Hallo,
wir sind gerade in Vorbereitung baulicher Veränderungen mit einer umfangreichen Bewertung von Altregistraturen aus verschiedenen Fachbereichen (Personalbereich, Finanzen, Liegenschaften etc.) beschäftigt. In diesen betreffenden Kellern befinden sich jedoch auch ca. 30 lfm Amtsdrucksachen der vor Jahren aufgelösten Dienstbibliothek des Rathauses, darunter Bundes- und Landesgesetzblätter, Verordnungsblätter und fachspezifische Literatur ab etwa 1948. Nicht betroffen sind städtische Amtsdrucksachen, die separat in einem weiteren Keller stehen.
Wir sind an einer Übernahme nicht interessiert, da Amtsdrucksachen beim Herausgeber archiviert werden (und mit Sicherheit auch in vielen großen Biblitotheken) und wir auch aus Kapazitätsgründen keine Doppelarchivierung anstreben. Die Verwaltung ist sich noch ein wenig unschlüssig, befürchtet eher einen „Verlust der schönen Optik der gebundenen Bücher“, teilt ansonsten die Argumentation des Archivs da die betreffenden Gesetzessammlungen teils seit Jahrzehnten nicht mehr benutzt werden.
Gerne möchten wir in diesem Zusammenhang erfragen, wie in anderen Kommunalarchiven mit Amtsdrucksachen verfahren wird. Für Erfahrungsberichte wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen