http://the1709blog.blogspot.com/2012/03/football-dataco-ruling-if-no-creative.html
Der Europäische Gerichtshof hat unterstrichen, dass es beim urheberrechtlichen Schutz von Datenbankwerken nach europäischem Recht nur auf die Originalität der Zusammenstellung ankommt, nicht aber auf die investierte Arbeit und Mühe.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. März 2012). "Sweat of the brow" – nicht beim europäischen Schutz von Datenbankwerken. Archivalia. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bm8w