Wer sich als jugendlicher C-Promi wie eine Wildsau öffentlich aufführt, darf nicht in jedem Fall damit rechnen, dass die namentliche Berichterstattung darüber verboten wird. (Eigener Leitsatz)
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-016.html
“Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 – 324 O 554/08 und 324 O 555/08 – ” alles klar!
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Klaus Graf (2. März 2012). Bundesverfassungsgericht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente – hier im Hinblick auf ihr junges Alter – verfassungswidrig. Archivalia. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bm8k