http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20O%201533/12
http://www.urheberrecht.org/news/4544
Das Urteil verletzt das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG).
Die hier relevante Entscheidung “Geistchristentum” des BGH:
http://archiv.twoday.net/stories/64961860
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. März 2012). Fehlurteil zum Zitatrecht: Zeitungszeugen dürfen Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" nicht veröffentlichen. Archivalia. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bm6u