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Vorstand der Landesvereinigung in Salem

Landesvereinigung Baden in Europa e.V. – Presseinformation 18.01.2007 (pdf)

Vorstand der Landesvereinigung in Salem:
Prinz Bernhard wirbt um Versachlichung — „Erhaltung des Klosters eindeutig Aufgabe des Landes“ / erneut unmissverständlich gegen Kulturgüter-Verkauf ausgesprochen

Der Vorsitzende der Landesvereinigung Baden in Europa e.V., Prof. Robert Mürb, und seine Stellvertreterin, die Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle, waren dieser Tage auf Einladung des badischen Fürstenhauses in Kloster Salem. Vermittelt hatte den Besuch Prof. Günther Häßler, Ex-Vorstandsmitglied der EnBW, mit der Fürstenfamilie gut bekannt und als bekennender Badener seit Langem Mitglied der Landesvereinigung.

Das Kloster Salem, das der Markgräflichen Familie ist, stelle ein außerordentliches Weltkulturerbe dar, wie Mürb und Hämmerle betonten, auch wenn es (noch) nicht in der entsprechenden UNESCO-Liste geführt werde. Daher müsse es in jedem Fall erhalten werden. Dieses, so die Vorstandsmitglieder der Landesvereinigung weiter, sei eindeutig eine Aufgabe des Landes Baden-Württemberg. Die Führung der Landesvereinigung machte unmissverständlich deutlich, dass keine Kulturgüter verkauft werden dürften und das Land andere Wege suchen müsse. Prinz Bernhard, der die Delegation der Landesvereinigung empfing, führte die Gäste durch die Klosteranlage und erläuterte, dass es weiterhin das Bestreben seiner Familie sei, die Anlage unbedingt zu erhalten. Das Land gebe zwar immer wieder Denkmalmittel für bestimmte Maßnahmen. Es sei aber mit großem Aufwand verbunden, das historische Ensemble mit seiner Infrastruktur insgesamt zu unterhalten, weil dafür keine staatlichen Mittel zur Verfügung stünden. Die Familie Baden, so der Prinz, wolle das Kulturdenkmal mit Hilfe einer gemeinnützigen Stiftung fortführen und möchte dieses Ziel gemeinsam mit dem Land erreichen. Dies könne im Rahmen eines Vergleichs geschehen, bei dem das Haus Baden dem Land gewisse Kulturgüter überlasse, bei denen – historisch bedingt – die Eigentumsverhältnisse nach Auffassung der Fürstenfamilie unklar seien. Im Gegenzug erhält das Haus Baden Mittel, die es für die Finanzierung der „Stiftung Schloss Salem“ einsetzen möchte. Prinz Bernhard vermied den Begriff „Verkauf“, sondern wählte offenbar bewusst den Ausdruck „Vergleich“.

Der Juniorchef des Fürstenhauses sagte zu, auch in Zukunft eigene Gelder in den Erhalt der Klosteranlage zu stecken. Und er bot an, bei einer Veranstaltung der Landesvereinigung den Standpunkt der fürstliche Familie in der Frage der Kulturgüter und zum Kloster Salem öffentlich zu erläutern. Außerdem lud er die Landesvereinigung zu einem Besuch und persönlichen Führung durch die Klosteranlage ein.

Teilnehmer des Gesprächs berichten davon, dass es von Anfang bis zum Schluss von beiden Seiten in offener und konstruktiver Weise geführt worden sei und das Anliegen öffentlich unterstützt werden solle, Salem zu erhalten.

Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung?

Die (ablehnende) Antwort der Landesregierung liegt jetzt vor. Zum ursprünglichen Antrag und seiner Begründung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3110704

Landtag von Baden-Württemberg Drs 14/743 19.12.2006
Antrag der Fraktion GRÜNE
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung

Stellungnahme

Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 Nr. 7962.7–12/53 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bislang wahrgenommen hat;

Auf die Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Landtags-Drucksache 14/669 Frage I 8. wird verwiesen.

2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20.000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a. D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung „vor allem wirtschaftliche Interessen“ und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren;

Es trifft nicht zu, dass Dr. Christoph Graf Douglas der Zutritt zum Wissenschaftsministerium verweigert wird. Der Wissenschaftsminister hat allerdings mehrfach – unter anderem bereits bei der Landespressekonferenz am 28. September 2006 – klargestellt, dass bei der Gestaltung eines Vergleiches mit dem Haus Baden und – gegebenenfalls – bei der Auswahl von zur Veräußerung vorgesehenen Kulturgütern keine Personen beteiligt werden, die von einem eventuellen Verkauf profitieren könnten.

3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren;

Dr. Christoph Graf Douglas wurde als drittes Mitglied des Verwaltungsrates im Jahr 2002 benannt infolge des altersbedingten Ausscheidens seines Vorgängers, des früheren Leiters des Generallandesarchivs, Prof. Dr. Hansmartin Schwarzmaier. Der Vorschlag, den vakanten Sitz mit Graf Douglas zu besetzen, erfolgte durch den Verwaltungsratsvorsitzenden der Zähringer-Stiftung, Bernhard Prinz von Baden. Minister Prof. Dr. Frankenberg hatte über die entfernten verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Graf Douglas und dem Haus Baden damals keine Kenntnis.

4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 743 Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;

Im Jahr 2002 war die Frage möglicher wirtschaftlicher Interessen auf Seiten von Dr. Christoph Graf Douglas irrelevant, da die Veräußerung von Sammlungsgegenständen kein Thema war. Erste Anzeichen für Veräußerungsüberlegungen gab es infolge des Gutachtens von Prof. Dr. Dolzer im Sommer 2003.

II.
eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen des Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann, ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.

Da es nach bisheriger Praxis keinen Vertreter des Landesregierung im Verwaltungsrat gibt, besteht für eine derartige Maßnahme kein Anlass.

Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Untersuchungsausschuss: Karlsruher Verfassungsrechtler Kirchberg vertritt die SPD vor dem Staatsgerichtshof

SPD-Landtagsfraktion Baden-Würrtemberg,
Pressemitteilung vom 16.01.2007 (text, pdf)

Ute Vogt: „Das bedeutendste Recht der parlamentarischen Minderheit darf nicht der Willkür der Mehrheit ausgeliefert werden, deshalb werden wir unser Recht erstreiten“

SPD-Antrag wird im Februar beim Staatsgerichtshof eingereicht

Im Organstreitverfahren um die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses wird der angesehene Verfassungsrechtler Dr. Christian Kirchberg von der Karlsruher Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg die SPD-Landtagsfraktion vor dem Staatsgerichtshof vertreten. Das hat die Fraktion nach Angaben von Fraktionschefin Ute Vogt auf ihrer Klausurtagung in Biberach beschlossen.

Dr. Kirchberg gilt als versierter und prozesserfahrener Verfassungsrechtler, der z. B. im Auftrag des früheren Bundestagspräsidenten Thierse das Verfahren um die Rückzahlung von staatlichen Mitteln nach der CDU-Parteispendenaffäre vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Dr. Kirchberg hat auch das Vertrauen des jetzigen Bundestagspräsidenten Lammert zur Durchführung komplexer juristischer Verfahren im Bereich der staatlichen Parteienfinanzierung, was die Wertschätzung des Karlsruher Juristen über alle Parteigrenzen hinweg unterstreiche, so Vogt. In der Bundesrechtsanwaltskammer leitet Dr. Kirchberg als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss.

Dr. Kirchberg wird den Antrag der SPD im Februar beim Staatsgerichtshof Baden-Württemberg einreichen. Er sei sich mit der SPD-Fraktion darin einig, dass die Ablehnung des Untersuchungsausschusses zum Regierungshandeln beim Erwerb der badischen Kulturgüter durch die CDU/FDP-Mehrheit nach einer gerichtlichen Klärung „geradezu schreit“, teilte die SPD-Chefin mit. Vogt: „Das bedeutendste Recht der parlamentarischen Minderheit darf nicht der Willkür der Mehrheit ausgeliefert werden.“

Helmut Zorell
Pressesprecher

Kalenderblatt: Sibylle von Cleve (* 17. Januar 1512 in Düsseldorf)

Heute vor 495 Jahren wurde Sibylle von Cleve in Düsseldorf geboren.
Mit ihr “ist die Historia von der schönen Magelona verbunden, denn als im Jahre 1527 Johann Friedrich und Prinzessin Sibylle von Cleve mit einem großen Fest den Bund der Ehe eingingen, erhielten sie sehr wahrscheinlich vom ehemaligen sächsischen Prinzenerzieher Veit Warbeck eine Übersetzung des französischen Liebes- und Ritterromans “Ein sehr lustige histori von dem Ritter mit den silbern schlüsseln und der schonenn Magelonna, fast lieplich zu lesenn …” geschenkt. Warbecks Handschrift von 1527 wird in der Forschungsbibliothek Gotha aufbewahrt.

Der Roman handelt von der Liebe zwischen dem Grafensohn Peter und der Königstochter Magelone. Da Magelone einem anderen Manne versprochen ist, fliehen sie vom neapolitanischen Hof. Auf einer Rast schläft Magelone in den Armen ihres Ritters ein, er ist von dem Anblick so überwältigt, dass er ihr Kleid öffnet und zwischen ihren Brüsten seine ihr als Liebespfand geschenkten Ringe findet, die
in just diesem Moment von einem Raben gestohlen werden. Peter nimmt die Verfolgung auf und gerät durch allerlei Zufälle in den Orient an den Hof des Sultans von Babylonien.

Als Magelone aufwacht, überantwortet sie sich der Führung Gottes, geht als Pilgerin nach Rom und dann zu Peters Eltern. Nachdem man im Bauche eines großen Fisches die Ringe wiederfand und daraus den Tod Peters schloss, gründet Magelone auf einer Insel ein Spital und eine Kirche, die sie in Erinnerung an ihren Geliebten St.Peter nennt.

Peter ist derweil von dem ihn väterlich liebenden Sultan zu höchsten Ämtern ausersehen. Doch quälen ihn die Gedanken an die verlorene Geliebte, und er darf mit einem reichen Schatz ausgestattet heimziehen, verliert den Schatz jedoch auf einer Insel eben jener Insel der Magelone, wo sie ihn zum Ausbau ihres Spitals verwendet. Später gerät Peter als kranker Pilger dorthin zurück, wird von Magelone gepflegt, und sie erkennt ihn aus seiner Lebenserzählung als ihren Geliebten wieder. Sie feiern Hochzeit und leben noch viele Jahre glücklich in ihren Ländern.

Der Märchenstoff der Magelone geht auf Erzählungen aus dem Umkreis von 1001 Nacht zurück und ist über Südeuropa nach Frankreich gelangt, wo 1453 der anonyme Ritterroman Pierre de Provence et la belle Maguelonne entstand. Veit Warbeck (vor 1490-1534), langjähriger Berater und Diplomat des Kurfürsten Friedrich des Weisen sowie Weggefährte Luthers und Spalatins, hat sich bei seiner Übersetzung im Wesentlichen an die französische Vorlage gehalten, sie aber in protestantischem Sinne bearbeitet. Motive der Handelnden sind Liebe und Treue, Ritterlichkeit, Barmherzigkeit und Gottesfurcht. Veit Warbeck hat eben diese Tugenden dem Hochzeitspaar Johann Friedrich und Sibylle gewünscht. Wie wir heute wissen, haben beide in ihrer Lebensführung diesen Tugenden sehr wohl entsprochen. Der Briefwechsel beider während der fünfjährigen Gefangenschaft Johann Friedrichs ist ein Zeugnis ihrer innigen Liebe. (…)”

Soweit ein Auszug aus einem Beitrag von Erdmann von Wilamowitz-Moellendorff von der Herzogin Anna Amalia Bibliothek für die Wochenendbeilage der Thüringischen Landeszeitung vom 06.11.2004.

Sibylle von Cleve war die älteste Tochter von Herzog Johann III. von Kleve (1490-1539) und der Maria von Jülich-Berg (1491-1543), der Erbtochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich-Berg (1455-1511). Sibylle wurde 1512 geboren, drei Jahre später ihre jüngere Schwester Anna, die später die vierte Frau von Heinrich VIII. werden sollte. Zur Wahl von Anna hatte ein angeblich geschöntes Porträt von Holbein d.J. beigetragen. Die Ehe wurde nie vollzogen und ein halbes Jahr später anulliert (Anna fügte sich, blieb in England und überlebte Heinrich und alle seine Frauen.)

Das Haus Kleve pflegte offenbar eine ausgeprägte Heiratspolitik. Schon im Kindesalter wurde für Sibylla eine Verbindung mit den Wettinern angestrebt, die sich wg. anderweitiger Heiratspläne der Wettiner in Richtung des Hauses Habsburg zunächst aufgegeben wurde. Nachdem sich diese Pläne zerschlagen hatten, wurde die Verbindung des sächsischen Kurprinzen mit dem Haus Cleve-Berg doch noch in die Tat umgesetzt. Motivische Parallelen zur Erzählhandlung der Schönen Magelone in der Übertragung des aus Schwäbisch-Gmünd stammenden Veit Warbeck sind augenfällig, weitere Bezüge bieten die ausgedehnten Turnierschilderungen, die der Turnierleidenschaft des Sachsen korrespondieren und natürlich die Schönheit der bei Ihrer Heirat erst 15-jährigen Prinzessin, von deren Liebreiz das 1526 entstandene Brautbild Lucas Cranach d.Ä. der Kunstsammlungen Weimar zeugt (als Doppelporträt ausgeführt. Die politische Funktion für das höfische Publikum ist offenbar: Beweis der Wirksamkeit einer höheren Ordnung, Warbecks Übersetzungsarbeit “ein literarisches Kabinettstück zur Verklärung einer zwar konsequenten, aber etwas erklärungsbedürftigen Heiratspolitik” (Martin Mostert, in: Katalog zur Ausstellung “Veit Warbeck und die kurzweilige Historia von der schönen Magelone” im Prediger, Schwäbisch-Gmünd 15.12.1985-9.3.1986). Der Stoff wurde später zu einem Volksbuch und in der Romantik von Tieck nachgedichtet (mit eingestreuten Liedern, die von Brahms vertont wurden, vgl. CD-Cover. 31000 Menschen kamen im Juni 1527 nach Torgau an der Elbe, um neun Tage lang die Hochzeit des 24-jährigen Kurfürsten Johann Friedrich dem Großmütigen und der 15-jährigen Sibylle von Jülich-Cleve zu feiern, auch ein großes Turnier gehörte dazu.

20 Jahre später unterliegt der Wittenberger Johann Friedrich von Sachsen während des Schmalkaldischen Krieges in der Schlacht bei Mühlberg 1547 gegen seinen Vetter Herzog Moritz von Sachsen, der sich von den protestantischen Reichsfürsten abgewandt und dem Söldnerheer Kaiser Karls V. angeschlossen hatte, verlor dadurch die Kurwürde und geriet für einige Jahre in Gefangenschaft. Nach der Schlacht bei Mühlberg übergab Sibylle Wittenberg am 24. Mai 1547 dem Kaiser, der ihr dafür große Hochachtung zollte und zog sich nach Weimar zurück (da war sie 35). Ihre Bitten um Erleichterung der Gefangenschaft ihres Gemahls, mit dem sie einen lebhaften Briefwechsel unterhielt, blieben erfolglos. Das Sibylle zugeschriebene Klaglied “Ach Gott, mich tut verlangen / nach dem der jetzt gefangen / dem liebsten Fürsten mein” findet sich auch in der Heidelberger Liederhandschrift (Nr. 62); es wird mit weiteren Belegen versehen von Albrecht Classen im Jahrbuch für Volksliedforschung 44.1999, S. 34-67 (“Neuentdeckungen zur Frauenliteratur des 15. und 16. Jahrhunderts: Beiträge von Frauen zu Liederbüchern und Liederhandschriften, ein lang verschollenes Erbe”) besprochen (S. 49-52). Erst 5 Jahre später konnten beide in Coburg im September 1552 ein rührendes Wiedersehen feiern. Beide starben nur 2 Jahre später im Abstand von 14 Tagen. Beide ruhen in der Stadtkirche zu Weimar. Ein sehr lebendiges biographisches Porträt der Sibylle von Cleve zeichnet der frühere Bürgermeister von Kleve, Dr. Josef Stapper im Webportal der Stadt, näheres möge man dort bitte nachlesen.

Sowohl Lucas Cranach d. Ä. wie auch sein Sohn haben die beiden mehrfach gemalt, oft zur gleichen Zeit als Doppelporträts. Diese Bilder haben ihr eigenes Schicksal und waren Gegenstand spektakuläter Kunstraube. Am 11./12. Oktober 1992 wurde Sibylle von Cleve zusammen mit Martin Luther, Katharina von Bora und weiteren vier Cranach-Porträts aus der Schlossgalerie geraubt. Nur drei Wochen später konnten die Gemälde unter abenteuerlichen Umständen auf einem Baumarkt bei Göttingen Hehlern abgenommen werden. Der Weimarer Journalist Bernhard Hecker schilder diesen größten Raub der Weimarer Kriminalgeschichte in einer Sammlung historischer Kriminalfälle unter dem Titel “Tatort Klassikerstadt”. Von den Kunstdieben selbst aber fehlt bis heute jede Spur – ja, wenn Sibylle erzählen könnte, was sie in drei Entführungswochen erlebt hat … Dieser Fall ging trotz der unglaublichen Schlamperei des Wachmanns (“Mer hats reschelrescht de Kraft gelaehmt”, TAZ Nr. 3833 vom 14.10.1992 Seite 5) nochmal gut. Anders sah es aus mit dem kleinen Tafelbild (21 x 15,5) der Sibylle, das Lucas Cranach d. J. malte und das 1995 auf der Markgrafenauktion im neuen Schloss zusammen mit seinem Gegenstück, dem Bildnis des Kurfürsten Johann Friedrich, versteigert werden sollte. “Bei der Vernissage waren etwa 3500 Leute. Das Bild in Größe einer Handspanne lag in einer aufklappbaren Vitrine zusammen mit etwa 20 Silberobjekten. Als der zuständige Mitarbeiter sie für einen Händler aufschloss, muss [der Dieb] gezielt den Deckel hochgehoben und das Holztäfelchen herausgenommen haben.” (Christoph Graf Douglas) Ein Kollateralschaden der Markgrafenauktion. Niemand hatte den Dieb bemerkte. Es war Stéphane Breitwieser, ein zwanghaft veranlagter Kunstdieb, der nur für seine eigene Privatsammlung stahl und in den folgenden 6 Jahren unerkannt noch 239 Werke aus europäischen Museen stehlen konnte. Darunter Meisterwerke von Pieter Bruegel d. Ä., Lucas Cranach d. J., Antoine Watteau, einen Stich von Albrecht Dürer, Gesamtwert mind. 20 Mio. Als die Mutter von der Festnahme ihres Sohns erfuhr, versenkte sie die Antiquitäten im Rhein-Rhone-Kanal, die Gemälde – darunter auch das der Prinzessin von Cleve – schredderte und zertrümmerte sie und entsorgte sie im Müll – als Breitwieser davon später in der Zelle erfuhr, unternahm er einen Selbstmordversuch. „Mir blutet das Herz“, sagt Breitwieser, „das männliche Gegenstück zu Cranachs Frauenbildnis (das er [- selbst herzlos -] in der Vitrine zurückließ) wird auf ewig allein bleiben.“ (F.A.Z., 07.10.2006, Nr. 233 / Seite 9; Die ZEIT, 9.3.2006, Nr. 11; F.A.Z., 01.03.2006, Nr. 51 / Seite 42; Die WELT, 08.01.2005; Brand eins 1/2003)
Doppelporträt Johann Friedrich von Sachsen-Sibylle von Cleve Lucas Cranach d.J. (1515-1586): Zwei Bildnisse: 2275 (A) Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1995 in Baden-Baden versteigert (?)), 2275 (B) Seine Gemahlin Sibylle von Cleve (1995 bei der Vorbesichtigung geraubt, 2001 zerstört)

PhotoLit

http://www.photolit.de
An international databank „in the making”

PhotoLit is a freely accessable databank which aims to list photographic literature published since 1839 . It is NOT a list to order books from. At present (October 2006) PhotoLit lists ca. 32.500 entries (c. 55 MB) of books, periodicals and periodical articles which have – in a wider or more narrow sense – to do with photography in all its artistic, visual and technical aspects. The stock listed so far is only a small part of the world’s existent photographic literature – but titles are constantly added to. And we ask your assistance to make PhotoLit more complete.

As PhotoLit has been founded in Germany it yet reflects listings which are predominantly German or English language based. An internationalisation is definitely aimed for. In spite of its present language-based handicaps (see below) PhotoLit already offers sometimes remarkably interesting research results if used creatively.

The basics for PhotoLit consists of the then-8000+ titles of a private collection, that of Rolf H. Krauss in Stuttgart. Individual hints, the contents of other private libraries, of information supplied by specialized bookshops, from bibliographies, from the net – and much else – have been added since. Though the general aim is to include as much data from public collections as possible this has proved difficult due to the fact that a transfer of electronic data also needs data formating which is often too much of a demand on PhotoLit’s limited personell and technical resources.

(…) Users who want to add their own titles have now two choices: Start out from your own PhotoLit CD, or enter a title right here. The latter will then be transferred to PhotoLit at some later date.

In both cases you are asked to choose a short personalized abbreviation for your own personal book – e.g. John Miller London = JML – which is to be entered in the field “collection.

PhotoLit is maintained since 2002 by Hans Christian Adam, http://Schaden.com Photo Design Books and etmk

Kunsthistorische Führung in Salem / im Neuen Schloss Baden-Baden verbliebene Gemälde

Anfrage 7.1.2007 an Dr Birgit Rückert,
Salemer Kultur & Freizeit GmbH, Schloss Salem

Sehr geehrte Frau Dr Rückert,

aus ihrer Homepage ist zu entnehmen, dass die Kunsthistorische Führung auch die prachtvollen Innenräume des Schlosses zeigt – Bibliothek, Kaisersaal, Abtsalon.

Ist es möglich, dabei auch Teile der Zähringer Bildnisgalerie zu sehen, die sich früher im Neuen Schloss zu Baden-Baden befand? Insbesondere die Bilder von Kisling nach Vorlagen von Stimmer (schmale Hochformate 219×114, Öl auf Leinwand), die im großen Festsaal des Neuen Schlosses hingen und das Brustbild (40 x 33, Öl auf Holz) des Markgrafen Christoph von Baden nach Baldung Grien, das sich bis 1930 in der Kunsthalle in Karlsruhe befand und sich heute auch in Schloss Salem befinden müsste? Eine Bestandsaufnahme aller Gemälde der Zähringer Bildnissammlung wurde ja von Gerda Kircher zwischen 1930 und 1940 im Neuen Schloss systematisch durchgeführt und 1958 bei Braun in Karlsruhe publiziert. In diesem Zusammenhang entstand auch eine bedeutende, über 600 Nummern umfassende Photosammlung zur Zähringer Bildnisgeschichte, die von S.K.H. dem Markgrafen von Baden finanziert und seinerzeit auf Schloß Baden-Baden verwaltet wurde. Können Sie sagen, ob diese Photosammlung heute auf Schloss Salem verwahrt wird, oder war sie Bestandteil der umfangreichen Archivalien und Photosammlungen des Neuen Schlosses, die sich in der Baden-Badener Bibliothek befanden und die 1995 teilweise vom Land Baden-Württemberg angekauft wurden (dann wäre sie wohl heute im Generallandesarchiv zu suchen). Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorhinein sehr herzlich.

Antwort vom 11.1.2007:

… vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an einer Kunsthistorischen Führung. Die Salemer Kultur&Freizeit GmbH, ist für das kulturelle Programm (Ausstellungen und Konzerte) und die den Besuchern zugänglichen Museums- und Ausstellungsbereiche im ehemaligen Zisterzienserkloster Salem zuständig (nicht für das Neue Schloss Baden-Baden). Während der Saison (1. April bis 1. November) bieten wir unseren Besuchern Führungen durch das ehemalige Kloster an, dessen Räume nahezu unverändert mit ihrer Stuck- und Gemäldeausstattung seit der Klosterzeit erhalten geblieben sind. In Teilen des ehemaligen Konventsgebäudes und der Wirtschaftsgebäude ist heute die Schule Schloss Salem untergebracht.

Unsere Führungen erläutern die Baugeschichte der Gesamtanlage, Klostergeschichte, Besonderheiten des Zisterzienserordens und die kulturellen Leistungen der Zisterziensermönche. Selbstverständlich kommen auch die Säkularisation, die Übernahme des Klosters durch das Haus Baden, dessen Engegament für das Kulturdenkmal und die Einrichtung der Schule durch Kurt Hahn und Prinz Max zur Sprache.
Die Besucher lernen das Münster kennen, den Kreuzgang (Bernhardusgang mit Vita des Heiligen Bernhard von Clairvaux) und das ehemalige Sommerrefektorium mit originaler Stuckausstattung durch Michael Wiedemann. Für Interessierte führt die Tour weiter in die Prälatur mit den Prunkräumen der ehemaligen Abtei: Bibliothek (barock, noch in der Klosterzeit klassizistisch umgebaut), Kaisersaal mit Ausstattung um 1706/1710 (Papstbüsten, Kaiserfiguren; zentrales Deckengemälde: Pfingstwunder), Räume des Abtes: sog. Münzkabinett, Privatkapelle, Schlafzimmer, Abtsalon (Rokoko, originale Ausstattung von Göz und Dirr, noch unter Abt Anselm II. entstanden). Die von Ihnen angesprochene Kunsthistorische Führung umfasst all diese genannten Räume. Da die Räume, wie oben bereits gesagt, seit der Klosterzeit nahezu unverändert erhalten sind, beschränkt sich die Ausstattung auf die barocke und klassizistische Kunst der Klosterzeit, zeigt also keine nicht-klösterliche Kunst oder modernen Photos.

Tagesgäste können während der Saison ohne Voranmeldung an einer Führung teilnehmen, für Gruppenprogramme (auch Weinproben) ist eine Anmeldung erforderlich (über unsere Homepage möglich). Ausstellungen, Feuerwehrmuseum, Torkel, Marstall (barocke Ausstattung unter Abt Konstantin) usw. können von den Besuchern ohne Führung besichtigt werden.

Wir würden uns freuen, Sie (und Ihre Gruppe) zu einer Führung in Salem begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Salem
Dr. Birgit Rückert
Salemer Kultur&Freizeit GmbH
Schloss Salem
88682 Salem

Anmerkung: Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss (“Zähringer Bildnissammlung”) wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2892308
Aus der Antwort der Salemer Kultur&Freizeit GmbH, die eine direkte Antwort auf unsere Fragen sorgsam vermeidet, geht gleichwohl hervor, dass die umfangreiche, bei Kircher 1001 Nummern umfassende Zähringer Bildnissammlung, auf deren Bedeutung für die oberrheinische Porträtgeschichte wie als anschauliche Quelle zur südwestdeutschen Geschichte und Kulturgeschichte Gerda Kircher so nachdrücklich hingewiesen hat, der Öffentlichkeit leider vorenthalten wird, anders als früher schon einmal im Neuen Schloß in Baden-Baden. Keine kunsthistorische Führung führt in diese Bereiche. Das muß sich natürlich auch ändern, wenn “der Markgraf sein Zuhause stiftet”.

Die um 1843-47 unter Großherzog Leopold von den badischen Hof- malern Koopmann und Götzenberger nach alten Vorlagen ausgeführte Serie von 37 lebensgroßen, in schwere Goldrahmen gefasste Ganzfiguren- Bildnisse der badischen Regenten in den drei großen, im Renaissancestil mit reichvergoldeter Holztäfelung geschmückten Empfangs- und Festsäle des Neuen Schlosses Baden-Baden (Bildausschnitte unten), in Erinnerung an den einstigen, von Tobias Stimmer ausgemalten Fürstensaal, der beim “Franzosenbrand” 1689 zerstört wurde, sind übrigens in Baden-Baden verblieben, wie einem virtuellen Rundgang auf den Seiten des neuen Eigentümers zu entnehmen ist,
http://www.neues-schloss.com/index.php?page=film&lang=de


Ebenso 15 Bildnisse der Familie Karl Friedrichs im “Roten Saal” des Baden-Badener Schlosses (Bild oben), der als Empfangssaal der Großherzogin Luise diente. Sie stammen von Johann Grund 1846-48, sind allesamt nach älteren Porträts gearbeitet (also keine echte historische Bildnisfolge) und gehörten zur repräsentativen dekorativen Schloßeinrichtung der Jahrhundertmitte.

Unten ein Ausschnitt aus dem Nördlichen Prunksaal:

Christoph I., Markgraf von Baden, t 1527. Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). Neues Schloss Baden-Baden, Großer Festsaal. Vgl. auch das ältere Porträt von Kisling 1759-66 (Kircher 27 (K 180), Kopie nach Tobias Stimmer 1577-84), das aus der Ahnengalerie des Karlsruher Schlosses stammte, ?p=28627#comments

P.S.: Im August war einer Pressemitteilung zu entnehmen, daß Frau Al Hassawi die Herausgabe eines Buches zum neuen Schloss plant und dafür Historisches Material sucht.

Stockacher Narrengericht 2007: De Chef kunnt selber!

Im Oktober kursierten in Archivalia noch Gerüchte, der bisherige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), habe für den badischen Landesteil die erbliche Monarchie ausgerufen; der neue Kurfürst des Landes habe ihm daraufhin huldreich eine Lebensstellung als Hofnarr angeboten. Jetzt wird Oettinger selbst vor dem Stockacher Narrengericht angeklagt:

“Angeklagt vor einem
Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken
im 656ten Jahr nach Hans Kuony:

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Günther H. Oettinger”

Der Beklagte wird am Schmotzigen Dunschtig (15.2.2007) vor der Verhandlung gegen 13 Uhr auf dem Markt dem Volk vorgeführt, bevor ihm um 17 Uhr in der Jahnhalle der Prozeß gemacht wird.

http://www.fasnacht-stockach.de/2007/Beklagter/Der_Beklagte_2007.pdf

Jürgen Walter: „Landesregierung verhindert Aufklärung“

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung 003/2007, 09.01.2007

Grüne zur Rolle der Zähringer-Stiftung im Handschriftenstreit

„Eine Ansammlung von schlechten Ausreden“, so das Fazit von Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, zur Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Grünen. Darin hatte die Fraktion Einsicht in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung eingefordert.

Diese wurde nun von Minister Frankenberg mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffe. (DRS 14/699) „Langsam wird es peinlich für Herrn Frankenberg. Zunächst verhindert er einen Untersuchungssauschuss mit der Begründung auf einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang und nun lehnt er mit derselben Begründung jegliche Akteneinsicht ab. Vom Versprechen diverser Regierungsmitglieder, an der Aufklärung mitzuarbeiten, ist nichts mehr übrig geblieben. Vielmehr erweckt die Landesregierung den Eindruck, sie habe einiges zu verbergen“, erklärte Jürgen Walter.

Schließlich habe die Landesregierung kürzlich Akteneinsicht zum selben Komplex gewährt. Jürgen Walter: „Nachdem unser Studium der Akten im Kunstministerium viele für die Landesregierung unangenehme Wahrheiten ans Licht gebracht hat, steht der Landesregierung offensichtlich mittlerweile der Angstschweiß vor weiteren Details auf der Stirn geschrieben. Es gibt keine erkennbare Begründung, warum die Akten bezüglich der Zähringer Stiftung, die im Staatsministerium liegen, anders zu beurteilen sind, als die, welche im Kunstministerium liegen. Der Grund für die Kehrtwende der Landesregierung kann nur die Angst vor Aufklärung sein. In der Villa Reitzenstein und im Wissenschaftsministerium befürchtet man wohl, dass wir die Akten ein weiteres Mal gründlicher studieren als die Landesregierung.“

In ihrer Antwort führe die Landesregierung, so Walter, einen wahren Eiertanz auf. So begründet Minister Frankenberg die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung, dass nach der ihr vorliegenden Satzung, ein weiterer Vertreter der Großherzoglichen Familie als drittes Mitglied zu berufen sei. Walter: „Diese Begründung ist völlig absurd. Selbst Bernhard Prinz von Baden hat am 20. April 2004 noch an das Regierungspräsidium in Karlsruhe geschrieben, dass in den Verwaltungsrat „ein Vertreter der Baden-Württembergischen Landesregierung, der nach Vereinbarung zwischen dem Baden-Württembergischen Kultusminister und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestimmt wird’, zu berufen sei. Die Vorgänger von Graf Douglas waren die Direktoren bzw. Leiter des Staatsarchivs in Karlsruhe. Die Landesregierung versucht offensichtlich ihr Versagen bei der Besetzung dieses wichtigen Postens zu vertuschen.“

Der grüne Kulturpolitiker forderte die Landesregierung auf, umgehend alle Akten, welche die Zähringer-Stiftung betreffen, der Opposition zur Verfügung zu stellen. Walter kündigte einen Brief an Ministerpräsident Oettinger an, indem er die von Minister Frankenberg abgelehnte Akteneinsicht ein weiteres Mal einfordert. „Es geht hier schlichtweg um die Glaubwürdigkeit der Regierung. Die Akten zur Zähringer-Stiftung kann man doch nicht unter der Rubrik ‚nicht abgeschlossener Verwaltungsvorgang’ wegsperren, schließlich existiert die Stiftung seit fünfzig Jahren und wird wohl auch noch länger bestehen. Nach der Logik der Landesregierung wird man diese Akten nie einsehen dürfen“, ärgerte sich Walter. Offensichtlich habe die Regierung nun doch eine gewisse Sehnsucht nach einem Untersuchungsausschuss entwickelt.

Immerhin habe die Landesregierung einräumen müssen, dass Graf Douglas beim angestrebten Verkauf badischer Kulturgüter mitkassiert hätte: „Dies legt den Verdacht nahe, dass die verschärfte Gangart des Hauses Baden gegenüber der Landesregierung nicht zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung steht.

„Wie auch immer, Herr Frankenberg hat mit der Zustimmung zu Herrn Douglas’ Ernennung einen Riesenfehler gemacht“, fügte Walter abschließend hinzu.

Antwort von Ministerpräsident Oettinger auf die an ihn gerichteten Protestschreiben gegen die Veräußerung von Handschriften

(Mitgeteilt von Bettina Wagner, BSB München und Mitglied der IFLA Rare Books Section, deren Protestbrief unter http://archiv.twoday.net/stories/2799653 dokumentiert wurde. Gleichlautende oder ähnliche Antwortschreiben dürften auch an andere Absender von Protestbriefen an den Ministerpräsidenten gegangen sein.)

13.12.2006 [mit Briefkopf des Staatsministeriums Baden-Württemberg]

Sehr geehrte Frau Allen,

im Auftrag von Herrn Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger danke ich Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie und die Mitglieder des IFLA Rare Books and Manuscripts Committee sich gegen eine Veräußerung von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek wenden und sich für die Sicherung des Kulturguts in den badischen Sammlungen einsetzen.

Die Landesregierung hat sich auf Initiative des Hauses Baden mit dem seit 1919 währenden Streit um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Sammlungen befassen müssen. Ziele der Landesregierung sind die Herstellung von dauerhafter Rechtssicherheit durch eine Klärung der offenen Eigentumsfragen, die Sicherung des bedeutenden Kunst- und Bibliotheksguts aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen sowie der Erhalt der Klosteranlage Salem, eines Kulturdenkmals von Weltrang. Dabei sind andere Aufgaben, wie die Sanierung des Landeshaushalts, nicht außer Acht zu lassen. Um die Kulturgüter für die Allgemeinheit zu sichern, wird es auch auf bürgerschaftliches, privates Engagement ankommen.

Da sich gezeigt hat, dass die in den vergangenen neunzig Jahren zu den streitigen Eigentumsfragen erstellten zahlreichen Rechtsgutachten keine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine Bereinigung darstellen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Expertengruppe eingesetzt.

Das siebenköpfige Gremium hat Anfang Dezember seine erste Arbeitssitzung absolviert. Die Historiker und Archivare sowie Juristen der Expertengruppe werden Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel, die Gruppe der Rechtshistoriker aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.

Ergebnisse werden in einigen Monaten zu erwarten sein.

Auf der Grundlage der von der Expertengruppe vorzulegenden Expertise wird die Landesregierung Parlament und Öffentlichkeit einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
(gez.)
Dr. Claudia Rose

Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 zum Antrag der Fraktion GRÜNE “Stiftungsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung” vom 5.12.2006

Drucksache 14/669 Eingegangen: 03. 01. 2007 / Ausgegeben: 02. 02. 2007 (PDF) [vgl. auch ?p=28508

… das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt zu dem Antrag im Einvernehmen mit dem Staatsministerium wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:

1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

Die Zähringer-Stiftung bat das MWK mit Schreiben vom 4.11.2002 von Prinz Bernhard von Baden um Zustimmung zu einer neuen Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat der Stiftung auf seiner Sitzung am 30.10.2002 beschlossen hatte. Das MWK gab den Vorgang an das Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ab, war aber als oberste Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin – zumindest zeitweise – in die Vorgänge einbezogen. Das Regierungspräsidium hatte mit Schreiben vom 10.1.2003 vorgeschlagen, im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung auch die aus der Anfangszeit der Stiftung stammende Stiftungssatzung zu aktualisieren. Diesem Vorschlag stimmte das MWK zu. Die Zähringer-Stiftung legte in der Folge eine Neufassung vor, die aufgrund von Einwänden der Stiftungsaufsicht weiterhin modifiziert werden musste. Das Verfahren zur Änderung der Stiftungssatzung wurde mit Blick auf die laufenden Gespräche mit dem Haus Baden mit Schreiben vom 1. März 2005 ausgesetzt.

2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?

Das Staatsministerium war vom Wissenschaftsministerium darüber informiert worden, dass eine Satzungsänderung bei der Stiftungsaufsicht anhängig sei, gegen die mit Blick auf die streitige Rechtssituation Bedenken bestünden. Am 19. November 2004 hat im Staatsministerium auf Arbeitsebene ein Gespräch mit dem Haus Baden stattgefunden; am Rande wurde das anhängige Satzungsänderungsverfahren angesprochen. Prinz Bernhard hat dabei erklärt, dass das Haus Baden seinen Satzungsänderungsantrag einstweilen nicht weiterverfolgen werde. Diese Information hat das Staatsministerium an das Wissenschaftsministerium und an das Regierungspräsidium weitergegeben. Im Übrigen war das Staatsministerium in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht nicht einbezogen.

4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?

Bei dem in der Landtagsdrucksache 14/507 erwähnten Schreiben handelte es sich um ein Schreiben des Prinzen von Baden vom 23.10.2002 an die Staatliche Kunsthalle in Karlsruhe. Darin wurde Eigentum an Kunstgegenständen geltend gemacht, die nicht in § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung aufgeführt sind.

Bezüglich der in § 2 der Stiftungssatzung genannten Kunstgegenstände hat Prinz Bernhard in einem Gespräch mit der seinerzeit zuständigen Referatsleiterin im MWK am 12. August 2003 Eigentum geltend gemacht. Dies geht aus einer internen Aktennotiz hervor. Unter Bezug auf das Gutachten von Prof. Dr. Dolzer hat Prinz Bernhard erklärt, dass er vor dem neuen rechtlichen Hintergrund auf einer Bestandsaufnahme des Vermögens der Zähringer-Stiftung bestehe und einige der Gegenstände, die bislang der Zähringer-Stiftung zugerechnet werden und die zum Bestand des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek gehören, Privatvermögen seien.

5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?

Das Wissenschaftsministerium hat den Inhalt des Gutachtens zur Kenntnis genommen und zur Klärung der eigentumsrechtlichen Zuordnung der Sammlungsgegenstände regierungsintern eine Prüfung eingeleitet. Aufgrund der komplexen Sachlage ist es zu einer abschließenden Klärung der Eigentumsverhältnisse bis heute nicht gekommen.

6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?

In den Akten, die dem Wissenschaftsministerium vorliegen, befinden sich mehrere Versionen von Stiftungssatzungen aus der Anfangszeit der Stiftung. Diese sind allerdings undatiert. Die verschiedenen Versionen der Satzung unterscheiden sich vor allem bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und des Aufbewahrungsortes der Sammlungen. Gehandelt wird seit geraumer Zeit nach der Version, die sich in den Akten der Stiftungsbehörde befindet. Auf dieser ist rechts oben handschriftlich der Vermerk “22.03.1957?” angebracht. Eine abschließende Klärung, welche Fassung rechtliche Gültigkeit beanspruchen kann, obliegt der vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Expertengruppe.

7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?

Aus den Akten geht hervor, dass bei einer weiteren Verhärtung des Verhältnisses zwischen dem Land und dem Haus Baden möglicherweise Ausstellungsprojekte hätten gefährdet werden können. Ob dies letztlich der Anlass war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?

Nach § 5 der Stiftungssatzung mit dem Vermerk “22.03.1957?” setzt sich der Verwaltungsrat zusammen “aus dem jeweils ältesten männlichen Sproß des Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Bad. Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament des Grossherzogs Friedrich von Baden vom 12. August 1927 benannten Vertreter der Grossherzogl. Familie bestimmten Mitglied”. Ein Vertreter der Landesregierung ist – laut dieser Satzung – nicht Mitglied des Verwaltungsrates.

Die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas als drittes Mitglied des Verwaltungsrates im Jahr 2002 erfolgte satzungsgemäß im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Zähringer-Stiftung und dem Ministerium.

9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?

Der Direktor des Badischen Landesmuseums hatte dem damaligen Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg mit Schreiben vom 15.5.1995 mitgeteilt, dass sich in den Inventarlisten des Neuen Schlosses in Baden-Baden auch Objekte befänden, die als Besitz des Badischen Landesmuseums bzw. seiner Vorgängereinrichtungen ausgewiesen und Bestandteil der Zähringer-Stiftung seien. Das Ministerium hatte daraufhin am 1.6.1995 den Generalbevollmächtigten des markgräflichen Hauses angeschrieben und unter Nennung der Objekte darauf hingewiesen, dass laut Satzung der Zähringer-Stiftung einer Veräußerung der Sammlungsgegenstände nicht erlaubt sei. Eine Mehrfertigung dieses Schreibens ging an den Generalresidenten der Fa. Sotheby’s. Parallel dazu verschickte am 12.7.1995 das Regierungspräsidium ein Schreiben an Max Markgraf von Baden, der als Verwaltungsratsvorsitzender der Zähringer-Stiftung zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Sowohl telefonisch als auch schriftlich hat daraufhin das markgräfliche Haus gegenüber der Stiftungsaufsicht versichert, dass keine Gegenstände aus der Zähringer-Stiftung in die Auktion gegangen seien. Das Vermögen der Zähringer-Stiftung bleibe in vollem Umfang in seinem Bestand erhalten. Diese Zusicherungen erschienen der Stiftungsbehörde als Antwort ausreichend, da sie mit den inzwischen eingeholten eigenen Informationen übereinstimmten.

10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?

Bislang wurde zwischen dem Land und dem Haus Baden keine Übereinkunft geschlossen. Für den Fall des Übergangs von Kunstgegenständen auf das Land sollte dies unmittelbar durch den in Aussicht genommenen Vergleich erfolgen; für diesen Fall war daher keine Einschaltung von Kunsthändlern vorgesehen. Anders hätte es sich bei dem ursprünglich angedachten Verkauf von Handschriften an Dritte verhalten; von diesem Modell wurde jedoch Abstand genommen.

II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.

Da es sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang handelt, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft, kann derzeit keine Akteneinsicht gewährt werden.

III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.

Es handelte sich um eine private Auktion. Der Auktionskatalog ist jedoch in der Universitätsbibliothek der Universität Heidelberg sowie der Badischen Landesbibliothek einsehbar.

Wie in der Antwort zu Ziffer 9 dargestellt, gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei der Auktion Gegenstände der Zähringer-Stiftung versteigert wurden. Im Hinblick auf das erhebliche öffentliche Interesse an einer möglichst zeitnahen Klärung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der zwischen dem Haus Baden und dem Land streitbefangenen Kunstgegenstände muss sich die Arbeitsgruppe auf diese Aufgabe konzentrieren. Eine Ausweitung des Auftrags würde dem zuwider laufen.

Mit freundlichen Grüßen,
(gez.)
Prof. Dr. Peter Frankenberg
Minister

Landtag von BW: Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD … (abgelehnt)

(Am 3.1.2007 neu auf dem Landtagsserver eingestellt)
Landtag von Baden-Württemberg
Plenarprotokoll 14 / 16, 14.12.2006, S. 906 – 916

2. Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“ – Drucksache 14/577

mit der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/696, Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Aussprache mit Redebeiträgen von:

Abg. Ute Vogt SPD (S. 906)
Abg. Dr. Klaus Schüle CDU (S. 909)
Abg. Jürgen Walter GRÜNE (S. 911)
Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP (S. 914)

[Beschluss: S. 916)


Anmerkung: Der Landtag war nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des von einer qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags gestellten Antrags verpflichtet, es sei denn, rechtliche Gründe stünden der Einsetzung des Untersuchungsausschusses entgegen. Auf Basis der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses zur Zulässigkeit des Antrages wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Hauptgegenstand der Debatte war die Kontroverse darum, ob hier ein von der Verfassung verbrieftes Minderheitenrecht ausgehebelt wurde. Jürgen Walter bohrt als einziger weiter nach Antworten, die die Regierung schuldig geblieben sei: Warum die Regierung es zugelassen habe, dass Graf Douglas anstelle eines lt. Satzung vorgesehenen Vertreters der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung nachgerückt sei, und das obwohl Frankenberg der ehem. Regierungspräsidentin Hämmerle bei der Übergabe der Unterschriften am Nikolaustag versichert habe, Graf Douglas habe in seinem Ministerium keinen Zutritt, da er in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolge. Dass sich der Minister bis heute nicht dazu geäußert habe, ob tatsächlich 10 Mio EUR als Provision an Graf Douglas hätten gehen sollen, wenn der Verkauf der Handschriften zustandegekommen wäre, dass die Regierung trotz angeblicher zweijähriger gründlicher Rechtsprüfung nicht nachgelesen habe, was der Markgraf selbst bei der Einsetzung der Zähringer-Stiftung gesagt habe. Und zum Schluss erinnert Walter an die Große Koalition von 1995. Da habe im Spiegel gestanden:

Die Sammlung der badischen Markgrafen wird versteigert – im Übrigen durch Graf Douglas – nach einer Fehlentscheidung der Stuttgarter Landesregierung. Das war alles schon einmal da. Man muss eben aus der Geschichte lernen.”

Walter zitiert dann aus der Ausgabe 28/95 des “Spiegel”:

Von Beginn an war die Sache ins Räderwerk der Stuttgarter Koalitionsquerelen geraten. Während sich CDU-Politiker, ein Jahr vor der Landtagswahl, eher kunstfreundlich, heimat- und monarchieverbunden zeigten, wollte Wirtschaftsminister Dieter Spöri … „keine Mark dem Markgrafen“ zugestehen, sondern ihn auf seinem angeblichen „Fürstennippes“ sitzenlassen.

Darin – so Walter zum Schluß, liege der Verfall der CDU: “Kunst- und heimatverbunden sind Sie nicht mehr, nur noch monarchieverbunden.”

Vgl. a.
Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses:
http://archiv.twoday.net/stories/3114697
Pressemitteilungen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3057222
Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt:
http://archiv.twoday.net/stories/3031483
Ursprüngliche Pressemitteilung der SPD zum Antrag:
http://archiv.twoday.net/stories/2967177
Rückblick auf die Markgrafenauktion von 1995:
http://archiv.twoday.net/stories/2804774

FAZ.NET Spezial: Die Patzer des Jahres

FAZ.NET Spezial 29. Dezember 2006 Ein Ministerpräsident kauft, was ihm gehört, ein Schachweltmeister übersieht ein Matt in einem Zug, und ein Nobelpreisträger erzählt ganz nebenbei, daß er SS-Mann war: Die Feuilletonredaktion versammelt, was 2006 in schönster Gründlichkeit danebenging. …

Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.

Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen – und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört – altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.

Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah’s – beinah.

Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.

Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der “Markgrafentafel” (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)

DFG fördert Marburger Mittelalteralterportal

Pressemitteilung 7.12. http://idw-online.de/pages/de/news188498

Mit rund 250.000 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Projekt “Marburger Repertorium zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus” (MR FH). Geleitet wird es von Professorin Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst vom Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg.

MR FH ist Bestandteil der “Marburger Repertorien”,
( http://www.marburger-repertorien.de ). Dieses von dem Marburger Germanisten Professor Dr. Joachim Heinzle verantwortete digitale Archiv stellt Dateninventare zur Überlieferung der älteren deutschen Literatur zur freien Nutzung im Internet bereit. Als umfassendstes Angebot seiner Art hat es einen exzellenten Ruf und gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Informationsquellen für Altgermanisten.

(…) Während die Marburger Repertorien bislang vor allem Informationen zu Handschriften liefern, widmet sich das neue Projekt verstärkt auch den im Betrachtungszeitraum aufkommenden frühen Drucken, so genannten Inkunabeln oder Wiegendrucken. Soweit möglich, soll das Portal auch Abbildungen der Drucke und Handschriften bereitstellen.

Darüber hinaus werden kurze Texte über Leben und Werk der deutschen Übersetzer informieren. Präsentiert werden auch Daten zum Leserkreis, zu den Adressaten der in vielen Werken enthaltenen Widmungen und zu den Erstbesitzern von Handschriften und Inkunabeln. (…)

Die Sache mit den badischen Handschriften – einige Gedanken

von Heidrun Wiesenmüller, in: Südwest-Info. Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbandes Südwest, Nr. 19 (2006) (pdf), Dezember 2006, Seite 3.

Selten hat ein ‘Bibliotheksthema’ die Öffentlichkeit so bewegt wie der Plan der baden-württembergischen Landesregierung, wertvolle Handschriften aus den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek zugunsten des Hauses Baden zu verkaufen. Davon zeugen unzählige Artikel in der regionalen, überregionalen und internationalen Presse, Stellungnahmen aus dem In- und Ausland sowie politische Anträge bis hin zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.


Viele gute Gründe für den Erhalt der Sammlung am angestammten Ort wurden darin zusammengetragen, die hier nicht wiederholt werden müssen (von der zweifelhaften Rechtsgrundlage einmal ganz abgesehen). Dass ein solches Argumentieren aber überhaupt nötig geworden war – im 21. Jahrhundert, in Friedenszeiten und in einem wirtschaftlich starken deutschen Bundesland, das dem öffentlichen Schutz der „Denkmale der Kunst [und] der Geschichte“ Verfassungsrang (Art. 3c) einräumt! – war für viele eine traumatische Erfahrung.


Für die Landesregierung kam der heftige Widerstand überraschend: Offenbar hatte man nicht nur den emotionalen Wert mittelalterlicher Handschriften unterschätzt, sondern auch das Mobilisierungspotential von Wissenschaft und Kultur in Zeiten des Internets. Ein gutes Beispiel dafür ist der von Marburger Historikern initiierte offene Brief, der binnen weniger Tage von mehr als 2.500 Personen online unterzeichnet wurde.


Der Verkauf wurde abgewendet – die Besorgnis jedoch bleibt. Nicht nur ist damit zu rechnen, dass der Kultur- und Wissenschaftsbereich zumindest einen Teil der erwünschten Millionenbeträge auf anderem Wege wird erbringen müssen – sei es durch „Solidarbeiträge“, Etatkürzungen oder durch die Umwidmung von Projektmitteln der Landesstiftung. Zum anderen gab es im Lauf der Debatte durchaus auch Stimmen, die die Aufregung nicht so recht nachvollziehen konnten oder den Protest gar als elitär und professoral abtaten: „Sie sitzen in den vorderen Kirchenbänken des Kulturbetriebs, und wenn sie ihre Stimme erheben, erbeben die Feuilletons“, so mokierte sich etwa die bekannte Kolumnistin Susanne Offenbach über den Handschriftenprotest. Zwar sei „das Verfahren keine glückliche Aktion“ gewesen, dennoch müsse die Diskussion darüber, „ob alle Kunst und Kultur vor lauter missverstandener Ehrfurcht auf immer dort zu bleiben habe, wo sie heute ist, (…) dringend geführt werden“ („Sonntag aktuell“ vom 05.11.2006). Der kaum verblümte Vorwurf dahinter: Die Gedächtnisinstitutionen würden – auf Kosten des Steuerzahlers – im großen Stile Dinge sammeln, die es nicht wert sind, aufbewahrt zu werden.


Derselbe Tenor findet sich in der aktuellen Denkschrift des Landesrechnungshofes: Der Stuttgarter Staatsgalerie wird ein „maßvollen Abbau der Sammlungsbestände“ ans Herz gelegt, und bei den Landesbibliotheken soll künftig „auf die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen Wert verzichtet werden.“


Hier das „gute“ kulturelle Erbe, dort das „minderwertige“? Ein solches Kulturverständnis schien lange Zeit passé. Als Paradebeispiel wurde gerne der – bekanntlich längst zum anerkannten Forschungsthema mutierte – Groschenroman zitiert. Auch sonst hat sich die neuere Forschung oft besonders intensiv mit Themen der Alltagskultur beschäftigt.


Unabdingbar ist und bleibt es deshalb, die Zeugnisse unserer Kultur und Zivilisation auf einer breiten Basis zu sammeln. Schon bisher freilich mussten an diesem Ideal manche Abstriche gemacht werden. Angesichts stetig sinkender Etats und Personalstellen wird es künftig nicht einfacher werden – und dies, obwohl mit den Internet-Publikationen ein schwieriges und aufwändiges Sammelgebiet dazu gekommen ist.


Für die großartigen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fanden sich zahllose Fürsprecher. Ungleich schwieriger ist es, bei Politik und Öffentlichkeit Verständnis dafür zu wecken, dass auch weniger Spektakuläres bewahrenswert ist. Die Bibliotheken, so scheint es, müssen künftig aktiver als bisher für ihre Sammeltätigkeit werben und deutlich machen: Der Erhalt des vielzitierten „kulturellen Erbes“ ist nicht zum Nulltarif zu haben!


Heidrun Wiesenmüller, Stuttgart

BNN – Interview mit Bernhard von Baden

Badische Neueste Nachrichten, 28.12.2006 (Faksimile, via BLB)
“Ich wohne in einem Forsthaus und fahre ohne Chauffeur”.
Bernhard von Baden wirbt für eine sachliche Auseinandersetzung im Kulturgüterstreit / Erhalt von Schloss Salem im Mittelpunkt.

Das Haus Baden beansprucht laut Interview weiterhin 70 Mio. € als Ausgleich, die uns grundsätzlich frei zur Verfügung stehen. Das lässt trotz des Nachsatzes “Dennoch möchten wir diese Summe nicht privat verwenden” aufhorchen. Ebenso, dass Bernhard von Baden voll Stolz sagt: “Mit Eberstein und dem Neuen Schloss in Baden-Baden haben wir gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden.”

Bernhard von Baden macht nun Druck: “Wenn es jetzt notwendig geworden ist, Details zu überprüfen, werden wir uns dafür die nötige Zeit nehmen. Natürlich führt das zu immensen weiteren Kosten. Nehmen Sie unser Dachsanierungsprojekt am Schloss, das mit acht Millionen Euro für die nächsten Jahre kalkuliert ist. Da mache ich mir natürlich schon Sorge, wie die Dinge weitergehen. Das Risiko für meine Familie und die Arbeitsplätze in Salem steigt. Deshalb müssen sich alle Beteiligten bemühen, die nötigen Klärungen zeitnah und konzentriert zu erledigen. Unter diesen Umständen dürfen die Klärungen nicht jahrelang dauern. (…)”

Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/696 13.12.2006

Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.

12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack

[S. 1-20]
Bericht

Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.

Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:

Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (…)

[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]

[S. 21-28]
Anlage 1

Landtag von Baden-Württemberg
– Verwaltung –

Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion – …
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]

A. Auftrag. – B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 – II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung – 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung – (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. – 3. Abschließende Bemerkung. – 4. Weitere Verfahrenshinweise

[S. 29 – 40]
Anlage 2

Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses “…”
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]

I. Die Fragestellung. – II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. – 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die “Übereinkunft” – b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. – c) Die Finanzierung. – 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? – III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik

Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern

Antrag Fraktion SPD 20.12.2006 Drs 14/744

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten,

1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;

2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;

3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.

II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.

Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion

Begründung:

Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.

GRÜNE fordern Frankenberg auf, einen neuen Vertreter für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen

PRESSEMITTEILUNG NR.352/2006 22.12.2006

Jürgen Walter: Graf Douglas verfolgt wirtschaftliche Interessen

Die Grünen im Landtag fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, einen neuen Vertreter der Landesregierung für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der derzeitige Vertreter der Landesregierung, Graf Douglas ist mehr mit dem Geldbeutel des Hauses Baden verbandelt als mit den Interessen des Landes Baden-Württemberg. In der aktuellen Situation, in der die Zähringer-Stiftung eine zentrale Rolle bei der Frage spielt, ob überhaupt badische Kulturgüter in nennenswerter Größe durch das Haus Baden verkauft werden können, braucht das Land einen wahren Vertreter seiner Interessen.

Walter kritisierte Minister Frankenberg, dass er 2002 Graf Douglas in dieses Amt berufen habe. Der Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass Graf Douglas bereits 1995 als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden bei einer Auktion versteigert habe. Walter: „Die Landesregierung hat den Verdacht, dass bereits 1995 Gegenstände verkauft wurden, die Teil des unverkäuflichen Stiftungsguts der Zähringer-Stiftung waren, bis heute nicht widerlegt. Es ist daher sehr verwunderlich, dass Minister Frankenberg gerade den Grafen mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt hat.“ Nach wie vor nicht widersprochen habe die Landesregierung zudem der Vermutung, so Walter, dass in der anfangs als Vergleichssumme genannten Summe von 70 Mio. € für die Versteigerung badischer Kulturgüter 10 Mio. € für den Auktionator Graf Douglas reserviert waren.

Die Grünen wiesen weiter darauf hin, dass nach jüngsten Presseberichten das Kunstministerium ebenfalls zu der Einschätzung gekommen sei, dass Graf Douglas vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge und ihm daher den Zutritt zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20 Tausend Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter verweigert habe.

Jürgen Walter: „Wir brauchen endlich Klarheit: Klarheit über die Rolle, die Graf Douglas in der Vergangenheit und aktuell im Stiftungsrat gespielt hat und spielt sowie Klarheit, wer zukünftig die Interessen des Landes in der Zähringer-Stiftung wirklich vertritt.

Antrag Fraktion GRÜNE 19.12.2006 Drs 0743

Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,

1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bisher wahrgenommen hat,
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der übergabe von 20000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung “vor allem wirtschaftliche Interessen” und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren,
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer- Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren,
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;

II. eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen die Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.

Stuttgart, 19.12.06

Kretschmann, Walter und Fraktion

Begründung:

Seit Jahrzehnten streitet die Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung darüber, welche Kunstgegenstände aus dem Nachlass von Friedrich II. als Stiftungsgut im Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen und welche dem Land Baden-Württemberg gehören. Mehrere Versuche, diese Streitigkeiten vergleichsweise zu klären, sind bislang gescheitert.

Die Landesregierung braucht vor diesem Hintergrund ungeklärter Rechtsansprüche zwischen der Stiftung und dem Land einen unabhängigen, kompetenten und loyalen Vertreter im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. Dies war auch Sinn und Zweck der Bestimmung über die personelle Besetzung des Verwaltungsrates bei der Errichtung der Satzung der Zähringer-Stiftung.

Daher ist es unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung sich in der Zähringer-Stiftung von einer Person vertreten lässt, die als Kunsthändler und Auktionator tätig ist und mit dem Haus Baden verwandt ist. Das berufliche Interesse von Dr. Graf Douglas, mit Kunst zu handeln, steht diametral dem Interesse des Landes entgegen, die Unverkäuflichkeit der einzelnen Stücke zu erhalten und die Kunstwerke als Ganzes der öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei der Auktion über Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden im Jahr 1995, bei der Dr. Christoph Graf Douglas als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby’s tätig war, wurden möglicherweise Gegenstände verkauft, die als unverkäufliches Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung oder als Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu qualifizieren sind; die Landesregierung konnte diesen Verdacht bis heute nicht widerlegen.

Eine Neubenennung der Person, die im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung als Vertreterin oder Vertreter der Landesregierung fungiert, ist daher umgehend und dringlich vorzunehmen.

Badische Heimat Heft 4/2006 erschienen

Heft 4/2006 (19.12.2006)
Heft 4/2006 – Badisches Erbe und Badisches Kulturgut
Mit Vorträgen der Jubiläumsveranstaltungen zu “200 Jahre Großherzogtum Baden” und den Beiträgen:

Heinrich Hauß:
Der Handschriftenstreit – eine unsägliche Geschichte / Versuch einer Chronologie der Ereignisse / 21.9. – 2.11.2006 (Seiten 149 – 168)

Wolfgang Jäger:
Das badische Erbe in Baden-Württemberg

Eine im ganzen eher oberflächliche Presseschau mit vielen Bildern der Karlsruher Handschriften. Nähere Informationen in den Presseberichten der BLB, 28.12.

Requirements for mass digitization projects

by Joseph J. Esposito, espositoj http://gmail.com, Liblicense-l, 24 Dec 2006 22:05 EST
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0612/msg00101.html

Ongoing discussions about various mass digitization projects, driven primarily by the Google Libraries program but including the respective activities of Microsoft, the Open Content Alliance, and others, prompts these comments about what should be taken into account as these programs proceed. My concern is a practical one: Some projects are incomplete in their design, which will likely result in their having to be redone in the near future, an expense that the world of scholarly communications can ill afford. There are at least four essential characteristics of any such project, and there may very well be more.

As many have noted, the first requirement of such a project is that it adopt an archival approach. Some scanning is now being done with little regard for preserving the entire informational context of the original. Scanning first editions of Dickens gives us nothing if the scans do not precisely copy first editions of Dickens; the corollary to this is that clearly articulated policies about archiving must be part of any mass digitization project. Some commercial projects have little regard for this, as archival quality simply is not part of the business plan; only members of the library community are in a position to assert the importance of this. An archival certification board is evolving as a scholarly desideratum.

Archives of digital facsimiles are important, but we also need readers’ editions, the second requirement of mass digitization projects. This goes beyond scanning and involves the editorial process that is usually associated with the publishing industry. The point is not simply to preserve the cultural legacy but to make it more available to scholars, students, and interested laypeople. The high school student who first encounters Dickens’s “Great Expectations” should not also be asked to fight with Victorian typography, not to mention orthography. In the absence of readers’ editions, broad public support for mass digitization projects will be difficult to come by.

As devotees of “Web 2.0” insist with increasing frequency, all documents are in some sense community documents. Thus scanned and edited material must be placed into a technical environment that enables ongoing annotation and commentary. The supplemental commentary may in time be of greater importance than the initial or “founding” document itself, and some comments may themselves become seminal. I become uneasy, however, when the third requirement of community engagement is not paired with the first of archival fidelity. What do we gain when “The Declaration of Independence” is mounted on a Web site as a wiki? Sitting beneath the fascinating activities of an intellectually engaged community must be the curated archival foundation.

The fourth requirement is that mass digitization projects should yield file structures and tools that allow for machine process to work with the content. Whether this is called “pattern recognition” or “data mining” or something else is not important. What is important is to recognize that the world of research increasingly will be populated by robots, a term that no longer can or should carry a negative connotation. Some people call this “Web 3.0”, but I prefer to think of it as “the post-human Internet,” which may not even be a World Wide Web application.

To my knowledge, none of the current mass digitization projects fully incorporate all four of these requirements.

Note that I am not including any mention of copyright here, which is the topic that gets the most attention when mass digitization is contemplated. All four of these requirements hold for public domain documents. Copyright is a red herring.

Joe Esposito

Joseph Esposito, a regular contributor to liblicense-l, is a former president and CEO of Encyclopaedia Britannica (he was the one who rolled out the Internet version). Since then he has served as CEO of Tribal voice the McAfee Internet community and and communications company that started PowWow, one of the first internet based instant message and chat programs, and now is president of Portable CEO, an independent consultancy focusing on digital media.

In 2003 he published a speculative essay about the future of electronic texts, “The processed book” (First Monday, volume 8, number 3 (March 2003), with an update of Oct 2005, URL: http://firstmonday.org/issues/issue8_3/esposito ).

The “processed book” is about content, not technology, and contrasts with the “primal book”; the latter is the book we all know and revere: written by a single author and viewed as the embodiment of the thought of a single individual. The processed book, on the other hand, is what happens to the book when it is put into a computerized, networked environment. To process a book is more than simply building links to it; it also includes a modification of the act of creation, which tends to encourage the absorption of the book into a network of applications, including but not restricted to commentary. Such a book typically has at least five aspects: as self-referencing text; as portal; as platform; as machine component; and, as network node. An interesting aspect of such processing is that the author’s relationship to his or her work may be undermined or compromised; indeed, it is possible that author attribution in the networked world may go the way of copyright. The processed book, in other words, is the response to romantic notions of authorship and books. It is not a matter of choice (as one can still write an imitation, for example, of a Victorian novel today) but an inevitable outcome of inherent characteristics of digital media.

Another provocative essay of his that is well worth reading is entitled
The devil you don’t know: The unexpected future of Open Access publishing
by Joseph J. Esposito, First Monday, volume 9, number 8 (August 2004),

Kulturgutschutz, Denkmalschutz und Kirche

(Einschlägiges aus der Literatur zum Thema)

Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; …: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK

Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter – eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.

Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] – Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin – Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas – Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys – Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten – Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza – Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza – Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.

Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. – Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK

Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber … S. [265] – 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK

3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html

Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. – 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 – 368

ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. – In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. – 2, Bd. 2 (1994), S. [77] – 103, => KVK

Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK

Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. – 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK

Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK

österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB

Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?

Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna … Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK

Rezension: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/3/marzuoli.htm


Einführung zu Teil 1: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/2/renna.htm

Chiesa e arte : documenti della Chiesa, testi canonici e commenti / a cura di Giacomo Grasso. Cinisello Balsamo (Milano) : Ed. San Paolo, 2001. 509 S. + 1 CD-ROM. ISBN 88-215-4236-X. (Dimensioni dello spirito), => KVK

Enchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. – 682, 43 S. (Strumenti), => KVK

La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. – ISBN 88-370-3625-6

Rezension: http://www.patrimoniosos.it/rsol.php?op=getarticle&id=18356

Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it

In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1

Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l’Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d’Art de France]. – Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. – ISBN 2-7427-3134-2, => KVK

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft – Stellungnahme und Presseerklärung

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft e.V. – 02.10.2006
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe – Stellungnahme und Presseerklärung

Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.

Der Vorstand

Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen

Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.

Die “Causa Karlsruhe” – Ein Bericht von Matthias Kehle (VS)

Dass ein Land zurückkaufen will, was es bereits besitzt – das
ist von unbegreiflicher Handlungsschönheit.
So etwas möchte einem eingefallen sein.

(Martin Walser)

Im Gewerkschaftsblatt Die Feder, Nr. 68 / Dezember 2006, Landesrundschau des VS Baden-Württemberg in Ver.di, gibt Matthias Kehle, freier Schriftsteller, Journalist und Kritiker und Mitglied im VS-Landesvorstand einen persönlichen Rückblick auf die “Handschriftenaffäre”. Wiederabgedruckt sind auch ein Artikel aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11., “Weshalb dem Haus Baden so gut wie nichts gehört – der juristische Hintergrund”, die erste Presseerklärung des VS und die zweite vom Bundesvorstand anläßlich der Frankfurter Buchmesse. Auch positive Werbeeffekte werden herausgestrichen: der Kampf um den Erhalt von Kulturgütern habe den VS und Ver.di wie selten zuvor in den Medien positioniert. Die vom VS auf der Buchmesse und danach gesammelten Unterschriften, ganze 600, verblassen dann aber doch stark gegenüber den von der LV Baden in Europa in Karlsruhe und per Internet gesammelten 20000 Unterschriften und zeigen, dass die Mobilisierung breiter Kreise anläßlich des Mega-Events Buchmesse eher mißlang. Aber immerhin kam man zur besten Sendezeit ins Fernsehen. Gegen Kehle und den Bundesvorsitzenden des VS Imre Török kritisiert denn auch Marcus Hammerschmitt im gleichen Heft (“Das glückliche fehlende D”), dass der VS die “nationale Karte” gespielt habe, um bei einem bestimmten Publikum PR-Bonuspunkte für den VS einzufahren. Der eigentliche Skandal sei nicht die Verschleuderung von nationalem Kulturgut, sondern “dass hier zwei Eliten zum Schaden aller anderen miteinander kungeln”. Auch wenn das letztere im vorliegenden Fall unzweifelhaft richtig ist, zeigt sich hierin natürlich die gleiche Haltung, die 1995 dazu führte, dass die SPD nach dem Motto “Keine Mark dem Markgrafen” verhinderte, dass im Vorfeld der Markgrafenauktion 1995 die Sammlung vom Land komplett angekauft wurde, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2804774
Es dürfte nun einmal schwer fallen, den unbedingten Erhalt von Kulturgütern umstandslos mit dem Wohl der “Arbeiterklasse” zu identifizieren oder diese gar rückblickend als eigentlichen Produzenten solcher Kulturgüter zu verstehen.

Kehle liegt solch Dogmatismus eher fern, ihn freut zunächst mal, dass sich “mit der etwas außer Mode geratenen Tugend “Solidarität” offenbar doch noch etwas erreichen” lasse, auch wenn er einräumt, dass die Landesregierung den Tabubruch nicht rückgängig gemacht habe. Wenn Kehle sich fragt, wie es zu einer derartigen Protestwelle binnen weniger Tage kommen konnte, geht er auch auf die besondere Rolle von Archivalia ein, wenngleich dabei die zahlreichen hier publizierten Originalbeiträge und Früchte eigener Archivrecherchen, die auch selbst Material für Landtagsabgeordnete, Presse und andere Mitstreiter lieferten, unter den Tisch fallen. “Der Widerstand war aber auch wohlorganisiert”, schreibt Kehle. “Der Freiburger Historiker Klaus Graf, der normalerweise ein für Laien eher sprödes Blog betreibt, in dem er Neuigkeiten aus dem Archiv- und Bibliothekswesen publiziert, funktionierte eben dieses Blog (http://archiv.twoday.net) um in ein “Kampfblog”: Er sammelte dort sämtliche Protestnoten und Presseberichte. Mit dem Ergebnis, dass sich alle Einzelkämpfer irgendwann bei ihm meldeten. Graf schuf schnell einen “Email-Grossverteiler zur Causa Karlsruhe”, in dem er vom kleinen VS-Vorstandsmitglied bis zum vielzitierten Verfassungsrechtler Mußgnug alle “Mitstreiter” versammelte. Auf diese Weise erhielt man nicht nur sehr viel vertrauliche Informationen, sondern Anregungen, welche gesellschaftlichen Gruppen und Promis [sic!] (zuletzt Äbte und Bischöfe) man aktivieren könnte. Das Ergebnis ist bekannt. Oettinger ruderte zurück und schuf das “3-Säulen-Modell” (…)”

Amüsiert liest man, wie der Volkszorn im Badischen gezielt geschürt wurde, nicht zuletzt dank der tatkräftigen Hilfe der Badischen Neuesten Nachrichten, die fast täglich berichteten; wie in Karlsruhe Pläne geschmiedet wurden für einen “Sturms” auf den Landtag mit trachtengeschmückter und mit historischen Waffen ausgerüsteter Bürgerwehr (bestimmt unter Absingen des Badnerliedes) bis zu einer schon vorbereiteten Besetzung der Landesbibliothek für den “Ernstfall” des Abtransports der Handschriften.

Bilder des Jahres aus Baden-Württemberg

Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger bleibt Ministerpräsident. Mit 44,2 Prozent der Stimmen geht die CDU als klarer Sieger aus der Landtagswahl am 26. März hervor. Der große Wahlverlierer ist die SPD, die mit 25,2 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte des Landes einfährt.

Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Die Ärzte gehen baden … Es ist auch das Jahr der Ärztestreiks. Für die medienwirksamste Protestaktion sorgen am 28. März die Hochschulmediziner in Tübingen. Unter dem Motto “Die Hochschulmedizin geht baden” werfen sich hunderte streikende Ärzte aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen in die Fluten des Neckars.

Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)
Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)

Konrad von Grünenberg, Reise von Konstanz nach Jerusalem (1487), Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter pap. 32


… und die Handschriften in Baden auch (beinah). Im Herbst entbrennt ein politischer Streit darüber, ob das Land wertvolle badische Kunstschätze verkaufen darf, um so die Schlossanlage Salem am Bodensee zu erhalten. Am Ende wird der geplante Verkauf verhindert. Wegen des “Handschriftenstreits” wird sogar ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Quelle: >>http://SWR.de Das Jahr in Bildern in Baden-Württemberg

Die FAZ-Chronik 2006 (29.12.2006, Nr. 302, C7) titelt:
Geld und Gold, Adel und Adele. Wien und Berlin geben zurück, Lauder kauft, Oettinger irrt.
21. SEPTEMBER: So läuft’s dann doch nicht: Das Land Baden-Württemberg will die kostbarsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen, um mit dem erhofften Erlös von 70 Millionen Euro die Anlage Schloß Salem in eine Stiftung zu überführen und dem Besitzer von Salem, Prinz Bernhard von Baden, angefallene Kosten zu refinanzieren. Massiver internationaler Protest kann dieses Vorhaben verhindern – einstweilen. Die Inkompetenz der Landesregierung unter Ministerpräsident Günther Oettinger in Sachen Kulturgut wird zur nationalen Affäre.

Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 7r
Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v, 7r

Fast eine Allegorie des Handschriftenstreits: Die zwölf ganzseitige Miniaturen der Pergamenthandschrift von St. Peter zeigen Leben und Werk des Philosophen Raimundus Lullus in legendenhafter und allegorischer Darstellung (Kommentar). Miniatur VI zeigt das Heer des Aristoteles, das heranrückt, um den Turm der Unwahrheit zu zerstören, gemeinsam mit dem Kommentator des Aristoteles, Averroes (Exercitus Aristotilis ad destruendum turrim falsitatis cum suo commentatore), Miniatur VII das heranrückende Entsatzheer des Raimundus zur Zerstörung des Turmes der Unwahrheit und Unwissenheit (Retrobellum et succursus exercitus domini Raimundi Lul de Maioricis ad corruendum turrim falsitatis et ignorantiae). Wenn man wollte, dann könnte man wohl in nuce in diesen beiden Miniaturen sämtliche Protagonisten des Handschriftenstreits unserer Tage verorten, von der sich im Turm der Unwahrheit und der Unwissenheit verschanzenden Landesregierung mit ihren Boten (zur Linken malitia, cessatio, ignorantia, debilitas, confusio, casus, frustra, nihil, zur Rechten parvitas, impossibilitas, odiositas, falsitas, poena, contrarietas, vacuum, difformitas, superfluum, diminutum), dagegen anrennend die Bannerträger der glaubhaften Argumentation, des hervorragenden Beweisens, der vernünftigen Überlegung und der Vorstellungskraft, bis hin zum Entsatzheer des Feuilletons der F.A.Z. und seiner Kombattanten 😉

Ständiger Ausschuss erklärt mehrheitlich: Untersuchungsausschuss ist rechtlich unzulässig // GRÜNE unterstützen die SPD trotz Bedenken

Landtag von Baden-Württemberg, Pressemitteilung 084/2006, 12.12.06
Sondersitzung zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter

Stuttgart. Der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter ist rechtlich nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am heutigen Dienstag, 12. Dezember 2006, mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP/DVP eingenommen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, basiert die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses hauptsächlich auf verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach Untersuchungsausschüsse nur gestattet sind, wenn sich ihr Gegenstand auf eine so genannte Ex-Post-Kontrolle, also auf eine Überprüfung abgeschlossener Vorgänge bezieht. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, so Mack.
(…)
Der Ausschussvorsitzende führte vor allem „die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung“ ins Feld, wonach die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraussetzt. Dieser Kernbereich, mit dem die Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung sichergestellt werden solle, umfasse einen auch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich. „Einen solchen Handlungsspielraum muss man der Landesregierung auch im Zusammenhang mit dem Erwerb der badischen Kulturgüter zugestehen“, betonte Mack. Der von der SPD beantragte Ausschuss sei gegenwärtig unzulässig, weil er einen Informationszugriff auf die Vorbereitung von Vergleichsverhandlungen beanspruche, die ausschließlich in der Eigenverantwortlichkeit der Landesregierung stehen.

Über die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses wird der Landtag laut Mack voraussichtlich in der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag, 14. Dezember 2006, befinden, und zwar mit einfacher Mehrheit.

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressemitt. v. 12.12.2006 (txt, pdf)
CDU verweigert Aufklärung im Kulturgüterskandal
Ute Vogt: „Mit vorgeschobenen rechtlichen Begründungen versucht die CDU das Minderheitenrecht auszuhebeln und so eine effiziente Aufklärung zu verhindern“

Mit scharfen Worten reagierte die SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt auf die Entscheidung von CDU und FDP im Ständigen Ausschuss, den von der SPD beantragten Untersuchungsausschuss zum Kulturgüterstreit für rechtlich unzulässig zu erklären. Dies sei nichts weiter als der Versuch, eine wirksame politische Aufklärung des Versagens der Landesregierung mit vorgeschobenen Rechtsgründen zu verhindern. Vogt wörtlich: „Die Angst der CDU vor einem Untersuchungsausschuss ist offenbar so groß, dass sie eine effiziente Aufklärung über einen Untersuchungsausschuss unter allen Umständen verhindern will. Dass sie aus diesem Grund auch nicht davor zurückschreckt, Hand an die verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrechte der Opposition zu legen, ist ein Schlag gegen den Parlamentarismus und offenbart mangelndes Demokratieverständnis.“

Geradezu absurd sei die Behauptung des von der CDU beauftragten Gutachters, Professor Paul Kirchhof, wonach die öffentliche Kritik der Medien einen Untersuchungsausschuss erübrige. Wörtlich heißt es dazu in dem heute im Ständigen Ausschuss vorgelegten Gutachten: „Demokratie erschöpft sich nicht in der parlamentarischen Kontrolle, stützt sich vielmehr wesentlich auch auf die Kritik von Öffentlichkeit und Medien. Soweit hier öffentliche Kritik wirksam geworden ist, rechtfertigt diese demokratische Effizienz nicht eine parlamentarische Untersuchung, dürfte sie eher erübrigen.“

Vogt: „Nach dieser Auffassung wären Untersuchungsausschüsse künftig generell nicht mehr zulässig, soweit auch Medien über politische Skandale berichten. Anders als Medien können Untersuchungsausschüsse aber Zeugen vernehmen und unter Wahrheitspflicht stellen, wie vor Gericht. Genau dies will die CDU offenkundig verhindern.“

Die CDU-Fraktion müsse sich auch fragen lassen, warum sie sich nicht die gutachterliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu Eigen gemacht hat. In diesem seit gestern vorliegenden Gutachten werden deutliche Indizien dafür geliefert, dass der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss rechtlich zulässig ist.

Unter anderem heißt es in dem Gutachten der Landtagsverwaltung: „Im vorliegendem Fall kommt es also bei der Beurteilung darauf an, ob sich Verfahrensstufen abschichten lassen, die ihrerseits den Charakter in sich abgeschlossener Vorgänge tragen. Der Kabinettsbeschluss vom 9. Oktober 2006 könnte dafür ein Anhaltspunkt sein. Die Landesregierung hat nämlich im Anschluss daran ihre darin festgelegte Haltung dem Landtag und der Öffentlichkeit präsentiert. Soweit die Landesregierung von sich aus öffentlich ihre zwischenzeitliche Beschlusslage und ihre Verhandlungsziele dargelegt hat, würde sie sich in Widerspruch zu ihrem früheren eigenen Verhalten setzen, wenn sie jetzt unter Berufung auf den Grundsatz der Ex-Post-Kontrolle die Auskunft verweigern wollte.“ (Gutachten der Landtagsverwaltung Seite 6)

Vogt: „Die CDU und die Landesregierung haben wieder einmal ein ihnen genehmes Gutachten bestellt, weil die Stellungnahme der Landtagsverwaltung für eine Ablehnung des Untersuchungsausschusses nicht ausgereicht hat. Aus Angst vor Aufklärung sind der CDU offenbar alle Mittel recht, um einen Untersuchungsausschuss zu verhindern.“

Helmut Zorell
Pressesprecher

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung Nr. 344/2006, 12.12.2006
Verbrieftes Recht der Opposition nicht ohne Not in Frage stellen

Trotz erheblicher Bedenken, ob ein Untersuchungsausschuss zum geplanten Verkauf Badischer Kulturgüter in der von der SPD angestrebten Form einen Sinn hat, unterstützen die Grünen im Landtag die Sozialdemokraten in ihrem Ansinnen.

Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen: “Das verbriefte Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss zu initiieren, sollte nicht ohne Not in Frage gestellt werden. Es ist schon bezeichnend, dass die CDU-Fraktion ein zweites juristisches Gutachten beim Heidelberger Profosser Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hat, nur weil ihnen die Stellungnahme des juristischen Dienstes des Landtags nicht weit genug gegangen ist.”

“Nichtsdestotrotz werden wir weiterhin versuchen, den Fall aufzuklären und insbesondere die Rolle der Zähringer-Stiftung zu untersuchen. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, uns die notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen und die notwendige Aufklärung nicht zu behindern”, kündigte Walter an.


Es wird erwartet, dass der Antrag der SPD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aufgrund der gutachterlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses am kommenden Donnerstag im Plenum abgelehnt wird. Dagegen könnte die SPD-Fraktion nur vor dem Staatsgerichtshof klagen. Die Grünen waren zwar gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, votierten aber im Ständigen Ausschuss mit der SPD, um deren Recht als parlamentarische Minderheit zu verteidigen. Vgl. auch
http://swr.de, 12.12.2006, Untersuchungsausschuss zum Kunstverkauf fraglich

Deutscher Kulturrat: Kulturpolitikjournalismus kann Kulturpolitik beeinflussen

Pressemitteilung 8.12.2006 (auch als pdf)
Preisträger des puk-Journalistenpreises 2006 wurden ausgewählt

Berlin, den 08.12.2006. Heute hat die Jury des puk-Journalistenpreises die Preisträger für den puk-Preis 2006 ausgewählt. Der puk-Journalistenpreis wird von politik und kultur (puk), der Zeitung des Deutschen Kulturrates, vergeben. Mit dem puk-Journalistenpreis wird die allgemeinverständliche Vermittlung kulturpolitischer Themen ausgezeichnet. Laut den Ausschreibungsbedingungen werden einzelne Beiträge oder auch Themenschwerpunkte ausgezeichnet. Alle Medien, d.h. sowohl Print- als auch Hörfunk-, Fernseh- und Internetbeiträge sind zugelassen. Das Erscheinungsdatum bzw. der Sendetermin musste zwischen dem 01.10.2005 und dem 30.10.2006 liegen.

Von der Jury wurden ausgewählt:

Wilfried Mommert (dpa-Redakteur) …

Tamara Tischendorf (freie Hörfunkjournalistin) …

Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Beiträge zum Streit um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek. Die Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat mit der Berichterstattung um den Verkauf der Badischen Handschriften in eine aktuelle kulturpolitische Debatte eingegriffen. Sie hat gründlich recherchiert und Sachverhalte zu Tage gefördert, die die kulturpolitische Diskussion nachhaltig beeinflusst haben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von politik und kultur, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturpolitik führt im Feuilleton immer weniger ein Schattendasein. Die Preisträger des puk-Journalistenpreises zeigen mit ihren Arbeiten, dass Kulturpolitik spannend aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt werden kann. Kulturpolitikjournalismus hat Einfluss auf die Kulturpolitik und ist daher in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen.“

Die Vergabe des puk-Journalistenpreises findet am 27. Januar 2007 im Rahmen eines von DeutschlandRadio Kultur Konzertes des Festivals Ultraschall im Radialsystem Berlin statt. Die Laudatio hält Gitta Connemann, Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags. (…)

Herzlichen Glückwunsch!

20210 Unterschriften gegen Ausverkauf von Kulturgut übergeben

Pressemitteilung Landesvereinigung Baden in Europa 6.12.2006 (pdf)
Kulturausverkauf vom Tisch?. Landesvereinigung Baden in Europa übergab mehr als 20000 Unterschriften.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt haben sich in die Unterschriftenlisten eingetragen, mit der die Landesvereinigung Baden in Europa e.V. gegen den Ausverkauf badischen Kulturguts protestiert hat. Insgesamt 20210 Unterschriften konnten der Vorsitzende der Landesvereinigung, Prof. Robert Mürb, seine Stellvertreterin, die ehemalige Karlsruher Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle, sowie weitere Mitglieder der Landesvereinigung am Mittwoch im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart übergeben. Die besonderen Nikolausgeschenke, zwei gelbe Pakete mit roten Schleifen, nahmen Landtagspräsident Peter Straub und Wissenschaftsminister Peter Frankenberg entgegen. Interessierte Beobachter waren sieben Landtagsabgeordnete aus allen Parteien, darunter die Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt (SPD) und Dr. Ulrich Noll (FDP).

Mürb betonte bei der Übergabe, dass sehr viele Unterzeichner Unverständnis für das Verhalten der Landesregierung wie des Hauses Baden geäußert hätten. Der Staat, so der Tenor der Kommentare, sei dazu verpflichtet, Kulturgut zu bewahren. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Freistaat Baden im Jahr 1930, also mitten in der Weltwirtschaftskrise, dem markgräflichen Haus für die damals enorme Summe von vier Millionen Mark Kulturgüter abgekauft habe, statt sie dem Verkauf Preis zu geben. Er appellierte an den Landtag und die Landesregierung, diesem Beispiel zu folgen, falls es überhaupt noch Kulturgüter gebe, die dem Land nicht ohnehin schon gehörten. Und er forderte das Land dazu auf, das Kloster Salem in seine Obhut zu übernehmen.

Landtagspräsident Straub dankte ausdrücklich für das bürgerschaftliche Engagement der Landesvereinigung und der unterzeichnenden Bürger. Er freue sich, dass in dieser Aktion die Demokratie lebe. Wissenschaftsminister Frankenberg schloss sich dem an und meinte, dass ein Weg gefunden werde, der den Vorschlägen der Landesvereinigung weitgehend entsprechend werde. Jetzt würde in aller Ruhe und ohne Zeitdruck von einer Kommission, die er eingesetzt und die bereits getagt habe, der gesamte Fragenkomplex untersucht. Frankenberg bestätigte die Forderung der Landesvereinigung auf Erhalt des gesamten Kulturguts, einschließlich des Klosters Salem. Robert Mürb: „Damit scheint der Ausverkauf vom Tisch zu sein.“ Ob dies tatsächlich zutrifft wollen die Aktiven der Landesvereinigung aber auch in den nächsten Wochen und Monaten sehr kritisch verfolgen.

Die Schätze der Zähringer – Was gehört der Stiftung?

Die Pressekonferenz der Grünen zur Rolle der Zähringer-Stiftung am 5.12. in Stuttgart hat ein starkes Presseecho gefunden.

F.A.Z., 06.12.06, Nr. 284, Feuilleton, S. 37
Eingetragen. Die Schätze der Zähringer: Was gehört der Stiftung? / Von Rüdiger Soldt

(…) Für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ist die Zähringer Stiftung der Schlüssel zur Klärung der zwischen der Landesregierung und dem ehemaligen markgräflichen Herrscherhaus Baden umstrittenen Eigentumsfragen. Als die Regierung Oettinger ihren Plan lancierte, Karlsruher Handschriften zum Verkauf an die Markgrafenfamilie herauszugeben, um der Familie die Sanierung von Schloß Salem zu ermöglichen, hatte sie wissen lassen, es sei heute nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich Kunstschätze des Hauses Baden rechtswirksam in die Stiftung übertragen worden seien. Das entsprach der Strategie der Regierung, alle juristischen Fragen in diesem Zusammenhang als so kompliziert hinzustellen, daß ein Vergleich den einzigen Ausweg zu weisen schien.

Als vorauseilende Räumung von Besitz- und Rechtspositionen des Staates ist diese Haltung einhelliger öffentlicher Kritik verfallen. Es erwies sich, daß etwa das Eigentum am Säkularisationsgut sich durchaus nicht der Feststellbarkeit entziehen muß. Die Dynamik der Debatte hat nun auch die Zähringer Stiftung erfaßt. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stellt nach Aktenstudien im Landesarchiv in Karlsruhe die Grundfrage jetzt neu: “Es steht nicht zur Diskussion, ob die Kunstschätze dem Haus Baden oder dem Land Baden-Württemberg gehören, sondern zu klären ist, ob sie Eigentum der Zähringer Stiftung oder des Landes sind.”

Auch die Landesregierung habe früher die Auffassung vertreten, daß strittig bestenfalls sei, “ob das Land oder die Zähringer Stiftung als eingetragene Stiftung öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat”, heißt es in einem Antrag der Grünen. Es gebe in den Akten zahlreiche Hinweise dafür, daß die Kunstschätze in die Stiftung übertragen worden seien, wie dies zur Erfüllung des Stiftungszwecks anzunehmen ist. Die Landesregierung habe nicht hinreichend Auskunft darüber gegeben, warum Ministerpräsident Oettinger im Parlament gesagt habe, es handle sich eindeutig um das Eigentum des Hauses Baden. Die Grünen belegen die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung mit zahlreichen Aktenfunden: So schrieb Berthold Markgraf von Baden im Dezember 1955 an den damaligen Kultusminister: “Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der badischen Landesbibliothek zu hören.” Das heißt: Berthold Markgraf von Baden war offenbar selbst der Überzeugung, in der Stiftung Kunstschätze zu verwalten. Sonst gäbe es allerdings auch nichts zu verwalten für den Verwaltungsrat.

Auch im Sitzungsprotokoll der “Eröffnungssitzung des Vorstandes” vom April 1957 heißt es: “Die Zähringer Stiftung ist der Rest der Kunstsammlungen der badischen Markgrafen und Großherzöge, der in jahrhundertelanger Arbeit zusammengetragen worden ist. (. . .) Mit der Türkenbeute, der Waffensammlung, der Vasensammlung, dem Münzkabinett und den Beständen der früheren vereinigten Sammlungen ist nun auch der Rest dieses großen Kunstkomplexes dem Zähringer Haus verloren gegangen.” In den sechziger Jahren waren die veränderten Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen Stiftung und Kultusministerium, weil es Unklarheiten über Ausleihen gab.

Kritik üben die Grünen auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung, dem seit 2002 der Kunsthändler Graf Douglas angehört, der Mitte der neunziger Jahre Eigentum des Hauses Baden versteigert habe. Zum Verwaltungsrat gehören außerdem Bernhard von Baden und der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Graf Douglas sei zumindest mit Billigung der Landesregierung im Stiftungsrat gewesen. Vielleicht, so eine Vermutung der Grünen, sei bei der Versteigerung der Kunstschätze 1995 auch Eigentum der Zähringer Stiftung verkauft worden.

Nach Auffassung der Landesregierung ist eine rechtswirksame Übertragung der Kunstgegenstände in die Stiftung unsicher, weil Paragraph 929 des BGB die Vereinbarung eines “Besitzkonstitutes oder die Abtretung der entsprechenden Herausgeberansprüche an die Zähringer Stiftung” erfordert, wie es einer Antwort von Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage heißt. Ob es Dokumente gibt, die im Sinne des BGB eine ausreichende Willenserklärung zur Übertragung des Eigentums sind, müssen Juristen in der von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe klären. Sollte der Beweis gelingen, daß die Zähringer Stiftung tatsächlich Eigentümerin der Wessenbergischen Gemäldesammlung oder eben der Türkenbeute ist, dann käme ein Vergleich mit dem Haus Baden wohl nicht mehr in Frage. RÜDIGER SOLDT

Reutlinger Generalanzeiger, 06.12.06:

Kulturgüter – Opposition sieht genügend Beweise zur Klärung von Eigentumsfragen. Fragwürdige Auktion 1995
Grüne lehnen Handschriften-Ausschuss ab / von Stephanie Danner.

(…) »Was als Antrag vorliegt, ist allenfalls eine große Anfrage«, sagte Walter. »Er lässt die Schlüsselfrage nach der Zähringerstiftung außen vor.«
Die Grünen haben sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit der Rolle dieser Stiftung befasst und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Eigentumsverhältnisse an vielen Kunstgegenständen eindeutig geklärt sind. Walter führte als Beweis unter anderen das Testament des Großherzogs Friedrich von Baden an. Dieser vermachte beispielsweise die Türkensammlung, das Münzkabinett sowie die Wessenberg’sche Gemäldesammlung seiner Frau mit der Auflage, nach deren Tod eine Stiftung zu gründen. Diese Stiftung sollte die Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Aktenlage beweise eindeutig, dass die Zähringerstiftung seit 1956 existiert und öffentlich-rechtlich ist, betonte Walter. Somit gehörten die Kunstgegenstände dem Land. Außerdem sei in verschiedenen Schreiben »eindeutig betont«, dass die Gegenstände gesichert seien. Ein Armutszeugnis sei es, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behaupte, in den vergangenen zwei Jahren habe eine gründliche Rechtsprüfung stattgefunden. Schließlich habe die Regierung nicht einmal ihre eigenen Akten durchgearbeitet. »Oder man wollte das Geschäft einfach so durchziehen«, vermutete Walter. Nun müsse geklärt werden, wer die politische Verantwortung für dieses Handeln trage.

Als fragwürdig bezeichnete der Kulturpolitiker die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem laut Satzung ein Regierungsvertreter sitzen soll. Seit 2002 sei dies Christoph Graf Douglas, ein Verwandter des Hauses Baden. So habe sich die Landesregierung den Einblick in die Arbeit der Stiftung verbaut. Die Grünen wollen auch klären lassen, ob bei einer Auktion 1995 bereits Dinge verkauft wurden, die eindeutig der Stiftung gehört hatten. Diese Fragen umfasse der SPD-Antrag nicht. »Es ist leichtfertig, die schärfste Waffe des Parlaments so früh zu ergreifen.« Zunächst solle die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe strittige Fragen klären. Der Landtag stimmt heute über die Einsetzung des Ausschusses ab. (GEA)

vgl. auch
Welche Rolle spielt Graf Douglas?
Grüne legen im Kulturstreit Fragenkatalog vor / SPD beantragt heute Ausschuss. / Wolfgang Voigt, Badische Neueste Nachrichten, 6.12.2006 (via BLB).

Zum Antrag der Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3026530

Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt

(swr und eigener Bericht)

CDU stellt Antrag gegen Untersuchungsauschuss

Der von der SPD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss über den Eigentumsstreit um die badischen Kunstschätze ist wider Erwarten nicht eingesetzt worden. Die CDU-Fraktion erwirkte im Landtag mit einem Antrag eine Überweisung an den Ständigen Ausschuss. Begründung: Es gebe noch gar kein Regierungshandeln, das untersucht werden könnte. Deshalb bestünden Zweifel an der Zulässigkeit des Gremiums.

Für den Antrag stimmte neben der CDU auch der Koalitionspartner FDP. Dagegen votierten neben der SPD die Grünen. Der ständige Ausschuss soll sich in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit befassen, sodass es bis zur nochmaligen Beratung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag maximal eine Woche Verzögerung geben könne, falls der Antrag für zulässig erklärt wird.

Update 15:00
Landtag BW, Pressemitteilung 083/2006 06.12.2006

Klarstellung des Landtagspräsidenten zu den Äußerungen von Ute Vogt im Plenum in Sachen Untersuchungsausschuss

Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub legt Wert auf die Feststellung, dass entgegen der von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt am Mittwoch, 6. Dezember 2006, in der Plenarsitzung getroffenen Behauptung, die Landtagsverwaltung habe sich zur Zulässigkeit des Einsetzungsantrags der SPD positiv geäußert, keine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung vorliegt. Die Tatsache, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Erwerb von badischen Kulturgütern“ heute unter Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen wurde, beruht laut Straub auf gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorschriften. Danach ist ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein „gebotener“ Dringlicher Antrag, der auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zwingend gesetzt werden muss. Der Präsident des Landtags hat insoweit kein Ermessen.

Verfassungsrichter rügt Oettinger

(ddp) F.A.Z., 24.11.2006, Nr. 274, S. 37 (Feuilleton)
“Entstaatlichung”. Verfassungsrichter rügt Oettinger.

Bundesverfassungsrichter Herbert Landau hat die baden-württembergische Landesregierung im Streit um die vom vormals regierenden badischen Fürstenhaus beanspruchten Kulturgüter kritisiert. Eine Vermögensprivatisierung werde dann politisch brisant, wenn der Staat “nicht bemerkt, daß sie der Sache nach eine Entstaatlichung bedeutet”, sagte Landau, der Mitglied der CDU ist und vor seiner Wahl zum Mitglied des Zweiten Senats von 1999 bis 2005 als Staatssekretär im hessischen Justizministerium amtierte, gestern im baden-württembergischen Triberg. Nachdem die baden-württembergische Regierung unter öffentlichem Druck von ihrem Plan Abstand genommen hatte, zur Abgeltung von Ansprüchen der Markgrafenfamilie Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, hatte Ministerpräsident Oettinger sich die Veräußerung von Museumsbeständen im Dienste der Profilbildung der staatlichen Sammlungen ausdrücklich vorbehalten. Landau nannte nun die Aufbewahrung historischer Schriftstücke eine Staatsaufgabe. Wenn Museumsbestände ohne Sicherstellung ihrer weiteren Zugänglichkeit für die Allgemeinheit verkauft würden, verletze der Staat seine ureigene Pflicht der Bewahrung und Erschließung dieses Bestandes.


Über 50 hochkarätige Juristen aus ganz Deutschland trafen sich am 23.-24.11.2006 zum 27. Triberger Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg. Justizminister Professor Ulrich Goll hielt das einführende Referat zum Thema: “Wieviel Staat braucht das Land”. Bundesverfassungsrichter Professor Herbert Landau sprach im Anschluss daran in einem eigenen Vortrag die durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen der Privatisierung an.