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Die Dissertation von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) steht unter Plagiatsverdacht

https://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiat-giffey-doktortitel-studium-1.4323166

Bei genauem Hinsehen sind die Vorwürfe gegen die Dissertation (PDF) allerdings keinesfalls mit bekannten Plagiatsfällen vergleichbar, sagt dagegen Jochen Zenthöfer in der FAZ.

Vor wenigen Tagen hat Freie Universität Berlin dem CDU-Politiker Frank Steffel seinen Doktortitel aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften entzogen.

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/frank-steffel-fu-berlin-entzieht-cdu-politiker-den-doktorgrad-a-1251512.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Februar 2019). Die Dissertation von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) steht unter Plagiatsverdacht. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8t9


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

14 Gedanken zu „Die Dissertation von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) steht unter Plagiatsverdacht“

  1. Worin liegt das Problem? Dissertationen sind doch ohnehin nur ein Zierrat. Wir wollten die “Demokratiesierung” der Bildung? Was haben wir bekommen? Gymnasien für die Massen. Folge eine Senkung des Niveaus. Jeder durfte Abitur machen. Wir schneiden in internationalen Bildungstests so schlecht ab wie noch nie, noch nie gab es so viele 1,0 Abiturnoten. An den Universitäten ist es nicht anders. Noch nie gab es so viele Habilitierte und Promovierte. Folge: Das Niveau sinkt. Dissertationen erfüllen nicht mehr ihren Zweck, nämlich einen geistigen Beitrag zu leisten. Sie sollen vielmehr gesellschaftlichen Erfolg bzw. Aufstieg dokumentieren. Ein Grund für Politiker und Politikerinnen, zu promovieren, natürlich so, dass wenig karrierehinderliche Arbeit anfällt, nicht wahr Frau Giffey? Die Plagiatsaffären sind nicht nur ein Armutszeugnis für die politische, sondern auch für akademische Klasse Deutschlands, die jeden Mist mitmacht, … Der Erfolg zählt, nicht die Leistung. Wenn interessiert es da, ob ein Quellen- oder Literaturverzeichnis fehlt? Es wäre zutiefst kleingeistig, Plagiatsarbeiten als rein privates bzw. individuelles Problem hinzustellen.

  2. Wie vermutet, treten bereits bei der Gliederung der Dissertation von Frau Franziska Giffey gravierede Fehler auf! (siehe refubium.fu-berlin). Nur einige Fehler/Mängel: Was einem empören muss, ist die Tatsache, dass überhaupt kein Quellenverzeichnis/Litertaturverzeichnis existiert! Nur einige weitere Fehler: Eine Einleitung ist untypisch für eine wissenschaftliche Arbeit. Eine wissenschaftliche Arbeit beginnt mit der Analyse der Problemlage/mit den Problemlagen, dann folgen die Fragestellungen (sie schreibt Forschungsfrage). Es folgen 3. die Hypothesen (die schreibt Grundfannahmen). Dann folgt 4. die Metodik, 4.1. die Methodik der Datengewinnung (Anwendung vonFragebbögen, Tests, Studienergebnisse,…). 4.2. Methodik der Datenanalyse und Datensynthe sind dann obligatorisch. Bei Frau Giffey – Fehlanzeige! 5. Interpretation der Ergebnisse und Integration in das Wissenschaftsgebäude müssen dann folgen. Frau Giffey spricht jetzt davon, dass sie sich auf die amerikanischen Zitierregeln bezog. Es gibt keine amerikanische Zitieregel! Zitierregel sind international gültig. Siegfried Marquardt , Königs Wusterhausen

  3. Konvolut und keine wissenschaftliche Arbeit!
    Zunächst ist einmal zu konstatieren, dass fast 200 Seiten einer „Dissertation“ als Literaturarbeit („Europas Weg zum Bürger“ – Was ist denn das für ein eigenartiges Thema?), ohne irgendwelche empirische und experimentelle Untersuchungen keine wissenschaftliche Leistung darstellt, sondern ein Konvolut! Wenn ich mich nur auf andere Texte stütze und diese quasi zusammenfasse, dann birgt dass immer automatisch (!) die Gefahr, dass ich Textpassagen der Arbeiten anderer Autoren übernehme und somit in der Konsequenz ein Plagiat daraus resultiert! Führe ich aber eine empirische Untersuchung, beispielsweise eine Studie zum Thema „Bildungsabschlüsse der Politiker im Deutschen Bundestag von 1970 bis zur Gegenwart“ durch, dann muss ich Daten erheben, aufbereiten, analysieren, synthetisieren und interpretieren (…). Damit muss ich mir schon automatisch selbst Textbausteine einfallen lassen und ich kann faktisch gar nicht plagiieren! Bei experimentellen arbeiten ist dies noch extremer: Hier muss man die Problemlage, die Fragestellung, die Hypothesen, die experimentelle Methodik und die Ergebnisdarstellung und Analyse/Synthese der Ergebnisse formulieren (…) – so vermeidet man hundertprozentig Plagiate! (bis auf gewisse Ausnahmen). Und es entsteht eine völlig neue Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit – mit fundamentalem Erkenntnisgewinn. Anderseits: Die „wissenschaftlichen“ Arbeiten der Politologen in der Gegenwart erinnern ganz stark an vergangene Zeiten! Was soll da denn an Erkenntnisgewinn herauskommen, wenn ich Texte zusammenfasse? Und nun zum Zitieren! Fußnoten waren gestern – vor 100 oder 200 Jahren! Zitiert wird mit Name und Zeitpunkt im fortlaufenden Text (z.B. Müller, 2019), wenn ich einen Gedanken, eine Idee eines anderen zitiere. Im Literatur – bzw. im Quellenverzeichnis wird dann die Quelle präzise und komplett angegeben [z.B. Müller, M. (2019): Die Bildungsabschüsse der Politiker in Deutschland, Weber-Verlag, Stuttgart]. Zitiere ich wortwörtliche eine Textpassage eines anderen Autors, dann wir diese Passe in Anführungsstriche gesetzt und im Quellenverzeichnis komplett alphabetisch nach den Autoren angegeben (….).
    Siegfried Marquardt, Königs Wusterhausen

    1. Bitte genauer zitieren: Es gibt keine Uni München. Es git die Ludwigs Maximilians Universität, die Technische Universität, die Universität der Bundeswehr, die Hochschule München, sowie einige private Konstrukte die sich so bezeichnen.

  4. Darf Ihre Argumentation so verstanden werden, dass nur ein akademischer Abschluss zum politischen Amt berechtigt? Geschlampt in einem für das politische Amt irrelevanten Bereich, der allenfalls bei der Hotelbuchung heute noch Eindruck macht, ist genau wo ein Grund für Entlassung aus demselben? Warum überlässt man das nicht den Universitäten? Die haben doch den größten Schaden von der Unachtsamkeit und dem Desinteresse ihrer Professoren.

    1. Sehr geehrte Frau Noeske,
      Sie stellen mir Fragen, die zeigen, dass mein Kommentar zum Plagiatsfall Giffey von mir offensichtlich missverständlich formuliert worden ist.

      Ich vertrete keinesfalls die Auffassung, “dass nur ein akademischer Abschluss zum politischen Amt berechtigt.” Wer das täte, würde gegen grundlegende Bestimmungen unserer Verfassungsordnung (Art. 33 GG) verstoßen.

      Zu beobachten ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass sich das Gros unserer Mandatatsträger und unseres Führungspersonals (die sog. Politische Klasse in Berlin und anderswo) einem sich zunehmend verschärfenden Ausleseprozess unterworfen sieht, der von der veröffentlichten Meinung (Medien) kritisch kommentiert und kontinuierlich kontrolliert wird.

      Demzufolge hat in den politischen Parteien in den zurückligenden Jahrzehnten eine Entwicklung der “Akademisierung” ihres Personals stattgefunden, in dem zusehends Hochschulabschlüsse als Indikatoren für die besondere Eignung, Befähigung und Leistungsfähigkeit der zur Auswahl stehenden Personen angesehen werden.

      Eingedenk der damit verbundenen Folgewirkungen, z.B. die Jagd nach akademischen Titeln, ist diese Entwicklung gelegentlich, und zwar nicht nur im Bereich des Politischen, als “Akademisierungswahn” gebrandmarkt worden:

      https://www.faz.net/aktuell/politik/portraets-personalien/im-gespraech-julian-nida-ruemelin-wir-sollten-den-akademisierungswahn-stoppen-12554497.html

      Im Sinne dieser mir sehr berechtigt erscheinenden Gesellschaftskritik will ich im Blick auf den Fall Giffey darauf aufmerksam machen, dass sie neben ihrem Doktortitel zuerst und vor allem einschlägige berufsqualifizierende Studienabschlüsse vorweisen kann, die sie in besonderer Weise auch ohne Doktorgrad dazu befähigen, einer Ministerialverwaltung als Ministerin vorzustehen. Im Fall der Laientheologin Schavan war eine solche Konstellation allerdings gerade nicht gegeben.

      1. Sehr geehrter Herr Dr. Dammann,

        vielen Dank für Ihre ausführliche Erläuterung! Mir behagt allerdings die von Ihnen recht euphemistisch genannte “kontinuierliche Kontrolle” nicht – ihre Form ist für mich Schnüffelei. Aber darauf wollte ich weniger hinaus als auf die Frage, wieso ein “Akademisierungswahn” überhaupt funktioniert (ja offenbar auch nicht nur in der Politik…): welche Rolle spielen dabei die Professoren, die ja die Arbeiten anschauen und begutachten müssen, diese angeblich ja auch begleiten sollen (aber Letzteres war wohl nur vor Generationen gegeben…?)? Werden nicht an jedem Gymnasium als erstes die Lehrer gezaust, wenn der Nachwuchs strauchelt?

        Richtig ist durchaus Ihre Unterscheidung, zumal zwischen den beiden Absolventinnen fast zwei (Uni-)Generationen liegen – da hat sich einiges geändert. Aber sind denn die Professoren unterdessen etwa einfallsreicher in ihren Themen für ihren Nachwuchs oder gar interessiert an den Ergebnissen derselben als zu Zeiten Schavans? Wer im Ernst tat sich denn so etwas an wie deren Diss-Thema à la “Person und Gewissen”? Vor allen, was ritt einen Prof, jemandem so etwas zuzumuten? Nur was waren denn die Themen für einen Guttenberg oder eine Giffey anderes als Anlass für hurtig per C&P anzulegende Quellensammlungen (was ja gewiss verdienstvoll ist, aber auch keine Laudation haben muss)?

        Die Jagd nach Verfehlungen trifft also diejenigen, an denen ohnehin bereits der Karrieristenvorwurf klebt – und die zahlreichen Wissenschaftler, die nicht mogeln. Und der Prof sitzt derweil ahnungslos mit der Sammelbüchse für Drittmittel auf seinem hohen Gestühl und zählt die Zuwendung für Doktoranden? Solange die Unis mauern, ändert sich nichts.

        1. Sehr geehrte Frau Noeske,
          mit der zweifelhaften Rolle der Gutachter, die Sie in den Blick nehmen, sprechen Sie einen ebenso heiklen wie wunden Punkt in solchen Fällen an. Die wissenschaftlichen Hochschulen, die in der BRD das Promotionsrecht ausüben, haben auch darauf inzwischen alle reagiert, in dem sie sich in den Jahren 2012 bis 2014 durch gleichlautende Satzungen verbindliche Regeln im Umgang mit den auch in solche Fälle verwickelten Personen gegeben haben: “Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis”:

          https://www.uni-duesseldorf.de/home/fileadmin/redaktion/Oeffentliche_Medien/Presse/Pressemeldungen/Dokumente/Ordnung_-_gute_wissenschaftliche_Praxis_01.pdf

          In den §§ 24 bis 26 ist darin ein ganzer Katalog von möglichen Sanktionen gegen die in solche und ähnliche Fälle verwickelten Professoren, die beispielsweise auch als Gutachter in Promotionsverfahren “geschlampt” haben, vorgesehen.

          Diese Satzungsvorschriften gelten allerdings nicht rückwirkend, sodass es abzuwarten gilt, welche abschreckende Wirkung sie in den kommenden Jahren entwickeln. – Frau Giffey promovierte bereits in 2010 zum Dr.rer.pol. und einer der beiden Gutachter ist im Übrigen inzwischen bereits verstorben. Es handelt sich also unter diesem Blickwinkel um einen “Altfall”, den es nach dem Willen der Hochschulen auf jeden Fall zukünftig zu vermeiden gilt.

        2. “Nur was waren denn die Themen für einen Guttenberg oder eine Giffey anderes als Anlass für hurtig per C&P anzulegende Quellensammlungen (was ja gewiss verdienstvoll ist, aber auch keine Laudation haben muss)?” – Sind Sie sicher, daß Sie verstanden haben, was Sinn und Zweck einer Promotion ist?

          “Werden nicht an jedem Gymnasium als erstes die Lehrer gezaust, wenn der Nachwuchs strauchelt?” – Glauben Sie nicht, daß es einen Unterschied zwischen Gymnasium und Universität gibt und man achtzehnjährige Schüler schlecht mit dreißigjährigen Promovenden vergleichen kann? Neinnein, jeder Promovend ist selber für seine Arbeit verantwortlich, und Ihren Versuch, die moralische Last auf die Betreuer abzuwälzen, kann ich nur als äußerst fragwürdig einstufen.

          1. Es geht doch in diesem Zusammenhang gerade nicht um “die moralische Last”, sondern um die handfeste hochschulrechtliche Mitverantwortung des wissenschaftlich besonders qualifizierten Personals zur “Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis”, deren Rolle und Stellenwert nicht nur umgangssprachlich, sondern auch verwaltungsverfahrensrechtlich inzwischen völlig zu Recht als “Betreuer” mit Kontrollfunktionen (sic!) angesehen und eingestuft werden. In den seit einigen Jahren satzungsrechtlich verankerten “Ordnungen über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” werden die Doktorväter und -mütter sowie die tätig werdenden Gutachter, und zwar mit Sanktionen strafbewehrt, entsprechend in die Pflicht genommen. Sollte das wirklich die erwünschte Wirkung entfalten, sind die Tage von vroniplag dann allerdings tatsächlich gezählt.

          2. Das ist doch, mit Verlaub, absurd. Wenn die Grundsätze “guter wissenschaftliche Praxis” nicht von den Promovenden selbst eingehalten werden, sondern ihre Einhaltung von den Betreuern überprüft werden muß, ist das ganze System am Ende und dringend von Grund auf zu reformieren. Jemand, der daraufhin überprüft werden muß, ob er/sie plagiiert, *darf* nicht promoviert werden können. Mal ganz abgesehen von der Frage, wie ein vielbeschäftigter Betreuer konkret seiner Überprüfungspflicht nachkommen soll. Wie gesagt, ich kann das alles nur noch als absurd empfinden.

  5. Ihre sehr erfolgreiche Absolvierung mehrerer fachlicher Ausbildungsgänge an verschiedenen Hochschulen der Stadt Berlin als Diplom-Verwaltungswirtin und Master of Arts stützt die begründete Annahme, dass Frau Bundesministerin Giffey bei der Abfassung ihrer Dissertation gewusst haben müßte, wie eine politikwissenschaftliche Qualifikationsschrift angefertigt zu sein hat: https://franziska-giffey.de/zur-person/
    Ein Vergleich mit dem Plagiatsall Schavan verbietet sich allerdings schon deshalb, weil Frau Schavan als Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung nach Aberkennung ihres Doktortitels damals über keinen anderen Hochschulabschluß mehr verfügte. Die von interessierter Seite jetzt vor allem rein politisch motivierte Forderung nach einem unverzüglichen Rücktritt von ihrem Amt als Bundesministerin halte ich deswegen derzeit für noch nicht hinreichend gerechtfertigt, zumal sie in jedem Fall auch weiterhin über berufsqualifizierende Abschlüsse für den Verwaltungsdienst verfügen wird.

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