Danke an WHD.
Autor: Klaus Graf
Knall oder nicht Knall
Zwei Handschriftenfunde zu Johannes Reuchlin (1455-1522)
Vorzustellen sind zwei von der Reuchlin-Forschung bislang nicht beachtete Handschriften des 16. Jahrhunderts, von denen die eine verschollen ist und die andere faktisch unzugänglich.
I. Die Übersetzung einer Reuchlin-Rede in der Dokumentensammlung des Dr. Johannes Wolff (1537-1600) in Pommersfelden
Auf die reichhaltige vierbändige Dokumentensammlung Wolffs in der Schlossbibliothek Pommersfelden habe ich letztes Jahr aufmerksam gemacht. Der Katalog von Wilhelm Schonath (Auszug im Internet Archive) verzeichnet zu Cod. 245 als Nr. 11 “Die Pfalz wider die Mönche von Weißenburg” auf Bl. 70r “Oracion Doctor Reichlins ad sanctissimum in causa Papatinatus contra monachos” mit Textanfang “Die wyl selig erwelung deines ampts” und Textende Bl. 83r “vnd also gebeucht ist worden”.
Offenbar handelt es sich um die Übersetzung der lateinischen Rede, die der berühmte Humanist Johannes Reuchlin, damals Jurist in Diensten des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, am 7. August 1498 in Rom vor Papst Alexander VI. hielt, um den pfälzischen Standpunkt im Konflikt mit dem nordelsässischen Benediktinerkloster Weißenburg darzustellen. Der Kurfürst war sogar vom Papst exkommuniziert worden. Die Rede erschien am 1. September 1498 im Druck bei Aldus Manutius in Venedig.
Eine zeitgenössische Übersetzung der Rede war bislang nicht bekannt. Da die Schriftstücke in der Umgebung des Texts aus der Zeit um 1480 stammen, wird man an eine zeitnahe Abfassung denken dürfen. Der Kontext amtlicher Schreiben aus dem späten 15. Jahrhundert legt eine Überlieferung (oder Entstehung?) in der pfälzischen Kanzlei nahe.
Gern würde ich Näheres über den Text mitteilen, aber das würde wohl mindestens 700 Euro kosten. Benedicta Schönborn, Kurator der Kunstsammlungen Graf von Schönborn, teilte im Namen der Gemeinnützigen (!) Stiftung Schloss Weissenstein in Pommersfelden mir im Januar 2024 mit, dass einzelne Reproduktionen nicht möglich seien, sondern lediglich ein Gesamtdigitalisat der Handschrift. Früher konnte man Handschriften in der Staatsbibliothek Bamberg benutzen und Repdoduktionen dort erhalten. Auch eine persönliche Einsichtnahme wurde verweigert – ein Skandal, an dem die Bayerische Staatsbibliothek, die ja ohne weiteres mit dem allzu gierigen Adelshaus Kontakt aufnehmen könnte, nichts zu ändern gewillt ist.
Eine mehrseitige Interpretation der Rede, für die keine moderne wissenschaftliche Edition vorliegt, legte Udo Friedrich vor: Johannes Reuchlin am Heidelberger Hof. poeta, orator, paedagogus. In: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit (1998), S. 163-185, hier S. 171-177. Markus Rafael Ackermann: Der Jurist Johannes Reuchlin (1455–1522) (1999), S. 91-95 ging ebenfalls auf sie ein. Kurz erwähnt wurde sie von Jan-Hendryk de Boer: Unerwartete Absichten – Genealogie des Reuchlinkonflikts (2016), S. 584f. (Auszug GBS). Eine Monographie zum Weißenburger Handel verfasste als Greifswalder Dissertation Eduard Krause: Der Weißenburger Handel (1480-1505) (1889, GBS).
Reuchlin dürfte die meisten Exemplare des venezianischen Drucks mit nach Deutschland genommen haben.1 Abgesehen von einem Exemplar im texanischen Austin sind nämlich nur vier Standorte, alle im deutschsprachigen Raum, bekannt: ULB Darmstadt, BSB München (Digitalisat), WLB Stuttgart (Digitalisat) und ZB Zürich (GW M37878).2
Reuchlins Freunde rühmten das Prosastück. Jakob Questenberg schmeichelte Reuchlin mit den Worten, die Rede verdiene es, wegen ihrer Eleganz und Würde auf der ganzen Welt gelesen zu werden (Johannes Reuchlin Briefwechsel 1, 1999, S. 300). Der württembergische Rat Petrus Jakobi wünschte sich eine Abschrift von Reuchlins Hand (ebd., S. 302f.). Von den Abschriften, die offenbar zirkulierten, ist eine in einer Palatina-Handschrift des Vatikans erhalten geblieben (um 1500 nachgetragen im Pal. lat. 692, Bl. 415r-420r, Digitalisat UB Heidelberg; Beschreibung). Der Verfasser hielt sie ebenfalls für gelungen und ließ sie in seiner Briefsammlung “Illustrium virorum epistolae” (1519) erneut abdrucken (GBS).
II. Eine nach 1511 entstandene kurze Schrift gegen Johannes Reuchlin “Magnanimitas Joannis Reuchlin” (ehemals im Besitz des Antiquariats Martin Breslauer)
Eigentlich müsste Walther Ludwig als Mitverfasser dieses Abschnitts genannt werden, denn fast alles, was ich zum Inhalt mitteilen kann, beruht auf seiner großzügigen Hilfe. Hier geht es nur um einen ersten Hinweis; eine genauere Analyse wäre wünschenswert.
Der Text auf fünf Blättern aus den Besitz des Antiquars Martin Breslauer ist nur durch eine vollständige Abschrift (undatiert, wohl 1915 oder 1916) durch Fritz Behrend erhalten geblieben, die sich heute im Handschriftenarchiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften befindet (PDF). Was ich an Sekundärliteratur ermitteln konnte, lediglich zwei kurze Nennungen, charakterisiert das Werklein falsch. Vermutlich gehörte das Stück dem Reuchlin-Forscher Ludwig Geiger, denn in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen (1880 I, S. 156f., GBS) schreibt dieser, möglicherweise sei der Zasius-Freund Heinrich Kolher “Verfasser einer jedenfalls dem Wimphelingschen Kreis angehörigen Schutzschrift für Reuchlin: Magnanimitas Reuchlin, von der ich eine Handschrift besitze”. In der Sitzung der Berliner Akademie vom 27. Januar 1916 wurde kurz auf die Handschriftenbestände eingegangen, die der Antiquar Breslauer dem Archivar (Behrend) des Projekts für die Inventarisation der deutschen Handschriften des Mittelalters vorlegte (Sitzungsberichte 1916 I, S. 144, Internet Archive): “Nähere Untersuchung verdient ein als ‘Magnanimitas Reuchlini’ bezeichnetes, mehrere Seiten umfassendes Schreiben (Anfang des 16. Jahrhunderts), in dem wie zur Rache für die ‘Epistolae obscurorum virorum’ ein Dominikaner (?) unter dem Schein der Freundschaft den berühmten Humanisten verspottet”.
Die Schrift ist weder eine Schutzschrift für Reuchlin noch eine Spottschrift auf ihn, sondern eine ernste Verurteilung seiner theologischen Position. Ohne theologisch-kanonistische Kenntnisse kann jede Interpretation nur oberflächlich bleiben. Die Ausführungen haben keine klare Struktur. Der Titel beginnt “Die Großherzigkeit des Johannes Reuchlin gegen Viehdiebe” (Viehdiebe meint Anhänger Reuchlins) und wendet sich gegen die Verfälschung des Decretum Gratiani. Am Ende heißt es, dass Reuchlin andere ungestraft verletze. Genannt werden eine ganze Reihe von verstorbenen Theologen, die, wenn sie noch lebten bzw. ins Leben zurückkehren würden, Reuchlin zurechtweisen würden. Als verstorben genannt wird der Speyerer Dompropst Georg von Gemmingen. Dieser starb 1511 (Oberdeutsche Personendatenbank, RAG). Da der Judenbücherstreit nicht vorkommt und auch nicht auf die Epistolae obscurorum virorum (1515/17) angespielt wird, ist die Schrift vermutlich 1511 oder bald danach entstanden. Die Nennung deutscher Theologen weist auf Deutschland als Entstehungsraum, während man für die Zugehörigkeit des Autors zum Mönchsstand die Kritik an Reuchlins Zitat des 12. Briefs des 4. Buches des Joannes Antonius Campanus, der sich scharf gegen einen Monachus wendet, ins Feld führen könnte (von Ludwig benutzte Ausgabe der Epistolae: Leipzig 1707, S. 226f., MDZ). Kritisiert werden außerdem Erasmus-Zitate (Encomium Moriae und Enchiridion militis Christiani). Geigers Hinweis auf Heinrich Kolher bezieht sich auf die Nennung des Freiburger Pfarrers Heinrich Kohler (“Heinricum Cholhernn”). Der graduierte Jurist ist in der Oberdeutschen Personendatenbank und dem RAG verzeichnet und wahrscheinlich nicht der Verfasser des Texts, denn Geigers Zuschreibung wurde nicht begründet.
#forschung #fnzhss
- So Peter Amelung: Bemerkungen zu zwei Italienischen Inkunabeln (Hain 4942 und Hain 13883). In: Miscellanea Lamberto Donati (1969), S. 1-9, hier S. 6-9. Aus einem einzigen kurzen Wort (“quasi”) paläographisch abzuleiten, Reuchlin selbst habe die Korrektur vorgenommen, geht zu weit. Geri della Rocca del Candal in: Printing and Misprinting (2023), S. 159f. (Auszug GBS) hält die korrigierende Hand für die des Manutius, denkt aber auch an einen Auftragsdruck. [↩]
- Bei den im GW-Manuskript registrierten Exemplaren in Budapest handelt es sich wohl um einen Irrtum, so Falk Eisermann, dem ich für seine Unterstützung danke. [↩]
A digital exhibit of historical US cookbooks
Weblog: Hexenverfolgung in Graubünden
Andere KI-Chatbots außer ChatGPT
Alt: 85.000 British Pathé-Filme online
Klausi’s Superblog – “Deppen-Apostroph” laut neuen Rechtschreibregeln jetzt erlaubt
Dialekt-Text
Den Dialekttest des Tagesanzeigers konnte ich gestern ohne Paywall auf dem Ipad machen; heute auf dem Desktop ging es nicht. Über CHIP funktioniert es wieder.
“Filmfriend”: Streaming mit dem Bibliotheksausweis
Erinnerungen an die DDR
Inka Bause: “Wir alle sind verunsichert und ängstlich und nicht mehr so reich und unbeschwert wie früher. Daraus wird vielleicht endlich nach 35 Jahren: Wir sind ein Volk, und wir merken, dass wir viele Gemeinsamkeiten haben. Dass nämlich nichts so wichtig ist wie Gesundheit, ein bezahlbares, sicheres, warmes Zuhause, genug zu essen, eine Arbeit, von der man leben kann, und Frieden. Und das alles, bis auf die Freiheit, hatten wir in der DDR.”
Praktiken der preußischen Monarchie
Nach wie vor zensiert mich Jürgen Plieninger in Bibnez
“Ihre Nachricht an ‘bibnez@folks.email’ mit dem Betreff
Remote Access für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
wurde zurückgehalten, bis eine Moderator*in sie freigegeben hat.
Der Grund dafür ist:
The message comes from a moderated member
Ihre Nachricht wird entweder an die Liste zugestellt, oder Sie werden
über die Entscheidung der Moderator*innen benachrichtigt.”
Remote Access für Bürgerinnen und Bürger
Wie wichtig der Zugang zu lizenzpflichtigen elektronischen Ressourcen, die von den Hochschulbibliotheken für ihre Studierenden und Angehörigen erworben werden, auch für Bürgerinnen und Bürger ist, habe ich 2019 im Beitrag “Remote Access und Open Access” dargelegt. Solange Bibliotheken viel Geld für teure Datenbanken und Ebook-Pakete ausgeben statt auf Open Access zu setzen, kommt es darauf an, die Literaturversorgung im Fernzugriff auch für diejenigen zu realisieren, die keiner Universität angehören. Obwohl die Steuerzahler diese Institutionen finanzieren, haben sie nur in seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit, von zuhause bestimmte Ressourcen über den Bibliotheksausweis einer Universitätsbibliothek zu nutzen. Seit 2019 hat es in dieser Hinsicht keine wesentlichen Fortschritte in Deutschland gegeben.
Sicher kann man nicht verallgemeinern, was mir vor einigen Monaten in Duisburg passierte, als mir für die Nutzung der elektronischen Ressourcen der Universitätsbibliothek vor Ort nur zwei PCs ohne Sitzmöglichkeit zur Verfügung standen. Aber es zeigt doch beispielhaft, welch geringen Stellenwert die externen Nutzerinnen und Nutzer für die Verantwortlichen in deutschen Universitätsbibliotheken haben.
Als ich meinen Beitrag 2019 veröffentlichte, konnte ich nicht ahnen, dass im Folgejahr die Corona-Krise auch die wissenschaftliche Literaturversorgung erschüttern sollte.1 Da fast alle Bibliotheken von Schließungen betroffen waren, wurden von Bibliotheken Möglichkeiten der Online-Registrierung geschaffen. Bei den öffentlichen Bibliotheken konnte man davon ausgehen, dass die Onleihe flächendeckend kostenlos zur Verfügung stand. Fernleihen wurden zeitweilig elektronisch ausgeliefert, ein wirklich toller Fortschritt. Viele Anbieter lizenzpflichtiger Ressourcen gewährten zumindest teilweise freien Zugriff. Zu einem wirklichen Umdenken hat die Corona-Krise aus meiner Sicht zwar nicht geführt, aber sie war doch ein wichtiger Denkanstoß. Allerdings muss man 2024 feststellen, dass so gut wie alle damals eingeführten Erleichterungen zurückgefahren wurden.
Nennenswerte Fortschritte gegenüber dem Stand von 2019 kann ich nicht vermelden. Größere Angebote unterhalten immer noch nur wenige Landesbibliotheken (nach Bundesländern: in Baden-Württemberg die Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart, in Bayern die Bayerische Staatsbibliothek München, in Berlin die Staatsbibliothek, in Niedersachsen die in Landesträgerschaft befindlichen Bibliotheken in Hannover, Oldenburg und Wolfenbüttel) und noch weniger Universitätsbibliotheken (Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg). Einen Hinweis verdient als lebenswissenschaftliche Spezialbibliothek die ZB MED, die eine unkomplizierte Online-Registrierung (für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland) anbietet. Auf der Startseite wird der Zugriff auf derzeit über 30.000 elektronische Medien beworben.2 Eine persönliche Anmeldung ist bei den umfangreichsten Angeboten in Berlin und München (beide kostenlos) unumgänglich, will man sie dauerhaft nutzen. Aber es lohnt sich!
Suche ich nach aktuellen Ebooks, werde ich mit meinen Bibliotheksausweisen von Berlin, München und Oldenburg häufig fündig. Von großem Wert ist für mich ebenfalls der Mitarbeiter-Zugang zur Wikipedia-Library, die ständig erweitert wird, wobei vor allem DeGruyter für meine eigenen Forschungen von Bedeutung ist. Unverzichtbar für Geisteswissenschaftler*innen ist, wie ich meine, die Möglichkeit in den Volltexten eines großen Bestands von “Ebooks Central” von Proquest zu recherchieren.3 Dafür sind geeignet die mit Online-Registrierung nutzbaren Angebote der Evangelischen Hochschul- und Zentralbibliothek Stuttgart und der Diözesanbibliothek Rottenburg. Neben der Möglichkeit, täglich fünf Minuten in jedem Buch zu lesen, gibt es auch Ausleihmöglichkeiten.
Man kann nur hoffen, dass nach zwei juristischen Niederlagen des Internet Archive in den USA4 die weltweit nach Registrierung kostenlos zugängliche riesige Leihbibliothek “Texts to Borrow” nicht eingestellt oder drastisch reduziert wird.5 Für wissenschaftliche Recherchen ist die Volltextsuche außerordentlich hilfreich. Von den gut 4 Millionen Büchern sind derzeit über 80.000 in deutscher Sprache verfasst.
Obwohl es sich nicht um Remote Access handelt, muss die seit Anfang 2024 bestehende Möglichkeit der elektronischen Fernleih-Lieferung von Aufsätzen und kleinen Teilen aus Büchern als großer Fortschritt gewürdigt werden.
Zuletzt noch ein Wort zur Onleihe der öffentlichen Bibliotheken. Wer mobil ist, kann sie durch persönliche Anmeldung bei der allerdings recht kleinen Zahl an Stadt- oder Ortsbüchereien, die keine Jahresgebühr erheben, kostenlos nutzen. Eine Übersicht dazu veröffentlichte ich 2022.6 Wer sich in Berlin bei der Staatsbibliothek anmeldet, sollte sich in einer der örtlichen Büchereien einen VÖBB-Ausweis ausstellen lassen, denn für 10 Euro Jahresgebühr gibt es das beste digitale Angebot. Eine Online-Registrierung ist nur für Menschen mit einer Meldeadresse in Berlin oder im Berliner Umland möglich.
- Rückblick im Oktober 2020: https://archivalia.hypotheses.org/126823. [↩]
- https://fernzugriff.zbmed.de/. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/185239. [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/211761. [↩]
- Viele Hinweise: https://archivalia.hypotheses.org/?s=leihbibliothek+internet+archive, insbesondere https://archivalia.hypotheses.org/155797 (2022). [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/156527. [↩]
Verbundkataloge Katholisch-Öffentlicher Büchereien
https://archivalia.hypotheses.org/212213 (Nachträge)
Literatur zum Kloster Reichenau
Das Literaturverzeichnis. In: Wolfgang Zimmermann / Olaf Siart / Marvin Gedigk (Hg.): Die Klosterinsel Reichenau im Mittelalter. Geschichte – Kunst – Architektur.
Verlag Schnell und Steiner, Regensburg 2024, S. 314-337
ist online:
https://archive.org/details/reichenau_literatur_2024
Rezension des Bandes:
https://literaturkritik.de/klosterinsel-reichenau,30833.html
Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1313070165/04
#histmonast
Jan Böhmermann geißelt soziale Medien im “ZDF Magazin Royale”
Korrespondenz zwischen Jacob Grimm und Walter Scott
https://openbooks.is.ed.ac.uk//record/97480
Die Open Books der UB Edinburgh speisen sich vor allem aus Scanaufträgen. Es sind auch deutschsprachige Schriften dabei, die man aber nicht herausfiltern kann.
Thiel über den Deal mit den Großverlagen
Zitat: “Die Dominanz der drei Großverlage wird der Deal nicht brechen. Dass die mittelständischen Verlage von dem Vertragswerk ausgeschlossen wurden, hat für Verwerfungen gesorgt. Den Deal-Partnern wurde Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen. Man befürchtete, dass für die kleinen Verlage nach dem großen Deal kaum noch etwas übrig bleibe. Zwei Kartellklagen sind gescheitert. Ein negativer Effekt auf die verlegerische Vielfalt ist zumindest wahrscheinlich, denn der Ausschluss von den Verhandlungen erschwert den Kleinverlagen die Planungen, was gerade auf dem dynamischen elektronischen Markt ein großer Nachteil ist. Ohnehin ist dieser Markt für Kleinverlage schwerer zu bespielen angesichts der hohen Kosten für die technische Infrastruktur. Der Deal gibt den Großverlagen so einen Planungsvorsprung bei der Aufteilung des Open-Access-Markts, von dem man einmal hoffte, dass er die Oligopolstellung bricht. Die kleinen und mittleren Verlage meinen die Folgen schon heute zu spüren. Es werde für ihn schwieriger werden, wissenschaftliche Buchtitel mit Publikumswirkung zu veröffentlichen, weil ihm die Bibliotheksauflage fehle, sagt der Inhaber des mittelständischen Wallstein-Verlags, Thedel von Wallmoden”.
Danke an OE.
Reporter ohne Grenzen startet Propaganda-Monitor
https://rsf.org/en/propagandamonitor
Via https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/rsf-startet-propaganda-monitor
“Propaganda unter dem Deckmantel des Journalismus: Weltweit imitieren autoritäre Regimes journalistische Formate, um ihre politische Ideologie zu verbreiten und Menschen zu manipulieren. Um die Taktiken, Mechanismen und Akteure dahinter aufzudecken und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren, hat die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) den Propaganda Monitor gelauncht – eine Sammlung von investigativen Recherchen, Hintergrundartikeln und Interviews mit internationalen Expertinnen und Experten, die fortlaufend erweitert wird.”
Mit Felix Fabri auf Reisen
https://ulm1516.hypotheses.org/3021
Vermisst wird ein Link zum sehr guten Wikipedia-Artikel:
7250 Seiten in einem Archivale – wer bietet mehr?
En direct des Archives Départementales des Bouches-du-Rhône :
Le plus gros registre que j'ai vu à ce jour. 3625 folios, 7250 pages ! 😱 pic.twitter.com/usFsN5CDLG— Sacrés Ancêtres! (@sacres_ancetres) October 2, 2024
Das schlägt dem Fass den Boden aus, UB Mainz
Es ist schon ärgerlich, dass deutsche Discovery-Systeme in Bibliotheken dem Nutzer urheberrechtlich nicht geschützte bibliografische Angaben aus lizenzierten Ressourcen vorenthalten, während ich das bei ausländischen Katalogen noch nicht gesehen habe. Was aber gar nicht geht, ist diese Einschränkung bei Open-Access-Ressourcen wie BASE:
“Dieses Ergebnis aus BASE kann Gästen nicht angezeigt werden. Anmelden für vollen Zugriff.”
https://hds.hebis.de/ubmz/EBSCO/Record?id=edsbas.29880A08%7Cedsbas
British Library: Handschriftendigitalisate kehren langsam zurück
Es stehen erst einmal nur 1000 zur Verfügung:
https://blogs.bl.uk/digitisedmanuscripts/2024/10/our-first-1000-digitised-manuscripts-return.html
Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/?s=british+library
Worldwide community of activists protest OverDrive and others forcing DRM upon libraries
Geneanet bis 10. Oktober 2024 kostenlos
Registrierung ist erforderlich.
Aufruf: Sachspenden zur Unterstützung von Bibliotheken, Archiven, Museen in der Ukraine
Ende Juni 2024 hat Google die Einstellung “Ergebnisse pro Seite” verschwinden lassen
Außerordentlich ärgerlich!
https://support.google.com/websearch/thread/284059260/ergebnisse-pro-seite?hl=de
Man kann (noch) &num=100 anhängen, aber das muss man dann bei jeder Suche machen:
https://www.google.com/search?q=google+%22Ergebnisse+pro+Seite%22+einstellen&num=100
Umfrage zum Wissenschaftsbloggen
Johannes Rothe Thüringische Landeschronik und Eisenacher Chronik
Die Ausgabe von Sylvia Weigelt 2007 ist nun Open Access:
https://doi.org/10.1515/9783050087078
Dies gilt auch für weitere knapp 20 Bände der Reihe: Deutsche Texte des Mittelalters.