http://www.infoclio.ch/de/node/26076
Die geplante Tagung widmet sich den Urheberrechten in digitalen Bibliotheken, besonders von Handschriften des Mittelalters und der Neuzeit. Die Tagung geht von der Voraussetzung aus, dass sich die Erforschung historischer Quellen in den nächsten Jahren vermehrt auf das Internet verlagern wird. Forscher werden nicht nur Reproduktionen im Internet konsultieren, sondern mit den Inhalten von digitalen Bibliotheken auf unterschiedlichste Weise arbeiten wollen. Der Benützer von digitalen Inhalten wird sich beispielsweise bei Transkriptions‐ und Annotationstools oder bei digitalen Editionen nicht nur auf eine bestimmte digitale Bibliothek beschränken wollen, sondern möchte – wenn möglich – auf alle verfügbaren Quellen zugreifen. Die Publikation der Forschungsergebnisse wird sich ebenfalls stärker auf das Internet verlagern. Damit verbunden muss die Möglichkeit einhergehen, bearbeitete digitale Inhalte in neuer Form darzustellen und auf dem Internet zu veröffentlichen. Diese neuen Forschungsansätze, die digitale Bibliotheken ermöglichen, sind aber auch mit rechtlichen Fragen verbunden, die notwendigerweise geklärt werden müssen. Es muss nämlich vor allem in der wissenschaftlichen Arbeit vorausgesetzt werden, dass die Interessen der Eigentümer wahrgenommen werden und das geistige Eigentum geschützt wird.
Es ist klar, dass derjenige, der sich mit diesen Fragen am meisten auseinandergesetzt hat, nicht eingeladen wurde.
Rundbrief Fotografie 1994
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
Gedanken zum Fotorecht aus alternativer Sicht (2002)
http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Kulturgut muss frei sein (2007)
http://archiv.twoday.net/stories/4477824
Die Public Domain und die Archive (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/6164988
Rechtsprobleme bei der Benutzung von Handschriftenbibliotheken. Weitergeführte Überlegungen zur rechtlichen Zulässigkeit besonderer Benutzungsbedingungen. (Jürgen Zander/ Ralf Michael Thilo/ Klaus Graf / Jürgen-Christoph Gödan). In: BIBLIOTHEKSDIENST 29. (1995), S. 296 ff.
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/handsch2.htm
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. März 2012). Treffen der Copyfraudisten in Bern. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bm6v
Präsentationen http://www.e-lib.ch/Aktuell/e-codices-und-infoclio.ch-Tagungsvortraege-online
Voll fies “Es ist klar, dass derjenige, der sich mit diesen Fragen am meisten auseinandergesetzt hat, nicht eingeladen wurde.”
Ach ne, so was aber auch. Jetzt wurde der Oberexperte nicht eingeladen! Voll fies. Da muss eine Verschwörung globalen Ausmasses dahinter stecken, denn die Sache hat System: Ein Kollege von mir hat in den frühen 1990er-Jahren eine Proseminararbeit dazu geschrieben (und weil er zufällig gerade einen HTML-Grundkurs besucht hatte, diese auch online gestellt), und – jetzt kommts! – er wurde auch nicht eingeladen!