Berichtet Jochen Zenthöfer:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. März 2019). An der Universität Tübingen wurde Doktoranden erlaubt, Plagiate mit Hilfe von „Errata“-Listen neu darzustellen. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8yb
Nachtrag/Korrektur meines Kommentars:
Aufgrund der in dem FAZ-Artikel von Dr.jur. Jochen Zenthöfer genannten Themenstellungen der beiden Dissertationen bin ich irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich dabei um “wissenschaftliche” Qualifikationsarbeiten von examinierten Medizinstudenten auf dem Gebiet der ‘Humanbiologie’ handelt. Tatsächlich geht es bei diesen von Herrn Zenthöfer verlinkten Arbeiten aber um Schriften aus dem Fachgebiet der Biologie zur “Erlangung des Grades eines Doktors der Naturwissenschaften” (Dr.rer.nat.). Daraus folgt: Auch im Bereich der sog. MINT-Fächer, die bisher in dem Ruf standen, besonders strenge Maßstäbe anzulegen, scheinen sich nach Umfang, Qualität und Bewertung sog. wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten inzwischen Verhältnisse breit gemacht zu haben, denen wir bisher zuerst und vor allem in der Medizin (Dr.med.) begegnet sind und die schon dort aus triftigen Gründen heftig und dauerhaft kritisiert worden sind..
Als Hintergrundinformation und Bezugsrahmen zur Beurteilung des hier vermeldeten Vorgangs sollte man wissen, dass der ganz überwiegende Teil der medizinischen Promotionen im deutschsprachigen Raum schon lange nicht mehr im streng wissenschaftlichen Verständnis der Kategorie akademischer Qualifikationsarbeiten im engeren Sinne zugerechnet werden. siehe dazu:
https://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/doktor-muehelos/-/id=660374/did=19795118/nid=660374/1yd2845/index.html
Joachen?