PERSONAVINO – Grundregeln für digitale Projekte

Am 29. April 2010 stellte ich sieben Grundregeln für digitale Projekte zur Diskussion (dankbar, aber nicht erschöpfend habe ich auch die Kommentare dort ausgewertet):

1. NICHT AN DER AUFLÖSUNG SPAREN! Jede Bildseite muss in hoher Auflösung vorliegen, denn nur diese garantiert die wissenschaftliche Nutzbarkeit.

2. PERMANENT-LINKS! Jede einzelne Bildseite muss mit einem deutlich angebrachten KURZEN dauerhaften Link [Permalink] versehen werden.

3. META-DATEN ZU JEDEM DIGITALEN OBJEKT! Zu jedem digitalen Objekt (auch zu separat nutzbaren Einzelseiten wie Druckgrafik, Zeichnungen) muss es entsprechende Metadaten geben, die professionellen Ansprüchen genügen müssen.

4. OAI-PMH NUTZEN! Alle Meta-Daten müssen für OAI-Harvester zur Verfügung stehen.

5. KEIN COPYFRAUD! Die Rechtslage ist in den Metadaten möglichst objektiv und auf jeden Fall ohne Copyfraud zu beschreiben. Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben! Wenn das Projekt über Urheberrechte verfügt, ist eine Nachnutzbarkeit über eine möglichst liberale CC-Lizenz vorzusehen.

6. WEB 2.0! Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Ergänzungen und Korrekturen anzubringen (Tags, Transkriptionen usw.)

7. LANGZEITARCHIVIERUNG! Die dauerhafte öffentliche Verfügbarkeit ist ggf. durch Kooperation mit Bibliotheken sicherzustellen.

Seit 2015 beurteile ich Museumsdatenbanken nach fünf Kriterien:

AUFLÖSUNG
PERMALINKS
NACHNUTZUNG
SHARING
FEEDBACKFUNKTION

Testsieger bisher: das Deutsche Museum.

Da ein neues Handschriftenportal als Nachfolger von ManuMed diskutiert wird, ist die Zeit gekommen, mit dem Akronym PERSONAVINO

PERmalinks/Langzeitarchivierung
SOcial Media/Sharing
Nachnutzung
Annotion/Feedback
VIewer (Auflösung, Metadaten)
NOrmdaten

einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Merksatz: Eine digitalaffine PERSONA kann nur mit Wein (VINO) ertragen, was realexistierende digitale Projekte an Defiziten zumuten.

Es ist wichtig, keine der potentiellen Nutzergruppen zu übergehen. Es muss also einerseits mit Social Media dem digitalen Zeitalter Rechnung getragen werden und mit Web 2.0 Partizipation sowohl via Annotation bzw. Feedback als auch mit Nachnutzung (z.B. in der Wikipedia) für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden; andererseits dürfen die Interessen der Wissenschaft an Permalinks, guter Qualität von Bildern und Metadaten und der Einbeziehung von Normdaten nicht übergangen werden.

PER Permalinks anbieten und nutzen, Langzeitarchivierung sicherstellen!

a) Permalinks sind bekanntlich ein Lieblingsthema von mir in diesem Blog. Wer mag, findet gut 160 Beiträge dazu, darunter “Wie zitiere ich … Online-Quellen?” (2011). Oder man liest sich den Aufsatz von Arnold/Müller in der Infopraxis 2017

https://doi.org/10.11588/ip.2016.2.33483 (Permalink)

durch.

b) Was nützen Permalinks, wenn die Ressourcen verschwinden? Daher muss dringend darauf geachtet werden, dass Lösungen, etwa in Zusammenarbeit mit Bibliotheken, gefunden werden, um eine Langzeitarchivierung im Sinne einer öffentlichen Online-Langzeitzugänglichkeit sicherzustellen. Kleinere Institutionen wie Stadtarchive sollten sich zusammenschließen, um Digitalisate in gemeinsamen Repositorien (mit Permalinks und Langzeitarchivierung) anzubieten.

DOIs würde ich immer den Vorzug vor URNs geben.

c) Das Konzept Linked Open Data knüpft ein Netz dauerhaft mit URIs adressierbarer Ressourcen. Man sollte also Permalinks nicht nur anbieten, sondern auch bei Verlinkungen nutzen.

Alles, was sinnvoll verlinkbar ist, sollte auch verlinkt werden, wenn es dem Nutzer hilft. Existieren keine Permalinks, sollte nach Möglichkeit aber trotzdem verlinkt werden. Insbesondere sollte retrodigitalisierte Literatur immer mit laufend gepflegten Online-Nachweisen versehen werden. Es empfiehlt sich, diese an einer Stelle zu sammeln, damit der Online-Nachweis nicht bei jedem Zitat nachgetragen werden muss (in der Wikipedia und in Wikisource ist das leider nicht realisiert). Siehe jüngst das Historische Lexikon Wasserburg, das mit Mediawiki-Software und Ankern arbeitet (Beispiel).

Das Historische Lexikon Bayerns hält bis heute nicht viel von solchen Verlinkungen.

d) Und es gilt (wie bei dem früheren #Gemeinfreitag), aktiv auch Fremdinhalte in der Public Domain neu ins Netz zu bringen und Open-Access-Genehmigungen für einschlägige Literatur einzuholen. Ich verwende für diesen Kontext gern das Bild einer

goldenen Kette freien Wissens“, die Forschungsdaten (einschließlich Bildern und Retrodigitalisaten) mit Blogs und Blogs mit freien Projekten (Wikipedia, Wikisource) verknüpft und diese mit Open Access Publikationen. Man könnte auch noch für den Bereich der Lehre die Open Educational Resources ergänzen. Das Bild der goldenen Kette (catena aurea) soll zum Ausdruck bringen, dass die verschiedenen Foren freien Wissens verzahnt am besten funktionieren.

SO Die Inhalte bekannt machen und bewerben: RSS und Sharing in Social Media, Einbindung in Metasuchen!

e) Was nützen die schönsten Inhalte, wenn sie kaum gefunden werden können? Zur Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter gehört, dass man das Teilen (Sharing) in diversen Social Media (Twitter, Facebook usw.) ermöglicht.

f) Neuerscheinungslisten oder ihr analoge Pendants ermöglichen, auf dem Laufenden zu bleiben. Daher muss es zwingend auch bei digitalen Projekten möglich sein, über alle Neuigkeiten regelmäßig informiert zu werden. Das Mittel der Wahl ist RSS, wobei Feeds ja auch (z.B. mit IFTTT oder Blogtrottr) per Mail bezogen werden können. Bei einem Portal wie E-codices.ch, das selten neue Handschriften einstellt, ist es nicht möglich, alle paar Tage nach Neuem zu suchen. Daher gibt es einen Mail-Newsletter und RSS-Feeds.

g) OAI-PMH (2010 Punkt 4) ist leider aus der Mode gekommen bzw. wird eher im Hintergrund praktiziert. Die qualitätvollen (dazu siehe unten) Metadaten sollten in allen relevanten Portalen/Metasuchen wie Europeana, Deutsche Digitale Bibliothek/Archivportal D usw. verfügbar sein. BASE setzt zu Recht nach wie vor auf OAI-PMH. Wer nicht in einem Verbund seine Digitalisate katalogisiert und dadurch im Online-Filter des KVK recherchierbar ist, kann über die Einbindung von BASE im KVK dieses Ziel erreichen.

h) Die Präsentation sollte suchmaschinenfreundlich bzw. Google-freundlich sein, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.

N Nachnutzung (nicht nur, aber auch für Wikimedia-Projekte) ermöglichen und auf Copyfraud verzichten!

i) Was gemeinfrei ist, muss auch digital gemeinfrei bleiben! Kein Copyfraud!

Bitte keine Wasserzeichen!

Hierzu gibt es wieder eine Überfülle von Beiträgen in Archivalia. Um nur zwei zu nennen:

https://archivalia.hypotheses.org/94590

https://archivalia.hypotheses.org/60911

Gemeinfreie Flachware (Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen) ist ebenso wie die Metadaten als Public Domain oder CC0 zu kennzeichnen.

Renommierte US-Institutionen bieten auch Fotos von gemeinfreien 3-D-Objekten unter CC0 an. Daran sollte sich europäische Institutionen ein Beispiel nehmen.

j) Urheberrechtlich geschützte Inhalte sind als CC-BY oder CC-BY-SA bereitzustellen. Nur dies ermöglicht die Nutzung durch Wikimedia-Projekte (vor allem Wikipedia, Wikimedia Commons).

Nicht nur die Freigabe von Bildern zur Nachnutzung etwa in der Wikipedia ist wichtig. Es müsssen auch Texte übernommen werden dürfen. Dies ermöglicht – in langfristiger Perspektive – die Weiterentwicklung durch Überarbeitung, Aktualisierung, Korrektur ohne urheberrechtliche Hindernisse – insbesondere dann, wenn der ursprüngliche Autor nicht mehr erreichbar ist.

Keine Angst: Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gelten auch für jegliche Übernahmen im Rahmen freier Lizenzen!

Zu CC-BY, der “Standardlizenz” für Open Access, habe ich mich unter anderem hier geäußert:

https://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

http://dx.doi.org/10.7710/2162-3309.1043 (Permalink)

A Citizen Science und wissenschaftliches Annotieren durch Wikis, Annotationen und Feedbackfunktion fördern!

k) Die besten Möglichkeiten, Wissen im Web 2.0 zu teilen und gemeinsam zu erarbeiten, bieten Wikis (oder vergleichbare Open-Access-Angebote).

Die Wikipedia ist nur das bekannteste Projekt für Citizen Science oder Crowdsourcing. Wenn ich sehe, dass ein hochdotiertes Akademieprojekt wie der Handschriftencensus seit Monaten, teilweise auch seit Jahren, überfordert ist, meine Ergänzungen einzuarbeiten (siehe unter anderem hier), habe ich für den Verzicht auf sofortige Sichtbarkeit von Ergänzungen, die durch vertrauenswürdige Mitarbeiter eingereicht werden, kein Verständnis.

l) Öffentlich sichtbare Annotationen für Ergänzungen und Korrekturen können auf verschiedene Weise realisiert werden. Die Bedeutung solcher Annotationen für den Forschungsprozess kann nicht überschätzt werden. Gut finde ich das Annotationswerkzeug von e-codices.ch. Genannt seien aber auch die Regestenpräsentation der Regesta Imperii (derzeit über 1800 Nachträge) und das neue Werkzeug der Digitalen Sammlungen der UB Heidelberg.

m) Feedback ist wichtig. Ob im Bibliothekskatalog oder im Archivfindmittel: Nutzer*innen sollten ermuntert werden, Wissen über die Objekte mitzuteilen oder Fragen zu stellen. Dazu muss es eine gut sichtbare Kontaktmöglichkeit geben, die mit freundlichen Worten dazu einlädt. Neben Mailformularen sollte auch eine Emailadresse verfügbar sein. Worauf sich die Anfrage bezieht, kann im Betreff voreingestellt werden.

VI Im Viewer müssen digitale Objekte in möglichst guter Auflösung mit möglichst qualitätvollen Metadaten verknüpft werden!

n) Es sollten dem Benutzer immer mehrere Viewer angeboten werden: etwa der DFG-Viewer oder MIRADOR von IIIF.

Was solche Viewer sinnvollerweise anbieten müssen, damit könnte ich Seiten füllen. Es genügt vielleicht, eine Bibliothek herauszugreifen, die ich gern als Vorbild empfehle:

https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs570

Da sieht man:

* Permalinks (auch auf Seitenebene)
* Social-Media Sharing-Buttons (es gibt aber auch vielfältige RSS-Feeds für neue Digitalisate)
* Public-Domain-Kennzeichnung
* Annotationswerkzeug

Das sind meine anderen Hauptpunkte (bis auf die Normdaten, mit denen die Bibliothek aber anderweitig durchaus arbeitet).

Auf den ganzen Band beziehen sich:

* Ein Download des ganzen Bandes (und der Einzelseite) wird angeboten (es gibt keine bevormundenden Techniken wie Verbot des Rechtsklicks, Zoomify ohne Download usw.)
* Es gibt eine Thumbnailübersicht
* Zugriff auf die originale Seitenzählung/Paginierung ist mit “Sprung zur Seite” oder über die Thumbnails möglich
* Volltextsuche ist bei dem Beispiel, einer Handschrift, (noch) nicht realisiert, bei Drucken aber Standard (und zwar bezogen auf das Buch als auch übergreifend bezogen auf die historischen Bestände)
* gute Metadaten!

Auf die Einzelseite bezieht sich:

* In den Seiten kann bequem geblättert werden (oben und unten am Bild, zur ersten und zur letzten Seite).
* Es gibt mehrere Möglichkeiten der Vergrößerung oder Verkleinerung.
* Man kann die Seite drehen.
* Es gibt eine Orientierungsanzeige für Ausschnitte.
* Man kann Seiten einer Merkliste/Leuchtpult hinzufügen.
* Das Briefsymbol führt zu einer Feedbackfunktion: “Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen.”
* Alternativ kann die Seite im DFG-Viewer betrachtet werden.
* Annotationen sind möglich.

Da bleiben wenige Wünsche offen!

In MIRADOR (Harvard, Permalink) gibt es auch noch die Doppelseitenansicht (wie im Viewer des Internet Archives).

In Frankreich (z.B. Stadtarchiv Straßburg, Permalink) habe ich häufiger auch Filtermöglichkeiten (Helligkeit, Kontrast, Negativ) gesehen – aus meiner Sicht eher Kür als Pflicht.

o) Nicht an der Auflösung sparen!

Das ist leider einer der Punkte, wo auch aktuelle Projekte nach Kräften sündigen. Wer nicht nur Thumbnails anbieten will, um mit den gutaufgelösten Digitalisaten Kasse zu machen, kann das Angebot ganz lassen, wenn er dem Wissenschaftler nicht das bietet, was der in jedem Fall benötigt: nämlich, dass alle Details bequem erkennbar sind. Karten, auf denen Beschriftungen nicht lesbar sind, oder juristische Handschriften mit winzigen, im Digitalisat aber leider nicht entzifferbaren Randbemerkungen, sind aus meiner Sicht ein No-go. Text muss immer lesbar sein! (Aber natürlich freut man sich auch über hochauflösende Bilder.)

p) Es sollte bei Drucken immer eine OCR (auch als schmutzige OCR) sichtbar angeboten werden.

Unbegreiflicherweise ist die Texterkennung (OCR) längst nicht Standard (z.B. Fehlanzeige: GDZ Göttingen, Dresden oder Halle). Wird sie Suchmaschinen zur Verfügung gestellt, können sonst verborgene Inhalte leichter gefunden werden. Die OCR kann wieder durch Crowdsourcing verbessert werden (siehe oben Punkt k)

Heute werden glücklicherweise kaum noch reine E-Texte ohne Scans angeboten. Aber es schadet nichts, zu betonen, dass Scans unverzichtbar sind.

q) Ohne gute Metadaten nützt das beste Digitalisat nur wenigen.

Auch hier könnte ich beredt Klage führen z.B. über Bibliotheken, die bei Handschriftendigitalisaten die Signatur vergessen oder verstecken. Die Metadaten müssen, schrieb Kommentator “Ladislaus” 2010 mit vollem Recht, die Qualität haben, “die die Bibliothek auch sonst an Ihre Arbeit anlegt”.

Die nötigen Literaturhinweise und andere Verweise (z.B. Links zum Handschriftencensus) sollte man nicht im OPAC verstecken, sondern den Metadaten beigeben (das ist bei Museumsdatenbanken selbstverständlich, da es dort keinen separaten OPAC gibt). Man kann natürlich auch einen Link auf den OPAC setzen, wenn man angibt, was einen dort erwartet.

Auch in virtuellen Ausstellungen und ähnlichen Präsentationen müssen Bilder mit guten Metadaten und nach Möglichkeit Nachnutzungsmöglichkeiten versehen werden!

NO Normdaten nutzen und aktiv bereitstellen!

r) Normdaten werden immer wichtiger. Man sollte die eigenen Objekte immer mit GND und Wikidata verknüpfen.

Die Links zur GND sollten nicht auf die DNB, sondern immer auf das BEACON-Tool zielen:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118517104 (Gottfried August Bürger)

Damit dieses auch die eigenen Inhalte nachweist, sollte man unbedingt eine BEACON-Datei bereitstellen.

Kurz: PERSONAVINO. Wie schon 2010 erbitte ich Diskussionsbeiträge.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Klaus Graf (2019, 12. April). PERSONAVINO – Grundregeln für digitale Projekte. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2024, von https://doi.org/10.58079/c946

Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

12 Gedanken zu „PERSONAVINO – Grundregeln für digitale Projekte“

  1. > Es realisiert aber niemand.

    Echt nicht?

    Eigentlich finde ich den Ansatz von PERSONAVINO ja gut. Aber diese Unkenntnis verblüfft mich dann doch.

  2. Grundsätzlich stimme ich den Auführungen zu. Ich versuche, mich kurz zu allen Punkten zu äußern:
    a)+b) Persistenz bekommt in Zeiten von IIIF eine ganz neue Bedeutung. Wie soll zB mit nutzergenerierten Bildmanipulationen umgegangen werden? Sollen diese ebenfalls dauerhaft adressiert werden können?
    c) Sinnvoll, aber arbeitsintensiv.
    d) Dazu zähle ich zB auch den Service für Vergriffene Werke in der DNB. Gerade Einrichtungen mit starker Publikationstätigkeit sollten durch ihre Mittelgeber aber verstärkt zu OA angehalten werden. Passiert leider viel zu wenig.
    e) Zustimmung. Die Möglichkeit sollte, entsprechend der Vergabe von URN oder DOI stärker forciert werden.
    f) Zustimmung. Allerdings muss das auf übergeordneter Ebene passieren. ich möchte nicht 237 RSS-Feeds von Bibliotheken abonnieren müssen, um ein Thema abzuschöpfen. Hier sind die Verbünde gefragt.
    g) Ich denke nicht, dass es aus der Mode gekommen ist. Vermutlich ist es eher ein Opfer seines Erfolges. Die Portale ertrinken gerade in Metadaten.
    h) Erhöhung der Sichtbarkeit bedeutet aber auch immer einen erhöhten Betreuungsaufwand. Wer einmal von einem ChinaCrawler besucht wurde, weiß was ich meine.
    i) Zustimmung. Hier sind aber auch die Mittelgeber am Zug, die den von ihnen finanzierten Einrichtigen die Aufgabe stellen, selbst Gelder zu erwirtschaften.
    j) Zustimmung.
    k) Hier liegt das Problem “vertrauenswürdige Mitarbeiter”. Citizen Science ist kein technisches Problem, es ist ein rein menschliches.
    l) Bekommt durch IIIF nochmal mehr Bedeutung. Wichtig für mich als Thema ist vor allem die Langzeitsicherung der Annotationen. In der Regel liegen diese nutzergenerierten Inhalte vor dem LZA, werden also nicht gesichert.
    m) Zustimmung.

    Hier scheinen sich Punkte zu wiederholen?

    1. o) Auch eine Frage der Zielgruppe. Ich hadere damit, alle Angebote auch mobil zugänglich machen zu wollen. Denn wer hier das Datenvolumen des Nutzers schonen will, muss im Gegenzug an der Auflösung (Dateigröße) der Digitalisate sparen. Wer ernsthaft forscht, wird ein Digitalisat kaum am Smartphone öffnen wollen. Hier plädiere ich für eine Konzentration auf nicht-mobile Anwendungen. Die mobile Nutzbarkeit ist ein Feature, aber für mich kein Maßstab.

      p) Zustimmung, aber nur dann, wenn die Erkennungsquote mit angegeben wird. In den Bibliotheken sollte dies auch im OPAC geschehen.

      q) Ja! Und wichtig ist vor allem, dass Änderungen in der Katalogaufnahme auch in nachgelagerte System nachgezogen werden.

      r) Hier gestatte ich mir die Frage, was am BEACON-Tool besser ist als an der GND selbst?

      1. Sinn der GND ist das Zusammenführen verschiedener Ressourcen. Der übliche Link auf den Eintrag der DNB leistet das NICHT, wohl aber das Beacon-Tool (und das von mir kritisch gesehene Apper-Tool).

        1. Die unbedingte Festlegung auf BEACON verstehe ich nicht. Wenn schon OAI-PMH gefordert ist, dann lässt sich doch durch “Abernten” mehrerer mit Nomdaten versehener Metadatensammlungen ebenfalls ein Zusammenführen von Ressourcen erzielen. Der Vorteil ist, dass dies nicht nur mit der GND, sondern mit allen als Linked Open Data publizierten Normdateien funktioniert.

          1. Absoluter Unsinn. Sobald das mal realisiert ist, ist das besser, keine Frage. Aber im Augenblickj ist BEACON alternativlos in dem Sinne, dass niemand so ein Angebot bereitstellt. Dass man das ohne weiteres realisieren könnte, okay. Es realisiert aber niemand.

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