https://archive20.hypotheses.org/6819
Ich kann solchen Schabernack nicht ernst nehmen. Archivare und Archivarinnen und Menschen, die sich einem Geschlecht Divers oder ähnlich zugehörig fühlen, können ihre Zeit mit wichtigeren Dingen verbringen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Januar 2019). Gendergerechte Sprache bei der archivischen Erschließung? Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c8pn
Ich bin da ganz bei Herrn Berwinkel. Ganz allgemein gesprochen tragen Archive überdies nicht die Verantwortung für Inhalte. Wäre der nächste Schritt das eingreifen in archivalische Inhalte bzw. Säuberung?
Zum Thema geschlechtsneutale Bezeichnung der Berufsbezeichnung der Archivarin / des Archivars finde ich das Wort „Archivierende“ – wohl angelehnt an „Studierende“, das nunmehr offensichtlich für Studentinnen und Studenten verwendet wird – abstoßend. Ich bin Archivar, weil ich diesen Beruf ausübe. Jeder der (gerade, in diesem Moment) irgend etwas „archiviert“ kann sich wegen mir „Archivierender“ nennen.
Wäre schön, wenn Sie dies auch auf Archive 2.0 kommentieren würden, so wäre die Diskussion weniger zersplittert, denn einige der Beteiligten twittern auch munter – leider ohne Hashtag.
Ich denke, in der Diskussion laufen drei Anliegen zusammen:
1. Die sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter im heutigen archivarischen Berufsfeld.
2. Die Berücksichtigung von Forschungsinteressen, die vom Entstehungszweck der Unterlagen nicht einbegriffen werden, etwa der Frauengeschichte, in archivgenerierten Zusatzbeschreibungen – sprich: im Enthält-Vermerk.
3. Die im Essay vorgeschlagene und m. E. problematische sprachliche Umgestaltung originärer Quelleninformationen.
Politisches Framing von – subjektiv gesehen – unkorrekten Titelbildungen ist archivwissenschaftlich keineswegs ohne Vorbild. Sie könnten vielmehr nahtlos an archiviwissenschaftliche Standards der DDR anknüpfen. Ich meine die altbekannten Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze (OVG) von 1964: https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_dateien/2_studieren-FB_Infowiss/landesfachstelle/archivberatung/erschliessung/OVG.pdf.
§ 112 lit. d der OVG bestimmt als einen Fall, in dem der überlieferte Aktentitel zu ändern sei: „Der Aktentitel ist diffamierend formuliert: Die Angaben enthalten Begriffe oder Bezeichnungen, mit denen Angehörige bestimmter Nationen, Klassen, politischer Parteien, Rassen oder Religionsgemeinschaften diffamiert werden …“.
Hier haben Sie einen Grundsatz, der seinerzeit bereits einem – der Selbstwahrnehmung nach – progressiven und emanzipatorischen Bewusstsein entsprungen ist. Weitere Gruppen lassen sich der Aufzählung anfügen.
Aber Vorsicht, dazu wird auch ein Beispiel gegeben (§ 119 Nr. 4): „Festnahme kommunistischer Verbrecher“ soll z. B. umgestaltet werden zu „Festnahme von Mitgliedern der Kommunistischen Partei Deutschlands“. So sollte also eine klassenbewusste sozialistische Persönlichkeit vor Betroffenheit bei der Benutzung geschützt werden.
Erkauft wird das mit Informationsverlust: Die umgestaltete Form lässt offen, warum die KPDler verhaftet wurden. Mag sein, dass ein paar Rotfrontkämpfer nach der Erste-Mai-Parade besoffen die Kneipe demoliert haben. Die politisch unkorrekte Variante macht sofort klar, dass der Entstehungszusammenhang gezielte staatliche Repression aus politischen Gründen war.
Wer also wissenschaftlich oder auch politisch-publizistisch auf die Suchen nach Quellen zur Repression macht, wird in die Irre geführt – vor allem wenn er oder sie diese Titelbildung nicht mehr im Kontext eines Findbuchs sondern als isoliertes Ergebnis einer Volltextsuche präsentiert bekommt. Politisierte Titelbildung behindert (sogar) politische Archivausnutzung.
„Archive 2.0“ führt ja u. a. das Motto „Das muss das Archiv abkönnen“ (https://archive20.hypotheses.org/4654). Vielleicht sollten wir aber auch sagen „Benutzende müssen das Archiv abkönnen“. Wer historische Begrifflichkeiten nicht aushält, wird Probleme haben, den spezifischen Wert von Archivalien als authentischen Überresten im Sinne der historischen Quellentypologie auszuschöpfen. Affirmation ist kein privilegiertes Benutzungsanliegen.
Wir sollten das m. E. auch nicht durch antizipierende Titelbildung noch fördern. Würden wir es tun, würde dies wohl auch zu periodischen großflächigen Umschreibungen von Quellennachweisen und damit von Geschichte führen. Da schließt sich der Kreis, wenn wir an die Rück- oder Umbildung von „DDR-typischen“ Titeln in der Retrokonversion denken, die ich für ebenso problematisch halte.
Stellen wir uns vor, der BStU würde in seinen Findmitteln jeden Verweis auf – in der Optik des MfS – „asoziale Elemente“ mit Rücksicht auf die damaligen Betroffen umformulieren.
Oder nehmen wir die Akten der Amtsgerichte zu Umtragungen des Geschlechts nach dem Transsexuellengesetz von 1980, die mittlerweile archivreif werden: Spätestens hier wäre eine gendernde Umschreibung absurd, weil die Quellensprache ja gerade die asynchrone Entstehung eines Gender-Bewusstseins in bestimmten Segmenten und Straten der Gesellschaft dokumentiert.
Deshalb sollten wir den den Titel nach der Funktion der Akten im Registraturzusammenhang der Provenienzstelle bilden, was im Fall einer geordneten Registratur auf die Beibehaltung des vorgefundenen Titels hinausläuft – in jedem Fall aber darauf, die Perspektive der aktenführenden Stelle und damit auch deren zeitgebundene Begrifflichkeiten zu tradieren, damit die Verzeichnung in ihren Entstehungszusammenhang eingebettet ist.
Folgendes habe ich eben auch bei Archive 2.0 als Kommentar eingereicht:
Ich denke, in der Diskussion laufen drei Anliegen zusammen:
1. Die sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter im heutigen archivarischen Berufsfeld.
2. Die Berücksichtigung von Forschungsinteressen, die vom Entstehungszweck der Unterlagen nicht einbegriffen werden, etwa der Frauengeschichte, in archivgenerierten Zusatzbeschreibungen – sprich: im Enthält-Vermerk.
3. Die im Essay vorgeschlagene und m. E. problematische sprachliche Umgestaltung originärer Quelleninformationen.
Politisches Framing von – subjektiv gesehen – unkorrekten Titelbildungen ist archivwissenschaftlich keineswegs ohne Vorbild. Sie könnten vielmehr nahtlos an archiviwissenschaftliche Standards der DDR anknüpfen. Ich meine die altbekannten Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze (OVG) von 1964: https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_dateien/2_studieren-FB_Infowiss/landesfachstelle/archivberatung/erschliessung/OVG.pdf.
§ 112 lit. d der OVG bestimmt als einen Fall, in dem der überlieferte Aktentitel zu ändern sei: „Der Aktentitel ist diffamierend formuliert: Die Angaben enthalten Begriffe oder Bezeichnungen, mit denen Angehörige bestimmter Nationen, Klassen, politischer Parteien, Rassen oder Religionsgemeinschaften diffamiert werden …“.
Hier haben Sie einen Grundsatz, der seinerzeit bereits einem – der Selbstwahrnehmung nach – progressiven und emanzipatorischen Bewusstsein entsprungen ist. Weitere Gruppen lassen sich der Aufzählung anfügen.
Aber Vorsicht, dazu wird auch ein Beispiel gegeben (§ 119 Nr. 4): „Festnahme kommunistischer Verbrecher“ soll z. B. umgestaltet werden zu „Festnahme von Mitgliedern der Kommunistischen Partei Deutschlands“. So sollte also eine klassenbewusste sozialistische Persönlichkeit vor Betroffenheit bei der Benutzung geschützt werden.
Erkauft wird das mit Informationsverlust: Die umgestaltete Form lässt offen, warum die KPDler verhaftet wurden. Mag sein, dass ein paar Rotfrontkämpfer nach der Erste-Mai-Parade besoffen die Kneipe demoliert haben. Die politisch unkorrekte Variante macht sofort klar, dass der Entstehungszusammenhang gezielte staatliche Repression aus politischen Gründen war.
Wer also wissenschaftlich oder auch politisch-publizistisch auf die Suchen nach Quellen zur Repression macht, wird in die Irre geführt – vor allem wenn er oder sie diese Titelbildung nicht mehr im Kontext eines Findbuchs sondern als isoliertes Ergebnis einer Volltextsuche präsentiert bekommt. Politisierte Titelbildung behindert (sogar) politische Archivausnutzung.
„Archive 2.0“ führt ja u. a. das Motto „Das muss das Archiv abkönnen“ (https://archive20.hypotheses.org/4654). Vielleicht sollten wir aber auch sagen „Benutzende müssen das Archiv abkönnen“. Wer historische Begrifflichkeiten nicht aushält, wird Probleme haben, den spezifischen Wert von Archivalien als authentischen Überresten im Sinne der historischen Quellentypologie auszuschöpfen. Affirmation ist kein privilegiertes Benutzungsanliegen.
Wir sollten das m. E. auch nicht durch antizipierende Titelbildung noch fördern. Würden wir es tun, würde dies wohl auch zu periodischen großflächigen Umschreibungen von Quellennachweisen und damit von Geschichte führen. Da schließt sich der Kreis, wenn wir an die Rück- oder Umbildung von „DDR-typischen“ Titeln in der Retrokonversion denken, die ich für ebenso problematisch halte.
Stellen wir uns vor, der BStU würde in seinen Findmitteln jeden Verweis auf – in der Optik des MfS – „asoziale Elemente“ mit Rücksicht auf die damaligen Betroffen umformulieren.
Oder nehmen wir die Akten der Amtsgerichte zu Umtragungen des Geschlechts nach dem Transsexuellengesetz von 1980, die mittlerweile archivreif werden: Spätestens hier wäre eine gendernde Umschreibung absurd, weil die Quellensprache ja gerade die asynchrone Entstehung eines Gender-Bewusstseins in bestimmten Segmenten und Straten der Gesellschaft dokumentiert.
Deshalb sollten wir den den Titel nach der Funktion der Akten im Registraturzusammenhang der Provenienzstelle bilden, was im Fall einer geordneten Registratur auf die Beibehaltung des vorgefundenen Titels hinausläuft – in jedem Fall aber darauf, die Perspektive der aktenführenden Stelle und damit auch deren zeitgebundene Begrifflichkeiten zu tradieren, damit die Verzeichnung in ihren Entstehungszusammenhang eingebettet ist.
Vielleicht einen der beiden abgesendeten Kommentare (der andere: https://archivalia.hypotheses.org/96504#comment-44831 ) löschen? Sind nach meiner Durchsicht ja nahezu identisch. Und da auf Archive 2.0 schon gepostet doch einfach ersichtlich durch Aufruf des Originalartikels (würde für Löschung beider Kommentare sprechen, wenngleich aus formalen, nicht inhaltlichen Gründen. Kann man ja auch so machen.).