https://www.badische-zeitung.de/kunst-1/land-gibt-raubgut-heraus–167833993.html
Ist das mit dem Archivgesetz vereinbar?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. März 2019). NS-Raubgut aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg zurückgegeben. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c8zr
Lieber Hr. Graf, in welchem Gesetz steht, dass Diebesgut und nicht anderes ist NS-Raubgut, behalten werden darf?!
So sehe ich das auch. Selbst das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz nimmt Objekte aus seinem Gegenstandsbereich heraus, die vom NS-Verfolgungskontext betroffen sind.
Es ist moralisch fragwürdig (weil leider in D keine Ö vergleichbaren rechtlichen Sicherheiten herrschen), Objekte als kommunales, Landes- oder Bundeseigentum zu reklamieren, die aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung in den Bestand gelangt sind. Das kuratorische Bemühen darum sollte sich nicht mehr nur auf die Objekte an sich, sondern auch auf deren Geschichte beziehen!
Wie meinen Sie die Frage, ob die Rückgaben mit dem Archivgesetz vereinbar seien?
dann sagen Sie mir, wo das archivgesetz eine solche Abgabe erlaubt?
Wenn Unterlagen unrechtmäßig ins Archiv gelangt sind, so war bereits die Übernahme rechtswidrig und gesetzlich nicht gedeckt! Ergo, die Rückgabe stellt nur den rechtskonformen Zustand wieder her!
Kenne jetzt das Archivgesetz in BW nicht, aber in Ö wäre das rechtlich gedeckt, läuft unter “Ausnahme vom Denkmalschutzgesetz”. Vorher muss es eine Empfehlung des Kunstrückgabebeirats geben, der seither den jeweiligen Minister für Kunstangelegenheiten berät und Empfehlungen zur Rückgabe aussprechen kann.