Gestern hatte ich Gelegenheit, in der UB Freiburg in der Bochumer Dissertation von Katharina Hülscher “Das Statutenbuch des Stiftes Xanten” (Münster 2018) zu blättern. Wenn der erste Blick auf einen kapitalen Fehler fällt, ist es schwer, dem Buch unvoreingenommen zu begegnen. Über das Erzbistum Köln heißt es in der Edition S. 548 “dominorum suffraganeorum nostorum Leodiensis, Traiectensis, Monasteriensis”. S. 692 steht im Register: Traienctenses [sic!], heute Trier. Richtig: Utrecht. Es geht um das 1490 angelegte sogenannte Statutenbuch des Xantener Dekans Arnold Heymerick (gestorben 1491), Stiftsarchiv Xanten H 2 (GND), das am Anfang auch als Repertorium bezeichnet wird: “prefationes in repertorium eius sive librum statutorium iuriumque eiusdem ecclesie” (S. 217). Die Verfasserin meint, die Bezeichnung Statutenbuch sei falsch, und spricht meistens von einem Repertorium. Wieso hat sie dann ihr Buch nicht anders benannt? Es gibt auch nicht nur ein einziges Statutenbuch des Stifts! Sinnvoll wäre gewesen: Das Repertorium und Statutenbuch des Stiftes Xanten (1490) von Arnold Heymerick. Das Biographische über Heymerick: S. 31-44. Schon meine sehr kurze Beschäftigung mit dem Buch offenbarte sprachliche Schwächen, Druckfehler (S. 694 Cervisia Augutalis statt Augustalis, bei Graus im Literaturverzeichnis Geisler statt Geissler), ein schlechtes Glossar (als Sachregister bezeichnet, in den Erklärungen verwendete Begriffe wie ferculum oder propinatio bleiben unerklärt), ein Abkürzungsverzeichnis, das in Wirklichkeit ein Verzeichnis der Handschriftensiglen ist (die dort verwendeten Abkürzungen oder z.B. LexMA sucht man vergebens), ein Verzeichnis der ungedruckten Quellen, das mit drei Inkunabeln beginnt usw. Zu gern wüsste ich, an welcher Stelle der Sammelband “Haar-Kunst” zitiert wird. Außer einer Mini-Abbildung auf dem Titel gibt es keine Abbildungen aus der edierten Handschrift.
Heute kam ich dazu, die Rezension von Enno Bünz einzusehen, der ebenfalls gravierende Mängel moniert. Ich stimme ihm zu: “Um die Schwächen der vorliegenden Edition abzufangen, wäre es wünschenswert, wenn die Handschrift von Heymericks „Repertorium“ als Digitalisat zugänglich gemacht würde. Die vorliegende Arbeit ist für die Benutzung des „Repertoriums“ gewiss eine Hilfe, doch bleibt angesichts der offenkundigen Mängel dieser Edition der Rückgriff auf die Handschrift weiterhin unverzichtbar. Abschließend ist zu wünschen, dass die künftigen Editionsbände dieser Reihe besser gelingen werden”. Zu Unrecht besser weg kommt die Autorin in den Sehepunkten.
Dem Aschendorff-Verlag ist eine dreiste Fälschung vorzuwerfen. Buchhandelsseiten und die Deutsche Nationalbibliothek haben ein Cover mit einer Glasmalerei auf dem Titel, während ich bestätigen kann, dass das mir zugänglich gewesene Bibliotheksexemplar das auf der Seite des Verlags abgebildete Cover aufweist. Offenkundig hat man die Abbildung ausgetauscht, aber die Nutzer der Vorabinformation nicht informiert.
24.6.2019 Gänzlich unkritisch die Rezension von R. Haas 2018 (Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein): https://doi.org/10.15463/rec.reg.1061600370
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2019). Skepsis auf den ersten Blick. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c95k
Dass im VLB zunächst ein vorläufiges Cover gemeldet wird, dieses im Druck dann aber durch ein anderes ersetzt wird, ist alles andere als ungewöhnlich. Was hat das mit Fälschung zu tun?
Viele Grüße
Burkhard Beyer
Das ist jetzt aber eine seltsame Definition von Fälschung
Gruß
Anderer Gast