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Großes Heiligenkino in Farbe

Vom “Offenbarungseid einer Regierung, die ihr Kulturbekenntnis anlässlich repräsentativer Geschichtsausstellungen heroldmäßig zu verkünden pflegt” sprach der Redakteur der Eßlinger Zeitung, Thomas Krazeisen angesichts der Pläne der Landesregierung, wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen. Die “anrüchigen Hand- und Spanndienste zur Befriedigung wenig edler Feudalinteressen” zeugten von bemerkenswerter Ignoranz gegenüber der eigenen kulturellen Identität, bewahrten doch die in Jahrhunderten gewachsenen und nun zu verscherbelnden Bestände eine unerschöpfliche Fülle an Zeugnissen des abendländischen Selbst- und Weltverständnisses” (Kommentar in der Eßlinger Zeitung vom 29.09.2006).

GrünenbergKonrad von Grünenberg

Unter dem Titel

Die Reise nach Jerusalem.
Geistliche Zierden, weltliche Begierden: Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe stellt prachtvolle Streitobjekte aus
(Eßlinger Zeitung vom 4.11.2006)

berichtet Thomas Krazeisen über die Karlsruher Sonderausstellung nun in einem großen Artikel im Kulturteil der Eßlinger Zeitung.

“Von seiner Wallfahrt hat der Großbürgersohn [Konrad von Grünenberg] nicht nur den Rittertitel, sondern auch Eindrücke mit nach Hause gebracht, die er in einem großartig illuminierten Reisetagebuch festhielt. Seine Reise dauerte von April bis November 1486, das Werk wurde wenige Monate später fertiggestellt. Es dokumentiert nicht nur erstaunliche topographische Kenntnisse des Konstanzer Patriziers, sondern auch sein Interesse an militärischen Dingen: In der Badischen Landesbibliothek ist derzeit ein Exemplar zu bewundern, welches die detailfreudige Darstellung eines unter türkischer Flagge segelnden Kriegsschiffes zeigt. Die Handschrift im ehemaligen Musiklesesaal der Karlsruher Bibliothek ist eine von insgesamt elf hochkarätigen Exponaten, entstanden zwischen dem 10. und dem 18. Jahrhundert. Es sind allesamt prachtvolle Streitobjekte, die anlässlich des seit Wochen andauernden Konflikts um den möglichen Verkauf wertvoller badischer Handschriften von deren Hütern kurzfristig aus den Tresoren geholt wurden, um sie für wenige Wochen der Öffentlichkeit zu präsentieren.” (…)

“(…) Unberührt vom hässlichen Gezänk ruhen die Preziosen unter Panzerglas und erstrahlen bei wenigen Lux in der ganzen Würde ihres Alters und ihrer einzigartigen Qualität. Allen voran das Homiliarium von der Reichenau, eine grandiose Pergamenthandschrift, die nicht nur Predigten zum kirchlichen Jahreskreis, sondern auch zahlreiche Zierinitialen enthält: ein Fest für die Sinne aus einem ottonischen Skriptorium, bei dem Gold, Silber, Purpur und Lapislazuli geradezu verschwenderisch zelebriert werden. (…)”

“Neben diesen Glanzstücken hochmittelalterlicher Buchkunst in einer von Männern dominierten Ständegesellschaft berücken in der Sonderausstellung Zeugnisse weiblicher Spiritualität. Etwa die Wonnentaler Codices, von denen in der Schau ein Graduale mit Messegesängen und ein Antiphonarium mit Gesängen des Chorgebets für den Breisgauer Zisterzienserinnenkonvent zu sehen sind. Diese Codices zählen zu den am schönsten illuminierten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts überhaupt. Hier wird großes Heiligenkino in Farbe gezeigt: Wir sehen die Geschichte der hübschen und heiligen Agnes, die sich mit Christus vermählt; wie sie vom Engel die Märtyrerkrone gereicht bekommt, während vom Teufel ein frustrierter Freier nach hinten gerissen wird. Die Geschichte der heiligen Klara, abgefasst in Straßburg 1490 bis 1492, ist ein Meisterwerk oberrheinischer Nonnenmalerei. Ebenfalls aus Straßburg stammt die großartige Marienserie aus dem so genannten Prozessionale des Dominikanerinnenkonvents St. Agnes. Vor tiefrotem Bildgrund wird der “gute Tod” der Gottesmutter im Rahmen eines Sterbe- und Begräbnisrituals illustriert. (…)”

“(…) Neben dem Stundenbuch des frommen Markgrafen Christoph I. von Baden, das zum ältesten Bestand der badischen Handschriftensammlung zählt, zeigt uns das jüngste Exponate der Ausstellung aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts einen Landesherrn als leidenschaftlichen Tulpenzüchter. Markgraf Karl Wilhelm, den es angeblich schon im Morgengrauen in die Botanik zog, konnte sich am Ende seines Lebens im selbsterschaffenen Paradies an mehr als 5000 Tulpensorten vergnügen. Das war auch für den Hochadel ein sündhaft teueres Vergnügen, doch das badische Markgrafenhaus stand einst noch auf solidem finanziellem Fundament.

Bis 25. November. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr, donnerstags bis 19 Uhr, samstags bis 12 Uhr.”

Vortrag von Dr. Winfried Klein in der BLB Karlsruhe am 21. November 2006

Liberal oder rückständig? – Die Bedeutung der badischen Verfassungsentwicklung für das Domänenvermögen und die Handschriften der Badischen Landesbibliothek / Vortrag von Dr. Winfried Klein, Mannheim.

Die schriftliche Fassung des Vortrags vom 21.11.2006 liegt jetzt als PDF (Größe:136 kbyte) vor. Eine Druckversion ist für die Vortragsreihe der Badischen Landesbibliothek vorgesehen. Der Vortrag kann für den Eigenbedarf ganz oder in Auszügen verwendet werden. (Update 29.11.2006)

Dienstag, 21. November 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
– Eintritt frei –

Dr. Winfried Klein, der in der FAZ vom 5.10.2006 ausführlich zur Eigentumsfrage der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2885928 ), ist wohl der derzeit beste Kenner der badischen Domänenfrage. Er weist in seinem Vortrag nach, dass die heutigen Schwierigkeiten keineswegs ihre Ursache in einer “zu liberalen” badischen Revolution von 1918 haben, wie die Landesregierung insinuierte, sondern darin, dass das Haus Baden sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zu einer wirklichen Liberalisierung entscheiden konnte. Einer eindeutigen Klärung der heutigen Rechtslage stehe dieses damalige Versäumnis jedoch nicht entgegen. Denn mit der Revolution von 1918 sei alles, was dem Haus Baden nicht vertraglich als Privateigentum zugestanden wurde, Staatseigentum geworden und damit auch die Handschriften der Badischen Landesbibliothek.

Herrn Oettingers Schreckensszenario ist aus der Luft gegriffen. Eigentum kann man nicht herbeireden.

Aus der Ansprache von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, gehalten am 27.10.2006 zur Eröffnung der Ausstellung “Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek: Europäisches Kulturerbe”:

(…) Die Landesregierung postuliert noch immer, dass das Markgrafenhaus Eigentumsrechte an unseren Handschriften habe. Ministerpräsident Oettinger hat im Landtag am 11. Oktober säuberlich unterschieden zwischen dem unbestrittenen Privatbesitz der Markgrafen und den für ihn strittigen Stücken. (…)
In der BLB zählen zu dem für den Ministerpräsidenten unbestrittenen Privatbesitz schon einmal ca. 70 Handschriften der sogenannten Hinterlegungen. Ob sie tatsächlich so unbestritten sind, muss allerdings in jedem Einzelfall erst noch geprüft werden. Alles andere, also der gesamte alte Handschriftenbesitz der BLB scheint für Herrn Oettinger strittig zu sein, er verneint also den Besitzanspruch des Landes daran. Ihretwegen will er nicht vor Gericht gehen. (…)

Herrn Oettingers Schreckensszenario aus dem Landtag ist ohnehin aus der Luft gegriffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den Besitzer eines Guts vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers (Stichwort Kuckuck), bis das Eigentum eines anderen gerichtlich erwiesen ist. Also erst der Gerichtsentscheid und dann eventuell die Herausgabe. Nicht umgekehrt, wie der Herr Ministerpräsident den Landtagsabgeordneten einreden wollte. Eigentum kann man nicht herbeireden. Alle Fakten weisen die Handschriften als Eigentum des Landes Baden-Württembergs aus.

  • Ein großer Teil der Handschriften kam als Säkularisationsgut nach dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, §§ 34 und 35 in das Domänen-, d.h. Staatsvermögen der Landesherren, die daraus die kirchlichen Aufgaben zu finanzieren hatten (vergl. auch Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1957, Seite 54 f.)
  • Badische Landtag verabschiedete am 25. März 1919 ein Gesetz (vergl. Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21 vom 9. 4. 1919, Seite 179-182 [dokumentiert in Archivalia]) über die Auseinandersetzung bezüglich des Eigentums an dem Domänenvermögen des bisherigen Landesherren, das u. A. die mittelalterlichen Handschriften als Eigentum des Badischen Staates endgültig feststellt.

(…) Die Gefahr für unsere Landesbibliothek ist keineswegs gebannt, wenn auch der Trick des Dreisäulenmodells national wie international sedativ gewirkt hat. (…)

Im Landtag sagte [Oettinger] am 11. Oktober dazu:

„Deswegen werden wir die Ankaufsmittel der nächsten Jahre für unsere staatlichen Museen und unsere Landesbibliotheken nutzen und sagen: ‚Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an.’ Dann steht manches, was ansonsten in den nächsten drei bis fünf Jahren zu erwerben wäre, zurück.“
Für die Landesbibliothek bedeutete dies, dass in den nächsten Jahren kaum mehr Neuerscheinungen gekauft werden können, die außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Erwerbs von in Baden erscheinenden Büchern liegen (Pflichtexemplare): schickt man die BLB auf den Abstieg in die unterste Provinz?

(…) Die Bibliotheksgesellschaft hat namhafte Beträge für die Erhaltung der Handschriften aufgebracht. Sie hat ihre Zuschüsse im Vertrauen auf die Landesregierung bereitgestellt. Wenn die Landesregierung dieses Vertrauen enttäuscht, so verstößt sie damit gegen alle Regeln von Sitte und Anstand.

Es ist geradezu frivol, einerseits die “Mäzenaten-Säule” zu beschwören, und andererseits die Mäzene, die sich bislang um die Karlsruher Handschriften verdient gemacht haben, z.B. unsere Bibliotheksgesellschaft, zu desavouieren. Wer soll da
noch Geld für Baden-Württembergisches Kulturgut geben?”

Der Vollständige Redetext ist auf den Seiten der BBG dokumentiert:
http://www.bbg-karlsruhe.de/pdf/ansprache_klose_27_10_06.pdf

Audiatur et altera pars

Südkurier 26.10.2005
Adel verpflichtet. Das Erbe des Denkmals Schloss Salem wiegt schwer – Warum das Haus Baden die Hilfe des Landes in Anspruch nimmt / von Martin Baur

Bernhard von Baden sieht sich als Sachwalter des kulturellen Erbes von Schloss Salem.

… “Insgesamt haben wir für die Grunderneuerung der historischen Substanz der Anlage 30 Millionen Euro eigene Mittel aufgewendet, deshalb steht alles so perfekt da”, erklärt Prinz Bernhard. Die Altschulden, um die es im Handel mit dem Land Baden-Württemberg geht, hätten weder etwas “mit unseren Unternehmungen noch mit einem zu üppigen Lebenswandel zu tun”. Dies Politik und Öffentlichkeit zu verdeutlichen, ist ihm in diesen Tagen nach Wochen der “Fehlinformation und Polemik” dringendes Anliegen. …

http://www.suedkurier.de/nachrichten/seite3/art1798,2271449.html

Urheberrecht für Dummies

(Das Urheberrecht aus Sicht der Buchbranche. Risiken und Nebenwirkungen der Novelle des UrhG) heisst das schmale Heftchen, das die Rechtsanwälte Birgit Menche und Dr. Christian Russ verfasst haben, “zwei dem Börsenverein eng verbundene Spezialisten”, wie Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins in seinem Vorwort schreibt. Von und für Dummies, möchte man versucht sein zu sagen, wenn man das laut “BuchMarkt” in nur 6 Wochen zusammengeschusterte Machwerk durchblättert, das Wiley auf der Buchmesse in 8000 Ex. massenhaft an seinem “Dummiestand” unters Volk brachte und das im Novemberheft des BuchMarkts der gesamten Auflage beilag. Es soll sogar Bibliotheksleitungen geben, die das Heftchen mit dem quietschgelben Umschlag kommentarlos an ihre Fachreferenten verteilt haben (“Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber…”).

“Alles was Sie über das deutsche Urheberrecht wissen müssen”, verspricht der Schutzumschlag und der Dummies-Mann fordert “Artenschutz für Urheber”.

Ein paar Kostproben aus dem Text:

(Aus der Einführung:)

“Es [das Urheberrecht] wurde einmal geschaffen zum Schutz der kreativen Menschen – und zum Schutz derjenigen, die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst den Menschen erst zugänglich machen. Es ist daher kein Selbstbedienungsladen für Bibliotheken und andere staatliche Einrichtungen in Zeiten knapper Kassen.”
Die Dichotomie zeigt plastisch, wie die Verwerterlobby der Buchbranche unter Führung des Börsenvereins Bibliotheken und Museen sieht, nicht partnerschaftlich als Vermittler der Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sondern als Schmarotzer im System.

(Sinn und Zweck des Urheberrechts – unterschiedliche Interessen:)

Das “berechtigte Interesse der Allgemeinheit am ungehinderten Zugang zu Literatur, Wissenschaft und Kunst” wird zwar erwähnt, das konstatierte “Spannungsverhältnis” aber aus Sicht der Verwerter in plattester Weise reduziert auf den Wunsch der Konsumenten, diese “preiswert, idealerweise zum Nulltarif nutzen zu können”, Stichworte wie “Open Access, Musiktauschbörsen oder Gema-freie Musik beschrieben dieses Phänomen” (mit diesem Nebensatz ist “Open Access” auch schon abgehandelt). Dass das von der Verfassung garantierte Recht auf Informationsfreiheit den in der juristischen Diskussion ohnehin ad acta gelegten “Anspruch auf geistiges Eigentum” einschränkt, dass andererseits auch der Urheber selbst in seiner Kreativität ohne fortwährende Adaption, Transformation und Rekombination des Vorgefundenen nicht denkbar und diese sich ohne eine starke public domain nicht entfalten könnte, davon ist hier nirgends die Rede.

“So läuft das Spiel – ohne Moos nix los”

Das Urheberrecht ist daher einerseits das Recht des Urhebers an seinem geistigen Eigentum, andererseits das Recht des vertraglich eingesetzten Verwerters, das Werk zum Geldverdienen nutzen zu können. Durch die Nutzung des Werkes deckt der Verwerter zum eigenen Nutzen wie zum Nutzen des Urhebers, der an diesem Gewinn regelmäßig beteiligt wird.
Dass in großen Teilen der wissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur die Verlage den Autoren regelmäßig keine Honorare zahlen, obwohl z.T. Gewinne in Höhe von $800 pro Artikel gemacht werden, während zugleich die Publikationstätigkeit der Verlage in mehrfacher Weise durch die öffentliche Hand subventioniert wird, wird unterschlagen, dass der ganze Wissenschafts- und Bildungsbereich deshalb auch eine wissenschafts- und bildungsfreundliche Ausgestaltung des Urheberrechts erwarten kann, die nicht allein auf Gewinnorientierung setzt, rückt gar nicht erst ins Blickfeld.

(Der Copyright-Vermerk:)

Die Autoren weisen zwar richtig daraufhin, dass ihm keine besondere Bedeutung (mehr) zukommt, es fehlt aber der durchaus angebrachte Warnhinweis, dass die leichtfertige Kennzeichnung fremder Werke und gemeinfreier Werke mit eigenem Copyright-Vermerk eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

(Das Zitatrecht – Auf die Dosierung kommt es an:)

“Wenn sich die Stilmittel eines Dichters im Rahmen einer geisteswissenschaftlichen Abhandlung anhand von zwei oder drei Versen aufzeigen lassen, dann dürfen eben auch nur zwei oder drei Verse abgedruckt werden und nicht das ganze Gedicht.”
Man erkennt hieraus schon, dass es sich dabei nur um eine “Abhandlung für Dummies” handeln könnte.

Wes Geistes Kind die Autoren sind, zeigt sich besonders an der skandalösen Darstellung der Leistungsschutzrechte bei Datenbanken:

“Das Datenbankrecht gewährt Schutz vor Vervielfältigung und Verbreitung der gesamten Datenbank oder eines wesentlichen Teils, nicht aber vor dem Klau einzelner Daten.
Die EU Datenbankrichtlinie bestimmt als Schranke für das Schutzrecht Sui Generis in Art. 8 Abs. 1 klipp und klar “Der Hersteller einer der Öffentlichkeit – in welcher Weise auch immer – zur Verfügung gestellten Datenbank kann dem rechtmässigen Benutzer dieser Datenbank nicht untersagen, in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht unwesentliche Teile des Inhalts der Datenbank zu beliebigen Zwecken zu entnehmen und/oder weiterzuverwenden. (…)” und in Artikel 15, dass zuwiderlaufende vertragliche Bestimmungen nichtig sind (entsprechend §87b und §87e UrhG). Der Gesetzgeber trägt hier schließlich der Tatsache Rechnung, dass ein Zugriff auf Daten ohne jede Entnahme- und Weiterverwendungsmöglichkeit sinnlos wäre und einer normalen Auswertung der Datenbank nicht entgegenstehen kann. Wenn schon eine solche normale Auswertung als “Klau” bezeichnet wird, dann versteht sich von selbst, dass die Autoren dem Problem der Behinderung von Wissenschaft und Forschung durch “Permission Barriers” (diese und nicht knappe Kassen sind eines der wichtigsten Argumente für Open Access), gerade auch für die im Rahmen wissenschaftlicher Publikationen veröffentlichten Daten keine einzige Zeile widmen.

(Online-Zugang in Bibliotheken, Museen und Archiven)

Die Autoren entblöden sich nicht, uns hier einmal mehr die Mär aufzutischen, dass der für den zweiten Korb geplante §52b es Bibliotheken, Museen und Archiven ermöglichen soll, urheberrechtlich geschützte Werke an beliebig vielen Terminals öffentlich zugänglich zu machen, “ohne auch nur ein einziges Bestandsexemplar kaufen zu müssen”, obwohl das BMJ dies längst mit Hinweis auf die im Gesetzentwurf gegebene Begründung dementiert und angekündigt hat, dies solle auch im Gesetzeswortlaut klargestellt werden (Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vom 14. Juni 2006).

Natürlich empfiehlt der Ratgeber nachdrücklich, die Rechtseinräumung im Verlagsvertrag solle möglichst das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte sowie übertragbare Verlagsrecht ohne Auflagen- und Stückzahlbegrenzung umfassen. Die Chance, sich aus Verlagssicht mit dem immer häufiger von Autorenseite aus geäußerten Wunsch nach Zusicherung des Rechts, die Dokumente zuzüglich zur Verlagsveröffentlichung auch selbst in digitaler Form archivieren zu können auseinanderzusetzen und dafür konstruktive Vorschläge zu machen, wird vergeben. Vollkommen ignoriert wird damit auch die inzwischen von fast allen Fachgesellschaften, Wissenschaftsorganisationen und Forschungsförderern gegebene Empfehlung (in vielen Fällen als verbindliche Voraussetzung für die Förderung), ein Selbstarchivierungsrecht einzubehalten, nur einfache Nutzungsrechte einzuräumen, oder jedenfalls Verwertungsrechte nicht vollständig abzutreten, sondern stattdessen die genaue Nutzungsart und den Zeitraum anzugeben, für die bzw. für den die Rechte abgetreten werden!

Der Abschnitt “Rechte und Pflichten von Autor und Verlag” erwähnt lediglich das im Falle fehlender vertraglicher Regelung geltende Verlagsgesetz, geht aber mit keinem Wort auf die Problematik alter Verlagsverträge (vor 1995), für die die Nutzungsart Internet noch nicht als bekannt vorausgesetzt werden konnte. Auch die in der Praxis besonders in den Geisteswissenschaften wichtige Bestimmung des §38 UrhG (Beiträge zu Sammlungen), wonach das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Beitrages nach einem Jahr an den Urheber zurückfällt, sofern dieses nicht explizit durch einen Verlagsvertrag ausgeschlossen ist, wird natürlich nicht erwähnt.

Fazit: Inhaltlich unerheblich, ist die Broschüre als flankierende Maßnahme zu der vom Börsenverein initiierten Enteignungskampagne anzusehen. Wie schon 2003 gelang es dem Börsenverein, trotz der Forderungen der großen
Wissenschaftsorganisationen in der „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” Wissenschaftler gegen eine Nutzung ihrer Werke in den elektronischen Netzen der Hochschulen zu mobilisieren (2003 waren es 2000 Unterschriften, jetzt bei dem vom Verlag C.H.Beck initiierten offenen Brief an Ministerin Zypries noch 500 (SZ vom 28.9.2006). Vgl. hierzu auch die Pressemitteilung 7/06 vom 19. April 2006 des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft,
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0706.html

Zu den jetzt in ähnlicher Form wiederkehrenden Argumenten von 2003 verweise ich auch auf zwei eigene frühere Beiträge in Inetbib:

Re: Urheberrechtsnovelle, Thu, 03 Apr 2003 18:27:09 +0200
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg11118.html

Nachtrag zu “Eine gepflegte Kundgebung (Protest gegen neues Urheberrecht)”, Thu, 03 Apr 2003 18:35:12 +0200
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg11119.html

Landesvereinigung Baden in Europa: Kein Ausverkauf von Kulturgut! Schon 12000 Protestunterschriften

Die Unterschriftenaktion wird noch bis zum 15.11.2006 fortgesetzt. Nachdem die Landesregierung inzwischen auch anderes Kulturgut verkaufen wolle, weitete die LV ihren Protest auch dahingehend aus. Die LV wendet sich dagegen, nun anderes Kulturgut zu verschleudern. Sie hält an ihrer Forderung fest, die Sanierung des Schlosses Salem vollständig aus den Erträgen der Landesstiftung in Angriff zu nehmen. Vgl. auch die Pressemitteilung vom 17.10. (Beschluss der Landesstiftung unzureichend. Landesvereinigung wehrt sich gegen Vorwürfe, Badens Staatsregierung habe 1918/1919 schlampig verhandelt/Land nach wie vor in der Pflicht) und 10.10.2006.

Stand am Dienstag, den 27.10.2006, ca. 12.000 Unterschriften.
(Die Unterschriftenliste kann auf der Website der Landesvereinigung Baden heruntergeladen werden, stattdessen kann die Zustimmung auch online erfolgen.)

Die Unterschriftenlisten sollen am 6.12.2006 in Stuttgart dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten übergeben werden.

Aus der Pressemitteilung vom 20.10.2006:

Landesvereinigung übt Schulterschluss mit Landtagsparteien.
Kuratorium der Vereinigung einstimmig gegen Ausverkauf von Kulturgut

Das Kuratorium der Landesvereinigung Baden in Europa unterstützt den Kampf der Landesvereinigung gegen den Verkauf von Kulturgut aus Baden-Württemberg. Dies beschlossen die Mitglieder des Kuratoriums einstimmig bei ihrer jüngsten Sitzung. Dem Gremium gehören Personen der Öffentlichkeit aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik an, darunter Bundestags- und Landtagsabgeordnete aller Parteien.

Die Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen aus dem Landtag von Baden-Württemberg forderten, dass die eventuell zum Verkauf stehenden Kunstschätze als Nationales Kulturgut unter Schutz gestellt werden. Sie fordern die Landesregierung auf, den entsprechenden Antrag bei der Bundesregierung zu stellen. Außerdem schlugen sie vor, dem Landtag und der Landesregierung die Unterschriften, die aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus aus dem Ausland der Landesvereinigung Baden in Europa vorliegen am 6. Dezember in Stuttgart zu überreichen. Bislang hat die Landesvereinigung an die 10 000 Unterschriften zum Erhalt der Kulturgüter gesammelt.

Weiteres unter http://www.lv-baden.de/a/web

Neue Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Neu auf dem Landtagsserver:
( Update zu http://archiv.twoday.net/stories/2847715 )

Antrag Fraktion SPD
(Abg. Ute Vogt, Helen Heberer, Stober und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/510
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0510.html

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden

Antrag Fraktion GRÜNE
(Abg. Walter, Kretschmann und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/507
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0507.html

Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern
Hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,

  1. ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass die Zähringer-Stiftung wirksam errichtet wurde, und an welchen Gegenständen diese nach Auffassung der Landesregierung unstreitig wirksam Eigentum erworben hat;
  2. ob es zutrifft, dass das Land bis in die jüngste Zeit davon ausging, dass hinsichtlich der in die Stiftung eingebrachten Gegenstände die Rechtsunklarheit sich darauf bezog, ob die Zähringer-Stiftung oder das Land Eigentümer dieser Gegenstände ist;
  3. aus welchen Personen sich der Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung derzeit zusammensetzt und welche Aufgaben dieser Stiftungsrat wahrnimmt;
  4. wann das Haus Baden zum ersten Mal seine Eigentümerstellung hinsichtlich der in die Stiftung eingebrachten Gegenstände zu Lasten der Stiftung geltend machte;
  5. ob es zutrifft, dass im Jahr 1983 vom damaligen Wissenschaftsminister Engler der Zähringer-Stiftung ein Vergleich hinsichtlich der eingebrachten Gegenstände angeboten wurde, den diese aber ablehnte; falls ja, mit welcher Begründung;
  6. ob es zutrifft, dass die Ablehnung des unter Ziffer 4 erwähnten Vergleichs damals deshalb keine weiteren Folgen hatte, weil die damalige Regierung davon ausging, dass die streitigen Gegenstände wenn nicht dem Land, dann eben der Stiftung gehörten und der Zugang der Öffentlichkeit damit gesichert sei;
  7. inwieweit die Stiftungsaufsicht der Zähringer-Stiftung gegenüber tätig wurde;
  8. wie die konkreten Fragestellungen der Landesregierung lauteten, welche von Peter Wax und Prof. Würtenberger begutachtet werden sollten;
  9. ob den Gutachtern von der Landesregierung konkrete Szenarien eines möglichen Vergleichs zur Begutachtung vorgelegt wurden, und wenn ja, wie diese Szenarien aussahen;

II.

  1. dem Landtag einen Bericht über die Errichtung der Stiftung und über den Schriftwechsel zwischen der Zähringer-Stiftung und der Stiftungsaufsicht vorzulegen;
  2. dem Landtag Akteneinsicht über die Akten der Stiftungsaufsicht zur Zähringer-Stiftung zu gewähren.

Stuttgart, 25. Oktober 2006
Walter, Kretschmann und Fraktion

Begründung:

Die Landesregierungen in Baden-Württemberg haben über Jahrzehnte die Zähringer-Stiftung als wirksame Stiftung betrachtet. Erst in der jüngeren Vergangenheit hat die derzeitige Landesregierung Zweifel an dieser Position angemeldet und u. a. daraus folgernd dem Haus Baden einen Vergleich über 70 Mio. € angeboten. Namhafte Juristen widersprechen jedoch der Auffassung der Landesregierung. Damit wäre ein Großteil der von der Landesregierung als eindeutig im Besitz des Hauses Badens oder zumindest strittig deklarierten Kunstwerke zumindest im Eigentum der Zähringer-Stiftung und damit vor Verkauf geschützt.

Update 7.11.2006:

Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden.
(Drs. 14/496) Der Abg. Jürgen Walter, GRÜNE, hat für die Fragestunde in der 12. Plenarsitzung des Landtags BW am 9.11. eine mündliche Anfrage eingereicht (Eingang: 02.11.2006). Er fragt darin nach dem konkreten Inhalt des aufgrund einer Vereinbarung des Landes Baden mit dem Haus Baden vom badischen Landtag am 1. April 1930 beschlossenen und am 17. April 1930 veröffentlichten Gesetz zum Ankauf badischer Kulturgüter.

Kommentar: Die Anfrage ist inhaltlich überflüssig und wohl nur aus taktischen Gründen motiviert, denn jeder Landtagsabgeordnete könnte wohl leicht selbst im badischen Gesetzblatt nachschlagen. Zudem ist das betreffende Gesetz längst in den Wikimedia Commons als Faksimile wiedergegeben (eingestellt von Klaus Graf):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_1930_1.JPG

MdL Kretschmann, Fraktionsvorsitzender GRÜNE fordert in einem Brief vom 2.11. (pdf) an MP Oettinger, “alle Aktivitäten, auch seitens der Landesstiftung, badische Kulturgüter zu erwerben“ einzustellen. Die Rolle der Zähringer-Stiftung sei bisher unzureichend berücksichtigt worden. Zahlreiche Argumente sprächen dafür, dass die Stiftung wirksam errichtet wurde und die Übereignung von Kulturgütern an die Stiftung erfolgt ist. Er werde daher seitens seiner Fraktion eine Anhörung im Finanzausschuss beantragen, die das Gesetz vom April 1930 und die Wirksamkeit der Zähringer-Stiftung zum Thema machen solle. Seines Erachtens müsse die Frage nach der Zukunft von von Schloss Salem völlig getrennt von der der Kunstgegenstände betrachtet werden, weil nur so eine Lösung gefunden werden könne, die der tatsächlichen rechtlichen Situation gerecht werde.

25 Jahre Deutscher Kulturrat, Schutz von öffentlichem Kulturgut, Staatsziel Kultur

Pressemitteilung Deutscher Kulturrat, 26.10.06:
Die Ausgabe November/Dezember von politik und kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, erscheint in den nächsten Tagen. Die Internetausgabe ist bereits vorab verfügbar.

Die Beilage ist mit Bildern von Handschriften der BLB Karlsruhe illustriert. Im Heft selbst geht der Schwerpunkt “Schutz von öffentlichem Kulturgut” in zahlreichen Berichten auf die Causa Karlsruhe ein:

Welche Bedeutung haben Kulturgüter für unsere Gesellschaft? Dürfen Kulturgüter bei Haushaltsengpässen verkauft werden? Warum bewahren, pflegen und sammeln öffentliche Kultureinrichtungen Kulturgüter? Welche Relevanz haben Kulturgüter für das kulturelle Leben heute? Damit setzen sich Olaf Zimmermann (“Was Du ererbt von Deinen Vätern”: Zum “Handschriftendeal” der baden-württembergischen Regierung), Michael Eissenhauer (Schutzstatus für wertvolles Kulturgut), York Langenstein (Stehen unsere Museen vor dem Ausverkauf? – Wie Verkäufe aus Museumsbeständen Finanzlücken stopfen sollen), Claudia Lux (Eine Absicht und die Folgen – Zur Idee des Verkaufs der Badischen Handschriften), Wolfgang Klose (Dank der internationalen Solidarität – Die (Beinahe-)Plünderung der Badischen Landesbibliothek), Eva Effertz (DFG fördert Handschriften-Projekte – Einzigartige und unverzichtbare Quellen für die Forschung) und Martin Hentschel (Wertvolle Erbschaft nicht verschleudern – Der Krefelder Museumsdirektor (…) über den Kampf gegen den Ausverkauf der Kunst in Zeiten leerer Kassen) auseinander.

MdL Helen Heberer: „Bibliotheken und Museen öffnen Welten – sie dürfen nicht als Pfandmasse für fragwürdige Fürstendeals missbraucht werden“

SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung (als pdf) vom 23.10.2006:
Oettinger soll Tag der Bibliotheken als Tag der kulturellen Besinnung nutzen.

(…) Aus Anlass des Tags der Bibliotheken am morgigen Dienstag fordert Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ministerpräsident Oettinger auf, diesen Tag für eine kulturelle Besinnung zu nutzen. Bibliotheken garantierten den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Information, Wissen, Bildung sowie Unterhaltung. „Bibliotheken öffnen Welten“ und dürften deshalb nicht als „Pfandmasse für fragwürdige Fürstendeals“ missbraucht werden. Durch Personaleinsparungen, Kürzungen bei den Beschaffungsetats, Reduzierung der Öffnungszeiten – und auch durch allzu eifrige Anpassung an den Zeitgeist mit der Anschaffung teurer Bibliothekselektronik, statt des gedruckten Buchs, werde die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken ohnehin schon geschmälert.

Heberer: „Der leichtfertige Umgang des Ministerpräsidenten mit den Kulturgütern aus dem Umfeld des badischen Adels dokumentiert geradezu symbolisch, womit zu rechnen ist, wenn das Bewusstsein für die kulturelle Dimension des öffentlichen Lebens verloren geht.“

Zu dieser Geisteshaltung passe, dass Oettinger jetzt die Museen und Bibliotheken des Landes mit ihren Etats heranziehe, um die ‚Notlösung’ mit dem Haus Baden zu finanzieren. Nach Auffassung von Helen Heberer ist dies nichts anderes als eine Strafaktion gegen die Kultureinrichtungen, deren Direktoren früh und entschieden gegen den Deal mit dem Markgrafen von Baden protestiert hatten. Als „kulturlos“ geißelte Heberer die Absicht der Landesregierung, eine Vielzahl kultureller Projekte, wie etwa das „Forum neues Musiktheater“, für den Vergleich mit dem Haus Baden bluten zu lassen. (…)