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Kreisarchiv Görlitz steigert Einnahmen

“Der 32-jährige Cornelius Stempel, M. A. der mittleren und neueren Geschichte, ist Leiter des Kreisarchivs des Landkreises Görlitz und hat offenbar Sinn fürs Geschäft, war doch das Jahr 2011 für das Kreisarchiv Görlitz das “finanziell und strukturell erfolgreichste Jahr seit der Kreisfusion 2008”. Entsprechend freut sich Stempel: “Die Einnahmen konnten wesentlich gesteigert, die Gebühreneinnahmen am Standort Zittau sogar verdoppelt werden.” Hintergrund sei die Übernahme von stark nachgefragten Beständen wie Personenstandsakten und Straßenkarteien. Auch zeige die neue einheitliche Archivgebührensatzung des Landkreises Görlitz ihre Wirkung. ….”
Quelle: Görlitzer Anzeiger, 8.2.12

Anm.: Yippie!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (9. Februar 2012). Kreisarchiv Görlitz steigert Einnahmen. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmd0


8 Gedanken zu „Kreisarchiv Görlitz steigert Einnahmen“

  1. Ach Gebührensatzungen, das alte Thema. Okay, Benutzungstage für Geld finde ich einfach gefühlmässig nicht richtig, an den restlichen Gebühren kann ich nicht viel Anstössiges finden, was nicht in anderen Kommunal- und Staatlichen Archiven auch so wäre.
    Und warum sollte ein Archiv keine Einnahmen erzielen? Zum Einen sind mindestens die Hälfte unserer Nutzer keine Vorkämpfer der Heimatforschung, sondern Familienkundler und Leute, die ihren Friseursalon mit alten Bildern des Viertels dekorieren wollen. Und zum Andren kann eine gute Einnahmenssituation vielleicht auch gegenüber dem Träger helfen, Anschaffungen zu tätigen und Stellenwert zu erhöhen.
    Und die Gebühren scheinen die Benutzer ja nicht abzuschrecken, oder?

    1. Meine abschließende Meinung zum Thema Verwaltungs- Benutzungsgebühren:

      Unsere Demokratie basiert auf dem freien Zugang zur Information. Diesen freien Zugang habe ich zu gewährleisten. Ein Archiv ist keine Musikschule, keine Bibliothek und kein Museum. Es hat ein Monopol an unikaten Quellen, zu dem es jedem Bürger den Zugang zu ermöglichen hat. In meinen Augen schließt das generell eine wie auch immer geartete und gestaffelte Benutzungsgebühr aus. Sehe ich mir die Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW an, so steht dort „danach ist auch die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft sowie einer Akteneinsicht in einem einfachen Fall gebührenfrei.

      Der Nutzer hat sein berechtigtes Interesse nachzuweisen und schutzwürdige Belange Dritter zu wahren. Ein berechtigtes Interesse sind auch private Belange. Genealogische Forschung ist privater Natur nur sollten wir uns im Klaren sein, dass die Pflichtaufgabe eines Archivs auch die Sicherung der Personenstammdaten beinhaltet und jeder Mensch ein Recht darauf hat zu erfahren, woher er kommt. Für mich ist ein Genealoge kein Briefmarkensammler und deshalb stellen die Einsichtnahme und das eigenhändige Abfotografieren ohne Blitz für mich den freien Zugang dar, den ich auf dieser untersten Ebene zu gewährleisten habe.
      Anders sieht es aus, wenn der Benutzer eine persönliche Einsichtnahme ablehnt oder diese z.B. aus konservatorischen Gründen nicht möglich ist. Auf dieser Ebene nun müssen Verwaltungsgebühren erhoben werden. Hier muss ich Zeitaufwand, Materialkosten etc. berechnen. Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
      Kostendeckungsprinzip= Gebührenkalkulation hat sich am Verwaltungsaufwand zu orientieren
      Äquivalenzprinzip= angemessenes Verhältnis zum Wert der Leistung (einfache Kopie darf keine 8,-€ kosten)
      Sozialstaatprinzip= Leistungsfähigkeit des Schuldners ist zu berücksichtigen (Ermäßigung oder Freistellung bei Rentnern, Studenten, Schülern oder Inhaber Familienpass)
      Hier habe ich also schon einen großen Entscheidungsspielraum zur Verfügung, den ich zugunsten des Bürgers einsetzen kann.
      Ferner ist in § 7 GebG NRW zu lesen, dass „ein Verwaltungsaufwand bis zur zeitlichen Grenze von 15 Minuten als unerheblich zu qualifizieren“ ist!
      Auch das kann ich in eine kommunale Gebührenordnung einbauen. Es gibt also viele Möglichkeiten im Sinne eines Bürgerarchivs zu handeln. Man muss sich nur der Punkte bewusst werden und sie dann versuchen durchzusetzen! Und bitte diese Versuche über Aktenvermerke etc. aktenkundig werden lassen, diese Akte mit einem großen „A“ für archivwürdig versehen, damit auch die Nachwelt von unserem Handeln im Sinne des Bürgers erfährt!
      Keep the archives turning!
      iris kausemann

    1. Nein, kein Grund pro FMT, sondern contra “Abzocke” in öffentlichen Archiven. Darf ich den Test in der Facebook-Grußße machen? Wie wird die Diskussion aussehen? 42 teilw. heftige Kommentare? Dagegen würde ich fast ein Flasche Moselwein setzen. Was meinen Sie?

    2. Übrigens: Görlitzer Öffnungszeiten und Erschließungsszustand 1) “Öffnungszeiten:

      Zittau
      Montag 9.00 bis 12.00
      Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
      Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
      Freitag 9.00 bis 12.00

      Niesky
      Dienstag 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
      Donnerstag 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
      Freitag 8.30 bis 12.00″
      Quelle: http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=349&waid=394&item_id=852714&oldrecord=48013&oldmodul=5&olddesign=0&oldkeyword=0&oldeps=20&oldaz=all&oldcat=0&fsize=1&contrast=0

      2) Über den Erschließungsszustand kann nur spekuliert werden, da online nichts vorliegt.

      Wenn wir schon nicht vergleichen wollen …..

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