Fehlurteil zum Zitatrecht: Zeitungszeugen dürfen Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" nicht veröffentlichen

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20O%201533/12

http://www.urheberrecht.org/news/4544

Das Urteil verletzt das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG).

?s=zeitungszeugen

Die hier relevante Entscheidung “Geistchristentum” des BGH:
http://archiv.twoday.net/stories/64961860


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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