Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), S. 561-563.
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Herrschaft und Legitimation: Hochmittelalterlicher Adel in
Südwestdeutschland. Erstes Symposium “Adel, Ritter, Ritterschaft vom
Hochmittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat” (21./22. Mai 1998,
Schloss Weitenburg), hrsg. von Sönke Lorenz und Stephan Molitor (=
Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 36).
Leinfelden-Echterdingen: DRW-Verlag 2002. VIII, 192 S.
Ob die Zeit der spekulativen hochmittelalterlichen Adelsgenealogien,
die mittels der fragwürdigen “besitzgeschichtlich-genealogischen
Methode” Schein-Gewissheiten erarbeiten, vorbei ist? Der vorliegende
Sammelband zeigt, dass andere, methodisch reflektiertere Zugänge zur
Adelsgeschichte möglich sind.
Einleitend skizziert Stephan Molitor (Zur südwestdeutschen
Adelsforschung, S. 1-12) die Forschungslage, die von den Studien des
Tellenbach-Kreises und Karl Schmids dominiert wird. Der Autor, der in
den von ihm bearbeiteten Teilen der Kreisbeschreibung Heidenheim den
bei Heimatforschern einflußreichen Thesen des Heidenheimer Lehrers
Heinz Bühler eine klare Absage erteilt hat, erwähnt exemplarisch die
Arbeiten von Hansmartin Decker-Hauff und insbesondere die passend zur
Stauferausstellung aus dem Hut gezauberten Aufzeichnungen aus dem
Lorcher “Roten Buch”. Diese angeblich hochmittelalterlichen Quellen
zur Geschichte der frühen Staufer hat es sicher nie gegeben.
“Früh- und hochmittelalterlicher Adel zwischen Tauber und Neckar.
Genese und Prägung adliger Herrschaftsräume im fränkisch-schwäbischen
Herrschaftsgebiet”, lautet das Thema von Gerhard Lubich (S. 13-47).
Lubich, der sich in den vergangenen Jahren mehrfach der Geschichte der
Grafen von Comburg zugewandt hat, hat zugleich einen beachtenswerten
Beitrag zur “Stammesgrenze” zwischen Franken und Schwaben geliefert.
Einen Werkstattbericht zu ihrer Dissertation bei Thomas Zotz in
Freiburg legt Petra Skoda vor: Nobiles viri atque liberi – de domo
ducis. Zum sozialgeschichtlichen Wandel im Breisgau der frühen
Zähringerzeit (S. 49-73). Im Breisgau sind über 50 Orte belegbar, nach
denen sich freie Herren nannten (den Begriff Edelfreie lehnt die
Verfasserin S. 63 Anm. 74 ab).
Seine eindringlichen Studien zur Geschichte der Pfalzgrafen von
Tübingen setzt Sönke Lorenz fort mit der Studie: Pfalzgraf Rudolf I.
von Tübingen (+ 1219) – ein Reichsfürst? (S. 75-97). Dessen Herrschaft
(1183-1219) markierte den “absoluten Höhepunkt in der Geschichte der
Tübinger” (S. 95). Der auch ständegeschichtlich wichtige Beitrag
argumentiert schlüssig für die Annahme, dass Rudolf zu den
Reichsfürsten gerechnet wurde.
Um den Brückenschlag zur Altgermanistik bemüht sich erfreulicherweise
Hans Harter: Die Grafen von Hohenberg und die ritterlich-höfische
Kultur um 1190. Ein Beitrag zur Gönnerfrage Hartmanns von Aue (S.
99-129). Die Frage nach der Herkunft von Hartmann von Aue, die im 19.
Jahrhundert die Gemüter stark bewegte, ist in den letzten Jahren in
der Germanistik in den Hintergrund getreten. Das ist angesichts der
Quellenlage nur zu verständlich. Harter, der die von Ludwig Schmid ins
Spiel gebrachte Obernau-Hohenberger These zur Herkunft des Dichters
vertritt, kann zahlreiche Berührungspunkte der Hohenberger Grafen zu
den Protagonisten der höfischen Dichtung aufdecken. Für ihn ist der
wohl 1193 verstorbene Graf Burkard (I.) von Hohenberg jener Herr,
dessen Verlust Hartmann in seinem Lied I beklagt. Die von Harter
angeführten Indizien ändern aber nichts an der Tatsache, dass die
Grafen von Hohenberg nun einmal nicht ausdrücklich als Mäzene der
höfischen Dichtung belegt sind. Bei anderen Grafenfamilien ließen sich
womöglich ähnliche “Kommunikationsmöglichkeiten” ins Feld führen.
Harters These verdient Beachtung und kritische Überprüfung, wirklich
überzeugend ist sie nicht.
Der Tübinger Professorin Ellen Widder ist sicher zuzustimmen, wenn sie
eine interdisziplinäre Adelsforschung fordert (Methodische
Überlegungen zum Adel im 12. Jahrhundert. Das Beispiel Westfalen, S.
131-153). Insbesondere die Einbeziehung archäologischer Funde ist
löblich. Bei ihren Ausführungen kann sich Widder auf eine eigene
Fallstudie zu den Edelherren von Ibbenbüren stützen. Allerdings
scheint Westfalen adelsgeschichtlich eher ein Entwicklungsland zu
sein, und die methodische Aussagekraft des vergleichenden Blicks auf
diese Region ist doch sehr begrenzt. In Schwaben ist man wohl ein
Stück weiter.
Seine Dissertation zu frühen Siegelurkunden in Schwaben (1997) fasst
Peter Weiß zusammen: Die Anfänge der besiegelten “Privat”-Urkunde im
hochmittelalterlichen Schwaben (S. 155-169). Der Zusammenhang mit dem
Thema des Bandes ist eher lose. Weiß weist die Kritik des
MGH-Diplomatikers Alfred Gawlik an seinen Ergebnissen zurück. Zur
Lorcher Urkunde (angeblich von 1102), die Weiß erstmals als Fälschung
verdächtigt hatte, ist nachzutragen, dass die jüngere Forschung dieses
Resultat akzeptiert hat (siehe den Band: 900 Jahre Kloster Lorch,
2004).
Der Kreuzzug-Historiker Alan V. Murray untersucht eine Episode der
berühmten Zimmerischen Chronik: Hochmittelalterlicher Kreuzzug als
frühneuzeitliche Adelslegitimation. Die schwäbisch-rheinländischen
Teilnehmer des Ersten Kreuzzugs in der Chronik des Grafen Froben
Christoph von Zimmern (S. 171-185). Eigenständigen Wert hat dieser
Aufsatz nicht, denn Murray hat das Thema auf englisch und deutsch in
jüngeren Publikationen ausführlicher erörtert (siehe ZWLG 2002 und
Schriftenreihe des Stadtarchivs Kirchheim unter Teck 28, 2002).
Unkritisch geht Murray von der tatsächlichen Existenz eines
Alpirsbacher Bildteppichs (und eines Pendants aus Kloster
Ettenheimmünster) aus und damit den Quellen-Erfindungen des
Zimmern-Chronisten auf den Leim. Angesichts der von Murray
aufgedeckten anachronistischen Konstruktionen sollte man nicht
ernsthaft über Bildteppiche des 14. Jahrhunderts nachdenken, die dem
Historiographen vor Augen gewesen sein mögen (zu Bildteppichen Klaus
Graf, Nachruhm, in: Principes, 2002, S. 314-336, hier S. 323).
Dankbar ist der Leser für den abschließenden Orts- und Personenindex.
Dagegen befremdet der Umstand, dass dem gehaltvollen Band lediglich
sieben Abbildungen (alle zum Beitrag von Widder) beigegeben werden
konnten.
Klaus Graf
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Rezension von Hubertus Seibert im DA:
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/60,2/793
Volltext Skoda:
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a128422.pdf
Zum Alpirsbacher Bildteppich:
https://archivalia.hypotheses.org/3421
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. März 2019). Herrschaft und Legitimation. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c90z