Von einer Archivanbietung ist im Urteil keine Rede:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/1_A_203_17_Beschluss_20181217.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Januar 2019). Personalakten von Beamten dürfen vernichtet werden, wenn auf eine elektronische Führung umgestellt wird. Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c8s1