Andreas C. Hofmann ist zuzustimmen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Februar 2019). #dsgvo Hochschule erwägt wegen Datenschutz Vernichtung von Abschlussarbeiten. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8vq
Es ist leicht, immer alles auf die DSGVO zu schieben. Diese sieht aber ausdrücklich die Möglichkeit einer Änderung der Zweckbindung für Archivierungszwecke vor. Beachte hierbei u.a. nicht nur Artikel 89 sondern auch Artikel 17. Das zuständige Archiv ist dabei mit seiner Bewertungskompetenz gefragt.
Natürlich macht die DSGVO den Archiven die Arbeit nicht leichter. Aber nach allem, was ich mitbekommen habe, ändert sich an unserem grundsätzlichen Recht und Auftrag, Unterlagen von bleibendem Wert zu archivieren, nicht wirklich Entscheidendes. Warum jetzt hektisch Abschlussarbeiten – und warum gerade die? – vernichtet werden sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn eine Abschlussarbeit archivwürdig ist, wird sie bei uns auch künftig archiviert. Ist sie das nicht, wird sie kassiert.
Da hat offensichtlich wieder einmal eine Hochschule Art. 89 DSGVO nicht verstanden. Die Suada des Autors ist da wenig hilfreich. Auch ein Archiv ist als öffentliche Institution an Recht und Gesetz gebunden und das nicht erst seit der DSGVO.