PDF, kein Permalink, zu lange URL.
S. 26 meint der wie üblich unfähige Datenschutzbeauftragte, Ortschroniken vorschreiben zu können, wie sie mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Aus den abwegigen Empfehlungen (PDF): “Bezüglich der Ablichtung von Häusern ist zu
empfehlen, die Hausnummer möglichst nicht abzulichten.” das ist so daneben, dazu fällt mir nix mehr ein.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. März 2019). Datenschutzkrake: Veröffentlichung des XV. Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Archivalia. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c91j