Datenschutzkrake: Veröffentlichung des XV. Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

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S. 26 meint der wie üblich unfähige Datenschutzbeauftragte, Ortschroniken vorschreiben zu können, wie sie mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Aus den abwegigen Empfehlungen (PDF): “Bezüglich der Ablichtung von Häusern ist zu
empfehlen, die Hausnummer möglichst nicht abzulichten.” das ist so daneben, dazu fällt mir nix mehr ein.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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