Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.
Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung
http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/pdf/Empfehlung%20COM%2027-10-2011%20zur%20Digitalisierung.pdf
[ http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/recommendation/recom28nov_all_versions/de.pdf ]
Beispiele aus
http://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen_von_Archiven
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Februar 2012). Den Copyfraud-Archivaren in Nürnberg (VdA-Vorsitzender), Bamberg, Karlsruhe, Wien usw. ins Stammbuch geschrieben. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmbs