Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg legt Tätigkeitsbericht vor

http://www.lda.brandenburg.de/media/lbm1.a.1666.de/TB_16.pdf

Wenn ich so etwas lese, kann ich wirklich nur würgen: “Die Fotografie einer Grundstückszufahrt weist einen Bezug bzw. eine Beziehbarkeit
zur Person des Grundstückeigentümers oder Nutzers auf und fällt
daher unter den Begriff des personenbezogenen Datums.”

Nicht weniger dumm: “Einmal im Internet veröffentlichte Bilder lassen sich kaum mehr daraus entfernen.” Eine völlig unbewiesene ideologische Behauptung.

Inakzeptabel ist die Formulierung: “Außerdem forderten wir die Amtsverwaltung sowie das zuständige staatliche Schulamt auf, den Bestand der Altakten vollständig zu erfassen und gemäß den Regeln der Verwaltungsvorschrift über Akten an Schulen im Land Brandenburg aufzubewahren bzw. im Falle einer abgelaufenen Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht zu entsorgen.” Richtig wäre: dem zuständigen Archiv anzubieten!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. März 2012). Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg legt Tätigkeitsbericht vor. Archivalia. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bm7g


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.