“Zentral ist etwa, dass in den allermeisten Fällen weder Rechteinhaber noch Ermittlungsbehörden herausbekommen, welcher Nutzer über welche IP-Adresse illegal Fußball schaute. Die Server der illegalen Anbieter stehen meistens fernab der deutschen Gerichtsbarkeit und haben kein gesteigertes Interesse, die Adressen länger als nötig zu speichern. Dazu kommt, dass sich nach Ansicht von Bohne eine Abmahnung beim Streaming kaum lohnen würde – als Schadensersatz könnte man hier nur den tatsächlichen Gegenwert eines Fußballabos oder einer Kinokarte einfordern.
Legaler wird das Streamen auf dubiosen Seiten dadurch auf keinen Fall. Riskant bleibt es sowieso: Viele Anbieter spielen neben dem geklauten Signal noch Viren oder Spionagesoftware auf den Computer. Manche Kriminelle locken ahnungslose Streamingkunden in ein teures Abo, ohne irgendwelche Inhalte bereitzustellen, warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg im vergangenen Herbst.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Februar 2019). Illegales Streamen bleibt zu einfach verfügbar. Archivalia. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c8uk
Im “illegalen Streamen” offenbart sich der Fluch der Digitalisierung. Das flüchtige Zwischenspeichern auf dem Empfangsgerät, wird als Argument vorgeschoben, um den an sich urheberrechtsfreien Werkgenuss zu kriminalisieren. An den analogen Musikübertragungen früherer Piratensender hätte sich der EuGH die Zähne ausgebissen ;-).