Unbedingt abwehrbereit gegen die Forschung

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,823509,00.html

Das Gutachten, das 1962 die SPIEGEL-Affäre auslöste, wurde ein halbes Jahrhundert lang geheim gehalten – und dann freigegeben. Doch jetzt hat das Verteidigungsministerium das Dokument erneut als “Verschlusssache” eingestuft.

Der SPIEGEL hat es trotzdem ins Netz gestellt:

http://www.spiegel.de/media/0,4906,28352,00.pdf

Was nach so langer Zeit geheimhaltungsbedürftig sein soll, fragt man sich. Diese absurde Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die eine konsequente Herabstufung von Verschlusssachen fordern.

Hinsichtlich des Urheberrechts ist die Lage unklar. Ist das Gutachten geschützt, so ist es fraglich, ob der SPIEGEL es veröffentlichen durfte. Unklar ist auch, wer die Veröffentlichung nach dem UrhG genehmigen könnte, der Bund oder der Gutachter.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Klaus Graf (2012, 26. März). Unbedingt abwehrbereit gegen die Forschung. Archivalia. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/bm3z

Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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