Der Bibliotheksjurist Eric Steinhauer etwa fordert, dass die Seite zumindest sichtbar im Netz bleiben müsse. Für digitale Inhalte in sozialen Medien gebe es zwar keine umfassende und durchsetzbare Abgabepflicht bei Bibliotheken und Archiven, wie das für Druckerzeugnisse gelte. Auf diese Weise drohten jedoch viele digitale Zeitzeugnisse wie Tweets von Politikern oder Äußerungen auf Instagram für immer verloren zu gehen. “Ohne sie wird man künftig nicht wissen, was uns heute bewegt”, sagte Steinhauer.
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Klaus Graf (11. Februar 2019). Kritik von Steinhauer: Angela Merkels Facebook-Seite soll erhalten bleiben. Archivalia. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c8tj
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