Die folgende Besprechung, erschienen in: Lied und populäre Kultur 62 (2017), S. 327-330, teile ich in der eingereichten Fassung mit. Das Verlags-PDF ist hier einsehbar.
Wilhelm Sprang: Der Volksliedsammler Anton Wilhelm von Zuccalmaglio. Von Liedertexten und ihren Melodien. Essen: Klartext-Verlag 2016 (Düsseldorfer Schriften zur Literatur- und Kulturwissenschaft 13). 532 S., Notenbeispiele, ISBN 978-3-8375-1623-4.
Die literaturwissenschaftliche Düsseldorfer Dissertation will den Volksliedsammler Anton Wilhelm von Zuccalmaglio (1803-1869) rehabilitieren. Es geht ihr um die Frage: “Woher stammen die von Zuccalmaglio gesammelten Volkslieder? Sind sie aus dem Volksmund gesammelt, von Zuccalmaglio gedichtet oder von ihm bearbeitet worden?” (S. 9). Gegen die herrschende Meinung will Sprang zeigen, dass Zuccalmaglio die Texte aus dem Volksmund erhoben, allenfalls bei Lücken ergänzt hat. Dieser Nachweis ist ihm nicht geglückt.
Drei allgemeine Kapitel bereiten die Auswertung der zu Zuccalmaglio gefundenen Quellen vor: Forschungsstand; Volkslied-Begriff und Volkslied-Edition von 1760-1818; Das Sammeln von Volksliedern. Eine kulturwissenschaftliche Erforschung. Kapitel 5 informiert über Zuccalmaglios Volksliedersammeln (S. 129-173), während sich Kapitel 6 den Konkurrenten Ludwig Erk und August Heinrich Hoffmann widmet, die beide schwere Vorwürfe gegen Zuccalmaglio erhoben haben. Detailliert wird in Kapitel 7 (S. 189-233) die Auseinandersetzung um die Sammlung “Deutsche Volkslieder” von Andreas Kretschmer und Zuccalmaglio (ab 1838 in Lieferungen erschienen) dargestellt. Fünf besonders bekannte Volkslieder nimmt sich Sprang genau vor: Es fiel ein Reif in der Frühlingsnacht; Schwesterlein wann gehen wir nach Haus; Kein schöner Land in dieser Zeit; Die Blümelein sie schlafen; Verstohlen geht der Mond auf. Nach der Zusammenfassung (S. 341-348) folgt das besonders wertvolle 10. Kapitel mit nicht weniger als 167 Dokumenten zu Zuccalmaglios Volksliedsammeln: vor allem unveröffentlichte Briefe und gedruckte Äußerungen Zuccalmaglios und anderer, die Sprang mit sehr hilfreichen Anmerkungen versehen hat. Am Schluss steht ein Literaturverzeichnis, aber kein Verzeichnis der ungedruckten Quellen. Eine Arbeit dieses Umfangs ohne ein Register ist eine Zumutung!
Schlüssig ist die Annahme Sprangs, dass die musikalischen Fähigkeiten Zuccalmaglios nicht ausgereicht hätten, eigene Kompositionen den Volksliedern unterzuschieben. Gleichwohl wäre eine musikwissenschaftliche Überprüfung des Quellenbestands wichtig. Dass es Sprang gelungen ist, eine Reihe von methodischen Fehlleistungen der bisherigen Forschung aufzudecken, will ich gern zugestehen. Aber worin besteht der Kern von Sprangs Beweisführung? Er nimmt für bare Münze, was Zuccalmaglio selbst in Briefen und anderen Selbstzeugnissen über seinen Umgang mit “Volksliedern” sagt. Zuccalmaglios “Geständnisse”, etwa dass er in den gemeinsam mit Eduard Baumstark veranstalteten Volksliedersammlungen (1828, 1835) eigene Texte zu vorhandenen Melodien geschrieben habe (Briefe an Karl Simrock 1856, S. 498 und schon 1840, S. 394), werden von Sprang übergangen oder verharmlost. Es ist plausibel, dass
Zuccalmaglio viele Lieder von einfachen Leuten im wesentlichen so aufgezeichnet hat, wie er sie gehört hat. Aber irgendwelche handschriftlichen Dokumente, die Zuccalmaglios Redaktionstätigkeit erkennen ließen, kann Sprang nicht anführen. Das von ihm ausgewertete Berliner Volksliedersammlung-Manuskript (den in Greifswald erhaltenen Teil nennt Sprang nicht einmal!) bietet nur für den Druck redigierte Texte.
Einschlägig ist unter den Detailuntersuchungen vor allem diejenige über “Verstohlen geht der Mond auf”. Das Lied ist in zwei Fassungen von Zuccalmaglio veröffentlicht worden. Als die erste Fassung “Mondscheinlied” von 1829 wiederveröffentlicht werden sollte, wandte sich Zuccalmaglio 1846 dagegen und sprach in einem Brief an Julius Rietz ausdrücklich von einem “Falsum, das ich vorzeiten begangen” (S. 321). Auch in seiner Autobiographie bedauerte er, Simrock, der das Lied “als ein Muster reinster Volksdichtung pries”, unabsichtlich getäuscht zu haben (S. 320). Die 1840 veröffentlichte, nach Sprang “echte” Zweitfassung wird dagegen kaum als gelungenes Volkslied eingeschätzt. Mit ihrem verratenen Ritter und der im Verlies büßenden Nonne erinnert sie allzu deutlich an die literarische Mode der Ritterromane. Schillers Ballade “Ritter Toggenburg” von 1797, über die materialreich die Wikipedia informiert, und die schon 1790 bezeugte “alte Sage” über Rolandseck weisen die gleiche Figurenkonstellation von Ritter und Nonne auf. Wir haben also paradoxerweise ein als “Volkslied” akzeptiertes, von Zuccalmaglio eingestandenermaßen erfundenes Lied und ein angeblich authentisches “Volkslied”, das aber “romantisierend” deutlich auf populäre Lektüre zurückverweist. Bereits dieser Befund ist geeignet, das Insistieren auf “wahren Volksliedern” als methodisch naiv zu entlarven.
Sprangs Einzeluntersuchungen der Volkslieder lesen sich auf den ersten Blick überzeugend. Es gelingt ihnen, ein Fragezeichen hinter die gängige Ansicht, es handle sich um Erfindungen Zuccalmaglios zu setzen – mehr aber nicht. Esfehlen frühere Belege oder verlässliche Parallelaufzeichnungen der Texte. Es ist davon auszugehen, dass Zuccalmaglio die sprachlichen Mittel und Eigenarten des Volksliedes, den “Volkston”, meisterhaft beherrschte. Von daher sind die Feststellungen Sprangs, es gebe keine inhaltlichen und sprachlichen Überschneidungen mit Zuccalmaglios Gedichten, nicht beweiskräftig.
Schon seit langem als “Fakelore” (Dorson) entlarvt ist ein angebliches Volkslied “Der Roßkauf” (von Sprang nicht behandelt), das Zuccalmaglio zur dritten Auflage (1841) von Karl Simrocks vielgelesenen poetischen “Rheinsagen” beisteuerte, von Simrock bei Kaiserslautern im Anschluss an das bekannte Barbarossa-Gedicht Rückerts eingereiht. Es erschien 1840 in Zuccalmaglios Volksliedersammlung an denkbar prominenter Stelle, nämlich als Nr. 1 mit der Herkunftsangabe “Vom Niederrhein”. Ein Müller will seinen Schimmel verkaufen und wird von einem alten Mann in die Felsenhöhle des schlafenden Königs geführt. Der Sagenforscher Alexander Kaufmann hat sich nach eigenen Angaben immer über die Aufnahme dieses Stücks durch Simrock gewundert, das er für ein “modernes Erzeugniss” Zuccalmaglios oder seiner Freunde hielt. Albert Becker hat sich diesem Urteil über das in pfälzische Lesebücher eingegangene angebliche “alte Volkslied” angeschlossen. Das Lied ist aus meiner Sicht alles andere als ein Volksgesang, sondern liegt auf der Linie patriotischer Rückert-Rezeption im Vormärz. Als programmatischer Auftakt der Volksliedersammlung steht es für den Wunsch nach nationalem Aufbruch.
Den Vorwurf der Zeitgenossen, dass Zuccalmaglio Eigenes in die Volksliedersammlungen “eingeschwärzt” (eingeschmuggelt) hat, konnte Sprang nicht wirksam entkräften. Sind Volkslieder nur bei Zuccalmaglio bezeugt, ist Vorsicht geboten. In vielen Fällen wird man methodisch fundiert nicht entscheiden können, was authentische Überlieferung und was Zuccalmaglios Erfindung oder Resultat seiner Redaktionstätigkeit ist. Sprang hätte sich mit den Versuchen in verschiedenen europäischen Nationen, nationales Selbstbewusstsein auf Folklore-Fälschungen zu gründen, gründlich befassen müssen. Was er über Macphersons Ossian schreibt, ist zu oberflächlich. Erhellend wäre auch ein Seitenblick auf Sagen-“Fälschungen” gewesen.
Leider nicht zu übersehen sind deutliche Recherche-Mängel Sprangs. Weder ist er hinreichend mit den derzeit methodisch maßgeblichen Arbeiten zur Volksliedforschung vertraut noch hat er gründlich genug die Primärquellen ermittelt. Sein Literaturverzeichnis zeigt, dass er sich viel zu eng auf Arbeiten zu Zuccalmaglio und seinen deutschen Volksliedsammlungen beschränkt hat. Noch nicht einmal Zuccalmaglios slawische Volksliedersammlung “Balalaika” (1848) wird erwähnt, deren Vorbemerkung mit den Worten beginnt: “Eines Volkes Sinnesart, seine Gefühle und Empfindung strahlen aus dem Schatze seiner Lieder, wie aus einem Spiegel, und aus dem Volkliede und Volkgesange kann der Kundige besser ihre Tiefe erforschen, als aus den Berichten des gewandtesten Gelehrten und Schriftstellers” (einsehbar bei Google Books, aus dem man etliche Ergänzungen zu Sprang beibringen kann – was nicht für Sprang spricht). Nicht berücksichtigt ist die vernichtende Kritik in der abschließenden Fußnote der “Loverkens” (1852) von August Heinrich Hoffmann: Wilhelm von Waldbrühl (Zuccalmaglio) sei unverschämt genug gewesen, in die von ihm allein verantwortete Fortsetzung der Sammlung Kretzschmers “ganze Dutzende Lieder eigener Fabrik, meist sehr elende Machwerke, unter allerlei Abstammungsangaben als echte Volkslieder einzuschwärzen!”
Trotz seines großen Umfangs und unbestreitbarer Verdienste bei der Materialerschließung ist Sprangs Buch nicht die abschließende Studie zu Zuccalmaglios Volksliedsammlungen/Volksliedfälschungen geworden. Sie sollte weitere kritische Arbeiten anspornen, nicht abschrecken.
Klaus Graf
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Einige Links habe ich oben ergänzt.
Zu Volksliedfälschungen habe ich bisher nur wenig gefunden:
Vermeintliches Volkslied durch Schönhuth bei Silcher eingeschmuggelt
https://www.hf.uni-koeln.de/data/musikeume/File/Leitartikel/adm82-83b.pdf
Gustav Jungbauer (1913) zu zwei böhmischen Volksliedfälschern
http://kramerius.kvkli.cz/search/handle/uuid:c3a4bc16-2e5c-11e5-919c-001b21d0d3a4
Zu Fälschungen in Archivalia:
https://archivalia.hypotheses.org/9580
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Februar 2019). Volksliedfälschungen? Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c8wg