“Im zweiten Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Kölner Landgericht den angeklagten Oberbauleiter zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Laut Gericht hatte er seine Aufsichtspflicht verletzt. Damit endet der zweite Strafprozess vor dem Landgericht.
Im vergangenen Oktober waren bereits ein Bauüberwacher zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt und drei Angeklagte freigesprochen worden. Es folgt aber noch ein Zivilprozess, in dem die Stadt Köln sich die Schadenssumme von mindestens 1,2 Milliarden Euro von den beteiligten Baufirmen zurückholen will.”
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-im-stadtarchiv-prozess-100.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Februar 2019). Bewährungsstrafe nach Kölner Stadtarchiv-Einsturz. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c8t4