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Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

Antrag
Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006 Drs 14/669
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten:

1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?

4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?

5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?

6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?

7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?

9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?

10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?

II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.

III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.

Stuttgart, den 5.12.2006
Kretschmann, Walter und Fraktion

Begründung :

Die Beantwortung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drs. 14/507 lässt nicht erkennen, wie und wann der Sinneswandel erfolgte, die Herrn Ministerpräsident Oettinger zu der Aussage veranlassten, Kunstgegenstände, die als Stiftungsgut in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurden, gehörten dem „Haus Baden“, d.h. nicht der Stiftung, sondern den Erben Großherzogs Friedrich II. von Baden.

Nach Akteneinsicht in die Akten der Stiftungsaufsicht (mit Ausnahme der noch nicht gesichteten Akten des Staatsministeriums) steht für die Fraktion GRÜNE fest, dass die streitigen eigentumsrechtlichen Fragen und die Schwierigkeiten der Inventarisierung der konkreten Stücke, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehören, immer nur die zwei Alternativen betrafen, ob das Land oder die Zähringer-Stiftung als eingetragene Stiftung des öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat.
Diese Rechtsauffassung hat auch bisher die Landesregierung vertreten.

Wenn sie in der Antwort zum Antrag 14/507 darauf hinweist, dass es sich dabei um eine strittige Rechtsposition handelt, so betrifft der Streit nach Aktenlage immer nur die beiden oben genannten Alternativen in Bezug auf die Eigentümerstellung.

Die Landesregierung ist daher nach wie vor eine Antwort auf die Frage schuldig, wann seitens des Hauses Baden zum ersten Mal Eigentum zu Lasten der Stiftung und zugunsten der Erben Friedrichs II. reklamiert wurde und wie sie den von Prof. Dolzer konstruierten Einwand bewertet, die Zähringer-Stiftung sei mangels (inventarisierten?) Stiftungsguts möglicherweise nicht wirksam zu Stande gekommen.

Nach Aktenlage ist die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Staatsministeriums weiter aufklärungsbedürftig, insbesondere in Bezug auf die Entsendung des Auktionators Dr. Graf Douglas und in Bezug auf die Vorbereitung des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen.


Vgl. hierzu auch die aktuelle dpa/lsw Meldung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1309231

AUDIO: Neues zum Handschriftenverkauf (Ausschnitte aus der Presseerklärung von Jürgen Walter GRÜNE und Fraktion vor der Landespressekonferenz in Stuttgart vom 05.12.2006, 10h), DLF, 05.12.2006 14:18 (“Deutschland heute”, Autor: Uschi Götz)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/12/05/dlf_200612051418.mp3
(Die Landesregierung hat übrigens dementiert, dass Graf Douglas 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung berufen worden sei.)

Die SPD (Pressemitteilung vom 05.12.2006, auch als pdf) äußert hingegen weiter “Unverständnis über (die) Untersuchungsausschuss-Verweigerung der Grünen”. Arbeitsgruppen, wie von den Grünen vorgeschlagen, könnten einen Untersuchungsausschuss nie und nimmer ersetzen, da nur dort die Zeugen wie vor Gericht unter Wahrheitspflicht stünden, sagt der designierte Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, Nils Schmid.


Update 8.1.2007: Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 unter
http://archiv.twoday.net/stories/3159358

Klöster in Baden-Württemberg (Kleine Anfrage der Fraktion FDP/DVP)

Kleine Anfrage
Dieter Kleinmann FDP/DVP
Drs 14/655 30.11.2006

Klöster in Baden-Württemberg
(…)
8) Ist davon auszugehen, dass bei einem Rückzug von Ordensgemeinschaften aus Baden-Württemberg Kulturgüter das Land und den Bund verlassen, weil sie verkauft werden oder weil sie im Sinne einer traditionellen Weiterführung der Gemeinschaften im Ausland dorthin verbracht werden?

9) Sind die Kulturgüter in klösterlichem Eigentum erfasst (im Bedarfsfall im „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“) und wie können kulturell wertvolle Klosterkomplexe inklusive ihres Kulturgutes auch für zukünftige Generationen in Baden-Württemberg erhalten bleiben?

Stuttgart, den 27. November 2006

Der Direktor des Badischen Landesmuseums äußert sich zu Kulturgüterstreit und Zähringer-Stiftung

Badische Neueste Nachrichten, 5.12.2006 (Faksimile bei der BLB)
Ein Mantel ohne Inhalt im Brennpunkt des Interesses
Der Direktor des Badischen Landesmuseums äußert sich zum Kulturgüterstreit und zur Zähringer-Stiftung. / Michael Hübl

Im Streit um den geplanten Ausverkauf von Kulturgütern zu Gunsten der Familie von Baden ist neuerdings die Zähringer-Stiftung in den Brennpunkt des Interesses gerückt. (…) Zu den drei Mitgliedern des Stiftungsrates gehört neben Bernhard von Baden und dem Grafen Douglas der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Befragt, wo für ihn die Bedeutung der Zähringer- Stiftung liege, verweist der engagierte Kunsthistoriker zunächst auf deren Geschichte: “Die Zähringer-Stiftung ist aufgrund des Testaments von Friedrich II. eingerichtet worden, der verfügt hat, dass eine Reihe von Sammlungskomplexen, die er als sein Eigentum bezeichnet hat, nach dem Tod seiner Gattin in das Eigentum einer Stiftung übergehen soll. Bis dahin sollte die Familie nur in einer Notlage Teile der Sammlungen verkaufen dürfen. “1930 war durch die Folgen der Inflation eine solche Notlage entstanden, und man hat sich an das Land Baden gewandt”, referiert Siebenmorgen und fügt hinzu: “Daraufhin hat das Land etwas sehr Sinnvolles getan. Es hat gesagt: Wenn Ihr Geld wollt, müsst Ihr etwas hergeben.” Das Ergebnis war der noch im gleichen Jahr vereinbarte Vertrag. Damals erwarb das Land Baden für vier Millionen Reichsmark (zuzüglich Zinsen) rund 450 Kunstobjekte, die bis dato als Privateigentum des letzten Großherzogs gegolten hatten.
(…) Nach der Revolution von 1918 (…) habe man dem Großherzog immerhin einen Bestand von rund 20000 Objekten, zu denen allerdings auch zahlreiche Münzen und Medaillen gehörten, als “freies Eigentum” zugestanden. Siebenmorgen ist in diesem Punkt überzeugt: “Dadurch, dass der badische Staat 1930 bereit war, Gemälde von der großherzoglichen Familie zu kaufen, hat er den Eigentumsanspruch anerkannt.”

[Zur Strittigkeit der Inhalte der Bestandteile der Zähringer-Stiftung nach ihrer Errichtung 1954:] “Man hat sich in den 50er Jahren durchaus strittig darüber unterhalten, was in dem Komplex hofeigenen Staatsbesitz und was Privatbesitz darstellt”, betont der Direktor des Landesmuseums und macht darauf aufmerksam, dass in dieser Zeit seitens seines Hauses umfangreiche Recherchen hinsichtlich der Herkunft strittiger Stücke angestellt worden seien. In diesem Zusammenhang sei vom zuständigen Ministerium in Stuttgart Weisung ergangen, im Zweifelsfalle die Stücke vorerst als Eigentum des ehemaligen Herrscherhauses zu betrachten.

(…) Zudem habe sich nach 1945 einiges Sammlungsgut “selbständig” gemacht; so seien etwa 200 Waffen, die in einem von den Nationalsozialisten eingerichteten militärgeschichtlichen Museum im ehemaligen Marstall des Karlsruher Schlosses untergebracht waren, nach Salem gelangt und dort einfach einbehalten worden.

[Zur Expertenkommission der Landesregierung:] Trotz dieser Ansammlung von Sachverstand meint Siebenmorgen: “Das kriegen wir alles nicht gelöst.”

Zumal das entscheidende Problem offenbar doch bei der Zähringer-Stiftung liegt. So heißt es in einer Stellungnahme des baden-württembergischen Fianzministeriums zu einer Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag: “Die zwischen 1918 und 2003 vorgelegten Gutachten zur Frage der eigentumsrechtlichen Zuordnung der streitigen Sammlungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.” Diese wollte Bernhard von Baden in einer Zusammenschau gegenüberstellen lassen. Auf diese Weise kam das sogenannte Dolzer-Gutachten zustande, wobei, so Siebenmorgen, “Rudolf Dolzer feststellte, dass die Zähringer-Stiftung nicht rechtskräftig zustande gekommen ist. Sie ist ein Mantel ohne Inhalt, denn es fehlt ein Verzeichnis mit dem Stiftungsgut. Wenn ihr aber kein Stiftungsgut unterlegt ist, dann ist sie nicht arbeitsfähig.”

Siebenmorgen plädiert dafür, die Einrichtung einer solchen Stiftung nachzuholen, zumal sich seiner Ansicht nach die entscheidenden Differenzen nicht in einer grundsätzlichen Weise lösen lassen. Befragt, ob es denn nicht intelligentere Lösungen gebe, als durch Spendensammlung und Einsparungen im Kulturbereich Geld für einen Ausgleich mit der Familie von Baden zusammenzubringen, gibt er allerdings nur eine Antwort als Privatperson: Auf Schloss Salem gebe es noch eine Menge Kulturgüter, die dem Haus Baden gehören und die zum Verkauf gebracht werden könnten, darunter der sogenannte Feldschreibtisch des Türkenlouis, eine kostbare Taufschale aus dem 16. Jahrhundert und die Fidelitas-Pokale, die kurzfristig auch schon einmal im Badischen Landesmuseum zu sehen waren. Ein Gutes hat der Streit um die badischen Kulturgüter für Siebenmorgen immerhin bereits erbracht: “Er hat gezeigt, wie wichtig die Kultur innerhalb der gesellschaftlichen Diskussion ist und wie ernst sie genommen wird.”

Expertengremium zu Kulturgütern aus dem Haus Baden hat Arbeit aufgenommen

Pressemitteilung 01.12.2006, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Ein siebenköpfiges Expertengremium, das vom Wissenschaftsministerium zum Thema „Kulturgüter aus dem Haus Baden“ eingerichtet wurde, hat unter dem Vorsitz von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg seine erste Arbeitssitzung absolviert. Hierbei sollen Historiker und Archivare sowie Juristen Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. „Dabei gilt der Grundsatz Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Ergebnisse werden deshalb erst in einigen Monaten zu erwarten sein“, erklärte Frankenberg am 1. Dezember in Stuttgart.

Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel. Die Gruppe der Rechtshistoriker besteht aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Prof. em. Dr. Adolf Laufs ist ehem. Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war in den 80er Jahren Rektor der Universität, Prof. Dr. Jan Schröder ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, zu den übrigen genannten vgl. a. die Glosse “An die Arbeit!” der F.A.Z. vom 30.11./1.12.
http://archiv.twoday.net/stories/3007992

Württemberger Versteigerung

F.A.Z., 02.12.2006, Nr. 281 / Seite 49, Kunstmarkt
Bürgernähe (rmg)

Es beginnt wie ein Märchen der Brüder Grimm: “Zu der Zeit, als das Auktionshaus Nagel gegründet wurde, war das Königreich Württemberg schon Geschichte.” Und es geht weiter mit sehr zeitgemäßer Deutlichkeit: “Der vierte und letzte württembergische König Wilhelm II. hatte nach den November-Revolutionen am 30. November 1918 seine Abdankung erklärt. Die Besitzverhältnisse in Württemberg ließen sich eindeutig regeln, hatte doch schon sein Großvater, König Wilhelm I., in weiser Voraussicht eine Trennung von Kron- und Hausgut eingeführt. Nach dem Ende der Monarchie also wurde das Krongut in freies Staatseigentum überführt. Die Hofkammer existierte weiter und verwaltete das private Vermögen der Familie.” Die Sonderauktion am 6. Dezember bei Nagel in Stuttgart ist wohl die erste im beliebten Genre der Adelshausbesitzversteigerung, die – in weiser Voraussicht – mit einer solchen Erklärung eingeleitet wird. (…) rmg

Fine Art and Antiques (402S)
6th -8th December 2006, Nagel-Auktionen, Stuttgart
6.12.2006, 17h Königliches Württemberg (Special Auction Fine Art from the Royal House of Württemberg). Vorbesichtigung: 1.-3.12.2006, 11h-18h, 4.12.2006, 11h-20h. Katalog

Nur wenige Württembergica u.a. Drucke (Nr. 625-627, 689-705, 1000-1003), u.a.

  • Bambergische Peinliche Halsgerichts-Ordnung, Bamberg 1580 (Los 1001),
  • Johann Oettinger, Wahrhaffte Historische Beschreibung der Fürstlichen Hochzeit … Friedrich Hertzog zu Württemberg und Teck …In der Fürstlichen Haubtstatt Stuttgardten Anno 1609… , Stuttgart 1610 (Los 696),
  • Kirchenordnung für das Herzogtum Württemberg, Stuttgart 1660. Provenienz: Schloß Leipheim (Los 692),
  • Topographia Sueviae, Merian: Franckfurt am Main 1643 (Los 691),
  • Topographische Geschichte des Herzogtums Württemberg, Stuttgart 1784, Exemplar aus der ehem. königlichen Handbibliothek (Los 690),
  • Topographischer Atlas des Königreichs Württemberg in 55 Blättern nach den Ergebnissen der Landesvermessung bearbeitet … 1821-1851. Rectificiert 1867. (Los 697),
  • The Sacred Books of the Old and New Testaments Vol. I, Pt. 3 The Book of Leviticus, Leipzig 1904 [die sog. “Polychrome Bibel”, Ed. Paul Haupt. Portions of the the text and some of the illustrations are set off in various colors to highlight certain features. First color coded bible ever printed, using a process patented in 1897. Translation based, according to the introduction, on the “new critical edition of the Hebrew text of the Old Testament, published under the auspices of the Johns Hopkins University, Baltimore. Anm. BCK nach Dan Wyman Books, Katalog Judaica Americana]. Goldgeprägter Ledereinband mit Widmung “Seiner Majestät Wilhelm II. König von Württemberg ehrfurchtsvoll überreicht von der Johns Hopkins University, Baltimore”, auf der Innenseite ExLibris “Wilhelm II. Privat-Bibliothek” sowie bekrönter Stempel “Wilhelm II. Privateigentum” auf der Titelseite. Goldschnitt. In leinenbezogener Kassette. (Los 662).

“Kultur im Ausverkauf – Wer schützt unsere Kulturgüter?”

Die SPD-Bundestagsfraktion läd ein zu einer Podiumsdiskussion in Karlsruhe:

Sonnabend, 09.12.2006
10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ständehaus Karlsruhe / Stadtbibliothek
Ständehausstr. 2, 76133 Karlsruhe

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion
Johannes Jung, MdB, Jörg Tauss, MdB
Um Anmeldung per Fax oder E-Mail wird gebeten

Programm

  • 10:00 Uhr Begrüßung
    Johannes Jung, MdB
  • 10:10 Uhr Die Handschriften und die Folgen – Wer schützt die Kultur?
    Dr. Norbert H. Ott, Bayerische Akademie der Wissenschaften,
    Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters
  • 10:30 Uhr Diskussion mit
    Dr. Norbert H. Ott,
    Prof. Dr. Alfried Wieczorek, Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim,
    Vorstandsmitglied Museumsverband Baden-Württemberg,
    Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D.,
    Johannes Stober, MdL
    Moderation: Johannes Jung, MdB
  • 11:30 Uhr Schlusswort
    Jörg Tauss, MdB

Über die Abfindung des letzten badischen Großherzogs

wird in den Lebenserinnerungen von Heinrich Köhler (1878 – 1949, Badischer Staatspräsident 1923/24 und 1926/27) berichtet:

“Das Land Baden war nach den Ereignissen des November 1918 wahrscheinlich das erste, das die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit dem abgedankten Fürstenhause in einer noblen vertraglichen Weise regelte, obwohl Schwierigkeiten, vor allem durch die 1818 verfassungsmäßig ausgesprochene Deklaration, das gesamte Domänengut des badischen Staates im Werte von etwa 200 Millionen Mark im Jahre 1918 sei eigentlich Eigentum des Großherzoges und dem Lande nur zur Nutznießung überlassen, nicht unerheblich waren. Aber gerade dadurch, dass wir in Baden das heiße Eisen schon zu einer Zeit anfaßten, da man in anderen Ländern noch die revolutionäre Phrasenlogie durchexerzierte, kamen wir schnell zum Ziele. Die deutschen Fürsten und ihre Ratgeber waren unter dem Eindruck der Revolution bereit, jede vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren. Erst später als die unpolitische Art des deutschen Volkes wieder dominierte, präsentierten sie die ungeheuerlichsten Abfindungsforderungen und zogen ihre einstigen Untertanen vor die Zivilgerichte, die in meisten Fällen wunschgemäß – wie auf „Allerhöchsten Befehl“ – reagierten und Urteile fällten, die das arme Volk geradezu revolutionieren mußten. Daß man sich dieses volksfremde Verhalten der Juristen gefallen ließ, ist eines der größten Armutszeugnisse unseres Volkes.

In Baden saß man Ende 1918 mit den noch verängstigten Vertretern des Großherzogs gemeinsam am Verhandlungstisch. Ergebnis: Der ehemalige Großherzog erhielt als Eigentum das Schloß in Baden-Baden, das Palais in Freiburg, das Haus in Badenweiler und das Mausoleum im Fasanengarten in Karlsruhe, alles mit Einrichtungen, außerdem acht Millionen Mark Eisenbahnobligationen der badischen Staatseisenbahn. Sodann wurde dem Großherzog und seiner Frau die Nutznießung des Kaltenbronner Forstes und eines Waldstückes in Gernsbach mit zusammen 3700 ha eingeräumt. Die Bilder in der Karlsruher Kunsthalle, die Privateigentum des Großherzogs waren, sollten dort zur öffentlichen Besichtigung bleiben, die Handschriften, Akten und Urkunden (z. B. auch über Kaspar Hauser) in den Archiven, die Eigentum des Großherzogs waren, sollten nach Aussterben der großherzoglichen Linie an den Staat zurückfallen, ähnlich wie die Güter, Schlösser und Häuser. (…)

(…) In Baden herrschte Ruhe, allerdings nur wenige Jahre. Die unglaublichen Vorgänge auf dem Gebiete der „Fürstenabfindungen“ einerseits und die Folgen der Inflation andererseits ließen auch den letzten badischen Großherzog nicht ruhen, und sein Rechtsvertreter machte Aufwertungsansprüche hinsichtlich der acht Millionen geltend, und zwar 75 % (!) und vierprozentige Verzinsung auf Goldbasis, solang das Kapital nicht ausbezahlt sei. Eine Drohung mit dem ordentlichen Gericht sollte die Regierung einschüchtern. Der Versuch schlug fehl. Ich führte 1924 einen Kabinettsbeschluß herbei, der den Aufwertungsanspruch auf keinen Fall anerkannte, aber vorsah, die dem Großherzog gehörenden Bilder in der Kunsthalle um den von sachverständigen geschätzten Wert von vier Millionen Mark zu erwerben, natürlich nur unter der ausdrücklichen Verzichtserklärung des Großherzogs auf jeden Aufwertungsanspruch. Leider war letzterer schlecht beraten und pochte immer stärker auf sein Aufwertungsrecht. Kurz entschlossen habe ich dann dem Rechtsbeistand geschrieben, daß bei der inzwischen stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Lage weitere Verhandlungen zwecklos seien, und die Verhandlungen abgebrochen. Im Landtag erklärte ich 1926 mit aller Entschiedenheit, dass eine etwaige Aufwertung des Kapitals nur im Rahmen dessen erfolgen könne, was die Reichsaufwertungsgesetze für jeden Staatsbürger vorschrieben und jedem gewähren. Die Stimmung im Lande war derart, dass selbst die Rechtsopposition meine Haltung billigte und erklärte, die Auseinadersetzung in Baden sei für sie durch meine Ausführungen erledigt. Und damit war sie auch erledigt. Ich ließ mich auf Weiteres einfach nicht mehr ein, so oft man es auch versuchte, neue Besprechungen in Gang zu bringen.”

(aus: Heinrich Köhler – Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes 1878 – 1949, Stuttgart : Kohlhammer, 1964, S. 109-111 (= Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg : Reihe A, Quellen ; 11), dokumentiert auf den Seiten der Landesvereinigung Baden,
http://www.lv-baden.de/a/files/abfindung_grossherzog.pdf )

Zum Fortgang der Auseinandersetzung nach dem Tod des Großherzogs Friedrich II. 1928 zwischen seinen Erben und dem Land Baden bis zum Abschluß des Staatsvertrag von 1930 vgl. die Ausführungen des Freiburger Historikers Dieter Mertens auf Basis der Akten im GLAK in der F.A.Z. vom 2.11.2006, wiedergegeben unter http://archiv.twoday.net/stories/2880867

Zu der Vorgängen von 1918/19 vgl. a.
Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919
http://archiv.twoday.net/stories/2708484
zu ihrer Bewertung auch
Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut
?p=28667

Baden contra Oettinger

Stuttgarter Nachrichten, 30.11.2006
Baden contra Oettinger.
Streit um Kulturgüter

Karlsruhe (win) – Im Streit um den Verkauf badischer Kulturgüter meldet sich nun auch die Landesvereinigung Baden in Europa zu Wort.

Abgesehen davon, dass man sehr enttäuscht sei, weil das markgräfliche Haus sein eigenes Erbe verkaufen will, stellt sich für Robert Mürb die Frage, ob es sich bei den strittigen Handschriften und Kunstgegenständen denn überhaupt um Besitztümer des Hauses Baden handelt. Falls dies der Fall sei, dann hätten nicht die badischen Beamten unsauber gearbeitet, wie Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behauptet habe, sondern Beamte des Landes Baden-Württemberg. “Die badischen Beamten haben sehr sorgfältig gearbeitet und die Eigentumsverhältnisse nicht nur eindeutig geklärt, sondern dies auch in Gesetze gegossen”, erklärte der Vorsitzende nun.

Das Land Baden-Württemberg könne sich vielmehr ein Beispiel am früheren Land Baden nehmen, denn 1930 – auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise – sei kein Landeserbe verkauft, sondern sogar Kunstgegenstände vom Haus Baden erworben worden. Mario Wachter, von Haus aus Jurist und Mitglied in der Landesvereinigung, kann sich über den Rechtsstreit nur wundern. Bereits 1919 sei in einem Staatsvertrag eindeutig geregelt worden, was als Privatbesitz dem Großherzog von Baden erhalten bleibe und was künftig in Besitz des Landes Baden übergehen sollte. Damit seien alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten. In dem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, was als unveräußerliches Eigentum in Besitz des Großherzogs im Badischen Generallandesarchiv unterzubringen sei und was in die Badische Landesbibliothek gebracht werden sollte. (…)

Vgl. a. Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch
http://archiv.twoday.net/stories/3001171

An die Arbeit! – Das Wunder von Baden nimmt Gestalt an.

F.A.Z., 01.12.2006, Nr. 280 / Seite 37 (Glosse Feuilleton)
30.11.2006, via FAZ.Net

An die Arbeit!
30. November 2006
Vor zwei Tagen nahm das Wunder von Baden Gestalt an: Ein Expertengremium traf sich in Stuttgart zu seiner ersten Arbeitssitzung über ein Thema, in das alle Teilnehmer bestimmt schon bestens eingearbeitet sind. Das Treffen wurde mit dem Schleier eines Staatsgeheimnisses umhüllt; tatsächlich geht es um Aufklärung im Fall der Besitzverhältnisse an Kulturgütern, die zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem markgräflichen Haus Baden umstritten sind. Und darum soll es auch so lange gehen, bis unumstößliche Ergebnisse gefunden sind – wenn man das Wissenschaftsministerium richtig versteht, dem außerdem die Namen der beteiligten Experten ungefähr so schwierig wie einem Geheimbund zu entwinden waren: Neben Peter Michael Ehrle, dem Direktor der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, steht der Historiker Dieter Mertens, dem das Land schon die Einsparung von geschätzten zehn Millionen Euro verdankt, weil er wertvolle Gemälde durch den Akt schierer Akteneinsicht als dem Land bereits gehörig identifizierte. Hinzu kommen der Historiker Volker Rödel, Direktor des Generallandesarchivs in Karlsruhe, wo gewiß Erkenntnisquellen sprudeln, und Ernst Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem steht – von juristischer Seite – mindestens noch Dietmar Willoweit zu erwarten, der Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; der prominente Rechtshistoriker Willoweit ist ein Verfechter jener Ansicht im sogenannten “Kulturgüterstreit”, die schon Siegfried Reicke in seinem Gutachten von 1967 vertrat und die zuletzt sein Nachfolger Reinhard Mußgnug in dieser Zeitung formuliert hat. Willoweits Sicht der Lage macht die Sorge gegenstandslos, bei einem etwaigen Rechtsstreit werde das Risiko beim Land liegen. Die genannten Namen nähren keine Hoffnung auf die freundliche Erwägung möglicher Szenarien, wie sie Oettinger in den Sparhaushalt-Kram gepaßt haben mögen. Es mag Oettinger daher nicht leichtgefallen sein, seinem Finanzminister, in dessen Ressort das zu rettende Salem fällt, die Causa abzunehmen, um sie der Federführung des Wissenschaftsministeriums zu unterstellen. Es gibt wahrlich viel zu tun, und anfangen ließe sich bei der 1954 gegründeten “Zähringer-Stiftung” des letzten badischen Großherzogs; denn mancher spricht der Stiftung ihre Rechtskraft ab, ohne sich indessen selbst in Frage zu stellen: So tat das gestern Harald Siebenmorgen, der Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe. Bloß, Siebenmorgen selbst sitzt im Stiftungsrat ebender “Zähringer-Stiftung”, als Vertreter der baden-württembergischen Museen und wird dort ja eine Funktion erfüllen. Die Experten sind pünktlich in Stuttgart eingetroffen; denn Kulturgut ist kein Spielzeug. rmg

Landtag BW berät über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Karlsruhe

(Stand: 30.11.2006)

13. Sitzung
Mittwoch, 6. Dezember 2006, 10:00 Uhr

Erklärung des Präsidenten zur 60. Wiederkehr des
Inkrafttretens der Verfassung für Württemberg-Baden

Aus der TAGESORDNUNG

4. a) Antrag der Fraktion der SPD
– Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten
oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

– Drucksache 14/577
Begründung: 5 Min., Aussprache: 10 Min. je Fraktion

b) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden
Mitglieder, der/des Vorsitzenden und der/des
stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses

Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch

Badische Neueste Nachrichten, 29.11.06
Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch.
Landesvereinigung Baden verweist auf juristische Fakten im Kulturgüter-Streit / von Michael Hübl
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn061129.php

DER THRON steht schon lange leer, doch Badens Erben wollen immer mehr.

Klischees sind wohlfeil und eignen sich gut für holzschnittartige Darstellungen der Wirklichkeit. Bei näherer Betrachtung erweisen sie sich allerdings oft als haltlos. Das durfte jetzt Robert Mürb feststellen. Den Vorsitzenden der “Landesvereinigung Baden in Europa” grämte sehr, dass badische Parlamentarier und Beamte schuld daran sein sollten, dass jetzt die Nachfahren des letzten Großherzogs von Baden meinen, sie könnten Ansprüche gegen das Land Baden-Württemberg geltend machen. Hätte man nach der Revolution von 1918 in Baden die Besitzverhältnisse ähnlich eindeutig geklärt wie in Württemberg, stünde man gegenüber den Abkömmlingen des ehemaligen Herrschergeschlechts heute besser da – so ein gängiges Argument, mit dem die Landesregierung ihren Plan zu verteidigen pflegte, Kulturgüter zum Verkauf freizugeben, bei denen man zumindest nicht ganz sicher sei, ob sie nicht vielleicht doch der Familie von Baden gehören könnten. (…)
Über 20 000 Unterschriften gegen die Stuttgarter Pläne hat allein die Landesvereinigung bislang gesammelt; am 6. Dezember soll das Protestpaket Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger überreicht werden. Das wurde gestern bei einer Pressekonferenz in Karlsruhe bekannt gegeben.

Wichtiger war allerdings die Bekanntgabe der Ergebnisse umfangreicher Recherchen, die der Jurist Mario Wachter angestellt hat. Sie ergaben, dass man in Baden nach der Abdankung des Großherzogs Friedrich II. keineswegs so nachlässig verfuhr, wie gerne kolportiert wird. Wachter machte insbesondere auf Paragraph 8 des 1. Staatsvertrags vom März 1919 aufmerksam. Er enthält den Satz: “Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen.” Laut Wachter handelt es sich dabei um eine sogenannte “Ausgleichsklausel”, mit der sichergestellt und ausgeschlossen wird, dass jemand nachträglich juristische Sachverhalte geltend macht. “Unsere Regelung war eine anständige, keineswegs übertriebene Lösung”, schrieb später der badische Finanzminister in seinen Lebenserinnerungen.

(…) Sie machte gleichwohl einen zweiten Vertrag erforderlich, der am 17. April 1930 im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt veröffentlicht wurde. Er sah den Kauf von Kunstwerken vor, die das damalige Land Baden für vier Millionen (bei einer Verzinsung von anfänglich sechs, später fünf Prozent) von der Adelsfamilie erwarb. Auch davon gab es Ausnahmen, die sehr genau aufgelistet sind, wie Wachter anhand der einschlägigen Drucksachen nachwies. Drei dieser Werke aus anerkanntem Privatbesitz, darunter Heinrich Issels “Festzug der badischen Landestrachten” hat das Land inzwischen erworben – anlässlich des Verkaufs von Schloss Baden-Baden vor rund zehn Jahren.

Als drittes entscheidendes Faktum führt Mario Wachter den Übergang der einstigen Hofbibliothek in die Verwaltung des Staates an, die bereits 1872 bestimmt wurde. Eine Frage musste freilich auch er offen lassen: Welche Rolle spielt die Zähringer-Stiftung, die 1954 eingesetzt wurde? Sie ist, wie Rudolf Mürb berichtete, die einzige Stiftung im Land, für die nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde fungiert. Ungeklärt ist, was diese Stiftung überhaupt noch besitzt, und ob ihr bei der Ausarbeitung des Stiftungsvertrages nicht Objekte zugestanden wurden, die längst dem Staat übereignet waren. Wachter bezeichnete die Stiftung denn auch als “großes Schwarzes Loch” (…)

Das Haus Baden habe nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben, so der kulturpolitische Sprecher der Fraktion [GRÜNE], Jürgen Walter, der zusammen mit der Karlsruher Abgeordneten Renate Rastätter und anderen Fraktionsmitgliedern das Archiv besuchte.

Möglicherweise sollte der geplante Handschriften-Verkauf zum guten Geschäft für den Kunsthändler Christoph Graf Douglas werden, der bereits beim Verkauf von Schloss Baden-Baden eine maßgebliche Rolle spielte. Nach Informationen der Grünen sollten zehn Millionen Euro als Provision für den Verkauf der Handschriften an Graf Douglas fließen, der als Finanzberater des Hauses Baden tätig ist. Weil er zugleich Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist, könne ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden, meint Jürgen Walter.

Neue Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Zwei Anträge der Fraktion GRÜNE, über die bereits früher berichtet wurde, liegen jetzt mit den Stellungnahmen der zuständigen Ministerien vor:

Antrag
Fraktion GRÜNE 26.09.2006 Drs 14/343
und Stellungnahme des Finanzministeriums [vom 18.10.2006]
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0343_d.pdf
Eingegangen 26.09.2006 / Ausgegeben: 01.12.2006

Antrag
Fraktion GRÜNE 25.10.2006 Drs 14/507
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst [vom 17.11.2006]
Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern
Hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0507_d.pdf
Eingegangen: 25. 10. 2006 / Ausgegeben: 30. 11. 2006

Millionenprovision im Kunstgüterstreit? // GRÜNE: Schlüssel zur Lösung liegt bei der Zähringer-Stiftung

Stuttgarter Zeitung, 28.11.2006, Südwestdeutsche Ztg., S. 8

Millionenprovision im Kunstgüterstreit?
Landtagsgrüne vermuten Interessenkonflikt zwischen Zähringer-Stiftung und dem Haus Baden / von Meinrad Heck.

STUTTGART. Im Streit um die Kulturgüter des Fürstenhauses Baden haben die Landtagsgrünen im Generallandesarchiv Karlsruhe nachgeforscht. Nach Studium der Akten bleiben sie dabei: Druck auf die Landesregierung, aber ohne Untersuchungsausschuss.

(…) Den von den Genossen geplanten Untersuchungsausschuss lehnen die Grünen immer noch ab. Denn dieser Plan gehe ¸¸an den Realitäten vorbei”. Der ¸¸Schlüssel” zur Lösung der Eigentumsfrage badischer Kunstgegenstände liege ausschließlich bei der so genannten Zähringer-Stiftung.

(…) Entscheidend an diesem Testament des Großherzogs aus dem Jahr 1952 ist der Umstand, dass sämtliche Kunstgegenstände, die der Herzog in seinem Besitz glaubte, ausdrücklich nicht verkauft, sondern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Vor Wochen hatten StZ-Recherchen dieses Testament an die Öffentlichkeit gebracht. Jetzt haben die Grünen im Generallandesarchiv Karlsruhe entdeckt, dass das Haus Baden ¸¸nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben” habe.

An der Existenz der Zähringer-Stiftung haben die Grünen nach Studium der Akten keinen Zweifel. Allen Beteiligten müsse demnach ¸¸klar sein, dass dieses Erbe nicht veräußert werden kann”. Jene 70 Millionen Euro, die Ministerpräsident Oettinger nach dem Verkauf einer wertvollen Handschriftensammlung im Wege eines Vergleiches dem Haus Baden zukommen lassen wollte, sind den Grünen zufolge eine ¸¸fingierte Summe”.

Oettinger habe später eine Zahl von 60 Millionen Euro genannt und Jürgen Walter glaubt zu wissen, warum plötzlich zehn Millionen fehlen. Sie seien ¸¸als Provision” für den Verkauf der Handschriften gedacht gewesen. Und sie hätten angeblich – Informationen des Grünen zufolge, deren Quelle er nicht nennen will – an den Finanzberater des Hauses Baden fließen sollen. Das ist dem Grünen-Sprecher zufolge der international tätige Kunsthändler Christoph Graf Douglas, der wiederum laut amtlichem Register Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist und als solcher gemäß fürstlichem Testament besagte Kunstgegenstände der Öffentlichkeit erhalten sollte. Einen möglichen Interessenkonflikt samt Hintergründen wollen die Grünen nicht per Untersuchungsausschuss, sondern mit weiterem Aktenstudium aufklären.


Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Jürgen Walter GRÜNE in der Landtagsdebatte,

Jürgen Walter zu Gefälligkeitsgutachten und einem stillen Teilhaber
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Gutachten zur Zähringer-Stiftung
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Kulturgutschutz in BW (Stellungnahme zum Antrag Fraktion SPD)

Neu auf dem Landtagsserver BW: Der

Antrag Fraktion SPD
(Abg. Ute Vogt, Helen Heberer, Stober und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/510

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden

der in der kommenden Parlamentssitzung im Dezember beraten werden wird, liegt jetzt mit der Stellungnahme der Landesregierung vor. Auszüge hieraus:

(Zur Kulturgüterliste)

“Die Gegenstände, die in Baden-Württemberg eingetragen sind, können im „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach §6 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ eingesehen werden. Abgedruckt ist die Aufstellung als Teil A der aus zwei Teilen bestehenden „Bekanntmachung der Gesamtverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive“ mit Stand vom April 1999 im Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 1999. Eine aktualisierte Fassung ist in Vorbereitung.
Die Gesamtverzeichnisse sind auch über das Internet zugänglich. Die aktuelle Liste „VuB – Kulturgüter – Gesamtverz. Kulturgut (Teil A) – (SV 1402)“ ist zusammen mit der Liste „VuB Kulturgüter – Gesamtverz. Archive (Teil B) – (SV 1402)“ im Internet unter http://www.zoll.de zu finden.

2. welche Rechtsgrundlagen in Baden-Württemberg zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (BGBl. I 2001, S. 2785) bestehen;

In Baden-Württemberg wird das Gesetz ohne Ausführungsbestimmungen unmittelbar angewandt.

(…) Aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat sich das bestehende gesetzliche Instrumentarium bewährt. Ein aktueller Veränderungsbedarf besteht nicht. (…)

5. welche Maßnahmen die Landesregierung generell ergreifen wird, um in Baden-Württemberg befindliche national wertvolle Kulturgüter zuverlässig und vollständig vor der Abwanderung ins Ausland zu sichern;

“Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes zwei Sachverständigenausschüsse
berufen. Beiden Gremien gehören jeweils fünf Sachverständige an, die regelmäßig zu Sitzungen zusammenkommen. Aufgabe dieser Gremien ist die Begutachtung von Eintragungsanträgen einerseits und die Erörterung spezifischer Fragestellungen des Kulturgutschutzes andererseits.

Unabhängig von der Arbeit dieser Gremien bleiben die Kultureinrichtungen des Landes aufgefordert, mitzuteilen, wenn Kulturgüter in die bundesweite Kulturgutschutzliste aufgenommen werden sollen.

II. 1. eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen,
a) die aus Sicht der Landesregierung unstrittig im Eigentum des Hauses Baden sind
und
b) die nach Auffassung des Hauses Baden in dessen Eigentum sind;

2. eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen, die jetzt zur Veräußerung anstehen;

Der zwischen dem Land und dem Haus Baden vorgesehene Vergleich über die eigentumsrechtliche Zuordnung einer Vielzahl bedeutender Kulturgüter hat als wesentliches Ziel die endgültige Klärung des Eigentums an den Sammlungen und Beständen und die Sicherung für das Land.

Zwar lassen sich die Bestände je nach historischem Schicksal, Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen und gutachtlichen Stellungnahmen in verschiedene Zuordnungsgruppen zusammenfassen.

Das Alter und die wechselvolle Geschichte der einzelnen Gegenstände erschweren die eigentumsrechtliche Zuordnung. Um hier soweit als möglich eine Klärung herbeizuführen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine
Expertengruppe mit namhaften Fachwissenschaftlern eingesetzt.

Das Haus Baden hat in der jüngsten Vergangenheit auf der Grundlage historischer Erwerbstatbestände wiederholt das Eigentum an sämtlichen in Rede stehenden Kulturgütern beansprucht.

Eine Liste der betroffenen Ministerien [sic !] von zum Verkauf vorgesehenen Kulturgütern gibt es nicht.”

3. das Antragsverfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes für die national wertvollen Kulturgüter in der unter 1. a) erbetenen Liste einzuleiten.

“Nach weiterer Klärung der Eigentumsverhältnisse wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls für welche Gegenstände ein Antragsverfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet wird.”

Weitere Parlamentaria zu Causa Karlsruhe vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2954062
und dort verlinkte frühere Beiträge.

Reinhold-Schneider-Gesellschaft: Protest

Reinhold-Schneider-Blätter – Heft 18 – Oktober 2006 (via BLB)

Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Protest

Undenkbares soll denkbar werden: Die baden-württembergische Landesregierung will Bücherschätze im Wert von 70 Millionen Euro aus dem Hort der Badischen Landesbibliothek herausnehmen und dem Markgrafen von Baden überlassen.

Die Reinhold-Schneider-Gesellschaft protestiert gegen diesen zerstörerischen Eingriff in einen überkommenen Bestand, der eine über Jahrhunderte gewachsene und bewahrte Einheit darstellt. Die unersetzlichen Dokumente gehören zum unveräußerlichen Kulturerbe unseres Landes, das es zu schützen und zu erschließen gilt.

Als Folge der geplanten Versteigerung würden die alten Handschriften mit ihrem wertvollen Bilderwerk unwiederbringlich in alle Winde zerstreut werden. Die markgräfliche Familie ist ohnehin nicht auf die Herausgabe bestimmter Stücke erpicht, denn sie möchte die Bücher zu Geld machen, um ihr Schloss Salem zu erhalten. Mithin lassen sich die Ansprüche des Hauses Baden, soweit diese begründet sind, allemal in Geld abfinden. Das reiche Land Baden-Württemberg, das in den letzten Jahren im Raum Stuttgart mancherlei Prestigeobjekte erstellen konnte, sollte jetzt statt eines Ausverkaufs nach Wegen suchen, um eine etwaige Schuld aus Mitteln des Landeshaushalts oder der Landesstiftung zu begleichen. Sollte dem Schloss Salem der Verfall drohen, wäre dies eine Aufgabe des Landesdenkmalschutzes, der auch für private denkmalwürdige Bauten zuständig ist.

Die geplante Veräußerung unersetzlichen Kulturgutes ist geeignet, das öffentliche Ansehen des Landes Baden-Württemberg nachhaltig zu beschädigen. Wir fordern die Landesregierung auf, die wertvollen Kostbarkeiten der Badischen Landesbibliothek, zu denen auch der gesamte Nachlass des Schriftstellers und Dichters Reinhold Schneider gehört, nicht anzutasten.

Prof. Dr. Michael Albus
Vorsitzender der Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Sandmühle 69
55262 Heidesheim / a. Rh.

Der Jurist bei den Musen

Im Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen hatte der St. Galler Rechtsprofessor Rainer Schweizer große Anerkennung als Gutachter erworben, seit einem halben Jahr ist er Präsident der Schweizer Gesellschaft für Kulturgeschichte (GSK), Betreiber eines der grössten Wissenschaftsprojekte, die unter dem Dach der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) abgewickelt werden. 35 bis 45 Wissenschaftler sind permanent daran, die «Kunstdenkmäler der Schweiz» aufzuspüren, zu inventarisieren und zu beschreiben (ausführliche Beschreibung im Rahmen der Datenbank Informationsmittel Schweiz (IMCH) der BBS). Die Präsidentschaft ist für Schweizer nicht einfach ein musischer Abstecher. Die Pflege des kulturellen Erbes braucht Schutz durch das Recht. Mehr im
St. Galler Tagblatt vom Mittwoch, 15. November 2006.

Offener Brief des Schwäbischen Heimatbundes an MP Oettinger

Heft 2006/4 der Schwäbischen Heimat dokumentiert einen Protestbrief des Schwäbischen Heimatbundes vom 5.10.2006 gegen den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek, adressiert an den MP Oettinger und unterzeichnet vom Vorstand (Fritz-Eberhard Griesinger, Dr. Walter Kilian und Prof. Dr. Wilfried Setzler).

“Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Beständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen. (…)”

“… Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen die Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität.”

“… Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft mißbrauchten Begriff “Heimat” immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. (…)”

Im gleichen Heft auch ein Artikel der Journalistin Sabine Freudenberg, Zur Sache: der Staat – treuhänderischer Verwalter von Kulturgut oder Kassenwart?

“… Um einen Vergleich mit dem Haus Baden finanzieren zu können, wurden dessen Kulturgüter gegeneinander in Stellung gebracht: Schloss und Münster Salem, Gemälde und Münzen, Türkenbeute und Handschriftensammlung. Als die Proteste eskalierten, sprach die Landesregierung vom Dilemma: strittige Eigentumsfragen und Kulturgüterschutz. Doch dieses Dilemma, und das ist der eine kulturpolitische Skandal, ist selbstverschuldet. …”

(via Presseberichte BLB Karlsruhe)

Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Neu eingestellt auf dem Landtagsserver wurden seit dem 14.11.

Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf

Darin (S. 2 – 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006

Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 – mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek

Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]

Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]

Bericht [vom 30.10.2006]

Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.

Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].

Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.

Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 – 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf

Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382

Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes

Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion

Begründung:

(…) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.

Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf

In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261 ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, “Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden”. Birk: “Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: “Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen.”

Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.

Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.

(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine “Abweichler”, die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)

Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715
http://archiv.twoday.net/stories/2892161

Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261 , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042 , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD (“Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden”, a.a.O.).

Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516 . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 (“SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern”, Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177 ).

Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).

Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516 (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261 (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715 (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389 (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349 (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230 (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087 (Stand 02.10.)

“Provenienzrecherche soll deutlich gestärkt und bundesweit besser koordiniert werden”

PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 410 Mo, 20.11.2006
Erster Konsens bei Gesprächen über NS-Raubkunst

Neumann kommt mit dem Expertengespräch der Bitte von Museumsdirektoren nach, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Restitution von Kunstwerken zu erörtern. (…) Neumann sagte, aus den Museen kämen viele Vorschläge zur Veränderung bei der Handhabung. „Die Museen beklagen, dass es inzwischen einen regelrechten Restitutionshandel gebe, der knallhart kommerzialisiert sei.“ Er wolle deswegen über diese Thematik in einem ersten Schritt mit den Museen sprechen, aber er werde auch mit Vertretern der Opferseite zusammenkommen. (dpa)

Deutschlandradio Kultur berichtete hierüber ausführlich in mehreren Beiträgen:


  • Die Debatte um Raub- und Fluchtkunst in deutschen Museen : Restitutions-Gipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / von Stefan Koldehoff (Sendung: Kulturinterview, 20.11.2006 09:10, mp3, 02:42 min, Text)
  • Krisengipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / Kulturinterview mit Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (20.11.2006 09:12, mp3, 06:42 min, Text)
  • Das Treffen Kulturstaatsminister, Museumsdirektoren und Galeristen / von Markus Rimmele (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:08, mp3, 03:31 min)
  • Deutschland ist in der Pflicht – Kritik am Fehlen der Opferverbände / von Julius Schoeps, Leiter d. Moses Mendelssohn Zentrum und S. Brinkmann (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:13, mp3, 04:56 min, Text)
  • Schnelle und faire Lösungen? Nach dem Treffen / von Christina Feilchenfeldt, Kunsthistorikerin (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:19, mp3, 07:31 min, Text)

SWR 2 Forum am 21.11.2006, 17:05 (mp3, 11:09 min)
Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen / von Susanne Kaufmann. Gesprächsteilnehmer: Dr. Martin Roth – Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; Prof. Dr. Christoph Stölzl – Kulturpolitiker, CDU, Geschäftsführer des Auktionshauses Villa Grisebach, Berlin; Dr. Hannes Hartung – Rechtsanwalt aus München und Autor des Buches “Kunstraub in Krieg und Verfolgung

Vgl. auch Stuttgarter Zeitung 21.11.2006. Museen und Forscher werden allein gelassen. “Auf der Suche nach dem verlorenen Kunstwerk”: in Dresden haben Experten am Wochenende getagt / Von Ute Grundmann.

Mit Links zu:


  • ArtLoss Register, http://www.artloss.com
    (kommerzielle Datenbank von Kunsthandel und Versicherungen)
  • LostArt, http://www.lostart.de
    (Freizugängliche Online-Datenbank der “Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste” in Magdeburg, finanziert vom Bund und den Ländern)

Martin Roth, der Direktor der Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden, brachte es auf den Punkt: Museen erhielten keinen Cent für die Provenienzforschungen, die die Häuser auf Jahre lahmlegen könnten. “Aber die Museen bekommen die schlechte Presse und sitzen in der Falle.

SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern

SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 21.11.2006 (html, pdf)

Ute Vogt: „Wir wollen umfassend aufklären, wie es zu dem unverantwortlichen Umgang der Regierung mit Kulturgütern und Landesvermögen kommen konnte

Untersuchungsausschuss soll auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Kulturgütern geben.

(…) Der Antrag der Fraktion zu „Einsetzung und Auftrag des Untersuchungs- ausschusses“ gemäß Artikel 35 der Landesverfassung trägt den Titel „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.

(…) Die SPD will laut Einsetzungsantrag das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden in drei Komplexen untersuchen:


  • bei der Übereinkunft mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern
  • bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse der infrage stehenden Kunst- und Kulturgüter zu erhalten
  • bei der materiellen und finanziellen Umsetzung einer Vereinbarung mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern.

(…) Ute Vogt: „Wer im Kabinett eine „Drei-Säulen-Lösung“ zur Finanzierung des Kulturgüterankaufs beschließt, wer eine Benefiz-Gala gemeinsam mit dem SWR anschiebt, Spendenkonten einrichtet und in der Landesstiftung den Beschluss über einen 10-Millionen-Euro-Beitrag zum Bilderankauf herbeiführt, der kann nicht mehr so tun, als ginge es nur um vage Gedankenspiele.“

Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen
In dem vierseitigen Antrag zur Einsetzung und zum Auftrag des Untersuchungsausschusses verlangt die SPD-Landtagsfraktion die Hinzuziehung aller Akten, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von Bedeutung sind. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Vorgänge:


  • Auf welche Kunst- und Kulturgüter im Einzelnen bezog sich die Übereinkunft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden, die Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 9. Oktober 2006 war
  • Wer auf Seiten der Landesregierung war an den Verhandlungen des Landes mit dem Haus Baden beteiligt, die zu dieser Übereinkunft führten
  • Wurde von Seiten der Landesregierung die finanzielle Situation des Hauses Baden insgesamt geprüft, die nach den Angaben der Landesregierung Ursache und Ausgangspunkt der gemeinsamen Verhandlungen war
  • Auf welchen Grundlagen wurden die Gegenstandslisten erarbeitet, die der Übereinkunft mit dem Haus Baden zugrunde liegen, wer war verantwortlich, wer war beteiligt
  • Wurde das Gutachten, auf das sich die Landesregierung bei der Beurteilung der Eigentumsfrage bezog, ergebnisoffen in Auftrag gegeben oder sollte diese Expertise die mit dem Haus Baden ausgehandelte Übereinkunft rechtlich absichern
  • Warum wurde bei der Klärung der Eigentumsfragen auf den Rat namhafter Wissenschaftler verzichtet
  • Wie kommt die 300-Millionen-Euro-Schätzung der Landesregierung für die fraglichen Kunst- und Kulturgegenstände im vermuteten Eigentum des Hauses Baden zustande
  • Treffen die Summen zu, die in der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für die Sanierung der Salemer Liegenschaften (30 Millionen Euro) und als Kapitalstock der auffangenden Stiftung (40 Millionen Euro) als notwendig erachtet werden

(…) Als Mitglieder entsendet die SPD-Fraktion in den 10-köpfigen Untersuchungsausschuss die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Helen Heberer aus Mannheim, als ihren Obmann den stv. Fraktionsvorsitzenden Nils Schmid, der als Jurist und Finanzexperte insbesondere die Vermögensinteressen des Landes im Auge haben wird, sowie den Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, der auch Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist.

Update 23.11.2006 – Antrag im Landtagsserver eingestellt:

Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html

Routineversager … // GRÜNE: Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument

Die GRÜNEN im Landtag lehnen einen Untersuchungsausschuss zur Kulturgüterposse in BW ab. Das “dilettantische Handeln” der Landesregierung sei bereits bekannt, es handele sich “nur um gewöhnliches politisches Versagen der Landesregierung”. Die GRÜNEN wollen lieber juristische Fragen geklärt wissen, wie die nach den realen Eigentumsverhältnissen und nach der rechtlichen Stellung der Zähringer Stiftung.

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG NR. 319/2006, 21. November 2006

Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument
Kretschmann: „Aufklärung mit anderen Mitteln vorantreiben

(…) So räume die Landesregierung in ihrer heute eingegangenen Antwort auf einen Antrag der Grünen ein, dass „das Land bisher stets die Rechtsauffassung vertreten [hat], dass die streitgegenständlichen Bestände entweder im Eigentum des Landes oder Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen“. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Es wird immer deutlicher, dass es nicht um einen Vergleich mit dem Haus Baden ging, der auf den realen Eigentumsverhältnissen beruht, sondern um einen Vergleich, der das Haus Baden zufrieden stellt und finanziell saniert.“ So schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass „ein Bücherbestand im finanziellen Gegenwert von 70 Mio. €“ bereits in dem Untersuchungsauftrag an die Gutachter Würtenberger und Wax von der Landesregierung vorgegeben war.

(…) Kretschmann: „Wir werden alles daran setzen, durch das Studium der Akten, durch weiteres beharrliches Nachfragen die Vorgänge aufzuklären, und so die Landesregierung zu einem endgültigen Kurswechsel zu bewegen.Um die Rolle der Zähringer-Stiftung noch eingehender zu beleuchten, werden die Grünen in die Akten der Stiftung Einsicht nehmen.

Jürgen Walter betonte nochmals die falsche Grundlage der Politik der Landesregierung: „Die Landesregierung hat das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst wurde die Vergleichssumme gebildet und dann die dazu passende rechtliche Konstruktion. Es zeigt sich zunehmend, dass das Land in einer starken rechtlichen Stellung ist, sowohl was das direkte Eigentum badischer Kulturgüter als auch diejenigen, die in der Zähringer-Stiftung eingebracht sind, betrifft. Ein Vergleich, der auf der Basis der realen Eigentumsverhältnisse berechnet wird, wird sicher deutlich unter den 70 Mio. € liegen. Der Umgang des Landes mit dem kulturellen Erbe Badens ist und bleibt beschämend.

Katalog der Wolfenbütteler Luther-Drucke 1513 bis 1546

Deutschlandfunk 11.11.2006 17:38 (mp3, 04:42 min)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/11/dlf_200611111738.mp3
Luther digital – Herzog August Bibliothek stellt Schriften des Reformators ins Netz
Autor: Stenke, Wolfgang, Sendung: Kultur heute. Text zum Beitrag:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/562579

Der Titel der Sendung des DLF ist etwas irreführend – nicht die Drucke selbst, sondern ihr Katalog wurde ins Netz gestellt. Dieser allerdings hat es in sich. Ein Großprojekt findet nach 4 Durchgängen und zwei Metamorphosen (Buchdruck -> CD-ROM -> Online) eines umfangreichen und komplizierten Manuskripts 36 Jahre nach seinem Beginn nun seinen vorläufigen Abschluß in der Form einer Internetdatenbank. Der Katalog enthält vollständige Druckbeschreibungen, mit der erstmaligen Abbildung sämtlicher Titelrahmen und Textillustrationen und mit der Angabe aller Provenienzen und handschriftlichen Einträge. Die Illustrationen und Provenienzen sind recherchierbar.

Lutherkatalog – Projektbeschreibung (HAB):

Im Rahmen der Verzeichnung und Beschreibung einzelner Bestandsgruppen wurde der Katalog der zeitgenössischen Lutherdrucke 1513 bis 1546 herausgegeben, die Bibelausgaben ausgenommen. 6000 Bücher verteilen sich auf 2300 Drucke und bilden heute die größte Luthersammlung der Welt. Die Drucke sind detailliert beschrieben, und ihre Merkmale in besonderen Registern erfasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Buchschmuck mit 2400 Holzschnitten und seinen reichen Motiven sowie den 940 genannten und den unzählbaren anonymen Vorbesitzern samt ihren Einträgen vom 16. Jahrhundert an. Der umfangreiche Katalog war ab 1970 für den Buchdruck erarbeitet worden und wurde im November 2006 als Internet-Portal öffentlich zugänglich gemacht.

Finanzierung der Publikation: Deutsche Forschungsgemeinschaft
Bearbeiterin: Dr. Maria von Katte, Datenbank: Christian Knoop

Datenbank:

Katalog der Wolfenbütteler Luther-Drucke 1513 bis 1546 / Erstellt von Maria von Katte. Datenbank von Christian Knoop.

http://diglib.hab.de/edoc/ed000007/start.htm
urn:nbn:de:gbv:23-edoc/ed0000073

Auszüge aus der Einleitung von Maria von Katte:

Provenienzen:

“Auf dem Grund einer alten Bibliothek schlummern Bibliotheken. Wie in einem Mikroskop sieht man, dass hier Bewegung war. (…)”
941 Eigentümer nennen sich oder werden in Einzeldrucken und Sammelbänden genannt. Darunter sind sieben Klöster, ein Stift, eine Kirche, eine Stadt und eine Bibliothek. (…) Die Hälfte der 941 Genannten ist in biografischen Nachschlagewerken nicht verzeichnet. Sie treten uns aus dem Buch entgegen, das sie kauften, lasen oder binden ließen, das sie verschenkten oder erhielten, vererbten oder erbten. Ihre eigenen biografischen Angaben und Lesespuren sind das einzige, was von ihnen überliefert ist. (…) Ihnen stehen die Lesespuren Anonymer gegenüber, deren Zahl sich nicht schätzen läßt. (…)

In den biografischen Angaben des Personenindex’ steht die Beziehung zu Luther und zu Luthers Werk im Mittelpunkt, das heißt, die Lebensstationen sind erwähnt im Hinblick auf Begegnung und Lektüre. Sind Besitz- oder Lektürevermerk nicht datiert, wurde in jedem Fall eine Datierung angestrebt.

Neben dem Personenindex, dessen Beschreibungsteil Volltextsuche erlaubt, stehen drei Register in einer PDF-Datei zur Verfügung:
1. Chronologie der Einträge und Aufdrucke im Hinblick auf Bucherwerb, Lektüre, Bindedatum und Nachlaß, 2. Orte und Länder der Herkunft und Wirkung, des Bucherwerbs und der Lektüre, 3. Die Einträge nach ihren Gegenständen.

Die Eigentümer von Beginn an bis zum Jahr 1700 sind geistlichen oder weltlichen Standes. Unter ihnen sind Angehörige von Orden und Ordensgeistliche, Priores und Äbte (beider Konfessionenen), Kaplane und Priester, Bischöfe (beider Konfessionen), Domherren (beider Konfessionen), Professoren der Theologie und gelehrte Theologen (verschiedener Konfessionen), Diakone, Vikare und Prediger (auch an Schloß und Hof), Pastoren, Küster und Patrone. Daneben gibt es Studenten, Lehrer und Schuldirektoren, Kantoren, Organisten und Komponisten, Dichter und Historiker, Sekretäre und Kanzler, Ratsherren sowie Rats- und Visitationsschreiber, Mediziner und Apotheker. Es erscheint auch ein Torwärter, und Handwerker nennen sich, so ein Barbier, ein Schneider und ein Schuster, ein Posamentierer, ein Buchdrucker, ein Uhrmacher, zwei Büchsenmacher, ein Medailleur und ein Glockengießer. Schließlich gibt es Obristen und Landsknechte. Und alle lasen sie Martin Luther, aber aus unterschiedlichen Beweggründen.

(…) unter das wohlgeordnete Inhaltsverzeichnis im Vorderdeckel, das unter anderem neun Autographen von Luther und Bugenhagen aufführt, schrieb der Meister mit fester, klarer Handschrift: “Jst ein Herlich Gutt Buch”. Dieses Urteil steht im Gegensatz zu den antireformatorischen Kraftworten von unmißverständlicher Bedeutung, die manch anderes Buch zieren. Aber: Auch Gegner waren Käufer. (…)

Schließlich gehörten nicht wenige Bücher Frauen, die sie ohne Ausnahme besonders sorgfältig behandelt haben. (…) Vollendet wird unser Eindruck von der Wertschätzung eines Buches aber erst dann, wenn wir einer jener feinen Gelehrtenhände begegnen, die den Namen ihres Vorgängers mit Nachdruck ausgestrichen oder weggekratzt haben, als sollte ein Widersacher vernichtet werden. Aber: Ehre, wem Ehre gebührt.

Illustrationen:

H 990: || Maße außen: 6,9 x 5,4 cm || Generelle Motive: Katechismus: 6. Gebot. || Biblische Inhalte: König David sieht beim Psalmodieren Bathseba. || Verwendung: 1608.

Erfaßt und abgebildet sind insgesamt 2373 Bilder auf den Titelblättern und im Text: … Titeleinfassungen, teils mit zusätzlichem Holzschnitt oder Leiste(n), Titelholzschnitte, Titelleisten, teils mit Holzschnitt, Textholzschnitte bzw. Textleisten, Druckermarken und Lutherbildnisse. Sie alle erweitern das Feld, auf dem die Entwicklung der protestantischen Ikonografie untersucht werden kann.

(…) Neben Hans Baldung Grien, Hans Brosamer, Hans Burgkmair, Hans und Lucas Cranach d.J., Urs Graf, Georg Lemberger, Hans Schäufelein, Heinrich Vogtherr d.Ä. und Anton Woensam von Worms signieren Maler oder Formschneider, die nicht identifiziert sind. Die meisten aber sind ungenannt, und wir kennen nur die Werkstätten, wo ihre heute nicht mehr bekannten Bilder entstanden sind oder wo sie verwendet wurden. Deren künstlerische Qualität ist unterschiedlich, aber selbst die schlichteren unter ihnen, die an vergleichbare Illustrationen aus Basel, Colmar oder Antwerpen nicht heranreichen, überraschen durch Ausdrucksstärke. Sie sind geprägt von plastischer Volkstümlichkeit, wie in Magdeburg und Erfurt, von reformatorischer Bekenntnisfreude, vor allem in Wittenberg, Straßburg und Augsburg, oder von reformatorischer Angriffslust, wie zum Beispiel in Nürnberg – und alle zeichnet eine besondere Innigkeit in den Passionsdarstellungen aus. (…)

(…) Form und Inhalte des Bildmaterials … sind durch ein ausdruckbares Bildregister erschlossen, das dem Betrachter einen formalen und inhaltlichen Überblick sowie die Möglichkeit zu gezielter Suche und zum Vergleichen bietet. (…)

Zukunft:

An dem Bildregister hat aus eigenem wissenschaftlichen Interesse Dr. Wilhelm Velten mitgewirkt, sowohl Theologe als auch Kunsthistoriker und ehemals Leiter der Bibliothek des evangelischen Ministeriums im Evangelischen Augustinerkloster zu Erfurt. Für die Zukunft wäre es ein Gewinn, wenn sich ein Kenner der christlichen Ikonografie wie er der Untersuchung einzelner Bilder oder Bildserien widmen und die Ergebnisse hier mitteilen würde. Im Hinblick auf die 500-jährige Geschichte der Reformation wäre die künftige Erweiterung der Abbildungen auf 100% wünschenswert, entweder durch Zukauf einiger Drucke oder mit Hilfe auswärtiger Vorlagen. Daneben sind Untersuchungen zu den Eigentümern und Lesern vielversprechend, auch zu den anonymen unter ihnen, deren Schriftzüge bildlich erfaßt werden könnten. Einzelne Einbände sind ebenfalls näherer Untersuchung wert.

Der Katalog, der am Ende steht, könnte ein Anfang sein.

Frisch gelogen: Oktober 2006 … Die Schwaben kommen!

Kurznachrichten aus BW von Karsten Mekelburg
http://www.karsten-mekelburg.de/news/okt2006.htm

Die Schwaben kommen!

(Karlsruhe) Von der Weltöffentlichkeit weitgehend unbemerkt, erfolgte ein kriegerischer Angriff Schwabens auf das benachbarte Baden. Wie unsere Korrespondenten im Kriegsgebiet berichten, kam es bereits zu ersten Plünderungen und Raub am badischen Kulturbesitz. Wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek sollen durch schwäbische Barbaren verkauft worden sein, um so ihre Kriegskasse um 70 Millionen Euro aufzufüllen. „Geweint werden darf im Feuilleton, solange die Wirtschaftsseiten nur lachen!“, ließ sich der Räuberhauptmann der schwäbischen Banden, Günther Oettinger (CDU) vernehmen. Derzeit ist noch unklar, ob ein Hilferuf an die UNO den Plünderungen noch Einhalt gebieten kann.

Ministerpräsident von Baden-Württemberg geehrt

(Stuttgart) Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU) wurde in dieser Woche mit dem Titel des „Kulturbanausen erster Klasse“ geehrt. Wie die Juroren mitteilten, war die Wahl einstimmig. Der Titel wurde dem Ministerpräsidenten für seine Bemühungen verliehen, den Handschriftenschatz Badens, unter dem sich unter anderem eins der Originale des Nibelungenliedes befindet, zu verkaufen, um mit dem Geld Schulden des badischen Adelsgeschlechtes zu decken. Allein die Dreistigkeit auch nur daran zu denken, sich an Gütern zu vergreifen, die der Gesellschaft als Ganzes gehören und deren historische Erinnerung darstellen, wäre die hohe Auszeichnung wert gewesen, ließ sich ein sichtbar beeindruckter Preisrichter nach der Wahl vernehmen.

Monarchie in Baden ausgerufen

(Karlsruhe) Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), hat für den badischen Landesteil die erbliche Monarchie ausgerufen. Throninhaber wird der letzte Landesfürst des Hauses Baden. Dero Hoheit geruhten als erste Maßnahme seiner Regierung den Landesschatz an Kulturgütern zu verkaufen, um Schulden zu decken. Erwogen wird die Wiedereinführung von Spatzen- und Jungfernsteuer. Ebenso wollen kürfürstliche Gnaden den Amerikanern Regimenter von Landeskindern zum Kauf anbieten, um die kurfürstlichen Kassen weiter zu füllen. Was aus dem ehemaligen Ministerpräsidenten werden wird, ist zur Stunde noch unklar. Möglicherweise wird er nun im württembergischen Landesteil für die Wiedereinführung der Monarchie kämpfen. Anderen Gerüchten zufolge soll ihm der neue Kurfürst eine Lebensstellung als Hofnarr angeboten haben.

Schwäbischer Humor I

(Stuttgart) Mit Humor sieht Justizminister Ulrich Goll (FDP) den Streit über die Verkäufe badischer Kulturgüter durch die Landesregierung. Da die europäische Förderung zur Resozialisierung junger Straftäter ausläuft, wurde er im Gefängnis Adelshaus gefragt, wie diese Aufgabe in Zukunft finanziert würde. Goll soll darauf grinsend geantwortet haben: „Da müssen wir halt noch ein paar Handschriften verkaufen.“

Schwäbischer Humor II

(Stuttgart) Die Jusos aus Baden-Württemberg haben im Internetauktionshaus eBay die Landesregierung zum Kauf angeboten. Die Erlöse sollen helfen, so die Begründung der spektakulären Aktion, den Erhalt badischer Kulturgüter zu finanzieren. eBay stoppte die Auktion jedoch, weil man hier wohl zu Recht davon ausging, dass sich die Landesregierung bereits im Besitz des badischen Adelshauses befindet.

Stuttgart 21

(Stuttgart) In der baden-württembergischen Landeshauptstadt wird über das Projekt “Stuttgart 21” entschieden, bei der Bauarbeiten für eine Untertunnelung des gesamten Stuttgarter Hauptbahnhofes geplant sind. Bei diesen Arbeiten wird nicht nur der Bahnhof unter die Erde gelegt, sondern auch noch geschätzte 3 Milliarden Euro an Steuergeldern auf Nimmer Wiedersehen versenkt. Zusammen mit diesem Geld wird hier die Bahnförderung sämtlicher ländlicher Gebiete für die nächsten zehn Jahre begraben. Das Projekt ist zwingend notwendig geworden, weil es der Aufwertung des durch die “Kulturschänder-Affäre” ernsthaft ramponierten Images von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) dient. Auch wenn heftig über irgendeinen Nutzen dieser Baumaßnahme für die Fahrgäste spekuliert wird, ist derzeit keiner bekannt.

Deutschland deine Schwaben!

(Stuttgart) Wie der Ministerpräsident Baden-Württembergs, Günther Oettinger (CDU) in einer Rede vor Politikern und Wirtschaftsführern gesagt haben soll, sehe er das Ende der Großen Koalition schon im Jahre 2008 kommen. Es würde allerhöchste Zeit, so Oettinger wörtlich, über eine Zeit nach Merkel nachzudenken. Wie aus dem Büro der Bundeskanzlerin verlautbart, wird dort über eine Zeit nach Oettinger nachgedacht.

(Mit freundlicher Genehmigung unseres Korrespondenten Karsten Mekelburg)

Cranach-Bilder vermehren sich – die Verwirrung im Kabinett Oettinger auch

Südkurier 15.11.2006 05:16
Cranach-Bilder vermehren sich

Salem (mba) Die Frage, welche badischen Kulturschätze dem Land schon gehören und welche nicht, verkompliziert sich weiter durch eine zumindest für CDU-Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer überraschende Gemäldevermehrung. “Der Wissenschaftsminister hat uns heute im Kabinett referiert, dass wir drei Cranachs haben”, ließ er verlauten. Die Opposition, die das Engagement des Landes zur Rettung von Schloss Salem ablehnt, will er “nur auffordern, von ihrer destruktiven, ja barbarischen Einstellung endlich abzukommen.”

Kommentar:
Liest Frankenberger in trauter Kabinettsrunde aus dem Koelitz vor – oder referiert er gar Lesefrüchte aus Archivalia? Und was will uns die hirnrissige Einlassung des CDU-Finanzstaatssekretärs sagen? Was die dreiste Behauptung, die Opposition lehne ein Engagement des Landes zur “Rettung” von Schloss Salem ab (Rettung? Lt. Erbprinz Bernhard ist das Schloss gut in Schuss – es geht schlicht um die Sicherung der laufenden Kosten für den Erhalt in Höhe von 1,5 Mio per anno).

Bundesweit einzige Stelle zur Provenienzforschung an der Hamburger Kunsthalle

Aus einem Artikel von Hajo Schiff in der TAZ vom 15.11.2006
(Curriculum Vitae. Woher stammt ein Kunstwerk? Spektakuläre Bildrückgaben können der Provenienzforschung endlich die verdiente Aufmerksamkeit geben)
http://www.taz.de/pt/2006/11/15/a0190.1/text

(…) Das Problem betrifft freilich nicht nur große Bilder aus bekannten Schausammlungen, sondern auch tausendfach Bilder aus den Depots, es betrifft Zeichnungen, Kupferstiche sowie Objekte aus Kunstgewerbemuseen und ethnologischen Sammlungen. Und es geht nicht nur um Besitzwechsel zwischen 1933 und 1945. Auch die deutschen Fürstenhäuser haben überraschende, bis in die Weimarer Republik zurückreichende oder auf DDR-Unrecht bezogene Forderungen. Um all das aus dem nebulösen Agieren zwischen ökonomischem Begehren und verunsicherter Politik herauszuholen und die notwendige Klärung der Geschichte der Kunst herbeizuführen, gibt es eine ganze Wissenschaft, die viel zu wenig befragt wird: die Kunstgeschichte.

Nicht einmal für den geplanten Krisengipfel über weitere Rückgabeforderungen im Bundeskanzleramt wurde zur Kenntnis genommen, dass sich einige Museen seit längerem mit Provenienzforschung befassen. Doch so sinnvoll es ist, sich schon weit vor möglichen, manchmal zweifelhaften Forderungen von gewieften Anwälten mit der Herkunft und der Sammlungsgeschichte des eigenen Museumsbesitzes zu befassen, so wenig wird diese notwendige Hintergrundforschung unterstützt.

Acht Millionen Euro wollte die baden-württembergische Regierung dem badischen Fürstenhaus bezahlen für die “Markgrafentafel” des deutschen Malers Hans Baldung Grien – doch genaueres Studium der Unterlagen durch einen externen Historiker erbrachte Anfang November, dass diese definitiv seit 1930 bereits in öffentlichem Eigentum ist. Hektische Reaktionen auf Rückgabeverlangen sind aber keine vernünftige Methode, mit der komplizierten deutschen Geschichte umzugehen – und sie machen im Ausland einen schlechten Eindruck. Doch in eine kontinuierliche Klärung wird kaum investiert: Abgesehen von einigen begrenzten Forschungsvorhaben gibt es nur in Hamburg an der Kunsthalle seit 2000 eine Stelle zur Provenienzforschung. Für diesen Bereich ist Frau Dr. Ute Haug bundesweit die einzige regulär und unbefristet angestellte Forscherin. Das rentiert sich für die Hamburger Kunsthalle moralisch, wissenschaftlich und – wenn man so will – auch ökonomisch. Denn dort kommen jetzt deutlich weniger und besser begründete Rückgabeforderungen an.

Durch die jahrzehntelange Vernachlässigung von Forschungen zur Sammlungs-, Rezeptions- und Provenienzgeschichte haben die öffentlichen Sammlungen ja überhaupt erst ein Informationsvakuum geschaffen, in das geschickte Anwälte mit Forderungen vorstoßen können, meint Ute Haug. Dabei geht es ihr keineswegs darum, berechtigte Forderungen zurückzuweisen oder einen Schlussstrich zu ziehen. Auch wäre es falsch, institutionsgeschichtliche Forschung nur unter dem Aspekt der Rechtfertigung öffentlichen Besitzes zu sehen. Beschlagnahmtes Eigentum kann nicht als Gemeingut betrachtet werden: “Die Museen sind nicht die Eigentümer, nur die Verwalter ihrer Kunstwerke – und wir haben diese besondere historische Verantwortung”, sagt Ute Haug.

Eigentlich sind diese Forschungen eine normale kunsthistorische Arbeit an jedem einzelnen Kunstwerk. Die Herkunft aus bestimmten Sammlungen und die Berührung mit bestimmten Familienbiografien allein reicht für eine allseitig akzeptable wissenschaftliche Klärung nicht aus. Notwendig ist die Forschungsarbeit in Archiven und Literatur, Verfolgung der Rezeptionsgeschichte durch Kunsthandel, Kunstraub und Sammeltätigkeit, und das möglichst zurück bis zur Entstehung des Kunstwerks, dazu kommt noch die juristische Prüfung.

Wie das funktioniert, zeigt der Fall des Rückgabeverlangens betreffs Max Liebermanns “Der Chirurg Ferdinand Sauerbruch” (…)

SWR2 Forum 16.11. Ausverkauf der Tradition? // Adel verpflichtet – immer noch?

Ausverkauf der Tradition?
Die Kulturpolitik der Regierung Oettinger
http://www1.swr.de/podcast/xml/swr2/forum.xml

SWR2 Forum, Donnerstag, 16. November 2006, 17.05 Uhr (45 min.)
Wiederholung: Do, 22:15 und Fr, 11.05 in cont.ra (Web-Radio)

Es diskutieren:
Dr. Michael Hütt, Vorstand des Museumsverbandes Baden-Württemberg, Leiter der städtischen Museen Villingen Schwenningen;
Prof. Hans-Georg Wehling, Politikwissenschaftler, Universität Tübingen;
Bettina Wieselmann, Redakteurin der Südwestpresse;
Moderation: Sabine Freudenberg

“Allianz der Ignoranz”, “Kulturbanausentum” und “Barbarei” – in den letzten Wochen hagelte es Kritik an der Kulturpolitik der Regierung Oettinger. Der Vorschlag, eine wertvolle Handschriftensammlung zu verkaufen, um einen Vergleich mit dem Adelshaus Baden zu finanzieren, stieß auf blankes Entsetzen in der Öffentlichkeit. Inzwischen werden aber auch Fragen laut, wie viel Kultur sich der Staat leisten kann und ob sich Museen nicht von einigen Beständen trennen sollten. Ministerpräsident Oettinger hatte zu Beginn seiner Amtszeit auf einem Kunstkongress in Karlsruhe die Kultur als Standortfaktor beschworen. Politik und Wirtschaft sehen heute Kunst und Kultur immer stärker unter ökonomischen Gesichtspunkten: Sponsoren sehen Kunst als Investment, Museumsnächte locken die Massen, Kultur als Event wird geschätzt. Eine neue Politikergeneration setzt auch in der Kulturpolitik neue Maßstäbe.

(Zuvor schon gesendet:)
Sonntag, 12. November 2006 (Wdh.)
cont.ra live (Web-Radio)

16.05 Uhr SWR2 Der Samstagabend aus dem Land
Baden-Württemberg

Adel verpflichtet – immer noch?
Schlösser und Burgen sind kaum noch zu finanzieren
Von Sabine Freudenberg u.a.

Das Haus Baden kann Schloss und Münster Salem nicht mehr erhalten. Die Kosten für den Unterhalt der denkmalwürdigen Anlage sind viel zu hoch.
Auch um andere Schlösser, Burgen und Kirchen sorgen sich die Denkmalschützer, der Staat seinerseits kann und will nicht einspringen – die Folgekosten sind auch ihm zu hoch. Die Ratlosigkeit ist groß, was mit dem kulturellen Erbe des Landes geschehen soll, wie es auf Dauer erhalten werden kann.
Die Briten haben den National Trust ins Leben gerufen, eine Lösung auch für den deutschen Südwesten, in dem es noch besonders viele große Gebäude im Privatbesitz gibt. Aber auch die Denkmalschützer müssen abwägen, was in Zukunft noch erhalten werden kann und soll – wie viel Schlösser und Burgen kann sich der Staat leisten?

An verschiedenen Beispielen untersucht die Sendung die Denkmal-Lage im Land und befragt Experten nach möglichen Auswegen aus dem Dilemma und spekuliert mit Augenzwinkern, wie es zu der grotesken Fehleinschätzung kommen konnte, wem die berühmten Gemälde aus der badischen Sammlung gehören.

Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück – Markgrafentafel gehört dem Land

Bietigheimer Zeitung, 10.11.2006, Südwestumschau (Online-Ausgabe)
Bild gehört dem Land

Im Streit um die badischen Kunstschätze betrachtet die Landesregierung die so genannte Markgrafentafel von Hans Baldung Grien als Eigentum des Landes. Kunststaatssekretär Dietrich Birk (CDU) sagte gestern in der Fragestunde des Landtags, dies gehe aus einem Gesetz hervor, das der badische Landtag 1930 verabschiedet hatte. Damit waren zahlreiche Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts des Adelshauses Baden an das Land Baden abgetreten worden. Auf der dem Gesetz beigefügten Liste von Kunstgegenständen, die davon ausgenommen wurden, stehe zwar auch ein Werk von Grien, es handle sich jedoch um eine Ausschnittskopie.

Damit bestätigte Birk das Ergebnis von Untersuchungen des Freiburger Historikers Dieter Mertens, der das Bild des mittelalterlichen, aus Gmünd stammenden Künstlers klar dem Land zugeordnet hatte. Es wird auf einen Wert von etwa acht Millionen Euro geschätzt. Ursprünglich hatte das Land dem Haus Baden das Kunstwerk abkaufen wollen.

Dietrich Birk erklärte, die Eigentumsverhältnisse bei den badischen Kunstschätzen würden nun eingehend geprüft. Der Staatssekretär betonte gestern weiter: “Selbstverständlich gilt dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 heute fort. Immerhin handelt es sich hier um Eigentumsrechte.”

Vgl. a. “Haus Baden sieht Markgrafentafel weiter als Eigentum an”,
http://archiv.twoday.net/stories/2905478

SPD beantragt Untersuchungsausschuss zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter

Pressemitteilung vom 7.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg (html, pdf)

Ute Vogt: „Das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern des Landes ist nur über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufzuklären“

Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen. Nach den Worten der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt lässt sich das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung nur noch über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufklären. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie leichtfertig die Landesregierung bereit war, Millionen von Euro für den Ankauf von Kunstwerken auszugeben, die dem Land schon seit Jahrzehnten gehören. Was der sozialdemokratische Kultusminister Adam Remmele vor nahezu 80 Jahren dem Land Baden an Kulturgütern gerettet hat, das hätte die Regierung Oettinger beinahe über Nacht verscherbelt.“

Bis zur Stunde weigere sich die Landesregierung, die Verantwortung für diesen einmaligen Vorgang zu übernehmen und der Öffentlichkeit gegenüber darüber Rechenschaft abzulegen. Stattdessen werde weiterhin vernebelt, Verantwortung geleugnet und der Schwarze Peter zwischen den betroffenen Ministerien hin und her geschoben.

Mit dem Untersuchungsausschuss, so Vogt, sollen Ursachen und Verantwortung für das Versagen der Landesregierung und der kompletten Administration in der Kulturpolitik aufgedeckt werden, um ähnliche Fälle für künftige Zeiten auszuschließen. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung auf den Rat namhafter Wissenschaftler zur Klärung der Eigentumsrechte an den Kulturgütern verzichtete. Aufgeklärt werden müsse auch, ob der geplante Ausverkauf landeseigener Kulturgüter aus Gefälligkeit gegenüber dem Haus Baden zu Lasten der Vermögens- und Kulturwerte des Landes geschehen ist.

Die SPD-Fraktion wird in einer Arbeitsgruppe nun den Antrag für den Untersuchungsausschuss erarbeiten und dann im Parlament einbringen. Nach Artikel 35 der Landesverfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

Helmut Zorell
Pressesprecher

Vgl. auch die Pressemitteilung vom 02.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion,
Kulturgüter: Klärung der Eigentumsfrage unabdingbar (html, pdf)

Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert

Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“
(…) Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören. (…)

Haus Baden sieht Markgrafentafel weiter als Eigentum an

Schwäbische Zeitung Online 07.11.2006 17:35
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200611070443.html

Stuttgart (dpa) “Das Adelshaus Baden sieht die so genannte Markgrafentafel weiter als sein Eigentum an. Dies geht nach den Worten von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aus einem neuen Gutachten hervor, das das Haus Baden vorgelegt habe.

Oettinger wies am Dienstag Kritik an ursprünglichen Plänen des Landes zurück, das Kunstwerk des mittelalterlichen Künstlers Hans Baldung Grien für acht Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hatte unter Hinweis auf ein Gesetz von 1930 das Bild klar dem Land zugeordnet. Oettinger betonte, er habe sich auf etliche Gutachten und Quellen verlassen, die das Kunstwerk dem Haus Baden zurechnen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und der Adelsfamilie sei nach wie vor ungetrübt, betonte er. Eine Arbeitsgruppe aus Experten des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums werde nun die Eigentumsfragen klären.

Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) dämpfte die mit der Arbeit des Gremiums verbundenen Erwartungen. Auch nach der Prüfung werde es noch eine «Grauzone» geben. Die Wahrscheinlichkeit der richtigen Zuordnung der Kunstwerke werde aber höher sein. Grundlage der Prüfung sei Archivmaterial, das bei den bisherigen Gutachten nicht hinzugezogen worden sie.”

Zur angekündigten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu badischen Kulturgütern vgl. auch die Pressemitteilung des MWK vom 7.11.2006:

“Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sowie Staatssekretär Dr. Dietrich Birk befasst sich ab sofort mit einer Reihe strittiger Fragen zu den Kulturgütern aus dem Haus Baden. Dazu gehören auch die bisher beim Finanzministerium ressortierenden rechtlichen Fragen des Eigentums an prominenten Kunstwerken und anderen Kulturgütern, wie Frankenberg am 6. November in Stuttgart mitteilte.

Die Arbeitsgruppe, der das Finanzministerium und das Staatsministerium angehören, hat am Montag, 6. November ihre Tätigkeit aufgenommen. Frankenberg: „Wir werden alle relevanten Fragen rasch klären und dazu neben Fachleuten aus unseren Häusern auch externe Experten aus den Bereichen Geschichts- und Rechtswissenschaften heranziehen.“ Die Arbeitsgruppe werde sorgfältig, aber zügig vorgehen und so bald wie möglich dem Kabinett einen Bericht vorlegen.”

O-Töne aus der Landespressekonferenz von heute nachmittag mit Oettinger, Stratthaus und Frankenberg bietet der SWR: “Wie eine Bombe eingeschlagen”. Der Handschriftenstreit ist noch lange nicht zu Ende. (mp3, 3:03 min)

Hieraus Auszüge: (…) Jetzt aber weiß MP Guenther Oettinger gar nicht mehr, was er glauben soll: “Wie ich höre, hat das Haus Baden gestern auf 4 Seiten dargetan, [dass] das Eigentum doch bei Ihnen [sei] – in Kenntnis der Argumente des Historikers [Mertens].” (…)

Der zuständige Kunstminister Peter Frankenberg: “Wir sind jetzt zunächst einmal, wenn Sie so wollen, genau dort, wo wir ursprünglich nicht hinwollten, nämlich an der Basisarbeit in den Archiven und in den Unterlagen [… Heiterkeit im Saal …], um Eigentumsverhältnisse zu klären, die jetzt seit 1918 noch niemand so richtig geklärt hat.” Sorgfältig und gründlich werde jetzt geprüft, versichert der Ministerpräsident und gibt damit auch zu: bisher ist eben das nicht geschehen. (…)

Und auch der Ministerpräsident macht deutlich: so wie der Vergleich zwischen Land und Haus Baden vorgesehen war, so wird er nicht zustandekommen. “Es gibt noch keinen Deal. Es gibt einen Vergleichsentwurf – das ist ein entscheidender Unterschied -, der jetzt nochmals auf seine Stimmigkeit und seine Dimension geprüft wird und der dann zu beschließen wäre.”

In der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 8.11.2006 S.6) berichtet Renate Allgöver unter dem Titel “Weiter Streit um badische Kunstschätze. Baden zweifelt an Historiker” über den Auftritt vor der Landespressekonferenz:

(…) Untersucht werden laut Frankenberg alle Archivmaterialien, alle Gesetze und das Begleitmaterial zu den Gesetzen. In den bisherigen acht Rechtsgutachten seien keine Einzelstücke überprüft worden. Jetzt müsse untersucht werden, ob die angenommene Summe von 30 Millionen Euro überhaupt gerechtfertigt sei, so Frankenberg weiter. Der Betrag habe sich aus den bisherigen Rechtsverhältnissen ergeben.

Regierungschef Günther Oettinger sagte, das Haus Baden habe am Montag Zweifel an der Darstellung des Historikers Mertens angemeldet. Das Eigentum an der Markgrafentafel liege bei ihnen, erkläre die Familie in einem vierseitigen Brief. Zur bisherigen Vorgehensweise erklärte Oettinger, ¸¸ich kann nicht selber in die Katakomben gehen”. Auch namhafte Persönlichkeiten seien bisher davon ausgegangen, dass die Markgrafentafel dem Haus Baden gehöre. Er sagte weiter: ¸¸Wir sind lernfähig.” Allerdings stehe man vor einer ¸¸enorm schwierigen und komplexen Sach- und Rechtslage”. Wenn keine endgültige Klärung möglich sei, komme nach wie vor ein Vergleich in Betracht. (…) Gemeinsam mit dem Landesarchiv würden alle verfügbaren Akten bewertet. Eine Frist wird der Arbeitsgruppe nicht gesetzt. ¸¸Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit”, betonte Oettinger.

Update 9.11.2006
Der Südkurier vom 9.11. zitiert auszugsweise aus dem Brief des Hauses Baden an MP Oettinger, mit dem dieser die Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf die “Markgrafentafel” begründet:

Stellungnahme des Hauses Baden zum Gemälde Hans Baldung Grien “Markgraf Christoph I. von Baden” (Markgrafentafel):

“Das Haus Baden geht auf der Grundlage der heutigen Sicht der Aktenlage davon aus, dass das oben genannte Gemälde vor 1930 im Eigentum des Hauses Baden gestanden hat und sich seither die Rechtslage nicht verändert hat. Zwar hat Großherzogin Hilda (…) die ihr gehörigen Kunstwerke aus der Kunsthalle dem Land Baden im Jahre 1930 zu Eigentum angeboten. Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist aber das Gemälde “Hans Baldung, gen. Grien: Markgraf Christoph I. von Baden”. Die Vereinbarung liegt dem Gesetz zugrunde und ist ebenfalls angedruckt im Gesetzesblatt auf Seite 27f.
Ferner sind andere Familienbildnisse, Gemälde fürstlicher Personen, Fürstenbildnisse und Gedenkblätter ausgenommen – so wie etwa das Bild “Schule des Rubens: Don Juan de Austria a.J.”, im Vertrag aufgeführt als zweites Gemälde nach Baldung Grien. Der Wortlaut des Vertrages aus dem Jahr 1930 bezieht sich demnach eindeutig auf das Gemälde und nicht auf eine Nachahmung. (…) Hätten die Vertragsparteien in Wirklichkeit nicht ein Gemälde von Hans Baldung Grien, sondern eine Nachahmung in Bezug nehmen wollen, so hätten sie in dem Text nicht die klare Bezeichnung “Hans Baldung Grien” gewählt. (…) Somit ist davon auszugehen, dass das Eigentum am Originalgemälde also nicht durch das Gesetz auf das Land Baden übertragen wurde, sondern beim Haus Baden verblieben ist. (…)
Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war.”

Erbprinz Bernhard fügt einen Auszug aus dem Katalog “Schatzhäuser Deutschlands: Kunst in adligem Besitz” bei, der die Tafel als “Leihgabe” bezeichnet. Er bittet um ein Gespräch und hofft, “dass die Verhandlungen wieder in ein sachliches Umfeld zurückgeführt werden können”.

Soweit der Südkurier. Diese Ausführungen des Hauses Baden sind nicht stichhaltig. Bettina Wieselmann (Heidenheimer Zeitung – Südwestpresse, Rubrik ‘Brennpunkt’ – SWP) schrieb dazu bereits am 3.11. (KUNSTSCHÄTZE / Neue Enthüllungen zum Geschäft der Regierung mit dem Haus Baden. Land will sein Eigentum kaufen. Historiker: Gemälde gehört seit einem Dreivierteljahrhundert dem Staat):

“Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .”, heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die “Nr. 87″ angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden.” Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle “Markgrafentafel”. Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die “Markgrafentafel” trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine “Kopie nach Baldung Grien” handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. “Gottseidank” herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die “Markgrafentafel” sei jetzt “zweifelsfrei in unserem Besitz.” Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.

Soweit die Südwestpresse. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Innenminister Adam Remmele und Graf Douglas mit soviel Herzblut um den Baldung Grien gerungen haben könnten, wenn es dabei um die kunsthistorisch und künstlerisch bedeutungslose Kopie und nicht das Original gegangen wäre. Außerdem scheitern all die dreisten Taschenspielertricks des Erbprinzen daran, daß die Zuordnung über die Koelitz-Nummer eindeutig ist.

Update 10.11.2006

Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück – Markgrafentafel gehört dem Land, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2916320

Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos
http://archiv.twoday.net/stories/2918302

“Kirche ordnen. Welt gestalten” – Von der reformatorischen Kirchenordnung zur europäischen Verfassung

Aus der Pressemitteilung der Heidelberger Akademie der Wissenschaften vom 20.10.2006, http://idw-online.de/pages/de/news180931

Vom 26. Oktober bis zum 10. November 2006 präsentieren die Melanchthon-Akademie Bretten, die Heidelberger Akademie der Wissenschaften und das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe mit Unterstützung beider evangelischer Landeskirchen in der Baden-Württembergischen Landesvertretung in Brüssel die Ausstellung “Kirche ordnen. Welt gestalten”. Dabei werden anlässlich des 450. Reformationsjubiläums Originaldrucke gezeigt und auf 20 Schautafeln die gesellschaftliche, politische und religiöse Situation des deutschen Südwestens im 16. Jahrhundert wieder lebendig gemacht. (…) [Die Ausstellung] soll in den nächsten beiden Jahren auch in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Simmern, Bretten und Zweibrücken zu sehen sein.

Die wissenschaftliche Erarbeitung wurden von der Forschungsstelle “Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts” der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, wissenschaftliche Landesakademie Baden-Württembergs, gemeinsam mit Prof. Dr. Armin Kohnle (Universität Heidelberg) und Dr. Udo Wennemuth (Landeskirchliches Archiv Karlsruhe) geleistet. “Interessant ist, dass im Jahre 1556 sowohl der Markgraf von Baden, als auch Kurfürst Ottheinrich in Heidelberg die württembergische Kirchenordnung praktisch unverändert übernahmen. So erscheint das heutige Baden-Württemberg unter verfassungsgeschichtlichen Gesichtpunkten erstmals als eine geschlossenes Gebiet”, so Pfarrer Dr. Thomas Bergholz, von der Forschungsstelle “Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts”.

Flyer zur Ausstellung (pdf)