Wie schon in https://archivalia.hypotheses.org/98762 angemerkt, sind 160.000 Euro für die Digitalisierung und Erschließung von 1800 Urkunden des Universitätsarchivs Heidelberg eine viel zu hohe Summe. ICARUS nimmt zur Zeit zwischen 3 und 4 Euro je Urkunde (unabhängig vom Umfang), was bei 4 Euro einem Betrag von 7200 Euro entspräche (inklusive Online-Stellung). Das Regestieren rechtfertigt bei einem Bestand, bei dem es von vielen Urkunden bereits Abdrucke und brauchbare Regesten gibt, keineswegs den Differenzbetrag. Schaut man sich das Regest zur Urkunde 1458 April 29
https://doi.org/10.11588/diglit.45973
an, sieht man dass von einer Berücksichtigung der Heinemeyerschen Richtlinien und von einem Vollregest keine Rede sein kann. Da es nur eine kurze Erwähnung in der Literatur gibt, wäre hier eine vollständige Regestierung unter Anführung aller Namen geboten gewesen.
Verzichtet man bei Online-Projekten auf ein Register, muss man Sorge tragen, dass man alle Namen und ggf. auch Sachbegriffe in normalisierter Form wiederholt.
Bei “Magister Mathias Winternegber aus Gmünd” müsste “(Gamundia)” hinzugesetzt werden. Statt “Pfarrer der Kirche zu Leinburg” müsste es korrekt heißen “Kircherr in Leinburg (Leynburg) Eichstätter Diözese”. Leinburg müsste identifiziert werden. Es fehlt ein großer Teil des Rechtsinhalts, es fehlen diverse Personennamen. Dieses Regest ist als Vollregest indiskutabel! “Schau halt ins Digitalisat!” Dann brauche ich aber nicht eine Heidensumme für die Erschließung aus dem Fenster zu werfen …
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Über Winternegber/Winternepper (1453 Mag. art in Heidelberg als pauper):
https://resource.database.rag-online.org/ngFV1E870GX6qubRzGOu9DrW
1450 schrieb Winterneper in Heidelberg einen Teil der Aristoteles-Handschrift UB Frankfurt Ms. Barth. 146
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/3570486
Krämer: Scriptores hat außerdem:
“Dublin, National Library of Ireland, 5032 (Strong Room X.1) (a. 1455) (ehem. Dublin, Science and Art Museum, 1913 Art. 1241).
Dublin, National Library of Ireland, 2291 (2 lose Bll. aus 5032, 10. Jh.)”.
1478 Pfarrer Winternepper von Schwäbisch Gmünd laut Weser
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab1902/0091
[1478 tauscht Pfarrkirche Aalen gegen Lautern https://archive.org/details/scherg_bavarica_vatikan/page/n5/mode/2up Nachtrag 27.2.2020]
1480 Vikar Winternäper der Pfarrkirche zu Gmünd
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/nitsch1965/0169
1481 Pfarrer (Pfarrvikar) zu Schwäbisch Gmünd (Winternäpper)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2498728
[7.3.2023 https://oberdeutsche-personendatenbank.digitale-sammlungen.de/Datenbank/Wintereber,_Matthias
https://oberdeutsche-personendatenbank.digitale-sammlungen.de/Datenbank/Winternepper,_Matthias]
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Klaus Graf (18. April 2019). 160.000 Euro und dann kein Vollregest. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c94u
Das überhaupt nichts Neues und sehr typisch. Was wird denn im Allgemeinen bewilligt? Typischerweise Regestenbände zu spätmittelalterlichen Herrschern, Regesten zu Notariatsurkunden, Regesten zu Stadturkunden usw. Meine Ansicht: Regestenwerke gerade zu früh- und hochmittelalterlichen Herrscherpersönlichkeiten sind unbedingt notwendig.
Im Spätmittelalter sieht das schon ganz anders aus. Hier wurde nach Bedarf-Bedarfserfüllung geurkundet. Was heißt das? Das heißt, dass man heutzutage massenweise Dokumente verwertet, deren Erkenntniswert in Bezug auf die Herrscherpersönlichkeiten nicht selten relativ gering ist. Der x-Band zu Kaiser Friedrich III, der x-Band zu Kaiser Sigmund und der x-Band zu Kaiser Ludwig dem Bayern? Der x-Regestenband, der ältere Regestenbände ersetzt? Wissenschaftlich alles zu befürworten, aber mit der Einschränkung, dass mit zunehmender Zahl der Bände der Mehrwert der Erkenntnis relativ abnimmt. Die Bevorzugung wichtigerer Projekte wäre unbedingt geboten. Man kann als einigermaßen gewiefter Forscher zu exakt den selben Ergebnissen kommen, wenn man kein modernes Regestenwerk zu einem spätmittelalterlichen Kaiser zur Verfügung hat (was ja sehr oft der Fall ist). Mich erinnert das ein bisschen an das Gießkannenprinzip, das eigentlich nur verdeckt, dass die Antragsteller von den Materien oft nur bedingt etwas verstehen, stets aber das “Spektakuläre” im Auge haben. Ist denn z.B. eine Untersuchung der Beziehungen der Kurie zu abgelegenen Regionen so wichtig bzw. ergiebig (etwa zum Baltikum oder zu skandinavischen Ländern)? Muss zu jedem abgelegenen Winkel des Reiches ein Regestenband zu einem spätmittelalterlichen Kaiser vorgelegt werden? Mir kommen da Zweifel. Etwas mehr sinnvolle Präferenzensetzung wäre angebracht, ganz im Interesse zahlreicher Jungwissenschaftler, die ihre Zeit besser nutzen können, als feststzustellen, dass in München ein unbedeutendes Kaiserprivileg in Kopialabschrift existiert und seit 1878 (auf Basis des Originals) im Lübecker Urkundenbuch längst abgedruckt ist. Für mich ist das teilweise Geldverschwednung.