschienen in den letzten Jahren wissenschaftliche Untersuchungen und Beiträge zu den Sprachbarrieren der Wissenschaft.5 Eine Auswahl von Artikeln, die man – in der wissenschaftlichen Lingua Franca, also Englisch – ohne Paywall lesen kann:

When English is not your mother tongue (2019) (“Nature” befragte sieben Forscher*innen zu ihren Erfahrungen)

Disadvantages in preparing and publishing scientific papers caused by the dominance of the English language in science: The case of Colombian researchers in biological sciences (2020)

A Call to Diversify the Lingua Franca of Academic STEM Communities​ (2021)

Overcoming Language Barriers in Academia: Machine Translation Tools and a Vision for a Multilingual Future (2022)

Exclusion of the non-English-speaking world from the scientific literature: Recommendations for change for addiction journals and publishers (2022)

Over-reliance on English hinders cognitive science (2022)

Language Barriers in Organismal Biology: What Can Journals Do Better? (2023)

The manifold costs of being a non-native English speaker in science (2023)

Academic publishing requires linguistically inclusive policies (2023)

English May Be Science’s Native Language, but It’s Not Native to All Scientists (2023)

2017 formulierte ich in Archivalia “Thesen zur sprachlichen Bildung in Wissenschaft, Hochschule und Archivwesen“. Die Forderungen von damals scheinen mir nach wie vor berechtigt. Sprachen zählen zum Reichtum der menschlichen Zivilisation; gute Sprachkenntnisse sind ausgesprochen wichtig, betonte ich, bevor ich auf die Wissenschaftskommunikation zu sprechen kam. Ich schrieb: “WissenschaftlerInnen sind aufgerufen, in nüchterner und fairer Weise und ohne nationalistische Überspitzungen über die Sprachenvielfalt unserer Erde und ihren eigenen Umgang damit nachzudenken. […] Soviel Englisch wie nötig, soviel Muttersprache wie möglich.”

Mein Hinweis auf Maschinenübersetzungen ist durch den Hype der Künstlichen Intelligenz seit 2022 viel wichtiger geworden. Sprachmodelle wie ChatGPT oder Googles Bard bieten auch im Übersetzungsbereich gute Leistungen. Solche Übersetzungen sind urheberrechtlich nicht geschützt und können in freie Projekte eingebracht werden, wo sie kollaborativ, also durch Crowdsourcing, verbessert werden können, wenn dies notwendig erscheint.

Die Forderung, dass von jeder wissenschaftlichen Publikation ein urheberrechtlich nicht geschütztes, also unter CC0 stehendes englischsprachiges Abstract im Internet vorhanden sein sollte, scheint mir nach wie vor bedeutsam.6 Helfen können die genannten Sprachmodelle, zu deren Stärken ja das Erstellen von Zusammenfassungen gehört.

Für ein freies Textkorpus an Übersetzungen, das immensen kulturellen Gewinn stiften könnte, ist Open Access und insbesondere die Standardlizenz CC-BY (nur Attribution, Veränderung und kommerzielle Nachnutzung erlaubt) entscheidend. Der im wissenschaftlichen Kontext auch sonst fragwürdige Lizenzbaustein ND (Non-Derivatives) verhindert dagegen Übersetzungen ohne Erlaubnis des Urhebers. Bedenken gegen dies Lizenz CC-BY, weil sie stümperhafte Übersetzungen ermöglicht, verkennen die Chancen solchen Wissenstransfers. Ist eine schlechte Übersetzung für die Sichtbarkeit von Wissenschaft nicht besser als gar keine?

Fazit: Sprachenbarrieren behindern den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch. Open Access und freie Lizenzen, die Veränderungen von Werken ermöglichen, sind aus meiner Sicht unverzichtbare Werkzeuge, um allen Menschen die Reichtümer aller Sprachkulturen zugänglich zu machen.

#sprache

In der Bibel steht der Turmbau von Babel für den Beginn der Sprachenvielfalt. Darstellung von Pieter Bruegel d. Ä. Gemeinfrei, Link
  1. Zahlreiche Beiträge von September 2020 bis zur Weiterführung auf Mastodon im Juli 2023: https://twitter.com/petersuber/status/1307774697531113474, archiviert auf: https://resee.it/tweet/1307774697531113474. []
  2. Peter Suber: Open Access helps both: authors and readers. In: Offene Zusammenhänge: Open Access in der Berufsbildungsforschung (2022), S. 342 (DASH). []
  3. COAR: https://www.coar-repositories.org/news-updates/is-there-a-case-for-accepting-machine-translated-scholarly-content-in-repositories/. []
  4. https://www.helsinki-initiative.org/de. Vgl. https://archivalia.hypotheses.org/173601. []
  5. Siehe auch die Berichterstattung in Archivalia mit dem Hashtag #sprache: https://archivalia.hypotheses.org/?s=%23sprache. []
  6. Die Initiative for Open Abstracts https://i4oa.org/ betont dagegen den Urheberrechtsschutz der Abstracts. []

Ein denkwürdiger Verriss

“Uncertainty in the Empire of Routine: The Administrative Revolution of the Eighteenth-Century Qing State appeared last August from Harvard University Press. Its author, Maura Dykstra, is now an assistant professor of history at Yale.

In an extensive review that appeared in the Journal of Chinese History on August 31, George Qiao, an assistant professor of history and Asian languages and civilizations at Amherst College in Massachusetts, wrote that Dykstra’s book “fails to meet basic academic standards” and is “filled with misinformation.” ”

https://retractionwatch.com/2023/09/25/yale-professors-book-systematically-misrepresents-sources-review-claims/

Auch aus China kommt vernichtende Kritik:

Coburgum Latinum – Lateinisches in Coburg

https://initiative-stadtmuseum-coburg.de/coburgum-latinum/

Für die Erinnerungskultur der frühneuzeitlichen Schulen (siehe auch o-bib 2022) relevant ist die Inschrift am Gymnasium Casimirianum von 1604:

https://initiative-stadtmuseum-coburg.de/coburgum-latinum/coburgum-latinum-aemter-schulen/coburgum-latinum-casimirianum-inschrift/

Bemerkenswert ist das heute übliche jährliche Stiftungsfest im Juli, bei dem die Statue des Gründers bekränzt wird:

https://www.casimirianum.de/joomla/index.php/de/11-profil/19-stiftungsfest

Das Stiftungsfest geht in die Anfangszeit der Schule zurück (GBS).

#epigraphik

Eine Handschrift des 17. Jahrhunderts über die schwäbische Gesellschaft St. Jörgenschild des 15. Jahrhunderts (Staatsbibliothek Bamberg JH.Msc.Hist.78)

In der Sammlung Joseph Heller (1798-1849) der Staatsbibliothek Bamberg befindet sich eine im Katalog der Helleriana von Leitschuh/Fischer 1887 (SB Bamberg) nur knapp beschriebene frühneuzeitliche Handschrift: JH.Msc.Hist.78. Sie ist online, wofür der Bibliothek auch hier gedankt sei:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-jh.msc.hist.78-6

Frühere knappe Erwähnungen stammen von Pertz 1847 (Archiv der Gesellschaft 9, S. 548, GBS) und Theodor von Kern (Nachrichten der historischen Commission 1860, S. 20, Commons). Bis zur Versteigerung 1816 gehörte der Band zur Nürnberger “Bibliotheca Ebneriana” des Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach (1673-1752). 1788 ist er in ihr bezeugt (Hirsching: Versuch 3.1, S. 130, GBS; Murr: Memorabilia 2, S. 64, GBS), desgleichen in Ranners Katalog von 1812 (1, S. 10 Nr. 64, GBS). Eine etwas ausführlichere Inhaltsangabe erschien 1785 im Journal von und für Deutschland (7. Stück, S. 95, GBS) als Anfrage, wobei der Standort der Bibliothek verheimlicht wurde. Ob von den genannten Stücken wohl irgendwo etwas gedruckt sei? Anscheinend wurde die Frage nicht beantwortet.

INHALT

Bl. 3r-9r Heilbronner Turnierordnung 1485
Anders als der Abdruck bei Gumppenberg 1862, S. 125 (GBS) beginnt die Reihe der Aussteller mit den Schwaben. Der Text stimmt aber überein mit der Edition von Heide Stamm: Das Turnierbuch des Ludwig von Eyb (1986), S. 201-211 (Digitalisat der Vorlage Cgm 961). Nachweise zur Überlieferung: Hans H. Pöschko: Turniere in Mittel- und Süddeutschland von 1400 bis 1550 (1987), S. 496 (Internet Archive).

Bl. 11r-46r Geschichte des Schwäbischen Bunds und seiner Vorgeschichte
Der erzählende Text beginnt ohne Überschrift mit dem Überfall des Pfalzgrafen Friedrich des Siegreichen auf das Kloster Weißenburg im Elsass (1469). Bl. 12r wird der Schluss des Mandats Friedrichs III. vom 12. Juni 1470 (Regesta Imperii) angeführt. Bl. 13r folgt die Gründung des Schwäbischen Bunds 1488. Es folgen Regesten einschlägiger Dokumente. Bl. 15r-v Formular des Reversbriefs. Zu Bl. 16r-v (Von den Titeln des Bunds) hat eine spätere Hand den Drucknachweis Datt (De pace publica, 1698, S. 254, UB Heidelberg) nachgetragen.

Bl. 16v-18r Mitglieder des Bunds im Hegau und am Bodensee, Bl. 18r-10v Teil am Kocher, Bl. 19v-21r Teil an der Donau. Der Teil am Neckar fehlt. An online zugänglichen Mitgliederlisten des Jörgenschilds im Schwäbischen Bund kenne ich:
– 1488 Datt, ab S. 279 und weitere;
– Liste ca. 1490 (eine genauere Datierung ist noch zu leisten, der als württembergische Hofmeister genannte Dietrich Speth amtierte bis zu seinem Tod 1492, Manfred Waßner in: Gelungene Anpassung?, 2005, S. 216) bei Bruno Klaus in: Württembergische Jahrbücher 1902, S. 6-8 (Internet Archive) aus ungenannter Vorlage;
– Stadtarchiv Nördlingen, Missiven, 1494, Bl. 1 Verzeichnis der Mitglieder der bayerischen Löwengesellschaft, im Anhang Mitglieder des Jörgenschilds (DFG-Viewer).

Nun wieder erzählender Text, der unterbrochen wird von einem Verzeichnis der Reichsstände Bl. 21v-24v. Bl. 25r-26r Verzeichnis der Reichsstände im ersten Schwäbischen Bund 1470 (was es damit auf sich hat, bleibt zu klären). Die nach einer leeren Seite folgende Zwischenüberschrift Bl. 27r (Einigung der oberen und unteren Gesellschaft St. Jörgenschild) bezieht sich sicher auf die Bl. 29r-37v folgende Abschrift des Bundesbriefs der Gesellschaft St. Jörgenschild (auf sechs Jahre) 1482 Juli 18 (Donnerstag nach Margarethen Tag). Tanja Schorn-Jaschkowitz: Gesellschaftsverträge […] (2007), Editionsteil S. 116 kennt zu diesem Datum nur eine Einung an der Donau. Wohl ebenfalls ins Jahr 1482 gehört: Bl. 38r-v Artikel wie sich beide Gesellschaften gegeneinander verschrieben und verbunden haben. Es geht um die Teilgesellschaften an der Donau (sicher die untere Gesellschaft) und “obere Gesellschaft” (wohl Hegau, Bodensee). Die Abschrift schließt vor der Datierung. Bl. 39r-42v Schirmbrief Erzherzog Sigmunds von Tirol für die Gesellschaft 1482 September 27 (Freitag vor St. Michels Tag). Diese Verschreibung weist nach Herbert Obenaus: Recht … (1961), S. 242 (MDZ) mit Hinweis auf das Regest bei Thommen 5, Nr. 55 (UB Wien). Bl. 43r-v Mitglieder der “Obergesellschafft”, Bl. 43v-44r Untergesellschaft. Bl. 44v-46r Beschlüsse eines Rittertags zu “Echingen” (Ehingen an der Donau) über die Organisation der Gesellschaft. Am Schluss die Namen der beiden Hauptleute und der Räte (Kocher, Donau, Markgrafschaft Burgau).

Das Digitalisat Bamberger Handschrift macht wertvolles, im 17. Jahrhundert wohl in Nürnberg zusammengetragenes Material zur schwäbischen Rittergesellschaft St. Jörgenschild aus den 1480er Jahren bequem zugänglich. Insbesondere die Namenslisten ergänzen die bislang gedruckte Überlieferung. Zu den Mitgliedern des Jörgenschilds um 1427 darf ich auf meine eigene Zusammenstellung verweisen: https://archivalia.hypotheses.org/130577.

Bl. 47r-65v Akten des Reichstags zu Nürnberg 1466
Die Überschrift Bl. 47r hebt die Beschlüsse zum Türkenkrieg hervor, die im längsten Dokument (Bl. 48r-58v) im Mittelpunkt stehen. Bl. 59r-60r folgt die Antwort der Städtegesandten. Bl. 60v-61r sind deren Namen verzeichnet. Das Verzeichnis der Gesandten Bl. 62r-63v ist überwiegend lateinisch. Der Teil schließt mit einem lateinischen Schreiben des Reichstags an den König von Ungarn vom 9. Dezember 1466 Bl. 65v. Es ist abgedruckt bei Johann Joachim Müller: Des Heil. Römischen Reichs Teutscher Nation ReichsTags Theatrum 2-3 (1713), S. 230 (UB Heidelberg). Ebenda, S. 230 findet sich auch das Schreiben der kurfürstlichen und fürstlichen Räte an den Kaiser, das in der Handschrift ohne Absender auf Bl. 64v-65r abgeschrieben wurde. Eine nähere Bestimmung der Texte mag den Deutschen Reichstagsakten vorbehalten bleiben. Literaturangaben zum Reichstag gibt es im Verzeichnis “Reichsversammlungen der Jahre 1376 bis 1485” (PDF).

#forschung #fnzhss

Federzeichnung eines Ritters

Felix Fabris Beschreibung Deutschlands und Schwabens

Das beste, was über dieses lateinische Geschichtswerk aus dem Ende des 15. Jahrhunderts geschrieben wurde, stammt von Folker Reichert. Er bereitet erfreulicherweise eine Edition vor und hat mir gestattet, seinen Beitrag von 2018 ins Internet Archive zu stellen:

https://archive.org/details/reichert-felix-fabri-descripcio-2018

Siehe auch https://www.geschichtsquellen.de/werk/2244

Ellwanger Namensbelege im 9. Jahrhundert

Lutz Reichardt (1934-2009) hat nicht weniger als zehn Ortsnamenbücher für den Großraum Stuttgart vorgelegt und gilt als “Altmeister der württembergischen Ortsnamenkunde”. Ungeachtet der allgemeinen Wertschätzung für seine Leistung habe ich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in den Büchern teilweise gravierende Mängel vorliegen, ja dass sie im Detail recht stümperhaft bearbeitet sein können.1 Hier soll es nur um den Artikel Ellwangen im Ortsnamenbuch des Ostalbkreises 1 (1999), S. 155-166 gehen und nur um die ältesten Belege. Zur Geschichte des wohl im 8. Jahrhundert gegründeten Benediktinerklosters verweise ich lediglich auf den Band 2017 (PDF) der Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte mit mehreren Beiträgen zur Klostergeschichte, wobei vor allem die Studie von Maria Magdalena Rückert über “Frühe Schriftkultur im Kloster Ellwangen” wichtig ist.

Die vier von Reichardt zum angeblichen Gründungsjahr 764 angeführten Belege entstammen einer im 12. Jahrhundert auf das Jahr 764 gefälschten Urkunde und drei sehr viel später überlieferten erzählenden Quellen. Die Suonhar-Urkunde liegt als Ausfertigung im Staatsarchiv Ludwigsburg B 389 U 2252, wobei im Württembergischen Urkundenbuch Online (zu Bd. 1 Nr. 8) längst das Digitalisat (Findmittel mit Link dazu) hätte vermerkt werden müssen.

Die Vita Hariolfi (Geschichtsquellen.de) und die Ellwanger Annalen (Geschichtsquellen.de) sind im Cod. bibl. fol. 55 der WLB Stuttgart überliefert, dem Lectionarium Matutinale, das zwischen 1124 und 1136 angelegt wurde (Rückert S. 23) und online einsehbar ist. Sehr spät ist, wie man sich in den Geschichtsquellen.de überzeugen kann, die bis 1477 geführte Ellwanger Chronik überliefert. Pez edierte im Thesaurus 4.3 (1723), Sp. 761 (MDZ) nach dem verlorenen Original die von Reichardt S. 156 zitierte Stelle.

Damit ist der älteste erhaltene frühmittelalterliche Namensbeleg für Ellwangen die Urkunde Ludwig des Frommen vom 8. April 814, die in der nun maßgeblichen Edition von Theo Kölzer 2016 (Die Urkunden Ludwig des Frommen 1, Nr. 10, dMGH) als echt eingestuft wird, auch wenn es sich um eine Nachzeichnung des 9. Jahrhunderts mit Siegelmissbrauch handelt. Das Kloster liegt im Wald “Uirgundia […] in loco nuncupante Elehenuuang”. Die Ausfertigung befindet sich im Stuttgarter Kaiserselekt H 51 U 2 (Findmittel mit Link zum Digitalisat). Diese Stelle und keine ältere ist die “Erstnennung” von Ellwangen.

Fahren wir mit den Kaiserurkunden fort, so schließt sich an: die Schenkung des Klosters Gunzenhausen an Ellwangen durch Ludwig den Frommen am 21. August 823, ediert von Kölzer als Nr. 228 (dMGH). Der Name lautet erneut “Elehenuuang” (dreimal). Im Stuttgarter Kaiserselekt die U 3 (Findmittel mit Link zum Digitalisat).

Die Urkunden Arnulfs bieten zu 887 November 27 zwei Namensformen: “Elenuuanga” und als Rückvermerk “Eleuuangun” (Die Urkunden Arnolfs, 1940, Nr. 1, dMGH, vgl. WUB). Die Urkunde 011.0009 des Bischöflichen Archivs Chur ist in unzureichender Auflösung online (angeblicher Permalink).

Nur in deutscher Übersetzung in einem Kopialbuch aus der Mitte des 15. Jahrhunderts ist das Diplom Arnulfs Nr. 126 vom 5. Juni 894 (vgl. WUB) erhalten.

Ansonsten kennt Reichardt aus dem Württembergischen Städtebuch (sic!) und “MGH, Leg., I, S. 224” einen 817 datierten Beleg Monasterium Elehenwanc mit Überlieferungsangabe KU (Kaiserurkunde), REG (Regest), DR (Druck), auf den ich unten zurückkomme.

Es muss erwartet werden, dass dergleichen Ortsnamenbücher wenigstens für das Früh- und Hochmittelalter auf das sorgfältigste alle der Forschung bekannten Belege registrieren. Es geht schlicht und einfach nicht an, dass die Namensformen der beiden Verbrüderungsbücher des 9. Jahrhunderts fehlen.

Das um 825 angelegte Reichenauer Verbrüderungsbuch (Geschichtsquellen.de) enthält eine Konventsliste der Brüder von “ELEEHENUUANC”, die nicht viel später entstanden ist und angeführt wird von den Äbten Sindolt (genannt in der Urkunde von 823) und Erpfman. Schwarzmaier datierte diesen Eintrag in der ZWLG 1959, S. 219 (MGH-PDF) ca. 825/30. Die sogenannte “Edition” in den MGH bietet zu S. 110 ein SW-Faksimile (dMGH), farbig sieht man die Seite in e-codices.ch (daraus die folgende Abbildung).

Etwa aus der gleichen Zeit stammt nach Schwarzmaier der Eintrag im St. Galler Verbrüderungsbuch der Brüder “DE ELEHENUUANGIA”. MGH Libri mem. N. S. 9 (2019), Abb. 26 = pag. 26, Bl. 23v von St. Gallen, Stiftsarchiv, C 3 B 55 (Farbfaksimile) ist nicht korrekt verlinkbar! Auch hier stehen die Äbte Sindolt und Erfman am Anfang.

Erhebliche Probleme bereitet der Beleg zu 817 aus der "Notitia de servitio monasteriorum" (Geschichtsquellen.de; Capitularia), wobei ich mich leider nicht mit dem Hinweis auf die Angabe der Geschichtsquellen, diese Notitia gehöre “wohl” zur Synode an der Jahreswende 818/19 in Aachen, begnügen kann.

Reichardt hätte nicht nach Pertz 1835 und schon gar nicht nach dem Württembergischen Städtebuch zitieren dürfen, sondern nach der kritischen Edition von Petrus Becker in: Initia consuetudinis Benedictinae. Consuetudines saeculi octavi et noni (Corpus consuetudinum monasticarum 1), (1963), S. 493-499 (Seiten im Internet Archive), hier S. 495 (“Elehenvvanc” hergestellt aus “Clehenbbanc”), während Rückert 2017 eigentlich bereits die in den Geschichtsquellen (an dieser Stelle) übergangene Dissertation von Walter Kettemann hätte heranziehen müssen: Subsidia Anianensia: Überlieferungs- und textgeschichtliche Untersuchungen zur Geschichte Witiza-Benedikts, seines Klosters Aniane und zur sogenannten “anianischen Reform”. Mit kommentierten Editionen der ‚Vita Benedicti Anianensis‘, ‚Notitia de servitio monasteriorum‘, des ‚Chronicon Moissiacense/Anianense‘ sowie zweier Lokaltraditionen aus Aniane, Diss. Duisburg 2000, online seit 2008. Da mir keine ausführliche Auseinandersetzung mit der Arbeit Kettemanns bekannt geworden ist, bewege ich mich auf dünnem Eis, doch geht es nicht an, seine Funde zu ignorieren. Soweit die Studie zur Kenntnis genommen wurde, zeigen die Erwähnungen in Google Books keine Ablehnung seiner Ansichten. Dass Kettemanns Doktorvater, Dieter Geuenich, 1989 auf die Seite Kettemanns schlug, verwundert nicht (MGH-PDF).

Die Monographie Kettemanns (= K.) umfasst über 1100 Seiten. Mit der Überlieferung der Notitia beschäftigen sich das Kapitel S. 229-484 und die Exkurse S. 531-620. Die bisher bekannten alten Drucke und die Pariser Handschrift BNF Latin 11792 (nicht online) aus dem 17. Jahrhundert gehen, so Kettemann, alle auf ein Dossier des Benediktinerklosters Saint-Gilles bei Nîmes aus dem Jahr 1324 zurück. Der Erstdruck von Jean Sirmond: Concilia antiqua Galliae (1629), S. 685f. (GBS) war nach K. S. 393 die Vorlage der möglicherweise von Dom Anselme Le Michel (1601-1644) geschriebenen Handschrift BNF Latin 13815 (Digitalisat). Die Ausgabe von André Du Chesne: Historiae Francorum scriptores 2 (1636), S. 323f. (GBS) und die Abschrift in BNF Collection Duchesne 120 gehen auf Latin 11792 zurück (K. S. 392f.). Léon Ménard druckte in seiner Histoire […] de la ville Nismes 1750, Preuves Nr. 2 (GBS; Gallica), so K. S. 437, den historiographischen Text mit der Notitia aus dem Kartular des Klosters Saint-Gilles von Gaspard de Loys 1689 (H 916 im Archiv des Département Gard), der aber auch auf das Dossier zurückgeht.

Für die Textherstellung kommt nach K. nur eine beglaubigte Abschrift des Dossiers von 1324 in Betracht, die nicht älter als das 1. Viertel des 17. Jahrhundert ist und sich in einem umfangreichen Faszikel des genannten Archivs in Nîmes H 1 befindet. Im nicht verlinkbaren Eintrag zu H 1 (Findmittel bzw. Direktlink auf Francearchives) liest man unter anderem: “Cahier de 18 feuillets renfermant : 1° une charte de Charles IV le Bel, exemptant l’abbé de Saint-Gilles du serment de fidélité (15 août 1324) ; 2° un rapport de Guy Chevrier, sénéchal de Beaucaire, au Roi, dans lequel il déclare n’avoir pas voulu décharger l’abbé de Saint-Gilles du serment (26 avril 1324) ; 3° un acte présenté à la sénéchaussée de Beaucaire, par l’abbé de Saint-Gilles, pour prouver qu’il ne doit pas le serment (24 mars 1321) ; 4° quelques faits de l’histoire de Charlemagne et les actes du concile d’Aix-la-Chapelle, relatifs aux redevances dues par les monastères ; 6° un extrait de la vie de Saint-Gilles.” Dieses Dossier liegt nach K. im umfangreichen Faszikel dreimal vor, die beglaubigte Abschrift bezeichnet er als Nr. 13, die etwas jüngeren einfachen Abschriften mit 13a und 27. Als Beweisstück im Rekognitionsstreit von 1324 liegt in diesem Dossier die sonst nicht überlieferte Chronik von Saint-Gilles in Form von Annalen 813-818 vor, wobei die Notitia den letzten überlangen Jahreseintrag bildet: K. S. 384.2 Als einziges mittelalterliches Dokument zur Notitia existiert in H 2 eine Supplik von 1417, in der auf die Notitia Bezug genommen wird (Abdruck in: Bulletin historique et philologique 1899, S. 441, Internet Archive).

K. transkribiert das Dossier S. 414-434 aus H 1 Nr. 13 (Notitia: S. 427-431, Ellwangen S. 429 Anm. 106 “Clehenwanc?”) und ediert die Notitia mit Textbesserungen S. 537-547 (Ellwangen S. 540: “Elehenvvanc“; S. 617 gibt es Lesarten des Ortsnamens aus den jüngeren Handschriften).3 Er sieht die im Streit um die Rekognition – der Abt wolle dem König keinerlei Leistungen schulden (K. S. 367) – vorgelegte Chronik von Saint-Gilles als historiographische Fälschung aus dem Frühjahr 1324, die er dem Abt Raymond de Sérignac zuschreibt. Dieser soll sie aus Gellone mitgebracht haben (K. S. 382, 444). Das ist erst einmal nur eine Hypothese. Dass man ein altes, für die eigene Position günstiges Dokument vorweisen konnte, bedeutet nicht notwendigerweise, dass man es gefälscht hat. Aber Zweifel an der Authentizität der Notitia sind nicht neu (vgl. Arnold Bühler im Archiv für Diplomatik 1986, S. 463, MGH-PDF). Gegen einen offiziellen Herrschererlass spricht bereits die auf ein einziges Kloster beschränkte Überlieferung. K. lehnt (vor allem S. 447-458) die Annahme ab, dass die Ausführungen zu 818 (die Datierung 817 ist eine Vermutung Sirmonds, K. S. 291) der karolingischen Vorlage der Annalen von Moissac und Aniane entstammen. Das Stemma S. 481 und die Zusammenfassung S. 482-484 weisen aus meiner Sicht Aussagen mit einem unterschiedlichen Grad an Plausibilität auf, die kritisch überprüft werden müssen. Dies betrifft auch die Annahme, alle Klösterlisten der Notitia seien zwischen 813/14 und 817 entstanden (K. S. 467).

Über den Zusammenhang der Klösterlisten mit den Reformbestrebungen Benedikts von Aniane äußert sich K. S. 468-480. Was eine plausible Möglichkeit darstellt, die Herkunft der Textvorlage aus Aniane, wird S. 473f. als Faktum hingestellt. Der Vergleich des Rahmentexts und der Zwischenüberschriften der Notitia mit den Aussagen der Vita Benedikts bietet die Grundlage für eine Reihe ansprechender Vermutungen, die Gefahr laufen, von der Forschung als gesichertes Wissen übernommen zu werden. Nur Saint-Gilles sei vom Fälscher interpoliert worden (S. 476). Bei den drei durch Zwischenüberschriften nach ihren Leistungen für den Herrscher differenzierten Gruppen (dona: finanzielle Leistungen, militia: Kriegsdienste, orationes: Gebetsdienst) bringt K. nur bei der dritten Gruppe ein Fragezeichen an.

Juristen würden von einer “geltungserhaltenden Reduktion” sprechen: das vielbenützte Dokument, das nicht weniger als 16 Editionen erfuhr (K. S. 342), wird weitgehend “gerettet”, und es bleibt bei dem zweiten Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts. Man kann aber auch zu dem Schluss kommen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit als verfälscht erwiesene Notitia hänge nunmehr gleichsam in der Luft. An karolingerzeitlichen Klösterlisten als Vorlage ist freilich nicht zu zweifeln. Bei Ellwangen stimmt die überzeugend emendierte Namensform Elehenvvanc ausgezeichnet zu den anderen Namensformen aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts.

#forschung #histmonast

Abtei Saint-Gilles, Ruine der ehemaligen Oberkirche und heutiger Chorbereich.jpg
Foto der ehemaligen Abtei (OSB) Saint-Gilles (Chorbereich): Rolf Kranz CC BY-SA 4.0, Link

  1. Zuerst in der Rezension des Ortsnamenbuchs Göppingen in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 1991 (UB Freiburg) und vielfach in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/?s=lutz+reichardt. []
  2. Den historiographischen Kontext bemerkte nach der Edition von Ménard schon Pückert 1890 ( Internet Archive). []
  3. Ellwangen steht in der kleinen Gruppe von Klöstern in Alemannien, womit Schwaben gemeint ist. Außer Kempten gibt es nur noch zwei weitere Klöster in dieser Gruppe, die wie Ellwangen in der Nähe oder sogar jenseits der “Stammesgrenze” zu Franken liegen: das schwäbische Feuchtwangen und das im eichstättischen Sualafeld gelegene Herrieden, wobei man wohl eher an einen Irrtum zu denken hat als an eine tatsächliche Zugehörigkeit des Sualafelds zu Schwaben. []
Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search