https://brandenburg.museum-digital.de/index.php?t=objekt&oges=7103&them=1&m_tid=673&tid=711&them_objekt=7436&ver=standalone&mtt=Ernst%20Eichgr%C3%BCn (offizieller Zitierlink)
Auch nach der unseligen REM-Entscheidung des BGH (eventuell gibt es Happy End, siehe aber die Kommentare bei irights.info) ist die BGH-Entscheidung Bibelreproduktion nach wie vor gültig, die es ausschließt, dass bei der Reproduktion eines Fotos ein neues Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht. Die Werke von Ernst Eichgrün (1858-1925) sind gemeinfrei und können daher nicht unter die restriktive Lizenz CC-BY-NC-SA-Lizenz gestellt werden. “Ernst Eichgrün (1858-1925) eröffnete 1899 ein eigenes Atelier in Potsdam und wurde zum Hoffotografen von Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg und Herzog Karl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha ernannt. Nach seinem Tod übernahm Sohn Walter das Atelier. Er spezialisierte sich auf Pressefotografie. Da es aber nicht üblich war, die Originale zu behalten, können fast nur Abdrucke in den Potsdamer Tageszeitungen Zeugnisse seiner Arbeit liefern.” (PNN). Bei veröffentlichten Fotos scheidet Editio princeps (§ 71 UrhG) aus, es ist also definitiv Copyfraud!
https://brandenburg.museum-digital.de/ nach den PERSONAVINO-Grundsätzen anhand des Beispielfotos beurteilt:
AUFLÖSUNG gut, kein Wasserzeichen
METADATEN gut
PERMALINKS schlechte Zitier-URL nicht als Permalink gekennzeichnet
NACHNUTZUNG ja, aber Copyfraud
SHARING ja
FEEDBACKFUNKTION ja
NORMDATEN nein, GeoNames-Einbindung funktioniert bei dem Beispielfoto nicht
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. April 2019). Brandenburger Fotografinnen und Fotografen mit Copyfraud. Archivalia. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c94i