http://www.taz.de/Urteil-im-Prozess-gegen-Facebook/!5564760/
„Facebook hat zu Unrecht den Account einer schwäbischen Nutzerin gesperrt, nachdem diese Rechtsextreme als „Vollpfosten“ bezeichnete […].
Mit der Sperrung des Accounts von Jörger habe Facebook seine Pflichten verletzt. Facebook habe sich vertraglich verpflichtet, eine Kommunikationsplattform bereitzustellen und Inhalte der Kunden zu veröffentlichen. Eine Sperrung sei nur möglich, wenn die Gemeinschaftsstandards verletzt wurden – was das Gericht im Fall von Jörger aber verneinte.
Die Bezeichnung Vollpfosten sei zwar herabwürdigend, sie bedeute nichts anderes als „Dummkopf“. Es handele sich aber nicht um Hassrede, sondern nur um einen „überspitzten, polemischen“ Kommentar. Dieser sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, die mittelbar auch Facebook im Verhältnis zu den Kunden in Deutschland binde. Ein Mobbing liege, so Häcker, auch deshalb nicht vor, weil Facebook unter Mobbing nur die Herabwürdigung von „Privatpersonen“ versteht. Die C-Star-Crew habe aber nicht privat gehandelt, sondern gerade auf öffentliche Wahrnehmung abgezielt.“
Wie ist das wohl umgekehrt ist – wenn man Linksextreme als „Vollpfosten“ bezeichnet?
@Martin: nicht anders, da wir in einem Rechtsstaat leben!